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KASIMIR TWARDOWSKI
Zur Lehre vom Inhalt und
Gegenstand der Vorstellungen

[1/3]

"Es bleibt niemand verborgen, daß es jedesmal eine andere Beziehung ist, ob jemand etwas bloß vorstellt, oder es anerkennt oder verwirft. Zwischen diesen zwei Arten intentionaler Beziehung gibt es keine Übergänge, weder allmähliche, noch diskontinuierliche. Es ist eine ausgesprochene Verkennung des Tatbestandes, wenn man glaubt, es gebe etwa zwischen Vorstellen und Urteilen irgendwelche Übergangsformen, welche zwischen beiden in der Mitte stünden."

"Dadurch unterscheidet sich ja eben die der Klasse der Vorstellungen eigentümliche Beziehung auf den Gegenstand von jener der Urteile, daß es sich in letzterer um die Existenz oder Nicht-Existenz eines Gegenstandes handelt, während derselbe durch die erste Klasse psychischer Phänomene einfach vorgestellt wird, ohne Rücksicht darauf, ob er existiert oder nicht."


§ 1.
Akt, Inhalt und Gegenstand
der Vorstellung

Es ist einer der bestgekannten und wohl von niemand bestrittenen Sätze der Psychologie, daß sich jedes psychische Phänomen auf einen immanenten Gegenstand bezieht. Das Vorhandensein einer derartigen Beziehung ist ein charakteristisches Kennzeichen der psychischen Phänomene, die sich durch dasselbe von den physischen Phänomenen unterscheiden. Den psychischen Phänomenen des Vorstellens, des Urteilens, des Begehrens und Verabscheuens entspricht stets ein Vorgestelltes, Beurteiltes, Begehrtes und Verabscheutes, und die ersteren wären ohne die letzteren ein Unding. Dieser von den Scholastikern, ja schon früher von ARISTOTELES erwähnte Umstand ist in jüngster Zeit in seiner großen Wichtigkeit von BRENTANO gewürdigt worden, welcher unter anderem die Klassifikation der psychischen Phänomene auf die Arten der Beziehungen, wie sie zwischen Vorstellen und Vorgestelltem usw. bestehen, gegründet hat. (1)

Man hat aufgrund dieser den psychischen Phänomenen eigentümlichen Beziehung auf ein "immanentes Objekt" sich gewöhnt, Akt und Inhalt an jedem psychischen Phänomen zu unterscheiden, und so stellt sich jedes derselben unter einem doppelten Gesichtspunkt dar. Wenn man von "Vorstellungen" spricht, so kann man damit bald die Vorstellungsakte, die Tätigkeit des Vorstellens, verstehen, bald jedoch mit diesem Ausdruck das Vorgestellte, den Vorstellungsinhalt, meinen. Und so ist es üblich geworden, überall, wo nur die geringste Möglichkeit eines Mißverständnisses vorliegen konnte, sich statt des Ausdrucks "Vorstellung" eines der beiden Ausdrücke "Vorstellungsakt" und "Vorstellungsinhalt" zu bedienen.

Beugt man hierdurch der Verwechslung des psychischen Aktes mit seinem Inhalt vor, so bleibt doch noch eine Zweideutigkeit zu überwinden, auf die HÖFLER aufmerksam macht. Nachdem er die den psychischen Phänomenen eigentümliche Beziehung auf einen Inhalt besprochen hat, fährt er fort:
    1. Was wir  Inhalt der Vorstellung und des Urteils  nannten, liegt ebenso ganz innerhalb des  Subjekts,  wie der Vorstellungs- und Urteils- Akt  selbst.

    2. Die Wörter  Gegenstand  und  Objekt  werden in zweierlei Sinn gebraucht: einerseits für das  ansich Bestehende,  ... worauf sich unser Vorstellen und Urteilen gleichsam richtet, andererseits für das  "in" uns bestehende  psychische mehr oder minder annähernde  Bild  von jenem Realen, wobei dieses Quasi-Bild (richtiger: Zeichen) identisch ist mit dem unter  1.  genannten Inhalt.

    Zum Unterschied von dem als unabhängig vom Denken angenommenen Gegenstand oder Objekt nennt man den Inhalt eines Vorstellens und Urteilens (wie auch des Fühlens und Wollens) auch das  immanente  oder  intentionale Objekt  dieser psychischen Erscheinung." (2)
Danach hat man den Gegenstand, worauf sich unser Vorstellen "gleichsam richtet", vom immanenten Objekt oder dem Inhalt der Vorstellung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist nicht immer gemacht und u. a. auch von SIGWART übersehen worden. (3) Die Sprache erleichtert, wie so häufig, auch hier die Verwechslung von Verschiedenartigem, indem sie sowohl den Inhalt als auch den Gegenstand "vorgestellt" sein läßt. Es wird sich auch zeigen, daß der Ausdruck "Vorgestelltes" in ähnlicher Weise zweideutig ist, wie der Ausdruck "Vorstellung". Dieser dient ebensowohl zur Bezeichnung des Aktes und des Inhaltes, wie jener zur Bezeichnung des Inhaltes, des immanenten Objekts, und zur Bezeichnung des nicht immanenten Objekts, des Gegenstandes der Vorstellung.

Die vorliegende Untersuchung wird sich damit befassen, die Trennung des Vorgestellten in dem einen Sinne, wo es den Inhalt bedeutet, vom Vorgestellten in einem anderen Sinn, in dem es zur Bezeichnung des Gegenstandes dient, kurz des Vorstellungsinhaltes vom Vorstellungsgegenstand im Einzelnen durchzuführen und das gegenseitige Verhältnis beider zu betrachten.


§ 2.
Akt, Inhalt und Gegenstand
des Urteils

Die Annahme liegt nahe, daß die Urteile bezüglich der Unterscheidung von Inhalt und Gegenstand Ähnliches aufweisen werden, wie die Vorstellungen. Wenn es gelingt, auf dem Gebiet des Urteilens auch eine Verschiedenheit des Inhalts vom Gegenstand des Phänomens aufzudecken, so dürfte dies für die Klärung des analogen Verhältnisses bei den Vorstellungen von Vorteil sein.

Was Vorstellungen und Urteile voneinander scheidet und sie als scharf gesonderte Klassen psychischer Phänomene konstituiert, ist die besondere Art der intentionalen Beziehung auf den Gegenstand. Worin diese Beziehung besteht, läßt sich nicht beschreiben, sondern nur durch den Hinweis auf das, was die innere Erfahrung bietet, verdeutlichen. Und da tritt der Unterschied zwischen den Arten, auf welche sich ein psychischer Akt auf seinen Gegenstand beziehen kann, in ganz klarer Weise hervor. Denn es bleibt niemand verborgen, daß es jedesmal eine andere Beziehung ist, ob jemand etwas bloß vorstellt, oder es anerkennt oder verwirft. Zwischen diesen zwei Arten intentionaler Beziehung gibt es keine Übergänge, weder allmähliche, noch diskontinuierliche. Es ist eine ausgesprochene Verkennung des Tatbestandes, wenn man glaubt, es gebe etwa zwischen Vorstellen und Urteilen irgendwelche Übergangsformen, welche zwischen beiden in der Mitte stünden. BENNO ERDMANN stellt solche Übergangsformen auf.
    "Erinnern wir," sagt er, "einen Gegenstand, bilden wir eine abstrakte Vorstellung, oder suchen wir uns die Merkmale irgendeines zusammengestetzten Gegenstandes zu verdeutlichen, so beziehen wir die sukzessiv auftauchenden Merkmale auf den Gegenstand unwillkürlich und fast ausnahmslos mit Hilfe von Wortvorstellungen. Und dies so, daß sie von einem Gegenstand ausgesagt, prädiziert werden, jener also als das Subjekt, diese als Prädikate eines Urteils gedacht werden. Die Vorstellungen gehen somit in Urteile über; sie erscheinen in einem prädikativen Vorstellungsverlauf."
Und ferner:
    "Auch von der entgegengesetzten Seite aus wird der Unterschied zwischen Vorstellung und Urteil zu einem flüssigen ... Wir vermögen nämlich andererseits auch Urteile durch ein Wort zusammenzufassen. Worte wie "Kategorischer Imperativ", "Staat", "Recht", "Polizei", "Religion", "Wert" (im nationalökonomischen Sinn), "Ware", "Naturgesetz" haben ihre Bedeutung nicht sowohl in Vorstellungen, als vielmehr in Urteilen, die nach der Art der Vorstellungen durch ein Wort zusammengefaßt werden, im Bewußtsein aber trotzdem nur in Urteilen auftreten. Wo immer ihre Bedeutung klar ist, da wird sie durch Urteile, durch ihre Definition gegeben, da vollzieht sich der Abstraktionsvorgang, in dem sie entstehen, durch die Vermittlung der Sprache." (4)
Das sind ERDMANNs Argumente für das Vorhandensein von einem auch sonst behaupteten Übergehen der Vorstellungen in Urteile und umgekehrt (5). Leicht ist es, den Irrtum ERDMANNs Ausführungen nachzuweisen.

Was das erste Argument ERDMANNs betrifft, welches behauptet, daß wir die Merkmale eines zusammengesetzten Gegenstandes unwillkrlich immer in  der  Weise auf denselben beziehen, daß der Gegenstand als Subjekt, die Merkmale als Prädikate eines Urteils gedacht werden, so ist dieses Argument nicht beweisend. Denn selbst wenn zugegeben werden müßte, daß das Vorstellen eines zusammengesetzten Gegenstandes genau in der von ERDMANN beschriebenen Weise vor sich geht, so wäre dadurch noch nicht das Auftreten von Urteilen oder einer Übergangsform zwischen Vorstellungen und Urteilen dargetan. Wenn man sich einen Gegenstand als Subjekt, seine Merkmale als Prädikate eines Urteils denkt, so stellt man ein Urteilssubjekt, Urteilsprädikate und die Urteile selbst vor, da Subjekt und Prädikat als solche nur unter gleichzeitiger Reflexion auf ein Urteil vorgestellt werden können. Offenbar ist aber ein großer Unterschied zwischen dem Vorstellen eines Urteils, und zwischen dem Fällen eines Urteils. Ein vorgestelltes Urteil ist ebensowenig ein Urteil, wie vorgestellte "hundert Taler" ein Besitz sind. Mag deshalb ein zusammengesetzter Gegenstand nur mit Hilfe "prädikativer Vorstellungsverläufe" vorgestellt werden können, so ist doch das Aussagen bestimmter Merkmale von einem Gegenstand als Subjekt nur ein vorgestelltes Aussagen, dem zu einem wirklichen Aussagen, einem Urteilen, ebensoviel fehlt, wie einem gemalten Feenschloß, damit es ein wirkliches wird. Stellt man sich den zusammengesetzten Gegenstand "Gold" vor, so stellt man sich das Gold als gelb, metallisch glänzend, schwer usw. vor. Das heißt die Urteile "Gold ist gelb", "Gold glänzt metallisch", "Gold ist schwer" usw. werden sämtlich vorgestellt; aber eben nur vorgestellt werden diese Urteile, nicht gefällt. Wäre dies, wie ERDMANN behauptet, der Fall, dann könnte man niemals einen zusammengesetzten, in seine Merkmale analysierten Gegenstand  vorstellen,  ohne etwas Wahres oder Falsches über diesen Gegenstand zu  behaupten.  Diese Konsequenz würde, nach allen Richtungen verfolgt, die weitere ergeben, daß es nur  einfache  Vorstellungen im wahrsten Sinne des Wortes gibt; und damit würde sich ERDMANN selbst nicht einverstanden erklären.

ERDMANNs zweites Argument für das Vorhandensein von Übergängen zwischen der Klasse der Vorstellungen und jener der Urteile ist, genau besehen, nur eine Umkehrung des ersten und ebensowenig beweisend wie dieses. Gewiß ist zuzugeben, daß man Urteile durch ein Wort zusammenfassen kann. Und zwar ist dies auf eine doppelte Weise möglich. Ein Urteil, dessen gewöhnliche sprachliche Ausdrucksweise die durch einen Satz ist, kann entweder in einem Satz ausgedrückt werden, welcher nur aus einem einzigen Wort besteht, oder auch ausgesprochen werden, ohne daß ein Satz vorhanden wäre. Ersteres ist in vielen Sprachen bei den sogenannten subjektlosen Sätzen der Fall, so im Griechischen, Lateinischen, in allen slawischen Sprachen. In diesem Fall ist das Urteil durch ein Wort zusammengefaßt, weil der das Urteil bedeutende Satz durch ein einziges Wort ausgedrückt erscheint. Aber es kann das Urteil auch durch ein Wort zusammengefaßt werden, ohne daß durch dasselbe ein Satz im grammatischen Sinn repräsentiert würde. Wer den Ruf "Feuer!" oder dgl. ausstößt, faßt den Satz "Es brennt" und das durch diesen Satz bedeutete Urteil in einem einzigen Wort zusammen.

