005 "Ich meine daher, daß es gar keinen möglichen Sinn haben kann von einer anderen Wahrheit unserer Vorstellungen zu sprechen, als von einer 'praktischen'. Unsere Vorstellungen von den Dingen 'können' gar nicht anders sein, als Symbole, natürlich gegebene Zeichen für die Dinge, welche wir zur Regelung unserer Bewegungen und Handlungen benützen lernen. Wenn wir jene Symbole richtig lesen gelernt haben, so sind wir imstande, mit ihrer Hilfe unsere Handlungen so einzurichten, daß dieselben den gewünschten Erfolg haben, d.h. daß die erwarteten neuen Sinnesempfindungen eintreten. Eine andere Vergleichung zwischen den Vorstellungen und den Dingen gibt es nicht nur in der 'Wirklichkeit' nicht - darin sind sich alle Schulen einig - sondern eine andere Art der Vergleichung ist gar nicht 'denkbar' und hat gar keinen Sinn."
006 "Das Gleichheitszeichen erweckt bei der Darstellung von Vorgängen falsche Vorstellungen: Ein Teller ist entzwei gebrochen; ich setze die Teile wieder zusammen; es fehlt keiner; nennen wir den Teller A und die Stücke B, C, und D; dann werden wir schreiben: A=B+C+D. Aber in Wahrheit scheint diese Gleichung zu besagen, daß zwischen den beiden Zuständen des Tellers Gleichheit bestehe. Bei dem Versuch, den Teller zu benutzen, werde ich jedoch eine große Täuschung erleben."
008 "Zwischen Theorie und Praxis ist ansich innigste Verbindung und Verwandtschaft; jene verhält sich zu dieser wie das Allgemeine zum Besonderen, wie die Regel zu ihrer Anwendung, wie das Mittel zu seinem Zweck."- Paul Johann Anselm von Feuerbach, Blick auf die deutsche Rechtswissenschaft, München 1810, Seite 3
088 Das Rechnen bestimmt wieviel und wiegroß, ist daher zur Praxis unentbehrlich. Man kann sogar sagen: wo das Rechnen anfängt hört das Verstehen auf.
089 Eine Theorie kann immer nur durch die Theorie widerlegt werden, nie durch die Praxis, denn letztere ist ja die Behandlung von Einzelfällen im Gegensatz zur allgemeinen Theorie.
113 Daß der Mensch erprobten Lebensregeln folgt, eben das ist der Sinn und auch das Recht der Verallgemeinerung. Die Verallgemeinerung ist kein Schluß; sie ist der Übergang vom Wissen zum Tun.
116 Eine Aussage, die nicht im strengen Sinne wahr ist, kann doch den Tatbestand approximativ wiedergeben, was für viele praktische Zwecke durchaus genügt.
117 Praktische Absichten werden aus sog. objektiven Zusammenhängen heraus legitimiert.
118 "Wenn man einen leeren Bauch hat, ist das einzige Problem der leere Bauch."
119 Durch Erkenntnis "objektiver" Zusammenhänge besteht die Möglichkeit sich vom unmittelbaren Druck der alltäglichen Praxis weitgehend zu emanzipieren.
120 Die Existenz kann weder im Wissen, noch im Handeln eingeholt werden und liegt vor allem theoretischem und praktischen Verhalten.
121 Der Intellekt ist darauf spezialisiert, die Dinge der Umwelt so aufzufassen, wie es zur Befriedigung der praktischen Lebensbedürfnisse nützlich und förderlich ist.
125 "Was nämlich das praktische Leben betrifft, so würde sehr oft die Gelegenheit zum Handeln vorübergehen, bevor wir uns von allen Bedenken befreien können."
148 Dem gemeinen Menschenverstand läßt Kant durchaus sein Recht; aber "Meißel und Schlägel können ganz wohl dazu dienen, ein Stück Zimmerholz zu bearbeiten, aber zum Kupferstechen muß man die Radiernadel brauchen."
149 "Das Wieviel und das Wiegroß hat für 'praktische' Zwecke Wichtigkeit: in der Theorie aber kommt es hauptsächlich und zunächst auf das 'Was' an."
150 Der praktische Zweck ist der Schöpfer des ganzen Rechts.
151 "Für das irdische Wirtshaus natürlich, für das Mitteilungsbedürfnis ist sie ja brauchbar, für das Schwatzvergnügen der Wirtshausgäste und für die Zurufe an den Speisenträger. Da kommt man mit der Sprache recht weit."
152 "Das Ich anzunehmen, zu postulieren, ist praktisches Bedürfnis."
166 "Alle sogenannten praktischen Menschen haben ein Geschick zum Dienen: das eben macht sie praktisch, sei es für andere oder für sich selber."
167 "Worte sind immer einfacher als die rohe Wirklichkeit, die von ihnen in ein Schema gebracht wird; wären sie das nicht, so wäre jede Erörterung und jedes gemeinsame Handeln unmöglich."
168 "Ernst des Lebens' soll heißen den Beruf, das Geschäft, samt Weib und Kind."
179 Wir können mit unseren Willensentscheidungen nicht warten, bis wir allwissend geworden sind. Wir müssen oft sofortige Entschlüsse fassen, zu deren Ausgestaltung uns keine langwierige Überlegung hilft.
183 In der Praxis der Rechtsprechung ergeben sich Fälle, welche nach den bestehenden Gesetzen nicht behandelt werden können. Sie werden unter analoge Fälle gerechnet und geradezu gewaltsam unter gewisse Gesetze subsumiert.
186 Wahre Solidarität findet sich nur in der Praxis.
Hinweis: Bei den nicht näher gekennzeichneten Textstellen handelt es sich um Passagen, die in verschiedenen Quellen mehr oder weniger sinngleich auftauchen, so daß nicht klar ist, wer von wem abgeschrieben hat.