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HEINRICH RICKERT
Die Grenzen der
naturwissenschaftlichen Begriffsbildung

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Einleitung
Erstes Kapitel - Die begriffliche Erkenntnis der Körperwelt
Zweites Kapitel - Natur und Geist
Drittes Kapitel - Natur und Geschichte
Viertes Kapitel - Die historische Begriffsbildung
I. Das Problem der historischen Begriffsbildung
II. Das historische Individuum
III. Die teleologische Begriffsbildung
IV. Der historische Zusammenhang
V. Die geschichtliche Entwicklung
VI. Die naturwissensch. Bestandteile i. d. histor. Wissenschaften
VII. Geschichtswissenschaft und Geisteswissenschaft
VIII. Die historischen Kulturwissenschaften
Fünftes Kapitel - Naturphilosophie und Geschichtsphilosophie


Viertes Kapitel
Die historische Begriffsbildung

V. Die geschichtliche Entwicklung

Der Begriff des historischen Zusammenhanges und besonders der Begriff der kausalen historischen Verknüpfung treibt uns jedoch noch in einer anderen Richtung über den zuerst aufgestellten Begriff des historischen Individuums hinaus. Die anfangs im Interesse einer allmählichen Begriffsbestimmung gemachte Fiktion nämlich, als sei ein historisches Objekt eine in sich abgeschlossene Gestaltung, haben wir noch immer nicht ganz verlassen. Zwar wissen wir, dass jedes einzelne Individuum einem umfassenderen Individuum einzuordnen ist, und dass die Geschichte nach seinen individuellen Ursachcen suchen muss. Aber auch hiernach erscheint das historische Individuum noch als ein Produkt dieser Ursachen, das nun, nachdem es einmal hervorgebracht ist, gewissermaßen ruht, und dies ist wieder eine unhistorische Abstraktion. Es sind ja niemals fertige Dinge sondern immer in Bewegung befindliche Vorgänge, welche die Geschichte darstellt. Nur so lange aber, als wir es mit fertigen oder ruhenden Objekten zu tun haben, scheinen sich nach der angegebenen Methode in ihrer intensiven Mannigfaltigkeit die wesentlichen von den unwesentlichen Bestandteilen scheiden und zu einem individuellen Begriff zusammenstellen zu lassen. Wird dagegen an ihre Stelle ein kausal bedingter zeitlicher Verlauf gesetzt, so entstehen neue Schwierigkeiten. Der Historiker muss auch Prozesse erstens als notwendige Einheiten auffassen können, und sie zweitens nicht nur nach Außen hin abzuschließen sondern auch im Innern in eine Anzahl von Stufen zu teilen im Stande sein, d. h. er hat stets eine übersehbare Reihe von verschiedenen Stadien darzustellen, aus denen der historische Ablauf sich als den wesentlichen Gliedern zusammensetzt. Auf diese Weise erst kommt Gechichte als Wissenschaft vom wirklichen Geschehen zu Stande, und wir haben also noch ausdrücklich zu zeigen, welcher logischer Mittel es hierzu bedarf.

Den historischen Ablauf der Ereignisse pflegt man als eine Entwicklung zu bezeichnen und es als Aufgabe der Geschichte zu betrachten, die Entwicklung ihrer Objekte darzustellen. Wir werden sehen, dass der Entwicklungsbegriff in der Tat, wenn er richtig verstanden wird, das logische Wesen der Geschichtswissenschaft zum Ausdruck bringt, und dass insbesondere in ihm auch die Lösung des soeben dargelegten Problems zu finden ist. Ja, es lässt sich sogar zeigen, dass es sich dabei nur um eine Erweiterung des bereits gewonnenen teleologischen Prinzips der historischen Begriffsbildung handelt. Doch haben wir Grund, hier wieder nicht den direkten und kürzesten Weg einzuschlagen. Der Ausdruck Entwicklung gehört nämlich zu den beliebtesten Schlagworten unserer Zeit, und schon dieser Umstand legt den Verdacht nahe, dass in seiner Bedeutung sich die allerverschiedensten, ja einander ausschließenden Begriffe zu trüber Einheit vermischen. Insbesondere spielt er auch in der Naturwissenschaft unserer Tage eine große Rolle, und es gilt daher, um zu wissen, was unter historischer Entwicklung zu verstehen ist, zuerst wieder alle die verschiedenen Entwicklungsbegriffe anzugeben, um dann den für uns allein in Frage kommenden Begriff sorgfältig von den anderen mit demselben Namen bezeichneten Begriffen zu scheiden.

Dabei kann man zunächst alle teleologischen Momente beiseite lassen und unter Entwicklung das bloße Geschehen oder Werden im Gegensatz zum ruhenden oder beharrenden Sein verstehen, und dann folgt schon aus dem Begriff der Geschichte als der Wirklichkeitswissenschaft, dass sie es stets mit einer Entwicklung zu tun hat, denn die empirische Wirklichkeit beharrt nie. Jeder ihrer Teile ist nicht nur geworden sondern bleibt auch stets im Werden begriffen. Bisweilen geht dieser Prozess allerdings so langsam vor sich, dass wir ihn nicht bemerken, oder dass er ohne Bedeutung ist. Solche Fälle werden sich aber in den Gebieten der Wirklichkeit, die historische Individuen im engeren Sinne des Wortes sind, nur sehr selten finden, und jedenfalls dürfen wir sagen, dass die Geschichte, soweit sie es kann, das Geschehen und Werden zu verfolgen hat. Es ist das so einleuchtend, dass es einer weiteren Begründung nicht bedarf.

Nur einem Missverständnis müssen wir vorbeugen. Stellen wir nämlich der Geschichte die Aufgabe, zu zeigen, wie die Dinge geworden sind, so meinen wir dies nicht in dem Sinne, in dem man heute vielfach diese Forderung ausspricht. Man kann hören, dass die "ältere" Geschichte die Darstellung des Werdens vernachlässigt und erst die "moderne" Wissenschaft sich auf diese Aufgabe besonnen habe. Denkt man bei der "älteren" Auffassung aber etwa an das bekannte Wort von RANKE , der von der Geschichte verlangte, dass sie zeigen solle, "wie es eigentlich gewesen", so besteht ein solcher Unterschied zwischen zwei Richtungen nicht. Aus dem Gedankenzusammenhang, in dem das viel zitierte Wort RANKEs sich findet, ergibt sich vielmehr, dass von ihm gar nicht das Sein im Gegensatz zum Werden gemeint ist. Er sagt: "Man hat der Historie das Amt, die Vergangenheit zu richten, die Mitwelt zum Nutzen zukünftiger Jahre zu belehren, beigemessen: so hoher ämter unterwindet sich der gegenwärtige Versuch nicht: er will bloß zeigen, wie es eigentlich gewesen" (1). Zu der Frage, die uns hier beschäftigt, hat RANKE in dem angeführten Satz also gar nicht Stellung nehmen wollen. Nur das Amt zu richten und zu belehren lehnt er ab, und im übrigen sucht dieser große Historiker, wo er von dem einmaligen Ablauf der Ereignisse erzählt, selbstverständlich stets zu zeigen, wie es geworden ist. Ebenso haben die anderen Vertreter der "älteren" Richtung nicht nur faktisch in dem Sinne Entwicklungsgeschichte getrieben, dass sie das Werden darstellten, wo sie es konnten, sondern einige von ihnen, z. B. SYBEL , DROYSEN , WAITZ , GIESEBRECHT , BERNHEIM (2), BELOW (3), haben sogar ausdrücklich ihre Wissenschaft, ebenso wie die Vertreter der "neuen" Richtung, eine Darstellung der Entwicklung genannt.

Es ist nun aber nicht nur unmöglich, auf den Entwicklungsbegriff in diesem weitesten Sinne irgendeine "neue" Geschichtswissenschaft zu begründen, sondern es ergibt sich aus ihm allein überhaupt noch nichts, was für die Methodenlehre der Geschichtswissenschaft bedeutsam wäre. Wenn alle Wirklichkeit Werden ist, so müssen unter diesen Begriff der Entwicklung die objekte aller empirischen Wissenschaften fallen. Die Ansicht, dass die Naturwissenschaft es mit dem Sein, die Geschichte dagegen mit dem Werden zu tun habe, konnten wir bereits früher damit zurückweisen, dass dieser Trennung ein Missverständnis zu Grunde liegt, welches den Gegensatz von Sein und Werden an die Stelle des Gegensatzes von allgemeinen Begriffen und werdendem Sein schiebt (4). Sobald wir nicht mehr Sein und Begriff miteinander verwechseln, so wissen wir auch, dass alles empirische Sein wird. Nur die Geltung der Begriffe ist dem Werden entzogen, und auch die Naturwissenschaft abstrahiert nichts überall in der Weise vom Werden, dass ihr dieser Begriff überhaupt fremd würde. Im Gegenteil, gerade die Gesetzesbegriffe wollen für ein Sein gelten, das Werden und Geschehen ist, und der Begriff der Entwicklung in seiner einfachsten und denkbar umfassendsten Bedeutung gehört also gleichmäßig der Naturwissenschaft wie der Geschichte an.

Vielleicht wird man sich aber auch sträuben, jedes beliebige Werden und Geschehen schon eine Entwicklung zu nennen, und es entsteht dann ein zweiter, engerer Entwicklungsbegriff. Die Stadien eines Werdeganges dürfen nicht eine Wiederholung oder einen Kreislauf bilden, sondern es muss mit ihrer zeitlichen Abfolge zugleich eine Veränderung verbunden sein, und die Geschichte hat es jedenfalls mit Entwicklung als einer Veränderungsreihe zu tun.

Auch diese Bestimmung ergibt sich wieder aus dem Begriff der Wirklichkeitswissenschaft. Da alle Wirklichkeit nicht nur Werden sondern auch Veränderung in dem Sinne ist, dass jedes Stadium irgendeines Werdeganges sich von allem vorangegangenen Sein unterscheidet, kommen Kreislauf und Wiederholung im strengen Sinne ebensowenig wie vollkommenes Beharren inder empirischen Wirklichkeit vor. Sie entstehen erst durch Abstraktion von den individuellen Differenzen der verschiedenen Werdegänge, d. h. es wird eine Reihe von Veränderungen als gleich einer anderen angesehen, wenn die Unterschiede für die leitenden Gesichtspunkte der Begriffsbildung keine Bedeutung haben.

