p-4HazayLanzHönigswaldHillebrand    
 
HANS PICHLER
Über die Erkennbarkeit
der Gegenstände

[1/2]

"Ein Gegenstand kann der Wahrnehmung mehr oder weniger adäquat gegeben sein, er kann begrifflich mehr oder weniger erschöpfend bestimmbar sein, wirklich adäqat kann ein Gegenstand weder angeschaut noch begrifflich bestimmt werden."

"Begrifflich läßt sich ein Gegenstand niemals erschöpfend bestimmen. Jede begriffliche Bestimmung bleibt allgemein; wollte man jeden Gegenstand nur als Klasse für sich nehmen und demgemäß nach Möglichkeit mit einem Eigennamen bezeichnen, so ist - von der auch dann bestehenden Allgemeinheit abgesehen - dem, der den Gegenstand nicht kennt, mit der Bestimmung er sei dieses oder jenes nicht gedient. Erst wenn die Bestimmung ihm bedeutet, er sei auch sowas wie dieses und jenes Bekannte, d. h. wenn eine Bestimmung die Subsumtion unter eine Klasse ist, gibt sie eine Kenntnis, die von der empirischen Kenntnisnahme der Gegenstände relativ unabhängig macht."

"Die Subsumtion unter den reinen Verstandesbegriff soll in der Inhärenz liegen, daß in einem Weiß ein Weißes, ein weißes Ding, erkannt wurde. Es ist nur die Frage, ob die Kategorie der Inhärenz der Erfahrung als Begriff vorgegeben, oder ob nicht vielmehr die Dinge in der Erfahrung dem kategorialen Begriff vorgegeben sind, so daß dieser erst aus den Dingen erkannt, abstrahiert wird, wie überhaupt die Erkennung in der blinden Anschauung Vorgeschautes wiederfindend Voraussetzung der Abstraktion ist."


Vorwort

Die vorliegende Studie über die Erkennbarkeit der Gegenstände versucht im Anschluß an MEINONGs gegenstandstheoretische Forschungen in erkenntnistheoretischen Problemen die gegenständliche Auffassung zu Wort kommen zu lassen.

Für die Logik hat bereits ITELSON reformatorisch die Richtung auf die Gegenstände gefordert.

Zunächst liegt in der objektivistischen Methodik ein Mittel, sachgemäß Probleme in Angriff zu nehmen, und damit ohne Weiterungen die Möglichkeit ihrer Erprobung. Es liegt in ihr doch auch die Herausforderung zu einer prinzipiellen methodologischen Fragestellung. Letztere ist im folgenden nicht in Angriff genommen, es wird nur beiläufig in der Gegensätzlichkeit von ARISTOTELES und KANT der Gegensatz von Objektivismus und Subjektivismus hervorgehoben.

Es wird im folgenden dargelegt, inwieweit die Möglichkeit der Erkenntnis durch Seinsgründe bedingt ist.

Insbesondere findet die Darstellung des gegenständlichen Charakters der Zufälligkeit oder Nichtzufälligkeit des Individuellen gegenüber dem Allgemeinen in Seinsgründen des Individuellen die Bedingung der Möglichkeit systematischer Erkenntnis als eines Maximums an Erkenntnis bei einem Minimum an vorgegebener Kenntnis.

Auf die erkenntnistheoretische Bedeutung des Zufallsbegriffs haben zumal WINDELBANDs Lehren vom Zufall aufmerksam gemacht.

Die systematischen Ergebnisse der vorliegenden Arbeit wurden analytisch auf die Frage nach den Bedingungen der Erkenntnis gefunden. Nach ihrer Drucklegung fand ich - sozusagen die Werke CHRISTIAN WOLFFs entdeckend - daß CHRISTIAN WOLFF das über die Erkennbarkeit der Gegenstände prinzipiell zu Sagende bereits gesagt hat, besser gesagt oder zumindest vorbereitet hat.

Immerhin mögen die folgenden Untersuchungen auch zum Teil als Einleitung zu CHRISTIAN WOLFFs Lehre von der  ratio sufficiens  dienen.



I. GRUNDLEGUNG
Generelle und universelle Übereinstimmungen

Ein Gegenstand kann der Wahrnehmung mehr oder weniger adäquat gegeben sein, er kann begrifflich mehr oder weniger erschöpfend bestimmbar sein, wirklich adäqat kann ein Gegenstand weder angeschaut noch begrifflich bestimmt werden. Anschaulich läßt sich immer noch weiteres an ihm entdecken, höchstens die Phänomene als solche könnte man als adäquat angeschaute bezeichnen, sie sind so, wie sie gegeben sind, und wird noch weiteres an ihnen entdeckt, so scheint das Phänomen sich eben verändert zu haben. Immerhin involviert die Behauptung der adäquaten Angeschautheit der Phänomene mancherlei Schwierigkeiten, es ist nicht so einfach, das Sein in adäquat angeschautes,  esse est percipi  [Sein ist Wahrnehmung. - wp] und nicht adäquat angeschautes,  esse est percipi posse  [Sein könnte Wahrnehmung sein. - wp] zu trennen.

Begrifflich läßt sich ein Gegenstand niemals erschöpfend bestimmen. Jede begriffliche Bestimmung bleibt allgemein; wollte man jeden Gegenstand nur als "Klasse für sich" nehmen und demgemäß nach Möglichkeit mit einem Eigennamen bezeichnen, so ist - von der auch dann bestehenden Allgemeinheit abgesehen - dem, der den Gegenstand nicht kennt, mit der Bestimmung er sei dieses oder jenes nicht gedient. Erst wenn die Bestimmung ihm bedeutet, er sei "auch sowas" wie dieses und jenes Bekannte, d. h. wenn eine Bestimmung die Subsumtion unter eine Klasse ist, gibt sie eine Kenntnis, die von der empirischen Kenntnisnahme der Gegenstände relativ unabhängig macht.

Die Bezeichnung mit Gemeinnamen, die Bildung von Begriffen ist zweckmäßig, die Klassen entstehen aber nicht erst durch Gemeinnamen und auch nicht durch "Klassifikation".

Daß Klassen von Gegenständen unabhängig von ihrer Erfassung bestehen, heißt nicht, daß sie sozusagen in Reih und Glied gestellt sind, sondern daß unter den Gegenständen einer Mehrheit gemeinsame Übereinstimmungen bestehen.

Der gattungsmäßige "Inhalt" kann nur im Umfang erfaßt werden. Worin alle Menschen übereinstimmen, das ist streng genommen nicht "das Menschsein", sondern das ein Mensch sein, einer Farbe kommt nicht das Farbesein überhaupt, sondern das eine Farbe sein zu.

Nach nominalistischer Doktrin soll das Allgemeine nur auf einer Vernachlässigung der individuellen Verschiedenheiten beruhen, selbstverständlich wird beim Reflektieren darauf, was einer Mannigfaltigkeit von Individuen gemein ist, nicht darauf reflektiert, worin sie verschieden sind, aber es spricht doch nichts dafür, daß die individuellen Verschiedenheiten ursprünglicher sind, als die Übereinstimmungen, es werden beide erfaßt, unter Umständen in bewußter sorgsamer Reflexion und beide werden durch das Reflektieren nicht geschaffen. Der negative Ausdruck: das Individuelle vernachlässigen, ist etwas tendenziös, aber auch er kann nicht verdecken, daß allgemeine Übereinstimmungen nicht Fiktion sind, sondern "beim Absehen von den individuellen Verschiedenheiten" zu Bewußtsein kommen, sofern sie sich nicht unmittelbar aufdrängen. Der Nominalismus, der die Existenz von Klassen leugnet, müßte sagen, wonach sich die Benennung mit Gemeinnamen richtet, wenn nicht das Sosein der Individuen die Zugehörigkeit zu einer Klasse und den Anspruch auf den Gemeinnamen bedingt.

Daß einer Mannigfaltigkeit von gegebenen Gegenständen etwas allgemein ist, daß die Farben allgemein etwas haben, das die Töne nicht haben, dies ist gegeben, in einer Mehrheit von Individuen wird Übereinstimmung im Wesen erschaut, wird durch  anamnesis  [Erinnerung - wp], eines im anderen "erkannt".

Das Nur-individuelle ist ein Nonsens, wenn es eine Mehrheit von Nur-individuellen gibt, es wäre ihnen das Nur-individuellsein gemein, wie vieles andere.

Die Erkennung, nicht Erkenntnis, des Übereinstimmenden in einer Mehrheit von Individuen kann nicht damit verdächtigt werden, daß es unmöglich ist, den Typus losgelöst von jeder Individualität vorzustellen. Es kann dies dem Allgemeinen ja auch gar nicht angesonnen werden, da die  universalia  nur  in rebus  [Das Universale ist im Realen enthalten. - wp], um nicht zu sagen  inter res  [zwischen den Dingen - wp] sind.

A parte ante  [von vornherein - wp] müssen unter Gegenständen Übereinstimmungen erfaßt sein, damit eine bewußte Klassifikation möglich ist. Der Zirkel, daß eine Klasse nur durch das einer Mehrheit von Gegenständen Gemeinsame, ein Individuum wiederum als Element einer Klasse bestimmt wird, ist kein eigentlicher Zirkel. Ausgang ist die Erkennung des Übereinstimmens von Gegenständen, ihr gegenüber ist die Anwendung von Gemeinnamen, die Bestimmung der Klasse aller in diesem oder jenem übereinstimmender Individuen, die Bildung von Begriffen, die Bestimmung von Gegenständen als subsumierend unter dieser oder jener Klasse sekundär.

Sind Klassen entdeckt, so mag die reflektierende Klassifikation spezifizieren, Kriterien für die Subsumtion unter eine Klasse suchen und Klassen "erfinden.

Ist der Begriff  Dreieck  allgemein, so besagt das nicht, daß es ein allgemeines Dreieck, sondern, daß es viele Dreiecke gibt. Wenn von einem Gegenstand bestimmt ist, daß er ein  A  ist, so kann von ihm auf diese vorgegebene Bestimmung hin zunächst nur das ausgesagt werden, worin alle  A  übereinstimmen, denn es ist unbestimmt, welches  A  er ist.

