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OTTO ZIEGLER
Johann Nicolaus Tetens'
Erkenntnistheorie in Beziehung auf Kant


"Die Gedanken, die als Grundlage des ganzen kritischen Erkenntnissystems zu betrachten sind und durch welche sich  Kant von der bestehenden Philosophie lossagt, lassen sich zusammenfassen in die beiden Thesen: einmal, daß es Erkenntnisformen a priori gibt, und zwar insofern, als der menschliche Geist ursprüngliche Gesetze aller Erkenntnisfähigkeit enthält, und zweitens, daß Raum und Zeit ursprüngliche Formen der Sinnlichkeit sind und ihre Subjektivität die Bedingung der apriorischen Erkenntnis ausmacht. Damit ist der große Gegensatz hergestellt zwischen Kritizismus einerseits, Rationalismus und Empirismus andererseits."

"Eine auffällige Übereinstimmung zwischen  Tetens und  Kant besteht darin, daß beide eine Erkenntnis von Gegenständen nur insofern, als diese Objekte der Sinne sind, für möglich halten, dagegen eine auf das reale Sein gehende Erkenntnis leugnen."

"Vorstellungen, die nur die Empfänglichkeit des Subjekts ausdrücken, die Art, auf welche dasselbe durch die Gegenwart eines Gegenstandes erregt wird, sind sinnlich; Vorstellungen dagegen, welche durch die Tätigkeit des Verstandes hervorgebracht werden, und durch welche alles nicht den Sinnen Angehörige vorgestellt wird, sind begrifflich. Die sinnliche Erkenntnis erstreckt sich auf die Dinge, wie sie uns erscheinen, die  phaenomena, die begriffliche auf die Dinge, wie sie ansich sind, die  noumena."

JOHANN NICOLAUS TETENS, geboren 1736 zu Tetenbüll, gestorben in Kopenhagen 1805, war von 1777 - 1789 Professor der Philosophie und Mathematik in Kiel. Er ist der Verfasser mehrerer Schriften, die über verschiedene philosophische Disziplinen handeln; sein Hauptwerk, das letzte größere, das er überhaupt veröffentlichte, sind die 1777 in Leipzig erschienenen "Vierzehn philosophische Versuche über die menschliche Natur". Es sind vierzehn Essays, die in einem ziemlich losen Zusammenhang Untersuchungen über das Seelenleben enthalten, wobei auch physiologische und allgemeine biologische Fragen mit in die Betrachtung gezogen werden. Das Werk TETENS mach daher von vornherein nicht Anspruch darauf, ein abgeschlossenes philosophisches System zu geben - ein Umstand, den wir bei der Beurteilung desselben vor Augen haben müssen -, sondern es will einzelne Theorie der bisherigen Philosophie untersuchen, das Wahre vom Falschen trennen, eigene Ansichten und schließlich auch neue Gesichtspunkte aufstellen. In dieser Absicht schließt sich TETENS keiner der bestehenden Richtungen direkt an, sondern nimmt eine vermittelnde Stellung zwischen ihnen ein. - Da wir uns im Vorstehenden mit der erkenntnistheoretischen Seite von TETENS' Untersuchungen beschäftigen wollen, so müssen wir es uns versagen, ihm in das Gebiet der ethischen, physischen und anthropologischen Erörterungen zu folgen, verweisen vielmehr in dieser Hinsicht auf die Abhandlung von FRIEDRICH HARMS, über die Psychologie von J. N. TETENS (separater Abdruck aus den Abhandlungen der Königlichen Akademie der Wissenschaften zu Berlin 1878), die eine kurze Übersicht über das Werk von TETENS gibt.

