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AUGUST MESSER
Zur Wertpsychologie

"Bei "allen Arten der Wertung sind bestimmte Werte schon vorausgesetzt. Psychologisch werden niemals neue Werte geschaffen, Wertrelationen werden nie gestiftet, sondern alle Werterlebnisse sind lediglich Subsumtionen unter bestehende Werte."

"Die Psychologie kann nur als Tatsache feststellen, welches die Schätzung der Majorität ist; aber daraus folgt ansich noch durchaus nicht, daß diese Schätzung die richtige ist. Wie oft haben sich die bedeutendsten Menschen mit ihren Wertschätzungen in der Minderheit befunden! Vernunft ist stets nur bei Wenigen gewesen."

"Die Frage ist nicht, ob es auch gefühlsfreie Erlebnisse des Wertschätzens gibt, sondern, ob alle Anerkennung von Urteilen als wahr oder falsch (ja sogar ob alle Urteile) als Bewertungen anzusehen sind."


I. Tragweite der Wertpsychologie

THEODOR HAERING hat die experimentelle Untersuchung der Wertungsvorgänge in so sorgfältiger Weise in Angriff genommen, daß ich es - um der Kontinuität der Forschung willen - für richtig halte, an seine Ausführungen (1) anzuknüpfen. Dabei muß ich aber, um die Grundlage für diese Untersuchungen recht tragbar zu machen, zunächst auf solche Punkte hinweisen, die mir noch nicht ausreichend gesichert erscheinen.

HÄRING kommt zu dem - ihm selbst "befremdlichen Ergebnis" (2), daß alle Wertungen nichts anderes sein als "Subsumtionen zu bestehenden Wertrelationen", daß "jeder Wertungsvorgang uns immer auf einen anderen Wert zurückführt", daß somit "der Wertbegriff sich niemals psychologisch restlos auflösen läßt, (3) sondern daß immer bei der Analyse ein Wert doch wieder als notwendige und nicht weiter analysierbare Voraussetzung zurückbleibt".

Die Bedenken, die ich gegen diese Ansicht habe, lassen sich am besten klar machen, wenn wir zunächst diejenigen Darlegungen kritisch nachprüfen, in denen HÄRING am eingehendsten dieses Ergebnis zu begründen sucht.

Die seither in der Wertpsychologie herrschende Ansicht kann man etwa so wiedergeben: Wertungen erleben wir gegenüber dem, was ein Lustgefühl hervorruft oder was ein Bedürfnis befriedigt (4). Da aber die Bedürfnisbefriedigung ebenfalls als Lustgefühl erlebt wird, so braucht im Grunde diese zweite Bestimmung, als in der ersten schon enthalten, nicht besonders hervorgehoben zu werden.

Mit dieser Definition war aber noch nicht behauptet, daß Wertungen - deskriptiv-psychologisch - mit Lusterlebnissen identisch sind, sondern nur, daß die letzteren als eine Voraussetzung für die Entstehung von Wertungen zu gelten haben.

HÄRING aber geht darüber hinaus; er nimmt an (5), daß schon "die allerursprünglichsten Lust, Unlustgefühle Erlebnisse der Assimilierbarkeit oder Nichtassimilierbarkeit sind" und daß "auch auf späteren Entwicklungsstufen Lust und Unlust nicht (bloß) als Ursachen von Wertungen, sondern selbst schon als Wertungen zu bezeichnen sind".

Hiergegen richtet sich nun mein erstes Bedenken. Ich glaube - rein deskriptiv - in den Erlebnissen, für die mir meine sprachliche Gewöhnung die Bezeichnung "Werten" oder "Wertschätzen" aufdrängt,  mehr  feststellen zu können als ein bloßes Erleben von Lust und Unlust. (Ich lasse dabei die "intellektuellen" Wertungen beiseite und beschränke mich auf die gefühlsmäßigen als die vermutlich - genetisch betrachtet - ursprünglicheren). Zumindest eine unzweideutige  gegenständliche  Beziehung der Lust (und Unlust) liegt nach meiner Beobachtung im Bewerten vor (6); während es doch in der Psychologie herkömmlich und meines Erachtens gut begründet ist, die einfachen Lust-, Unlusterlebnisse als  zuständlich  zu bezeichnen.

Nun entwickelt HÄRING freilich in § 25 seiner Abhandlung eine Hypothese über die Entstehung gegenständlicher Erlebnisse. "Gegenständlichkeit" ist ihm eine "konstante Zuordnung zu bestimmten reproduktiven Erlebnisarten". Ferner nimmt er an, daß "nur die Erlebnisse, die entweder positiv aufbauend oder positiv schädigend für den Organismus wirken, zunächst eine Aussicht haben, in genügend starker Weise reproduzierbar zu werden." So bilden sich auf ganz natürlichem selektivem Weg zunächst gegenständliche Erlebnisse nur da aus, wo bestimmte Erlebnisse mit Lust- und Unlustgefühlen relativ konstant verknüpft sind. Indessen dürfen wir aus methodischen Gründen durch solche - doch ziemlich unsichere - Vermutungen über die Entwicklung gewisser Erlebnisarten unsere erste und wichtigste Aufgabe, die  Beschreibung  der Bewußtseinsvorgänge beim Erwachsenen, nicht beeinflussen lassen. Für HÄRING scheint aber in dieser genetischen Hypothese der Hauptgrund zu liegen, warum er - deskriptiv - "Lust und Unlust selbst schon als Wertungen bezeichnet" (7).

Damit aber werden, wie ich schon betonte, zwei Erlebnisarten, die schon von der (in der Sprache sich ausdrückenden) vorwissenschaftlichen Psychologie unterschieden werden, miteinander vermischt. Die deskriptive Aufgabe, sie klar zu unterscheiden, sehe ich allerdings noch nicht als ausreichend erfüllt an. Ich deutete bereits an, daß das Merkmal der gegenständlichen Beziehung der Lust (Unlust) bei der (gefühlsmäßigen) Wertung zur Charakterisierung wohl kaum genügen dürfte. Denn z. B. wenn ich in Erinnerung an irgendeinen Vorgang heiter bin oder ich mich auf etwas Zukünftiges freue, so erlebe ich wohl gegenständlich bezogene Lust, aber eine Wertung braucht dabei nicht vorzuliegen.

Die gegenständliche Beziehung beim eigentlichen Werterlebnis muß nach meiner Beobachtung nicht sowohl als eine Richtung auf das betreffende Objekt - wie bei den eben genannten Lusterlebnissen - sondern als ein Vorfinden des Wertcharakters  im Objekt  bezeichnet werden. Mit diesem "Vorfinden" ist dabei nicht allein das gefühlsarme Konstatieren des Wertes in der "intellektuellen" Wertung gemeint, sondern auch das gefühlsbetonte Erleben des Wertes.

