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HEINRICH MAIER
Psychologie des
emotionalen Denkens

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"Wir wissen: die Logik ist eine  normative  Wissenschaft. Sie hat es nicht mit dem tatsächlichen, sondern mit dem idealen Denken zu tun. Sie fragt nach den Bedingungen und Kriterien desjenigen Denkens, das seinen Zweck vollkommen erreicht."

Drittes Kapitel
Die Psychologie
des emotionalen Denkens

Daß hier eine Aufgabe der  Psychologie  liegt, wird, wenn das Problem einmal erkannt ist, nicht mehr bestritten werden. Das  logische Denken  ist in allen seinen Erscheinungsformen zuerst eine  psychische Tatsache,  mit der die Psychologie sich ebenso zu beschäftigen hat, wie mit allen anderen psychischen Erlebnissen. Man wendet ein, die Unterscheidung des logisch gültigen und ungültigen Denkens beruhe auf einer Wertung, die der Psychologie von Haus aus gänzlich fremd sei; die Psychologie könne diesen Unterschied mit ihren Mitteln niemals auffinden und ableiten; sie könne und müsse ihn vielmehr lediglich als einen ihr von anderer Seite aufgedrungenen anerkennen. Und man fügt hinzu, das logische Denken könne auch gar kein Untersuchungsobjekt der Psychologie sein. Letztere verfolge überall das Ziel, die psychischen Erlebnisse in einen Kausalzusammenhang einzuordnen. Sie müßte also auch versuchen, die logischen Normen psychologisch-kausal abzuleiten, zu erklären, zu begründen. Nun sei sie aber genötigt, ihrerseits diese Normen, unter deren Leitung auch ihre Arbeit stehe, denen auch sie ihre Gültigkeitskriterien entnehme, vorauszusetzen. Wolle sie also das logische Denken ihrer Untersuchung unterwerfen, so komme sie in die Lage, das erklären und begründen zu wollen, was sie doch andererseits voraussetzen müsse.

Dieser Gedankengang ist eine Kette von Mißverständnissen. Gewiß ist das Bewußtsein logischer Notwendigkeit, in dem man das letzte Kriterium logischen Denkens zu sehen hat, ein Ursprüngliches, nicht weiter Ableitbares. Und die Psychologie muß in der Tat den Unterschied des logisch gültigen und ungültigen Denkens als ein Letztes hinnehmen. Aber sie nimmt ihn hin, wie andere psychische Tatsachen, die sie vorfindet. Denn auch die Wertung, in welcher die Unterscheidung vollzogen wird, ist ein psychisches Erlebnis. Und das Geltungsbewußtsein psychologisch untersuchen, heißt nicht: die logische Geltung selbst durch eine Zurückführung der logischen Vorgänge auf psychologische Gesetze begründen. Nur um eine Analyse dieser Bewußtseinsphänomene handelt es sich, die uns dieselben verständlich machen soll, indem sie uns sagt, was in ihnen liegt, aus welchen Faktoren sie sich zusammensetzen, und weiterhin, wie sie entstehen und in welcher Weise sie verlaufen. Selbst wenn es gelänge, psychologische Gesetze zu ermitteln, nach denen die logischen Erlebnisse vor sich gehen, würde die Psychologie in denselben durchaus nicht den Geltungsgrund für die logischen Akte erblicken. Sie bewegt sich darum auch nicht im Zirkel, wenn sie die logischen Normen als Geltungskriterien für ihre Arbeit voraussetzt und doch andererseits die Erlebnisse, in denen diese Normen uns zu Bewußtsein kommen, psychologisch zu begreifen sucht. Sie hat im Gegenteil nicht bloß das Recht, sondern auch die Pflicht, das urteilende und das emotionale Denken in ihrer Weise zu untersuchen. Letzteres im Besonderen ist ein Bestandteil der emotionalen Vorstellungen, für welche die psychologische Interpretatioin offenbar nicht weniger Interesse hat, als für die übrigen Elemente. Und die psychologische Analyse allein kann uns einen Einblick in das Wesen wie der urteilenden so auch der emotionalen Denkakte geben. Aber in die richtige Beleuchtung tritt diese psychologische Aufgabe erst dann, wenn man sich klar macht, daß die  Psychologie im Reich der sogenannten Geisteswissenschaften die fundamentale Gesetzeswissenschaft  ist, welche die Bestimmung hat, für die Erklärung des gesamten Komplexes von geistig-geschichtlichen Tatsachen die Interpretationsmittel zu liefern.

Zwar ist - das haben WINDELBAND und RICKERT mit Recht nach drücklich betont (1), - die historische Betrachtung der geistig-geschichtlichen Wirklichkeit durchaus  nicht die psychologische,  und der Historiker hat nicht etwa das geschichtlich Geschehene auf psychologische oder soziologische, d. h. sozialpsychologische Gesetze zurückzuführen. Die Geschichte sucht vor allem die Tatsachen selbst, das Individuelle, Einmalige, das, was faktisch war und als dieses konkret Bestimmte weder vorher dagewesen war noch irgendwann einmal wiederkehren wird,  festzustellen.  Sie sucht sodann geschichtliche Situationen und Verläufe zu  rekonstruieren.  Hierbei ist auch sie genötigt, eine Auswahl unter dem geschichtlichen Tatsachenmaterial zu treffen, kurz zu abstrahieren und zu verallgemeinern.

Und  Abstraktionen nicht einzelnen Tatsachen, sind es ja weithin, was uns die Geschichtswissenschaft vorführt. Wenn die Religionsgeschichte uns mit einer bestimmten, historischen Religion, ihren mythologischen Vorstellungen und Kultformen bekannt macht, so schildert sie nicht die Tatsachen. Die Tatsachen sind Erlebnisse und Handlungen, wie Tausende, ja vielleicht Millionen von gleichzeitig und nacheinander lebenden, wechselseitig durcheinander bestimmten Individuen sie tausendfach und im wesentlichen gleichartig erlebt oder vollzogen haben. Der Religionshistoriker aber sieht hier vom rein Individuellen ab. Er verallgemeinert. Aber das ist nicht die begriffliche Verallgemeinerung, welche Typen oder allgemeine Gesetze zu ermitteln strebt, sondern die  anschauliche,  ähnlich derjenigen, die auf dem Gebiet der Naturwissenschaft von Geographie und Kartographie geübt wird, eine Abstraktion, welche die Züge herauszuheben sucht, mittels deren wir uns ein Bild von einer geschichtlichen Lage, einem historischen Geschehen machen können. Die Geschichte ist insofern "Ereigniswissenschaft", die als solche von den Gesetzeswissenschaften, insbesondere auch von der Psychologie weit abliegt.

Aber die Beschreibung der Tatsachen und vor allem auch der tatsächlichen Beziehungen arbeitet mit begrifflichen Mitteln. Und schon darin liegt ein Anfang  begrifflicher  Abstraktion. Zur  recensio  kommt ferner die interpretatio, zur Feststellung der geschichtlichen Tatsachen die Erklärung (2), und auch diese strebt der Historiker an. Schon die Herstellung historischer Zusammenhänge setzt überall eine Interpretation der einzelnen Geschehnisse, eine Zurückführung derselben auf ihre Ursachen voraus. Da nun Geschichte, objektiv gesehen, nichts anderes ist als die Gesamtheit des in der Zeit sich ausbreitenden und entwickelnden menschlich-geistigen Geschehens in seiner Wechselbeziehung zur physischen Wirklichkeit, so liegt der Schlüssel zum Verständnis der geschichtlichen Tatsachen durchaus in der menschlichen Psyche, zuletzt in menschlichem Wollen, unwillkürlichem und willkürlichem Wollen.  So gewinnt die Geschichtswissenschaft bereits Fühlung mit der Psychologie. 

Zwar wird für die nächsten Bedürfnisse der Geschichtsschreibung die Vulgärpsychologie, die "praktische" Psychologie des Menschenkenners genügen, dieselbe, mit der auch der Dramatiker, der Romandichter arbeitet. Wenn eine Historiker die Motive, die einen Staatsmann zum Abschluß eines Vertrages, zu irgendeiner diplomatischen oder parlamentarischen Aktion veranlaßt haben mögen, zu ermitteln sucht oder den Charakter einer Persönlichkeit, die bedeutungsvoll in den Gang der Geschichte eingegriffen hat, schildert, so wird es nur darauf ankommen, daß er die nötige Kombinationsgabe besitzt, um diejenige Bekanntschaft mit der menschlichen Natur, die ihm als  der natürliche Ertrag seiner Lebenserfahrung  zur Verfügung steht, für die besonderen Fälle fruchtbar zu machen, und kein Mensch wird von ihm die Kenntnis und Anwendung der wissenschaftlichen Psychologie erwarten. Er selbst wird aber doch das Bewußtsein haben, daß seine Deutungen den komplizierten historischen Hintergrund, von dem sich die interpretierten Tatsachen abheben, unberührt lassen. Und er wird in seiner Arbeit häufig auch unmittelbar auf verwickelterere Zusammenhänge treffen, denen gegenüber die "praktische" Psychologie versagt. Auch die Geschichte des sittlichen Lebens, die Geschichte der Religion, die Geschichte der Sprache, die der Kunst und des Geschmacks, der Sitte, des Rechts, des wirtschaftlichen Lebens usw. sind Zweige der Geschichtswissenschaft. Und die Tatsachen des sittlichen Bewußtseins, der Religion, der Sprache, des ästhetischen Erlebens usw. sind von der Art, daß schon ihre Beschreibung, noch mehr ihre Deutung einer rationalen und zuverlässigen Psychologie bedarf, einer Psychologie, die auf der ganzen bisherigen  wissenschaftlichen  Erfahrung beruth. Denn verständlich werden diese Tatsachen doch nur, wenn ihre Wurzeln zurück in die allgemeine Psychologie verfolgt werden.

Die Anwendung allgemeiner psychologischer Regelmäßigkeiten auf einzelne Tatsachen der Sprache, der Sitte, der Religion, des Rechts ist indessen für die theoretische Betrachtung der geschichtlichen Wirklichkeit nur ein Vorspiel. Der Zug zur Verallgemeinerung, zur Theorie greift weiter. Indem in den verschiedenen Tatsachenkreisen der Geschichte psychologisch gedeutete Einzelfakten mit ähnlichen Tatsachen in Verbindung gebracht werden, gelangt die vergleichende Geschichtsbetrachtung, geleitet von einer psychologischen Analyse, schließlich zur Aufstellung verschiedener Komplexe von historischen Allgemeinbegriffen und damit zur Festlegung  historischer Gleichförmigkeiten,  die sich zu denen der  Psychologie  wie das Besondere zum Allgemeinen verhalten; kurz, es ergeben sich ihr die  Theorien  der einzelnen Tatsachenkreise, die  theoretischen Teile der einzelnen Geschichtswissenschaften.  Solche theoretischen Disziplinen - man könnte sie mit HERMANN PAUL auch historische Prinzipienwissenschaften nennen - existieren bereits. PAUL selbst bietet in seinen "Prinzipien der Sprachgeschichte" eine Theorie der Sprache, die uns aufgrund einer psychologischen Interpretation des durch eine vergleichend historische Betrachtung der sprachlichen Tatsachen gewonnenen Materials einen Einblickin das Wesen und Werden der Sprache und der Sprachen gibt. Denselben Charakter hat WUNDTs Sprachpsychologie. In ähnlicher Weise sucht der zweite Band von WUNDTs Völkerpsychologie eine historische Theorie der Kunst, des Mythos und der Religion zu geben, und im gleichen Sinn hat für die Nationalökonomie namentlich CARL MENGER (3) neben dem historischen einen theoretischen Teil gefordert. Daß endlich auf diesem induktiv vergleichenden Weg auch Theorien des Rechts und des Staates zu suchen sind, ist in den allgemeinen (philosophischen teilen der Rechts- und Staatslehre wenigstens geahnt worden. So muß
    "jedem Zweig der Geschichtswissenschaft ... eine Wissenschaft zur Seite treten, welche sich mit den allgemeinen Lebensbedingungen seines geschichtlich sich entwickelnden Objekts beschäftigt, welche die in allem Wechsel gleichmäßig vorhandenen Faktoren nach ihrer Natur und Wirksamkeit untersucht." (4)
Hätten wir nun für sämtliche historischen Disziplinen solche Prinzipienwissenschaften, wären wir im Besitz einer historischen Theorie des sittlichen Lebens, der Religin, der Kunst, der Sprache, der Sitte, des Rechts, des Staates, der wirtschaftlichen Betätigung usw., so ließe sich aus diesen Theorien eine umfassende Theorie der Geschichte, eine Allgemeine "kulturwissenschaftliche Prinzipienlehre" ableiten, welche den Inbegriff aller historischen Gesetzmäßigkeiten, aller im geschichtlichen Geschehen wirksamen Faktoren zum Gegenstand hätte. Das wäre eine  allgemeine  Geschichtspsychologie, die zugleich allein auf den Namen einer Soziologie, d. h. einer Sozialpsychollogie berechtigten Anspruch erheben könnte.

