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RUDOLF HIRZEL
D i k e

Ähnlich den Schöffen sind auch die richtenden  Geronten.  Öffentlich vor allem Volk sitzen sie da, der Einzelne erhebt sich um sein Urteil zu begründen, wetteifernd tun sie ihren Spruch; die Entscheidung aber, wessen Spruch der beste ist, schien beim Volk zu liegen, das laut genug seine Meinung zu erkennen gibt, so wie im deutschen Gerichtsverfahren bei der umstehenden Gemeinde, die ebenfalls durch Waffenrühren oder durch Zuruf, sich zu äußern pflegte. Doch geschah bei dieser Auffassung der homerischen Szene dem Volk zuviel Ehre, den Geronten zu wenig. Eine entscheidende Stimme, wie man sie ihm für diesen Fall geben wollte, gebührt in homerischen Zeiten dem Volk überhaupt noch nicht gegenüber dem Fürsten und den Geronten."

Aus der Verehrung von Recht und Gesetz sind schon früh im künstlerischen Geist der Griechen zwei hehre Göttergestalten entsprungen,  Themis  und die jüngere, aber gewaltigere  Dike.  Was Recht und Gesetz für das menschliche Leben bedeuten, empfanden die Griechen, wie es scheint, besonders stark: denn so natürlich es war und daher den verschiedensten Völkern gemeinsam, auch den Segen aller rechtlichen Ordnung von den Gebern alles Guten, den Göttern, abzuleiten, so blieb doch, diese Ordnung selber mit persönlichem Leben zu erfüllen und den höchsten Gottheiten an die Seite zu stellen, allein dem Volk vorbehalten, (1) dem man vor andern bis in unsere Zeit hinein den Charakter eines Rechtsvolks abgesprochen hat, und die römischen Juristen alter und neuer Zeit wurden daher durch eine eigentümliche Laune des Schicksals genötigt sich ihre Patronin im hellenischen Olymp zu suchen.

Neben  Themis,  dieser freundlichen Gottheit, der Wohltäterin der Götter und Menschen, waltete über dem Rechtsleben der Griechen noch eine andere, die  Dike,  die Tochter der  Themis,  die aber ein strengeres Antlitz trägt als die Mutter. Mit der Mutter teilt sie das Schicksal, daß durch die verschiedenen im namengebenden Wort  dike  schließlich angehäuften und durcheinander spielenden Bedeutungen auch ihr ursprüngliches Wesen verhüllt wurde. Schon in den ältesten Urkunden griechischen Geistes, schon bei HOMER und HESIOD, erscheint die  dike  bald als der Richterspruch, bald als Recht und Gerechtigkeit, bald und gar nicht selten, scheinbar in eine ganz andere Bedeutung abweichend, als Art und Weise oder Sitte. Abgeblaßt wie diese letztere Bedeutung erscheint, gegenüber einer bestimmt charakterisierten Handlung und genau umgrenzten Tugend ganz allgemein ein beliebiges Verhalten beliebiger Wesen, das nur einer gewissen Regel gehorchen muß, hat man ihr doch in neuerer Zeit von den anderen den Vorzug gegeben und sie für die ursprüngliche erklärt.

Hierbei sollte zwischen  Weisung  und  Recht  die Rechtweisung vermitteln. Das heißt, um eine Frage zu beantworten, die aus dem griechischen Leben heraus gestellt wurde, griff man auf eine germanische Institution zurück, die noch dazu ihre feste Form in der Zeit nach KARL dem Großen erhalten hat. Das Recht zu weisen ist die Aufgabe der Schöffen, der "weisen Leute". Vergeblich wird man aber nach solchen im griechischen Altertum suchen, weder die  paredroi  [Beisitzer - wp] noch die Exegeten [Ausleger - wp] lassen sich ihnen vergleichen, da deren Geschäftskreise andere waren und vollends entbehrten die  pragmatikoi  des alten Athens ganz der Würde und des Ansehens, die den Schöffen wesentlich waren und ihre Weisungen für die Richter bindend machten. Aber auch die verschiede Entwicklung, die die Bedeutungen der beiden Worte,  Weisung  und  dike,  genommen haben, rät dazu sie nicht zu rasch in einen begrifflichen Zusammenhang zu bringen: denn wenn Weisung sich auch gelegentlich bis zur Satzung gekräftigt zu haben scheint, so ist sie doch niemals bis zum Prinzip allen Rechts vertieft worden wie die  dike. 