Nun können alle Individuen der Klasse  A  in einem oder in mehreren Merkmalen übereinstimmen, durch die die Klasse  A  bestimmt ist, sie können auch noch in weiteren als den konstitutiven Merkmalen übereinstimmen. Wenn eine Klasse  A  bestimmt ist durch die Merkmale  a  und  b,  so ist es ein im eigentlichen Sinn analytisches Urteil, daß der als ein  A  bestimmte Gegenstand das Merkmal  a  oder auch  b  hat.

Den Klassenkameraden  a  und  b  können in der Klasse weitere Merkmale allgemein koordiniert sein, die Lehre, daß der Allgemeinbegriff die charakteristischen Merkmale angeben soll, ist so uneben nicht, denn wenn die Individuen der Klasse  A  eine große Zahl von Merkmalen gemein haben und doch zur Bestimmung der Klasse die Merkmale  a  und  b  ausreichen, so sind diese für alle ihre und nur ihre Individuen charakteristisch.

So ist die Klasse  Gold  unter den Elementen bestimmt durch das spezifische Gewicht, diesem ist ein bestimmter Schmelzpunkt, sind bestimmte chemische Eigenschaften allgemein koordiniert. Solche allen Individuen einer Klasse gemeinsamen, den konstitutiven koordinierte Merkmale sind mit ihnen bloß universell verknüpft. Bei Vorgabe der universellen Übereinstimmung, daß alle  A  auch  C  sind, läßt sich das ein  C  sein von jedem  A  erkennen, die universelle Übereinstimmung ist aber nicht bedingt, sie ist nur der Ausdruck einer zufälligen allgemeinen Koordination, die auch anders sein könnte.

Es kann aber durch ein charakteristisches Merkmal eine Klasse bestimmt sein, deren Individuen derart noch in weiteren Merkmalen übereinstimmen, daß diese dem konstitutiven Merkmal nicht bloß universell koordiniert, sondern durch dieses bedingt sind, derart, daß die Übereinstimmung in den konstitutiven Klassenmerkmalen und den weiteren keine zufällige, sondern eine notwendige ist.

Solche nicht bloß universelle Übereinstimmungen heißen generelle Verknüpfungen, für sie ist es eigentümlich, daß die allgemein den Klassenmerkmalen zugeordneten Merkmale bedingt sind durch die Zugehörigkeit zur Gattung.

Der Klasse der euklidischen Dreiecke ist die Winkelsumm von  2 R  nicht bloß zufällig allgemein koordiniert, sie ist ihr wesentlich. Die Dreiecke, weil sie Dreiecke sind, haben diese Winkelsumme. Das vielumstrittene Problem, ob es Sinn hat, den bloß universellen generelle Übereinstimmungen gegenüberzustellen, findet durch die Tatsächlichkeit solcher genereller Übereinstimmungen in der Geometrie seine Beantwortung. Es drängt sich jedoch die Frage auf, ob die Winkelsumme von  2 R  nicht bloß insofern nur ein konsekutives [aufeinanderfolgendes - wp] Merkmal der Dreiecke ist, wie sie durch die Axiome der Geometrie eben präjudiziert [im Voraus entschieden - wp] ist, wenn es universell präjudiziert wird. Und andererseits wird behauptet, daß die Aussage der Winkelsumme von den Dreiecken nur ein analytischer Satz sei, wobei dann freilich eine generelle Notwendigkeit, aber keine eigentliche Verknüpfung besteht.

Was die Frage anlangt, ob die geometrischen Axiome die Dreiecke nur präjudizieren, so wird damit eine Stellungnahme gegen generelle Übereinstimmungen in der Geometrie unmittelbar nicht involviert, es wäre dann wieder die Frage, ob sie selbst bloß universell sind oder generell, und ob selbst im letzteren Fall, die Behauptung genereller besonderer Verknüpfungen nicht doch einen Sinn hat.

Wesentlich in dieser Angelegenheit erscheint die Auffassung, daß die geometrischen Sätze in sich analytisch sind. Die kantische Lehre vom synthetischen Charakter der mathematischen Urteile wurde ja von vielen Seiten nachdrücklich zurückgewiesen. (1)

Die geometrischen Axiome präjudizieren nach diesem Standpunkt die besonderen Sätze nicht etwa wie der Satz, daß alle Menschen sterblich sind, jeden besonderen Menschen präjudiziert, ein Analogon bestünde zumindest erst dann, wenn der Satz, daß alle Menschen sterblich sind, definitorischen Charakter hätte und so die Aussage des Sterblichseins von einem Menschen in sich analytisch wäre.

Die geometrischen "Lehrsätze" sind dann in sich analytisch, wenn die Axiome als Definitionen aufgefaßt werden. Man mag diese Auffassung vom definitorischen Charakter der Axiome als eine mögliche, wenn auch nicht zwingende und dann die Behauptung des analytischen Charakters der Lehrsätze als eine konsequente ansehen, aber diese Auffassung von den geometrischen Axiomen ist nicht die kantische.

Als gegenständliche Aussagen betrachtet sind die Axiome synthetische Gesetze. Daß eine Gerade (eine gerade Strecke) durch zwei Punkte eindeutig bestimmt ist, dies ist zunächst ein synthetischer Satz. Das Geradesein ist nach KANT eine Qualität, daß nur die Geraden durch zwei Punkte eindeutig bestimmt sind, daß zu jeder anderen vorstellbaren linearen Verbindung von anderer Gestaltqualität unübersehbar viele andere von völlig gleicher Gestaltqualität bestehen, dies wäre ein Beispiel eines synthetischen auf Evidenz beruhenden (a priorischen) Satzes. Denn zur "Vorstellung" der Geraden, die nach KANT darüber entscheidet, ob analytisch oder synthetisch ausgesagt wird, gehört nur die Gestaltqualität.

Was die besonderen durch die geometrischen Axiomgesetze bestimmten Sätze anlangt, so ist sehr die Frage, ob KANT, dem die Existenz der euklidischen Axiome ja nicht unbekannt war, sie im Hinblick auf ihre Beweise durch die Axiome in Betracht ziehen wollte und nicht vielmehr die geometrischen Gebilde, Konstruktionen, als solche ins Auge faßte, ob sie nicht unabhängig von der logischen Präjudiz der Axiome eine gewisse Evidenz im Haben dieser und jener Eigenschaften aufweisen. (2)

Daß die Winkelsumme im Dreieck  2 R  ausmacht, ist bei der entsprechenden Konstruktion ein anschaulich bedingtes, auch dem Laien klares, ohne daß er der Axiome als Präjudizen oder Definitionen benötigt.

Es besteht die lebhafteste Vermutung, daß die einer immanenten Kritik wohl standhaltende Darstellung der geometrischen Lehrsätze als analytische bei zugegebenem definitorischen Charakter der Axiome KANT gegenüber keine immanente Kritik ist, sondern sich auf einen ganz anderen Boden stellt.

So geht auch die Behauptung des analytischen Charakters der arithmetischen Sätze von vorgegebenen Definitionen, KANT aber von den generellen Übereinstimmungen für sich und den konstitutiven "Vorstellungen" aus. Sollte die Logisierung der Arithmetik wirklich so weit durchführbar sein, daß die Arithmetik aus der Logik abzuleiten ist - was aber doch wohl nur so viel heißen kann, daß die Axiome der Arithmetik mit denen der Logik identisch wären, denn die Zahlklassen und mit ihnen die Zahlen sind schon etwas materiales, außerlogisches - so wäre immer noch nicht die Unabhängigkeit von der Anschauung in der regressiven, sondern nur in der progressiven Richtung erwiesen. Die Axiome und Definitionen sind ja nicht aus der Pistole geschossen und der Satz  7 + 5 = 12  ist synthetisch und einleuchtend, bevor er analytisch wird, von dem, was eine Summe ist, gibt es eine Vorstellung und dann erst eine Definition.

Die Frage ob die als generell bezeichneten Übereinstimmungen in Geometrie und Arithmetik (3) analytisch sind oder synthetisch, wird aus verschiedenen Gesichtspunkten verschieden beantwortet. Auch als analytische sind sie generell, aber sie sind dann keine Verknüpfungen mehr. Als synthetische können sie gleichfalls generell sein, aber diese Seite der "synthetischen Urteile a priori" lag nicht im Gesichtskreis der transzendentalen Ästhetik. Sie ist ein Problem der aristotelischen Logik.

Das vielberufene Wort des ARISTOTELES  to hen gar aition to meson  [Die wahren Ursachen sind die Mittelbegriffe. - wp] das von den neueren Logikern nur TRENDELENBURG und ÜBERWEG würdigen (4) ist ebenso tiefblickend wie weitblickend. Nach ARISTOTELES soll der Mittelbegriff im Schluß den Grund angeben, der die Prädikation bedingt, d. h. der Gattung, die den Mittelbegriff bildet, soll das Prädizierte wesentlich sein. Es soll nach ARISTOTELES Seinsgrund und Erkenntnisgrund möglichst zusammenfallen, denn ist die  propositio maior  nur universell, nicht generell, so ist bloß ein Erkenntnisgrund vorgegeben, die Prädikation erscheint gegenüber der Zugehörigkeit zur Gattung, durch die der Gegenstand bestimmt ist, als eine zufällige. Wir erkennen aufgrund eines universellen Satzes daß, nicht warum, dem Gegenstand das Prädizierte zukommt, wir haben nur das  oti  [daß - wp] aber nicht das  dioti  [weil - wp].

Bei definitorischem Charakter der geometrischen Axiome sind die besonderen geometrischen Sätze logisch notwendig, die Anschauung wird ignoriert. Nach der kantischen Auffassung sind sie nicht logisch notwendig, aber anschaulich notwendig. ARISTOTELES stellt die Forderung, daß durch die Zugehörigkeit zur Gattung das Prädizierte bedingt sein soll, ohne diese Bedingtheit als logische oder anschauliche prinzipiell zu unterscheiden.

