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RUDOLF EUCKEN
Gesetz

"Je skeptischer sich heute die Menschen zur Religion verhalten, desto mehr pflegen sie sich aus dem Naturgesetz einen Fetisch zu bilden."

"Man liebt die  Sicherheit,  so klagte schon Pascal; man hält aber für sicher, was keck und dreist auftritt. Daher der viele Mißbrauch, der mit den Gesetzen getrieben wird."

"Die Naturgesetze haben ihre charakteristische Ausprägung auf dem Gebiet der unorganischen Natur gefunden; so war es eine Übertragung der Größen und Methoden dieses Gebietes, welche das Vordringen des Gesetzesbegriffs in andere Disziplinen begleitete."

"Das Problem des Gesetzes steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage, wie sich der Staat zu den wirtschaftlichen Bewegungen zu verhalten hat, ob bloß zuschauend oder selbsttätig eingreifend. Bildet der Wirtschaftsprozeß ein bloßes Gewebe sich selbst regulierender Einzelbewegungen, so erscheint alles Eingreifen als eine Störung, das laissez faire, laissez aller wurde zur Summe der politischen Weisheit."

"Der Glaube an eine Selbstregulierung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die natürlichen Triebe und Kräfte der Individuen nicht möglich ohne einen optimistischen Glauben an die Vernunft der gesellschaftlichen Verhältnisse; jede Erschütterung dieses Optimismus wird auch den Glauben an das Allvermögen der Naturgesetze untergraben."


a) Zur Geschichte

Der Begriff des Gesetzes steht heutzutage im Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit: man streitet über seine Ausdehnung und man streitet über seinen Inhalt, besondere Fassungen dringen vor und werden zurückgewiesen, die Auseinandersetzung zwischen Natur- und Geisteswissenschaften erreicht hier eine besondere Lebhaftigkeit. Das Ganze ist voller Spannung, da an dieser Stelle um nichts weniger gekämpft wird als um die Eigentümlichkeit der einzelnen Wissenschaften wie um den Gesamtcharakter der wissenschaftlichen Arbeit. An Mißverständnissen und Irrungen fehlt es dabei nicht, aber überwiegend bleibt der Eindrück eines glücklichen Vordringens wie der umsichter Abwägung. Unsere knappe Erörterung kann mehr an die Probleme erinnern als sie zu fördern hoffen.

Der Begriff des Gesetzes ist vom menschlichen Handeln zur Natur gewandert, hat hier eine neue Gestalt gewonnen und kehrt mit ihr zum Menschen zurück, um auch sein Dasein in ein neues Licht zu rücken. Er ist ein sinnfälliges Beispiel der Erscheinung, daß der Mensch sein eigenes Bild in das All hineinsieht und es, erweitert wie umgewandelt, aus ihm zurückempfängt. Der eine verwirft das als einen bloßen Zirkel und Anthropomorphismus, der andere erhofft von einem solchen Ausgehen und Zurückkehren eine Erhebung über das Bloßmenschliche.

In den Mittelpunkt der Arbeit stellte den Begriff des Gesetzes erst die Neuzeit, aber bemerkenswerte Anfänge reichen in das Altertum zurück. Der Ausdruck  Naturgesetz  geht zuerst nicht auf die Außenwelt, sondern auf die eigene Natur des Menschen, er bezeichnet das ungeschriebene Gesetz im Gegensatz zum geschriebenen (1). Für die Natur als Außenwelt verwenden PLATO und ARISTOTELES den Ausdruck nur an ganz vereinzelten Stellen und geben ihm dabei keine technische Zuspitzung (2), andere Bezeichnungen sind für den Begriff geläufiger (3). Öfter verwandt wurde der Ausdruck  Naturgesetz  zuerst bei den Stoikern, wobei religiöse Vorstellungen zur Vermittlung dienten; "der Begriff der göttlichen Gesetze war es, welcher zuerst zu dem der Naturgesetze hinüberleitete" (ZELLER). Den Stoikern konnte das von der Gottheit ausgehende Gesetz zugleich als die eigene Ordnung der Dinge gelten, weil ihnen die Gottheit nicht sowohl eine jenseitige Macht als die der Welt innewohnende Vernunft bedeutete. Der Ausdruck überschritt dann bald die Grenzen der Schule; unter den Römern hat ihn gleich der erste Philosoph LUKREZ öfter (foedera, foedus, leges naturae). Die Einbürgerung des Ausdrucks wurde unterstützt durch die im späteren Altertum übliche Personifikation der Gesamtnatur, indem sie die Regelmäßigkeit ihres Geschehens als den Ausdruck eines ordnenden Willens verstehen ließ. Einen tieferen Einfluß auf die wissenschaftliche Arbeit erlangte aber der Begriff des Naturgesetze im Altertum nicht, und zwar wegen des Übergewichts einer künstlerischen und teleologischen Naturbetrachtung, welche nicht zur Zerlegung in elementare Vorgänge und zur Ermittlung ihrer Regelmäßigkeiten trieb. Die Kirchenväter nahmen den Ausdruck auf und verstärkten seine religiöse Beziehung; einem AUGUSTIN gelten die Naturgesetze als bloße Gewohnheiten göttlichen Handelns, Gewohnheiten, die zugunsten besonderer Zwecke jeden Augenblick verlassen werden können. So geraten Wunder und Naturgesetz noch nicht in Konflikt. Im Mittelalter tritt der Ausdruck sehr zurück; Naturgesetz (lex naturae) bezeichnet hier das innere Moralgesetz, nicht die Ordnung der Außenwelt (4). Umso mehr ist das "Naturgesetz" in der Neuzeit in den Vordergrund gerückt, an kaum irgendeinem anderen Begriff hat sie so sehr ihr Selbstbewußtsein gefunden und ihre eigentümliche Art ausgeprägt. Ein Allgemeineres der Denkweise und die eigentümliche Gestaltung der Arbeit verstärkten dabei einander gegenseitig. Das Naturgesetz, als Ordnung des Geschehens, nicht des Sollens, als Ausdruck der einfachen Wirkformen der Elemente, hatte den innersten Affekt der damaligen Menschheit für sich; versprach es doch ein Verstehen der Wirklichkeit nicht aus einer jenseitigen Ordnung, sondern aus ihrer eigenen Natur, und schien es diese Natur ohne alle menschliche Zutat und Verfälschung bei sich selbst zu erschließen. Dazu kam das spezifische Streben der modernen Wissenschaft nach einer neuen, einer exakten Begreifung der Natur durch eine Zerlegung der Wirklichkeit in kleinste Elemente und eine Durchleuchtung von daher. Die energische Umwandlung des Weltbildes, die daraus hervorging, hatte drei Hauptstufen: Analyse, Gesetz, Entwicklung; das Gesetz mit seiner Ermittlung der einfachen Wirkformen der Elemente ist das Rückgrat des Ganzen, erst mit ihm wird eine Präzision der Erkenntnis erreicht und eine vollständige Unterwerfung der Wirklichkeit unter den Gedanken angebahnt. Wie aber die Reduktion auf einfache Phänomene der Natur durchsichtig zu machen schien, so gewährte sie zugleich die Möglichkeit neuer Kombinationen der Elemente zugunsten menschlicher Zwecke. Das Gesetz ist der Punkt, wo das der neueren Forschung von Anfang an innewohnende Streben nach einer engen Verbindung von Theorie und Praxis sich in wirksame Arbeit umsetzt. Denn hier ist der Endpunkt des Erkennens zugleich der Ausgangspunkt des Handelns; aus vereinzelten und zufälligen Funden ist die Technik eine selbständige und lebenumspannende Macht nur mit Hilfe der Gesetze geworden. So laufen bei ihnen alle Fäden zusammen als dem Mittelpunkt der geistigen Arbeit; sie bilden den klarsten Ausdruck des modernen Verlangens nach immanenter und sachlicher Erklärung, nach analytisch-präziser Begreifung, nach einem aktiveren Verhältnis zur Naturumgebung.