Wegen dieses "gegenständlichen" Charakters des erlebten Wertes ist es mir auch zweifelhaft geworden, ob eine (deskriptive) Analyse des (gefühlsmäßigen) Wertungserlebnisses zutreffend wäre, die dieses in einen Akt des Gegenstandsbewußtseins und ein (zuständliches) Lust-Unlusterlebnis zerlegte. Sollte aber überhaupt die Analyse sich nicht in überzeugender Weise durchführen lsasen, so müßte eben die Wertung als elementares Bewußtseinserlebnis besonderer Art anerkannt werden. In diesem (deskriptiven) Sinn könnte ich - vorläufig - der Behauptung HÄRINGs (8) zustimmen, daß "der Wertbegriff sich niemals psychologisch restlos auflösen läßt, sondern daß bei der Analyse ein Wert doch wieder als notwendige und nicht weiter analysierbare Voraussetzung zurückbleibt" (9).

Die Begründung, die jedoch HÄRING für diesen Satz gibt, scheint mir sehr anfechtbar zu sein. Er führt nämlich aus, daß selbst die - am Anfang der Entwicklung stehenden -  gefühlsmäßigen  Wertungen immer schon Werte voraussetzen; bei den sinnlich-hedonistischen Wertungen sei dieser vorausgesetzte Wert "der Bestand und das Gedeihen des sinnlichen Gesamtorganismus."

Aber dieser Gedankengang führt über die "psychologische" (10) Betrachtung im eigentlichen Sinn ganz hinaus. "Den Bestand und das Gedeihen des sinnlichen Gesamtorganismus" können wir Erwachsene in der wissenschaftlichen Reflexion als einen "Wert" anerkennen, aber damit ist es doch noch kein Wert für das Bewußtsein eines kleinen Kindes oder eines naiven Erwachsenen, in dem Lusterlebnisse ausgelöst werden durch "Substanzen", die "seinem Organismus förderlich" sind. Für die  psychologische  Betrachtung kommt es aber doch nicht darauf an, was wir in einer nachträglich gelehrten Reflexion als (sozusagen  "objektiv")  wertvoll für ein Lebewesen bezeichnen, sondern lediglich darauf, was sich  in dessen Bewußtsein  als ein Wert darstellt, was also von ihm  subjektiv  als Wert erlebt wird.

Man kann den hier vorliegenden Sachverhalt wohl am besten klarstellen durch den Vergleich mit dem Zustandekommen der sogenannten "sekundären Qualitäten" (im Sinne LOCKEs).

So wenig man - in streng wissenschaftlicher Ausdrucksweise - Ätherwellen von etwa 700 Millionstel Millimeter Wellenlänge deshalb "rot" nennen darf, weil sie bei der Einwirkung auf ein normales Sehorgan die Rot-Empfindung gesetzmäßig auslösen, so wenig darf ich eine Substanz, deren Aufnahme in den Organismus den Lebensprozeß erhält oder steigert, schon "Wert" nennen, solange ich mit der "Psychologie der Wertung" beschäftigt bin. Wie es für die psychologische Betrachtung ein "Rot" gibt nur in Beziehung auf ein Bewußtsein, so existiert für sie "Wert" auch nur in Beziehung auf ein Bewußtsein (11). Und zwar kommt es dabei auf die Beziehung zum Bewußtsein an, das jeweils  Objekt  des untersuchenden Psychologen ist, nicht auf die Relation zum Bewußtsein des Psychologen selbst. Damit, daß dieser letztere etwas als "Wert" für ein Lebenwesen schätzt, ist es noch nicht für das Bewußtsein dieses Lebewesens wertvoll. Das letztere aber ist uns in diesem Zusammenhang allein von Interesse.

Wenn es aber richtig ist, daß der hier kritisierte Gedankengang HÄRINGs ganz aus der Sphäre der Psychologie im eigentlichen Sinne hinausfällt, so wird auch die wichtige Folgerung anfechtbar, die HÄRING daraus zieht, daß bei "allen Arten der Wertung bestimmte Werte schon vorausgesetzt sein", daß psychologisch niemals "neue Werte geschaffen", "Wertrelationen nie gestiftet" werden, sondern daß alle Werterlebnisse lediglich "Subsumtionen unter bestehende Werte sind.

Daß aber HÄRING diese - doch augenscheinlich in das Gebiet der psychologischen  Deskription  gehörige - Behauptung in der Tat auf jenen außerpsychologischen Gedankengang stützt, dafür soll außer dem Gesagten noch ein weiterer Beleg beigebracht werden. Er schreibt (12): "Genetisch - psychologisch lassen sich die Wertungen zurückverfolgen bis auf jene Urunterscheidung des Lust- und Unlustgemeingefühls. Also auch von diesem Gesichtspunkt aus gibt es nur Konsekutiv[aufeinanderfolgende - wp]werte bis auf jenen letzten Wert der Wohlfahrt des Organismus. Da aber dieser letzte schon in einer Zeit vorausgesetzt werden muß, wo von Wertung selbst noch nicht die Rede war, so kann man füglich behaupten, daß es psychologisch (!) keine Wertung gibt, die nicht schon eine Subsumtionswertung wäre." Hier ist also die Rede von Wert  ohne  Beziehung auf eine Wertung; die für alle Wertpsychologie vorausgesetzte Beziehung des Wertes zum wertenden Bewußtsein aufgegeben. Trotzdem wird daraus geschlossen, daß - "psychologisch" betrachtet - jede Wertung eine Subsumtionswertung ist.

Nun stützt ja HÄRING diese letztere Behauptung auch durch Hinweise auf die Aussagen seiner Versuchspersonen über ihren Bewußtseinsbestand. Aber da diese Versuchspersonen alle psychologisch gebildete Erwachsene waren (13), die alle schon über reiche Werterfahrungen verfügten, so darf meines Erachtens aus ihren Aussagen nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß Neustiftungen von Wertrelationen, d. h. ein "erstmaliges" Werten, psychologisch überhaupt nicht vorkommt; zumindest müßte dieser Satz für das jugendliche und kindliche Bewußtsein erst sorgfältig nachgeprüft werden.

HÄRING trägt aber kein Bedenken zu erklären: "Alle unsere Werte, auch die Gefühlswerte, wie z. B. der erfrischende Hauch der Waldluft, werden nie "erstmals gewertet" im angegebenen Sinne, daß ein Gegenstand da ist und ein Subjekt, und daß das Subjekt nun, etwa aufgrund eines Lustgefühls, demselben Wert zuschreibt usw., sondern der Mensch erlebt solche Zusammenhänge als fertige, sei es im Lustgefühl, sei es im intellektuellen Zugehörigkeitserlebnis (14). Auch das rein unmittelbare sinnliche Lustgefühl ist nicht der Grund der Wertung des mit ihm verbundenen Reizes usw., sondern schon der Ausdruck einer Wertung ..."

Gegen die Identifizierung von "Lust" und "Wertung" habe ich schon meine Bedenken ausgesprochen. Sollte aber HÄRING - worauf diese Stelle deutet - meinen, die "Wertung" vollzieht sich "im Unbewußten", das Lustgefühl aber ist nur der "Ausdruck" derselben im Bewußtsein, so würde sich auch hierin jenes schon wiederholt kritisierte Hinausgleiten aus dem deskriptiv psychologischen Gebiet bekunden.

Aufgrund von "Gedankenexperimenten" halte ich es aber für sehr wohl möglich, daß jemand zunächst durch ein Objekt Lust erlebt und dann - in der Erinnerung, in der Reflexion - aufgrund dieses Lustgefühls dem Objekt einen Wert zuschreibt. Derartige Fälle sind doch leicht zu konstruieren. Zum Beispiel eine Speise, die man zum ersten Mal ißt, schmeckt uns, d. h. siei erregt "Lust", aufgrund dieser Erfahrung  schätzen  wir sie von nun an. Oder wir lernen einen Menschen kennen, der uns sehr angenehm unterhält; von nun an schätzen wir ihn, bzw. das Zusammensein mit ihm.