Nach ihm ist das individuelle Wesen vom allgemeinen Wesen, der  ousia  [Seiendheit - wp] zu unterscheiden. Im Hinblick auf das individuelle Sosein eines Gegenstandes könnte jede Aussage über ihn als analytisch genannt werden, sie legt dem Gegenstand ja nicht etwas ihm neues zu, sondern greift aus dem Komplex seiner Merkmale eines heraus. Nun ist dies auch nicht der Sinn der analytischen Urteile auf den Gegenstand nach seinem ganzen Sosein, sondern sich zu beziehen auf das Verhältnis des Prädikats zum Begriff, durch den der Gegenstand bestimmt ist. Die scholastische Gegenüberstellung von  haecceitas  [Diesheit - wp] und  quidditas  [Washeit - wp] erlaubt den Unterschied gegenständlicher auszudrücken, wie eine Gegenüberstellung von Begriff und Prädikat. Nur universelle Sätze sagen etwas aus, worin die  haecceitas,  das individuelle Wesen aller Individuen einer Klasse neben den konstitutiven Klassenmerkmalen und ihnen gegenüber zufällig, übereinstimmt. Generelle Sätze sagen etwas aus, das durch die, die Klasse konstituierende,  quidditas  der Individuen bedingt ist, sie sagen also etwas vom Gegenstand aus, was ihm nicht bloß nach seinem individuellen Sosein zugehört, sonder ihm im Hinblick auf seine Gattung wesentlich ist.

Aus dem Satz: alle meine Freunde sind krank, ist das Kranksein von Freund  XY  zu erkennen, aber das Kranksein ist der  quidditas,  durch die er bestimmt ist, unwesentilch, er laboriert wohl nicht an meiner Freundschaft, noch ist er mein Freund weil er krank ist, worüber schon ein Anschauungsexperiment belehrt. In Angelegenheit der als generell bezeichneten geometrischen Sätze steht es so, daß auch hier ein "Anschauungsexperiment" (5) belehrt, ob diese oder jene universellen Übereinstimmungen in der  ousia,  dem gattungsmäßigen Wesen, bedingt sind oder sich unabhängig von ihm nur aus der  haecceitas  der Gegenstände ergeben, so daß die universelle Übereinstimmung im Prädizierten und zugleich in der  quidditas  eine zufällige ist.

Die Gerade zwischen zwei Punkten ist eindeutig durch sie bestimmt. Es gibt nur eine einzige Verbindung der beiden Punkte von dieser Gestaltqualität, aber unübersehbar viele andere von jeder anderen vorstellbaren Gestaltqualität. Und daß die Übereinstimmung aller Geraden, durch zwei Punkte eindeutig bestimmt zu sein, ihrer  quidditas,  der Gestaltqualität, wesentlich ist, darüber belehrt das Anschauungsexperiment. Sobald die Gerade aufhört, durch zwei Punkte eindeutig bestimmt zu sein, hört sie auf, die charakteristische Gestaltqualität zu haben, also eine Gerade zu sein. Sobald die Gestaltqualität modifiziert wird, ist sie nicht mehr eindeutig durch zwei Punkte bestimmt.

Man kann freilich auch die Nichtgeraden willkürlich Gerade nennen, wie man Schwarz Weiß nennen kann. Diese Willkür in einer Hinsicht mag gerechtfertigt erscheinen, wenn eine Erweiterung des Begriffs Gerade zweckmäßig ist, aber für diesen Begriff ist dann nicht mehr die Gestaltqualität konstitutiv.

Daß es euklidischen Dreiecken als solchen wesentlich ist, die Winkelsumme  2 R  zu haben, darüber belehrt das bekannte Anschauungsexperiment, soweit in metrischen Fragen anschauliche Exaktheit besteht.

Nun ist es auch klar, warum das Problem der generellen Übereinstimmungen nicht auf das Gebiet der definierten Begriffe oder gar der "Definitionen" hinübergespielt werden darf, denn die Gattung und das was ihr wesentlich ist, ist "erschaut", die logisch begrifflichen Verhältnisse sind der Frage nach generellen Übereinstimmungen äußerlich, sie bringen solche entweder gar nicht, d. h. nur universell oder nur in einem analytischen Satz zum Ausdruck. Es ist nichts leichter als das durch die  ousia  der Gegenstände Bedingte in die Definition ihrer Gattung zu übernehmen, aber die Definition, wie das Begriffliche überhaupt, ist in dieser Angelegenheit sekundär. Solange die  quidditas  der Geraden konstitutiv durch ihre Gestaltqualität bestimmt ist, das konstitutive Merkmal also eine "Vorstellung" ist, erscheint das eindeutige Bestimmtsein durch zwei Punkte anschaulich generell bedingt, logisch aber universell zufällig zu sein. Definiert man die Gerade, wenn auch nicht zureichend, durch das eindeutige Bestimmtsein von zwei Punkten - als Gestaltqualität ist die Gerade, wenn überhaupt, so doch gewiß schwieriger zu definieren - so wird der vormals logisch bloß universelle Satz zu einem logisch generellen, aber unmittelbar analytischen. Durch diese Operation wird diese Operation wird die gegenständliche Sachlage mehr verdeckt als ausgedrückt.

Es ist das Merkwürdige an den "rationalen" Wissenschaften Logik, Arithmetik, Geometrie und schon auch Mechanik: haben sie regressiv die Axiome gefunden, dann gilt ihre Arbeit der progressiven Forschung, die die Brücken zur Anschauung möglichst abbricht. In dieser Emanzipation von der Anschauung liegt nicht nur das Mittel der Exaktheit, sondern auch eine heuristische Fruchtbarkeit. Doktrinär wird der Rationalismus und Nominalismus aber dort, wo er nicht Methode, sondern Theorie ist.

In der transzendentalen Ästhetik traf KANT von ungefähr mit ARISTOTELES zuammen, es war zwar nicht eigentlich die Natur des Raums in seinen Teilen und Gebilden, sondern vielmehr die Raumanschauung als in der "Natur" des Subjekts liegend, die in der stets subjektivistisch orientierten "Kritik der reinen Vernunft" zum Ausdruck kam. (6)

Auf den gegenständlichen Ausdruck gebracht ist die Evidenz, "die Anschauung a priori" nur das Erschauen dessen, was wesentlich bedingt ist. ARISTOTELES dürfte bei der Konstatierung, daß es nicht bloß universelle, sondern auch generelle Übereinstimmungen gibt, nicht spezifisch geometrische Gebilde im Auge gehabt haben, obgleich ihm diese als Schüler PLATONs natürlich nahe lagen. Nun gibt es nicht bloß in der Geometrie und Arithmetik generelle Übereinstimmungen. Wenn jemand auf die Frage, warum die Erdbahn elliptisch ist, zur Antwort erhält, weil alle Planetenbahnen elliptisch sind, so steckt in dem "weil" zwar ein möglicher Erkenntnisgrund, denn aus dem universellen Satz ist die Bahn der Erde zu erkennen, aber diese Übereinstimmung ist den Bahnen kann den Planeten zufällig sein. NEWTONs Ableitung der Zentralbewegungen gibt nicht nur einen Erkenntnisgrund, weist nicht nur das  oti  [daß - wp], sondern auch das  dioti  [weil - wp]. Es ist für alle Planeten bei bestimmter konstitutiver Übereinstimmung in zentripetaler und zentrifugaler Bewegung wesentlich, daß ihre Bahnen elliptische sind, wenn auch logisch der generelle Charakter dieser Übereinstimmung nicht zum Ausdruck kommt.

Ebenso ist der Teil des Gravitationsgesetzes, der die quadratische Abnahme der Beschleunigung mit wachsender Entfernung aussagt, zunächst nur ein universeller Satz und dient als Erkenntnisgrund. Hat aber die von KANT unternommene (7) und neuerdings wieder aufgenommene (8) Ableitung dieses Gesetzes aus der Natur des dreidimensionalen Raums (oder zumindest aus der Natur unseres dreidimensionalen Raumelements im  n-dimensionalen Raum) Berechtigung, dann ist die quadratische Abnahme der Gravitation den Massen generell wesentlich, eine entsprechende Auffassung der Gravitation als konstitutives Merkmal vorausgesetzt.

Dem Bedürfnis nach Erkenntnisgründen genügen auch bloß universelle Naturgesetze, möglich aber daß in der Natur alle universellen Gesetze in generelen gründen. Die Versuche durch eine anschauliche Theorie das  daß  zu erklären sind so wenig "unkritisch", daß sie vielmehr den größten heuristischen Wert haben. (9)

Notwendigkeit besteht nur in generellen Übereinstimmungen, in generellen "Sätzen", mag auch das bloß universelle Gesetzmäßige in einem laxen Sprachgebrauch als notwendig bezeichnet werden.

Daß in regelmäßiger Sukzession und regelmäßiger Koexistenz noch keine Notwendigkeit zu finden ist, konnte HUME mit Recht behaupten, womit aber nicht gesagt ist, daß nicht doch in regelmäßiger Koexistenz und Sukzession mehr als Koordination liegen mag.

In der Gegenüberstellung der  vérités de fait  [Glaubenswahrheiten - wp] und der  vérités éternelles  [ewige Wahrheiten - wp] durch LEIBNIZ dürfte gleichfalls der aristotelische Gedanke von der  ousia  zum Ausdruck gebracht sein. Eine  vérité de fait  liegt in bloß universellen, eine  vérité éternelles  in generellen Sätzen oder vielmehr Übereinstimmungen vor, denn der begriffliche Ausdruck ist nicht entscheidend. LEIBNIZ war der Anschauung, daß der Gegensatz der  vérités de fait  und éternelles kein absoluter ist, obgleich diesen Gegensatz nicht bloß der Unterschied endlicher und unendlicher, immanenter und transgradienter Bedingtheit, sondern auch die Unabhängigkeit der  existentia  von der  essentia  konstituiert. Damit, daß von Fall zu Fall das Prädikat definitorisch in den Subjektbegriff einbezogen würde, wäre natürlich der Gegensatz zufälliger und notwendiger Prädikation nicht aufgehoben.

Neuerdings ist es eine beliebte Methode, die Zuverlässigkeit der Naturgesetze damit zu erhärten, daß ihnen widersprechende Fälle eben definitorisch durch die "Naturgesetze" ausgeschlossen wären. (10) Da brauchte nur ein Arzt zu kommen mit dem Vorgeben, ein Heilmittel für alle Krankheiten gefunden zu haben und, wo es versagt, darauf zu pochen, daß er  Krankheit  nur nennt, was sich mit diesem Mittel heilen läßt.

