![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|||
Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung [ 18 / 29 ]
Viertes Kapitel Die historische Begriffsbildung III. Die teleologische Begriffsbildung Nachdem wir nun wissen, was ein historisches Individuum ist, kann auch über das Prinzip der historischen Begriffsbildung, soweit es sich um absolut Historisches handelt, kein Zweifel mehr bestehen. In die historischen Begriffe gehört eben das, was sich durch die bloße Beziehung auf allgemein anerkannte Werte aus der Wirklichkeit heraushebt und zu individuellen Einheiten zusammenschließt. Wie auf diesem Wege sowohl die extensive als auch die intensive unübersehbare Mannigfaltigkeit überwunden wird, bedarf jetzt keiner weiteren Erklärung mehr. Aus der extensiven Mannigfaltigkeit der verschiedenen Gestaltungen geht nur ein kleiner Teil in historische Begriffe ein, und ebenso bildet aus der intensiven Mannigfaltigkeit des einzelnen historischen Individuums wiederum nur ein kleiner Teil den wesentlichen Inhalt des historischen Begriffs. Die Leistung dieser Begriffsbildung ist also der der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung mit Rücksicht auf die Vereinfachung vollständig analog, mit Rücksicht auf das inhaltliche Ergebnis ihr jedoch genau entgegen gesetzt. Während der naturwissenschaftliche Begriff nur das mehreren individuellen Gestaltungen Gemeinsame enthält und das, was nur den einzelnen Individuen zukommt, aus dem Begriffsinhalt ausschließt, nimmt der historische Begriff gerade das auf, wodurch die verschiedenen Individuen sich voneinander unterscheiden, und läßt das ihnen Gemeinsame bei Seite. Wir lernen also eine Art der begrifflichen Bearbeitung kennen, durch welche der Inhalt der Wissenschaft nicht, wie es bei der Vereinfachung durch die Naturbegriffe der Fall war, immer weiter von der Individualität der Wirklichkeit und damit von der Wirklichkeit überhaupt entfernt, sondern so gestaltet wird, daß es zwar noch nicht die Anschauung, wohl aber die Individualität des empirischen Seins zum Ausdruck bringt, und hiermit ist das umfassendste logische Problem einer historischen Darstellung gelöst. Es kommt nun darauf an, diese historische Begriffsbildung noch etwas näher kennen zu lernen. Insofern die Einheit des historischen Individuums stets auf der Beziehung zu einem Wert beruht, können wir sie als eine teleologische Einheit und die Individuen als teleologische Individuen bezeichnen. Da die historische Begriffsbildung anzuschließen hat, so werden wir auch ihr Prinzip teleologisch nennen und die historische Begriffsbildung von der naturwissenschaftlichen als eine teleologische Begriffsbildung unterscheiden (1). In unseren Tagen jedoch glaubt man vielfach, daß die Wissenschaft alle Teleologie zu entfernen habe. Der Ausdruck "teleologisch" erweckt daher bei vielen gewiß Verdacht, und besonders wer von Teleologie in den historischen Wissenschaften spricht, wird sich vor Mißverständnissen hüten müssen, denn gerade die Geschichtsteleologie steht in einem schlechten Ruf. Auch Historiker wollen heute um jeden Preis "modern" sein, sie haben daher alle Teleologie in Acht und Bann getan, und es soll auch durchaus nicht bestritten werden, daß es ganz unwissenschaftliche geschichtliche Teleologie gibt. Oft jedoch haftet die anti-teleologische Tendenz nur an dem unmodernen Worte, d. h. man gibt sich nicht die Mühe, die mannigfaltigen Bedeutungen, die der Ausdruck haben kann, von einander zu scheiden, und daher muß man doch fragen, ob alles Teleologische schon deshalb verwerflich ist, weil es bestimmte Arten von Teleologie gibt, die in der Tat keine wissenschaftliche Berechtigung haben. Häufig bringt man die Begriffe kausal und teleologisch in einen Gegensatz zu einander, und dann gilt jede Teleologie für unhaltbar, weil sie unvereinbar mit der kausalen Auffassung zu sein scheint. Freilich ist die Gegenüberstellung in dieser Form nicht besonders glücklich, denn der Unterschied, den man meint, kann, wenn die teleologische Auffassung die kausale ausschließen soll, nur darin bestehen, daß bei der kausalen Auffassung der Effekt gedacht wird als hervorgebracht durch Ursachen, die zeitlich vor ihm liegen, während er bei der teleologischen Auffassung als Zweck die Fähigkeit haben soll, zu wirken, ehe er verwirklicht ist. Es sind somit eigentlich beide Auffassungen kausal, und man sollte daher nicht von einem Gegensatz von Kausalität und Teleologie überhaupt, sondern nur von zwei verschiedenen Arten von Kausalität sprechen, wie dies in den Worten causa efficiens und causa finalis zum Ausdruck kommt. Jedoch auch die causa finalis ist stets eine wirkende Ursache, und der gemeinte Unterschied besteht also nur darin, daß es bei der teleologischen Kausalitätsauffassung die