Man muß schon stark im Bann eines Vorurteils stehen um trotz solcher Bedenken zu behaupten, daß alles Recht und auch das Recht der Griechen seinen Ursprung aus der Sitte genommen hat und diese Entwicklung des Rechts sich auch in den wechselnden Bedeutungen des Wortes  dike  spiegeln muß. Daß altes Herkommen den Griechen heilig war und namentlich in heiligen die Religion angehenden Verrichtungen, bedarf nicht erst des Beweises: das verkündet schon HESIOD in einem Vers, der beim Opfern der alten Sitte als der besten zu folgen rät. Vor Gericht aber, der eigentliche Stätte der  dike,  hatte es nicht dieselbe Geltung, und insbesondere diente es, soweit wir sehen, nicht als die allein entscheidende Norm beim Finden des Urteils, weshalb auch der attische Richtereid darauf keine Rücksicht nimmt sondern die Richter da, wo die schriftlichen Gesetze versagen, lediglich auf ihr bestes Wissen und Gewissen und nicht auf irgendwelche  patria  [Herkommen - wp] verweist. Auch so betrachtet erscheint die Meinung, daß die  dike  auf der Gewohnheit ruht, ja mehr als das, daß sie die Sitte selber ist, nicht fest genug begründet, umso gewichtige Folgen zu tragen wie ein angesehener Jurist daraus für den Nationalcharakter der Griechen gezogen hat. (2)

Das entscheidende Wort aber bei der Erörterung der Frage, welches die ursprüngliche Bedeutung von  dike  sein soll, hat bisher die Etymologie gesprochen, die über jeden Zweifel erhaben schien. In  dike  kündigt sich derselbe Stamm an wie in  deiknynai  [zeigen - wp]? aber dieser Grund ist nicht so fest wie man meinte, und namentlich läßt sich auf ihn nicht bauen, was man auf ihn bauen wollte: denn  deiknynai  ist nicht "weisen", d. h. weise, kundig machen, sondern viel bescheidener, bloß "zeigen", von der  dike  aber als der bloßen Anzeige wird man nicht so leicht eine Brücke bis zum Recht finden. Jeder Versuch mit Hilfe dieser Etymologie der Bedeutung von  dike  auf den Grund zu kommen erscheint aussichtslos.

Wenn auch nicht von der Weise oder Sitte zum Recht, so führt doch, innerhalb der Bedeutungssphäre der  dike  zumindest, desto leichter der Weg vom Recht zur Sitte, wie ja auch in Wirklichkeit nicht bloß unter Umständen Gewohnheiten und Sitten als Rechte verkündet werden, sondern auch Rechte, namentlich angeborene, der Natur entspringende, durch die beständige Ausübung als Gewohnheiten und Sitten erscheinen können. Bei der Neigung der Menschen Vorgänge des unbewußten Lebens aus dem bewußten zu erklären konnten daher leicht Worte, die das Recht bedeuten, auf Gewohnheiten und Sitten auch nicht rechtlichen Ursprungs, ja auf eine gewisse Konstanz im Verhalten selbst lebloser Gegenstände übertragen werden. Unsere Vorfahren sprachen sogar von "bildes reht". Und denselben metaphorischen Gebrauch haben sich dann noch andere sinnverwandte Worte aus dem Rechts- und Staatsleben der Menschen gefallen lassen, wie  Vertrag  und  Gesetz,  wie die  themis  und wohl auch die  diaita  [geregelte Lebensweise - wp]. (3) Wer sehr feinfühlig ist, mag sogar von diesem Entwicklungsgang der Bedeutung noch unmittelbar etwas im homerischen Gebrauch von  dike  vernehmen und aus der durch  basileon dike  [königliche Gerechtigkeit - wp] usw. bezeichneten Sitte zugleich deren Rechtmäßigkeit heraushören. Jedenfalls bestätigt die Beschränkung dieses Gebrauchs auf das im Ganzen jüngere Gedicht, die  Odyssee,  daß die Richtung der Entwicklung die soeben angenommene war und in der  dike  das Recht der Sitte, nicht umgekehrt, vorangegangen ist.