So sagt man zwar, dass in jedem Jahre auf den Winter der Frühling folge, nach diesem der Sommer komme, nach dem Herbst es wieder anfange Winter zu werden, und dass dann "dieselbe" Reihe von Neuem beginne und sich immer wiederhole. Ein Kreislauf aber liegt hier allein mit Rücksicht auf die allgemeinen Begriffe der vier Jahreszeiten vor, und der Gedanke einer Wiederholung entsteht nur dadurch, dass wir lediglich das den verschiedenen gleichgenannten Jahreszeiten Gemeinsame im Auge haben. Als individuelle Wirklichkeit betrachtet hat dagegen noch kein Ablauf des Jahres dem anderen geglichen und wird es auch niemals tun. Ebenso ist die Umdrehung der Erde um die Sonne kein wirklicher Wiederholungsvorgang im strengen Sinne des Wortes, denn nur die lediglich begrifflich abtrennbaren quantitativen Bestimmungen der Ereignisse bleiben hier konstant. Ziehen wir die vollen Realitäten in Betracht, so ist es in jedem Jahre eine neue Erde, die sich um eine neue Sonne dreht, und nur in den allgemeinen Begriffen von Erde und Sonne werden diese individuellen Unterschiede und Veränderungen ignoriert. Kurz, es ist überall, was man auch unter den Begriff einer Reihe von Wiederholungen bringen mag, in Wirklichkeit eine Reihe von Veränderungen, in der nichts sich wiederholt. Der Gegensatz von Wiederholung und Veränderung löst sich vollständig in den logischen Gegensatz von Allgemeinem und Besonderem auf, der unserer Unterscheidung von Natur und Geschichte zu Grunde liegt.

Befindet sich aber alle Wirklichkeit in rastloser Veränderung, so kann dieser Begriff auch der Naturwissenschaft nicht fremd sein, und es darf dann die bloße Unterscheidung von Veränderungs- und Wiederholungsvorgängen nicht als ausschlaggebend bei der logischen Unterscheidung von historischer Entwicklungsgeschichte und Naturwissenschaft gelten. Wenn die Naturwissenschaft verschiedene Veränderungsreihen auf das hin betrachtet, was ihnen gemeinsam ist, so entsteht dadurch zwar der Begriff einer Wiederholung, aber innerhalb jeder einzelnen Wiederholung bleibt nun doch auch Veränderung erhalten, d. h. es muss immer eine Veränderung sein, die sich wiederholt, ja diese Veränderung allein ist es, die den naturwissenschaftlichen Begriff des sich wiederholenden Werdens inhaltlich bestimmt. Deshalb können wir sowohl Allgemeinbegriffe von Veränderungsreihen bilden als auch eine einmalige Veränderungsreihe daraufhin ansehen, was sie von allen anderen unterscheidet, ja es gibt Veränderungsgesetze, die aussagen, dass eine bestimmte Reihe von untereinander verschiedenen Stadien einer Veränderung notwendig aufeinander folgen, d. h. man kann feststellen, dass überall, wo ein unter einen Allgemeinbegriff A fallender Vorgang aufgetaucht ist, darauf ein zweiter folgen wird, der unter einen zweiten Allgemeinbegriff B gehört, und auf diesen ein dritter, der C unterzuordnen ist.

Auch der Begriff der Entwicklung als der einer Reihe von Veränderungen gehört also sowohl zur Auffassung der Wirklichkeit als Natur als auch zur Auffassung der Wirklichkeit als Geschichte, und es ist von Wichtigkeit, dass, wenn man unter Entwicklung jede Reihe von Verändderungen versteht, man auch von allgemeinen Entwicklungsgesetzen sprechen kann. Das Fallgesetz z. B. würde dann als Ausdruck für die überall und immer in derselben Weise sich "entwickelnde" Geschwindigkeit eines fallenden Körpers ein solches Gesetz sein, das alle Stadien der Entwicklung begreift, welche diese Geschwindigkeit im Laufe der Zeit durchmacht, und da es sich dabei um einen rein quantitativ bestimmten Begriff handelt, so wäre hier sogar die denkbar höchste überwindung der Mannigfaltigkeit, die eine unübersehbare Vielheit von Stadien vollständig in dem Begriff eines mathematischen und daher übersehbaren Kontinuums zusammenfasst, auch für die Entwicklungsreihe erreicht.

Vielleicht sollte man von Entwicklungsgesetzen nur dann sprechen, wenn es sich wirklich um unbedingt allgemeine Begriffe von Veränderungen handelt, aber man mag schließlich auch diejenigen allgemeinen Begriffe von Veränderungsreihen, in denen die allen Exemplaren eines nur empirisch allgemeinen Gattungsbegriffes gemeinsamen Entwicklungsstadien zum Ausdruck kommen, ebenfalls als Entwicklungsgesetze bezeichnen, wenn man nur stets im Auge behält, dass solche Entwicklungsgesetze als Allgemeinbegriffe von Veränderungsreihen nur zur Auffassung der Wirklichkeit als Natur gehören, dagegen keine Bedeutung mehr besitzen, sobald eine einmalige, also geschichtliche Entwicklungsreihe dargestellt werden soll. In ein Entwicklungsgesetz geht die Individualität und Besonderheit einer Entwicklung ebenso wenig ein, wie das Individuelle in ein Naturgesetz überhaupt, und Entwicklungsgesetze in dem angegebenen Sinne für historische Entwicklungsreihen aufstellen zu wollen, ist daher ein logisch widersinniges Unternehmen.

Wir heben dies besonders hervor, weil es hier Ausnahmen zu geben scheint, auf die man sich bei dem Versuch, die Möglichkeit historischer Gesetze darzutun, oft beruft, und zwar ist es die Astronomie, für welche, wie man glauben könnte, diese Ausführungen nicht gelten. Wir müssen deshalb dieser Wissenschaft, die wir schon einmal gestreift haben, unsere Aufmerksamkeit von Neuem zuwenden.

Den Grund dafür, dass die Astronomie zu Irrtümern über das Wesen des Erkennens verführt, kennen wir bereits. Sie ist eine "historische" Wissenschaft in unserem Sinne, insofern sie es mit einzelnen Individuen als solchen zu tun hat und diese sogar mit Eigennamen ausdrücklich benennt. Andererseits aber arbeitet sie auch mit Gesetzesbegriffen, die geradezu als Musterbeispiele für den Begriff des unbedingt allgemeinen Naturgesetzes gelten können, und es scheint ihr also wirklich möglich zu sein, Naturgesetze für einmalige individuelle Entwicklungen, z. B. für die verschiedenen aufeinander folgenden individuellen Stadien der einmaligen Veränderungsreihe des Sonnensystems aufzustellen. Kann man doch von jedem beliebigen seiner individuellen Zustände aus die individuelle Entwicklung zurückverfolgen und für die Zukunft vorausberechnen. Stellt daher nicht wirklich die Tatsache der Astronomie unsern Gegensatz von Naturwissenschaft und Wirklichkeitswissenschaft in Frage? Decken sich hier der Begriff und die Wirklichkeit nicht vollständig, so dass von einer Grenze, welche jede Wirklichkeit der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung entgegensetzen soll, nicht geredet werden darf? DUBOIS-REYMOND konnte, um seinen Begriff vom Naturerkennen, den er selbstverständlich mit dem des wissenschaftlichen Erkennens gleichsetzt, zu erläutern, nichts Besseres tun, als auf die Tätigkeit des Astronomen hinweisen, der "nur der Zeit in den Mondgleichungen einen gewissen negativen Wert zu erteilen braucht, um zu ermitteln, ob, als Perikles nach Epidauros sich einschiffte, die Sonne für den Piräus verfinstert ward". Was also liegt näher, als auch der Geschichtswissenschaft dieses Ideal vorzuhalten? Mag sie es auch so vollkommen wie die Astronomie niemals erreichen, so kann doch für sie das, was in dem einen Falle wirklich geschieht: das Begreifen einer einmaligen individuellen Entwicklungsreihe durch Naturgesetze, niemals im Prinzip unmöglich sein, oder es darf jedenfalls der Begriff eines historischen Entwicklungsgesetzes, wenn er in der Astronomie verwirklicht ist, nicht als ein logischer Widersinn bezeichnet werden.

Sehen wir genauer zu, inwieweit eine individuelle Entwicklung sich durch astronomische Gesetze wirklich darstellen lässt, so werden wir bald finden, dass es wieder lediglich die quantitativen Bestimmungen an den Weltkörpern sind, die in ihrer Bestimmtheit und, wenn man will, Individualität in Gesetze eingehen, dagegen alles Qualitative an den einmaligen individuellen Entwicklungsreihen in seiner Individualität und Besonderheit naturwissenschaftlich vollkommen unbegreiflich bleibt. Wenn man dies leicht übersieht, so kommt das nur daher, dass die nicht quantitativen Bestimmungen der Weltkörper uns entweder unbekannt sind oder für die Teile der Astronomie, die mit mathematisch formulierbaren Gesetzesbegriffen arbeiten, kein Interesse besitzen. Sie sind deshalb aber nicht weniger vorhanden, und die Möglichkeit, eine individuelle Entwicklung unter Gesetzesbegriffe zu bringen, beruht also in der Astronomie nur auf der begrifflichen Trennung der Quantitäten von den Qualitäten, d. h. nicht die volle wirkliche Entwicklung selbst, sondern nur ein kleiner, lediglich begrifflich zu isolierender, nicht faktisch abtrennbarer Teil von ihr geht in seiner quantitativen Besonderheit in Gesetze ein. Abgesehen von den individuellen Raum- und Zeitangaben dagegen ist auch in den astronomischen Gesetzesbegriffen alles allgemein, und sie beziehen sich also, so paradox es klingen mag, auch dann, wenn sie auf Objekte mit Eigennamen angewendet werden, doch nicht auf individuelle Wirklichkeiten. Es kommt in ihnen vielmehr der einzelne Weltkörper nur als Exemplar eines allgemeinen Begriffes in Betracht, d. h. er könnte durch jeden beliebigen anderen Körper ersetzt werden, der dieselbe Größe, Schwere, Dichte, Raumlage u. s. w., d. h. dieselben rein quantitativen Bestimmungen hat, dagegen als empirische Wirklichkeit eventuell ganz anders beschaffen wäre.

Die Astronomie vermag demnach so wenig wie irgendeine andere Wissenschaft mit allgemeinen Begriffen die Wirklichkeit selbst darzustellen, und das gilt sowohl, wenn wir an den jetzt vorhandenen Zustand unseres Sonnensystems als auch an die Entwicklung denken, die es durchgemacht hat, bevor es zu seiner jetzigen Gestaltung gelangt war. Dass der Saturn Ringe hat, ist zufällig, sagten wir schon einmal, wenn Zufall im Gegensatz steht zum Gesetz, und ebenso müssen wir sagen: dass gerade der Jupiter Monde hat, oder dass das Individuum Mars eine andere Farbe zeigt als das Individuum Venus, das sind Tatsachen, die man nur konstatieren, aber niemals aus Gesetzesbegriffen als notwendig ableiten kann. Begreifen lässt sich immer nur, wie überhaupt Ringe oder Monde an einem Planeten entstehen, aber nicht, warum sie gerade bei diesen Individuen in dieser bestimmten Zahl oder Form vorhanden sind, und ebensowenig ist der einmalige Werdegang, den wir die Entwicklung unseres Sonnensystems nennen, in seiner Eigenart unter naturwissenschaftliche Begriffe zu bringen. Man kann zwar vielleicht verstheen, wie aus einem Gasball durch Verdichtung irgendeine Sonne mit einem System von Planeten sich entwickelt, aber unsere Sonne und unser Planetensystem geht niemals als Individuum sondern immer nur als Exemplar in eine solche allgemeine naturwissenschaftliche Theorie ein, d. h. von den individuellen Eigentümlichkeiten seiner Entwicklung erzählt die allgemeine Theorie über die Entstehung von Planetensystemen überhaupt nichts, und sie gibt daher auch nicht seine Geschichte.

