p-4F. MauthnerS. KornfeldF. Dehnowvon Ehrenfels    
 
ALEXIUS MEINONG
Über Urteilsgefühle
[was sie sind und was sie nicht sind]

"Ein Dasein für irgendjemanden kann es strenggenommen nicht geben, sondern nur entweder Dasein schlechthin oder Nichtdasein. Dasein für mich ist höchstens eine Pseudoexistenz: es ist eben jenes vielberufene Sein in meiner Vorstellung, das genau genommen nichts als ein Erfaßtwerden durch mein Vorstellen oder sonst eine geeignete intellektuelle Tätigkeit zu bedeuten hat."

"Wann und wo hat man es eigentlich mit Beethovens fünfter Symphonie zu tun? Oder auch: was ist eigentlich diese Symphonie? Besteht sie im Originalmanuskript der Partitur oder in jeder authentischen Vervielfältigung derselben? - oder etwa in der Gesamtheit der in der Notenschrift aufgezeichneten Tongestalten in des Wortes weitestem Sinn? Wenn aber letzteres, besteht sie in den gelegentlich einer Aufführung wirklich erklingenden Tönen und Harmonie, so daß sie zu existieren aufhört, sobald die Aufführung zu Ende ist? Oder ist ihr Sein nicht vielmehr überhaupt keine Existenz, sondern ein von Raum und Zeit losgelöstes Sein, so daß sie zwar der Menschheit unter Umständen verloren gehen, niemals aber selbst sozusagen um das eigene Sein kommen könnte?"

"Nichts ist charakteristischer für das Werthalten, als daß dasselbe einem Gegenstand mit ganz ausdrücklicher Berücksichtigung seiner Existenz oder Nichtexistenz zugewendet ist, und daß es sein Vorzeichen in dessen Gegenteil verkehrt oder zumindest verschwindet, wenn Nichtdasein anstelle des Daseins tritt oder umgekehrt."

THEODOR LIPPS ist der Meinung, man werde "guttun, den Ausdruck  Urteilsgefühle  zu beseitigen. Unter Urteilsgefühlen wird schwerlich jemand etwas anderes verstehen als die intellektuellen Gefühle der Gewißheit, des Zweifels usw." (1) Ich kann diese Besorgnis nicht teilen. Soviel mir bekannt ist, ist das Wort "Urteilsgefühl" vor mir kaum überhaupt, jedenfalls nicht technisch angewendet worden: ist also nur der Begriff widerspruchsfrei und fruchtbar, dann wird sich schon auch das Wort durchsetzen, soweit das nicht bereits geschehen ist. Aber LIPPS' Ausführungen in dem angeführten Aufsatz scheinen mir ein geeigneter Anlaß, einiges zur Klärung dieser mir wichtigen Sache beizubringen. Komme ich dabei naturgemäß besonders häufig in die Lage, mich ausdrücklich auf Stellen des genannten Aufsatzes zu beziehen, so gelangt darin nur die Tatsache zum Ausdruck, daß ich vor allem diesem Aufsatz die Anregungen verdanke, die ich im Folgenden zu verarbeiten versuche. Nicht aber ist es mir um eine Würdigung des von LIPPS eingenommenen Standpunktes als solchen zu tun: zu diesem Ende müßte ich seine Ansicht über die Urteilsgefühle vor allem im Zusammenhang mit seinen sonstigen psychologischen und ästhetischen Aufstellungen erwägen, was hier viel zu weit führen und mir insbesondere nicht gestatten würde, mich in meinen Bezugnahmen auf den erwähnten Aufsatz zu beschränken. Aus dem, was LIPPS hier bietet, in meiner Weise Gewinn zu ziehen, das ist die Absicht der folgenden Ausführungen: aber sie handeln von keiner Person und wenden sich auch an keine. Weil jedoch bisher von Urteilsgefühlen zwar oft genug implizit, dagegen ziemlich selten explizit die Rede war, mögen einige positive Ausführungen über dieses Thema den Anfang machen.


Erster Abschnitt:
Beschreibendes

§ 1. Freudegefühl und Leidgefühl

Jedermann erinnert sich wohl aus seiner Kinderzeit und hoffentlich auch noch aus späteren Tagen daran, wie es ihm zumute war, wenn ihm durch ein gut gewähltes Geschenk eine rechte Freude gemacht wurde. Es ist dabei im wesentlichen einerlei, ob man an den Knaben denkt, der eben eine "wirkliche" Dampfmaschine erhält, oder an den erwachsenen Sammler, dessen Kollektion um ein besonders seltenes und charakteristisches Stück bereichert wird. Vielleicht ist ein Beispiel aus dem Kinderleben für den Anfang nur insofern deutlicher, als der Knabe sich dem Eindruck des Wunderdings wahrscheinlich eher ohne komplizierende Nebengedanken darüber, wozu der geschenkte Gegenstand in Zukunft etwa gut sein wird oder kann, hingeben mag als der Erwachsene, und derartige Nebengedanken das Beispiel zwar keineswegs unbrauchbar machen, aber die Klarheit einer ersten psychologischen Analyse immerhin beeinträchtigen. Unter günstigsten, d. h. einfachsten Bedingungen aber ist diese Analyse, wenn ich nicht ganz im Irrtum bin, dann auch eine außerordentlich einfache Sache.

Zunächst weiß jedermann auch ohne Psychologie, was im Knaben vorgeht: dieser freut sich eben, und zwar darüber, daß er seine Maschine hat. Mehr von zünftiger Psychologie ohne Zweifel hat die weitere Behauptung an sich, daß diese "Freude" in der Hauptsache ein Gefühl, d. h. (2) einer jener psychischen Zustände ist, zu deren Wesen es gehört, jederzeit nach einem der beiden Gegensätze Lust und Unlust (im weitesten Wortsinn) charakterisiert zu sein, - und daß Freude genaugenommen immer ein Lustzustand ist: aber erheblich über das Niveau des Selbstverständlichen wird man sich auch durch diese Aufstellung schwerlich erhoben haben. Nur in  einer  Hinsicht mag sich ein Bedenken einstellen: wenn man, wie mir ganz in Ordnung scheint, unter "Gefühl" analog wie unter "Vorstellung", "Urteil" oder "Begehrung" eine psychische Elementartatsache meint (3), ist dann Freude nichts als ein Gefühl? Und diesem Bedenken ist ohne weiteres stattzugeben: wer von Freude spricht, meint in der Regel kein elementares Gefühl, sondern einen sehr komplexen Tatbestand, eine Gemüts bewegung,  wie man oft sagt, einen Affekt. Aber wie im Fall einer eigentlichen Bewegung die Bahn, die der bewegte Körper durchmißt, aus den einzelnen Orten zusammenwächst, die er hintereinander einnimmt, so setzt sich auch das emotionale Erlebnis, für das bereits die außerwissenschaftliche Redeweise den Vergleich mit der Bewegung zutreffend gefunden hat, aus Elementen oder Quasi-Elementen zusammen, unter denen jenem Lustgefühl vielleicht durchaus nicht immer eine exklusive, aber sicher eine in hohem Grad charakterisierende Stellung zukommt. Wäre es doch zumindest denkbar, daß einmal die "Freude" aus nichts weiter bestände als aus dieser eine Weile andauernden Lust: und wer in einem solchen Fall das Bewegungsgleichnis nicht mehr am Platze finden, also lieber von einer "Gemütsruhe" als von einer "Gemütsbewegung" sprechen wollte, hätte damit nur anerkannt, daß auch hier Ruhe nicht der Einfachheit, sondern der Gleichförmigkeit nach den Grenzfall der Bewegung darstellt. Jedenfalls aber soll hier nicht vom ganzen Affekt, für den das Wort "Freude" wohl zunächst gebraucht wird, sondern nur von diesem in erster Linie wesentlichen und charakteristischen Gefühlsbestandteil die Rede sein. Auch für ihn scheint mir das Wort "Freude" zwanglos angewendet werden zu können: doch mag, wo Mißverständnisse zu besorgen sind, die Bezeichnung "Freudegefühl" alle Zweifel ausschließen.

Nun ist aber an der psychologischen Beschreibung des uns hier interessierenden Sachverhalts jedenfalls noch das Wichtigste zu leisten. Denn ist unser Freudegefühl auch allemal Lust, so doch nicht umgekehrt jede Lust ein Freudegefühl; und die Beschreibung wird darauf bedacht sein müssen, ein determinierendes Moment aufzuzeigen. Es scheint mir sehr wahrscheinlich, daß ein solches schon im Gefühl selbst gelegen sein möchte: mindestens habe ich das gute Zutrauen zum Theorem von der qualitativen Gleichartigkeit aller Lust längst verloren, wenn ich auch gestehen muß, daß mir dabei weit mehr der direkte Aspekt der einschlägigen Tatsachen als etwa besonders greifbare Beweisgründe maßgebend geworden sind. Aber eben darum möchte ich bei dieser Seite der Sache auch heute nicht gern verweilen, da doch für die erforderliche "differentia", und zwar für eine von kaum zu übertreffender Greifbarkeit, von der Seite der intellektuellen Grundlagen unseres Gefühls her gesorgt ist.

Daß es vor allem an solchen intellektuellen Grundlagen nicht fehlt, das ist gerade bei den in Rede stehenden Gefühlen besonders deutlich (4): man kann sich ja nicht freuen, ohne sich an etwas oder über etwas zu freuen. Man kann also auch keine Freude fühlen, ohne ein solches "etwas", einen Gegenstand zu erfassen, und es versteht sich, daß dieses Erfassen eine wesentlich intellektuelle Leistung ist. Von besonderer Wichtigkeit ist nun aber, das Wesen dieser intellektuellen Leistung noch näher zu bestimmen. Ich kann keinen Gegenstand intellektuell erfassen, ohne ihn vorzustellen; darüber dürfte allgemeinste Übereinstimmung bestehen. Genügt aber das "bloße Vorstellen" für unseren Fall? Reicht es, damit der Knabe unseres Beispiels sich freut, aus, daß er sich den Besitz der Dampfmaschine "bloß vorstellt"? Das hat er vielleicht vor dem Weihnachtsabend oder Geburtstag öfter mal getan, das Spielzeug vielleicht oft sehnlichst herbeigewünscht: aber die Freude, die er nach dem Empfang des Geschenkes hat, die hatte er dabei in keiner Weise. Was aber hat sich in seinem psychischen Zustand durch den Empfang des Geschenkes geändert? Offenbar dies, daß er nunmehr weiß, daß er die Maschine zu eigen hat; und an dieses Wissen schließt sich sein Freudegefühl als an eine wesentliche Voraussetzung an. Strenggenommen aber nicht eigentlich an das Wissen: denn wenn er infolge seines Mißverständnisses meinte, die Maschine sei sein eigen, obwohl sie ihm etwa nur ganz vorübergehend zum Ansehen überlassen worden ist, so wird dies fürs Erste seine Freude durchaus nicht beeinträchtigen, und erst wenn er sich eines Besseren oder eigentlich Schlechteren belehrt findet, folgt dann die Enttäuschung und das mit dieser Hand in Hand gehende Gefühl. Intellektuelle Voraussetzung des Freudegefühls ist also nicht eigentlich ein Wissen, wohl aber ein Überzeugtsein, ein Urteil also, das zwar irrig sein, niemals aber durch den Verlust des Überzeugungsmomentes in eine "bloße Vorstellung" oder auch nur in eine Annahme übergehen kann, ohne daß zugleich das Gefühl der Freude vernichtet würde. Der Knabe freut sich nicht mehr, sobald man ihn überzeugt hat, daß die Maschine nicht ihm gehört.