Ist nun das Recht die Wurzel, aus der die  dike  das Recht der Sitte, nicht umgekehrt, vorangegangen ist.

Ist nun das Recht die Wurzel, aus der die  dike  erwachsen ist? Schon im Waffengetöse der  Ilias  erhebt sie hin und wieder ihre Stimme, noch mehr waltete sie schützend über der friedlicheren Welt, die in der  Odyssee  und in HESIODs Dichtung sich vor uns ausbreitet. Wie einen mächtigen Baum sehen wir sie nach verschiedenen Richtungen sich verzweigen, in die Ansprüche, die der Einzelne erhebt, seine Rechte und ein diesen angemessenes Verhalten, sie entfaltet sich zur Gerechtigkeit, die aus der Anerkennung fremden Rechts entspringt, am stärksten aber vernehmbar für Auge und Ohr der alten Zeit tritt sie hervor in dem laut verkündeten Urteilsspruch des Richters. Allenthalben äußert sie ihre Macht und konnte daher wohl die Phantasie der Griechen zur Vorstellung eines persönlichen Wesens anregeen, das freilich zunächst den Mißhandlungen der Menschen ausgesetzt, bei böotischen Dichter aber bereits unter die Olympier aufgenommen und zur Tochter des höchsten Gottes erhoben ist. So viel Fülle und Kraft entspringt nicht aus einer kahlen und saftlosen Abstraktion, der Vorstellung eines Rechts überhaupt, die naturgemäß sich erst viel später bildet und höchstens als dunkle Ahnung die ersten Rechtshandlungen begleitet haben mag. Auch die ansich problematischen Rechtsansprüche Einzelner oder die Gerechtigkeit können nicht der Keim gewesen sein, da sie selbst erst wieder der Sanktion oder Norm bedürfen und daher die  dike  schon voraussetzen. Dagegen galt unabhängig von einer solchen Sanktion oder Norm der Spruch des Richters, der sich insbesondere aus dem Mund eines Fürsten kommend nicht auf ein kodifiziertes oder herkömmliches Recht gründet sondern selbst rechtschöpferisch war. Hier stellte sich zuerst das Recht mit einer unmittelbar die Sinne treffenden Gewalt dar und hier erschuf es sich daher auch zuerst seinen Namen, die  dike. 