Immerhin zeigen die Entwicklungsgesetze der Astronomie eine Eigentümlichkeit, die sie von den anderen Naturgesetzen zu unterscheiden scheint. Setzt man nämlich in sie eine bestimmte, also individuelle Größe ein, so kann man sie ohne Weiteres auf bestimmte individuelle Raum- und Zeitstrecken eines bestimmten und individuellen Entwicklungsganges anwenden, und diese Möglichkeit ist auffallend.

Um nämlich die Geltung eines physikalischen Gesetzes auch nur mit Rücksicht auf seine quantativen Bestimmungen für eine individuelle Wirklichkeit aufzeigen zu können, müssen wir immer erst einen Körper durch das Experiment aus seinem historischen Zusammenhang herausnehmen und künstlich isolieren, so dass das, was an ihm gemessen werden soll, nicht durch den Einfluss anderer Wirklichkeiten "gestört" wird. Ja, dass ein Körper wirklich genau so fällt, wie es das Fallgesetz lehrt, kommt überhaupt auf der Erde nicht vor, und insofern scheinen die Sätze der Astronomie also doch eine Ausnahme zu bilden. Der Grund dafür ist jedoch nur der, dass die Körper, mit denen sich die Astronomie beschäftigt, faktisch immer so gegeneinander isoliert sind, wie sich dieses für einen Körper auf der Erde gar nicht oder nur mit größter Mühe bewerkstelligen lässt, denn die einzelnen Weltkörper sind räumlich soweit voneinander entfernt, dass ihre quantitativen Bestimmungen durch unberechenbare qualitative Einwirkungen nicht geändert werden. Dadurch aber ergibt sich für uns nur, dass selbst die Anwendung von Formeln mit bestimmten Größen auf quantitativ individuelle Wirklichkeiten nur in der Astronomie möglich ist, weil eben ihr objekt allein ohne künstliche Isolierung quantitative Bestimmungen zur Messung darbietet. Man könnte auch sagen, dass die Weltkörper die einzigen Individuen sind, die in keinem vollen historischen Zusammenhange stehen, und so bleibt die Astronomie notwendig die einzige Wissenschaft, die in ihre Entwicklungsgesetze individuelle quantitative Größen einsetzt oder zu dieser Einsetzung eine Veranlassung hat.

Die übrigen logischen Eigentümlichkeiten der Astronomie erklären sich daraus, dass ihr Objekt wegen seiner Einzigartigkeit eine Bedeutung erhält, die unser Interesse über die Allgemeinbegriffe hinaus zur Erforschung auch der individuellen und gesetzmäßig stets unbegreiflichen Gestaltung der einzelnen Teile hinleitet. Kenntnisse über die Individualität des umfassendsten historischen Ganzen, das wir kennen, müssen für unsere Weltanschauung und Lebensauffassung von Bedeutung sein, und daher wird auch das Ganze, dem unsere Erde als Schauplatz aller Geschichte sich einordnet, in einem gewissen Sinne zu einem historischen Individuum. So kommt es, dass Urteile, die Gesetze enthalten, und Urteile, die lediglich individuelle Tatsachen konstatieren, in der Wissenschaft vom Weltganzen nahe beieinander liegen. Begrifflich können sie trotzdem scharf voneinander geschieden werden, und vorbildlich für irgendeine andere Wissenschaft kann die logische Struktur der Astronomie niemals sein. Das Ideal einer "astronomischen Erkenntnis" gilt nur für die Astronomie selbst, und es bleibt trotz aller Astronomie also dabei, dass individuelle Entwicklungsreihen, die als volle Wirklichkeiten niemals nur quantitative sondern auch qualitative Bestimmungen haben, unter keinen Gesetzesbegriff zu bringen sind.

Dies alles aber, was mit Rücksicht auf weit verbreitete Irrtümer ausführlich klarzulegen war, dient nur dazu, von Neuem die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung zum Bewusstsein zu bringen, und führt uns über das bei der Aufstellung des Begriffes einer historischen Kausalkette gewonnene Resultat nicht hinaus. Der Unterschied von solchen Wirklichkeiten, die sich wiederholen, und solchen, die sich verändern, kann für sich allein noch nicht zur Einteilung der Wissenschaften und zur Abgrenzung der Naturwissenschaft gegen die Geschichte benutzt werden, denn er besagt nichts anderes, als dass die Geschichte die wirklichen Werdeprozesse mit Rücksicht auf ihre individuelle Veränderung, die Naturwissenschaft sie dagegen mit Rücksicht auf das betrachtet, was an ihnen unter die allgemeinen Begriffe einer Wiederholung fällt, und für eine positive Bestimmung des historischen Entwicklungsbegriffes haben wir noch nichts gewonnen (5). Nur insofern ist der Begriff der Veränderung der Geschichte eigentümlich, als die Veränderung eine einmalige ist und etwas noch nie vorher Dagewesenes, Neues hervorbringt. Nun ist aber alles Individuelle auch neu, und deshalb führt der Begriff der individuellen Veränderung als solcher uns nicht weiter.

Es bleibt die Frage unbeantwortet, welches Neue und welche Veränderungen die Geschichte darstellt. Darauf darf aber die Antwort nur lauten, dass es die wesentlichen Veränderungen sind, d. h. dass das Neue nicht nur anders, sondern auch im teleologischen Sinne neu, also durch seine Neuheit zugleich von Bedeutung sein muss. Es ist daher zu dem Begriff der einmaligen Veränderung noch ein Moment hinzuzufügen, damit er zu dem einer historischen Entwicklungsreihe wird, ebenso wie zu dem Begriff des Individuums überhaupt noch etwas hinzukommen musste, damit er zum Begriff des historischen Individuums wurde.

Tatsächlich klingt nun auch schon in dem Wort Entwicklung wohl für jeden eine Bedeutung mit, die über den Begriff der bloßen Veränderungsreihe hinausführt. Sagen wir nämlich, dass etwas sich "entwickelt", so denken wir dabei von vornherein entweder an das Ende oder an das Ganze des betreffenden Prozesses und beziehen die verschiedenen Stadien darauf, so als ob sie zu einem Ziele hinführen. Ja, wür können sogar sagen: das teleologische Moment ist für das Sprachgefühl vom Worte Entwicklung so untrennbar, dass es vielleicht wünschenswert wäre, den bloßen zeitlichen Ablauf, d. h. Werden und Veränderung als solche noch gar nicht Entwicklung zu nennen, so dass dann der Entwicklungsbegriff in Wissenschaften, die teleologische Prinzipien ausschließen, überhaupt keine Stelle haben würde. Wird nämlich durch die Bezeichnung "Entwicklung" unwillkürlich ein teleologisches Moment mit dem Begriff der Veränderung verknüpft, und ist man sich dessen nicht ausdrücklich bewusst, so entstehen daraus die vielen Begriffsverwirrungen, die insbesondere im modernen naturalistischen "Evolutionismus" eine große Rolle spielen. Die Darwinisten kämpfen mit Emphase gegen jede Teleologie und halten doch unwillkürlich mit dem Wort Entwicklung so eminent teleologische Begriffe, wie "Fortschritt", "höheres Stadium" und dergleichen fest, was dann zu sehr unklaren Theorien über "natürlichen Fortschritt" führen muss.

Aber auch dann, wenn wir im Folgenden unter einer Entwicklung stets eine teleologisch aufgefasste Veränderungsreihe verstehen wollen, so reicht dieser Entwicklungsbegriff zur Bestimmung dessen, was historische Entwicklung ist, noch immer nicht aus. Wir müssen vielmehr auch die verschiedenen Arten der teleologischen Entwicklung ebenso voneinander trennen, wie wir die teleologische Entwicklung überhaupt von dem bloßen Werden und der bloßen Veränderungsreihe getrennt haben, um so allmählich zum Begriff der historischen Entwicklung zu kommen.

Eine von diesen Arten scheidet für unsere Zwecke von vornherein aus. Wenn wir nämlich den Inhalt eines allgemeinen Begriffes nach einem bestimmten Prinzipe durch Hinzufügung neuer "Merkmale" determinieren und dadurch die ihm untergeordneten Begriffe bilden, so kann man diesen Denkprozess auch als eine Entwicklung bezeichnen. SPINOZA z. B. sucht im dritten Buch seiner Ethik aus allgemeinen Begriffen von Affekten das ganze System der menschlichen Leidenschaften vor uns entstehen zu lassen, und dies ist eine teleologische Entwicklung, weil dabei das Begriffssystem als das Ziel gedacht wird, welches durch die Determination und Division erreicht werden soll. Entwicklung in diesem Sinne aber ist niemals Aufgabe des Historikers, ja wir müssen eine solche Art der Begriffsbildung geradezu als den äußersten Gegensatz zur geschichtlichen Darstellung bezeichnen. Wo die Geschichte es mit einer Entwicklung zu tun hat, wird von dem realen Werdegang eines Objektes berichtet, und dabei geht die Darstellung nicht wie eine Begriffsentwicklung vom Allgemeinen zum Besonderen, sondern immer von einem Besonderen zum anderen Besonderen fort. Trotzdem wird vielfach das Hervorgehen eines Systems von spezielleren Begriffen aus allgemeineren nicht von dem realen Entwicklungsprozess geschieden, und dann entsteht wieder jene verhängnisvolle Täuschung, als sei die Geschichte im Stande, aus der mit dem allgemeinen Gattungsbegriff verwechselten konkreten Gattung das geschichtliche Leben als notwendig abzuleiten oder zu "entwickeln".

Im Zusammenhang mit dem oben bereits berührten angeblichen Gegensatz zweier Richtungen in der Geschichte, von denen die eine zu zeigen sucht, wie es gewesen, die andere dagegen, wie es geworden, wird dann ferner die "entwickelnde Methode", als die neue, der deskriptiven Methode, als der alten, gegenüber gestellt. Eine solche Terminologie ist ebenfalls irreführend. Der Gegensatz von entwickelnder und deskriptiver Methode darf nicht einmal mit dem Gegensatz der Darstellung eines beharrenden und eines sich verändernden oder werdenden Objektes identifiziert werden, denn man kann das Beharrende ebenso "beschreiben", wie das Werdende, und wenn man den Ausdruck Beschreibung überhaupt zur Kennzeichnung einer Methode verwenden will, so könnte gerade die Geschichte eine beschreibende Wissenschaft genannt werden. Sie beschreibt die Objekte, so wie sie werden oder sich entwickeln. Will man dagegen das Wort Beschreibung nur für die Darstellung von Zuständen verwenden und hervorheben, dass die Geschichte es mit Veränderungen zu tun hat, so würde man besser von einer erzählenden Darstellung im Gegensatz zur beschreibenden sprechen. Doch sind auch diese Ausdrücke Missverständnissen ausgesetzt. Jedenfalls aber sollte man den Ausdruck "entwickelnde Methode" vermeiden. Man kann allerdings jede Begriffsbildung eine Begriffsentwicklung nennen, und dann wäre alles wissenschaftliche Verfahren, insofern es Begriffsbildung ist, entwickelnd, aber dann wäre vollends hiermit nichts gesagt, was für die eine Methode im Gegensatz zu einer anderen charakteristisch ist. In der Forderung einer entwickelnden historischen Methode steckt eine Unklarheit. Der richtige Gedanke, dass alle Objekte der Geschichte sich entwickeln, verbindet sich mit dem falschen Gedanken, dass für diese Objekte ein System allgemeiner Begriffe zu entwickeln sei.