Die einzelnen Prinzipienwissenschaften und die, zunächst noch utopische, allgemeine Prinzipienwissenschaft sind übrigens, was PAUL mit Unrecht bestritten hat (Seite 13), so gut wie die allgemeine Psychologie selbst, Gesetzeswissenschaften. Zwar eröffnen sie uns einen Blick auf eine  neue Betrachtung der Geschichte.  Schon innerhalb der einzelnen Tatsachenkreise scheint sich die Anwendung der Theorie auf den geschichtlichen Verlauf nahe zu legen, derart, daß dieser zugleich aus den Faktoren, die die Entwicklung bestimmen, begriffen würde. Und die gesamte Geschichtswissenschaft hätte offenbar dann ihren Höhepunkt erreicht, wenn sie den Gesamtablauf des geschichtlichen Geschehens in der Beleuchtung der allgemeinen Prinzipienwissenschaft, der Geschichtspsychologie auffassen würde: dann wäre sie  begriffene Geschichte.  Die  Prinzipienwissenschaften  selbst sind indessen zwar  Theorien historischer Tatsachenkreise,  aber darum  nicht ihrerseits Geschichte.  Andererseits muß der Begriff der  Gesetzes wissenschaft auch für die  Psychologie  sehr lax gefaßt werden. PAUL rechnet die Psychologie zu den experimentellen Gesetzeswissenschaften und rückt sie, einerseits unter der Nachwirkung der HERBARTschen Psychologie, von der er herkommt, andererseits im Hinblick auf die experimentelle Psychologie der Gegenwart, nach ihrem logischen Charakter ganz nahe an die erklärenden Naturwissenschaften heran. So erscheint ihm der Abstand zwischen ihr und den historischen Prinzipienwissenschaften größer als er in Wirklichkeit ist. Eine ganz ähnliche Vorstellung vom Wesen der Psychologie war es, die WINDELBAND und RICKERT veranlaßte, die psychologische Gesetzeswissenschaft ganz von der Geschichtswissenschaft loszulösen, die ferner DILTHEY dazu führte, erklärende und deskriptive, d. h. eine beschreibend-zergliedernde Psychologie zu trennen und nur die letztere in den Dienst der Geisteswissenschaften zu stellen (5). Allein die psychologischen Gesetze sind nicht bloß den physikalischen und chemischen, sondern auch den physiologischen durchaus nicht gleichartig. Die Psychologie selbst verfährt überall, abgesehen von einem psychophysischen Grenzgebiet, wo die naturwissenschaftlichen Methoden mit gewissen Modifikationen Anwendung finden, analytisch. Sie zergliedert die komplexen Bewußtseinserlebnisse, zerlegt sie in ihre einfachsten Teilfunktionen und sucht die konstanten Beziehungen zwischen diesen festzulegen. Auch das psychologische Experiment steht, so weit es anwendbar ist, in der eigentlichen Psychologie ganz im Dienst dieser Analyse: es erzeugt planmäßig psychische Erlebnisse, derart, daß sie sich der Analyse unter möglichst günstigen Bedingungen darbieten. Daß  diese  Psychologie der Interpretation geschichtlicher Tatsachen dienen kann, ist klar. Und wenn sie die Grundlage der historischen Prinzipienwissenschaften, der geschichtlichen Theorien ist, so steht sie doch ganz auf derselben Stufe, wie diese. Die psychologischen Gesetzmäßigkeiten sind so wenig wie die historischen den exakten Gesetzen der Naturwissenschaften an die Seite zu stellen.  Psychologie und historische Theorien stehen einander wie allgemeine und spezielle Psychologie gegenüber. 

Für die  Psychologie des emotionalen Denkens  öffnet sich damit eine weite Perspektive. Sie hat, um es kurz zu sagen, ihre Stelle nicht bloß in der allgemeinen Psychologie, sondern ebenso auch  in der historischen Theorie.  Sie bietet den einzelnen geschichtlichen Wissenschaften wichtige Interpretationsmittel und arbeitet damit am Aufbau der historischen Prinzipienwissenschaften. Aber sie ist zugleich ein nicht unwesentlicher Bestandteil dieser Theorien selbst.

Die Punkte, an denen sie am unmittelbarsten einzugreifen hat, sind schon im Bisherigen merkbar geworden. Es sind dieselben, an denen sich das Bedürfnis nach einer psychologischen Theorie des emotionalen Denken den historischen Wissenschaften am fühlbarsten aufgedrängt hat. Am größten ist ihre Bedeutung naturgemäß für die  Sprachwissenschaft  - für die Grammatik der einzelnen Sprachen und für die vergleichende Sprachgeschichte, aber auch für die auf letztere sich gründende Sprachtheorie. Die fundamentalste wirkliche Spracheinheit ist ja der Satz. Für die Lehre vom Satz, von den Satzarten, von der Struktur des Satzes aber ist eine Psychologie des logischen Denkens geradezu grundlegend. Und am meisten tut not eine Psychologie des logischen Denkens. Eine solche Untersuchung wird wohl imstande sein, der Syntax als Satzlehre die Stellung in der Grammatik zu sichern, die ihr gebührt, und die ihr neuerdings mit Unrecht streitig gemacht worden ist. Nicht weniger tief greift die Analyse des emotionalen Denkens in die  Kunst- und in die Religionswissenschaft  ein: dort führt die Aufdeckung der logischen Struktur der Phantasievorstellungen zum psychologischen Verständnis der ästhetischen Jllusion und damit zu neuen Einblicken in das Wesen des Mythos aber bringt die Analyse der logischen Natur des Glaubens Licht in die dunkelsten und umstrittensten Regionen des religiösen Denkens und Lebens. Mittels einer psychologischen Untersuchung des emotionalen Denkens vermögen wir ferner in den Bau der  Rechtssätze und Rechtsvorstellungen,  in das Wesen der Sittenregeln, und ebenso in den Charakter und den Geltungswert der  sittlichen Normen und Ideale  einzudringen. Aber auch für die Wissenschaften, die dem Herrschaftsbereich des emotionalen Denkens ganz entrückt scheinen, wie  Staats- und Wirtschaftslehre,  ist die Psychologie des Denkens nicht ganz bedeutungslos. Die wirkenden Kräfte im Staatsleben sind Willen, zwecksetzende, unwillkürlich oder willkürlich strebende Willen. Wo aber ein Wollen ist, da sind auch Begehrungs-, Zweckvorstellungen. Und wenn die geschichtliche Betrachtung der Staatsgebilde deren Entstehung und Entwicklung erforscht, wenn ferner die historische Theorie des Staates die in der Staatsbildung allenthalben wirksamen Faktoren ermitteln will, so wird auch die Einsicht in die logische Struktur der konstituierenden Zweckvorstellungen fruchtbar werden. Noch offensichtlicher tritt die Beziehung der Wirtschaftslehre zur Psychologie des emotionalen Denkens zutage. Hier weisen ja schon die Begriffe des wirtschaftlichen Werts und des wirtschaftlichen Gutes auf das im ökonomischen Tun wirkende Begehren und emotionale Denken zurück. Aber wir wissen: nicht bloß das staatliche und wirtschaftliche Leben, vielmehr  alles geschichtliche Geschehen  wurzelt zuletzt im menschlichen Wollen. Auch die sozialen Strömungen fließen aus Tendenzen. Geschichtliche Tendenzen aber gehen zurück auf Willensregungen der naturhaft-unwillkürlich neben und nacheinander, zusammen oder gegeneinander wirkenden Individuen. Aus Motiven suchen wir überall die historischen Vorgänge zu erklären. In Motiven aber sind Zweckvorstellungen eingeschlossen. Und wer die treibenden Faktoren des geschichtlichen Geschehens verstehen will, muß die Zweckvorstellungen, wie sie auch dem unreflektierten Ineinanderwirken dunkel strebender Individualwillen richtunggebend vorschweben, nachzudenken suchen. Zweckgedanken sind es dann auch, welche den einzelnen historischen Wissenschaften als letzte Erklärungsprinzipien dienen: auch die Tatsachenkreise nämlich, mit denen  sie  es zu tun haben, haben ihre Quelle in menschlichen Bedürfnissen und Trieben, die auf eine Verwirklichung von Zwecken gerichtet sind. Aus all demm geht aber hervor, daß das  emotional-volitive  Denken ein wesentliches Element in den schaffenden Kräften der Geschichte überhaupt ist und darum nicht bloß für die Deutung der geschichtlichen Einzeltatsachen, sondern auch für die historische Prinzipienwissenschaften und für die  allgemeine Theorie der Geschichte selbst  tiefeinschneidende Bedeutung hat. Dringt aber die Psychologie des emotionalen Denkens wie in die psychische so in die historische Funktion dieses volitiven Denkens ein, so öffnet sich ihr zugleich die ganze Welt der Werte, Güter und Ideale. Und ebenso werden ihr die Punkte kenntlich, an denen diese Welt in die Sphäre der  Erkenntnis  der natürlichen und der geistig-geschichtlichen Wirklichkeit hineinragt.

In welchem  Verhältnis  steht nun aber die  spezielle  Psychologie des emotionalen Denkens zur  allgemeinen,  d. h. zu derjenigen, die ihm Rahmen der allgemeinen Psychologie liegt? Ist jene nur eine "Anwendung" der letzteren? Oder hat sie dieser gegenüber eine zumindest relativ selbständige Stellung? Im ersten Fall bestünde offenbar die Gefahr einer deduktiven Vergewaltigung des geschichtlichen Tatsachenmaterials. Aber ist der zweite denkbar?

Das sind Schwierigkeiten, die uns bereits zu der  methodologischen Frage  nach dem Weg, auf dem die Psychologie des emotionalen Denkens ihre Aufgabe lösen kann, hinüberweisen.

Welches ist dieser Weg? Die  Völkerpsychologie würde WUNDT antworten. Dieselbe ist nämlich nach seiner Darstellung erstens eine selbständige psychologische Disziplin: Individual- und Völkerpsychologie sind die beiden einander ergänzenden Teile der Psychologie. Sie ist aber zweitens zugleich eine psychologische Methode, und zwar eine Methode von objektiver Sicherheit, die da einzusetzen hat, wo das Experiment versagt. Für die Untersuchung des emotionalen Denkens käme offenbar nur sie in Betracht (6). Nun möchte ich mich hier nicht mit dem völkerpsychologischen Programm WUNDTs im einzelnen auseinandersetzen. Insbesondere will ich nicht auf die Einwände zurückkommen, die sich gegen die Wiederaufnahme des Begriffs der Volksseele, sowie gegen die Bezeichnung der Wissenschaft als  Völker psychologie kehren; wobei letztere schon darum als unangemessen erscheint, weil die Entwicklung der völkerpsychologischen Objekte nicht ausschließlich im Rahmen der Volkseinheiten verläuft. Falsch ist, wie mir scheint, vor allem - und dieses Bedenken trifft auch die Völkerpsychologie als Methode - die Art, wie WUNDT die neue Wissenschaft gegen die Geschichte abgrenzt und das historische Tatsachenmaterial zwischen den beiden Disziplinen verteilt. In  dieser  Hinsicht verdient der ältere Plan STEINTHALs und LAZARUS', nicht bloß, wie WUNDT will, einzelne historische Gebiete - Sprache, Mythos, Sitte - sondern das gesamte geschichtliche Tatsachenmaterial für die Völkerpsychologie in Anspruch zu nehmen, den Vorzug (7). In der Ausführung hat WUNDT nun freilich die Einseitigkeit seines Programms wesentlich modifiziert. Hier zieht er neben dem Mythos und der Religion auch die Kunst, neben der Sitte und dem Recht auch die Sittlichkeit in den Kreis der Völkerpsychologie herein. Und tatsächlich sind ja die verschiedenen Teile seines Werkes, wie sie vorliegen oder doch geplant sind, nichts anderes als Bearbeitungen einzelner historischer Prinzipienwissenschaften. Auszusetzen ist nur, daß er nicht für alle historischen Tatsachenkreise eine solche völkerpsychologische Behandlung in Aussicht stellt. Aber wie kann diese "Völkerpsychologie", d. h. die historische Theorie als psychologische Methode dienen? Die völkerpsychologische Methode ist nach WUNDT eine "Beobachtung" geistiger "Erzeugnisse", wie der Sprache, der mythologischen Vorstellungen, der Sitten. Diese "Beobachtung" kann indessen doch nur eine Feststellung historischer Tatsachen und die Deutung derselben mit Hilfe psychologischer Interpretationsmittel sein. Woher aber nimmt der Psychologe diese Mittel? Die Antwort WUNDTs ist einfach genug: die Fixierung der elementaren, der fundamentalen Funktionen ist Aufgabe der experimentellen Psychologie, die Analyse der höheren, der komplexen Vorgänge aber die der Völkerpsychologie. Letztere hätte ihre Erklärungsmittel also der experimentellen Psychologie zu entnehmen, die WUNDT in der Tat mit der Individual- oder allgemeinen Psychologie identifiziert. Allein die höheren Funktionen setzen sich durchaus nicht immer aus solchen Elementen zusammen, wie sie der experimentellen Untersuchung zugänglich sind. WUNDT selbst betont geflissentlich die Eigenart z. B. der logischen Funktionen; er bemerkt ausdrücklich, dieselben können in ihrer eigensten Natur aus Assoziationen nicht begriffen werden, und gründet gerade hierauf die Unmöglichkeit, ihnen mit dem Experiment beizukommen (8). Ähnlich enthalten auch die übrigen "höheren" Funktionen durchweg Bestandteile, die nicht auf experimentell erreichbare Elemente zurückzuführen sind. Stehen aber für Tatsachen von dieser Art keine experimentell, also allgemein psychologische Erklärungsmittel zur Verfügung, so scheint zwar noch eine Fixierung und vergleichende Bearbeitung historischer Tatsachen, aber keine historische Theorie, keine Völkerpsychologie, überhaupt keine psychologische Betrachtung mehr möglich zu sein. Ein Weg zu psychologischen Einsichten wäre das sicherlich nicht.

Zum Glück ist wiederum die Ausführung besser als das Programm. WUNDT hat in den bisher erschienen Teilen seiner Völkerpsychologie zahlreiche psychologische Interpretationsmittel angewandt, die nicht auf experimentellem Weg, sondern mittels der von ihm so sehr verpönten Methode der "zufälligen inneren Wahrnehmung" oder, sagen wir statt dessen besser: mittels analysierender Reflexion auf tatsächlich aufgetretene, d. h. nicht willkürlich zum Zweck der Analyse hervorgerufene Erlebnisse gewonnen sind. Ergänzen wir WUNDTs Ausführungen nach dieser Richtung, so wird erst ihr berechtigter Grundgedanke ganz zur Geltung kommen.

Der Psychologie stehen, wie man zu sagen pflegt,  drei Methoden  oder vielmehr Gruppen von Methoden zur Verfügung (9). Die erste, für die immer noch die ungeeignete und irreführende Bezeichnung  "Selbstbeobachtung"  gebraucht wird, ist die Analyse tatsächlich (zufällig) aufgetretener und zum Zweck der Analyse reproduzierter Erlebnisse. Dazu kommen zweitens die  experimentellen  Methoden, die an die Stelle der zufällig aufgetretenen planmäßig zum Zweck der Analyse erzeugte Erlebnisse setzt, um so zu einer exakteren und fruchtbareren Ausnützung der inneren Erfahrung zu gelangen. Die  komparativen  Methoden suchen schließlich, um der Gefahr einer subjektiven Einseitigkeit und Unvollständigkeit zu begegnen, aus verschiedenen Gebieten objektives Material zum Vergleich heranzuziehen.

