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HEINRICH RICKERT
Die Grenzen der
naturwissenschaftlichen Begriffsbildung

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Einleitung
Erstes Kapitel - Die begriffliche Erkenntnis der Körperwelt
Zweites Kapitel - Natur und Geist
Drittes Kapitel - Natur und Geschichte
Viertes Kapitel - Die historische Begriffsbildung
I. Das Problem der historischen Begriffsbildung
II. Das historische Individuum
III. Die teleologische Begriffsbildung
IV. Der historische Zusammenhang
V. Die geschichtliche Entwicklung
VI. Die naturwissensch. Bestandteile i. d. histor. Wissenschaften
VII. Geschichtswissenschaft und Geisteswissenschaft
VIII. Die historischen Kulturwissenschaften
Fünftes Kapitel - Naturphilosophie und Geschichtsphilosophie


Viertes Kapitel
Die historische Begriffsbildung

VI. Die naturwissenschaftlichen Bestandteile in den historischen Wissenschaften

Alle bisherigen Ausführungen hatten den Zweck, den Unterschied der historischen von der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung so scharf wie möglich herauszuarbeiten. Unsere Aufmerksamkeit war aus diesem Grunde absichtlich nur auf das gerichtet, was wir das absolut Historische nennen, und in Folge dessen mussten wir den logischen Gegensatz von Naturwissenschaft und Geschichte in gewisser Hinsicht übertreiben, d. h. wir sind zur Aufstellung eines logischen Ideals gekommen, dessen Verwirklichung die Geschichtswissenschaft zum Teil nicht einmal anstreben kann.

Schon als wir den Gegensatz von Naturwissenschaft und Wirklichkeitswissenschaft in seiner allgemeinsten Form aufstellten, haben wir nämlich gesehen, dass die verschiedenen Zweige der Naturwissenschaft mehr oder weniger allgemeine Begriffe bilden und daher nach unserer Terminologie mehr oder weniger historische Bestandteile aufweisen, so dass der Begriff der Natur relativ wird. Weil die logischen Begriffe von Natur und Geschichte aber einander gegenseitig bedingen, so folgte daraus, dass ebenso, wie in der Naturwissenschaft historische Bestandteile vorkommen, es naturwissenschaftliche Bestandteile in der Geschichte geben, also auch der Begriff des Historischen relativ werden muss. So lange der Begriff der historischen Darstellung für uns rein problematisch blieb, konnten wir auf diese Konsequenz nur hinweisen, ohne näher zu bestimmen, was unter einem relativ historischen Begriff zu verstehen ist. Jetzt, wo wir das Prinzip der historischen Begriffsbildung in seiner allgemeinsten Form kennen, haben wir es so zu erweitern, dass es auch auf das relativ Historische anzuwenden ist. Dann erst wird es möglich sein, die logische Struktur der wirklich vorhandenen Geschichtswissenschaft zu verstehen.

Naturwissenschaftlich im weitesten Sinne des Wortes nennen wir Begriffe, für deren Bildung nur das an allen Individuen einer bestimmten Gruppe sich Findende in Betracht kommt, und deren Inhalt demnach in der Art allgemein ist, dass er das einer Mehrheit von Objekten Gemeinsame umfasst. Sehen wir uns nun auf das Vorhandensein solcher Begriffe eine historische Darstellung an, so fallen zuerst die allgemeinen Elemente der historischen Begriffe ins Auge. Doch haben wir es mit ihnen jetzt ebensowenig wie mit den anderen allgemeinen Begriffen zu tun, die in der Geschichte nur Mittel und Umwege sind. Erst die Begriffe, welche das Ziel einer geschichtlichen Darstellung bilden und trotzdem nur einen allgemeinen Inhalt besitzen, können also als relativ historische Begriffe gelten. Doch müssen wir auch dabei noch einen Vorbehalt machen. Es ist nämlich nicht in allen Fällen der Umstand, dass eine geschichtliche Darstellung ihren Gegenstand mit einem allgemeinen Namen bezeichnet und sich also nicht direkt auf ein einzelnes Individuum bezieht, schon entscheidend für das Vorhandensein eines im naturwissenschaftlichen Sinne allgemeinen Begriffes, sondern es gibt noch eine besondere Art historischer Begriffe, die zwar allgemein scheinen, aber nicht mit den relativ historischen zu verwechseln sind.

Wir haben sie schon einmal berührt, als wir darauf hinwiesen, dass Worte wie Griechisch oder Deutsch in der Geschichte nicht Namen für Gattungsbegriffe sind, die das allen Griechen oder Deutschen Gemeinsame enthalten, und ebensowenig kann von einer Koinzidenz des historischen Begriffsinhaltes mit dem eines allgemeinen Begriffes gesprochen werden, wenn ein bestimmtes Stadium in der Entwicklung der Menschheit oder eine Entwicklungsperiode eines Volkes mit einem allgemeinen Namen z. B. als Zeitalter der Renaissance oder der Aufklärung bezeichnet wird, denn die Gesamtheit aller der vielen Individuen, die hier zu einer Gruppe zusammengefasst werden, sollen doch nicht unter den Allgemeinbegriff eines Renaissancegegenstandes oder eines Aufklärers in dem Sinne gebracht werden, in dem für den Zoologen alle Affen unter den Begriff der Vierhänder fallen. Der Inhalt solcher scheinbar sehr "allgemeinen" Begriffe von Völkern, Zeitaltern, Kulturepochen u. s. w. besteht vielmehr tatsächlich zum größten Teil aus dem, was nur an einer verhältnismäßig kleinen Anzahl einzelner Individuen sich findet, die in dem betreffenden Volk oder Zeitalter gelebt haben, und deren Eigenart historisch so wesentlich ist, dass wir nach ihnen das historische Ganze, zu dem sie gehören, nennen (1). Ja, ein Teil des Inhaltes dieser Begriffe findet sich oft nur an einem einzigen Individuum, und höchstens das kann man sagen, dass der Inhalt eines Begriffes wie Renaissance viel zu reich ist, als dass er vollständig irgendeinem einzelnen Individuum zu konstatieren wäre. Aber gerade deshalb ist er gewiss kein inhaltlich allgemeiner Begriff, wie die Naturwissenschaft ihn bildet, sondern ein absolut historischer individueller Begriff, dessen Inhalt mit seinem Umfange wächst.

Es liegt jedoch nicht in unserem Interesse, auf die logische Struktur dieser zum Teil außerordentlich komplizierten historischen Begriffe näher einzugehen, sondern nur auf ein Beispiel sei hingewiesen, das zeigen muss, wie wenig wir es hier mit naturwissenschaftlichen Gattungsbegriffen zu tun haben. Kann man dem historischen Begriff des Deutschen einen Mann wie Luther als bloßes Gattungsexemplar unterordnen, so dass Luther nur durch das geschichtlich wesentlich ist, was er mit allen Deutschen gemeinsam hat? Kein Verständiger wird das behaupten, denn wenn dies der Fall wäre, so hätte kein Historiker Veranlassung, von Luther mehr zu erzählen als von Hinz und Kunz.

Was meinen wir also, wenn wir Luther einen echten Deutschen nennen? Wir haben uns daran gewöhnt, gewisse, dem Individuum Luther vor allen zukommende Eigentümlichkeiten als deutsch überhaupt zu betrachten, und wir haben hierzu insofern ein Recht, als diese Eigenarten, seitdem Luther gelebt hat, für uns in den Idealbegriff des Deutschen überhaupt übergegangen sind.

Dieser historische Begriff ist später durch andere Individuen, wie durch Goethe und dann durch Bismarck, immer mehr bereichert worden, und es klingen nun heute für uns bei dem Worte Deutsch eine Fülle von Vorstellungen an, die gewiss nicht an dem Durchschnittsexemplar eines Deutschen sondern nur an den einzelnen großen Männern zu finden sind.

Ist dann aber einmal auf diese Weise ein historischer Begriff durch Zusammenfassung der Eigenart mehrerer historisch wesentlicher Individuen entstanden, so kann es den Anschein gewinnen, als sei es möglich, die Eigenart der einzelnen Individuen aus dem allgemeinen Begriff einer deutschen "Volksseele" abzuleiten. Tatsächlich jedoch gelingt dies Kunststück nur dadurch, dass das Einzigartige, das aus der Volksseele stammen soll, vorher schon in ihren Begriff hineingelegt war, und wir vollziehen dann gewissermaßen eine Reihe von analytischen Urteilen. Die allgemeine deutsche Volksseele ist also, wenn sie für den Historiker überhaupt etwas bedeutet, kein allgemeiner Gattungsbegriff sondern ein sich im Laufe der Geschichte unaufhörlich verändernder individueller Entwicklungsprozess, und sie gewinnt ihre charakteristischen Züge erst allmählich Schritt für Schritt durch die individuellen historischen Ereignisse. Glaubt man, umgekehrt das Individuelle als aus ihr stammend zu begreifen, so liegt nur eine wunderliche Verwechselung vor, die das Spätere zum Früheren macht.

Natürlich soll damit nicht gesagt sein, dass in solchen historischen Begriffen ausschließlich Züge vorkommen, die an einzelnen Persönlichkeiten haften, sondern nur, dass viele mit einem allgemeinen Namen bezeichnete Begriffe nicht in dem Sinne des Wortes allgemein sind wie die Begriffe der Naturwissenschaft, und dass sie unter anderem auch absolut historische Bestandteile enthalten. Nur ein Begriff aber, dem wirklich alle Individuen, auf die er sich bezieht, als Exemplare unterzuordnen sind, kann als ein naturwissenschaftlicher Bestandteil in der Geschichte gelten.

Zu dem Problem, das uns jetzt beschäftigen soll, kommen wir also erst dann, wenn ein Begriff mit einem im naturwissenschaftlichen Sinne allgemeinen Inhalt wirklich zugleich eine erschöpfende historische Darstellung gibt. Das aber wird überall dort der Fall sein, wo die historische Bedeutung an einem Komplex von Eigenschaften haftet, der sich nicht nur an einem einzigen Objekte sondern an mehreren, sonst voneinander verschiedenen Individuen findet. Dann werden diese Individuen auch von der Geschichte zu einer Gruppe zusammengefasst. Die Gruppe ist als Ganzes zwar, wie immer, etwas Einmaliges und Individuelles und besteht auch aus lauter Individuen, aber da keines von ihnen historisch wesentliche Eigenschaften hat, welche nicht auch alle anderen zu ihr gehörigen Individuen haben, so wird die Geschichte von einem solchen historischen Ganzen keinen absolut historischen Begriff geben, d. h. sie braucht seine Teilindividuen nicht jedes für sich darzustellen, sondern sie kann in den Gruppenbegriff nur das aufnehmen, was sich an allen seinen Teilen wiederholt. Auch der Historiker sieht also in solchen Fällen die Individuen, aus denen die Gruppe besteht, als gleich an, und jedes Individuum ist dann durch dieselben Eigenschaften sowohl Teil eines historischen Ganzen als auch Exemplar eines allgemeinen Begriffs. Auf diese Weise allein entstehen historische Begriffe mit allgemeinem Inhalt.

Selbstverständlich können nun solche Begriffe auch mehr oder weniger allgemein sein, je nachdem der Umfang der Gruppe und die Zahl der Individuen wächst oder abnimmst, die als Exemplare unter sie fallen. Sie bestehen eventuell aus dem, was nur zwei oder drei Individuen gemeinsam ist, oder sie werden auch, wenn sie das Wesen von ganzen Ständen oder irgendeiner beliebigen noch so umfassenden empirischen Wirklichkeit zum Ausdruck bringen, in der kein Teil eine andere historische Bedeutung hat als alle übrigen, einen sehr allgemeinen Inhalt haben und trotzdem zugleich eine erschöpfende historische Darstellung der betreffenden Objekte geben. Zwischen ganz individuellen und sehr allgemeinen historischen Begriffen liegen also Begriffe mit den allerverschiedensten Graden inhaltlicher Allgemeinheit, und wir ersehen hieraus, welchen Sinn es hat, zu sagen, dass auch das Geschichtliche graduell abstufbar ist. Wie wir naturwissenschaftliche Begriffe mit relativ historischem Inhalt erster, zweiter, dritter Ordnung unterschieden haben, darf man auch von historischen Begriffen mit relativ naturwissenschaftlichem Inhalt verschiedener Ordnungen sprechen, und nur der Unterschied besteht, dass sich hier kein System von Ordnungen aufstellen lässt, da ja die historischen Wissenschaften jede Einordung in ein nach den Graden der Allgemeinheit gebildetes System verbieten.