Ich behaupte nich, daß durch solche Gedankenexperimente die Frage entschieden ist, aber jedenfalls scheinen sie mir dafür zu sprechen, daß das abweichende Ergebnis von HÄRING, soweit es sich wirklich auf psychologisches Beobachtungsmaterial (und nicht auf außerpsychologische Hypothesen) stützt, einer genauen Nachprüfun unterzogen werden müßte.

Diese müßte ferner ihre Ergänzung finden durch Untersuchungen auf dem Gebiet der Psychologie von Jugend und Kindheit. Denn hierbei darf man am ehesten erwarten, bei geeigneter Versuchsanordnung Erlebnisse einer "erstmaligen" Bewertung zu finden. Ob diese dann durch eine Analyse auf andere Bewußtseinselemente (15) sich restlos zurückführen lassen oder selbst als elementare anzusehen sind, ist eine Frage für sich. Falls sie elementarer Art sind, so wäre doch nicht ausgeschlossen, daß sie nicht schon von Geburt an vorhanden wären, sondern sich erst im Laufe der Entwicklung einstellen würden. Jedenfalls müssen sie irgendwann "erstmalig" erlebt werden. -

Nach den vorstehenden Ausführungen dürfte es auch verständlich sein, daß ich die vielerörterten Fragen nach dem  Verhältnis des Wertens zu Fühlen und Begehren  anders beantworte als HÄRING (16). Auf die Frage: wird etwas gewertet, weil es Lust erregt? antwortet er: Nein; sondern, wenn etwas Lust erregt, so besteht eben darin selbst eine Art der Wertung: nämlich die gefühlsmäßige.

Ich selbst erblicke im bloßen Erleben von Lustgefühl noch keine Wertung; mithin fällt für mich dieser Grund für das "Nein" weg. Außerdem scheint mir die psychologische Erfahrung dafür zu sprechen, daß die Frage zu bejahen ist.

Die korrelative Frage: Erregt etwas Lust, weil es gewertet wird? kann ich - im Einklang mit HÄRING - dahin beantworten, daß dies unter Umständen der Fall sein kann, sofern wir z. B. gegenüber einem von uns wertgehaltenen Objekt Lustgefühle erleben können, z. B. wenn wir es wiedersehen, es in unseren Besitz kommt oder wir es - nach Verlust - wiedererlangen usw. (17)

Und nun zu dem verwandten Problem: "Wie verhält sich Begehren und Wert? Wird das Wertvolle begehrt oder das Begehrte gewertet?"

HÄRING antwortet darauf: "Ich würde nichts begehren, wenn ich den Gegenstand meines Begehrens nicht als fördernd für eine bestimmte Willenstendenz ansehen würde, d. h. aber nach unserer Theorie: wenn ich ihn nicht vorher gewertet hätte."

Diese Ansicht scheint mir dem Sachverhalt des instinktiven Begehrens nur gleichsam geahnter Objekte nicht gerecht zu werden. Hier scehint mir das Begehren, besonders dann, wenn es durch die Erreichung seines Ziels eine lustvolle Befriedigung gefunden hat, die Ursache des Wertschätzens zu sein.

Hier wird also "das Begehrte gewertet". Daß andererseits oft auch Gewertetes begehrt wird, das Werten also eine Ursache des Begehrens ist, bestreite ich natürlich nicht.


II. Psychologie und Werttheorie

HÄRING hebt wiederholt mit Recht hervor, daß es außerhalb der Zuständigkeit der Psychologie liegt, die Frage der Gültigkeit der Werte aufzuwerfen (18). Er faßt schließlich seine Ansicht über das Verhältnis von Psychologie und Werttheorie kurz dahin zusammen (19):
    "Die systematische Werttheorie hat nach unserer Überzeugung mit der Psychologie der Wertung nur so weit und insofern zu tun, als sie sich nicht auf psychologische Tatsachen berufen darf, die keine solchen sind. So ... kann es z. B. einem systematischen Werttheoretiker vom psychologischen Standpunkt aus zwar nicht verwehrt werden, die Lustwerte für die höchsten zu erklären. Aber er darf sich dafür nicht auf Tatsachen berufen, die der Psychologie entstammen sollen, aber tatsächlich keine oder doch nur unvollständige sind. Ja, einen eigentlichen Beweis für die Rangstufe einer Wertart und für ihre Geltung kann er überhaupt aus psychologischen Tatsachen gar nicht entnehmen, daß für die Psychologie alle Wertungsarten völlig gleich wertvoll sind oder besser: wertindifferent."
Diesen Ausführungen kann ich zustimmen; ich möchte aber versuchen, sie in einer Beziehung zu ergänzen.

Wenn man zwei Disziplinen, die sich unter verschiedenen Gesichtspunkten mit demselben Objekt befassen, in ihrem Verhältnis zueinander charakterisieren will, so scheint es mir nicht ganz ausreichend, wenn man nur hervorhebt, wodurch sie sich unterscheiden, sondern es scheint mir auch wünschenswert, den Weg anzugeben, auf dem man vom herrschenden Gesichtspunkt der  einen  Wissenschaft zu dem der  anderen  gelangt. Dabei möge auch die Aufmerksamkeit darauf gerichtet werden, inwiefern die beiden Disziplinen doch ihre Feststellungen gegenseitig benutzen können.

Ich muß dabei einen manchen noch befremdenden Gedanken in aller Kürze darlegen. Es ist der, im Grunde selbstverständliche, daß die Gültigkeit von  Eigen werten (20) nicht "bewiesen" werden kann. Prüfen wir dies kurz auf den wichtigsten Wertgebieten (21). Bezüglich der  Annehmlichkeits werte wird unsere Behauptung schwerlich einem Widerspruch begegnen. Leicht wird man sich von ihrer Richtigkeit auch auf  ästhetischem  Gebiet überzeugen können. Man vermag dem, der von Kunstwerken überhaupt aufs Tiefste ergriffen wird, nicht zu "beweisen", daß seine auf diesem Gefühl beruhende Schätzung "falsch"ist; ebensowenig kann man jemandem, dem für eine bestimmte Kunstgattung (z. B. Musik) jedes Verständnis und Wertgefühl abgeht, deren Wert andemonstrieren. Was an derartigen Beweisführungen versucht wird, das sin im wesentlichen Suggestionen; d. h. man sucht den anderen die eigenen Wertschätzung möglichst nachdrücklich aufzureden. Derartiges kann imponieren, fortreißen, überreden, aber nicht eigentlich überzeugen.

Ganz Entsprechendes gilt für die  sittlichen  Werte (womit natürlich auch die  Un werte gemeint sind). "Wer für sie keinen Sinn", kein "Organ" hat, auf wessen Fühlen und Wollen sie keinerlei Eindruck machen, dem wird man nicht auf logischem Weg beweisen können, daß er sie schätzen muß. Man erinnere sich z. B., wie NIETZSCHE die hedonistische Schätzung, daß Glück, Behagen den höchsten Wert darstellt, "widerlegt". Er sucht sie verächtlich, lächerlich zu machen und uns dafür andere Wertschätzungen als die richtigen zu suggerieren.

