ra-2Die Illusion der WillensfreiheitDer Begriff des absolut Wertvollen    
 
WILHELMINE LIEL
Gegen eine voluntaristische
Begründung der Werttheorie

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"Wenn es auch nicht zu leugnen ist, daß wir oft nicht in der Lage sind, unter bestimmten Wertobjekten nach dem Grad, in dem sie uns wertvoll erscheinen, zu entscheiden, so liegt für uns erfahrungsgemäß in vielen anderen Fällen kein Zweifel hierüber vor. Daß es Werthaltungen gibt, die diejenige des eigenen Lebens übertreffen, andere so geringe dagegen, daß die Existenz oder die Nichtexistenz der bewerteten Objekte unseren Gemütszustand kaum merklich bewegt, ist so selbstverständlich, daß eine entgegengesetzte Behauptung erforderlich ist, um dieser Tatsachen zu gedenken."


§ 1. Einleitendes

Versucht man es, der aus Erfahrung jedermann geläufigen Tatsache des Wertes näher zu kommen, so wird man, sofern der Wert etwas Subjektives ist und das Verschiedenartigste unter Umständen zum Wertobjekt werden kann, vom Wertsubjekt ausgehen müssen, um in das psychische Verhalten einen Einblick zu gewinnen, das gegeben sein muß, damit ein Objekt für ein Subjekt Wert habe, d. h. damit dieses es werthalte.

Dies ist bis jetzt hauptsächlich nach zwei Richtungen geschehen. Von MEINONG wird für die in Rede stehende psychische Reaktion ein Gefühl, näher ein  Urteilsgefühl  in Anspruch genommen, derart daß ein Wert als vorliegend betrachtet werden muß, sobald das Wissen um die Existenz des Gegenstandes Lust, das Wissen um dessen Nichtexistenz Unlust bereitet. (1) Dem ist eine zweite Auffassung entgegengetreten, durch welche der Wert in letzter Linie auf ein Begehren zurückgeführt wird; so hauptsächlich durch CHRISTIAN von EHRENFELS, der einem Objekt Wert zuspricht, sofern es  begehrt  wird oder doch begehrt würde, falls man von dessen Existenz nicht überzeugt wäre. (2)

Diesen beiden Positionen, deren Verschiedenheit darauf zurückgeht, daß nach der einen das Gebiet des Fühlens, nach anderen das des Wollens (3) zur Konstitution des Wertes herangezogen wird, ist neuerlich eine dritte von HERMANN SCHWARZ (4) vertretene hinzugekommen, die mit der zweiten das gemeinsam hat, daß sie ebenfalls den Wert durch Wollungstatsachen erklärt, - insoweit aber von ihr abweicht, als sie das dem Wertobjekt entgegengebrachte psychische Verhalten, das der genannte Autor das  "Gefallen"  bezeichnet, gleichwohl als unableitbare, weder auf Begehren noch auf Wollen zurückführbare Tatsache charakterisiert.

Von den drei eben erwähnten Erklärungsversuchen soll, da der zweite eine kritische Würdigung bereits erfahren hat, (5) in den folgenden Ausführungen nur die dritte einer näheren Prüfung unterzogen werden. Die weitgehenden Unterschiede, die SCHWARZ zwischen "Gefallen" und Gefühl anzutreffen meint, sowie die Aussicht, durch das "Gefallen" Erscheinungen zu erklären, die bisher unverstanden oder nur unvollkommen erklärt geblieben sind, haben gelegentlich der Einführung des neuen Gefallensbegriffs zu einer ausführlichen Behandlung des Gegensatzes zwischen "Gefallen" und Gefühl Anlaß gegeben. Es wird daher vor allem untersucht werden müssen, ob das Bedürfnis nach einer Erklärung auf Grund einer neuen letzten psychischen Tatsache vorhanden ist und ob die Erklärung in der vorliegenden Form den Anforderungen, die an eine solche berechtigterweise zu stellen sind, auch wirklich entspricht. (6)


§ 2. Allgemeines über "Gefallen" und Gefühl.

Die Gründe, welche SCHWARZ zur Trennung dessen, was er "Gefallen" nennt, vom Gefühl irgendwelcher Art veranlaßt haben, sind folgende: (7)
    a) Durch Identifizierung des Gefallens mit Gefühl verwechsle man das Werthalten mit dem Wertgehaltenen, dem Wertobjekt.

    b) Unter dieser Voraussetzung müßte man Sättigungsverschiedenheiten für Stärkeunterschiede nehmen, indessen "Sättigung" nur dem "Gefallen", Stärke nur dem Gefühl eignet.

    c) Im Gegensatz zum Gefühl, das verschiedener Qualität sein könne, wäre alles "Gefallen" qualitativ von gleicher Art.

    d) Gefallen sei ein aktives, Lust hingegen ein passives seelisches Erlebnis.

a) Werthalten und Wertobjekt

An erster Stelle wird dargetan, daß "Gefallen" nicht Lust sein könne, weil jenes das Werthalten, diese das Wertobjekt sei. Denn wäre Werthalten Lust, so würde sich diese auf sich selber richten, sie müßte sich mithin selber werten können, was augenscheinlich eine Unmöglichkeit sei. Man hätte hier also Werthalten und Wertobjekt nicht voneinander unterschieden, eine Verwechslung, die umso bedeutungsvoller werde, als nicht einmal alle Wertobjekte mit dem Ausdruck Lust umspannt würden, wie das die Objekte Gesundheit, Ehre, Wahrheit und andere, auf die unser Werthalten ebenfalls gerichtet sein könne, zur Genüge zeigten. (8)