An dem Vorhandensein solcher relativ historischen Begriffe der verschiedensten Grade wird niemand zweifeln. Selbst in einer Untersuchung, deren Hauptgegenstand ein einziges Individuum ist, gibt es eine Fülle von Begriffen mit allgemeinem, also in diesem Sinne naturwissenschaftlichem Inhalt. Wir wissen, dass niemals allein von dem Werdegang eines Einzigen sondern immer von dem größeren Ganzen oder der "Umwelt" gehandelt wird, zu der er als Glied gehört, und wenn auch alle Teile des Ganzen individuell sind, so kommen sie doch niemals alle nur als individuelle Glieder in Betracht. Bei weitem die meisten von ihnen werden vielmehr unter Gruppenbegriffe mit allgemeinem Inhalt zusammengefasst. Gilt dies aber schon für geschichtliche Darstellungen wie Biografien, so wird es vollends für umfassende historische Werke gelten, welche die Entwicklung eines aus unübersehbar vielen Teilen bestehenden Ganzen etwa eines Volkes, darstellen wollen. Da ist dann von den Soldaten einer Schlacht, den Bauern einer Gegend, den Bürgern einer Stadt die Rede, und es wird eventuell kein einziges Individuum als Individuum genannt. Was die Quantität anbetrifft, so gehört also hier sogar die große Mehrheit der Objekte unter allgemeine Begriffe, und wir müssen jedenfalls in fast allen historischen Darstellungen ein Gemisch von Begriffen mit individuellem und solchen mit allgemeinem Inhalt konstatieren.

Es zeigt dies bereits ein Blick auf die sprachliche Form der historischen Berichte. Aber die Rolle, welche die allgemeinen Begriffe in der Geschichte spielen, wird erst ganz deutlich, wenn wir sehen, dass noch mehr von ihnen vorhanden sein können, als die äußere Form der Darstellung erkennen lässt. So wie nämlich ein allgemeiner Name nicht immer einen allgemeinen Gattungsbegriff bezeichnet, so können umgekehrt Eigennamen auch für allgemeine Begriffe stehen, und zwar wird dies dann der Fall sein, wenn Individuen genannt werden, die "typisch" in dem Sinn des Wortes sind, dass sie den Durchschnitt einer Gruppe erkennen lassen und deshalb nur als Vertreter ihrer Gattungs historisch wesentlich werden. Solche Begriffe lassen sich an Schriftstücken aus früheren Jahrhunderten, z. B. an einer einzigen Rechnung bilden, die als Individuum zugleich die Lebenshaltung ganzer Klassen charakterisiert, sobald wir Grund zu der Annahme haben, dass der eine individuelle Fall, der allein uns bekannt ist, keine Ausnahme bildet. Auch einzelne Personen werden in derselben Weise nur dadurch wichtig, dass sie das an allen Mitgliedern ihres Standes Wesentliche repräsentieren, und wir müssen diese Individuen dann als relativ historische Individuen sorgfältig von denen unterscheiden, die gerade durch das in Betracht kommen, was ihnen mit keinem anderen Individuum gemeinsam ist.

Wir haben zu dieser Scheidung noch einen besonderen Grund. Da nämlich die Geschichte als Wirklichkeitswissenschaft immer die Tendenz hat, nicht nur die teleologisch wesentlichen Begriffselemente auszuführen, sondern ihre Darstellung durch Hinzufügung von solchen individuellen Bestandteilen zu vermehren, die nur dem Interesse einer Zeichnung von anschaulichen Bildern dienen, so wird sie dieses Verfahren natürlich auch bei der Darstellung von Durchschnittstypen anwenden, und dann ist nur aus dem sachlichen historischen Zusammenhange zu ersehen, ob wirklich ein absolut individueller oder ein nur relativ historischer Begriff vorliegt. Daraus aber folgt, dass aus der Analyse einzelner Fälle von individuellen Darstellungen für das logische Wesen der Geschichte bisweilen gar nichts zu entnehmen ist. Die Vertreter einer naturwissenschaftlichen Methode haben sich, um plausibel zu machen, dass die rein individuellen Züge in der Geschichte nicht eigentlich zur Wissenschaft gehören, immer an Darstellungen von Individuen gehalten, die nur Durchschnittstypen waren und daher in relativ historischen Begriffen erschöpfend dargestellt werden konnten, und dann war es leicht zu zeigen, dass das betreffende Individuum wirklich nur als Gattungsexemplar eine historische Bedeutung hatte. Wir sehen jetzt, wie wenig damit bewiesen ist, und wie vorsichtig man in der Logik sein muss, wenn man aus einem einzelnen Fall allgemeine Schlüsse zieht. Ist es doch sogar denkbar, dass ein Individuum, das in den meisten Darstellungen nur unter einen absolut historischen Begriff fallen kann, bisweilen auch als Gattungsexemplar aufrtitt, was z. B. dann der Fall sein würde, wenn man an gewissen Seiten Bismarcks den Durchschnittstypus eines preussischen Junkers aufzuzeigen versuchte.

Wir sehen also, dass auch eine scheinbar absolut historische Darstellung mit allgemeinen Begriffen durchsetzt sein kann, und dass diese Erweiterung des Begriffes der historischen Darstellung uns erst gestattet, die logische Struktur der Geschichte vollständig zu verstehen und insbesondere ihr Verhältnis zu naturwissenschaftlichen Darstellungen in jeder Hinsicht zu begreifen. Jetzt steht nicht mehr das absolut Allgemeine mit dem absolut Individuellen schroff und unvermittelt gegenüber – dies waren nur die beiden äußersten im logischen Interesse zu konstruierenden Extreme, die der Mannigfaltigkeit des menschlichen Forschens nicht gerecht werden –, sondern es findet, was den Inhalt sowohl der naturwissenschaftlichen als auch der historischen Begriffe anbetrifft, das Allgemeine und das Individuelle der verschiedensten Grade in unserem Schema Platz, und so wie bereits früher auf die Begriffe der verschiedensten und eventuell sehr speziellen naturwissenschaftlichen Disziplinen, so muss jetzt unsere Theorie auf die verschiedensten und eventuell sehr allgemeinen historischen Untersuchungen passen. Wir können sie sogar nicht nur anwenden, wenn ein naturwissenschaftlicher und ein historischer Begriff inhaltlich zusammenfallen, sondern auch dann, wenn der Inhalt historischer Begriffe allgemeiner sein sollte als der Inhalt naturwissenschaftlicher Begriffe, die sich auf ein spezielles Gebiet der Untersuchungen beziehen, und wenn es daher möglich ist, nach naturwissenschaftlichen Zusammenhängen noch innerhalb des relativ Historischen zu forschen.

So notwendig nun aber auch die angegebene Erweiterung des Begriffes einer historischen Darstellung mit Rücksicht auf die Tatsache der allgemeinen historischen Begriffe ist, so scheint sie doch zugleich auch unsere bisherigen Ergebnisse wieder in Frage zu stellen. Solange wir nicht auf ein bestimmtes historisches Material und auf bestimmte leitende Gesichtspunkte der Darstellung reflektieren, können wir auch nicht wissen, in welchem Umfang allgemeine Begriffe in der Geschichte eine Rolle spielen, und bis zu welchem Grade sie allgemein sein dürfen, um noch den Zwecken der Geschichte zu genügen, und daraus folgt, dass unter logischen Gesichtspunkten auch die Darstellung eines einmaligen historischen Entwicklungsganges denkbar ist, in der nur noch mit Begriffen gearbeitet wird, die das Gruppen von Individuen Gemeinsame enthalten, und in denen auch die mit Eigennamen bezeichneten Individuen lediglich historische Durchschnittstypen sind. Gewinnt durch diese logische Möglichkeit nicht doch die Behauptung wieder einen Sinn, dass auch die Geschichtswissenschaft nur allgemeine Begriffe bilde wie die Naturwissenschaft? Wo bleibt jetzt der prinzipielle Unterschied zwischen beiden, ja, mit welchem Rechte sprechen wir überhaupt noch von individuellen historischen Begriffen?

Wir müssen sogar noch weiter gehen. Sind auch historische Begriffe allgemein, so gibt es keinen Grund, warum sie nicht in Beziehungen zueinander treten sollen, wie sie zwischen den Begriffen einer naturwissenschaftlichen Theorie bestehen. Es ist sehr wohl denkbar, dass einige von ihnen durch ihren allgemeinen Inhalt so zueinander gehören wie die Begriffe, die ein Naturgesetz bilden. Nehmen wir an, es stände fest, dass, wo bestimmte Objekte sich finden, die unter den Naturbegriff A zu bringen sind, mit naturgesetzlicher Notwendigkeit andere Objekte entstehen, die unter den Naturbegriff B fallen, und es würde nun in der Geschichte ein relativ historischer Begriff gebildet, dessen allgemeiner Inhalt mit A übereinstimmte, so würde sich daraus ergeben, dass auf die unter A gebrachten geschichtlichen Ereignisse mit naturgesetzlicher Notwendigkeit geschichtliche Ereignisse folgen, die so beschaffen sind, dass sie unter B gehören. Dann aber bestände kein prinzipielles Hindernis mehr, zur Aufstellung von den so lebhaft gewünschten "historischen Gesetzen" zu kommen. Diese enthalten nur so lange einen logischen Widersinn, als sie für das absolut Historische gelten sollen. Kurz, man kann meinen, dass wenn die Geschichte wirklich nur mit relativ historischen Begriffen a rbeitet, es nicht mehr möglich ist, dem Eindringen der naturwissenschaftlichen Methode in sie eine Grenze zu setzen.

In der Tat, derartige Möglichkeiten lassen sich ohne weiteres nicht zurückweisen. Die Grenze zwischen Naturwissenschaft und Geschichte wäre aber durch sie doch nur dann verwischt, wenn man zeigen könnte, dass sie auch in methodologische Grundsätze umgewandelt werden dürfen, und zu einer Entscheidung hierüber kommen wir erst durch die Beantwortung folgender Frage. Ist durch den Umstand, dass ein historischer Begriff einen allgemeinen Inhalt hat, auch schon etwas an seiner logischen Struktur, d. h. an dem Prinzip seiner Einheit geändert? Nur dann würde man sagen können, dass, weil ein Begriff zum Inhalt das mehreren Objekten Gemeinsame hat, er auch nach naturwissenschaftlicher Methode gebildet ist. Haben wir ferner ein Recht, vor aller sachlichen Untersuchung zu behaupten, dass die Darstellung eines geschichtlichen Entwicklungsganges, die nur Begriffe mit allgemeinem Inhalt benutzt, alles historisch Wesentliche erschöpfen kann? Dann allein wenn dies der Fall ist, dürfte es sich der Historiker zum Grundsatz machen, nur allgemeine Begriffe zu bilden. Setzen wir aber sogar einmal voraus, es bestände ein Recht zu dem Versuch, in der Geschichte nur relativ historische Begriffe zu verwenden, so muss noch eine dritte Frage gestellt werden: lässt sich ein einmaliger Entwicklungsgang wirklich so darstellen, dass die nur relativ historischen Begriffe seiner verschiedenen Stadien auch untereinander in einen naturwissenschaftlichen Zusammenhang gebracht werden können, und dadurch also wirklich historische Gesetze entstehen? Wenn auch nur dies ausgeschlossen sein sollte, bliebe von der Möglichkeit, die Geschichtswissenschaft zu einer Naturwissenschaft zu machen, nicht mehr viel übrig.

Was die erste Frage betrifft, so kann man es einem aus dem geschichtlichen Gedankenzusammenhang herausgelösten relativ historischen Begriff nicht mehr ansehen, welches sein Einheitsprinzip ist, aber weil die Logik das Wesen der Wissenschaften immer nur aus ihren Zwecken versteht, so darf sie sich auch mit solchen vereinzelten Begriffen gar nicht abgeben. Sie muss vielmehr immer berücksichtigen, welche Aufgabe ein Begriff in dem Gedankenzusammenhange erfüllen soll, in dem sie ihn findet, und dann zeigt sich sofort, dass auch die relativ historischen Begriffe trotz ihrer inhaltlichen Allgemeinheit erstens Begriffe mit individuellem Inhalt genannt werden dürfen, und dass zweitens die Einheit ihrer Bestandteile ebenso wie die Einheit eines absolut historischen Begriffsinhaltes teleologisch ist.

Nennt man den Inhalt der speziellen naturwissenschaftlichen Begriffe relativ allgemein, so muss man den Inhalt der relativ historischen Begriffe als relativ individuell bezeichnen, und dieser Begriff des "relativ Individuellen" enthält nicht etwa, wie man meinen könnte, einen Widerspruch. Die Wirklichkeit selbst ist freilich immer absolut individuell, und man kann daher nicht von relativ individuellen Objekten sprechen. Ganz anders dagegen steht es mit der Individualität eines Begriffsinhaltes. Wollten wir die Sache auf die Spitze treiben, so könnten wir sagen, dass auch die absolut historischen Begriffe, die sich auf ein einziges Individuum, z. B. auf eine Persönlichkeit, beziehen, bisweilen das einer Reihe von individuellen Zuständen dieser Persönlichkeit Gemeinsame enthalten und insofern auch einen allgemeinen Inhalt haben. Trotzdem wird niemand sich weigern, diese Begriffe individuell zu nennen, da sie gerade das darstellen sollen, wodurch die betreffende Persönlichkeit sich von allen anderen unterscheidet. So entsteht der vollkommen eindeutige Begriff der Individualität allgemeiner Begriffsinhalte, und wir können dies Prinzip auf die relativ historischen Begriffe übertragen, da auch sie die Individualität des Durchschnittscharakters einer bestimmten historischen Gruppe von Individuen zum Ausdruck zu bringen haben, durch welche diese Gruppe von anderen verschieden ist. In einem speziellen naturwissenschaftlichen Gedankenzusammenhange ist demnach der Inhalt, der das allgemeine Wesen einer Gattung darstellt, mit Rücksicht auf den Zweck, das Gemeinsame zu enthalten, immer allgemein, so individuell er im Vergleich zu den allgemeinsten naturwissenschaftlichen Begriffen auch sein mag. In einem historischen Gedankenzusammenhange dagegen verdient eventuell genau derselbe Begriff mit Rücksicht auf den Zweck, die Individualität einer Gattung darzustellen, den Namen eines individuellen Begriffs, obwohl sein Inhalt im Vergleich zu dem der absolut historischen Begriffe sehr allgemein sein kann.

