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Das Wertproblem [ 2 / 4 ]
Kapitel III Kritik der Werttheorien Es gibt drei Grundansichten über die Natur des Wertens. Nach MEINONG ist es ein Lustgefühl an dem Urteil: ein Gegenstand existiert oder existiert nicht. von EHRENFELS und KRÜGER setzen es gleich Begehren, und SCHWARZ endlich erkennt ein spezifisches Werterlebnis "Gefallen" an, das nach ihm ein Element des Willens sein soll. (1) Die Verwechslung des Wertes mit seiner Begründung zeigt sich ganz klar beim Ausgangspunkt der MEINONGschen Untersuchung. Er wendet sich dagegen, daß der Wert auf dem Nutzen beruth (2). Es sei vielmehr umgekehrt, Nutzen sei vom Wertbegriff abgeleitet, denn man kann nützlich nicht anders definieren als: eine Werttatsache verursachend. Daß wertvoll nicht gleich nützlich ist, ist ohne weiteres zuzugeben. Wohl aber kann der Nutzen der Grund der Wertung sein, und er kann auch definiert werden, ohne den Wertbegriff zu berühren. Nutzen ist nicht vom Wert, sondern vom Zweck abgeleitet. Ich kann etwas rein theoretisch als Zweck setzen und aufgrund der Erkenntnis, daß ein Gegenstand diesen Zweck herbeiführt, ihn nützlich nennen. Behauptet man, daß jeder gewollte Zweck mit einem Lustgefühl verbunden ist, so ist ein nützlicher Gegenstand in diesen Fällen die erkannte Bedingung des Lustgefühls. MEINONG konstatiert die Tatsache, daß die Kasse, die eine Sammlung aufbewahrt, dem Sammler keine Lust verursachen kann, da er sie vielleicht nie gesehen hat, so daß auch eine Reproduktion des ursprünglichen Gefühls ausgeschlossen ist (3). Wir können noch weiter gehen; wenn er sie auch gesehen hat oder im Moment sogar sieht, so besteht doch niemals ein naturwissenschaftliches Kausalverhältnis zwischen der Kasse und der Lust. Aber diese Tatsache hat gar nichts mit dem Problem zu tun. Es kommt gar nicht darauf an, ob ich in dem Moment, wo ich das Urteil über den Nutzen fälle, ein irgendwie verursachtes Lustgefühl erlebe. Nützlich ist die Kasse nur deshalb, weil sie die Bedingung für ein Lustgefühl ist. Ebenso ist der Ofen nützlich, weil durch ihn ein Zweck erreicht wird; das Schreibenlernen nützlich als Bedingung des späteren Weiterkommens. Von Lustkausation ist allerdings nicht die Rede, ebensowenig aber von der Verursachung einer Werttatsache. MEINONG geht von der willkürlichen Voraussetzung der Definition des Wertes und des Nutzens aus. Daß er den Besitz der Sammlung, das Schreibenkönnen eine Werttatsache nennt, ist davon unabhängig, ob sich der Nutzen definieren läßt, ohne das Wertproblem zu berühren. Noch einen anderen Grund führt MEINONG dagegen an, daß der Wert auf dem Nutzen beruht; er ändere sich nämlich, auch wenn der Nutzen derselbe bleibt, je nachdem ein Ding selten ist oder nicht (4). Aber daraus, daß ein Ding im allgemeinen, auf der Erde überhaupt, selten ist, folgt nur, daß es einen höheren Preis, aber nicht, daß es eine größere Bedeutung für mich hat. Handelt es sich aber um den Wert eines Gutes aus meinem Besitz, so ändert sich mit der Anzahl der in meinem Besitz befindlichen gleichartigen Güter auch der Nutzen jedes einzelnen und somit der Wert; denn je nachdem ist viel oder wenig Nutzen vom einzelnen Stück abhängig. Die ganze Grenznutzentheorie (5), die MEINONG offenbar im Auge hat, ist ja kein Gegensatz zur Nutzentheorie, sondern nur eine nähere Ausführung dessen, worin der Nutzen besteht. Wir sehen also, daß der Wert sehr wohl auf dem Nutzen beruhen kann. Hier stoßen wir gleich auf den Grundmangel der Untersuchung. MEINONG hat nicht gesehen, daß das Werturteil in diesen Fällen auf einer Beziehung zum urteilenden Subjekt beruth, nicht aber diese selbst aussagt. Der Gedanke der Trennung des Werthabens vom Grund liegt wohl auch der Arbeit von DÜRR zugrunde, wenn er auch nicht klar herausgearbeitet ist (6). DÜRR hat die Psychologie des Wertens nicht berücksichtigt. Nach ihm scheint das Urteil nur ein anderer Ausdruck zu sein für "Gegenstand der Lust sein" - im allerweitesten Sinn genommen. Jedenfalls aber hat er klar dargestellt, daß die verschiedenen objektiven Beziehungen des Gegenstandes zur Lust-Kausalität, Lust aufgrund der Überzeugung und der Annahme der Existenz oder des Besitzes oder nur verbunden mit der Vorstellung des Objektes - nicht das Wesentliche des Wertes sind, sondern daß nur die psychologische Beziehung zum Gegenstand überhaupt in Betracht kommt. Wenn er nun aber behauptet, dem Werturteil braucht kein eigenes Wertgefühl zugrunde zu liegen, sondern es genügt das Wissen um die Beziehung der Objekte zu Gefühlen, um Werturteile zu ermöglichen (7), so stellen wir die Frage: Was liegt ihm inhaltlich zugrunde? Wir fragen mit anderen Worten nach der Psychologie des Wertens oder Schätzens, die DÜRR nicht berücksichtigt. Derselbe Einwand trifft auch CORNELIUS, der die bei einem Werturteil auftretenden Lustgefühle gegen MEINONG nicht für das Wesentliche, sondern nur für eine Begleiterscheinung hält, die er aus der Vorstellung der später zu erlebenden Gefühle erklärt. Nach ihm legen wir einer Tatsache Wert bei, wenn wir von derselben positive Gefühlsmomente erwarten (8). Dabei hat er sich aber um den Sinn des Wertbeilegens, der auf etwas Psychisches zurückführen muß, eben um die Psychologie des