Wäre diese Aufstellung so zu verstehen, daß sich auf  jede  Lust ein Werthalten richten  müßte,  wie man aus dem Satz "alle Lust gefällt" (9) entnehmen könnte, so hätte der oben berührte Einwand seine volle Berechtigung. Denn hätte alle Lust ein Werthalten, nach dem Vorhergesagten also wieder eine Lust als solche abermals eine dritte auf sich lenken usf. Dies wäre in der Tat nicht leicht anzunehmen. Die Sachlage verändert sich jedoch, sobald man bloß die Möglichkeit, daß eine Lust wertgehalten werden  könne,  ins Auge faßt. Eine Schwierigkeit, die darin bestünde, daß es ja neben Lust noch andere Wertobjekte wie Ehre, Wahrheit usw. gibt, scheint hier nicht vorzuliegen; denn wollte jemand wirklich Werthalten mit Lust schlechtweg identifizieren, so ergibt ihm die Beobachtung gar nichts was dagegen spricht, daß eine solche Lust einmal Ehre, ein andermal Wahrheit, wieder einmal Reichtum und schließlich auch Lust selbst zum Gegenstand haben könnte.

Sollte jedoch die Schwierigkeit darin gesucht werden, daß hier ein psychisches Erlebnis auf ein gleichartiges gerichtet wäre, so ist daran zu erinnern, daß es Fälle genug gibt, in denen das zweifellos geschieht. So gut wie beispielsweise ein Urteil oder gar ein Begehren auf ein anderes, könnte auch mitunter eine Lust auf eine andere gerichtet sein. (10)

Es besteht also sicher ein Unterschied zwischen Werthalten und Wertgehaltenwerden; das hindert aber nicht, daß unter Umständen eine Werthaltung eine andere zum Objekte hat. Darum bietet dieser Unterschied auch keinen Anhaltspunkt, im "Gefallen" etwas anderes als Lust zu sehen.


b) Sättigung und Intensität

Diese Gegenüberstellung, in der einer der maßgebendsten Gründe zu erblicken ist, die SCHWARZ zur Unterscheidung des "Gefallens" vom Gefühl veranlaßt haben, führt in der Hauptsache zu folgenden Ergebnissen: Gefallen weist den Gegensatz von "satt" und "unsatt" auf, darf daher mit Gefühl nicht "verselbigt" werden, welches einem solchen Wechsel nicht unterliegt, dafür aber verschiedene Stärkegrade aufweist. Lust kann also stärker oder schwächer - die Annehmlichkeit eines warmen Bades gegenüber der eines lauen, das Wohlbehagen beim Heraustreten aus dem Dunkel ins Helle - Gefallen dagegn nur "satt" oder "unsatt" sein. Unsatt wird es genannt, solange es seine Befriedigung nicht erlangt hat, solange das Objekt, welches gefällt und begehrt wird, nicht realisiert ist. In dem Augenblick, da sich das Gewünschte einstellt, schwindet das Begehren und das Gefallen wird satt. Das wäre Sättigung durch Verwirklichung eines Wertes überhaupt. (11)

Nach SCHWARZ' Ansicht soll es jedoch auch andere Arten von Sättigung geben. Eine davon richtet sich nach den Veränderungen, denen das Gefallen bei wachsendem Reichtum an Erfahrungen unterworfen ist. Pflegt jemand z. B. eine bestimmte Sorte Wein zu trinken, so wird er diese werthalten, solange er keine bessere gekostet hat. Lernt er jedoch eine solche kennen, so wird er sich sofort der Minderwertigkeit jener ersten bewußt. Der Wunsch nach dem besseren Getränkt ist geweckt; das Gefallen, das vorher bei der geringeren Weinsorte satt war, ist es jetzt nicht mehr, erst der Genuß einer edleren vermag es ganz zu sättigen. Dadurch soll sich eine andere Sättigungsfähigkeit kundgeben, jene nämlich, die immer noch steigerungsfähig ist, sobald die Erfahrung oder die Phantasie Neues, qualitativ Besseres darbietet. (12)

Manche Beispiele unseres Autors - der Ehrgeizige verlangt nach möglichst viel Ehre, der Geizige nach möglichst viel Geld usw. - lassen nun noch die Auffassung im Sinne einer dritten Art von Sättigung zu, die überdies auch noch ausdrücklich erwähnt wird. (13) Durch die Verwirklichung eines nur kleinen Teiles von Wertobjekten nämlich - selbstverständlich nur von solchen, die ein Teilbares, eine Summe darstellen - wird das Gefallen auch nur in einem geringeren Maße gesättigt als durch einen größeren, und es sättigt sich umso mehr, je größer die Summe dessen ist, was davon realisiert erscheint.