Der Zweck der Wissenschaft ermöglicht also immer eine Entscheidung darüber, ob wir es mit einem allgemeinen oder mit einem individuellen Begriff zu tun haben, und weil zwischen den Zwecken der Naturwissenschaft und denen der Geschichte stets ein prinzipieller Gegensatz besteht, so haben wir auch ein Recht, trotz aller Relativität von einem Gegensatz allgemeiner und individueller Begriffe zu sprechen. Solange die Naturwissenschaft von dem Ziel geleitet ist, ein System von Begriffen zu bilden, dem jeder Teil einer Wissenschaft sich als Exemplar unterordnen lässt, sind alle ihre Begriffe als allgemeine Begriffe zu verstehen. So lange die Geschichte das durch seine Individualität Bedeutsame in ihre Darstellungen aufnimmt und es nur dann unterlässt, bis zum absolut Individuellen vorzudringen, wenn bereits der allgemeine Gruppenbegriff genug Individualität besitzt, um das für sie Wesentliche darzustellen, bleibt sie unter allen Umständen die Wissenschaft vom Individuellen, die nicht nur für einzelne Individuen sondern auch für Gruppen immer individuelle Begriffe zu bilden hat.

Doch man wird vielleicht sagen, dass auch die Naturwissenschaft mit ihren relativ allgemeinen Begriffen die Individualität einer Gattung darstelle, und daher tritt der Gegensatz der beiden Arten von Begriffen in der Tat erst ganz deutlich hervor, wenn wir auch darauf reflektieren, welches Band den Begriffsinhalt zu einer Einheit zusammenschließt. In einem naturwissenschaftlichen Begriff gehören die Elemente zusammen, weil sie das mehreren Objekten Gemeinsame enthalten, und darauf beruht seine Geltung. Dieser Grund dagegen ist für die Einheit eines historischen Begriffes nie maßgebend, wenn auch faktisch sein Inhalt aus dem mehreren Objekten Gemeinsamen besteht. Seine Geltung beruht vielmehr darauf, dass er das mit Rücksicht auf die leitenden Wertgesichtspunkte der geschichtlichen Darstellung Wesentliche enthält, denn das, und nur das, was in der angegebenen Weise zu einem Individuum, d. h. zu einer durch ihre Eigenartigkeit einheitlichen Mannigfaltigkeit wird, gehört in einen historischen Begriff, gleichviel ob er absolut oder relativ historisch ist. Die Geschichte würde jedes Interesse an einem allgemeinen Begriff verlieren, der nicht diese teleologische Einheit besitzt. Sie kann sich mit relativ historischen Begriffen nur dann begnügen, wenn das teleologisch Wesentliche sich an allen Individuen einer bestimmten Gruppe findet, und daher ein allgemeiner Begriff schon die historische Individualität der Gruppe erschöpfend zum Ausdruck bringt, aber niemals kann es ihr einfallen, wie die Naturwissenschaft einen Begriffsinhalt mit Rücksicht darauf zusammenstellen, dass er das einer Mehrheit von Individuen Gemeinsame umfassen soll. Wenn es also in der Geschichte immer Wertgesichtspunkte sind, die darüber entscheiden, was wesentlich ist und was nicht, so bleiben die Prinzipien der Begriffsbildung für die relativ historischen Begriffe genau dieselben wie für die absolut historischen, und wenn wir als maßgebend für den Charakter der Methode das Band betrachten, das aus dem Inhalt eines Begriffes eine notwendige Einheit macht, kann von einem Eindringen der naturwissenschaftlichen Methode in die Geschichtswissenschaft niemals die Rede sein, auch wenn sie noch so allgemeine Gruppenbegriffe bildet. Die relativ historischen Begriffe haben stets einen Inhalt, der das mit Rücksicht auf die leitenden Werte durch seine Individualität Wesentliche enthält, und dass dieser Inhalt mit dem eines allgemeinen Begriffes zusammenfällt, ist unter logischen Gesichtspunkten zufällig. Damit ist die erste Frage, ob durch die relativ historischen Begriffe etwas an dem Gegensatz der historisch teleologischen und der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung geändert wird, beantwortet.

Die Verneinung der zweiten Frage ergibt sich hieraus beinahe von selbst. Wo das Gegenteil behauptet wird, schwebt als Begründung wohl immer der unhaltbare Gedankengang vor, dass die Geschichte lediglich das, was "typisch" oder von "allgemeiner" Bedeutung ist, darzustellen habe, das rein Individuelle aber nie typisch oder allgemein sein könne, also nur als Exemplar eines Gruppenbegriffs in Betracht kommen dürfe. Wir wissen, dass allerdings ein Individuum historische Bedeutung auch als Durchschnittstypus gewinnen kann, aber niemals lässt sich auf logischen Wege zeigen, dass dies immer so sein muss. Oft sucht man die Bedeutungslosigkeit des Individuellen durch einen Hinweis auf die kausale Bedingtheit alles Geschehens darzutun, aber auch dieser Hinweis kann nur dazu dienen, das Gegenteil zu beweisen. Bei jedem historischen Vorgange wirken viele Ursachen zusammen, und gewiss sind in den meisten Fällen auch die Eigenarten von Gruppen oder Massen, die unter nur relativ historische, also allgemeine Begriffe fallen, mit bestimmend für den Ablauf der Ereignisse. Sollen Aber darum nur diese Gruppen und Massen maßgebend sein? In unserem demokratischen Zeitalter wünscht man vielleicht, die Masse solle immer den Einzelnen gewissermaßen erdrücken. Logisch wird es sich jedoch nicht wahrscheinlich machen lassen, dass dieser Wunsch Aussicht auf Erfüllung hat. Wenn das den Massen Gemeinsame und das nur an einem Individuum Vorhandene in eine kausale Verbindung tritt, ist dann der Effekt nur durch das bestimmt, was der Masse angehört, und nicht auch durch das, was sich an einzelnen Individuen findet? Es wäre sinnlos, dies zu behaupten. Die nur von dem individuellen Eigentümlichkeiten eines Einzelnen stammende Einwirkung muss immer die Individualität des Effektes mitbestimmen, und wenn dies der Fall ist, so kann sie eventuell auch eminent wesentlich sein. Es gibt keinen logischen Grund, dies für alle Fälle negativ zu entscheiden, und auch der Historiker hat, selbst wenn ihm der Nachweis gelingen sollte, dass für manche Teile der Geschichte wesentlich nur das den Gruppen oder Massen Gemeinsame ist, und also hier nur relativ historische Begriffe gebildet zu werden brauchen, kein Recht, das für die besonderen historischen Fälle Gültige zu verallgemeinern. Die Geschichte läuft an jeder Stelle des Raumes und der Zeit anders ab als an jeder anderen, und es ist daher für jedes besondere Stück erst eine besondere Untersuchung notwendig, ob auch das absolut Historische zu berücksichtigen ist, um alles Wesentliche darzustellen, oder ob man sich mit relativ historischen Begriffen begnügen darf.

Es scheint unter logischen Gesichtspunkten also wiederum vollkommen zufällig, ob ein die historische Individualität in ausreichender Weise darstellender Begriff ein absolut historischer oder ein relativ historischer Begriff ist. Daraus aber muss sich ergeben, dass man es sich niemals zum methodologischen Grundsatz machen kann, immer nur mit relativ historischen Begriffen zu arbeiten und vor aller Untersuchung das rein Individuelle und Besondere als historisch unwesentlich anzusehen.

Versuchen wir, uns dies noch an einem Beispiel klar zu machen. Wenn die Geschichte der Entstehung des Deutschen Reichs zu schreiben ist, so könnte jemand vielleicht sagen, die Einheit Deutschlands sei "einfach die Wirkung des Strebens einer kulturgeeinten Nation", und die Erklärung der Einigung "liege in all den Faktoren, welche jenes Streben der Massen erzeugten, nicht aber etwa in dem Geiste Bismarcks" (2). Die Konsequenz daraus wäre dann, dass auch ohne die individuellen Einwirkungen einzelner Persönlichkeiten, wie Bismarcks, Roons, Wilhelms I. u. s. w. ganz sicher etwas entstanden wäre, was unter den Begriff "einheitliches Deutsches Reich" fällt. Aber selbst wenn man diesen Satz für richtig hielte, wäre durch den allgemeinen Begriff, der sehr viele denkbaren individuellen Gestaltungen eines einheitlichen Deutschen Reiches umfasst, und der jedenfalls nichts von dem enthalten darf, was nur den genannten Persönlichkeiten eigentümlich ist, das historische Interesse an diesem Vorgang erschöpft? Ein Historiker würde wohl immer sagen, dass das "Streben einer kulturgeeinten Nation" eine schöne Sache sei, ihm aber von der historischen Entstehung des Deutschen Reiches so gut wie nichts verrate. Der Geschichte komme es aber nicht darauf an, dass irgendwann einmal etwas entstanden sei, das man einheitliches Deutsches Reich nennen kann, sondern gerade das sei historisch wesentlich, dass in diesem bestimmten Zeitabschnitt, durch diese ganz besonderen und individuellen Ursachen, in dieser ganz besonderen und individuellen Gestalt das Deutsche Reich wirklich wurde. Dann aber müssen auch die Besonderheiten und Individualitäten der genannten Persönlichkeiten, die absolut einzig sind, als historisch eminent wesentlich in Betracht kommen. Gewiss haben diese Männer das Deutsche Reich nicht "gemacht", ja sie haben es zum Teil gar nicht machen wollen. Doch dies ist hier gleichgültig, denn mit der rationalistischen Geschichtsteleologie haben wir ja nichts gemein. Die Einzelnen waren ferner nicht die einzigen Ursachen, durch die das Reich entstand, sondern Massenbewegungen, welche die Geschichte nur unter allgemeine Begriffe zu bringen Veranlassung hat, waren dazu kausal ebenfalls unbedingt notwendig. Aber auch dies alles steht nicht in Frage, sondern nur darauf kommt es an, ob es nicht einen Gesichtspunkt gibt, unter dem auch die Ereignisse geschichtlich wesentlich werden, bei welchen die eine oder die andere Persönlichkeit durch ihre Individualität mitbestimmtend gewesen ist, und ob nicht in Folge dessen die historische Darstellung dann auch absolut historische Begriffe zu bilden hat. Diese Frage aber kann man aus logischen Gesichtspunkten nicht verneinen, wenn jemand sagen wollte, es seien für manche Stadien in der Entwicklung die individuellen Eigentümlichkeiten auch solcher Persönlichkeiten, wie z. B. Ludwigs II. so ausschlaggebend gewesen, dass gerade eine Darstellung, die uns den historischen Kausalzusammenhang klarlegen will, von ihnen berichten muss.

Selbstverständlich liegt es uns fern, mit diesen Sätzen irgendetwas über eine historische Frage entscheiden zu wollen. Unsere Untersuchung ist lediglich logisch, und alle Beispiele, die wir heranziehen, haben deshalb für uns nur hypothetische Geltung. Aber das soll ja eben gezeigt werden, dass die Frage, ob auch das absolut Individuelle von wesentlicher Bedeutung ist, nur durch eine sachliche historische Untersuchung und nicht durch methodologische Erwägungen entschieden werden kann. Insbesondere die Frage nach der Bedeutung der großen Persönlichkeiten ist kein logisches, sondern ein historisches Problem. Die Logik kann nur sagen, dass jede Theorie, welche die Bedeutung des Einzelnen "a priori" für alle Fälle leugnet, sinnlos ist, und dass gerade zum Verständnis des kausalen Zusammenhanges die Kenntnis einzelner Menschen oft gar nicht entbehrt werden kann. Mag der Einzelne auch noch so sehr von seinem Milieu abhängen, so bedeutet er doch für die Geschichte immer dadurch etwas, was er selbst war, und wodurch er individuell gewirkt hat. Und gilt es schon für jedes beliebige Objekt, dass es gegenüber seinen Ursachen etwas Neues ist, so kommt bei den Persönlichkeiten noch etwas Besonderes in Betracht, das uns warnen sollte, ihre historische Bedeutung zu unterschätzen. Es kann nicht nur ihre Individualität niemals in der Individualität ihres Milieu aufgehen, denn dann müsste ja derselbe "Zeitgeist" lauter gleiche Individuen hervorbringen, sondern es ist umgekehrt viel eher möglich, dass eine einzelne Persönlichkeit das Gepräge ihrer individuellen Eigenart ihrer Umgebung oder ihrer Zeit aufdrückt, weil sie "suggestiv" wirkt und nachgeahmt wird, und dann hat die Geschichte, um den Zeitgeist zu verstehen, vor allem die Individualität der "führenden Geister" zu erforschen und zu zeigen, wie das rein Individuelle allmählich in die Massen übergeht. Eine solche Darstellung aber ist nur in absolut historischen Begriffen möglich.