Wertes selbst, nicht gekümmert. Denn schließlich ist Wert haben kein Synonym von Lust bedingen. Betrachtet jemand den Willen Gottes als absoluten Wewrt, so will er damit nicht sagen, daß er positive Gefühlsmomente von ihm erwartet. Nach MEINONG ist nun dieses Werten ein Lustgefühl an der Existenz des Gegenstandes (9). Dieses Verhältnis können wir nun auf den Nutzen zurückführen. Lust an der Existenz des Ofens und angenehme Wärmeempfindung sind zwei getrennte Dinge. Aber die Freude ist doch wohl bedingt durch das Bewußtsein des Nutzens, wenn sie auch nicht kausal durch die Vorstellung der Wärmeempfindung erregt ist. Für die beschreibende Psychologie existiert natürlich nicht das Problem, wie das Werten eines Objekts wegen seiner Nützlichkeit zu einem anderen Wert kausal zustande kommt. Von Assoziation oder der Übertragung eines Elements von einem Objekt auf das andere ist hier nicht die Rede. MEINONG erwartet wohl die Lösung von der Zukunft (10). Aber man schafft sich das Problem erst selbst. Es kommt gar nicht darauf an, das Psychische im Moment der Werturteile zu analysieren und zu erklären, sondern darauf, den Zusammenhang zu beschreiben, in dem das Werten zu anderen Phänomenen steht. Das Bewußtsein des Nutzens ist in unserem Fall der unmittelbare Grund des Wertens. Phänomenologisch aber braucht kein Urteil darüber zu sein (11), ebensowenig wie das Existenzialurteil, wenn auch der Existenzbegriff für den Sinn der Wertaussage sehr wichtig ist. Darin, daß die Urteile für das Werten wesentlich sind, ist er LIPPS gegenüber im Recht, wenn man beschreibend das Bewußtsein einer Tatsache ein Urteil nennt. (12) Daß nun eine solche Freude an der Existenz eines Gegenstandes möglich ist, ist ohne weiteres zuzugeben, nur ist diese Freude nicht die Wertung. MEINONG sagt zwar ausdrücklich, Freude an Reichtum, Weinernte oder guten Taten sind Wertgefühle (13), doch könnte das nur eine willkürliche Terminologie sein. Jedenfalls sind es nicht die Phänomene, die ihren Ausdruck in einem Werturteil finden. Das Werten ist etwas anderes als die Freude. Für jemand, der keine Liebe zum Sammeln hat, hat die Sammlung keinen Wert, d. h. er legt ihr keine Bedeutung bei, "weil" er keine Freude an ihr hat. Andererseits kann die Freude denselben Grund haben wie das Werten, niemals aber sind sie identisch. Beweisen können wir das nur, wenn man uns die Behauptung zugibt, daß das Werturteil einen objektiven Tatbestand ausdrückt, der einen subjektiven Grund haben kann. Das Urteil: ich freue mich über die Ernte, ist dem Sinn nach nicht äquivalent mit dem Urteil: die Ernte hat Wert. Das Lustgefühl ist nun keineswegs immer der Grund des Wertens. Ich habe schon darauf hingewiesen, daß jemand den Willen Gottes als absoluten Wert anerkennen kann, ohne daß eine Lustbeziehung hier der Grund ist. Ja, phänomenlogisch kann ein ausgesprochenes Unlustgefühl die Wertung begleiten - z. B. bei Reue oder Selbstanklage. Ein ähnliches Werterlebnis liegt den Geboten der Gesellschaft gegenüber vor, ebenso das, was KANT die Achtung vor dem Sittengesetz nennt, hierher gehört (14). Eine Werttheorie, die nicht von vornherein die Psychologie des Sollens berücksichtigt, muß notwendig unvollständig bleiben. Wenn nun auch ein Gebot aus gar keinem Grund als Wert anerkannt wird, so ist das für die Psychologie des Wertens gleichgültig. Unbedingter Wert heißt oft psychologisch unbegründeter Wert. Wir können geschichtlich und soziologisch den Grund einsehen, wie das Gebot entstanden ist, wir können auch den Wirkungswert für das Wohl der Gesellschaft einsehen, aber all das sind andere Fragen. Uns beschäftigt nur, was das Werten selber ist. Vielleicht kann man sprachlich unterscheiden zwischen "etwas hat Wert" und "etwas ist ein Wert", obwohl sich die Scheidung nicht streng durchführen läßt. (15) Wenn wir sagen, dieses Gebot hat Wert, so denken wir dabei zunächst an die wertvolle Wirkung, die es hat. Sagen wir aber, es ist ein Wert, so denken wir daran, daß es in sich selbst die Bedeutung und Daseinsberechtigung hat. Natürlich können wir das letzte nur psychologisch meinen. Man muß scharf auseinanderhalten, ob etwas sein soll, weil mein Lustgefühl davon abhängig ist, oder ob es eben schlechthin sein soll. Man kann behaupten, daß es keinen absoluten Wert gibt, weil es kein allen Menschen gemeinsames, kein übersinnliches Begehren gibt, das wir anzuerkennen haben, und weil drittens kein Begehren mit einem Evidenzgefühl verbunden ist (16). Davon ist aber die Existenz des psychologischen Erlebnisses zu trennen. Wohl können wir das Sollen erklären, ohne die Existenz eines absoluten Wertes anzunehmen, trotzdem bleibt es eben das psychologische Erlebnis der Anerkennung des Sollens als Anerkennung eines absoluten Wertes bestehen. Kritisch kann man natürlich sagen. Nur dem kommt Bedeutung zu, was Lust bedingt. Man verneint also die Berechtigung anderer Werte. Aber damit stehen wir nicht mehr nach der Berechtigung des Wertes, sondern nach dem Sinn des Erlebnisses, nach den Tatsachen allein fragt. Für die Psychologie ist das eine wie das andere eine Tatsache. Noch einen anderen Fall des Wertens hat MEINONG nicht gesondert hervorgehoben. In seiner eigenen Terminologie würde ich ihn als Wertannahme bezeichnen. Es