Aber zugleich war das Gesetz in diesem neuen Sinn eine große Aufgabe und ein Punkt mannigfacher Verwicklung. Im Streben nach Gesetzen verschlingt sich eng Empirisches und Rationales. Regelmäßigkeiten werden ermittelt, und es waltet eine große Freude am Entdecken, daß das im ersten Eindruck wirr Durcheinanderlaufende einer schärferen Betrachtung geordnete Reihen zu erkennen gibt. Aber die Bewegung verbleibt nicht bei der bloßen Konstatierung mehr oder weniger komplizierter Tatsachen, sie möchte diese zerlegen und auf einfache, letzte, allgegenwärtige Elemente zurückführen, zugleich aber statt eines bloßen Nach- und Nebeneinander einen kausalen Zusammenhang erreichen; sie strebt von empirischen zu rationalen, von beschreibenden zu erklärenden Gesetzen, sie gibt diese letzteren als notwendig und allgemeingültig. Nur solche rationalen Gesetze dürfen eine ausschließliche Herrschaft verlangen, sie müssen alle Ausnahmen, namentlich das Wunder, entschieden abweisen. Sie werden nach möglichster Vereinfachung streben, sich möglichst zu einem System zusammenschließen, alle Mannigfaltigkeit möglichst als Ausdruck eines durchgehenden Geschehens verstehen. Auch werden diese Gesetze mit besonderer Kraft einen präzisen Ausdruck, eine bestimmte Formel verlangen, da nur diese eine durchdringende Beherrschung des Tatbestandes verspricht. Einen solchen präzisen Ausdruck erhält das Naturgesetz namentlich durch die Mathematik. So konnte NEWTON die Aufgabe echter Naturforschung darin setzen, unter Verzicht auf die substantiellen Formen und die verborgenen Qualitäten die Naturerscheinungen auf mathematische Gesetze zurückzuführen (5), und KANT behaupten, "daß in jeder besonderen Naturlehre nur soviel eigentliche Wissenschaft angetroffen werden kann, als darin Mathematik anzutreffen ist (Werke IV, Ausgabe HARTENSTEIN). Aber das alles stellt große Aufgaben und ergibt viele Irrungen. Zunächst nach der prinzipiellen Seite hin. Oft wird schon den empirischen Gesetzen die strenge Gültigkeit zugeschrieben, die nur mit Hilfe des Denkens, nur unter Voraussetzung einer systematischen Ordnung des Ganzen erreichbar ist; kaum hat jemand mehr von der Ausnahmslosigkeit, der Unveränderlichkeit der Gesetze gesprochen als COMTE, dem sie doch als eine bloße Beschreibung der Erfahrung galten. Tiefer greift die wissenschaftliche Arbeit, daß die bloße Regelmäßigkeit sich leicht wie einen völligen Abschluß gibt, daß die Aufgabe gelöst scheint, wo sie nur bezeichnet ist. In dieser Hinsicht hat das Gesetz oft einem Dogmatismus Vorschub geleistet, nirgends mehr als auf dem Gebiet der Biologie, wo oft sehr verwickelte Erscheinungskomplexe mit dem Anspruch strenger Gesetze auftraten.

