![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|||
Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung [ 19 / 29 ] Viertes Kapitel Die historische Begriffsbildung IV. Der historische Zusammenhang Wenn wir jedoch auch von allen Wertproblemen absehen, so genügt das, was wir über die Darstellung individueller Wirklichkeiten gesagt haben, zur Bestimmung des logischen Begriffes der Geschichtswissenschaft noch immer nicht. Um nämlich den Begriff des historischen Individuums in seiner einfachsten Form zu gewinnen, mussten wir zuerst die Objekte der Geschichte nicht nur als individuelle sondern auch als gewissermaßen in sich abgeschlossene Gestaltungen betrachten. Man darf nun aber das Einzelne nicht für das Vereinzelte halten. In der empirischen Wirklichkeit gibt es etwas Vereinzeltes niemals, und die Geschichte als Wirklichkeitswissenschaft darf also nicht "individualistisch" in dem Sinne sein, dass sie die Wirklichkeit in isolierte Individuen auflöst. Im Gegenteil, eine solche Auflösung wäre gerade nach unseren Begriffen eine unhistorische Abstraktion. Zwar kommen wohl Beschreibungen von Zuständen vor, in denen die Verbindung mit anderen Dingen und Vorgängen ignoriert ist, aber mit solchen isolierenden Darstellungen wird die Geschichte ihrer Aufgabe niemals erschöpft betrachten. Die Arbeit der Wirklichkeitswissenschaft ist vielmehr erst dann getan, wenn sie jedes Objekt, das sie behandelt, auch dem Zusammenhange eingeordnet hat, in dem es sich befindet. Was ergibt sich hieraus für die Logik und Geschichte? Zunächst scheint dieser weitere Schritt wieder die Richtigkeit des bisher gewonnenen Begriffs des Historischen in Frage zu stellen. Der Zusammenhang, zu dem die einzelnen historischen Individuen gehören, muss doch im Gegensatz zu ihnen allgemein genannt werden. Hört also durch seine Berücksichtigung die Geschichte nicht auf, die Wissenschaft vom Individuellen zu sein? Allerdings, wir treffen hier wieder auf ein "Allgemeines", und zwar ist es das dritte Allgemeine, das in jeder Geschichte vorkommt. Aber es lässt sich wieder leicht zeigen, dass die geschichtliche Darstellung eines individuellen Objektes in seinem allgemeinen Zusammenhang die Unterordnung desselben Objektes unter einen naturwissenschaftlichen Begriff zwei Prozesse sind, die eine prinzipiell verschiedene, ja gerade zueinander ausschließende logische Bedeutung haben. Der allgemeine geschichtliche Zusammenhang nämlich ist ein umfassendes Ganzes, und die einzelnen Individuen sind dessen Teile. Das Allgemeine im Sinne der Naturwissenschaft dagegen ist stets ein Begriff mit allgemeinem Inhalt, zu dem die einzelnen Individuen als Exemplare gehören, und dass das Verhältnis der Teile zum Ganzen ein anderes ist als das der Exemplare zu dem ihnen übergeordneten Begriff, sollte keines Beweises bedürfen. überall, wo die "individualistische" Geschichtsauffassung mit dem Hinweis darauf bekämpft wird, dass jedes Individuum zu einem "allgemeinen" Zusammenhang gehöre, und der Historiker daher, wie man mit Vorliebe sagt, "kollektivistisch" und deshalb naturwissenschaftlich verfahren müsse, sind diese beiden Verhältnisse miteinander verwechselt. Es ist also nötig, dass wir nicht nur die Allgemeinheit des naturwissenschaftlichen Begriffes und die Allgemeinheit des Wertes voneinander scheiden, sondern diesen beiden Allgemeinheiten noch als dritte die ebenfalls sorgfältig von ihnen zu trennende Allgemeinheit des historischen Zusammenhanges als des umfassenden Ganzen gegenüberstellen. Die Scheidung ist so klar und selbstverständlich, dass man fragen muss, wie eine Täuschung hier überhaupt möglich war. Sie kann nur dort entstehen, wo das Ganze, dessen Teil das historische Individuum ist, eine Gruppe bildet, deren Teile sich alle unter einen bereits vorhandenen allgemeinen Begriff bringen lassen, und dann das Ganze denselben allgemeinen Namen führt, mit dem man auch jeden seiner Teile zu bezeichnen pflegt. Man nennt das Ganze dann die Gattung. Bekommt nun ein historisches Individuum als Teil einer solchen Gattung den allgemeinen Gattungsnamen, so scheint es dadurch auch bereits dem allgemeinen Gattungsbegriff untergeordnet, also naturwissenschaftlich begriffen zu sein. Man sollte aber nicht vergessen, dass auch das Wort Gattung nicht nur den naturwissenschaftlichen Allgemeinbegriff sondern auch eine konkrete Mehrheit von Individuen bedeutet, und dass etwas, das Teil der konkreten Gattung ist, deshalb nicht schon nur als Exemplar des Gattungsbegriffes angesehen werden darf (1). Gattung, Zusammenhang, Kollektivum, oder wie man sonst ein historisches Ganzes nennen will, sind vielmehr ebenso wie jeder ihrer Teile etwas Individuelles und Besonderes, d. h. sie sind wohl umfassender und größer, aber nicht begrifflich allgemeiner als die einzelnen Individuen, aus denen sie bestehen. Die italienische Renaissance z. B. ist ebenso ein historisches Individuum wie Macchiavelli, die romantische Schule ebenso wie Novalis. Wir wollen daher, um stets zu wissen, ob ein Teil eines Ganzen nur durch das in Betracht kommt, was ihm mit den übrigen Teilen desselben Ganzen gemeinsam ist, oder ob er in seiner individuellen Wirklichkeit aufgefasst werden soll, durch die er sich von allen anderen Teilen der Gattung unterscheidet, im ersten Fall von dem Exemplar eines Gattungsbegriffes, im zweiten Fall dagegen von dem individuellen Gliede der konkreten Gattung sprechen. Macchiavelli und Novalis sind dann niemals Exemplare sondern immer Glieder. Die Einordnung eines historischen Objektes als eines Gliedes in einen "allgemeinen" historischen Zusammenhang ist lediglich die Einordnung eines Individuums in ein anderes umfassenderes Individuum, und dass dies ein Prozess ist, der noch gar nichts mit der Unterordnung eines Objektes als eines Exemplares unter einen allgemeinen Begriff zu tun hat, kann nur von Jemandem angezweifelt werden, der nicht gelernt hat, den allgemeinen Inhalt eines Begriffes von seinem allgemeinen Umfang zu unterscheiden. Das aber sollte nur den Anfängern in der Logik Mühe machen, deren Zahl allerdings unter den "modernen" Geschichtstheoretikern nicht klein ist. Für sie sei bemerkt: der Inhalt ist allgemein, weil er das einer Mehrheit von Individuen Gemeinsame enthält, der Umfang ist allgemein, weil er alle Glieder einer Mehrheit von Individuen zu einem immer individuellen Zusammenhangen oder Ganzen zusammenfasst. Muss also auch von der Geschichte jedes historische Objekt als Glied eines allgemeinen, d. h. größeren Zusammenhanges betrachtet werden, so hört darum der Historiker durchaus noch nicht auf, individualistisch in dem von uns gemeinten Sinne zu verfahren. Er hat es stets mit individuellen einmaligen Gebilden als solchen zu tun und bleibt daher nach wie vor von dem Naturforscher prinzipiell getrennt. Insofern auch das Kollektivum für die Geschichte stets nur als einmalige individuelle Wirklichkeit in Betracht kommt, stehts deshalb die individualistische historische Methode, so wie wir sie verstehen, zu dem, was man allein unter einer kollektivistischen historischen Methode meinen kann, in keinem logischen Gegensatz. Die Verwechselung der Allgemeinheit, die dem Ganzen im Verhältnis zu seinen einzelnen Teilen zukommt, mit der Allgemeinheit, die der Inhalt eines Begriffes gegenüber seinen besonderen Exemplaren besitzt, liegt auch der Ansicht zu Grunde, die Kant in seiner Lehre von Raum und Zeit bekämpfte, und es wird zur Klarlegung unserer Gedanken beitragen, wenn wir hierauf mit ein paar Worten eingehen. Man kann "sich nur einen einigen Raum vorstellen, und wenn man von vielen Räumen redet, so versteht man darunter nur Teile eines und desselben alleinigen Raumes", oder "verschiedene Zeiten sind nur Teile ein und derselben Zeit". Der allgemeine Raum und die allgemeine Zeit sind also nicht allgemeine Begriffe sondern Anschauungen, und zwar besondere und einmalige. Dadurch, dass man einen Raumteil und eine Zeitstrecke einem größeren Raum und einer größeren Zeitstrecke oder auch dem Raum und der Zeit überhaupt einordnet, ordnet man sie noch nicht dem allgemeinen Raumbegriff und dem allgemeinen Zeitbegriff unter. Wenn man dies vor Kant nicht deutlich gesehen hat, so kam das wenigstens zum Teil wohl ebenfalls daher, dass der ganze Raum und die ganze Zeit mit demselben allgemeinen Namen bezeichnet werden wie jeder ihrer Teile, so dass man unwillkürlich das Ganze als den übergeordneten allgemeinen Begriff auffasste. Es lag dies auch noch aus einem anderen Grunde nahe. Die einzelnen Teile des Raumes nämlich kommen für die Wissenschaft, die sich mit ihnen beschäftigt, also für die Mathematik, immer nur durch solche Faktoren in Betracht, die sich bei jeder anderen räumlichen Gestaltung, die unter denselben mathematischen Begriff fällt, ebenfalls finden, und daher sind die mathematischen Gebilde niemals insofern von Bedeutung für die Wissenschaft, als sie sich dem allgemeinen, d. h. ganzen Raum als individuelle Glieder einordnen, sondern immer nur insofern, als sie sich dem allgemeinen Begriff eines räumlichen Gebildes als Exemplar unterordnen lassen. Auch handelt es sich in der Mathematik nicht um empirische Wirklichkeiten, die immer individuell sind, sondern um rein quantitativ bestimmte, nur in der Abstraktion vorhandene Raumgebilde, und weil der mathematische Raum vollkommen homogen ist, so muss es gleichgültig sein, in welchem Raumteil wir ein zu untersuchendes Dreieck bringen, um zu zeigen, dass seine Winkelsumme die Größe von zwei rechten Winkeln hat. Daraus aber folgt nur, dass wir in der Geschichte noch viel mehr Veranlassung haben, den allgemeinen Begriff von dem allgemeinen Ganzen zu scheiden, als bei der Betrachtung rein räumlicher Gebilde, denn das Verhältnis der einzelnen Raumteile zum Raumganzen wäre nur dann dem Verhältnis der historischen Individuen zu dem Ganzen, dessen Teile sie sind, logisch gleichzusetzen, wenn wir nicht an die mathematische Begriffsbildung denken, sondern wenn wir den Raum als in lauter individuelle Stücke geteilt vorstellen und dann auch das an diesen Teilen berücksichtigen, was in die Begriffe der Mathematik nicht eingeht, nämlich die rein individuelle Lage und Gestalt jedes einzelnen Gebildes, d. h. also das, was