Für unser spezielles Untersuchungsobjekt kommen - darin stimme ich WUNDT im wesentlichen zu - die  experimentelle Methoden  gar nicht oder doch nur in untergeordneter Weise in Betracht. Zwar bieten gerade die elementaren logischen Funktionen, von denen im Folgenden die Rede sein wird, der experimentellen Untersuchung gewiß manche Angriffspunkte. Aber für die Erkenntnis des Wesens der logischen Akte als solcher ist von dieser Seite wohl kein neuer Aufschluß zu erwarten: die logischen Prozesse sind auch in ihren elementarsten Gestalten zu kompliziert, als daß sie einem genau kontrollierbaren Experiment zugänglich wären. Das Gleiche gilt im Ganzen für die emotionalen Vorstellungen selbst. Von den Gefühlen sagt RIBOT: "Bisher ist das experimentelle Verfahren mit Bezug auf das Gefühlsleben in sehr engen Grenzen geblieben und hat kaum mehr geleistet, als daß die Ergebnisse der einfachen Beobachtung bestätigt worden sind." (10) Ähnliches läßt sich von den Willensvorgängen sagen. Zwar hat die experimentelle Forschung den elementaren Gefühlen und Willensreaktionen gegenüber bereits schöne Erfolge erzielt. In keinem Fall aber werden sich die aus Gefühlen und Affekten erwachsenden Phantasievorstellungen und die aus den Begehrungsprozessen entspringenden Begehrungsvorstellungen experimentell beherrschen lassen.

Umso größer ist für unsere Untersuchung die Bedeutung der  komparativen Methoden.  Als solche kommen zunächst Psychopathologie, Tier- und Kinderpsychologie in Frage. Am wenigsten wird uns naturgemäß die Tierpsychologie fördern können. Wertvolle Aufschlüsse aber können wir den Beobachtungen am kindlichen und am pathologischen Seelenleben entnehmen. Indessen eine überragende Stellung nimmt unter all diesen Methoden die - Völkerpsychologie ein, oder sagen wir besser: die  Reflexion auf das historische Tatsachenmaterial,  wie dasselbe in den  vergleichend-historischen Disziplinen  vorliegt. Denn nicht die Völkerpsychologie, die historische Theorie selbst kommt als psychologische Hilfsmethode in Betracht, da sie ihrerseits bereits die gesamte psychologische Arbeit als getan voraussetzt. Wohl aber kann die Reflexion auf das historische  Material  der psychologischen Untersuchung unschätzbare Dienste leisten. Der Analyse der logischen Funktionen überhaupt werden durch die vergleichende Sprachgeschichte objektive Hilfsmittel dargeboten, welche die unmögliche experimentelle Untersuchung reichlich ersetzen können: die sprachlichen Formen der Sätze sind fixierte Tatsachen, deren Berücksichtigung für die psychologische Analyse ein Korrektiv gegen die Gefahren subjektiver Einseitigkeit und ungenauer Beobachtung werden kann. Wie ferner die Psychologie des  urteilenden  Denkens eine vergleichende Geschichte der menschlichen Erkenntnis, so kann der Psychologie der  emotionalen  Denkakte die vergleichende Geschichte der Sittlichkeit, der Religion, der Kunst und des Geschmacks, der Sitte, des Rechts, des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens eine objektive Grundlage geben. Allein verwertbar werden alle diese Tatsachen nur aufgrund einer psychologischen Deutung, zu der nun doch die allgemeine Psychologie die Mittel beisteuern muß. So werden wir z. B. die religiösen Glaubensfunktionen, wie sie uns durch die vergleichende Religionsgeschichte nahegebracht werden, oder die Zustände ästhetischer Jllusion, mit denen uns die vergleichende Geschichte des ästhetischen Lebens bekannt macht, interpretieren müssen, indem wir auf die affektiven Phantasievorstellungen und die Art, wie diese sich aus Gefühlen und Affekten entwickeln, zurückgehen; ähnlich die Normen des Rechts und der Moral, indem wir auf die Gebot- und Begehrungsvorstellungen im allgemeinen zurückgreifen. Aber bewegen wir uns dann nicht im Kreis? Die Betrachtung der hisorischen Tatsachen soll der psychologischen Untersuchung dienen, und andererseits ist zum Verständnis der historischen Tatsachen bereits eine vollzogene psychologische Untersuchung erforderlich!

Man mache sich klar: die Geschichte, objektiv betrachtet, ist ebenso der Boden der Psychologie, wie die physische Wirklichkeit derjenige der erklärenden Naturwissenschaften ist.  Zur Geschichte in diesem Sinn gehören aber die eigenen Erlebnisse des reflektierenden Subjekts so gut wie diejenigen, die sich im fremden Seelenleben abgespielt haben.  Jene können ja auch insofern in die Geschichte einbezogen werden, als sie in dem Augenblick, wo sie Gegenstände der Reflexion werden, bereits der Vergangenheit angehören: psychische Erlebnisse lassen sich nicht, während sie erlebt werden, zugleich vorstellen. Nun sind der Reflexion des Psychologen stets nur die Tatsachen des eigenen Bewußtseins direkt zugänglich; was in fremden Seelen vorgeht, muß er in kognitiven Phantasievorstellungen, deren Elemente seiner inneren Erfahrung entstammen, nachbilden. Darum richtet sich die psychologische Untersuchung  zunächst  auf die eigenen Erlebnisse und sucht von hier aus die Tatsachen fremden Seelenlebens nicht bloß vorstellig zu machen, sondern auch zu analysieren und zu interpretieren. Aber für die psychologische Induktion sind diese letzteren nicht weniger wichtig. Denn sie bedeuten für die Psychologie eine methodisch unumgänglich notwendige Erweiterung und Ergänzung des Induktionsmaterials und für den Psychologen eine Bereicherung und Korrektur seiner psychologischen Erfahrung. Fremde psychische Erlebnisse von dieser Art sind abe auch die historischen Tatsachen im engeren Sinn, d. h. diejenigen, welche die Geschichts wissenschaft  in ihrer anschaulich verallgemeinernden Arbeit aus der Fülle des Einzelmaterials herausgehoben und schließlich in der vergleichend historischen Betrachtung geordnet hat. (11) Und diese Tatsachen sind deshalb von besonderer Bedeutung für die Psychologie, weil sie sozusagen schon wissenschaftlich zubereitet und gesichert sind. So gewiß also der Schlüssel zum Verständnis aller geschichtlichen Tatsachen für den Psychologen in der eigenen inneren Erfahrung liegt, so weni kann diese die alleinige Grundlage für die psychologische Forschung bilden. Auch für diejenigen Seiten des seelischen Lebens, für die unsere subjektiven Erlebnisse als typische Repräsentanten gelten und darum als hauptsächliches Beobachtungsmaterial dienen können, bedürfen wir einer objektiven Bestätigung unserer Resultate, wenn wir überhaupt für dieselben Allgemeingültigkeit beanspruchen wollen. Hieraus erhellt sich, wie falsch es ist, die Analyse der eigenen Erlebnisse mit der allgemeinen Psychologie zu identifizieren. Das geht so wenig an, wie der Versuch WUNDTs, allgemeine und experimentelle Psychologie gleichzusetzen.  Die allgemeine Psychologie verfügt über zwei Hauptmethoden.  Die eine ist die Analyse der eigenen Erlebnisse des Beobachtenden, die andere die Reflexion auf fremdes Seelenleben. Beide müssen immer zusammenwirken. Denn sie sind nur die zwei Seiten der historisch-psychologischen Induktion, d. h. der psychologischen Induktion, die sich auf das durch die Geschichte im objektiven Sinn dargebotene Tatsachenmaterial richtet.  Hilfs methoden sind das experimentelle Verfahren, das, soweit es anwendbar ist, der Analyse der eigenen wie der fremden Erlebnisse zu dienen vermag, ferner die komparativen Methoden: Psychopathologie, Tier- und Kinderpsychologie. Dagegen darf die  Reflexion auf die Tatsachen der vergleichend-historischen Wissenschaften  nicht als bloße Hilfsmethode betrachtet werden. Sofern sie der Analyse der fremden Erlebnisse den eigentlichen Grundstock ihre Induktionsmaterials liefert, ist sie geradezu ein  integrierender Bestandteil jener zweiseitigen Hauptmethode selbst.  Bei der Untersuchung der höheren psychischen Vorgänge im besonderen tritt sie dermaßen in den Vordergrund, daß sie zusammen mit der Analyse der eigenen Erlebnisse hier recht wohl als  das historisch-psychologische  Untersuchungsverfahren bezeichnet werden kann.

Es ist also kein Zirkel, wenn wir die Tatsachen der vergleichenden Geschichtsbetrachtung in den Dienst der psychologischen Forschung stellen. Sie sind für dieselbe Induktionsmaterial. Aber wie die Induktionsinstanzen in den Prozessen, die aus ihnen allgemeine Gesetze ableiten, andererseits selbst ihre Erklärung finden, so erhalten jene Tatsachen, indem sie der psychologischen Analyse dienen, zugleich ihre psychologische Deutung. Hierdurch wird nun auch das Verhältnis beleuchtet, in dem die allgemeine Psychologie zu den einzelnen historischen Prinzipienwissenschaften steht. Letztere gründen ihre allgemeinen Sätze auf das psychologisch gedeutete Tatsachenmaterial der vergleichenden Geschichtsforschung. Dieses hat also immerhin eine Doppelstellung. Es dient einerseits der analytischen Untersuchung er allgemeinen Psychologie und bildet andererseits das Fundament der speziellen. Letztere kann darum, sofern die Tatsachen, auf die sie sich stützt, ihre Interpretation durch die allgemeine Psychologie erhalten, als angewandte Psychologie gelten. Sofern aber diese Tatsachen ihrerseits wieder für die allgemeine Psychologie eine unentbehrliche Unterlage sind, tritt doch auch die historische Theorie der allgemeinen Psychologie gegenüber in eine relativ selbständige Position ein.

Der Psychologie des emotionalen Denkens ist damit ihr Weg klar vorgezeichnet.  Die Analyse, die sie durchzuführen hat, richtet sich von vornherein nicht allein auf die Erlebnisse des eigenen Bewußtseins, sondern vor allem auch auf das Tatsachenmaterial der vergleichend-historischen Wissenschaften. Soweit spielt sich die Untersuchung ganz im Rahmen der allgemeinen Psychologie ab. Allein indem die geschichtlichen Tatsachen als Induktionsinstanzen für die allgemeine psychologische Analyse verwertet werden, erhalten sie selbst zugleich ihre psychologische Interpretation. Aus den psychologisch interpretierten Tatsachen der historisch-vergleichenden Disziplinen aber wachsen die historischen Prinzipienwissenschaften, die historischen Theorien hervor. So führt die allgemeine Psychologie des emotionalen Denkens, indem sie den historisch-psychologischen Weg der Untersuchung einschlägt, direkt zur speziellen hinüber, und die geschichtlichen Theorien können die Ergebnisse der allgemein-psychologischen Analyse unmittelbar für sich nutzbar machen.


Viertes Kapitel
Die Psychologie des emotionalen Denkens
und die Logik

Die Psychologie hat die emotionalen Denkvorgänge als Tatsachen der geistig-geschichtlichen Wirklichkeit auch dann in den Kreis ihrer Forschung zu ziehen, wenn die  Logik  berechtigt ist, diese Erscheinungsform des logischen Denkens gänzlich zu ignorieren. Aber hat die Logik hierzu wirklich ein Recht?  Hat sie nicht auch gegenüber dem emotionalen Denken eine Aufgabe zu lösen? 

Man beachte wohl: nicht eine Logik, eine Methodologie der  Erkenntnis  des emotionalen Denkens steht in Frage. Daß die Logik der Psychologie und der Geschichte ihre kritische Reflexion auch auf diese Seite der psychologischen und historischen Forschung zu richten hat, ist selbstverständlich. Die Frage ist aber: hat die Logik das emotionale Denken in demselben Sinn zum Gegenstand ihrer Betrachtung zu machen, wie das urteilende, welchem sie bis jetzt allein ihr Interesse zugewandt hat? Wir wissen: die Logik ist eine  normative  Wissenschaft. Sie hat es nicht mit dem tatsächlichen, sondern mit dem idealen Denken zu tun. Sie fragt nach den Bedingungen und Kriterien desjenigen Denkens, das seinen Zweck vollkommen erreicht.  Hat sich nun diese normative Besinnung auch auf das emotionale Denken zu erstrecken? 

Offenbar fordert schon das Interesse der Logik des Urteilens selbst eine  kritische Beleuchtung der verwandeten und benachbarten Formen logischen Denkens.  Einst, als die Logik im wesentlichen eine Methodologie des Schließens war, hatte sie doch immer das Bedürfnis empfunden, sich durch eine Theorie der Trugschlüsse negativ-kritisch sicherzustellen. Ähnlich müßte sie heute, wo sie zur Lehre vom urteilenden Denken geworden ist, auf die Tatsachen der Einbildungs- und Glaubensurteile sowie der in den Wunsch-, Willens- und Gebotakten liegenden Denkakte eingehen, um zu ihnen Stellung zu nehmen und sich gegen sie abzugrenzen. Das ist ein umso dringlicheres Geschäfte, als im Namen dieser emotionalen Denkfunktionen Ansprüche erhoben werden, die tief in die Sphäre des urteilenden Denkens eingreifen. Schon die Tatsache, daß von dieser Seite ein sittliches, ein religiöses Erkennen dem theoretischen gegenübergestellt, daß von praktischen Postulaten als "berechtigten" Forderungen des Gemüts gesprochen wird, ist ja für die Logik eine Mahnung, sich mit dem emotionalen Denken, das sich an hundert Punkten mit dem urteilenden berührt, abzufinden. Aber eine solche kritische Auseinandersetzung ergäbe keine Logik des emotionalen Denkens. Hat die Logik das Letztere  auch positiv  zu normieren?