Zu solchen Verwicklungen aus der Durchführung des Neuen kommen Störungen aus einem mehr oder weniger versteckten Fortwirken des älteren Gesetzesbegriffs mit seiner Beziehung auf ein überlegenes Wollen. Das geschieht, wenn Denker des 17. und 18. Jahrhunderts aus der Gesetzlichkeit der Natur glauben eine gesetzgebende Gottheit erschließen zu können. Aber es geschieht auch, wenn in umgekehrter Richtung eine pantheistische Denkweise die Gesetze wie lebendige Mächte behandelt und sie an die Stelle der Gottheit setzt als einen Gegenstand andächtiger Verehrung. (6) Auch darin steckt ein Fortwirken der älteren Art, daß das Gesetz oft wie eine über den einzelnen Vorgängen schwebende Macht behandelt wird, die ihnen ihre Bahn vorschreibt (7). Auch das gehört schließlich hierher, daß, je kecker die Behauptung eines Gesetzes und einer Gesetzesformel auftritt, desto leichter sie Eingang findet. Eine Tatsache pflegen wir uns anzusehen, ehe wir sie anerkennen; an einem Gesetz zu zweifeln, das scheint eine Sünde gegen den Geist der Wissenschaft. So überträgt sich die Autorität, die das Gesetz als ein praktisches Gebot hat, zu Unrecht auf das Gesetz des Geschehens: auch dieses verlangt eine schleunige Zustimmung und duldet keinerlei Widerspruch. Wie hätte ohne einen solchen kritiklosen Respekt das berüchtigte "eherne Lohngesetz" eine so große Rolle spielen können! Namentlich die Formel wirkt hier Wunder. Wieviel weniger hätte MALTHUS die Geister bewegt, wenn er seiner Lehre von der überstarken Bevölkerungszunahme nicht die bekannte mathematische Formel gegeben häte. "Man liebt die Sicherheit", so klagte schon PASCAL; man hält aber für sicher, was keck und dreist auftritt. Daher der viele Mißbrauch, der mit den Gesetzen getrieben wird.

Aber so verdrießlich das alles sein mag, solche Irrungen des Menschen sind eine unvermeidliche Begleiterscheinung jeder großen Wendung, sie dürfen uns an den Gesetzen selbst nicht irre machen. Sehen wir also in raschem Überblick, wieviel intellektuelle Bewegung der Kampf um das Gesetz in der Neuzeit hervorgerufen hat.


b) Der Kampf um das Gesetz
in der Neuzeit

Die Naturgesetze haben ihre charakteristische Ausprägung auf dem Gebiet der unorganischen Natur gefunden; so war es eine Übertragung der Größen und Methoden dieses Gebietes, welche das Vordringen des Gesetzesbegriffs in andere Disziplinen begleitete. Dabei mußte aber - früher oder später - hervortreten, was in ihm selbst an Problemen und auch Schranken liegt. Beim Gesetz ist alle Aufmerksamkeit den Formen des Geschehens zugewandt, die Kräfte und Ursachen bleiben im Hintergrund; wird eine solche Zurückstellung überall möglich sein, und wird das Hervortreten dieses Problems nicht den Gesamtanblick verändern? Beim Gesetz wird die Wirklichkeit in lauter einzelne Vorgänge zerlegt und alles beherrschende Ganze entfernt; sollte das für alle Gebiete zutreffen? Beim Gesetz erscheint jedes einzelne Geschehen nur als ein Spezialfall eines allgemeinen, alle Individualität ist hier für die wissenschaftliche Betrachtung ausgeschaltet; wird das Individuelle sich überall mit einem so bescheidenen Platz begnügen, wird es nicht allen gemeinsamen Eigenschaften eine unvergleichliche Art entgegensetzen? Endlich erscheint beim Gesetz, namentlich wenn es nicht bloß beschreiben, sondern erklären will, das Geschehen als durchaus determiniert und unweigerlich festgelegt; es gibt hier keinen Platz für freie Entscheidung, für eine Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten. Werden dagegen nicht große Lebensgebiete Widerspruch erheben?

Probleme also in Hülle und Fülle, durch alle einzelnen hindurch aber das Gesamtproblem, wie weit die mechanischen Naturbegriffe die ganze Wirklichkeit unter sich zu bringen vermögen. Die Opposition gegen den Gesetzesbegriff kann dabei eine schroffere und eine mildere Form annehmen: entweder wird der Gesetzesbegriff für ein besonderes Gebiet überhaupt abgelehnt, oder er wird, unter einer Ablösung von der naturwissenschaftlichen Fassung, dessen Besonderheit angepaßt. Aus beiden zusammen erwächst eine überaus lebhafte Bewegung, die nicht wenig dazu beigetragen hat, die Eigentümlichkeit der einzelnen Gebiete in ein klares Licht zu stellen.

Es beginnt schon im 17. Jahrhundert, namentlich findet er in die Psychologie schon damals Eingang. Das 18. Jahrhundert setzt die Bewegung fort und führt sie tiefer in die einzelnen Gebiete ein (8). Ihren Höhepunkt aber erreicht die Bewegung erst im 19. Jahrhundert, namentlich in seiner zweiten Hälfte.