Im Sinne dieser Gegenüberstellung also der gemäß Gefallen und Sättigungsunterschiede, Lust und Intensitätsgrade zusammengehören, wäre man genötigt, Gefallen und Gefühl auseinanderzuhalten. Wollte jemand dennoch die beiden Tatsachen "verselbigen", so müßte er Sättigungsgrade des einen wie Stärkegrade des anderen behandeln, geriete aber dadurch in Konflikt mit dem Kausalgesetz, nach welchem mit der Ursache notwendigerweise die Wirkung gegeben sein muß. Bedinge nämlich schon unsattes Gefallen, für das im Identitätsfall Lust von geringerer Identität zu setzen wäre, ein Wünschen von bestimmter Stärke, so müßte mit satterem Gefallen, dem höheren Stärkegrad von Lust, auch ein stärkeres Wünschen verbunden sein; und sobald das Gefallen vollkommen gesättigt, die Lust am größten wäre, müßte das Wünschen seinen Höhepunkt erreichen. Indessen geschieht das Gegenteil: das Wünschen sinkt und wird schließlich gleich Null. Mit der Zunahme der ursächlichen Erscheinung würde hier eine Abnahme der Wirkung Hand in Hand gehen, womit zur Genüge bewiesen sein soll, daß das "Gefallen" nicht als Gefühl betrachtet werden kann. (14)

Vor allen anderen Bedenken sei hier, ohne Rücksicht darauf, ob es im Falle einer Identifizierung von Gefallen und Gefühl wirklich notwendig wäre, Sättigungsgrade des einen wie Stärkegrade des anderen zu behandeln, nur kurz darauf hingewiesen, daß durch den Apell an das Kausalgesetz die von SCHWARZ bekämpfte These nicht widerlegt erscheint. Denn wenn auch zugegeben ist, daß mit der Ursache stets die Wirkung gegeben sein muß, so wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß unter Umständen gerade das Schwinden eines Tatbestandes von einem positiven Erfolg begleitet sein kann. Das beweist z. B. die Steigerung der empfundenen Kälte bei Abnahme der Temperatur, vielleicht auch die Zunahme der Dunkelheit in der Richtung weiß - schwarz bis zur vollständigen Schwarzempfindung mit der Abnahme der Lichtintensität bis zur Null. Ebenso könnte mit dem Abnehmen der Stärke des Gefühls eine Steigerung des Wünschens verbunden sein und umgekehrt - eine Veränderung, die mit dem Kausalgesetz durchaus vereinbar wäre.

Wichtiger jedoch als das soeben fast nur im Interesse formaler Korrektheit Berührte ist die Beantwortung der schon aufgeworfenen Frage, ob es denn wirklich unerläßlich sei, Sättigungsgrade des Gefallens wie Stärkegrade des Gefühls zu behandeln, sobald man das Gefallen als eine Art Gefühl betrachtet. Zu diesem Zweck müssen jedoch vorerst die verschiedenen Sättigungsarten des Gefallens ins Auge gefaßt werden.

Gegen eine Sättigung im ersten Sinne, die von der Verwirklichung oder den Mangel eines Wertobjekts abhängt, ist nichts einzuwenden, sobald man sich mit den Ausdrücken "satt" und "unsatt", die auf ganz anderem Gebiet so unzweideutig verwendet werden, zurecht gefunden hat. Nicht so einfach zustimmend kann man sich den beiden übrigen Sättigungsarten gegenüber verhalten. Ein Vergleich ergibt, daß sich von der ersten Art in aufgefälliger Weise durch ihre Steigerungsfähigkeit unterscheiden, die jener fehlt. Sie weisen noch in anderen wesentlichen Punkten so weitgehende Unterschiede auf, daß die Frage nach der Statthaftigkeit einer Gleichstellung so verschiedener Erscheinungen nicht unaufgeworfen bleiben kann.

Hängt nämlich, wie vorhin erwähnt wurde, die Sättigung des Gefallens vom Sein oder Nichtsein eines Wertobjektes ab, so wird zunächst einem Verfahren, das für das satte Gefallen an einem Objekt von besserer Qualität einen höheren Grad der Sättigung beansprucht als für das Gefallen an einem gleichartigen Objekt von geringerer Qualität, der Vorwurf der Willkür nicht wohl zu ersparen sein. Im ersten Fall ist von einem Gefallen die Rede, das sich auf ein und denselben Gegenstand bezieht; satt erscheint es, wenn der Gegenstand verwirklicht ist, unsatt, solange er seine Verwirklichung nicht erlangt hat. Im zweiten Fall handelt es sich aber um Gefallensakte, die verschiedenen Wertgegenständen ihr Entstehen verdanken. Findet nämlich nach dem obigen Beispiel der Weintrinker nur mehr Gefallen an der besseren Weinsorte, so können wir das nicht als ein im Vergleich mit dem Gefallen an der minderen Weinsorte "gesättigteres" Gefallen bezeichnen, weil es sich diesmal nicht um das gleiche Gefallen (15), sondern um verschiedene Gefallensakte handelt, die auf verschiedene Objekte gerichtet sind. Auch hierin einen Fall von Sättigung zu sehen, mag nur dem nahe liegen, der eine Intensitätsverschiedenheit bei Werthaltungen bestreitet. Bei Anerkennung eines solchen stellt sich dagegen die Sache einfach so dar: da von zwei Gegenständen (A und B) der eine,  A,  nur schwächere Lustgefühl zu erregen vermag, so löst er auch eine schwächere Werthaltung aus als der Gegenstand  B,  der Beträchtlichere Lustgefühle zu bewirken imstande ist. Daß man im Genuß des ersten unbefriedigt bleibt, ist selbstverständlich; wer  B  wünscht, wird nicht zufrieden sein, wenn er  A  erhält. Das "satte Gefallen" an  A  läßt ja immer noch das "unsatte Gefallen" an  B  bestehen. Was insbesondere  B  anlangt, so haben wir hier allerdings einen Fall von Sättigung vor uns, aber nur denjenigen, der bereits an erster Stelle angeführt wurde: Sättigung durch Verwirklichung eines Wertobjektes und zwar natürlich nur desjenigen, das vor der Verwirklichung Gegenstand des unsatten Gefallens war. Näheres über Intensitätsgrade bei Werthaltungen soll noch beigebracht werden.