zeitliche Folge von Ursache und Effekt umgekehrt ist, d. h. die Ursache schiebt in dem einen Fall das Bewirkte gewissermaßen vor sich her, während in dem anderen Falle das Endziel die Fähigkeit hat, das, wodurch es wirklich werden soll, zu sich heranzuziehen. Aber wie dem auch sein möge, bei einer empirischen Auffassung der Wirklichkeit kann in der Tat immer nur die erste Art des Kausalbegriffs verwendbar sein, und der Kampf gegen die Teleologie, die auf eine zeitliche Umkehr des Kausalitätsverhältnisses hinauskommt und wirkende Zwecke annimmt, ist daher in der Geschichtswissenschaft gewiss berechtigt. Ursachen, die wirken, ehe sie wirklich sind, sind uns niemals als Tatsachen gegeben, und die Frage, ob die Wirklichkeit durch Ursachen beeinflusst wird, welche die Fähigkeit haben, das Material zu ihrer eigenen Verwirklichung zu sich hinzuleiten, kann daher für die Geschichte, wenn sie eine empirische Wissenschaft sein soll, nicht in Betracht kommen. Das Problem einer teleologischen Kausalität in dem angegebenen Sinne gehört vielmehr, wenn es überhaupt ein Problem ist, in die Metaphysik, und wir wollen diese Art von Teleologie, die mit jenseits aller empirischen Wirklichkeit liegenden Ursachen rechnen muss, als metaphysische Teleologie bezeichnen, um sie von unserer historischen Teleologie sorgfältig fern zu halten. Eine gewisse Umkehr der zeitlichen Aufeinanderfolge von Ursache und Effekt scheint jedoch auch dort vorzuliegen, wo ein bewusstes Wesen ein Ziel ins Auge faßt und es durch seine vom Willen geleiteten Handlungen erreicht. Ja, es würde der Begriff der metaphysischen Teleologie vielleicht gar nicht entstanden sein, wenn er nicht nach Analogie solcher Vorgänge gebildet werden könnte. Es ist jedoch klar, daß diese teleologie Auffassung von der metaphysischen Kausalitätsteleologie streng geschieden werden muss. Eine wirkliche Änderung der Zeitfolge von Ursache und Wirkung liegt nicht vor. Der Gedanke des Zieles allein, nicht das Ziel selbst, wirkt, und der Gedanke geht auch der Zeit nach dem beabsichtigten Effekt voran. Ein teleologischer Vorgang dieser Art ordnet sich also durchaus dem für die empirische Wirklichkeit allein gültigen Begriff der Kausalität ein, und auch mit der Geschichtswissenschaft hat diese Teleologie insofern etwas zu tun, als sie in der Tat zum Verständnis historischer Vorgänge verwendet werden kann. Man wird, wo sich Dinge finden, die offenbar zur Erfüllung eines Zweckes dienen, und bei denen dieser Zweck als Motiv eines handelnden Wesens empirisch nicht festzustellen ist, um sie zu verstehen, auf die Tätigkeit vom Wesen schließen, deren Handlungen von einem bewußten zwecksetzenden Willen geleitet sind. Man kann aber diese Betrachtungsweise auch so verallgemeinern, daß man sie auf alles menschliche Leben ausdehnt, d. h. überall nach bewußten Absichten und Zwecken sucht, und die Geschichte hat auch dies bisweilen getan. Sie glaubt dann den Verlauf der historischen Ereignisse nur verstehen zu können, wenn sie überall zeigt, welchen Wert die geschichtlichen Gebilde für die Menschen besitzen, und daraus schließt, daß sie überall auch mit Rücksicht auf diesen Wert von vernünftigen Wesen absichtlich geschaffen wurden. Die Geschichte verfährt dann also ebenfalls prinzipiell teleologisch, und wir wollen diese Teleologie als rationalistische Teleologie bezeichnen. Es ist bekannt, welche Rolle sie gespielt hat: es sollten die Menschen die Sprache geschaffen haben, weil sie sie zur gegenseitigen Verständigung brauchten, sie sollten den Staat gegründet haben, um ihr Leben zu regeln und glücklich zu gestalten usw. usf. Durch solche Voraussetzungen muß dann der Inhalt jeder historischen Darstellung ein ganz bestimmtes teleologisches Gepräge erhalten. Haben wir nun etwa diese rationalistische Teleologie im Auge, wenn wir von einer teleologischen Methode der Geschichtswissenschaft sprechen? Es unterliegt keinem Zweifel, daß manche historischen Vorgänge in ihren wesentlichen Bestandteilen von Personen beeinflußt worden sind, die nach bewußten Zwecken handelten. Aber von der Absicht, diese rationalistische Teleologie zum allgemeinen Prinzip der Geschichte zu machen, kann schon deswegen keine Rede sein, weil ja die historischen Individuen in unserem Sinne durchaus nicht Wesen zu sein brauchen, die sich Zwecke setzen und danach handeln, sondern auch Körper zu historischen Individuen werden können. Die rationalistische Teleologie liegt also genau wie die metaphysische ganz außerhalb unseres Gesichtskreises, wenn wir von teleologischer Begriffsbildung sprechen. Wir haben zu dieser Bemerkung noch einen besonderen Grund. Ein anderer Begriff nämlich scheint der rationalistischen Geschichtsteleologie und unserer Ansicht über das Wesen der Geschichte ebenfalls gemeinsam