Es wirkte hier manches dahin zusammen, das Gesetz in den Mittelpunkt der wissenschaftlichen Arbeit zu rücken. Vor allem die Ausbildung der einzelnen Wissenschaften zu voller Selbständigkeit. Je weniger sie sich fernerhin von der Philosophie Prinzipien und Regeln zuführen lassen wollten, desto mehr mußten sie darauf bedacht sein, in ihrem eigenen Gebiet überschauende Begriffe und feste Zusammenhänge zu finden. Sie hofften aber solche in den Gesetzen zu finden; erst mit ihrer Hilfe schien sich der unermeßliche Stoff zum System zu gestalten, schien auch ein Vergleich verschiedener Reihen und Gruppen des Geschehens möglich zu werden. Diese Bewegung erhielt eine besondere Spannung durch das Verhältnis von Naturwissenschaften und Geisteswissenschaften. Die gewaltigen Erfolge der Naturwissenschaft haben auch ihre Expansionskraft, ihr Streben nach der Beherrschung des gesamten intellektuellen Reiches gesteigert, namentlich scheint die Entwicklungslehre Weltbegriffe zu gewähren, denen sich kein Gebiet entziehen kann; so dringt die naturwissenschaftliche Denkweise mit ihren Begriffen tiefer und tiefer in die anderen Wissenschaften vor. Aber zugleich werden diese zum Widerstand gereizt und zur Besinnung und ihre Eigentümlichkeit getrieben, es entsteht ein lebhafter Kampf, der im Gesamtergebnis die Unterschiede immer mehr zum Bewußtsein gebracht hat. (9)

Von der Welt des Leblosen ausgegangen, hatte das Naturgesetz sich zunächst des Reichs des Lebendigen zu bemächtigen; auf wieviel Widerstand es dabei stieß und wie der Kampf eben jetzt wieder in vollem Gang ist, das hat uns im vorigen Abschnitt beschäftigt. Die Übertragung des Naturgesetzes auf die Seele war schon durch DESCARTES nahegelegt und erhielt durch SPINOZA eine großartige Ausführung; das ganze Seelenleben wird hier in ein Gewebe von Elementarvorgängen verwandelt, die durchaus nach Art der mechanischen Natur wirken. LEIBNIZ läßt jede Monade ihren eigenen Gesetzen folgen und unterscheidet von den "physiko-mechanischen" Gesetzen der Körper die "ethiko-logischen" der Seelen (Ausgabe Erdmann, 736b). Psychologische Gesetze in einem strengeren Sinn haben namentlich die Engländer aufgebracht, so die Assoziationsgesetze; in Deutschland geht die Bewegung über WOLFF zu HERBART fort, der selbst die mathematische Formel in das Innere des Seelenlebens einführen möchte. Zugleich aber fehlt es nicht an Männern, welche die eigentümliche Art des Seelenlebens mit seiner inneren Einheit, seiner Beweglichkeit, seiner Individualität zur Geltung bringen und damit auch dem, was hier an Gesetzen anerkannt werden mag, eine deutliche Grenze setzen (10).

Entscheidend für die Behandlung der inneren Welt und die Stellung der Gesetze in ihr ist die Frage, ob im Geistesleben eine neue Stufe und selbständige Art der Wirklichkeit anerkannt wird oder nicht. Wo jenes geschieht, kann über einen wesentlichen Unterschied von allem naturgesetzlichen Geschehen kein Zweifel sein. Die Naturgesetze sind die rein gefaßten Wirkformen des Geschehens, schlichte und einfache Tatsächlichkeit. Nun muß auch das Gesetz geistiger Art in irgendeiner Tatsächlichkeit wurzeln; haltlos in der Luft schwebende Gesetze, die doch eine Wirkung tun sollen, sind ein Unding. Aber das Geistesleben, das den notwendigen Halt bietet, ist keineswegs ein voller Besitz des Menschen, sondern es ist für ihn, obschon seinem innersten Wesen angehörig, zugleich ein hohes Ziel, eine große Aufgabe, zugleich Natur und Ideal. Damit aber werden die Gesetze zu Normen, die nicht wirkungslos sind, die aber Widerstand finden, und sich gegen ihn durchzusetzen haben. Je nach der Eigentümlichkeit des intellektuellen, des ethischen, des ästhetischen Gebietes gestaltet sich der Widerstand und überhaupt der Lebensprozeß verschieden, wie wir alle wissen.

Nur auf das vielbehandelte Problem des Verhältnisses von Naturgesetz und Sittengesetz sei hier mit einigen Worten eingegangen. Dieses Problem ist namentlich durch KANT in den Vordergrund gebracht. Denn indem er die Moral über alles seelische Getriebe hinaushob, mußte sich das Sittengesetz mit seinem Soll vom Naturgesetz bis zur schroffen Gegensätzlichkeit abheben. Einem SCHLEIERMACHER schien damit das Sittliche unter einen einseitigen Anblick gestellt und eines sicheren Haltes in der menschlichen Natur beraubt; das trieb ihn, den engen Zusammenhang von Natur- und Sittengesetz zu verfechten. (11) Aber diesen berechtigten Gedanken hat SCHLEIERMACHER stark überspannt und dadurch das Charakteristische der Moral abgeschwächt. So gewiß die Moral zur Natur des Menschen gehört, der Begriff der  Natur  gewinnt damit einen durchaus eigentümlichen Sinn und scheidet sich scharf von allem bloßen Dasein; so hat schließlich KANT mehr Recht als SCHLEIERMACHER (12). Die unmittelbare Gleichsetzung von Natur- und Sittengesetzen entspricht dem Stand der antiken Ethik; sie ist hinfällig geworden und widersprich der weltgeschichtlichen Lage, nachdem das Verhältnis des Menschen zum Geistesleben schwere Verwicklungen hat erkennen lassen. Auch wäre leicht zu zeigen, daß wo immer moderne Denker die Sittengesetze prinzipiell als Naturgesetze faßten, der Verlauf der Untersuchung sie immer wieder zur Anerkennung einer abweichenden Art gezwungen hat. (13)