Mit Begriffsentwicklung haben wir es also hier nicht zu tun. Wir reflektieren vielmehr darauf, dass reale Veränderungsreihen sich auch als teleologische Entwicklungsreihen auffassen lassen, und wenn wir nun festzustellen suchen, welche Bedeutung dies in der Geschichte hat, so fassen wir von den verschiedenen teleologischen Entwicklungsbegriffen zunächst den ins Auge, der von dem der bloßen Veränderung gewissermaßen am weitesten abliegt.

Jeder Werdegang wurde von uns bisher als ein Prozess angesehen, dessen verschiedene Stadien untereinander kausal so verbunden sind, dass die Ursache den Effekt vor sich herschiebt, oder dass jedes Stadium einer Reihe nur bewirkt wird durch etwas, das ihm vorangeht. Nun wissen wir aber, dass sich der Begriff eines Kausalzusammenhanges auch mit dem des τέλοσ so verbinden kann, dass die Annahme einer metaphysischen Teleologie entsteht, und ein Effekt danach die Fähigkeit haben soll, die Wirklichkeit in den Dienst seiner Verwirklichung zu stellen. Wenden wir diesen Kausalbegriff auf einen Werdegang oder eine Veränderungsreihe an, so entsteht dadurch der Begriff einer metaphysisch-teleologischen Entwicklung, und dies kann hier insofern von Bedeutung zu sein scheinen, als eine solche Entwicklung zugleich eine in sich geschlossene und gegliederte Reihe sein muss. Insofern nämlich bestimmte Stadien eines Werdeganges in den Dienst der Aufgabe gestellt sind, zu einem bestimmten Ergebnis hinzuführen, treten sie dadurch zu einer teleologisch notwendigen Einheit zusammen.

In der Tat hat man auch von dem Gedanken solcher Entwicklungen besonders dort Gebrauch gemacht, wo man ein philosophisches Verständnis des Inhalts der Geschichte anstrebte und eine materiale Geschichtsphilosophie geben wollte. So ist z. B. HEGELs "Geist", der im Verlauf der historischen Entwicklung zu sich selbst kommt, eine causa finalis, welche die Wirklichkeit zur Entwicklung ihres wahren Wesens, der Vernunft, hinzuleiten versteht, und zweifellos hat HEGEL in seiner Geschichtsphilosophie dem historischen Stoffe Einheit und Gliederung zu geben vermocht. Wir brauchen jedoch vorläufig noch nicht danach zu fragen, ob es wirklich gerade die metaphysisch-teleologischen Momente in den Entwicklungsbegriffen seiner und ähnlicher geschichtsphilosophischer Theorien sind, denen diese ihre Bedeutung verdanken, denn wie man auch über den Wert einer derartigen philosophischen Geschichtsauffassung urteilen mag, für uns, die wir uns weder um Geschichtsmetaphysik, noch überhaupt um irgendeine materiale Geschichtsphilosophie, sondern nur um die logische Struktur der empirischen Geschichtswissenschaft kümmern, ist ein Begriff der Art, wie HEGEL ihn verwendet hat, viel zu voraussetzungsvoll. Enthält der Begriff der bloßen Veränderung zu wenig, so enthält dafür der Begriff der metaphysisch-teleologischen Entwicklung viel zu viel, um zur Bestimmung des logischen Wesens der historischen Entwicklung brauchbar zu sein.

Doch glaubt man vielfach, einen metaphysisch-teleologischen Entwicklungsbegriff auch in den empirischen Wissenschaften nicht entbehren zu können. Ja, sogar die Naturwissenschaft hält an ihm fest, und zwar gilt dies besonders dann, wenn man in der Biologie von "Zielstrebigkeit" der Organismen spricht, denn dies kann nur bedeuten, dass man in den Werdegängen des organischen Lebens eine andere Art der Kausalität als die in den physikalischen oder chemischen Vorgängen herrschende annimmt. Selbstverständlich liegt es nicht im Plane unserer Arbeit, diese Frage erschöpfend zu behandeln, aber wir haben doch so weit wenigstens auf sie einzugehen, als notwendig ist, um das Verhältnis des historisch-teleologischen Entwicklungsbegriffes auch zu dem Entwicklungsbegriff der Biologie deutlich zu machen.

Wenn man die Frage: Mechanismus oder Teleologie, so stellt, dass entschieden werden soll, ob eine rein mechanische Erklärung der Lebewesen ohne jeden teleologischen Gesichtspunkt möglich ist, oder ob sie die Organismen der Einordnung in die allgemeinste mechanische Theorie der Körperwelt überhaupt entziehen, weil für sie eine besondere Art des teleologisch-kausalen Zusammenhanges angenommen werden muss, so scheint eine befriedigende Lösung des Problems überhaupt nicht möglich zu sein. Es geht nämlich einerseits nicht an, zu behaupten, dass die teleologische Auffassung in der Biologie gar kein Recht habe, denn man kann diese Wissenschaft geradezu so definieren, dass sie von Körpern handle, deren Teile sich zu einer teleologischen Einheit zusammenschließen, ja, dieser Einheitsbegriff ist von dem Begriff des Organismus so unabtrennbar, dass wir wegen des teleologischen Zusammenhanges allein die Lebewesen "Organismen" nennen. Eine organische Entwicklung ist also notwendig eine teleologische Entwicklung, und daher kann auch eine Wissenschaft von ihr niemals von aller Teleologie abstrahieren. Es hängt mit dem Begriff des Organischen noch eine ganze Reihe von weiteren teleologischen Begriffen zusammen, die der Biologie ebenfalls nicht zu entbehren vermag, denn Worte wie z. B. Leben und Tod, Gesundheit und Krankheit bedeuten immer nur etwas mit Rücksicht auf die Erhaltung des Daseins gewisser Objekte, so dass eine Wissenschaft von Organismen ohne jedes teleologische Moment eine contradictio in adjecto wäre.

Fasst man aber die Entwicklung der Lebewesen so auf, dass es sich dabei um Zielstrebigkeit als eine nicht-mechanische Art der Kausalität handelt, so kommt man in neue unüberwindliche Schwierigkeiten. Mögen nämlich auch noch so viele Gründe dafür vorgebracht werden, dass der Begriff der mechanischen Kausalität zur Erklärung der Organismen nicht ausreicht, so kann doch die Naturwissenschaft das Streben nach mechanischer Auffassung der ganzen Körperwelt niemals aufgeben und muss ihr daher auch das organische Leben als einen ebenfalls mechanisch zu begreifenden Teil einordnen. Ja, selbst wenn sie hierauf verzichten wollte, so würde die Einführung von Zweckursachen niemals wirklich etwas naturwissenschaftlich erklären, weil die Annahme jeder teleologischen Kausalität und die Voraussetzung einer metaphysisch-teleologischen Entwicklung die reale zeitliche Reihenfolge von Ursache und Wirkung verändert und uns damit zur Annahme von Realitäten führt, die mit den empirischen Daten der Biologie in eine wissenschaftlich fruchtbare Verbindung zu bringen nicht möglich ist. Kurz, es scheint unter Voraussetzung der angegebenen Alternative ein unlösbarer Widerspruch zwischen einer notwendigen teleologischen Auffassung der Lebewesen einerseits und einer ebenso notwendigen Ablehnung jeder teleologischen Kausalität andererseits zu bestehen.

Doch lässt sich vielleicht auch eine andere Auffassung durchführen, wenn wir an das denken, was wir über das Wesen der mechanischen Naturansicht im Allgemeinen und über die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung auch dem relativ Historischen gegenüber im Besonderen festgestellt haben. Dass die Organismen von der Biologie nicht mechanisch erklärbar sind, erscheint dann durchaus verständlich, aber Konsequenzen, die mit dem Grundsätzen der Naturwissenschaft unvereinbar sind, brauchten sich daraus nicht zu ergeben. Der Begriff des Organischen bleibt, so allgemein wir ihn auch fassen mögen, immer ein Begriff mit relativ historischem Inhalt, und kann schon deswegen niemals restlos unter die allgemeinsten, von relativ historischen Elementen freien Begriffe der Naturwissenschaft gebracht werden. Zu seinen wesentlichen Elementen aber gehört es auch, dass alle ihm untergeordneten Objekte aus Gründen, die wir hier beiseite lassen können, uns als Komplexe von Teilen erscheinen, die zur Erhaltung eines Ganzen zusammenwirken, und dass sie sich gerade hierdurch von den anderen Körpern unterscheiden. Dass dieser teleologische Charakter als ein relativ Individuelles in keinen mechanischen Begriff eingeht, folgt dann notwendig aus dem Wesen und den Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung überhaupt. Es können die Begriffe der allgemeinsten Körpertheorie eben niemals das enthalten, was nur für einen Teil der Körperwelt gilt. Aber aus genau demselben Grunde sind auch die qualitativen Bestimmungen der chemischen Elemente von der Chemie niemals restlos unter physikalische Begriffe zu bringen, und ebenso wenig lassen sich die qualitativen Differenzen zwischen Schall, Licht und Wärme von der Physik in rein quantative Verschiedenheiten auflösen, und daraus folgt, dass die Organismen in ihrer spezifischen Eigenart mechanisch nicht unbegreiflicher sind, als jede andere empirische Wirklichkeit, die wir auf das ihr Eigentümliche hin betrachten.

Hat man dies aber eingesehen, so muss auch klar sein, dass diese mechanische Unbegreiflichkeit des Organischen seine Einordnung in den allgemeinsten mechanischen Naturzusammenhang und die Durchführung der mechanischen Naturauffassung für das Ganze der Körperwelt nicht in prinzipiell anderer Weise ausschließt, als die mechanische Unbegreiflichkeit der chemischen und physikalischen Qualitäten uns hindert, sie unter dem Gesichtspunkt der allgemeinsten Körpertheorie in rein quantitativ bestimmten Begriffen zu denken, sondern wir sehen mit genau demselben Recht oder Unrecht die Organismen als von rein mechanischen Gesetzen beherrschte Atomkomplexe an, mit dem wir die qualitativen Differenzen der chemischen Stoffe und die qualitativ voneinander verschiedenen physikalischen Vorgänge auf quantitative Differenzen von Atombewegung zurückführen. Nur ist dabei, wenn wir dies mit Recht tun sollen, Folgendes zu beachten: Denkt man einen Organismus als einen chemischen oder physikalischen Vorgang, oder gar als einen rein mechanischen Atomkomplex, so verlässt man damit das Gebiet der biologischen Wissenschaft und hört auf, die Organismen als Organismen zu betrachten, aber man tut damit im Prinzip wiederum nichts anderes, als wenn man die chemischen Elemente oder Wärme und Licht als Atombewegung ansieht, denn auch in diesem Falle hören die Elemente auf, chemische Elemente zu sein, und an Wärme und Licht bleibt nichts, was noch wärmt oder leuchtet, d. h. es ist der chemische oder der im engeren Sinne physikalische Standpunkt ebenfalls verlassen. Zu Widersprüchen kommt es erst, wenn der Biologe als Biologe rein mechanisch denken will, denn dann abstrahiert er ja von dem, um dessentwillen seine Objekte zum Gegenstande einer besonderen Wissenschaft werden.