zu sein: man kann von beiden sagen, daß sie "individualistisch" sind. Wer die bewußte Zwecksetzung und die daraus hervorgehende Handlung als den treibenden Faktor aller geschichtlichen Bewegung und in Folge dessen den Zweck als das Erklärungsprinzip der Geschichte betrachtet, muß nicht nur in einzelnen Persönlichkeiten den Hauptgegenstand aller Geschichte erblicken, weil in ihnen ja allein bewußte Zwecksetzungen zu konstatieren sind, sondern er muß in Folge dessen auch meinen, daß die einzelnen Individuen die Geschichte machen, so daß alles Produkt individueller Absicht ist. Natürlich aber sind wir wiederum weit davon entfernt, eine individualistische Geschichtsauffassung in diesem Sinne zu vertreten. Wenn wir das Individuelle als Objekt der historischen Darstellung ansehen, so handelt es sich dabei nicht darum, den individuellen Willen als den maßgebenden Faktor für den geschichtlichen Verlauf hinzustellen, sondern lediglich darum, zu zeigen, daß die Geschichte als Wirklichkeitswissenschaft es mit dem Einmaligen und Besonderen zu tun hat, und diese Meinung ist als rein logische Behauptung verträglich mit den verschiedensten Ansichten darüber, welches die eigentlich wirksamen Faktoren im historischen Verlauf sind. Wir fragen hier überhaupt noch gar nicht danach, ob in dem Tatsachenmaterial der Geschichte individuelle Zwecksetzungen vorkommen, sondern heben im Gegenteil hervor, daß auch körperliche Vorgänge Objekte der Geschichte sind. Ob schließlich zwischen dem teleologischen methodischen Prinzip, welches die wesentlichen Bestandteile eines historischen Begriffs zur Einheit verknüpft, und den Eigentümlichkeiten der Geschichte, welche daraus folgen, daß sie es unter anderem auch mit zwecksetzenden Persönlichkeiten zu tun hat, irgendwelche Beziehungen vorhanden sind, ist freilich eine Frage, die auch aufgeworfen werden kann. Aber sie gehört zu den Problemen, die aus der Eigenart des historischen Materials sich ergeben, und von ihr müssen wir daher hier noch vollständig absehen. Wenn also nicht Zwecke, die im historischen Stoffe vorkommen, sondern nur Wertgesichtspunkte, mit Rücksicht auf welche die historischen Begriffe gebildet werden, den teleologischen Charakter der Geschichte bedingen, so dürfen wir uns auch nicht wundern, wenn im Inhalt vieler geschichtlicher Darstellungen von Teleologie nichts zu finden ist, und daher viele Historiker glauben können, sich von allen teleologischen Gesichtspunkten frei zu halten. Meist werden die teleologisch zusammengehörigen Elemente der historischen Begriffe einfach nebeneinandergestellt, als ob nur etwas rein Tatsächliches konstatiert werden sollte. Ihre teleologische Einheit, die darin besteht, daß nur sie das für den Historiker Wesentliche eines Vorgangs bilden, braucht deshalb auch in keiner Weise ihren sprachlichen Ausdruck zu finden, sondern die teleologische Notwendigkeit der Begriffselemente offenbart sich darin allein, daß sie überhaupt in der Darstellung vorkommen. Es muss deshalb die teleologische Struktur einer geschichtlichen Darstellung immer erst herausgesucht werden, ja wir dürfen nicht erwarten, an jedem Satze eines geschichtlichen Werkes das nachweisen zu können, was wir meinen; denn es gibt historische Darstellungen, in denen nur der Zusammenhang des Ganzen die leitenden Wertgesichtspunkte der Begriffsbildung erkennen lässt, und es würde einer ausführlichen, bis ins Einzelne gehenden Analyse bedürfen, um das teleologische Prinzip aufzuzeigen. Nur bisweilen finden wir in historischen Schriften Sätze, die auch schon äußerlich das deutlich erkennen lassen, was wir hier meinen, und das wird besonders dort der Fall sein, wo der Historiker das Bedürfnis hat, die Darstellung eines Vielen vielleicht unwesentlich erscheindenen Vorganges zu rechtfertigen. Dann muß die für gewöhnlich selbstverständliche Voraussetzung zum Problem werden und auch ihren sprachlichen Ausdruck finden. Aber das sind Ausnahmefälle. Im Übrigen bringt der Charakter der Geschichte als der erzählenden Wirklichkeitswissenschaft es mit sich, daß in ihr die äußere Form der Darstellung mit deren innerer logischer Struktur sich viel weniger deckt, als dies bei den Naturwissenschaften der Fall ist. Teleologisch notwendig ist das, was "zur Sache" gehört. Deshalb wird von ihm berichtet, von anderem nicht. Nur in diesem Sinne dürfen wir also sagen, daß es noch niemals einen Historiker gegeben hat, der nicht teleologisch verfahren wäre. Jetzt können wir versuchen, die Eigenart der historisch-teleologischen Begriffsbildung noch etwas näher zu bestimmen, und weil vor allem ihr Verhältnis zur naturwissenschaftlichen Begriffsbildung deutlich hervortreten soll, schließen wir uns dabei an die verschiedenen Stadien der Vollkommenheit an, die wir bei dieser unterscheiden