Nun gilt es noch an dieser Stelle bei der dritten Art von Sättigung, deren Grad von der Größe der verwirklichten Summe bei gleichartigen Wertobjekten abhängig sein soll, kurz zu verweilen. Das Streben ist hier auf eine Menge gerichtet, auf einen Gegenstand, der ein Teilbares darstellt, dessen Realisierung, d. h. der Übergang von der Nichtexistenz zur Existenz daher gewissermaßen auch schrittweise erfolgen kann. Ist jemandes Wunsch z. B. auf Reichtum gerichtet und ist er vorderhand im Besitz eines Vermögens von bestimmter Größer, so wird das "Gefallen" an dieser Summe gesättigt sein; gelangt er zu einer weiteren, so sättigt sich an dieser das zweite Gefallen usw. Ist nun die zweite Summe größer als die erste, so liegt kein Hindernis vor, das, was von SCHWARZ als "satteres" Gefallen an der größeren Summe dem an der kleineren gegenübergestellt wird, als stärkeres aufzufassen, ebenso das satte Gefallen an beiden realisierten Summen als das stärkere im Vergleich mit dem an nur einer Summe. Dagegen bleibt das Gefallen an dem etwa noch unrealisierten Teilgegenstand, an dem der Wunsch immer noch hängen kann, einfach ungesättigt und wird seine Sättigung nicht eher erlangen, als bis auch dieser in den Bereich der Wirklichkeit getreten ist. Daraus läßt sich entnehmen, daß man es hier gar nicht mit einer besonderen, sondern wieder mit der an erster Stelle genannten Sättigungsart des Gefallens zu tun hat. Als gesättigt kann es gelten, insoweit es sich auf den Teil des Wertobjektes erstreckt, der existiert, als unsatt, insoweit der andere Teil in Betracht gezogen wird, der noch gewünscht, aber nicht erreicht ist.

Wie man sieht, läßt sich nicht nur für diese, sondern auch für die vorher besprochene "Sättigungsart", hier in quantitativem, dort gewissermaßen in qualitativem Sinne verstehen, was SCHWARZ als Wirkung des unsatten Gefallens angibt. Eben weil dieser Akt "unsatt, d. i. unbefriedigt am Seienden ist, bewirkt er die zuständliche Regung des Wünschens; er bewirkt sie mit dem Differenzbetrag dessen, was ihm zur Sättigung (am Seinsollenden) fehlt." (16) Dagegen liegt keinerlei Recht vor, zwei Gefallensakte, von denen etwa der eine eine größere, der andere eine kleinere Summe, sei es Ehre, sei es Reichtum, zum Gegenstand hat, als zwei in ihren Sättigungs graden  verschiedene Gefallen zu betrachten und somit von einer steigerungsfähigen Sättigung zu sprechen; ebensowenig wie bei Gefallensakten, die sich auf gleichartige Objekte von besserer und geringerer Qualität beziehen. Hat man sich einmal entschlossen, jenen Zustand des "Gefallens", der durch das Vorhandensein eines bestimmten Wertobjektes bedingt ist, als "satt" zu bezeichnen, den durch das Nichtsein bedingten als "unsatt", so wird mit diesen Terminis eine Erscheinung fixiert, die ihrer natur nach steigerungsunfähig ist. Wie steht es dann aber mit den Unterschieden, welche zwei satte oder zwei unsatte Gefallensakte immer noch aufweisen können? Sie müssen in etwas anderem als in deren Sättigung begründet sein und der Gedanke, sie wären in der ungleichen Stärke derselben zu suchen, liegt sehr nahe. Schon die Ausdrücke "größerer und geringerer, höherer und minderer" Wert lassen dies vermuten (17), während die andere noch mögliche Deutung, daß die Variierbarkeit der Werthaltungen von deren qualitativer Verschiedenheit herrühre, nicht nur sehr unwahrscheinlich klingt, sondern vorläufig noch überhaupt die Unbewiesenheit einer solchen Verschiedenheit gegen sich hat. Überdies steht noch ein anderes Mittel zu Gebote, die Intensität der Werthaltungen nachzuweisen. Wenn es auch nicht zu leugnen ist, daß wir oft nicht in der Lage sind, unter bestimmten Wertobjekten nach dem Grad, in dem sie uns wertvoll erscheinen, zu entscheiden, so liegt für uns erfahrungsgemäß in vielen anderen Fällen kein Zweifel hierüber vor. Daß es Werthaltungen gibt, die diejenige des eigenen Lebens übertreffen, andere so geringe dagegen, daß die Existenz oder die Nichtexistenz der bewerteten Objekte unseren Gemütszustand kaum merklich bewegt, ist so selbstverständlich, daß eine entgegengesetzte Behauptung erforderlich ist, um dieser Tatsachen zu gedenken. Ebenso bekannt ist, daß Objekte, die lange Gegenstand lebhafter Werthaltungen gewesen sind, im Wert nicht nur sinken, sondern überhaupt wertlos für uns werden können. Ob diese Veränderung im Gegenstand oder in unseren psychischen Dispositionen begründet sein mag, ist hier unwesentlich. Werthaltungen können also in der Wertlinie so hoch stehen, daß diese nach der einen Richtung theoretisch genommen als unbegrenzt angesehen werden kann; nach der anderen hingegen limitieren sie gegen die Null. Überall, wo sich eine solche Linie ergibt, hat man eine Quantitätsreihe vor sich; (18) darin liegt auch für die Werthaltungen die Gewähr, daß ihnen die Größe nicht fehlt.