Während der Sinn der Gegenüberstellung von generellen und universellen Übereinstimmungen ein einfacher ist, erscheint die Entgegensetzung von Seinsgrund und Erkenntnisgrund komplizierter. Substituiert man dem durch das  ratio sive causa  [Verstand ohne Grund - wp] unzutreffend verdächtigtem Seinsgrund den Terminus  generellen Grund  und dies nicht als Gegensatz zum Erkenntnisgrund, sondern zum bloß universellen Grund, denn auch der generelle Grund ist universell und möglicher Erkenntnisgrund, so erscheint das nur universell Begründete zwar logisch durch die  positio maior  bedingt, diese selbst aber wie die  conclusio  in sich zufällig, auch logisch zufällig. Auch ist der bloß universelle Satz von der Wahrheit der singularen eher abhängig, wie die singularen von der Wahrheit des bloß universellen. Ist der Erkenntnisgrund generell, so ist die Prädikation durch die Natur des Gegenstandes bedingt, es besteht keinerlei interne Zufälligkeit.

Daß logisch generelle Übereinstimmungen mit den Mitteln der traditionellen Logik nur als analytische zum Ausdruck gebracht werden können, wobei sie dann aufhören Verknüpfungen zu sein, dies alteriert ihr Bestehen und ihre Bedeutung nicht. Möglich auch, daß in einer minder formalistischen, anschauungsfremden Zeit die Logik versuchen wird, generelle Übereinstimmungen entsprechend zum Ausdruck zu bringen.

Nicht bloß die Logistik ist eine "Logik des grünen Tisches" - sie ist es prinzipiell - aber die Logik selbst ist formalistisch erstarrt.
"Die formale Logik pflegt sich die aristotelische zu nennen und schützt sich durch einen großen Namen ... ARISTOTELES spricht aber nirgends die Absicht aus, die Formen des Denkens lediglich aus sich selbst zu begreifen. Eine solche Trennung ist dem ARISTOTELES fremd und erst eine neuere Erfindung. Wissenschaft und Meinung sind ihm von einer Seite auch durch den Gegenstand bedingt." (11)

Es ergibt sich die Frage nach dem Charakter der logischen Gesetze selbst. Sind sie bloß universell oder generell, durch das Wesen der Gegenstände bedingt? Der empiristischen Auffassung, daß die logischen Gesetze durch die Natur der Gegenstände bedingt sind, steht die rationalistische gegenüber, die sie nicht als in der Natur der Gegenstände, sondern als in der Natur des Verstandes liegend auffaßt, um von einem Formalismus, der nur Methode ist, abzusehen.

Daß die Logik keine Geisteswissenschaft, keine psychologische, keine Wertwissenschaft ist, sondern "Lehre von den Gegenständen überhaupt", (12) dies gilt allerdings mehr  de lege ferenda  [nicht nach geltendem Recht - wp].

Die logischen Gesetze als
generelle Übereinstimmungen

Eine primitiv rationalistische Auffassung der logischen Gesetze als Gesetzen bloß des Denkens mit rein verstandesmäßiger Provenienz wird die Übereinstimmung der Logik des Denkens mit der "Logik der Tatsachen" als eine durchaus zufällige erscheinen lassen. Erst indem KANT das Verhältnis von Denken und Sein auf den "Kopf" stellte, erhielt die Lehre von der subjektiven nicht objektiven Provenienz [Herkunft - wp] der logischen Gesetze eine gewisse Geschlossenheit.

Daß die logische Gesetzlichkeit den Gegenständen nicht fremd ist, hat KANT durch seinen kopernikanischen Standpunkt, der in der metaphysischen Deduktion der Kategorien einen Schein von Begründung erhält, obgleich die Beziehung von Logik und Kategorienlehre nicht mit der kantischen Voraussetzung steht und fällt.

Das Inhärenzverhältnis leitet KANT aus der Form der Aussage eines Prädikats von einem Subjekt, die Naturgesetzlichkeit aus der Form des konditionalen Satzes ab. Prädikation und konditionaler Satz sind wohl eher formaler Ausdruck als Prototyp.

Eigentümlich ist der Gegensatz von ARISTOTELES und KANT. ARISTOTELES, der Theoretiker der "formalen" Logik ist logischer Naturalist, KANT, der Theoretiker der Naturerkenntnis ist Intellektualist und dies in einem Maß, daß die transzendentale Logik der Kr. d. r. V. den logischen Rationalismus ausbaut durch die Lehre, daß die Gegenständlichkeit überhaupt ein der Natur, bzw. dem Gegebenen vom Verstand aufgelegtes sei. Derart, daß diese These, die logischen Gesetze seien den Gegenständen wesentlich, auch in der Kr. d. r. V. gilt, nur daß die Gegenständlichkeit vom Subjekt ausgeht.

Es ist der Grundgedanken des transzendentalen Idealismus, daß die gegenständliche Auffassung nur bis zu einem gewissen Grad angemessen ist, und dann der Primat des Verstandes geltend gemacht werden muß. Um die Grundbegriffe der Gegenständlichkeit will der transzendentale Idealismus mit dem Realismus rechten.

Um zunächst die psychologischen Regresse der transzendentalen Deduktion beiseite zu lassen, bleibt von ihre eine Art neuer ontologischer Beweisführung übrig. Wenigstens in Angelegenheit derjenigen Grundsätze, die KANT gegen HUME behaupten wollte. Die Notwendigkeit der regelmäßigen Verknüpfungen wollte KANT gegen HUME rehabilitieren und er versuchte dies nicht durch eine Unterscheidung von generellen und universellen Übereinstimmungen, sondern durch den Nachweis dessen, was alles zum Begriff eines vollkommenen Erfahrungszusammenhangs gehört. Aber es ist ja nicht gegeben, ob unsere Erfahrung eine solche nach KANTs Theorie der Erfahrung ist, es könnte sehr wohl in ihr nur eine vage Regelmäßigkeit bestehen, ohne Beharrung der Substanz, ohne durchgängige gesetzmäßige Verknüpfung etc. Es ist zweifellos eine verdienstliche Untersuchung, zu analysieren was alls zu einer durch Zuordnung bestimmten Erfahrung gehört, was alles Bedingung zuverlässiger Erfahrungserkenntnis ist, und neuerdings scheinen solche Fragen mit Einschluß des Problems einer absoluten Zeit, eines absoluten Raums, wieder aktuell zu werden. Aber aus den Ergebnissen solcher Untersuchungen auf ihr Erfülltsein in der gegebenen Erfahrung zu schließen, dies heißt "aus dem Durst einen Trank bereiten", die Analogien der Erfahrung sind in dem Sinne notwendig, wie das Realsein dem  ens realissimum  [allerwirklichstes Sein - wp]. (13)

Nach der Problemstellung ist die metaphysische Deduktion der Kategorien aus der Logik die natürliche. Denn wo anders sollen die Grundbegriffe der Gegenständlichkeit gefunden werden, als in der Logik, die auch nach KANTs Auffassung die Lehre von den Gegenständen überhaupt ist, ausdrücklich bestimmt KANT,
    "daß die allgemeine Logik auf alle Gegenstände überhaupt geht ... sie ist eine Wissenschaft a priori von den notwendigen Gesetzen des Denkens, aber nicht in Anbetracht besonderer Gegenstände, sondern aller Gegenstände überhaupt." (14)
KANT hielt sich zwar an eine spezifische Tafel der Urteile, aber anstatt die Kategorien nach diesem Leitfaden zu konstruieren, hätte sie KANT unmittelbar der Logik, der "analytischen" Logik, als die von ihr vorausgesetzten Grundbegriffe entnehmen können, eine eigene transzendentale Logik neben ihr ist überflüssig, enthält die transzendentale Kategorientafel KANTs ja doch nur Grundbegriffe der Logik überhaupt, wobei nicht gesagt werden soll, daß sie elementar und vollzählig zur Darstellung kamen.

Die Induktion der Kategorien aus der Logik ist eine durch das Problem, die Frage nach den Grundbegriffen der Gegenständlichkeit, und die Bedeutung der Logik begründete. Vielleicht ist aber nicht bloß Induktion der Kategorien aus der Logik, sondern bei einem "System der Kategorien", (15) wenn also diese gegeneinander nicht zufällig sind, systematische Entwicklung möglich. Und in der Tat scheinen sich die Kategorien gegenseitig zu bedingen: eine Mannigfaltigkeit von Gegenständen setzt Verschiedenheit und Gleichheit, zumindest im Gegenstandsein voraus, die Gleichheit bestimmt sie als Klasse, Gleichheiten und Verschiedenheiten inhärieren den Gegenständen etc.

Für KANT sind die Kategorien reine Verstandesbegriffe, sie sind ihm das zunächst aufgrund des Kopernikanischen Standpunktes, der seinerseits durch die transzendentale Psychologie gestützt wird. Um die Kategorien als reine Verstandesbegriffe darzustellen, wagte KANT das  quiproquo  [Verwechslung - wp] einer Erkenntnis, wo Erkennung vorliegt. Mit der Behauptung, daß Anschauung ohne Begriffe blind, daß Erfahrung verstandene Wahrnehmung, "empirische Erkenntnis" ist, hat KANT einen psychologischen Tatbestand allzu verwegen logisch ausgedeutet. In der Erfahrung kommt, wenn sie schon allgemein charakterisiert werden soll, eher Erkennung als Erkenntnis zum Ausdruck.

Der Spaziergänger, der in der Ferne etwas Weißes schimmern sieht und es als Landhaus "erkennt", oder noch einfacher, das Weiß als ein Weiß erkennt und dieser Erkennung durch  anamnesis  in einem Urteil Ausdruck gibt, gibt nicht einer Erkenntnis Ausdruck.

Nun soll darin die Subsumtion unter den reinen Verstandesbegriff der Inhärenz liegen, daß in einem Weiß ein Weißes, ein weißes Ding, erkannt wurde. Es ist nur die Frage, ob die Kategorie der Inhärenz der Erfahrung als Begriff vorgegeben, oder ob nicht vielmehr die Dinge in der Erfahrung dem kategorialen Begriff vorgegeben sind, so daß dieser erst aus den Dingen "erkannt", abstrahiert wird, wie überhaupt die Erkennung in der "blinden" Anschauung Vorgeschautes wiederfindend Voraussetzung der Abstraktion ist.

Besonders oft wird behauptet, daß man ohne den Begriff der Gleichheit - der übrigens in der kantischen Kategorientafel fehlt - Gleichheiten nicht erfassen kann. Es besteht aber hier nur der gewöhnliche "Zirkel" der Bestimmung der Klasse von Individuen aus, der Individuen von der Klasse aus. Es müssen viele Gleichheiten gegeben sein, damit eine solche als "eine Gleichheit" zu Bewußtsein kommt. Gleichheiten werden in den Dingen "erkannt", dann Gleichheit in den Gleichheiten, d. h. der "Begriff" der Gleichheit.