konnten. Empirische Allgemeinheit, Bestimmtheit und unbedingt allgemeine Geltung haben wir als ihre drei Seiten kennen gelernt, und wir wollen daher jetzt zusehen, inwieweit es entsprechende Probleme der historischen Begriffsbildung gibt. Was zunächst die empirische Allgemeinheit betrifft, so erinnern wir uns, daß die naturwissenschaftliche Begriffsbildung eines unwillkürlich entstandenen Ansatzpunktes bedurfte, um die Vereinfachung der Wirklichkeit vornehmen zu können, d. h. sie mußte sich als die bewußte und systematische Weiterbildung eines vorwissenschaftlichen Prozesses verstehen lassen, und dessen Resultate fanden wir in den sogenannten allgemeinen Wortbedeutungen der Sprache des täglichen Lebens. Sie kamen dort nicht wie in einer geschichtlichen Darstellung nur als Begriffselemente und als Mittel in Betracht, sondern in ihnen lag auch bereits eine primitive Art der Zusammenfassung des einer Mehrzahl von Dingen Gemeinsamen, also ein im logischen Sinne naturwissenschaftlicher Begriff mit allgemeinem Inhalt vor, dem es nur noch an der wissenschaftlichen Rechtfertigung fehlte. Wenn wir nun für die historische Begriffsbildung nach einem Analogon dieser primitiven naturwissenschaftlichen Begriffe suchen, so haben wir nicht auf Worte mit allgemeinen Bedeutungen zu achten, sondern im Gegenteil darauf, daß es Eigennamen gibt, die sich nur auf einzelne, einmal vorhandene, individuelle Objekte beziehen. Schon durch die Bezeichnung mit ihnen nämlich wird in der unübersehbaren extensiven Mannigfaltigkeit der Dinge eine bestimmte Anzahl abgesondert, die durch ihre Eigenart bedeutsam, also Individuen im engeren Sinne sind, und an denen diejenigen Merkmale, deretwegen sie mit einem Eigennamen vor dem übrigen ausgezeichnet werden, sich aus ihrer unübersehbaren intensiven Mannigfaltigkeit mehr oder weniger deutlich herausheben. Dies kann aber nur darauf beruhen, daß bestimmte Individuen gerade wegen ihrer Individualität auf einen Wert bezogen werden, und in der unwillkürlich begonnenen Scheidung von Wesentlichem und Unwesentlichem, die in der Bezeichnung mit Eigennamen zum Ausdruck kommt, dürfen wir daher die primitivste Form einer historischen Individuenbildung im weitesten Sinne des Wortes erblicken. Diese Scheidung jedoch wird oft als Resultat rein individueller Willkür auftreten. Der Einzelne bezeichnet seine Haustiere mit Eigennamen, während für die anderen diese Objekte lediglich Katzen, Hunde usw., also Gattungsexemplare sind, d. h. es fehlt dem Wertgesichtspunkt, mit Rücksicht auf den die Hervorhebung durch den Eigennamen vorgenommen wird, noch jede allgemeine Bedeutung, die vorhanden sein muß, wenn der Prozess der Auswahl auch nur als eine Vorstufe zur wissenschaftlichen Begriffsbildung der Geschichte angesehen werden soll. Es ist daher wieder zwischen Individuen zu unterscheiden, die nur für irgendein beliebiges Wesen, und solchen, die für alle durch einen Eigennamen aus der Masse hervortreten, und die sich also wirklich einen "Namen gemacht" haben. Unter "allen" können wir dabei jede Anzahl von in Gemeinschaft lebenden Menschen verstehen. Die primitivste Form der historischen Begriffsbildung läßt sich dann vielleicht in Familien konstatieren. Die Trennung dessen, was Individuum im engeren Sinne, von dem, was nur Gattungsexemplar ist, wird hier von allen Mitgliedern aufgrund der ihnen gemeinsamen Wertgesichtspunkte vollzogen sein, und dann ist eine Familiengeschichte möglich, die als empirisch gültig angesehen werden darf. Sie wendet sich an einen Kreis von Menschen, bei denen eine Übereinstimmung in dem Urteil darüber besteht, welche individuellen Gebilde Bedeutung genug besitzen, um in der Erinnerung aufbewahrt zu werden. Dasselbe aber muss auch für viele andere Gemeinschaften von Menschen gelten, in denen überhaupt irgendeine Gemeinsamkeit der Interessen herrscht. Trotz aller Verschiedenheiten des Geschmacks oder der Ideale zerfällt für ihre Glieder, die durch ihre individuelle Eigenart Bedeutung besitzen, und in solche, die nur als Gattungsexemplare in Betracht kommen, ja, wo dies geschieht, wird meist Geschichte in irgendeiner Form der Überlieferung bereits vorhanden sein, und hieran vermag dann die Forschung anzuknüpfen. Sie hat diese Auffassung der Wirklichkeit mit Bewusstsein weiter auszubilden, ebenso wie die Naturwissenschaft an die allgemeinen Wortbedeutungen anknüpft, um zu naturwissenschaftlichen Allgemeinbegriffen zu kommen. Hierdurch ist das Analogon und zugleich sein Gegensatz zur primitivsten Art der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung aufgezeigt. Was entspricht sodann dem Prozess der Begriffsbestimmung in der Geschichte? Wir wissen, daß in der Naturwissenschaft die wesentlichen Elemente des Begriffs als "Merkmale" durch eine Reihe von