In der Einleitung zu seinen Versuchen sagt unser Philosoph, daß die Methode, welche er seiner Arbeit zugrunde gelegt hat, von LOCKE entlehnt ist, nämlich die auf Erfahrung gegründete Beobachtung. Diese Übereinstimmung bezüglich der Methode bedingt aber nicht eine Übereinstimmung im Betreff des Verlaufs der Untersuchungen und der Ergebnisse aus denselben; daher besteht ein sehr bedeutsamer Unterschied in der Auffassung und Darstellungsweise beider Philosophen. Denn während LOCKE die primäre und wesentliche Tätigkeit der Seele in der Empfindung erblickt, einem Teil der sinnlichen Wahrnehmungen objektive Realität zuerkennt, die Begriffe aber auf ihren Inhalt und ihre Funktionen zu prüfen vernachlässigt, gelangt TETENS, häufig mit direkter Bezugnahme auf LOCKE, indem er dessen Meinung seiner Kritik unterwirft und widerlegt, zu Resultaten, die von denen des LOCKE'schen Empirismus weit entfernt sind. Vor allem bildet die von LOCKE außer Acht gelassene Untersuchung der Seele und ihrer Vermögen den Gegenstand besonders eingehender Erörterungen bei TETENS. Er führt den Beweis, daß die Seele aus den Empfindungen erst die Vorstellungen hervorbringt; jene geben nur den Stoff zu allen Ideen, die Form entspringt aus der Verstandestätigkeit, und ferner, daß wir in keiner unserer Wahrnehmungen die Dinge so vorstellen, wie sie ansich sind. Die Schranke, die sich LOCKE auferlegt hatte, indem er als Prinzip aller Erkenntnis die Sensation und Reflexion hinstellte, überwindet TETENS. Er ist zu der Einsicht gelangt, daß es eine Verstandestätigkeit unabhängig von der Sinnlichkeit gibt, wenn auch die durch den Verstand hervorgebrachten Begriffe erst an dem durch die Sinnlichkeit gegebenen Stoff vorstellbar werden. Durch Annahme seiner Methode hingegen, die der Beobachtung und psychologischen Zergliederung, macht es sich TETENS unmöglich, aus dem Subjektivismus LOCKEs herauszukommen, so sehr er auch bestrebt ist, die objektive Gültigkeit der Erkenntnisformen nachzuweisen. - Die Durchführung der induktiven Methode erfolgt bei TETENS allerdings in keineswegs konseqenter Weise; nicht weil sein Hauptinteresse die Polemik gegen den Rationalismus wäre und er in diesem Streben das Ziel der Induktion verlieren würde, wie HARMS (1) behauptet, sondern weil er selbst im Rationalismus der WOLFFschen Schule befangen ist. TETENS will zwischen Empirismus und Rationalismus vermitteln und den Skeptizismus widerlegen. Da er aber vom einen die Methode annimmt, trotzdem die Prinzipien des anderen - allerdings in beschränktem Maß - anerkennt, und hiermit den dritten zu bekämpfen sucht, so leuchtet von vornherein ein, daß sein Bemühen ein vergebliches sein wird. Gerade dadurch, daß er in seiner Beweisführung gegen HUME, das Prinzip der WOLFFschen Philosophie, den Satz vom zureichenden Grund, anwendet, und in derselben Weise wie jene sich des Fehlers schuldig macht, den Begriff der Verursachung mit dem der Begründung zu verwechseln, mißlang seine versuchte Widerlegung vollständig. Zwar wahrt TETENS, ebenso wie in Bezug auf LOCKE, auch der WOLFFschen Philosophie gegenüber einen gewissen Grad von Selbständigkeit und Unabhängigkeit, und beginnt mit einer Kritik derselben vielversprechend seine Versuche. Weil die Grundsätze der LEIBNIZ-WOLFFschen Schule so oft unrichtig angewendet würden und ebenso oft ungerechte Vorwürfe von anderen zu erfahren hätten, verdienten sie es, besonders erwähnt zu werden. Namentlich soll die Erklärung, welche jene von einer Vorstellung geben, als einer Modifikation von uns, aus der eine andere Sache unmittelbar erkannt werden kann, eine mangelhafte, weil
    "eine Entwicklung derselben (2) nicht leicht sein würde, indem der Unterschied zwischen der unmittelbaren und mittelbaren Erkennbarkeit dazu deutlich auseinander gesetzt werden müßte, wobei vieles Dunkle vorkommen würde, teils, daß sie entweder gar nicht, oder doch wenigstens nicht anders, als durch einen langen Umweg, auf das Eigene in der bildlichen oder zeichnenden Beziehung auf andere Sachen, welches wir in den Vorstellungen antreffen, hinführt, noch den Grund desselben, worin das vornehmste Unterscheidungsmerkmal dieser Gattung von Seelenveränderungen enthalten ist, aufdeckt." -
Aber andererseits verfällt er selbst in den von ihm gerügten Fehler, wie das aus mehreren Stellen seiner "Versuche" hervorgeht, so Seite 494 und a. a. O.:
    "Sollte es unter unseren Urteilen über die wirkende Verbindung der Ursachen mit ihren Wirkungen nicht einige geben, in denen es ebenso notwendig ist bei der Gegeneinanderhaltung der beiden Objekte, von denen das eine die Ursache, das andere die Wirkung genannt wird, zu urteilen, daß sie voneinander abhängen, als es notwendig ist, den Schlußsatz für eine von seinen Prämissen abhängige Folge anzusehen?" -
Er hat also die irrtümliche Auffassung des Kausalitätsgesetzes, die in der WOLFFschen Schule herrscht, in dem Maße zu der seinigen gemacht, daß er glaubt, aus der Vergleichung von Begriffen das ursächliche Verhalten der Dinge auf demonstrative Weise einsehen zu können. Weil jeder Satz einen Grund haben muß, wenn er für bewiesen gelten soll, meint er folgern zu dürfen, muß jede Veränderung eine Ursache haben, die ihr vorhergeht. Es entgeht ihm, daß die Vorstellung der Ursache zwar Grund des Beweises einer Wirkung, oder die der Wirkung Grund des Beweises einer Ursache werden kann, aber niemals die Wirkung selber Grund sein kann. Nicht in der Polemik gegen WOLFF verliert daher TETENS das Ziel der Induktion, sondern die Abhängigkeit von diesem macht es ihm unmöglich, seine angenommene Methode durchzuführen.