Verschieden von diesen Fällen ist der, den ERDMANN im Auge hat. Wahr ist, daß, wo immer die Bedeutung von Worten wie Staat, Recht usw. klar ist, sie durch Definitionen gegeben wird. Nun sind die Definitionen zweifelsohne Sätze. Aber ERDMANN hat übersehen, daß Sätzen als psychisches Korrelat nicht bloß Urteile, sondern auch noch vieles andere, z. B. Wünsche und dgl. entsprechen können. Neben den wirklichen Urteilen werden auch vorgestellte Urteile durch Sätze mitgeteilt. Wenn jemand den Gegenstand seiner Vorstellung beschreibt, bedient es sich hierzu der Sätze. Er sagt: "Das Goldstück, das ich mir vorstelle, ist gelb usw." Damit ist aber kein anderes Urteil kundgegeben, als dasjenige, daß der Redende eine bestimmte Vorstellung hat; über den Gegenstand der Vorstellung selbst wird kein Urteil gefällt, sondern es werden nur Urteile über die Beschaffenheit des Goldstückes vorgestellt. Und diese vorgestellten Urteile sind es, welche in der Definition ausgedrückt erscheinen, die selbst wieder in die Form eines oder mehrerer Sätze gekleidet ist. Wenn die Definition, wie ERDMANN meint, keine andere Aufgabe hat, als die klare Bedeutung eines Wortes anzugeben, so ist das einzige Urteil, welches sie enthält, das über die für den Sprechenden gültige Verknüpfung eines bestimmten Namens mit einer bestimmten Bedeutung. Wenn jemand sagt:  Staat  ist ein öffentliches Gemeinwesen, welches eine auf bestimmte Gebiete ansässige Völkerschaft in der Vereinigung von Herrschenden und Beherrschten umfaßt, - so hat er kein auf den Staat bezügliches Urteil ausgesprochen, sondern nur behauptet, daß er mit dem Wort "Staat" einen Gegenstand, dessen Vorstellung in der angedeuteten Weise zusammengesetzt ist. Und die Beschreibung dieser Vorstellung geschieht mit Hilfe von Sätzen, die aus Subjekt und Prädikat bestehen, deren psychische Korrelate aber, weit davon entfernt davon, Urteile zu sein, sich als Vorstellungen von Urteilen darstellen. Man sieht, wie ERDMANNs zweites Argument mit dem ersten zusammenhängt und mit demselben steht und fällt.

Wir werden also daran festzuhalten haben, daß Vorstellung und Urteil zwei scharf gesonderte Klassen psychischer Phänomene ohne dazwischen liegende Übergangsformen sind.

Was nun den Gegenstand des Urteils betrifft, so kann derselbe Gegenstand, der im einen Fall bloß vorgestellt wird, in einem anderen Fall auch beurteilt, anerkannt oder verworfen werden. Daß das Wesen des Urteils eben im Anerkennen oder Verwerfen liegt, haht BRENTANO dargetan (6). Was anerkannt oder verworfen wird, ist der Gegenstand des Urteils. Mit dieser auf einen Gegenstand gerichteten psychischen Tätigkeit ist nun die Existenz oder Nichtexistenz des Gegenstandes in einer eigentümlichen Weise verwoben. Denn beurteilt wird der Gegenstand; aber indem er anerkannt wird, erscheint zugleich seine Existenz anerkannt; wird er geleugnet, so erscheint auch seine Existenz geleugnet. Wer nun glauben würde, es liege in der Anerkennung oder Leugnung eines Gegenstandes der Fall vor, daß man die Verbindung des Merkmals "Existenz" mit dem Gegenstand anerkennt oder leugnet, der übersieht, daß in der Anerkennung einer Verbindung implizit die verbundenen Teile selbst anerkannt, durch die Leugnung einer Verbindung aber die einzelnen Teile nicht geleugnet werden. In der Behauptung der Existenz von  A  ist also  A  selbst bereits anerkannt; durch die Leugnung der Existenz von  A  ist auch  A  geleugnet, was nicht der Fall sein könnte, wenn es sich um eine Verbindung von  A  mit dem Merkmal "Existenz" handeln würde. (7) Und dennoch erscheint durch die Anerkennung von  A  seine Existenz anerkannt, und durch die Leugnung der Existenz von  A  auch  A  geleugnet.

Dieser Umstand weist auf jene Funktion des Urteilsaktes hin, welche das Analogon bietet zu derjenigen Funktion des Vorstellungsaktes, durch die neben dem Gegenstand auch sein Inhalt "vorgestellt" wird. Wie beim Vorstellen eines Gegenstandes, auf den sich dieses Vorstellen im eigentlichen Sinn richtet, nocht ein Zweites zutage tritt, nämlich der Inhalt der Vorstellung, der auch, aber in einem anderen Sinne als der Gegenstand "vorgestellt" wird, so ist dasjenige, was durch ein Urteil bejaht oder geleugnet wird, ohne der Gegenstand des beurteilenden Verhaltens zu sein, der Inhalt des Urteils. Unter dem Inhalt des Urteils hat man demnach die Existenz eines Gegenstandes zu verstehen, um welche es sich in jedem Urteil handelt. Denn wer ein Urteil fällt, behauptet etwas über die Existenz eines Gegenstandes. Indem er denselben anerkennt oder verwirft, anerkennt oder verwirft er auch seine Existenz. Was im eigentlichen Sinn beurteilt wird, ist der Gegenstand selbst; und indem derselbe beurteilt wird, erscheint, aber in einem anderen Sinn, auch seine Existenz beurteilt.

Die Analogie mit den im Gebiet des Vorstellens vorliegenden Verhältnissen ist eine vollkommene. Hier wie dort hat man einen psychischen Akt; hier das Urteilen, dort das Vorstellen. Dieses wie jenes bezieht sich auf einen als unabhängig vom Denken angenommenen Gegenstand. Sowohl, wenn der Gegenstand vorgestellt, als auch, wenn er beurteilt wird, tritt ein Drittes neben dem psychischen Akt und seinem Gegenstand zutage, was gleichsam ein Zeichen des Gegenstandes ist: sein psychisches "Bild", insofern er vorgestellt wird, und seine Existenz, insofern er beurteilt wird. Sowohl vom psychischen "Bild" eines Gegenstandes, als auch von seiner Existenz sagt man, daß jenes vorgestellt, diese beurteilt wird; das eigentliche Objekt des Vorstellens und Urteilens ist aber weder das psychische Bild des Gegenstandes, noch seine Existenz, sondern der Gegenstand selbst. So wenig aber das psychische Bild oder die Existenz eines Gegenstandes mit diesem selbst identisch ist, so wenig ist der Sinn der bezüglichen Verba der gleiche, wenn man den Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung "vorgestellt", den Inhalt und Gegenstand eine Urteile "beurteilt" nennt.


§ 3.
Namen und Vorstellungen

Wenn auch Sprechen und Denken nicht im Verhältnis eines vollkommenen Parallelismus zueinander stehen, so besteht doch zwischen den psychischen Phänomenen und den sie bezeichnenden sprachlichen Formen eine Analogie, welche zur Verdeutlichung der auf dem einen Gebiet herrschenden Eigentümlichkeiten durch die Anführung der Besonderheiten, die den Erscheinungen des anderen Gebiets eigentümlich sind, dienlich sein kann. Mit Rücksicht auf die in Rede stehende Unterscheidung des Vorstellungsinhaltes vom Vorstellungsgegenstand wird eine Betrachtung der Namen als der sprachlichen Zeichen von Vorstellungen diesen Dienst erweisen.

Schon eine Frage, die man in Bezug auf die Namen aufgeworfen hat, liefert den Beweis, daß an einer Vorstellung ein Dreifaches unterschieden werden muß. MILL fragt, wo er von den Namen handelt, ob es angemessener sei, die Namen als Namen der Dinge oder unserer Vorstellungen von den Dingen anzusehen (8). Unter den Dingen versteht er hier dasselbe, was wir als Gegenstände der Vorstellung bezeichnen; mit den "Vorstellungen" kann er aber nur die Vorstellungsinhalte, nicht die Vorstellungsakte meinen. Die Antwort, die MILL im Anschluß an HOBBES auf die angeführte Frage gibt, setzt in unzweideutiger Weise einen Unterschied zwischen dem Inhalt und dem Gegenstand einer Vorstellung voraus. Das Wort "Sonne", meint MILL, ist Name der Sonne und nicht Name unserer Vorstellung der Sonne; doch will er nicht leugnen, daß die Vorstellung allein nicht die Sache selbst durch den Namen zurückgerufen oder dem Hörer mitgeteilt wird. Die Aufgabe des Namens erscheint also als eine doppelte: der Name teilt dem Hörer einen Vorstellungsinhalt mit und nennt zugleich einen Gegenstand. Aber nicht ein zweifaches, sondern ein dreifaches Moment glaubten wir bei jeder Vorstellung unterscheiden zu müssen: den Akt, den Inhalt und den Gegenstand. Und wenn der Name wirklich ein genaues sprachliches Bild der ihm entsprechenden psychischen Verhältnisse bietet, so muß er auch noch für den Vorstellungsakt ein Korrelat aufweisen. Tatsächlich ist dasselbe vorhanden, und den drei Momenten der Vorstellung, dem Akt, Inhalt und Gegenstand, entspricht eine dreifache Aufgabe, die jeder Name zu erfüllen hat.

Unter einem Namen hat man alles, was die alten Logiker ein kategorematisches [mit direkter Bedeutung - wp] Zeichen nannten, zu verstehen. Kategorematische Zeichen sind aber alle sprachlichen Bezeichnungsmittel, die nicht bloß mitbedeuten sind (wie "des Vaters", "um", "nichtsdestoweniger" und dgl.), aber auch für sich nicht den vollständigen Ausdruck eines Urteils (Aussagen) oder eines Gefühls und Willensentschlusses und dgl. (Bitten, Frage, Befehle usw.), sondern bloß den Ausdruck einer Vorstellung bilden. "Der Begründer der Ethik", "Ein Sohn, der seinen Vater beleidigt hat"; sind Namen. (9)

Welche Aufgabe haben nun die Namen zu erfüllen? Offenbar diejenige, im Hörenden einen bestimmten Vorstellungsinhalt zu erwecken (10). Wer einen Namen nennt, der beabsichtigt, im Hörenden denselben psychischen Inhalt zu erwecken, der ihn selbst erfüllt; wenn jemand sagt "Sonne, Mond, Sterne", so will er, daß diejenigen, die ihn hören, ebenso wie er, an Sonne, Mond und Sterne denken. Aber indem der Sprechende durch die Nennung eines Namens im Hörenden einen bestimmten psychischen Inhalt erwecken will, verrät er ihm zugleich, daß er, der Sprechende selbst, diesen Inhalt in sich findet, also dasjenige vorstellt, wovon er wünscht, daß es auch der Hörende vorstellt (11). Somit erfüllt der Name bereits zwei Aufgaben. Erstens gibt er kund, daß der den Namen Gebrauchende etwas vorstellt; er zeigt das Vorhandensein eines psychischen Aktes im Sprechenden an. Zweitens erweckt er im Hörenden einen bestimmten psychischen Inhalt. Dieser Inhalt ist es, den man unter der "Bedeutung" eines Namens versteht (12).

Damit sind jedoch die Funktionen des Namens nicht erschöpft. Noch eine dritte erfüllt er, nämlich die Funktion, Gegenstände zu benennen. Die Namen sind Namen der Dinge, sagt MILL, und beruft sich zur Begründung dieser Behauptung mit Recht auf die Tatsache, daß wir uns der Namen bedienen, um über die Dinge und dgl. etwas mitzuteilen. Als dritte Aufgabe, die ein Name zu erfüllen hat, erscheint mithin die Nennung von Gegenständen. Die drei Funktionen des Namens sind demnach: Erstens die Kundgabe eines Vorstellungsaktes, der sich im Redenden abspielt. Zweitens die Erweckung eines psychischen Inhaltes, der Bedeutung des Namens, im Angesprochenen. Drittens die Nennung eines Gegenstandes, der durch die von diesem Namen bedeutete Vorstellung vorgestellt wird.

Der Hinweis auf die drei Aufgaben, die jeder Name erfüllt, bestätigt also die Unterscheidung des Inhaltes vom Gegenstand einer Vorstellung in vollkommener Weise. Und so bietet uns die Betrachtung des sprachlichen Zeichens für die Vorstellung ein Mittel, voneinander zu unterscheiden, was infolge sprachlicher Unvollkommenheit, welche sowohl den Inhalt, als auch den Gegenstand als "Vorgestelltes" bezeichnet, leicht miteinander verwechselt oder als ein und dasselbe angesehen werden kann.


§ 4.
Das "Vorgestellte"

Wenn das Wort "Vorstellen" ein zweideutiges ist, indem sowohl vom Inhalt als auch vom Gegenstand einer Vorstellung gesagt wird, er werde "vorgestellt", so mag dieser Umstand gewiß nicht wenig dazu beitragen, die genaue Unterscheidung zwischen dem Inhalt und dem Gegenstand zu erschweren. Wir sagten bereits, daß der Vorstellungsinhalt und der Vorstellungsgegenstand nicht in demselben Sinne ein "Vorgestelltes" sind. Wir werden nunmehr festzustellen trachten, was der Ausdruck "vorgestellt" bedeutet, wenn er vom Vorstellungsgegenstand ausgesagt wird, und welches sein Sinn ist, wenn er auf den Vorstellungsinhalt bezogen wird. Das Mittel zur Feststellung des Bedeutungsunterschiedes liefert uns die Erinnerung an das Verhältnis, welches zwischen den attributiven oder determinierenden einerseits und zwischen den modifizierenden Beiwörtern andererseits besteht. (13)

Attributiv oder determinierend nennt man eine Bestimmung, wenn sie die Bedeutung des Ausdrucks, zu welchem sie gehört, sei es in positiver oder negativer Richtung ergänzt, erweitert. Modifizierend ist eine Bestimmung dann, wenn sie die ursprüngliche Bedeutung des Namens, bei welchem sie steht, vollständig ändert. So ist in "guter Mensch" die Bestimmung "gut" eine wahrhaft attributive; sagt man "toter Mensch", so bedient man sich eines modifizierenden Beiwortes, indem der tote Mensch kein Mensch ist. Ebenso wird durch die Hinzufügung des Beiwortes "falsch" zu einem Namen die ursprüngliche Bedeutung dieses Namens durch eine andere ersetzt. Denn ein falscher Freund ist kein Freund, und ein falscher Diamant kein Diamant. Es ist möglich, daß dasselbe Wort bald modifizierend, bald wirklich attributiv determinierend gebraucht werden kann. So das eben angeführte Adjektiv "falsch". In den als Beispiele gewählten Fällen ist es zweifelsohne ein modifizierendes. Nicht so in Verbindungen wie "ein falsches Urteil", "ein falscher (treuloser) Mensch".

Dasselbe gilt von der Bestimmung, etwas sei "vorgestellt". Bevor wir jedoch der diesem Ausdruck anhaftenden Zweideutigkeit nachgehen, wollen wir einen ganz analogen Fall betrachten, welcher, der äußeren Erfahrung entnommen, den Vorteil bietet, wohlbekannt zu sein, und uns zur Erfassung der bei dem Wort "vorgestellt" zutage tretende Äquivokation [Doppelsinn - wp] geschickter macht.