Die dem 19. Jahrhundert eigentümlich-gesellschaftliche Denkweise mußte das Streben erzeugen, sowohl das gesellschaftliche wie das geschichtliche Gebiet näher bestimmten Gesetzen zu unterwerfen. Das Drängen auf Präzision ist es vornehmlich, was die moderne Gesellschaftslehre, die Soziologie, vor allen früheren Versuchen auszeichnet. Mit Hilfe der großen Zahl wird das Zufällige der individuellen Erscheinungen eleminiert, werden Durchschnitte ermittelt und die Grenzen abgesteckt, innerhalb derer sich die Abweichungen von ihnen bewegen, werden Regelmäßigkeiten innerhalb des sozialen Gebietes aufgedeckt (14). Je mehr aber die Forschung die Überraschung überwunden hat, welche das erste Gewahren von Regelmäßigkeiten innerhalb eines bis dahin scheinbar dem Zufall preisgegebenen Gebietes mit sich brachte, desto kritischer ist man gegenüber dem Begriff der Gesetze geworden, desto deutlicher hat sich der Unterschied zwischen bloßen Tendenzen des gesellschaftlichen Lebens und eigentlichen Naturgesetzen herausgestellt.

Noch mehr Bewegung hat der Begriff auf dem Wirtschaftsgebiet in einem engeren Sinn hervorgerufen; nirgends hat der Streit darüber mehr Folgen für das Handeln und Leben als hier (15). Denn das Problem des Gesetzes steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage, wie sich der Staat zu den wirtschaftlichen Bewegungen zu verhalten hat, ob bloß zuschauend oder selbsttätig eingreifend. Bildet der Wirtschaftsprozeß ein bloßes Gewebe sich selbst regulierender Einzelbewegungen, so erscheint alles Eingreifen als eine Störung, das  laissez faire, laissez aller  [gewähren lassen, nicht einmischen - wp] wurde zur Summe der politischen Weisheit. In Wahrheit war ein solches Gehenlassen an sich selbst etwas anderes als ein bloßer Naturprozeß. Denn neben jenem Gehenlassen stehen andere Möglichkeiten, es muß auf dem Boden der Geschichte gegen andersartige Zustände erst durchgesetzt werden, es wirkt, wenn eingeführt, nicht wie selbstverständlich weiter, sondern es läßt sich zurücknehmen, es muß von einem fortlaufenden Willen getragen werden. Dazu ist der Glaube an eine Selbstregulierung der wirtschaftlichen Verhältnisse durch die natürlichen Triebe und Kräfte der Individuen nicht möglich ohne einen optimistischen Glauben an die Vernunft der gesellschaftlichen Verhältnisse; jede Erschütterung dieses Optimismus wird auch den Glauben an das Allvermögen der Naturgesetze untergraben. Nun haben die wirtschaftlichen Verwicklungen des 19. Jahrhunderts jenen Optimismus erschüttert, sie drängen immer stärker zum Eingreifen der staatlichen Ordnung in den wirtschaftlichen Prozeß, sie entwinden damit das Gebiet den bloßen Naturgesetzen und verstärken die Bedeutung der ethischen wie der historischen Elemente (16). Die Anerkennung dieses ethischen und historischen Moments verhindert keineswegs die Anerkennung wirtschaftlicher Gesetze. Aber sie entsprechen dann nicht einfach den Naturgesetzen, sondern sind nach NEUMANNs Definition "der Ausdruck für eine infolge der Macht wirtschaftlicher Zusammenhänge aus gewissen Motiven sich ergebende regelmäßige Wiederkehr wirtschaftlicher Erscheinungen (Tendenzen oder Vorgänge)". (17)

Am meisten Bewegung hat in neuester Zeit das Problem der geschichtlichen Gesetze hervorgerufen, mehr und mehr ist es der Mittelpunkt des Kampfes um die Gesamtauffassung der Geschichte geworden. Je mehr seit Beginn der Neuzeit die überkommene supranaturale Vorstellung von der Geschichte abwich, desto mehr mußte es drängen, innerhalb ihres eigenen Bereichs durchgehende Bewegungen, feste Regelmäßigkeiten aufzuweisen. Die Aufklärung prägte einem solchen Verlangen ihren eigentümlichen Stempel auf. Ihre Geschichtsforschung "zertrümmerte das bisherige Geschichtsbild, wie es an den danielschen Monarchien, an der Apokalypse oder an AUGUSTIN orientiert war, sie deckte eine bisher ungekannte oder unbeachtete Welt auf, eröffnete unberechenbare Zeiträume der Geschichte, verwies den Sündenfall von der Spitze der Geschichte weg und konstruierte einen ganz anderen Urzustand als Ausgangspunkt. - Indem aber diese von Wunder und Vorsehung absehende Erklärung ein unendlich verworrenes Spiel menschlicher Kräfte aufdeckte, empfang man zugleich doppelt das Bedürfnis nach einem einfachen, normalen Gehalt der Geschichte, den man in den Ideen des Naturrechts, der natürlichen Moral und Religion fand." (18) Hatte die Philosophie zunächst die Neigung, die Geschichte der Vernunft entgegenzusetzen, so erwuchs bald ein Streben, in ihre eine gewisse Vernunft und zugleich eine Gesetzlichkeit der Bewegung aufzudecken. LEIBNIZ namentlich verficht die Idee einer durchgehenden Kontinuität der geschichtlichen Bewegung, VICO den Gedanken einer regelmäßigen Folge bestimmter Stufen in der Entwicklung der Völker und Epochen, immer stärker wird das Verlangen nach einer durchgängigen Vertretung der Ereignisse zu einem zusammenhängenden Ganzen. Das 19. Jahrhundert führt die Sache erheblich weitert, indem es sowohl große Typen der Gesamtauffassung der Geschichte scharf ausprägt, als in der unermeßlichen Ausdehung der Forschung empirische Regelmäßigkeiten aufdeckt. Jenes geschieht in den zugleich entgegengesetzten und nahe verwandten Systemen HEGELs und COMTEs. Dort eine allumspannende Logik, hier eine langsame Anhäufung der einzelnen Elemente, dort eine Bewegung durch schroffe Gegensätze, hier ein ruhiges Aufsteigen, das aber deutlich drei Hauptstufen (trois états) erkennen läßt, hier wie dort ein Ausschluß aller Willkür, ein sicheres Fortschreiten, eine völlige Bestimmtheit aller Mannigfaltigkeit durch den jeweiligen Stand der Gesamtbewegung. Wurde so der Geschichte von der Philosophie eine Gesetzlichkeit zugeführt, die leicht ihren überströmenden Reichtum in ein zu enges Bett zwang und alle Irrationalität wegdeutete, so hat von der anderen Seite her die Durchdringung des Stoffes mittels der Forschung in reichem Maße empirische Regelmäßigkeiten aufgedeckt. Dabei wirkten tief in die Forschung hinein die großen Gegensätze des modernen Lebens. Den gesetzlichen, ja speziell naturgesetzlichen Charakter der Geschichte verstärkte die wachsende Einsicht in die Abhängigkeit des menschlichen Befindens und Tuns von äußeren Bedingungen, es verstärkte ihn weiter die Erkenntnis der Abhänggkeit der Individuen vom Ganzen, vom sozialen "Milieu"; es widersprach ihm die der Aufklärung entgegengehaltene Individualität und Positivität der Geschichte (19), es widersprach ihm nicht weniger die Betonung der großen Persönlichkeiten, wie sie in CARLYLE einen besonders prägnanten Ausdruck gefunden hat. Es ist nicht bloß die verschiedene Schätzung von Natur und Geist in unserer Wirklichkeit, es ist nicht minder die Frage nach dem Inhalt des Geisteslebens, es ist im besonderen das Problem der Rationalität oder Irrationalität unseres Daseins, welche die Frage nach der Gesetzlichkeit der Geschichte verschieden beantworten lassen.