Daß wir etwas als dieses oder jenes Ding erkennen, daß wir in den Dingen die Dinghaftigkeit erkennen, ist nicht der Ausdruck einer Rekognition im Begriff, sondern einer Rekognition in der Anschauung, Erkennung liegt der Rekognition im Begriff wie der Begriffsbildung überhaupt zugrunde.

KANTs reine Verstandesbegriffe sind überempirisch wie die platonischen Gattungen, aber diese sind es als geschaute, KANTs reine Verstandesbegriffe stehen in einem viel merkwürdigeren  chorismos  [hiatus irrationalis - wp], obgleich an den Dingen zu finden, müssen sie als leere Begriffe hypostasiert [einem Gedanken gegenständliche Realität unterschieben - wp] werden.

Die Ausdeutung zu ursprünglichen Begriffen ist das Mehr, das KANT gegenüber HUMEs Assoziationspsychologie zu bieten weiß, von seiner eigenen Apperzeptionspsychologie abgesehen. Das Ding als Regel von Vorstellungen ist die Kehrseite der regelmäßigen Koexistenz bei HUME. An den individuell charakteristischen Eigenschaften "erkennen" wir die Dinge, aber das ist zumeist Erkennung, es ist selten möglich, ein Ding als individuelle Regel so zu formulieren, daß es als  propositio maior  der Erkenntnis dient.

Die "gewisse" Art der Notwendigkeit, die einem Ding als Regel zukommen, erklärt KANT nicht, eine notwendige Verknüpfung von Eigenschaften besteht in einem Ding dann, wenn die einen die anderen generell "bedingen".

Die kantische Lehre vom Schematismus der reinen Verstandesbegriffe geht auf die von HUME gefundenden Schemata der regelmäßigen Sukzession zurück, auch hier ist es das Neue, daß das Schema, die Allgemeinvorstellung, dem Begriff zuwächst, und nicht der Begriff dem Schema.

Daß die Kategorien reine Verstandesbegriffe sind, daß sie nicht aus den Gegenständen verallgemeinert werden, die Bündigkeit dieses Beweises bleibt die transzendentale Logik schuldig.

Wenn man die Lehre KANTs von den reinen Verstandesbegriffen, die übrigens mehr aus Indizien als aus einer präzisen Formulierung zu entnehmen ist, abgelehnt als ein  hysteron proteron  [das Spätere vor dem Früheren - wp] von Begriffen gegenüber Allgemeinvorstellungen, so ist damit wohl nur das Äußerliche der kantischen Lehre abgelehnt, denn Verstand und reine Verstandesbegriffe sind in der transzendentalen Logik nicht das letzte Prinzip, das letzte sind vielmehr die synthetischen Funktionen des apperzipierenden Bewußtseins, mögen auch diese "vermöge eines Vermögens", des Verstandes, bestehen.

Der kantische Intellektualismus ist nur die Außenseite, der Kern ist die transzendentale Psychologie. Einmal auf das Gebiet der Psychologie hinübergespielt, macht der  chorismos  [hiatus irrationalis - wp] der reinen Verstandesbegriffe einer seltsamen Auseinandersetzung zwischen Subjekt und Objekt Platz. (16) Die Lehre von der Synthesis hat mit der Lehre von den Kategorien den sachlichen Zusammenhang, daß den Kategorien als den allgemeinsten Bestimmtheiten der Gegenstände auch entsprechende Formen der Reflexion auf sie als allgemeinste Funktionen des Bewußtseins zur Seite gestellt werden.

Die Funktionen des Vergleichens, Unterscheidens, des einheitlich Auffassens etc. sind nur reflektierend auf die Gegenstände, bestimmte Gleichheiten, bestimmte Verschiedenheiten mögen in bewußter Beachtung erst entdeckt werden, oder wie in anderen Fällen sich unmittelbar aufdrängen, aber immer sind die Funktionen nur reflektierend, immer sind die Gegenstände konstitutiv (17), die Objekte für ihre "Objektive" konstitutiv.

Zwischen konstitutiven und reflexiven Kategorien prinzipiell zu unterscheiden, wird kaum durchführbar sein, es kann keine Dinge geben ohne Gleichheiten, steckt ja schon im Plural  Dinge  Gleichheit, es kann keine Naturgesetze oder Gesetze überhaupt geben ohne Klassen von Dingen und Gleichheiten.

Kann man auch nicht unter den Kategorien, so doch unter den Gegenständen mehr oder minder fundamentale Dinge, Gleichheiten, Klassen etc. unterscheiden. In der Klasse der Menschen bestehen inhaltsvolle Beziehungen und eine natürliche Abgrenzung, in der Klasse aller am Mittwoch geborenen Menschen besteht eine solche "natürliche" Abgrenzung nicht, das Reflektieren auf sie ist "willkürlich", obgleich ebenfalls nur Reflektieren. So gibt es Dinge, die sich als solche geben, und solche, bei denen die Reflexion auf sie künstlich erscheint. Ein Fleck auf heller Tapete drängt sich auf, derselbe Teil wäre ohne besondere Färbung kaum ins Auge zu fassen.

Reflektierend ist auch die Analyse von Beschaffenheiten an Gegenständen, denen sie inhärieren, selbst dort, wo ein ausgesprochenes Verknüpfen vorliegt, wo wir einem Ton, einem Geruch nachgehen, ihn als von einem bestimmten Gegenstand ausgehend auffassen, liegt kein konstitutives, sondern ein reflektierendes Verknüpfen vor; übrigens ist für die Auffassung von Dingen als numerisch identischer vor allem ihr Kenntlichsein, sei es der Totalität nach, sei es nach bestimmten Merkmalen, maßgebend.

Wenn der Verstand nur damit der Natur die Gesetze vorschreibt, daß er reflektierend die Erfahrung nach Regeln "durchspäht", so ist so ein kopernikanischer Standpunkt nicht sonderlich verwegen, umso mehr als Regelmäßigkeit in der Erfahrung ja gegeben, also kein reiner Verstandesbegriff ist. Schreibt der Verstand der Natur Gesetzlichkeit aber  ex cathedra  [vom Pult aus - wp] vor, so mag er es gut tun, wenn sie schon in ihr liegt, andernfalls würde sie ihn Lügen strafen.

Die Gegenstände sind für die Sachverhalte, für das Bewußtsein aber nicht in dem Sinne konstitutiv, daß sie notwendig die Aufmerksamkeit auf sich ziehen, gerade dann wäre die Aufmerksamkeit ja aufgehoben. Es ist Sache der Psychologie auszumachen, ob eine Differenzierung der synthetischen Funktionen nach den Kategorien berechtigt ist, und ober der psychologische Tatbestand nicht vielmehr eine gegenüber der Besonderung der Kategorien indifferente anderweitige Klassifizierung des Aufnehmens fordert. Eine objektivistische Erkenntnistheorie hat nicht das mindeste Interesse daran, etwa den bloß rezeptiven Charakter des erfahrenden Subjekts zu behaupten, aber indem das Subjekt sich etwas zum Gegenstand macht, macht es den Gegenstand nicht, oder zumindest schließt das eine nicht notwendig das andere ein.

Daß der Gegenstandsbegriff die Relation zum Subjekt nicht völlig abgestreift hat, und die spezifischen Wissenschaften nicht mit Gegenständen, sondern mit "Dingen" zu tun haben (18), gilt nur wenn in den Gegenstandsbegriff das Gegen-standsein als charakteristisch aufgenommen wird, was jedoch zugunsten der allgemeinen Verwendbarkeit dieses Begriffs hintangehalten werden muß, wenn auch die Relation zum Subjekt in Gegen-stand gerade das Objekt gegenüber dem Subjekt betont.

Ein besonders gewichtiges Argument für die konstitutive Bedeutung der synthetischen Funktionen fand KANT in der numerischen Identität der Gegenstände. Damit die Erfahrung nicht in eine "Rhapsodie von Wahrnehmungen" zerfließt, bedarf es freilich ein Festhalten des numerisch Identischen, ein Fassen und Erfassen, ein Kennen und "Erkennen" der Gegenstände. Gewiß gäbe es keine Erfahrung, wenn wir alle Gegenstände sofort oder nach kurzer Zeit aus dem Gedächtnis verlieren würden, aber indem wir sie im Gedächtnis behalten, wächst nicht dem Objekt sondern dem Subjekt etwas zu. Übrigens setzt schon eine Rhapsodie von Wahrnehmungen ein gewisses Festhalten, ein Wissen um die numerische Identität der Phänomene voraus.

Die Erkennung ist nicht objektivierend, sie ermöglicht nur das Festhalten der Gegenstände und das "Wiederanknüpfen" an sie. In der Erkennung, der begleitenden wie der zurückgreifenden, liegt wohl die fundamentalste subjektive Bedingung der Erfahrung, aber insofern sie die Beziehung auf  einen  Gegenstand ermöglicht, ist sie nicht Beziehung auf ein verstandesbegriffliches  "x",  das bei allen Gegenständen gleich ist, sondern vielmehr gerade eine Beziehung auf die Eigentümlichkeit jedes Gegenstandes, sowohl bei der begleitenden Erkennung, d. h. beim begleitenden Wissen der numerischen Identität, wie beim Wiedererkennen. Wenn wir Freund  XY  erkennen, dann wissen wir, so schaut nur  XY  aus. Und in Fragen, wo wir sorgsam reflektierend entscheiden, ob etwas nach einer Deformation noch dasselbe ist, entscheidet der Eindruck, inwieweit es noch kenntlich ist. Es ist ganz natürlich, daß, wenn das empirische Ich nicht mehr als numerisch identisch erkannt wird, dann ein zweites Ich als neuer Gegenstand auftritt.

Sosehr KANT die Erfahrungspsychologie gegenüber HUME vertieft haben mag, so wenig ist mit dieser transzendentalen Psychologie etwas gegen den Realismus ausgemacht, (19) aus dem Subjekt die Objekte aufbauen zu wollen, ist eine Problemverschlingung, die man neuerdings als Psychologismus bezeichnet, für den Psychologismus ist die transzendentale Logik exemplarisch (20).