Sehen wir aber vorläufig von der teilweisen Unklarheit in TETENS' Anschauung ab und, was noch hinzukommt, von der äußerst mangelhaften Terminologie, wodurch das Verständnis der ohnehin etwas schwerfälligen Darstellungsweise noch mehr erschwert wird, so finden wir, daß die Versuche von TETENS Gedanken enthalten, welche, wie von HARMS, ZELLER, ERDMANN u. a. richtig bemerkt wird, ihn in ein näheres Verhältnis zu KANT bringen. Ein entschieden ausgeprägtes Streben nach Kritizismus macht sich bei TETENS bemerkbar. Die Natur der Erkenntnisse und die Wirkung des Verstandes bilden den Gegenstand eingehender Erörterungen, die er mit Gründlichkeit anstellt, und durch welche er sich in einen selbstbewußten Gegensatz zur bisherigen Philosophie stellt. Er prüft, auf welche Weise Erfahrung zustande kommt, ebenso untersucht er die Frage, ob Erkenntnis aus reiner Vernunft möglich ist, und wenn auch die Resultate, zu denen er gelangt, sich nicht mit denen KANTs decken, so beweist doch diese Art der Untersuchung, daß ihm dasselbe Ziel vor Augen schwebte, das zu erreichen dem glänzenden Genie KANTs vorbehalten blieb. Auch darin ist ein Hinweis auf KANT zu erblicken, daß TETENS seinen erkenntnistheoretischen Untersuchungen eine bei weitem selbständigere Stellung einräumt, als dies in der bisherigen Philosophie der Fall zu sein pflegte. Hier ist auch sein Versuch zu erwähnen, HUMEs Kausalitätsprinzip zu widerlegen. TETENS war der erste deutsche Philosoph, der es in ausführlicher Weise unternahm, gegenüber dem "Virtuos im Skeptizieren", wie er HUME nennt, die Unhaltbarkeit des Skeptizismus darzulegen. Kurz, neben Unklarem und Verworrenem enthält das Werk von TETENS manches Richtige und Einsichtsvolle, wodurch er sich über den Standpunkt der bis dahin herrschenden Philosophie erhob. - Seine Versuche erschienen 1777, also in der Periode KANTs, in der sich sein Kritizismus zur vollen Reife entwickelt, denn es wird allgemein anerkannt, daß mit der Habilitationsschrift von 1770:  de mundi sensibilis atque intelligibilis forma ac principiis die kritische Philosophie KANTs beginnt. (3) Sie enthält die Darlegung der ersten Konzeptioin der Gedanken, durch welche eine neue Epoche in der Geschichte der Philosophie hervorgerufen wird. Diese Gedanken, die als Grundlage des ganzen kritischen Erkenntnissystems zu betrachten sind und durch welche sich KANT von der bestehenden Philosophie lossagt, lassen sich zusammenfassen in die beiden Thesen: einmal, daß es Erkenntnisformen a priori gibt, und zwar insofern, als der menschliche Geist ursprüngliche Gesetze aller Erkenntnisfähigkeit enthält, und zweitens, daß Raum und Zeit ursprüngliche Formen der Sinnlichkeit sind und ihre Subjektivität die Bedingung der apriorischen Erkenntnis ausmacht. Damit ist der große Gegensatz hergestellt zwischen Kritizismus einerseits, Rationalismus und Empirismus andererseits.

