ra-2L. StephingerW. HasbachG. MyrdalE. HeimannW. A. JöhrF. Lifschitz    
 
HERO MOELLER
Zur Frage der Objektivität
des wirtschaftlichen Prinzips

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"Zwei Vorstellungen der logischen Geltung des wirtschaftlichen Prinzips: als einer allgemein-notwendigen Norm seines empirischen Vorkommens und als Motiv des Handelns in der Psyche des Menschen, treten verbunden miteinander auf, so daß ungeklärt ist, wie aus der Ursache der physiologischen Bedürfnisse  unmittelbar  nicht nur ein Wille zur Stillung dieser Bedürfnisse überhaupt, sondern sich zugleich ein  bestimmtes, einheitliches, planmäßiges  Prinzip als notwendige Folge ergeben kann. Der psychologische Gesichtspunkt tritt schließlich in den Vordergrund."

"Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit wird als  Folge  der Unlust erklärt, welche durch Arbeit oder Genußentbehrung entsteht, und seinem Wesen nach ist es, wenn man die drei angegebenen  Wirkungen  zusammenfaßt, bestimmt durch den Vergleich von Lust und Unlust. Es zeigt sich also das Bestreben, das Grundgesetz der reinen Ökonomie im Sinne ihrer modernen subjektiven Werttheorie gänzlich in das - psychologisch, nicht logisch - vorgestellte Subjekt zu verlegen. Das objektive Korrelat dieser subjektiven Lust und Unlust ist als  Arbeit  vorgestellt, die erspart wird oder geleistet werden muß. Die Unlust wird auf Arbeit zurückgeführt, und ihr quantitativ gleichgesetzt, um augenscheinlich aus dem Inkommensurablen der Psyche zum Gegenständlichen zu gelangen. Der Unerkennbarkeit des Lustgefühls soll durch die Vorstellung von entsprechend ersparter Arbeit, die man objektiv erfaßbar denkt, eine Art kausaler Erklärung gewährt werden."

"Seinem Begriff nach entsteht der Gegenstand der theoretischen Nationalökonomie, die menschliche Wirtschaft, erst dann, wenn bewußt wirtschaftlich verfahren wird. Jede vorherige Naturnutzung ist nicht schon Wirtschaft. Für uns steht Wirtschaft als Gesamterscheinung, unter einem bestimmten Prinzip, und dieses Prinzip ist es, welches den  Gegenstand  der Wissenschaft erzeugt. Nicht also bloß durch phänomenologische oder noetische  Wahrnehmung  von Seiendem oder Geschehenem entsteht theoretische Wirtschaftswissenschaft, sondern ihre Möglichkeit beruth auf einer Beziehung von Inhalten auf einen als objektiv vorgestellten Zweck."

"Das Wesen des Quantitativen ist die Abstraktion von aller Mannigfaltigkeit von Eigenschaften und ihre Zurückführung auf eine einzige, die eindimensionale Ausdehnung. Das  Maximum  der Linie, welche in der Wertung überhaupt vorgestellt wird, ist das Ideal des Wirtschaftens. Mittel wie auch Zwecke müssen in der Sozialökonomik, wenn eine theoretische Wissenschaft von ihr bzw. praktisch eine rationale, d. h. berechnende Kalkulation statt einer bloßen Wertempfindung möglich sein soll, in gleicher Weise als ökonomische Quanten gedacht sein."

Eine spezielle Untersuchung der generalisierenden Begriff und insbesondere der gesetzmäßigen Bestimmungen in der theoretischen Nationalökonomie, ebenfalls ausgehend von einem modernen erkenntniskritischen Gesichtspunkt, hat EULENBURG unternommen (1). Er betrachtet im Gegensatz zu den ethischen Deutungen NEUMANNs den rationalen Gehalt der exakten Gesetze als deren Geltungsgrundlage, und unterscheidet ebenso scharf wie WEBER logische Geltung von empirischer Verwirklichung. Das Wesen der abstrakten sozialen Gesetze sieht er gerade darin, daß sie auf alle diejenigen Fälle, die dem idealen Schema, welches in ihnen zum Ausdruck kommt, genau entsprechen, auch notwendig anwendbar sind. Im Gegensatz zu den konkreten bzw. statistischen Regelmäßigkeiten sind die sozialen "Gesetze"  allgemeingültig,  d. h. sie gelten "von allen Fällen gleicher Art unter gleichen Bedingungen für alle Menschen, die die in ihnen enthaltenen Voraussetzungen anerkennen."

Demgemäß entspricht die Wirklichkeit stets nur annähern dem Gesetz; dieses ist als solches von absoluter  Gültigkeit,  die Bedingungen seiner  Wirklichkeit  sind hingegen nur relativ, d. h. historisch gegeben. Während es für die Gesetze nach EULENBURG nicht wesentlich erscheint, ob die in ihnen aufgestellten begrifflichen Voraussetzungen selbst ausnahmslos und zu allen Zeiten empirisch  erfüllt  sind, ist ihre "Gültigkeit" bzw. logische Möglichkeit an bestimmte Bedingungen gebunden, nämlich die relative Konstanz der begrifflichen Elemente, die relative Stabilität der Zustände - vgl. das "ceteris paribus" [unter vergleichbaren Umständen - wp] WAGNERs - und die relative Einfachheit der Vorgänge - die "geringe Kompliziertheit" MENGERs. - Es ist der  logische  Wert der abstrakten Gesetze, der ihnen ihre allgemeine, formale Gültigkeit verleiht (2).

Bezüglich der Frage nach der Kausalität erkennt EULENBURG - gegenüber den Deutungsversuchen RÜMELINs und NEUMANNs -, daß an und für sich zum  Wirtschaften  Menschen vorhanden sein müssen, die handeln, Bedürnisse haben, produzieren, tauschen, aber nicht notwendig Selbstsucht und Eigennutz als die Ursache der Wirtschaftsgesetzt anzusehen oder das Wirtschaftliche aus Gewinnstreben und altruistischem Verhalten zu erklären ist. Es kann jemand aus Ehrgeiz wirtschaftlich handeln, für die Erklärung und Beurteilung der wirtschaftlichen Gesetze als solcher interessiert aber nicht das Motiv, sondern das Faktum;  "das wirtschaftliche Prinzip,  das allerdings immer zugrunde gelegt wird, ist ganz allgemeiner Art. Es steht  jenseits ethischer oder hedonistischer Erwägungen,  vielmehr ist es eine ganz allgemeine Annahme und findet sich in der Mathematik nicht weniger als in der Naturwissenschaft, in der Ästhetik wie in der eigentlichen Nationalökonomie, in der Landwirtschaft wie bei Denkprozeß: alles Bewegte sucht den Weg des kleinsten Mittels". (3) "Wirtschaftliches Handeln ist ein  rein  formales Prinzip, das von den wirklichen Motiven der Handelnden ganz unabhänig ist."

Diese Vorstellung eines objektiven wirschaftlichen Prinzips bei EULENBURG ist dem WEBERschen Begriff von der Rationalität des Handelns aufs engste verwandt. Ebenso wie in der WINDELBAND-RICKERTschen Lehre vom System der Werte als Erklärung kulturell-historischen Denkens abstrakte Prinzipien, Ziele gedacht sind, nach denen bzw. in Richtung auf welche sich die "Begriffsbildung" orientiert, so kommt hier die Vorstellung eines objektiv-notwendigen, formalen Imperativs zur Geltung, welcher die sozialwissenschaftlich-theoretische Erkenntnis beherrscht, und in ihr als Maßstab für die Beurteilung dienen muß. Die naturwissenschaftliche Frage nach der Kausalität des empirischen Geschehens, deren Zurückweichen gegenüber der erkenntniskritischen Richtung wir verfolgten, ist bewußt verlassen, und das Problem ein teleologisches geworden.