Diese Gegensätze erscheinen auch in der neuesten Behandlung des methodologischen Problems, welche heute die Forscher bewegt und mannigfach entzweit. Mit besonderer Energie und einleuchtender Klarheit hat neuerdings WINDELBAND den Unterschied von naturwissenschaftlicher und geschichtlicher Behandlung zum Ausdruck gebracht. (20) Dort wird das Allgemeine in der Form des Naturgesetzes, hier das Einzelne in der geschichtlich bestimmten Gestalt gesucht, dort die immer sich gleichbleibende Form, hier der einmalige, in sich bestimmte Inhalt des wirklichen Geschehens betrachtet. "Das wissenschaftliche Denken ist - wenn man neue Kunstausdrücke bilden darf - im einen Fall nomothetisch, im anderen idiographisch"; (Seite 26); "den festen Rahmen unseres Weltbildes gibt jene allgemeine Gesetzmäßigkeit der Dinge ab, welche, über allen Wechsel erhaben, die ewig gleiche Wesenheit des Wirklichen zum Ausdruck bringt; und innerhalb dieses Rahmens entfaltet sich der lebendige Zusammenhang aller für das Menschentum wertvollen Einzelgestaltungen ihrer Gattungserinnerung" (Seite 38) (21). Diese Überzeugung ist von RICKERT in geistvoller und selbständiger Weise weitergeführt; (22) es hat sich viel literarische Bewegung daran angeschlossen.