Bei der nicht-biologischen sondern mechanischen Auffassung der Organismen als Atomkomplexe kommt allerdings zu der für jede naturwissenschaftliche Begriffsbildung notwendigen Abstraktion noch die spezielle Aufgabe hinzu, von jeder Teleologie abzusehen, aber hieraus entstehen, wenn man einmal die Grenzen der Biologie überschritten und aufgehört hat, biologische Begriffe zu bilden, keine neuen Schwierigkeiten. Die Durchführung dieser Betrachtung setzt nur voraus, was die Voraussetzung für das Verständnis aller naturwissenschaftlichen Begriffsbildung ist, nämlich, dass man gelernt hat, nicht mehr metaphysisch zu denken, sondern in dem unmittelbar Gegebenen den einzigen Stoff der Naturwissenschaft zu sehen, und das bedeutet in diesem Falle, dass der teleologische Zusammenhang der Organismen von vornherein nicht als der Ausdruck einer metaphysischen Realität, wie Zielstrebigkeit oder dergleichen, sondern nur als eine Auffassung angesehen werden darf, welche die "Organismen" genannten Körper durch ihre empirische Besonderheit dem erkennenden Subjekte aufdrängen, und von der deshalb der Biologie als Biologe auch niemals absehen kann. Dann macht die für den Biologen notwendige teleologische Auffassung die Organismen für die allgemeinste mechanische Körpertheorie nicht mehr zu Rätseln, denn sie ist, mag sie in der Biologie auch absolut unvermeidlich sein, vom mechanischen Standpunkt aus doch eben nur eine "Auffassung" und daher mit der mechanischen Kausalität sehr wohl vereinbar. Zugleich aber muss die Anerkennung ihrer Berechtigung und Notwendigkeit innerhalb der Biologie jeden Anspruch des Biologen auf teleologisches Denken vollkommen befriedigen.

Wir kommen damit also zu folgendem Ergebnis. Die Anhänger der natürlichen Teleologie haben Recht, wenn sie die mechanische Erklärbarkeit der Organismen durch die Biologie bestreiten, denn die Biologie hat es stets mit Organismen als Organismen zu tun, und ein mechanischer Organismus ist ein in sich widerspruchsvoller Begriff. Dadurch aber braucht die Einheit der mechanischen Auffassung des Naturganzen nicht durchbrochen zu werden, denn diese Auffassung existiert nur für den Standpunkt der allgemeinsten Körpertheorie, für den alle individuellen Differenzen notwendig verschwinden. Der Widerspruch zwischen Mechanismus und Teleologie steckt also, wenn man nur von aller teleologischen Kausalität und Metaphysik abzusehen sich entschließt, nicht in den Dingen selbst, sondern allein in zwei einander ausschließenden Betrachtungsweisen derselben Dinge: in der denkbar allgemeinsten naturwissenschaftlichen, d. h. rein mechanischen einerseits und in der mit Begriffen von relativ historischem Inhalt arbeitenden andererseits. Diese Doppelheit der Betrachtungsweise ist aber nicht etwa unberechtigt sondern im Wesen der richtig verstandenen naturwissenschaftlichen Begriffsbildung begründet. Sie ist auch kein Ausnahmefall, sondern zieht sich notwendig durch die ganze Naturwissenschaft hindurch. Man kann in keiner Spezialwissenschaft die rein mechanische Betrachtungsweise durchführen, d. h. man kann die Biologie als Biologie so wenig in Chemie und Physik auflösen wollen, wie die Chemie sich in Physik und die Physik sich in reine Mechanik auflösen lässt. Andererseits aber ist auch nur für den Biologen die teleologische Auffassung seiner Objekte unentbehrlich, wie nur für den Chemiker die qualitativen Unterschiede der Stoffe nicht wegzudenken sind, und die allgemeinste Körpertheorie hat nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht, die spezifischen Differenzen und Auffassungen in ihren Begriffen zu ignorieren.

Dies soll selbstverständlich nur eine flüchtige Andeutung von Gedanken sein, die sich bei der Einordnung der Organismen in den allgemeinen mechanischen Naturzusammenhang ergeben, logisch verständlich machen lassen, und die Richtigkeit des folgenden Gedankenganges ist nicht davon abhängig. Es genügt, wenn in dieser Ansicht kein logischer Widerspruch steckt. Für uns kommt es jetzt nur darauf an, welchen teleologischen Entwicklungsbegriff eine Biologie, die sich von aller metaphysischen Teleologie frei halten will, benutzen muss, und da zeigt sich, dass dieser Begriff gewissermaßen zwischen dem einer bloßen Veränderung und dem eines von teleologischer Kausalität beherrschten Werdeganges liegt. Was unter ihn fällt, ist stets eine Reihe empirisch kausal miteinander verknüpfter Stadien, von denen jedes vorangehende die Ursache des darauf folgenden bildet, aber es wird der ganze Prozess so angesehen, als ob er sich in einer bestimmten Richtung auf ein bestimmtes Ziel hin bewegt, und demnach als eine teleologische Entwicklung insofern aufgefasst, als seine verschiedenen Teile zur Erreichung des Zieles zusammenwirken.

Es unterliegt keinem Zweifel, dass dieser teleologischen Auffassung der Wirklichkeit und der Anwendung dieses Entwicklungsbegriffes auch in einer empirischen Wissenschaft keine Bedenken entgegenstehen. Es kann, weil dabei von jeder Zweckursache abgesehen wird, diese Betrachtung keiner anderen empirischen Auffassung der Wirklichkeit widersprechen, und wir erhalten so den voraussetzungslosesten teleologischen Entwicklungsbegriff, der sich denken lässt. Wir können ihn auf jede beliebige Kausalkette oder Veränderungsreihe anwenden, ja, wir werden sogar sagen können, dass der Gedanke an eine teleologische Betrachtung dieser Art fast immer mitklingt, wo wir überhaupt eine Veränderungsreihe als Entwicklung bezeichnen. Auch wo wir z. B. von der Entwicklung einer Wolke sprechen, und wo also jeder Gedanke einer End- oder Zweckursache ausgeschlossen ist, fassen wir doch den Prozess als einen auf ein Ziel hin sich bewegenden auf und bringen damit in den Begriff ein teleologisches Moment.

Kehren wir nun zu unserem Versuch, den historischen Entwicklungsbegriff durch Abgrenzung gegen die verwandten Begriffe zu gewinnen, zurück und fragen, was der soeben dargelegte Begriff für die Geschichtswissenschaft bedeuten kann, so liefert er offenbar ein Prinzip, mit dem ein Werdegang ebensogut zu einer Einheit zusammenzuschließen und zu gliedern ist, wie dies mit Hilfe des metaphysisch-teleologischen Entwicklungsbegriffs möglich war. Das Ganze, das sich in dem angegebenen Sinne entwickelt, hat an einem durch die teleologische Beziehung bestimmten Zeitpunkt mit einem bestimmten Stadium begonnen, ist an einem ebenso bestimmten Zeitpunkt mit einem anderen bestimmten Stadium abgeschlossen, und alle seine verschiedenen Stadien heben sich dadurch voneinander ab, dass jedes seine bestimmte Bedeutung für die Realisierung des Ganzen hat, d. h. sie werden zu teleologisch notwendigen Gliedern, weil ohne sie das Ergebnis nicht zu Stande kommen würde. Der Begriff der bloßen Genesis oder der Veränderung führt uns also immer ins Unbegrenzte, der Begriff des bestimmt gerichteten Werdens oder der Orthogenesis macht dagegen eine Veränderungsreihe zu einer gegliederten und einheitlichen Kette.

Dass trotzdem die teleologische Entwicklung in diesem Sinne noch keine historische Entwicklung ist, ergibt sich aber schon daraus, dass auch die naturwissenschaftliche Biologie diesen Begriff braucht, und es ist auch gar nicht einzusehen, warum eine teleologische Entwicklungsreihe nicht ebenso wie eine bloße Veränderung sowohl mit Rücksicht auf das, was ihr mit anderen teleologischen Entwicklungen gemeinsam ist, angesehen werden sollte, als auch mit Rücksicht auf ihre individuelle Eigenart, d. h. es ist auch der Begriff der empirisch-teleologischen Entwicklungsreihe wieder ebenso mit einer Auffassung der Wirklichkeit als Natur, wie mit einer Auffassung als Geschichte vereinbar. Nichts hindert uns, die teleologischen Entwicklungsreihen unter ein System allgemeiner Begriffe zu bringen, ja, wenn diese Begriffe unbedingt allgemein sind, so müssen wir sogar von teleologischen Entwicklungsgesetzen sprechen, die in demselben Sinne Naturgesetze sind wie die Gesetze der Physik oder Chemie. Der Satz z. B., dass jedes Wirbeltier zunächst ein Einzellenstadium durchmacht, dann einen Komplex von gar nicht oder unwesentlich differenzierten Zellen bildet, hierauf sich zu einem Organismus mit drei Keimblättern umformt, dann ein ungegliedertes Axenskelett erwirbt, um schließlich ein gegliedertes Axenskelett zu erhalten, dem die Klasse den Namen "Wirbeltier" verdankt, ist als ein solches Entwicklungsgesetz anzusehen, das ein teleologisches Moment auch dann enthält, wenn wir vor dem mechanisch-kausalen Werden aller Lebensvorgänge fest überzeugt sind, denn die verschiedenen Stadien dieser Veränderungsreihe werden mit Rücksicht auf das betrachtet und gegliedert, wodurch allein gerade die durch das gegliederte Axenskelett charakterisierte und Wirbeltier genannte Form allmählich zu Stande kommen kann. Mit Geschichte, auch wenn wir das Wort im rein logischen Sinne nehmen, haben derartige Allgemeinbegriffe von teleologischen Entwicklungen nichts zu tun. Denn wenn auch der Inhalt der Begriffe, insofern es sich um einen Organismus handelt, relativ historische Momente enthält, so ist doch die Methode der Begriffsbildung rein naturwissenschaftlich, d. h. es wird für den Begriff nur das wesentlich, was den verschiedenen Entwicklungen gemeinsam ist, und die Bildung des Begriffs beruht somit auf demselben Prinzip, das die naturwissenschaftliche Begriffsbildung überhaupt leitet.