Demnach wird man auch z. B.  den,  der den Krieg als höchsten sittlichen Wert schätzt, nicht  "logisch"  widerlegen können. Wer freilich diese Schätzung nicht teilt, der wird auch von jenen keine keine überzeugende Beweisführung oder Widerlegung zu fürchten haben, und vor überredender Suggestion kann er sich schützen, wenn er sich die eigenen Schätzungen klar zu Bewußtsein bringt und den Mut findet, sich zu ihnen zu bekennen.

Aber wenn es bezüglich der Eigenwerte kein logisches Beweisen und Widerlegen gibt,  wie soll denn die Gültigkeit, die Richtigkeit von Wertschätzungen überhaupt dargelegt werden?  Soll denn einfach etwas die Majorität entscheiden, so die Bewertung "gelten" die von der Mehrzahl geteilt wird? Indessen, sträubt sich gegen diesen Ausweg nicht unser innerstes Gefühl?

Hier stehen wir an einem für alle Wertlehre entscheidenden Punkt. Er ist zugleich derjenige, an dem die  psychologische  und die  normative  Wertlehre (d. h. die Werttheorie) sich berühren. Mit Recht ist man aber bemüht, diese beiden, methodisch ganz verschiedenartigen Disziplinen reinlich voneinander zu scheiden. Die  psychologische  Betrachtung forscht nach dem, was  ist,  nach den Tatsachen der Wertschätzungen und nach den darin faktisch waltenden Regelmäßigkeiten (d. h. "Gesetzen"). Die  normative  Untersuchung fragt nach dem, was sein  soll;  sie will erkennen, welche von den tatsächlich vorkommenden Schätzungen die  gültigen  sind, und damit diejenigen, aus denen sich für uns Normen des Bewertens und des Wollens ergeben. Dort handelt es sich um  Natur gesetze, hier um  Norm gesetze.

Man könnte nun auf den Gedanken kommen, die letzteren auf die ersteren zu gründen mittels eines quantitativen, rechnenden Verfahrens, indem man feststellt, welches die Schätzung der Mehrheit tatsächlich ist, und in dem man diese dann ohne weiteres zur "gültigen" und also zur "Norm" erhebt. Allein damit würde man in einen groben "Psychologismus" verfallen, d. h. man würde die Kompetenz der Psychologie ganz ungebührlich erweitern. Die Psychologie kann nur als Tatsache feststellen, welches die Schätzung der Majorität ist; aber daraus folgt ansich noch durchaus nicht, daß diese Schätzung die richtige ist. Wie oft haben sich die bedeutendsten Menschen mit ihren Wertschätzungen in der Minderheit befunden! "Vernunft ist stets nur bei Wenigen gewesen."

Hier müssen wir uns ganz klar darüber werden, was sich in uns dagegen sträubt, daß wir uns einfach der Majorität fügen. Ein solcher innerer Widerstand ist in uns dann vorhanden, wenn wir selbst eine abweichende Schätzung unmittelbar als  gültige  erleben. Es ist eben tatsächlich eine Eigenart des Wertschätzens, daß wir gewisse Urteile (22) über Eigenwert als "gültig", als "richtig" mit  sachlicher Evidenz,  mit innerer Überzeugungskraft erleben. Liegt ein solches  evidentes  Werterlebnis vor, so fragen wir gar nicht danach, ob die anderen diese unsere Schätzung teilen; wir bedürfen keiner Bestätigung durch eine Majorität, wir haben vielmehr die Überzeugung, daß wir selbst gegenüber dem Widerspruch einer Welt Recht behalten würden.

Hier stehen wir allerdings am Übergang von der "Tatsache" zur "Norm", vom "Sein" zum "Seinsollen" und damit auf dem Weg, der aus der  Psychologie  zur  Werttheorie  führt.

Wer nämlich eine "evidente" Wertschätzung auf irgendeinem Gebiet erlebt, der hat an diesem Erlebnis zwar auch - als Psychologe, der auch sich und seine Erlebnisse zum Objekt macht - nur eine "Tatsache", aber sofern er auch zu der betreffenden Wertfrage als Subjekt Stellung zu nehmen hat, ist ihm das Evidenzerlebnis nicht eine bloße Tatsache, sonder er hat an ihm etwas Normierendes, Richtunggebendes, etwas, woran er sich halten kann.

Eine derartige Bedeutung haben aber Werterlebnisse mit dem Charakter der Evidenz nicht bloß für den, der sich über  konkrete  Wertfragen des praktischen Lebens zu entscheiden hat, sondern der sich ganz  allgemein  über die Frage klar werden will, welche Eigenwerte denn auf den einzelnen Wertgebieten als die gültigen anzusehen sind, d. h. der Werttheorie treibt. Daraus geht aber hervor, daß diese "Theorie" nicht im gleichen Sinn ein von Bewertung freies Denken und Erkennen ist wie die Wissenschaften vom Seienden, einschließlich der Psychologie es sind. Auch WILHELM WINDELBAND, der bekanntlich den Wertproblemen in der Philosophie die zentrale Stellung einräumt und ihre Lösung zur Grundlage der gesamten Welt- und Lebensanschauung macht, erkennt an (23), daß die Entscheidung aller Wertfragen niemals nur von einer rein rationalen Erkenntnis des Tatsächlichen bestimmt sein kann und darf; daß vielmehr dabei zuletzt ein "stat pro ratione voluntas" [an Stelle einer Begründung steht der Wille - wp]. Dieses sozusagen irrationale, dabei aber ausschlaggebende Moment erblicke ich in der Evidenz (24), sofern diese zwar für das erlebende Subjekt überzeugend ist, in ihrer Überzeugungskraft aber auf andere nicht durch  rationale  Beweisführung übertragen werden kann. -

Nach diesen Erwägungen können wir nunmehr neben der  Sonderung von Wertpsychologie  und  Werttheorie  auch  positive Beziehungen  zwischen beiden anerkennen. (25)

Für den Werttheoretiker als Subjekt sind die von ihm evident als solche erlebte Werte und Rangordnungen von Werten keine "gleichgültigen" Tatsachen, sondern sie werden zur Grundlage für seine ganze Theorie. Zur Pflege der Werttheorie im angegebenen Sinn einer Werlt als "gültig" aufstellenden, normativen Disziplin wird sich darum auch nur  der  getrieben fühlen, der auf bestimmten Wertgebieten (oder auch auf allen) evidente Wertüberzeugungen mit besonderer Klarheit und Wucht erlebt.

Es wäre nämlich vorschnell geurteilt, wollte man behaupten, daß hinsichtlich dieser Evidenzerlebnisse keine oder nur unwesentliche individuelle Unterschiede bestünden. Vielmehr deuten manche Erfahrungen auf das Gegenteil. Man denke doch an die Unsicherheit der Beurteilung, die bei vielen, auch unter den sogenannten Gebildeten, gegenüber Kunstwerken aller Art herrscht; welchen Einfluß auf diesem Gebiet das imponierend vorgetragene Urteil von "Autoritäten" und - die Reklame ausüben! Aber sogar auf ethischem Gebiet wird man gegenüber manchen Fragen ein ähnliches Schwanken und ein unsicheres Tasten treffen.

Nun wird aber für solche, die aus sich selbst heraus Wertfragen nicht mit innerer Evidenz zu beantworten vermögen, die Tatsache, daß andere - sei es besonders von ihnen geschätzte "autoritative" Persönlichkeiten, sei es die Mehrheit - gewisse Werturteile als "gültige" hinstellen, nicht eine bloße Tatsache bleiben, sondern für ihre eigene Stellungnahme maßgebend werden. Ja selbst ein Mensch, der gewisse Werturteile als "evident" in sich erlebt, wird doch - wenn anders er praktisch für seine Wertüberzeugungen eintreten will - gut tun, die abweichenden Schätzungen von Autoritäten und Majoritäten nicht bloß als gleichgültige Tatsachen beiseite zu schieben, sondern sich näher mit ihnen zu beschäftigen. Vielleicht entdeckt er darin doch Momente, die er beim eigenen Werturteil noch nicht berücksichtigt hatte und kommt so zu einer Abänderung derselben; oder er gelangt zu dem Schluß, daß der Versuch, der abweichenden eigenen Wertschätzung eine praktische Folge zu geben (im Gegensatz zu einer allgemein geltenden Wertung), aussichtslos oder wegen wahrscheinlicher übler Folgen nicht ratsam ist. Möglich bleibt allerdings auch als Ergebnis einer solchen Überprüfung des eigenen Werturteils, daß sich - im Vergleich mit den kontrastierenden allgemeinen - dessen Gültigkeit nur noch mit umso überzeugenderer Evidenz zu Bewußtsein kommt, und daß der Entschluß sich befestigt, für dasselbe auch praktisch einzutreten, möge das auch noch so hohe Opfer kosten und ein Erfolg noch so unwahrscheinlich sein. Aber selbst in einem solchen Fall wäre die Berücksichtigung der "Tatsache" der abweichenden, geschichtlich bedingten Wertungen für die eigene Stellungnahme nicht ohne Bedeutung geblieben.


III. Zur Frage der Wertarten

Mit Recht erhebt HÄRING gegen die älteren Bearbeitungen der Wertprobleme das Bedenken, sie zeigten, wie ein spezielles Gebiet der Wertung, das gerade dem betreffenden Forscher besonders interessant und wichtig schien, "den Typus für alle anderen, bewußt oder unbewußt, abgegeben hat" (26). Die Gefahr aber, daß daraus eine Einseitigkeit entsteht, ist groß. Als Voraussetzung für wertpsychologische Untersuchungen, die diesen Fehler vermeiden wollen muß darum eine möglichst umfassenden Sammlung des in Betracht kommenden Tatsachenmaterials gefordert werden. Da aber eine chaotische Anhäufung von Einzelfällen dieser Forderung nicht wirklich Genüge leisten würde, so gilt es - zunächst im Anschluß an die vorwissenschaftliche Psychologie - eine möglichst vollständige Übersicht über die Wert-, bzw. Wertungsarten zu gewinnen. Natürlich handelt es sich dabei nur um eine vorläufige Orientierung, die für die wissenschaftlich-psychologische Klassifikation nicht bindend ist.

HÄRING hat der Frage der Wertarten keine  besondere  Untersuchung gewidmet - was keinen Vorwurf gegen ihn bedeuten soll -, er hat als  "herkömmliche" Wertarten  die  ökonomischen, hedonistischen, moralischen, ästhetischen  und  logischen  Werte (bzw. Wertungen) zugrunde gelegt. Die Frage, ob diese Einteilung vollständig ist, soll uns später beschäftigen: hier wollen wir zunächst prüfen,  ob sie nicht zu viel bietet.  Es ist insbesondere die Klasse der angeblichen  "logischen"  Werte, deren  Wert charakter mir noch nicht unzweideutig geklärt erscheint.

HÄRING könnte sich freilich für seine Ansicht z. B. auf die Autorität WINDELBANDs berufen. Dieser erklärt geradezu: "Sicher ist und wohl von keiner Seite bestritten, daß das Prädikat  wahr  ein  Wert prädikat ist, das wir gewissen Vorstellungen vor anderen einräumen" (27). Die uns allen geläufige Rede von den Ideen des "Wahren, Guten und Schönen" scheint ja ebenfalls für den  Wert charakter dieser  drei  Prädikate zu sprechen. So lesen wir dann auch bei WINDELBAND:
    "Wenn in einem affirmativen und einem negativen Urteil ähnlich alternative Momente vorhanden sind wie in den Bejahungen und Verneinungen des ethischen und des ästhetischen Urteils, so stehen in gewisser Beziehung logische, ethische und ästhetische Wertung koordiniert und bedingen dadurch die drei philosophischen Grundwissenschaften Logik, Ethik und Ästhetik. Das ist die Einteilung der allgemeingültigen (28) Werte, welche KANT der Gliederung seiner kritischen Philosophie zugrunde gelegt hat. Sie entwickelt sich allerdings an einem psychologischen Leitfaden, indem sie von der Einteilung der Seelenkräfte in Vorstellen, Wollen und Fühlen ausgeht. Aber sie gewährt und gewährleistet deshalb die Vollständigkeit, auf die es bei der Einteilung zunächst ankommt" (29).
Diese Einteilung der "Seelenkräfte" - wenn wir sie auch zu einer Klassifikation der Bewußtseinsinhalte (Erlebnisse) modernisierend umdeuten - kann aber heute höchstens noch als eine  vorläufige  Orientierung gelten, an die man - aus didaktischen Gründen - zweckmäßig anknüpft, weil sie der Psychologie des Alltags am geläufigsten ist. Innerhalb der Wissenschaft muß sie mannigfach modifiziert werden. Faßt man insbesondere "Vorstellen" in dem weiten Sinn, daß darunter alle Erlebnisse des Gegenstandsbewußtseins verstanden sind, so können die Prädikate "wahr" (und "falsch") nicht schlechthin auf die Vorstellungen in ihrem ganzen Umfang bezogen werden, da sie sinnvoll lediglich  Urteilen  beigelegt werden können.

Ferner ist die Beziehung der von WINDELBAND zusammengefaßten drei Paar von Wertprädikaten zu den hier genannten "Seelenkräften" gar nicht dieselbe. Die Wertprädikate "schön" und "häßlich" werden zwar (wie auch WINDELBAND annimmt) vom "Fühlen" erteilt. Bei den Prädikaten "wahr" und "falsch" dagegen darf man doch mindestens die Frage aufwerfen: werden sie im gleichen Sinn vom "Vorstellen" erteilt, oder werden sie vielmehhr Vorstellungen (richtiger: gewissen Vorstellungsverknüpfungen, nämlich "Urteilen" zu- oder abgesprochen? Schließlich die Prädikate "gut" und "böse" können zwar Willensakten (und weiterhin Willensdispositionen d. h. Charakterzügen, und Personen) beigelegt werden, aber daß sie (wie die ästhetischen Prädikate vom Fühlen ebenso)  vom Wollen  erteilt werden, das dürfte WINDELBAND doch schwerlich behaupten.

Somit erweist sich jene Beziehung auf die drei Seelenkräfte als nicht eindeutig; sie vermag also auch nicht die "Vollständigkeit" dieser Werteinteilung zu gewährleisten.

HÄRING sieht die Berechtigung, von "logischen Werten" zu reden, nicht als etwas so Selbstverständliches an wie WINDELBAND. Er weiß, daß dagegen Widerspruch erhoben worden ist; er selbst sucht diesen als unbegründet darzulegen durch folgende Erwägung:
    "Es ist ein bloßes Vorurteil, daß es nicht ebensogut, wie Werte für das Streben und Fühlen, auch spezifische Denkwerte geben soll. Es ist relativ zufällig, daß die logischen Wertprädikate vielleicht nicht ganz in demselben Maß zu objektiven Prädikaten geworden sind. Aber man spricht doch von einem wahren Gedanken, wie man von einem schönen Gedanken redet; und man meint damit einen Gedanken, der in einem Fall in Einklang mit der Gesamtsphäre (oder einer Teilsphäre) des von uns (als wahr) Gedachten, Erlebten, bzw. mit den sie beherrschenden Normen steht, im anderen mit der bestimmten Gefühlssphäre, die wir eben die ästhetische nennen. Einen Wert haben beide eben dadurch, daß sie sich der betreffenden Sphäre (die durch das dem Wert beigefügte Adjektiv bezeichnet wird) durch ihren Erlebnischarakter als zugehörig erweisen." (30)
Wir bgegegnen in dieser Ausführung wieder der Auffassung, daß die angeblichen drei Wertklassen in einer übereinstimmenden Beziehung zu den drei "Seelenkräften" - das Wort fehlt allerdings hier - stehen; wogegen wir bereits eben das Nötige bemerkt haben.

Wenn der Begriff der "spezifischen Denkwerte" (die HÄRING neben den "Werten für das Streben und Fühlen" postuliert) nichts weiter bedeuten soll, als daß es neben der gefühlsmäßigen Wertschätzung auch eine "intellektuelle" gibt (31), so scheint mir das eine deskriptiv-psychologische Feststellung zu sein, die gerade durch HÄRINGs Untersuchungen ausreichend gesichert ist. Aber damit ist  unsere  Frage noch durchaus nicht entschieden. Denn in ihr handelt es sich nicht darum, ob es auch gefühlsfreie Erlebnisse des Wertschätzens gibt, sondern darum,  ob alle Anerkennung von Urteilen als wahr oder falsch (ja sogar ob alle Urteile) als Bewertungen anzusehen sind. 

Prüfen wir zunächst die weitgehendste Behauptung, daß  alle  Urteile Bewertungen sind. Sie entspricht doch wohl auch der Auffassung WINDELBANDs, da er ja seine Lehre von den logischen Werten darauf gründet, daß "im affirmativen (32) und negativen Urteil ähnlich alternative Momente vorhanden sind wie in den Bejahungen und Verneinungen des ethischen und ästhetischen Urteils."

Nun hat die deskriptiv-psychologische Untersuchung des (theoretischen) Urteils den Unterschied des "naiven" und des "reflektierten" Urteilens festgestellt. Das erstere liegt vor, wenn sich das Urteilen sozusagen glatt und ungehemmt vollzieht, das zweite, wenn sich Zweifel und Bedenken aufdrängen und der Urteilsakt erst aufgrund eines prüfenden Nachdenkens (das allerdings sehr rasch verlaufen kann) erfolgt (33).

WINDELBANDs Behauptung würde also besagen, daß auch schon alle "naiven" Urteile als Bewertungen anzusehen sind. Diese Behauptung scheint mir aber durch eine unvoreingenommene Beobachtung unserer Erlebnisse  nicht  gerechtfertigt zu werden. Das einfache Erlebnis des "Ja" oder "Nein", des "Es ist so" oder "Es ist nicht so" scheint mir in tausend Fällen nichts zu enthalten, was irgendwie die Charakteristik als "Bewertung" nahelegt.

Man prüfe doch beliebige Beispiele! Ich sage etwa beim Weggehen: "Ich gehe jetzt auf die Post", oder ich antworte auf eine Frage: "Herr Müller wohnt Kaiserstraße 5" oder "Ja, ich bin gestern im Theater gewesen" (bzw. "Nein, ich war es nicht"). In all diesen Fällen bejahender oder verneinender Urteile, die sich beliebig vermehren lassen, kann ich nichts von "Bewertung" entdecken.

Ist ferner meine Annahme - mit der ich doch durchaus nicht allein stehe - richtig, daß die gefühlsmäßige Form der Bewertung die (genetisch) ursprüngliche ist, so wäre doch zu erwarten, daß wir bei zahlreichen Urteilen deutlich eine Gefühlsbetonung erlebten, daß insbesondere da, wo wir irgendein Urteil zum erstenmal fällen, es unverkennbar ein emotionales Gepräge trägt, aber auch dafür bietet die Selbstbeobachtung keine Bestätigung.

Wären übrigens alle Urteile Bewertungen, so könnte es "wert freie"  Wissenschaften auch gar nicht geben. Nun erkennt aber doch auch WINDELBAND die Naturwissenschaften und die Psychologie als solche an. Man denke auch an die Mathematik! Wie treffend hat schon SPINOZA die jeder Bewertung entsagende Betrachtugsweise der Psychologen durch den Vergleich mit der kühlen Ruhe des Mathematikers veranschaulicht. Auch ist doch der Gedanke oft ausgesprochen worden, daß es für rein theoretische, rein erkennende Wesen - die aber doch als solche "Urteile" fällen könnten - Wert überhaupt nicht gibt, da für sie alles gleichgültig, wertindifferen sein würde. Zur "Theorie" gehört eben als Korrelat lediglich das "Gegenständliche" (aber noch nichts von "Wert").

Erwägen wir nun die engere Behauptung, daß (nicht  alle  Urteile wohl aber) die "reflektierten" Bewertungen sind, da in ihnen die "Wertprädikate" "wahr" oder "falsch" (34) Urteilen zu - oder abgesprochen würden.

Hier sind nun von vornherein zwei Fragen auseinanderzuhalten, die nicht immer reinlich geschieden werden (35):  erstens  ob wahre (oder falsche) Urteile bewertet werden können - was ich selbstredend nicht bestreite -  zweitens  ob die Anerkennung eines Urteils als wahr oder falsch eine Bewertung ist - wovon ich mich bis jetzt nicht überzeugen konnte. Das "reflektierte" Urteil - in dem also ein "naives" ausdrücklich als "wahr" oder "falsch" erkannt wird, - scheint mir seinem Wesen nach vom "naiven" nicht verschieden zu sein, nur daß es ein solches (oder ein Versuchsurteil, bzw. eine Frage) schon voraussetzt. Es ist also ein Urteil über ein Urteil. Die in ihm enthaltene Bejahung oder Verneinung scheint mir derselbe Akt zu sein, wie er bereits im naiven Urteil erlebt wird, nur daß er sich dort in der Regel nicht als etwas Besonderes (das meines Erachtens ebenfalls zum Wesen des Urteils gehört) abhebt. Wenn dieser Akt im reflektierten Urteil den Charakter der Bestätigung oder Verwerfung (also des Für-wahr- oder -falsch-Erklärens) annimmt, so liegt das lediglich an einem vorausgehenden Erleben des naiven Urteils. All die Erwägungen, die ich oben vorbrachte gegen die Annahme, daß das  naive  Urteil in sich eine Bewertung ist, gelten somit auch für das  reflektierte. 