Es ist KANT nicht gelungen die rationalistische Lehre, daß die logischen Gesetze in der Natur des Verstandes beruhen, dadurch auszubauen, daß er die Kategorien als reine Verstandesbegriffe, und sie und die Logik als in der Natur des Subjekts liegend behauptete.

Die Kategorien sind die Grundbestimmtheiten der Gegenstände, sind ihre konstitutiven Eigenschaften, die ihnen als Gegenständen überhaupt charakteristisch sind. Daß die kategorialen "Begriffe" auf alle Gegenstände angewendet werden können, ist so zuverlässig, wie daß der "Begriff" Weiß auf jedes Weiß angewendet werden kann, nur daß es neben dem Weiß auch andere Gegenstände gibt, neben den Gegenständen aber "nichts".

Die logischen Gesetze sind diejenigen Übereinstimmungen, die den kategorial konstitutiv bestimmten Gegenständen wesentlich sind.

Hätte KANT die Fragestellung "wie sind synthetische Urteile a priori möglich" auf die logischen Gesetze selbst ausgedehnt, so wäre offenbar geworden, daß auch sie einen Platz in der transzendentalen Ästhetik beanspruchen. Denn die logischen Gesetze selbst sind - kaum mit Ausnahme des Satzes der Identität und des Widerspruchs - nicht analytisch, sondern synthetisch.

Damit wäre der Hinweis gegeben, daß den logischen Gesetzen eine "Anschauung a priori" entspricht, die logischen Axiomgesetze sind nicht aus sich beweisbar, sondern nur anschaulich demonstrierbar. Es wäre also die Wurzelung des Verstandes in der "Sinnlichkeit" offenbar geworden. Nur daß die "Anschauung a priori", die Bedingtheit durch die "Sinnlichkeit" in der transzendentalen Ästhetik allzu subjektiv orientierende Ausdrücke sind, die von den logischen Axiomgesetzen formulierten Übereinstimmungen der Gegenstände sind den Gegenständen anschaulich wesentlich.

Wenn, "Kant verstehen, heißt über ihn hinausgehen", (21) so wird das über KANT Hinausgehen ihn vielleicht auch besser verstehen lehren. Es gibt in der Philosophie nach KANTs Ausspruch keine Klassiker, daß er zum Klassiker schlechthin geworden ist, ist mehr Ironie als das Geschick des als Sophist verurteilten SOKRATES.

Nach welcher Seite auch das Interesse geht, nach der Anschauung oder dem Begriff, bei KANTs Dualismus von Verstand und Sinnlichkeit sind beide zu kurz gekommen. Im Streit zwischen Subjektivismus und Objektivismus handelt es sich nicht bloß um eine Formalität. KANT spricht in der transzendentalen Methodenlehre gelegentlich von der  ignava ratio  [faule Vernunft - wp], die mit hyperphysischen Hypothesen zur Hand ist, um sich der Erforschung zu entziehen. Eine solche  ignava ratio  äußert sich auch in den hypergegenständlichen Hypothesen des Rationalismus, bzw. Subjektivismus, und es kann am Beispiel KANTs selbst gezeigt werden, wie sie Verstand und Anschauung, Begriff und Gegenstand vorweg schmälern.

Der Empirismus behauptet, daß die Kenntnis der logischen Gesetze nur das Ergebnis der Abstraktion, um nicht zu sagen der Induktion ist. Nach empiristischer Auffassung sind die logischen Gesetze bloß universell, die Gesetzmäßigkeit, die sie formulieren, wird in den Gegenständen vorgefunden als ein faktisches, aber ihnen nicht wesentliches, d. h. nicht notwendiges. Daß die Gesetzmäßigkeit der Subsumtionen, die die logischen Axiomgesetze formulieren, in den Gegenständen vorgefunden wird, dies läßt sich mit dem Empirismus bejahen, aber sie wird als ein ihnen wesentliches an ihnen erfaßt.

Jede Garantie der zuverlässigen Geltung der logischen Gesetze liegt in den Gegenständen, die logischen Gesetze sind evident, sind apriori. (22) Von Evidenz im Sinne eines vagen Gewißheitsgefühls, das sich natürlich an sie heften mag, ist hier nicht die Rede, noch von Evidenz in dem Sinne, daß jeder gesunde Menschenverstand sie einsehen muß. Die logischen Gesetze haben ihre Evidenz eben nicht aus einem  lumen naturale  [natürlichen Licht - wp]. Die Gesetzmäßigkeiten, die die Logik formuliert, sind den Gegenständen wesentlich, und daß sie es sind, darüber belehren Anschauungsexperimente, andere Gesetze oder Gesetzlosigkeit sind mit ihrem Wesen unverträglich.

Die wohl zu wenig gewürdigten "Logischen Studien" von F. A. LANGE haben das Verdienst, zuerst grundsätzlich auf die Evidenz der logischen Gesetze hingewiesen zu haben. Der von F. A. LANGE konstruierte Gegensatz von Umfangslogik und Wesenslogik besteht jedoch nicht. Umfangslogik und Wesenslogik (nicht Inhaltslogik) können einander überhaupt nicht koordiniert gegenübergestellt werden, nicht nur daß generelle Übereinstimmungen den universellen gegenüber durchaus in der Minderheit sind, auch die generellen Übereinstimmungen selbst sind nur als analytische oder universelle zum Ausdruck zu bringen, zumindest wäre eine Wesenslogik nicht umfassend allgemein.

Wie die Theorie von der Gattung nicht zu den Fragen, sondern den Vorfragen der Logik gehört, so auch die Angelegenheit der generellen Übereinstimmungen. Nicht bloß ARISTOTELES war Umfangslogiker und doch Theoretiker der  ousia,  auch F. A. LANGE selbst, der für die Umfangslogik so beredtsam eintritt, hat sich nichts anderes zum Ziel gesetzt, als nachzuweisen, daß die logischen Gesetze nicht bloß universelle und nicht rein verstandesmäßig sind, sondern im  Wesen  der Raumanschauung liegen, F. A. LANGE ist, ohne es zu wissen, also ARISTOTELES hierin näher wie KANT.

F. A. LANGE will die Evidenz der logischen Subsumtionsgesetze einzig nach der Quantität durch geometrische Darstellung offenbaren, derart, daß, für das  nota notae est nota rei  [Das Merkmale des Merkmals ist auch Merkmal des Dinges. - wp] ein  pars partis est pars toti  [Ein Teil des Teils ist ein Teil des Ganzen. - wp] substituiert, es als anschaulich bedingt erscheinen läßt, daß  A  unter  C  subsumiert, wenn  A  unter  B  und  B  unter  C  subsumiert. Eine nur das durch Umfangsrelationen anschaulich Bedingte in Betracht ziehende Darstellung ist tunlich als die einfachste, aber sie ist nicht die einzig mögliche.

Einerseits besteht neben der Umfangsvergleichung auch die Möglichkeit einer Inhaltsvergleichung, und diese ist in vielen Fällen unmittelbarer. Daß  Weiß  nicht Nichtweiß ist, dies liegt im Wesen des Weiß, ein Anschauungsexperiment, Weiß zu irgendeinem Nichtweiß werden zu lassen, zeigt, daß es damit aufhört, Weiß zu sein, zeigt, daß es mit dem Wesen des Weiß unverträglich ist, Nichtweiß zu sein.

Die Inhaltsvergleichung ist nur für die Evidenz inhaltlich bestimmter Subsumtionsverhältnisse kompetent, der Satz  Weiß ist nicht Nichtweiß,  ist ein inhaltlich bestimmter und schon eine Verallgemeinerung der inhaltlichen Vergleichungen  Weiß ist nicht Blau  etc.

Der Inhaltsvergleichung gegenüber ist die Reflexioni auf die Umfangsverhältnisse viel allgemeiner, und da es sich in der Logik nicht um konkrete Subsumtionen, sondern um allgemeine Gesetze der Subsumtionen handelt, ist der Hinweis F. A. LANGEs auf den Umfang, nicht auf den Inhalt in Frage der Evidenz der logischen Gesetze durchaus angemessen, nur daß die Raumanschauung und die geometrische Darstellung die keineswegs ausschließlich die Einsicht in die Bedingtheit von Umfangsrelationen verleihende ist. Die Anschauung von Mannigfaltigkeiten ist nicht beschränkt auf ein räumliches Nebeneinander oder gar eine geometrische Darstellung, es ist unter jeder Form anschaulich bedingt, daß eine Mannigfaltigkeit ihre Elemente enthält und nicht nicht enthält, und daß die Elemente ihrer Elemente auch unter ihr subsumieren. (23)

Der Hinweis auf die Evidenz ist nicht eine  argumentatio ad hominem  [persönlicher Angriff - wp], sondern eine  argumentatio ad res  [sachliche Argumentation - wp], und die Erkenntnistheorie als erklärende, ja als "beschreibende" Wissenschaft, hat sie zu würdigen allen Anlaß. Die Behauptung der Evidenz der logischen Gesetze kann nicht so weit gehen, sie in ihrer Allgemeinheit als gleichsam auf einen Schlag erschaut zu behaupten, zu ihrer Feststellung bedarf es sorgsamster Reflexion und entsprechender Anschauungsexperimente, ob diese und jene Übereinstimmungen den Gegenständen überhaupt wirklich wesentlich sind, andererseits wird aber in den Anschauungsexperimenten nicht bloß empirische Allgemeinheit konstatiert, es wird in der versuchten Modifizierung das Bedingtsein des Bedingten erfaßt, als ein "vom Quantum der Erfahrung" unabhängig eingesehenes Bedingtsein.

Gerade der Trumpf des Rationalismus, daß der Begriff der Bedingung, wie er im konditionalen Satz Ausdruck gefunden hat, daß das Verhältnis von Grund und Folge ein reiner Verstandesbegriff, eine hyperanschauliche Kategorie sei, daß generelle Übereinstmmungen in der Natur ein freies Postulat des Denkens dind, mit diesem Trumpf ist es nichts. Das Verhältnis von Bedingung und Bedingtem ist ein anschaulich eingesehenes, daß die Subsumtion von  A  unter  B  und von  B  unter  C  das Subsumieren von  A  unter  C  bedingt "Grund" ist, aus dem das  C-sein von  A  "folgt", dies ist keine Denknotwendigkeit, sondern wesentliches Bedingtsein.