die Raumteile erst wirklich zu Gliedern des einen Raumganzen macht. Zwar sind auch dann diese Gestalten noch keine individuellen historischen Wirklichkeiten, weil die empirische Realität niemals homogen ist, und es unterscheiden sich also die Teile des historischen Ganzen noch immer in anderer Weise voneinander als die individuellen räumlichen Gebilde, aber es ist dann doch in beiden Fällen wenigstens jeder Teil ein Individuum, das durch Einordnung in den allgemeinen Zusammenhang nicht schon unter allgemeine Begriffe gebracht wird, die für alle Teile des Ganzen gelten, und dies ist hier für uns von Wichtigkeit. Bleibt nämlich ein Gebilde als Teil eines allgemeinen Ganzen selbst dann ebenso individuell wie als vereinzeltes Individuum, wenn es nur ein Stück des überall homogenen Raumes ist, so kann doch kein Zweifel darüber bestehen, dass von naturwissenschaftlichem Begreifen eines individuellen Gebildes durch Einordnung in einen "allgemeinen" Zusammenhang dort vollends nicht gesprochen werden darf, wo dieser Zusammenhang nicht homogen ist, und seine Teile daher noch in ganz anderer Weise individuell sein müssen, als individuelle räumliche Formen es sind. Ist nun aber unter allen Umständen der allgemeine Zusammenhang, dem die Geschichte die einzelnen Indviduen einzuordnen hat, etwas Einmaliges und Besonderes, so kann auch über die logischen Prinzipien seiner historischen Darstellung kein Zweifel bestehen. Es ist von ihm stets ein individueller Begriff zu bilden, dessen Elemente in einer absolut historischen Darstellung, auf die wir uns zunächst beschränken, dann die Begriffe sind, die man von seinen historisch bedeutsamen individuellen Gliedern gebildet hat, und die Einheit dieser Elemente ist natürlich ebenfalls teleologisch, d. h. sie schließen sich mit Rücksicht auf die Bedeutung zusammen, die das Ganze durch seine Besonderheit besitzt. Dies Ganze ist dann freilich ebenfalls nicht ein vereinzeltes Individuum sondern gehört einem noch größerem Ganzen an, aber auch dies neue, noch umfassendere Ganze ist selbstverständlich wieder kein allgemeiner Begriff, sondern ein Individuum, und es muss von ihm daher ein neuer individueller Begriff gebildet werden, dessen Elemente die individuellen Begriffe seiner historisch bedeutsamen Teile sind. Kurz, wir sehen, auch an den Prinzipien der historischen Begriffsbildung wird durch die Einordnung des einzelnen Individuums in den allgemeinen Zusammenhang nichts geändert. Es kann das schon deswegen nicht anders sein, weil das Verhältnis des Teiles zum Ganzen stets relativ ist, d. h. weil sich jede extensive Mannigfaltigkeit von Teilen auch als eine intensive Mannigfaltigkeit ansehen, und daher jedes Individuum sich sowohl als Teil eines Ganzen als auch zugleich als Ganzes betrachten lassen muss, das Teile hat (2). Nur ein Punkt scheint jedoch gerade deshalb Schwierigkeiten zu bereiten. Ordnen wir nämlich jedes Individuum einem Ganzen ein, dies selbst wieder einem neuen Ganzen u. s. w., so müssen wir doch schließlich zu einem Ganzen kommen, das nun nicht mehr zu einem noch größeren Zusammenhang gehört, und dies "letzte Ganze" wäre dann notwendig etwas Vereinzeltes, also etwas, das es in der Geschichte nicht geben darf. Tatsächlich jedoch entsteht hieraus für uns kein neues Problem. Logisch betrachtet wäre nämlich das letzte historische Ganze das Weltall, und so lange es wie im Mittelalter "Weltgeschichte" im eigentlichen Sinne des Wortes gab, musste ihr umfassendster Zusammenhang, der zwischen Schöpfung und jüngstem Gericht lag, in der Tat ein vereinzeltes Individuum sein, denn die Welt als Ganzes war begrenzt durch Nicht-Welt. Seitdem wir jedoch aufgehört haben, das Weltganze als einen Gegenstand möglicher Erfahrung anzusehen, hat dieser Begriff auch für die Logik der Geschichte keine Bedeutung mehr. Das letzte historische Ganze wird zwar immer noch als Glied in einem größeren Zusammenhang gebracht werden können, der faktisch ebenfalls ein Individuum ist. Dieser Zusammenhang kann aber schließlich nicht mehr als Ganzes sondern nur noch in einem seiner Teile eine historische Individualität besitzen, und seine übrigen Teile werden nur noch als Exemplare naturwissenschaftlicher Begriffe in Frage kommen. Um dies ganz klar zu machen, versuchen wir, die Verhältnisse von Glied und Zusammenhang und den Begriff des letzten historischen Ganzen an Beispielen zu erläutern, und zwar gehen wir dabei von einer historischen Persönlichkeit aus. Sie ist ein individuelles Ganzes und zugleich ein individuelles Glied, eine extensive und eine intensive historische Mannigfaltigkeit. Ein Ganzes ist sie, insofern sie alles das umfasst, was an ihr historisch bedeutsam ist. Jede einzelne ihrer Taten und jedes einzelne ihrer Schicksale ist individuell, und soweit ihre Taten und Schicksale historische Individuen sind, besteht in ihr zu einer teleologischen Einheit mit Rücksicht auf die Bedeutung, die sie als Ganzes besitzt, zusammenschließen. Zugleich aber ist diese Persönlichkeit ein Glied eines größeren Ganzen, einer Familie, einer Generation, eines Volkes, eines Zeitalters, zu dem sie sich ebenso verhält, wie jeder ihrer Teile zu ihr, denn jeder dieser größeren Zusammenhänge kann wieder als einheitliches Individuum aufgefasst werden, dessen Bestandteile die Persönlichkeiten oder Familien oder Völker bilden, die zu ihm gehören. Dieses Ganze ist dann einem noch größeren Ganzen einzuordnen, u. s. w. u. s. w. Das letzte historische Ganze kann die Kulturmenschheit sein oder die Menschheit überhaupt. Die Kulturmenschheit wäre dann ein Glied der Menschheit, aber auch diese wieder ein Glied der organischen Welt. Oder bildet auch die organische Welt noch ein historisches Individuum, d. h. kommt von ihren Teilen nicht nur die Menschheit als ein historisches Individuum in Betracht, sondern lassen sich auch ihre anderen Teile als historische Individuen ansehen? Ist schließlich vielleicht die Grenze noch weiter hinauszurücken? Kann unsere Erde noch als ein historisches Individuum gelten, und ist sie dann das letzte historische Ganze, oder muss auch sie noch als Glied eines umfassenderen Zusammenhanges, des Sonnensystems angesehen werden, und hätten wir erst in diesem das letzte historische Individuum? Beim Sonnensystem würden wir auf jeden Fall als dem letzten historischen Ganzen Halt machen müssen, denn von den übrigen Teilen des Ganzen, dessen Glied es ist, wissen wir zu wenig, als dass sie durch ihre Individualität noch historisch bedeutsam werden könnten, und sie kommen daher sicher allein als Exemplare allgemeiner Begriffe in Betracht. Aber auch das ist logisch zufällig, denn ohne Kenntnis des Inhalts der Auswahlprinzipien lässt sich der Begriff des letzten historischen Ganzen nicht bestimmen, und es kommt hier auch nur darauf an, dass an irgendeiner Stelle einmal das umfassendste historische Ganze einem noch größeren Zusammenhang eingeordnet wird, der kein historisches Individuum mehr ist sondern in seinen anderen Teilen nur noch für die Naturwissenschaft Interesse hat. Im übrigen hatte diese Betrachtung vor allem den Zweck, zu zeigen, wie die Geschichtswissenschaft, auch wenn sie ihre Objekte mit den "allgemeinsten" Weltzusammenhängen in Verbindung bringt, nicht aufhört, die Wissenschaft vom Individuellen und Besonderen zu sein. Auch der denkbar umfassendste historische Zusammenhang, das Nebeneinander und Nacheinander aller historisch wesentlichen individuellen Dinge und Vorgänge ist ein großes historisches Individuum. Es nimmt eine bestimmte Stelle des Raumes ein und füllt eine bestimmte Strecke der Zeit, und in ihm hat die Geschichte jedem individuellen Ding oder Vorgang seinen bestimmten Platz an einer besonderen Stelle anzuweisen. Auch wenn es keine historische Darstellung geben sollte, die sich auf den umfassendsten historischen Zusammenhang als auf ein einheitliches Individuum bezieht, so muss doch jede historische Wirklichkeit, so klein oder groß sie sein mag, sich so betrachten lassen, dass sie im Prinzip dem umfassendsten historischen Zusammenhang eingeordnet werden kann. Eine Biografie wäre mangelhaft, die nicht verstehen ließe, wie ihr Held im Zusammenhang mit seinem Volk gelebt hat. Die Geschichte dieses Volkes muss erkennen lassen, welche Beziehungen es zu den Völkern, die vor ihm und neben ihm existierten, also schließlich zur ganzen Kulturmenschheit gehabt hat. Eine Geschichte der Kulturmenschheit muss als Teil der Menschheitsgeschichte begriffen werden können, und falls es eine Geschichte der Menschen überhaupt geben sollte, so muss auch diese, wenn sie absolut vollständig sein soll, als die Geschichte eines Gliedes der Lebewesen überhaupt in ihrem einmaligen und individuellen Werdegange zu denken sein. Immer aber wird es sich dabei nur um die Einordnung einer individuellen Wirklichkeit in eine andere ebenfalls individuelle Wirklichkeit, also um historische Begriffsbildung, und nicht um Unterordnung unter ein System allgemeiner Begriffe, d. h. um Naturwissenschaft handeln. Doch es ist nicht nur leicht zu sehen, dass durch die Einordnung des Einzelnen in einen noch so "allgemeinen" Zusammenhang nichts an dem Unterschiede von Naturwissenschaft und Geschichte geändert wird, sondern auch dass gerade die Berücksichtigung des allgemeinen Zusammenhanges die historische Darstellung prinzipiell von den ihr irrtümlicherweise so oft gleichgesetzten Tätigkeiten des Menschengeistes unterscheidet, nämlich sowohl von der naturwissenschaftlichen Auffassung als auch vom künstlerischen Bilden. Der Kunst ist der Zusammenhang ihrer Objekte mit der sie umgebenden Wirklichkeit nicht nur gleichgültig, sondern sie hat ihn sogar störend zu beseitigen. Nur wenn eine Gestaltung sich gegen die Umgebung abschließt, vermag sie künstlerisch zu wirken, d. h. das Gebilde der Kunst muss sich anschaulich loslösen von allem, worin unser wirkliches Leben besteht, und wir sehen hier wieder von Neuem, wie falsch es ist, jede Darstellung des Individuellen schon als Kunst zu bezeichnen. Möglich war dieser Irrtum dadurch, dass es Mischformen gibt, in denen ein geschichtlicher Stoff nicht wissenschaftlich sondern künstlerisch behandelt ist, und in Folge dessen bei gewissen Arten von Kunstwerken historische