HÄRING will den Wertungscharakter des Für-wahr- oder -falsch-Erklärens damit begründen, daß dabei ein Erlebnis der Zugehörigkeit (bzw. Nichtzugehörigkeit) zur Gesamtheit der wahren Gedanken vorliegt. In aller (positiven) Wertung steckt ja nach ihm dieses Zugehörigkeitserlebnis, es bildet ihren wesentlichen Kern, weil ja nach ihm alle Wertung lediglich eine Subsumtion unter schon bestehende Werte ist.

Bedenken gegen diesen Satz habe ich ja bereits früher entwickelt. Auch bei unserer jetzigen Frage drängen sie sich auf. Es mag sein, daß man lle intellektuelle Wertungen - die meines Erachtens "sekundäre" sind - unter das Schema der Subsumtion bringen kann (36): damit ist noch nicht gesagt, daß alle Subsumtionen (also auch alle Erlebnisse der "Zugehörigkeit" zu einer Klasse) Bewertungen sind. Damit kommt man wieder zu einer unzulässigen Ausdehnung des Bereichs der Bewertungen. Man denke etwa an trockene statistische Aufnahmen, bei denen die Zugehörigkeit der Individuen zum männlichen oder weiblichen Geschlecht, zur Konfession, zu Land und Kreis festgestellt wird: sollen alle diese gleichgültigen Konstatierungen der Zugehörigkeit "Bewertungen" heißen?!

Man denke ferner an den - auch von HÄRING zugegebenen -  relativen  Charakter alles Bewertens. Die Beziehung zu den empirischen Subjekten, ihren Gefühlen und Bedürfnissen drängt sich hier bei jedem Versuch des Erklärens auf. Selbst WINDELBAND hat betont (37), daß sich bei allem Bewerten schließlich ein  stat pro ratione voluntas  geltend macht, und daß eine "rein rationale Erkenntnis des Tatsächlichen" nicht entscheiden kann.

Andererseits aber hebt gerade WINDELBAND (38) mit Recht hervor:
    "Der Sinn der Wahrheit verlangt stets eine  Geltung ansich  ohne Beziehung auf ein Bewußtsein oder wenigstens auf ein bestimmtes empirisches Bewußtsein." "Die Geltung der Wahrheit ist unabhängig von allem Verhalten irrensfähiger und in der Entwicklung begriffener Subjekte."
Also dort bei den Bewerungen (sofern sie allgemein als solche anerkannt sind)  stets eine Beziehung auf Subjekte anerkannt,  hier bei der Anerkennung als wahr oder falsch eine solche  prinzipiell ausgeschaltet!  Und das ist wohl verständlich. Denn wenn ich ein Urteil auf seine Wahrheit prüfe, so habe ich lediglich seinen Inhalt, ganz losgelöst von urteilenden Subjekten, ins Auge zu fassen; ich habe mit dem Urteil ansich (dem Satz ansich) zu tun. Die Anerkennung als "wahr" bringt durchaus keine Beziehung auf das Subjekt herein, sondern besagt, daß jenes Urteil mit einem Sachverhalt bzw. (39) der Gesamtheit der als sachlich notwendig anerkannten Urteile übereinstimmt.

Daraus erklärt sich auch am ungezwungendsten, warum wir hier gewöhnlich keine Gradabstufungen ("wahrer", "falscher") machen (wie sie uns doch bei wirklichen Bewertungen geläufig sind); denn seine Übereinstimmung wird entweder vorgefunden oder nicht vorgefunden.

Unser Ergebnis also wäre dieses: die "Urteile" (sei es nur die "reflektierten", sei es auch zugleich die "naiven") als logische "Bewertungen" zu bezeichnen, dafür liefert die Beobachtung der Erlebnisse keine ausreichenden Gründe; gewisse Erwägungen aber sprechen direkt dagegen.

Mit diesem Ergebnis aber streitet nicht im geringsten die unleugbare Tatsache, daß wahre und falsche Urteile selbst gewertet werden.

Sofern im Menschen ein Trieb nach Erkenntnis (d. h. eben nach "wahren Urteilen") vorhanden ist, wird natürlicherweise  das  für ihn zum "Wert" werden, was diesen Trieb befriedigt. Steht der Erkenntnistrieb selbst im Dienst anderer Triebe, so wird die Wahrheit (genauer: die Wahrheits erkenntnis)  nur als "Mittel", als "nützlich" geschätzt. Daß sie nur ihrer selbst willen gewertet werden, daß sie unter die Eigenwerte emporsteigen, gilt mit Recht als eine Voraussetzung aller höheren Kultur.

Es verriet aber wenig Menschenkenntnis, wollte man annehmen, daß die Wahrheitserkenntnis jederzeit und unter  allen  Umständen für den Menschen einen Eigenwert, oder gar den obersten Eigenwert darstellt.

Wenn nichts anderes, so könnte der Krieg uns darüber eines Besseren belehren. Er zeigt ja in oft grotesker Weise, wie sehr die Unterdrückung der Wahrheit, ebenso die Jllusion und die Lüge geschätzt wird.

Es steht dem Psychologen als solchem nicht an, sich darüber sittlich zu entrüsten, vielmehr findet er gerade hier ein ergiebiges Feld für seine Beobachtungen. Diese zeigen u. a. unzweideutig, daß unter Umständen die Erkenntnis der Wahrheit und ihre Verbreitung für Menschen und menschliche Gemeinschaften sehr wertwidrig sein kann, sofern sie eben anderes als den obersten Wert schätzen.