Kommt also eine einmalige Entwicklungsreihe als solche in Betracht, so leistet uns die empirisch-teleologische Auffassung zur Scheidung des Wesentlichen vom Unwesentlichen für sich allein noch nichts. Schon weil sie auf jeden beliebigen Werdegang angewendet werden kann, gibt sie eine einheitliche Zusammenfassung höchstens in dem Sinne wie etwa der Dingbegriff oder der Begriff der Seele, macht es aber nicht möglich, einen einmaligen Werdegang zu einer sowohl einzigartigen als auch einheitlichen oder zusammengehörigen Mannigfaltigkeit von Stadien zusammenzuschließen, und dies ist es ja gerade, was wir suchen. Sobald dies klar ist, wissen wir aber auch sogleich, was dem empirisch-teleologischen Entwicklungsbegriff noch fehlt, damit er ein Prinzip für die Darstellung einer historischen Entwicklung werden kann.

Wenn nämlich in einer Darstellung die Individualität der Wirklichkeit erhalten bleiben soll, so kann ihre Mannigfaltigkeit nur durch Beziehung auf einen Wert in wesentliche und unwesentliche Bestandteile zerfallen, und von einem Werte haben wir vorläufig abgesehen. Es war das möglich, obwohl der Begriff eines Zieles ursprünglich stets mit dem eines Wertes verbunden sein wird, denn es lässt sich, wenn einmal der Gedanke des Strebens in einer bestimmten Richtung vorhanden ist, dies Streben auch als bloße Bewegung nach einem nicht gewerteten Ziele auffassen, und wenn es möglich ist, so ist es zugleich auch notwendig, die teleologische Auffassung einer Veränderung in ihrer voraussetzungslosesten Gestalt zu gewinnen, in der auch die Naturwissenschaft von Organismen sie nicht entbehren kann. Wie aber zum Begriff des historischen Individuums überhaupt die Beziehung auf einen Wert gehört, so muss auch die teleologische Entwicklungsreihe auf einen Wert bezogen sein, wenn Entwicklungsgeschichte, d. h. Darstellung einmaliger und individueller Entwicklung möglich sein soll.

Was diese Beziehung auf einen Wert bedeutet, haben wir früher schon angesehen. Doch können sich Werte mit dem Entwicklungsgedanken in so verschiedener Weise verknüpfen, dass wir uns auch diese verschiedenen Formen wieder gesondert zum Bewusstsein bringen müssen, um dann endlich den Entwicklungsbegriff, der für die Geschichte allein in Frage kommen darf, von diesen ihm am nächsten verwandten Formen zu scheiden.

Um alle möglichen mit Wertgesichtspunkten verbundenen teleologischen Entwicklungsbegriffe vollständig zu übersehen, ziehen wir zuerst den metaphysisch-telologischen Entwicklungsbegriff noch einmal mit in Betracht. Es wird nämlich wohl fast immer so gedacht werden, dass das Ziel, welches den ganzen Prozess beherrscht, nicht nur die Ursache ist, die alles bewirkt, sondern zugleich das Gute, zu dem alles hinstreben soll, und die teleologische Entwicklung ist bei dieser Auffassung dann soviel wie notwendiger "Fortschritt" zum Besseren. Wir können zur Erläuterung wieder auf HEGEL hinweisen, dessen zu sich selbst kommender "Geist" nicht nur Zweckursache sondern auch objektiver Wert ist, und zu dessen Realisierung es einer List der Vernunft bedarf, welche die einzelnen Individuen den objektiven Wert fördern lässt, während sie meinen, im Dienste ihrer persönlichen Interessen tätig zu sein.

Glaubt der Historiker an ein solches metaphysisches Prinzip des Guten in der Geschichte, oder meint er es gar in seiner Besonderheit genau zu kennen, so ist es ihm natürlich nicht verboten, dass er seiner überzeugung auch bei der geschichtlichen Darstellung seines Gegenstandes Ausdruck verleiht, aber so lange er nichts als empirischer Forscher sein will, hat er sich um diese transzendenten Fragen nicht zu kümmern, und auf jeden Fall ist der wissenschaftliche Wert seiner Darstellung von seinen metaphysischen überzeugungen vollständig unabhängig zu machen, d. h. alle die Fragen, wie die Dinge wirklich verlaufen sind, durch welche Ursachen sie bestimmt waren, und was historisch wesentlich oder unwesentlich ist, muss ohne Rücksicht auf eine transzendente Weltmacht des Guten entscheiden werden, und das Problem vollends, ob es eine solche Macht gibt, gehört nicht in die Geschichte. Mit werten also, insofern sie als transzendente Wesen gedacht werden, hat es der Historiker als Historiker niemals zu tun. Daher müssen wir den metaphysisch-teleologischen Entwicklungsbegriff auch in seiner Verknüpfung mit einem Wertgesichtspunkt fernhalten, solange es sich darum handelt, die Prinzipien der empirischen Geschichtswissenschaft zu verstehen.

Wir haben ihn hier überhaupt nur deshalb noch einmal erwähnt, um ihn von einem anderen Entwicklungsbegriff zu scheiden, mit dem er in einer Hinsicht übereinstimmt. Es ist möglich, einen Wert, der durch eine Entwicklung realisiert wird, zwar von den Ursachen, welche den Entwicklungsprozess tatsächlich bestimmen, vollkommen zu trennen, trotzdem aber den Gedanken einer notwendigen Verbindung zwischen der zeitlichen Abfolge der verschiedenen Entwicklungsstadien und einem Fortschritt zum Besseren beizubehalten, d. h. wir können einen Werdegang, der zu einem wertvollen Ergebnis führt, nicht nur darauf hin betrachten, wie ein Stadium das andere mit mechanisch-kausaler Notwendigkeit hervorbringt, sondern zugleich auch glauben, dass diese Stadien genau in dem Maße höher zu werten seien, in dem sie zeitlich später sind, denn falls die Entwicklung notwendig durch jedes Stadium hindurch muss, um das wertvolle Ziel zu erreichen, so scheint auch mit derselben Notwendigkeit jedes folgende Stadium der Reihe in höherem Maße als das vorangehende das zu verwirklichen, was sein soll.

So kann z. B. der ganze biologische Entwicklungsprozess, der phylogenetisch, also im logischen Sinne (wenn auch nur relativ) historisch von den "niedersten" Organismen allmählich bis zu den "höchsten", den Menschen, hinführt, so angesehen werden, dass die rein mechanisch-kausal miteinander verknüpften einzelnen Stadien notwendig Schritt für Schritt einen größeren Wert realisieren, d. h. es wird den verschiedenen Tiergattungen ein umso höherer Wert beigelegt, je näher sie auf der mit dem zeitlichen Ablauf zusammenfallenden Fortschrittslinie dem Menschen stehen. Es scheint dann weiter auch möglich, die Reihe innerhalb des Werdeganges der Menschheit selbst zu verfolgen und ebenfalls als eine Kette kausal miteinander verbundener Glieder aufzufassen, von denen jedes folgende den vorangegangenen gegenüber eine "höhere", d. h. wertvollere Stufe bildet, so dass von den niedersten Organismen bis zu dem heutigen Kulturmenschen eine einheitliche, rein kausal besingte und doch notwendig zu immer höheren, d. h. wertvolleren Formen aufsteigende einmalige Entwicklung zu konstatieren wäre.

Wir untersuchen zunächst nicht, ob ein Gedanke dieser Art überhaupt eine wissenschaftliche Berechtigung hat, sondern fragen nur, ob dieser Entwicklungsbegriff für die Klarlegung des logischen Wesens der Geschichte in Betracht kommt. Wohl lässt sich mit seiner Hilfe auch eine einmalige Veränderungsreihe abschließen und gliedern, wie dies schon das soeben gebrauchte Beispiel des einmaligen Fortschrittes der Organismen von den niedersten Tieren bis zum Menschen zeigt. Andererseits aber darf die historische Entwicklung, die wir meinen, und die das Wesen jeder historischen Darstellung zum Ausdruck bringen soll, gerade nicht "Fortschritt" sein (6).

Selbst wenn wir nämlich auch voraussetzungen wollten, dass der Historiker auf Grund eines inhaltlich bestimmten Wertmaßstabes in der Lage wäre, wissenschaftlich zu begründen, was in einer geschichtlichen Entwicklung Fortschritt zum Besseren ist und was nicht, so müsste er bei jedem Versuch, dies zu tun, dazu kommen, das Ende oder wenigstens einen bestimmten Punkt der Entwicklungsreihe als ihren fortgeschrittensten Teil und daher dieses Stadium als den eigentlichen Sinn der Geschichte, die übrigen Stadien dagegen entweder als bloße Mittel zu seiner Verwirklichung oder als Abfall von ihrer eigentlichen Bestimmung anzusehen. Dies Verfahren würde aber, um ein Wort RANKEs zu gebrauchen, die früheren Perioden zugunsten der späteren mediatisieren und wäre im höchsten Maße unhistorisch. Die Aufgabe der Geschichte ist es vielmehr, jede historische Gestaltung in der ihr eigentümlichen Bedeutung zu würdigen und sie niemals als bloße Vorstufe in dem Sinne zu betrachten, dass sie, nachdem die folgende Stufe aus ihr entstanden und damit ihr Zweck erfüllt ist, als überflüssig geworden gelten darf. Stets ist das Ganze des betreffenden Werdeganges im Auge zu behalten, wie es durch die Gesamtheit seiner wesentlichen Teile allmählich verwirklicht wird, denn so allein sind die verschiedenen Stadien nicht Vorstufen sondern notwendige Glieder, von denen jedes seine Bedeutung behält. Der Fortschrittsbegriff aber ist gerade dieser Auffassung feindlich. Ja, wir können sogar sagen, dass die Stufen seiner Fortschrittsreihe nur noch Verkörperungen einer Reihe von allgemeinen Begriffen sind, die man nach dem Prinzip einer immer höheren Wertung geordnet hat, und die deshalb den ihnen untergeordneten Objekten jede individuelle, um ihrer selbst willen bedeutsame Eigenart ebenso nehmen, wie dies dann geschieht, wenn man die Objekte als Gattungsexemplare ansieht. Die Entwicklung als "Fortschritt" gehört also weder in ihrer metaphysischen noch in ihrer soeben betrachteten Gestalt unter die Prinzipien der historischen Begriffsbildung.

Wie aber soll dan ein Wert mit dem Entwicklungsgedanken verknüpft sein, damit daraus der historische Entwicklungsbegriff wird? Es gibt zunächst folgende Möglichkeit: man sieht von der Frage nach dem Fortschritt, soweit das Ganze der Entwicklung in Betracht kommt, vollkommen ab. Trotzdem drängen sich noch immer die einzelnen Stadien der Reihe als Wertsteigerungen oder Wertverminderungen auf und fordern so die Kritik heraus. Dabei wird der Werdegang dann im jedem einzelnen seiner Abschnitte gewürdigt, und die Gefahr einer Vernichtung ihrer individuellen Bedeutung liegt also nicht vor. Es gibt dann vollends keinen Grund vorauszusetzen, dass die zeitliche Aufeinanderfolge der einzelnen Stadien in einem inneren Zusammenhang mit den Wertgesichtspunkten steht, unter denen sie betrachtet werden. Es unterscheidet sich also der entstehende Entwicklungsbegriff prinzipiell von dem des Fortschritts, und zwar fehlt ihm gerade das, was den Fortschrittsbegriff zu einem spezifisch unhistorischen Begriff machte.