In der Richtung der bloßen Forschung nach dem Wesen und der Geltungsgrundlage der Gesetzesbestimmungen in der theoretischen Sozialökonomik sind Untersuchungen, welche schärfer aufs einzelne der bekannten Lehren eingingen, als es seitens EULENBURGs geschieht, nicht zu verzeichnen. Naturgemäß finden sich in sämtlichen Lehrbüchern längere oder kürzere Auseinandersetzungen über das Problem. Das für ihre Bedeutung Entscheidende muß darin gesehen werden, ob das einzelne methodologische Urteil mit einem bestimmten eigenen oder übernommenen System der Erkenntnis überhaupt ein unzerstörbares Ganzes bildet. Zumeist ist das Gebiet, in welches neuere theoretische Forschungen der Wirtschaftslehre als Bestandteil hingenommen werden, eine Gesellschaftswissenschaft, so bei ALFRED AMONN (4) und OTHMAR SPANN (5), auch bei von GOTTL (6), und es kann nicht fehlen, daß dann der Frage nach dem Wesen der theoretischen Gesetze eine nur sekundäre Stellung eingeräumt ist. Dieses Problem läßt sich nicht im engen Rahmen einer typisch geisteswissenschaftlichen Disziplin erschöpfend erledigen. Bei NEUMANN wie auch bei EULENBURG, welche am meisten auf das Einzelne der Lehrsätze gehen, zeigt sich die Notwendigkeit, die Voraussetzungen bzw. mathematischer Erkenntnis vergleichend zu Rate zu ziehen. Das Problem der Gesetze, als das eigentlich methodologische, verlangt eine umfassendere Orientierung, ein weiteres, erkenntnistheoretisches Interesse. Das am feinsten verästelte theoretische Gebäude in der modernen Nationalökonomie, die Lehre WAGNERs, welche eine Fülle von typischen ökonomischen Gesetzesbestimmungen enthält, läßt doch die Frage nach dem Wesen ihrer Möglichkeit ungelöst. Es erfolgt bei WAGNER, in dem von ihm seiner "Grundlegung" vorausgeschickten methodischen Erörterungen, keine grundsätzliche Trennung der Fragen nach der Verwirklichung der Theorien von derjenigen ihrer Möglichkeit als solcher. Bei niemandem so sehr wie bei WAGNER tritt die Eigentümlichkeit der nationalökonomischen Lehrweise zutage, während eine ganze Anzahl moderner Theoretiker, wie z. B. AMONN und von GOTTL, oder die große Schar derjenigen, welche sich von den verschiedensten praktischen oder dogmatischen Einzelgesichtspunkten aus, z. B. dem Geldproblem, mit nationalökonomischen Gegenständen in abstrakter Darstellung befassen, eine bloß allgemeine und vor allen Dingen nur unbewußte Form der  Dialektik  zur Anwendung bringen und hier und da eine Sprache sprechen, die an die Blütezeit der Scholastik erinnert, (indem Denkmöglichkeit und Realität nicht mehr voneinander klar und deutlich unterschieden werden), ist das WAGNERsche  System  ein sehr sorgsam aufgebautes  "System"  im eigentlichen Sinn des Wortes. Jeder gefundene Satz wird ausdrücklich auf die Voraussetzungen beschränkt, welche durch die gefaßten und bis ins einzelne definierten Begriffe vorgezeichnet sind, die Isolierung vermöge des "ceteris paribus" ist von niemandem zu einer solchen Vollendung gebracht worden. Dennoch dürfen wir bei WAGNER nicht die Aufklärung über methodologische Fragen selbst erwarten. DIETZEL war es, der in dieser Beziehung die Methode WAGNERs verwertete, ohne aber, wie wir sahen, sich mit ihm in eine völlige Übereinstimmung zu setzen.

Die nationalökonomische Forschung grenzt im allgemeinen da an methodologische Probleme, wo es sich um die Notwendigkeit der Formulierung der grundlegenden Begriffe handelt. Nicht, daß man die Frage realisierte, woran es liegt, daß eine Wissenschaft gegeben ist, die, von gesellschaftlichen Zuständlichkeiten handelnd, doch ein abstraktes System von Begriffen als "Handwerkszeug" nötig hat. Das Bedürfnis nach einer Entwicklung der ganzen Diszipline aus einem Urbegriff stellt sich praktisch ein, ohne wegen seiner Daseinsberechtigung um Erlaubnis zu fragen. Beim universell gerichteten Geist WAGNERs unterbleibt diese Deduktion. Als innerer Leitfaden tritt sie bei AMONN hervor. AMONN kritisiert in umfassender Weise logische Mängel der bisherigen theoretischen Nationalökonomie nach RICARDO und hofft, sie zu überwinden durch die Einheit der Fragestellung nach dem "Objekt" der Wissenschaft (7). Früher habe man untersucht, wie sich Wirtschaft und wirtschaftliche Tätigkeit aus den ihnen vorausgehenden tatsächlichen Elementen aufbauen, und sei auf diese Weise zu den Begriffen der wirtschaftlichen Handlung und weiterhin zu den Motiven und Zwecken dieser Handlung (wirtschaftliches Prinzip, Eigennutz), den Bedürfnissen und Bedürfnisbefriedigungsmitteln oder "Gütern", ihrer Vergleichung und Wertung usw. gelangt. Die individuelle Handlung, natürlich-technisch durch eine Korrelation von Zweck und Mittel, psychologisch durch die von Motiv und Zweck bedingt, sei nicht der Gegenstand der theoretischen Sozialwissenschaft, weil diese Bedingtheit noch gar keine Bedingung für eine gleichartige Gestaltung bestimmter sozialer Beziehung ist, vielmehr für alle möglichen Formen sozialer Beziehungen gleich sein kann. Zu den wahren Grundbegriffen führt eine rein logische Analyse des  Erkenntnisobjekts,  nämlich:
    "der sozialen Tausch- oder Preisbeziehung als einer unter bestimmten Voraussetzungen bestimmt gearteten Verkehrsbeziehung zwischen Individuen hinsichtlich eines äußeren Objekts."
Bei WAGNER könnte man von einer synthetischen, hier von der Idee einer analytischen Deduktion sprechen. In keinem Fall ist die Voraussetzung für die Möglichkeit der besonderen Begriffs bildung  klargestellt. Die Kritik, welche AMONN an fremde Lehrgebäude anlegt, geht nur darauf aus, festzustellen, wie weit deren Gegenstand im Rahmen der von ihm gefaßten Definition verbleibt. Das subjektiv-konstruktive Moment in dieser selbst wird objektiviert. Die Widerspruchslosigkeit und Lückenlosigkeit wird zum Beweis der Richtigkeit und des Geltungsanspruchs.

Durchaus im Sinne der philosophisch-erkenntnistheoretischen Problemstellung, doch mehr gestützt auf DILTHEY und MÜNSTERBERG, als auf die WINDELBAND-RICKERTsche Theorie, untersucht FRIEDRICH von GOTTL die "Begriffsbildung". Das Thema WEBERs und EULENBURGs ist angeschlagen, aber wie schon angedeutet, von dem auch von AMONN vorangestellten allgemeinen Gedankengang der Gesellschaftslehre aus. Im Gegensatz zu diesem ist GOTTL erkenntnistheoretisch, und damit erst eigentlich methodologisch gerichtet. Die Frage nach der Klassifikation der Wissenschaften, insbesondere der richtigen Einordnung der Sozialökonomik soll gelöst werden durch eine Untersuchung der Verschiedenartigkeit in der genetischen Entstehung der Begriffe. Die Nationalökonomie hat es nicht mit einem bestimmten Teil der Wirklichkeit zu tun, sondern ein bestimmtes Erkenntnisprinzip bringt ihren "Gegenstand" erst hervor. Es ist die "noetische" Begriffsbildung und Erfahrung - eine Form der inneren Vergegenwärtigung, inneren Motiverfassung etwa im Sinne DILTHEYs -, durch welche die Nationalökonomie wie auch die Geschichte sich von der Mathematik und den Naturwissenschaften, denen generalisiernde, auf phänomenologischem Weg erzielte Gesetzesforschung verbleibt, nach von GOTTL unterscheiden. Die nunmehr nötige erkenntnistheoretische Trennungslinie zwischen Historie und Ökonomie, d. h. das "Verhältnis von Geschichte und Sozialwissenschaft", wird von ihm wie folgt bestimmt.
    "Beiden ist derselbe empirische Bestand eigen, die Welt des Handelns. Die Sozialwissenschaft wählt den Gesichtspunkt der Wiederkehr im Geschehen, die Geschichte jenen des Wechsels im Geschehen. Den  Sinn  des Zusammenhangs im Geschehen erblick die Sozialwissenschaft in der Equilibration [Ausgleich - wp], die Geschichte in der Novation [Erneuerunge - wp] des Geschehens." (8)
Die gesetzmäßigen Formulierungen der Wirtschaftslehre werden von GOTTL folgerichtig nicht in den Begriff der "Equilibration" aufgenommen. Die Schwierigkeit, ihnen ebenfalls gerecht zu werden, bleibt bei ihm als ausdrücklich anerkanntes, nicht gelöstes Problem offen. Das Allgemeine, Nomothetische setzt sich, meint er, die Sozialwissenschaft "nur nebenbei" zum Ziel; sie unterscheidet sich allerdings dadurch prinzipiell von der Geschichte, die dergleichen nicht aufweisen kann. Die Voraussetzungen des nomothetischen Verfahrens in den Sozialwissenschaften ständen noch zur Untersuchung. Die generalisierende Erkenntnis müsse hier hier "ganz spezifisch" gestalten;
    "dies prägt sich insbesondere in der eigentümlichen Begriffsbildung aus, die am Werk ist, wo sich etwas den Gesetzen Analoges darbieten läßt; es handelt sich um jene Begriffsbildung, die  Max Weber  als idealtypische formuliert hat. In ihr kulminiert die Eigenart sozialwissenschaftlicher Begriffsbildung überhaupt."
Mit dieser offenen Problemstellung, die mit Recht das obige "nebenbei" selbst wieder aufhebt,  schließen  die Untersuchungen von GOTTLs. Sein Standpunkt birgt deshalb für die Erkenntnis der Grundlage der  theoretischen  Gesetze in der Ökonomik nicht mehr Gewinn, als die durch von PHILIPPOVICH (9) formulierte "herrschende Meinung", wonach in der Nationalökonomie  sowohl  das idiographische  wie  auch das nomothetische Erkenntnisziel interessieren.