Eine nähere Erörterung an dieser Stelle ist nicht wohl möglich; auf das Hauptproblem wird der Artikel  Geschichte  zurückführen. Hier sei nur zweierlei angedeutet. Zunächst, daß auch eine volle Anerkennung der Tatsächlichkeit und Einmaligkeit der Geschichte nicht verhindert, gewisse Regelmäßigkeiten in ihr anzunehmen. Die Art z. B., wie sich der Ablauf der Entwicklung eines ganzen Volkes, und wie sich die Bewegung von einzelnen Gebieten wie Religion, Kunst usw. in verschiedenen Kulturepochen vollzieht, kann von der allgemeinmenschlichen Natur aus sehr wohl etwas verwandtes, ja gleichmäßiges haben. Insofern könnten unbedenklich Gesetze der Geschichte anerkannt werden. Aber sie würden dann nur die Form des Geschehens betreffen, der Inhalt würde der Individualität der einzelnen Epochen verbleiben und sich damit aller Ableitung entziehen. - Wieviel Selbständigkeit aber die Einzelvorgänge in der Geschichte haben und inwiefern die ganze Geschichte als ein Einzelvorgang zu fassen ist, das wird sich verschieden gestalten je nach der prinzipiellen Auffassung des Geisteslebens und seines Verhältnisses zur menschlichen Lage. Diese entscheidet auch darüber, ob Persönlichkeiten oder Massenwirkungen den Kern der geschichtlichen Bewegung bilden. Das alles aber weist über das methodologische Problem hinaus.
LITERATUR: Rudolf Eucken, Geistige Strömungen der Gegenwart, Leipzig 1904
    Anmerkungen
    1) Über den geschichtlichen Ursprung des Terminus  Naturgesetz  handelt EDUARD ZELLER "Über Begriff und Begründung der sittlichen Gesetze", 1883 (Abhandlung der Königlich-Preußischen Akademie der Wissenschaften) und namentlich eingehend neuerdings RUDOLF HIRZEL, agraphos nomos (Abhandlungen der philologisch-historischen Klasse der Königlich-Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften, Bd. 20). Nach ihm bedeutet  agraphos nomos  zunächst die altüberlieferte Sitte und Gewohnheit, diese Bedeutung erhielt sich durch das ganze Altertum. Aber daneben kam (seit THUKYDIDES) die andere der göttlichen, der ins Herz geschriebenen Gesetze auf. Seite 40 heißt es hier von der Revision und Reform der solonischen Gesetzgebung, welche KLEISTHENES ausführte: "Wie diese Reform nur durch die Macht des Demos gelang, so diente sie auch dessen Zielen und Absichten, und es ist begreiflich, daß von nun an das Volk von Athen in seinen Gesetzen das Bollwerk des jungen Staates von Athen erblickte. Von hier an datiert der Kultus, der mit dem Gesetz und seinem Namen getrieben wurde. Die Weihe gaben ihm die Taten und der siegreiche Ausgang der Perserkriege." (Seite 50) "Wahrscheinlicher ist, daß der Name (agraphos nomos) erst im Gegensatz zum  gegrammenos logos  aufkam, und sicher, daß er erst durch diesen Gegensatz seine schärfere Bedeutung erhielt." Über den Gegensatz von  nomos  und  physis  siehe dort Seite 82f.
    2) Die einzigen Stellen sind PLATO,  Timaeus  83E. Wie  nomos  bei den Philosophen leicht einer künstlichen Zubereitung angenähert und dem Wesen entgegengestellt wird, zeigt u. a. ARISTOTELES,  Physica  193a, 14.
    3) Namentlich gehört hierher  anagke  [Schicksal - wp] (meist im Plural), das sowohl in der ältesten medizinischen Literatur wie auch bei DEMOKRIT, XENOPHON (z. B. Memor. 1, 1, 11), PLATO (z. B. leges 967A), ARISTOTELES nicht selten vorkommt. Es dürfte der griechischen Forschung der Begriff des Naturgesetzes zuerst in der Astronomie und in der Medizin aufgegangen sein.
    4) Der Ausdruck  leges naturae  war so fremdartig geworden, daß er zu Beginn der Aufklärung einer Rechtfertigung und Verteidigung zu bedürfen schien. (Siehe z. B. CLAUBERG, op. omn. 103)
    5) siehe den Beginn der "philosophiae naturalis principia mathematica".
    6) So zieht sich von GIORDANO BRUNO durch die Neuzeit bis zur Gegenwart ein wunderlicher Kult des Naturgesetzes. Je skeptischer sich heute die Menschen zur Religion verhalten, desto mehr pflegen sie sich aus dem Naturgesetz einen Fetisch zu bilden.
    7) Mit Recht bemerkt darüber SIGWART, (Logik II, Seite 512): "Eine leere rhetorische Phrase ist es von Naturgesetzen zu sprechen, als ob diese bloße Formel eine magische Macht über die Erscheinungen übt und ihnen etwas zumutet, was nicht aus ihrer eigenen Natur von selbst folgt. Gesetze können nie Gründe des wirklichen Geschehens sein, sondern nur die konstante Art und Weise ausdrücken, wie sich reale Dinge verhalten."
    8) Mit besonderer Energie hat MONTESQUIEU den Gesetzesbegriff verfochten.
    9) Ein anschauliches Bild von der Bewegung in der Sprachwissenschaft liefert B. DELBRÜCK in der Abhandlung "Das Wesen der Lautgesetze" (Annalen der Naturphilosophie, Bd. 1, Seite 277f). Nachdem FRIEDRICH SCHLEGEL und BOPP die Sprachwissenschaft in einen Vergleich mit der Naturwissenschaft gestellt hatten, ohne sie aber zu den Naturwissenschaften zu rechnen, gab SCHLEICHER der Sache eine schärfere Zuspitzung. Sein Bekenntnis geht dahin ("Die Darwinsche Theorie und die Sprachwissenschaft", Seite 71): "Die Sprachen sind Naturorganismen, die, ohne vom Wollen des Menschen bestimmbar zu sein, entstanden, nach bestimmten Gesetzen wuchsen und sich entwickelten, und wiederum altern und absterben; auch ihnen ist jene Reihe von Erscheinungen eigen, die man unter dem Namen "Leben" zu verstehen pflegt. Die Glottik, die Wissenschaft der Sprache, ist demnach eine Naturwissenschaft, ihre Methode ist im Ganzen und Allgemeinen dieselbe, wie die der übrigen Naturwissenschaften." Demgegenüber haben, wie DELBRÜCK näher ausführt, andere Forscher, unter ihnen namentlich WHITNEY, zur Geltung gebracht, daß sich bei der Entstehung und Veränderung von Sprachen nirgends dem Sprachstoff innewohnende Lebensgesetze, sonder immer nur menschliche Handlungen finden. Als ein solcher Ausfluß menschlichen Handelns und Wollens ist die Sprache kein Naturorganismus, sondern eine Institution, eine von den Institutionen, welche die menschliche Kultur ausmachen. Damit muß auch das Sprachgesetz anders gefaßt werden als das Gesetz eines Naturorganismus. DELBRÜCK kommt in seiner Untersuchung der Lautgesetze zu dem Ergebnis, daß, so sehr diese  sui generis  [aus sich heraus - wp] sind, kein Grund vorliegt, ihnen deswegen den Namen von Gesetzen abzusprechen. "Denn wir verstehen auch bei anderen Wissenschaften unter Gesetzen nichts weiter, als den Ausdruck für Gleichmäßigkeiten, welche zwar im Einzelfall nicht rein hervortreten, von denen wir aber annehmen, daß sie stets rein hervortreten würden, wenn im Einzelfall alle anderswoher kommenden störenden Einwirkungen entfernt werden könnten."