Tatsächlich gibt es denn auch viele historische Darstellungen, in denen diese Art, Werdegänge teleologisch aufzufassen, vorherrscht. Ganze Richtungen der Geschichtswissenschaft sind dadurch charakterisiert, dass der Historiker mit seinem inhaltlich bestimmten sittlichen, ästhetischen, religiösen Bewusstsein den einzelnen geschichtlichen Vorgängen gegenüber direkt Stellung nimmt, ja von solcher Stellungnahme ist wohl kein Geschichtswerk vollkommen frei, und sie tritt sogar recht leidenschaftlich gerade bei den Historikern auf, die nicht genug hervorheben können, dass mit Wertsetzungen die Wissenschaften es überhaupt nicht zu tun haben. Kurz, wir stehen hier vor einer Art der Verknüpfung des historischen Werdeganges mit Wertgesichtspunkten, die der wirklich vorhandenen Geschichtswissenschaft durchaus nicht fremd ist, und keine Logik der Geschichte wird sie daher als ganz unberechtigt oder wertlos bezeichnen dürfen.

Trotzdem können wir auch hierbei nicht stehen bleiben, denn unter dem Gesichtspunkte eines rein wissenschaftlichen logischen Ideals der Geschichte sind solche direkten Wertbeurteilungen, die einen inhaltlich bestimmten Wertmaßstab voraussetzunge, ebensowenig die Aufgabe des Historikers, wie etwa der Ausdruck seiner überzeugungen über die Wirksamkeit oder Nichtwirksamkeit transzendenter Mächte. Wir haben es bereits früher gezeigt, dass der wissenschaftliche Wert einer Darstellung von aller direkten Stellungnahme vollkommen unabhängig sein muss, weil nur so der Historiker in einer für alle gültigen Weise zeigen kann, wie es eigentlich geworden ist. Die Verknüpfung eines Werdeganges mit einem Wertgesichtspunkt vollzieht sich bei einer historischen Entwicklung also wiederum nur so, dass das Geschehen in der früher genau angegebenen Weise überhaupt auf einen Wert bezogen wird. Sobald dies geschieht, heben sich aus der ganzen Mannigfaltigkeit des Ablaufes der Ereignisse bestimmte Stadien heraus und schließen sich zu dem Begriff einer einmaligen Entwicklung zusammen, die mit Rücksicht auf den Wert einen teleologischen Charakter besitzt, ohne dadurch als Ganzes oder teilweise gewertet zu sein. Sie erhält durch die Beziehung auf den Wert nur einen bestimmten Anfang und ein bestimmtes Ende, insofern die vorangehenden oder nachfolgenden Ereignisse nicht mehr bedeutungsvoll sind, und zugleich gliedert sie sich in eine bestimmte Reihe von Stadien, die zwischen Anfang und Ende liegen, weil überall dort ein Einschnitt in den kontinuierlichen Fluss des Werdens gemacht werden muss, wo die allmähliche Veränderung groß genug geworden ist, um auch eine andersartige Bedeutung mit Rücksicht auf den leitenden Wertgesichtspunkt zu besitzen.

Kurz, das teleologische Prinzip, welches die historische Darstellung eines Prozesses oder eines Werdeganges leitet, ist genau dasselbe wie das, welches wir für die historische Begriffsbildung bereits gewonnen hatten. Es kam nur darauf an, den Begriff des historischen Individuums vom Simultanen auf das Sukzessive auszudehnen, um den Begriff einer rein wissenschaftlich dargestellten historischen Entwicklung zu erhalten.

Im übrigen gilt natürlich auch von diesem erweiterten Begriff alles das, was wir über das historische Individuum überhaupt gesagt haben. Jede einzelne Entwicklungsreihe gehört als Glied einem größeren Zusammenhange oder Ganzen an, und dieses Ganze bildet selbst wieder eine historisch-teleologische Entwicklung. Schließlich muss das letzte historische Ganze sich als ein einziger einheitlicher Entwicklungsgang ansehen lassen, dessen Begriff aus den Begriffsinhalten aller seiner Teilentwicklungen besteht. Doch sind die Konsequenzen, die sich aus der vorgenommenen Erweiterung des Begriffes vom historischen Individuum ergeben, so selbstverständlich, dass wir sie nicht ausdrücklich zu ziehen brauchen.

Blicken wir noch einmal zurück, so haben wir im Ganzen nicht weniger als sieben verschiedene Entwicklungsbegriffe gewonnen, die sich in etwas veränderter Reihenfolge auch so auseinander ableiten lassen. Erstens bedeutet Entwicklung so viel wie Werden überhaupt, und dann ist kein Sein uns bekannt, das nicht Entwicklung wäre. Zweitens wird alle Wiederholung von dem, was Entwicklung sein soll, ausgeschlossen, und dann fällt der Begriff der Entwicklung mit dem der Veränderung zusammen. Drittens tritt zu dem Begriff einer Reihe von Veränderungen der Gedanke hinzu, dass die verschiedenen Teile zusammen ein Ganzes realisieren, und dadurch entsteht der umfassendste teleologische Entwicklungsbegriff. Viertens wird ein individueller Werdegang in der Weise zu einer teleologischen Einheit zusammengeschlossen, dass man seine Einzigartigkeit auf einen Wert bezieht, und auf diese Weise verknüpft sich die Einzigartigkeit mit der Einheit eines Werdeganges zu einem geschichtlichen Entwicklungsprozess. Fünftens kann hierzu noch eine ausdrückliche Beurteilung des ganzen Werdeganges oder seiner einzelnen Stadien hinzutreten, aber diese geht schon über die rein wissenschaftliche Aufgabe der Geschichte hinaus. Sechstens lässt sich die Entwicklungsreihe so betrachten, dass die Zunahme des Wertes ihrer einzelnen Stufen in einem notwendigen Zusammenhange mit ihrer zeitlichen Abfolge steht, wodurch die Entwicklungsreihe zum Fortschritt wird, und endlich kann der Wert, den die Reihe realisiert, zur Ursache gemacht werden, so dass er seine eigene Verwirklichung hervorbringt. Der Vollständigkeit halber sei noch bemerkt, dass es sich bei den beiden letzten Begriffen nicht nur um Entwicklung zum Guten sondern auch zum Bösen handeln könnte. Doch bedürfen diese Entwicklungsbegriffe keiner gesonderten logischen Betrachtung, da sie sich formal von den beiden letzten nicht unterscheiden.

Für uns kam es vor allem darauf an, den vierten Entwicklungsbegriff als den für die logische Struktur der Geschichtswissenschaft maßgebenden scharf von den übrigen abzugrenzen. Die drei ersten führen uns allmählich zu ihm hin, genügen für unseren Zweck aber nicht, weil sie von der Beziehung auf einen Wert frei sind und somit kein Prinzip zur Darstellung eines einmaligen Werdeganges liefern können. Die drei letzten Begriffe dagegen enthalten für uns zu viel und haben daher mit dem logischen Ideal einer empirischen Geschichtswissenschaft nichts zu tun. Sie sind um so sorgfältiger abzuweisen, als gerade in ihnen diejenigen Elemente stecken, die oft irrtümlicherweise für notwendige Bestandteile der individualistischen Geschichte gehalten werden und daher Veranlassung zu deren Bekämpfung gegeben haben.

Aber auch der jetzt festgestellte Begriff der Entwicklung beantwortet noch nicht alle die Fragen, vor die wir durch den Begriff der historischen Kausalität gestellt sind. Wenn auch Kausalketten mit Rücksicht auf einen Wert sich ebenso als historische Individuen auffassen und dadurch begrenzen und gliedern lassen, wie ruhend gedachte historische Objekte, so treibt doch der Begriff der kausalen Verknüpfung immer wieder über die teleologische Einheit hinaus.

Zunächst bildet nämlich jede wirkliche Entwicklung ein Kontinuum, und wenn sie nun in bestimmte teleologisch wesentliche Stadien gegliedert wird, so werden damit auch zugleich die allmählichen übergänge zwischen den Stadien aufgehoben. Die Wirklichkeitswissenschaft kann jedoch solche Lücken nicht stehen lassen sondern muss wie wieder so mit kausalem Werden ausfüllen, dass die verschiedenen Stadien sowohl teleologisch getrennt als auch kausal miteinander verbunden bleiben. überall aber, wo dies nötig ist, müssen Bestandteile der Wirklichkeit wesentlich werden, die nicht teleologisch notwendig sind.

In anderer Hinsicht ist der Gedanke an den kausalen Zusammenhang von noch größerer Bedeutung. Wir brauchen nur an das bekannte Wort SCHOPENHAUERs zu denken, dass die Kausalität kein Fiaker ist, den man beliebig halten lassen kann, und es scheint dann auch das feste Band, das die Beziehung auf einen Wert um einen Werdegang legt, wieder gesprengt zu werden. Jede individuelle Ursache, die wir feststellen, ist selbst ein individueller Effekt, der wiederum seine individuelle Ursache hat, und denken wir daran, dass kein historisches Objekt ohne die individuelle Beschaffenheit einer anderen Ursache so sein würde, wie es ist, so wird sich die Beziehung zu dem Werte, die einen Werdegang zu einer historischen Entwicklung macht, auf die individuelle Gestaltung auch der Vorgänge übertragen, die, ohne durch ihren Inhalt teleologisch wesentlich zu sein, kausal mit ihm verknüpft sind. Es muss dann erstens jede Entwicklungsreihe in die Vergangenheit zurückverfolgt werden, und zweitens scheint sie, wenn unser Kausalbedürfnis befriedigt sein soll, nicht nur in der Längendimension sondern auch in der Breitendimension zu wachsen, denn ein geschichtlicher Werdegang ist ja nicht nur in jedem Stadium von vorangehenden Ereignissen sondern auch von gleichzeitig mit ihm ablaufenden Vorgängen kausal bestimmt.

Wir werden also noch einen neuen Begriff einführen müssen, um die logische Struktur der Darstellung historischer Entwicklungsreihen zu verstehen, und zwar ist es notwendig, zwei Arten von historischen Individuen auseinanderzuhalten. Die einen haben eine direkte, die anderen eine indirekte Beziehung auf den leitenden Wertgesichtspunkt, und so können wir von primären und sekundären historischen Individuen sprechen. Im Einzelnen wird es nicht immer leicht sein anzugeben, welche historischen Objekte zu der einen, und welche zu der anderen Art gehören; es kann vorkommen, dass unter dem einen leitenden Gesichtspunkt ein Individuum primär historisch ist, dem unter einem anderen Gesichtspunkt lediglich eine sekundäre Bedeutung zukommt. So wird z. B. Friedrich Wilhelm I. für die Geschicht der Philosophie nur ein sekundäres historisches Interesse besitzen, insofern er die Schicksale Christian Wollfs beeinflusst hat, für Preußens Geschichte dagegen ein eminent primäres historisches Individuum sein. Von wenigen Individuen wird man sagen können, dass sie unter jedem Gesichtspunkt, von vielen dagegen, dass sie unter keinem Gesichtspunkt eine primäre historische Bedeutung besitzen. Schillers Vater wird z. B. lediglich in der Geschichte der deutschen Literatur behandelt werden und in dieser nur als ein sekundäres historisches Individuum anzusehen sein. Auf jeden Fall aber ist die Scheidung begrifflich eindeutig, wenn wir daran festhalten, dass für einen bestimmten leitenden Wertgesichtspunkt die eine Art der Objekte unmittelbar durch die Eigenart ihrer inhaltlichen Mannigfaltigkeit sich zu Individuen zusammenschließt, bei der anderen dagegen das historische Interesse an ihnen nur durch das Mittel der kausalen Verbindung entsteht, die zwischen ihnen und den unmittelbar wesentlichen Individuen vorhanden ist.