So bleibt hier überall die Frage des Wesens der in den theoretischen Gesetzen liegenden Denknotwendigkeit (MENGER), Rationalität (WEBER) oder des ihnen innewohnenden formalen Prinzips (EULENBURG) unerörtert. EULENBURG selbst läßt aber nicht minder unbefriedigt. Gerade dadurch, daß das von ihm als grundlegend erkannte ökonomische Prinzip von ihm zugleich den verschiedensten Disziplinen zugesprochen wird, bleibt auch bei ihm der spezifische Gehalt der wirtschaftswissenschaftlichen Theorie, die Möglichkeit ihrer besonderen Begriffsbildung im Grunde ungeklärt. Wenn der erkenntniskritische Gesichtspunkt angelegt und damit der erste Schritt zur eigentlich methodologischen Betrachtung getan ist, wenn im Sinne WINDELBANDs die Entstehung des "Objekts" der Einzelwissenschaft als genetischer Prozeß, als Resultat einer Begriffsbildung, eines logischen Vermögens, vorgestellt und statt des "naiven Realismus" der kantische Erfahrungsbegriff verwandt wird, so entsteht die Notwendigkeit, den einzelnen Wissenschaften Prinzipien ihrer besonderen Begriffsbildung zuzuschreiben. Dabei liegt aber dann für die Sozialökonomie die Schwierigkeit nicht nur dort, wo sie besonders von GOTTL sucht, nämlich auf ihrem empirisch-historischen, geisteswissenschaftlichem Gebiet, sondern auch bei den abstrakten theoretischen Gesetzen, in denen "ihre Eigenart kulminiert".

Es liegt hiernach auf der Hand, in der Richtung der EULENBURGschen Untersuchungen weiter zu gehen und zu forschen, wie weit sich für das von ihm - in Übereinstimmung mit der ziemlich seit jeher herrschenden Meinung - als grundlegend herausgearbeitete wirtschaftliche Prinzip eine Besonderheit in der Nationalökonomie ergibt, bzw. inwiefern es möglich ist, dem wirtschaftlichen Prinzip ein besonderes ökonomisches "Objekt" gegenüberzustellen. Früher oder später würde sich alsdann die Frage der Einordnung der Wirtschaftslehre in das System der Wissenschaften klären müssen. Es erscheint denkbar, daß, wenn von klarer Erkenntnis des Einzelnen einer Disziplin aus Licht über ihr Wesen im Verhältnis zu anderen Wissenschaften gebracht ist, sich ein kritischer Gesichtspunkt von allgemeinerer Bedeutung ergibt, wonach sogar über die WINDELBAND-RICKERTsche erkenntniskritische Problemstellung überhaupt und die früher angedeuteten Fragen, welche ihr gegenüber verbleiben (des Relativismus auf der einen, der Metaphysik auf der anderen Seite) Klarheit verbreitet.

Unsere Untersuchungen dürfen sich auf das Nächstliegende beschränken. Es kommt darauf an, das wirtschaftliche Prinzip all seines Beischmucks zu entkleiden, um seinen Charakter  als Prinzip  und die Voraussetzungen der Möglichkeit seiner Anwendung auf die Erfahrung zu verstehen. Dazu ist nicht nötig, einen allgemeinen Begriff der Wissenschaft zu erfassen - wie es etwa AMONN versucht - und darauf dogmatisch eine inhaltliche Forderung zu gründen. Vielmehr enthebt uns die Tatsache, daß die besten Theoretiker sich von vornherein auf den Boden des Prinzips als eines solchen stellen, und ihm nur eine verschieden ausgeschmückte, mit psychologischem und ethischem Beiwerk versehene Deutung geben, der Schwierigkeit, aus dem Nichts heraus zu theoretisieren. Nur eine analytisch vorgehende Sonderung des Prinzips nach Inhalt und Form mit der Absicht, die letztere, wie es übrigens gerade von GOTTLs als Notwendigkeit richtiger Erkenntnis auf diesem Gebiet gefordert hat, herauszuarbeiten, ist uns als Aufgabe vorbehalten.

So handelt es sich einmal um die Entfernung der etwa ihm noch anhaftenden Schlacken, ein Geschäft, welches zum Teil durch die Geschichte der Methodologie, wie wir sahen, und durch die dogmengeschichtliche Kritik, die wir daran knüpften, bereits geschehen ist. Man würde aber dennoch nur weiter gelangen, d. h. auch über den Standpunkt, auf welchem EULENBURG verharrte, hinauskommen, wenn man an einem einzelnen theoretischen  Gesetz  der Sozialökonomik die innere, konstruktive Wirksamkeit des Prinzips wirklich nachzuweisen vermöchte. Wir werden deshalb versuchen, es in den Geltungsgrundlagen der Grenznutzentheorie als wirkende Kraft wiederzufinden.


Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit

Die Frage nach dem Wesen des "wirtschaftlichen Prinzips" richtet sich zunächst auf eine Vergegenwärtigung der mit dem Begriff "wirtschaftlich" bezeichneten Eigenschaft. Diese Eigenschaft hat keine Anschaulichkeit, sie ist nicht zu erfassen, ohne die Erkenntnis der Bedingungen eines möglichen Gegenstandes, dem sie zukommt. Eigenschaft und Objekt stehen zueinander in einer Relation, wonach eine bestimmte Qualität nicht jedem Gegenstand zuzuerkennen möglich ist, sondern auf seiten des Gegenstandes Voraussetzungen vorhanden sein müssen, wonach ihm bestimmte Eigenschaften überhaupt zukommen  können. 

In der Sozialökonomik mußte das Bestreben, den Begriff des Wirtschaftlichen "sinnlich" vorstellig zu machen, überall da, wo man bei scholastischer Begriffskonstruktion und Begriffsentwicklung nicht verharren wollte, wo man neben formalen begrifflichen Beziehungen inhaltliche Bedeutungen sich zu vergegenwärtigen wünschte, einen großen Raum einnehmen. Der Gegenstand des wirtschaftlichen Prinzips selbst stand ja seit jeher im Mittelpunkt der Sache.

Die Unterscheidung von äußerer und innerer Erfahrung, welche, ansich ein altes Problem, sowohl im Kampf um die Selbständigkeit geisteswissenschaftlicher Erkenntnis überhaupt, wie auch im besonderen (bei von GOTTL) für die Erklärung eines Teils der  nationalökonomischen  Begriffsbildung eine ausmachende Rolle spielte, stellt den Begriff der Wirtschaftlichkeit vor die Frage, ob er, als anscheinend phänomenologisch unvorstellbar, unergründlich, sich auf das Gebiet einer innersinnlichen Vergegenwärtigung retten soll. Wir konnten feststellen, daß fast durchgängig, sowohl bei SCHMOLLER, wie auch bei MENGER, insbesondere aber bei HASBACH, NEUMANN und DIETZEL die Entscheidung nach dieser Richtung hin - naturgemäß, ohne daß man das hier vorgestellte Problem in seiner Doppelseitigkeit realisiert hätte - gefällt worden ist. Das Objekt, welchem die Eigenschaft des "Wirtschaftlichen" allgemein zugeschrieben wird, ist das menschliche Handeln. Unzählige Male ist die Nationalökonomie als Ganzes eine Wissenschaft vom menschlichen Handeln definiert worden. DIETZEL hat die "wirtschaftliche Handlung" als den "Grundbegriff der Sozialwirtschaftslehre" bezeichnet (10).

Es ist wohl keine apriorische Begriffsdogmatik, wenn man als den Gegenstand der Nationalökonomie, ganz allgemein gesprochen, Beziehungen zwischen Menschen und Naturgegebenem bezeichnet. Dadurch wird der doppelte Charakter ihrer Phänomene gegenwärtig. Einmal wird der Mensch als solcher, als wirkende Kraft, das Interesse erwecken, sein inneres Wesen, wie es sich auswirkt, wird als Problem erscheinen, ferner aber findet eine Veränderung äußerer, sichtbarer Zuständlichkeiten statt, die als solche, in ihrer bloßen phänomenalen Gegenwart betrachtet werden will. Dazu kommt die Frage der Beziehungen der Menschen untereinander, die eine Vermannigfaltigung der zuerst genannten Problemlage mit sich bringt und die Versuchung enthält, die Nationalökonomie als Bestandteil in eine allgemeine Soziologie (COMTE) oder Gesellschaftslehre (SPANN) aufzunehmen. Von der Besonderheit dieses sozialen Gesichtspunktes abgesehen, verbleibt jener Gegensatz zwischen phänomenologischer und noetischer Erkenntnis, den von GOTTL aufstellt, oder, in der Formulierung LIEFMANNs, der zwischen einer "quantitativ-materialistischen und psychischen Auffassung der Wirtschaft" unterscheidet. (11) Obwohl LIEFMANN nicht von einem erkenntniskritischen Gesichtspunkt ausgeht, von dem aus erst die allgemeinere Bedeutung bzw. die Relativität seines von ihm sehr scharf vertretenen Standpunktes beurteilt zu werden vermag, obwohl also das Problem der "inneren" Erkenntnis sich bei ihm nicht in einem kritischen Sinn verarbeitet findet, ist seine "psychologische" Begründung der Wirtschaftslehre hier doch von Interesse. Die Möglichkeit der doppelten Ansicht des Gegenstandes der Wirtschaft wird von ihm abgelehnt. Die materialistisch-quantitative Auffassung ist nach seiner Meinung die der  Technik die Wirtschaftslehre habe es damit zu tun, der
    "Gesamtheit der erstrebten, ansich nicht begrenzten  Nutzen (!) die Gesamtheit der dafür aufzuwendenden Kosten - Nutzen und Kosten psychisch aufgefaßt und daher nicht quantitativ gegeben - gegenüberzustellen". (12)
Die Technik gehe, ihrem Zweck nach, auf die Erzielung eines quantitativen Erfolgs, auf Produkte, die Wirtschaft hingegen will einen psychischen Erfolg, den Nutzen, die Lustgefühle. Die wirtschaftliche Aufgabe besteht darin, Unlustgefühle, Anstrengungen, Opfer nach dem wirtschaftlichen Prinzip auf die Gesamtheit der Bedürfnisse zu verteilen, wofür das "Gesetz des Ausgleichs der Grenzerträge" die schärfste "Formulierung" ist.