und künstlerische Interessen durcheinander gehen. Es ist aber das historische und das künstlerische Element nicht nur begrifflich voneinander zu scheiden, sondern wir können sogar sagen, dass der Künstler bei der Darstellung eines geschichtlichen Vorganges nur dann seine Aufgabe wirklich erfüllt hat, wenn es ihm gelungen ist, seinen Stoff so zu gestalten, dass der Zusammenhang mit der übrigen historischen Wirklichkeit vollkommen gleichgültig geworden ist. Während also die Kunst immer isolieren muss, hat die Geschichte immer zu verknüpfen. Löst aber die Kunst den Zusammenhang ihrer Objekte mit der Wirklichkeit anschaulich auf, so nimmt die Naturwissenschaft eine begriffliche Vereinzelung vor. Natürlich bringt auch sie ihre Gegenstände in einen "Zusammenhang", aber dieser Zusammenhang ist eben nicht das historische individuelle Ganze sondern ein System von allgemeinen Begriffen. An welcher bestimmten Stelle des einen Raumes und der einen Zeit und in welcher bestimmten individuellen Umgebung die Objekte vorkommen, für welche die Gesetzesbegriffe gelten sollen, ist besonders den allgemeinsten naturwissenschaftlichen Theorien gleichgültig; ja es kann sogar der allgemeine Begriff nur gebildet werden, wenn von dem realen Zusammenhange, in dem das einzelne Exemplar sich befindet, abgesehen wird. Denn es ist nicht nur jedes Objekt von jedem anderen verschieden, sondern auch seine Beziehungen zu anderen Objekten oder zur Umgebung im weitesten Sinne des Wortes gleichen einander in zwei Fällen niemals vollständig. Die Unterordnung unter allgemeine Begriffe erfordert daher nicht nur, dass man die verschiedenen Individuen als gleich ansieht, sondern zwingt den Forscher auch, die Individualität des individuellen Ganzen, dessen Teile sie sind, unberücksichtigt zu lassen. Der Begriffsinhalt der Naturgesetze lässt sich oft sogar nur dann auf die Wirklichkeit anwenden, wenn man die Objekte, für die er gelten soll, künstlich vereinzelt, und darin besteht die Bedeutungdes Experiments, dass es diese Isolierung herstellt. Ist aber, wie in vielen Fällen, die Vereinzelung faktisch unmöglich, so wird sie jedenfalls begrifflich vollzogen, und es hebt also die Herstellung des begrifflichen naturwissenschaftlichen Zusammenhanges den historischen Zusammenhang von Teil und Ganzen notwendig auf. Natürlich ist auch hier wieder auf die Relativität hinzuweisen, die zwischen naturwissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung besteht, und die bewirkt, dass in manchen Zweigen der Naturwissenschaft zwar nicht der einmalige individuelle Zusammenhang eines Objektes berücksichtigt, wohl aber der allgemeine Begriff einer Umwelt gebildet werden muss, der ebenso relativ historische Bestandteile enthält wie die relativ historischen Objekte, die in dieser Umwelt leben. So ist z. B. bei der Erforschung gewisser Arten von Tieren und Pflanzen der bestimmte Charakter der Gegenden wesentlich, in denen allein sie vorkommen, aber auch hier wird es sich niemals um die Individualität einer einzigen und einmaligen Situation handeln. Wir brauchen hierauf nicht näher einzugehen, denn es würde sich dabei nur um eine allzu selbstverständliche Weiterentwicklung der bisher dargestellten Gedanken handeln. Es genügt, wenn wir zeigen konnten, dass nur die Geschichte ihre Objekte in ihrem wirklichen Zusammenhange darstellt, die Naturwissenschaft oder die Kunst ihre Gegenstände begrifflich oder anschaulich isolieren müssen, und dass diese Besonderheit der historischen Darstellung wieder aus dem Begriff der Geschichte als der Wissenschaft von der individuellen Wirklichkeit folgt. Nur einen Punkt wollen wir noch ausdrücklich erwähnen, da es sich hier wieder um die Zurückweisung weit verbreiteter Irrtümer handelt. Hat man eingesehen, dass die Darstellung des historischen Zusammenhanges die Einordnung eines individuellen Objektes in ein umfassenderes individuelles Objekt bedeutet, so muss sich auch ergeben, wie falsch es ist, die individualistische Geschichtsauffassung mit einer atomisierenden gleichzusetzen und dadurch mit den Aufklärungsideen in Verbindung zu bringen, die von der modernen naturwissenschaftlichen Richtung angeblich zu überwinden seien. Die individualistische Methode in unserem Sinne schließt jede Atomisierung der historischen Objekte aus, und gerade die naturwissenschaftliche Methode ist es, die den Historiker dazu bringt, in der aus zusammenhängenden Individuen bestehenden Wirklichkeit ein Agregat zusammenhangsloser, nicht individueller Atome zu sehen. Wir haben früher so ausführlich gezeigt, wie das Bestreben, die gesamte Wirklichkeit unter ein einheitliches System vo Begriffen zu bringen, mit einer Tendenz zur Atomisierung notwendig verknüpft ist, und wie deshalb die Begriffe des Individuums und des Atoms einander ausschließen (3), dass wir hierauf nicht noch einmal zurückzukommen brauchen. Es genügt ein Hinweis darauf, dass jeder Versuch, in den geschichtlichen Individuen nach naturwissenschaftlicher Methode lediglich Exemplare eines Gattungsbegriffes zu erblicken, sie als "Massenerscheinungen" zu behandeln und in der Masse verschwinden zu lassen, auf das Engste mit jenen atomisierenden Aufklärungsgedanken verwandt ist, denen jedes Verständnis für die bedeutungsvolle Eigenart des Einmaligen und Besonderen fehlt. Nur für eine naturwissenschaftliche Auffassung wird die menschliche Gesellschaft zu einem Komplex voneinander gleichen, also atomartigen Wesen. Diesem unhistorischen atomisierenden Verfahren ist daher das individualistische geschichtliche Verfahren gegenüberzustellen, und nur die individualistische, niemals aber die naturwissenschaftliche Methode kann uns von den unhistorischen Abstraktionen der Aufklärungsphilosophie befreien. Die Vertreter der "alten" Richtung haben denn auch längst den Atomismus in der Geschichte überwunden, die Vertreter der "neuen" Richtung dagegen bleiben in der von ihnen mit Worten so lebhaft bekämpften Aufklärungsphilosophie stecken, die Atome nicht von Individuen unterscheiden kann, und sie sind daher die eigentlichen "Alten". Dass viele heute das Gegenteil für "selbstverständlich" halten und in Folge dessen den geschichtlichen Atomismus durch die Naturwissenschaft austreiben wollen, ist nur ein Zeichen der ungewöhnlichen Verwirrung, die in manchen "modernen" Schriften über das Wesen der historischen Methode herrscht. Schließlich heben wir im Anschluss an die Klarlegung des Unterschiedes von allgemeinem Begriff und Exemplar einerseits, allgemeinem Ganzen und Glied andererseits noch eine formale Konsequenz hervor, die zeigt, dass die Einseitigkeit der an der Naturwissenschaft orientierten Logik sich bis auf die elementarsten Sätze der Schullogik erstreckt. Es kommt nämlich das Verhältnis von Inhalt und Umfang eines Begriffes, wenn wir an den historischen Zusammenhang denken, noch in einer anderen Hinsicht als bisher in Frage. Die Größe des Begriffsinhaltes soll bekanntlich zur Größe des Umfanges in einem umgekehrten Verhältnis stehen, so dass man einem Begriffe um so mehr unterordnen kann, je weniger Merkmale sein Inhalt hat. Dieser Satz gilt natürlich nur für Begriffe, die durch die Verhältnisse ihrer über- und Unterordnung zu demselben systematischen Zusammenhang gehören, aber für diese Begriffe gilt er trotz mancher Angriffe, die er erfahren hat (4), in der Tat, sobald man nur die Einschränkung hinzufügt, dass es sich um naturwissenschaftliche Begriffe handelt. Denken wir uns nämlich die einzelnen Zweige der Naturwissenschaft in der früher angegebenen Weise in ein System gebracht, für dessen Aufstellung das Maß von relativ historischen Bestandteilen in den einzelnen Disziplinen ausschlaggebend ist, so werden die Begriffe, die z. B. von allen Körpern überhaupt gelten, den ärmsten Inhalt besitzen, je mehr dagegen die Untersuchung sich spezialisiert, und einen um so kleineren Teil der Wirklichkeit sie in Betracht zieht, um so mehr wird auch der Inhalt ihrer Begriffe wachsen. Es gilt ja für jede Gruppe von Körpern nicht nur das, was gerade ihnen eigentümlich ist, sondern auch zugleich das, was von allen Körpern überhaupt ausgesagt werden kann, und in diesem Sinne ist es also in der Tat richtig, dass die naturwissenschaftlichen Begriffe um so mehr von den Objekten enthalten, je kleiner der Kreis ist, auf den sie sich beschränken. Für die geschichtswissenschaftliche Begriffsbildung dagegen kehrt sich auch dieses Verhältnis um. Der Begriff eines historischen Ganzen enthält immer mehr als die Begriffe der Teile, aus denen es besteht, ja sein Inhalt ist geradezu der Inbegriff aller der Begriffselemente, aus denen die historischen Begriffe seiner Teile gebildet sind. Selbstverständlich gilt dies nur für absolut historische Begriffe, die unter demselben leitenden Gesichtspunkt der Auswahl entstehen, und auch hier nur für deren logisches Ideal, denn einmal ist es wieder der Mangel an Stoff, der bewirken kann, dass die historische Darstellung den logischen Normen nicht entspricht, und sodann dringen die sehr umfassenden historischen Darstellungen niemals so weit bis zum Individuellen vor, wie sie es könnten, sondern begnügen sich mit relativ historischen Begriffen. Aber dies ändert daran nichts, dass in einer vollständigen naturwissenschaftlich Darstellung bei wachsendem Umfang der Inhalt der Begriffe kleiner wird, dagegen in einer vollständigen historischen Darstellung bei wachsendem Umfang ceteris paribus auch der Inhalt der Begriffe sich vergrößern muss. Die Begriffe der Naturwissenschaft werden also um so leerer, je umfassender sie sind, und entfernen sich in Folge dessen mit der wachsenden Allgemeinheit immer mehr von der individuellen empirischen Wirklichkeit. Die Begriffe der Geschichte dagegen müssen, je umfassender sie werden und um so größer ihr Umfang ist, auch um so mehr Wirklichkeit enthalten und also einen um so reicheren Inhalt haben. Man kann dann geradezu sagen, dass der umfassendste naturwissenschaftliche Begriff die denkbar größte Vereinfachung seiner Objekte darstellt, der umfassendste historische Begriff dagegen die ganze Mannigfaltigkeit einer Universal- oder Weltgeschichte in sich aufnehmen müsste. Auch dies wird wiederum den prinzipiellen Unterschied naturwissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung in das hellste logische Licht rücken. Aber unter der Forderung, die einzelnen Individuen ihrem "Zusammenhange" einzuordnen, muss noch etwas anderes verstanden werden. Die historischen Tatsachen nämlich sind nicht nur insofern nicht vereinzelt und isoliert, als sie stets Teile eines größeren Ganzen sind, sondern auch insofern, als sie sich gegenseitig beeinflussen oder in einem kausalen Zusammenhange mit anderen Tatsachen stehen. Es gibt keinen Teil der empirischen Wirklichkeit, indem nicht jedes Ding die Wirkung von anderen Dingen ist und für andere Dinge eine Ursache bildet. Wenn daher die Geschichte Wirklichkeitswissenschaft sein soll, so wird sie sich auch hiermit zu beschäftigen haben, ja es muss eine wesentliche Aufgabe der Wirklichkeitswissenschaft sein, nicht nur darzustellen, was war und ist, sondern auch nach den Ursachen zu forschen, die das, was ist oder war, hervorgebracht haben. Wir kommen damit an einen Punkt, an dem die Meinungen sehr weit auseinander gehen, und leider wird hier auch von denen, die genug von Geschichte und Naturwissenschaft wissen, um beide sorgfältig voneinander trennen zu wollen, diese Trennung nicht selten in dem Sinne vollzogen, dass nur die Natur durchweg kausal bedingt sein, für die Geschichte dagegen der kausale Zusammenhang nicht in Frage kommen oder gar überhaupt geleugnet werden soll. Unter logischen Gesichtspunkten ist jedoch eine solche Gegenüberstellung, welche die Wirklichkeit in zwei verschiedene Welten auseinanderfallen lässt, vollkommen unhaltbar. Die Anhänger einer naturwissenschaftlichen Universalmethode sind darin vielmehr durchaus im Recht, dass sie die durchgängige kausale Bestimmtheit aller historischen Tatsachen behaupten und ihre Brücksichtung von der Geschichtswissenschaft verlangen, ja es ist vielleicht durch nichts in höherem Maße der Schein entstanden, dass die Umwandlung der Geschichte in eine Naturwissenschaft notwendig sei, als durch die falsche Entgegensetzung von kausal bedingter Natur und ursachlosem historischen Geschehen. Wollen wir zu einem von allen unbeweisbaren Voraussetzungen freien Verständnis der empirischen Wissenschaften vordringen, so müssen wir streng daran festhalten: wir kennen nur eine empirische Wirklichkeit, und sie ist das einzige Material der naturwissenschaftlichen sowohl als auch der historischen Disziplinen. Wenn wir daher in der Naturwissenschaft voraussetzen, dass nichts geschieht, das nicht eine Ursache hat, die bewirkt, dass es ist, und dass es so ist, wie es ist, so kann auch die Geschichtswissenschaft hiervon niemals absehen, denn warum sollte das Sein weniger kausal bedingt sein, wenn es auf seine Individualität und Besonderheit hin betrachtet wird, als wenn man es unter allgemeine Begriffe zu bringen versucht? Freilich, der Begriff der Kausalität kann von der allgemeinen Erkenntnistheorie zu einem Problem gemacht werden, aber mit den methodologischen Unterschieden, die wir hier behandeln, hat dies Problem nichts zu tun, denn falls auch die kausale Auffassung nur als eine "Auffassung", d. h. als eine Form des Denkens anzusehen ist, so muss sie doch zu jenen erkenntnistheoretischen Formen gerechnet werden, in die jede empirische Wirklichkeit eingeht, und die Frage nach ihrer Geltung darf daher niemals in den Gegensatz naturwissenschaftlicher und historischer Denkformen hineinspielen. Ganz verfehlt sind aus diesem Grunde besonders die Theorien, welche die absolute kausale Bedingtheit der empirischen Wirklichkeit dadurch in Frage zu stellen suchen, dass sie sich auf KANTs transzendentalen Idealismus berufen. Zwar scheint bei einer flüchtigen Betrachtung ein gewisses Recht dazu vorhanden zu sein, weil das Kausalitätsproblem von KANT im Zusammenhange mit der Frage behandelt wird, wie Naturwissenschaft "möglich" sei. Wenn KANT daher die Kausalität als eine Kategorie ansieht, in der wir die Wirklichkeit denken müssen, um sie als Natur auffassen zu können, so liegt es vielleicht nahe zu meinen, dass diese "subjektive" Auffassung nur bei der Betrachtung der Wirklichkeit als Natur Geltung und Notwendigkeit besitzt. Sehen wir jedoch genauer zu, so finden wir, dass KANT die Formen, welche für jede wissenschaftliche auffassung der Welt unentbehrlich sind, nicht ausdrücklich von den Formen geschieden hat, die wir nu bei der Betrachtung der Wirklichkeit als Natur anwenden, und es unterliegt keinem Zweifel, dass auch nach ihm die Wirklichkeit für jede beliebige wissenschaftliche Bearbeitung unter der Kategorie der Kausalität gedacht werden muss. Ja, für die Geschichte als Darstellung des einmaligen, individuellen Ablaufes der Ereignisse ist gerade nach KANT die durchgängige kausale Bedingtheit nicht wegzudenken, denn dieser Ablauf muss sich für den Historiker jedenfalls als eine "objektive" Zeitfolge darstellen, und dieser Begriff setzt für KANT ja bereits den Begriff der kausalen Bestimmtheit des Seins voraus. Eine Berufung auf KANTs Erkenntnistheorie ist also weit davon entfernt, uns an der kausalen Bedingtheit aller Wirklichkeit und besonders an der Geltung dieser Auffassung für die Geschichte zweifeln zu lassen. Im Gegenteil, gerade falls KANT Recht hat, stellt sich das Sein für den Historiker notwendig als eine lückenlose Kette von Ursache und Wirkungen dar. So richtig es nun aber auch ist, dass der Begriff der Wirklichkeit, mit dem die Geschichte es zu tun hat, den der ausnahmslosen kausalen Bestimmtheit einschließt, ebenso falsch sind die Konsequenzen, welche man hieraus im Interesse einer naturwissenschaftlichen Universalmethode gezogen hat. Wenn nämlich, so meint man, alles historische Geschehen kausal bestimmt ist, so ergebe sich daraus mit Notwendigkeit auch für die Geschichte die Aufgabe, die Kausalgesetze dieses Geschehen festzustellen. In einer solchen Argumentation werden jedoch ebenso wie in der vorher bekämpften Ansicht wieder die allgemeinen erkenntnistheoretischen Voraussetzungen nicht von den besonderen methodologischen Denkformen getrennt, und es entsteht deshalb nun gewissermaßen der entgegengesetzte Irrtum wie vorher. Man darf den Begriff der Kausalität nicht mit dem des Naturgesetzes identifizieren. Wenn dies trotzdem geschieht, so liegt der Grund dafür wohl darin, dass man die Voraussetzung, nach der alles Geschehene seine Ursache hat, oft als "das Kausalitätsgesetz" bezeichnet. Zwar ist gegen diese Bezeichnung an sich nichts einzuwenden, aber sie wird sofort bedenklich, wenn man dabei unter "Gesetz" soviel wie Naturgesetz versteht. Die Naturgesetze der empirischen Wissenschaft werden dann nämlich als etwas aufgefasst, das sich zu dem allgemeinen Kausalitätsgesetz verhält wie die untergeordneten Begriffe zu den ihnen übergeordneten, und daraus scheint sich die Folgerung zu ergeben, dass alle Wissenschaften die Aufgabe haben, die besonderen Kausalitätsgesetze für das unter dem allgemeinen Kausalitätsgesetz stehende Geschehen aufzusuchen. Der in dieser Ansicht steckende Irrtum wird deswegen nicht sofort durchschaut, weil zwischen dem Suchen nach Naturgesetzen und der Geltung des sogenannten Kausalitätsgesetzes in der Tat ein Zusammenhang besteht. Die Annahme der durchgängigen kausalen Bedingtheit des Seins kann als die Voraussetzung angesehen werden, welche die Aufstellung von Naturgesetzen überhaupt erst "möglich" macht, nicht selbst schon ein Naturgesetz sein und sich deshalb zu den Naturgesetzen auch nicht wie der allgemeine Gattungsbegriff zu den besonderen Artbegriffen verhalten kann. Kausalität und Naturgesetzlichkeit müssen also geschieden werden, und zwar wird es für unsere Zwecke genügen, wenn wir, ohne das Verhältnis, das zwischen diesen beiden Begriffen besteht, erschöpfend zu behandeln, die folgenden drei Begriffe auseinanderhalten. Die Voraussetzung, dass alles Geschehen seine Ursache hat, wollen wir, um sie von den Naturgesetzen der empirischen Wissenschaft zu unterscheiden, nicht Kausalitätsgesetz sondern Grundsatz der Kausalität oder Kausalprinzip nennen. Sodann muss, da jede Ursache und jede Wirkung von jeder anderen Ursache und jeder anderen Wirkung verschieden ist, jeder wirkliche Zusammenhang von Ursache und Wirkung nach unserer Terminologie als ein historischer Kausalzusammenhang im weitesten Sinne des Wortes bezeichnet werden. Schließlich sprechen wir von einem Kausalgesetz, wenn individuelle Kausalzusammenhänge auf das hin betrachtet werden, was ihnen mit anderen Kausalzusammenhängen gemeinsam ist, oder wenn ein unbedingt allgemeiner Begriff gebildet wird, der nur das enthält, was an beliebig vielen Kausalzusammenhängen sich wiederholt. Kurz, wir scheiden historische und naturwissenschaftliche Kausalität voneinander und beide wiederum von dem allgemeinen Kausalitätsprinzip, und sobald diese Dreiteilung beachtet wird, ergibt sich, dass der Begriff der kausalen Verknüpfung als solcher den der Naturgesetzmäßigkeit durchaus nicht einschließt. Der Begriff einer einmaligen und individuellen Kausalreihe schließt es vielmehr aus, dass ihre Darstellung durch Begriffe von Naturgesetzen erfolgen kann. So ist es z. B. gewiss ein kausal vollkommen bestimmter Vorgang, dass Lissabon am 1. November 1755 durch das bekannte Erdbeben zerstört wurde, oder dass Friedrich Wilhelm IV. die deutsche Kaiserkrone ablehnte, aber es gibt keine allgemeinen Kausalgesetze, in deren Inhalt sich diese einmaligen individuellen Ereignisse befinden. Ja, der Gedanke eines solchen Gesetzes enthält geradezu einen logischen Widersinn, denn jedes Gesetz ist allgemein und kann daher von den besonderen Ursachen des einmaligen Vorganges, auf die es dem Historiker ankommt, nichts enthalten (5). Eine ganze Reihe von Streitfragen konnte nur dadurch entstehen, dass man die drei Begriffe nicht auseinander hielt, und diese Streitfragen werden daher durch die Trennung sogleich beseitigt. Wie oft wird nicht z. B. die "moderne kausale Auffassung" gegen die "alte Richtung" triumphierend ins Feld geführt, und doch, so sehen wir, ist mit dem Wort "kausal" ohne weiteren Zusatz noch nichts über die Methode einer empirischen Wissenschaft gesagt. Andererseits wissen diejenigen, welche die Unmöglichkeit einer übertragung der naturwissenschaftlichen Methode auf die