Die Annahme von Sättigungs- anstelle von Intensitätsunterschieden hat nun für SCHWARZ die weitere Folge mit sich geführt, daß er nicht diesen, sondern jene die entscheidende Rolle in Konfliktfällen zuschreibt: "Wo ein Gegenstand das Gefallen mehr sättigt, als ein anderer das gleiche Gefallen, da hat für uns der erstere Gegenstand einen höheren, der zweite einen geringeren Wert angenommen." (19) Das Vorziehen dieser Art, das sich auf die größere oder geringere Sättigung bei gleichartigen Wertobjekten gründet, nennt er das  analytische.  (20) Ein Vorziehen anderer Art entscheide dagegen bei Wertobjekten verschiedener Klasse, die "nach analytischem Vorziehen so gleicht oder aber so unvergleichbar erscheinen," (21) dort nämlich, wo es sich um die Wahl zwischen Zustands- oder Personenwert, Personen- oder Fremdwert, Zustands- oder Fremdwert handelt; dieses Vorziehen nennt SCHWARZ das  "synthetische"  oder das  "sittliche".  (22) Treffe also das eine Vorziehen die Wahl unter gleichartigen Wertobjekten je nach dem Grad, in dem das eine oder das andere das Gefallen zu sättigen imstande ist, so bleibe dies bei völlig verschiedenen Wertobjekten (bei Wertobjekten je einer der eben angeführten Gruppen) die Aufgabe des synthetischen Vorziehens.

Die erste Frage, die sich hier aufdrängt, ist wohl die, welche Objekte noch als gleichartig betrachtet werden dürfen und wo die Grenze zwischen diesen und den ungleichartigen aufzustellen wäre. Der Verfasser gibt Beispiele für gleichartige Objekte an, wie: "Der blumenreichere Wein" gegenüber dem "blumeärmeren (in Sachen des Gefallens an Zustandswerten d. i. Lustgefühlen), Nachruhm" im Vergleich mit dem "Lob seitens eines Freundes (in Sachen des Gefallens an eigenem Personenwert), die tiefere Wahrheit als höherer Wert" gegenübr der "flachen (in Sachen des Gefallens an Wahrheit", an Fremdwerten) (23) und andere (24). Wahrscheinlich haben wir es nach Ansicht unseres Autors innerhalb aller Objekte, die eine Wertgruppe bilden, also innerhalb aller Zustands-, Personen- und Fremdwerte mit gleichartigen Objekten zu tun. (25) Darf man aber diese Voraussetzung für die oben angeführten Fälle noch gelten lassen, so wird man sie doch nicht weiter vertreten können, sobald man andere Objekte aus je einer der genannten Wertgruppen vergleicht, z. B. ein warmes Bad und einen blumereichen Wein als Zustandswerte, Schönheit und Reichtum oder gar Nachruhm als Personenwerte, Wahrheit und das Wohlergehen des Nächsten als Fremdwerte. Dann erfüllt aber das analytische Vorziehen hier so wenig seine Aufgabe wie das synthetische, jenes nicht, weil die Objekte nicht als gleichartig gelten können, dieses nicht, weil die Wahl innerhalb  einer  Wertklasse zu treffen ist. Doch sei auf diesen Einwand vorläufig kein Gewicht gelegt. So gut wie bei den obigen Beispielen könnte man ja auch hier innerhalb einer Wertgruppe, mögen die Objekte auch noch so ungleichartig scheinen, Sättigungsunterschiede walten und für das Vorziehen bestimmend wirken lassen. Oder man wählt den Ausweg, den SCHWARZ in der Form des sogenannten reflexionsartigen Gefallens (26) bietet, welches die Verschiedenartigkeit der Wertobjekte ausgleichen soll, indem es sich auf diese richtet, nur insofern sie Werte, also Objekte  einer  Klasse sind. Allerdings aber stünde man hier sofort wirder vor der neuen Frage, ob man unter solchen Umständen überhaupt eines synthetischen Vorziehens bedürfte und nicht vielmehr unter den verschiedensten Wertobjekten nach ihrer größeren oder geringeren Fähigkeit, das reflexionsartige Gefallen zu sättigen, eine Wahl treffen könnte, mit einem Wort, eine Wahl nach dem Maß, in welchem diese Objekte zur Glückseligkeit zu führen imstande wären.