Urteilen ausdrücklich herausgehoben und durch eine Definition fixiert werden, so daß die anschauliche Mannigfaltigkeit, die sich als Stellvertretung bei den meisten naturwissenschaftlichen Begriffen einfindet, keinen störenden Einfluß auf die Bestimmtheit des Begriffsinhalts gewinnt. Kann nun etwa die Aufgabe der geschichtlichen Begriffsbildung ebenfalls darin bestehen, die teleologisch wesentlichen Elemente eines Individuums in einem jederzeit zu analysierenden Merkmalskomplex zusammenzufassen und alle übrigen Bestandteile, aus denen seine anschauliche Mannigfaltigkeit besteht, so weit wie möglich zurückzudrängen? Ist mit anderen Worten der Unterschied einer naturwissenschaftlichen und einer geschichtlichen Darstellung nur darin zu suchen, daß die eine diejenigen Elemente zusammenfaßt, welche mehreren Vorstellungen gemeinsam sind, die andere dagegen solche, auf denen die Bedeutung eines einzigen individuellen Objektes beruth? So lange wir den prinzipiellen Gegensatz zwischen beiden Arten der Begriffsbildung auf eine abstrakte Formel zu bringen suchten, mußten wir hierauf den Schwerpunkt legen. Jetzt aber ist ebenso entschieden hervorzuheben, daß das angegebene teleologische Prinzip für die historische Darstellung nur den leitenden Gesichtspunkt liefert, der es ihr möglich macht, in allgemeingültiger Weise Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden, daß dagegen eine vollständig ausgeführte historische Darstellung stets über das, was man historische Begriffsbildung im strengen Sinne des Wortes nennen kann, hinausgeht, und zwar ergibt sich dies wiederum aus dem Begriff der Geschichte als der Wirklichkeitswissenschaft. Alle empirische Wirklichkeit ist nicht nur individuell sondern auch anschaulich, und wenn auch die vollständige Anschauung in keine Wissenschaft aufzunehmen ist, so wird die Geschichte ihr doch wenigstens näher zu kommen suchen, als dies durch eine bloße Zusammenstellung der teleologisch notwendigen Elemente zu einem individuellen Begriff möglich ist. Was in der Naturwissenschaft nicht zur Sache gehört, sondern sich nur unwillkürlich einstellt und zumal dann, wenn die begriffliche Darstellung durch Bilder unterstützt wird, nicht vermieden werden kann: das Überschreiten der Grenzen des begrifflich Erkennbaren und die Darstellung einer anschaulichen Mannigfaltigkeit, das wird demnach für die Geschichte als Wirklichkeitswissenschaft zu einer notwendigen Aufgabe. Sie muß versuchen, auch individuelle Anschauungen ihrer Objekte zu geben, in denen die teleologisch wesentlichen Elemente sich neben solchen Bestandteilen finden, die nur zur Anregung der Phantasie dienen, und in denen diese beiden Faktoren sich zu einem einheitlichen anschaulichen Ganzen verknüpfen. Eine Bestimmtheit ihrer Darstellung strebt also auch die Geschichte an, aber nicht durch Definition sondern durch möglichst scharfe und deutliche anschauliche Bilder. Ja, der Historiker kann sich geradezu bemühen, das teleologische Prinzip, welches seine Darstellung leitet, zu verdecken, oder er wird sich in den meisten Fällen dessen überhaupt nicht bewußt sein, was teleologisch wesentliches Merkmal ist, und was er in seine Darstellung nur aufnimmt, um sich auch der Anschaulichkeit der Wirklichkeit durch ein möglichst genau bestimmtes individuelles Bild wieder zu nähern, und er wird daher oft seine Aufmerksamkeit vor allem darauf richten, daß seine Darstellung die Vergangenheit anschaulich wieder vergegenwärtigt und nachzuerleben gestattet. Selbstverständlich vermag er niemals ein in jeder Hinsicht bestimmtes Bild zu entwerfen sondern muss vieles dem freien Spiele der Phantasie überlassen, aber der Spielraum der möglichen Differenzen ist doch in hohem Maße einzuengen, so daß die Phantasie wenigstens in eine bestimmte Richtung hineinkommt. Dabei wird unter Umständen schon die Zusammenstellung einer geringen Anzahl von Elementen genügen, um in jedem eine anschauliche Vorstellung der individuellen Eigenart hervorzurufen, bisweilen sind dagegen ausführliche Schilderungen notwendig, bis die verschiedenen Wortbedeutungen sich zu dem bestimmten Bilde einer Individualität vereinigen. Auf jeden Fall aber tritt, wenn nicht in historischen Definitionen sondern lediglich in der Ausgestaltung möglichst bestimmter individueller Anschauungen das Analogon zur naturwissenschaftlichen Begriffsbestimmung zu erblicken ist, der prinzipielle Unterschied zwischen den beiden Arten der wissenschaftlichen Darstellung von Neuem in seiner ganzen Schärfe hervor. Freilich sind wir hiermit auch zugleich wieder an einen Punkt gekommen, wo dem logischen Begreifen der Geschichtswissenschaft eine unüberwindliche Grenze gesetzt ist. Wie es im Einzelnen logisch unverständlich blieb, welche Lücken eine geschichtliche Darstellung wegen