Ist sie wirklich, wie heute fast übereinstimmend angenommen wird, die Lehre vom  wahren  Denken (12), so ist in ihr für die emotionalen Denkfunktionen kein Raum: das Denken, das sich am Maßstab der Wahrheit mißt, ist Urteilen. Allein es ist nicht abzusehen, weshalb die Logik sich hierauf sollte einschränken müssen. Wahrheit ist, wie oben schon bemerkt wurde, der Zweck und der Maßstab lediglich des  erkennenden  Denkens. Die allgemeinen Kriterien des logischen Denkens überhaupt sind das Bewußtsein der Denknotwendigkeit und der Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Das hat SIGWART richtig gesehen. Und falsch ist nur, daß er, indem er den Umfang des Begriffs der Wahrheit und den Spielraum des urteilenden Denkens erweitert, Denknotwendigkeit und Allgemeingültigkeit doch wieder als Merkmale der  Wahrheit  faßt (13). In Wirklichkeit sind die emotionalen Denkakte vom selben Bewußtsein der logischen Notwendigkeit und vom gleichen Anspruch auf allgemeine Geltung begleitet.

Das an einen Denkakt geknüpfte  Bewußtsein der logischen Notwendigkeit  ist nämlich in allen Fällen nichts anderes als das Bewußtsein, daß dieser Akt durch gegebene Vorstellungsdaten gefordert ist. Verschiedenen Charakter haben nur diese Vorstellungsdaten. Kognitiver Art sind z. B. die Empfindungselemente, die mich zu dem Urteil "es blitzt" nötigen. Indem ich das Urteil vollziehe, habe ich das Bewußtsein, den Inhalt der Empfindungsdaten als ein wirkliches Objekt von dieser bestimmten Art (als den Vorgang des Blitzens) denken zu müssen. In anderen Fällen sind die Vorstellungsdaten z. B. volitiver [freiwilliger - wp] Art, d. h. sie sind Vorstellungselemente, die sich aus einer Begehrungstendenz entwickelt haben. Solche liegen allen Begehrungssätzen zugrunde, ob dieselben nun Wunsch-, Willens- oder Gebotssätze sind. Begehre ich etwa bei Eintritt der Dunkelheit Licht, sie es nun daß ich selbst Licht anzünden will, sei es daß ich einem anderen hierzu den Befehl gebe, so ist das Erste ein Produkt der erwachten Begehrungstendenz ein Komplex von Vorstellungsdaten, deren Inhalt ich in Sätzen wie "Licht!", "es werde Licht!" denke. Und auch in diesen Denkakten liegt das Bewußtsein ihrer logischen Notwendigkeit, die Gewißheit, daß sie durch jene Vorstellungsdaten gefordert sind, daß ich deren Inhalt als ein sein sollendes Objekt, als ein Objekt (einen Zustand) von dieser bestimmten Art, dem ein begehrtes Sein zuzuschreiben ist, denken muß. Dieses Bewußtsein ist nicht etwa identisch mit dem anderen, daß der Inhalt des Begehrens im Begehrungssatz seinen richtigen sprachlichen Ausdruck gefunden habe. Es knüpft sich ganz in der gleichen Weise auch an wortlos verlaufende volitive Denkakte. Wohl aber liegt das in ihm, daß die Begehrungsvorstellung das Ziel der Begehrungstendenz adäquat zur Geltung bringe. Am klarsten tritt der eigenartige Charakter der "Evidenz" dieses Denkens dann hervor, wenn sie sich erst nach einem Durchgangsstadium des Zweifels einstellt. So z. B. dann, wenn ich mich zunächst etwa bedenke, ob eine Handlung, zu der ich mich aufgefordert fühle, wirklich meine sittliche Pflicht ist, und sich mir schließlich mit der gefühlsmäßigen Unmittelbarkeit der Gewissensentscheidung, d. h. ohne verstandesmäßige Überlegung, die Gewißheit des Sollens aufdrängt. Eine derartige Entscheidung kleidet sich nicht etwa in ein Urteil; sie drückt sich lediglich in der Evidenz des volitiven Denkaktes, der jene Handlung als etwas Sein-Sollendes denkt, aus. Und diese Evidenz ist das Bewußtsein, daß der Denkakt durch Vorstellungsdaten, die aus einer sittlichen Begehrungstendenz hervorgewachsen sind, gefordert ist. Ganz dieselbe Denknotwendigkeit eignet den Ergebnissen der ethischen Besinnung über das sittliche Endziel. Auch hier ist das einzige Kriterium die logische Notwendigkeit eines volitiven Denkaktes, die Frage, ob dieser Akt mir durch die Vorstellungsdaten, in denen das sittliche Begehren seine Zielrichtung andeutet, aufgenötigt ist. Wir werden später sehen, daß in allen Begehrungsprozessen die Begehrungstendenz zuerst die Reproduktionstätigkeit ergreift und Reproduktionen veranlaßt, in denen sich die Richtung des Begehrens auswirkt, daß jedoch die so reproduzierten Elemente zu wirklichen Begehrungsvorstellungen erst durch logische Akte werden. Das Kriterium dafür aber, daß diese Denkakte ihr Ziel erreicht, also den in den volitiven Vorstellungselementen angedeuteten Sinn des Begehrens adäquat erfaßt haben, ist das Bewußtsein der logischen Notwendigkeit, das Bewußtsein, die Vorstellungsdaten als ein bestimmtes Sein-Sollendes denken zu müssen. Nun können die Vorstellungselemente, auf die sich logische Denkakte richten, aber schließlich auch affektiv entstanden sein. Und wieder liegt in den Akten, in denen diese Daten als eingebildet oer geglaubt wirkliche Objekte gedacht werden, das Bewußtsein der logischen Notwendigkeit. Ja hier noch sehr viel deutlicher als in den volitiven Denkakten. In der ästhetischen Jllusion z. B. und in der Gewißheit des religiösen Glaubens tritt das Bewußtsein, daß gegebene Vorstellungselemente die Aufforderung zu den in den Jllusions- und Glaubensvorstellungen vollzogenen Denkakten enthalten, ganz offen zutage. Aber auch die flüchtigsten Phantasievorstellungen, wie sie aus rasch vorüberrauschenden Affekten und Stimmungen entspringen, schließen, obwohl in der Regel kaum merkbar, dasselbe Bewußtsein logischer Nötigung ein, so gewiß auch in ihnen eingebildete Objekte aufgrund affektiv gegebener Vorstellungsdaten gedacht werden. So verschiedenartig also die Vorstellungsdaten sind, auf die sich die logischen Denkakte gründen können, das  Bewußtsein logischer Notwendigkeit ist überall im Wesentlichen das gleiche:  es ist in allen Fällen das Bewußtsein, gegebene Vorstellungselemente als Objekte, denen ein wirkliches, ein begehrtes, ein eingebildetes oder geglaubtes Sein zukommt, denken zu müssen.

An das Bewußtsein der Denknotwendigkeit aber schließt sich als sekundäres Merkmal, wieder überall wesentlich in derselben Weise, der  Anspruch auf Allgemeingültigkeit.  Dieser besagt, daß jedes denkende Wesen die vorhandenen Vorstellungsdaten ebenso denken muß, wenn es überhaupt notwendig und allgemeingültig denken will. Daß für andere Individuen auch die Möglichkeit bestehen muß, die Vorstellungsdaten in gleicher Weise zu haben, also den konkreten Denkakt, für den Allgemeingültigkeit in Anspruch genommen wird, entweder in gleicher Weise zu vollziehen oder wenigstens nachzuprüfen, ist damit für die emotionalen Denkfunktionen so wenig wie für die Urteile (14) vorausgesetzt. Im Besonderen ist zwischen Allgemeinheit des Begehrens und Allgemeingültigkeit des volitiven Denkens zu unterscheiden. Gewiß sind die meisten Wünsche und Willensregungen gänzlich individueller Art: für die Begehrungssätze, für die logischen Akte, in denen die Ziele und Zwecke des Wünschens oder Wollens gedacht werden, wird darum doch allgemeine Geltung beansprucht. Der  logische  Geltungsanspruch behauptet immer und überall nur, daß vorhandene Vorstellungsdaten - wie sie ins Bewußtseni hereingekommen sind, ist dabei gleichgültig -, wenn man sie logisch denken will, von jedermann so und nicht anders gedacht werden müssen.

Damit wird die logischen Notwendigkeit selbst in die richtige Beleuchtung gerückt. Sie ist in allen Fällen  hypothetischer Art.  Denn sie ist nicht etwa ein psychischer Zwang, der, von den Vorstellungsdaten geübt, mich kausal nötigen würde, einen Denkakt wirklich zu vollziehen. Eine solche psychologische Nötigung mag ja wohl sehr häufig bestehen. Mit der logischen Notwendigkeit hat sie nichts zu tun. Diese besagt überall, daß ich gegebene Vorstellungsdaten,  wenn  ich notwendig und allgemeingültig denken will, so und nicht anders denken muß. Die logischen Akte messen sich also in dem Bewußtsein der Denknotwendigkeit an einem bestimmten Maßstab. Dieser Maßstab aber ist der Zweck, dem alles logische Denken willkürlich oder unwillkürlich zustrebt. Und dieser Zweck ist - nicht etwa Wahrheit, sondern logische Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit.

Indem aber die logischen Akte einen Hinweis auf eine Norm, auf ein ideales Ziel enthalten, fordern sie selbst eine normative Bearbeitung heraus. Damit ist der Logik ihre eigentliche Aufgabe vorgezeichnet.  Die Logik ist die normative Wissenschaft nicht vom wahren, sondern vom denknotwendigen und allgemeingültigen Denken überhaupt.  Sie hat also nicht bloß das erkennend-urteilende, sie hat vielmehr das logische Denken in allen seinen Erscheinungsformen zu normieren. Sie erstreckt sich darum auch auf das emotionale Denken, auf die volitiven Denkfunktionen, die Wunsch-, Willens- und Gebotsätze, auf die Einbildungs- und Glaubensakte; im besonderen umfaßt sie wie das kognitive so das ästhetische, religiöse, juristische, ethische Denken. Auf diese Weise würde die Logik erst dem "praktischen" Denken das SIGWART mit Recht in ihre Sphäre einbezogen wissen will, in allen seinen Äußerungsweisen gerecht werden können.

Indessen scheint gerade die normative Aufgabe der Logik eine  Einschränkung  ihres Herrschaftsgebiets zu fordern. Die normative Reflexion der Wissenschaft wird sich - so wird man vielleicht sagen - doch nur auf  solche Betätigungen  richten, für welche ein  allgemeines Interesse  besteht, die also  allgemeingültigen Wert  haben. Von dieser Art ist zweifellos das erkennende Denken. Auch in seinen zufälligsten Betätigungen, in den primitivsten Wahrnehmungs- oder Erinnerungsurteilen, verfolgt es doch den allgemeingültigen, allgemein begehrten Zweck des Erkennens. Demgegenüber haben die kurzlebigen Phantasiebilder, in denen sich vorübergehende Stimmungen und Affekte entladen, die Zielvorstellungen der flüchtigen Wünsche und Willensregungen, die in einem Augenblick auftauchen und im nächsten wieder verschwinden, keinen allgemeinen Wert. Eben darum scheinen die logischen Akte, die sich in solchen Vorgängen abspielen, keinen Anspruch auf eine Beachtung seitens der normativen Reflexion der Logik zu haben. Allein notwendigu und allgemeingültig wollen ja die Denkakte auch in diesen Erscheinungsformen sein. Und das notwendige und allgemeingültige Denken ist ansich ein idealer Zweck von allgemeingültigem Wert. Die normative Besinnung der Logik aber richtet sich ausschließlich auf die logischen Elemente jener Vorstellungen; sie nimmt eine ideale Gestaltung nicht etwa der gesamten Vorstellungen, sondern lediglich des logischen Denkens, das auch in ihnen wirksam ist, in Aussicht.

Aber auch wenn der Einwand wirklich berechtigt wäre, dürfte die Logik nicht ganz auf das Gebiet des erkennenden Denkens eingeschränkt werden. Sie hätte dann zu ihrem Untersuchungsgegenstand dasjenige Denken, das in Vorstellungserlebnisse von allgemeinem Wert wirksam ist. Vorstellungserlebnisse dieser Art sind aber nicht bloß die Erkenntnisvorgänge, sondern ebenso die ästhetischen und die religiösen, die sittlichen und die rechtlichen Vorstellungen, sowie etwa noch die Normvorstellungen der Sitte. Neben die Logik der Erkenntnis müßte also auch eine Logik der ästhetischen Kontemplation, des religiösen Glaubens, der Sitte, des Rechts, der Moral treten. Offenbar aber würde uns diese Arbeit nötigen, auf die elementaren Formen des emotionalen Denken überhaupt zurückzugehen. So müßte  auch von diesem Gesichtspunkt aus der Logik jene allgemeine Aufgabe gestellt werden,  die nicht bloß das kognitive, sondern auch das emotionale Denken einschließt.

Zu einer Erweiterung ihres Gebietes wird die Logik aber vor allem auch von der Seite gedrängt, von der man dies am wenigsten erwarten sollte. Die heutige Logik will  Wissenschaftslehre  sein. Und zwar nicht bloß insofern als sie in ihrer normativen Reflexion von dem in der Wissenschaft geübten Denken ausgeht, sondern insbesonere auch insofern, als sie dasselbe kritisch normieren, als sie die Bedingungen und Voraussetzungen, unter denen das wissenschaftliche Denken sein Ziel in vollkommener Weise würde erreichen können, festlegen will. Und die großen Erfolge, die sie in den letzten Jahrzehnten errungen hat, verdankt sie nicht wenig dem Umstand, daß sie ihre ganze Arbeit entschlossen und konsequent in den Dienst der wissenschaftlichen Methodenlehre gestellt hat. Allein es verleugnet sich bis zum heutigen Tage nicht, daß diese Logik am Anfang ihr Interesse fast ausschließlich dem mathematischen und naturwissenschaftlichen Denken zugewandt hat. Wohl hat sie nachher auch die Wissenschaften von der geistig-geschichtlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit in den Kreis ihrer Betrachtung gezogen, und sie weiß in neuerer Zeit, seit sie die Manier, die naturwissenschaftlichen Methoden vorzeitig auf das geschichtlich-gesellschaftliche Gebiet zu übertragen, überwunden hat, auch der Selbständigkeit und Eigenart der geisteswissenschaftlichen Forschung mehr und mehr Rechnung zu tragen. Trotzdem hat sie  eine  Seite dieser wissenschaftlichen Arbeit, und zwar eines sehr wesentliche, so gut wie ganz übersehen. Oder vielmehr nicht eigentlich übersehen - denn erst neuerdings wieder hat DILTHEY auf sie hingewiesen (15) -, wohl aber die Besonderheit ihres logischen Charakters ganz und gar verkannt.