Dieser Spruch des Richters ist freilich etwas anderes als die Weisung des Schöffen, obgleich die Sphären des Richters und des Schöffen vielfach ineinander übergreifen und zu einer Verwechslung auch wohl im Namen geführt haben. In alter Zeit konnte man nicht hoch genug von der Würde des Richters denken und reden; es war wie ein Nachhall der Schrecken des rechtlosen Zustandes, der sich darin äußerte. "Ein Richteramt ist ein köstlich göttlich Amt, es sei der Mundrichter oder Faustrichter" hat LUTHER gesagt und gefordert, daß der Richter vor allen Dingen ein frommer Mann, aber auch ein weiser, gescheiter, kühner und kecker Mann sein soll. Der billigste und klügste Mann war es nach HERDER, der von den Streitenden zum Richter erwählt wurde. Das römische Ideal desselben stellte ein weiser und vielerfahrener Mann dar. Noch mit anderen Zügen wird das Bild des Richters von den Griechen ausgestattet. Ein altes, später fast verschollenes Wort ihrer Sprache,  histor,  zeigt ihn uns als den Kundigen, den Sachverständigen, zunächst im engeren Kreis der Nachbarschaft und Freundschaft. In einem weiteren Kreis und auf einem höheren Standpunkt erscheint er in der frühesten Schilderung richterlichen Wirkens als der vor Anderen verständige Mann, der durch die Macht seiner Rede jeglichen Streit schlichtet und so der Wohltäter seines Volkes wird. Die allwissende  Dike  ist auch hier nur das verklärte Spiegelbild des menschlichen Richters, der durch Wissen über Andere hinausragt, ein Wissen, das ihm lange Erfahrung gewährt. Alte Männer werden daher von PLATON zu Richtern gefordert im Gegensatz zu seiner Zeit und Heimat, in Übereinstimmung aber mit der Welt der epischen Dichter, in die auch uns noch in GOETHEs "Hermann und Dorothea" die Gestalt des alten und würdigen Dichters versetzen mag. Hier springt die Ähnlichkeit mit den Schöffen in die Augen, die bisweilen geradezu die Wissenden heißen, die Ähnlichkeit mit den alten Leuten, die das alte Herkommen weisen: denn auch das Wissen, das den Reden  Nestors  und anderer Gewicht und Ansehen verleiht, ist ein Wissen insbesondere um das Alte. Aber, was ebenso deutlich ist, der altgriechische Richter überragt den Schöffen: er bewahrt nicht bloß, wie dieser, einen Schatz von Wissen, von alter Erinnerung, sondern paart damit auch verständigen Sinn und Beredsamkeit, eine Blüte des ältesten Geisteslebens geht in ihm auf; er ist daher nicht bloß ein "Weiser" des Rechts sondern vermag dasselbe auch unmittelbar aus allem Streit und Hader herzustellen.

Ähnlich den Schöffen, bis zum Verwechseln, sind auch die richtenden  Geronten  des Achilles-Schildes. Öffentlich vor allem Volk sitzen sie da, der Einzelne erhebt sich um sein Urteil zu begründen, wetteifernd tun sie ihren Spruch; die Entscheidung aber, wessen Spruch der beste ist, schien neueren Forschern beim Volk zu liegen, das laut genug seine Meinung zu erkennen gibt, so wie im deutschen Gerichtsverfahren bei der umstehenden Gemeinde, die ebenfalls durch Waffenrühren oder durch Zuruf, sich zu äußern pflegte. Doch geschah bei dieser Auffassung der homerischen Szene dem Volk zuviel Ehre, den Geronten zu wenig. Eine entscheidende Stimme, wie man sie ihm für diesen Fall geben wollte, gebührt in homerischen Zeiten dem Volk überhaupt noch nicht gegenüber dem Fürsten und den Geronten, hier erscheint des dazu umso weniger berechtigt, als es nicht in seiner Gesamtheit auftritt, sondern von vornherein in zwei Parteien gespalten ist, es kann daher höchstens dienen durch seine Anwesenheit die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens zu charakterisieren. Dagegen den richtenden Geronten, denen man sie hat nehmen wollen, wird die Entscheidung in diesem Fall ausdrücklich durch einen Kompromiß der Parteien übertragen, und jene mögen dann unter sich die Entscheidung freilich nicht durch Majorität nach Abstimmung, sondern durch eine Art Akklamation herbeigeführt haben, wie sie auch im deutschen Gerichtsverfahren bisweilen galt und wie sie sich auch anderwärts bei HOMER nicht verkennen läßt. Von den späteren Richtern unterscheiden sich freilich diese Geronten, weil nicht die Gesamtheit das Urteil spricht, sondern, in Erinnerung vielleicht an das älteste Verfahren des königlichen Einzelrichters, der Einzelne, dem eben der Preis für den besten Spruch zuteil wird; darum stimmt auch der Einzelne nicht bloß sondern begründet sein Urteil in einer längeren Rede. Noch einmal gleichen in dieser Hinsicht die Geronten den Schöffen. Es sind Richter, in denen gewissermaßen noch der Schöffe steckt.