liegt hier ein analoger Fall vor, wie bei der Bejahung. Dem Urteil ohne Überzeugungsmoment entspricht hier die theoretische Annahme eines Zwecks. Die Fälle sind wichtig für die Kritik des Übergangs der psychologischen Werttheorie in die Ethik. Nicht jeder Wirkungswert läßt sich nämlich letztenendes auf einen tatsächlichen Eigenwert zurückführen. Nicht immer muß ein Wert da sein, der seinen Grund in einem Lustgefühl des Wertsubjekts hat. Wie wir eine Tatsache als existierend annehmen können, ohne Überzeugung, daß sie wirklich existiert, so können wir auch rein theoretisch etwas als Zweck annehmen und daraufhin etwas anderem Wert zuschreiben. Hierauf beruth vielleich die Mehrzahl der Werturteil im Leben. Wir sahen, daß wir das Werten und seinen Grund auseinanderhalten mußten. Ich lege etwas Wert bei, wenn mir sein Dasein zu einer angenehmen Empfindung oder einem Affekt der Freude verhilft. Ich lege ferner rein durch suggestive Einflüsse grundlos einer Sache Wert bei oder im Hinblick auf einen angenommenen Zweck. Viertens aber - und diese Fälle sind für die ethische Weltanschauung besonders wichtig - lege ich etwas Wert bei, weil ich im Bewußtsein, daß dieses allein Wert hat, Befriedigung erlebe. Man muß diesen letzten Fall in seiner Sonderstellung vom zweiten unterscheiden. Es ist gleichsam das bewußte Werten gegenüber dem unbewußten. Es wird nicht etwas als Wert hingenommen, weil alle es als Wert anerkennen, sondern man setzt es als Wert, aber nicht, weil man irgendein Lustgefühl davon erwartet, sondern weil man Befriedigung erlebt in dem Bewußtsein, daß dies sein soll. Hier haben wir es mit einem bewußten objektiven Wert zu tun, der wohl eudämonistisch, aber trotzdem nicht egoistisch ist. Es liegt hier eine Art reflexives Werthalten vor. Das Ideal ist der intensive Wert schlechthin, das Seinsollende; die Existenz dieses intensiven Wertes hat aber konsekutiven [auf die Folgen bezogen - wp] Wert, d. h. sie befriedigt. Die Tatsache, daß wir nach selbstgeschaffenen Idealen die Dinge bewerten können, wird wohl niemand bestreiten. Es sind die Fälle der ethischen Überzeugung aufgrund einer allgemeinen Weltanschauung. Auch hier handelt es sich um ein Dogma, das aber in einer engen Beziehung zur Persönlichkeit steht und nicht von außen an sie herantritt.
Wenn wir das Werten mit dem Bejahen vergleichen, so entspricht die Unwertung der Verneinung. Hier liegt kein Unlustgefühl an der Existenz, noch ein Lustgefühl an der Nichtexistenz vor, wie MEINONG behauptet. Es ist ein Akt der Verneinung auf dem Gebiet des Sollens. Es wäre doch hart, zu behaupten: wenn wir einen Menschen gering schätzen, freuen wir uns in einem Gedanken an seine Nichtexistenz. MEINONG würde wahrscheinlich diesem Einwand mit der Behauptung begegnen, daß sich die Unwertung hier nicht auf den ganzen Menschen bezieht, sondern nur auf eine bestimmte Eigenschaft, deren angenommene Nichtexistenz uns sehr wohl freuen könnte. Psychologisch ist das jedoch nicht gerechtfertigt. Wenn auch die Unwertung auf einer bestimmten Eigenschaft beruth, so werten wir doch die Gesamtpersönlichkeit, deren Existenz uns gerade in den Fällen tiefster Geringschätzung ganz gleichgültig sein kann. Das schließt nicht aus, daß wir die Daseinsberechtigung verneinen. Daß bei den Fällen einer negativen Wertung der Gedanke an die Nichtexistenz des Gegenstandes überhaupt auftauch, muß ich nach der eigenen Erfahrung leugnen, aber aber kein stichhaltiger Beweis ist, da ein anderer vielleicht das Gegenteil behauptet, ohne daß man ihn darin widerlegen könnte. Viel näher läge es, die Unwertung in einem Unlustgefühl zu sehen, denn es ist sehr leicht möglich, daß wir in dem Augenblick, wo wir das negative Urteil fällen, durch das Erleben des nichtschätzten Objekts in ein Unlustgefühl geraten, wie wir andererseits leicht in ein Lustgefühl geraten können, wenn wir ein positives Werturteil fällen. Es gibt aber auch Fälle des negativen Urteils verbunden mit einem Lustgefühl, beispielsweise, wenn wir einem Menschen Wert absprechen in dem stolzen Bewußtsein, anders zu sein als er. Es kann zu den kompliziertesten Fällen kommen: wir können traurig sein, einem Menschen Wert absprechen zu müssen, den wir nicht gern verachten; wir können die verachten, die wir lieben, diejenigen schätzen, die uns unsympathisch oder auf die wir neidisch sind. Diese Fälle, die durch Oszillation zwischen Lust und Unlust ebensowenig wie durch ein gleichzeitiges Schätzen einer Seite und dem Nichtschätzen einer anderen erklärt sind, beweisen nur, daß die Psychologie des Wertens die Psychologie des Wertenden noch nicht erschöpft. Die Zustände beim Werturteil müssen wir von einem eigenen Charakter des Wertens trennen. Auch von EHRENFELS geht, wie oben erwähnt, davon aus, daß im Werturteil nur ein Verhältnis zu den Wertenden ausgesagt wird. Wir nennen die Dinge nicht wertvoll, weil wie sie begehren, ebensowenig ist der Wert in allen Fällen der Grund, weswegen wir etwas begehren. Wohl aber können wir ein Ding aus demselben Grund begehren, aus dem wir es werten. Daß wir Dinge werten, die wir gar nicht begehren können, weil sie schon existieren, oder wir sie schon besitzen, hat auch von EHRENFELS eingesehen. Er erweitert daher seine Definition dahin, daß