Es ist also dem Freudegefühl wesentlich, ein Urteil zur psychologischen Voraussetzung (5) zu haben, was etwa von der Sinnenlust an einer Geruchsempfindung oder auch vom Wohlgefallen an einer Melodie sicher nicht zu sagen wäre, da an derartigen Lustgefühlen das Urteil keinerlei merklichen Anteil hat. Es sind das Erfahrungstatsachen, denen man die Anerkennung nicht wohl wird versagen können, wie immer man übrigens über die Natur des Urteils und dessen Verhältnis zum Vorstellen denken mag. Daß es ein Urteilen gibt, daß dieses mit Vorstellen nicht einfach zusammenfällt, darüber wird ja schwerlich eine Kontroverse bestehen. Es bedeutet also keinerlei wie immer geartete Stellungnahme zugunsten oder zuungunsten dieser oder jener theoetischen Auffassung des Urteils, wenn man der Erfahrung gemäß den wesentlichen und unerläßlichen Anteil des Urteils an gewissen Gefühlstatsachen einräumt. Ausdrücklich sei hier noch hervorgehoben, daß die Empirie, auf die ich mich berufe, nicht nur, wie nach dem bisher dargelegten scheinen könnte, als Grundlage der Einsicht in Betracht kommt, daß ohne das Urteil an ein Zustandekommen des Freudegefühls nicht zu denken wäre, sondern sozusagen noch viel direkter. Das Bild, das Selbstbeobachtung oder Erinnerung vom psychischen Zustand dessen entwirft, der sich über etwas freut, zeigt, wenn man von den in der Tatsache des Affekts liegenden Komplikationen natürlich wieder absieht, deutlich das Lustgefühl, das sich an die Überzeugung vom Vorhandensein dessen anschließt, worüber man sich eben freut. Diesem ebenso einfachen wie durchsichtigen Tatbestand nun habe ich durch die Bildung des Wortes "Urteilsgefühl", das ich auch heute noch durch kein besseres zu ersetzen wüßte, zu seinem Recht zu verhelfen versucht (6). Etwa fünf Jahre später hat CARL STUMPF seinen Ausführungen "Über den Begriff der Gemütsbewegung" eine Auffassung der für die Affekt wesentlichen Elementarvorgänge zugrunde gelegt (7), die in den wesentlichsten Punkten (8) mit der meinigen zusammentrifft, eine Übereinstimmung, die für mich besonderen Wert hat, weil STUMPF, wie sich aus dem Fehlen eines literarischen Hinweises erhellt, von meinen Aufstellungen keine Kenntnis gehabt haben kann (9). In der Tat ist ja der Begriff des Urteilsgefühls nicht das Ergebnis irgendeiner Theorie: er dient nur der Beschreibung von Erfahrungstatsachen, wie deren eine unerschöpfliche Fülle für jedermann zu Gebote steht. Von diesen Tatsachen müßte darum, soviel ich sehe, auch derjenige ausgehen, der gegen den Begriff des Urteilsgefühls Einwendungen erheben zu sollen meint. Er müßte zeigen, daß eine Beschreibung wie die obige (10) den Tatsachen nicht entspricht, und daß diese ohne Heranziehung des Urteils ebensogut oder besser zu beschreiben sind. Nur LIPPS versucht zwar nicht dem ersten, wohl aber den zweiten dieser Erfordernisse gerecht zu werden: der Versuch soll im zweiten Abschnitt dieser Arbeit seine Würdigung finden. Im folgenden gilt es vorerst über den Umfang des oben aus ein paar ziemlich willkürlich herausgehobenen Einzelerfahrungen abgezogenen Begriffs und über die Beschaffenheit der ihm unterstehenden Gegenstände zu einiger Klarheit zu gelangen.

Ist vor allem im Sinne des oben Dargelegten jedes Gefühl der Freude ein Urteilsgefühl, so keineswegs auch ungekehrt jedes Urteilsgefühl Freude. Im Urteilsgefühl kann ja Lust durch Unlust ersetzt sein, und dann spricht man nicht von Freude, sondern von Leid, wobei das Wort "Leid", wenn man es als Gegensatz zu "Freude" im obigen Sinne versteht, immerhin etwas von seiner gewöhnlichen Anwendungssphäre verliert, da die alltägliche Redeweise keinen Anstand nimmt, sinnliche Unlustgefühle, etwa physische Schmerzen, als "Leid", insbesondere als "Leiden" zu bezeichnen, eine analoge Anwendung des Wortes "Freude" liegt jedoch auch schon der außerwissenschaftlichen Ausdrucksweise um vieles ferner. An der Natur des Urteilsgefühls als solchen aber wird durch den Umschlag dessen, was man oft Gefühlsqualität in einem besonders prägnanten Sinn genannt hat, in sein Gegenteil nichts geändert. Erhält ein Politiker die Nachricht vom Wahlsieg eines Parteigegners, so wird ihm das sicher in derselben Weise leid sein, in der ihn die Kunde vom Sieg eines Parteifreundes gefreut hätte. Das Gefühl kann dort wie hier nur ein Urteilsgefühl sein, da es sicher nicht eintritt, solange der Politiker sich vom Ergebnis der Wahl keinerlei Überzeugung gebildet hat.

Wenden wir uns von der Beschaffenheit des Urteilsgefühls zu der des ihm so wesentlichen Urteils, das als unerläßliches Bestandstück seiner psychologischen Voraussetzung passend Voraussetzungsurteil heißen kann, so begegnen wir hier der größten Mannigfaltigkeit. Klar ist vor allem, daß dasselbe keineswegs, wie in den bisherigen Beispielen, stets bejahender Qualität sein muß. Der Knabe, von dem oben die Rede war, freut sich sicher auch, wenn sich eines Tages unerwartet herausstellt, daß "heute keine Schule ist". Ebenso wird es ihm leid sein, wenn statt seines Spielgenossen, auf dessen Besuch er rechnete, eine Absage eintrifft. Ebensowenig liegt in der Natur der Urteilsgefühle eine Entscheidung darüber vorgegeben, ob das Voraussetzungsurteil ein Seins- oder Soseinsurteil (11) oder, nach herkömmlicherer Ausdrucksweise, ob es ein Existenzialurteil (12) oder ein kategorisches Urteil ist. Wer der Meinung war, seine Habe sei Raub der Flammen geworden, erlebt, wenn er sie nun doch wohlbehalten antrifft, Freude aufgrund eines Existenzurteils, während die Befriedigung des Aufsichtsbeamten, der alles in Ordnung gefunden hat, wahrscheinlich auf ein "kategorisches" Urteil gestellt ist. Und weil man daran gewöhnt ist, neben dem kategorischen Urteil sogleich auch das hypothetische und disjunktive zu nennen, so sei hier beigefügt, daß auch solche Urteile sich ganz wohl zu Voraussetzungsurteilen schicken. Wer sich einen Zimmertelegraphen gelegt hat, mag sich zu einer Zeit, da er ihn eben nicht benützt, gar wohl darüber freuen, daß, wenn am Ort  A  gedrückt wird, am Ort  B  das Glockenzeichen zu hören ist. Desgleichen mag sich einer freuen, wenn er sich im Besitz der Zusicherung befindet, daß eine ausgeschriebene Stelle entweder seinem Freund  X  oder seinem Freund  Y  zufallen wird. - Auch in Bezug auf ihre Gewißheit zeigen sich die Voraussetzungsurteile in weitestem Umfang veränderlich. Immerhin liegen der gegenwärtigen Betrachtung Urteile, die, wenn nicht vor dem Forum der Theorie, so doch vor dem der Praxis für gewiß gelten können, besonders nahe. Gleichwohl darf man nicht verkennen, daß beim Übergang der Gewißheit in geringere oder größere Ungewißheit zwar nicht mehr von Freud und Leid geredet zu werden pflegt, aber doch unbezweifelbare Gefühlsreaktionen vorliegen, die man, wieder einigermaßen nach den Affekten, denen sie zugrunde liegen, als Hoffnungs- und Furchtgefühl zu bezeichnen berechtigt ist (13). Daß aber das Voraussetzungsurteil nicht nur nicht gewiß, sondern nicht einmal wahr zu sein braucht, ist oben schon berührt worden: wer wüßte nicht vom "Wahn, der uns beglückt"? Man verläßt beim Übergang von Wahr zu Falsch nicht einmal das Gebiet der Freude- und Leidgefühle, wie dies beim Übergang von Gewiß zu Ungewiß der Fall ist.

Im Überblick wird man also wohl sagen dürfen: es gibt schwerlich ein Urteil, das zu einfach oder zu kompliziert, keines, das zu primitiv oder zu entwickelt wäre, um nicht unter Umständen die Voraussetzung für Urteilsgefühle abgeben zu können. Daß das Urteil vollends nicht etwa formuliert oder gar ausgesprochen zu sein braucht (14), versteht sich wohl von selbst; und vielleicht ist der Hinweis auf die Vielgestaltigkeit dessen, was hier unter dem Namen des Voraussetungsurteils in Frage kommt, nicht ungeeignet, den Begriff des Urteilsgefühls machem näher zu bringen. Übrigens wird sich bald zeigen, daß wir im bisherigen diesem Begrif immer noch nicht in seiner ganzen Allgemeinheit gerecht geworden sind. Es dürfte aber angemessen sein, innerhalb des jetzt bereits abgesteckten Umfangs noch so lange zu verweilen, bis wir an den Urteilsgefühlen eine Seite einigermaßen ins Klare gebracht haben, die sich innerhalb des uns jetzt vorliegenden Umfangs leichter einer ersten Darstellung unterziehen läßt: ich meine die Gegenständlichkeit der Urteilsgefühle.


§ 2. Das Objektiv

Es wurde oben bereits auf die Selbstverständlichkeit hingewiesen, die darin liegt, daß man sich freuen kann, ohne sich über etwas zu freuen. Wenn ich daraufhin seinerzeit für alle Urteilsgefühle (15) einen Inhalt in Anspruch genommen habe, so wäre das im Sinn einstweilen von mir für unerläßlich erkannter Richtigstellungen (16) vor allem dahin abzuändern, daß sämtlichen Urteilsgefühlen, so gut wie ihren Voraussetzungsurteilen ein Gegenstand zukommt, womit dann aber immerhin das Recht, denselben auch einen Inhalt zuzuerkennen, vermöge der eigentümlichen Zusammengehörigkeit von Inhalt und Gegenstand gesichert ist.

Viel mehr Gewicht als auf diese für manchen vielleicht kaum mehr als terminologische Modifikation muß ich auf die Tatsache legen, daß der sprachliche Ausdruck, in dem die Beziehung des Urteilsgefühls zu seinem Gegenstand so einfach und deutlich zur Geltung zu kommen scheint, näher besehen ganz in derselben Weise unausgesprochene Voraussetzungen macht, daher in ähnlicher Weise ein beschränktes Anwendungsgebiet hat, als die analoge Wendung beim Urteil selbst (17). Der Knabe in unseren obigen Beispielen freut sich über seine Dampfmaschine, nicht aber über die Schule, ebenso wie zwar der Theist an Gott glaubt, nicht aber der Atheist. Ohne Zweifel hat das Urteil des Gottesgläubigen nicht mehr und in keinem anderen Sinn den Gegenstand "Gott" als das des Gottesleugners; und man merkt an dieser Zusammenstellung deutlich, wie der Satz "ich glaube an Gott" doch noch wesentlich mehr ausdrücken will als ein Urteil, das sich mit dem Gegenstand "Gott" beschäftigt. Bei den Urteilsgefühlen steht es genauso: der Tatbestand ist hier durch eine Angabe der Gefühlsqualität und des Gefühlsgegenstandes noch gar nicht ausreichend gekennzeichnet, und wenn dies, wie bei der Maschine, in Bezug auf den sprachlichen Ausdruck zur Charakteristik tatsächlich ausreicht, so liegt das nur daran, daß hier der sprachliche Ausdruck "ich freue mich über ..." in Wahrheit nicht die allgemeine Bedeutung hat, die im Wortsinn zu liegen scheint, vielmehr in seiner wirklichen Anwendungssphäre auf einen ganz bestimmten Sachverhalt eingeschränkt ist.