Es hat übrigens nicht erst dieses Krieges bedurft, um nachdenkliche Beobachter menschlicher Dinge zu der Einsicht zu führen, daß der "Wert der Wahrheit" keine Selbstverständlichkeit, sondern ein schweres Problem ist. Man denke etwa an SCHILLERs Gedichte "Kassandra" oder "Verschleiertes Bild von Sais" und an NIETZSCHEs Reflexionen über diese Frage: "Ohne diese Glaubensartikel hielte es keiner aus zu leben. Aber darum sind sie noch nichts Bewiesenes. Das Leben ist kein Argument. Unter den Bedingungen des Lebens könnte der Irrtum sein". (40) "Die Unwahrheit als Lebensbedingung zu gestehen, das heißt freilich auf eine schreckliche Weise die gewohnten Wertgefühle von sich abtun". (41) Im übrigen führt dieses Problem über den Rahmen unserer Untersuchung hinaus. Es sei dafür auf VAIHINGERs "Philosophie des Als ob" verwiesen.
LITERATUR - August Messer, Zur Wertpsychologie, Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. 34, Leipzig 1915
    Anmerkungen
    1) Vgl. THEODOR HÄRING, "Untersuchungen zur Psychologie der Wertung", Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. 26, Seite 269 - 360, Bd. 27, Seite 63 - 194 und 285 - 366, Leipzig 1913
    2) Vgl. HÄRING, a. a. O. Bd. 25, Seite 189f
    3) Von mir gesperrt (in gleichem Sinn heißt es Seite 314: "Man darf nicht fragen, wie die  ersten  Werte entstanden sind.")
    4) Natürlich trifft die gegebene Formulierung des Satzes nur auf die  positiven  Wertungen zu. Entsprechendes gilt aber für die negativen (was hier, der Kürze halber, nicht immer besonders gesagt werden soll).
    5) Vgl. besonders HÄRING, a. a. O., Bd. 27, Seite 178
    6) Ob dieses (deskriptive) Merkmal des Werterlebens im Bewußtsein des Erwachsenen ausreichend ist zu seiner Charakterisierung und Unterscheidung vom einfachen Erleben von Lust und Unlust, soll uns nachher noch genauer beschäftigen.
    7) Vgl. besonders HÄRING, a. a. O., Bd. 27, Seite 178
    8) HÄRING, a. a. O., Bd. 27, Seite 189
    9) Das würde - auf die  Deskription  bezogen - bedeuten, daß das Werten (woraus sich ja der Wert begriff  im Individuum entwickelt) sich bei der Analyse nicht restlos auf  andere  Bewußtseinselemente zurückführen läßt. - Ob dies freilich der von HÄRING gewollte Sinn seiner Behauptung ist, bleibt mir - besonders nach der Begründung, die er dafür angibt - zweifelhaft. - - - Übrigens könnte der Satz, daß für die psychologische Analyse der Wert eine notwendige "Voraussetzung" ist, auch so gedeutet werden, daß der Wertbegriff die logische Voraussetzung der Wertungspsychologie ist, daß darum eine Klärung des Wertbegriffs, eine Verständigung über den Sinn, den wir dem Wort "Wert" beilegen, aller psychologischen Untersuchung vorausgehen muß. Dem stimme ich zu, wie ich am Schluß näher darlegen werde.
    10) Als "psychologisch" aber bezeichnet HÄRING wiederholt diese Ausführungen (vgl. Seite 178 und 190f); es ist dabei hier gleichgültig, ob er sich auf das Bewußtsein der Erwachsenen beschränkt oder die früheren Entwicklungsstufen mit hinzunimmt.
    11) Die Relativität der Werte in dem Sinn, daß jeder zum Subjekt der Wertung in Beziehung steht, wird von HÄRING (Bd. 27, Seite 155) ausdrücklich anerkannt.
    12) HÄRING, a. a. O. Bd. 27, Seite 192, vgl. auch Seite 190f.
    13) Vgl. HÄRING, a. a. O., Bd. 26, Seite 348
    14) Nämlich, indem er ein Objekt als "zugehörig" zu einer Klassen von Werten beurteilt, es dieser "subsumiert".
    15) Ich gebrauche diesen Ausdruck in Übereinstimmung mit HÄRING (Bd. 26, Seite 280) für Bewußtseinsinhalte, die sich durch eine Analyse nicht weiter in einfachere auflösen lassen.
    16) Vgl. besonders HÄRING, a. a. O., Bd. 27, Seite 322f
    17) Eine erschöpfende Aufzählung aller bei dem ganzen Problem in Betracht kommenden Fälle ist nicht beabsichtigt.
    18) Vgl. HÄRING, a. a. O., Bd. 27, Seite 289f und 301
    19) HÄRING, a. a. O., Bd. 27, Seite 321f
    20) Unter  Eigen werte verstehe ich solche Werte, die um ihrer selbst willen, nicht lediglich mit Rücksicht auf einen anderen Wert geschätzt werden. Ihnen stelle ich gegenüber die abgeleiteten; dahin gehören natürlich alle, die nur als Mittel zur Erreichung eines wertvollen Zwecks eine Bewertung finden.
    21) Von den "ökonomischen" Werten sehe ich dabei ab, da sie - zunächst wenigstens - doch nur als "abgeleitete" Werte gelten können. Übrigens soll die Frage der Wertarten uns nachher besonders beschäftigen; alsdann werde ich auch meine Bedenken gegen die von HÄRING und anderen sogenannten "logischen" Werte darlegen.
    22) Die auch - falls sie in weniger klar bewußter Form vorliegen - oft als Gefühle bezeichnet werden.
    23) WILHELM WINDELBAND, Einleitung in die Philosophie, Tübingen 1914, Seite 23
    24) Über diese verweise ich auch auf FRANZ BRENTANO, "Vom Ursprung der sittlichen Erkenntnis", 1886 und CARL STUMPF, Vom ethischen Skeptizismus, 1908
    25) Eine erschöpfende Darlegung derselben ist hier natürlich nicht beabsichtigt.
    26) Vgl. HÄRING, a. a. O., Bd. 26, Seite 275
    27) WINDELBAND, Einleitung in die Philosophie, Tübingen 1914, Seite 195
    28) Die Annehmlichkeits- und die Nützlichkeitswerte (d. h. die hedonischen und die ökonomischen) berücksichtigt WINDELBAND hier nicht, weil diesen keine "Allgemeingültigkeit" zukommt (a. a. O. Seite 252. Wie es mit der "Allgemeingültigkeit" der ästhetischen und der ethischen meines Erachtens steht, habe ich schon angedeutet. Meist liegt nur ein Anspruch auf eine solche vor.
    29) WINDELBAND, Einleitung, Seite 255
    30) HÄRING, a. a. O., Bd. 27, Seite 298f
    31) Genetisch betrachtet dürfte die intellektuelle allerdings die später und abgeleitete sein.
    32) Der Begriff ist wohl hier einfach im Sinn des "bejahenden" Urteils zu nehmen.
    33) Vgl. meine "Psychologie", Stuttgart 1914, Seite 215. Ich habe dort vorgeschlagen, die beiden Hauptarten des "naiven" Urteils "bejahend" und "verneinend", die des "reflektierten", "bestätigend" und "verwerfend" zu nennen.
    34) Ich will hier gleich bemerken, daß auch nach meiner Ansicht diese Begriffe  in gewissem Sinn  als  Wert prädikate bezeichnet werden können. Welches dieser Sinn ist, wird uns aber erst später beschäftigen.
    35) Welch ungenauer Ausdrucksweise man sich gelegentlich in diesen Fragen bedient, dafür mag auch der Satz WINDELBANDs (a. a. O. Seite 213) ein Beleg sein: "Der Wert (!) der Wahrheit besteht in irgendeiner Beziehung des Bewußtseins zum Sein, und diese Beziehung gilt es in der Erkenntnistheorie ausfindig zu machen." Das soll doch wohl heißen: der  Sinn  der Wahrheit, d. h. der Inhalt des Wahrheitsbegriffs.
    36) Ob das freilich stets eine zutreffende  Beschreibung  des Bewußtseins wäre, ist mir höchst zweifelhaft.
    37) WINDELBAND, Einleitung, Seite 23
    38) WINDELBAND, Einleitung, Seite 211f
    39) Es hängt dies davon ab, ob man den Wahrheitsbegriff "transzendent" oder "immanent" faßt. Darauf hier näher einzugehen, ist für unsere Frage nicht erforderlich. Vgl. dazu meinen Aufsatz in den "Kant-Studien", Bd. 20, Heft 1.
    40) FRIEDRICH SCHILLER, Werke V, Seite 159
    41) NIETZSCHE, Werke Bd. XIV, Seite 16