Es sind  drei Gesichtspunkte,  unter denen die einzelnen Geisteswissenschaften ihre Objekte zu betrachten pflegen: der  historische,  der  psychologisch-theoretische  und der  normative.  Die beiden ersten kennen wir, und wir wissen, wie sie sich in die  Erkenntnis  der geistig-geschichtlichen  Wirklichkeit  teilen. Wie jede einzelne Geisteswissneschaft einen historischen Teil und einen psychologisch-theoretischen (eine historische Theorie, eine Prinzipienlehre) umfaßt, so sind den einzelnen Geisteswissenschaften insgesamt  zwei fundamentale Disziplinen  vor- und übergeordnet: die allgemeine Geschichtswissenschaft und die Psychologie. Aber zu den zwei Betrachtungsweise gesellt sich  nun  eine ganz anders geartete dritte. Die Tatsachen, mit denen es die Geisteswissenschaften zu tun haben, sind menschliche Betätigungen. Und diesen gegenüber hat die menschliche Wissenschaft nicht bloß das Interesse der Wirklichkeitserkenntnis, sondern auch das  der normativen Besinnung,  das Bedürfnis, die Ziele, denen die einzelnen Betätigungsgruppen zustreben, in idealer Weise festzulegen, und die Bedingungen und Voraussetzungen zu ermitteln, unter denen eine vollkommene Erreichung dieser Ziele als möglich erscheint. Auch diese Reflexion ist ein systematisches, kein technisches Geschäft - auf die praktische Anwendung ihrer Ergebnisse nimmt sie in keiner Weise Bedacht. Und sie ist eine nicht bloß berechtigte, sondern auch notwendige Arbeit. Berechtigt ist die normative Reflexion, so lange sie ihre Grenze gegenüber der psychologischen und historischen Betrachtung respektiert und nicht störend in diese Gebiete eingreift. Aber sie ist zugleich eine unabweisbare Aufgabe der Wissenschaft. Zwar kann die normative Besinnung über die ideale Kunst, die ideale Religion, das ideale Recht, den idealen Staat, das ideale Wirtschaftsleben usw. niemals  absolute  Ideale treffen wollen. Vom Einfluß der Zeitstimmung und der eigenen Individualität vermag sich der Reflektierende hier weit weniger, als auf dem Gebiet der Wirklichkeitsforschung, freizumachen. Und auch abgesehen hiervon wäre eine Konstruktion absoluter Ideale, die in keiner Weise an die bisherige historische Entwicklung anknüpfen wollte, ein völlig utopisches Unternehmen. Trotzdem bleibt die Aufgabe bestehen. In allen Kreisen menschlich-geistiger Betätigung, überall wo sich der Menschenwille Zwecke setzt und zu realisieren strebt, ist eine unwillkürliche, unmethodische Reflexion über diese Zwecke und die Wege zu ihrer Verwirklichung an der Arbeit. Diese vorwissenschaftliche Reflexion, die sich vor allem in der Kritik des Bestehenden äußert, haben die einzelnen Geisteswissenschaften auf die wissenschaftliche Stufe zu erheben. So kommt in jeder von ihnen  zum historischen und psychologisch-theoretischen Teil noch ein normativer.  Und auch den normativen Zweigen der Geisteswissenschaften korrespondiert eine  Fundamentalwissenschaft.  Das ist die  allgemeine Ethik.  Normative Besinnung ist zuletzt ethische Besinnung. Denn die ideale Gestaltung der einzelnen Seiten geistig-menschlicher Tätigkeit ist diejenige, welche dem sittlichen Lebensideal am vollkommensten entspricht. Die normativen Teile der geisteswissenschaftlichen Disziplinen münden darum auch naturgemäß in eine  universale Normwissenschaft  ein, welche das humane Ideal mit seinem ganzen Inhalt zum Gegenstand hat und dem Schema der allgemeinen Ethik seine Erfüllung gibt.

Ist aber die normative Besinnung wissenschaftliche Arbeit, so hat die  Logik  ihre kritische Reflexion auf sie so gut zu richten, wie auf die Funktionen der historischen und psychologischen Wirklichkeitserkenntnis. Nun schließt natürlich jede normative Disziplin eine beträchtliche Summe kognitiven Denkens in sich. Die Reflexion über die Wege, die zu einem Ziel führen, über die Bedingungen, unter denen es erreicht werden kann, ist ansich eine Erkenntnisarbeit. Aber die fundamentalen Denkakte, diejenigen, in denen die Ziele selbst, die Ideale und ihre Elemente, gedacht werden, sind keine Urteile; sie messen sich auch nicht am Maßstab der Wahrheit. Sie sind vielmehr  emotional-volitive Denkfunktionen,  die in Begehrungssätzen ihren adäquaten Ausdruck finden. Und das Kriterium, an dem sie selbst ihren Wert einschätzen, ist die volitiv-emotionale, zuletzt die ethische Evidenz. Hierdurch erhalten aber die normativen Disziplinen überhaupt ihr spezfisches Gepräge. Selbstverständlich lassen sich auch die Ergebnisse der normativen Wissenschaft in Form von Urteilen und Aussagesätzen darstellen, also etwa in Sätzen wie: "Das Endziel des sittlichen Strebens ist Verwirklichung des humanen Lebensideals"; "Zweck des Rechts ist die Schaffung einer Ordnung; welche ein sittliches Zusammenleben der Individuen in der Gesellschaft ermöglicht". Allein diese Sätze sind eben sekundäre Darstellungsweisen. Man darf sich durch ihre äußere Ähnlichkeit mit Sätzen, in denen sich die Ergebnisse historisch-psychologischer Untersuchungen über das Wesen des Rechts, der Sittlichkeit usw. aussprechen, nicht täuschen lassen. Normative Resultate können nie auf dem Weg historisch-psychologischer Untersuchungen abgeleitet werden. Und sie sind auch durchaus nicht etwa Beschreibungen von Tatsachen, wie man seit SCHLEIERMACHER immer wieder behauptet hat (16). Tatsachen sind nicht die Ideale, von denen die normativen Wissenschaften handeln. Tatsachen, psychische Erlebnisse, sind nur die Begehrungen, die auf die Verwirklichung der idealen Zwecke gerichtet sind (17). Und nicht den Begehrungen gilt das Interesse der normativen Besinnung, sondern den idealen Begehrungsobjekten. Darum sind die primären Formen, in die sich die Ergebnisse dieser Art von wissenschaftlicher Arbeit kleiden, stets die Begehrungsvorstellungen des Reflektierende, der sich hierbei als Repräsentant der normativen Wissenschaft betrachtet, und das sind die volitiven Denkakte.

Die Logik hat also,  wenn sie Wissenschaftslehre sein will, in jedem Fall  auch das emotional-volitive Denken zu normieren.  Und sie kann sich dieser Pflicht umso weniger entziehen, als  sie selbst eine normative Wissenschaft  ist (18). Nichts beweist vielleicht die Unmöglichkeit, die Logik auf das Gebiet des wahren Denkens einzuschränken, deutlicher, als die Tatsache, daß sie, indem sie ihre eigene Aufgabe löst, den Boden des Denkens, das an der Wahrheit seinen Maßstab hat, verlassen muß. Die grundlegende Arbeit einer normativen Lehre vom wahren Denken wäre die Herausarbeitung des Wahrheitsideals, auf das jeder Urteilsakt vermöge des ihm immanenten Wahrheitsbewußtseins hindeutet. Auch dieses Ideal ist aber keine Tatsache, die in einem wahren Urteil aufgefaßt werden könnte. Gedacht kann es nur werden in einem volitiven Denkakt, und das Kriterium, an dem dieser sich mißt, ist die logische Notwendigkeit, wie sie dem emotionalen Denken innewohnt, bestimmter: die volitive Evidenz. Die Logik der Wahrheit sieht sich also genötigt, ihren Maßstab auf den weiter zurückliegenden und allgemeineren des logisch notwendigen Denken zu gründen, d. h. zur Logik des notwendigen und allgemeingültigen Denkens zu flüchten. Die letztere selbst hat gleichfalls in erster Linie ein Ideal zu erarbeiten, eben das Ideal des logisch notwendigen und allgemeingültigen Denkens. Und auch dieses wird gedacht in einem volitiven Denkakt, in welchem das notwendige und allgemeingültige Denken als ein Zweck, der realisiert werden soll, vorgestellt wird. Für die Logik ist dieser Denkakt ein Letztes. Zwar mißt auch er sich wieder am Maßstab der Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit. Auch er beansprucht ja logische Notwendigkeit, die Notwendigkeit der emotionalen Evidenz. So scheint sich hier ein regressus in infinitum zu ergeben. Rein formal betrachtet, ist derselbe in der Tat nicht zu vermeiden. Die logische Notwendigkeit bleibt immer und überall hypothetisch-teleologisch. Aber diese ganze Sachlage ist nur der Ausdruck dafür, daß  das Streben nach logisch notwendigem Denken nicht selbst logisch notwendig ist.  Ist es aber nicht logisch notwendig, so ist es doch sittlich notwendig. Der Denkakt, in welchem notwendiges und allgemeingültiges Denken als Ideal, das verwirklicht werden  soll,  gedacht wird, hat als solcher ethische Evidenz, d. h. die logische Notwendigkeit des auf ethische Daten gegründeten Denkens. Ist aber auch das Denken des Ideals nicht  absolut  notwendig: das  Streben  selbst ist es; denn dieses ist eine sittliche Notwendigkeit, sofern die Verwirklichung logisch notwendigen und allgemeingültigen Denkens ein Bestandteil des letzten sittlichen Zwecks ist. Man wende nicht ein, daß ja auch das Denken des sittlichen Ideals ein Akt sei, der für sich logische Notwendigkeit in Anspruch nimmt, daß also dieses Denken seinerseits auf die Norm der logischen Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit zurückweist. Das ist ja völlig richtig - auch die ethische Besinnung und ihre Ergebnisse unterstellen sich der logischen Norm. Aber der Ankergrund des Strebens nach einem logisch notwendigen Denken, und damit der Logik selbst, ist nicht die ethische Evidenz, nicht die logische Notwendigkeit des ethischen  Denkens,  sondern das sittliche  Wollen,  das Wollen des sittlichen Ideals.

Daß die Logik auch demjenigen Denken, das in den Begehrungsvorstellungen wirksam ist, ihre kritische Reflexion zuwenden muß, geht aus alledem klar hervor. Dann aber wird sie konsequenterweise  auch die übrigen Formen emotionalen Denkens  berücksichtigen müssen. In der Tat hat ja diese letzte Erörterung wieder unmittelbar ergeben, daß die Logik die normative Lehre vom denknotwendigen und allgemeingültigen Denken überhaupt sein muß.  Als Wissenschaftslehre kann sie dann freilich nicht mehr betrachtet werden.  Das in den affektiven Phantasievorstellungen wirksame, insbesondere das ästhetische und religiöse Denken ist kein wissenschaftliches Denken, darf aber dennoch von der Logik nicht ignoriert werden, da es wie jede Denkfunktion, die logisch notwendig und allgemeingültig sein will, Anspruch auf Normierung hat.

Auch eine Trennung in kognitiver und emotionaler Logik ist übrigens nicht durchführbar. Kognitive und emotionale Denkfunktionen greifen derart ineinander ein, daß keine der beiden Erscheinungsformen logischen Denkens ohne die andere ganz verständlich wird. Wenn darum im Folgenden von einer Logik des emotionalen Denkens die Rede ist, so soll damit lediglich auf die Aufgabe hingewiesen werden, die der Logik durch das emotionale Denken gestellt ist. Es ist indessen nicht meine Absicht, diese Aufgabe selbst zu lösen und die bisherige Logik durch eine normative Behandlung der emotionalen Denkfunktionen zu ergänzen und umzugestalten. Wohl aber möchte ich eine psychologische Grundlegung für diese Arbeit geben.

Aber kann den auf psychologischem Weg der Grund für die Arbeit der Logik gelegt werden? Haben psychologische Untersuchungen überhaupt irgendeinen Wert für die Logik?

Es ist das die alte, in der der deutschen Philosophie der letzten Jahrzehnte viel erörtere Frage, um die sich heute in erster Linie der  Streit  zwischen "Psychologisten" und "Anti-Psychologisten" dreht. Die Kontroverse ist aus der neukantischen Bewegung erwachsen und hat einst die  Methode  der Erkenntnistheorie betroffen. Von da ist sie ins Geiet der  Logik  eingedrungen. Und hier ist sie neuerdings durch HUSSERLs "Logische Untersuchungen" neu angefacht worden.

Ich möchte nicht in den Streit eingreifen (19). Mir steht das eine, daß die Logik nicht ein bloße Sonderdisziplin der Psychologie, das logische Untersuchungsverfahren nicht einfach das psychologische ist, ebenso fest wie das andere, daß ohne eine Psychologie des logischen Denkens eine Logik nicht möglich ist. Die Logik ist, ich wiederhole das, eine normative Wissenschaft. Auch die Einwände, die LIPPS hiergegen erhoben hat, überzeugen mich nicht vom Gegenteil, zumals sie im wesentlichen nur jene SCHLEIERMACHERsche Position wieder aufnehmen, die sich auf eine psychologisch unhaltbare Deutung der Normen und Ideale stützt (20). Durchführbar aber wird die normative Reflexion nur aufgrund einer eingehenden Kenntnis des tatsächhlichen Denkens, wie sie uns allein die historisch-psychologische Forschung geben kann.

Daß die historisch-psychologische Untersuchung niemals für sich allein zu normativen Ergebnissen führt, ist oben schon bemerkt worden. Auf diese Weise können wohl die Tendenzen historischer Entwicklungen erkannt, können z. B. die Ziele und Wege, denen das wirtschaftliche Leben, die Rechtsbildung, das religiöse Empfinden der letzten Jahrzehnte oder Jahrhunderte tatsächlich gefolgt sind, festgelegt, können ferner die Zwecke und Ideale, denen in der individuellen Seele die verschiedenen Betätigungsgruppen faktisch zustreben, herausgearbeitet werden. Aber das normative Interesse bescheidet sich hierbei nicht. Verständnis des Tatsächlichen und normative Reflexion treten grundsätzlich auseinander. Letztere stellt sich dem Tatsächlichen gegenüber auf den Standpunkt  prinzipieller Kritik.  Die Logik insbesondere findet gewiß in der Wissenschaft und im Leben eine Menge tatsächlicher Denkakte vor, die mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit vollzogen sind. Aber es ist ihr nicht genug, dieses faktische Denken zu beschreiben. Das Bewußtsein der Denknotwendigkeit ist ihr überall nur ein Anspruch, dessen Berechtigung zu prüfen sie als ihre Aufgabe betrachtet. Ihr positives Interesse gilt durchaus einem idealen Denken. Der Weg aber, auf dem sie ihrem Ziel zustrebt, kann nun doch nur die kritische Reflexion auf jenes tatsächliche Denken sein. Die logische Kritik legt nicht einen fremden, äußerlichen, apriorischen Maßstab an die faktischen Denkfunktionen an. Sie sucht ihn in den letzteren selber auf. Auch das logische Ideal kann nur mittels kritischer Besinnung über den Zweck, den die wirklichen Denkbetätigungen zu realisieren streben, erfaßt werden. Indem wir das logische Denken, so wie uns dasselbe im individuellen Seelenleben und in den verschiedenen historischen Tatsachenkreisen entgegentritt, erforschen, indem wir die Ziele, auf die es hinstrebt, und die Bedingungen, an die das Bewußtsein des logischen Wertes sich tatsächlich knüpft, aufsuchen, indem wir so das logische Begehren, das in uns selbst wirksam ist, von seiner subjektiv-individuellen Einseitigkeit befreien und ihm den Charakter eines allgemeinen Wollens geben, können wir versuchen, das logische Endziel normativ festzulegen und die Voraussetzungen, unter denen es realisierbar ist, zu bestimmen.

Ganz selbstverständlich nun scheint es zu sein, daß  diese kritische Reflexion  auf das tatsächliche Denken von einer psychologischen, genauer  von einer historisch-psychologischen Untersuchung  des letzteren  ausgehen muß.  In der Tat ist ein Eindringen in das Wesen des tatsächlichen Denkens nur auf psychologischem Weg möglich. Und wir stehen vor dem Dilemma: entweder ignorieren wir die wissenschaftliche Psychologie und suchen mit den Mitteln, die uns die vulgärpsychologische Erfahrung bietet, die kritisch Arbeit der Logik vorzubereiten, oder wir machen uns die Einsichten, die sich der wissenschaftlichen Erfahrung der Psychologie ergeben haben, zunutze. Die Wahl wird uns, meine ich, nicht schwer werden. Zwar ist die wissenschaftliche Psychologie keine auch nur relativ fertige Wissenschaft, wie etwa die naturwissenschaftlichen oder auch die einzelnen historischen Disziplinen. Die Summe von sicheren, allgemein anerkannten Ergebnissen, über die sie verfügt, ist nicht allzu groß. Aber auf diesem Gebiet ist schon die Einsicht in die Natur der Probleme ein großer Fortschritt. Und kein Verständiger wird den Wert der bisher geleisteten psychologischen Arbeit verkennen. Der Logiker insbesondere wird die Aufschlüsse, die ihm von dieser Seite kommen, dankbar verwerten, und wo ihn die bisherige Psychologie im Stich läßt, - wird er selbst versuchen müssen, psychologisch zu arbeiten.

Das alles scheint so klar, daß man fragen muß, was so viele Logiker veranlaßt haben mag, diesen Weg zu meiden. Zum Teil kehren hier die Bedenken wieder, die sich schon gegen die Möglichkeit einer psychologischen Untersuchung der logischen Erlebnisse überhaupt gerichtet haben. Aber auch wer diese nicht teilt, kann für die Logik, wenn sie sich auf Psychologie "stützt", jenen Zirkel besorgen, den man der psychologischen Untersuchung des logischen Denkens mit Unrecht zum Vorwurf gemacht hat. Die Psychologie arbeitet, so haben wir gesehen, unter der Führung der von ihr vorausgesetzten logischen Normen. Knüpft darum die Logik an die Ergebnisse der psychologischen Forschung auch noch so vorsichtig an, so scheint sie doch in irgendeinem Maß das vorauszusetzen, was sie erst kritisch zu prüfen und festzulegen hat. Das aber wäre ein prinzipieller Fehler. Die logische Reflexion muß schlechterdings  voraussetzungslos  vorgehen, da sie ja ihrerseits die Grundlage für alle Evidenz sichern soll. Schon darum  scheint sie auf die Dienste der Psychologie ganz verzichten zu müssen. 

Zu entbehren ist aber eine wissenschaftliche Untersuchung des logischen Denkens trotzdem nicht. So hat man nach einem  Ersatz für die Psychologie  gesucht. Als solchen hat DILTHEY einst die von ihm in Aussicht genommene beschreibend-zergliedernde Psychologie vorgeschlagen. Er will aber neuerdings aus dieser deskriptiven Vorbereitung der Logik noch strenger als früher die empirisch-psychologischen Elemente ausgeschlossen wissen (21). Er folgt hierin dem Voranschreiten HUSSERLs. Dieser ist ein radikaler Gegner des "Psychologismus" in der Logik. Die Logik ist ihm eine normative Wissenschaft. Aber hier wie überall ist das Fundament der normativen Wissenschaft eine theoretische Erkenntnis. Und primär ist die Logik "die apriorische theoretische nomologische Wissenschaft, die auf das ideale Wesen der Wissenschaft als solcher ..., mit Ausschluß ihrer empirischen, anthropologischen Seite, eine Beziehung hat." Aber als "Grundlegung der reinen Logik" nimmt er eine "rein deskriptive Phänomenologie der Denk- und Erkenntniserlebnisse" in Aussicht. Diese soll einerseits zur Vorbereitung der empirischen Psychologie dienen können: sie "analysiert und beschreibt ... die Vorstellungs-, Urteils-, und Erkenntniserlebnisse, die in der Psychologie ihre genetische Erklärung, ihre Erforschung nach empirisch-gesetzlichen Zusammenhängen finden sollen." Andererseits aber "erschließt sie die  Quellen,  aus denen die Grundbegriffe und die idealen Gesetze der  reinen  Logik entspringen (22). Offenbar hat SIGWART nicht ganz Unrecht, wenn er hierzu bemerkt (23), die Sätze HUSSERLs "führen notwendig auf ein doppeltes Bewußtsein, das empirisch wirkliche ... und ein davon ganz verschiedenes ideales, das die unzeitliche Wahrheit erfaßt." Die "Phänomenologie" braucht augenscheinlich schon deshalb nicht Psychologie zu sein, weil es keine Erlebnisse des empirisch-individuellen Bewußtseins sind, in denen die logischen Normen gedacht werden. Klar ist dieser letztere Gedanken (24) ausgesprochen bei LIPPS, der, gleichfalls durch HUSSERL bestimmt, an die Stelle der psychologischen Behandlung der Logik, die er früher durchgeführt hatte, eine von der empirischen Psychologie scharf unterschiedene Phänomenologie setzt. Nur ist bei ihm die Phänomenologie nicht bloß eine Vorbereitung der reinen Logik, sondern zugleich die reine Logik selbst. Oder vielmehr: die Logik bildet zusammen mit der Ethik und Ästhetik die reinen Bewußtseinswissenschaft, die Phänomenologie des reinen, d. h. des überindividuellen und überzeitlichen Bewußtseins oder Ich. Die Logik im besonderen ist "die Wissenschaft, die aus allem Denken und Erkennen das Apriorische - die apriorische Gesetzmäßigkeit des Denkens - herauslöst und damit aus dem denkenden individuellen Ich das überindividuell und überzeitlich denkende Ich." Auszugehen hat sie also vom individuellen Bewußtsein, aber von da aufzusteigen zum reinen. Denn die logischen Gesetze sind Tatsachen des überindividuellen Bewußtseins (25).

Man darf den Wert dieser Gedankengänge nicht unterschätzen. Auch HUSSERLs  Idee der reinen Logik  und LIPPS'  phänomenologisches Programm  enthalten einen berechtigten Kern. Die Wiederbelebung von FICHTEs "reinem Ich" halte ich zwar für keinen glücklichen Griff. Ein solches gibt es nicht, auch nicht als Element des empirischen Ich. Und es gibt ebensowenig  Tatsachen  eines überindividuellen Bewußtseins. Es gibt darum auch keine theoretische Erkenntnis solcher Tatsachen, keine theoretische Erkenntnis "des idealen Wesens der Wissenschaft als solcher". Diese ganze ideale Welt existiert nur als Objekt menschlich-empirischen Begehrens. Und "erkannt" wird sie nicht in theoretischer Forschung, sondern in normativer Besinnung. Was aber HUSSERL und LIPPS vorschwebt, ist offenbar das Bild des Weges, den diese Besinnung einzuschlagen hat, der  Gedanke der kritischen Reflexion,  die aus dem Tatsächlichen das Ideal, aus dem faktischen Denken das ideale herauszuarbeiten hat. Und diese Arbeit hat allerdings in mühsamer Abstraktion an den logischen Erlebnissen die rein psychologischen Züge, diejenigen, an die sich kein logischer Wert knüpft - und zu diesen gehören vor allem die rein individuellen Elemente - auszuschalten und so aus dem empirischen Denken den logischen Gehalt herauszuheben. Nicht zu vergessen ist aber hierbei, daß dieses kritische Verfahren ganz und gar normative Reflexion ist.

Es wäre besser gewesen, wenn HUSSERL und LIPPS, statt zu FICHTE fortzuschreiten, sich strenger an KANT gehalten hätten. Die Logik eruiert - darin stimme ich HUSSERL und LIPPS völlig zu -, indem sie aus dem tatsächlichen Denken die logisch wertvollen Elemente auslöst, zuletzt die apriorische Gesetzmäßigkeit des Denkens, ich möchte sagen: die logische Natur unseres Geistes selbst. Der erste, der diese Aufgabe wenigstens für ein Teilgebiet des Denkens, für die Erfahrungserkenntnis, genauer für die Naturerkenntnis, erfaßt hat, war KANT. Die Methode aber, mittels der er sie zu lösen suchte, war die teleologische. Er fragt bekanntlich nach den Bedingungen der Erfahrung, den Bedingungen, die erfüllt sein müssen,  wenn  Erfahrung möglich sein soll. Die Idee dieses teleologischen Verfahrens nun weist der Logik die Richtung. Sie bedarf aber, wenn sie für diese fruchtbar werden soll, nach zwei Richtungen der Ergänzung. Schon die Naturerkenntnis, welche jene teleologisch-kritische Methode im Auge hat, ist, auch wenn KANT an die von ihm vorgefundene mathematische Naturwissenschaft anknüpft, ein Ideal, das noch nicht verwirklicht ist, sondern verwirklicht werden  soll.  Aber das Ideal der Logik ist umfassender. Es ist nicht bloß auf Naturerkenntnis, ja auch nicht bloß auf ein erkennendes Denken im allgemeinen, sondern auf ein notwendiges und allgemeingültiges Denken überhaupt gerichtet. Und nun fragt sie kritisch-teleologisch nach den Bedingungen, unter denen dieses Ideal realisiert werden kann. Gewiß: das logische Ideal mit seinem ganzen Inhalt ist in der Natur des denkenden Geistes angelegt, und die Logik will, indem sie es herausarbeitet, in der Tat die apriorische Gesetzmäßigkeit des Denkens festlegen. Aber zugänglich ist diese Apriorische direkt nur der normativen Reflexion. Zwar äußert sich jene logische Natur des Geistes in jedem empirischen Denkakt, welcher eine logische Notwendigkeit für sich beansprucht, so z. B. in jedem tatsächlich von uns vollzogenen Urteil oder Begehrungssatz. Aber alle diese empirischen Akte sind Willenshandlungen, die in ihrem Teil den Zweck des Denkens realisieren wollen und zwar Handlungen nicht von der Art, daß sie sozusagen mit mechanischer Notwendigkeit die apriorischen Elemente unseres Denkens ans Licht bringen müßten. Die logischen Normen weder für ihre sämtlichen Bestandteile logischen Wert, noch erreichen sie alle in gleichem Maße ihren Zweck: die tatsächlichen logischen Funktionen nähern sich ja in sehr verschiedenen Gradabstufungen der logischen Vollkommenheit. Darum eben will die Logik in  kritischer  Besinnung auf das tatsächliche Denken die apriorischen Denkelemente ermitteln. Als das Kriterium für die Apriorität pflegt man aber seit KANT mit Recht die Unentbehrlichkeit, Unwegbarkeit zu bezeichnen. Und diese Unentbehrlichkeit hat die gleiche hypothetische Natur wie die Notwendigkeit der Denkfunktionen selbst. Als unentbehrlich erscheinen diejenigen Denkelemente, die vorhanden sein müssen, wenn man logisch notwendiges und allgemeingültiges Denken will. In der logischen Natur unseres Geistes aber ist es begründet, ebensowohl, daß wir notwendiges und allgemeingültiges Denken wollen, wie, daß wir,  wenn  wir dieses Ziel erreichen wollen, in gewissen Denkformen denken  müssen.  Nun erscheint uns allerdings auch das Streben nach einem allgemeingültigen und notwendigen Denken selbst als notwendig, und zwar nicht bloß als naturnotwendig. Aber das ist, wie wir wissen, eine sittliche Notwendigkeit unseres Wesens. Wie dem auch sei: für unser Bewußtsein gründet sich die Unentbehrlichkeit, die ein Kriterium des Apriorischen ist, ganz auf das Begehren nach notwendigem und allgemeingültigem Denken. Daraus ergibt sich klar, daß die wissenschaftliche Herausarbeitung des Apriorischen nur vom einem logischen Ideal, wie es Objekt unseres Begehrens ist und in einer Begehrungsvorstellung gedacht wird, ausgehen kann. Der volle Inhalt unserer logischen Natur läßt sich nur entfalten, indem der Endzweck, auf den sich das logische Begehren richtet, systematisch-normativ bestimmt, und weiterhin die Bedingungen, unter denen das Ideal verwirklicht werden kann, ermittelt werden. Kurz:  Die kritische Arbeit der Logik ist nicht ein theoretisches Geschäft, das für die normative Besinnung die Grundlage schaffen würde.  Sondern umgekehrt:  Die kritische Arbeit ist normative Besinnung und gründet sich ihrerseits ganz auf die normative Ermittlung des Ideals. 