Aber vor allem sind es doch Richter, die den Spruch tun und nicht nur das Recht weisen, und wollen als solche angesehen sein. Das beweist der Stab, den sie in ihren Händen tragen. Der Stab ist eins der ältesten Symbole und wie die meisten Symbole vieldeutig: den Bettler eint es und den König. Insofern der Stab ein altes Zeichen der Macht war (4), pflegte ihn noch bis in historische Zeiten vor Andern das Herrschervolk der Spartaner zu führen. Auch die Vollmacht kündigt sich in ihm an. Daher tragen Wahrsager wie  Teiresias  das  skeptron,  aber auch die Dichter, weil sie im Namen der Götter sprechen. Insbesondere wurde die königliche Gewalt in dieser Weise mandiert. Deutlich führt und dies eine Szene der  Ilias  vor Augen: da  Odysseus  sich anschickt die zu den Schiffen eilenden Achaier wieder zur Ordnung zu bringen, empfängt er erst aus  Agamemnons  Händen das alte Pelopiden-Szepter und übt dann mit diesem das Herrscherrecht des Völkerfürsten durch Worte und Taten aus. Im Grunde tut er damit nichts als was sonst Sache der  Herolde  ist, er beruft die Versammlung und stellt Ordnung her, und auch die Herolde, wie des Königs Boten im deutschen Mittelalter, sind mit dem Stab als Zeichen höchster Gewalt ausgerüstet. Freilich werden die Herolde auch mit geringeren Verrichtungen betraut - das deutsche Wort ist stolzer und hat eine engere Bedeutung als  kerux  - und sind dann nur dienend und tragen keinen Stab. Dieser verleiht ihnen erst die Autorität, deren sie zu wichtigeren Verrichtungen, namentlich des öffentlichen Lebens, bedürfen. Der "menschenlenkende Stab," wie ihn AESCHYLUS genannt hat, erhebt sie selber zu "Menschenlenkern", denen andere Folge leisten. Und auch dieser temporären Königswürde fehlt die göttliche Weihe nicht: wie die Könige sind auch die Herolde dem  Zeus  lieb und sprechen in seinem Namen, gelten deshalb auch als seine Boten und stehen unter seinem Schutz. Mit welchem Gefühl von Würde hiernach Herolde sprechen konnten, haben uns AESCHYLUS in den Schutzflehenden und EURIPIDES in den Herakliden geschildert; in beiden Fällen spiegelt sich im Auftreten des Herolds sogar die individuelle Art des tyrannischen Herrschers, der ihn gesandt hat. Aber auch in der Republik des souveränen Volks glaubte man ebenso aus der Stimme des Herolds den Ruf des Vaterlandes zu vernehmen. So hoch hob sie ihr Amt, wenn es mit dem Stab ausgerüstet ist, daß sie dann selbst Helden und Fürsten wie dem Telamonier  Ajax  und  Hector  gegenüber in Ton und Gebahren durchaus überlegen erscheinen.

War der Heroldsstab ursprünglich das Königszepter, dann sprechen im Namen des Königs Alle, die vor dem Volk reden: denn die Herolde sind es, die ihnen das Szepter in die Hand geben. Bisweilen empfangen aber die Redenden das Szepter aus der Hand des Königs selber wie  Odysseus  und auch der König redet nicht ohne sein Szepter. Erst das Szepter in der Hand legitimiert somit den Redner als den, der an Königs Statt sprechen und gehört werden darf; wer sich vorlaut ohne Szepter zum Reden vordrängt, wird - man weiß von THERSITES her wie empfindlich - zu Ruhe und Ordnung verwiesen.