Denknotwendigkeit ist ein unwahres Wort, man kann sich auch denken, daß im obigen Fall  A  nicht unter  C  subsumiert, (24) daß man es sich nicht vorstellen kann, ist nur sekundär. Man sieht ein, warum man es sich nicht vorstellen kann.

Die Schlüssigkeit einzelner Schlüsse ist in sich klar, bevor die generelle Evidenz durch Anschauungsexperimente versucht wird. Die Aufstellung der logischen Axiomgesetze ist ein Ergebnis der Verallgemeinerung. Geometrische Sätze sind in sich klar, bevor durch Anschauungsexperimente ihre generelle Evidenz "erkannt" wird. Die Aufstellung der euklidischen Axiomgesetze ist ein Ergebnis der Verallgemeinerung. Ist das Bestehen generellen Bedingtseins zu Bewußtsein gekommen, so mag es eine Forderung an die Naturforschung werden, das universelle induzierte  post hoc  [nach diesem - wp] und das universell induzierte  cum hoc  [mit diesem - wp] als ein  propter hoc  [wegen diesem - wp] einsehen zu lernen.

Bei der Auffassung, daß sich das Bedingtsein in der Natur der Dinge offenbart, ist nicht behauptet, daß Notwendigkeit etwas Gegebenes ist. "Im Notwendigen ist zunächst die Kraft des Denkens ersichtlich. Ohne Denken gäbe es weder Mögliches noch Notwendiges, sondern nur Wirkliches. Es gäbe kein Mögliches, inwiefern das Mögliche erst da erscheint, wo der Gedanke das Wirkliche löst und lockert und mit den abgehobenen Elementen für sich operiert; es gäbe kein Notwendiges, insofern das Notwendige das Sein als vom Gedanken durcharbeitet und durchdrungen darstellt. Nur das Denken vermag zu erproben, daß etwas  nicht anders  sein kann, als es ist, d. h. das Wirkliche zum Notwendigen zu erheben. Aber im Notwendigen gibt sich ebenso das Seiende kund. Ohne Sein gäbe es ebensowenig ein Notwendiges; denn der Gedanke muß sich, um Notwendiges hervorzubringen, allenthalben von der Natur der Sache bestimmen und binden lassen; er muß zur Sache werden, und aus der Sache heraus das Gesetz entwerfen. (25)

Die logische Notwendigkeit ist eine Art der anschaulichen Notwendigkeit, einmal erfaßt, löst sich die Stringenz von der Evidenz ab, wird die logische Notwendigkeit  sui generis  [aus sich selbst - wp], gemeinhin bezogen auf die Subsumtion nicht von Dingen unter Klassen, sondern von Begriffen unter Begriffen, und die Begriffe lassen die Anschauung möglichst ausfallen. Logisch notwendig, nicht denknotwendig, heißt jede durch die logischen Gesetze "präjudizierte" Subsumtion, die anschauliche Unverträglichkeit formuliert heißt Widerspruch.

Die generellen Gründe (Seinsgründe) erscheinen den Erkenntnisgründen gegenüber minderwertig, wo nicht gar wertlos, obgleich die materialen generellen Gründe als umfassend universelle Übereinstimmungen zu materialen Erkenntnisgründen besonders qualifiziert sind und entsprechend ausgenützt werden, und andererseit selbst die bloß universellen Erkenntnisgründe formale generelle Gründe (formale Seinsgründe) darstellen.

Die logischen Axiomgesetze sind selbst nicht logisch notwendig, sie sind nur anschaulich bedingt. Um logisch ihren generellen Charakter zum Ausdruck zu bringen - denn logisch sind sie, etwa mit Ausnahme von  A = A  und  A  ist nicht  non A,  bloß universell - wären die logischen Gesetze aufzufassen als Definitionen der Gegenstände überhaupt. Diese Auffassung, die  a parte post  [in zukünftiger Ewigkeit - wp] einen gewissen Sinn hätte, denn wenn die logischen Gesetze definieren, was ein Gegenstand ist, ist ihre Geltung von den Gegenständen ein analytischer Satz, analog der Bestimmung der euklidischen Axiome als Definitionen - diese definitorische Auffassung der logischen Gesetze wäre jedoch nur eine äußerliche und wie in allen ähnlichen Fällen zum Nominalismu hindrängend.

Gegenstand überhaupt durch die logischen Gesetze zu definieren, mag den Vorteil versprechen, daß damit solche willkürlich "schöpferischen" Bestimmungen von Gegenständen abgelehnt werden, die schon  ex definitione  den logischen Gesetzen widersprechen. Die Frage nach den sogenannten unmöglichen Gegenständen hat neuerdings eine gewisse Aktualität erhalten. (26)

Aber gerade dann, wenn die logischen Gesetze zu Definitionen veräußerlicht werden, möchte die Ausschließung der unmöglichen Gegenstände als ein willkürlicher Versuch, sie wegzudefinieren erscheinen, es tritt dann Definition gegen Definition.

Anders, wenn die logischen Gesetze als ein den Gegenständen wesentliches bewußt sind, im Hinblick darauf ist es ebenso zuverlässig, daß einer widerspruchsvollen Bestimmung kein Gegenstand entspricht, wie daß Weiß nicht Schwarz ist.

Daß überhaupt durch widerspruchsvolle oder unverträgliche Bestimmungen ein, wenn auch unmöglicher, so doch ein Gegenstand mit eigenem Sosein bestimmt wird, diese Auffassung beruth auf derselben Vorwegnahme, die das  ens realissimum  notwendig real sein ließ. Es ist ja nicht ausgemacht, daß der Bestimmung: das  ens realissimum  ein Gegenstand entspricht, ebensowenig ist es ausgemacht, daß der Bestimmung: das runde Viereck ein Gegenstand entspricht, oder vielmehr es ist ausgemacht, daß ihr kein Gegenstand entspricht.

Daß eine Bestimmung unmöglich einen Gegenstand bestimmt, dies mag freilich nur dann behauptet werden können, wenn sie einen baren Widerspruch enthält, eine Unverträglichkeit in der Vorstellung verschwindet bei anderer Aktzentuierung des Wesentlichen, bei Begriffswandlung und Erweiterung. Viel belacht wurde einst das Bäuerlein, das eine Republick mit dem Großherzog an der Spitze wünschte, jetzt definiert man das Deutsche Reich als Republik mit einem Kaiser an der Spitze. So operiert auch die Metageometrie mit einem erweiterten Begriff der Geraden, der die Gestaltqualität ausfallen läßt oder sie zumindest nur in einem Teilstück festhält.

Nicht der Gegenstand ist der Entscheidung darüber, ob er besteht, vorgegeben, sondern die Bestimmung, die als widerspruchsvolle allerdings kein bloß  flatus vocis  [Hauch der Stimme - wp] ist, leer ist sie nur in Bezug auf einen korrespondieren Gegenstand, inhaltlich bestimmt ist sie als Intention einen Gegenstand - etwa unter den Vierecken ein rundes - zu bestimmen. Sagt man das  ens realissimum  ist nicht real, so klingt das freilich paradox, es muß heißen, die Bestimmung: das  ens realissimum,  die Bestimmung: das runde Viereck bestimmt keinen Gegenstand.

Nicht bloß von Seite des Objekts sondern auch von Seiten des Objektiven (27) (Sachverhalts) dürfte für die unmöglichen "Gegenstände" Gegenständlichkeit nicht auszumachen sein. Es ist unter keiner Bedingung zutreffend, daß ein Viereck keine Ecken hat, auch nicht unter der Bedingung, daß das Viereck keine Ecken hätte (rund wäre), denn es hätte dann immer doch vier Ecken. Anders natürlich, wenn die Bedingung die wirkliche Aufhebung der Viereckigkeit, das Übergehen etwa in einen Kreis ausdrücken soll.

Auch ohne Hypostasierung von unmöglichen Gegenständen bleibt bei entsprechend enger Fassung des Seinsbegriffs als Dasein den Gegenständen "Sein und Nichtsein gleich äußerlich".

Das Denken - in dieser Hinsicht ein  intellectus archetypus  kann sich selbst Gegenstände setzen, Objekte und Objektive, auf deren Anschauungswert man mehr oder weniger Gewicht legen mag.

Unmögliche Gegenstände kann das Denken nicht setzen. Das Dasein gehört allerdings weder zum Wesen der Gegenstände überhaupt noch zum materialen Wesen irgendwelcher Gegenstände:  to d'einai ouk ousia oudeni  [Die Existenz kann niemals zum Wesen der Dinge gehören. - wp], aber die logischen Gesetze sind den Gegenständen überhaupt wesentlich, als formulierte sind sie synthetische Urteile a priori.

Damit die zur Grundlegung vollzogene Verknüpfung der aristotelischen Ousia mit KANTs (materialen) synthetischen Urteilen a priori nicht etwa gewagt erscheint, vielmehr als Konstatierung eines sachlichen, möglicherweise auch eines historischen aber ziemlich verstörten Zusammenhangs, ist es angebracht von KANT selbst zu hören,
    "daß ein Prädikat, welches durch einen Satz a priori einem Subjekt beigelegt wird, eben dadurch als dem letzteren  notwendig  angehörig (von den Begriffen desselben unabtrennlich) ausgesagt wird. Solche Prädikate werden auch zum Wesen (der inneren Möglichkeit des Begriffs) gehörige (ad essentiam pertinentia [im Zusammenhang mit dem Wesen - wp]) Prädikate genannt, dergleichen folglich alle Sätze, die a priori gelten, enthalten müssen."
Wenn die synthetischen Urteile,
    "als Urteile a priori gemeint sind, so kann man nach dieser Benennung nichts weiter sagen, als daß das Prädikat derselben notwendig im Wesen des Begriffs des Subjekts auf irgendeine Art  gegründet ... sei, aber nicht bloß zufolge des Satzes des Widerspruchs." (28)
So sind auch die a priori eingesehenen logischen Gesetze generelle Übereinstimmungen der Gegenstände, sie sind "ad essentiam rerum pertinentia" [im Zusammenhang mit dem Wesen der Dinge - wp]).

Der kantische Subjektivismus erweist sich als eine vielleicht metaphysische, aber keineswegs erkenntnistheoretische Position.

Der Gegensatz von bloßem Erkenntnisgrund und generellem Grund erweist sich als relativer.