Geschichte mehr oder weniger klar einsehen, gegenüber dem nichtssagenden Schlagwort von der "kausalen Methode" häufig nur dadurch zu helfen, dass sie die Freiheit der historischen Persönlichkeit hervorheben, eine Freiheit, die in diesem Falle doch nur so viel wie Ursachlosigkeit bedeuten kann. Es ist daher wichtig zu betonen, dass der logische Gegensatz von Natur und Geschichte mit dem Gegensatz von Notwendigkeit und Freiheit nichts zu tun hat, und dass die individualistische Geschichtsauffassung keinerlei individuelle Freiheit im Sinne von Ursachlosigkeit behauptet. Das Historische entzieht sich unter logischen Gesichtspunkten nicht deswegen dem naturwissenschaftlichen Begreifen, weil es Produkt freier Wesen ist, sondern nur weil es in seiner Individualität dargestellt werden muss, und durch den Satz, die Geschichte habe es mit freien Individuen, die Naturwissenschaft mit kausal bedingten Vorgängen zu tun, wird daher ebenfalls eine Entscheidung der methodologischen Streitfragen niemals zu gewinnen sein. Ja, hinge die Entscheidung von der Alternative: Kausalität oder Freiheit ab, so wären die Anhänger des empirischen Determinismus, denn um den allein kann es sich hier handeln, im Recht. Gegen den Glauben an eine transzendente oder transzendentale Willensfreiheit soll damit nichts gesagt sein, aber es wäre doch sehr bedenklich, ihm auf die empirische Untersuchung der Geschichte einen Einfluss zu gestatten oder gar die Methode der historischen Darstellung von ihm abhängig zu machen. Endlich muss die Unterscheidung der individuellen historischen Kausalität von der kausalen Naturgesetzlichkeit dazu dienen, noch einen Einwurf gegen unsere Auffassung der historischen Wissenschaft zurückzuweisen. Wie der Begriff der Freiheit steht nämlich auch der der Zufälligkeit im Gegensatz zu dem der kausalen Notwendigkeit, und die Ansicht, dass die Geschichtswissenschaft es mit dem Einmaligen und Individuellen zu tun habe, wird vielfach damit bekämpft, dass dann ja das Zufällige ihr Objekt sei, und dass es eine Wissenschaft vom Zufälligen nicht geben könne. Mit solchen Wendungen ist jedoch, solange man den Begriff der kausalen "Notwendigkeit" nicht genau bestimmt, wiederum gar nichts gesagt, was für unser Problem von Wichtigkeit sein kann, denn wenn der Begriff des Zufälligen in seiner Bedeutung ganz von dem Begriffe der kausalen Notwendigkeit abhängt, zu dem er in einen Gegensatz gebracht wird, so können auch ganz verschiedene, ja einander ausschließende Begriffe von Zufall entstehen. Nennt man "zufällig" das, was nicht in einen allgemeinen Begriff oder ein naturwissenschaftliches Kausalgesetz eingeht, und versteht man unter notwendig nur das Gesetzmäßige, so ist alles Wirkliche als solches zufällig, denn alle Wirklichkeit ist individuell und geht in kein allgemeines Naturgesetz ein. Es ist z. B. in diesem Sinne zufällig, dass gerade der Saturn und nicht die Erde Ringe besitzt, dass Friedrich der Große die Schlacht bei Leuthen gewonnen hat, oder dass es im Osten Deutschlands mehr Rittergüter gibt als im Westen, d. h. es lassen sich keine allgemeinen Gesetze aufstellen, in denen diese individuellen Tatsachen als gesetzmäßig notwendig enthalten wären. Versteht man aber unter zufällig im Gegensatz zum kausal Notwendigen das, was keine Ursache hat, so ist umgekehrt nichts in der Welt zufällig, sondern alles notwendig, denn dass der Saturn Ringe besitzt, und Friedrich die Schlacht gewonnen hat, ist ebenso kausal bestimmt, also notwendig, wie irgendein anderes Faktum, und in diesem Sinne hat es die Geschichte dann niemals mit Zufälligem sondern immer mit Notwendigem zu tun. Scheiden wir also historische und naturgesetzliche Kausalität, so ist alle Wirklichkeit notwendig mit Rücksicht auf den einen und zufällig mit Rücksicht auf den anderen Begriff, und der Satz, dass die individualistische Geschichte die Wissenschaft vom Zufälligen sei, sagt dann entweder nichts, was als Einwand gegen ihren wissenschaftlichen Charakter gelten kann, oder ist vollständig falsch, weil er das Individuelle mit dem Ursachlosen verwechselt. Doch hat das Wort zufällig noch eine dritte Bedeutung. Notwendig kann nämlich auch so viel wie wesentlich heißen, und dementsprechend ist dann das Zufällige dem Unwesentlichen gleichzusetzen. Die Behauptung, dass die individualistische Geschichte die Wissenschaft vom Zufälligen in diesem dritten Sinne sei, würde dann also nur bedeuten können, dass es der Geschichte an einem Prinzip zur Auswahl des Wesentlichen fehle. Das aber käme wieder auf die Voraussetzung hinaus, dass wesentlich für die Wissenschaft nur der Inhalt allgemeiner Begriffe oder Naturgesetze sei, und schlösse also den Glauben an eine naturwissenschaftliche Universalmethode bereits ein. Hat man dagegen eingesehen, dass diese Voraussetzung sich nicht halten lässt, so ist damit auch zugleich jede Möglichkeit, den Begriff des Zufälligen zur Widerlegung der individualistischen historischen Methode zu benutzen, verschwunden. Die individualistische Geschichte ist durchaus nicht eine Wissenschaft vom Zufälligen als dem Unwesentlichen, sondern auch der Inhalt ihrer Begriffe gehört notwendig zusammen, insofern als alles teleologisch Zufällige und Unwesentliche von ihnen fernzuhalten ist. Es sollte also niemand sich von so leeren Schlagworten wie dem einer Wissenschaft des Zufälligen schrecken lassen. Wir sehen, eine kausale Methode im Gegensatz zur individualistischen gibt es nicht, und es hat vollends keinen Sinn, naturwissenschaftliche und kausale Methode einander gleichzusetzen. An den individuellen historischen Kausalzusammenhängen findet vielmehr die naturwissenschaftliche Begriffsbildung ebenso wie an jeder anderen geschichtlichen Wirklichkeit ihre Grenze. Niemals kommt für eine Gesetzeswissenschaft der wirkliche einmalige Vorgang, bei dem aus einer individuellen Ursache ein individueller Effekt hervorgeht, als solcher in Frage, sondern es werden immer nur allgemeine Begriffe gebildet, die das mehreren Kausalverhältnissen Gemeinsame enthalten. Es entsteht dadurch dann die gewiß sehr wertvolle Einsicht, dass wo auch immer ein Objekt sich zeigt, das als Exemplar unter einen bestimmten allgemeinen Begriff einer Ursache fällt, ein anderes Objekt sich einstellen muss, das die Merkmale eines bestimmten allgemeinen Effektbegriffes trägt, aber es wird dabei von jeder einmaligen individuellen Kausalreihe abgesehen, und Geschichte darf man also eine solche Darstellung nie nennen. Es kann dann ferner selbstverständlich auch ein naturwissenschaftlicher Allgemeinbegriff, der in dem einen Falle den Begriff der Ursache bildete, als der Begriff eines Effekts betrachtet werden, und wenn man nun weiter nach dem Begriff der zu ihm gehörigen Ursache fragt, so handelt es sich wieder darum, einen allgemeinen Begriff aufzustellen, der in demselben Verhältnis zu ihm steht, wie er zu dem Begriff stand, mit dem er in dem vorigen Fall als dessen Ursachenbegriff verknüpft war. Ja dieser Prozess der Bildung von allgemeinen Ursachen- und Effektbegriffen lässt sich endlich immer weiter fortsetzen, d. h. die Naturwissenschaft kann darauf ausgehen, ein System von allgemeinen Kausalbegriffen zu bilden, in das jeder beliebige Vorgang der empirischen Wirklichkeit, sei er physisch oder psychisch, sich sowohl als Ursache als auch als Wirkung einordnen lässt. So wichtig jedoch auch jeder Schritt sein mag, der die Wissenschaft diesem Ziel näher führt, so wäre selbst mit der vollkommenen Realisierung dieses denkbar höchsten Ideals einer Erkenntnis der kausalgesetzmäßigen Zusammenhänge eine Darstellung der historischen Zusammenhänge nicht gewonnen, denn der kausale Zusammenhang, der hier dargestellt wäre, bliebe immer ein System von allgemeinen Begriffen, in das die historischen Kausalzusammenhänge so wenig eingehen wie die historischen Objekte in allgemeine Begriffe überhaupt. Wir brauchen also die Unmöglichkeit, historische Kausalitätsverhältnisse in naturwissenschaftlichen Kausalgesetzen darzustellen, nicht weiter nachzuweisen. Nur einige Punkte heben wir noch hervor, bei denen der Unterschied naturwissenschaftlicher und historischer Kausalität besonders deutlich zu Tage tritt, und deren Behandlung daher von Wichtigkeit für die Klarlegung der historischen Methode ist. Absichtlich haben wir nicht danach gefragt, wie der Begriff der kausalen Verbindung zwischen zwei als Ursache und Effekt bezeichneten Wirklichkeiten zu definieren ist. Für das, was wir mit dem Worte kausale Verknüpfung meinen, können wir uns jederzeit auf ein Erlebnis berufen. Wenn wir z. B. die Hand auf den vor uns stehenden Tisch aufschlagen lassen, so hören wir einen Schall. Wir bezeichnen dann die Bewegung unserer Hand als Ursache und den Schall als Effekt, und nehmen an, dass beide notwendig miteinander verknüpft sind. Worin das Band zwischen Ursache und Effekt besteht, lässt sich vielleicht sehr schwer beantworten, aber wir brauchen auch gar nicht danach zu fragen, so lange wir nur den Unterschied naturwissenschaftlicher und historischer Kausalität feststellen wollen. Der Begriff des Bandes zwischen Ursache und Effekt muss nämlich dem Begriff des allgemeinen Kausalprinzips, dem der historischen Kausalität und dem des Kausalgesetzes gemeinsam sein. Wichtig ist für uns dagegen, dass in jedem unmittelbar beobachteten individuellen Kausalvorgang die Ursache vom Effekt verschieden ist, d. h. nicht etwa sich selbst sondern stets etwas Neues, vorher noch nicht Vorhandenes hervorbringt, und wir müssen diese Verschiedenheit von Ursache und Wirkung, d. h. den Umstand, dass in der vollen empirischen Wirklichkeit stets ein A mit einem Non A kausal verknüpft ist, als eine Eigentümlichkeit jedes historischen Kausalverhältnisses auf das Schärfste hervorheben. Wenn nämlich die Naturwissenschaft Naturgesetze aufstellt, so kann sie dazu kommen, von der stets vorhandenen Verschiedenheit der beiden, Ursache und Wirkung genannten Objekte zu abstrahieren, und zu sagen, dass die Ursache niemals mehr hervorbringe, als sie selbst enthalte. Dies findet dann in dem Satz: causa aequat effectum seinen Ausdruck, der somit genau das Gegenteil von dem sagt, was für jede historische Verbindung von Ursache und Effekt gilt. Offenbar