Man sagt bekanntlich, der Maler malt ein Bild, aber auch er malt eine Landschaft. Die eine Tätigkeit des Malers richtet sich auf zwei Objekte; das Resultat dieser Tätigkeit ist ein einziges. Wenn der Maler das Malen des Bildes bzw. der Landschaft vollendet hat, so hat er vor sich sowohl ein gemaltes Bild, als auch eine gemalte Landschaft. Das Bild ist gemalt; es ist weder gestochen, noch radiert, noch dgl., es ist ein gemaltes, wahrhaftes Bild. Auch die Landschaft ist gemalt, aber sie ist keine wahrhafte Landschaft, nur eine "gemalte". Das gemalte Bild und die gemalte Landschaft sind in Wahrheit nur  eines:  das Bild stellt ja eine Landschaft dar, ist also eine gemalte Landschaft; die gemalte Landschaft ist das Bild der Landschaft.

Das Wort "gemalt" spielt demnach eine doppelte Rolle. Wird es vom Bild gebraucht, so erscheint es als eine Determination: es bestimmt näher die Beschaffenheit des Bildes, wonach dasselbe ein gemaltes, und nicht ein gestochenes, radiertes, in Holzschnitt oder Lichtdruck usw. ausgeführtes Bild ist. Sagt man dagegen von der Landschaft, sie sei gemalt, so erscheint die Bestimmung "gemalt" als eine modifizierende, denn die gemalte Landschaft ist eben keine Landschaft, sondern eine nach bestimmten Gesetzen der Farbengebung und Perspektive vom Maler behandelte Leinwandfläche; die gemalte Landschaft ist keine Landschaft mehr, sondern ein Bild.

Aber diese gemalte Landschaft, das Bild, stellt eine wahrhafte Landschaft dar. Die Landschaft, die der Maler, sei es nach der Natur oder nach seiner Phantasie, gemalt hat, ist auf dem Bild dargestellt, also vom Maler gemalt worden. Dadurch, daß sie vom Maler gemalt worden ist, hat sie nicht aufgefhört, eine Landschaft zu sein. Wenn ich jemand eine Landschaft weise und hinzufüge: an diese Landschaft kann ich mich erinnern; auf der Kunstausstellung war ein Bild zu sehen, das sie darstellt; sie ist vom Maler  X  gemalt worden, so spreche ich, die Landschaft in diesem Sinne als "gemalt" bezeichnend, von der wirklichen Landschaft, die gemalt worden ist, nicht von der gemalten Landschaft, wie sie die Wand der Kunstausstellung schmückt. Der Zusatz "gemalt", in diesem Sinne zum Wort "Landschaft" hinzugefügt, modifiziert die Bedeutung des Wortes "Landschaft" keineswegs, er ist ein wahrhaft determinierender Zusatz, welcher angibt, daß die Landschaft in einer bestimmten Relation zu einem Bild steht, in einer Relation, welche die Landschaft ebensowenig aufhören macht, eine Landschaft zu sein, wie ein Mensch aufhört Mensch zu sein, wenn er vermöge seiner Gesichtszüge zu einem anderen Menschen im Verhältnis der Ähnlichkeit steht.

Was wir über das Wort "gemalt" in dessen Anwendung auf Bild und Landschaft bemerkt haben, gilt nun  mutatis mutandis  [unter gleichen Voraussetzungen - wp] auch von der Bestimmung "vorgestellt", wie sie auf Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung Anwendung findet. Und da man gewöhnt ist, das Vorstellen als eine Art geistigen Abbildens zu bezeichnen, so wird dadurch die Durchführung des Vergleichs zwischen der gemalten Landschaft und dem vorgestellten Gegenstand wesentlich erleichtert und weniger unpassend erscheinen, als es sonst bei Vergleichen zwischen Verhältnissen der inneren und äußeren Erfahrung der Fall sein mag.

Dem Verbum Vorstellen entspricht in ähnlicher Weise wie dem Verbum Malen zunächst ein doppeltes Objekt - ein Gegenstand, der vorgestellt wird, und ein Inhalt der vorgestellt wird. Der Inhalt ist das Bild, der Gegenstand die Landschaft. Das Resultat der in einer doppelten Richtung sich bewegenden Vorstellungstätigkeit ist wieder nur eines. Der vorgestellte Gegenstand in dem Sinne, in welchem die gemalte Landschaft ein Bild ist, ist der Inhalt der Vorstellung. Der in einer Vorstellung vorgestellte Inhalt ist in Wahrheit ein Inhalt; auf den Inhalt angewendet, wirkt der Zusatz "vorgestellt" ebensowenig modifizierend, wie der Zusatz "gemalt" beim Bild; der vorgestellte Inhalt ist ebenso ein Inhalt, wie das gemalte Bild ein Bild ist; ja, wie ein Bild nur gemalt oder durch eine das Malen vertretene Tätigkeit zustande gebracht sein kann, ebenso kann ein Vorstellungsinhalt nur vorgestellt sein; es gibt hier nicht einmal die Tätigkeit, die das Vorstelenn zu ersetzen imstande wäre. Der Inhalt der Vorstellung und der vorgestellte Gegenstand sind ein und dasselbe; und zwar ist der Ausdruck "vorgestellt" als Bestimmung des Gegenstandes ein modifizierender, indem der vorgestellte Gegenstand kein Gegenstand mehr ist, sondern nur der Inhalt einer Vorstellung. Auch die gemalte Landschaft ist keine Landschaft mehr, sagten wir, sondern ein Bild.

Aber wir sahen, daß die gemalte Landschaft, das Bild, etwas darstellt, was nicht in eben diesem Sinne ein Gemaltes ist. Ebenso bezieht sich der Inhalt einer Vorstellung auf etwas, was nicht Vorstellungsinhalt, sondern in analoger Weise Gegenstand dieser Vorstellung ist, in welcher die Landschaft das "Sujet" des sie darstellenden Bildes ist. Und wie die Landschaft in diesem Bild abgebildet, zur Darstellung gebracht, also in einem vom früheren verschiedenen Sinn "gemalt" ist, ebenso wird durch den Inhalt der Vorstellung der dieser Vorstellung entsprechende Gegenstand, wie man zu sagen pflegt, geistig abgebildet, also vorgestellt. Wenn vom Gegenstand in diesem letzteren Sinn gesagt wird, er werde vorgestellt, so wird dadurch die Bedeutung des Wortes Gegenstand keinesfalls modifiziert; "der Gegenstand wird vorgestellt" besagt dann nur, daß ein Gegenstand zu einem vorstellungsfähigen Wesen in eine ganz bestimmte Beziehung getreten ist. Dadurch hat er aber nicht aufgehört, Gegenstand zu sein.

Wenn man also von "vorgestellten Gegenständen" spricht, so kann man zweierlei meinen. Ein Gegenstand ist "vorgestellt", kann heißen, daß ein Gegenstand neben vielen anderen Relationen, in welche er zu anderen Gegenständen verwickelt ist, auch an einer bestimmten Beziehung als eines der beiden Glieder derselben zu einem erkennenden Wesen Teil hat. In diesem Sinne ist der vorgestellte Gegenstand ein wahrhafter Gegenstand, ebensogut wie der ausgedehnte, verlorene und dgl. Gegenstand. In einem anderen Sinn aber bedeutet der vorgestellte Gegenstand einen Gegensatz zum wahrhaften Gegenstand; da ist der vorgestellte Gegenstand kein Gegenstand mehr, sondern Inhalt einer Vorstellung, und etwas vom wahrhaften Gegenstand gänlich Verschiedenes. Der vorgestellte Gegenstand im ersten Sinn ist es, der durch ein Urteil anerkannt oder verworfen werden kann; um beurteilt werden zu können, muß ja der Gegenstand zunächst vorgestellt werden; was man nicht vorstellt, kann man ebensowenig anerkennen oder leugnen, als man es lieben oder hassen kann. Doch ist der anerkannte oder verworfene, begehrte oder verabscheute Gegenstand ein vorgestellter immer nur in der zweiten der namhaft gemachten Bedeutungen. Der vorgestellte Gegenstand im zuerst angeführten Sinn des Wortes "vorgestellt" ist aber nicht dasjenige, was anerkannt oder verworfen wird;  ihn  hat man nicht im Sinn, wenn man sagt, ein Gegenstand ist oder ist nicht; der vorgestellte Gegenstand in diesem Sinne ist der Inhalt der Vorstellung, das "geistige Abbild" eines Gegenstandes.

Diese soeben besprochene Zweideutigkeit des Wortes "vorgestellt" ist nicht immer genügend beachtet worden. SIGWART z. B. verwechselt den vorgestellten Gegenstand im Sinne des Gegenstandes einer Vorstellung mit dem vorgestellten Gegenstand im Sinne des Vorstellungsinhaltes, wo er gegen die idiogenetische Urteilslehre polemisiert (14).

In ähnlicher Weise beachtet DROBISCH den Unterschied zwischen dem vorgestellten Gegenstand im einen und zwischen dem vorgestellten Gegenstand im anderen Sinne nicht. Wo er von der Aufgabe spricht, welche die Namen zu erfüllen haben, sagt er (15):
    "Sofern das Denken an den Vorstellungen nur das betrachtet,  was  in ihnen vorgestellt wird, das  Vorgestellte,  und absieht von allen subjektiven Bedingungen des Vorstellens, bildet es Begriffe. - Die sprachliche Bezeichnung des Begriffs ist der Name. Man pflegt zwar diesen als die Bezeichnung der  Sache,  des realen Objekts der Vorstellung (wenn diese ein solches hat) anzusehen; aber das im Begriff Vorgestellte ist eben nichts anderes, als die bekannt gewordene Sache usw."
Offenbar bemerkt DROBISCH nicht, daß er, vom "Vorgestellten" sprechend, ein doppeldeutiges Wort gebraucht, und zwar einmal in der einen, das anderemal in der anderen Bedeutung. Wenn er den Begriff als dasjenige bezeichnet, was in einer Vorstellung vorgestellt wird, so meint er mit dem Vorgestellten den  Inhalt  der Vorstellung; wenn er aber sagt, das Vorgestellte ist nichts anderes, als die bekanntgewordene Sache, so ist hier unter dem Vorgestellten der Gegenstand der Vorstellung zu verstehen, insofern er eben Gegenstand einer auf ihn bezüglichen Vorstellung ist. Hätte DROBISCH diesen Unterschied beachtet, so würde er den Namen nicht ausschließlich als die sprachliche Bezeichnung des Begriffs erklärt, sondern vielmehr gefunden haben, daß der Name wohl den Begriff (im Sinne von DROBISCH also den Vorstellungsinhalt  bedeutet,  aber eben dadurch den Gegenstand, die Sache,  nennt. 

Die gleiche Verwechslung begeht DROBISCH, wo er den Unterschied zwischen "Merkmalen" und "Bestandteilen" erklärt (16).
    "Dieser Unterschied", heißt es da, "ist nicht darin zu setzen, daß  jene  Teile des Begriffs,  diese  dagegen Teile der Sache, das Objekts selbst sind. Auch diese Sache und ihre Bestandteile sind nur ein Vorgestelltes, wir gehen dabei auch über die Begriffe nicht hinaus ..."
DROBISCH sieht also eigentlich zwischen dem Begriff und der Sache keinen Unterschied, da beide ein "Vorgestelltes" sind. Daß aber etwas in verschiedenem Sinn ein "Vorgestelltes" sein kann, bald als Inhalt, bald als Gegenstand, scheint seiner Beachtung entgangen zu sein.

Daneben aber ist auf den Unterschied, der zwischen dem Inhalt einer Vorstellung und ihrem Gegenstand besteht, öfters mit Nachdruck hingewiesen worden. BOLZANO hat es getan und mit großer Konsequenz an diesem Unterschied festgehalten (17); ZIMMERMANN warnt ausdrücklich vor der Verwechslung des Inhaltes mit dem Gegenstand (18), und neuerdings hat KERRY diesen Unterschied für die Vorstellungen von Zahlen, also für Vorstellungen, deren Gegenstände nicht real sind, nachgewiesen (19). Wir werden später Gelegenheit haben, uns in manchen der zu behandelnden Fragen auf die genannten Forscher berufen und stützen zu können; für jetzt wollen wir nur noch das Verhältnis, in welchem Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung zum Akt derselben stehen, sowie die sprachliche, im Folgenden festzuhaltende Bezeichnung für dieses Verhältnis präzisieren.

In dem wir den Vorstellungsakt mit dem Malen, den Inhalt mit dem Bild und den Gegenstand mit dem auf der Leinwand fixierten Sujet, etwa einer Landschaft verglichen haben, ist auch das Verhältnis, in welchem der Akt zum Inhalt und Gegenstand der Vorstellung steht, annähernd zum Ausdruck gelangt. Für den Maler ist das Bild ein Mittel, die Landschaft darzustellen, er will eine - wirkliche oder ihm in der Phantasie vorschwebende - Landschaft abbilden, "malen", und er tut dies, indem er ein Bild malt. Er malt eine Landschaft, indem er ein Bild dieser Landschaft anfertigt, malt. Die Landschaft ist das "primäre" Objekt seiner malenden Tätigkeit, das Bild das "sekundäre" Objekt. Analog ist es beim Vorstellen. Der Vorstellende stellt sich irgendeinen Gegenstand, z. B. ein Pferd vor. Indem er dies tut, stellt er sich aber einen psychischen Inhalt vor. Der Inhalt ist in einem ähnlichen Sinn das Abbild des Pferdes, in welchem das Bild das Abbild der Landschaft ist. Indem sich der Vorstellende einen Gegenstand vorstellt, stellt er zugleich einen sich auf diesen Gegenstand beziehenden Inhalt vor. Der vorgestellte Gegenstand, d. h. der Gegenstand, auf den sich die vorstellende Tätigkeit, der Vorstellungsakt richtet, ist das primäre Objekt des Vorstellens; der Inhalt, durch welchen der Gegenstand vorgestellt wird, das sekundäre Objekt der vorstellenden Tätigkeit (20).

Um also die doppelte Bedeutung zu unterscheiden, welche dem Wort "Vorstellen" bald in seiner Anwendung auf den Inhalt, bald in seiner Anwendung auf den Gegenstand zukommt, wollen wir uns der Ausdrucksweise bedienen, welche wir bei ZIMMERMANN (21) finden. Vom Inhalt werden wir sagen, daß er  in  der Vorstellung gedacht, vorgestellt wird; vom Gegenstand werden wir sagen, daß er  durch  den Vorstellungsinhalt (oder die Vorstellung ) vorgestellt wird. Was  in  einer Vorstellung vorgestellt wird, ist ihr Inhalt; was  durch  eine Vorstellung vorgestellt wird, ist ihr Gegenstand. Auf diese Weise wird es möglich sein, das Wort "Vorstellen" beizubehalten - seine Ersetzung durch ein anderes würde die Verwirrung nur vermehren - und doch die Mißverständnisse, welches dieses Wort infolge seiner Doppeldeutigkeit hervorzurufen geeignet scheint, zu vermeiden. Man braucht nur, wenn man davon spricht, daß etwas vorgestellt wird, beizufügen, ob es  in  der Vorstellung oder  durch  die Vorstellung vorgestellt wird. Im ersten Fall ist mit dem Vorgestellten der Vorstellungsinhalt, im zweiten der Vorstellungsgegenstand gemeint.

Wir sagten, der Inhalt sei gleichsam das Mittel, durch welches der Gegenstand vorgestellt wird. Unter diesem Gesichtspunkt tritt wieder die Analogie hervor, wie wir sie zwischen der Vorstellung und dem sprachlichen Zeichen für dieselbe, dem Namen, gefunden haben. Wir haben gesehen, daß es die ursprüngliche Funktion des Namens ist, einen psychischen Akt, und zwar den des Vorstellens, kundzugeben. Dadurch erweckt der Name im Angeredeten eine Bedeutung, einen psychischen (Vorstellungs-)Inhalt; und vermöge dieser Bedeutung nennt der Name einen Gegenstand. Wie also die Erweckung eines Vorstellungsinhaltes das Mittel ist, durch welches der Name einen Gegenstand nennt, ebenso ist der Vorstellungsinhalt selbst das Mittel, durch welches der (durch den Namen kundgegebene) Vorstellungsakt einen Gegenstand vorstellt.

KERRY sucht den Mißverständnissen, die dadurch entstehen, wenn man von einem "vorgestellten" Gegenstand ohne jeden erläuternden Zusatz spricht, durch die Unterscheidung zwischen dem "Vorgestellten als solchem" und dem Vorgestellten schlechthin zu begegnen. (22) Doch scheint es fraglich, ob dadurch der beabsichtigte Zweck erreicht wird. Denn mittels eines durch die Partikel "als", "insofern" und dgl. an einen Namen gefügten Zusatzes wird der Hörer angewiesen, sich den genannten Gegenstand unter einem ganz bestimmten Gesichtspunkt, mittels ganz bestimmter, eben durch diesen Zusatz namhaft gemachter Merkmale vorzustellen. Dies ist ja der Fall, wenn jemand z. B. vom Kreis "als" dem Grenzfall der Ellipse oder von den amerikanischen Affen spricht, "insofern" dieselben sämtlich geschwänzt sind. Wenn aber der durch die Partikel "als", "insofern" an den Namen gefügte Zusatz selbst zweideutig ist, so wird die Mißverständlichkeit des Namens nicht behoben. Bezeichnet man also einen Gegenstand als "vorgestellt", so hat man dadurch den Mißverständnissen nicht vorgebeugt, welche durch die Zweideutigkeit des Wortes "vorgestellt" hervorgerufen werden können. (23) Denn etwas kann eben in einem doppelten Sinn als "Vorgestelltes" betrachtet werden, entweder insofern es  Gegenstand,  oder insofern es  Inhalt  eines Vorstellungsaktes ist. Im ersten Fall wirkt der Zusatz "als Vorgestelltes" wahrhaft determinierend, da durch denselben die Aufmerksamkeit auf eine Relation gelenkt wird, in welcher der Gegenstand zu einem erkennenden Wesen steht, im zweiten Fall wirkt der Zusatz modifizierend, indem ein in diesem Sinne vorgestellter Gegenstand nicht Gegenstand, sondern Vorstellungsinhalt ist.

Wir werden also an der von ZIMMERMAN überkommenen Ausdrucksweise festhalten, durch welche alle Mißverständnisse am besten vermieden werden zu können scheinen, und den Inhalt  in  der Vorstellung, den Gegenstand  durch  die Vorstellung vorgestellt sein lassen.


§ 5.
Die sogenannten
"gegenstandslosen" Vorstellungen

Den bisherigen Ausführungen liegt stillschweigend die Voraussetzung zugrunde, daß jeder Vorstellung ohne Ausnahme ein Gegenstand entspricht. An jeder Vorstellung, sagten wir, ist nicht nur Inhalt und Akt, sondern neben diesen zweien als drittes, ihr Gegenstand zu unterscheiden. Nahe genug liegt gegen eine solche Auffassung der, daß es doch "gegenstandslose" Vorstellungen gibt, Vorstellungen, denen kein Gegenstand entspricht. In einem solchen Fall wären die obigen Ausführungen bedeutend einzuschränken; keinesfalls könnten sie etwas für alle Vorstellungen Gültiges sein. Tatsächlich haben selbst diejenigen, welche ausdrücklich für die Unterscheidung des Vorstellungsinhaltes vom Vorstellungsgegenstand eingetreten sind, diese Unterscheidung nur für eine Gruppe von Vorstellungen geltend machen zu dürfen geglaubt, und dieser Gruppe eine zweite, ebensogroße oder noch größere Anzahl von Vorstellungen gegenübergestellt, denen keine Gegenstände entsprechen, die demnach als "gegenstandslose" Vorstellungen zu bezeichnen sind.

So lehrt BOLZANO, daß es gegenstandslose Vorstellungen gibt, d. h. Vorstellungen, welche keinen Gegenstand haben. Wenn jemand, meint BOLZANO, es ungereimt finden will, zu behaupten, daß eine Vorstellung gar keinen Gegenstand haben und also nichts vorstellen soll, so kommt das wohl nur daher, weil er den Inhalt der Vorstellung, der gewiß jeder Vorstellung zukommt, mit dem Gegenstand der Vorstellung verwechselt. Und als Beispiele solcher "gegenstandsloser" Vorstellungen führt BOLZANO an die Vorstellungen: Nichts, rundes Viereck, grüne Tugend, goldener Berg. (24) In ähnlicher Weise meint KERRY, daß wer die Unverträglichkeit der Teile einer Vorstellung aufzeigt, damit bewiesen hat, daß unter diese Vorstellung kein Gegenstand fallen kann. Eine solche Vorstellung ist etwa die einer Zahl, die größer ist als Null, und zu sich selbst addiert, sich selbst ergibt. (25) Auch HÖFLER lehrt, es gebe Vorstellungen, "deren Umfang gleich Null ist, d. h. denen kein Gegenstand entspricht"; als Beispiele solcher Vorstellungen eines lenkbaren Luftballons, eines einen Kubikmeter großen Diamants und dgl. an. (26)

Von dreierlei Art sind also die Vorstellungen, denen angeblich kein Gegenstand entspricht.
    Erstens:  Vorstellungen, die geradezu eine Negation jedes Gegenstandes involvieren, wie die Vorstellung  Nichts. 

    Zweitens:  Vorstellungen, denen aus  dem  Grund kein Gegenstand entspricht, weil in ihrem Inhalt einander widersprechende Bestimmungen zusammengefaßt erscheinen, z. B. rundes Viereck.

    Drittens:  Vorstellungen, denen kein Gegenstand entspricht, weil sich bis jetzt erfahrungsgemäß kein solcher hat aufweisen lassen.
Mit Rücksichtnahme auf diese drei Arten "gegenstandsloser" Vorstellungen wollen wir die für die Existenz solcher Vorstellungen geltend gemachten Argumente prüfen.

1. Was die durch "Nichts" bezeichnete Vorstellung betrifft, scheint ein sich jahrhundertelang durch alle logischen und dialektischen Untersuchungen fortpflanzender Irrtum vorzuliegen. Über das  me on,  das  non-ens  und  nihil  hat man nicht wenig nachgedacht; verschiedene Arten des "Nichts" hat man unterscheiden zu müssen geglaubt, und noch KANT stellt eine Übersicht über die vier Arten des Nichts auf. Unter diesen findet sich auch das "Nichts als leerer Begriff ohne Gegenstand". (27)

Nun erscheint es aber fraglich, ob das Wort "Nichts" ein kategorematischer Ausdruck ist, d. h. ob durch dasselbe überhaupt eine Vorstellung bezeichnet wird, wie etwa durch die Worte  Vater, Urteil, Laub.  Im allgemeinen wurde die Bedeutung von "nihil" der von "non-ens" gleichgesetzt und heute meint nam auch, "nichts" substituiert einfach den Ausdruck "nicht-etwas". Ist dem aber so, dann erscheint es notwendig, die Frage aufzuwerfen, was eigentlich Ausdrücke wie "non-ens", "nicht-etwas" bedeuten.

Die von den Scholastikern so genannte Infinitation, d. h. die Zusammensetzung eines kategorematischen Ausdrucks mit  non, nicht,  ergibt im allgemeinen einen neuen Ausdruck von ganz bestimmter Bedeutung. Eine Vorstellung wird durch einen mit "nicht" zusammengesetzten Ausdruck dichotomisch zerlegt.

Es wird jedoch nicht jene Vorstellung dichotoisch eingeteilt, deren Namen man einen negativen Partikel vorsetzt. Wenn man sagt "Nicht-Grieche", so werden dadurch nicht die Griechen in solche, die Griechen sind, und solche, die es nicht sind, eingeteilt. Was eingeteilt wird, ist ein übergeordneter Begriff, etwa Menschen. Ähnlich verhält es sich mit Infinitationen wie Nicht-Raucher, wodurch die Reisenden in solche, die rauchen, und solche, die nicht rauchen, eingeteilt werden. Nur die Verkennung dieser, die Dichotomie einer übergeordneten Vorstellung bewirkenden Kraft der Infinitation konnte die merkwürdige Ansicht zur Folge haben, unter "Nicht-Mensch" etwa sei ohne Rücksich auf eine den Menschen und Nicht-Menschen gemeinsam übergeordnete Vorstellung überhaupt alles ohne Ausnahme zu verstehen, was eben nicht Mensch ist, also Engel oder etwa Haus, Leidenschaft, Trompetenstoß. Eine solche Auffassung des  onoma aorsiston  [unbestimmte Namen - wp] dürfte aber heute kaum mehr ernsthaft vertreten werden.

Wenn nun der Infinitation eine dichotomische Wirkung einer übergeordneten Vorstellung wirklich zukommt, so ist klar, daß Ausdrücke, wie Nicht-Grieche, Nicht-Raucher und dgl. mehr, in dem erörterten Sinn genommen, weit entfernt bedeutungslos zu sein, mit vollstem Recht als kategorematisch zu bezeichnen sind. Die Infinitation hebt also an und für sich die kategorematische Natur eines Ausdrucks nicht auf. Aber man sieht, daß diese dichotomische Wirkung der Infinitation an eine Bedingung geknüpft ist. Zu der vom infinierten Namen bedeuteten Vorstellung muß es eine übergeordnete geben. Gibt es keine solche, so wird der infinierte Name bedeutungslos. Es ist klar, daß mit "etwas" eine Vorstellung bezeichnet wird, der keine mehr übergeordnet ist. Denn wäre dem Etwas etwas übergeordnet, so wäre das Übergeordnete eben auch etwas; es wäre also ein und dasselbe zugleich einem andern übergeordnet und beigeordnet. Die Infinitation des "etwas" setzt aber ein dem "etwas" Übergeordnetes, also etwas Absurdes voraus; sie ist also schlechterdings nicht in demselben Sinne möglich, wie etwa die Infinitation von Namen, wie Grieche und dgl. Schon AVICENNA hat auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und aus den hier reproduzierten Gründen Infinitationen wie non-res, non-aliquid, non-ens für unzulässig erklärt (28). Und wenn man die Rolle, die das Wort "nichts" in der Sprache spielt, näher betrachtet, findet man, daß dieser Ausdruck tatsächlich ein synkategorematischer und kein Name ist. Er ist ein Bestandteil negativer Sätze. Nichts ist ewig, bedeutet: es gibt nicht etwas Ewiges; ich sehe nichts, bedeutet: es gibt nicht etwas von mir Gesehenes und dgl.

Sind die vorstehenden Ausführungen richtig, so entfällt das aus dem Ausdruck "nichts" für die Existenz gegenstandsloser Vorstellungen geschöpfte Argument von selbst, indem der Ausdruck "nichts" eben gar keine Vorstellung bedeutet. Es ist nur zu verwundern, daß die synkategorematische Natur dieses Ausdrucks einem Forscher wie BOLZANO entgangen ist, da dieser die synkategorematische Natur des Wortes "kein" sehr wohl erkannt hat. Man sieht, sagt er, daß die Vorstellung: kein Mensch, zwar die Vorstellungen: Mensch und nicht, enthält, jedoch keineswegs so, daß sich das Nicht darin auf die Vorstellung  Mensch  bezieht und diese verneint, sondern dieses Nicht bezieht sich auf das erst nachzufolgende Prädikat im Satz. (29) Und an anderer Stelle bespricht BOLZANO sogar die erwähnte Voraussetzung, unter welcher eine Infinitation zulässig ist, ohne jedoch die Konsequenzen darauf für die Infinitation des Etwas zu ziehen (30).