Die Wahrheit einer Aussage ist durch das Bestehen des betreffenden Sachverhaltes unmittelbar bedingt. Insofern ist die Frage nach der Wahrheit eine  quaestio facti  im weiteren Sinn. Nun gibt es auch eine  quaestio juris  für eine Behauptung von  A.  Rechtsgrund für die Behauptung von  A  kann eine unmittelbare Kenntnis (Anschauung, Erfahrung) sein, der Rechtsgrund für die Behauptung von  A  kann aber auch die Kenntnis eines  A  bedingenden  B  sein, dann ist die Kenntnis von  B  Erkenntnisgrund von  A. 

Erscheint an den Erkenntnisgründen dies als wesentlich, daß wir in ihrer Kenntnis einen Rechtsgrund für eine Erkenntnis finden, so kann man mit SIGWART sagen:
    "ein logischer Grund, den wir nicht kennen, ist streng genommen ein Widerspruch; denn er wird erst ein logischer Grund dadurch, daß wir ihn kennen." (29)
Aber damit wir einen Rechtsgrund für die Erkenntnis von  A  in der Kenntnis von  B  finden, d. h. diese als Erkenntnisgrund für jene ausnützen können, muß das Bestehen von  A  durch das Bestehen von  B  irgendwie bedingt sein, muß  B  Seinsgrund von  A  sein.

Das klingt zunächst paradox, denn man ist gewöhnt sich viel auf eine endgültige Trennung von Erkenntnisgrund und Seinsgrund zugute zu halten. Es mag im allgemeinen auch bei dieser Trennung sein Bewenden haben. Klingt es doch durchaus angemessen, zu sagen, daß das Kranksein von Freun  XY  nicht dadurch bedingt ist, daß alle meine Freunde krank sind. Meint man aber, daß wir in der universellen Subsumtion allein einen Erkenntnisgrund haben, so muß doch darauf hingewiesen werden, daß die Subsumtion von Freund  XY  unter die Klasse meiner Freunde und letzterer unter die Klasse der Kranken durchaus gegenständlich die Subsumtion von Freund  XY  unter die Klasse der Kranken bedingt.

Die Fähigkeit Erkenntnisgrund, d. h. Rechtsgrund für eine Erkenntnis zu sein, beruth auf einem Seinsgrund eigener Art, beruth auf einem formalen Seinsgrund. Formal sind solche Seinsgründe, weil die  quidditas  im Hinblick auf die z. B. das Subsumieren von Freund  XY  unter die Klasse der Kranken als bedingt erscheint, nicht sein eigentümliches Wesen, sondern sein Gegenstandscharakter überhaupt ist, bzw. weil die Bedingtheit der Subsumtion keine inhaltsbedingte, sondern eine umfangsbedingte ist. (30)

Da alle Erkenntnisgründe formale Seinsgründe sind - denn auch wo eine generelle inhaltliche Bedingtheit vorliegt, sind Erkenntnisgründe nur die durch sie bedingten Umfangsrelationen - besteht die erkenntnistheoretische Bedeutung der materialen Seinsgründe doch nicht etwa bloß darin, daß sie umfassende universelle Subsumtionen darbieten. Diese sind so umfassend, daß sie von mehr als empirischer Allgemeinheit sind, doch obgleich von mehr als empirischer Allgemeinheit können sie, weil auf materialen Seinsgründen beruhend, nicht bloß problematisch, sondern apodiktisch [mit Sicherheit - wp] behauptet werden; sie sind der  cognito ex intuitu  [Denken aufgrund von Anschauung - wp] zugänglich, sie ist Rechtsgrund für die das Quantum der Erfahrung nicht erschöpfende Kenntnisnahme.

So findet auch der Hinblick auf die Natur der Gegenstände überhaupt in dieser den Rechtsgrund für die Behauptung der logischen Gesetze unabhängig vom Quantum der Erfahrung, im Hinblick auf die Natur der Gegenstände überhaupt ist das Formale das Materiale.

LITERATUR: Hans Pichler, Über die Erkennbarkeit der Gegenstände, Wien und Leipzig 1909
    Anmerkungen
    1) Neuerdings besonders eingehend von COUTURAT "Die philosophischen Prinzipien der Mathematik", übersetzt von SIEGEL, 1908, Seite 247 - 325.
    2) Hier liegt auch der Grund, warum die von COUTURAT adoptierte Auffassung der analytischen Urteile (a. a. O., Seite 259) als allein aus Definitionen und Grundsätzen der Logik ableitbaren von den KANT-Interpreten nicht aufgenommen wurde. COUTURATs Ausführungen sind dafür exemplarisch, daß diese Auffassung von KANTs Ausgang wegführt, zumindest bei einer entsprechenden Bedeutung der "Definitionen".
    3) Da die Zahlen selbst Individuen sind, erscheint wohl der Satz  7 + 5 = 12  nur generell, wenn er sich auf die Klasse der Fünf-Stücke etc. bezieht. Doch kann man ihn auch bei einer Beziehung auf die Zahlen generell nennen, da ja Prädikationen über individuelle Klassen universell (generell oder bloß universell) sind.
    4) TRENDELENBURG, Logische Untersuchungen, 3. Auflage, Seite 32 und ÜBERWEG, Logik, vierte Auflage, Seite 269.
    5) Wo MACH von Gedankenexperimenten spricht, liegen zum großen Teil Anschauungsexperimente vor. (Erkenntnis und Irrtum, Seite 180f)
    6) ÜBERWEG, Logik, Seite 225: "In der objektiven Natur der Quantität und des Raumes ist jene Regelmäßigkeit begründet, die KANT fälschlich auf subjektiven Ursprung deutet."
    7) KANT, Prolegomena, § 38 und "Metaphysische Anfangsgründe der Naturwissenschaft", 2. Leitsatz 8
    8) HANS DRIESCH, Naturbegriffe und Natururteile, Seite 48.
    9) ERNST MACH, "Die Mechanik in ihrer Entwicklung" bringt die interessantesten Versuche von ARCHIMEDES bis GALILEI, statische Gesetze als generelle einzusehen, zur Darstellung. Was ihnen mangelt, dürften bestimmte konstitutive Vorstellungen sein.
    10) Ein besonders extremer Fall zitiert bei POINCARÈ, Wert der Wissenschaft, Seite 235.
    11) TRENDELENBURG, Logische Untersuchungen I, Seite 30
    12) Definition der Logik von GREGORIUS ITELSON, "Reform der Logik" a. Genfer Kongreß. Nähere Kenntnis der logischen Theorie von ITELSON verdanke ich Herrn OTTO NEURATH in Wien.
    13) Den rein gegenstandstheoretischen Charakter der Deduktion der Grundsätze betont ALOIS HÖFLER, "Sind wir Psychologisten", Atti del V. Congresso di Psychologia, Seite 326
    14) KANT, Logik, herausgegeben von JÄSCHE, Seite 9.
    15) WILHELM WINDELBAND, Vom System der Kategorien
    16) Bei KANT sind die transzendentalen Begriffe und die transzendentale Psychologie ganz verwoben, daß es sich im obigen um eine systematische, nicht eine historische Auseinandersetzung handelt, möge eventueller Gewaltsamkeit in der Auseinanderlegung zugute gehalten werden.
    17) Der Gegensatz von konstitutiv und reflexiv wird von WINDELBAND in einem anderen Sinn eingeführt (Vom System der Kategorien).
    18) HÖFLER, Zur gegenwärtigen Naturphilosophie, Seite 92
    19) Realismus im Gegensatz zu einem erkenntnistheoretischen, nicht metaphysischen, Subjektivismus. Mit dem Idealismus von EDUARD von HARTMANNs  Kategorienlehre  ist ein gewisse Realismus vereinbar.
    20) siehe MATICEVIC, Zur Grundlegung der Logik, Seite 35 - 80 und "Die Logik als Transzendentalpsychologie"
    21) WINDELBAND, Präludien, Vorwort.
    22) Höchst nachahmenswert definiert DRIESCH das a priori als unabhängig vom Quantum der Erfahrung. (Naturbegriffe und Natururteile, Seite 41)
    23) Über die die räumliche Anschauung als Spezialfall einschließende "intuition trés générale" von Mannigfaltigkeiten überhaupt siehe ITELSONs Bemerkungen, wiedergegeben in der "Revue de Metaphysique et de Morale", 1904, Seite 1045.
    24) Anders natürlich bei einer engeren Bestimmung des Denkens als Reflektieren auf Sachverhalte und einsichtigem Urteilen über sie.
    25) TRENDELENBURG, a. a. O., Seite 13
    26) ALEXIUS MEINONG, Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie, Seite 7f.
    27) MEINONG, Annahmen, Seite 150 - 211, (Das Objektiv) und ERNST MALLY, "Untersuchungen zur Gegenstandstheorie des Messens", in den  Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie,  Seite 126f.
    28) KANT, "Über eine Entdeckung, nach der alle Kritik der reinen Vernunft entbehrlich werden soll", Seite 52 und 67, 68 (Ausgabe Kirchmann). - Daß KANT von einem Gründen des Prädikats im "Begriff" des (grammatikalischen) Subjekts spricht, ist inkorrekt, denn gründet das Prädikat im Begriff, so ist das Urteil analytisch.
    29) SIGWART, Logik I, Seia name="28"> KANT, "Über eine Entdeckung, nach der alle Kritik der reinen Vernunft entbehrlich werden soll", Seite 52 und 67, 68 (Ausgabe Kirchmann). - Daß KANT von einem Gründen des Prädikats im "Begriff" des (grammatikalischen) Subjekts spricht, ist inkorrekt, denn gründet das Prädikat im Begriff, so ist das Urteil analytisch.
    29) SIGWART, Logik I, Seite 254. Logischer Grund hat dieselbe Doppeldeutigkeit wie Erkenntnisgrund, die eine Seite des Logischen ist die zweckbestimmte Funktion des Denkens, die andere ist die gegenständliche Gesetzlichkeit, die Richtung gebend ist.
    30) Es ist nicht dasselbe, ob man die logischen Gesetze als bedingt durch die Natur der Gegenstände und andererseits, da die logischen Gesetze selbst eine Folge, ein Bedingtes, an eine Bedingung knüpfen, ob man diese als die für das Bedingte relevante  quidditas  betrachtet. Hier liegen Probleme der Kategorienlehre und der Logik, die im obigen nicht zur Ausführung gekommen sind.