liegt also hier ein Problem vor. Doch würde es viel zu weit führen, wenn wir eine vollständige Theorie der naturwissenschaftlichen Kausalität geben wollten. Wir begnügen uns daher mit wenigen Worten über diese Differenz zwischen historischer und naturwissenschaftlicher Auffassung des Kausalverhältnisses, die ausreichen, das klar zu stellen, was für die historische Methode wichtig ist. Wenn die Naturwissenschaft unbedingt allgemeine Sätze über die Verbindung von Ursache und Effekt aufstellt, so nimmt sie an, dass "dieselbe" Ursache jedes Mal dieselbe Wirkung hervorbringt. Aus diesem Prinzip der äquivalenz der Ursachen lässt sich dann mit Gründen, die wir hier nicht näher zu verfolgen haben, das Prinzip der äquivalenz von Ursache und Effekt ableiten. Diese beiden Prinzipien können freilich rein nur dann angewendet werden, wenn es sich um Begriffe handelt, die quantitativ bestimmt sind, aber sie werden doch auch vielleicht in aller Naturwissenschaft insofern von Bedeutung sein, als man versuchen kann, auch alle qualitative körperliche Wirklichkeit, ja vielleicht sogar das Seelenleben wenigstens nach Analogie der Ursachenäquivalenz und des Satzes causa aequat effectum zu denken. Ebenso entschieden aber ist hervorzuheben, dass schon die Voraussetzung der Ursachenäquivalenz nur auf eine begrifflich bearbeitete Welt angewendet werden kann und streng genommen nur in der hypothetischen Form richtig ist, dass wenn dieselbe Ursache auftritt, sie auch dieselbe Wirkung haben muss, denn faktisch gleichen zwei als Ursache zu bezeichnenden Teile der empirischen Wirklichkeit einander niemals, d. h. es kommt gar nicht vor, dass genau "dieselbe" individuelle Ursache wieder genau denselben individuellen Effekt hervorbringt. Ist aber schon das Prinzip der Ursachenäquivalenz eine spezifisch naturwissenschaftliche Voraussetzung, die nur bedeutet, dass ein unter den allgemeinen Begriff A fallender Vorgang immer einen unter den allgemeinen Begriff B fallenden Vorgang hervorbringt, so hat es vollends keinen Sinn, die Gleichheit einer historischen Ursache mit ihrem historischen Effekt zu behaupten, sondern der Satz causa aequat effectum bedeutet nur, dass Ursache und Effekt sich von einer allgemeinen naturwissenschaftlichen Theorie so unter zwei Allgemeinbegriffe bringen lassen, dass deren im naturwissenschaftlichen Sinn wesentliche Elemente mit Rücksicht auf einen bestimmten Massstab als einander äquivalent anzusehen sind. Die Geschichte, die nicht allgemeine sondern individuelle Begriffe bildet, hat also gar keine Möglichkeit, von dem Prinzip der Gleichheit von Ursache und Effekt Gebrauch zu machen oder ihre Kausalzusammenhänge auch nur nach Analogie dieses Prinzips zu denken. Alle Ursachen, die eine absolut historische Darstellung berücksichtigt, sind voneinander verschieden, und ebenso ist der historische Effekt stets etwas anderes als die Ursache, die ihn hervorbringt, denn wenn er nichts anderes und nichts Andersartiges wäre, so könnte er auch kein historisches Individuum sein, d. h. durch seine Einzigartigkeit eine historische Bedeutung bekommen. Es kennt demnach die Geschichte den Begriff der Kausalgleichung überhaupt nicht, sondern wenn der kausale Zusammenhang zweier individueller historischer Vorgänge dargestellt werden soll, so kann das nur in Kausalungleichungen geschehen. So ist der Satz: kleine Ursache — große Wirkungen zwar für die Welt der naturwissenschaftlichen Begriffe falsch, während der Historiker sich niemals zu scheuen braucht, historisch wesentliche Wirkungen aus historisch unwesentlichen Ursachen entstehen zu lassen. Auch hier gehen wieder die Wege der Naturwissenschaft und der Geschichte notwendig auseinander. Nur der kann in dieser Inkongruenz einen Widerspruch erblicken, der sich von dem Phantom einer Universalmethode noch nicht losgesagt hat, und in den naturwissenschaftlichen Begriffsbildungen wirkliche Abbilder von Realitäten oder gar Abbilder der individuellen empirischen Wirklichkeit sieht. Nicht minder sorgfältig muss ferner noch eine andere Umbildung, die der Begriff des Kausalzusammenhanges in der Naturwissenschaft bisweilen erfährt, von der Auffassung der Wirklichkeit als Geschichte ferngehalten werden. Die Begriffe von Ursachen sind nämlich in den naturwissenschaftlichen Kausalgesetzen nicht nur allgemein, sondern es wird vielfach auch ein naturwissenschaftliches Kausalgesetz selbst als Ursache bezeichnet. So soll z. B. das Fallgesetz die Ursache der beschleunigten Geschwindigkeit eines fallenden Körpers, die Gesetze über die Brechung von Lichtstrahlen die Ursachen eines Regenbogens, die Assoziationsgesetze die Ursachen des Auftauchens von Vorstellungen aus der Erinnerung sein, oder es wird gar ein Gesetz als Ursache eines anderen Gesetzes betrachtet. Gegen diese Ausdrucksweise ist so lange nichts einzuwenden, als man sich bewusst bleibt, dass durch sie wieder nur etwas über das Verhältnis von Begriffen zueinander ausgesagt wird, und dass in der empirischen Wirklichkeit immer nur besondere und individuelle Dinge und Vorgänge, aber niemals Allgemeinbegriffe oder Gesetze als Ursachen gelten können. Man kann den Gesetzen wohl Wirkungen unterordnen, aber der übergeordnete Begriff steht zu dem ihm untergeordneten Exemplar notwendig in einem ganz anderem Verhältnis als in dem von Ursache und Wirkung. Wenn demnach zwar die Naturwissenschaft als "Ursache" der beschleunigten Bewegung eines fallenden Körpers das Fallgesetz oder auch das Gravitationsgesetz als Ursache des Fallgesetzes betrachten darf, weil sie immer nur allgemeine Begriffe miteinander verbinden will, so würde in der Geschichtswissenschaft jeder Versuch, bei der Darstellung eines einmaligen individuellen Kausalzusammenhanges allgemeine Begriffe oder Kausalgesetze als wirkende Ursachen anzusehen, uns die Möglichkeit rauben, den historischen Vorgang zu verstehen, denn statt der angestrebten Kenntnis dessen, was einmal wirklich Ursache war und wirkte erhielten wir nur allgemeine begriffliche Abstraktionen, die uns niemals zeigen könnten, wodurch die historischen Ereignisse geworden sind. Dies ist besonders dann zu beachten, wenn es sich darum handelt, die Wirkungen kennen zu lernen, die von einem Ganzen oder einem Kollektivum ausgehen und die Individualität eines oder mehrerer seiner Glieder bestimmen. Hier wird häufig ein allgemeiner Begriff von allen Teilen dieses Ganzen gebildet, dieser Gattungsbegriff dann mit der konkreten Gattung verwechselt, und nun versucht, jedes Glied des Kollektivums als bewirkt durch den allgemeinen Begriff anzusehen. Aus diesem Grunde hat man dann auch geglaubt, in den Theorien, die über den Einfluss der Umwelt oder des "Milieu" auf die historischen Persönlichkeiten gebildet worden sind, eine Rechtfertigung der naturwissenschaftlichen Methode in der Geschichte zu besitzen, und nicht selten treten in Folge dessen Gedankengänge auf, die man, ohne sich einer übertreibung schuldig zu machen, etwa auf folgenden Ausdruck bringen kann. Weil jedes Individuum von einer "allgemeinen" Umgebung kausal bedringt sei, könne es nicht mehr als ein Individuum angesehen werden, denn die allgemeine Umwelt bringe doch natürlich keine individuellen Wirkungen hervor, und deshalb sei jede individualistische Geschichtsschreibung verwerflich. Die Wissenschaft habe es immer nur mit den "allgemeinen Massen" zu tun, in denen die Individuen restlos aufgehen, und die wahren Ursachen des historischen Verlaufes seien niemals das Besondere sondern immer das Allgemeine, aus dem das Besondere mit absoluter Gesetzmäßigkeit folge. Es stehe also, weil jeder Einzelne nur das Produkt der Umwelt sei, der Geschichte nichts mehr im Wege, sich zu einer Gesetzeswissenschaft zu entwickeln und wie die Naturwissenschaft immer nur die Gattungen und niemals die Individuen zu behandeln. Die Begriffsverwirrung welche derartigen Behauptungen zugrunde liegt, haben wir, so weit sie auf der Verwechslung der konkreten Gattung mit dem allgemeinen Gattungsbegriff beruhen, bereits aufgedeckt, aber es wird doch gut sein, auch die Scheidung von Naturgesetzlichkeit und historischer Kausalität noch ausdrücklich auf das Verhältnis von Individuum und Milieu anzuwenden. Dass jeder Mensch und jedes historische Individuum überhaupt von seiner Umgebung Einwirkungen erfährt und in seiner Eigenart durch sie mitbestimmt wird, ist natürlich ohne Weiteres zuzugeben, ja das hat wohl noch niemand ernsthaft geleugnet. Aber auch wenn man sich diese Einwirkungen so groß und entscheidend denkt, wie nur irgend möglich, so ist doch nicht nur die Umwelt als Wirklichkeit in jedem Falle selbst etwas Individuelles und Besonderes und von anderen Umwelten zu anderen Zeiten und an anderen Orten individuell verschieden, sondern es müssen ferner, da kein einzelner Mensch dem anderen gleicht, auch die Kausalzusammenhänge jedes historischen Individuums mit seiner individuellen Umwelt in jedem besonderen Falle von jedem anderen Falle individuell verschieden sein, und sie sind daher nur unter den Begriff der historischen Kausalität, nicht aber unter Naturgesetze zu bringen. Hat man sich aber diese einfache Tatsache zum Bewusstsein gebracht, so ergibt sich, dass die Milieutheorie für die Logik der Geschichte nichts anderes bedeutet als das, was bereits aus der Anwendung des Kausalprinzips auf alle empirische Wirklichkeit sich ergibt, dagegen für die Frage, ob naturwissenschaftliche oder individualistische Methode in unserem Sinne von dem Historiker anzuwenden ist, nichts bedeutet. Es dürfte wohl überhaupt wenig Schlagworte geben, die so leer sind wie der Ausdruck "Milieu", und von denen man trotzdem so viel Aufhebens gemacht hat. Am besten können wir uns vielleicht auch hier wieder das kausale Verhältnis des Einzelnen zur Umwelt und damit die Bedeutung der Milieutheorie für das logische Wesen der Geschichte klar machen, wenn wir uns den einen "allgemeinen" Raum in lauter individuelle Raumteile von besonderer Gestaltung zerlegt denken und nun fragen, wie weit sich die individuelle Gestaltung der Teile aus den allgemeinen Gesetzen des Räumlichen begreifen lässt. Die Antwort ist einfach: jede individuelle Raumgestaltung muss dann zwar als etwas betrachtet werden, das in seiner Individualität