LIEFMANN vertritt die Ansicht, daß er in der konsequenten psychischen Auffassung seines Wissens nur einen Vorläufer hat, nämlich GOSSEN, die gesamte übrige Nationalökonomie stehe auf dem Boden der quantitativ-materialistischen Auffassung (13). An anderer Stelle betont er, daß alle neueren Nationalökonomen von einem subjektiven Wertbegriff ausgehen, d. h. die Wirtschaftstheorie psychisch fundamentieren (14). In der Tat tritt in der neueren Nationalökonomie anstelle der ethischen Ausdeutung des wirtschaftlichen Handelns, wie sie bei SCHMOLLER, WAGNER, DIETZEL und zahlreichen anderen, am schärfsten sich aber bei NEUMANN fand, während sie von WEBER, EULENBURG und übrigens auch AMONN (15) abgelehnt und widerlegt wurde, der Gedanke der sogenannten psychologischen Begründung als wesentliches Element hervor. Wurde dort der "Egoismus" in der Variation eines besonderen "wirtschaftlichen Eigennutzes" als die dynamische Wesensgrundlage allen Wirtschaftens angesehen, so hier das Streben nach einem Maximum an "Lust" (16). Es ist immer der Gedanke an die "Freiheit" des menschlichen Urteils, welcher am Werk ist. Für die Theorie LIEFMANNs, welcher durch seine Definition des Wirtschaftens als Vergleich von hingegebener und erreichter Lust dem subjektiven Gesichtspunkt die schärfste Ausdrucksform gegeben hat, liegt der Ausgangspunkt, das bestimmende Problem in der Vorstellung, daß bei einer wirtschaftlichen "Schätzung" das einzelne Individuum völlig freie Hand hat. Derselbe Rock, sagt LIEFMANN, der 50 Mark kostet, kann unabhängig von dieser Preisfestsetzung verschieden "geschätzt" werden. Mit einem Objekt von 50 Mark sind für Menschen mit z. B. verschiedenene Einkommensverhältnissen nicht die gleichen Wertvorstellungen verknüpft. Der objektie, durch den Preis ausgedrückte Wert ist eine "absurde" Idee, weil sich jedes Individuum unter einem bestimmten Preis eine verschiedene Wertung vorstellen kann. (17) LIEFMANN sieht sich von allen früheren Theorien dadurch unterschieden, daß in diesen die ursprünglich objektive Produktionskostentheorie am Werk ist, während er allein folgerichtig auch den Prozeß des wirtschaftlichen Werdens, des Schaffens unter den seitens der subjektiven Werttheorie der Grenznutzenlehre für den Konsumtionsprozeß bereitsbenutzten - einheitlichen Gedanken der psychischen Begründung nach Lust- und Unlustgefühlen gebracht hat. Früher sei der Fehler gemacht worden, dem subjektiven Nutzen oder Wert die Kosten quantitativ-materialistisch als eine Güter- oder Goldmenge gegenüberzustellen.

Es fragt sich für uns, ob, wie die ethische, so auch die psychische Begründung des wirtschaftlichen Prinzips durch eine Analyse von diesem Prinzip als solchem getrennt zu werden vermag. Dieselbe Problementwicklung, welche in der Methodologie der Geschichte vom Standpunkt DILTHEYs zu demjenigen WINDELBANDs und RICKERTs führte, regt auf dem Gebiet der theoretischen Sozialökonomik zu einer Ablösung des Gedankens der inneren Erfahrung an. Neben der subjektiven Beurteilung aus der inneren Erfahruung und "Deutung" wird in der Wirtschaftslehre eine objektive Beurteilung, wenn nicht an einem System von objektiven Werten, oder einem einzelnen höchsten Wertgesichtspunkt, so doch an einem formalen Prinzip, für welches nur sie selbst einen Gegenstand möglicher Anwendung bietet, sich Platz verschaffen wollen. Das Bedürfnis eines Vergleichs von bestimmten Phänomenen wirtschaftlicher Art, wie etwa des wirtschaftskulturellen Zustands zu verschiedenen Zeiten, wird auch von LIEFMANN, trotz aller Ablehnung des quantitativ-materialistischen Beurteilungsprinzips nicht geleugnet werden können. Das Problem als solches ist auf jeden Fall da, denn eine umfangreiche Wissenschaft, welcher LIEFMANN allerdings die Rechtmäßigkeit abspricht, hat sich damit beschäftigt. Die offene Frage ist nur die, "wie ist eine theoretische Sozialökonomik als objektive Wissenschaft, d. h. als theoretische Wissenschaft von äußeren Phänomenen  möglich?" 

Zunächst ist eine Vergegenwärtigung der Genesis der psychologischen Betrachtungsweise erforderlich. Wir bedienen uns dabei der maßvollen und sehr prägnanten Ableitung, welche BÜCHER in seiner Arbeit über die volkswirtschaftlichen Entwicklungsstufen (18) gibt. Die hier zur Diskussion gestellten Begriffe treten darin sehr deutlich hervor. Nach BÜCHER entspringt alles Wirtschaften den Beziehungen des Menschen zur Außenwelt.
    "Der Mensch bedarf dieser Außenwelt, um sein Dasein zu erhalten und sich fortzuentwickeln. Aber nicht alle Beziehungen des Menschen zu den Dingen und Personen außer ihm sind wirtschaftlich, sondern nur ein Teil derselben, nämlich diejenigen, welche ein Handeln nach einem bestimmten Prinzip hervorrufen. Dieses Prinzip heißt ökonomisches Prinzip, Prinzip der Wirtschaftlichkeit. Vermöge desselben suchen wir mit möglichst geringen Opfern möglichst großen Nutzen oder eine möglichst große Annehmlichkeit zu erzielen (Prinzip des kleinsten Mittels). Kraft dieses Handelns nach einem einheitlichen Prinzip wohnt dem menschlichen Tun eine innere Planmäßigkeit bei: alle Handlungen richten sich nach diesem Prinzip und bilden  dadurch eine Einheit: die Wirtschaft." 
Dieser abstrakt-logischen Formulierung, die in ihrem letzten Passus lebhaft an die Theorie der Begriffsbildung und der Objektentstehung im Sinne WINDELBANDs erinnert, stellt nun BÜCHER als Erklärung psychologische Begriffe gegenüber. Beim Erwerb der beschränkt verfügbaren Dinge stelle ich die Anstrengung, die zu ihrer Erlangung erforderlich ist (Arbeit), dem Menschen als ein Hindernis entgegen, welches, ebenso wie das Entbehren des Gewohnten, mit "Unlust" verbunden ist. Hieraus entspringt  unmittelbar  das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und zwar betätigt es sich in dreifacher Richtung: erstens darin, daß der Mensch im Gebrauch der beschränkt verfügbaren Dinge nichts ohne entsprechenden Nutzen für sich zerstört, zweitens darin, daß der Mensch nur solche Arbeit vornimmt, bei welchr nach seiner Schätzung die Annehmlichkeit des durch sie zu Erlangenden die Unlust der Anstrengung überwiegt, drittens darin, daß er mit möglichst geringen Opfern an "Lebenskraft" und "Lebenslust" eine möglichst hohe Befriedigung zu erlangen sucht.
    "Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit ist dem Menschen nicht von Natur gegeben. Es ist vielmehr erst durch eine lange Kulturentwicklung erworben. In jeder Generation muß das Prinzip der Wirtschaftlichkeit, das sich die Menschheit in Jahrtausenden erworben hat, von neuem  anerzogen  werden, und bei den einzelnen Individuen gelingt diese Erziehung in sehr verschiedenem maß. Da es keine Wirtschaft geben kann, in der nicht das ökonomische Prinzip  waltet,  so ist, wie dieses, auch die Wirtschaft ein Kulturprodukt. Sie ist nicht von Anfang an vorhanden gewesen; ihren Begriff kann man bestimmen als das zielbewußte Handeln des Menschen bei Beschaffung und Verwendung der beschränkt verfügbaren Dinge, welche seinen Zwecken dienen."
Man sieht, wie in dieser Deduktion die zwei Vorstellungen der logischen Geltung des Prinzips als einer allgemein-notwendigen Norm seines empirischen Vorkommens als Motiv des Handelns in der Psyche des Menschen, miteinander verbunden auftreten, so daß ungeklärt ist, wie aus der Ursache der physiologischen Bedürfnisse "unmittelbar" nicht nur ein Wille zur Stillung dieser Bedürfnisse überhaupt, sondern sich zugleich ein "bestimmtes", "einheitliches", "planmäßiges" Prinzip als notwendige Folge ergeben kann. Der psychologische Gesichtspunkt tritt schließlich in den Vordergrund und verdrängt die Frage nach der Art der teleologischen Bestimmtheit des Handelns. Die Frage nach der Idee der Wirtschaftlichkeit als solcher, d. h. das Problem der Möglichkeit einer reinen ökonomischen Norm überhaupt erscheint verdeckt durch das BÜCHER vorwiegend interessierende Problem ihres "Eingeborenseins" bzw. ihrer historischen Entstehung. Das Prinzip der Wirtschaftlichkeit wird erklärt bloß als "Folge" der Unlust, welche durch Arbeit oder Genußentbehrung entsteht, und seinem Wesen nach ist es, wenn man die drei angegebenen "Wirkungen" zusammenfaßt, bestimmt durch den Vergleich von Lust und Unlust. Es zeigt sich also das Bestreben, das Grundgesetz der reinen Ökonomie im Sinne ihrer modernen subjektiven Werttheorie gänzlich in das - psychologisch, nicht logisch - vorgestellte Subjekt zu verlegen. Das objektive Korrelat dieser subjektiven Lust und Unlust ist als "Arbeit" vorgestellt, die erspart wird oder geleistet werden muß. Die Unlust wird auf Arbeit zurückgeführt, und ihr quantitativ gleichgesetzt, um augenscheinlich aus dem Inkommensurablen der Psyche zum Gegenständlichen zu gelangen. Der Unerkennbarkeit des Lustgefühls soll durch die Vorstellung von entsprechend ersparter Arbeit, die man objektiv erfaßbar denkt, eine Art kausaler Erklärung gewährt werden: der Wunsch nach kausaler Erklärung stellt konstruktiv dem Begriff der Lust den der Arbeit gegenüber; daß sich die "Arbeit" mit einem proportionalen Grad von Unlust begegnet, würde aber als für alles Wirtschaftsleben notwendig geltender Satz aus der Erfahrung nicht beweisbar sein. Diesen Begriffen von Lust, Unlust und Arbeit liegt nicht die Vorstellung einer konkret erfaßbaren, zu messenden seelischen Zuständlichkeit bzw. physiologischen Geschehensfolge zugrunde. Sie entstammen weder äußerer noch innerer Erfahrung, sondern sind logische Korrelativa, Beziehungsbegriffe, durch welche Ursache und Wirkung als adäquat gesetzt werden. Menschliches Handeln soll als durch natürliche Bedingungen bestimmt gedacht werden, weil nur eine kausale Relation (psychische Kausalität der inneren Erfahrung) als hinreichende Erklärung angesehen wird.