So wie so besteht aber das Bedürfnis, einen Weg zu finden, auf dem ein wissenschaftlicher Einblick in das  Wesen des tatsächlichen Denkens  gewonnen werden kann. Und auch die Versuche des genannten Philosophen, einen Ersatz für die anscheinend unverwendbare Psychologie zu schaffen, sind in hohem Grad beachtenswert. Aber so berechtigt die Motive sind, denen dieselbe entsprungen sind, so liegt ihnen doch zuletzt wieder eine wie mir scheint  unhaltbare Vorstellung von Psychologie und psychologischer Methode zugrunde.  Gewiß ist die Psychologie eine erklärende Wissenschaft, eine "Gesetzeswissenschaft". Aber es ist oben schon hervorgehoben worden, daß man diesen Begriff in seiner Anwendung auf Psychologie sehr lax interpretieren muß, daß man namentlich den Ausdruck "Gesetz" nicht prämieren darf. Insbesondere hat die Aufgabe einer kausalen Erklärung der psychischen Erlebnisse, die der Psychologie die Aufstellung eines Netzes von Kausalgesetzen zum Zweck der Einfügung der psychischen Tatsachen in einen lückenlosen Kausalzusammenhang zumutet, in der Natur der psychischen Objekte selbst ihre Schranke. Auf Schritt und Tritt trifft die rein psychologische Kausalerklärung auf ihre Grenzen. Man denke nur an das Auftreten der Empfindungen oder der reproduzierten Vorstellungen. Die Idee eines geschlossenen psychischen Kausalzusammenhangs ließe sich überhaupt nur durchführen, wenn man das Unbewußte als eine positive psychische Größe zur psychologischen Kausaldeutung in einem sehr weiten Umfang heranzieht. Tut man das nicht - und mir scheint der Begriff des Unbewußten eben ein psychologischer Grenzbegriff zu sein, der nur auf die Schranken der psychologischen Erklärung hinzudeuten bestimmt sein kann (26) -, so kann die erste und hauptsächliche Aufgabe der Psychologie nur sein: Zergliederung der Bewußtseinstatsachen und Beschreibung der konstanten Beziehungen zwischen den Bewußtseinselementen. Allerdings führt diese letztere Arbeit von selbst zur genetischen Interpretation: die Beschreibung der Beziehungen zwischen den Bewußtseinselementen wird, indem sie sich auf die funktionellen Abhängigkeitsbeziehungen erstreckt, Erklärung. Aber charakteristisch ist, daß diese Erklärung, auch wenn sie schließlich weit über die Linie der Beschreibung hinausgeht, im Grund doch ganz aus der zergliedernden Tätigkeit herauswächst. In jedem Fall ist die fundamentale Methode der Psychologie die Analyse der psychischen Erlebnisse.

Von hier aus tritt das Verhältnis der Psychologie zur Logik nun doch in ein anderes Licht. In der Tat kann die Logik, um ein Verständnis des tatsächlichen Denkens zu gewinen, in  doppelter  Weise  an die Psychologie anknüpfen.  Einmal indem sie sich der psychologischen  Methode  bedient. Und sodann, indem sie die  Ergebnisse  der psychologischen Untersuchung selbst verwertet.

Es gibt in Wirklichkeit keinen anderen Weg, das tatsächliche Denken verständlich zu machen, als die  psychologische Analyse  - dieselbe Analyse, die auch die Psychologie für ihre Zwecke anwendet. Psychologische Analyse in diesem Sinn ist auch DILTHEYs deskriptiv zergliederndes Verfahren. Und HUSSERL erklärt ja ausdrücklich, daß die Phänomenologie, indem sie die logischen Erlebnisse analysiert und beschreibt auch die empirische Psychologie vorbereitet (LU II, Seite 4; vgl. Seite 18). Dienen kann die psychologische Analyse der Logik darum, weil sie uns ja nur das zu Bewußtsein bringt, was in den logischen Erlebnissen liegt: das ist ein durchaus voraussetzungsfreies Vorgehen. Es ist also das gleiche Verfahren, das im Dienst der Psychologie und in dem der Logik steht. Nur die Zwecke der Analyse sind in beiden Fällen verschieden, und insofern werden es auch nicht durchweg dieselben Erlebniselemente sein, denen sich beide Male das hauptsächliche Interesse zuwendet. Dort will die Aufdeckung der Elemente und ihrer Beziehungen schließlich doch, so weit möglich, eine genetische Deutung der Tatsachen, auch der logischen Erlebnisse, in die Wege leiten. Hier aber will dieselbe Arbeit der kritisch-normativen Reflexion den Boden bereiten.

Selbstverständlich ist unter diesen Umständen, daß die Logik die von der Psychologie bereits vollzogene Analyse der logischen Erlebnisse, soweit eine solche wirklich vorliegt, und überhaupt die Resultate der psychologischen Forschung, soweit dieselben eine Analyse und eine auf Analyse beruhende Beschreibung dieser Tatsachengruppen enthalten, sich zunute machen darf.

Allein nicht bloß das. Auch die  erklärende  Psychologie  als solche  kann und muß von der Logik in ihren Dienst gezogen werden. Sie hat, wenn ich so sagen darf, für die kritisch-logische Reflexion einen  unschätzbaren heuristischen Wert.  Schließlich ist die erklärende Psychologie nichts anderes als eine methodische Erweiterung und Vertiefung unserer natürlichen psychologischen Erfahrung. Indem sie die psychischen Erlebnisse unter Heranziehung ergänzender Erklärungshypothesen, soweit es irgendwie möglich ist, kausal-genetisch deutet, gibt sie uns einen Einblick in die Struktur des psychischen Lebenszusammenhangs, der sehr viel zuverlässiger und vollständiger ist, als die natürliche Erfahrung ihn bieten kann. Für das Verständnis der logischen Erlebnisse aber ist es sehr wichtig, die Rolle zu kennen, die sie im Zusammenhang des psychischen Lebens spielen. Und wenn wir sie analysieren wollen, so müssen wir sie da aufsuchen, wo sie wirklich und wirksam sind, nämlich eben in diesem Zusammenhang. Dazu aber bedürfen wir der erklärenden Psychologie, die uns in rationeller Weise mit der Art bekannt macht, wie die logischen Erlebnisse in das Ganze des psychischen Lebens verwachsen sind, und diese Tatsachen in die für die Analyse günstigste Beleuchtung rückt. Insofern ist sie ein unentbehrliches methodisches Hilfsmittel für die Analyse der logischen Funktionen. So werden wir z. B., wenn wir die logischen Akte in den emotionalen Phantasievorstellungen eruieren, die Entstehung dieser Vorstellungen, ihre Entwicklung aus Gefühlen oder Begehrungstendenzen mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln psychologischer Analyse und Erklärung zu begreifen suchen müssen, eben um die logischen Erlebnisse möglichst vollständig herauszulösen und unter möglichst günstigen Umständen zergliedern zu können.

Statt einer "Phänomenologie" kann also recht wohl die  Psychologie selbst  und eine  Grundlegung für die kritische Arbeit der Logik  geben, ohne daß für diese die Gefahr, sich im Zirkel zu bewegen, entstünde. Tatsächlich stehen ja auch die "Anti-Psychologisten" diesem Standpunkt nicht allzu fern.

Immerhin scheint HUSSERL in der Ausführung seiner Phänomenologie  eigenartige Wege  betreten zu haben. Wenigstens urteilt DILTHEY, er habe "damit eine neue philosophische Disziplin geschaffen." (27) Die phänomenologischen Untersuchungen HUSSERLs sind im wesentlichen "sprachliche Erörterungen" (LU II, Seite 1f, 12f). Sie gehen von der Übersetzung aus, daß "alle theoretische Forschung ... doch zuletzt in Aussagen terminiert", daß also "die Objekte, auf deren Erforschung es die reine Logik abgesehen hat, zunächst im grammatischen Gewand gegeben" sind, "als Einbettungen in konkreten psychischen Erlebnissen, die in der Funktion der  Bedeutung  oder  Bedeutungserfüllung  ... zu gewissen sprachlichen  Ausdrücke  gehören und mit ihnen eine  phänomenologische Einheit  bilden". "Aus diesen komplexen phänomenologischen Einheiten hat der Logiker die ihn interessierenden Komponenten, in erster Linie also die Aktcharaktere, in denen sich das logische Vorstellen, Urteilen, Erkennen, vollzieht, herauszuheben und sie in deskriptiver Analyse ... zu studieren" (Seite 5). HUSSERL selbst hat diese Arbeit energisch in Angriff genommen. Er hat sich damit das große Verdienst erworben, die heutige Logik wieder mit der grammatischen, speziell der  syntaktischen Bedeutungslehre  in eine systematische Verbindung gebracht zu haben. Zwar haben Logiker wie z. B. SIGWART und BENNO ERDMANN die Winke, welche der Logik von der Grammatik kommen, reichlich benützt. Aber an einer systematischen Ausbeutung der Syntax im Interesse der Logik hat es immer noch gefehlt. Hier hat HUSSERL erfolgreich eingegriffen.

Allein die Art, wie er diesen Weg beschritten hat, gibt doch zu schweren Bedenken Anlaß. Der Weg selbst ist in Wirklichkeit nicht neu. Noch vor dreißig Jahren hat PRANTL eindringlich gefordert, die Logik solle sich auf die grammatische "Bedeutungslehre" stützen, und zwar handle es sich "hierbei nicht etwa nur um die Bedeutung der sogenannten Substantiva, Adjektiva, Verba usw. und - was namentlich nicht zu vergessen is - der sogenannten Konjunktionen, sondern auch um die Bedeutung der grammatischen und syntaktischen Formen." (28) Aber PRANTL ist hierbei nur der Letzte in einer Entwicklungsreihe, die uns über TRENDELENBURG zu KARL FERDINAND BECKER zurückführt. Die moderne Logik hat andere Bahnen eingeschlagen, und auch die Sprachwissenschaft hat sich von BECKER abgewandt. Denn jenes Bündnis von Logik und Grammatik bedeutet für die Grammatik die logische Vergewaltigung und für die Logik die Verfälschung durch grammatische Gesichtspunkte.

Daß auch HUSSERLs Programm wieder ähnliche Gefahren heraufbeschwört, zeigt am besten die von ihm aufgrund seiner phänomenologischen Untersuchungen entworfene "Idee einer  reinen  Grammatik." (29) Diese "reine" Grammatik soll "allgemein" und "apriorische" Grammatik sein, im Sinne des "vom Rationalismus des 17. und 18. Jahrhunderts konzipierten Gedanken einer universellen Grammatik", der zuerst in der  grammaire générale  von Port-Royal Gestalt gewonnen hat. Sie ist gedacht als die "Lehre von den reinen Bedeutungskategorien und den a priori in ihnen gegründenden Gesetzen der Komplexion bzw. Modifikation". Sie "legt das ideale Gerüst bloß, das jede faktische Sprache, teils allgemein menschlichen, teils zufällig wechselnden empirischen Motiven folgend, in verschiedener Weise mit empirischem Material ausgefüllt und umkleidet", an das darum jede historische Sprache "gebunden ist". Jene Bedeutungskategorien und -gesetze sind Denkformen und logische Gesetze, die innerhalb der reinen Logik "eine ... erste und grundlegende Sphäre" bilden: sie bilden das "untere logische Gebiet", dem die "Fragen nach der Wahrheit, Gegenständlichkeit, objektiven Möglichkeit" noch fern liegen. Für die Sprachforschung, meint HUSSERL, sei diese reine Grammatik "von fundamentaler Bedeutung"; man müsse sich zu Bewußtsein bringen, daß die Sprache "nicht bloß ein physiologisches, psychologisches und kulturhistorisches, sondern auch ein apriorisches Fundament" hat. In Wirklichkeit könnte es für die Sprachwissenschaft nichts Verhängnisvolleres geben, als wenn sie diesen Anregungen folgte. HUSSERL glaubt sich mit WILHELM von HUMBOLDT zu berühren. In Wahrheit lenkt er wieder ganz in die Bahn BECKERs ein. Ja, am nächsten kommt seine Idee der reinen Grammatik dem grammatischen Programm GOTTFRIED HERMANNs. Auch HERMANN nimmt eine apriorische Grammatik ganz im Sinn von HUSSERL in Aussicht. Denn das Schema, das er von der Grammatik entworfen hat, hat zur Grundlage KANTs apriorische Denkformen. Aber es ist ja gerade einer der größten Fortschritte der neueren Sprachwissenschaft, daß sie, namentlich seit STEINTHAL, mit dieser apriorisch-logischen Konstruktion der Grammatik entschlossen gebrochen hat (30). Ihr Fehler war, wie wir wissen, nur, daß sie im Zusammenhang hiermit auch in der Sprachpsychologie das logische Element der Sprache ignoriert hat. Vielleicht hat HUSSERL dies vorgeschwebt. Der Sprachforschung tut in der Tat - zwar nicht eine reine Logik der Bedeutungen, wohl aber eine allgemeine Psychologie des logischen Denkens not. Aber auch diese psychologische Theorie der logischen Akte darf nicht etwa einfach "den Wissenschaften von den bestimmten Sprachen vorhergehen". Ein wesentliches Fundament derselben sind ja die sprachlichen Tatsachen selbst, wie sie uns die vergleichende Sprachforschung vorführt. Gerade hier kann auf jene Wechselbeziehung zwischen der allgemeinen Psychologie und dem historischen Tatsachenmaterial nicht verzichtet werden. Die logischen Elemente der Sprache können wir schließlich nur feststellen und verstehen, indem wir die sprachlichen Erscheinungen mittels der Psychologie des logischen Denkens deuten; letztere aber muß sich ihrerseits an diesen tatsächlichen Phänomenen orientiert haben.