Doch wir dürfen diesen Punkt noch nicht verlassen, und wir haben auch das soeben gebrauchte Beispiel absichtlich so gewählt, dass es uns noch zu einer anderen Seite der Frage hinleitet. Die Anhänger einer neuen historischen Methode werden vielleicht zugeben, dass unter gewissen leitenden Gesichtspunkten der Darstellung, wie sie z. B. in der politischen Geschichte maßgebend sind, allerdings auch das rein Individuelle historisch wesentlich werde, aber sie werden hinzufügen, dass gerade deshalb von diesen leitenden Gesichtspunkten kein Gebrauch gemacht werden dürfe, und diese Ansicht kann in zwei Formen auftreten.

Zunächst kann man behaupten, es entspringe das Interesse am rein Individuellen und an den Wirkungen, die es ausübt, einer bloßen Neugierde und habe daher mit dem wissenschaftlichen historischen Interesse nichts zu tun. Zu demselben Resultat gelangt man ferner auch dadurch, dass man zwar die Berechtigung des Interesses am Individuellen anerkennt, aber trotzdem verlangt, dass der wissenschaftliche Historiker auf seine Darstellung verzichte, weil es sich in allgemeine Begriffe nicht bringen lasse und daher einer wissenschaftlichen Darstellung unzugänglich sei. Wenn die Geschichte es in ihre Darstellung trotzdem aufnehme, so müsse sie sich doch stets bewusst bleiben, dass damit die Grenze der Wissenschaft überschritten werde, und falls alle Geschichte auch vom rein Individuellen erzähle, so sei sie eben deswegen ein Gemisch von Wissenschaft und etwas anderem.

Bei der ersten Art der Begründung dieses Standpunktes wird meist der Versuch einer methodologischen Rechtfertigung nicht gemacht. Es sind irgendwelche mehr oder weniger klare "Weltanschauungen", ja bisweilen sogar wohl nur persönliche Stimmungen oder politische Vorurteile, welche hier die Aufgaben der Geschichte feststellen wollen. Der Behauptung, dass alles rein Individuelle historisch unwesentlich sei, liegt dann eine Abneigung zu Grunde gegen Menschen, die sich durch ihre Eigenart aus der Masse hervorheben, und die Theorien, in denen derartige Elemente eine Rolle spielen, sind notwendig ebenso wertlos wie die entgegengesetzten Ansichten, welche sich auf einen extremen "Individualismus" gründen und deshalb eine geschichtliche Darstellung wünschen, die nur von einzelnen Individuen spricht, alle geschichtlichen Gruppen- oder Massenbewegungen dagegen verachtet. Wir haben mit einem "Individualismus" in diesem Sinne ebensowenig wie mit seinem Gegenteil gemein. Wir wissen, dass eine Wertbeurteilung nicht Sache der Geschichte ist, und dass daher der Historiker sich weder auf einen individualistischen, noch auf einen kommunistischen Standpunkt stellen darf, um von hier aus das ihm Sympathische als das historisch Wesentliche zu betrachten. Dass faktisch in manchen geschichtlichen Darstellungen die rein persönlichen Sympathien auch zu leitenden Prinzipien für die Auswahl des Wesentlichen werden, und dass daher z. B. besonders oft die politischen Sozialisten die individualistische Geschichtsschreibung bekämpfen zu müssen glauben, kann in gewisser Hinsicht nur unsere Theorie der historischen Begriffsbildung bestätigen. Hier wird eben der Unterschied zwischen Wertbeziehung und Wertung nicht gemacht, und die Werturteile stören jede wissenschaftliche Objektivität. Ist man sich darüber klar geworden, so muss auch der überzeugteste Anhänger einer demokratischen und sozialistischen Politik, sobald er Geschichtswissenschaft verlangt, einsehen, dass über das Maß rein individueller Begriffe, die eine geschichtliche Darstellung braucht, eine Entscheidung a prior nicht getroffen werden kann.

Methodologisch interessanter ist dagegen der zweite Weg, auf dem man zur Ausschließung des rein Individuellen aus der Geschichte oder wenigstens aus der wissenschaftlichen Geschichte kommt. Die Ansicht, dass nur der Stoff eine wissenschaftliche Behandlung zulasse, der zur Bildung von individuellen Begriffen keine Veranlassung gibt, tritt gewöhnlich in der Form auf, dass gesagt wird, es sei der historische Ablauf der politischen Ereignisse allerdings zum großen Teil durch die individuelle Eigenart einzelner Persönlichkeiten bestimmt, aber eben deshalb wissenschaftlich nicht darstellbar, und es müsse daher die eigentliche wissenschaftliche Grundlage für die Geschichte durch eine Darstellung der Ereignisse gewonnen werden, welche nicht von der Individualität einzelner Persönlichkeiten abhängen. Diese eigentlich wissenschaftliche historische Darstellung wird dann gewöhnlich als "Kulturgeschichte" der politischen Geschichte gegenübergestellt, und daher könnte ein Vertreter dieser Ansicht dem, was wir im Anschluss an das Beispiel von der Entstehung des Deutschen Reiches ausgeführt haben, zwar zustimmen, müsste aber hinzufügen, dass die historische Darstellung gerade dieses Vorganges entweder überhaupt nicht in die wissenschaftliche Geschichte gehöre, oder höchstens mit den Mitteln der Kunst ergänzend in die wissenschaftliche Kulturgeschichte einzuzeichnen sei.

Bei der Beurteilung dieser Ansicht wollen wir von den bereits früher erörterten Schwierigkeiten absehen, die bei jedem Versuch einer harmonischen Verbindung zwier so heterogener Elemente entstehen müssen, wie es die beiden verschiedenen Arten von Geschichte angeblich sind. Ja wir fragen auch nicht, mit welchem Rechte man sagen kann, dass die "Kulturgeschichte" weniger individuelle Begriffe braucht als die politische Geschichte, sondern wir beschränken uns auf die rein logische Seite des Problems, und dann muss der Versuch, als geschichtlich wesentlich nur das zu betrachten, was sich unter allgemeine Begriffe bringen lässt, ohne seine geschichtliche Bedeutung zu verlieren, als eine der wunderlichsten methodologischen Verirrungen erscheinen, die jemals aufgetaucht sind. Man denke: nicht das sachliche Interesse am Stoff soll in der Geschichte sich die zur Befriedigung dieses Interesses geeignete Methode schaffen und ihre logische Struktur bestimmen, sondern eine für ganz andere wissenschaftliche Zwecke ausgebildete und bereits feststehende Methode soll entscheidend sein, für welchen Stoff wir ein wissenschaftliches Interesse haben dürfen. Es gibt vielleicht nichts, was die Absurdität des Glaubens an das allein selig machende naturwissenschaftliche Verfahren in ein helleres Licht rücken kann, als der Hinweis auf dieses Unternehmen, die Alleinherrschaft des in allgemeinen Begriffen sich bewegenden Denkens zu rechtfertigen. Hier wird deutlich der eigentliche Nerv der "modernen" Geschichte bloßgelegt. Es ist ein Fanatismus der naturwissenschaftlichen Methode, der uns entgegentritt, d. h. es werden dem abstrakten Prinzip des Naturalismus zu Liebe, der allerdings eine andere als die naturwissenschaftliche Methode nicht anerkennen kann, die glänzendsten Leistungen, welche die Geschichte überhaupt aufzuweisen hat, aus der Liste der wissenschaftlichen Werke gestrichen.

Die geschichtliche Bedeutungslosigkeit des Einzelnen und das Recht, jeden absolut historischen Begriff zu vermeiden, könnte also nur auf dem Weg erwiesen werden, dass man zeigt: es gibt keinen einzigen leitenden Wertgesichtspunkt, den alle anerkennen, und mit Rücksicht auf den das nur an einem Objekt Vorhandene geschichtlich wesentlich werden kann, sondern alle Gesichtspunkte, unter denen eine für alle gültige Darstellung möglich ist, schließen nur das einer Gruppe oder Masse Gemeinsame zu einer individuellen Einheit zusammen. Ob jemand, der dies eingesehen hat, noch Lust haben wird, diesen Beweis zu versuchen, können alle Verfasser von Biografien und alle, die fest an die Bedeutung der großen Menschen für die geschichtliche Entwicklung glauben, mit Ruhe abwarten.

Aber, wie gesagt, es gibt auch Gebiete, in denen die Massenbewegungen von ausschlaggebender Bedeutung sind, und weil bei einem Versuch, zu entscheiden, in welchem Umfang dies gilt, man in der Logik nicht über bloße Möglichkeiten hinauskommt, so dürfen wir uns bei dem gewonnenen Resultate nicht beruhigen. Wenn es einen guten Sinn hat, manche historischen Stoffe nur in lauter Gruppenbegriffen darzustellen, so müssen auch diese Teile der Geschichte sich unserer Theorie unterordnen lassen, und wir kommen daher zu der dritten Frage, die wir gestellt hatten: können die allgemeinen Begriffe einer historischen Darstellung auch so in naturwissenschaftliche Beziehungen zueinander treten, dass dadurch die Aufstellung historischer Gesetze im Prinzip möglich ist?

Wenn dies entschieden werden soll, so kommt es vor allen Dingen darauf an, hervorzuheben, dass eine Darstellung es, solange es Geschichte ist, stets mit einer einmaligen Entwicklungsreihe zu tun hat, denn jedes historische Ganze, welches geschichtlich behandelt wird, ist seinem Begriffe nach etwas Einziges und Einmaliges, gleichviel ob es sich dabei um die Wirklichkeit überhaupt, um das Sonnensystem, um die Erde, um die Lebewesen, um die Menschheit, um die Kulturmenschheit oder um einen kleineren Teil der Wirklichkeit handelt. Nur die Teile des historischen Ganzen können unter relativ historische Begriffe gebracht werden, die vollständige Darstellung des Ganzen selbst aber muss einen absolut historischen, nur auf eine einzige Wirklichkeit passenden Inhalt haben. Wir dürfen also nur fragen, ob die Darstellung eines einmaligen historischen Ganzen, die mit lauter allgemeinen Begriffen arbeitet, eine Gestalt annehmen kann, welche den prinzipiellen Gegensatz naturwissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung nicht mehr erkennen lässt.

Wo man diese Frage bejaht, pflegt man sich auf die Biologie zu berufen, und dies ist möglich, wenn man dabei die Art von Biologie zum Vergleich heranzieht, die wir als historische Biologie bezeichnen konnten. Sie sucht in der Tat die einmalige Entwicklung der Lebewesen darzustellen, und sie tut dies durchweg mit so allgemeinen Begriffen, dass man nicht behaupten wird, eine geschichtliche Darstellung des menschlichen Lebens sei in der Lage, noch allgemeinere Begriffe zu verwenden, d. h. man wird die Geschichte niemals "naturwissenschaftlicher" gestalten können, als wenn man die Menschheitsentwicklung als eine Fortsetzung der biologischen Entwicklung betrachtet und sie nach derselben Methode wie den Werdegang des organischen Lebens darstellt. Sollte sich daher zeigen, dass auch die historische oder phylogenetische Biologie niemals Gesetze finden kann, in welche die einmalige Abfolge der verschiedenen Entwicklungsstufen des organischen Lebens eingeht, so wird an der Unmöglichkeit, die Geschichte als Darstellung einmaliger Entwicklungsreihen zu einer Naturwissenschaft im logischen Sinne zu machen, nicht mehr zu zweifeln sein.

Wir versuchen, in einem größeren Gedankenzusammenhange unsere Begriffe so allgemein wie möglich zu gestalten, um sie dadurch unabhängig von den Besonderheiten irgendeines bestimmten Materials zu machen, und daher reflektieren wir noch einmal auf die Einteilung der Körperwissenschaften unter dem Gesichtspunkt der Relativität, welche die Begriffe des Naturwissenschaftlichen und des Historischen haben.

Wir sahen bereits früher (3), dass die "letzte" Naturwissenschaft gar keine historischen Elemente mehr besitzt, denn die naturwissenschaftliche Bedeutung des Begriffs "letzter" Dinge unter Bewegungsgesetzen beruht gerade darauf, dass jeder beliebige Körper zu einem Exemplar dieses Begriffes werden kann. Ist aber jeder Körper, als ein Stück Atombewegung betrachtet, durch jeden beliebigen anderen, ihm quantitativ gleichen Körper ersetzbar, so kann er auch niemals durch seine Individualität eine Bedeutung erhalten. Ebensowenig lassen sich seine Merkmale zu einer teleologischen Einheit zusammenschließen, und ferner gibt es in der Welt dieser Begriffe keine historische Kausalität d. h. es ist nicht möglich zu sagen, dass ein Atomkomplex etwas bewirkt, was vorher noch nicht da war. Durch Atombewegung kann immer nur Atombewegung entstehen, und Kausalungleichungen, wie die historische Wirklichkeit sie uns immer darbietet, sind daher hier ausgeschlossen. Deshalb ist endlich auch kein Entwicklungsbegriff, der mehr als bloßes Werden oder Wiederholung von Veränderungen bedeutet, hier anwendbar, denn es hat keinen Sinn, Atombewegung als eine Reihe von Veränderungen anzusehen, durch die allmählich etwas vorher noch nicht Dagewesenes, Neues entsteht. Was sich am Ende einer Reihe findet, war schon am Anfang da, und jedes beliebige Stadium fällt unter denselben Begriff. Kurz, wir sehen, dass alle Prinzipien der historischen Begriffsbildung in der Begriffswelt der letzten Naturwissenschaft ihren Sinn verlieren, und es ergibt sich daher, dass nicht nur mit Rücksicht auf das Historische als das Besondere und Individuelle sondern auch mit Rücksicht auf die historisch-teleologische Auffassung die Welt der reinen Mechanik eine absolut unhistorische Welt ist.