Im ganzen sehen wir abermals durch eine Aufstellung von Sättigungsunterschieden bei Werthaltungen nur Schwierigkeiten für das Verständnis von Tatsachen erwachsen, die sich durch Anerkennung einer Intensitätsverschiedenheit einfach und zwar in diesem speziellen Fall ohne Annahme verschiedener Arten des Gefallens, (wie des direkten und des reflexionsartigen) oder verschiedener Arten des Vorziehens, (wie des analytischen und des synthetischen) erklären lassen. Unter Voraussetzung der Intensitätsverschiedenheit läßt sich eben einfach behaupten, daß in Konfliktsfällen das Sein jener Objekte vorgezogen wird, die eine stärkere Werthaltung auszulösen imstande sind, die anderen jedoch unterliegen.

Es gibt allerdings noch eine dritte Ansicht über das Vorziehen, nach welcher dieses als letzte, nicht weiter einer Zurückführung zugängliche Tatsache hinzunehmen ist. SCHWARZ selbst scheint ein Vertreter dieser Meinung zu sein, (27) zweifellos wenigstens in bezug auf das synthetische Vorziehen; denn während als letzte Bedingung für das analytische Vorziehen die größere oder geringere Sättigung der Gefallensakte hingestellt wird, entbehrt das synthetische Vorziehen jeder näheren Angabe einer solchen. (28)

Wäre jedoch das Vorziehen die Grundtatsache,  d. h. bildete  erst das Vorziehen den höheren Wert, so bedürften wir jedesmal eines Konfliktes, wenn auch nur eines Annahmekonfliktes, um zu entscheiden, welches von zwei Objekten uns wertvoller ist. Die Erfahrung scheint aber doch deutlich zu zeigen, daß man oft genug nicht erst eines Konfliktes bedarf, um zu einer solchen Erkenntnis zu gelangen, wobei das "zur Erkenntnis des Wertvolleren Gelangen" immer noch einen Schritt mehr bedeutet als das einfach Lieberhaben. Zweifellos kommen Fälle vor, in denen wir erst dadurch, daß wir eine Entscheidung getroffen haben, des größeren Wertes des vorgezogenen Objektes bewußt werden. Allem Anschein nach treten hier Wertungen in einen Wettbewerb, die in der Wertlinie annähernd gleich hoch stehen, woraus sich das Hin- und Herschwanken bei der Wahl, vor allem aber der Umstand erklärt, daß eben die Erinnerung an solche peinliche Konflikte lange im Bewußtsein haften bleibt, während der leichteren Fälle kaum mehr gedacht wird, in denen das Vorziehen sich gewissermaßen von selbst vollzieht, da die Wahl unter Werten zu treffen ist, die in der Wertlinie weit voneinander abstehen. Vielleicht waren es solche Fälle schwerer Entscheidung, die zu der Ansicht geführt haben, daß das Vorziehen erst den höheren Wert bilde. Indessen wäre nicht einzusehen, weshalb das Vorziehen so verschieden schwer, bzw. leicht sich abspielte, wenn von ihm der größere Wert abhinge, wenn es die Fähigkeit hätte, diesen den Objekten einfach aufzuprägen. Sucht man dagegen umgekehrt den Grund für den Ausfall der Entscheidung in den  Wertgrößen,  so erhält man die Erklärung, daß je weniger zwei in Konflikt tretende Wertungen ihrer Intensität nach verschieden sind, desto schwieriger dieser Konflikt auch zu lösen sein wird. Die Unmöglichkeit zu einer Entscheidung zu gelangen, läge dann vor, wenn die Stärke der Wertungen gleich groß wäre. Völlige Gleichheit wird sich jedoch kaum je ergeben, auch ist es nur zu bekannt, wie die Wahl in solch schwer zu lösenden Konfliktsfällen oft nur von zufälligen Momenten abhängt, die, für den Augenblick wenigstens, geeignet erscheinen, dem einen der Wertobjekte ein plus hinzuzufügen und es dadurch in der Wertlinie steigen zu lassen.

Zu demselben Ergebnisse führen nun auch Erwägungen anderer Art. Es wird kaum zu bestreiten sein, daß alle Werte, schon auf den äußeren Aspekt hin, der doch allein zur Bezeichnung von höheren und geringeren Werten Veranlassung gegeben haben wird, eine Reihe bilden, die als eine Größenreihe im Sinne des weiter oben berührten Kriteriums aufzufassen ist. Dies bliebe unverständlich, würde erst das Vorziehen den einzelnen Objekten ihre Stellung anweisen, demnach ein Objekt  A  nur deshalb in der Wertlinie höher zu stehen kommen, weil es dem Objekt  B  vorgezogen wird, - aus demselben Grund  B  höher als  C  usw. Zudem ist nun auch an sich klar, daß wenn  A  dem  B  vorgezogen wird, bzw.  B  im Kampf unterliegt, in den beiden Gegenständen selbst (29) eine Eigenschaft anzutreffen sein wird, vermöge welcher der eine eben vorgezogen, der andere hintangesetzt wird. Sofern es überdies anerkanntermaßen auf alle Fälle Wertgegenstände sind, auf die sich der Konflikt bezieht, so liegt doch auch von dieser Seite nichts näher, als jenes für den Ausfall der Entscheidung maßgebende Moment in der verschiedenen Intensität der Werthaltungen zu suchen, in der dann auch der eben erwähnte äußere Aspekt seine natürliche Rechtfertigung findet.