    10) So bemerkt SIGWART, dessen Untersuchungen über alle diese Probleme besonders klar und eindringend sind, über die Assoziationsgesetze (Logik II, Seite 553): "Die Assoziationsgesetze deuten nur bestimmte Richtungen an, in denen unsere Reproduktionen verlaufen können, oder in vielen Fällen verlaufen, bestimmte Tendenzen der wirklichen Aneinanderreihung von Bildern und Wörter usw.; Gesetze, aus denen jeder wirkliche Vorstellungsverlauf als notwendig nachgewiesen werden könnte, vermögen sie nicht darzustellen."
    11) siehe SCHLEIERMACHER, Werke zur Philosophie II, Seite 397-417.
    12) ZELLER, "Über Begriff und Begründund der sittlichen Gesetze" (1883) kommt hinsichtlich der Ethik zu dem Schlußergebnis: "Ihres Sätze sind nicht der Ausdruck dessen was irgendwo als Recht oder Sitte besteht, sondern der Forderungen, die als Normen der menschlichen Willenstätigkeit aus der Idee des Menschen hervorgehen." (Siehe auch SIEBECK, Über das Verhältnis von Naturgesetz und Sittengesetz", Philosophische Monatshefte, 1824, Seite 321f)
    13) COMTE kann dafür als ein hervorragendes Beispiel dienen. Der große Empirist, will grundsätzlich die Gesetze nur als Beschreibungen verstanden wissen.
    14) In dem allen nimmt bekanntlich QUETELET eine hervorragende Stellung ein.
    15) Zur Geschichte des Begriffs bemerkt von NEUMANN, dem wir besonders verdienstliche Untersuchungen über diese Gegenstand verdanken (Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, III. Folge, 1899, Seite 152/3: "Geforscht hat man nach wirtschaftlichen und sozialen Gesetzen, wie an einem anderen Ort zu zeigen versucht ist (So zuletzt in dem Aufsatz "Wirtschaftliche Gesetze nach früherer und jetziger Auffassung", Jahrbuch für Nationalökonomie und Statistik, Neue Folge, Bd. 16) schon im Altertum und sodann, nach den allerdings auf anderen Gebieten erzielten Erfolgen BACONs und NEWTONs, namentlich seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts, seit LOCKE und HOBBES, von denen der Erstere auch bereits den Ausdruck  law  hierfür gebrauchte, während gerade die Physiokraten, da sie diesen Vorgängen folgten, nicht ganz frei von der Schuld zu sprechen sind, daß sie unter dem Einfluß damals allmächtiger naturrechtlicher Vorstellungen die in Rede stehenden Gesetze des  Geschehens  von solchen des Sollens oder den ethischen Gesetzen nicht ausreichend zu trennen wußten."
    16) Erwähnung verdient dabei, daß nicht bloß auf individualistischer, sondern auch auf sozialistischer Seite die Neigung bestand, den Begriff des Gesetzes auf Kosten der freien Tat zu überspannen. Nur erhielt hier die Sache die Gestalt, daß eine Gesamtbewegung des weltgeschichtlichen Lebens, jenseits allen Wollens und Tuns der Individuen, mit unabwendbarer Dialektik große Wendungen und Umwälzungen hervortreibt. So hat es namentlich KARL MARX in einem engen Anschluß an die HEGELsche Geschichtsphilosophie ausgeführt. Aber auch hier entsteht der Widerspruch, daß eben das, was aus gesetzlichen Notwendigkeit hervorgehen soll, zu seinem vollen Sieg der Anerkennung durch den Menschen, der Aufnahme in die eigene Überzeugung bedarf. Nicht nur zu ruhiger Kontemplation, sondern zu energischer Aktion wird eben hier der Mensch aufgerufen.
    17) von NEUMANN, "Naturgesetz und Wirtschaftsgesetz" (Zeitschrift für die ganze Staatswissenschaft 1892, Heft 3).
    18) siehe ERNST TROELTSCH, Real-Enzyklopädie für Theologie und Kirche (unter "Aufklärung", Seite 231).
    19) So vertritt STEFFENSEN (Gesammelte Aufsätze, Seite 278) die Überzeugung, "daß in der Geschichte das durch und durch Individuelle, das in ihr in seinen höchsten Formen, in willenskräftigen Persönlichkeiten und Gesellschaften, zu oberst in der Menschheit selbst, in großen Taten und Leiden eines wahren Werdeprozesses offenbar wird, den unvergleichlichen Reiz hervorbringt, den das geschichtliche Wissen für den menschlichen Geist hat"; sowie daß "nicht die Bestätigung von der Geltung allgemeiner empirischer Naturgesetze, sondern vielmehr das so ganz unverkennbare Zustammenstoßen der höchsten irdischen Natur, des inneren Menschen, mit idealen Gesetzen, besser mit idealen Mächten, welche die Unbedingtheit Gottes widerspiegeln", es ist, "was uns im dramatischen, tragischen Gang des geschichtlichen Lebens die Seele erschüttert."
    20) WINDELBAND, "Geschichte und Naturwissenschaft", Rektoratsrede 1894
    21) Es hatte auch schon PAUL in seinen "Prinzipien der Sprachgeschichte"  Geschichtswissenschaften  und  Gesetzeswissenschaften  unterschieden; er sagt dort (Seite 1): "Wie jedem Zweig der Geschichtswissenschaft, so muß auch der Sprachgeschichte eine Wissenschaft zur Seite stehen, welche sich mit den allgemeinen Lebensbedingungen des geschichtlich sich entwickelnden Objektes beschäftigt, welche die in allem Wechsel gleichbleibenden Faktoren nach ihrer Natur und Wirksamkeit untersucht."
    22) RICKERT, "Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung".