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Sollen, Werten und Wollen
Er sagt dort (Ausgabe KEHRBACH, Seite 77)
So KANT. Um zu einer philosophischen Streitfrage selbst Stellung zu nehmen, kann man zwei Wege einschlagen. Entweder man nimmt das Problem einfach als gegeben hin, und sucht, so gut es eben geht, seine Weisheit vorzubringen, oder man prüft zuerst einmal (und dies wird immer das Vernünftigste sein), ob die Frage überhaupt auch einen Sinn hat. Letzterem gemäß frage ich: Ist es sinnvoll, sich darüber herumzustreiten, in welchem Verhältnis Sollen und Wert zueinander stehen, welches von beiden das andere "bestimmt und möglich macht?" Abgesehen davon, daß man mit SCHOPENHAUER meinen kann, das Beste ist
Über diese Verschiedenheit des Sinns muß man im Klaren sein, wenn man mit der ganzen Frage überhaupt etwas anfangen will. Man muß wissen, daß man, um über das Verhältnis von Sollen und Wert, z. B. nach der Beziehung der Gültigkeit etwas auszumachen, ganz anders vorgehen muß, als wenn man nach ihrer Kausalbeziehung und ihrem Zeitverhältnis fragt. Jede der zwei Bedeutungen erfordert ihre eigene Methode, die eine die transzendentale, die andere die empirische. Und umgekehrt bestimmt die Methode, die empirische oder die transzendentale, über welche von den zwei Problemseiten etwas Vernünftiges gesagt werden kann. Wir wollen jetzt versuchen, was sich mit der Empirie, bei unserem Gegenstand natürlich mit der empirischen Psychologie, leisten läßt. Zuerst: Was ist eigentlich das Sollen und was ist der Wert? Sind es psychische Tatsachen? Jedenfalls hängen beide mit der psychischen Tätigkeit (4) zusammen und haben ohne eine solche keinen Sinn. Ein Sollen ist ohne ein Wollen, an das es sich richtet, nicht zu denken. Und ein Wert, der nicht in der psychischen Tätigkeit des Wertens erfaßt werden kann, ist ebenso unvorstellbar. Damit ist aber nicht gesagt, daß Sollen und Wert psychische Tätigkeiten sind. Sie sind nur etwas, was in diese aufgenommen werden kann. Gleich wie ein Gedanke, vielleicht daß 2 x 2 = 4 ist, durchaus keine psychische Tätigkeit, d. h. wirkliche Denktätigkeit selbst ist, sondern nur etwas, was in diese einzutreten, durch sie "prätendiert" zu werden vermag, wie man auch gesagt hat, ebenso ist auch das Sollen und der Wert keine psychische Tätigkeit selbst. Sollen und Wert sind psychische Tatsachen erst dann, wenn sie in das individuelle psychische Leben eingegangen sind, wenn sie in den Tätigkeiten des Sollenserlebnisses und des Wertens gegeben werden. Das Sollenserlebnis ist nichts anderes als das Bewußtwerden eines objektiven (5) Sollens in einem individuellen Bewußtsein. Es ist mit einem Gefühl des Genötigt- und Gedrängtwerdens verbunden, das je nach der individuellen psychischen Konstitution oder den augenblicklichen Willenstendenzen Lust- oder Unlustcharakter hat. Eine Indifferenz, daß es also weder lust- noch unlustbetont ist, ist unmöglich. Denn das Gefühl der Nötigung muß eben notwendig eine Reaktion der psychischen Tendenzen auslösen. Der Wert nun ist, wie gesagt, nicht unmittelbar und für sich eine psychische Tatsache, sondern mittelbar durch die psychische Funktion des Wertens, in der er erkannt und aufgenommen wird. Worin nun diese besteht, ist nicht ohne weiteres zu sagen. Vielleicht meint man, es sei diejenige psychische Funktion, die mit einem Gefühl der Lust oder der Unlust verbunden abläuft. Wenn man die Sache aber genauer betrachtet, ergibt sich, daß man wohl werten kann, ohne gerade eines dieser Gefühle dabei zu erleben, oder auch nur jemals erlebt zu haben. Mittel- und Zweckrelationen sind es, bei denen Wertungsvorgänge ohne begleitende Lust- und Unlustgegenstände stattfinden können. Wenn ich sage, zum Selbstmord ist ein Revolver eins der brauchbarsten Instrumente, so wird wohl niemand von dieser Wertung behaupten wollen, daß sie von einem Lust- oder Unlustgefühl begleitet oder hergeleitet werden muß. Nebenbei bemerkt, dieser Unterschied in der Funktion des Wertens verbietet es auch, den Utilitarismus ganz einfach in einem Eudämonismus aufgehen zu lassen, wie manche wollen. Wertungen brauchen also nicht von Lust- oder Unlustgefühlen begleitet oder darauf gegründet zu sein. Wohl gehen die meisten aus ihnen hervor und sind nur durch sie zu erklären. Wie steht es jedoch mit der Behauptun, daß Wertungen immer auf Wertgefühlen beruhen? Basieren sie überhaupt immer auf Gefühlen? Es hat sich ergeben, daß Lust- oder Unlustgefühle die Erklärung ihrer Existenz nicht immer zu leisten vermögen. Bei Mittel- und Zweckrelationen besteht ein Wertungsverhältnis, das durch diese Gefühle nicht geschaffen ist. So müssen es wohl andere Gefühle sein, die ein solches Wertungsverhältnis erzeugen können? Es sind schon Versuche gemacht worden, Gefühle nachzuweisen, die nicht unter den Begriff der Lust-Unlustgefühle fallen; und so könnte man mir noch verschiedenerlei Gefühle nennen und jenes Wertungsverhältnis durch sie geschaffen sein lassen. Ich bin jedoch überzeugt, daß es unberechtigt ist, von solchen anderen Gefühlen zu reden; denn es ist eine künstliche Verengung des Begriffs der Lust-Unlustgefühle, ein aus dem freilich berechtigten Streben nach größerer Spezifikation der Gefühle hervorgegangenes Übersehen ihrer homogenen Qualitäten, das dazu führt. Wodurch das bei Mittel- und Zweckrelationen sich bildende Wertungsverhältnis entsteht, ist nichts weiter als ein einfaches, vom Mittel ein Erfüllen- und Erreichenkönnen des Zwecks aussagendes Verstandesurteil. Die Erkenntnis, daß etwas zur Hervorbringung eines anderen fähig ist und die Macht dazu hat, ist die Ursache solcher Wertungen. Es gibt also zweierlei Arten des Wertens, die eine bildet sich aus Lust- oder Unlustgefühlen, die andere aus einem bloßen Verstandesurteil heraus. Wertungen der ersten Art können auf aktuellen Lust- oder Unlustgefühlen oder bloß auf Dispositionen dazu beruhen, die durch ehemalige aktuelle Gefühle erzeugt sind. Wertungen der zweiten Art dagegen gibt es nur mit dem aktuellen Urteil. Um ein Beispiel für die erste Art zu geben, weise ich auf die Bewertung eines Kunstwerks hin. Wenn ich ein Gemälde schön nenne, so kann diese Wertung durch ein aktuelles Gefühl ästhetischer Lust erzeugt sein. Es ist aber möglich, daß ich in manchen Augenblicken für ein solches Gefühl gar nicht gestimmt bin und dennoch das Gemälde schön nenne. Dann muß gesagt werden, daß diese Wertung von einem ehemaligen Lustgefühl herkommt. Eine Disposition zu diesem Gefühl muß als ihre Ursache betrachtet werden. Für die zweite Art des Wertens braucht kein Beispiel gegeben zu werden; denn es ist für sich klar, daß bei Mittel- und Zweckrelationen die Wertung (als aktuelle psychische Tätigkeit natürlich) nur möglich ist, wenn man eben im Augenblick auch weiß, daß das Mittel wirklich Mittel zum Zweck ist, denn aus diesem aktuellen Urteil über das Mittel geht ja erst seine Wertung hervor. Was bisher erörtert wurde, ist das Sollen und das Werten als psychische Erlebnisse. Das Sollen wurde als in die individuelle psychische Tätigkeit eingegangenes, einen Bestandteil desselben ausmachendes, und das Werten ohne Bezug auf den Wert betrachtet. Der empirischen Untersuchung erwächst nun die Aufgabe, das im erlebten Sollen und Werten vom Erleben selbst Unabhängige, ihm gegenüber Selbständige, "Objektive" herauszustellen. Jedes Erlebnis eines Sollens oder Wertens schließt ein Bewußtsein von einem der augenblicklichen psychischen Tätigkeit frei gegenüberstehenden Sollen oder Wert ein. Ich kann fragen, ob das, was ich im Sollenserlebnis [münch] vernehme, ein "wirkliches" Sollen ist oder nicht, und ob der Wert oder Unwert, den ich in meinem Werten einem Objekt zuschreibe, ihm wirklich zueigen oder fremd ist. Daß es mir, wenn ich so frage, nicht im mindesten einfällt, die Wirklichkeit meines Sollenserlebnisses und meines Wertens in Frage zu stellen, zeigt zur Genüge, daß etwas von diesen psychischen Phänomenen Unabhängiges gemeint ist. Das außerhalb der psychischen Tätigkeit fallende Sollen und der Wert-Unwert dürfen nicht als in einem Kausalzusammenhang mit den psychischen Phänomenen des Sollenserlebnisses und des Wertens stehend gedacht werden. Kausalzusammenhäänge gibt es nur innerhalb einer Tätigkeit. Und wer wird behaupten wollen, daß Sollen und Wert-Unwert unter irgendeine Art der Tätigkeit fallen? Dagegen sind das Sollenserlebnis und das Werten Formen der psychischen Tätigkeit. Von ihnen läßt sich demnach auch ein Kausalzusammenhang denken. Daß das Sollen oder der Wert ein Sollenserlebnis oder ein Werten verursachten, hat nun freilich noch niemand zu sagen gewagt, wohl aber das Umgekehrte, daß das Sollen erst durch das Sollenserlebnis oder (wenn man die ganz aus Eigenem, ohne fremde Einflüsse sich bildenden Sollenserlebnisse im Auge hatte) durch die solche Sollenserlebnisse besonders begünstigende psychische Konstitution, nämlich das Gewissen, geschaffen wird; und daß die Tätigkeit des Wertens, vor allem die mit Lust- oder Unlustgefühlen verbundene, erst den Wert oder Unwert eines Gegenstandes erzeugt. Der Relativismus ist es, der sich ein besonderes Vergnügen daraus macht, solche Behauptungen aufzustellen. Einige Vertreter, die doch fast ohne Ausnahme Empiristen sind, dürften sich jedoch nur einmal gefallen lassen, über das, was für die empirische Forschung Voraussetzung ist, nämlich das Kausalgesetz, d. h. für welche Gegenstände es überhaupt in Betracht kommt, klar zu werden, dann müßte es ihnen auch einleuchten, daß alles, worin auch nicht die Spur von Tätigkeit zu entdecken ist, wie im Sollen und im Wert, wohl in jedem anderen, aber ganz gewiß nicht in einem Kausalzusammenhang zu stehen vermag; denn diesen gibt es nur innerhalb einer Tätigkeit. Mit dem Sollen und dem Wert im Gegensatz zum Sollenserlebnis und zum Werten verhält es sich geradeso wie mit dem Urteil der Logik und dem Urteil der empirischen Psychologie. Wie das Urteil, das unter dem Wahlspruch von richtig und nicht richtig steht, durchaus nichts mit dem Urteil als psychischem Akt, als einem im individuell-psychischen Kausalzusammenhang stehenden Element zu tun hat, genau ebenso hat das Sollen und der Wert, die um nichts weniger als das Urteil der Logik unter jenem Richterspruch stehen, nichts zu tun mit dem individuellen Sollenserlebnis und der psychischen Tätigkeit des Wertens. Wahr und falsch, richtig und nicht richtig, "wirklich" und "unwirklich" in einem höheren Sinn, sind Prädikate, die auf Naturtatsachen, d. h. in einem Kausalzusammenhang stehende Phänomene nicht anwendbar sind. Und dasjenige, von dem sie ausgesagt werden können, wird eben dadurch mit dem Charakter des jedem Kausalzusammenhang Fremden bekleidet. Das Sollenserlebnis und das Werten als Formen der psychischen Tätigkeit können einem Kausalzusammenhang stehen; das Sollen und der Wert dagegen nicht, und zwar weder mit den ihnen korrespondierenden psychischen Tätigkeiten, noch untereinander. Wenn sie in einem Verhältnis gedacht werden müssen, so ist dieses ein anderes als ein Kausalzusammenhang. Ich betone, daß sich all das aufgrund einer empirisch-psychologischen Betrachtung ergibt. Das Bewußtsein des von einem Sollenserlebnis und der Tätigkeit des Wertens unabhängigen Sollens und Wertens, das sich in der die Naturwirklichkeit jener psychischen Tatsachen gewiß nicht in Frage stellenden Frage nach dem "wirklichen" oder wahren Sollen und Wert kund gibt, dieses empirisch zu erkennende Phänomen auf der einen Seite und die Einsicht, die eigentlich Voraussetzung aller empirisch-psychologischen Forschung sein sollte, daß es nämlich Kausalzusammenhänge nur zwischen Vorgängen, Tätigkeiten gibt, auf der anderen Seite zeitigt das Resultat, daß Sollen und Wert einer ganz anderen Welt und ganz anderen Verhältnissen angehören als denjenigen der Kausalzusammenhänge. Es wäre nun aber verfeht, sich mit diesem Aufreißen der Kluft zwischen Sollen und Wert und Sollenserlebnis und Werten zufrieden zu geben. Denn trotz ihrer totalen Verschiedenheit und Kausalzusammenhangfremdheit gibt es dennoch eine Vereinigung und Verknüpfung zwischen ihnen. Trotzdem es für abgemacht gelten muß, daß Sollen und Wert kein Sollenserlebnis und kein Werten verursachen können, muß dennoch eine von ihnen ausgehende Bestimmung dazu angenommen werden; denn ohne diese Annahme wäre ein Zusammenhang wie der, den ich im Auge habe, unbegreiflich. Ein Urteil z. B., das ich fälle, vielleicht: "alle Menschen sind sterblich", und ein anderes, etwa: "ich bin ein Mensch" hat das Urteil: "ich bin sterblich" zur Folge. Halten wir streng logisches und psychologisches Urteil auseinander, so muß gesagt werden, daß in der Frage nach der Ursache eines Urteils nur der Urteilsakt gemeint sein kann, denn das Urteil der Logik kann in keinem Kausalzusammenhang stehen. Fragen wir nun nach der Ursache des Urteils: "ich bin sterblich", das auf die vorhergehenden Urteile hin gefällt wurde, so können wir uns vielleicht nach einem Gefühl der Urteilsnotwendikeit, einem Streben zu urteilen, umsehen, dennoch sind wir immer noch in Unbegreifliches verwickelt (es sei denn, daß zum Alltäglichen Begreiflichkeit einfach dazu gehört). Wir sehen nicht ein, wie gerade dieser Urteilsakt, diese durch das mit ihr korrespondierende logische Urteil gekennzeichnete psychische Bewegung und nicht eine andere, vielleicht durch das logische Urteil 3x - 27 = x2 - 81 charakterisierte Ereignis wird. Erst wenn wir eine von den vorausgegangenen Urteilsakten, vielmehr von den diesen psychische Bewegungen kennzeichnenden logischen Urteilen herkommende Bestimmung hinzudenken, wird es uns begreiflich, daß diese psychische Bewegung gerade mit diesem und keinem anderen sie kennzeichnenden logischen Urteil verknüpft in Erscheinung tritt. Dieses Hinzudenkende darf man nun aber nicht die Ursache des Urteils nennen. Kausalzusammenhänge gibt es nur zwischen Vorgängen, Bewegungen, Tätigkeiten. Un so hat wohl die psychische Bewegung eine Ursache, etwa das Gefühl der Urteilsnotwendigkeit oder ein durch die vorhergegangenen Urteilsakte vielleicht potenziertes Streben zu urteilen; dasjenige jedoch, was sie erst als Urteilsakt charakterisiert und als diesen bestimmten bezeichnet, hat keine, sondern eine in den erstenzwei logischen Urteilen liegende Bestimmung. Zur Zusammenfassung wiederhole ich, daß es dem logischen Urteil natürlich unmöglich ist, einen Urteilsakt hervorzubringen. Dieser hat als Ursache immer eine psychische Bewegung. Vom logischen Urteil geht nur eine Bestimmung aus und auch bloß dann, wenn schon eine Bewegung, ein Streben, eine Tendenz zu urteilen eingetreten ist. Es bestimmt, daß der erfolgende Urteilsakt ein Urteil trägt, das mit ihm (dem logischen Urteil) in einem Zusammenhang steht. Dies heißt aber auch, daß es den Akt selbst bestimmt, denn ein Urteilsakt ist eben auch ein Urteilsakt, und wenn das Urteil, das ihn dazu macht, bestimmt ist, so ist er es mit. Genau ebenso nun verhält es sich mit dem Sollen und dem Wert und dem Sollenserlebnis und dem Werten. Zwei zeitlich unmittelbar aufeinanderfolgende Sollenserlebnisse, wie das Bewußtsein: "ich soll nur Wahres reden", und: "also soll ich mich auch vor Irrtum in acht nehmen," stehen in einem durch das Sollen bestimmten Zusammenhang. Daß das zweite Sollenserlebnis, diese neue psychische Bewegung, eintritt, hat natürlich seine in der psychischen Tätigkeit zu suchende Ursache. Daß aber in diesem Erlebnis gerade dieses Sollen vernommen wird, hat seinen Grund in einem im Voraus erlebten Sollen. Es ist durch dieses bestimmt; und das Erlebnis, mit dem es korrespondiert, muß, eben in seiner Eigenschaft als Erlebnis dieses bestimmten Sollens, gleichfalls als durch jenes vorauserlebte Sollen bestimmt angesehen werden. Demnach hat das Sollenserlebnis seine Ursache in irgendeiner anderen psychischen Bewegung, seine Bestimmung jedoch in einem Sollen. Dasselbe gilt für den Wert und das Werten. Wenn ich in einem Akt der Wertung einen gegenständlichen Wert erkenne, dann bin ich dem Zusammenhang dieses Wertes mit einem anderen gemäß in meinem auf den ersten Wertungsakt folgenden, mit diesem anderen Wert korrespondierenden Wertungsakt durch jenen ersten Wert bestimmt; denn von ihm geht ja die Bestimmung des im zweiten Wertungsakt erkannten, mit ihm zusammenhängenden Wertes aus. Es ist aber eine bloße Bestimmung und keine Verursachung des Wertungsaktes, die von jenem Wert herkommt. Diese, die Ursache, ist in einer psychischen Bewegung, vielleicht einem Lust-Unlustgefühl zu suchen; jedenfalls in etwas, das unter Zeitbedingungen steht. Unter diese fällt aber der Wert nicht. Er ist nicht zeitlich früher als der Wertungsakt. Daß man zwischen Ursache und Bestimmung zu unterscheiden weiß, ist für die Erkenntnis psychischer Tatsachen, ja sogar für die Lösung der schwierigsten philosophischen Probleme von größter Wichtigkeit. Es muß dann z. B. ohne weiteres einleuchten, daß zwar jede psychische Bewegung ihre Ursache hat, also, wie man sagt, unfrei ist, daß aber auch jede psychische Bewegung, sofern sie nur ein Bewußtsein trägt, welches durch das mit ihm korrespondierende Element des Kausalzusammenhangsfremden von diesem bestimmt ist, unter die aus Freiheit möglichen Handlungen gerechnet werden muß. Wie die Einsicht in die Kausalzusammenhangsfremdheit zwischen Sollen und Wert und Sollenserlebnis und Werten, so muß auch die Erkenntnis des Bestimmungszusammenhangs zwischen ihnen als ein Ergebnis empirischer Betrachtung angesehen werden. Freilich nicht einer solchen, deren Hauptreiz es ist, Tatsache auf Tatsache und Beobachtung auf Beobachtung zu häufen (die überlasse ich anderen); aber einer Untersuchung, welche deshalb als empirische gelten muß, weil es ihr um die Erklärung einer eben bloß empirisch gegebenen Tatsache zu tun ist. Ein Folgezusammenhang von psychischen Vorgängen, von Urteilsakten, Sollenserlebnissen und Wertungenk sollte nach dem Grundverfahren empirischer Forschung aus seinen Ursachen erklärt werden. Und wenn sich ergab, daß eine restlose Erklärung aus den Ursachen heraus einfach unmöglich ist, vielmehr in einem von Kausalzusammenhangfremdem abhängenden Bestimmungszusammenhang gesucht werden muß, so ist auch dies nicht weiter als ein Resultat derselben Betrachtungsweise. Die bisherigen Erörterungen scheinen mir nun alles, was für die Behandlung unseres eigentlichen Problems, nämlich der Frage, wie sich Sollen und Wert zueinander verhalten, welches von beiden das andere "bestimmt und möglich macht", nötig ist, herbeigeschafft zu haben. Was sich also auf empirischem Weg darüber ausmachen läßt, soll den Gegenstand des nun weiter Folgenden bilden. Im Anfang, bei der Entwicklung des Problems, wurde gesagt, daß seine der empirischen Untersuchung zugängliche Seite in die Frage nach der Verursachung des Sollens, so wie es in der psychischen Tätigkeit erscheint, durch einen Wert, d. h. ein Wertgefühl, oder umgekehrt, zu fassen ist. Dieser Inhalt der Frage muß nunmehr als lückenhaft bezeichnet werden, denn für die empirische Forschung kommt ja, wie gezeigt wurde, außer einem Kausalzusammenhang noch der Bestimmungszusammenhang in Betracht. Was also im Folgenden untersucht werden muß, ist, ob Sollenserlebnisse mit Wertungen in einem Kausalzusammenhang zu stehen vermögen, welches von beiden als Ursache und welches als Wirkung zu denken ist, ob vielleicht beide sowohl Ursache als auch Wirkung vom andern sein können, ferner ob Wertungen durch den mit ihnen korrespondierenden (man kann auch sagen durch sie "repräsentierten") Wert ein Sollen und damit schließlich auch Sollenserlebnisse bestimmen können, oder ob nicht vielmehr eine umgekehrte Reihenfolge des Bestimmungsverhältnisses anzunehmen ist, daß es nämlich vom Sollenserlebnis und dem mit ihm korrespondierenden Sollen herkommt. Wenn ich nun aber all diese Teile des Problems von vornherein so säuberlich auseinandergelegt, wie sie jetzt sind, untersuchen wollte, so hätte dies natürlich auch seinen Nutzen, böte jedoch geringe Erleuchtung. Damit einem nämlich etwas ganz und gar aufgeht und zur Gewißheit wird, ist es das Beste, aus dem Chaos des Falschen heraus zur Erkenntnis emporzusteigen. Nehmen wir deshalb irgendeine alltägliche Ansicht über die Abhängigkeit von Sollen und Wert vor, vielleicht die von RUDOLF GOLDSCHEID, die ausdrückt, daß
Die in der ersten Hälfte von GOLDSCHEIDs Auslaussungen gemachten Behauptungen wissen nicht weniger Schiefes und bloß oberflächlich Wahres zu verkünden. Wertungen (sowohl originale wie auch übertragene) "müssen einen Teil des Wollens in jedem Individuum in ein Sollen umwandeln"! Dies will doch wohl sagen, daß Wertungen durch das ihrem korrespondierenden Wert zukommende Gewicht auf das Wollen einzuwirken, d. h. in einem Kausalzusammenhang mit ihm zu stehen vermögen. Da nun die Umwandlung des Wollens in ein Sollen eine "streng kausal begreifbare Folgeerscheinung des Wollens" sein und die Wertungen diese Folgeerscheinung bewirken sollen, müssen sie mit dem Wollen als in einer Art Wechselwirkung stehend gedacht werden. Das Wollen ist die Ursache der Wertungen (dies liegt eben darin, daß das Wollen und nicht die Wertungen die "streng kausal begreifbare Folgeerscheinung" haben), die Wertungen aber bewirken oder sind Ursache, daß "ein Teil" des Wollens (als ob das Wollen ein teilbares Quantum wäre!) sich zu einem Sollen verwandelt; sie stehen also auch in einem umgekehrten Kausalverhältnis zum Wollen. GOLDSCHEIDs "Folgeerscheinung" ist das Endglied einer Kausalkette, die mit dem Wollen beginnt, als Wirkungen die Wertungen hat, die Wertungen wieder auf das Wollen zurückwirken läßt und als Endergebnis das Sollen kennt. Um diesen Gallimathias [Durcheinander - wp] über den Haufen zu werfen, untersuchen wir, wie es mit der ursächlichen Verknüpfung von Wollen und Wertung eigentlich beschaffen ist. Werte ich, weil ich will, oder will ich, weil ich werte? Daß ich einen Gegenstand werten kann, ohne ihn damit erstreben zu müssen, steht fest, zumindest für uns, denn für uns gibt es eine Art des Wertens, das nicht mit einem Gefühl der Lust oder Unlust verknüpft ist. Und was nicht mit solchen Gefühlen verknüpft ist, hat eben auch keine Beziehung zu einem Wollen. Alle die Wertungen, die unter diese zweite Art, nämlich die Wertungen der Mittel bei Urteilen über Mittel- und Zweckrelationen, fallen, haben demnach kein Wollen zur Ursache. Bei Wertungen jedoch, die mit einem Gefühl der Lust oder Unlust einhergehen, ist eine Beziehung auf ein Wollen vorhanden. Kann nun hier zumindest das Wollen die Ursache der Wertungen sein? Bei unserer zweiten Art Wertungen besteht der Wert des Gegenstandes in einer Beziehung zu einem anderen, in seiner Eigenschaft, Mittel zur Verwirklichung dieses anderen Gegenstandes zu sein. Bei den mit Lust- und Unlustgefühlen verknüpften Wertungen dagegen besteht der Wert des Gegenstandes in einer Beziehung auf einen Willen, in seiner Eigenschaft, Mittel zur Verwirklichung von Willenstendenzen zu sein. Daß dem so ist, beweisen eben die Lust- und Unlustgefühle, die solche Wertungen begleiten und verursachen. Sie sind bloß möglich, wenn ein Gegenstand mit einem Wollen in Beziehung steht. Als das Barometer des Wollens zeigen sie ihm an, ob der mit ihm in Beziehung stehende Gegenstand ihm Befriedigung verspricht oder nicht, und als sein Kompaß, ob er in diesem Gegenstand sein Ziel zu suchen hat. So geben sie den Wert oder den Unwert eines Gegenstandes, wenn er auf einen Willen bezogen ist, kund. Und dadurch können sie die nächste Ursache aktueller Wertungen und Werturteile sein. Es wäre falsch, den Willen für die Ursache dieser Wertungen zu halten; denn ihm ergibt sich der Wert oder Unwert eines Gegenstandes selbst erst aus den Gefühlen. Die Wertgefühle, wie man die Lust-Unlustgefühle auch nennen kann, verkünden ihm, ob ein Gegenstand wert ist, sein Zielgegenstand zu werden, d. h. ob es lustbringend ist, ihn zu verwirklichen und zu erlangen. So zeigt sich auch in diesem Fall, wo der Wert eines Gegenstandes in der Beziehung auf einen Willen, in seiner Fähigkeit, Mittel zur Verwirklichung von Willenstendenzen (hauptsächlich Glückstendenzen) zu sein, besteht, daß der Wille selbst nicht die Ursache der Wertungen ist, sondern die Lust-Unlustgefühle, die ihm den Wert der auf ihn bezogenen Gegenstände vermitteln. Wertungen lenken also den Willen, geben ihm Zielgegenstände, verursachen seine Akte, werden aber nicht selbst von ihm hervorgebracht. GOLDSCHEIDs Meinung, daß Wertungen einen Teil des Wollens in ein Sollen umwandeln müßten, und somit das Sollen eine streng kausal begreifbare Folgeerscheinung des Wollens bildet, ist dadurch von neuem widerlegt. ("Somit" hat doch wohl zu bedeuten, daß die hypostasierte [vergegenständlichte - wp] Kausalkette vom Wollen über die Wertung zum Sollen gehend gedacht werden muß. Wollen und Wertung stehen aber höchstens in einem umgekehrten Kausalverhältnis.) Die letzte Behauptung in GOLDSCHEIDs Auslassung, daß nämlich die Wertung als vermittelndes Element in der Kausalkette das Sollen verursacht, erfordert keine lange Auseinandersetzung. Denn ebensowenig wie es sein mit Vorstellungen assoziiertes Wollen vermochte, uns die Kausalität zwischen ihm und dem Sollen plausibel zu machen, ebensowenig können dies seine "notwendig auftretenden originalen wie auch bei jedem Gemeinschaftsleben entstehenden übertragenen" Wertungen, weil wir eben fest überzeugt sind, daß psychische Vorgänge, Bewegungen, Tätigkeiten nicht mit außerhalb ihne stehenden Gegenständen in einen Kausalzusammenhang treten können. Nunmehr, nach dieser Polemik gegen Oberflächlichkeiten, sind wir in der Lage, unsere Untersuchung des Kausalzusammenhangs und möglicherweise auch des Bestimmungszusammenhangs zwischen Sollenserlebnis und Wertung aufzunehmen. Zuerst der Kausalzusammenhang. Man erinnere sich, daß dabei nach zweierlei gefragt werden kann, nämlich, ob sowohl ein Sollenserlebnis eine Wertung als auch eine Wertung ein Sollenserlebnis hervorbringen kann. Mit der ersten Hälfte dieses Problems, mit der Frage nach der Verursachung einer Wertung durch das Sollenserlebnis kommen wir auf eine sehr wichtige Sache zu sprechen, eine Sache, die, wie man weiß, in den ethischen Untersuchungen KANTs, überall da, wo nach dem "Interesse, welches der Mensch an moralischen Gesetzen nehmen kann", gefragt wird, eine bedeutsame Rolle spielt. Wie wichtig die Sache ist, geht schon daraus hervor, daß sich KANT innerhalb einer kurzen Frist zu einer besonders stark betonten Zurücknahme und Verbesserung seiner ersten Ansicht darüber veranlaßt sah. In der "Grundlegung der Metaphysik der Sitten", seiner drei Jahre vor der "Kritik der praktischen Vernunft" erschienenen moralphilosophischen Abhandlung, ist er noch der Meinung, daß, "um das zu wollen, wozu die Vernunft allein dem sinnlich-affizierten vernünftigen Wesen das Sollen vorschreibt, freilich ein Vermögen der Vernunft gehört, ein Gefühl der Lust oder des Wohlgefallens an der Erfüllung der Pflicht einzuflößen" (Universalbibliothek Seite 102). In der "Kritik der praktischen Vernunft" kommt er dagegen zu dem Resultat, daß das moralische Gesetz als Interesse an seiner Befolgung das Gefühl der Achtung hervorbringt, die aber "so wenig ein Gefhl der Lust ist, daß man sich ihr in Anbetracht eines Menschen nur ungern überläßt" (Universalbibliothekk Seite 94). Beide Überzeugungen haben, wie man sieht, das Gemeinsame, daß sie eine aus dem Erleben des moralischen Gesetzes oder kategorischen Sollens entspringende Wertung behaupten. Sie unterscheiden und widersprechen sich aber in dem, was die Art der Wertung betrifft. Die frühere Absicht, daß diese in einem Lustgefühl besteht, wird durch die spätere nachdrücklich (wenn auch nicht ausdrücklich) verworfen; nunmehr ist es das Gefühl der Achtung, das die Wertung ausmacht. Dieses von allen Lust-Unlustgefühlen durchaus verschiedene Gefühl, wie KANT meint, ist jetzt die den Willen bewegende, sein Interesse an der Befolgung des moralischen Gesetzes hervorbringende Triebfeder. Es fällt nicht schwer, einzusehen, wie KANT zu seiner Zurücknahme gekommen ist. Seine Abneigung gegen allen Eudämonismus, die sich immer mehr bei ihm ausprägte, mußte dazu führen, daß er schließlich nicht einmal mehr als Triebfeder zur Befolgung des moralischen Gesetzes, geschweigen denn als objektiven Bestimmungsgrund dazu, ein Lust-Unlustgefühl gelten lassen konnte. Aus dieser Abneigung heraus hat er die Abtrennung des Gefühls der Achtung von den Lust-Unlustgefühlen vorgenommen, auf die er in der "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", wo er doch schon in den Abschnitten über das "Reich der Zwecke" und die in ihm herrschende Wertung Gelegenheit genug gehabt hätte, noch nicht verfallen war. Zwar unterscheidet er auch dort schon die auf der Achtung beruhende Wertung von allen aus "Bedürfnissen", "Neigungen" und "Wohlgefallen" oder "irgendeiner subjektiven Disposition und Geschmack" hervorgehenden Wertungen; in diesen hat der Gegenstand der Wertung einen "Preis", einen "Affektions-" oder "Marktpreis", in jeder jedoch eine "Würde", d. h. keinen "bloß relativen", sondern
KANTs immer stärker hervortretender Rigorismus hat ihn, wie gesagt, anderer Meinung werden lassen. Das Gefühl der Achtung und das moralische Interesse sollen nichts mehr mit Lust-Unlustgefühlen zu tun haben. Jede Zuflucht soll dem Eudämonismus abgeschnitten werden. Es ist begreiflich, daß ein SCHOPENHAUER (7) versucht sein konnte, "Gehorsam" für diese "Achtung" zu setzen. Wenn die Achtung ein Gefühl ist, dann ist sie auch ein Lustgefühl. KANTs Argumentation, daß sie deshalb keines sein kann, weil "man sich ihr in Anbetracht eines Menschen nur ungern überläßt", ist Sophisterei. Warum redet er von den "man", die es nicht gibt und sagt nicht einfach frankt und frei "alle"? Wohl weil man ihm dann ohne viele Umstände entgegen gehalten hätte, daß es doch einige gibt, für welche die Achtung ein Lustgefühl ist. Ob ein Gefühl unter die Lust-Unlustgefühle zu rechnen ist oder nicht, kann man keinesfalls auf die Weise ausmachen, daß man auf die unbestimmte Anzahl "man" und wie es der vorkommt, rekurriert. Nach all dem zwingt uns also KANTs Wertung aus dem Gefühl der Achtung heraus nicht, eine neue Art des Wertens einzuführen. Nach wie vor müssen wir jede Wertung entweder aus Lust-Unlustgefühlen, wenn ihr Gegenstand in Bezug zu einem Willen steht, oder aus bloßen Verstandesurteilen, wenn ihr Gegenstand zu einem anderen die Beziehung des Mittels zum Zweck hat, entstanden sein lassen. Diese ganze Auseinandersetzung mit KANT mußte aus zwei Gründen angestellt werden. Erstens, weil es an und für sich schon geboten ist, auf den, welcher die ganze Frage nach der Verursachung einer Wertung durch das Ergebnis des Sollens zu allererst angeschnitten hat, einen Rückblick zu werfen und zweitens und vor allen Dingen, weil untersucht werden mußte, ob die kantische Art des Wertens aus dem allen Lust-Unlustgefühlen fernstehenden (wie er meint) Gefühl der Achtung heraus geeignet ist, unsere bisher gewonnenen zwei Arten zu "bereichern". Indessen ist das Problem, um dessentwillen das alles unternommen wurde, nämlich die Frage, ob das Sollenserlebnis eine Wertung verursachen kann und welche Art der Wertung dies ist, immer noch offen. Um nun gleich eine Antwort zu geben, wenigstens was die Wertungsart betrifft, ist zu sagen, daß diese natürlich die auf Lust-Unlustgefühlen beruhende ist; denn es handelt sich ja um die Wertung eines mit dem Willen in Bezug stehenden Gegenstandes, nämlich das Sollen. Kann nun das Erlebnis dieses Sollens eine solche auf Lust-Unlustgefühlen beruhende Wertung verursachen? Wir haben gesehen, daß der Wertgegenstand, der aus Lust-Unlustgefühlen hervorgehenden Wertungen seinen Wert (Unwert) in der Eigenschaft hat, Mittel zur Verwirklichung von Willenstendenzen zu sein. Also muß auch hier, wo das Sollenserlebnis die Wertung erzeugen soll, ihr Gegenstand, das Sollen, diese Eigenschaft besitzen. Das Sollen muß, wenn es mit den Willenstendenzen in Beziehung gesetzt wird, nicht ein Lust-Unlustgefühl hervorbringen - das ist ihm als Kausalzusammenhangfremdem unmöglich -, aber in einem Lust-Unlustgefühl seine Eigenschaft, Mittel zur Verwirklichung der Willenstendenzen zu sein, erweisen (8). Das Lust-Unlustgefühl gibt dem Willen diese Eigenschaft kund und löst ein seine Tendenzen verwirklichendes Streben aus; ein positives Streben, wenn es ein Lustgefühl ist, das ihm den Wert des Sollens, d. h. die Eigenschaft desselben, seine Tendenzen positive zu verwirklichen, anzeigt, oder ein negatives oder Widerstreben, wenn ihm ein Unlustgefühl den Unwert desselben, d. h. seine Eigenschaft, eine negative Verwirklichung der Willenstendenzen zu erzeugen, zu erkennen gibt. Um nun unsere Frage, ob das Sollenserlebnis eine Wertung verursachen kann, beantwortet zu sehen, haben wir, nachdem gezeigt wurde, unter welchen Bedingungen es möglich ist, also noch zu beweisen, daß diese Bedingungen realiter stattfinden können. Dies ist nicht schwierig, denn es ist klar, daß sie im Sollenserlebnis eines Individuums gegeben sind. Da tritt das Sollen mit den Willenstendenzen in eine Beziehung; und die auftretenden Lust- oder Unlustgefühle lassen es dann entweder als Wert oder als Unwert hinsichtlich der Verwirklichung der Willenstendenzen erkennen und lösen so, je nach ihrer Auskunft darüber, ein positives oder negatives Streben aus, in dem die Tendenzen aktuell werden und sich eine Wertung ausdrückt. So bringt das Erlebnis des Sollens durch die Offenbarung seines Inhalts als Wert oder Unwert in Lust-Unlustgefühlen eine Wertung hervor. Was sich in dieser empirisch-psychologischen Beschreibung des Entstehens einer Wertung aus dem Erlebnis des Sollens ergeben hat, gilt, wie ich betone, auch für das Erlebnis des "absoluten", "kategorischen", "unbedingten" Sollens. Das Erlebnis des "moralischen Gesetzes" muß, um den Willen überhaupt bewegen zu können, als Bewegursache eine Wertung erzeugen. Dies hat KANT deutlich gesehen. Ein außerhalb alles empirisch zu erkennenden Kausalzusammenhangs stehendes Wollen gibt es nicht. Jeder Willensakt hat seine Ursache, die in der Zeit eintritt. Und diese den Willensakt hervorbringende Ursache ist das Interesse am moralischen Gesetz. SCHOPENHAUER ist gründlich im Irrtum, wenn er meint, daß "Kant eine ganz neue Art von Handlungen aufstellt, welche ohne alles Interesse, d. h. ohne Motiv, vorsich gehen" ("Grundlage der Moral", Werke III, Universalbibliothek Seite 546). Wenn KANT erklärt, "ein allgemein gesetzgebender Wille schreibt Handlungen aus Pflicht vor, die sich auf gar kein Interesse gründen", so wille er damit etwas ganz anderes sagen, als daß gewisse Handlungen "ohne alles Interesse, d. h. ohne Motiv, vorsich gehen". Diese "gründen" bedeutet nämlich etwas von allem Verursachten total Verschiedenes. Es bedeutet, daß der in einem ideellen Zusammenhang liegende Bestimmungsgrund nicht die Handlungen verursacht, oder, um mit KANTs Worten zu reden, zu ihrem "Beweggrund" oder ihrer "Bewegursache" wird - dies kann er nicht, denn er ist ja der Welt des Kausalzusammenhangsfremden angehörig - sondern das mit den Willensakten korrespondierende Ideelle und dadurch diese selbst bestimmt. Dieser im Zusammenhang des Ideellen liegende Bestimmungsgrund ist der Gedanke, daß die Allgemeingültigkeit des mit jedem Akt des Denkens, Wertens und Wollens korrespondierenden Ideellen Gesetz ist. Die Reinheit moralischer Handlungen (und dazu können alle durch ihr ideelles Element im Zusammenhang des Ideellen stehenden und von ihm bestimmten Akte des Denkens, Wertens und Wollens gehören) ist somit gewährleistet. Daß sie als Ursache eines Lustgefühls und ein daraus entspringendes Interesse haben und haben müssen, um überhaupt in der Zeit auftreten zu können, tut dem keinen Abbruch. Es kommt nur darauf an, daß sie in ihrem korrespondierenden Element des Kausalzusammenhangsfremden, das unter den Kriterien von "wahr" und "falsch", "gültig" und "ungültig", "richtig" und "nicht richtig" steht, von der Idee der allgemeinen und ewigen Gültigkeit desselben bestimmt sind (oder in ihr "gründen"). Das gesuchte Kausalverhältnis zwischen Sollenserlebnis und Wertung ist also eine Tatsache. Es fragt sich nunmehr, ob nicht auch das Umgekehrte gilt, ob nämlich die Wertung ein Sollenserlebnis verursachen kann. Ich werte eine Tat; ich sage mir: "um seiner Überzeugungen willen zu sterben ist göttlich, ist erhaben über alle". Plötzlich kommt mir die Erinnerung, daß ich meine Überzeugung schon verleugnet habe, aus Zwang freilich verleugnen mußte, es aber dennoch getan habe. Nun steigt in mir ein Gefühl auf, ein bedrückendes und niederdrückendes, erst dunkles und unbestimmtes, dann immer deutlicher werdendes, das schließlich in das Bewußtsein verletzter Hoheit und Majestät ausläuft. Ich erlebe das Sollen. Du hättest nicht so handeln sollen, ist sein stiller Ausdruck in mir. Dieses Sollenserlebnis muß nun, wenn auch das Erlebnis der Erinnerung im psychischen Folgezusammenhang das unmittelbar frühere ist,, doch als ein Produkt der Wertung betrachtet werden. Es ist klar, daß es aus nichts anderem als aus einer Wertung hervorgegangen sein kann. Jede Wertung, wenn sie nur eine wirkliche und ernsthafte ist, und kein bloßes Werthalten, kann ein Sollenserlebnis im Gefolge haben; ganz besonders, wenn der Wertgegenstand eine Handlung ist, die geschehen kann oder nicht. Das ist in der Wertung unmittelbar eine Forderung eingeschlossen, daß die Handlung nicht in suspenso [aufgeschoben - wp] und problematisch bleibt, denn sie ist ein Wertgegenstand ja bloß als Element der Wirklichkeit, als wirklich geschehende. Also hat die Wertung der Handlung das Erlebnis, sie tun zu sollen, zur möglichen Folge. Demnach würde in unserem Fall auch ohne die Dazwischenkunft des Erinnerungserlebnisses das Gefühl des Sollens erwacht sein. Freilich wäre es dann nicht mit so niederdrückender Gewalt aufgetreten. Dazu gehörte eben noch die Erinnerung und Erkenntnis, daß gegen die Pflicht gefehlt wurde. Aber gerade dieses Bewußtsein war von der Verfehlung oder die Erinnerung daran zeigt, daß vorher schon ein Bewußtsein und Gefühl der Pflicht und des Sollens vorhanden gewesen sein muß; denn, um sich einer Verfehlung bewußt werden zu können, muß man sich natürlich schon vorher der Pflicht bewußt sein oder muß das Sollen erlebt haben. Wie nun das Verhältnis von Wertung und Sollenserlebnis näher zu charakterisieren ist, ob es als Kausal- oder als Bestimmungszusammenhang gedacht werden muß, wird sich ergeben, wenn wir das mit dem Sollenserlebnis korrespondierende Sollen ins Auge fassen. Es leuchte ein, daß von diesem die Entscheidung abhängt; denn es braucht sich nur eine der zwei Eventualitäten, ob das Sollen von einem Wert bestimmt ist oder nicht, herauszustellen, und es liegt zutage, welcher von beiden Zusammenhängen, der Kausal- oder der Bestimmungszusammenhang, stattfindet. Oben wurde gesagt, daß besonders dann, wenn der Wertgegenstand eine Handlung ist, aus der Wertung eine Forderung hervorgeht, er soll verwirklicht werden. Diese Forderung ist nun nicht ein individuelles Wünschen und Streben, sondern sie ist etwas Objektives, Gegenständliches, außerhalb allen Kausalzusammenhangs stehendes. Sie kann demnach nicht durch die Wertung verursacht sein, sondern muß von dem mit ihr korrespondierenden Kausalzusammenhangfremden, dem Wert abhängen, d. h. sie muß durch ihn bestimmt sein. Die Forderung (nur ein anderer Name für das Sollen) steht mit dem Wert in logischer Verknüpfung. Wenn der Wertgegenstand noch nicht in die Wirklichkeit eingegangen ist, aber die Möglichkeit dazu hat, dann drückt sie, eben weil der Wert dem Gegenstand nur als verwirklichtem zugehört, eine Verwirklichung desselben aus. Es gilt dann, was LIPPS sagt: "Indem ein Gegensteand eine positive Wertung fordert, fordert er zugleich das Streben nach seiner Verwirklichung." (9) Wenn der Wertgegenstand jedoch schon ein Element der Wirklichkeit ist, dann hat die Forderung einen anderen Sinn. Sie bedeutet dann nicht mehr, der Wertgegenstand soll verwirklicht werden, sondern er soll erhalten werden oder alle seine Erhaltung beeinträchtigenden Tatsachen sollen nicht verwirklicht werden. Einen dritten Fall, wo das durch den Wert bestimmte Sollen weder eine Verwirklichung noch eine Erhaltung des Wertgegenstandes ausdrückt, soll ein Beispiel erläutern. Ein Kunsthistoriker kommt bei der Beurteilung einer Gemäldesammlung, die von einer bestimmten Schule Werke vereinigt, zu dem Resultat, daß sie von hohem kulturwissenschaftlichen Wert ist. Da er jedoch bemerkt hat, daß die Sammlung von einigen der Schule angehörenden Meistern nichts oder nur sehr wenig besitzt, sieht er sich genötigt, eben um des vorhandenen Wertes willen, die Forderung auszusprechen, daß es Pflicht ist, die Sammlung weiter auszubauen. Hier liegt nun ein ganz anderes Bestimmungsverhältnis zwischen Sollen und Wert vor. Das Sollen bedeutet nicht mehr, der Gegenstand soll verwirklicht oder soll erhalten werden. Nunmehr hat es den Sinn, der Gegenstand soll um seines von einem Idealwert bestimmten Wertes willen zum Träger dieses Idealwertes werden, d. h. die Sammlung, die ihrer Eigenschaft halber, ein Studium der Schule zu ermöglichen, Wert hat, soll ein vollständiges Studium gewähren können. Was dem Gegenstand den Wert verleiht, ist ein Ideal. Mit dem Ideal hängt aber die Forderung zusammen, der Gegenstand soll es immer mehr verwirklichen; nicht der Gegenstand selbst soll verwirklicht werden (er ist es ja schon), sondern er soll zum Idealgegenstand verwirklicht werden. Bloß weil er schon im Besitz der von einem Ideal abhängenden Wertqualität ist, soll er so werden, daß er als Träger des von einem Ideal bestimmten Idealwertes gelten kann. Aus all dem geht hervor, daß es immer der Wert ist, der das jeweilige Sollen bestimmt. Das Sollen nimmt bald die, bald jene Gestalt an, gerade wie es der Wert vorschreibt. Die Konstatierung des Bestimmungsverhältnisses zwischen Wert und Sollen schließt nun auch die Feststellung des Bestimmungszusammenhangs zwischen den mit ihnen korrespondierenden psychischen Bewegungen, der Wertung und dem Sollenserlebnis, ein. Natürlich gibt es zwischen diesen psychischen Vorgängen auch einen Kausalzusammenhang. Nur trägt dieser, selbst wenn er weniger dunkel wäre, als er in Wirklichkeit ist, zur Erklärung des Hervorgehens eines bestimmten Sollenserlebnisses aus einer bestimmten Wertung nichts bei. Es verhält sich damit ebenso wie mit den Gedankenreihen eines Forschers, der Aufeinanderfolge dieser bestimmten Gedankenerlebnisse desselben. Diese sind ebenfalls nicht einfach aus den Ursachen der einzelnen psychischen Bewegungen und Funktionen zu erklären, sondern müssen aus dem Zusammenhang des mit den einzelnen psychischen Bewegungen korrespondierenden Ideelen, der ein Bestimmungszusammenhang ist, begriffen werden. Der Bestimmungszusammenhang ist ein Zusammenhang des Sinns, ein Zusammenhang im Verstand und in der Vernunft. Es wäre ein Mißverständnis, diesen Zusammenhang mit dem Zusammenhang der Vorstellungen (10) oder der Vorstellungsinhalte, wie man auch meinen könnte, zu identifizieren. Die Vorstellung als psychischer Akt und der zugehörige Inhalt, der doch ganz für sich ist, d. h. keine Aussage, kein Prädikat darstellt, unterliegen nicht den Kriterien "wahr - falsch", "richtig - unrichtig" usw. Diese Kriterien sind aber doch die Zeichen dessen, was zum Zusammenhang des Ideellen oder zum Bestimmungszusammenhang zu rechnen ist. Das Hervorgehen eines Sollenserlebnisses aus einer Wertung muß also notwendig als ein Bestimmungsverhältnis betrachtet werden. Ein ursächlicher Zusammenhang ist natürlich ebenfalls vorhanden. Da er jedoch bloß als Erklärung für die psychische Bewegung dienen kann und nicht für das, was sie eigentlich als bestimte, als Erlebnis dieses objektiven Sollens charakterisiert, so brauchen wir uns nicht sehr mit ihm auseinanderzusetzen. Es kann auch gar nicht viel über die Ursache des Sollenserlebnisses gesagt werden. Sie ist eben in einem Gefühl oder in einer Tendenz der durch die Wertung in Anspruch genommenen psychischen Tätigkeit zu suchen. In diese einmal in gesteigerte Aktion versetzte Tätigkeit muß das vom korrespondierenden Wert der Wertung bestimmte Sollen als Erlebnis aufgenommen werden können. Bei der Frage, wie aus einem Sollenserlebnis eine Wertung hervorgeht, ergab sich als einziger Zusammenhang ein Kausalnexus. Ein Bestimmungszusammenhang konnte gar nicht in Betracht kommen, weil das Sollenserlebnis eben notwendig eine Beziehung zu Willenstendenzen schaffen und so die Verursachung eines Lust- oder Unlustgefühls herbeiführen muß, aus dem dann wiederum die positive oder negative Wertung als weitere Wirkung hervorgeht. (11) Hiermit habe ich alles, was auf empirischem Weg über unser Problem auszumachen ist, dargelegt. Der übrige Teil desselben, die Frage, ob die Gültigkeit des Wertes vom Sollen abhängt oder umgekehrt, erfordert, wie gesagt, eine andere Methode. Es handelt sich nun nicht mehr um die Erklärung empirisch gegebener Phänomene, sondern um die Bestimmung des Rechtsanspruchs auf Objektivität (bei unserer Frage: der Abhängigkeit des Rechtsanspruchs), den ideelle Gegenstände haben. Die Erforschung eines Kausal- oder eines Bestimmungszusammenhangs (12) geht auf Naturwirklichkeiten (die des Kausalzusammenhangs auf alle Naturgegenstände, die des Bestimmungszusammenhangs jedoch nur auf psychische Erlebnisse, welche mit Ideellem korrespondieren). Die Feststellung der Gültigkeit (dies bedeutet eben der Rechtsanspruch auf Objektivität) dagegen betrifft nicht Naturgegenstände, sondern ideelle Gegenstände, d. h., um einen Terminus MEINONGs zu adoptieren, "Objektive". Nur Objektive unterliegen den Kriterien "wahr - falsch", "gültig - ungültig" usw. Seit nun KANT darauf hingewiesen hat, daß absolute Gültigkeit und strenge Allgemeinheit nur a priori gültigen Objektiven eigen ist, muß jede Bestimmung der Gültigkeit ideeller Gegenstände den Nachweis in sich schließen, worin eigentlich der Rechtsanspruch auf Objektivität, den sie erheben, gegründet ist, ob es reine Verstandes- oder Vernunftbegriffe oder nur Data der Erfahrung sind, auf die er sich stützt. Eine unter einen solchen Gesichtspunkt angestellte Untersuchung ist eine transzendentale. Die transzendentale Methode ist gar nichts anderes als die Forschungsweise, die an ihren Gegenständen (Objektiven) nur insofern ein Interesse nimmt, alls sie danach fragt, ob ihr Rechtsanspruch auf Objektivität apriorische oder empirische Gültigkeit hat. Diese Alternative in der Fragestellung und nichts weiter mach die transzendentale Methode aus. Das Problem, ob die Gültigkeit des Wertes vom Sollen abhängt oder umgekehrt, geht für das transzendentale Verfahren in folgende Fragen auseinander. Ist die Gültigkeit des Wertes eine apriorische oder aposteriorische? Wie steht es mit der des Sollens in dieser Beziehung? Welches von beiden ist demnach fähig, die absolute Gültigkeit des andern begründen zu können? Wir haben früher gesehen, daß ein Gegenstand Wert hat, erstens vermöge seiner Beziehung zu einem andern, durch seine Eigenschaft, Mittel zur Verwirklichung eines anderen Gegenstandes zu sein, zweitens vermöge seiner Beziehung zu einem Subjekt, d. h. einem Willen, durch seine Eigenschaft, ein Mittel zur Verwirklichung von Willenstendenzen abzugeben. Nun hat der Wert oder Unwert eines Gegenstandes apriorische Gültigkeit, wenn die Beziehung, die er ausdrückt, nämlich die Beziehung eines Gegenstandes zu einem anderen als Mittel zu dessen Verwirklichung oder zu einem wollenden Subjekt als Mittel zur Verwirklichung von Willenstendenzen a priori zu erkennen ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Denn daß ein Gegenstand Mittel zur Verwirklichung eines anderen sein kann, vermag ich nur a posteriori zu wissen. Daß wir "von aller Kausalität gar nichts a priori bestimmen können, sondern darum allein die Erfahrung befragen müssen", darf seit KANT ("Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", Seite 102) für ausgemacht gelten. Ebenso wissen wir a priori nicht das Mindeste von unserem wollenden Subjekt und demnach auch vom Wert der auf es bezogenen Gegenstände. "Ich will" ist ein Satz a posteriori, durch Erfahrung, durch innere (d. h. allein in der Zeit) geben." (13) Alles, woran wir ein Interesse nehmen und nehmen können, was lustvoll und unlustvoll für uns ist, kann uns nur durch Erfahrung kund werden. Der Wert oder Unwert irgendeines auf unseren Willen bezogenen Gegestandes geht uns immer erst empirisch in einem Lust- oder Unlustgefühl auf. Somit ist die Gültigkeit des Wertes erstens der auf andere Gegenstände, zweitens der auf ein wollendes Subjekt bezogenen Gegenstände ebenfalls ein nur empirische. Im ersteren Fall kann sie deshalb nicht mehr als bloß komparative Allgemeinheit beanspruchen, weil von einer Wirkung nur eine Ursache überhaupt, niemals aber eine bestimmte oder gar gleiche Ursache a priori gedacht werden kann. Einem Gegenstand, der seiner Eigenschaft halber, Mittel zur Verwirklichung eines anderen zu sein, Wert hat, kann dieser Wert nicht als streng allgemein gültiger zukommen, denn es ist nie absolut sicher, ob der Gegenstand immer und notwendig die Ursache des anderen ist. Wenn das, wovon sich sein Wert herschreibt, nämlich die Möglichkeit seines Ursacheseinkönnens, nicht durchaus unzweifelhaft und für alle Fälle gewiß ist, dann kann auch nicht die strenge Allgemeingültigkeit des Werts behauptet werden. Der Wert oder Unwert der auf ein wollendes Subjekt bezogenen Gegenstände nun hält der Frage nach der Gültigkeit noch viel weniger stand. Denn was ihn erkennen läßt, sind nicht einmal empirische Verstandesurteile, sondern nur Gefühle, Lust- oder Unlustgefühle und daraus entspringende Wertungen oder Werturteile. Was bürgt aber dafür, daß sich in diesen Wertungen der objektive und allgemein gültige Wert wirklich darbietet? Die Empfänglichkeit unseres wollenden Subjekts für Lust und Unlust ist etwas immer schwankendes; und so können wir nie versichert sein, in welchem Gefühl der Lust oder Unlust wir den objektiven Wert oder Unwert eines Gegenstandes erkennen. Dazu kommt noch, daß die einzelnen Individuen so verschiedene Gefühlsveranlagungen haben, daß sie, selbst wenn sie die Gegenstände sogar ganz auf sich wirken lassen, sie ganz "genießen", ja die höchste Lebensmöglichkeit aus ihnen saugen, dennoch niemals in völliger Übereinstimmung über den absolut gültigen Wert derselben sein können. Die psychische Kraft und Energie der einzelnen Individuen ist eben durchaus nicht von gleicher Höhe. Und wo ein Individuum das höchste an