Den bisherigen Untersuchungen war die Aufgabe gestellt, nachzuweisen, daß nicht nur den Gefühlen, sondern auch den "Gefallensakten" verschiedene Stärke zukomme. Zum Nachweis des Gegenfalles nun, daß so gut wie für das Gefallen als angeblich eigenartiges Erlebnis auch für das Werthalten als Gefühl der bisher mit "satt" und "unstatt" bezeichnete Gegensatz besteht, genügt es, hier auf die Ausführungen MEINONGs zur Begehrungs- und Wertpsychologie (Annahmen, VIII. Kapitel) hinzuweisen. Nach diesen bewirkt die Annahme der Existenz eines Wertobjektes ein Gefühl (Phantasiegefühl), das sich wesentlich von dem unterscheidet, welches durch das tatsächliche Eintreten, genauer durch die Überzeugung von der Existenz des betreffenden Wertobjektes hervorgerufen würde. Diesem Gegensatz finden wir durch die Bezeichnung "Wertung", bzw. "Werhaltung" Rechnung getragen. Im wesentlichen scheint SCHWARZ dasselbe zu meinen, wenn er sich folgendermaßen ausdrückt: "Eine gewisse Art, Werte vorzustellen, wirkt nämlich im Nachlassen genau so, wie wenn eine eben auftretende Freude verschwindet. Es ist das anschauliche Sichhineindenken in geahnte oder entschwundene Gefallensobjekte, als wären sie erlebt und gegenwärtig. Mit einem solchen Hineinversenken ist gegeben, daß die betreffenden Werte satt und zunächst wunschlos gefallen. Aber die Kraft des Hineindenkens bleibt nicht gleich. Sie läßt nach und macht dem Bewußtsein Platz. das Gefallensobjekt sei nicht wirklich, oder sei nicht in der Weise, wie es vorschwebt, wirklich. Im gleichen Augenblick wird das begleitende Gefallen plötzlich unsatt." So kommt es nach SCHWARZ in uns zur Regung des Wünschens (30). Er dürfte aber nicht ganz im Recht sein, wenn er meint, dieses sich "Hineinversenken" - also dieses Annehmen - geschehe regelmäßig so, als würde man dabei vergessen, daß die Gefallensobjekte in Wirklichkeit nicht vorhanden wären; in den seltensten Fällen tritt das ein, ebenso selten, wie jemand darauf vergißt, daß das Geschehnis auf der Bühne kein wirkliches ist. Im allgemeinen bleibt die Überzeugung von der Nichtexistenz des Wertobjektes bestehen, wenn wir uns auch noch so sehr in die angenehme Lage versetzt denken, die durch Verwirklichung eines solchen Objektes für uns hervorgerufen wäre; daher ist die Folge eines solchen "Sichhineinversenkens" kein echtes, sondern ein Phantasiegefühl. Dieses bewirkt das Begehren. (31)

Wie ersichtlich, gelangt man hier auf zwei ganz verschiedenen Wegen zu demselben Resultat: Ein Wünschen ist nach SCHWARZ die Folgeerscheinung eines Zustandes, den er "unsattes Gefallen" nennt und dem Wollungsgebiet zuschreibt, während ganz derselbe Tatbestand auch auf Erscheinungen des Gefühlslebens bezogen werden kann. Damit ist aber zugleich die Beantwortung der weiter oben aufgeworfenen Hauptfrage gegeben. Da für das Gefühl beides, sowohl Intensität, wie das, was SCHWARZ "Sättigung" (der ersten Art, die nicht steigerungsfähig ist,) nennt, nachweisbar ist, so wird man durch nichts gezwungen, die eine Erscheinung für die andere zu nehmen, wenn man Werthalten als ein Gefühl auffaßt. Natürlich ist unserem Autor darin beizustimmen, daß an eine Gleichsetzung von Intensität und Sättigung nicht zu denken ist; denn "sattes" und "unsattes Gefallen", bzw. Ernstgefühl und (durch eine Annahme bedingtes) Phantasiegefühlt - Werthalten und Werten - sind zwei nicht quantitativ, sondern qualitativ geschiedene psychische Tatbestände. Nur innerhalb des einen oder des anderen Gebietes, des "satten" oder des "unsatten Gefallens" kann von einer graduellen Variierbarkeit die Rede sein.