wir wertvoll auch Dinge nennen, die wir begehren würden, falls sie nicht existierten (19). Aber woher wissen wir, daß wir ein Ding begehren würden? Drei Antworten sind hier möglich: erstens, weil wir es werten, zweitens, weil wir uns über den Gegenstand freuen, drittens, weil uns die Vorstellung seiner Nichtexistenz Unlust bereitet. Folglich wird das "Begehren würden" entweder auf ein Gefühl oder auf das Werten zurückgeführt, wenn wir uns den tatsächlichen Sachverhalt klar machen. Beides leugnet von EHRENFELS, womit er aber den Sinn des "Begehren würden" eben preisgibt. In den Fällen, wo wir etwas wertvoll nennen, ohne es zu begehren, hilft das "Begehren würden" gar nichts, da wir diese imaginäre Tatsache selber erst auf etwas Reales zurückführen müssen. Nun haben wir hier aber nicht den Einwand wie bei MEINONG, daß das Werten kein Begehren sein kann, weil es ein Akt ist. Auch das Begehren ist ein Akt. Allerdings dürfen wir dann nicht von EHRENFELS' Definition verwerten, das Begehren sei die relativ glückfördernde Vorstellung der Einschaltung eines Gegenstandes in den Kausalzusammenhang mit der Ich-Vorstellung, wobei relativ besagt, glückfördern im Vergleich zu jeder sonst möglicherweise auftretenden Vorstellung (20). Das Gesetz ist durch MEINONG und SCHWARZ in allen seinen Einzelheiten hinreichend widerlegt (21). Für uns kann eine Definition überhaupt nicht in Betracht kommen, die nach von EHRENFELS selbst die Frage offen läßt, woher wissen wir, daß wir etwas begehren. Zur Lösung dieser Frage stößt man übrigens die ganze Definition wieder um, indem man behauptet, daß gewöhnlich die relative Glückförderung auch eine absolute sei. In den übrigen Fällen wüßten wir eben nicht, daß wir etwas begehren. Für uns, die wir an die Psychologie nicht mit ethischen Absichten herantreten, nicht, um den Egoismus oder sonst etwas zu widerlegen, existiert das Begehren natürlich nur als ein Bewußtseinserlebnis. Macht man sich den Sinn des Wortes klar, so kann man nicht daran denken, das Begehren in Elemente, Gefühl und Vorstellung aufzulösen. Es ist ein eigenartiges Verhalten, ein Akt, den wir mit einem Wort wiedergeben. Wir können "wollen" nicht ohne Synonyme wie wünschen, beabsichtigen etc. definieren, nur den Gegenstand können wir genauer beschreiben. Daß ursprünglich nicht das Objektive ansich, sondern seine Beziehung zum Objekt der Gegenstand des Wollens ist, mag richtig sein (22). Später trifft es nicht zu, was aber nichts gegen den Eudämonismus besagt. Darum ist es falsch, wenn LIPPS sagt: "Ziel jeden Strebens sei ein Bewußtseinserlebnis", z. B. die Bejahung, daß morgen schönes Wetter sei (23). Die Tatsache, nicht die Anerkennung, ist der Gegenstand. Ich kann etwas wünschen, was erst nach meinem Tod realisiert werden kann. Ein Begehren ohne bewußten Gegenstand gibt es meines Erachtens nicht. Man meint wohl damit bestimmte Gefühle der Spannung, die mit dem Bewußtsein auftreten, daß sie durch irgendetwas gelöst werden können, wobei wir wohl dann sagen können, wir wollen etwas, aber wir wissen nicht was. Ein Begehrungserlebtnis liegt aber nicht vor, ebensowenig wie eine Begehrungsempfindung (24). Für die beschreibende Psychologie kommt nur das tatsächlich auf einen Gegenstand gerichtete Willenserlebnis in Betracht, nicht etwa der Wille als Vermögen zu handeln. Getan ist nicht gleich gewollt. Hält man am Erlebnis fest, so muß keineswegs eine Theorie des Wollens einen Zirkel einschließen, weil in der Welt vielleicht Wille und Gefühl nicht getrennt vorkommen (25). Das Letzte ist ganz richtig. Nur können wir trotzdem zergliedern die Gefühle und das Wollen trennen, denn daß ich etwas will, sagt über die Gefühle, in denen ich mich befinde, noch nichts. Ich kann dabei ein Unlust- oder Lustgefühl erleben. Immer ist Begehren mit einem Bewußtsein der Irrealität des Gegenstandes verbunden. Das gewollte Ziel ist eben die Verwirklichung, und zwar soll etwas schlechthin wirklich werden oder als Wirkliches nur in meine Verfügungsgewalt kommen. Will ich einen Namen wissen, so ist das Gewollte nicht der Name, sondern das Wissen, das wirklich werden soll. Auch das Begehren hängt so eng mit dem Sollen zusammen (26). Auch das, was ich begehre, soll sein, genauer aber müssen wir sagen, das soll werden. Denn Begehren richtet sich auf etwas, was noch nicht ist. Werten dagegen bezieht sich auf das Sein. Beim Wollen handelt es sich immer um die Einschaltung eines Gegenstandes in den realen Zusammenhang der Welt. Das Werten kennt dieses Ziel nicht. Das Wollen ist gleichsam das praktische Seinsollen, das Werten das theoretische. Es ist ja allbekannt, daß wir nicht immer wollen, was wir werten, daß die Praxis sich von der Theorie entfernt. Werten steht somit in der Mitte zwischen dem rein theoretischen Akt der Anerkennung der Wirklichkeit mit dem praktischen Akt des Wollens der Verwirklichung. Wir fassen die Dinge als sein sollend auf, ohne ihre tatsächliche Verwirklichung zu begehren. Mit dieser Auseinanderhaltung wird uns auch sofort klar, wie wir existierende oder vergangene Dinge bewerten können, die wir niemals begehren. Wenigstens halte ich es für durchaus unzutreffend, von einem Wunsch zu sprechen, der sich auf die Vergangenheit bezieht (27). Sehr richtig sagt