Von hier aus fällt auch ein Licht auf die Art, wie nun andererseits die Grammatik, die grammatische, insbesondere die  syntaktische Bedeutungslehre, der Logik dienstbar gemacht  werden kann. Auch nach dieser Seite bedarf HUSSERLs Vorgehen wesentlicher Korrekturen. Zwar verfällt er nicht in den Hauptfehler der früheren grammatischen Logik, daß er grammatische und logische Formen verwechseln würde. Allein  die  Gefahr liegt doch schon in seinem Programm, daß er nur diejenigen logischen Erscheinungen berücksichtigen wird, die an die Oberfläche des sprachlichen Ausdruckshervortreten. Und sie wird durch zwei Mängel seines faktischen Verfahrens noch sehr beträchtlich gesteigert. Diese bestehen darin, daß er das sprachliche Material weder vollständig und rationell herbeischaft noch methodisch deutet und ausnützt. Soll die grammatische Bedeutungslehre systematisch für die Zwecke der logischen Reflexion ausgebeutet werden, so muß das Material der vergleichenden Sprachforschung zugrunde gelegt werden, nicht dasjenige einer einzelnen, etwa der deutschen Sprache. Das hat schon PRANTL deutlich erkannt, wenn er auf Schriften wie z. B. die "Syntaktischen Forschungen" von BERTHOLD DELBRÜCK und ERNST WINDISCH hinweist (Seite 207). Daß Werke wie der "Grundriß der vergleichenden Grammatik der indogermanischen Sprachen" auch für den Logiker eine reiche Fundgrube wertvoller Einsichten werden können, ist klar (31). Aber interpretiert und verwertet kann das sprachgeschichtliche Material nur werden in Verbindung mit der allgemeinen Psychologie. Auch HUSSERL hat auf diese in seiner Phänomenologie nicht selten zurückgegriffen. Das muß aber prinzipiell und systematisch geschehen. Tut man dies, so wird man schließlich auch in die Tiefen des völlig wortlosen Denkens, d. h. desjenigen, das sich auch nicht an Wort vorstellungen  anlehnt, hinabgeführt und erst von hier aus wird man das gesamte logische Denken, das sprachliche und das wortlose, verstehen.

Hat man aber einmal diesen Standpunkt erreicht, so wird man sich auch überzeugen, daß die grammatische Bedeutungslehre zwar ein sehr wichtiges, aber durchaus  nicht das einzige Mittel  ist, in das Wesen des tatsächlichen logischen Denkens einzudringen, daß die Analyse, wenn sie diese Aufgabe lösen will, ebenso auch die übrigen historischen Tatsachenkreis - Erkenntnis, Religion, Kunst und Geschmack, Sitte, Recht usw. - heranziehen kann und muß (32). Kurz man wird einsehen, daß der kritischen Reflexion der Logik der Weg bereitet werden kann nur durch eine - historisch-psychologische Untersuchung.

In diesem Sinn will die Psychologie des emotionalen Denkens, die im Folgenden entworfen werden soll, zugleich eine psychologische Grundlegung zu einer Logik der emotionalen Denkfunktionen sein.
LITERATUR: Heinrich Maier, Psychologie des emotionalen Denkens, Tübingen 1908
    Anmerkungen
    1) WILHELM WINDELBAND, Geschichte und Naturwissenschaft, Rektoratsrede 1894. RICKERT, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, 1902 und Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft, 1899. Vgl. A. GROTENFELD, Die Wertschätzung in der Geschichte, 1903. MÜNSTERBERG, Grundzüge der Psychologie, Bd. 1, 1900, Seite 104f. - Ich habe im Folgenden natürlich nicht die Absicht, die ganze Kontroverse, die sich an die WINDELBAND-RICKERTschen Aufstellungen geknüpft hat, zu verfolgen. Ebensowenig kann ich die methodologischen Fragen, die sich hier aufdrängen, in diesem Zusammenhang erschöpfend behandeln.
    2) Vgl. USENER, Philologie und Geschichtswissenschaft, 1882
    3) CARL MENGER, Untersuchungen über die Methode der Sozialwissenschaften und der politischen Ökonomie, 1883. Vgl.: Die Irrtümer des Historismus in der deutschen Nationalökonomie, 1884, und: Grundzüge einer Qualifikation der Wirtschaftswissenschaften, 1889. Ob MENGER den Begriff der theoretischen Nationalökonomie nicht überspannt hat, und ob er ihrer historischen Grundlage ganz gerecht geworden ist, habe ich hier nicht zu untersuchen. Vgl. SCHMOLLER, den Artikel "Volkswirtschaft etc." im Handwörterbuch der Staatswissenschaften (hg. von CONRAD, ELSTER, LEXIS, LÖNING).
    4) HERMANN PAUL, Prinzipien der Sprachgeschichte, Seite 1. Zu PAULs allgemein methodologischen Anschauungen vgl. auch OTTMAR DITTRICH, Grundzüge der Sprachpsychologie, 1904, Seite 5f.
    5) WILHELM DILTHEY, Ideen über eine beschreibende und zergliedernde Psychologie, Sitzungsberichte der Königlich preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, 1894, Seite 1309f. Ferner: Studien zur Grundlegung der Geisteswissenschaften, Sitzungsberichte, 1905
    6) Zu WUNDTs völkerpsychologischem Programm siehe "Völkerpsychologie I", Bd. 1, Seite 1 - 33. Ferner: Über Ziele und Wege der Völkerpsychologie in den "Philosophischen Studien", IV. Jahrgang, 1888, Seite 1f und "Logik II", Seite 231f, sowie "Grundzüge der physiologischen Psychologie I", Seite 1f, "Grundriß der Psychologie", Seite 24f, 360f. - Die grammatische Syntax, ebenso die Phantasietätigkeit in der Kunst, im Mythos und in der Religion behandelt er durchaus "völkerpsychologisch". Dieselbe Untersuchungsweise nimmt er für die Sitte und die aus ihr sich differenzierenden Erscheinungen des Rechts und der Sittlichkeit in Aussicht. Und wenn er die "elementaren" Funktionen der Phantasie experimentell behandelt wissen will, so bezieht sich das in keinem Fall auf logische Akte. Denn die logischen Akte, "die Akte des Urteilens, Schließens, Denkens, kurz alle intellektuellen Funktionen" zählt er, wie die höheren Gefühle, die ästhetischen und ethischen Erlebnisse, zu den "höheren" Funktionen, die sich dem Experiment entziehen und völkerpsychologisch untersucht werden müssen (Logik II, Seite 207, 214, 219 nebst Anm.)
    7) LAZARUS und STEINTHAL, Einleitende Gedanken über Völkerpsychologie, in "Zeitschrift für Völkerspsychologie, Bd. 1, Seite 1f, besonders 19f. Vgl. H. STEINTHAL, Der Begriff der Völkerpsychologie, Zeitschrift für Völkerpsychologie, Bd. 17, Seite 233f.
    8) WUNDT, Logik II, Seite 207, Seite 214. Vgl. Grundzüge der physiologischen Psychologie III, Seite 580f.
    9) Vgl. WILLIAM JAMES, The principles of psychology I, Seite 185f
    10) THEODULE RIBOT, La Psychologie des sentiments, übersetzt von UFER, 1903, Seite 243f.
    11) Man vergißt nur zu leicht, daß z. B. die Religionen und die Formen religiösen Glaubens und Handelns, von denen die Religionsgeschichte berichtet, daß ferner z. B. die Sprachformen der verschiedenen Sprachen, der toten und der lebendigen, welche die deskriptive Grammatik darlegt, stets nur in konkreten Erlebnissen und Akten wirklich waren oder sind. Auch WUNDTs Rede von den "Geisteserzeugnissen" ist irreführend. "Geisteserzeugnisse" können allerdings als Material für Rückschlüsse auf dagewesene Erlebnisse und Akte in Betracht kommen. Derartige Erzeugnisse aber sind nicht Religion und Religionen, Mythen, Sitten usw., sondern z. B. Werke der Literatur und der Kunst, Gesetzbücher, Urkunden, Inschriften, Denkmäler, heilige Bücher, Liturgien usw.
    12) Ich selbst habe in meinem Aufsatz "Logik und Erkenntnistheorie", in den  Philosophischen Abhandlungen,  SIGWART gewidmet, Seite 219f, diesen Standpunkt auch gegenüber den entgegenstehenden Schwierigkeiten festzuhalten versucht, habe mich aber seitdem von der Unhaltbarkeit dieser Position überzeugen müssen.
    13) SIGWART, Logik I, Seite 6f.
    14) Vgl. hierzu die Ausführungen im 3. Abschnitt.
    15) DILTHEY, Studien zur Grundlegung der Geisteswissenschaften, a. a. O, Seite 324. Vgl. Einleitung in die Geisteswissenschaften, Seite 33
    16) Vgl. LIPPS, Inhalt und Gegenstand:Psychologie und Logik, Sitzungsbereichte der philosophisch-philologischen und der historischen Klasse der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, Seite 529f.
    17) Natürlich werden die Normen auch gedacht und eventuell ausgesprochen. Dann sind sie Denk- und Sprechakte, nicht aber die Normobjekte "Tatsachen".
    18) Die Logik hat im Ganzen der Wissenschaft eine eigentümliche Doppelstellung. Einerseits nämlich steht sie über dem System der Einzelwissenschaften, sofern sie es mit der normativen Fixierung des auch in den wissenschaftlichen Funktionen wirksamen Denkens zu tun hat, also die Form aller wissenschaftlichen Arbeit in den Kreis ihrer kritischen Betrachtung zieht. Andererseits aber ist sie selbst ein Glied dieses Systems, das sich den übrigen normativen Disziplinen zur Seite stellt, sofern das Denken auch eine psychische Tätigkeit ist, der gegenüber sie eben die Aufgabe einer normativen Disziplin zu lösen hat. Eine ähnliche Doppelstellung kommt übrigens auch den übrigen philosophischen Wissenschaften im strengen Sinn, der Erkenntnistheorie und der Metaphysik, zu.
    19) CARL STUMPF schließt seine Abhandlung "Psychologie und Erkenntnistheorie", in der er auf den Streit um die Methode der Erkenntnistheorie eingeht, mit den Worten: "Möchte denn Psychologismus wie Kritizismus von der Tagesordnung verschwinden und an die Stelle der abstrakten und unfruchtbaren Standpunktspolitik, welche zumal dem Kritizismus eigen ist, ein der besonderen Natur der Probleme angepaßtes Zusammenarbeiten im Einzelnen treten." (Abhandlungen der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 21, 2. Abt., Seite 508) Eine Mahnung, wie sie ähnlich auch gegenüber dem heutigen Methodenstreit in der Logik am Platz wäre!
    20) LIPPS, a. a. O. hat übrigens hier (in der Schrift "Inhalt und Gegenstand") den Standpunkt, den er in den "Grundzügen der Logik", 1893, eingenommen hatte (vgl. Seite 2 "Die Logik ist eine Sonderdisziplin der Psychologie") sehr wesentlich modifiziert. Zu den folgenden Ausführungen überhaupt vgl. BENNO ERDMANN, Logik I, Seite 27f.
    21) DILTHEY, Ideen über eine beschreibende und zergliedernde Psychologie, 1894. Hierzu auch meine Abhandlung "Logik und Erkenntnistheorie", a. a. O., Seite 237 und 239. Sodann DILTHEY, Studien zur Grundlegung der Geisteswissenschaften, 1905.
    22) HUSSERL, Logische Untersuchungen I, Seite 47f, 243 und II, Seite 3f
    23) SIGWART, Logik I, Seite 23f
    24) Bei HUSSERL ist derselbe allerdings abgelehnt, vgl. a. a. O. II, Seite 340f
    25) LIPPS, Inhalt und Gegenstand, a. a. O., bes. Seite 556 - 558, 669 und 559.
    26) Genaueres hierüber siehe im 2. Abschnitt
    27) DILTHEY, Studien, a. a. O. Seite 329
    28) CARL PRANTL, Reformgedanken zur Logik, Sitzungsberichte der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften philosophisch-historische Klasse, 1875, Seite 206
    29) HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 289f.
    30) Inwieweit die Sprachwissenschaft eine  normative  Aufgabe zu lösen hat, will ich hier nicht untersuchen. Daß die normative Besinnung auf dem Gebiet der Sprache verhältnismäßig am wenigsten zur Geltung kommt, ist begreiflich, da die Sprache von allen historischen Tatsachenkreisen der physischen Wirklichkeit, die Sprachwissenschaft von allen Geisteswissenschaften der Naturwissenschaft am nächsten steht, wie ja auch der physiologische Faktor in der Sprachtheorie neben dem psychologischen eine bedeutende Rolle spielt. Immerhin wird nicht bloß im Rahmen der Einzelsprachen eine normative Reflexion wirklich geübt - man denke an die Gemeinsprache der modernen Kulturvölker (vgl. hierzu PAUL, Prinzipien der Sprachgeschichte, Seite 378f). Auch die Idee einer normativen allgemeinen Grammatik scheint mir nicht ganz utopisch zu sein.
    31) K. BRUGMANN und B. DELBRÜCK, Grundriß der vergleichenden Grammatik der indog. Sprachen (darin: DELBRÜCK, Vergleichende Syntax der indog. Sprache). Vgl. K. BRUGMANN, Kurze vergleichende Grammatik der indog. Sprache, 1904. STEINTHAL-MISTELI, Charakteristik der hauptsächlichsten Typen des Sprachbaus, 1893. FRIEDRICH MÜLLER, Grundriß der Sprachwissenschaft, 1876f. Natürlich steckt auch in den Grammatiken der einzelnen Sprachen und kleineren Sprachengruppen sowie in der Einzelliteratur über syntaktische Erscheinungen für den Logiker ungemein viel brauchbares Material.
    32) Vgl. DILTHEY, Studien, a. a. O. Seite 330.