Ehe wir von hier aus zu den Begriffssystemen mit relativ historischem Inhalt übergehen, suchen wir noch etwas genauer das Verhältnis der Atomwelt zu dem, was wir vom empirischen Standpunkt aus allein als Wirklichkeit bezeichnen dürfen, zu verstehen, denn an die Atomistik knüpfen sich am leichtesten die Meinungen an, die auf einem Verkennen der absoluten Irrationalität der Wirklichkeit beruhen, und die daher auch das Verhältnis der Geschichte zur Naturwissenschaft verkennen müssen.

Schon früher haben wir den Gedanken zurückgewiesen, dass aus der Möglichkeit, in der Astronomie individuelle Zustände unter Gesetzesbegriffe zu bringen, irgendetwas über eine mögliche Koinzidenz naturgesetzlicher und historischer Erkenntnis gefolgert werden dürfe, und wir müssen jetzt, sobald die logische Struktur der Atomtheorie klar ist, einsehen, dass es vollends keinen Sinn hat, das Ideal der "astronomischen Erkenntnis"(4) zu dem einer "Weltformel" zu erweitern, in der das Universum "durch ein unermessliches System simultaner Differenzialgleichungen" dargestellt würde, "aus dem sich Ort, Bewegungsrichtung und Geschwindigkeit jedes Atoms im Weltall zu jeder Zeit ergäbe". Wo der Begriff dieses von LA PLACE gedachten Geistes als Ideal der Erkenntnis vorschwebt, da wird man freilich dem Gedanken der prinzipiellen Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung nicht zustimmen und meinen, es sei nur noch nicht gelungen, auch das Besondere restlos zu begreifen, im Prinzip dagegen nicht unmöglich, "Einzelheiten der anschaulichen Mannigfaltigkeit nicht nur in jeden Augenblick zu verstehen, sondern auch für beliebige vergangene oder zukünftige Zeitelemente zu berechnen"(5). In dem Auseinanderfallen von Naturwissenschaft und Geschichte kann man dann eine vorläufige Unvollkommenheit der Wissenschaft erblicken und glauben, "dass die Erkenntnis des Einzelnen in einer Weiterentwicklung unserer Naturwissenschaft ihre Lösung wenigstens ohne logische Schwierigkeiten finden kann", oder dass "auch der geschichtliche Verlauf des Anschaulichen sich prinzipiell rein naturwissenschaftlich deduzieren lässt"(6).

Ist man sich über das Verhältnis der Atomwelt zur empirischen Wirklichkeit klar, so muss man einsehen, dass sowohl der Gedanke einer "Weltformel", die gestatten soll, alles Besondere zu berechnen, als auch die etwas abgeschwächte Behauptung, man könne irgendeine Einzelheit des anschaulichen geschichtlichen Verlaufs "prinzipiell rein naturwissenschaftlich deduzieren", nicht nur etwas tatsächlich Unausführbares für möglich hält sondern geradezu einen logischen Widerspruch einschließt. Es gibt nämlich wohl einen Weg von der empirischen Wirklichkeit zur Atomwelt, aber es kann keinen geben, der von ihr wieder zur empirischen Wirklichkeit zurückführt. Um zur Atomwelt zu kommen, muss man von allem absehen, was als volle Realität erlebbar ist, so dass nur noch rein begriffliche, quantitative Elemente übrig bleiben, und es wird daher niemand das Kunststück fertig bringen, aus diesen für gewisse wissenschaftliche Zwecke unentbehrlichen, aber im Vergleich zum Wirklichen doch sehr armseligen Abstraktionen den Reichtum des kleinsten Stückchens Wirklichkeitswelt herauszuklauben. Ist es doch schon für alle Zeiten unbegreiflich, warum dem Begriff dieser einen Atombewegung gerade Licht und dem Begriffe jener anderen Atombewegung gerade Schall entspricht, d. h. wir können prinzipiell nicht einmal dies Spezifische so allgemeiner naturwissenschaftlicher Begriffe "deduzieren". Wie soll also vollends von der logischen Möglichkeit einer naturwissenschaftlichen Deduktion geschichtlicher Einzelheiten die Rede sein.

Um die rationalistische Metaphysik, die sich neuerdings in den naturwissenschaftlich klingenden Begriff der Weltformel geflüchtet hat, und die jedem logischen Verständnis der Wissenschaften im Wege steht, auch aus ihrem letzten Asyl zu vertreiben, wollen wir aber einmal sogar davon absehen, dass von der Atomwelt kein Weg zur empirischen Welt zurückführt, und uns ferner zu der abenteuerlichen Ansicht versteigen, "dass es in Wirklichkeit keine Qualitäten gibt", d. h. wir wollen annehmen, die Atomwelt sei eine Realität, in der die einzelnen Atome, wie die uns bekannten Dinge, selbständig existieren. Wir können nämlich dann zeigen, dass auch diese Welt, die doch die denkbar besten Chancen für eine restlose begriffliche Durchdringung bieten muss, trotzdem niemals für einen dem menschlichen vergleichbaren Geist so erkennbar wäre, dass allgemeiner Begriff und Wirklichkeit, Gesetz und Einzelnes zusammenfallen, und dass daher nicht einmal sie ihrem geschichtlichen Ablauf naturwissenschaftlich berechnet werden könnte. Es wird dieser Nachweis dann vielleicht auch für die hartnäckigsten Begriffsrealisten überzeugend sein.

Der Geist, der diese Welt erkennen soll, müsste Tatsachen feststellen können, ohne irgendetwas wahrzunehmen, denn der konsequent zu Ende gedachte Begriff der Atomwelt, der allein der Begriff einer vollkommen rationalen Welt ist, setzt notwendig unwahrnehmbare Atome voraus. Dies allein schon würde also genügen, um zu zeigen, dass der Begriff einer historischen Kenntnis der Atomwelt sich mit keinem Begriffe einer dem Menschen möglichen Erkenntnis verträgt. Aber nehmen wir einmal an, es sei möglich, zu einem bestimmten Zeitpunkt die bestimmte Lage eines bestimmten Atoms als Tatsache festzustellen, was müsste man tun, um die Tatsache auch als eine gesetzmäßig notwendige zu begreifen? Der erkennende Geist, so sagt man, müsste nach Formeln streben, in denen "der Zustand der Welt während eines Zeitdifferentiales erschiene als unmittelbare Wirkung ihres Zustandes während des vorigen und als unmittelbare Ursache ihres Zustandes während des folgenden Zeitdifferentials". Aber auch diese Formeln blieben als Formeln doch noch immer allgemein, und es müsste ihnen daher erst ein individueller Weltzustand untergeordnet sein, ehe sich ein anderer individueller Weltzustand mit ihrer Hilfe berechnen ließe. Dies setzt jedoch voraus, dass der erkennende Geist die individuelle Lager aller Atome während eines Zeitdifferentials im Einzelnen als Tatsache konstatiert hätte, und das dürfte doch wohl als eine Leistung betrachtet werden, die von dem, was ein menschlicher Intellekt zu tun vermag, sich nicht graduell sondern prinzipiell unterscheidet.

Wir sehen also, dass nicht nur die empirische Wirklichkeit für uns absolut irrational ist, sondern dass nicht einmal für die als eine Realität gedachte Begriffswelt der Naturwissenschaft naturwissenschaftliche und historische Erkenntnis zusammenfallen würden, d. h. es können die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung auch dann nicht geleugnet werden, wenn als Objekt der Erkenntnis eine Welt gesetzt wird, die die denkbar günstigsten Bedingungen für eine Annäherung des sich in allgemeinen und des sich in individuellen Begriffen bewegenden Denkens bietet. Wir behaupten dabei nicht einmal, dass in dem soeben Ausgeführten schon alle Unmöglichkeiten aufgedeckt sind, die in dem auf die Atomistik gestützten Gedanken einer Weltformel und einer naturwissenschaftlichen Erkenntnis des Besonderen stecken. Wir streben hier eine Vollständigkeit nicht an, weil das Gesagte genügt, um das zu zeigen, was wir brauchen. Ja, es enthält bereits sehr viel mehr als nötig ist, denn nach allem, was wir über die Bedeutung des Atombegriffes ausgeführt haben, geht es gar nicht an, die Atome so zu betrachten, als ob sie in der Weise wie die uns bekannten Objekte ihre Sonderexistenz führen, d. h. es ist nicht nur eine Erkenntnis für den Menschen undenkbar, die jedes Atom zu jeder Zeit auffasst, sondern es lässt sich mit den Worten "jedes Atom zu jeder Zeit" überhaupt kein Begriff verbinden, der in einer logischen Untersuchung von positiver von Bedeutung werden kann. Nicht nur das Zusammenfallen einer naturwissenschaftlichen und einer historischen Erkenntnis der Atomwelt sondern schon der Gedanke der historischen Erkenntnis eines einzigen Atoms schließt einen logischen Widerspruch ein.

Kehren wir nun wieder zu der Einteilung der Naturwissenschaft zurück, so wissen wir, dass wir nur die Atomwelt als eine absolut unhistorische Welt bezeichnen können, denn schon die Physik im engeren Sinne braucht Begriffe wie Licht, Wärme, Schall, die im Vergleich zur Atombewegung etwas Besonderes enthalten. Ihr Inhalt lässt sich daher auch so ansehen, dass er durch seine Individualität eine Bedeutung in einer einmaligen, also im logischen Sinne historischen Entwicklungsreihe besitzt, und dadurch die Begriffe zu individuellen und historischen Begriffen macht. Selbstverständlich gibt es keine wissenschaftliche Darstellung, in welcher der Inhalt so allgemeiner Begriffe, wie der des Lichts, historisch wesentlich wird, aber was wir meinen können wir trotzdem an einem Beispiel verdeutlichen.

Die Schöpfungsgeschichte der Bibel hat mit Rücksicht auf ihre logische Struktur durchaus den Charakter einer historischen Darstellung. Sie berichtet von einem einmaligen Entwicklungsgange. Die Schöpfungstage bezeichnen hier die verschiedenen Stadien, durch die allmählich das entsteht, was für den Darsteller die Welt ist, und zwar reicht der Prozess vom "Anfang" bis zur Schöpfung des Menschen. Diese Stadien aber werden zum Teil durch Begriffe dargestellt, die sehr allgemein sind. "Im Anfang schuf Gott Himmel und Erde," doch war es noch "finster auf der Tiefe". Hierauf tritt ein zweites Stadium auf: "Gott sprach: es werde Licht, und es ward Licht, da ward aus Abend und Morgen der erste Tag." So sehen wir, wie der allgemeine Begriff "Licht" genügt, um uns von einem individuellen einmaligen Ereignis zu berichten und zugleich das Neue, das dieses Stadium im Vergleich zu dem vorangegangenen Zustand der Finsternis bringt, in seiner individuellen Bedeutung genügend zu charakterisieren(7). Ebenso wird auch der Inhalt der späteren Entwicklungsstadien nur durch allgemeine Begriffe angegeben, da mehr als das, was sie enthalten, für die leitenden Werte der Darstellung nicht wesentlich ist, und erst bei der Erschaffung des Menschen wird das Individuum genannt, also ein absolut historischer Begriff gebildet, weil der Charakter und die Taten dieses einen Menschen durch ihre Individualität für das bestimmend sind, was in der weiteren Entwicklung für den Darsteller das Wesentliche ist: das Schicksal des Menschengeschlechts.