Mangels an Material zeigt, und was sie daher weniger enthält, als sie mit Rücksicht auf das logische Ideal enthalten sollte, ebenso vermag man es auch im Einzelnen nicht zu begreifen, was mehr von der Wirklichkeit dargestellt wird, als teleologisch notwendig ist, denn bei dem auf die Anschaulichkeit der Darstellung gerichteten Bestreben ist der rein persönlichen Neigung und Begabung des Historikers der breiteste Spielraum gelassen. Die Geschichte wendet sich hier an die Phantasie und bedarf selbst der Phantasie. Sobald aber die Phantasie ins Spiel kommt, hat die Logik nichts mehr zu sagen. Sie kann nur im Allgemeinen verstehen, warum die Darstellungen der Wirklichkeitswissenschaft sowohl in Folge des Materialmangels hinter dem teleologisch Notwendigen zurück bleiben als auch in Folge des Bedürfnisses nach Anschaulichkeit darüber hinaus gehen müssen, aber in jedem besonderen Falle bleibt sowohl das Minus als auch das Plus für sie logisch zufällig. Dies logisch zufällige Plus macht es zugleich auch von Neuem verständlich, warum Möglichkeit einer Logik der Geschichte überhaupt bestritten worden ist. Sobald wir aber eingesehen haben, auf welche Teile der geschichtlichen Darstellung die logische Unableitbarkeit beschränkt ist, und warum diese Teile logisch unbegreiflich bleiben müssen, so ist zugleich auch klar, daß sich gegen die Möglichkeit eines logischen Verständnisses der Geschichte überhaupt hieraus gar nichts folgern läßt. Im Gegenteil, der Umstand, daß in den Darstellungen des Individuellen das logisch Unbegreifliche eine so große Rolle spielt, ist selbst unter logischen Gesichtspunkten charakteristisch und dient mit dazu, uns das logische Wesen der Geschichtswissenschaft verstehen zu lassen. Damit dies vollständig geschieht, müssen wir die Behauptung, daß es keine logische Grenze für den bei der anschaulichen Darstellung vorhandenen Spielraum gibt, in gewisser Hinsicht auch wieder einschränken. Ist es zwar im Wesentlichen Sache des Taktes und des Geschmacks, wie weit man im Interesse der Anschaulichkeit über die teleologisch notwendigen Bestandteile hinausgehen und Details berücksichtigen will, die eine Beziehung zu den leitenden Werten nicht besitzen, so besteht die Unmöglichkeit, unter logischen Gesichtspunkten die individuellen Neigungen des Historikers einzuschränken, doch eben nur in Bezug auf das, was die Geschichte zu dem teleologisch Notwendigen an individuellen Zügen der Darstellung hinzufügt, d. h. wir werden z. B. zwar von einer historischen Persönlichkeit, wie GOETHE oder BISMARCK, gewiß nicht nur das erzählen, was in einem notwendigen teleologischen Zusammenhang mit den die Darstellung leitenden Wertgesichtspunkten steht, sondern das geschichtliche Bild von ihnen auch durch solche individuellen Züge bereichern, die lediglich der größeren Anschaulichkeit dienen. Aber es wäre ganz sinnlos, in der Geschichte von diesen Männern etwas zu berichten, was sie mit allen Individuen teilen, die unter denselben naturwissenschaftlichen Begriff fallen wie sie. Was ihnen z. B. naturnotwendig zukommt, weil sie zur Gattung homo sapiens gehören, wie überhaupt alles, was sich aus allgemeinen Naturgesetzen ableiten lässt, wird niemals in ihren historischen Begriffen Platz finden. Mit Rücksicht darauf könnten sie ja durch jedes beliebige andere Individuum derselben Gattung ersetzt werden und sind somit historisch ganz uninteressant. Es beginnt vielmehr, soweit es sich um das absolut historische Individuum handelt, das Interesse der Geschichte frühestens an der Stelle, wo das naturwissenschaftliche aufhört, und deshalb können die nicht teleologisch notwendigen Bestandteile einer historischen Darstellung niemals die Grenze zwischen Naturwissenschaft und Geschichte wieder in Frage stellen. Der Unterschied zwischen beiden tritt vielmehr durch sie nur von Neuem hervor. Wohl aber scheint die anschauliche Seite der historischen Darstellung für viele die Linie unkenntlich gemacht zu haben, welche die Geschichte gegen eine andere menschliche Betätigung abgrenzt, denn sie hat zu der Behauptung Veranlassung gegeben, daß jede Darstellung des Individuellen, also auch die Geschichte, nicht Wissenschaft sondern Kunst sei, oder sie hat gar zur Aufstellung eines Gegensatzes zwischen wissenschaftlicher und künstlerischer Geschichtsschreibung geführt. Nun läßt sich gewiß nicht leugnen, daß, wo an die Stelle einer Definition eine sich an die Phantasie wendende Darstellung tritt, die Geschichte dieselben Mittel verwenden wird, deren die Poesie sich bedient, um anschaulich zu wirken. Aber ist darum der Historiker, der Individuelles darstellt, aus der Reihe der wissenschaftlichen Männer zu verweisen und unter die Künstler zu setzen, weil er zur Vergegenwärtigung des Vergangenen unter anderem auch