2. und 3. Eine zweite Gruppe angeblich gegenstandsloser Vorstellungen wird durch jene Vorstellungen gebildet, in deren Inhalt sich unverträgliche Merkmale vereinigt finden. Eine Vorstellung dieser Art ist z. B. die eines schiefwinkligen Quadrates. Doch lehrt eine genauere Betrachtung des Sachverhaltes, daß diejenigen, welche behaupten, unter solche Vorstellungen fällt kein Gegenstand, sich einer Verwechslung schuldig machen. Leicht wird diese Verwechslung aufgedeckt, wenn man die drei Funktionen betrachtet, die den Namen zukommen. Denn auch hier finden sich alle drei genannten Funktionen, die der Kundgebung, der Bedeutung und der Nennung. Wer den Ausdruck: schiefwinkliges Quadrat ausspricht, gibt kund, daß sich in ihm ein Vorstellen abspielt. Der diesem Vorstellungsakt zugeordnete Inhalt macht die Bedeutung des Namens aus. Aber dieser Name bedeutet nicht nur etwas, sondern nennt auch etwas, nämlich etwas, was einander widersprechende Eigenschaften in sich vereinigt, und dessen Existenz man sofort leugnet, wenn man sich zu einem Urteil über das Genannte bewogen sieht. Aber genannt wird durch den Namen zweifelsohne etwas, wenn es auch nicht existiert. Und dieses Genannte ist vom Vorstellungsinhalt verschieden; denn erstens existiert dieser, jenes nicht, und zweitens schreiben wir dem Genannten Eigenschaften zu, die wohl einander widersprechen, die aber gewiß nicht dem Vorstellungsinhalt zukommen. Denn hätte derselbe diese einander widersprechenden Eigenschaften, so würde er nicht existieren; er existiert aber. Nicht der Inhalt der Vorstellung ist es, welchem wir Schiefwinkligkeit und zugleich das Quadratischsein zuschreiben, sondern das durch den Namen: Schiefwinkliges Quadrat Genannte ist der, zwar nicht existierende, aber vorgestellte Träger dieser Eigenschaften. Und zwar ist das schiefwinklige Quadrat ein Vorgestelltes nicht in dem Sinne, in welchem der Vorstellungsinhalt ein Vorgestelltes ist; denn es existiert der Inhalt; das schiefwinklige Quadrat ist vielmehr ein Vorgestelltes im Sinne des Vorstellungsgegenstandes, der in diesem Fall zwar verworfen wird, nichtsdestoweniger aber als Gegenstand vorgestellt wird. Denn nur als Gegenstand der Vorstellung kann das schiefwinklige Quadrat verworfen werden; verworfen wird das durch den Namen: schiefwinkliges Quadrat Genannte; als Inhalt der Vorstellung kann das schiefwinklige Quadrat nicht verworfen werden; der psychische Inhalt, der die Bedeutung des Namens ausmacht, existiert im wahrsten Sinne dieses Wortes.

Die von den Vertretern gegenstandsloser Vorstellungen begangene Verwechslung besteht darin, daß sie die Nichtexistenz eines Vorstellungsgegenstandes für das Nicht-Vorgestelltwerden desselben hielten. Nun wird aber durch jede Vorstellung ein Gegenstand vorgestellt, mag er existieren oder nicht, ebenso wie jeder Name einen Gegenstand nennt, ohne Rücksicht darauf, ob dieser existiert oder nicht. War man also auch im Recht, wenn man behauptete, die Gegenstände gewisser Vorstellungen existieren nicht, so sagte man doch zuviel, wenn man behauptete, unter solche Vorstellungen fällt kein Gegenstand, solche Vorstellungen hätten keinen Gegenstand, sie seien gegenstandslose Vorstellungen.

Gegen diese Ausführungen könnte ein schwerwiegender Einwand erhoben werden. Durch eine derartige Auffassung wird, könnte man sagen, die Grenze zwischen Existenz und Nichtexistenz verwischt. Der Gegenstand einer Vorstellung, in deren Inhalt widersprechende Merkmale vorgestellt werden, existiert nicht; dennoch wird behauptet, er wird vorgestellt; also existiert er doch, und zwar als vorgestellter Gegenstand.

Wer so argumentiert, übersieht, daß wenn etwas als Vorgestelltes im Sinne des Vorstellungsgegenstandes "existiert", diese seine Existenz keine eigentliche Existenz ist. Durch den Zusatz: als Vorstellungsgegenstand, wird die Bedeutung des Ausdrucks Existenz modifiziert; etwas als Vorstellungsgegenstand Existierendes existiert in Wahrheit gar nicht, sondern wird nur vorgestellt. Der wirklichen Existenz eines Gegenstandes, wie sie den Inhalt eines anerkennenden Urteils bildet, steht die phänomenale, intentionale Existenz dieses Gegenstandes gegenüber (31); sie besteht einzig und allein im Vorgestelltwerden. Weit entfernt, die Grenzen zwischen Existenz und Nichtexistenz zu verwischen, tragen die obigen Ausführungen über den Gegenstand angeblich "gegenstandsloser" Vorstellungen vielmehr dazu bei, diese Grenze möglichst scharf zu ziehen. Denn nunmehr wissen wir, daß man sich wohl zu hüten hat vor der Verwechslung der Existenz eines Gegenstandes mit seinem Vorgestelltwerden. Dieses involviert und begründet ebensowenig eine Existenz des vorgestellten Gegenstandes, wie das Genanntwerden eines Gegenstandes seine Existenz zur Voraussetzung oder zur Folge hat. Die Scholastik hatte die Eigentümlichkeit der Gegenstände, die vorgestellt werden, aber nicht existieren, sehr wohl erkannt, und von ihr stammt der Ausdruck, diese Gegenstände hätten nur objektive, intentionale Existenz, wobei man sich wohl bewußt war, mit diesem Ausdruck keine wahrhafte Existenz zu bezeichnen. Nur daß man sich hierbei auf mögliche, von inneren Widersprüchen freie Gegenstände beschränkte, und unmögliche Gegenstände aus dem Spiel ließ. Doch ist nicht wirklich einzusehen, warum das von jenen Gültige nicht auch auf diese Anwendung finden sollte. Wenn man sich einen nichtexistierenden Gegenstand vorstellt, so muß man nicht immer auf den ersten Blick bemerken, ob der Gegenstand mit einander widersprechenden Bestimmungen behaftet ist oder nicht. Es ist ja denkbar, daß die Bestimmungen dieser Gegenstände zunächst gar wohl miteinander vereinbar scheinen, und erst durch aus ihnen sich ergebende Konsequenzen sich als unverträglich erweisen. Da hätte dann die Vorstellung einen Gegenstand, solange diese Widersprüche nicht bemerkt würden; in dem Augenblick aber, da der Vorstellende ihrer gewahr wird, hört die Vorstellung auf, einen Gegenstand zu haben. Woran würden dann diese Widersprüche bestehen? Am Vorstellungsinhalt gewiß nicht, denn es werden in ihm die widersprechenden Bestimmungen vorgestellt, kommen ihm aber nicht zu; also bleibt nichts anderes übrig, als daß diese Bestimmungen als am Gegenstand haftend vorgestellt werden; und dann muß nun gewiß der Gegenstand selbst vorgestellt werden.

Der Unterschied zwischen den Vorstellungen mit möglichen und solchen mit unmöglichen Gegenständen liegt darin, daß der Vorstellende im ersten Fall, nämlich wenn er Mögliches vorstellt, im Großen und Ganzen ungleich weniger Veranlassung haben wird, über diesen innerlich widerspruchsfreien Vorstellungsgegenstand ein anerkennendes oder verwerfendes Urteil zu fällen, als im zweiten Fall, wo er einen unmöglichen Gegenstand vorstellt, ohne daß ihm die Unmöglichkeit desselben entgeht. In diesem zweiten fall wird sich ganz ungerufen ein verwerfendes Urteil einstellen, welches  nicht  zu fällen, eine ziemliche Anstrengung von Seiten des den unmöglichen Gegenstand Vorstellenden kosten dürfte. Aber wenn man auch sofort geneigt ist, den Gegenstand zu verwerfen und, dieser Neigung nachgebend, das Urteil fällt: Dieser Gegenstand existiert nicht, so muß man sich eben, um dieses Urteil fällen zu können, den Gegenstand vorstellen.

Die Lehre von den wahren und falschen Vorstellungen, wie sie uns noch bei DESCARTES und seinen Nachfolgern entgegentritt, bleibt unverständlich ohne die Voraussetzung, daß jeder Vorstellung ohne Ausnahme ein Gegenstand entspricht. Jede Verstellung, sagt DESCARTES stellt etwas gleichsam als Gegenstand vor; existiert nun dieser Gegenstand, so ist die Vorstellung materialiter wahr; existiert er nicht, so ist die Vorstellung materialiter falsch (32).

Mag also, ist offenbar DESCARTES' Ansicht, der Gegenstand einer Vorstellung existieren oder nicht, in der Vorstellung erscheint er immer gegeben; nur ob dieser intentionalen Existenz des Gegenstandes in der Vorstellung eine wahrhafte Existenz entspricht, ist die Frage, und in dem die Vorstellungen dem Vorstellenden sowohl die wahrhaft existierenden als die nur intentional existierenden Gegenstände unterschiedslos in gleicher Weise darbieten, veranlassen sie sehr leicht falsche Urteile, da man die bloß intentional existierenden Gegenstände ebenso leicht geneigt sein kann für wahrhaft existierend zu halten, wie die wahrhaft existierenden Gegenstände selbst.

Wir finden also in DESCARTES' Ausführungen eine Bestätigung der hier vorgebrachten Ansicht, daß jeder Vorstellung ein Gegenstand entspricht. Wenn es gelungen ist, zu zeigen, daß selbst solchen Vorstellungen, in deren Inhalt widersprechende Bestimmungen vorgestellt werden, Gegenstände zukommen, so ist dadurch auch der entsprechende Nachweis für die dritte Gruppe angeblich "gegenstandsloser" Vorstellungen geführt, deren Gegenstand zwar nicht unmöglich, dessen Existenz aber tatsächlich in der Erfahrung nicht gegeben ist. Es wird also daran festzuhalten sein, daß durch jede Vorstellung ein Gegenstand vorgestellt wird, mag er existieren oder nicht; auch die Vorstellungen, deren Gegenstände nicht existieren  können,  bilden keine Ausnahme von diesem Gesetz.

Im Licht dieser notwendigen Zugehörigkeit eines Gegenstandes zu jedem Vorstellungsakt und Inhalt tritt die Natur der eigenartigen Beziehung des psychischen Aktes, den wir Vorstellen nennen, zu seinem Gegenstand deutlich hervor. Dadurch unterscheidet sich ja eben die der Klasse der Vorstellungen eigentümliche Beziehung auf den Gegenstand von jener der Urteile, daß es sich in letzterer um die Existenz oder Nicht-Existenz eines Gegenstandes handelt, während derselbe durch die erste Klasse psychischer Phänomene einfach vorgestellt wird, ohne Rücksicht darauf, ob er existiert oder nicht.

Daß hier Relationen von der Art behauptet werden, daß das eine ihrer Glieder existiert, das andere nicht, also Relationen zwischen Existierendem und Nicht-Existierendem, darf nicht befremden, wenn man bedenkt, daß die Frage, ob die Glieder einer Relation existieren oder nicht, für die zwischen ihnen "bestehende" Relation gar nicht in Betracht kommt, wie dies HÖFLER nachweist (33). Nur unterläuft dabei dem genannten Forscher der Irrtum, Inhalt und Gegenstand der Vorstellung zu verwechseln. Er sagt: ein Urteil, das eine Relation behauptet, nimmt nicht ein "wirkliches" Dasein der Relationsglieder an; es genügt, sich dieselben vorzustellen, und auf diese Vorstellungsinhalt geht dann das Urteil. Dies erscheint insofern nicht richtig, als die Vorstellungsinhalte einerseits sehr wohl existieren, andererseits nicht dasjenige sind, zwischen dem die im Relationsurteil behauptete Beziehung stattfindet. Wer sagt, die Zahl vier ist größer als die Zahl drei, spricht nicht von einem Verhältnis zwischen dem Inhalt der Vorstellung von drei und dem Inhalt der Vorstellung von vier. Denn zwischen Vorstellungsinhalten gibt es keine Größenrelationen. Die Relation findet vielmehr statt zwischen der "Zahl drei" und der "Zahl vier", beide als Vorstellungsgegenstände genommen, ohne Rücksicht darauf, ob sie existieren oder nicht, wenn sie nur  durch  entsprechende Vorstellungen vorgestellt werden.

Wenn dem so ist, so ergibt sich eine andere Schwierigkeit, welche auch bereits von HÖFLER hervorgehoben wird. Die Relations-Urteile, welche die Existenz einer zwischen nicht existierenden Gegenständen stattfindenden Relation zum Inhalt haben, scheinen ja die Gegenstände selbst anzuerkennen, und nach dem, was oben über das Verhältnis der Anerkennung von Teilen zur Anerkennung des Ganzen, in welchem diese Teile enthalten sind, bemerkt worden ist, muß ja durch die Anerkennung einer Relation auch jedes Glied dieser Relation anerkannt werden. Diese Erwägung führt also zu einem Resultat, welches der Behauptung, es kommt in einem Relations-Urteil micht auf die Existenz der Relationsglieder an, geradezu widerspricht. Doch löst sich diese Schwierigkeit durch folgende Betrachtung.

Nach der idiogenetischen, d. h. jener Urteilslehre, welche das Wesen des Urteils in die Anerkennung oder Verwerfung eines Gegenstandes setzt (34), gibt es nur partikulär bejahende und allgemein verneinende Urteile, während sich die sogenannten allgemein bejahenden und partikulär verneinenden Urteile auf jene beiden Klassen zurückführen lassen (35). Was nun die allgemein verneinenden "Relations-Urteile" betrifft, so besteht für dieselben die berührte Schwierigkeit eigentlich gar nicht. Ein solches Urteil, wie z. B.: Es gibt keinen Kreis mit ungleichen Radien (kategorisch ausgedrückt: Alle Radien eines Kreises sind einander gleich), enthält nichts über die Existenz der Radien; es verwirft nur die Ungleichheit der Radien eines Kreises, ohne etwas über die Existenz der Radien selbst auszusagen. Was die partikulär bejahenden Urteile betrifft, in welchen etwas über eine Beziehung ausgesagt wird, so verschwindet die erwähnte Schwierigkeit, wenn man das wahre Subjekt solcher Sätze feststellt. In dem Satz "Poseidon war der Gott des Meeres" scheint durch die Anerkennung des Verhältnisses, in welchem POSEIDON zum Meer stand, POSEIDON selbst implizit anerkannt zu werden. Doch scheint dies nur so; denn indem der Eigenname nach der Ausdrucksweise der Scholastiker in diesem Fall für das Genannte als Genanntes "supponiert", ist das Subjekt des Satzes nicht "Poseidon", sondern "Poseidon Genanntes" (36). Was also implizit anerkannt wird, ist ein Genanntes als solches, ein Vorstellungsgegenstand, insofern er genannt ist, nicht der Vorstellungsgegenstand schlechthin.