man in solchen Fällen "ich wünschte", nämlich, wenn es möglich wäre. Ich kann die Hexenprozesse als nicht sein sollend betrachten, ich kann aber nicht wünschen, daß sie nicht stattgefunden haben. Ich kann mich ärgern über etwas, was ich getan habe, kann daran denken, wie schön es gewesen wäre, wenn ich es nicht getan hätte, aber all diese Tatsachen entsprechen nicht dem, was wir Wünschen nennen, denn dieses bezieht sich immer auf ein Zukünftiges, Noch-Nicht-Wirkliches. Ich schätze einen Mann wie GOETHE, ich erkenne seine Bedeutung gegenüber Tausenden von anderen Menschen an, aber ich begehre ihn nicht, oder würde ihn begehren, falls er nicht existiert hätte. All jene Erklärungsversuche, das Werten von vergangenen Gegenständen auf ein Begehren zurückzuführen, sind im höchsten Grad gekünstelt. Ebensowenig reicht das Begehren der Nichtexistenz in den Fällen der Unwertung aus. Nun ist auch von EHRENFELS selbst durchaus nicht konsequent. Ist Werthaftigkeit wirklich nur ein anderer Ausdruck für Begehrtwerden (28) und nicht für Begehrbarkeit im Sinne von Fähigkeit, aufgrund von Gefühlsbeziehungen begehrt zu werden, was von EHRENFELS ausdrücklich behauptet, um den Egoismus zu widerlegen (29), so ist es widersinnig zu behaupten, daß wir einen Gegenstand wegen seiner Wirkung als wertvoll erkennen können, und daß sich das Begehren nachträglich auf ihn richten kann. Das würde heißen: wir erkennen, daß ein Ding begehrt wird, und daraufhin kann es begehrt werden. Lehnt man dies als Absurdität ab, so gibt man zu, daß wertvoll nicht gleichbedeutend mit begehrt werden ist. Das begehrende Subjekt braucht kein Wissen von der Wertrelation zu haben, wenn auch natürlich das Begehrungsobjekt wegen seiner Begehrtheit Wertobjekt ist (30). Ist diese Wertrelation aber nichts anderes als die Begehrbarkeit, wie uns sonst versichert wird, so würde das heißen, ich kann etwas begehren, ohne es zu wissen, was absurd ist. von EHRENFELS leugnet hier seine eigene Theorie.
Nun ist es mit der Größe des Wertes eine heikle Sache. Die Erfahrung zeigt mit keineswegs, daß ich im Voraus den Wert der Güter feststelle, durch die Reue, die sich an ein mißleitendes Begehren anschloß, klug gemacht. (32) Es handelt sich hier niemals um mathematisch intellektuell fixierbare Größen. Wir schätzen wohl ein Gut höher als das andere, weil wir mehr Lust von ihm erwarten. Jeder Maßstab aber ist uns hier versagt. Man käme sonst wirklich zu der Konsequenz, daß jemand feststellt, das Hören von BEETHOVENs 9. Symphonie bereite ihm 1077 mal größere Lust als eine Zigarre (34). Alle intellektuelle Konstruktion von Lustgrößen, ihre Summierung oder Differenz oder die Summe der Intensitäten aktueller Lust und vorgestellter Unlust sind theoretisch erdacht und haben mit der Wirklichkeit des Lebens gar keine Berührungspunkte mehr. Ich wüßte wirklich nicht, wie ich mich entscheiden sollte, ob der Wert gleich der Summe der Intensität der Lust an der Existenz plus der Intensität der Unlust an der Nichtexistenz oder ob er bisweilen auch gleich der Differenz dieser beiden vermeintlichen Größen sein kann, worüber eine Meinungsverschiedenheit zwischen von EHRENFELS und MEINONG besteht (35). Aus Erfahrung kenne ich keine derartige Berechnung, sondern weiß nur, daß ich etwas höher schätze als das andere, ebenso wie ich etwas heftiger verlange als das andere. Einzig und allein da, wo die Lustbereicherung sich in einem festen Maßstab wiedergeben läßt, kann von einer Berechnung die Rede sein, also überall da, wo es sich um eine Vermehrung oder Verminderung meines Geldbesitzes handelt. Aber das Feststellen des Preises selbst ist psychologisch kein Werterlebnis mehr. Gerade die Schwierigkeit, die MEINONG bei der Wertgröße anerkennen muß, kann man als einen Beweis gegen seine Theorie auffassen. Es ist eine Tatsache, daß wir uns über Kleinigkeiten sehr freuen, die wir gar nicht besonders hochschätzen, andererseits, daß wir in Gedanken an Dinge, die wir sehr hoch schätzen, keine besondere Freude fühlen. Dies beweist nicht, daß die Größe des Wertes nicht dem Wertgefühl proportional ist, sondern nur, daß Werten und das Gefühl beim Existenzialurteil nicht dasselbe ist (36). MEINONG hilft sich damit, daß er sagt, um die Größe des Wertes festzustellen, müssen wir eben auch das Gefühl berücksichtigen, das mit der Nichtexistenz verbunden sein würde. Das tun wir aber nicht nur, um rein intellektuell die Wertgröße zu bestimmen, sondern in jedem Akt des Schätzens ist eben das Bewußtsein der vom Objekt abhängigen Gefühle der psychologische Grund des Wertens. Psychologisch gibt es keinen Unterschied zwischen Werten und Bewerten, wenn man nicht unter diesem eine Rechenoperation versteht. Es gibt kein Werten, als das möglicherweise sehr schwache Gefühl bei einem Gedanken an die Freundschaft etc. und daneben als das Ausrechnen des wirklichen Wertes, wo wir Intensitäten addieren, sondern das Gefühl bei diesem Gedanken ist eben noch gar kein Schätzen. Werten wir tatsächlich, so erfassen wir immer die wirkliche Bedeutung des Gegenstandes. Allerdings liegt hier ein Problem vor. Worin unterscheiden sich die beiden Akte des Hoch- und Höherschätzens? Ein einfacher Intensitätsunterschied einer gegebenen Größe, Empfindung oder Gefühl liegt