Wenn also dem Verfasser soweit recht gegeben werden muß, daß "satt" und "unsatt" nur Werten gegenüber in Frage kommt, so wird damit die Notwendigkeit nicht anerkannt, unser Verhalten dabei als "Gefallen", als ein eigenartiges, willensähnliches Erlebnis dem Gefühl gegenüberzustellen; denn der in Untersuchung stehenden psychischen Reaktion kommt  sowohl  Sättigung  wie  Intensität zu, mag man sie als "Gefallen" oder als Gefühl auffassen.
LITERATUR - Wilhelmine Liel, Gegen eine voluntaristische Begründung der Werttheorie in Meinong (Hg) Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie, Leipzig 1904
    Anmerkungen
    1) ALEXIUS MEINONG, Psychologisch-ethische Untersuchungen zur Werttheorie, Graz 1894 und "Über Werthaltung und Wert" (Archiv für systematische Philosophie, Bd. 1, Seite 327f).
    2) CHRISTIAN von EHRENFELS, System der Werttheorie I, Leipzig 1897
    3) Welches übrigens zuletzt ebenfalls aus dem Gebiet des Fühlens abgeleitet wird, sofern EHRENFELS das Begehren auf Gefühl und Vorstellung zurückführt.
    4) HERMANN SCHWARZ, Psychologie des Willens, Leipzig 1900, - Das sittliche Leben, Berlin 1901; - Glück und Sittlichkeit - Untersuchungen über Gefallen und Lust, naturhaftes und sittliches Vorziehen - Halle 1902.
    5) Vgl. MEINONG, Über Annahmen, Leipzig 1902, Kap. VIII.
    6) Seine Aufstellungen hat SCHWARZ im Buch "Glück und Sittlichkeit" zusammengefaßt. Da diese Untersuchungen auch die Grundthesen seiner früheren Ausführungen im großen ganzen wiedergeben, daher im allgemeinen unabhängig von jenen betrachtet werden können, so soll hauptsächlich genannte Schrift den gegenwärtigen Darlegungen zugrunde gelegt und nur insoweit auf die früheren Veröffentlichungen desselben Autors hingewiesen werden, als ein eingehenderes Verständnis und genauere Präzision es verlangen.
    7) SCHWARZ, a. a. O. Seite 1 - 29
    8) SCHWARZ, a. a. O. Seite 5, 20f
    9) SCHWARZ, a. a. O. Seite 49
    10) Allerdings nicht auf sich selber, wie man nach dem Satz "denn unmöglich kann sich die Lust selber werten" annehmen müßte (vgl. SCHWARZ a. a. O. Seite 20)
    11) SCHWARZ, a. a. O. Seite 7, 13, 15f u. a.
    12) SCHWARZ, a. a. O. Seite 8, 10f
    13) SCHWARZ, a. a. O. Seite 121
    14) SCHWARZ, a. a. O. Seite 13f
    15) SCHWARZ scheint dies zu meinen: "Wo ein Gegenstand das Gefallen mehr sättigt als ein anderer das  gleiche  Gefallen, da hat für uns der erstere einen höheren, der zweite einen geringeren Wert angenommen" (a. a. O. Seite 117).  "Ein und derselbe  Gefallensakt richtet sich auf sie (Objekte gleicher Wertsorte), obzwar er durch sie verschieden gesättigt wird." (Seite 121)
    16) SCHWARZ, a. a. O. Seite 65
    17) SCHWARZ selbst verwendet diese Prädikate und spricht nicht etwa von besseren und schlechteren, vollkommenen und wenig vollkommenen Werten (vgl. a. a. O. Seite 117, ebenso Psychologie des Willens", Seite 289)
    18) Vgl. MEINONG, "Über die Bedeutung des Weberschen Gesetzes", Zeitschrift für Psychologie, Bd. 11, Seite 81f
    19) HERMANN SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 117
    20) SCHWARZ, a. a. O. Seite 118
    21) SCHWARZ, a. a. O. Seite 118
    22) SCHWARZ, a. a. O. Seite 127
    23) SCHWARZ, a. a. O. Seite 117
    24) SCHWARZ, a. a. O. Seite 119, 121
    25) Vgl. SCHWARZ, a. a. O. Seite 171und "Das sittliche Leben", Seite 40
    26) Im Gegensatz zum "direkten Gefallen", vgl. a. a. O. Seite 5 und 27 und diese Arbeit § 3.
    27) "Erst die Funktion des Vorziehens deckt sich mit allem Werthalten; ein Objekt dessen Sein man dem Nichtsein vorzieht, ist Wert. Ein Objekt, dessen Nichtsein man dem Sein vorzieht, ist Unwert" (a. a. O. Seite 90). "Das Vorziehen gibt den Wert an" (Psychologie des Willens, Seite 289, vgl. auch Seite 288).
    28) Wenngleich auf Seite 133 von "Glück und Sittlichkeit" zu lesen ist: "Wie das analytische Vorziehen die Gefallensakte nach ihren verschiedenen Sättigungsverhältnissen wertet, so wertet sie das synthetische Vorziehen nach ihrer Qualität." Die verschiedene Qualität der Gefallensakte kann aber nicht Bedingung für das synthetische Vorziehen sein, da erst durch dieses den Gefallensakten jene qualitative Verschiedenheit, wie es heißt, "neu aufgeprägt" wird.
    29) Eventuell zusammen mit unserem psychischen Verhalten dazu, vgl. STEPHAN WITASEKs Ausführungen über "außergegenständliche Bestimmung", Grundzüge der allgemeinen Ästhetik, Seite 15f.
    30) HERMANN SCHWARZ, Glück und Sittlichkeit, Seite 16
    31) Vgl. MEINONG, Über Annahmen, § 54