Somit dürfte die Beziehung zwischen dem Vorstellungsakt und dem durch denselben vorgestellten Gegenstand von der Frage, ob dieser Gegenstand existiert oder nicht, als unabhängig erwiesen sein. Damit fällt das Hindernis, welches der Behauptung entgegenstand, jeder Vorstellung entspricht ein Gegenstand, mag er existieren oder nicht. Der Ausdruck "gegenstandslose Vorstellung" ist von der Art, daß er einen inneren Widerspruch enthält. Denn es gibt keine Vorstellung, die nicht etwas als Gegenstand vorstellen würde; es kann keine solche Vorstellung geben. Dagegen gibt es sehr viele Vorstellungen, deren Gegenstand nicht existiert, und zwar entweder, weil dieser Gegenstand einander widersprechende Bestimmungen vereinigt, also nicht existieren kann, oder weil es ihn nur tatsächlich nicht gibt. Aber vorgestellt wird auch in diesem Fall ein Gegenstand, so daß man wohl von Vorstellungen sprechen darf, deren Gegenstände nicht existieren, aber nicht von Vorstellungen, die gegenstandslos sind, denen keine Gegenstände entsprechen (37).


§ 6.
Die Verschiedenheit von
Vorstellungsinhalt und -Gegenstand

Daß Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung voneinander verschieden sind, dürfte kaum in jenem Fall bestritten werden, wo der Vorstellungsgegenstand existiert. Wer sagt: Die Sonne existiert, meint offenbar nicht den Inhalt seiner Vorstellung von der Sonne, sondern etwas von diesem Inhalt  toto genere  [völlig - wp] Verschiedenes. Nicht so einfach verhält es sich mit den Vorstellungen, deren Gegenstände  nicht  existieren. Leicht könnte hier jemand der Ansicht sein, in diesem Fall bestehe zwischen Inhalt und Gegenstand kein realer, sondern bloß ein logischer Unterschied; Inhalt und Gegenstand sind in diesem Fall in Wahrheit  eins;  nur der doppelte Gesichtspunkt, unter welchem man dieses  Eine  betrachten kann, läßt es bald als Inhalt, bald als Gegenstand erscheinen.

Aber dem ist nicht so. Im Gegenteil lehrt eine kurze Betrachtung, daß zwischen Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung auch in dem Fall, wo der Gegenstand  nicht  existiert, dieselben Unterschiede bestehen, welche sich in jenem ersten Fall nachweisen lassen, wenn der Gegenstand existiert. Wir werden die wichtigsten dieser Unterschiede aufzuzählen und bei jedem einzelnen zu zeigen suchen, wie er sowohl bei existierenden als auch bei nicht existierenden Gegenständen seine Geltung hat.

1. Des öfteren bedienten wir uns bereits zur Geltendmachung des in Rede stehenden Unterschiedes des Hinweises auf die gänzlich verschiedene Art, in welcher sich Inhalt und Gegenstand zum bejahenden oder verneinenden Urteil verhalten. Wenn nämlich Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung nicht in realer, sondern bloß in logischer Weise voneinander verschieden wären, so wäre es nicht möglich, daß der Inhalt womöglich existiert, während der Gegenstand nicht existiert. Gerade das ist aber oft der Fall. Wer ein wahres Urteil fällt, welches einen Gegenstand leugnet, der muß sich doch den Gegenstand, den er in verwerfender Weise beurteilt, vorstellen. Es wird also der Gegenstand durch einen entsprechenden Inhalt als Gegenstand vorgestellt. So oft dies der Fall ist, existiert der Inhalt; der Gegenstand existiert aber nicht, denn er ist es ja, der im wahren negativen Urteil verworfen wird. Wären Inhalt und Gegenstand in Wahrheit dasselbe, so könnte nicht das Eine existieren und das Andere im selben Augenblick nicht existieren. Aus diesem Verhältnis des wahren verwerfenden Urteils zum Inhalt und Gegenstand der Vorstellung, die dem Urteil zugrunde liegt, schöpfen wir demnach das wirksamste Argument für die reale Verschiedenheit beider.

2. KERRY erwähnt ein weiteres Argument. Die Verschiedenheit, sagt er, vom Begriff einer Zahl und der Zahl selbst leuchtet schon daraus ein, daß die Zahl Eigenschaften besitzt und in Relationen verwickelt ist, die ihrem Begriff völlig fremd sind. (38) KERRY versteht unter einem Begriff das, was wir den Inhalt der Vorstellung nennen; die Zahl selbst ist der Gegenstand. Ein goldener Berg, z. B., hat unter anderem die Eigenschaft, räumlich ausgedehnt zu sein, aus Gold zu bestehen, größer oder kleiner zu sein als andere Berge. Diese Eigenschaften und das Größenverhältnis zu anderen Bergen kommen offenbar dem Inhalt der Vorstellung eines goldenen Berges nicht zu. Denn dieser ist weder räumlich ausgedehnt, noch aus Gold, noch können auf ihn Aussagen über Größenverhältnisse Anwendung finden. Und wenn auch der goldene Berg nicht existiert, so schreibt man ihm, insofern er Gegenstand einer Vorstellung ist, diese Eigenschaften zu und setzt ihn in Beziehung zu anderen, vielleicht ebensowenig wie er selbst existierenden Vorstellungsgegenständen. Und das Gleiche gilt von Gegenständen, denen man einander widersprechende Bestimmungen beilegt. Dem Inhalt der Vorstellung werden diese einander widersprechenden Bestimmungen nicht beigelegt; der Inhalt der Vorstellung eines schiefwinkligen Quadrates ist weder schiefwinklig noch quadratisch; wohl aber ist es das schiefwinklige Quadrat selbst, der Gegenstand dieser Vorstellung. Und so ergibt sich auch unter diesem Gesichtspunkkt die Verschiedenheit von Vorstellungsinhalt und Vorstellungsgegenstand.

LIEBMANN, der bestrebt ist, Akt und Inhalt einer Vorstellung als etwas gänzlich Verschiedenes streng auseinanderzuhalten, übersieht dabei den Unterschied zwischen Inhalt und Gegenstand. Er sagt: Der Inhalt speziell unserer Gesichts- und Tastvorstellungen besitzt immer samt der räumlichen Ausdehnung gewisse geometrische Prädikate, wie Lage, Figur und dergleichen. Das  Vorstellen  dieses Inhaltes aber zeigt sich jenen geometrischen Prädikaten ebenso unzugänglich wie Helligkeit, Tonstärke, Temperatur und andere Größen der intensiven Art (39). Hier nennt LIEBMANN "Inhalt, was wir "Gegenstand" der Vorstellungen nennen; denn dieser letztere besitzt jene geometrischen Prädikate, von denen LIEBMANN spricht. Wenn aber LIEBMANN unter einem Inhalt dasselbe versteht, was wir als Gegenstand bezeichnen, so sind seine Ausführungen wohl richtig; aber es fehlt in ihnen jenes Bindeglied zwischen dem Vorstellungsakt und dem Vorstellungsgegenstand, kraft dessen sich ein Akt eben auf diesen bestimmten und keinen anderen Gegenstand bezieht. Und dieses Bindeglied, der Vorstellungsinhalt in dem von uns angenommenen Sinn, ist nicht ein und dasselbe wie der Akt. Wohl bildet er mit diesem zusammen eine einzige psychische Realität, aber während der Vorstellungsakt etwas Reales ist, fehlt dem Inhalt der Vorstellung die Realität in jedem Fall; dem Gegenstand kommt bald Realität zu, bald nicht. Auch in diesem verschiedenen Verhalten gegenüber der Eigenschaft, real zu sein, drückt sich der Unterschied zwischen Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung aus.

3. Einen ferneren Beweis für die reale, nicht bloß logische Verschiedenheit von Inhalt und Gegenstand der Vorstellungen liefern die sogenannten Wechselvorstellungen. Unter diesen versteht man der üblichen Definition gemäß Vorstellungen, die denselben Umfang, aber verschiedenen Inhalt haben. Solche Wechselvorstellungen sind z. B. die an der Stelle des römischen Juvavum [Salzburg - wp] gelegene Stadt und: der Geburtsort MOZARTs. Die beiden Namen bedeuten etwas Verschiedenes, aber sie nennen beide dasselbe. Da nun, wie wir gesehen haben, die Bedeutung eines Namens mit dem Inhalt der durch ihn bezeichneten Vorstellung zusammenfällt, das durch den Namen Genannte aber der Gegenstand der Vorstellung ist, so lassen sich die Wechselvorstellungen auch als Vorstellungen definieren,  in  welchen ein verschiedener Inhalt,  durch  welche aber derselbe Gegenstand vorgestellt ist. Damit ist aber schon die Verschiedenheit von Inhalt und Gegenstand gegeben. Denn etwas ganz anderes denkt man sich unter der Stadt, die an der Stelle des römischen Juvavum liegt, und unter dem Geburtsort MOZARTs. Sehr verschiedene Bestandteile setzen diese beiden Vorstellungen zusammen. In der ersten erscheinen als Bestandteile die Vorstellungen der Römer, einer antiken, ein befestigtes Lager bildenden Stadt; in der zweiten Vorstellung erscheinen als Bestandteile die Vorstellungen eines Komponisten, die Beziehung, in welcher derselbe zu seiner engeren Heimatstätte steht, während die Beziehung auf eine alte Ansiedlung, die früher an jener Stelle stand und durch die erste Vorstellung vorgestellt wurde, fehlt. Trotz dieser großen Verschiedenheit in den Bestandteilen der genannten Vorstellungsinhalte beziehen sich jedoch beide Inhalte auf ein und denselben Gegenstand. Dieselben Beschaffenheiten, welche dem Geburtsort MOZARTs zukommen, finden sich auch an der Stelle des römischen Juvavum liegenden Stadt; diese ist mit dem Geburtsort MOZARTs identisch; der Gegenstand der Vorstellungen ist derselbe; das, was beide Vorstellungen unterscheidet, ist ihr verschiedener Inhalt.

Leicht ist es, das Gesagte auf Vorstellungen anzuwenden, deren Gegenstand nicht existiert. Ein Kreis im streng geometrischen Sinn existiert zugestandenermaßen nirgends. Doch kann man ihn auf die verschiedenste Weise vorstellen; sei es als Linie von konstanter Krümmung, sei es als Gebilde, welches durch die Gleichung  (x - a)² + (y - b)² = r²  ausgedrückt wird, sei es als Linie, deren sämtliche Punkte von einem bestimmten Punkt gleich weit entfernt sind. Alle diese verschiedenen Vorstellungen beziehen sich auf dasselbe. Das Eine, worauf sie sich beziehen, ist ihr Gegenstand; das, was sie voneinander unterscheidet, ist ihr Inhalt.

Die Anwendung des aus den Wechselvorstellungen sich ergebenden Arguments für die reale Verschiedenheit von Inhalt und Gegenstand solcher Vorstellungen, deren Gegenstand einander widersprechende Bestimmungen enthält, scheint nicht frei von Schwierigkeiten. Wenn man sich ein Quadrat vorstellt, das schiefwinklig ist, und ein Quadrat, das ungleiche Diagonalen hat, so hat man, wie dies bei allen Wechselvorstellungen der Fall ist, zwei Vorstellungen von zum Teil gleichem, zum Teil verschiedenen Inhalt. Aber ob sich diese verschiedenen Inhalte auf  denselben  Gegenstand beziehen, ist deshalb schwer festzustellen, weil alle anderen Vorstellungen des Gegenstandes außer den eben vorhandenen Wechselvorstellungen fehlen, und infolge dessen dasjenige nicht möglich ist, was KERRY als die "Kenntnisnahme" des Vorstellungsgegenstandes bezeichnet. (40) Die Vergleichung der Eigenschaften des Gegenstandes der einen Wechselvorstellung mit den Eigenschaften des Gegenstandes der anderen Wechselvorstellung ist auch deshalb nicht durchführbar, weil jeder logische Zusammenhang zwischen den Merkmalen aufgehoben ist. Ein Ersatz für diese Art, die Identität des durch beide Wechselvorstellungen vorgestellten Gegenstandes zu konstatieren, läßt sich jedoch auf folgende Weise bieten:

Man kann die Vorstellung eines mit einander widersprechenden Bestimmungen ausgestatteten Gegenstandes bilden, durch deren Inhalt mehr als ein einziges Paar solcher unverträglicher Bestimmungen vorgestellt wird. Solcher Art ist z. B. die Vorstellung einer quadratischen, schiefwinkligen, ungleiche Diagonalen habenden Figur. Hier widerstreiten einander paarweise sowohl die Bestimmungen quadratisch und schiefwinklig, als auch die Bestimmungen quadratisch und ungleiche Diagonalen habend. Durch die Vorstellung, welche beide Paare zum Inhalt hat, wird ein einziger, nicht existierender Gegenstand vorgestellt. Nun läßt sich aber diese Vorstellung in zwei teilen, indem man jedesmal nur eines der beiden einander widersprechenden Eigenschaftspaare vorstellt. Man kann die quadratische, schiefwinklige, ungleiche Diagonalen habende Figur das eine Mal vorstellen, indem man nur die Bestimmungen quadratisch und schiefwinklig vorstellt, und man kann das anderemal denselben Gegenstand, von dem man weiß, der Voraussetzung nach, daß er quadratisch und schiefwinklig ist, vorstellen, indem man nur das Eigenschaftspaar vorstellt, das durch die Worte: quadratisch seiend und ungleiche Diagonalen habend bezeichnet ist. Der Voraussetzung gemäßt stellt man durch beide Vorstellungen denselben Gegenstand vor; aber beide Vorstellungen sind in ihrem Inhalt nur zum Teil gleich, also echte Wechselvorstellungen. Auf diese Weise läßt sich das aus den Wechselvorstellungen geschöpfte Argument für die Verschiedenheit von Vorstellungsinhalt und Vorstellungsgegenstand auch auf jene Vorstellungen anwenden, deren Gegenstände nicht existieren können, weil einzelne Bestimmungen derselben miteinander unverträglich sind.