hier nicht vor, auch der Aktcharakter verträgt keine Intensitätsunterschiede. Vielleicht können wir hier eine Analogie sehen zu der mehr oder weniger gesicherten Wirklichkeit. Auch diese können wir nur gleichsam durch die Widerstand, durch die Zahl der entgegengesetzten Möglichkeiten bestimmen. Trotzdem liegt auch hier ein Unterschied im Erlebnis vor zwischen einer gesicherten und der wahrscheinlichen Wirklichkeit, der aber eben in den erlebten Gebilden liegt. Die Selbständigkeit des Wertens hat auch SCHWARZ zugegeben. Trotzdem kann ich seiner Theorie nicht zustimmen, da sie lediglich von einer Elementartheorie ausgeht. Nach ihm ist das Werten einmal gleich Gefallen und dieses wieder ein Element des Willens. SCHWARZ meint, wir verspüren Güter wie Lust, Ehre, Wahrheit als spezifische Werte. Der Vorgang, in dem letzteres geschieht, ist nicht selbst Lust, sondern eben der Vorgang des Schätzens oder Werthaltens (37). Daneben gibt es noch ein reflexives Werthalten, das an diesen Werten noch einmal den Wertcharakter wertet; in ihm liegt die Wurzel des Glückseligkeitstriebes. Diese Glückseligkeit ist nicht etwa die Lustsumme, sondern die Wertsumme, nach der wir streben. Das Werthalten ist ein Element des Triebes. Es geht als direktes Werten auf Lustsummen. Der Glückseligkeitstrieb hat die reflexive Werthaltung der maximalen Wertsumme zum Element. Das Werthalten oder Vorziehen ist keine Lust mit Intensitätsunterschieden, sondern kennt als Triebelement nur Sättigungsunterschiede. Das Bedürfnis ist der Trieb mit unsattem Gefallen, die Befriedigung ein sattes Gefallen. Es würde zu weit führe, diese Theorie eingehend zu kritisieren. Es müßte noch einmal all das, was über den Unterschied einer beschreibenden Phänomenologie und der erklärenden Elementartheorie gesagt worden ist, wiederholt werden. Als reales Element können wir einen Trieb, der auf einen Gattungsbegriff, auf die Lustsumme, die dieser Gattung entspricht, geht, nicht zugeben. Es würde dies zu einer haltlosen Atomistik führen. Es gäbe dann wohl ebensogut einen Trieb nach Weißweis wie nach Rotwein als reale Elemente. Auch ein besonderer Trieb nach Glückseligkeit kann eine Kritik herausfordern. Ihn wieder in Elemente zu zerlegen, in einen Zustand, hindrängendes Treiben, und einen Akt, Gefallen, können wir von unserem Standpunkt aus nicht billigen. Die Lehre von SCHWARZ hat durch WILHELMINE LIEL eine geistreich Widerlegung gefunden. (38) Zumindest wird ein besonderes Willenselement mit Sättigungsgraden darin als unhaltbar nachgewiesen. Die Selbständigkeit des Werterlebnisses als eines Aktes gegenüber der MEINONGschen Theorie hat LIEL allerdings nicht hinwegdiskutieren können. Man sieht in SCHWARZ' Lehre deutlich, wie er für manche seiner geistreichen Beobachtungen in den Grundanschauungen der heutigen Psychologie keine Erklärung finden kann. Statt aber diese Grundanschauung selbst, die Zerlegung in Elemente, einer Kritik zu unterziehen, geht er in der Atomistik noch weit über die andern hinaus. Das Werten hat nichts mit Gefallen zu tun, wenn man dieses Wort im üblichen Sinne gebraucht. Mit ihm wird nur ein Gefühl ausgesagt. Nur die sprachliche Wendung "etwas gefällt mir" konnte dazu führen, hier einen Akt zu sehen. Auch HUSSERL ist diesem Irrtum verfallen, wenn er diese Wendung als Beweis der Gefühle mit Gegenständen anführt (39). Es wäre eine Sprache denkbar, der diese Wendung fehlt. Im Grunde steht sie dem Sinn nach auf einer Stufe mit den Reden von traurigen Ereignissen etc. Der Gegenstand wird als Grund eines Gefühls bezeichnet und nicht als Gegenstand eines Aktes. Darum ist die Identifizierung mit dem Werten unangebracht. Werthalten und Wert Nach dieser Kritik der Psychologie des Wertens werden wir leicht das Problem des Werthabens im Vergleich zum Wertgehaltenwerden erörtern können, das sowohl MEINONG wie auch von EHRENFELS die größten Schwierigkeiten macht. Die Konsequenz für diese beiden Forscher wäre nicht nur, daß der Wert nur für ein bestimmtes Subjekt, ja ganz genau genommen, nur für ein bestimmtes Subjekt in einer bestimmten Zeit existiert (40), sondern, daß er nur in einem Moment, nämlich in dem des Wertgefühls oder des Begehrens, da ist. Nicht mit der Existenz des Schätzenden (41), sondern mit der des Schätzens müßte er Verschwinden. Dies steht natürlich mit dem Sinn unserer Werturteile im Leben in einem Widerspruch. Das Kunstwerk im Museum ist bei Nacht genauso schön und wertvoll wie bei Tag, wenn jemand davorsteht (42). Hat ein Gegenstand gefühlsmäßig Wert erlangt, so geht er dem Denken in den Begriff des Gegenstandes über und gilt von ihm nach dem Identitätsgesetz (43). Wäre wertvoll wirklich gleichbedeutend mit begehrt oder lusterregend, so wäre es eine Sinnlosigkeit, ein Objekt wertvoll zu nennen, obwohl es nicht begehrt wird. All die Erklärungen, die man für diese Tatsache gibt, sind so gekünstelt, daß man sich schwer entschließen wird, sie anzunehmen. Gerade diese Fälle aber sind der Kernpunkt der Theorie, in ihnen liegt der Übergang zur Ethik. Wir könnten nur aussagen, was momentan von jemandem wert gehalten wird, und brächten das eben in die äquivalente Form, etwas hat Wert. Die Ausflüchte hinter dem Begriff der Normalität können wir nicht gelten lassen. Wir