Lebensmöglichkeit erreicht, hat auch sein gefühlsmäßiges Werten eine Grenze. Was darüber hinaus liegt, anderen Individuen noch tausendfach erhöhte Lebensmöglichkeit bietet, ist ihm verborgen, wertlos, ja sogar unwert. So ist es schon die individuelle psychische Konstitution selbst, welche der Allgemeingültigkeit im Gefühl erkannter Werte nicht stattgibt. Diese Allgemeingültigkeit, wenigstens ihre Möglichkeit, ist aber, wie bei allem Erkennen auch beim gefühlsmäßigen, Voraussetzung. Es gibt nichts Objektives, was nicht auf Allgemeingültigkeit Anspruch erhebt, - und der in Gefühlen sich kundgebende Wert eines Gegenstandes ist immer etwas Objektives und hat immer dafür zu gelten. Davor wollen wir uns hüten, daß wir etwas irgendwie zu Erkennendes durch die Erkenntnisfunktion erzeugt sein lassen; dieser steht es völlig unabhängig gegenüber. Zwischen dem Wert und dem Werten (auf dem gefühlsmäßigen) gibt es keinen Kausalzusammenhang. Indessen darf uns die Erkenntnisfunktion wohl zur Kritik der in ihr gegebenen Erkenntnisse, zur Beurteilung ihres Erkenntniswertes dienen. Wo irgendein Objekt erkannt wird, da muß gefragt werden, aus welchem Erkenntnisvermögen die Erkenntnis stammt, denn danach hat sich die Beurteilung ihrer strengen Allgemeingültigkeit zu richten. Das in Gefühlen Erkannte geht nun, wie zu sehen war, auf eine sehr unsichere empirische Erkenntnisquelle zurück, kann also noch viel weniger als empirische Verstandesurteile absolute Gültigkeit beanpruchen. Aus all dem geht hervor, daß der Wert eines Gegenstandes ein Objektiv ist, das nur empirische Gültigkeit und komparative Allgemeinheit hat. Und das Sollen, das von ihm abhängt, muß dieselbe Beurteilung erfahren. Wenn es ihr nicht unterliegen will, darf es nicht durch einen Wert begründet sein. Demnach geht unsere zweite Frage, wie es mit dem Sollen in Bezug auf seine apriorische oder aposteriorische Gültigkeit beschaffen ist, eigentlich nur auf die Feststellung eines nicht durch einen Wert begründeten Sollens. Ein solches Sollen ist das Sollen schlechthin oder das kategorische. Der moralische Imperativ, wie es auch heißt, ist keiner Bedingung oder Begründung, also auch nicht durch einen Wert, unterworfen. Er ist das Absolute, schlechthin Unbedingte, von dem kein weiterer Grund eingesehen werden kann. Die Gültigkeit nun dieses kategorischen Imperativs ist, eben weil er aller Begründung a priori zugrunde liegt, eine absolute und streng allgemeine; natürlich, denn er bedeutet ja gar nichts anderes als die Allgemeingültigkeit als Gesetz selbst, die Allgemeingültigkeit alles Ideellen, das mit psychischen Akten, den Akten des Denkens, Wertens und Wollens korrespondieren kann.' Der moralische Imperativ oder die Allgemeingültikeit als Gesetz gilt absolut, weil sie die Voraussetzung aller Geltung ist. Jeder Streit gegen sie wäre von vornherein Unsinn, denn er könnte nur unternommen werden, indem er ihre Anerkennung einschließt. Eben damit ist das moralische Sollen auch der absolute Wert und der oberste Grund allen Wertes. Es kann nicht umgekehrt sein, der absolute Wert kann nicht den Grund des kategorischen Sollens bilden, denn er schließt ja die Allgemeingültigkeit als Gesetz schon als Voraussetzung und Grund seiner Geltung ein. Wenn KANT sagt ("Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", Universalbibliothek Seite 63):
Aus dieser Zurückführung auf das wahre logische Abhängigkeitsverhältnis ergibt sich die wichtige Erkenntnis, daß der Wert der Persönlichkeit (d. h. die vernünftige Natur als Zweck ansich) im moralischen Gesetz, als dem absoluten Wert, gründet, daß, weil die Allgemeingültigkeit als Gesetz das Konstituens der vernünftigen Natur, also ihr eigenes Gesetz ist, die Persönlichkeit selbst absoluten Wert hat, der dann auch allem, was aus ihr fließt, zukommt. Der absolute Wert ist der streng allgemein gültige Wert; und dies ist er, weil er ein Wert a priori ist, ein Wert, der auf reinen Vernunftbegriffen beruth; natürlich, denn er gründet ja im kategorischen Sollen. Aller andere Wert, der Wert empirisch gegebener Gegenstände, hat, wie zu sehen war, keine wahre Allgemeinheit. Und das Sollen, das er bestimmt, ist ebenso zu beurteilen. Kein empirisch gegebener Wert kann ein streng allgemeingültiges moralisches Gesetz begründen, denn es
1) ALEXIUS von MEINONG, Psychologisch-Ethische Untersuchungen zur Werttheorie, Graz 1896, Seite 190 2) FELIX KRÜGER, Der Begriff des absolut Wertvollen, Leipzig, 1898, Seite 60. 3) SCHOPENHAUER, Die Welt als Wille und Vorstellung, Bd. 1, Seite 356 (Universalbibliothek) 4) Der Begriff der "psychischen Tätigkeit" wird hier so gefaßt, daß er alles psychische Geschehen, Erleben und Tun einschließt. 5) Was ich hier unter "objektiv" verstehe, ist nicht gleichbedeutend mit "wahr", "richtig", sondern soll nur das Unterworfensein unter solche Kriterien und ihr Gegenteil, also auch unter die Kriterien "falsch", "unrichtig", bedeuten. 6) RUDOLF GOLDSCHEID, Zur Ethik des Gesamtwillens - eine sozial-philosophische Untersuchun, Bd. I, Leipzig 1902, Seite 87f. 7) SCHOPENHAUER, Die Grundlage der Moral, Werke III, Seite 316 (Universalbibliothek) 8) Mir hier einzuwerfen, daß mit dem Mittelsein doch an einen Kausalzusammenhang gedacht wird, hieße mich gründlich mißverstehen. Mag sonst auch das Mittel immer etwas zu einem Kausalzusammenhang Gehöriges, also die Ursache für eine einmal erfahrene Wirkung sein, sobald es ein Ideelles ist und Mittel zur Verwirklichung von Willenstendenzen sein soll, darf es nicht als Ursache betrachtet werden, sondern wieder als etwas Ideelles, Kausalzusammenhangfremdes, nämlich als Wert, der in Lust-Unlustgefühlen erkannt wird. Die Lust-Unlustgefühle sind dann die Ursache der positiven oder negativen Verwirklichung von Willenstendenzen. 9) THEODOR LIPPS, Leitfaden der Psychologie, zweite Auflage, Leipzig 1906, Seite 168 10) Vgl. dazu, was KANT über das unterscheidende Merkmal von Sinnenwelt und Verstandeswelt sagt ("Grundlegung zur Metaphysik der Sitten", Universalbibliothek Seite 92). 11) Das für jeden Kausalzusammenhang Charakteristische ist das in ihm liegende Moment der Notwendigkeit. Dies geht dem Bestimmungszusammenhang ab. Aus einer Wertung muß kein Sollenserlebnis hervorgehen, wohl aber aus einem Sollenserlebnis eine Wertung, weil eben das Sollenserlebnis Lust- oder Unlustgefühle im Gefolge hat. 12) Denjenigen, welche mit HUME überzeugt sind, daß ein bloßer Gedanke nicht die Ursache von Willensakten sein kann, sondern daß diese immer ein einem Gefühl der Lust oder der Unlust besteht, und welche an der Tatsache, daß wir objektiven Bestimmungsgründen, Prinzipien, Ideellem wenigstens gemäß handeln können, nicht blindlings vorübergehen wollen, muß er einleuchten. Wenn man sich einmal inmitten von KANTs Gedankengängen über das Zusammenbestehen der Freiheit mit der Naturnotwendigkeit versetzt und zusieht, mit welchen Schwierigkeiten er zu kämpfen hat, um seine Meinung, Ideelles könne die Ursache von Willensakten sein, plausibel zu machen, mit welcher Kaltblütigkeit er darum "Grund" und "Ursache" in einen Topf werfen muß, dann wird man verstehen, was mein Bestimmungszusammenhang bedeutet. 13) SCHOPENHAUER, Satz vom Grunde, Werke III, Universalbibliothek, Seite 161. |