Auf keiner Seite aber erscheint die Königsmacht so erhaben, als wo sie des Rechtes waltet und gerechten Spruch tut; durch nichts werden Könige so die Wohltäter ihres Volkes und erheben sich in dessen Augen zu Göttern. Siegerehre und Priesterwürde schwinden dahin vor dem echten und dauernden Glanz, den der Ruf eines gerechten Richters verleiht. In keiner anderen Tätigkeit faßt sich die königliche so zusammen als in der richterlichen, so daß zu Zeiten der Name des Richters genügend schien den Führer des Volks, den höchsten Fürsten und Herrn zu bezeichnen. Daher kennen wir die Könige HESIODs nur von dieser Seite. Und ein Schimmer königlicher Gewalt blieb am Richteramt hängen auch in Zeiten, die über das patriarchalische Königtum längst hinaus waren, und bei Völkern, die sich selbst regierten; immer erschien es noch als ein Ausfluß der obersten Gewalt. Zur Zeit, da in Athen die Demokratie in höchster Blüte stand und alles durch und für das Volk geschehen sollte, kam doch auch über geringe Bürger in dem Augenblick, wo sie zu Richtern aufstiegen, das Gefühl Könige unter ihrem Volk zu sein. ARISTOPHANES hat dies karikiert, aber nicht erfunden. Sehr ernsthafte Folgerungen, nicht bloß auf Rechte, sondern auch auf Pflichten, zieht aus diesem Gefühl DEMOSTHENES zumindest für die Richter in öffentlichen Sachen. In dem Augenblick, wo ihr euer Amt antretet, ruft er seinen Richtern zu, soll jeder von euch denken, daß er die Gesinnung der  polis  in sich aufnimmt, d. h., in der Sprache von HOBBES zu reden, nach dem der Souverän die Seele des Gemeinwesens ist, jeder soll sich als Souverän fühlen, als Repräsentant des Staates. (5) So viel Würde kam über den einfachen Bürger, nach des Redners eigenen Worten, mit dem Ergreifen des Richterstabes, der also auch in diesem Fall das Zeichen einer königlichen Gewalt ist, nur einfacher und weniger scheinend, wie es sich für die Republik ziemte, königliche Macht, aber ohne königlichen Prunk verkündend. Schon für die homerischen Menschen hatte der Stab vorzüglich diese Bedeutung und war das Zeichen vor allem der Richterwürde, und das nicht bloß, weil man Recht zu sprechen für die Hauptaufgabe des Königs hielt, sondern auch, weil man den Stab am meisten und längsten in den Händen derjenigen erblickte, die Recht sprachen. (6) Recht zu sprechen und den Stab zu tragen schien unzertrennlich. Als man sich das Richten in einer besonderen Gottheit verkörperte, der  Dike,  gab man dieser als Emblem den Richterstab ebenso in die Hand, wie  Zeus  das Königszepter und  Hermes  den Heroldsstab.

Die Bedeutung des Zeichens wird hier recht klar, da er in der Hand der Götter doch nicht die Unverletzlichkeit derselben sichern kann. Nur abgeleiteter Weise kann der Stab überhaupt diese Bedeutung haben; seine ursprüngliche Bedeutung ist die der Vollmacht. Das eigentliche Zeichen der Unverletzlichkeit ist dagegen der Kranz, der seinen Träger den Göttern weiht. Daher trugen den Kranz in Athen Ratsherren, Redner und Beamte, der Stab aber blieb den Richtern vorbehalten, die allein die Souveränität des Volkes darstellten. Das Urteil, das sie den Stab in der Hand sprechen, gilt ohne weiteres, bedarf nicht erst einer Bestätigung, sondern drängt dazu vollstreckt zu werden. Ihr Spruch, die  dike,  ist keine einfache  apophasis  [Aufdeckung - wp], sondern eine  apophasis kyria  [Aufdeckung durch einen Herrscher - wp] und unterscheidet sich von der bloßen Weisung des Rechts ebenso wie der Richter vom Schöffen, wobei letzterem der Stab versagt wurde und der deshalb auch nicht im Namen des Königs oder irgendeines Souveräns redete.