4. KERRY bedient sich noch eines weiteren Arguments, um die Nichtidentität von Inhalt und Gegenstand nachzuweisen. Die allgemeine Vorstellung als Vorstellung, unter die eine  Mehrzahl von Gegenständen  fällt, habe ja trotzdem nur einen  einzigen Inhalt  und liefere dadurch den Beweis, daß Inhalt und Gegenstand streng zu unterscheiden sind. (41) Dieses Argument stellt sich gleichsam als Komplement zum vorigen dar, in welchem dieselbe Verschiedenheit aus der Zugehörigkeit mehrerer Inhalte zu einem einzigen Gegenstand bewiesen wurde. Daß aber unter die allgemeinen Vorstellungen wirklich eine Mehrzahl von Gegenständen fällt, scheint ein - so unerhört dies klingen mag - Irrtum und deshalb KERRYs auf diesen Umstand gegründetes Argument hinfällig zu sein.

Doch auch dieses Argument scheinen die Gründe, die angeführt worden sind, zur Genüge zu zeigen, daß man Inhalt und Gegenstand einer Vorstellung auch dann wohl voneinander unterscheiden muß, wenn dieser Gegenstand geleugnet werden muß.


§ 7.
Beschreibung des Vorstellungsgegenstandes

Indem wir dasjenige, was durch eine Vorstellung vorgestellt wird, als ihren Gegenstand bezeichnen, geben wir diesem Wort eine Bedeutung, die ihm bereits KANT erteilt hat.
    "Der höchste Begriff", lesen wir beim ihm, "von dem man eine Transzendentalphilosophie anzufangen pflegt, ist gemeiniglich die Einteilung in das Mögliche und Unmögliche. Da aller alle Einteilung einen eingeteilten Begriff voraussetzt, so muß noch ein höherer angegeben werden, und dieser ist der Begriff von einem Gegenstand überhaupt (problematisch genommen und unausgemacht, ob er etwas oder nichts sei)." (42)
Nur in  einer  Beziehung glauben wir den Sinn, den KANT dem Wort  Gegenstand  gibt, modifizieren zu müssen. Nach KANT kann der Gegenstand "etwas" oder "nichts" sein. Im Gegensatz zu KANT haben wir (weiter oben) bereits ausgeführt, daß "nichts" nicht als Name von Gegenständen möglichen Vorstellens, sondern als synkategorematischer Ausdruck aufzufassen ist: "Nichts" bedeutet die Grenze des Vorstellens, wo dasselbe aufhört, ein Vorstellen zu sein. Zu den schon angeführten Gründen für diese Auffassung des "Nichts" möge noch Folgender gesellt werden. Wir haben als Gegenstand dasjenige bezeichnet, was durch eine Vorstellung vorgestellt, durch ein Urteil beurteilt, durch eine Gemütstätigkeit begehrt oder verabscheut wird. Wäre "Nichts" ein Vorstellungsgegenstand, so müßte er auch anerkennend oder verwerfend beurteilt, begehrt oder verabscheut werden können. Dies ist nun keineswegs der Fall. Man kann weder sagen: "Nichts" existiert, noch "Nichts" existiert nicht, man kann auch "Nichts" weder wollen noch es verabscheuen. Wo man dennoch solche oder ähnliche Redewendungen gebraucht, dort verrät der Ausdruck "Nichts" entweder augenscheinlich seine synkategorematische Natur - wie, wenn der Sophist sagt, es gebe nichts = es gibt nicht etwas Reales außerhalb des vorstellenden Subjekts - oder er steht gleichsam bildlich für einen anderen Namen, wie wenn der Buddhist sagt, auf den Tod folgt ein Zustand des Nichts.

Wer also sagt, er stellt sich "Nichts" vor, stellt sich überhaupt nichts vor; wer vorstellt, stellt etwas, einen Gegenstand vor.

An KANT schließen sich im Gebrauch des Wortes "Gegenstand" BOLZANO (43) und ERDMANN (44) an; beide lassen "Nichts" als eine Art der Gegenstände gelten. Auch KERRY tut es (45); doch scheint ihm der  kantische  Gebrauch des Wortes "Gegenstand" nach einer anderen Richtung nicht einwurfsfrei. Er findet, daß KANT das Wort nicht immer in demselben Sinn anwendet, indem bei ihm der Gegenstand bald ein "das Gemüt affizierender", also realer, bald ein Begriffsgegenstand ist (46). Ohne zu untersuchen, ob KERRYs gegen KANT gerichteter Vorwurf berechtigt ist, wollen wir unseren Standpunkt in dieser Frage präzisieren.

Danach ist der Gegenstand der Vorstellungen, Urteile und Gefühle, sowie Wollungen, etwas vom Ding-ansich Verschiedenes, falls unter demselben die unbekannte Ursache dessen verstanden wird, was unsere Sinne affiziert. In dieser Hinsicht deckt sich die Bedeutung des Wortes  Gegenstand  mit jener des Ausdrucks "Phänomen" oder "Erscheinung", deren Ursache entweder nach BERKELEY Gott, oder nach den extremen Idealisten unser eigener Geist, oder nach gemäßigten "Real-Idealisten" die betreffenden Dinge-ansich sein mögen. Was bisher von den Gegenständen der Vorstellung gesagt worden ist und sich noch im Laufe der Untersuchung über dieselben ergeben wird, beansprucht gültig zu sein, welchen Standpunkt man auch immer unter den eben bezeichneten wählen mag. Durch jede Vorstellung wird etwas vorgestellt, mag es existieren oder nicht, mag es sich als unabhängig von uns darstellen und sich unserer Wahrnehmung aufdrängen, oder von uns selbst in der Phantasie gebildet sein; was immer es auch ist, es ist, insofern wir es vorstellen, im Gegensatz zu uns und unserer vorstellenden Tätigkeit der Gegenstand derselben.

Ob dieser Gegenstand etwas Reales oder Nichtreales ist, wird so lange schwierig zu entscheiden bleiben, als man sich über die mit diesen Ausdrücken zu verbindende Bedeutung nicht geeinigt haben wird. Mit der Existenz eines Gegenstandes hat die Realität desselben nichts zu schaffen. Ohne Rücksicht darauf, ob ein Gegenstand existiert oder nicht, wird von ihm gesagt, er sei etwas Reales oder nicht - eben so wie man über die Einfachheit oder Zusammengesetztheit eines Gegenstandes sprechen kann, ohne danach zu fragen, ob er existiert oder nicht. Worin nun die Realität eines Gegenstandes besteht, läßt sich mit Worten nicht beschreiben; aber darin sind heute wohl die Meisten miteinander einig, daß Gegenstände wie  schriller Ton, Baum, Trauer, Bewegung,  etwas Reales sind, während Gegenstände wie  Mangel, Abwesenheit, Möglichkeit  und dgl. den  nicht  realen zuzuzählen sind. (47) Wie nun ganz wohl ein realer Gegenstand einmal existieren kann, das anderemal nicht, so kann etwas Nichtreales auch bald existieren, bald nicht. Urteile, wie: es existiert Geldmangel, oder: es gibt nicht die Möglichkeit, daß dieses oder jenes geschieht, sind wahr oder falsch ganz unabhängig von der Nichtrealität des durch sie anerkannten oder verworfenen Gegenstandes.

Auf KERRYs gegen KANT erhobenen Vorwurf erwidern wir also, daß es, das Wort  Gegenstand  in dem hier festgestellten Sinn genommen, sehr wohl mglich ist, bald von einem realen, bald von einem Begriffsgegenstand - nicht realen Gegenstand - zu sprechen, indem die Gegenstände, so wie sie in existierende und nichtexistierende eingeteilt werden können, zu einem Teil etwas Reales, zum anderen Teil nicht real sind.

Noch einem anderen Ausdruck gegenüber ist die Bedeutung des Wortes "Gegenstand" abzugrenzen. Dieses Wort ist nicht zu verwechseln mit den "Sachen" oder "Dingen". Letztere sind vielmehr nur eine Gruppe von Gegenständen, unter die noch Vieles fällt, was weder eine Sache, noch ein Ding ist. Zu den Gegenständen gehören  sämtliche  Kategorien des Vorstellbaren, während die Dinge oder Sachen nur  eine  dieser Kategorien bezeichnen. Ein töglicher Sturz ist kein Ding, wohl aber ein Gegenstand, wie etwa auch: Experiment, Mord, epileptischer Anfall, Gemütsruhe, Sinus (in der Trigonometrie) und dgl.

Um die Bedeutung des Wortes "Gegenstand" noch des Weiteren zu klären, kann man sich - wie wir dies bereits getan haben - auf die sprachliche Bezeichnung beziehen und sagen, daß alles, was genannt wird, ein Gegenstand ist. Diese Nennung bedient sich entweder der im grammatischen Sinn verstandenen "Nomina", oder der Zusammensetzungen der Nomina mit anderen Ausdrücken oder schließlich auch anderer Redeteile, unter der Voraussetzung der Substantivierung. Man kann demnach sagen, daß alles, was durch ein Substantivum oder einen substantivischen Ausdruck bezeichnet wird, ein Gegenstand im hier festgestellten Sinn ist.

Da nun alles, das vorstellende Subjekt nicht ausgenommen, Gegenstand, Objekt einer Vorstellung sein kann, so erweist sich die Behauptung jener als berechtigt, welche im Gegenstand das  summum genus  [höchste Gattung - wp] sehen. Alles was ist, ist ein Gegenstand möglichen Vorstellens; alles was ist, ist etwas. Und somit ist hier der Punkt, an dem die psychologische Erörterung über den Unterschied des Vorstellungsgegenstandes vom Vorstellungsinhalt in die Metaphysik einmündet.

Vom metaphysischen Standpunkt sind dann auch die Vorstellungsgegenstände bis auf die neueste Zeit betrachtet worden. Indem man sie als  onta, entia  bezeichnete, verriet man den Weg, der zu ihnen geführt hat. Daß aber das aristotelische  on  in der Gestalt, die ihm die mittelalterliche Philosophie als "ens" gegeben hat, nichts anderes ist, als der Gegenstand der Vorstellung, kann der Umstand erweisen, daß sämtliche Lehrsätze, die über das Ens aufgestellt worden sind - soweit sie richtig sind - vom Gegenstand der Vorstellung gelten. Wir beschränken und im Folgenden auf die berühmtesten dieser Sätze.

1. Der Gegenstand ist etwas anderes, als das Existierende; manchen Gegenständen kommt neben ihrer Gegenständlichkeit, neben der Beschaffenheit, vorgestellt zu werden, (was der eigentliche Sinn des Wortes "essentia" ist), auch noch die Existenz zu, anderen nicht. Sowohl was existiert, ist ein Gegenstand, als auch, was nur existieren könnte, ja selbst was niemals existieren, sondern nur vorgestellt werden kann, ist ein Gegenstand, kurz alles, was nicht nichts, sondern in irgendeinem Sinn "etwas" ist, ist ein Gegenstand. (48) Tatsächlich erklärt die Mehrzahl der Scholastiker "aliquid" [etwas - wp] für gleichbedeutend mit "ens" [sein - wp], und zwar im Gegensatz zu denjenigen, welche ersteres als ein Attribut des letzteren auffassen.

2.  Gegenstand  ist summum genus. Die Scholastiker drücken dies in dem Satz aus, daß der Begriff des Ens kein Gattungsbegriff, sondern ein transzendentaler Begriff ist, weil er "omnia genera transcendit" [alle Arten übersteigt - wp].

3. Jeder Vorstellungsgegenstand kann Gegenstand eines Urteils und Gegenstand einer Gemütstätigkeit sein. Dies ist der Sinn der scholastischen Lehre, nach welcher jeder Vorstellungsgegenstand "wahr" und "gut" ist. Die (metaphysische) Wahrheit eines Gegenstandes besteht nicht darin, daß er durch ein (logisch) wahres Urteil beurteilt wird; ebensowenig wie seine "Güte" davon abhängt, ob das auf ihn bezügliche Gefühl ein im ethischen Sinne gute ist oder nicht. Wahr heißt vielmehr ein Gegenstand insofern, als er Gegenstand eines Urteils ist und gut nennt man ihn, insofern, als sich eine Gemütstätigkeit auf ihn bezieht. Allerdings wird an dieser Bedeutung der Wahrheit und Güte eines Gegenstandes auch seitens der Scholastiker nicht immer streng festgehalten. Wer etwa die metaphysische Wahrheit definiert als die "conformitas rem inter et intellectum" [Übereinstimmung zwischen Realität und Verständnis - wp] setzt die Wahrheit des auf den betreffenden Gegenstand gehenden Urteils voraus. Und wenn z. B. THOMAS von AQUIN die Wahrheit eines Gegenstandes in seine "cognoscibilitas" [Erkennbarkeit - wp] oder "intelligibilitas" [Verständlichkeit - wp] setzt, so ist hierin die Rücksicht auf die Wahrheit des Urteils eingeschlossen. Denn jede Erkenntnis ist ein wahres Urteil. Und doch verläßt THOMAS diesen Standpunkt, wenn er lehrt: "Sicut bonum nominat id, in quod tendit appetitus, ita verum nominat id, in quod tendit intellectus." [Das Gute zeigt sich in der Richtung in der der Appetit liegt und das Wahre in der Richtung des Geistes. - wp] (49). In diser Fassung bessagt die Lehre nichts anderes, als daß ein Gegenstand wahr heißt, insofern sich auf ihn ein Urteil, und daß er gut heißt, insofern sich auf ihn ein Gefühl bezieht. Und da jeder Vorstellungsgegenstand einem urteilenden und begehrenden oder verabscheuenden Verhalten unterworfen sein kann, so kommt die Wahrheit und Güte jedem Vorstellungsgegenstand zu, und die scholastische Lehre erweist sich in dem Sinne als richtig, daß jedes Ens sowohl  verum  wie  bonum  ist.