künstlerische Ausdrucksformen braucht? Wir dürfen erstens nicht vergessen, daß nicht die Individualität sondern nur die Anschaulichkeit der Wirklichkeit für die Wirklichkeitswissenschaft die künstlerische Schilderung unentbehrlich macht, und zweitens, daß für den Künstler die anschauliche Darstellung Zweck, für den Historiker dagegen nur Mittel ist, und dann muß der prinzipielle Unterschied sofort klar sein. Die künstlerische Tätigkeit beruth in einer Ausgestaltung der Anschauung selbst, die ästhetisch wirken soll, der Historiker dagegen will die Anschauung nicht um der ästhetischen Wirkung willen hervorrufen sondern nur, um mit ihrer Hilfe zu zeigen, wie es wirklich gewesen ist. Der Künstler ist daher in seinem Verhältnis zur tatsächlichen Wahrheit frei, der Historiker dagegen ist immer an die Tatsachen gebunden, insofern seine anschauliche Darstellung mit einer bestimmten individuellen Wirklichkeit übereinstimmen, d. h. wahr sein muss. Zwar spricht man auch von künstlerischer Wahrheit, aber das Wort hat dann einen uneigentlichen und übertragenen Sinn, den darzulegen nicht notwendig ist (2). Es genügt hervorzuheben, daß wahr in der strengen Bedeutung des Wortes immer nur Urteile oder Begriffe sind, insofern sie Urteilskomplexe bilden. Auf wahre Urteile aber geht der Künstler niemals, der Historiker dagegen immer aus. Ganz ungerechtfertigt ist es vollends, wissenschaftliche und künstlerische Bestandteile in ein und derselben Darstellung so zu scheiden, daß die Wissenschaft darin die allgemeinen Begriffe, die Kunst dagegen die individuelle Ergänzung gebe, und auf diese Weise die Gleichsetzung von Wissenschaft und Naturwissenschaft aufrecht zu erhalten. Wie sollen zwei in entgegengesetzer Richtung sich bewegende Tendenzen, von denen die eine auf das Allgemeine, die andere auf das Besondere geht, zu einer Einheit zusammenwirken? Zwar scheint sich die Kunst mit einer allgemeine Begriffe bildenden Darstellung dort zu vereinigen, wo z. B. eine zoologische oder botanische Untersuchung Abbildungen ihrer Objekte gibt, denn diese müssen als Anschauungen immer einen individuellen Charakter tragen. Aber wir dürfen nicht vergessen, daß die individuellen Züge solcher Abbildungen unwesentlich sind, ja im wissenschaftlichen Interesse geradezu unberücksichtigt bleiben müssen. Diese Bilder wollen nur einen Durchschnittstypus darstellen, sie haben daher auffallende individuelle Abweichungen zu vermeiden, und abgesehen davon ist es ganz gleichgültig, in welcher besonderen Richtung sie individuell sind. In der Geschichte dagegen kommt gerade das in einer bestimmten Richtung individuelle Bild als solches in Betracht, es hat sich eng an den individuellen Inhalt des Begriffs anzuschließen, den es anschaulich machen soll, und wäre daher nicht auch die Begriffsbildung von vornherein auf das Individuelle gerichtet, so würde die geschichtliche künstlerische Schilderung nichts vorfinden, was sie mit ihren Mitteln umkleiden und gewissermaßen bis zu einer bestimmten individuellen Anschauung steigern könnte. Nur ein individueller Begriff, niemals aber ein allgemeiner kann demnach die wissenschaftliche Basis für eine individuelle anschauliche Darstellung abgeben, die ein Nacherleben der individuellen Vergangenheit ermöglichen soll. Man hat also zwar richtig gefühlt, daß die Geschichte etwas enthält, was über die rein begriffliche Wissenschaft hinausgeht, aber die Art, wie man dieses plus von ihr abgegrenzt hat, ist ganz verfehlt. Jedes Bestreben, einen Gegensatz von begrifflicher und darstellender Geschichte so zu konstruieren, daß die begriffliche es mit dem Allgemeinen, die darstellende es mit dem Individuellen zu tun habe, ist nur als ein hoffnungsloser Versuch zu betrachten, gegenüber der Tatsache, daß alle Geschichte es mit Individuellem zu tun hat, wenigstens einen kleinen Rest von der gepriesenen naturwissenschaftlichen Universalmethode zu retten. Daß dabei die Geschichte in zwei ganz unvereinbare heterogene Bestandteile zerlegt werden muß, kann lediglich die Unhaltbarkeit der Meinung dartun, daß auch der Historiker als Mann der Wissenschaft nur allgemeine Begriffe zu bilden habe. Die Darstellung des Individuellen bedarf nicht einmal künstlerischer Mittel, und der Umstand, daß der Historiker bisweilen mehr zu tun hat als das, was sich auf logische Formeln bringen lässt, kann niemals dazu dienen, seiner Tätigkeit den wissenschaftlichen Charakter zu nehmen und sie zur Kunst zu machen. Auf die Frage, inwiefern die Geschichte eine Wissenschaft ist, werden wir noch von einer anderen Seite her geführt, wenn wir schließlich den historischen mit dem naturwissenschaftlichen Begriff in Bezug auf die unbedingt allgemeine Geltung vergleichen, die wir als dessen dritte Seite kennen gelernt haben. Die mehr als