Man wird verstehen, dass es für eine logische Untersuchung keine leere Spielerei ist, wenn sie sich nun statt der biblischen eine wissenschaftliche Darstellung denkt, in der das erste Auftreten von Licht überhaupt ein wesentliches Stadium der Entwicklung bedeutet. Es kommt nämlich für uns darauf an, ob man dann im Stande wäre, dies geschichtliche Ereignis, das doch durch einen sehr allgemeinen Begriff ausreichend gekennzeichnet ist, auch naturwissenschaftlich zu erklären. Die Optik könnte dies offenbar niemals, denn ihre Aufgabe besteht darin, die allgemeinen begrifflichen Verhältnisse innerhalb der "Licht" genannten Wirklichkeiten festzustellen, dass aber Licht etwas Neues gegenüber einer lichtlosen Welt ist, kommt für sie nicht in Betracht. Eine rein mechanische Erklärung kann es für die Entstehung von Licht aber auch nicht geben, denn die allgemeinste Körpertheorie begreift zwar, wie ein physikalisches Phänomen sich in ein anderes verwandelt, von der spezifischen, Licht genannten Qualität dagegen wissen ihre Formeln nichts. Wird also nach der Ursache des Lichtes, d. h. danach gefragt, wodurch Licht aus einem lichtlosen Weltzustand entsteht, so antwortet darauf kein Naturgesetz und vollends keine Kausalgleichung. Es muss dann der Kausalitätsbegriff historisch werden, d. h. Licht und Nicht-Licht sind nur durch eine Kausalungleichung miteinander zu verknüpfen. So aber wird es überall sein, wo eine Entwicklungsreihe dargestellt wird mit Rücksicht auf das Neue, das entsteht, mag dieses Neue auch unter einen noch so allgemeinen Begriff gebracht sein, und wir brauchen das gewonnene Prinzip nicht erst ausführlich auf das Historische zweiter Ordnung, d. h. auf die chemischen Vorgänge anzuwenden. Es ist selbstverständlich, dass wenn die Chemie nicht die allgemeinbegrifflichen Verhältnisse innerhalb des Chemischen feststellen sondern nach dem einmaligen Werdeprozess fragen wollte, in dem es zur Verwirklichung der jetzt vorhandenen chemischen Stoffe gekommen ist, dann zwar alle ihre Begriffe einen allgemeinen Inhalt behalten würden, der einmalige Werdegang sich dagegen unter kein Gesetz bringen ließe, welches begreiflich macht, dass gerade diese und keine anderen Stoffe entstanden sind. Wir beschränken uns also darauf, das Verhältnis der Biologie zur Geschichtswissenschaft zu verstehen.

Mussten wir die biblische Schöpfungsgeschichte heranziehen, um an einem Beispiel zu zeigen, wie der Allgemeinbegriff Licht in einen historischen Zusammenhang kommen kann, so liegt als Beispiel für die geschichtliche Darstellung des einmaligen Werdeganges der Organismen eine "natürliche Schöpfungsgeschichte" vor (8). Der historische Charakter solcher Untersuchungen zeigt sich zunächst darin, dass weil die zu behandelnden Vorgänge zeitlich sehr weit von uns entfernt sind, sich überall die Unvollständigkeit des Materials bemerkbar macht. Von dem ersten Auftreten des Organischen überhaupt gibt nichts uns Kunde, und wir werden wohl auch niemals eine Antwort auf die Frage bekommen, wie einst das Lebendige aus dem Toten entstanden ist. Auch wenn wir eine solche Entstehung heute noch beobachten könnten und das naturwissenschaftliche Problem vollständig gelöst hätten, wäre der dadurch gewonnene Begriff zu allgemein, um uns über das erste geschichtliche Entstehen des Lebens etwas zu sagen. Ebenso sind die Quellen, die uns von der Besonderheit der späteren Gestaltungen des organischen Lebens berichten könnten, zum großen Teil verloren, und die historische Entwicklungsreihe weist daher für unsere Kenntnis überall große Lücken auf.

Nehmen wir nun aber einmal an, die aus dem Materialmangel entstehenden Schwierigkeiten seien überwunden, und man habe eine historische Entwicklungsreihe des organischen Lebens, die auf wissenschaftliche Geltung Anspruch erheben kann, in allgemeinen Begriffen so rekonstruiert, wie HAECKEL "die tierische Ahnenreihe der Vorfahrenkette des Menschen"(9), ließe sich dann die Entstehung des einen historischen Stadiums aus dem anderen als notwendig durch den naturwissenschaftlichen Zusammenhang zweier Begriffe verstehen, oder wäre gar ein Entwicklungsgesetz für den ganzen Werdegang zu gewinnen? Man braucht nur die Frage zu stellen, um zu wissen, dass sie verneint werden muss. Ein "Entwicklungsgesetz" kann immer nur das enthalten, was sich in einer Mehrzahl von Entwicklungsreihen wiederholt, aber niemals die Brücke zwischen zwei Stadien einer einmaligen Entwicklung schlagen, die darauf hin betrachtet werden, was das Spätere dem Früheren gegenüber an Neuem und noch nicht Dagewesenem enthält. Naturwissenschaftlich lässt sich also zwar vielleicht begreifen, wie aus irgendeiner Gattung eine andere entsteht und entstehen muss, aber ein Gesetz, welches zeigt, dass aus Amöben gerade Moreaden, aus Moreaden gerade Blasteaden werden müssen, ist ein logischer Unsinn. Die biologischen Gesetze müssen auf alle solche Umwandlungen anwendbar sein und dürfen daher nichts enthalten, was nur der einmaligen historischen Entwicklung von Moreaden aus Amöben oder von Blasteaden aus Moreaden eigentümlich ist.

Auch unter der Voraussetzung also, dass die Geschichtswissenschaft mit so allgemeinen Begriffen arbeitet wie die historische Biologie, wird an der logischen Unmöglichkeit, "historische Entwicklungsgesetze" zu finden, nichts geändert. Dieser Begriff enthält vielmehr ebenso eine contradictio in adjecto wie der des historischen Gesetzes überhaupt. Die verschiedenen biologischen Entwicklungsstadien würden durch Unterordnung unter einen Gesetzesbegriff ihre relative Individualität verlieren, wie das absolut Historische seine Individualität bei einer solchen Unterordnung verliert. Dass das relativ Historische dabei selbst den Inhalt eines allglemeinen Begriffes bildet, durch welchen die ihm untergeordneten Individuen naturwissenschaftlich begriffen werden, ändert an seiner eigenen Unbegreiflichkeit nicht das Geringste. Selbst wenn wir also die Menschengeschichte als eine bloße Fortsetzung der Geschichte der Organismen betrachten, muss sie auf die Bildung von Entwicklungsgesetzen verzichten (10).

Aber nicht nur die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung werden wieder deutlich, wenn wir danach fragen, was die Entwicklungsgeschichte des organischen Lebens eigentlich naturwissenschaftlich begreift, sondern es lässt sich auch zeigen, dass die historische Biologie sogar die positiven Kennzeichen der historischen Methode aufweist. Insbesondere bei HAECKEL zeigt die Entwicklungsreihe deutlich den Charakter eines historisch-teleologischen Zusammenhanges, insofern sie zum Menschen hinführt, und zwar kommt der Mensch hier nicht nur als naturwissenschaftliche Gattung in Betracht sondern auch als "höchste", d. h. wertvollste Stufe des organischen Lebens. Wesentlich ist zunächst die Entstehung des Lebens überhaupt. Es taucht auf eine Gestalt der "Moneren", deren Begriff aus dem besteht, was dem Organischen im Gegensatz zum Unorganischen eigentümlich ist. Seine Bestandteile schließen sich dadurch zu einer Einheit zusammen, dass sie die Besonderheit des Lebendigen im Gegensatz zur toten Materie zum Ausdruck bringen. Auf die Moneren folgen als zweite "Ahnenstufe des Menschen" die Amöben, die durch ihre individuelle Besonderheit den Moneren gegenüber insofern eine Bedeutung gewinnen, als ihr "Formwert" bereits dem Ei des Menschen gleicht. Dann kommen die Moreaden, die wieder einen neuen "Formwert" haben u. s.w. u. s. w.

Es wird also das folgende Stadium durch das teleologisch Neue charakterisiert, das es dem vorangegangenen Stadium gegenüber besitzt, und zwar zum Teil ausdrücklich mit Rücksicht darauf, dass die Reihe Schritt für Schritt sich dem Menschen nähert. Sehr charakteristisch ist auch, dass, weil zwischen der letzten und drittletzten Ahnenstufe das vorhandene Material eine Lücke lässt, hier ein Begriff aus Merkmalen konstruiert wird, die sich wieder zu einer teleologischen Einheit insofern zusammenschließen, als Organismen gerade mit dieser Individualität existiert haben müssen, um die historische Kontinuität zwischen Tier und Mensch herzustellen.

Was schließlich die "Objektivität" der leitenden Wertgesichtspunkte betrifft, so setzt diese Darstellung voraus, dass alle den Prozessen, durch welche die Entstehung des Menschen bedingt ist, eine historische Bedeutung beilegen, und sobald man daher glaubt, dass der Mensch allmählich aus den tierischen Formen hervorgegangen sei, kann sich das historische Interesse in der Tat auch auf die "Vorgeschichte" des Menschen übertragen. Man wird daher zwar gewiss über den wissenschaftlichen Wert solcher Untersuchungen wegen der Unzuverlässigkeit des Tatsachenmaterials im Einzelnen sehr verschieden denken, aber unter logischen Gesichtspunkten ist es nicht möglich, der historischen Biologie im Prinzip die geschichtswissenschaftliche Existenzberechtigung abzusprechen. Höchstens der Umstand, dass die ganze Entwicklungsreihe nicht nur auf einen Wert bezogen und durch Hervorhebung der wesentlichen Stadien gegliedert wird, sondern dass man diese Stadien auch mit Rücksicht auf das, was sie zur Entwicklung des Menschen beitragen, direkt zu werten und so die ganze Reihe zugleich als einen "Fortschritt" anzusehen versucht, könnte den historischen Charakter dieser Darstellung stören, doch hat dies hier insofern keine Bedeutung, als dadurch der Gegensatz zur Naturwissenschaft jedenfalls nicht aufgehoben wird. Der Begriff des Fortschritts schließt immer bereit den einer teleologischen Entwicklungsreihe ein und enthält also nicht zu wenig sondern zu viel, um geschichtlich zu sein. Seine Anwendung muss daher die historische Biologie nur noch weiter von der Naturwissenschaft entfernen. Im übrigen werden Menschen wohl immer in dem Weg von den Moneren bis zu ihnen selbst einen Fortschritt anerkennen, und die direkte Wertbeurteilung der historischen Biologie wird daher von Menschen auch nicht als willkürlich empfunden werden.

Sehen wir aber von dem Fortschrittsgedanken ab, so besitzen wir in der historischen Biologie das typische Beispiel für eine Wissenschaft die durchweg mit relativ historischen Begriffen arbeitet, und mit diesen Begriffen einen einmaligen Entwicklungsgang darstellt, der sich mit Rücksicht auf einen allgemein anerkannten Wert zu einem einzigartigen und einheitlichen Ganzen oder historischen Individuum zusammenschließt. Auch eine nach ihrer Methode betriebene Geschichte der Menschen, die freilich bisher noch nicht existiert, muss sich daher vollkommen unserem Begriff einer historischen Darstellung unterordnen lassen. Damit ist auch die dritte Frage beantwortet, die sich aus dem Vorhandensein der relativ historischen Begriffe ergab, und es sind also alle die genannten Einwände zurückgewiesen, die darauf hinausliefen, dass die relativ historischen Begriffe den prinzipiellen methodologischen Unterschied zwischen Naturwissenschaft und Geschichte aufheben.

Trotzdem ist die Bedeutung der naturwissenschaftlichen Bestandteile in der Geschichtswissenschaft noch nicht vollständig klar gelegt. Wir haben bisher an der Voraussetzung festgehalten, dass die Geschichte es mit einem einmaligen Entwicklungsvorgang als solchem zu tun hat, und dies war insofern notwendig, als das Ganze jeder historischen Darstellung etwas Einmaliges sein muss. Nun könnte man aber auch sagen, dass nur das "letzte" historische Ganze, z. B. die Kulturmenschheit, seinem Begriff nach etwas Einmaliges sei und daher als absolut individueller Werdegang betrachtet werden müsse. Auf die Darstellung dieses Ganzen als Ganzen habe jedoch die Geschichte zu verzichten und dann nur seine Teile, z. B. die Entwicklungen der verschiedenen Kulturvölker, so darzustellen, dass sie sie auf das hin miteinander vergleicht, was ihnen gemeinsam ist. So käme man doch zu dem allgemeinen Begriff einer Kulturentwicklung und eventuell auch zu einem Kulturentwicklungsgesetz, das den für alle Völker "typischen", d. h. durchschnittlichen Werdegang enthält, und damit hätte man dann auch das gesuchte Gesetz der Geschichte gefunden.

Diese logische Möglichkeit kann selbstverständlich nicht bestritten werden, aber es ist nur zu befürchten, dass, falls die Geschichte sich auf diese Aufgabe beschränken wollte, niemand sie mehr "Geschichte" nennen würde, denn sie könnte dann nicht mehr von dem erzählen, was bei den Griechen anders war als bei den Deutschen, bei den Franzosen anders als bei den Engländern, und es hat wohl noch niemand einen Versucht gemacht, "Geschichte" in diesem Sinne zu schreiben. Das, was dabei herauskäme, wäre Gesellschaftswissenschaft oder "Soziologie".