4. Wahr heißt ein Gegenstand mit Rücksicht auf seine Fähigkeit beurteilt zu werden; gut heißt er mit Rücksicht auf seine Fähigkeit, Gegenstand einer Gemütstätigkeit zu sein. Es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob dem Gegenstand nicht in analoger Weise ein Attribut zukommt, welches seine Vorstellbarkeit ausdrückt, also ein Name ist für den Gegenstand, insofern derselbe vorgestellt wird. Nun kennt die mittelalterliche Philosophie noch ein drittes Attribut des Gegenstandes; jedes Ens, sagt sie, ist nicht nur  verum  und  bonum,  sondern auch  unum.  Welche Bedeutung die Einheit für das Vorgestelltwerden eines Gegenstandes hat, insbesondere, ob wir in ihr das Analogon auf dem Gebiet der vorstellenden Tätigkeit für die Wahrheit auf dem Gebiet des Urteils und die Güte auf dem Gebiet der Gemütstätigkeit sehen dürfen, soll in einem anderen Zusammenhang, in dem sich diese Frage von selbst darbieten wird, untersucht werden.

5. Wenn der Gegenstand der Vorstellungen, Urteile und Gefühle nichts anderes ist, als das aristotelisch-scholastische Ens, so muß die Metaphysik definiert werden können als die Wissenschaft von den Gegenständen überhaupt, das Wort im hier angegebenen Sinn genommen. Und dies ist tatsächlich der Fall. Das, womit sich die einzelnen Wissenschaften befassen, ist ja auch nichts anderes, als die Gegenstände unserer Vorstellungen, die an ihnen vor sich gehenden Veränderungen, die ihnen anhaftenden Beschaffenheiten, sowie die Gesetze, nach welchen die Gegenstände aufeinander wirken. Nur daß es sich bei den einzelnen Wissenschaften immer nur um eine enger oder weiter begrenzte, durch den natürlichen Zusammenhang oder die Rücksicht auf einen bestimmten Zweck gebildete Gruppe von Gegenständen handelt. So befassen sich die Naturwissenschaften im weitesten Sinne des Wortes mit den Eigentümlichkeiten jener Gegenstände, die man als unorganische und organische Körper bezeichnet; die Psychologie untersucht die Beschaffenheiten und Gesetze, die den psychischen Phänomenen, den psychischen Gegenständen eigen sind. Eine Wissenschaft, welche alle Gegenstände, sowohl die physischen, organischen und unorganischen, als auch die psychischen, die realen wie auch die nichtrealen, die existierenden sowie die nicht-existierenden, in den Kreis ihrer Betrachtung zieht und die Gesetze untersucht, welchen die Gegenstände überhaupt - nicht nur eine bestimmte Gruppe von ihnen - gehorchen, ist die Metaphysik. Den hier umschriebenen Sinn hat die ehrwürdige Definition, die Metaphysik sei die Wissenschaft vom Seienden als solchem (50).

Dieser Rückblick auf einige Punkte der scholastischen Lehre vom Ens soll dazu dienen, die Bedeutung, die in der vorliegenden Untersuchung mit dem Wort  Gegenstand  verbunden wird, möglichst genau zu charakterisieren. Das bisher Gesagte zusammenfassend, ließe sich der Gegenstand etwa in folgender Weise beschreiben: Alles, was durch eine Vorstellung vorgestellt, durch ein Urteil anerkant oder verworfen, durch eine Gemütstätigkeit begehrt oder verabscheut wird, nennen wir Gegenstand. Die Gegenstände sind entweder real oder nicht real, sie sind entweder mögliche oder unmögliche, sie existieren oder existieren nicht. Allen ist gemeinsam, daß sie Objekt  (nicht  das intentionale!) psychischer Akte sein können oder sind, daß ihre sprachliche Bezeichnung der Name (im oben definierten Sinn) ist, und daß sie, als Gattung betrachtet, das  summum genus  bilden, welches seinen üblichen sprachlichen Ausdruck im "Etwas" findet. Alles, was im weitesten Sinne "etwa" ist, heißt zunächst mit Beziehung auf ein vorstellendes Subjekt, dann aber auch abgesehen von dieser Beziehung "Gegenstand".
LITERATUR - Kasimir Twardowski, Zur Lehre vom Inhalt und Gegenstand der Vorstellungen, Wien 1894
    Anmerkungen
    1) FRANZ BRENTANO, Psychologie vom empirischen Standpunkt, Leipzig 1874, II. Buch, Kap. 1, § 5 und Kap. 6 § 2.
    2) ALOIS HÖFLER, Logik (unter Mitwirkung von ALEXIUS MEINONG) Wien 1890, § 6.
    3) Vgl. HILLEBRAND, Die neuen Kategorien der kategorischen Schlüsse, Wien 1891, § 23.
    4) BENNO ERDMANN, Logik, Halle/Saale 1892, Bd. 1, § 34.
    5) Vgl. BOSANQUET, Logic, Oxford 1888, Bd. 1, Seite 41: "An idea or concept is not an image, though it may make use of images. It is a habit of judging with reference to a certain identity ... The purpose ... was to show, that the actes set in motion by the name and by the proposition are the same, and therefore the logical function of these forms would not be generically different." - Ähnlich SCHMITZ-DUMONT: "Staatsrecht bedeutet dasselbe, als wenn wir ausführlich sagten: Der Staat besitzt gewisse Rechte." (Theorie der Begriffebildung, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 10, Seite 205)
    6) BRENTANO, a. a. O., 2. Buch, Kap. 7, §§ 4f.
    7) BRENTANO, ebd. § 5.
    8) JOHN STUART MILL, System der induktiven und deduktiven Logik, übersetzt von THEODOR GOMPERZ, Leipzig 1884, Buch I, Kap. 2, § 1.
    9) ANTON MARTY, Über subjektlose Sätze etc. in der "Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Jhg. 8, Seite 293.
    10) BRENTANO, a. a. O., Buch II, Kap. 6, § 3. MARTY, a. a. O., Seite 300 und MILL an der zuletzt angeführten Stelle.
    11) Töne und andere Gegenstände, deren Vorstellung angewandt wird, um gewisse mit ihnen verknüpfte Vorstellungen in einem anderen denkenden Wesen anzuregen, sind ja für dieses, wenn auch nicht immer, doch meistens ein Zeichen (Kennzeichen), daß die erwähnten Vorstellungen im Gemüt des Wesens, das jene Töne oder andere Gegenstände hervorbringt, vorhanden sind. BOLZANO, Wissenschaftslehre, § 285, Sulzbach 1837.
    12) JEVONS, Principles of Science, Seite 25: Etymologically the meaning of a name is that, which we are caused to think of when the name is used. - In jedem Fall bezeichnen wir als die Bedeutung eines Ausdrucks denjenigen Seeleninhalt, den im Angeredeten zu erwecken sein eigentlicher Beruf, sein Endziel ist (sei es von Natur, sei es durch Gewohnheit), falls er zugleich die Fähigkeit hat, dieses Ziel in der Regel zu erreichen. Der Name ist Zeichen einer Vorstellung, die der Hörende in sich erwecken soll, indem er Zeichen des Vorstellens ist, das sich im Redenden abspielt. Nur indem er diese Tatsache zu erkennen gibt, bedeutet er jene Vorstellung (MARTY, a. zuletzt a. O.)
    13) Vgl. BRENTANO, a. a. O., Buch 2, Kap. 7, § 7 in der Anmerkung Seite 288
    14) SIGWART, Logik, Bd. 1, § 12. 7, Freiburg i. Br. 1889
    15) MORITZ DROBISCH, Neue Darstellung der Logik, § 8, Leipzig 1875
    16) DROBISCH, ebd. § 14
    17) BOLZANO, a. a. O., § 49. BOLZANO gebraucht statt des Ausdrucks "Inhalt einer Vorstellung" die Bezeichnung "objektive" Vorstellung. "Vorstellung ansich" und unterscheidet von ihr einerseits den Gegenstand, andererseits die "gehabte" oder "subjektive" Vorstellung, worunter er den psychischen Akt des Vorstellens versteht.
    18) ZIMMERMANN, Philosophische Propädeutik, Wien 1867, § 18 und 26.
    19) BENNO KERRY, Über Anschauung und ihre psychische Verarbeitung, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Jhg. X und folgende.
    20) Die Ausdrücke "primäres" und "sekundäres Objekt" finden sich bei BRENTANO (a. a. O. Buch II, Kap. 2, § 8), jedoch in einem einigermaßen anderen Sinn. Denn während BRENTANO als primäres Objekt den Gegenstand der Vorstellung bezeichnet, so wie dies hier geschehen ist, versteht er unter dem sekundären Gegenstand einer Vorstellung den Akt  und  Inhalt zusammengenommen, insofern beide während des Vorstellens eines Gegenstandes durch das "innere Bewußtsein" erfaßt werden und die Vorstellung dadurch zu einer bewußten wird.
    21) ZIMMERMANN, a. zuletzt a. O.
    22) KERRY, Über Anschauung etc., a. a. O., Jhg. XV, Seite 135
    23) Die zweifache Aufgabe, welche nach dem Gesagten der Vorstellungsinhalt als das, was durch den Namen bedeutet wird, und als das, durch was der Gegenstand vorgestellt wird, zu erfüllen hat, charakterisiert G. NOEL folgendermaßen: D'une part l'idée est ce, qui représente un objet á l'esprit; elle est en d'autres termes, le substitut mental de l'objet. D'autre part l'idée est ce qui constitue la signification d'un nom, l'act, par lequel nous conférons à ce nom un sens determine, une acception précise, exclusive de doute autre. (Noms et Concepts: Revue philosophique XXXI, Seite 471). Vgl. auch MARTY, Über das Verhältnis von Logik und Grammatik in den "Symbolae Pragenses", Festgabe etc. Wien, 1893, Seite 116, Anm. 1.
    24) BOLZANO; Wissenschaftslehre, § 67.
    25) KERRY, a. a. O., Jhg. X, Seite 428 und 444
    26) ALOIS HÖFLER, a. a. O., §§ 6 und 17, 4.
    27) KANT, Kritik der reinen Vernunft, Ausgabe KEHRBACH, Seite 259
    28) Vgl. CARL PRANTL, Geschichte der Logik im Abendland, Bd. II, Seite 356
    29) BOLZANO, a. a. O., § 89, Anm. 8
    30) BOLZANO, ebd. § 103, Anm.
    31) Vgl. BOLZANO, a. a. O., Buch II, Kap. 1, § 7.
    32) DESCARTES. Meditationes de prima philosophia, Med. III: Nullae ideae nisi tamquam rerum esse possunt. - Est tamen profecta quaedam alia falsitas materialis in ideis, cum non rem tamquam rem repraesentant.
    33) HÖFLER, a. a. O., § 45, II.
    34) HILLEBRAND, Die neuen Kategorien der kategorischen Schlüsse, Wien 1891, § 16
    35) BRENTANO, a. a. O., Buch II, Kap. 7, § 7.
    36) Vgl. MARTY, Über subjektlose Sätze, a. a. O., Jhg. VIII, Seite 82 und HILLEBRAND, a. a. O., § 68, Anm.
    37) BOLZANO sieht sich übrigens selbst gezwungen, in einem besonderen Paragraphen darüber zu sprechen, wie die für Vorstellungen, die Gegenständlichkeit haben, aufgestellten Verhältnisse (z. B. das zwischen Wechselvorstellungen, das der Über- und Unterordnung) auf "gegenstandslose" Vorstellungen ausgedehnt werden können (a. a. O., § 108). Dieser Paragraph ist sowohl seiner Absicht als seiner Durchführung nach eine Bestätigung des Satzes, daß es eigentlich keine gegenstandslosen Vorstellungen gibt. - Auch bei KERRY finden wir einen Satz, der unsere Ansicht - vielleicht ohne Absicht des Autors - bestätigt. So lesen wir bei ihm: schon die Aussage: "Ein gleichseitiges aber ungleichwinkliges ebenes Dreieck gibt es nicht", zeigt, daß man den Gegenstand, dessen Existenz hier verneint ist, irgendwie (natürlich nicht anschaulich)  denken  kann. (a. a. O. Jhg. IX, Seite 472.
    38) KERRY, a. a. O., Jhg. X, Seite 428.
    39) OTTO LIEBMANN, Zur Analyse der Wirklichkeit, Straßburg 1876, Seite 152
    40) KERRY, a. a. O., Jhg. XV, Seite 160.
    41) KERRY, a. a. O., Jhg. X., Seite 432
    42) KANT, a. a. O., Seite 259
    43) BOLZANO, a. a. O., $ 49, 1.
    44) ERDMANN, Zur Theorie der Apperzeption, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Jhg. X, Seite 313f und "Logik", Bd. 1, §§ 8 - 34, insbesondere § 15.
    45) KERRY, a. a. O., Jhg. XIII, Seite 122 Anm.
    46) KERRY, ebd. Jhg. X, Seite 464, Anm.
    47) MARTY, a. a. O. Jhg. VIII, Seite 171f.
    48) Einige, wie SUAREZ, enthalten den Namen "Ens" jenem vor, was nur eine "ficta" oder "chimaerica essentia" hat, und geben ihn nur der "essentia realis". Doch scheint diese Beschränkung eine Inkonsequenz einzuschließen. (Disputationes metaphysicae II, sect. 4.
    49) THOMAS AQUINAS, de veritate, pars I., quaest. 16, art. 1
    50) Vgl. BRENTANO, a. a. O., Buch I, Kap. 1, § 1.