Augenscheinlich geht der Mangel, der hier dem sprachlichen Ausdruck ohne Zweifel anhaftet, darauf zurück, daß er für die Berücksichtigung der bei einem Urteilsgefühl begreiflicherweise nicht gerade unwichtigen Urteilsqualität sozusagen keinen Raum läßt. Es lohnt sich nun, die Frage aufzuwerfen, wie sich dieser Mangel etwa beheben läßt. Am nächsten läge wohl eine Wendung, in der das Urteil mit seiner Qualität ebenso ausdrücklich namhaft gemächt wäre wie das Gefühl und dessen Qualität. In der Tat steht nichts im Weg, von dem, der sich freut, etwa zu sagen, er habe ein Lustgefühl, das ein affirmatives (oder negatives) Urteil über seinen Gegenstand zur Voraussetzung hat. Auch kann diese Beschreibung dem Psychologen ganz wertvoll sein. Daß sie aber den Gedanken wiedergibt, den der Knabe mit den Worten aussprechen will: "ich freue mich über meine Dampfmaschine", das wird sicherlich niemand behaupten wollen. Der Knabe will sagen, was er fühlt: an die Voraussetzungen seines Zustandes, soweit sie nicht einen integrierenden Teil dieses Zustandes ausmachen, denkt er nicht. Hierin liegt der Hinweis darauf, daß an dem, was er fühlt, die Urteilsqualität direkter als im Sinn einer bloßen Gefühlsvoraussetzung zur Geltung kommen muß, und man wird daraufhin kaum Erhebliches dagegen einwenden, wenn man für die Satz: "ich freue mich über meine Dampfmaschine" als Präzisierung desselben den Satz in Anschlag bringt: "ich freue mich über die Existenz meiner Dampfmaschine" oder auch: "ich freue mich darüber, daß ich eine Dampfmaschine habe" oder dergleichen, wo dann für den Gegenfall die ganz analoge Wendung "ich freue mich über den Entfall des Unterrichts" oder nun ganz vulgär und ohne den entferntesten Anschein einer besonderen Präzisierung: "ich freue mich, daß heute keine Schule ist" zu Gebote steht. Es liegt nahe, daraus die Konsequenz zu ziehen, das, was man gewöhnlich als den Gegenstand eines Urteilsgefühls bezeichnet, sei gar nicht der eigentliche Gegenstand: nicht auf ein  O  sei dieses Gefühl gerichtet, sondern etwa auf die "Existenz des  O"  bzw. "Nichtexistenz des  O",  oder auch auf "die Tatsache, daß  O  existiert", wohl auch, "daß  O  die Eigenschaft  N  hat" und dgl. Das wäre nun freilich ganz ebenso zu weit gegangen, wie wenn man für das Urteil  "O  existiert" nicht das  O,  sondern die Existenz des  O  als Gegenstand in Anspruch nehmen wollte. Die Folgerung aber wird in keinem Fall abzuweisen sein, daß beim Urteilsgefühl ganz ähnlich wie beim Urteil selbst sich neben, ja in gewissem Sinne vor dem Objekt  O  noch ein objektartiges Moment unserer Berücksichtigung aufdrängt, ein Moment, das am besten durch einen Satz wie: "da  O  existiert", auch wohl "Existenz des  O"  oder dergleichen auszusprechen ist, und dem Urteilsgefühl nicht minder wie das Urteil selbst in erster Linie zugewendet erscheint.

Dieses gegenstandsartige Moment, durch das hindurch gleichsam erst der Gegenstand  O  erfaßt werden kann, habe ich "Objektiv" genannt und einer ersten Untersuchung unterzogen (18), die neuerdings insbesondere durch die Arbeiten von RUDOLF AMESEDER und ERNST MALLY (19) eine namhafte Förderung erfahren hat. Indem übrigens CARL STUMPF in der oben berührten Abhandlung darauf hinweist, daß die Affekte "sich auf einen Sachverhalt beziehen, über den wir uns freuen", usw. (20), hat er im "Sachverhalt" ohne Zweifel das, was ich mit dem Wort "Objektiv" meine, antizipiert, soweit man von Antizipation einem Gedanken gegenüber reden kann, der von jeher zum meistgebrauchten Rüstzeug menschlichen Denkens gehört, so daß die Theorie im Grunde keine andere Aufgabe an ihm zu lösen hatte als die, auf seine bislang vernachlässigte Eigenart nachdrücklich aufmerksam zu machen und ihn zugleich möglichst allgemein zu erfassen. Nur etwa das Wort "Sachverhalt" anstelle des Wortes "Objektiv" zu setzen, schien mir, obwohl es den Vorzug hätte, deutsch zu sein und eine lebendige Bedeutung mitzubringen, so wenig ratsam, als sich etwa des Wortes "Satz" oder sonst eines der ja gar nicht so seltenen Wörter mit Objektivbedeutung zur Bezeichnung dessen zu bedienen, für das mir, eben um nicht der Allgemeinheit verlustig zu gehen und das Moment der Gegenständlichkeit zur Geltung zu bringen, das freilich künstliche und fremde Wort "Objektiv" immer noch am besten geeignet scheint. Gerade wenn man die Wörter "Sachverhalt" und "Satz" nebeneinanderstellt, dürfte es an der so auffälligen Verschiedenheit ihres Sinnes besonders deutlich werden, wie wenig etwa eines davon so weit gebraucht werden könnte, daß das Anwendungsgebiet des andern ohne große Gewaltsamekeit einzubegreifen wäre. Wir könnten also sagen: mit dem Urteil, das wir als psychologische Voraussetzung jedes Urteilsgefühls haben anerkennen müssen, hat dieses Gefühl nicht nur den Gegenstand, sondern auch das Objektiv gemein. Am Objektiv kommt eine Gegensätzlichkeit der Urteilsgefühle zur Geltung, für die der Gegenstand im gewöhnlichen Wortsinn nicht aufzukommen vermag: die Freude, die sich auf ein und denselben Gegenstand bezieht, kann je nach der Beschaffenheit des Objektivs eine Daseins- oder Nichtdaseinsfreude, aber ebenso auch das Leid ein Daseins- oder Nichtdaseinsleid sein. Übrigens ist aber bei dieser Gegenüberstellung bereeits eine Voraussetzung gemacht, von der hier ausdrücklich hervorgehoben sein soll, daß sie keineswegs zutreffen muß. Bei der Untersuchung mancher Urteilsgefühle ist es bequem, sich vorzugsweise an die Gefühle mit Seins-, zunächst also Existenzialobjektiven zu halten. Man darf daraus aber nicht schließen, und weiter oben beigebrachte Bemerkungen haben diesem Irrtum eigentlich bereits vorgebaut, daß es nicht etwa auch Urteilsgefühle mit Soseinsobjektiven gibt. Man kann sich nicht nur darüber freuen, daß es Menschen wie GOETHE und SCHILLER überhaupt gegeben hat, sondern auch darüber, daß sie Freunde waren, daß ihre Werke Gemeingut der Menschen geworden sind, usw. Für die Theorie bedeutet diese sonst so einfache Sache die Schwierigkeit, daß hier die bei Existenzgefühlen so scharfe Scheidung von Objekt und Objektiv ins Schwanken zu geraten droht.

Zu einer leichteren Verständigung sei eine Bemerkung eingeschoben, deren Anwendungsgebiet das der Gefühle weit überschreitet. Wie die Darstellung in meinem Buch "Über Annahmen" nirgends verkennen läßt, hat sich mir der Gegensatz zwischen Objekt und Objektiv zunächst sozusagen vom Standpunkt des Urteils bzw. der Annahme aus aufgedränkt: es ist eben in gewissem Sinn zweierlei, was durch diese intellektuellen Akte erfaßt wird. Aber der Gegensatz wird nicht erst durch diese Akte in das Erfaßt hineingetragen: er hat seine Bedeutung nicht nur für eine psychologische (bzw. erkenntnistheoretische), sondern auch für eine, wie man wohl sagen kann, apsychologische Betrachtungsweise. Namentlich die Untersuchungen RUDOLF AMESEDERs haben dies deutlich gemacht. Definiert man etwa Objektiv als das, was sowohl Sein ist als auch Sein hat, Objekt dagegen als das, was zwar Sein hat, nie aber Sein ist (21) ("Sein" im weitesten Sinne, einschließlich Nichtsein, verstanden), so sind diese Bestimmungen ganz und gar psychologische. Sie kennzeichnen Natur und Funktion von Objekt und Objektiv, der zufolge das Objekt in einem Objektiv auch durch ein Objektiv gleichsam ersetzt werden kann, so daß es neben den eigentlichen oder natürlichen Objekten gewissermaßen noch funktionale Objekte gibt, die von Natur aus Objektive sind. Daneben besteht aber die psychologische Betrachtungsweise der Gegenstände nach wie vor zu Recht: jedes gegebene Urteil "hat" eben sein Objektiv und darin sein Objekt, das psychologische ein Objekt bleibt, gleichviel, ob es sich auch apsychologisch als natürliches oder bloß als funktionales Objekt darstellt. Nun kann die psychologische Betrachtung aber nicht nur vom Standpunkt des Urteils, sondern auch von dem des Gefühls (außerdem auch von dem des Begehrens) aus auf den Gegensatz von Objekt und Objektiv stoßen, und es ist selbstverständlich auch nur ein Problem psychologischer und nicht etwa das einer rein gegenstandstheoretischen Betrachtungsweise, wie es bei Gefühlen mit diesem Gegensatz bewandt sein soll, wenn die in Frage kommenden Objektive Soseinsobjektive sind.

Apsychologisch bietet das Soseinsobjektiv in dieser Hinsicht gar keine Schwierigkeiten: seiner "Vergegenständlichung" (22) dienen eben zwei (zumindest funktionale) Objekte statt eines. Dasselbe gilt für die psychologische Betrachtung vom Urteilsstandpunkt: urteile ich darüber, daß die Wiesen bereits grün sind, so beurteile ich eben die Objekte "Wiesen" und "grün". Freue ich mich aber darüber, so kann man wohl nicht sagen, ich freue mich über Wiesen und über Grün: es scheint deutlich, daß eine solche Mehrheit von Gefühlsobjekten ein und demselben Gefühl auf einmal nicht gegenüberstehen kann. Man kann daraufhin einigermaßen unsicher werden, ob das Urteilsgefühl außer zum Objektiv wirklich auch noch zu einem Objekt ein charakteristisches Verhältnis eingeht. Aber so ein Zweifel vermag sich der Tatsache gegenüber nicht zu behaupten, daß die Objekte an den Urteilsgefühlen das längst Bekannte ausmachen, dem gegenüber das Objektiv eben erst die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen beginnt. Überdies und vor allem aber gibt es einen Begriff, der geradezu darauf aus ist, an Urteilsgefühlen das Objekt gegenüber dem Objektiv herauszuarbeiten: ich meine den Begriff des Wertes. Das, was dem Wert beigemessen wird, ist in vielen Fällen ein Objekt: diesem wird aber Wert beigemessen, nicht nur, weil ich mich freue, wenn es existiert, sondern auch, weil es mir leid tut, wenn es nicht existiert (23); zumindest ist das die Regel. Ebenso ist Unwert nicht nur an Existenzleid, sondern auch an Nichtexistenzfreude gebunden. In beiden Fällen ist also der Wertbegriff auf ein Objekt gestellt, durch das Urteilsgefühle von entgegengesetzter Urteils- wie Gefühlsqualität gleichsam verbunden werden.

Freilich sind das nun zunächst wieder Bestimmungen, die ganz ausdrücklich im Hinblick auf Seinsobjektive getroffen scheinen. Aber ich kann ja etwa auch darauf Wert legen, daß meine Uhr einigermaßen richtig geht; und damit sind wir wieder unmittelbar vor die uns beschäftigende Frage gestellt: ist auch, "daß meine Uhr richtig geht", eventuell das Objekt eines Urteilsgefühls? Daß wir hier zunächst ein deutliches Objektiv vor uns haben, schließt das gar nicht aus: es könnte ja ein bloß funktionales Objekt sein; als eigentliches Objektiv des betreffenden Gefühls müßte dann ganz analog wie oben das Sein oder Nichtsein des funktionalen Objekts (dem freilich nicht Existenz, sondern höchstens Bestand zugesprochen werden könnte) aufgefaßt werden. aber die ansich so erwünschte Analogie ist augenscheinlich durch einige Künstlichkeit erkauft: lieber möchte man, was von Natur aus ein Objektiv ist, auch als Gefühlsobjektiv gelten lassen. Was wäre aber dann das Wertobjekt? Etwa "meine Uhr" mit dem ausdrücklichen, das Objekt doch wieder implizierenden Beisatz: "sofern sie richtig geht"? Oder wollen wir stattdessen sogleich Gefühlsobjekt und Gefühlsobjektiv zusammenfallen lassen? Praktisch ist die Schwierigkeit, der es übrigens auf dem Urteilsgebiet kaum ganz an Seitenstücken fehlt (24), sich nicht von Belang: theoretisch vermag ich sie zurzeit nicht zu überwinden.


§ 3. Wissensgefühl und Wertgefühl

Es ist oben bereits angedeutet worden, daß wir uns bei einer Betrachtung der Urteilsgefühle bisher in engeren Grenzen gehalten haben, als durch den Begriff des Urteilsgefühls verlangt wird, falls man diesem alle Gefühle unterordnet, bei denen Urteile als psychologische Voraussetzungen wesentlich sind. Es gibt eben Fälle, und sie sind nichts weniger als selten, wo Urteile zweifellos unser Fühlen mitbestimmen, wo aber gleichwohl die Dinge schon für den allerersten Blick ganz anders liegen als bei den bisher unseren Erwägungen zugrunde gelegten Beispielen. Der Forscher, der zu einer Ergebnis gelangt ist, freut sich, wie man ja ganz wohl sagen kann, über dieses Ergebnis; dasselbe ist ohne Zweifel ein Urteil, und insofern gibt auch hier ein Urteil die Voraussetzung für die Freude ab. Dennoch verspürt er bei der Frage, worüber er sich eigentlich freut, vorerst eine gewisse Verlegenheit, die wohl nur in der ja wirklich sehr auffallenden Tatsache ihren Grund haben wird, daß das Objektiv des Urteils hier sicher nicht, wie wir es in den bisher betrachteten Fällen doch immer angetroffen haben, das Objektiv des Gefühls ist. Wer zur Erkenntnis gelangt, daß SCHILLERs  Don Carlos  oder GOETHEs  Egmont  vom historischen CARLOS oder EGMONT ganz erheblich verschieden sind, bleibt dabei nicht leicht gleichgültig: welchen Grund aber hätte er, sich darüber zu freuen, daß hier Dichtung und Wahrheit so sehr auseinandergehen? Was er feststellt oder erfährt, kann ihm ansich gleichgültig, es kann für ihn betrüblich und sogar verhängnisvoll sein: es "interessiert" ihn doch. Wenn es aber nicht das Urteilsobjektiv ist, über das er sich freut, worüber freut er sich dann? Man kann jedoch eine noch viel weitergehende Frage stellen: darf man hier strenggenommen überhaupt voraussetzen, daß er sich "über etwas" freut? Ich habe keinen Anlaß, die Frage mit Nein zu beantworten. Das Gefühl, um das es sich hier handelt, hat gar kein Objektiv; es ist darum, unbeschadet seines Lustcharakters, überhaupt kein Gefühl der Freude, sondern etwas völlig anderes. Ich habe darum Gefühle dieser Art auch mit einem besonderen Namen belegen zu müssen gemeint, und habe ihnen als "Wissensgefühlen" die übrigen Urteilsgefühle wegen deren eben berührter Beziehung zu den Werttatsachen als "Wertgefühle" gegenübergestellt. (25)

Meine Auffassung hat Widerspruch gefunden (26). In der Tat braucht der oben nach dem "Worhüber" Gefragte die Antwort keineswegs schuldig zu bleiben. Er kann als die Tatsache, über die er sich freut, sein Wissen namhaft machen. Daraufhin kann es dann auch ganz selbstverständlich werden, daß ihn dieses Wissen auch in Fällen freuen kann, so das Gewußte gar nicht erfreulich ist. Auch kann dabei noch ganz dahingestellt bleiben, warum ihn das Wissen freut: vielleicht erfreut es ihn um seiner selbst willen, vielleicht aber nur als Mittel zu einem wertvollen Zweck, sofern das Wissen Macht ist. Hier wie dort läuft es nur darauf hinaus, daß eben auf ein Wissen Wert gelegt wird; es geschieht dies natürlich wieder mit Hilfe eines Urteils etwa von der Form: "mein Wissen existiert" oder "ich weiß". Das sogenannte Wissensgefühl wäre demnach ein Wertgefühl oder, wie man ebensogut sagen kann, kurzweg ein Urteilsgefühl, das sich von anderen seinesgleichen nur dadurch unterscheidet, daß daran immer noch ein Objektiv beteiligt ist, dem nur die Stellung eines Gefühlsobjektivs nicht zukommt. Wissensgefühle wären demgemäß nur ein spezieller Fall der Wertgefühle, oder auch: eine Unterscheidung zweier Arten von Urteilsgefühlen wäre unberechtigt.

Die Möglichkeit einer solchen Auffassung, die mir ja seinerzeit keineswegs entgangen ist (27), kann ich auch heute nicht anfechten. Ist sie mir gleichwohl immer ferner gerückt, je öfter ich seither Gelegenheit hatte, auf die Tatsachen zurückzukommen, so sind dabei keinerlei verwickeltere Erwägungen maßgebend gewesen, wohl aber die möglichst direkte Empirie. Gerade wer im Lernen, Forschen und Lehren seinen Lebensberuf gefunden hat, dem stehen ja einschlägige Erfahrungen in Menge zu Gebote. Und versucht er, sich von der Natur der Vorgänge Rechenschaft zu geben, in denen sich dieser Beruf als Quelle von Befriedigung, wohl gar von Glück bewährt hat, so findet er keineswegs in erster Linie Urteile, welche, indem sie die betreffenden Einsichten und Meinungen erfassen, Gefühlen zur Voraussetzung dienen, die jene Erkenntnisse oder Meinungen zu Objekten, ihr Dasein zu Objektiven haben. Vielmehr zeigen sich jene Einsichten und Meinungen, indem sie auftreten, von Gefühlen begleitet, die aus ihnen ebenso ohne eine Urteilsvermittlung bedürfen, um sinnliche Gefühle hervorzurufen. Damit verträgt es sich ganz wohl, daß jene Einsichten und Meinungen nebst den Dispositionen dazu, kurz das, was man mit einem Wort als Wissen im weitesten Sinn zu bezeichnen pflegt, auch noch den Gegenstand von Wertgefühlen, also Urteilsgefühlen in der oben bisher ausschließlich berücksichtigten Wortbedeutung, abgeben können. STEPHAN WITASEK hat für solche Gefühle den treffenden Namen "Wissenswertgefühle" geprägt (28): sie gehen auf die eigentlichen Wissensgefühle ähnlich zurück, wie der Wert einer wohlschmeckenden Speise auf das sinnliche Gefühl des Wohlgeschmacks. Sowenig man aber deshalb das sinnliche Gefühl selbst für ein Wertgefühl halten dürfte, so wenig darf man dies beim Wissensgefühl. Und daß man mit bestem Recht dem Wissen einen hohen Wert zuschreibt, beweist so wenig gegen die Eigenartigkeit der Wissensgefühle, als es etwa gegen die Eigenartigkeit ästhetischer Gefühle spricht, wenn man dem Schönen eben gerade im Hinblick auf die ästhetischen Gefühle einen hohen Wert beimißt (29).

Natürlich verkenne ich nicht, daß gerade das große Gewicht, das ich bei der Beschreibung der Gefühle stets auf deren psychologische Voraussetzungen gelegt habe (30), es nicht unbedenklich erscheinen lassen könnte, wenn nun aus derselben Voraussetzung zweierlei so durchaus verschiedene Gefühle gleichsam hervorgehen. Aber allzusehr wird man sich darüber nicht zu wundern brauchen, wenn diese Voraussetzung sozusagen zwei Seiten hat, von denen je nach den Umständen bald die eine, bald die andere mehr zur Geltung kommen mag. Das ist der Gedanke, der seinen schärfsten Ausdruck in WITASEKs Gegenüberstellung von Aktgefühlen und Inhaltsgefühlen gefunden hat (31). Darin liegt natürlich noch kein Versuch, zu erklären, sondern nur einer, genauer zu beschreiben. Es ist eben nur eine Tatsache, daß die Wertgefühle sich einerseits zusammen mit jenen variablen Momenten am Urteil verändern, die dessen Inhalt ausmachen, andererseits sich dem mit Hilfe des Inhaltes erfaßten Urteilsgegenstände besonders eng anschließen. Ebenso ist es Tatsache, daß den Wissensgefühlen jene Variabilität so gut wie dieser Anschluß fehlt; dafür mach sich eine Art Zugehörigkeit zur subjektiven Seite des Urteils hier fast ebenso deutlich geltend, wie dort die Zugehörigkeit zur objektiven Seite. Dabei braucht für Aktgefühle der Inhalt ebensowenig ganz bedeutungslos zu sein wie für Inhaltsgefühle der Akt: außerdem aber bedarf vielleicht, was dann nicht nur für die Gefühlspsychologie Interesse hätte, die Abgrenzung zwischen Inhalt und Akt beim Urteil noch einer genaueren Prüfung.

Bei der Vorstellung liegt die Sache einfacher: bestimmtman hier den Inhalt als diejenige Variable am Vorstellen, das dem Gegenstand entspricht, so wird man damit voraussichtlich fürs erste sein Auslangen finden. Überträgt man diese Bestimmung jedoch, wie man eigentlich bisher immer getan hat, ohne weiteres aufs Urteil, so daß der Urteilsinhalt nichts als der dem Urteil zugrunde liegende Vorstellungsinhalt ist, so findet man die Urteilsinhaltsgefüle sogar in besonders auffallender Weise von einer Veränderung am Urteil abhängig, die man im Sinne der eben erwähnten Bestimmung doch nur dem Akt beimessen könnte. Ich meine die sogenannte Urteilsqualität, von der die Urteilsaktgefühle sich überdies, wie wohl nicht zu verkennen ist, besonders wenig beeinflußt zeigen. Für mein theoretisches Interesse (Wissensgefühl) verschlägt es ja im Ganzen nur wenig, ob ich in einer Sache zu ffirmativer [zustimmender - wp] oder negativer Erkenntnis gelange, während für mein praktisches Interesse (Wertgefühl) nichts mehr in Frage kommt als dies, ob das betreffende Wertobjekt da ist oder nicht da ist. Hier gelangt nun aber vom Objektiv her einiges Licht in die Sache. Steht das Objektiv dem Urteil ähnlich gegenüber wie der Vorstellung das Objekt dem Urteil ähnlich gegenüber wie der Vorstellung das Objekt, dann wird die Variable am Urteil, das sozusagen den Veränderungen am Objektiv folgt, das Seitenstück zum Vorstellungsinhalt also, wohl nicht zum Urteilsakt zu rechnen, sondern als eigentlicher Urteilsinhalt dem Vorstellungsinhalt an die Seite zu stellen sein. Der Gegensätzlichkeit von Sein und Nichtsein am Objektiv entspricht nun der Gegensatz von Bejahung und Verneinung am Urteil: er wird also wohl dem Urteilsinhalt, nicht dem Urteilsakt zugehören, so daß seine Bedeutung für die Wertgefühle ganz wohl mit deren Natur als Inhaltsgefühle zusammenstimmt. Dagegen dürfte der Unterschied zwischen Gewißheit und Vermutung, der für die Wissensgefühle von so großem Belang ist, ähnlich jenen Unterschieden, die durch die Aufmerksamkeit in die Vorstellungen gebracht werden, Sache des Urteilsaktes bleiben, obwohl es noch einer ausdrücklichen Untersuchung bedürfen wird, ob nicht wenigstens unter Umständen auch den Gewißheitsgraden des Urteils einige Bedeutung für das Objektiv zukommt.

Blickt man auf das freilich noch ziemlich spärliche Material zurück, das hier zur Charakteristik der psychologischen Eigenart der Wissensgefühle gegenüber der der Wertgefühle beigebracht worden ist, so kann man darüber nicht im Zweifel sein, daß weit weniger die Ähnlichkeit als die Verschiedenheit der einschlägigen Tatsachen deren künftige psychologische Bearbeitung zu bestimmen haben wird. Nicht, ob Wissens- und Wertgefühle zwei verschiedene Klassen von Gefühlserlebnissen ausmachen, wird man in Zweifel zu ziehen geneigt sein können, sondern weit eher, ob es nicht allzu äußerlich ist, beide Klassen um ihrer Übereinstimmung in Bezug auf ihre Voraussetzung willen in die eine Klasse der Urteilsgefühle zusammenzuordnen. Aber solange uns ein tieferer Einblick in das Wesen der Gefühlsvorgänge fehlt, wird ein äußerlicher, aber eben darum besonders greifbarer Anhaltspunkt für Zusammenordnung und Beschreibung der Tatsachen den Anforderungen wissenschaftlicher Strenge wohl am besten Genüge leisten.


Zweiter Abschnitt:
Für und wider Theodor Lipps

§ 4. Vorbestimmte Gegenstände

Auf Seite 486 der eingangs erwähnten Abhandlung erhebt LIPPS die Frage,
    "wie es mit dem  Meinong-Witasekschen  Gegensatz der  Vorstellungsgefühle  und der  Urteilsgefühle,  insbesondere soweit beide ästhetische Gefühle sein sollen, tatsächlich bestellt ist".
Und er fügt sogleich hinzu:
    "meine Meinung geht dahin, daß es um diesen Gegensatz sehr übel bestellt ist". Denn, wie er auf Seite 494 zusammenfaßt, "es gibt keinen Unterschied zwischen Gefühlen der ästhetischen Befriedigung, insbesondere der Freude an einem Kunstwerk, der darauf beruhte, daß ich das eine Mal ein Psychisches - oder auch Nichtpsychisches - nur vorstellte, das andere Mal ein Bewußtsein der Wirklichkeit oder Tatsächlichkeit des Vorgestellten hätte. Sondern alle Freude an einem Kunstwerk ist jederzeit im gleichen Sinne Urteilsgefühl, wenn man das ästhetische Wirklichkeits- oder Tatsächlichkeitsbewußtsein ein Urteil nennt; jedes Gefühl dieser Art ist in gleicher Weise nicht Urteilsgefühl, wenn man jenem Bewußtsein den Namen des Urteils verweigert, und diesen Namen - wozu man gewiß berechtigt, und mehr als berechtigt ist - dem logischen oder Erkenntnisurteil reserviert."
Zunächst darf ich wohl auf einige Nachsicht hoffen, wenn ich hier den oben gefaßten guten Vorsätzen vorübergehend untreu werde, und die wirklich ganz persönliche Tatsache verzeichne, daß WITASEK so wenig wie ich je daran gedacht hat, unter "Urteil" etwas anderes zu verstehen als eben das "logische oder Erkenntnisurteil", und daß wir demgemäß das größte Gewicht legen, daß ästhetische Gefühle als solche stets Vorstellungs- und niemals Urteilsgefühle sind. (32) So sicher geht die auf diesen Punkt bezügliche Polemik Seite 486f auf ein gleichviel durch wen veranlaßtes Mißverständnis zurück, daß dieses in einem sachlichen Interesse gar nicht berührt zu werden brauchte, würde dieser Polemik nicht eine Beobachtung zugrunde gelegt, die, obwohl das Gebiet des Allbekannten dem Anschein nach gar nicht überschreitend, doch zu jenen Treffern zählen dürfte, durch welche unter günstigen Umständen auch heute noch die außerexperimentelle Psychologie der experimentellen ebenbürtig zur Seite zu treten vermag.
    "Ich weiß", so führt  Lipps  auf Seite 487f aus, daß der  Mephisto Goethes  eine rein dichterische Gestalt ist, daß es einen  Mephisto  nie gegeben hat, daß also auch nie von ihm die Worte gesprochen worden sind, die  Goethe  ihn sprechen läßt. Dennoch kann ich darüber streiten, wie  Mephisto  dem  Faust  oder dem Herrn an einer bestimmten Stelle antwortet. Ich kann sagen, er antwortet  tatsächlich  so und nicht etwa so. Und es ist wohl zu beachten, daß ich damit nicht etwa ein Urteil fällen will über meine oder über  Goethes  Phantasietätigkeit, sondern ich fälle es über die Person des  Mephisto ... Andererseits rede ich doch auch wiederum nicht vom historischen  Mephisto,  sondern von dem  Goethes,  oder richtiger gesagt vom  Mephisto  der Dichtung. Aber dieser hat eine eigentümliche Daseinsweise. Er ist zweifellos ehemals von  Goethe  ins Dasein gerufen worden. Aber nachdem er einmal ins Dasein gerufen und in den Worten der Dichtung zur künstlerischen Darstellung gekommen ist, hat er eine Art von Wirklichkeit ..."
Das ist eine Art außerlogischer Wirklichkeit, und LIPPS nennt das Bewußtsein derselben "das ästhetische Wirklichkeits- oder Tatsächlichkeitsbewußtsein." (Seite 489)

Es ist zunächst kaum mehr als selbstverständlich, daß diese Benennung in keinem anderen als in einem metaphorischen Wortsinn zulässig sein kann. Genau genommen gibt es eben nur  eine  Wirklichkeit, die der Empirie, und eine außer ihr stehende "ästhetische Wirklichkeit" ist gar keine Wirklichkeit. Und das "Bewußtseins" von dieser strenggenommen bloß mit Unrecht so zu nennenden Wirklichkeit kann nur mit ebensoviel Unrecht "ein Urteil heißen" (Seite 488) und auch nicht mit mehr Fug "Glauben" oder "Überzeugtsein" (Seite 492) genannt werden. Umso besser könnte man sich für letzteres des von LIPPS selbst vorgeschlagenen und doch halb verworfenen (Seite 487) Wortes "Hinnehmen" bedienen und fragen, worin denn dieses "Hinnehmen" besteht. LIPPS antwortet: es "ist nichts als das einfache und unbestrittene Dasein eines Gegenstandes für mich überhaupt" (Seite 489). Daran ist vorerst das "Dasein für mich" meines Erachtens wieder nicht wohl im eigentlichen Sinne zu nehmen, da es ein Dasein für irgendjemanden strenggenommen nicht geben kann, sondern nur entweder Dasein schlechthin oder Nichtdasein. "Dasein für mich" ist höchstens eine Pseudoexistenz (33): es ist eben jenes vielberufene "Sein in meiner Vorstellung", das genau genommen nichts als ein Erfaßtwerden durch mein Vorstellen oder sonst eine geeignete intellektuelle Tätigkeit zu bedeuten hat. Sicher ist dann auch das "Hinnehmen" ein solches Erfassen: aber die "Unbestrittenheit", das Wort einigermaßen genau genommen, wir diesem schwerlich besonders charakteristisch sein; LIPPS selbst weist ja darauf hin (Seite 492), wie wenig etwa die Geschichte den Gestalten historischer Dichtung anhaben kann. Ebensowenig kann ich in der etwaigen Willkürlichkeit beim Erfassen und im Überwinden eines Widerstandes (Seite 490f) ein charakteristisches Hindernis für das Hinnehmen eines in dieser Weise etwa künstlerisch Geschaffenen erblicken, an dem ja neben der "Inspiration" die strenge Arbeit je nach der Individualität des Künstlers bald geringeren, bald größeren Anteil hat.

Und sehe ich recht, und sehe ich recht, so liegt das, was an dieser Sache auf unser vornehmlichstes Interesse Anspruch hat, gar nicht im Hinnehmen, sondern darin, wie das Hinzunehmende "gegeben" ist. Daß die Wirklichkeit ein "Gegebenes" darstellt, dem unser intellektuelles Verhalten sich gleichsam fügen muß, das gilt jedem für selbstverständlich: daß es aber auch eine Gebundenheit geben kann jenseits von Dasein und Nichtdasein, daß wir ein Gegebensein verspüren an den Gegenständen unseres ästhetischen Verhaltens, obwohl sich dieses grundsätzlich dem Wirklichen nicht anders zuwendet als dem Nichtwirklichen, das läßt sich auf den ersten Blick wie eine Ungereimtheit an. Ihr zu entgehen, versucht man es dann wohl, wie so ziemlich jeder an sich erfahren haben wird, mit dem Auskunftsmittel, für "gegeben" etwa nur die Konzeptionen des Künstlers gelten zu lassen, wie z. B. schon JOHN STUART MILL unser logisches Gebundensein gegenüber mythologischen Personen und dgl. einfach der Tatsächlichkeit der betreffenden historischen Gedankenkreise beigemessen hat. Und daran ist zum Überfluß so viel richtig, daß die Wurzel für jene Gebundenheit sicherlich in solchen Gedankenerlebnissen einzelner oder vieler zu suchen ist. Was uns aber LIPPS gelehrt hat, ist vor allem dies, daß uns nicht nur jene wirklichen Erlebnisse gegeben sind, sondern ganz ebenso unverrückbar jene ganz und gar nicht wirklichen Gegenstände.

Ich habe an anderer Stelle (34) auf ein unberechtigtes Vorurteil zugunsten der Existenz der Erkenntnisgegenstände hinzuweisen gehabt. Hier muß ich darauf nicht etwa deshalb zurückkommen, weil ein ähnliches Vorurteil zugunsten der Existenz ästhetischer Gegenstände zu beobachten wäre. Wohl aber deshalb, weil die Tatsache, die uns eben beschäftigt, in neuem Licht erkennen läßt, wie sich das Sosein eines Gegenstandes Geltung erzwingen kann ganz ohne Rücksicht auf sein Sein. Ein äußerliches, aber eben darum besonders greifbares Zeichen von Verwandtschaft ist das von LIPPS (Seite 488) hervorgehobene Präsens, dem gemäß "die Antwort des  Mephisto  nicht etwa der Vergangenheit, sondern der unmittelbaren Gegenwart angehört". Es scheint mir das nämliche Präsens zu sein, das in einem Satz wie "das gleichseitige Dreieck hat gleiche Winkel" seine natürliche Anwendung findet, während man nicht leicht sagen möchte, daß es solche Winkel hatte oder haben wird, - jenes Präsens, das nicht so sher Gegenwärtigkeit im eigentlichen Sinne als Zeitlosigkeit bedeutet. Die Handlung eines Dramas, auch eines historischen, hat strenggenommen keine Stelle in der Zeit, zumindest keine in der absoluten, während ihr relative Zeitbestimmungen so wenig fehlen als den darin handelnden Personen ihre Vergangenheit und etwa auch Zukunft, - so wenig auch, als der Melodie eine feste zeitliche Stellung der sie bildenden Töne zueinander fehlt. Vielleicht hängt mit dieser Zeitlosigkeit auch die im Grunde doch ganz seltsame Schwierigkeit zusammen, die sich ab und zu einstellt, wenn man an einem Kunstwerk das Wann und Wo zu bestimmen versucht, das ihm doch so selbstverständlich zukommen zu müssen scheint. Bei einem Bau- oder Bildwerk mag ein Zweifel so leicht nicht begegnen: wann und wo aber hat man es eigentlich mit BEETHOVENs  fünfter Symphonie  zu tun? Oder auch: was ist eigentlich diese Symphonie? Besteht sie im Originalmanuskript der Partitur, oder in jeder authentischen Vervielfältigung derselben? - oder etwa in der Gesamtheit der in der Notenschrift aufgezeichneten Tongestalten in des Wortes weitestem Sinn? Wenn aber letzteres, besteht sie in den gelegentlich einer Aufführung wirklich erklingenden Tönen und Harmonie, so daß sie zu existieren aufhört, sobald die Aufführung zu Ende ist? Oder ist ihr Sein nicht vielmehr überhaupt keine Existenz, sondern ein von Raum und Zeit losgelöstes Sein, so daß sie zwar der Menschheit unter Umständen verloren gehen, niemals aber selbst sozusagen um das eigene Sein kommen könnte?

Nun besteht aber zwischen Erkenntnissen wie die, daß die  fünfte Symphonie  mit einem  G  anhebt, daß das Hauptmotiv des ersten Satzes aus vier Tönen besteht, die sich im Intervall einer großen Terz halten, und dgl. einerseits, dem Satz vom gleichseitigen Dreieck andererseits doch auch wieder ein ganz auffälliger Unterschied: dieser Satz gilt mit Notwendigkeit, jedoch sich schwer behaupten ließe, daß BEETHOVENs  C-moll-Symphonie  nicht auch mit einem anderen Ton hätte anfangen können, daß darin sofort das Hauptmotiv hätte einsetzen müssen, usw. Oder wollte jemand auch hierfür Notwendigkeit in Anspruch nehmen, etwa aus dem Grund, weil ein Symphoniesatz, der anders anfinge, eben nicht der erste Satz aus BEETHOVENs fünfter Symphonie wäre? Der Gedanke hätte nicht mehr für sich als der seltsamerweise so oft gemachte Versuch, alle allgemeinen Sätze, z. B. den von der Brennbarkeit des Diamanten, deshalb für analytisch und daher notwendig zu erklären, weil ein Ding, das alle Eigenschaften des Diamanten hätte, nur die Brennbarkeit nicht, eben nicht als Diamant bezeichnet werden dürfte. Unser Wissen über derlei ästhetische Gegenstände hat also durchaus den Charakter unseres Wissens von der Wirklichkeit, obwohl man es da nur mit "ästhetischer Wirklichkeit", d. h. mit gar keiner, zu tun hat. Wenn uns hier demnach wederdie in der Natur der Gegenstände begründete Notwendigkeit bestimmt, noch die Wirklichkeit, was bindet uns, wenn man so sagen darf, eigentlich in Bezug auf unser intellektuelles Verhalten diesen Gegenständen gegenüber? Das tägliche Leben ist um die Antwort keinen Augenblick verlegen, wenn ihm die Frage nur nicht in allzu theoretischer Form vorgelegt wird. Wer also wissen will, woher man das Recht zu der Behauptung nimmt, daß die fünfte Symphonie mit einem  G,  der erste Teil des  Faust  mit den beiden Vorspielen beginnt und dgl., der wird ohne Besinnen auf die betreffenden Stiche oder Drucke und damit indirekt auf die Konzeption des Künstlers verwiesen, und der Theorie obliegt eigentlich nur, den merkwürdigen, in seiner Eigenartigkeit vor LIPPS kaum gewürdigten Sachverhalt in seiner Allgemeinheit ausreichend klar zu erfassen.

Man kann dabei ganz wohl von dem so alltäglich gewordenen Bild von der schöpferischen Tätigkeit des Künstlers ausgehen, wenn man dieses Bild nur nicht auf den eigentlichen Gegenstand ästhetischen Verhaltens bezieht, der, wie berührt, als solcher weder existiert noch geschaffen werden kann. Was der Künstler "schafft", ist eine mehr oder weniger zusammengesetzte Wirklichkeit, welche die Eigenschaft hat, für den, der sie erfaßt, etwas mehr oder weniger Zusammengesetztes zu "bedeuten", eben den ästhetischen Gegenstand, der dadurch für den jene Wirklichkeit Erfassenden aus der unendlichen Gesamtheit der außenseienden Gegenstände herausgehoben ist und von dessen Standpunkt aus passend als  vorbestimmter  Gegenstand bezeichnet werden mag. Vorbestimmend funktioniert eine Wirklichkeit nicht nur, solange sie existiert, sondern von da ab ohne Ende, wenn auch die Kenntnis dieser Funtktion und damit die der Vorbestimmtheit verloren gehen kann. Der vorbestimmte Gegenstand bleibt als solcher außenseiend, d. h.: ob er ist oder nicht ist, bleibt für die Tatsache seiner Vorbestimmtheit unwesentlich. Aber eine auf ihn sich beziehende Erkenntnis nimmt insofern den Charakter empirischen Wissens an, als sie auf das Wissen über die vorbestimmte Wirklichkeit zurückgeht, das seinerseits natürlich empirisch ist. Ist so die Natur eines vorbestimmten Gegenstandes, obwohl er außenseiend ist, zuletzt nur empirisch feststellbar, so kann ihm aufgrund einer solchen Feststellung seine Natur dann ebenso apriorisch, zunächst sogar analytisch, zugesprochen werden, wie man vom Diamanten, wenn man ihn erst gut genug kennt, seine Brennbarkeit ja wirklich analytisch und dann apriorisch prädizieren kann. Was  Mephisto  "sagt", ergibt sich derart analytisch aus der empirisch festgestellten Beschaffenheit der Faustdichtung: das zeitlose Präsens betrifft in völlig sachgemäßer Ausdrucksweise nicht die vorbestimmende Wirklichkeit, GOETHEs Gedanken, sondern eben deren Gegenstand.

Ist hiermit das Wesentliche der Sache richtig gekennzeichnet, dann liegt im "Hinnehmen" kaum mehr ein Problem von besonderer Schwierigkeit. Denn dieses Hinnehmen betrifft ja doch in erster Linie die vorbestimmende Wirklichkeit. Daß wir uns auch dem ästhetischen Gegenstand gegenüber sozusagen unfrei oder gebunden fühlen, darin kommt zuletzt doch nur der Zwang zur Geltung, den uns die Wirklichkeit auferlegt. Und daß das "Hinnehmen" mit dem "Annehmen" in dem von mir vertretenen Sinn im allgemeinen nichts zu tun hat, ist nun ebenfalls klar. Denn auf das "Hinnehmen" ist man einer vorbestimmten "Gestalt" (im Sinne der zweiten von WITASEKs Gegenstandsklassen) (35) gegenüber ganz ebenso angewiesen wie angesichts der Handlung einer epischen oder dramatischen Dichtung. Während aber hier die Annahmen zum Erfassen des Gegenstandes sichtlich unerläßlich sind, kann ihr Anteil am anschaulichen Erfassen einer Gestalt höchstens erst durch theoretische Erwägungen (36) nahegelegt werden.

Ich habe im vorstehenden, LIPPS' Anregungen folgend, die Sache der "vorbestimmten Gegenstände" zunächst auf ästhetischem Gebiet erwogen. In der Tat ist diese Vorbestimmtheit gerade für die ästhetischen Gegenstände von ganz besonders kennzeichnender Bedeutung, und nichts mag geeigneter sein, die meines Wissens zuerst von WITASEK betonte prinzipielle Bedeutsamkeit des gegenständlichen Moments in der  Ästhetik  zu beleuchten. Irrig wäre aber die Meinung, die Vorbestimmtheit komme nur an ästhetischen Gegenständen zur Geltung. Nicht nur  Mephisto  "sagt" dieses und jenes, sondern auch sein Dichter, und nicht nur dieser, sondern auch der Autor eines Buches, eines Briefes, der dann freilich noch eher "schreibt", - der Berichterstatter, der je nach den Umständen "telephoniert" oder "telegraphiert" usw., wobei natürlich das zeitlose Präsens in dem Maße zurücktritt, in dem die Wirklichkeit mit ihrer Zeitbestimmung naturgemäß sich in den Vordergrund drängt. Man erkennt nun leicht, daß strenggenommen jede geschriebene oder gesprochene Rede einen Gegenstand vorbestimmt, ja jeder Gedanke, gleichviel, ob in Worte gefaßt oder nicht. Oft wird, wer eine derartige Vorbestimmtheit als solche zu erfassen in der Lage ist, keinen Anlaß haben, sich bei einem so hervorgehobenen Gegenstand aufzuhalten; oft wird die Vorbestimmung verlorengehen oder ganz unerfaßt bleiben. Welche Wichtigkeit aber der Tatsache der Vorbestimmung auch auf außerästhetischem Gebiet zukommt, das ergibt insbesondere der Hinweis auf die charakteristische Stellung des Subjekts im Satz.

Im Subjekt eines Satzes hat man ja von Natur aus dasjenige vor sich, von dem etwas ausgesagt, über das geurteilt werden soll: wer es denkt oder nennt, bestimmt zumindest für sich, oft auch für andere einen Gegenstand. Die Vorbestimmung erfolgt mit souveränster Machtvollkommenheit und ist unbedingt bindend sowohl für den Vorbestimmenden selbst wie für andere, soweit die intellektuelle Tätigkeit eben an dieses Subjekt anknüpfen will. Ein förmlicher Akt einer solchen Vorbestimmung ist die Definition: die Freiheit vor derselben ist ebenso anerkannt wie die Gebundenheit nach derselben (37). Auch daß der vorbestimmte Gegenstand als solcher noch außenseiend ist, kommt an den Definitionen wie an den aufgrund derselben gefällten analytischen oder sonstigen apriorischen Urteilen besonders deutlich zur Geltung.

Auf die Weisen, in denen die Vorbestimmung erfolgen kann, und auf die Relationen zwischen der vorbestimmenden Wirklichkeit und dem durch sie bestimmten Gegenstand kann hier nicht eingegangen werden. Nur auf ihre große Mannigfaltigkeit sei hingewiesen. Am einfachsten werden die Dinge im Grenzfall liegen, wo die vorbestimmende Wirklichkeit der Gegenstand selbst ist, sofern bereits er der Wirklichkeit angehört, wie etwa bei einem in wirklicher Ausführung vorliegenden Ornament oder auch bei einem Bauwerk. Auch bei der ästhetisch wirksamen Landschaft, kurz beim Naturschönen wird es nicht anders sein. Bestimmendes und Bestimmtes scheinen hier völlig zusammenzufallen. Daß es aber mehr als wertlose Künstlichkeit ist, den Gegensatz auch in diesem Grenzfall aufrechtzuerhalten, erhellt sich daraus, daß das, was auch hier eigentlicher Gegenstand eines ästhetischen Verhaltens ist, durch die Existenz des Wirklichen, zumindest theoretisch, gar nicht betroffen wird, gleichwohl aber jene eigentümliche starre Unabänderlichkeit des vorbestimmten Gegenstandes nicht verkennen läßt.


§ 5. Das Urteilsgefühl als Tätigkeitsgefühl

Ob die Ausführungen des vorigen Paragraphen eine ganz ausreichende Rechtfertigung dafür bieten, daß ich in einem Aufsatz über Urteilsgefühle so lange bei der "ästhetischen Wirklichkeit" und den "vorbestimmten Gegenständen" verweilte? Ich kehre nach einer hoffentlich nicht ganz ergebnislosen Abschweifung zum Thema zurück, indem ich zu der Auffassung Stellung nehme, durch welche LIPPS die Lehre vom Urteilsgefühl zu vertiefen und damit zugleich auf eine neue Grundlage zu stellen versucht.

Sollte nämlich das, was ich im ersten Abschnitt dieser Abhandlung darzulegen versucht habe, auch in allen wesentlichen Punkten der Wahrheit entsprechen, so scheint meinen Aufstellungen doch kaum der Vorwurf erspart werden zu können, daß sie einigermaßen an der Oberfläche bleiben und sich mit einer ziemlich äußerlichen Beschreibung der Tatsachen begnügen. Tatsache ist freilich, daß wir an das Dasein und Nichtdasein gewisser Dinge unter Umständen Gefühle knüpfen, und daß wir dieses Dasein oder Nichtdasein erfassen müssen, wenn wir darauf reagieren sollen. Aber äußerlich bleibt mir jenes Dasein und Nichtdasein ansich am Ende doch: Und was mein Gefühl damit zu tun hat, entzieht sich nach wie vor einem genaueren Verständnis (38). Dem Bedürfnis, hier tiefer einzudringen, kommt nun LIPPS durch Aufstellungen wie die folgenden entgegen:
    "Alle sogenannnten  Urteilsgefühle  entstehen nicht aus einem Urteil als solchem; sie sind also insofern nicht Urteilsgefühle, sondern sie haften unmittelbar am  Erleben  desjenigen, was in einem Urteil bejaht wird ..." (Seite 494).

    "Immer, wenn unser Freude dadurch bedingt ist, daß wir wissen oder zu wissen glauben, das Erfreuliche finde wirklich oder tatsächlich statt, oder habe stattgefunden, oder werde stattfinden, so beruth die Freude in Wahrheit auf einem unmittelbaren Erleben, nämlich einer unmittelbar erlebten inneren Tätigkeit, der Tätigkeit des  Genießens."  (Seite 502f)
Auf den das "Genießen" betreffenden Schlußpassus gehe ich, da mir der Ausdruck hier eher mißverständlich als bezeichnend scheint, lieber nicht ein. Ob es aber angeht, die Urteilsgefühle als Tätigkeitsgefühle aufzufassen, möchte ich schon um der psychologischen Grundlegung einer Werttheorie willen ins Reine zu bringen versuchen, indem die in Rede stehende Auffassung ja jedenfalls vor allem für die Wertgefühle, wie ich sie darstellen zu sollen gemeint habe, eine neue Sachlage in den Vordergrund rücken würde. Denn für die Wissensgefühle als Urteilsaktgefühle bringt die LIPPSsche Aufstellung eigentlich nichts Unerwartetes: gelingt es aber, auch die Wertgefühle demselben Gesichtspunkt zu unterstellen, dann bliebe zwar die Wertpsychologie, was den Begehrungstheorien des Wertes gegenüber (39) betont zu werden verdient, immer noch Gefühlspsychologie: gleichwohl müßte dadurch die bisherige Auffassung unserer Werterlebnisse eine ganz einschneidende Abänderung erfahren.

Wie soll es nun aber möglich sein, das Gefühlsverhalten eines Subjekts zur Wirklichkeit aus Gefühlsreaktion auf Tätigkeiten desselben zu betrachten, obwohl die Wirklichkeit doch so oft ein ganz außerhalb des Subjekts gelegenes ist? LIPPS zeigt dies zunächst an Beispielen. Freude am Besitz ist, wie er zu erweisen versucht, Freude an der Freiheit des Disponierens (Seite 494); sie knüpft sich an "eine jetzt erlebte Beziehung oder innere Stellungnahme zum gewußten Besitz" (Seite 495). Freude an einer vollbrachten oder zu vollbringenden Tat ist Freude am nach- oder vorerlebten wirklichen Tun (Seite 496), Freude am Tun eines anderen Freude an miterlebtem Tun (Seite 498). Freut man sich über ein gutes Weinjahr, so antizipiert man vielleicht künftigen eigenen Weingenuß, der eine "innere Tätigkeit" ist, eine "eigentümliche innere Zuwendung", eine "freie, bereitwillige, begierige Erfassung und innerliche Aneignung", - oder man erlebt sympathisch eine solche Tätigkeit anderer mit, oder fühlt sympathisch mit den Weinproduzenten deren Freude am Besitz (Seite 498), usw. Daran schließt sich die allgemeinere Fassung: Alle Lust oder auch alles "Genießen ... ist entweder  sinnliches  Genießen, d. h. Genießen eines Sinnlichen, oder es ist Selbstgenuß; und es ist beidemal idiopathisches oder sympathisches Genießen" (Seite 499). Sinnliches Genießen ist die "freie oder begierige Erfassung des sinnlich wahrnehmbaren Gegenstandes", die sich einstellt, sofern "sie einem in mir vorhandenen  Bedürfnis  entspricht oder gemäß ist" (Seite 500). "Gegenstandswertgefühlen" (Seite 502) dieser Art steht das "Selbstwertgefühl" gegenüber, "die Lust, die in" der "Selbstbetätigung wurzelt" (Seite 500): im Gegensatz zur "rezeptiven Tätigkeit" dort, in der das Subjekt "gegenständlich bestimmt" ist, handelt es sich hier um eine wählende, insofern freie, spontane Tätigkeit, die lustvol ist "in dem Maße, als sie Tätigkeit, nämlich positive Tätigkeit ist. Das heißt lustgefärbt ist die kraftvolle, die vielseitige, oder die reiche und weite, und die in sich selbst einstimmige Tätigkeit, welches auch immer die Gegenstände dieser Tätigkeit sein mögen" (Seite 501). Das Selbst der Selbstwertgefühle "ist entweder nur das eigene Selbst, oder ist das von mir unmittelbar erlebte Ich; oder aber es ist das objekvierte, in einem sinnlich Wahrgenommenen erlebte Ich oder Selbst." In diesem Sinne ist "der Gegensatz zwischen der Lust an sinnlichen Gegenständen und dem Selbstwertgefühl erschöpfend. Das heißt es gibt keine dritte Möglichkeit der Lust  an  etwas." (Seite 502.

Wie man sieht, greifen diese Aufstellungen über den Bereich dessen, was ich unter dem Namen der "Wertgefühle" zusammenzufassen und einer Sonderbehandlung zuzuweisen versucht habe, weit hinaus: sie betreffen alles, was dem Gegensatz von Lust und Unlust untersteht, - meinem Sprachgebrauch nach also alle Gefühle. Für die Theorie, die LIPPS vertritt, mag die Aussicht auf eine so weitreichende Geltung einen Vorzug bedeuten. Wenn ich aber im Rechte war, in den Wertgefühlen etwas den anderen Gefühlen gegenüber eigenartiges zu sehen, dann ist dieser Eigenartigkeit durch die in Rede stehende Theorie schon deshalb nicht Rechnung getragen, weil dieselbe eben alle Gefühle gleichermaßen betrifft. Die Einteilung in Gegenstands- und Selbstwertgefüle freilich stellt jene Eigenartigkeit implizit in Abrede: sie erklärt alle Gefühle für Wertgefüle. Es geschieht dies in Übereinstimmung mit der Meinung, die vor Inangriffnahme der psychologischen Werttheorie ziemlich häufig gewesen sein dürfte, übrigens auch noch nach derselben, noch dazu vom Verfasser einer "psychologischen Grundlegung eines Systems der Werttheorie" (40) in dem Satz ausgesprochen ist: "Wert im allgemeinen ist eine gefühlsmäßige Bedeutung": Dem habe ich aber entgegenzuhalten, daß dem Wertgedanken, falls man ihn nicht definitorisch umgestaltet, keineswegs jedes Gefühl sozusagen gleich gut ist. Schmeckt mir eine Speise, so ist das auftretende sinnliche Gefühl zwar vielleicht ein Anlaß, der Speise auch ein Wertgefühl zuzuwenden, aber es ist sicher nicht das Wertgefühl selbst (41). Ebensowenig ist das Wohlgefallen an einem Bildwerk das Gefühl für dessen Wert, wenn sich dieser auch auf jenes Wohlgefallen gründen mag. Geschehnisse, von deren Natur und Zusammenhang der Historiker mit Befriedigung Kenntnis nimmt, sind darum noch lange nicht wertvoll. Kurz: sinnliche, ästhetische, Wissensgefühle sind etwas ganz anderes als Wertgefühle. Was diese letzteren aber sind, darüber können dann LIPPS' allgemeine Aufstellungen eben um ihrer Allgemeinheit willen keinen Aufschluß bieten. Dasselbe gilt  mutatis mutandis  [mit den notwendigen Änderungen - wp] natürlich auch von den Urteilsgefühlen im allgemeinen, falls sie den Vorstellungsgefühlen gegenüber eine deutlich gekennzeichnete Tatsachengruppe ausmachen.

Natürlich sind es dem eben Dargelegten zufolge zunächst die "Gegenstandswertgefühle", die ich als eigentliche Wertgefühle nicht wohl gelten lassen kann. Für uns kommen daher des näheren nur die "Selbstwertgefühle" in Betracht. Übrigens auch sie wieder nicht so sehr ihrer allgemeinen Charakteristik nach, die mit den konkreten Erfahrungen scher in eine eindeutige Beziehung zu setzen ist, - als mit Rücksicht auf die von LIPPS herangezogenen Beispiele. Freude am Reichtum, Weinernte oder guten Taten sind jedenfalls Wertgefühle, und die Frage darf nicht unerhoben bleiben, ob LIPPS durch die Analyse dieser Fälle wirklich zu einer Beschreibung der Wertgefühle gelangt, welche die Heranziehung des Urteils zu ersetzen oder mehr als zu ersetzen imstande wäre. Dabei kann ich freilich nicht vermeiden, daß die Gegenstände der betreffenden Gefühle wieder in den Vordergrund treten. Sollte das mit der eben in Aussicht genommenen Vernachlässigung der "Gegenstandswertgefühle" minder gut verträglich sein, als ich den Ausführungen LIPPS' entnehmen zu können glaube, so wird damit sachlich deshalb kein Schaden angerichtet sine, weil ich eben auf die allgemeine Bestimmung der "Selbstwertgefühle" gegenüber den "Gegenstandswertgefühlen" nicht näher eingehe.

Die Gegenstände, auf die wir Wert legen können, sind entweder Erlebnisse, das Wort so eng verstanden, daß nur Psychisches darunter befaßt ist, - oder, wenn das etwas barbarisch gebildete Wort statthaft ist, Nichterlebnisse. Erlebnisse sind, vom Standpunkt des den Wert Fühlenden, des Wertsubjektis betrachtet, entweder Eigen- oder Fremderlebnisse, - die Eigenerlebnisse entweder gegenwärtige oder nichtgegenwärtige. Es wird sich empfehlen, diese natürlichen Gruppen unserer Betrachtung zugrunde zu legen.

Als Paradigma für die Gruppe der Eigen- und Fremderlebnisse verwendet LIPPS, wie wir sahen, die Freude an der eigenen oder fremden Tat. Bleiben wir hier zunächst beim gegenwärtigen Eigenerlebnis, so mag es wirklich manches für sich haben, die Freude an gegenwärtiger Eigentätigkeit als Tätigkeitsgefühl zu deuten. Ich für mein Teil könnte bereits dieser Deutung nicht zustimmen, weil sie mir ebensowenig den Tatsachen zu entsprechen scheint wie die oben berührte Deutung eines sinnlichen Gefühls als Wertgefühl. Wenn ich eine Tätigkeit deshalb werthalte, weil sie lustvoll ist, so ist darum, wie mir scheint, das Wertgefühl um der Lust willen etwas anderes als die Lust. Vielleicht aber stellt sich dieser Unterschied nicht für jedermann greifbar genug heraus: ich versuche daher deutlichere Belege für meine Auffassung beizubringen. Ist denn jedes gegenwärtige Erlebnis, das ich erhalten kann, ein Tun? Oft, viel öfter als billig, hat man hervorgehoben, daß Lust ein Wert, wohl gar der einzige eigentliche Wertgegenstand ist. Letzteres ohne Zweifel mit Unrecht; aber sicher kann man sich über eine Lust (ich rede hier immer noch nur von der eigenen, gegenwärtigen) freuen über einen Schmerz betrübt sein. Man versucht hier wohl die Auffassung, die Freude  ist  hier nichts anderes als die Lust, die Betrübnis nichts anderes als der Schmerz: aber die unmittelbare Erfahrung stellt sich dem schon recht deutlich entgegen. Wie vollends, wenn ich mich über meine Lust betrübe oder über meinen Schmerz freue, was unter gewissen ethischen Voraussetzungen doch ganz wohl möglich ist?

Vielleicht wird aber, was ich zu vertreten habe, noch deutlicher an nichtgegenwärtigen Erlebnissen, bei denen es hier nicht viel verschlagen dürfte, ob sie eigene oder fremde sind, und ob sie demgemäß vom Subjekt nach-(oder vor-)erlebt oder bloß sozusagen miterlebt werden müssen. Daß es nämlich auch bei einem in irgendeinem Sinn Nichtgegenwärtigen für das Subjekt auf eine Art Erleben hinausläuft, wenn sein Gefühl darauf reagieren soll, darüber bin ich mit LIPPS ganz anderer Meinung, wenn ich mir auch im einzelnen die Sache vielleicht etwas anders denke (42). Auch darin dürfte LIPPS im Recht sein, daß man psychisch tätig sein muß, um nichtgegenwärtiges psychisches Tun nach- oder mitzuerleben: insofern scheint auch nichtgegenwärtigem Tun gegenüber die Gelegenheit zu Tätigkeitsgefühlen gegeben. Aber wie LIPPS selbst hervorhebt (Seite 505), ist diese Gelegenheit gleich gut, wenn es sich um eine "empirische", als wenn es sich bloß um eine "ästhetische Wirklichkeit" handelt. Anders ausgedrückt: für das Gefühlsverhalten, das LIPPS hier als "Selbstwertgefühl" beschreibt, ist es einerlei, ob das Nichtgegenwärtige, dem sich dieses Gefühl als seinem Gegenstand zuwendet, existiert oder nicht, - natürlich auch, ob der Fühlende es für existierend hält oder nicht. Ein Gefühl dieser Art ist aber ganz gewiß kein Wertgefühl: nichts ist charakteristischer für das Werthalten, als daß dasselbe einem Gegenstand mit ganz ausdrücklicher Berücksichtigung seiner Existenz oder Nichtexistenz zugewendet ist, und daß es sein Vorzeichen in dessen Gegenteil verkehrt oder zumindest verschwindet, wenn Nichtdasein anstelle des Daseins tritt oder umgekehrt.

So muß ich bezüglich nichtgegenwärtiger Erlebnisse als Wertobjekte auch für den günstigsten Fall, daß diese Erlebnisse Tätigkeiten sind, der Auffassung des Wertgefühls als Tätigkeitsgefühl zwei Einwendungen entgegenhalten. Das anfällige Tätigkeitsgefühl müßte erstens ganz in derselben Weise zustande kommen, wenn das Subjekt jene Erlebnisse durch Existenzurteile, als wenn es sie durch Existenzannahmen erfassen würde. Ferner aber müßte es im Urteilsfall einerlei sein, ob das Urteil bejahend oder verneinend ausfällt. Keines von beiden ist bei Wertgefühlen der Fall: damit scheint mir der Beweis erbracht, daß, auch wo Tätigkeiten wertgehalten werden, die zum Erfassen dieser Tätigkeiten unerläßlichen Urteile konstitutive Momente an den betreffenden Wertgefühlen ausmachen.

Nach diese Feststellungen werden die Erwägungen in Bezug auf Nichterlebnisse oder, wie man dafür wohl überall wird sagen können, der physischen Gegenstände kurz ausfallen dürfen. Es müßte gezeigt werden können, daß in allen solchen Fällen auch Tätigkeiten vorliegen, auf welche die betreffenden Wertgefühle zurückgehen, und ein Beweis hierfür wird kaum anzutreten sein. Bei seinem Hauptparadigma, der Freude am Besitz, beruft sich LIPPS auf die Freiheit des Disponierens, genauer auf die Freude, die bereits durch ein gleichsam antizipiertes Disponieren ausgelöst wird. Ist aber, ich greife damit auf das eben Dargelegte zurück, zu einer solchen Antizipation nur Vorstellen oder Annehmen nötig, dann kann ich eine solche Freude auch bloß einem eingebildeten, angenommenen Besitz gegenüber erleben: wo nicht, so ist wieder das Urteil unerläßlich. Übrigens dürfte an den Gefühlen, die der Geizhals dem aufgehäuften Geld zuwendet, der Gedanke ans Disponieren schon recht wenig beteiligt sein: Disponieren hieße ja hier Ausgeben, und das liegt ihm fern. Solange freilich das Geld für ihn nur Tauschobjekt war, mußte es ihm auch sehr auf die Dispositionsfreiheit ankommen; aber damals war er eben noch ein vernünftiger Mensch und kein Geizhals. Auch in anderen Fällen von Besitz wird dem Disponieren kaum große Bedeutung zuzusprechen sein: wie sollte ich etwa über ein Andenken "disponieren", das mir etwas wert ist? Dann gibt es aber auch Güter genug, bei denen von Disponieren überhaupt nicht mehr gut die Rede sein kann: wenn ein Haus niedergerissen wird, in dem ich lange gewohnt habe, wenn eine mir vertraute Stadt oder Gegend ihr Aussehen ändert, so tut mir das leid, usw. Die Mannigfaltigkeit wird natürlich noch viel größer, wenn man sich dabei nicht auf das Physische beschränkt. Übrigens gilt auch hier, daß nicht nur die Freude dem Leid, sondern auch das Existenzgefühl dem Nichtexistenzgefühl gegenübersteht, und bezüglich der gegensätzlichen Stellung des letzteren zum ersteren jeder Schlüssel für das Verständnis fehlt, solange man für die Werthaltung nur das maßgebend sein läßt, was zum Vorstellen des betreffenden Gegenstandes erforderlich sein mag.

Die Analyse des Weinbeispiels bietet nun kaum mehr neue Seiten. Glaube ich nicht daran, d. h. urteile ich nicht, daß die Weinernte gut ist, so helfen mir weder die Gedanken an den eigenen Weingenuß noch die an das Schicksal der Weingartenbesitzer zu einem Wertgefühl; sie tun es auch nicht, wenn ich an die Güte der Ernte glaube, aber zwischen ihr und meinem Weingenuß bzw. dem Gewinn der Weinproduzenten keinen Zusammenhang voraussetze. Kurz, wieder tritt uns auch hier das Urteil als ein ganz unerläßlich maßgebendes Moment entgegen, wenn jedoch das Wertgefühl durch Gefühle ausgemacht würde, wie sie sich auch an urteilsfreie Nebengedanken knüpfen könnten, wäre nicht abzusehen, warum gerade die Weinernte sich als ein Wertgegenstand darstellt, da doch jene Nebengedanken vom Allerverschiedensten hätten ihren Ausgang nehmen können.

Ich gründe auf die hier niedergelegten Erwägungen, die durch die besondere Natur der untersuchten Beispiele hoffentlich ihrem wesentlichen Beweiswert nach nicht eingeschränkt worden sind, die Überzeugung, daß es nicht angeht, die Urteilsgefühle und insbesondere die Wertgefühle als Tätigkeitsgefühle zu beschreiben und demgemäß den Anteil des Urteils an ihnen als einen bloß äußerlichen und insofern unwesentlichen zu betrachten. In Bezug auf die Art und Weise wie das Gefühl sich der Wirklichkeit zuwendet, müssen wir also zur Zeit auf einen näheren Einblick, als ihn der Hinweis auf das Urteil gewährt, verzichten. Immerhin wird man auch die theoretische Leistung, die in diesem Hinweis liegt, nicht zu gering veranschlagen dürfen. Denn was hier den Eindruck des Rätselhaften, um nicht zu sagen des Wunderbaren, macht, das ist nicht so sehr Sache des Gefühls als eben des Urteils. Daß es ein psychisches Geschehen gibt, das, sonst ganz und gar auf gleicher Linie mit den übrigen psychischen Erlebnissen stehend, sich von diesen dadurch fundamental unterscheidet, daß es, unter günstigen Umständen über sich hinausgreifend, einen Gegenstand, der niemals es selbst ist (43), zu erfassen vermag, das ist eine Tatsache, der in unserer ganzen Erfahrung nichts auch nur entfernt Ähnliches an die Seite zu setzen ist. Hat man aber einmal, was meiner Überzeugung nach ganz unvermeidlich ist, die Transzendenz wahrer Urteile als eine letzte Grundtatsache der Erkenntnistheorie und Psychologie anerkannt, dann hat man dadurch schon von selbst auch die Verbindung zwischen unserem Fühlen und der Wirklichkeit hergestellt, und die vermittelnde Rolle, die dem Urteilen dabei zukommt, ist dann nicht mehr schwerer oder unvollkommener verständlich als vieles, wenn nicht das meiste andere im psychischen Leben.
LITERATUR - Alexius Meinong, Über Urteilsgefühle: was sie sind und was sie nicht sind, Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. 6, Leipzig 1905
    Anmerkungen
    1) LIPPS, Weiteres zur Einfühlung, Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. IV, Seite 486.
    2) Wer diese Identität im Hinblick auf "neutrale Gefühle" bestreitet, gebraucht das Wort "Gefühl" weiter als ich, wird daher sicher  auch  all das als Gefühl bezeichnen, was ich so nenne.
    3) Genauer eine möglichst elementar erfaßte psychische Tatsache, so elementar nämlich, als angeht, ohne durch die Analyse die Eigenartigkeit der betreffenden Tatsache zu bedrohen. Ich betone dies ausdrücklich, um den Schein zu vermeiden, als impliziere das oben Gesagte etwa die Einfachheit der Repräsentanten der vier psychischen Grundklassen, wobei ich jedoch meine, daß, so gewiß mir bisher für keine dieser vier Grundtatsachen eine Analyse wirklich gelungen scheint, doch auch den allfälligen Ergebnissen künftiger Forschung nicht vorgegriffen werden darf.
    4) Daß sie freilich strenggenommen auch keinem andern Gefühl fehlen, darüber vgl. meine "Psychologisch-ethischen Untersuchungen zur Werttheorie", Seite 33f.
    5) Über den Begriff der psychologischen Voraussetzung vgl. MEINONG, Werttheorie, Seite 34
    6) MEINONG, Werttheorie a. a. O., Seite 22 und öfter
    7) CARL STUMPF, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane, Bd. 21, 1899, Seite 48f.
    8) Nur, daß er auch für die ästhetischen Gefühle das Urteil maßgebend sein läßt (a. a. O., Seite 54f), könnte ich natürlich nicht für sachgemäß halten. Vorgreifend möchte ich sagen: Objektive weisen nicht immer auf Urteile hin, da sie auch durch Annahmen zu erfassen sind.
    9) Irre ich nicht, so hat sich ein ebenso erfreuliches Zusammentreffen bezüglich einer mir womöglich noch wichtigeren Sache in der allerjüngsten Zeit zugetragen. Oder sollte STUMPFs Berliner Akademievortrag vom 19. Januar dieses Jahres, von dem die Deutsche Literaturzeitung (1905, Nr. 6), Seite 329) eine vorläufige Mitteilung macht, nicht ähnlichen Zielen zugewand sein wie meine Ausführungen "Über Gegenstandstheorie" in der Nr. 1 der von mir 1904 herausgegebenen "Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie"?
    10) Vgl. auch HÖFLER, Psychologie, Seite 400f
    11) vgl. MEINONG, Gegenstandstheorie a. a. O., Stichwort "Sosein" im Register, Seite 627
    12) Ob auch Bestandurteil, soll hier ununtersucht bleiben; ich halte es für sehr wahrscheinlich.
    13) vgl. MEINONG, Werttheorie a. a. O., Seite 56f
    14) vgl. insbesondere STUMPF, a. a. O., Zeitschrift, Bd. XXI, Seite 51
    15) Allerdings nicht nur für sie. Vgl. MEINONG, Werttheorie, a. a. O., Seite 33f
    16) vgl. MEINONG, Über Gegenstände höherer Ordnung", Zeitschrift für Psychologie, Bd. XXI, Seite 185f
    17) MEINONG, Über Annahmen, Seite 176f, 182f.
    18) MEINONG, Über Annahmen, Kapitel VIIf
    19) MEINONG, Gegenstandstheorie, a. a. O., Nr. II und III.
    20) CARL STUMPF, Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinnesorgane, Bd. XXI, Seite 48
    21) vgl. RUDOLF AMESEDER, Beiträge zur Grundlegung der Gegenstandstheorie, in den "Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie", Seite 54f.
    22) vgl. AMESEDER, a. a. O., Seite 57f
    23) Vgl. meine Ausführungen "Über Werthaltung und Wert", in Bd. 1 des Archivs für systematische Philosophie, Seite 232f.
    24) So bei der Bestimmung des Begriffs der Notwendigkeit, vgl. "Über Annahmen", Seite 193f
    25) MEINONG, Werttheorie a. a. O., Seite 36f
    26) vgl. insbesondere J. S. MACKENZIE, "Notes on the theory of value", Mind 1895, Bd. IV der neuen Folge, Seite 439f.
    27) vgl. MEINONG, Werttheorie, a. a. O., Seite 38.
    28) WITASEK, Grundzüge der allgemeinen Ästhetik, Seite 255.
    29) Wenn sich MACKENZIE (a. a. O., Seite 439) ausdrücklich dagegen wendet, daß die Werthaltung des Schönen "irgendein explizites Urteil über den Wert" involviere, so könnte dem ein Mißverständnis meiner Aufstellungen zugrunde liegen, das mir auch sonst wiederholt begegnet ist. Ich war nie der Meinung, daß das Urteil, vermöge dessen das Wertgefühl ein Urteilsgefühl ist, ein Urteil über den Wert wäre.
    30) vgl. auch HÖFLER, Psychologie, Seite 389f.
    31) WITASEK, Ästhetik, a. a. O., Seite 195f. Vgl. übrigends auch schon EDUARD MARTINAK, "Zur Begriffsbestimmung der intellektuellen Gefühle und des Interesses", Süddeutsche Blätter für höhere Unterrichtsanstalten, Stuttgart 1896, Bd. IV, Seite 162f
    32) Es ist geradezu die Hauptposition in WITASEKs "Grundzügen der allgemeinen Ästhetik", vgl. insbesondere Seite 66f.
    33) Vgl. meine Ausführungen "Über Gegenstände höherer Ordnung und deren Verhältnis zur inneren Wahrnehmung" in Bd. XXI der Zeitschrift für Psychologie und Physiologie der Sinneswahrnehmungen, Seite 186f.
    34) vgl. meinen Aufsatz "Über Gegenstandstheorie" in den "Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie", besonders Seite 12f.
    35) WITASEK, Grundzügen der allgemeinen Ästhetik, Seite 39f
    36) Vgl. meine Ausführungen "Über Annahmen", Seite 109f.
    37) Vgl. den Gegensatz der "vorgegebenen" und "nachgegebenen" Objektive in RUDOLF AMESEDERs "Beiträgen zur Grundlegung der Gegenstandstheorie", Seite 61f der "Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie". Das, wodurch jene Objektive vorgegeben sind, ist eben die Vorbestimmung.
    38) Ein solches vermißt an meinen einschlägigen Aufstellungen mit Recht auch B. GROETHUYSEN in seiner sehr schönen Arbeit über "Das Mitgefühl", Zeitschrift für Psychologie, Bd. 34, Seite 222.
    39) vgl. WILHELMINE LIEL, "Gegen eine voluntaristische Begründung der Werttheorie" in den obenerwähnten "Untersuchungen zur Gegenstandstheorie und Psychologie", Seite 577.
    40) JOSEF CLEMENS KREIBIG auf Seite 3 des den angegebenen Titel tragenden Buches (Wien 1902).
    41) Vgl. übrigens auch LIPPS, Seite 514f: "Daß eine edle Tat geschieht, dies hat Wert oder ist eine wertvolle Sache, nicht aber der angenehme Geschmack einer kandierten Frucht. Kurz gesagt: sinnliche Annehmlichkeit ist nicht Wert."
    42) Um etwa an ein Gefühl zu denken, das ich nicht habe, muß ich dieses Gefühl natürlich vorstellen. Sehe ich nun recht, so gelangt diese Vorstellung nur dann zu dem ihr natürlich unentbehrlichen Inhalt, wenn ich mich "in meiner Phantasie" in die betreffende Gefühlslage versetze, d. h. das entsprechende Phantasiegefühl auslöse. Das gilt unbeschadet sonstiger Abänderungen, mag es sich um das Vorstellen eines Eigengefühls oder eines Fremdgefühls handeln. Ebenso bedarf ich, um ein Begehren oder Urteilen vorzustellen, das sich zurzeit in mir nicht zuträgt, einer Phantasiebegehrung oder einer Annahme, - um eine Empfindung vorzustellen, einer Phantasievorstellung. Kurz: jenes Nach-, Vor-, Miterleben, oder wie man sonst sagen mag, ist zunächst ein Erleben in der Phantasie (im weiten Sinn dieses Wortes, vgl. "Über Annahmen", Seite 283f): aber es ist, wie sogleich im Text zur Sprache kommen muß, nicht  nur  das Auslösen des betreffenden Phantasie-Erlebnisses, weil dieses auch eintritt, wo ich an ein nichtgegenwärtiges Erlebnis zwar denke, aber gar nicht mit diesem Gedanken etwas Wirkliches zu treffen versuche.
    43) Vgl. WILHELM FREYTAG, "Der Realismus und das Transzendenzproblem", Halle/Saael 1902, Seite 108f.