Doch so, wird man sagen, ist es auch nicht gemeint. Das Entwicklungsgesetz kann nur den allgemeinen Rahmen für die Darstellung des Individuellen bilden, aber seine Bedeutung bleibt trotzdem sehr groß. Es gibt den Gesichtspunkt für die Auswahl und Gliederung des Stoffes und verleiht damit auch der Darstellung einer einmaligen Entwicklungsreihe eine naturwissenschaftliche Grundlage. Insbesondere müssen die "natürlichen" Epochen des allgemeinen Entwicklungsgesetzes dann mit den historischen Epochen der Völker zusammenfallen, und so wäre mit der Aufstellung des historischen Gesetzes zwar nicht die Arbeit der Geschichte erschöpft, aber wenigstens doch etwas von der Würde naturwissenschaftlicher Begriffsbildungen in sie übergegangen.

In der Erwägung solcher Möglichkeiten steckt allerdings der einzige logisch widerspruchslose Sinn der mannigfachen Bestrebungen, die Geschichtswissenschaft einer Gesetzeswissenschaft zu nähern. Doch weil selbst, wenn man das eben beschriebene Ziel erreicht hätte, dadurch aus der Geschichte nicht schon eine Naturwissenschaft gemacht sondern höchstens eine naturwissenschaftliche Geschichtsphilosophie gewonnen wäre, so werden wir die Frage, ob wirklich ein allgemeines Kulturentwicklungsgesetz auf naturwissenschaftlichem Wege zu erreichen ist, erst im letzten Kapitel behandeln. Wir haben nur deshalb den Begriff von solchen Entwicklungsgesetzen jetzt schon erwähnt, weil es noch immer so scheinen kann, als vermöchten sie auch innerhalb der Darstellungen einmaliger individueller Werdegänge eine Rolle zu spielen.

Braucht die Geschichte nämlich bei der Betrachtung eines Volkes in seiner Besonderheit nicht alle seine Teile unter absolut historische Begriffe zu bringen, so scheint es logisch möglich, dass gewisse Glieder des individuellen Werdeganges genau mit Rücksicht auf das historisch wesentlich werden, worin auch das historische Wesen gewisser Glieder anderer individueller Volksentwicklungen besteht, und auf diese Weise kämen dann doch in eine historische Darstellung Begriffe hinein, die nicht nur in dem bisher angegebenen Sinne relativ historisch sind, sondern die zugleich auch nur das enthalten, was bestimmten Teilen mehrerer individueller Entwicklungsreihen gemeinsam ist. So könnten z. B. die Arbeiterbewegungen bei verschiedenen Völkern unter einen gemeinsamen Begriff gebracht werden, der trotzdem eine für alle Fälle ausreichende historische Darstellung gäbe, weil überall dasselbe an ihnen historisch wesentlich ist, und richtet man nun die Aufmerksamkeit nur auf diese Teilentwicklungen, so könnte man sie auch eventuell so darstellen, dass zwischen den Begriffen ihrer verschiedenen Stadien ein naturnotwendiger Zusammenhang entsteht. Es wäre z. B. denkbar, dass in mehreren Fällen auf eine sozialrevolutionäre Arbeiterbewegung, die nur durch das historisch wesentlich ist, was sie mit sozialrevolutionären Arbeiterbewegungen in anderen Volksentwicklungen gemeinsam hat, eine gewisse Organisation der Arbeiter folgt, und dass bei anderen Völkern sich ebenfalls solche Organisationen als Folge einstellen, deren historisch erschöpfende Darstellung unter denselben relativ historischen Begriff fällt. Dann könnte man sagen, dass hier ein naturnotwendiger Zusammenhang zwischen zwei relativ historischen Begriffen besteht, und es ließe sich ein Gesetz über den Zusammenhang sozialrevolutionärer Bewegungen mit Arbeiterorganisationen aufstellen. Ergibt sich hieraus nicht noch ein neues Problem?

Man hat wiederholt die Aufstellung derartiger Gesetze für Massenbewegungen versucht. Ob sie inhaltlich richtig sind, kümmert uns hier nicht, denn es genügt, dass sie keinen logischen Widerspruch enthalten, und nur darauf kommt es an, ob wirklich die Geschichte ihre eigentliche Aufgabe in ihrer Feststellung erblicken kann, und ob wir das Recht haben, dabei von "historischen Gesetzen" zu reden.

Entscheidend ist, dass es immer nur Teile einer einmaligen Entwicklungsreihe sein können, die sich unter solche allgemeinen, ihre wesentlichen Elemente enthaltenden Gesetze bringen lassen, denn das Ganze einer historischen Volksentwicklung wird niemals nur durch das ihr mit anderen Entwicklungen Gemeinsame wesentlich werden. Diese Teile aber können wir stets nur begrifflich isolieren. Faktisch stehen sie immer mit anderen Teilen in einem geschichtlichen Zusammenhang, und zwar auch mit solchen, die durch ihre Einzigartigkeit historisch wesentlich sind, und deshalb ist es für die Geschichte nicht möglich, sich die naturwissenschaftlich begreiflichen Teile einer historischen Entwicklungsreihe, wie z. B. gewisse wirtschaftsgeschichtliche Vorgänge, so ablaufend zu denken, dass sie dauernd keine wesentlichen Einwirkungen von den Objekten erfahren, die unter absolut historische Begriffe gehören, wie die politischen Ereignisse. Auch auf diese individuellen Einwirkungen muss der Historiker achten, da er sonst Gefahr läuft, durch Anwendung von allgemeinen Begriffszusammenhängen die historisch wesentlichen Unterschiede in den verschiedenen Entwicklungsreihen zu übersehen. Es ist also unter logischen Gesichtspunkten wiederum zufällig, wenn wirklich einmal ein Teil einer Entwicklungsreihe durch eine längere Strecke hindurch für die historische Darstellung nur durch das wesentlich wird, was ihm mit Teilen anderer Entwicklungsreihen gemeinsam ist, und daher lassen sich hierauf keine methodologischen Grundsätze stützen.

Ja, wir müssen noch weiter gehen. Selbst wo allgemeine Begriffe für die Darstellung historischer Zusammenhänge sich anwenden lassen, kann man doch nicht von historischen Gesetzen sprechen, da solche Gesetze nur dann diesen Namen verdienen würden, wenn sie wirklich alles historisch Wesentliche enthalten. Den Historiker aber muss es stets auch interessieren, warum in gewissen Teilen der Entwicklung sich ein Ablauf der Ereignisse konstatieren lässt, der trotz der großen Mannigfaltigkeit rein individueller historischer Einwirkungen einem anderen historischen Werdegang, auf den ganz andere individuelle Umstände wirken, in allen historisch wesentlichen Bestandteilen gleicht, d. h. gerade die Gleichheiten werden für die Geschichte das Auffallende und Ungewöhnliche sein und eine Erklärung fordern. Um ihre historischen Ursachen festzustellen, wird sich daher der Historiker stets besonders eingehend in die individuellen Eigenarten der verschiedenen Entwicklungsreihen vertiefen müssen, und erst im engsten Zusammenhang mit der Darstellung absolut historischer individueller Vorgänge sind also die eventuell zu bildenden naturwissenschaftlichen Allgemeinbegriffe und Gesetz der Massenbewegungen wirklich von historischer Bedeutung.

In unmittelbaren Anschluss hieran können wir endlich auch zu der viel behandelten Frage Stellung nehmen, ob die Geschichte etwas über die Zukunft zu sagen im Stande sei. Es ist wichtig, sich klar zu machen, dass dies Problem mit dem Problem der Geschichte als Gesetzeswissenschaft eng verknüpft ist, denn gäbe es historische Gesetze, so müsste die Geschichte nicht nur die Vergangenheit begreifen sondern auch die Zukunft voraus berechnen können.

Auch dem naturwissenschaftlichen Denken ist jede Kenntnis der Individualität eines zukünftigen Ereignisses absolut verschlossen, d. h. wir können immer nur voraus wissen, dass Ereignisse eintreten werden, die als Exemplare unter diesen oder jenen allgemeinen Begriff fallen, aber welche individuellen Eigentümlichkeiten sie haben werden, bleibt für immer unbekannt. Wir wissen: ein Kirschbaum wird im Frühjahr blühen und im Sommer Früchte tragen, d. h. es werden sich Objekte zeigen, die unter die allgemeinen Begriffe von Kirschblüten und Kirschen fallen, aber über das, wodurch die einzelnen Blüten und Früchte voneinander verschieden sind, gibt keine Wissenschaft der Welt uns Auskunft. So also ist die Gestaltung, welche das absolut Historische sogar der nächsten Stunden haben wird, prinzipiell unerkennbar. Auch im täglichen Leben orientieren wir uns immer nur durch Anwendung allgemeiner Begriffe und können lediglich die Zukunft des Auftretens ihrer Exemplare voraussagen.

Es ist somit nur ein Wissen über die Zukunft der Geschichte denkbar, soweit sie unter relativ historische Begriffe fällt. Aber auch dadurch kämen wir überall, wo wir den Ablauf der Ereignisse nicht durch unsern Willen zu beeinflussen und ihn so in gewisser Weise isolieren vermögen, wie der Naturforscher im Experiment die Dinge isoliert, über ganz unsichere Vermutungen nicht hinaus. Selbst wenn man jene Gesetzesbegriffe verwenden könnte, die eventuell in einer geschichtlichen Darstellung vorkommen, und dann von "Entwicklungstendenzen" reden wollte, ergäbe sich doch wegen des realen historischen Zusammenhanges der verschiedenen Ereignisse immer nur die Möglichkeit, dass ein bestimmtes unter einen relativ historischen Begriff fallendes Ereignis eintreten wird. Die absolut unberechenbare Einwirkung irgendwelcher historischer Objekte kann stets die "Entwicklungstendenz" stören und schließt daher jede Sicherheit der Voraussagung aus (11).

Immerhin sind auch solche zu erwartenden Möglichkeiten nicht ganz wertlos, wenn man ihnen nur nicht geschichtswissenschaftliche Einsichten oder gar den eigentlichen Zweck der Geschichte erblickt, sondern wenn sie unsern Willen beeinflussen und unser Handeln zu ihrer Realisierung in Bewegung setzen, und daraus begreift man, warum auch Männer der Praxis die Geschichte studieren, um etwas aus ihr zu lernen. Aber gerade das, was Ansporn für unser Wollen und Handeln sein soll, muss für unsern Intellekt bloße Möglichkeit bleiben. Könnten wir die Zukunft wirklich in ihrer Individualität vorausberechnen, und wüssten wir also genau, was kommen muss, so verlöre sofort alles Wollen und Handeln seinen Sinn. Wir haben daher nur Grund, uns zu freuen, dass es keine historischen Gesetze gibt. Die Irrationalität der Wirklichkeit, die allem naturwissenschaftlichen Begreifen eine Grenze setzt, gehört zugleich zu den höchsten Gütern für den, der immer strebend sich bemüht. Es ist eine gnädige Hand, die für uns Menschen die Zukunft in einen undurchdringlichen Schleier gehüllt hat. Wäre auch das Künftige in seiner Individualität Objekt unseres Wissens, so würde es niemals Objekt unseres Wollens sein. In einer vollkommen rationalen Welt kann niemand wirken.

Blicken wir jetzt noch einmal zurück. Die logische Eigenart einer empirischen Wissenschaft ist aus dem Verhältnis zu verstehen, das der Inhalt ihrer Begriffe zur empirischen Wirklichkeit hat. Der grundlegende Unterschied zwischen Naturwissenschaft und Geschichte liegt darin, dass die eine Begriffe mit allgemeinem, die andere solche mit individuellem Inhalt bildet. Aber das heißt nicht, dass für die Naturwissenschaft das Besondere und für die Geschichtswissenschaft das Allgemeine gar nichts bedeute, denn es sind nicht nur die Begriffe des Allgemeinen und des Besonderen relativ, sondern ohne allgemeine Begriffe ist Wissenschaft überhaupt nicht möglich. Die unbestimmte Fassung jedoch, dass die Geschichte des Allgemeinen bedarf, sagt über ihre Methode noch nichts, und am wenigsten lässt sich damit der Gedanke einer Universalmethode rechtfertigen. Denn einmal bedeutet das Allgemeine nicht immer so viel wie einen Begriff mit allgemeinem Inhalt, und ferner kommt es auch bei den allgemeinen Begriffen darauf an, welche Stellung in dem Ganzen einer Wissenschaft sie haben. Wir müssen daher folgende vier Arten des Allgemeinen in der Geschichte auseinanderhalten.

Erstens sind die Elemente aller wissenschaftlichen Begriffe allgemein, aber nur die Naturwissenschaft bildet aus ihnen Begriffe, die selbst allgemein sind, während die Geschichte sie zu Begriffen mit individuellem Inhalt zusammenschließt. Zweitens kann die Geschichte nicht alle Individuen sondern nur die mit Rücksicht auf einen allgemeinen Wert wesentlichen darstellen, aber die Beziehung auf ihn macht den Inhalt der Begriffe nicht allgemein, sondern die allgemeine Bedeutung der historischen Objekte haftet gerade an ihrer Individualität. Drittens betrachtet die Geschichtswissenschaft niemals die Individuen isoliert sondern in einem allgemeinen Zusammenhang, aber dieser ist wiederum kein Begriff mit allgemeinem Inhalt sondern selbst eine individuelle Wirklichkeit, und die Einordnung eines Individuums in das Ganze, zu dem es gehört, darf nicht mit seiner Unterordnung unter einen allgemeinen Begriff verwechselt werden. In den zwei letzten Fällen also kann man nicht einmal von naturwissenschaftlichen Bestandteilen innerhalb eines historischen Gedanze, zu dem es gehört, darf nicht mit seiner Unterordnung unter einen allgemeinen Begriff verwechselt werden. In den zwei letzten Fällen also kann man nicht einmal von naturwissenschaftlichen Bestandteilen innerhalb eines historischen Gedankenzusammenhanges reden.