ganz ausschließlich von der Umgebung bedingt ist, d. h. der individuelle Raumteil ist gewissermaßen ein Individuum nur durch das Milieu oder die Umgebung, in der er sich befindet, und er würde sich durch jede änderung seiner Umgebung selbst ändern. Aber auch er hört dadurch doch niemals auf, individuell zu sein, und er bleibt für eine Wissenschaft, die auf Bildung allgemeiner Begriffe ausgeht, unbegreiflich. Unser Satz also, dass die Geschichte es stets mit Individuellem und naturwissenschaftlich Unbegreiflichem zu tun hat, steht hiernach selbst mit der Behauptung nicht im Widerspruch, nach der jedes Individuum allein durch seine Umgebung bestimmt werde und gar nichts "Eigenes" zeige, denn setzen wir sogar voraus, dass jede historische Persönlichkeit von den "Verhältnissen", der "Zeit", oder wie man sich sonst ausdrücken will, so vollkommen und restlos abhängig sei, dass SPINOZAs Gleichsetzung von Individualität und Negation zuträfe, so könnte darum doch die kausale Bestimmtheit eines besonderen Individuums durch das Milieu so wenig aus allgemeinen Gesetzen abgeleitet werden, wie die Besonderheiten eines individuellen Raumteiles aus den allgemeinen Gesetzen, die für das Räumliche überhaupt oder für jeden beliebigen Raumteil gelten, insofern er als Exemplar eines allgemeinen räumlichen Begriffes in Betracht kommt. Wir dürfen jedenfalls auch hier sagen, dass was für die individuellen Gestaltungen des homogenen Raumes gilt, wohl jedenfalls für die individuelle Gestaltung von Teilen der nirgends homogenen empirischen Wirklichkeit gelten muss, und dass daher kein noch so weit gehender Glaube an den Einfluss des Milieu den Historiker von der Aufgabe entbinden kann, die individuellen Einflüsse der individuellen Umwelt auf die einzelnen historischen Individuen zu erforschen. Selbstverständlich gilt dieselbe Betrachtung auch, wenn jedes Individuum als ein notwendiges Produkt der Vergangenheit aufgefasst wird, denn es ist zwar gewiss jeder Einzelne auch in dem Sinne kausal bedingt, dass er in eine bereits vorhandene Situation hineinwächst, die sich durch lange Zeiträume hindurch allmählig entwickelt hat. Es lebt daher in ihm die Vergangenheit weiter, und er wird niemals im Stande sein, sich von der Tradition vollkommen loszulösen, denn auch wenn er es versucht und gegen sie ankämpft, muss sein ganzer Kampf von der Art dieser Tradition abhängen. Aber ebensowenig wie die Einflüsse der Umwelt können diese Einflüsse der Vorwelt die Bedeutung haben, dass durch sie das einzelne Individuum aufhört, etwas Besonderes und Einmaliges zu sein und als solches für den Historiker in Betracht zu kommen. Die Geschichte wird vielmehr immer wie die Umwelt so auch die Vorwelt als individuelle Ursache ansehen müssen, deren individuelle Wirkungen zu erforschen und in historischen Begriffen darzustellen sind. Verkennen kann dies wiederum nur der, welcher die konkrete Gattung, deren Teil jeder Einzelne ist, mit dem allgemeinen Gattungsbegriff verwechselt und diesen Gattungsbegriff als "Volksseele" oder "Zeitgeist" zu einer metaphysischen Realität hypostasiert. Dann wird er natürlich dies "Allgemeine" zur wahren Ursache des Geschehens machen und behaupten, dass der Gang der Geschichte nur scheinbar von individuellen Ereignissen beeinflusst werde. In Wahrheit jedoch ist ein solcher allgemeiner Begriff, wenn er als Erklärungsgrund auftritt, nichts als ein asylum ignorantiae, und ein echter Historiker wird das auch, gerade wenn er es mit allgemeinen Massenbewegungen zu tun hat, stets empfinden. TREITSCHKE sagt im Vorwort zum fünften Bande seiner deutschen Geschichte: "Ein Mangel lässt sich bei allem Fleiße nicht ganz beseitigen. Das Leben der breiten Massen des Volks bleibt in einem Zeitalter reflektierter Bildung immer geheimnisvoll, und wie viel der Historiker auch an wirtschaftlichen, politischen, religiösen Erklärungsgründen vorbringen mag, zuletzt kann er doch nur einfach die Tatsache feststellen, dass die Stimmung der Zeit reif wurde für eine Revolution(6)." Wie TREITSCHKE aber wird jeder, der sich von metaphysischen Begriffshypostasen frei hält, immer nur in individuellen Ereignissen die Ursachen des geschichtlichen Werdens und die Objekte der historischen Darstellung erblicken und wissen, dass allgemeine Wendungen wie "Stimmung der Zeit" nur auf Mängel und Lücken im historischen Material hinweisen, aber nichts erklären können. Kurz, es sind auch hier wieder gerade die "Modernen" und die angeblichen Empiristen, die mit einer unhaltbaren Geschichtsmetaphysik arbeiten und wie die mittelalterlichen Realisten aus begrifflichen Abstraktionen historische Wirklichkeiten hervorgehen lassen wollen. Sie sollten doch ihren eigenen Begriffsapparat erst einer kritischen Revision unterziehen, ehe sie diejenigen Ideologen schelten, die nicht in allgemeinen Begriffen sondern nur in Wirklichkeiten das geschichtliche Leben und die geschichtlichen Kausalzusammenhänge zu erblicken vermögen und von diesem in gutem Sinne empiristischen Standpunkt aus die Methode der Geschichtswissenschaften zu verstehen suchen. Schließlich stellt uns der Begriff der historischen Kausalität vor noch ein Problem. Wie gewinnt der Historiker eine allgemein verständliche und übertragbare Einsicht in den individuellen Zusammenhang einer bestimmten historischen Ursache mit einem bestimmten historischen Effekt? Es ist klar, dass er hier, ebenso wie bei der Bildung historischer Begriffe überhaupt, wieder einen Umweg machen muss, der durch allgemeine Begriffselemente hindurch geht, denn eine volle individuelle Kausalverknüpfung ist wie jede volle Wirklichkeit nur zu erleben oder in der Erinnerung zu reproduzieren, aber niemals direkt wissenschaftlich darzustellen, und zwar müssen die allgemeinen Begriffselemente in diesem Falle allgemeine Begriffe von Kausalverhältnissen sein. Doch brauchen wir nur an das bereits früher über die Elemente jedes historischen Begriffes Gesagte zu erinnern und das dort Dargelegte etwas weiter auszuführen. Die Darstellung eines individuellen Kausalzusammenhanges geschieht natürlich in der Geschichte nicht dadurch, dass wie in der Naturwissenschaft Ursache und Wirkung in ihrer Totalität einem allgemeinen Kausalgesetz untergeordnet werden, denn dadurch müssten sie ja ihre Individualität verlieren und aufhören, historische Objekte zu sein, sondern es müssen vielmehr die historischen Objekte, nach deren historischer Ursache gefragt wird, so analysiert werden, dass ihre durch die letzten Elemente ihrer historischen Begriffe dargestellten Bestandteile gesondert hervortreten, und es ist nun für jeden einzelnen Bestandteil die Ursache zu suchen. Die letzten Elemente eines historischen Begriffes sind aber notwendig allgemein, und deshalb ist es möglich, jede der ihnen untergeordneten Wirklichkeiten für sich als Effekt einer Ursache zu begreifen, die ebenfalls unter einen allgemeinen Begriff gebracht ist. Sind dann auf diese Weise für die einzelnen Bestandteile des historischen Effektes die Ursachen in allgemeinverständlicher Weise aufgezeigt, so schließen sich die gefundenen verschiedenen Elemente, die, wenn jedes für sich betrachtet wird, unter lauter allgemeine Begriffe von Ursachen gebracht werden können, in ihrer Gesamtheit wieder zu einem historischen Begriff zusammen, und in diesem besitzen wir dann den Begriff der historischen Ursache als Ganzes. Natürlich braucht, wenn nach der Ursache eines historischen Objektes gefragt wird, das wir als ein Ding auffassen, unter den historischen Begriff seiner Ursache nicht ebenfalls wieder ein Ding zu fallen, sondern es kann der Begriff der historischen Ursache aus Elementen der verschiendesten historischen Dinge und Vorgänge bestehen. So wird er wohl oft Elemente von verschiedenen Teilen oder Gliedern des Ganzen enthalten, zu dem der historische Effekt selbst als Teil oder Glied gehört, und diese lassen sich dann nicht wieder zu dem Begriff eines individuellen Dinges verbinden, aber es genügt ja, damit unsere Prinzipien sich durchführen lassen, auch vollkommen, wenn nur auf jeden Fall der so entstehende Begriff in der Totalität seiner Bestandteile überhaupt ein individueller historischer Begriff ist, und dass dies so sein muss, ist nicht schwer zu zeigen. Selbstverständlich können wir, um die logische Struktur der historischen Ursachendarstellung zu verstehen, uns nur an ein ganz allgemeines Schema halten, das in keiner Weise den äußerst verwickelten Untersuchungen über historische Kausalzusammenhänge gerecht wird. Nehmen wir also an, der Historiker suche zu zeigen, wodurch ein individuelles historisches Objekt W verursacht ist, und dieses W falle unter den individuellen Begriff S, dessen letzte Elemente a, b, c, d, e sind. Er wird dann nicht ohne weiteres ein anderes historisches Objekt U finden können, dessen historischer Begriff Σ in einem direkt darstellbaren notwendigen Zusammenhange mit dem historischen Begriff S steht, aber er wird darauf ausgehen, Ereignisse festzustellen, die unter allgemeine Begriffe von Ursachen für a, b, c, d, e fallen, und wenn nun die so gefundenen allgemeinen Begriff α, β, γ, δ, ε mit den Elementen des historischen Begriffes S so zusammenhängen, dass ein unter den Begriff a fallendes Objekts ist, ein unter β fallendes die Ursache von b u. s. w., so kann der Historiker die allgemeinen Begriffe α, β, γ, δ, ε als Begriffselemente zu dem gesuchten historischen Begriff Σ zusammenstellen und sagen, dass er die wesentlichen Bestandteile der historischen Ursache von W enthalte. Dann aber muss, wenn der aus a, b, c, d, e bestehende Begriff S ein absolut historischer Begriff sein, dem nur eine einzige historische Wirklichkeit U untergeordnet werden kann, denn wenn es mehrere Objekte U mit den Merkmalen α, β, γ, δ, ε gäbe, so müssten sie, da für die Kausalverhältnisse der Begriffselemente der Satz der Ursachenäquivalenz gilt, auch mehrere Objekte W mit den Merkmalen a, b, c, d, e hervorgebracht haben, was der Voraussetzung widerspricht. Nur dann kann der Begriff Σ einen allgemeinen Inhalt haben, wenn er unvollständig ist, d. h. nicht alle Elemente enthält, die Ursachen für die Elemente von S sind, und das wird auch wahrscheinlich sehr häufig der Fall sein, aber er