Ist ohnedies die Vorstellung, die der Grieche mit der  dike  verband, reicher und kräftiger als die der bloßen Weisung des Rechts, so wird sie es noch mehr, weil er in diese Vorstellung auch die Vorstellung des von der  dike  ausgehenden Segens einschloß. Auch wir empfinden beim Recht den Gegensatz zur Gewalt, Friede und Recht erscheinen auch uns als zueinander gesellt und noch mehr erschienen sie so in älterer Zeit, wo der Krieg noch nicht in dem Maße, wie jetzt, ebenfalls an gewisse Rechte gebunden war. Während wir aber geneigt sind das Recht unter den Schutz des Friedens zu stellen, sah der Grieche umgekehrt in der  dike  die Ursache des Friedens, weil sie ihm nicht sowohl das Recht bedeutete, sondern auch ein dem Recht gemäßes, in den Formen des Rechts sich bewegendes und auf das Recht zielendes Tun und Verhalten. Aus dem Kampf aller gegen alle, in dem sich die Tiere aufzehrten, sollte deshalb nach einer alten und ständigen Meinung die  dike  die Menschen zu Ordnung und Freundschaft geführt haben (7) und  dike  und  eris  [Göttin der Zwietracht - wp] waren für den griechischen Philosophen sich ausschließende Gegensätze, wie es in diesem Maß für uns das Recht und der Streit nicht sind. Die  dike  beugt dem Streit vor oder schlichtet ihn, und dasselbe ist auch die ursprüngliche Aufgabe und Absicht dessen, der die  dike  in Person darstellt, des Richters.

Nicht den Scharfrichter, sondern den Friedens- und Schiedsrichter fordert die alte Zeit. Ein Streit,  neikos,  muß sich erst erhoben haben, bevor der Richter seines Amtes walten kann. Weisheit und Gerechtigkeit des Königs, wie sie uns HESIOD schildert, zeigen sich darin, daß er auch einen "großen Streit" durch seine Beredsamkeit schlichtet; ein Streit erhebt sich auch auf dem Achilles-Schild und um den Streit zu beenden gehen die Parteien vor den Richter. Und vielen Streit zu entscheiden, nichts anderes, ist auch in der  Odyssee  die Aufgabe des Richters, die diesen bis zum Abend auf dem Markt zuweilen zwingt. Da im Beginn des Streites aber die Parteien hangemein werden oder doch sonst in feindlicher Absicht zusammengeraten, so ist, näher betrachtet, die Aufgabe des Richters die Streitenden zu trennen oder zu scheiden (8). Immer und immer wieder hat daher der Grieche in den Worten, die er für die Tätigkeit des Richters wählte, dieselbe als ein Trennen oder Scheiden bezeichnet (9), und zwar als ein Trennen oder Scheiden der streitenden Personen oder ihrer Ansprüche. Dies erschien ihm also als das Wesentliche in der richterlichen Tätigkeit, das herauszuheben er sich nicht genug tun kann, und sonderbar wäre es, wenn dieses Wesentliche gerade in der Hauptbezeichnung der richterlichen Tätigkeit, die mehr als eine andere fest an ihr haftete, nicht zum Ausdruck gekommen wäre. Aus diesem Grund wird die Etymologie von  dichazein  [zerteilen - wp] bei ARISTOTELES wertvoll, zeigt sie doch, wie der Grieche auch bei diesem Wort mehr oder minder klar ein Trennen und Scheiden empfand.