Erst in dem vierten und letzten Fall, wenn die Geschichte eine Gruppe von Individuen so zusammenfasst, dass jedes einzelne als gleich bedeutsam gilt, bildet sie inhaltlich allgemeine Begriffe, aber eine naturwissenschaftliche Methode wendet sie auch in diesem Falle nicht an, denn diese relativ historischen Begriffe haben nicht den Zweck, die allgemeine "Natur" der ihnen untergeordneten Objekte zum Ausdruck zu bringen, sondern ihr Inhalt soll die historische Individualität einer Gruppe von Objekten darstellen, die alle durch dieselben Züge historisch wesentlich werden. Sie sind daher historische Begriffe, nicht nur insofern ihr allgemeiner Inhalt im Vergleiche zu einem noch allgemeineren etwas Besonderes ist und ausdrücklich mit Rücksicht auf diese Besonderheit betrachtet wird, sondern auch insofern, als durch ein teleologisches Prinzip gerade diese und keine anderen Bestandteile zu einer Einheit verknüpft werden (12).

Mag also auch keine Wissenschaft ohne Hilfe des Allgemeinen zu Stande kommen, so bleibt der prinzipielle logische Unterschied zwischen Naturwissenschaft und Geschichtswissenschaft unangetastet. In beiden geht zwar der Weg bald durch das Besondere und bald durch das Allgemeine hindurch, aber das Ziel der einen ist stets die Darstellung des mehr oder weniger Allgemeinen, das der anderen die Darstellung des mehr oder weniger Individuellen. Alle übergänge und Zwischenformen vermögen an dem Gegensatz dieser beiden Tendenzen nichts zu ändern. Seine Klarlegung aber genügt, um über die prinzipielle Bedeutung, welche die aufgezeigten Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung besitzen, keinen Zweifel zu lassen. Damit können wir unsere Untersuchung über die rein logischen Formen der Geschichtswissenschaft und ihr Verhältnis zu denen der Naturwissenschaft abschließen.

LITERATUR - Heinrich Rickert, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung [Eine Einleitung in die historischen Wissenschaften], Freiburg i. Br./Leipzig 1896
    Anmerkungen
    1) Auch die kürzlich gemachte Entdeckung, dass wir seit einiger Zeit in einer Periode der "Reizsamkeit" leben, kann nicht sagen wollen, dass viele Millionen Menschen "reizsam" sind, denn das wäre ja einfach Unsinn, sondern kann nur bedeuten, dass die mit Rücksicht auf die leitenden Werte der Kunst und Weltanschauung wesentlichen historischen Individuen, also die Musiker, Maler, Dichter und Philosophen der neuesten Zeit, gewisse gemeinsame Eigenschaften zeigen sollen, die es gestatten, sie "reizsam" zu nennen. Das neueste Produkt der "neuen Methode" ordnet sich also vollständig unserer Theorie der historischen Begriffsbildung unter und ist nicht etwa das Ergebnis eines im logischen Sinne naturwissenschaftlichen Verfahrens.
    2) Dies ist nicht etwa eine logische Fiktion, sondern so steht es wörtlich bei Ludwig Gumplowicz, Soziologie und Politik, Seite 64, und ich kann es mir nicht versagen, auch noch die folgenden Sätze zu zitieren: "Denn wie wäre es sonst zu erklären, dass ein so Gewaltiger, der Deutschland zu einigen vermochte, nicht einmal die Macht hatte, sein Ministerportefeuille sich zu bewahren. Den Sturz Bismarcks wird aber die Soziologie wieder nicht etwa aus dem Individualismus des Kaisers Wilhelm erklären, sondern aus dem Umstande, dass diser gewaltige Staatsmann in ein falsches Fahrwasser geriet und, individuellen (!) Sympathien und Antipathien folgend, Deutschland mit Russland verbinden wollte, während die naturgesetzliche Strömung im deutschen Volke gegen eine Allianz mit Russland ist, in welchem Deutschland mit Recht seinen größten Feind wittert. In dem Augenblicke, wo dieser früher gewaltige Heros sich einer natürlichen und naturgesetzlichen sozialen Strömung entgegenstellte, war er auch schon wie ein zerbrochenes Spielzeug des Genius der Geschichte zur Seite geschleudert." Darf man es dem Historikern verdenken, wenn schon das Wort "Soziologie" ihnen im Angesicht solcher "Auffassungen" ein gewisses Unbehagen erregt?
    3) vgl. weiter oben.
    4) Vgl. Emile Dubois-Reymond, Reden I, Seite 105 ff.
    5) Mit diesem Gedanken hat Karl Marbe in der Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Bd. 111, Seite 266 ff. meine Behauptung, dass das Individuelle prinzipiell naturwissenschaftlich unbegreiflich sei, zu widerlegen versucht. Marbe denkt hier ebenfalls rationalistisch, wie dies auch aus seinen Einwänden gegen meine Ausführungen über die prinzipielle Unübersehbarkeit jeder empirischen Wirklichkeit hervorgeht. Mit seiner Einsicht in die totale Irrationalität des gegebenen Seins sind seine Argumente ebensowenig vereinbar wie die Münsterbergs. Wenn Marbe erklärt, "die psychische anschauliche Mannigfaltigkeit" sei "nichts weniger als unübersehbar", ja diese Mannigfaltigkeit sogar für "recht beschränkt" hält, so verwechselt er die Mannigfaltigkeit der für eine psychologische Theorie wesentlichen Unterschiede mit dem psychischen Sein selbst, oder glaubt wenigstens, dass dieses Sein aus den psychologischen Begriffen zusammengesetzt sei wie ein Sandhaufen aus seinen einzelnen Körnern.
    6) Marbe, a. a. O., Seite 277.
    7) Dubois-Reymond freilich sagt a. a. O., Seite 109: "Licht ward zuerst, als der erste rote Augenpunkt eines Infusoriums zum ersten Mal hell und dunkel unterschied." Also der "rote Augenpunkt" unterscheidet "hell" und "dunkel", und dadurch "ward" erst "Licht". Das erinnert doch sehr an die bekannte Erklärung für die schlafbringende Wirkung des Opiums. Ob es wohl viele metaphysische Systeme gibt, in denen sich sonderbarere Theorien finden, als dieser noch immer so beliebte physiologische "Idealismus"?
    8) Selbstverständlich gehört nur ein Teil des bekannten Buches von Haeckel (9. Aufl. 1898) unter den Begriff einer im logischen Sinne historischen Darstellung. Das Tatsachenmaterial das man für eine Geschichte des organischen Lebens braucht, lässt sich nur auf Grund allgemeiner Theorien erschließen, und es müssen daher in jeder historisch-biologischen Darstellung sich sehr viele allgemeinbegriffliche Auseinandersetzungen finden. Ja, wenn diese Theorien innerhalb des Werkes, welches auf die geschichtliche Darstellung ausgeht, selbst erst ausgebildet werden, so wird die historische Darstellung der einmaligen Entwicklung bisweilen ganz zurückzutreten scheinen. Doch ist der naturwissenschaftliche Apparat auch hier logisch als Mittel zu begreifen, durch welches das historische Material aus den Quellen gewonnen werden soll, und begrifflich von der Darstellung der einmaligen Entwicklungsreihe zu trennen, so eng er auch faktisch mit ihr verknüpft sein mag.
    9) a. a. O. Seite 716.
    10) Um jeden denkbaren Einwand zu berücksichtigen, sei noch ein Wort über das "biogenetische Grundgesetz" hinzugefügt. Wenn die Ontogenese wirklich eine Rekapitulation der Phylogenese wäre, so müsste für die Phylogenese dasselbe Gesetz gelten, unter das die Entwicklung jedes einzelnen Organismus zu bringen ist, und damit wäre dann ein Gesetz auch für eine einmalige Entwicklung gefunden. Dies zeigt aber nicht etwa, dass unsere Theorie falsch ist, sondern dass von einer wirklichen Rekapitulation der Phylogenese gar keine Rede sein kann, und dass das biogenetische Grundgesetz kein "Gesetz" im strengen Sinne des Wortes ist. Sonst könnten wir ja an der embryonalen Entwicklung jedes beliebigen Organismus seine vollständige Ahnenreihe mit allen übergängen und Zwischenstufen einfach ablesen, und es wäre dann nicht nur die historische Biologie mit einem Schlage fertig, sondern es müsste sich auch an jedem Menschen das Geistesleben aller tierischen und menschlichen Gattungen studieren lassen, aus denen er hervorgegangen ist. Auch von Biologen wird übrigens das biogenetische Grundgesetz durchaus nicht für ein "Gesetz" gehalten. Zur Orientierung über diese Frage war mir besonders wertvoll die Schrift von Franz Keibel, Das biogenetische Grundgesetz und die Caenogenese. Ergebnisse der Anatomie und Entwicklungsgeschichte. Bd. VII, Seite 722 ff.
    11) Soeben finde ich einen energischen Protest auch eines Nationalökonomen gegen den sonst bei Wirtschaftshistorikern beliebten Gedanken einer wissenschaftlichen Erkenntnis der Zukunft, der sich als notwendige Konsequenz aus den "historischen Gesetzen" ergeben müsste. Gerhart von Schultze-Gävernitz sagt (in der "Zeit" vom 10. Okt. 1901): "Ist es doch eine der besten Errungenschaften unserer historischen Schule, die Wirtschaftsgeschichte als einen unablöslichen Teil der allgemeinen Geschichte, der politischen wie der geistigen, erkannt zu haben, – mit beiden in engsten Wechselbeziehungen verflochten. Ein barer Unsinn aber wäre, dies wird mir jeder zugeben, eine allgemeine "Geschichte der Zukunft". Dieselbe hängt ab von den Männern, welche sie machen werden. Insbesondere wird das Auf und Nieder unserer wirtschaftlichen Entwicklungen abhängen von der Gewissenhaftigkeit und der Weitsicht derjenigen Männer, welche die politische Geschichte Deutschlands lenken." Diese Worte wiegen um so schwerer, als sie von einem Manne ausgehen, der früher wenigstens nicht ganz abgeneigt war, an historische Gesetze zu glauben und die Zukunft der wirtschaftlichen Entwicklung vorauszusagen.
    12) Der für den Gedankengang sehr wichtige Begriff des relativ Historischen ist mehrfach Missverständnissen begegnet. Hoffentlich sind die Ausführungen dieses Abschnittes, in dem ich mich nicht gescheut habe, einiges aus dem dritten Kapitel zu wiederholen, geeignet, das klar zu machen, was ich meine. Die eingehendsten Bedenken gegen diesen Teil meiner Theorie habe ich leider erst kennen gelernt, als das vierte Kapitel im Manuskript bereits abgeschlossen war. Sie finden sich bei Otto Ritschl, Die Kausalbetrachtung in den Geisteswissenschaften, 1901. Wenigstens auf einen Punkt möchte ich noch hinweisen. Ritschl sagt: es "muss an die Stelle des zweigliedrigen Gegensatzes, auf den Rickert immer wieder zurückgreift, vielmehr eine dreigliedrige Reihe treten, deren Extreme die Begriffe Gesetz und Individuum bilden, während mitten zwischen beiden der Begriff des Typus steht, der mit dem Individuum die Besonderheit, mit dem Gesetz die Allgemeinheit teilt und insofern gerade auch geeignet ist, von dem einen zu dem andern vermittelnd hinüber zu leiten". Ich kann nicht finden, dass dieser Satz meinen Ausführungen sachlich widerspricht. Das Wort "Typus" habe ich allerdings wegen seiner Zweideutigkeit aus den Seite 360f. dargelegten Gründen vermieden, aber der im dritten Kapitel Seite 255 ff. entwickelte Begriff des relativ Historischen hatte eben den Zweck, zwischen den Extremen des absolut Allgemeinen und des absolut Individuellen zu vermitteln. Es findet sich also bereits dort die von Ritschl geforderte dreigliedrige Reihe. Jetzt ist sie sogar zu einer viergliedrigen geworden, denn die Begriffe mit relativ historischem oder relativ allgemeinem Inhalt (was, so lange sie nur auf ihren Inhalt hin betrachtet werden, auf dasselbe hinauskommt) können zwei verschiedene Zwecke erfüllen, und ihre Elemente können daher durch zwei verschiedene Einheitsprinzipien verbunden sein, je nachdem sie die relativ allgemeine "Natur" der unter sie fallenden Exemplare einer besonderen Gattung oder die relativ besondere Individualität der durch gemeinsame Eigenschaften historisch wesentlichen Glieder einer bestimmten Gruppe darstellen. In dieser viergliedrigen Reihe findet dann jeder naturwissenschaftliche und jeder historische Begriff seinen Platz, möge er inhaltlich noch so individuell oder noch so allgemein sein.