werden sehen, daß wir gerade das Begehren normal nennen, das sich auf ein Wertvolles richtet, daß das Normale erst vom Wert abgeleitet ist und nicht umgekehrt (44). Daß der Wert nur Sinn hat in Bezug auf das Schätzen, ist selbstverständlich. Nur das existiert, was bejaht werden kann. Deswegen ist aber das Urteil, diese Rose ist rot, nicht gleichbedeutend mit dem: jemand sieht eine rote Rose. Der Wert macht hierin keine Ausnahme. Etwas hat Wert, weil seine Daseinsbedeutung anerkannt werden kann. Warum dieser Wert nicht das ist, was man sonst mit dem Wort bezeichnet, hat MEINONG nicht nachgewiesen (45). Weder eine logische Erwägung, noch das Sprachgefühl, noch irgendeine Erfahrung vermag das Gegenteil zu beweisen. Wenn wir nun noch den Dingen Wert zuschreiben, relativ unabhängig von den tatsächlichen Werthaltungen, so tun wir dies nach den beiden Autoren in Bezug auf eine normale Gefühlsdisposition oder einen normalen Gefühlszustand. Unter diesem Wort aber verbirgt sich ein Doppelsinn, der für die ethische Werttheorie verhängnisvoll geworden ist. Hat ein Kind sich sattgegessen an den Süßigkeiten, so legt es auf diese keinen Wert. Trotzdem kann ich sagen, das Kind legt großen Wert auf Süßigkeiten, und zwar deswegen, weil es für gewöhnlich diese liebt (46). Hier ist man völlig berechtigt zu sagen: wir fällen das Urteil im Hinblick auf das normale Verhalten des Kindes. Wir abstrahieren dabei von tatsächlich auftretenden Fällen, die in der Minderzahl und anders begründet sind. In einem Fall sage ich, das Kind legt gewöhnlmich Wert, im andern, das Kind legt jetzt keinen Wert bei. Beides widersprich sich nicht. Nun aber ein anderer Fall!
Genau so aber liegt es im obigen Beispiel. Ich kann ja direkt sagen, für die Gesundheit hat das Bad keinen Wert. Daraus, daß ich nun sage, für den Menschen, folgt nicht, daß dieser auf einmal Wertsubjekt geworden ist, er ist weiter das Zweckobjekt, und von einer Zurückführung auf den Normalzustand ist hier gar nicht die Rede. Oder denke ich etwa bei dem Urteil: für die Landwirtschaft sind gute Ernten wertvoll, an die Begehrungsdisposition der Landwirtschaft? Zwischen diesem und dem aufgeführten Beispiel des Blödsinnigen oder des Badenden besteht logisch nicht der geringste Unterschied. Nur ist hier das Zweckobjekt ein lebendes Individuum. Es ist also nicht richtig, daß einzig im Hinblick auf voraussichtliche, künftige Dispositionen die Behauptung einen Sinn hat, daß jemand ohne zu irren, auf dasjenige mehr Wert legt, was für ihn doch tatsächlich weniger Wert besitzt (49). In gewissem Sinn kann man allerdings das Urteil auf zukünftige Gefühle zurückführen, nämlich, insofern der Zweck, den ich setze, in diesem Fall das Glück des Betreffenden ist. Trotzdem bleibt es eben der gesetzte Zweck, und wir denken keineswegs daran, daß das Subjekt eben auch dieses Glück begehren wird, also nie an die Dispositionen. Diese normative Wertgebung, wie sie von EHRENFELS nennt, ist ein Werturteil aufgrund eines gesetzten Zwecks. Der Normalzustand ist ja überhaupt erst aus meinem Urteil abgeleitet. Beim Kind habe ich das normale Verhalten empirisch aus der Erfahrung durch die überwiegende Anzahl der Fälle festgestellt. Hier aber handelt es sich um die Beurteilung als normal. Den Zustand, in dem der Betreffende mein Urteil anerkennen würde, nenne ich normal; aber ich bilde mein Urteil nicht aufgrund des Normalfalles, den ich durch die Erfahrung kennenlerne, sondern umgekehrt. Beides muß man scharf auseinanderhalten. Setze ich im letzten Fall, der sich nicht auf den zweiten, den Normalfall, zurückführen läßt, den Zweck als verbindlich hin, d. h. als dogmatischen Wert, so haben wir es eben mit Sollensurteilen zu tun. Bei der Kritik der ethischen Werttheorien werden wir sehen, daß sich hinter dem Normalbegriff nur ein dogmatischer absoluter Wert verbirgt. Man hat auseinanderzuhalten Aussagen, daß etwas von jemandem gewertet wird, und daß etwas für jemanden wertvoll ist, daß jemand gewöhnlich etwas wertet, und daß jemand etwas werten soll, was man beides fälschlich unter den Normalbegriff gebracht hat. Wenn wir also sagen, etwas hat Wert, obwohl A es nicht wertet, so behaupten "wir", daß dem Gegenstand hinsichtlich der Person A eine Bedeutung zukommt, obwohl A diese Bedeutung nicht anerkennt. Das können wir tun, ohne den Begriff der Normalität einzuführen. Dies ist die ganz naive aber richtige Erklärung, die sich unmittelbar aus dem Sinn des Werturteils ergibt. Alle psychologischen Schwierigkeiten der Disharmonie zwischen einer Wertaussage und dem Werthalten beruhen nur auf der falschen Behauptung, daß wertvoll gleichbedeutend ist mit begehrtwerden oder Lustgefühl erregend. Von hier aus können wir nun auch der Frage nach dem Wertirrtum nähertreten. Den Fall, daß jemand etwas wertet, was er in Wirklichkeit nicht wertet, den von EHRENFELS anführt, können wir nach der Kritik über das Begehren dessen, was man nicht begehrt, nicht anerkennen. (50) Als eigentlichen logischen Wertirrtum können wir nur den Fall zugeben, wo jemand sich über die Eigenschaften eines Objekts, aufgrund deren er es wertet, täuscht. Dieser Fall verlangt keine weitere Erörterung. Nun bezeichnet man es fälschlich als einen Wertirrtum, wenn jemand etwas für wertvoll hält, aus Überzeugung, daß es wertvoll ist, wenn ein anderer sagt, daß es nicht wertvoll ist (51). Für die beschreibende Psychologie liegt hier ein analoger Fall vor, wie die Anerkennung einer Tatsache im Vertrauen darauf, daß sie richtig ist. Ich erfahre, daß etwas Wert hat, und stimme dem zu. Die Frage nach dem Zustandekommen dieser Wertung durch Gefühlsübertragung, Suggestion usw. lassen wir beiseite. Ist die Wertung einmal da, so besteht sie genauso gut wie die aufgrund einer Gefühlswirkung entstandene, nur ihre Entstehung ist anders. Ein Beispiel von MEINONG!:
1) Die einzelnen Arbeiten folgen unten. 2) MEINONG, Psychologisch-Ethische Untersuchungen, § 4 3) MEINONG, Psych.-Eth. Unt. Seite 11 4) MEINONG, a. a. O., Seite 23 5) Vgl. die Arbeiten von BÖHM-BAWERK, MENGER, WIESER, ZUCKERKANDL, usw. 6) ERNST DÜRR, Zur Frage der Wertbestimmung, Archiv für die gesamte Geschichte, Bd. 6 7) MEINONG, a. a. O., Seite 276 8) HANS CORNELIUS, Psychologie als Erfahrungswissenschaft, Seite 376 und 378 9) Die Modifikation, die MEINONG in den "Annahmen" gegeben hat, ist für unsere Kritik zunächst unwesentlich. 10) MEINONG, a. a. O. Seite 53 11) Dies hat MEINONG später selbst zugegeben. Vgl. "Über Urteilsgefühle - was sie sind und was sie nicht sind, Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. 6, Leipzig 1905 12) Ebenso ist die Polemik gegen LIPPS in Bezug auf die Selbstwertgefühle berechtigt, LIPPS ist hier etwas unklar. Das Tätigkeitsgefühl wird als Gegenstand und auch als Träger des Lustgefühls bezeichnet. Daß nur die Tätigkeit lustvoll ist, ist als empirische Tatsache keineswegs zuzugeben. Lust über eine Tatsache läßt sich nur ganz künstlich als eine eigene lustvolle Tätigkeit hinstellen. Im Grunde genommen kommt mir LIPPS' Stellung in dieser Frage als ein unnötiger empirischer Beweis seiner Weltanschauung vor, daß nämlich die Tätigkeit allein wertvoll ist. Gegen diese Weltanschauung soll selbstverständlich damit nichts gesagt werden. (Vgl. Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. 4, 6, 7. 13) MEINONG, Urteilsgefühle, Seite 53 14) Vgl. KANT, Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, (Philosophische Bibliothek, Seite 13f, Anm. Die Verwendung dieses Erlebnisses in der Willenspsychologie bei KANT bleibt hier unberührt. 15) Die Unterscheidung deckt sich nicht ganz mit Wirkungs- und Eigenwert (EHRENFELS) oder konservativer und intensiver Wert (JONAS COHN), da diese beiden Forscher nur von einer direkten und indirekten Lustwirkung ausgehen. 16) CHRISTIAN von EHRENFELS, Werttheorie I, Seite 191f 17) FRIEDRICH NIETZSCHE, Jenseits von Gut und Böse, Seite 169 18) EDUARD von HARTMANN, Wertbegriff und Lustwert, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Bd. 106, Seite 50. 19) von EHRENFELS, a. a. O., Seite 65 20) von EHRENFELS, a. a. O. Seite 218 21) MEINONG, Annahmen, Kapitel 8; von EHRENFELS, Gegen eine empiristische Willenstheorie, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 23, 1899. 22) CHRISTOPH SIGWART, Der Begriff des Wollens zu dem der Ursache, Seite 2 23) LIPPS, Psychologische Untersuchungen, Seite 139 24) Auch halte ich es für falsch, diese Zustände mit den Urteilen, es raschelt, jemand klingelt, zu vergleichen. Das Unbestimmte liegt hier nur im Ausdeuten des ganz bestimmt gegebenen Gegenstandes, nämlich des Raschelns und Klingelns (gegen HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 333). 25) von EHRENFELS, Fühlen und Wollen, Abhandlungen der Wiener Akademie 1887, Seite 631 26) Nach STUMPF kann das Sollen nicht anders als durch "begehrt" definiert werden (Begriff der Gemütsbewegung, Seite 56). 27) von EHRENFELS, Werttheorie I, a. a. O., Seite 28. 28) von EHRENFELS, Werttheorie I, a. a. O., Seite 51 29) von EHRENFELS, Werttheorie, a. a. O., Seite 36, 189f, 248 30) Von der Wertdefinition zum Motivationsgesetz, Archiv für systematische Philosophie, Bd. 2, Seite 116 31) von EHRENFELS, Werttheorie I, a. a. O., Seite 72. 32) von EHRENFELS, Werttheorie I, a. a. O., Seite 72. 33) von EHRENFELS, Werttheorie I, a. a. O., Seite 72. 34) FRANZ von BRENTANO, Ursprung der sittlichen Erkenntnis. 35) vgl. von EHRENFELS, Wertdefinition und Motivationsgesetz, Archiv für systematische Philosophie, Bd. 2, Seite 109. 36) HERMANN SCHWARZ gegen MEINONG, Werthaltung und Wert, Archiv für systematische Philosophie, Bd. 1, Seite 329f. 37) HERMANN SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 5 38) MEINONG, (Hg): Untersuchungen zur Gegenstandstheorie. 39) MEINONG, Gegenstandstheorie, a. a. O. II, Seite 366f. 40) von EHRENFELS, a. a. O. I, Seite 66f 41) MEINONG, a. a. O., Seite 28f 42) LIPPS, Psychologische Untersuchungen, Seite 84 43) LIPPS, a. a. O., Seite 270 44) Vgl. SIMMEL, Einleitung in die Moralwissenschaft", Bd. I, Seite 70. 45) a. a. O., Seite 29 46) von EHRENFELS I, Seite 67 47) a. a. O. I, Seite 67 48) MEINONG, a. a. O., Seite 24f 49) von EHRENFELS I, Seite 67 50) vgl. PFÄNDER, Einführung in die Psychologie, Seite 229f 51) Es handelt sich also nicht um den Fall, daß jemand etwas begehrt, oder sich über etwas freut, was ein anderer als wertlos bezeichnet, sondern darum, daß jemand ausdrücklich etwas als Wert anerkennt, was ein anderer als Wert leugnet. 52) MEINONG, a. a. O., Seite 77 |