Die "exakten" Gesetze der politischen Ökonomie wurden naturgemäß nicht gefunden aus empirischen Arbeits- oder Unlustmessungen, so daß sich aufgrund solcher Messungen Richtschnuren für ein rationales wirtschaftliches Handeln ergeben hätten, sie waren das bewußte Erkennen der Anwendung eines formalen Zweckprinzips auf Gegenstände des wirtschaftlichen Seins. Das Gesetz der Wirtschaftlichkeit als Prinzip überhaupt entnimmt seinen Rechtsanspruch, ein allgemeines, für jede Wirtschaft - mit BÜCHER - notwendig gültiges Prinzip zu sein, nicht aus einer - angeblich allgemeinen - Verbindung von Arbeit mit Unlust; vielmehr macht die  Einheit des Prinzips  in ihm, wie BÜCHER bereits andeutet, den  Begriff einer Wirtschaft erst möglich.  Seinem Begriff nach entsteht der Gegenstand der theoretischen Nationalökonomie, die menschliche Wirtschaft, erst dann, wenn bewußt wirtschaftlich verfahren wird. Jede vorherige Naturnutzung ist nicht schon Wirtschaft. Für uns steht Wirtschaft als Gesamterscheinung, unter einem bestimmten Prinzip, und dieses Prinzip ist es, welches den "Gegenstand" der Wissenschaft erzeugt. Nicht also bloß durch phänomenologische oder noetische "Wahrnehmung" von Seiendem oder Geschehenem entsteht theoretische Wirtschaftswissenschaft, sondern ihre Möglichkeit beruth auf einer Beziehung von Inhalten auf einen als objektiv vorgestellten Zweck. Ist dieser Zweck als ein überhaupt mögliches "Ziel" erkannt, so ist es offenbar für die Geltung der Sätze der theoretischen Lehre ansich nicht entscheidend, in welchem Umfang dieses Ziel empirisch vorschwebt, oder seit wann es in der Geschichte vorherrschte, bzw. aus welchen "natürlichen" Ursachen es im einzelnen Individuum zu entspringen pflegt; vielmehr handelt es sich für die logische Frage nach der Geltung allein um den Nachweis, daß das vorgestellte Prinzip in logischer Reinheit im Gesetz selbst enthalten ist. In dieser doppelten "Erklärung", einmal bezüglich der Geltung und weiter im Hinblick auf die Verwirklichung, weisen die Gesetze der Wirtschaftlichkeit eine Parallelität zu Gesetzen der Mechanik auf, deren Richtigkeit nicht weniger unabhängig ist von ihrer Realisierung in der Erfahrung.

Das Gesetz der Wirtschaftlichkeit ist als solches kein Prinzip, welches den Anspruch machen kann, das menschliche Handeln allgemein nach einer Regel zu bestimmen, bzw. die Handhabe gibt, über irgendeine menschliche Handlung, ob es nun ein aus dem allgemeinen Wirtschaftsleben entnommenes,  kategorisches  Urteil ist, oder eine "Norm", welche in Bezug auf ein bestimmtes Verhältnis, d. h. im Hinblick auf einen Zweck, über den als solchen die Norm selbst nicht wiederum zu Gericht steht, eine in ihrem Rahmen notwendige Regel ausspricht. Ein Imperativ des wirtschaftlichen Handelns hätte also nicht zu lauten: "Subjekt, handle wirtschaft!", sondern "handle überall da, wo es überhaupt darauf ankommt, nach Prinzipien wirtschaftlich zu verfahren, nach den Gesetzen maximaler Wirtschaftlichkeit."

Die "prinzipielle" Orientierung für die Entscheidung des Handels, wie auch der Beurteilungsmaßstab wirtschaftlicher Vorgänge, zu denen auch die betreffenden menschlichen Handlungen gehören, sind demgemäß objektiv. Nicht menschliche Handlungen als solche werden auf eine allgemeine Idee bezogen, wie im Sinn der RICKERTschen Erklärung der  geschichtlichen  Begriffe, sondern "Objekte" werden untereinander in Bezug auf eine bestimmte Idee  verglichen.  Das "Gesetz der Wirtschaftlichkeit" enthält als Kern die Aufforderung, in Bezug auf einen Zweck überhaupt zu verfahren, - im Gegensatz zur ethischen Satzung, deren "Ziel" nicht ein Zweck im engeren Sinn des Wortes sein soll, - und gibt das formale Prinzip, daß die Leistung mit einem Minimalmaß an "Mitteln" geschehen soll. Das Urteil, zu welchen der wirtschaftliche Imperativ den Maßstab gewährt, geschieht demgemäß durch einen Vergleich zweier "Gegenstände" miteinander, den Mitteln auf der einen, dem Erfolg auf der anderen Seite. Der Vergleich setzt voraus, daß dasjenige, was miteinander verglichen werden soll, auf einen Maßstab bezogen wird, in Bezug auf welchen es als gleichartig, als homogen gedacht werden kann (19). Wirtschaftlichkeit ist demgemäß nicht dadurch erkannt, daß "Mittel" an einem Zweck gemessen werden, sondern die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit bedeutet einen Vergleich zwischen Mitteln und einem Resultat, als Gegenständen, in Bezug auf den Zweck, als Prinzip. Über den Zweck selbst wird nicht "geurteilt", er ist es nur, welcher die Voraussetzung des Vergleichs bildet: Mittel wie auch Resultat sind in Anbetracht des Zwecks gleichartig, sie können miteinander verglichen werden, insofern sie beiderseits Objekte sind, denen wirtschaftliche Bedeutung, Wert im ökonomischen Sinn, zukommt.

Man hat neuerdings die reine Ökonomie in Betonung ihres ethisch und psychologisch indifferenten Geltungscharakters als eine "technische" Wissenschaft bezeichnet. Ebenso wie im eigentlichen Technischen etwa beim Bau einer Brücke ein objektiver (mathematischer) Maßstab der Beurteilung die Konstruktion bestimmt und feststellt, wie groß die Fähigkeit des entworfenen Bauwerks ist, dem Zweck der Tragkraft wirklich zu entsprechen, so behandelt eine objektive Wirtschaftslehre Vorgänge nach dem Grad ihrer vergleichsweise erkannten Wirtschaftlichkeit. Dem konstruktiven Entwurf auf dem Papier entspricht hier etwa derjenige Berechnungsvorgang, welcher der Gründung eines wirtschaftlichen Unternehmens vorausgeht. Ebenso wie die technische "Kalkulation" auf einem analytischen, den Organismus des gedachten Bauwerks in seine Bestandteile zerlegenden Verfahren beruth, so die wirtschaftliche auf der getrennten Betrachtung einer Vielheit von voraussichtlich gegebenen ökonomischen Bedingungen. Daß in beiden Fällen die "Ursachen" für die Objekte der Kalkulation, der Beurteilung, verschiedene sind, dort aus mechanischen Regeln, hier aus ökonomischen Tatsachen, d. h. sich aus bestimmten Fakten der wirklichen Wirtschaft ergeben, ändert an der Objektivität der Feststellung und Berechnung nichts. Die Beurteilung einer ökonomischen Möglichkeit hat es nur mit einer ökonomischen Wirklichkeit zu tun. Der Vergleich mit der Technik entsteht in Erkenntnis der teleologischen Grundlage der exakten theoretischen Nationalökonomie; sie ist allerdings ein leeres Wort, sobald nicht ein Nachweis darüber stattfindet, welche allgemeinnotwendige zur einem objektiven Zweckurteil hinreichende Grundlage für die wirtschaftswissenschaftliche Erkenntnis besteht. Die Technik im eigentlichen Sinn des Wortes vermag teleologische Vorausbestimmungen zu treffen aufgrund der Sätze der Mathematik, d. h. vermöge der Anwendung mathematischer Denkkategorien auf eine Vielheit möglicher empirischer Gegebenheiten. Unter bestimmten empirischen Voraussetzungen (z. B. daß das Material  Eisen  eine bestimmte Härte hat) geschehen mittels geometrisch-algebraischer allgemeiner Erkenntnisse Vorausbestimmungen, welche die Ausführung einer technischen Konstruktion erst möglich machen. Auch die einfachste zweckbestimmte Handlung des Menschen, des Arbeiters, ist einer derartigen exakten Vorausbestimmung unterworfen, und wird erst durch diese zu einer teleologisch bestimmten Handlung. Soll also die reine Ökonomie mit Technik verglichen werden können, so muß ihre Grundlage ähnlich "rational" sein, als es die mathematischen Kategorien sind.