Diesem Empfinden genügt offenbar die  dike  nicht, wie man sie aufzufassen pflegt, als Rechtsweisung. Sie erscheint zu schwächlich und kaum genügend einen Streit zu schlichten, vollends einen Streit, den dasselbe Wort wie den Streit der Waffen (neikos) bezeichnet.
LITERATUR Rudolf Hirzel, Dike, Themis, Dike und Verwandtes, Leipzig 1907
    Anmerkungen
    1) Aequitas und Justitia bei den Römern nur sehr schwach personifiziert (PRELLER, Röm. Myth., Seite 629). Noch dürftiger sind die Ansätze hierzu bei den Deutschen (J. GRIMM, Deutsche Myth., Seite 846f).
    2) JHERING, Zweck im Recht II, Seite 51: "Die ganze Ordnung des Lebens: Sitte, Sittlichkeit, Recht, alles ist  dike."  Entscheidend ist nach ihm für die Charakteristik der Griechen, daß "sie jenen unbestimmten allgemeinen Begriff von  dike  dauernd beibehalten haben". Vgl. auch derselbe "Geist des römischen Rechts", Bd. 1, Seite 218 und 114
    3) Die Entwicklung der Bedeutung scheint auch hier - wir werden sehen, daß auch  dike  ursprünglich den richterlichen Spruch bedeutete - von der schiedsrichterlichen Entscheidung aus zur Lebensweise nach deren oder nach einer anderen Vorschrift (das letztere besonders deutlich, außer in der ärtzlich verordneten Diät) dann zur Lebensweise überhaupt fortgegangen zu sein.
    4) Wie der Wachtmeister in Wallensteins Lager sagt "alles Weltregiment, muß er wissen, von dem Stock hat ausgehen müssen."
    5) FRIEDRICH JULIUS STAHL dehnt diese Forderung in seiner "Philosophie des Rechts", Bd. II, Seite 289 auf alle Beamten aus: "Die Bestimmung des öffentlichen Amtes fordert, daß man die sittliche Gesinnung der Nation bekennt."
    6) Und nun denke man einen, der den lieben langen Tag bis zum Abend auf öffentlichem Platz vor aller Augen Recht spricht und den Stab dabei in Händen hielt: denen die das sahen, mußte wohl der Stab zum Richter zu gehören scheinen. Aber auch die Geronten des Achilles-Schildes tragen den Stab keineswegs wie die Redner nur, solange sie sprechen, und geben ihn dann wieder ab. (EDWARD GIBBON, History of the Decline and Fall of the Roman Empire, Seite 569f)
    7) So schon HESIOD und ebenso PROTAGORAS bei PLATON.  Dike  ist bei PLATON nicht Recht oder Gerechtigkeit, sondern rechtliches Verfahren, Rechtsweg; ähnlich der einzelne Rechtsfall bei HESIOD. Erst diese  dike  bildet den vollen Gegensatz zur rohen Gewalt (bia), die sie ausschließt und so den völkerbeglückenden Frieden schafft. Bei Neueren, wie HOBBES und PUFENDORF, die aber freilich schon an Alten wie EPIKUR (Diogenes Laertius X 150) ihre Vorgänger haben, haben wir zunächst die friedliche Gemeinschaft der Menschen, hervorgegangen aus egoistischer Berechnung des Nutzens oder aus dem geselligen Trieb unserer Natur, und erst nach dieser Gemeinschaft und durch sie ist auch das Recht da oder kommt es doch zur Geltung, ist eine Folge, nicht wie die  dike,  die treibende Ursache der menschlichen Vereinigung.
    8) Daß der Streit die Voraussetzung richterlicher Tätigkeit und der Richter dazu da war die Streitenden auseinander zu bringen, kam bei den Römern in den  legis actiones  zu besonders deutlichem Ausdruck. Der Streit wurde symbolisch noch einmal nacherschaffen und im ersteren Fall, wenn es sich um einen strittigen Sklaven handelte, sprach dann der Prätor seine die Streitenden trennenden Worte "mittite ambo hominem" [Laßt beide den Sklaven los! - wp].
    9) Unser "entscheiden" und das lateinische  dirimere  [regeln - wp] in  dirimere controversiam  lehren übrigens, daß diese Vorstellungsweise nicht auf das Griechische beschränkt war.