gehört dann zu der Art der historischen Begriffe, die wegen des logisch zufälligen Materialmangels nicht als negative Instanzen gegen unsere Theorie gebraucht werden dürfen. Ist Σ dagegen ein vollständiger Begriff, d. h. enthält er wirklich alle Ursachenbegriffe, nach denen für die wesentlichen Elemente des historischen Effektbegriffes gesucht wurde, so müssen seine Elemente in ihrer Totalität notwendig einen Komplex bilden, der nur auf eine einmalige historische Situation passt, und es ist dann der historische Kausalzusammenhang zwischen den individuellen Objekten W und U mit Hilfe der allgemeinen Begriffselemente von S und Σ in allgemein verständlicher und übertragbarer Weise dargestellt, d. h. wir begreifen, wie ein einmaliger individueller historischer Effekt aus einer einmaligen individuellen historischen Ursache hervorgeht. Freilich weist uns der Umstand, dass die Darstellung historischer Kausalzusammenhänge nur mit Hilfe von Begriffen möglich ist, die einen allgemeinen Kausalbegriff oder auch ein Naturgesetz enthalten, von Neuem darauf hin, dass die Geschichtswissenschaft es nicht nur mit allgemeinen Werten und allgemeinen Kollektivindividuen, sondern wirklich auch mit allgemeinen Begriffen, die nach naturwissenschaftlicher Art gebildet sind, zu tun hat, und daraus ergeben sich Beziehungen zwischen der historischen und der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung. Zwar werden die allgemeinen Begriffe, die wir brauchen, um zu verstehen, wie ein individuelles Ereignis das andere bewirkt, ebenso wie die allgemeinen Wortdeutungen, zum größten Teil unwillkürlich entstanden sein und nicht eigentlich wissenschaftliche Begriffe bilden. Wir wissen alle, dass ein Dolchstoß die Ursache des Todes eines Menschen sein kann, und wir verstehen daher, warum Cäsar starb, als Brutus und seine Gefährten mit Dolchen auf ihn eindrangen, ohne uns im Geringsten um den wissenschaftlichen physiologischen Begriff des Todes durch Stichwaffen zu kümmern, und achten wir darauf, wie in historischen Werken der Kausalzusammenhang der Ereignisse dargestellt wird, so werden wir fast durchweg solche vor aller Naturwissenschaft in der "Erfahrung des Lebens" entstandene allgemeine Sätze über ursächlichen Zusammenhang benutzt finden. Ausgeschlossen jedoch ist die Möglichkeit nicht, dass von diesen populären Allgemeinvorstellungen über ursächliche Verknüpfung zu Begriffen vorgeschritten wird, die erst eine nach Art der Naturwissenschaft verfahrende Untersuchung über Kausalverhältnisse gebildet hat, und dadurch können dann so viele Beziehungen zwischen naturwissenschaftlicher und historischer Begriffsbildung entstehen, dass man vielleicht Mühe hat, in den historischen Darstellungen die durcheinander gemischten Bestandteile von logisch verschiedener Struktur überall zu trennen. Wird dadurch aber etwas an dem logischen Gegensatz von Naturwissenschaft und Geschichte geändert? Man kann sich dies am besten an einer Darstellung klar machen, in der viel von naturwissenschaftlichen und geldwirtschaftlichen Zeitaltern die Rede ist, da nämlich diese Begriffe fast überall auftauchen, wo das Verfahren der Geschichte als naturwissenschaftlich zu erweisen versucht wird. So soll nach LAMPRECHT ein methodologischer Unterschied bestehen zwischen folgenden Sätzen, von denen der zweite ein Beispiel für die "neue Methode" ist: "750 war um Fulda eine Hungersnot, so dass sogar Leute auswanderten", und: "750 war um Fulda eine Hungersnot, die entsprechend dem Zeitalter rein naturwissenschaftlichen Charakter trug bis zu dem Grade, dass selbst Leute auswanderten." Es ist nicht zu bezweifeln, dass der allgemeine Begriff der Naturalwirtschaft uns hier den kausalen Zusammenhang verständlicher machen kann, aber es ist ebenso sicher, dass die Geschichtswissenschaft zu allen Zeiten allgemeine Begriffe zu diesem Zwecke verwendet hat, und dass ferner dies Verfahren nicht etwa naturwissenschaftlich ist, sondern nur dazu dient, individuelle historische Ereignisse miteinander zu verknüpfen. TREITSCHKE z. B. spricht von Steins Städteordnung als dem Ausgangspunkt für die deutsche Selbstverwaltung und sagt, dass durch sie der lebendige Gemeinsinn im deutschen Bürgertum wieder erweckt sei. Auch hier ist uns der Kausalzusammenhang von Selbstverwaltung und Gemeinsinn sofort verständlich. Aber die Sätze: Selbstverwaltung erweckt Gemeinsinn, und Naturalwirtschaft treibt bei Hungersnöten Menschen bis zur Auswanderung, sind doch nicht etwa "historische Gesetze", so dass ihre Aufstellung das Ziel einer historischen Untersuchung bildet, sondern sie sind lediglich Mittel zur Darstellung historischer Kausalzusammenhänge und sagen uns über den individuellen historischen Verlauf jener besonderen Fuldaer Hungersnot und über die besondere Erweckung des deutschen Gemeinsinns durch Steins Reformen noch gar nichts. Selbstverständlich ist es nicht möglich, logische Normen dafür aufzustellen, in welchem Maße Ergebnisse der Naturwissenschaft herangezogen werden können, um historische Kausalzusammenhänge verständlich zu machen, aber wir haben auch gar kein Interesse daran, dies weiter zu verfolgen, denn eine auch noch so ausgedehnte Benutzung naturwissenschaftlicher Kausalgesetze, die kein Verständiger dem Historiker wird verbieten wollen, kann nicht das Geringste an dem Wesen der historischen Begriffsbildung ändern. Da diese Kausalgesetze immer nur Mittel sind, um den kausalen Zusammenhang individueller historischer Ereignisse einzusehen, so unterscheiden sie sich im Prinzip nicht von den anderen bisher betrachteten naturwissenschaftlichen Begriffen in der Geschichte, die niemals als um ihrer selbst willen erstrebte vollständige historische Begriffe auftreten, sondern nur Elemente von historischen Begriffen und insofern Umwege sind, auf denen die Darstellung wieder zum Individuellen zurückkehrt. Viel eher könnte man sagen, dass wir den allgemeinen Kausalbegriffen eine zu große Bedeutung für die Geschichtswissenschaft beigelegt haben, und in der Tat ist hier eine einschränkende Bemerkung notwendig. An keiner Stelle dieses Versuchs, die logischen Grundlagen der Geschichtswissenschaft kennen zu lernen, müssen wir nämlich mit großem Nachdruck darauf hinweisen wie hier, dass es sich lediglich um die Konstruktion eines logischen Ideals handelt, hinter dem die Geschichtswissenschaft nicht nur bisher weit zurückgeblieben ist, sondern für alle Zeiten weit zurückbleiben muss, d. h. die Begriffe historischer Ursachen werden nahezu immer unvollständige historische Begriffe sein und sich deshalb unserem Schema nicht restlos einfügen. Mehr als irgendwo muss der mit dem Wesen der Geschichtswissenschaft notwendig verknüpfte Materialmangel sich bei der nach absolut historischen Begriffen strebenden geschichtlichen Ursachenforschung geltend machen. Handelt es sich nur um die Feststellung von historisch wesentlichen Tatsachen, so kann man wenigstens in manchen Fällen hoffen, dass wegen der Bedeutung, die diese Tatsachen für alle haben, auch die Kunde von ihnen nicht ganz verloren gegangen sein wird. Kommen dagegen die Ursachen der historisch wesentlichen Objekte in Betracht, so besteht kein Grund, der die Erhaltung der Quellen in größerem Maße begünstigt, als die Erhaltung der Quellen für die Kenntnis irgendwelcher beliebigen Wirklichkeit. Dieser Umstand erklärt es auch, warum viele Historiker das Forschen nach den Ursachen überhaupt glauben ablehnen zu müssen. Sie fühlen ganz richtig, dass sie in den meisten Fällen vor eine tatsächlich unlösbare Aufgabe gestellt sind, sie durchschauen die Wertlosigkeit der vagen Allgemeinbegriffe, die von den Vertretern der "neuen" Methode an die Stelle historischer Begriffe von Ursachen, die unbekannt sind, gesetzt werden, und sie haben daher für die Praxis auch durchaus Recht, wenn sie es als einen in den meisten Fällen hoffnungslosen Versuch bezeichnen, die Ursachen für manche historische Individuen festzustellen. Die Geschichtstheorie dagegen muss trotzdem Wert darauf legen, dass die Forderung nach historischer Ursachenforschung im Allgemeinen logisch berechtigt ist und nur an der Unvollständigkeit des Materials scheitert, denn sie wird so um so sicherer zeigen können, dass auch, falls einmal die Vollständigkeit des Materials die denkbar vollkommenste Einsicht in den historischen kausalen Zusammenhang gestatten sollte, die Geschichtswissenschaft nicht etwa naturwissenschaftlich verfährt, sondern ebenso wie überall die Darstellung einmaliger individueller Wirklichkeiten zum Ziel hat. Dann erst ist das logische Wesen der Geschichte vollkommen klar, und dann erst ist die durch den Hinweis auf den kausalen Zusammenhang der historischen Ereignisse gestützte Forderung einer "neuen" historischen Methode in ihrer ganzen Haltlosigkeit erwiesen. ![]()
1) Sigwart sagt (Logik I, Seite 353) mit Recht: "Vom Gattungsbegriff ist die Gattung im konkreten Sinne, die Gesamtheit der unter einen Gattungsbegriff fallenden Dinge . . . . selbstverständlich zu unterscheiden". Aber es ist auffallend, wie selten diese "selbstverständliche" Unterscheidung wirklich konsequent durchgeführt wird, und wie oft daher folgenschwere Unklarheiten entstehen. Eine höchst erfreuliche Ausnahme bildet die gedankenreiche Schrift von Theodor Kistiakowski: Gesellschaft und Einzelwesen, 1899. Mehrere, zum Teil verbreitete Theorien, die auf der genannten Verwechslung beruhen, sind hier überzeugend als unhaltbar dargetan. Vgl. besonders Seite 126f, 138f und 178 f. 2) vgl. weiter oben. 3) vgl. weiter oben 4) Vgl. besonders: Lotze, Logik (System der Philosophie, I) Seite 30f. 5) Hierdurch erledigt sich wohl auch der Einwand, den Max Scheler (Die transzendentale und die psychologische Methode, 1900, Seite 142f.) gegen meine Theorien erhoben hat. Auf die historische Frage, ob der Satz: "Realität hat nur das gesetzmäßig Bestimmte", "eine unumgängliche Folge der Erkenntnistheorie Kants" ist, kann ich hier natürlich nicht eingehen. Tatsächlich fällt jedenfalls der Begriff des kausal Bestimmten mit dem des gesetzmäßig Bestimmten nicht zusammen. 6) Treitschke, Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert, 1893, Bd. V, Seite III. "Mangel" und "Stimmung der Zeit" sind von mir gesperrt. |