Lässt sich auch für die sekundär historischen Individuen das Prinzip der Auswahl logischen formulieren? Was die Bestandteile betrifft, die nur zur Ausfüllung der kausalen Lücken zwischen den teleologisch wesentlichen Stadien einer Entwicklung dienen, so haben wir ein analoges Problem schon einmal berührt, als wir darauf hinwiesen, dass die Geschichte als Wirklichkeitswissenschaft stets über das, was man historische Begriffsbildung im strengen Sinne des Wortes nennen kann, hinausgehen und zu einer anschaulichen Darstellung ihrer Objekte zu kommen suchen wird. Handelte es sich damals um die Umkleidung der teleologisch notwendigen Begriffselemente mit anschaulichem Material, das die historischen Begriffe bis zu Bildern der historischen Gestaltungen steigert und es uns ermöglicht, sie in ihrer Wirklichkeit nachzuerleben, so dienen die jetzt in Betracht kommenden sekundär historischen Fakta nicht nur der Anschaulichkeit eines Bildes, sondern haben uns zugleich auch das kontinuierliche kausale Werden verständlich und womöglich nacherlebbar zu machen. Es ist also im Grunde genommen dasselbe Bedürfnis der Wirklichkeitswissenschaft, das hier befriedigt werden soll, und nur der Unterschied besteht, dass es sich jetzt nicht um die Darstellung von fertig gedachten Objekten sondern von Prozessen handelt. Wir werden daher in Bezug auf das Prinzip der Auswahl dieses sekundär historischen Stoffes wieder nichts anderes sagen können, als dass der Historiker jedes Faktum in seine Darstellung aufnehmen wird, das dem angegebenen Zwecke dient. Besonders logische Regeln für diesen Teil der geschichtlichen Darstellung zu geben, ist jedoch nicht möglich, weil die Geschichte sich hier wieder an die reproduktive Phantasie wendet. Es entstehen dadurch aber auch keine prinzipiell neuen Probleme.

Größere Schwierigkeiten scheinen für die Logik aus denjenigen sekundär historischen Bestandteilen zu erwachsen, die außerhalb der teleologisch wesentlichen Entwicklungsreihe liegen, und die wir auch als deren Vor- und Nebengeschichte bezeichnen können.

Wollte man hier mit dem Gedanken Ernst machen, dass für jedes historische Faktum alle Ursachen dargestellt werden müssen, von denen seine individuelle Gestaltung abhängt, so würde uns diese Aufgabe wieder in die ganze unübersehbare Mannigfaltigkeit des Weltalls hineinführen, da wir ja, um mit FICHTE zu reden, "kein Sandkörnchen von seiner Stelle verrücken können, ohne durch alle Teile des unermesslichen Ganzen hindurch etwas zu verändern."

Es versteht sich von selbst, dass eine Ursachenforschung in diesem Sinne unmöglich ist, und trotzdem stecken in dieser Seite des Begriffes der historischen Kausalität Probleme, die wieder nur durch den Umstand verdeckt werden, der, wie wir gesehen haben, dazu beitragen kann, dass in manchen Gebieten der Geschichtswissenschaft ein besonderes Prinzip der Vereinfachung überhaupt nicht notwendig erscheint. Man wird vielleicht sagen, dass eine Darstellung, welche sich die denkbar umfassendsten Aufgaben stellt, tatsächlich die Kausalreihen so weit wie möglich zu verfolgen sucht und erst dann aufhört, wenn ihr das Quellenmaterial ausgeht. Aber dass dies nicht richtig ist, ergibt sich aus einer einfachen überlegung. Wir wissen, dass nichts von dem existieren würde, womit die Geschichte es zu tun hat, wenn z. B. das Individuum Erde nicht von dem Individuum Sonne in ganz bestimmter und individueller Weise erleuchtet und erwärmt würde, und dennoch hat der Historiker keine Veranlassung, von diesem Faktor, der alle historischen Ereignisse kausal bedingt, zu handeln. Warum tut er das nicht? Auch dafür muss es Gründe geben, und wir haben also zu fragen, worin sie bestehen.

Wie weit die Geschichte die sekundär historischen Kausalreihen verfolgt, ist freilich wie überall, wo die Darstellung über das teleologisch Notwendige hinausgeht, zum großen Teil der Neigung und Willkür des Historikers überlassen. Nach den unmittelbar mit dem primär Historischen verknüpften Ursachen wird man in den meisten Fällen suchen, so dass z. B. die Eltern eines historisch wesentlichen Mannes fast immer zu sekundär historischen Individuen werden. Im Allgemeinen verliert die Vorgeschichte an Interesse, je weiter sie von der durch ihren Inhalt teleologisch wesentlichen Entwicklung abliegt, und ebenso erscheint die Nebengeschichte immer unwichtiger, je mehr die Zahl der sekundär historischen Mittelursachen wächst.

Damit ist freilich logisch nicht viel gewonnen. Aber wir werden auch sagen dürfen, dass es nur nötig ist, dem historischen Interesse an der Verfolgung der Kausalreihen überhaupt irgendeine Grenze zu setzen, um damit den Gedanken zurückzuweisen, es könne der Begriff der historischen Kausalität jemals wieder in die unübersehbare Mannigfaltigkeit der Welt hineinführen, und zu diesem Zweck brauchen wir nur daran zu denken, dass jede geschichtliche Darstellung eine Reihe von wesentlichen Veränderungen enthält. Absolut unhistorisch, d. h. in keiner Weise auch nur zur Vor- und Nebengeschichte zu rechnen müssen daher die Ursachen sein, die auf alle Stadien der primär historischen Entwicklung gleich bedeutsame Wirkungen ausüben, denn sie sind dann auch von der Geschichte konstant zu betrachten und verlieren in Folge dessen für die Darstellung der wesentlichen Veränderungen jede Bedeutung.

Um auf das früher gebrauchte Beispiel zurückzukommen, so ist die individuelle Stellung des Individuums Erde zum Individuum Sonne und die daraus hervorgehende Art der Erwärmung und Beleuchtung während des ganzen zeitlichen Ablaufs aller Menschheitsgeschichte ein als konstant anzusehender Faktor, d. h. er wird für jedes Ereignis der Entwicklungsreihe in derselben Weise als Ursache wesentlich und braucht deshalb von der Geschichtswissenschaft niemals erwähnt werden. Die Wirkungen, die er ausübt, werden für alle historischen Vorgänge nur insofern bedeutsam, als diese Exemplare eines alle Stadien umfassenden Gattungsbegriffes sind, und da sie als solche geschichtlich nicht in Betracht kommen, so können auch die Ursachen, die zu ihnen gehören, insofern sie Gattungsexemplare sind, nicht einmal sekundär historisch wesentlich sein.

Selbstverständlich ist auch diese Konstanz der Ursachen relativ, d. h. nur mit Rücksicht auf die Zeitstrecke vorhanden, innerhalb deren sich die historischen Entwicklungsreihen bewegen. Da die Bestimmung dieser Zeitstrecke aber, wie alle inhaltlichen Bestimmungen, von den Wertgesichtspunkten abhängt, welche die Auswahl des historisch Wesentlichen leiten, so kann auch diese Relativität nicht ins Grenzenlose führen, und mehr brauchen wir für eine formale Abgrenzung des Stoffes nicht. So lange z. B. die Geschichte von Menschen handelt, wird alles für sie absolut unwesentlich, was die allgemeine Natur der Menschen bedingt, und dazu ist die Stellung der Erde zur Sonne zu rechnen. Es hört also auch hier das historische Interesse an der Stelle auf, wo das naturwissenschaftliche anfängt.

LITERATUR - Heinrich Rickert, Die Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung [Eine Einleitung in die historischen Wissenschaften], Freiburg i. Br./Leipzig 1896
    Anmerkungen
    1) Ranke, Sämtliche Werke, Bd. 33-34, Seite VII.
    2) Lehrbuch der historischen Methode, zweite Auflage 1894, Seite 3f.
    3) Die neue historische Methode. (Historische Zeitschrift, Bd. 81, Seite 196f.) Hier ist nicht nur darauf hingewiesen, ein wie "grobes Mißverständnis" der Behauptung zu Grunde liegt, dass Ranke der Entwicklungsbegriff fremd sei, sondern es ist auch ganz vortrefflich gezeigt, dass dieser Begriff längst Gemeingut aller Historiker geworden ist, und dass daher die "genetische Methode" mit einer "neuen" Richtung der Geschichte nichts zu tun hat.
    4) vgl. weiter oben
    5) Alexandru Dimitrie Xènopol hat in einem sehr interessanten Werke: Les principes foudamentaux de l'historie, Paris 1899, den Unterschied von Wiederholung und Veränderung zur eigentlichen Basis der Geschichtslogik gemacht, und damit auch in der glücklichsten Weise die Verkehrheit aller der Versuche dargetan, welche aus der Geschichte Soziologie und Naturwissenschaft machen wollen. Sein Gegensatz von "faits de récéption" und "faits de succession" (revue de synthèse historique, Bd. I, Seite 121f), muss jedoch unter logischen Gesichtspunkten deshalb beanstandet werden, weil er zwei verschiedene Arten von Wirklichkeiten, beharrende und sich verändernde, vorauszusetzen scheint. Dadurch kann dann die Meinung entstehen, es sei jede Veränderung als solche schon ein historisches Objekt. Hat man erkannt, dass es zwei verschiedene Arten von Wirklichkeiten nicht gibt, sondern dass alles Veränderung ist, so bleibt der Grundgedanke Xenopols nur insofern zutreffend, als er sich auf den in diesem Buche zu Grunde gelegten logischen Gegensatz zweier Arten der Betrachtung des Wirklichen zurückführen lässt, und er reicht dann nur zur Klarlegung der Grenzen der Naturwissenschaft, aber nicht mehr dazu aus, zu bestimmen, welche Veränderungen historisch wesentlich sind. Vgl. auch meine Kritik des Buches von X. in der Histor. Zeitschr. Bd. 86, Seite 464 ff. und XÈNOPOLs Kritik meiner Ansichten: Les sciences naturelles et l'histoire, in der Revue philosophique, Bd. 50, Seite 374 ff.
    6) Unter "Fortschritt" ist hier und im Folgenden stets soviel wie eine mit der zeitlichen Reihenfolge der verschiedenen Stadien zusammenfallende kontinuierliche Wertsteigerung zu verstehen.