empirisch allgemeine Geltung der Begriffe zeigt sich in der Naturwissenschaft in der Möglichkeit, Naturgesetze zu finden, und offenbar stoßen wir auch hier wieder auf ein ganz analoges Problem. Die Geltung der geschichtlichen Darstellung muß abhängig sein von der Geltung der Werte, auf welche die historische Wirklichkeit bezogen wird, und daher setzt der Anspruch auf unbedingt allgemeine Geltung der historischen Begriffe die Anerkennung von unbedingt allgemeinen Werten voraus. Zwar schließt diese Anerkennung, wie wir ausführlich gezeigt haben und nicht nachdrücklich genug hervorheben können, durchaus nicht die Möglichkeit einer übereinstimmenden Wertung der historischen Objekte ein, aber das ist doch notwendig, daß überhaupt Werte anerkannt werden, zu denen jeder auch als wissenschaftlicher Mensch Stellung nehmen, und auf die er die Wirklichkeit beziehen muß, denn dann allein kann ihr individueller einmaliger Verlauf ihm niemals ganz gleichgültig sein und daher auch eine Darstellung ihrer Individualität ihm niemals als rein willkürlich und überflüssig erscheinen. Es genügt demnach noch nicht, daß wir die rein individuellen Werte ausschließen und als leitende Prinzipien einer historischen Darstellung solcher Werte bezeichnen, die allen Gliedern einer bestimmten Gemeinschaft gemeinsam sind, sondern wir müssen, wenn die Geschichte mit der Art von Allgemeingültigkeit wetteifern soll, auf welche die Naturwissenschaft bei der Aufstellung von Naturgesetzen Anspruch macht, annehmen, daß gewisse Werte nicht nur faktisch für alle Glieder bestimmter Gemeinschaften gelten, sondern daß die Anerkennung von Werten überhaupt jedem wissenschaftlichen Menschen als notwendig und unvermeidlich zugemutet werden darf. Der Frage jedoch, was unter der Geltung unbedingt allgemeiner Werte zu verstehen ist, und wie ihre wissenschaftliche Notwendigkeit sich dartun lässt, wenden wir uns erst im letzten Kapitel zu. Nur wenn die logische Struktur der historischen Wissenschaften bereits vollständig klar vor uns liegt, und auch die Werte, welche ihre Begriffsbildung leiten, uns näher bekannt sind, können wir überhaupt verstehen, in welchem Sinne der Anspruch der Geschichtswissenschaften auf "Objektivität" von der Geltung unbedingt allgemeiner Werte abhängt. Hier kam es nur darauf an, auf das Problem hinzuweisen, das in der Geschichtswissenschaft dem Problem der überempirischen unbedingten Geltung von Naturgesetzen entspricht. Die Frage nach der Geltung von Naturgesetzen haben wir früher ja ebenfalls nicht beantwortet, sondern wir setzten ohne weitere Begründung voraus, daß es einen Sinn habe, mehr als empirisch allgemeine Urteile zu fällen. Wir zeigten also nur, daß allein dann, wenn es unbedingt gültige Gesetze gibt, eine mehr als willkürliche Begriffsbildung bei der Bearbeitung der Wirklichkeit als Natur möglich ist, und ebenso beschränken wir uns auch hier darauf, zu sagen: wenn die Anerkennung von Werten überhaupt und die Beziehung der individuellen Wirklichkeit auf sie von keinem wissenschaftlichen Standpunkt aus als willkürlich erscheinen kann, dann und nur dann ist auch eine mehr als willkürliche Bearbeitung der Wirklichkeit als Geschichte möglich. Ob und mit welchem Recht wir von Naturgesetzen einerseits und wissenschaftlich notwendiger Beziehung der Wirklichkeit auf unbedingt allgemeine Werte andererseits reden, das sind nicht mehr rein methodologische, sondern erkenntnistheoretische Fragen. Wir verhehlen uns dabei nicht, daß die Verwendung unbedingt gültiger Werte als wissenschaftlicher Voraussetzungen dem größten Mißtrauen begegnen, dagegen die Frage, ob es so etwas wie unbedingt allgemeine Naturgesetze gebe, als eine ziemlich überflüssige erkenntnistheoretische Grübelei betrachtet werden wird. Aber Vorurteile dieser Art hängen eben mit der herrschenden einseitigen Auffassung vom Wesen der Wissenschaft zusammen, die zu bekämpfen das Ziel dieser ganzen Untersuchung ist. Eine vorurteilslose Betrachtung sollte die Frage nach der unbedingten Geltung von Werten zunächst wenigstens ebenso als eine offene behandeln wie die Frage nach der unbedingten Geltung von Naturgesetzen. ![]()
1) Wäre es gestattet, einen philologisch nicht zu rechtfertigenden Terminus zu bilden, so könnte man ein historisches Individuum auch ein "Individuendum" und die historische Begriffsbildung eine "Individuendenbildung" nennen. Doch wird es besser sein, überall, wo angedeutet werden soll, daß ein Individuum eine teleologische Einheit, d. h. eine nicht zu teilende Individualität bedeutet, die Schreibweise Individuum zu gebrauchen, die freilich das teleologische Moment des nicht-geteilt-werden-Sollens nicht zum Ausdruck bringt. 2) Vgl. über den Begriff der künstlerischen Wahrheit. Jonas Cohn, Allgemeine Aesthetik, 1901, Seite 69f. |