In dieser Forderung ist überall das Problem kulminiert. Welches ist in der Nationalökonomie der logische Vorgang der Beziehung des Prinzips auf den Gegenstand, bzw. wie ist genetisch eine Besonderheit in der Entstehung des Gegenständlichen ihrer Begriffe denkbar? Welche rationale Funktion ist am Werk, die theoretische Nationalökonomie als Wissenschaft möglich macht?

Der Vergleich mit den eigentlichen exakten Wissenschaften in Bezug auf das Wesen der vorliegenden Exaktheit, wie er von MENGER angestellt wurde, muß eine Entscheidung herbeiführen. Wenn man Nationalökonomie insbesondere mit Technik vergleicht, so augenscheinlich weil in beiden Wissenschaften Vorgänge auf ein  notwendig  bestimmtes Handeln zurückgeführt werden. Es liegt in beiden ein Verhältnis des Denkens zu äußeren Gegenständlichkeiten, wonach ein gewünschter Zustand daraufhin untersucht wird, wie er am "leichtesten" erreichbar ist. Die formale Grundlage ist es also, worin die Gleichheit zu liegen scheint. Die Verschiedenheit von Wirtschaft und Technik hat ANDREAS VOIGT annähernd in Übereinstimmung mit ROBERT LIEFMANN durch folgende Systematisierung bezeichnet. Es gibt nach ihm
    1. wirtschaftliche Tätigkeit im engeren Sinne, wenn mit gegebenen Mitteln eine Mannigfaltigkeit von Zwecken verfolgt wird unter Beachtung des ökonomischen Prinzips,

    2. technische Tätigkeit, wenn ein gegebener Zweck erreicht werden soll und dazu die Mittel und Wege zu suchen sind;
      a) reine Technik
      b) technische Ökonomik (unter Beachtung des wirtschaftlichen Prinzips) (20).
Diese Gegenüberstellung von wirtschaftlichem und technischem Verfahren zeigt neben dem Unterschiedlichen vor allem das Gleiche, die Beziehung auf ein Prinzip. Was ist aber unter "Prinzip" überhaupt zu verstehen, und wie ist es denn möglich, nach Prinzipien vorwärts zu schreiten oder vorauszudenken, ohne ein festes Ziel vor Augen zu haben? Im Begriff der inhaltlichen "Mannigfaltigkeit" muß zugleich der einer wenigstens formalen Gleichheit enthalten sein.

Den Gedanken an die Notwendigkeit der  Bestimmtheit  des Ziels fanden wir bereits bei MENGER. Auch WEBER sieht hierin das Bedeutsame.
    "Wo immer wir menschliches Handeln als durch klar bewußte und gewollte Zwecke bei klarer Erkenntnis der Mittel bedingt verstehen, da erreicht dieses Verständnis unzweifelhaft ein spezifisch hohes Maß an Evidenz. Fragen wir nun aber, worauf dies beruth, so zeigt sich als Grund alsbald der Umstand, daß die Beziehung der Mittel zum Zweck eine rationale, der generalisierenden Kausalbetrachtung im Sinne der Gesetzlichkeit in einem spezifischen Sinn zugängliche ist. Es gibt kein rationales Handeln ohne kausale Rationalisierung des als Objekt und Mittel der Beeinflussung in Betracht gezogenen Ausschnitts aus der Wirklichkeit, d. h. ohne dessen Einordnung in einen Komplex von Erfahrungsregeln, welche aussagen, welcher Erfolg eines bestimmten Sichverhaltens zu erwarten steht." (21)
Das Gemeinsame von Wirtschaft und Technik würde von diesem Gesichtspunkt aus in einer "Rationalität" liegen, wie sie in der zugrunde liegenden Wissenschaft am Werk ist. Von einer ähnlichen Problemstellung wie WEBER ausgehend, nämlich vom Gegensatz zwischen Determiniertheit und Rationalität (Zwang aus Freiheit, siehe oben) kommt demgemäß CHARLES GIDE zu einem Vergleich der Nationalökonomie mit der experimentellen Chemie. GIDE, der im Sinne der Traditionen der französischen Staatswissenschaft vom Begriff des "ordre naturel des choses" [natürliche Ordnung der Dinge - wp] als letztem Gegenstand der Erkenntnis beherrscht ist, stellt folgenden Vergleich an:
    "Das Wort  Gesetz  in der Wissenschaft meint konstante Beziehung zwischen Tatsachen, so daß, wenn von einer dieser Tatsachen die Rede sein kann, auch eine begleitende solche auftritt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind. Sauerstoff und Wasserstoff werden nicht gezwungen, zu Wasser zu werden, aber wenn ein Atom des ersten Elements mit dem zweite zusammengebracht wird, dann werden sie unter bestimmten Bedingungen wie Temperatur, Druck usw. Wasser bilden. In ähnlicher Weise wird kein Menschen gezwungen, irgendetwas zu kaufen oder zu verkaufen, aber wenn jemand bereit ist zu verkaufen und es jemanden gibt, der bereit ist zu kaufen und ihrer beide Ansprüche miteinander vereinbar sind, dann werden sie sich auf einen Preis einigen und einen freien Vertrag schließen."
GIDE setzt, wie WEBER, auseinander, daß die Willensfreiheit keine Gesetze ausschließt:
    "Wenn wir eine wissenschaftliche Erklärung für den Wert suchen, dann sind unsere Erwägungen entweder entschuldigend oder kritisch. Es geht nicht darum, Argumente für eine bestimmte Sache zur Verfügung zu stellen, wenn sich diese nicht sachlich begründen läßt. Alle sozialen oder ökonomischen Gesetze sind aber nur eine Prognose des menschlichen Verhaltens und ihr wissenschaftlicher Wert ist an der Häufigkeit der Fälle zu messen, bei denen eine Bestätigung der Vorhersage von Ereignissen stattfindet."
Das Gesetz von Angebot und Nachfrage ist wohl nicht in der Lage, eine Handhabe zur Berechnung eines notwendig sich ergebenden Preises zu bieten, und es ist das auch nicht die Absicht. LORENZ von STEIN, der an und für sich den abstrakten Formulierungen den Kampf ansagte, aber gerade durch seine Beeinflussung von seiten der Franzosen objektive "ewige Gesetze des Güterlebens", die "im Wesen der Persönlichkeit und nicht mehr in ihrer Individualität" liegen und damit zu "Gesetzen des Weltlebens" werden sollten erstrebte, brachte das "Wertgesetz", welches er als ein solches ewiges Gesetz ansah, auf die Formel: "Bei gleichem Bedarf steigt der Wert, wenn die Masse sinkt und umgekehrt." (23) Damit ist für uns der durch den eigentümlichen nationalökonomischen Wertbegriff gegebene Unterschied, welche die Wirtschaftswissenschaft von der Technik trennen muß, bezeichnet. Nur ein Maßstab der Beurteilung nach einem Prinzip, nicht ein Gesetz, welche ein objektives Geschehen bestimmen wollte, ist in der Wirtschaftswissenschaft gegeben. Der teleologische Gehalt in der Nationalökonomie ist aus ihr nicht herauszunehmen, weil jeder ihrer  Gegenstände  erst durch einen Vorgang der "Bewertung", durch einen Prozeß der Beurteilung in Bezug auf ein bestimmtes Prinzip wirklich wird. Mag man die Erklärung des chemischen Atombegriffs in der Erfahrung oder in einem Apriori suchen, auf keinen Fall wird man darin einen Wertungsgehalt wiederfinden, wie ihn der nationalökonomische Gegenstandsbegriff des "Gutes" oder "Wertes" enthält. Das Formale der Begriffsbildung muß grundsätzlich verschieden sein. Die Möglichkeit einer wissenschaftlichen Vergleichung hat in der Wirtschaftslehre eine eigene gedanklich-formale Voraussetzung. Der Vergleich der verschiedenen Arten von "Werten" miteinander, die Feststellung ihrer allgemeinen oder besonderen Beziehungen zueinander setzt eine bestimmte Gemeinsamkeit im Begriff des ökonomischen Werts, zugleich aber eine Eigenart in ihm gegenüber fremden Disziplinen voraus.

Was tut die "Vernunft", wenn sie wirtschaftlich "rational" denkt, welche gedankliche Funktion macht es möglich, daß der "Unternehmer" (sei er Person, Volkswirtschaft - vertreten durch Personen - oder sonst ein ökonomisches - logisches - Subjekt wirtschaftlicher Beurteilung) einen Gewinn im Voraus errechnet, daß er richtiges oder falsches ökonomisches Handeln unterscheiden und bestimmen kann? Worauf beruth die  Rechnung,  die er anstellt, bevor er sich entschließt, mit einer neuen Fabrikanlage eine bestimmte neue Produktion ins Leben zu rufen? Er konstruiert zwei Linien und reiht auf der einen alle "Kosten", die ihm entstehen werden, unter Berücksichtigung von Einmaligkeit und Periodizität, Gegenwirkung und Wechselwirkung, auf, während er auf der andern den Nutzen errechnet, welcher einer fremden Produktion durch die Verwendung des neuen Gegenstandes bei einer Rücksichtnahme auf Konkurrenz aller Art, Marktgestaltung, Verkehr, Beziehungen usw. möglicherweise entsteht, um hieraus den eigenen Erlös und schließlich, durch den Vergleich, den voraussichtlichen Gewinn festzustellen. Die vorherige "Kalkulation" wie die nachherige "Bilanz" beruhen auf dem gleichen Vorgang: jeder von irgendeiner Richtung her mögliche Einfluß auf die Gestaltung des Plans wird zu einem möglichen Bestandteil der positiven oder negativen Reihe umgedacht.  Wie ein vergleichendes Urteil über einen Apfel und eine Birne berühmtermaßen nur durch die Beziehung auf etwas ihnen Gemeinschaftliches möglich ist, so wird hier  eine  Fülle mannigfaltiger und qualitativ gänzlich ungleicher Phänomene unter einen gleichen Gesichtspunkt geordnet: jede Erscheinung wird zu einem bestimmten Quantum, zu einer bestimmten Strecke auf einer der beiden Linien umgedacht. (24) Hier ist der Mittelpunkt.  Es ist der Verstand, der in der Fülle des empirisch Verschiedenen ein Gleichartiges in der Form der Begriffe herstellt.

Überall herrscht in der Sozialökonomik ein Kampf um die Weite des Wertbegriffs. Man muß ihn über das gegenständlich Warenmäßige hinaus auf die "Leistung", die "Dienste" usw. erstrecken, und entdeckt, daß man eigentlich niemals Halt machen kann, sondern nur immer weiter zur Abstraktion des Qualitativen fortschreitet.  Jedes Phänomen  überhaupt kann daraufhin betrachtet werden, inwieweit es einen ökonomischen Gegenstand, ein mögliches "Objekt" ökonomischer Betrachtung, Berechnung, Beurteilung, Wertung, repräsentiert. In einer reinen Definition des ökonomischen Wertbegriffs vermag man nicht mehr von Leistung zu sprechen oder von "Gut": damit schliche sich eine bestimmte, an der Qualität äußerer Erscheinungsarten orientierte Vorstellung ein; man ist genötigt, gänzlich davon zu abstrahieren, um zum Begriff des ökonomischen  "Quantums"  vorzudringen. Es ist eine innersinnliche Vergegenwärtigung, richtiger eine logische Verstandesfunktion, vermöge deren diese Abstraktion wirkliche Gestalt erhält, d. h. mehr als bloß dialektische Bedeutung gewinnt. An die Stelle einer Definition des ökonomischen Wertbegriffs setzen wir die Vorstellung seiner Genesis. Allerdings nicht im zeitlichen, sondern in einem logischen Sinn ist die Begriffsbildung zu verstehen. Der fertige Begriff erscheint analytisch zergliedert nach Inhalt und Form, Objektivem und Subjektivem in ihm. Jeder wirtschaftswissenschaftliche Begriff, der des  Kapitals,  der  Rente,  des  Zinses  ebensosehr wie der des  Gutes  enthält für die innere Vorstellung die abstrakt-quantitative Form. In dieser Abstraktion liegt die erste Funktion jener Rationalität, in deren Begriff das Problem überall kulminierte. Durch die eigentümliche Form der Subjektivität im ökonomischen Wertbegriff ist die theoretische Sozialökonomik als Wissenschaft bedingt. Man beachte hierbei, daß diese Form keine allgemeine Voraussetzung jeder Wertung ist. Wenn man zwei Menschen oder menschliche Institutionen in Bezug auf ihren sittlichen Wert oder Gehalt zu vergleichen wünscht, so kann eine derartige Quantifizierung der zum Vergleich kommenden Vorstellungen keineswegs stattfinden. Wenn auf der anderen Seite ein Vergleich von Körpern in Bezug auf ihre Länge oder Schwere geschieht, so ist hier die quantitative Bestimmung als Voraussetzung nötig. Aber der logische Vorgang ist insofern von wesentlich geringerer Kompliziertheit, da entweder der Anschauung selbst, nämlich schon der äußeren, die quantitative Form gegeben ist, oder sie, wie bei der Schwere, auf einem technischen Umweg dargestellt wird.

Der Einheit des Quantitativen im Gegenstand entspricht die Einheit des Subjekts in der Beurteilung. Ehe etwas über das Wesen des Subjekts. ob es eine physische Persönlichkeit, eine juristische Person oder sonst etwas ist, ausgesagt ist, steht seine Einheit im Raum und vor allem in der Zeit fest. Die wirtschaftliche "Kalkulation", welcher Art sie auch sei, wird unternommen von einem Subjekt oder für ein Subjekt, vom Wertgesichtspunkt eines bestimmten Augenblicks aus. Das ist der Wahrheitsgehalt des von LORENZ von STEIN konstruierten Unterschieds von "Individuum" und "Persönlichkeit". Der Wechsel der Anschauungen in der Zeit muß fortgedacht werden, damit ein System der Bewertung möglich ist.

Mit einer Erklärung des formal-logischen Vorgangs in der ökonomischen Wertung, mit einer Vergegenwärtigung der ersten Voraussetzung nationalökonomisch-theoretischer Begriffsbildung ist noch nicht der logische Gehalt des "wirtschaftlichen Prinzips" erschöpft. In ihm liegt neben der Genesis zugleich ein  Ideal  der Bewertung. Nur wenn auch dieses Ideal in einer notwendigen formalen Beziehung zur festgestellten Form der Wertbegriffe, bei deren Vergleichung es zur Geltung kommt, steht, kann von einer Erklärung die Rede sein. In dieser Frage liegt augenscheinlich die Entscheidung darüber, ob die Wirtschaft es im Gegensatz zur Technik mit einer Mannigfaltigkeit von Zwecken unter Gegebenheit der Mittel zu tun hat (LIEFMANN, VOIGT).  Wenn der wirtschaftliche Objektsbegriff seiner Form nach, als Quantum vorgestellt ist, so kann das formale Ideal der Wirtschaft nur das Maximum dieses Quantums  sein. Das Wesen des Quantitativen ist die Abstraktion von aller Mannigfaltigkeit von Eigenschaften und ihre Zurückführung auf eine einzige, die eindimensionale Ausdehnung. Das  Maximum  der Linie, welche in der Wertung überhaupt vorgestellt wird, ist das Ideal des Wirtschaftens. Mittel wie auch Zwecke müssen in der Sozialökonomik, wenn eine theoretische Wissenschaft von ihr bzw. praktisch eine rationale, d. h. berechnende Kalkulation statt einer bloßen Wertempfindung möglich sein soll, in gleicher Weise als ökonomische Quanten gedacht sein. Der Vergleich, die Beurteilung kann erst dann stattfinden, sobald außer dem Prinzip entweder die Mittel gegeben sind, oder der Erfolg. In beiden Fällen liegt Wirtschaft vor. Was sie von Technik unterscheidet, ist nicht die Unkenntnis, sondern die Abstraktheit des Zwecks; nur das Maximum wirtschaftlicher Objekte überhaupt ist gewünscht, über ihre Eigenschaften hingegen ist nichts ausgemacht. Darin liegt geradezu das Wesen der Nationalökonomie als teleologischer Disziplin, daß in ihr von allem Inhalt des Zwecks überhaupt abstrahiert ist. Diese Abstraktion im Ziel ist, analog derjenigen im Objektbegriff, die Voraussetzung einer wirtschaftswissenschaftlichen Theorie. Nur so auch ist jemals die Anwendung mathematischer, also bloß formaler Bestimmungen auf Gegenstände und Vorgänge des wirtschaftlichen "Lebens" möglich gewesen.

Die Allgemeingültigkeit dieser formalen Voraussetzungen wird sogleich vergegenwärtigt durch die geldliche Wirtschaft, in welcher nicht nach einem bestimmten Objekt, aber nach wirtschaftlichen Gegenständen überhaupt, d. h. nach einer Vermehrung gestrebt wird. Es ist für die Durchführung einer wirtschaftlichen Beurteilung ohne Belang, zu welchen inhaltlich-praktischen Einzelzwecken das erwirtschaftete Mehr, das Plus der wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers im engeren Sinne des Wortes, sondern auch die des Künstlers, ja des Pfarrers möglicher Gegenstand wirtschaftsökonomischer Beurteilung. Notwendige Voraussetzung ist nur, daß auf der einen Seite objektive Phänomene vorliegen, auf der anderen ein Subjekt da ist, auf welches die Veränderungen bezogen werden, und daß ferner das formale Beurteilungsprinzip der Ökonomie angelegt wird. Mittel wie auch Resultat sind dann in den Phänomenen enthalten, während der Zweck bei richtigem Gebrauch dieses Begriffs durch das Prinzip selbst gegeben ist. Daher ist dreierlei wirtschaftliche Methodik zu unterscheiden: theoretische Wirtschaftslehre, welche allgemeine Sätze der Beurteilung wirtschaftlicher Gegenstände aufstellt, konkrete Ökonomik, welche Vorgänge in Bezug auf ihre Wirtschaftlichkeit durch eine Analyse und den Vergleich von Mitteln mit dem Erfolg untersucht, ferner die praktische Wirtschaft, in der wirtschaftende Subjekte methodisch, d. h. nach Berechnung, verfahren. Im zweiten Teil ist jeweils die Beziehung auf ein bestimmtes Subjekt, sei es ein privat-, staats-, volks- oder weltwirtschaftliches, notwendig. Im Gegensatz zur Technik sind nicht Gegenständlichkeiten als solche objektiv vergleichbar, sondern erst die Beziehung von Gegebenheiten auf ein Subjekt bringt Urteile zustande.

Damit ist nunmehr eine Anschaung des wirtschaftlichen Prinzips in seiner  Reinheit  vermittelt und die Grundlage der sozialökonomischen Begriffsbildung festgestellt. Das "Rationale" in der sogenannten "wirtschaftlichen Handlung" ist von dieser als menschlicher Tätigkeit analytisch losgelöst, der Denkinhalt als solcher von psychologischen oder ethischen Voraussetzungen getrennt. Das ökonomische Urteil kann seiner Geltung nach nicht mehr auf den Vergleich von "Lust" und "Unlust" usw. einerseits, oder "wirtschaftlichem Eigennutz" als Triebkraft andererseits zurückgeführt werden. Wir konstatieren eine Art kopernikanischer Wendung, indem wir erkennen, daß es der Verstand durch die Art seines Anteils an der Begriffsbildung ist, wodurch sich die Möglichkeit der gesetzmäßigen Formulierungen ergibt.

Wir schritten vor über die Erkenntnisse des Wertbegriffs zu der des wirtschaftlichen Prinzips und behalten die Aufgabe übrig, seine Wirksamkeit im Rahmen der konkreten Wirtschaftstheorie, d. h. als konstitutives Element eines typischen "Gesetzes" analytisch zu erfassen.
LITERATUR Hero Moeller, Zur Frage der Objektivität des wirtschaftlichen Prinzips, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Bd. 47, Tübingen 1920/21
    Anmerkungen
    1) FRANZ EULENBURG, "Naturgesetze und soziale Gesetze", Archiv für Sozialwissenschaft und Politik, 1910, Seite 711f; 1911, Seite 689f, ferner "Über Gesetzmäßigkeiten in der Geschichte (historische Gesetze)", ebd. 1912, Seite 299f.
    2) a. a. O., Seite 737f. EULENBURG scheint die Frage nach dem Grad der Exaktheit der Anwendung der  mathematischen Formulierung  zu identifizieren (vgl. Seite 748f). Die "geometrische" Darstellbarkeit des THÜNENschen Gesetzes der landwirtschaftlichen Produktion oder des ALFRED WEBERschen Gesetzes vom Standort der Industrien, wie sie durch die Zeichnung von Wirtschaftskreisen gegeben ist, hat ebensosehr wie die Möglichkeit der Zeichnung von Preiskurven oder die Erfassung des Grenznutzens als Differentialquotient der vollständigen Nützlichkeit in Bezug auf die Güter ansich nur eine heuristische Bedeutung. Wenn, wie EULENBURG selbst zitiert, KANT jeder Naturwissenschaft so viel an "echter Wissenschaft" zuschreibt, als Mathematik in ihr steckt, oder NATORP jede Wissenschaft exakt nennt, die oder soweit sie ma Charakter der Mathematik teilhat, so handelt es sich um die Voraussetzung mathematisch-apriorischen  Gehalts,  und nicht um die Möglichkeit geometrischer (zeichnerischer) und algebraischer (zahlenmäßiger)  Darstellung.  Diese ist bekanntlich nicht weniger bei empirisch festgestellten Regelmäßigkeiten möglich. In dieser Beziehung schließen wir uns der Ansicht WIESERs an, wonach selbst im engsten Bezirk der höchstidealisierten Wert- und Preislehre die grundlegenden Wahrheiten ohne mathematische Fassung ausgesprochen werden können, und das eigentliche Problem gar nicht darin besteht, den Größenverhältnisse des genauesten "Ziffernausdrucks" zu geben (vgl. "Theorie der gesellschaftlichen Wirtschaft" in "Grundriß der Sozialökonomik", Tübingen 1914, Seite 140). Allerdings verwechselt WIESER, wie es häufig geschieht, Quantität und Zahl. Erst die Erkenntnis des engen Zusammenhangs zwischen Mathematik und reiner Logik, wie sie etwa durch NATORP in den "Logischen Grundlagen" angebahnt ist, bei gleichzeitiger Zurückführung der Geometrie auf die quantitativen Vorstellungen der Arithmetik, die das Hauptthema der Philosophie der Mathematik bildet, kann darüber Klarheit verschaffen, daß das Wesen der Exaktheit dort liegt, wo mathematische und logische Grundbedingungen des Denkens ineinandergreifen, bzw. identisch sind. Nicht die mathematische Darstellungsmöglichkeit kann ein Kriterium der Exaktheit sozialer Gesetze abgeben, sondern das logische Schema, welches in ihnen liegt, der reine logische Prozeß der Begriffsbildung vermag über die "Geltung" der abstrakten Theorien definitiv zu entscheiden. Das "Formale" eines Gesetzes, welches zum Zweck einer solchen Kritik vom Inhaltlichen zu scheiden ist, liegt nicht in äußeren Formen, sondern darin, welche logische Funktion hinter seiner häufig sehr verschiedenartigen Erscheinung und Darstellungsform sich überall notwendig und gleichartig verbirgt.
    3) EULENBURG, a. a. O., Seite 761f.
    4) AMONN, insbesonders "Objekt und Grundbegriffe der theoretischen Nationalökonomie, Wiener Staatswissenschaftliche Studien, Bd. 10, Heft 1, 1911.
    5) SPANN, "System der Gesellschaftslehre", Berlin 1914, auch "Zur Logik der sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung", Tübingen 1915, Sonderabdruck aus "Festgaben für Fr. J. Neumann, ferner "Der logische Aufbau der Nationalökonomie und ihr Verhältnis zur Psychologie und den Naturwissenschaften", Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1908, Seite 1f.
    6) FRIEDRICH GOTTL-OTTLILIENFELD, "Die Herrschaft des Worts", Jena 1901, "Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung", Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Bd. 23, Seite 403f und Bd. 24, Seite 2655f, sowie Bd. 28, Seite 72f.
    7) vgl. AMONN, a. a. O., Seite 205f.
    8) von GOTTL, "Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung", a. a. O., Bd. 28, Seite 97.
    9) von PHILIPPOVICH, "Grundriß", elfte Auflage 1916, Seite 50
    10) DIETZEL, Der Ausgangspunkt der Sozialwirtschaftslehre und ihr Grundbegriff, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1883, Seite 1f; vgl. auch FRIEDRICH von GOTTL, "Die Herrschaft des Wortes", Seite 9
    11) Vgl. von LIEFMANN insbesondere die Aufsätze "Das Wesen der Wirtschaft und der Ausgangspunkt der Nationalökonomie", "Wirtschaft und Technik" in  Conrads Jahrbüchern,  Bd. 46, Seite 603f und 721f; "Über die Unterscheidung von Wirtschaft und Technik", Zeitschrift für Sozialwissenschaft 1915, Seite 287f, ier sein Streit mit ANDREAS VOIGT über die "Priorität" in der psychischen Wirtschaftstheorie.
    12) "Über die Unterscheidung von Wirtschaft und Technik", Seite 287.
    13) a. a. O., Seite 295.
    14) LIEFMANN, "Wirtschaft und Technik", Seite 730
    15) Im AMONNschen Begriff des "Subjekts der individualistischen Verkehrsbeziehung" ist von jeder ethischen oder psychologische Bestimmtheit abstrahiert.
    16) Der philosophiegeschichtlich vergleichende Beurteiler wird mit einem gewissen Staunen gewahr werden, daß eine Lehrart, welche er vielleicht als überwunden ansehen zu können glaubte, von neuem in einer Einzeldisziplin auftritt, ja in wachsendem Umfang Zuspruch findet.
    17) LIEFMANN, Wirtschaft und Technik, Seite 729f.
    18) KARL BÜCHER, enthalten im "Grundriß der Sozialökonomik, Bd. I, Tübingen 1914, Seite 1f.
    19) Die Feststellung eines Unterschiedes, einer Verschiedenartigkeit, verlangt zunächst als Voraussetzung, derem  mögliche  Gleichheit in Bezug auf das Prinzip der "Vergleichung". Es führt leicht zu Irrtümern, wenn nicht scharf der Begriff des "Maßstabes" von dem der Meßeinheit unterschieden wird. Vgl. den geldtheoretischen Streit zwischen SIMMEL und HELFFERICH.
    20) Vgl. VOIGT, "Die Unterscheidung von Wirtschaft und Technik", Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 1915, Seite 395.
    21) MAX WEBER, Roscher und Knies etc., a. a. O., III, Seite 102.
    22) CHARLES GIDE, "Principes d'Economie Politique", 13. Auflage, Paris 1911, Seite 7.
    23) LORENZ von STEIN, Volkswirtschaftslehre, zweite Auflage, Wien 1878, Seite 12 und 101.
    24) Es ist zunächst bedeutungslos, welche Länge der  Einheits strecke gegeben wird, aufgrund deren ein zahlenmäßiger (geldmäßiger) Vergleich stattfindet. Die Möglichkeit desselben, wie die Möglichkeit des Geldes überhaupt,  beruth  zunächst auf der allem wirtschaftlichen "Wert" oder Gegenstandsdenken formal zugrunde liegenden Quantifizierung der Erscheinung.