Von der Habilitationsschrift KANTs hatte TETENS Kenntnis. Er erwähnt sie nicht bloß, sondern nimmt auch Stellung zu ihr, ja er tritt in bedingter Weise den Ansichten "dieses scharfsinnigen Mannes" bei. KANT seinerseits schöpfte, wie wir aus einem Brief HAMANNs wissen, vielfach Anregung aus dem Werk von TETENs, nach HAMANN (4) lag es stets auf KANTs Tisch aufgeschlagen, und in einem Brief KANTs an HERZ finden wir eine Äußerung über TETENS, aus der ähnliches hervorgeht. KANT schreibt (5) :
    "TETENS, in seinem weitläufigen Werk über die menschliche Natur, hat viel Scharfsinniges gesagt; aber hat ohne Zweifel so wie er schrieb, es auch drucken lassen, wenigstens stehen lassen. Es kommt mir vor: daß, da er seinen langen Versuch über die Freiheit im zweiten Band schrieb, er immer hoffte, er würde mittels einiger Ideen, die er im unsicheren Umriß entworfen hatte, sich wohl aus diesem Labyrinth herausfinden. Nachdem er sich und seinen Leser ermüdet hatte, blieb die Sache doch so liegen, wie er sie gefunden hatte, und er rät dem Leser an, seine Empfindung zu befragen."
Wenn auch nich in demselben Maße, wie beim erwähnten Versuch über die Freiheit, hat das von KANT gefällte Urteil Gültigkeit auch in Bezug auf TETENS' Erkenntnistheorie; anders sind wenigstens die häufigen Widersprüche, in die sich TETENS verwickelt und der Mangel einer einheitlichen Darstellung gar nicht zu erklären. Wir können nicht darauf eingehen, die sich widersprechenden Theoreme, welche in TETENS  Versuchen  enthalten sind, zu analysieren, für uns haben nur diejenigen seiner selbständig entwickelten Gedanken Interesse, aus denen wir eine Beziehung zu KANT herleiten können. Der Umstand, daß TETENS' Werk in dem Zeitraum erschien, der zwischen Habilitationsschrift KANTs und der "Kritik der reinen Vernunft" liegt, und er erstere in den Kreis seiner Erörterungen zog, sowie ferner, daß KANT TETENS das Zeugnis ausstellt, "viel Scharfsinniges" gesagt zu haben im Verein mit der Notiz HAMANNs, KANT habe großes Gewicht auf die Arbeit von TETENS gelegt, berechtigt uns zu der Annahme, daß in der Tat nähere Beziehungen zwischen beiden Philosophen bestehen. Diese Beziehungen zu untersuchen und den Nachweis zu liefern, bis zu welchem Grad sie tatsächlich vorhanden sind, ist die Aufgabe der vorliegenden Arbeit. - Zunächst kann meine Absicht nur dahin gehen, das Verhältnis TETENs zur Habilitationsschrift festzustellen und erst in zweiter Linie kommt in Betracht, inwiefern TETENS KANT antizipiert hat, welche Elemente seiner Theorie ihr Analogon in der Kritik finden. - Was den Gang der Untersuchung anbetrifft, so habe ich unter fünf Titeln die erkenntnistheoretischen Anschauungen TETENS' in Bezug auf KANT zusammengefaßt, und dabei folgende Anordnung getroffen:

Im ersten Abschnitt über "Sinnlichkeit und Verstand" habe ich die Übereinstimmung nachgewiesen, welche zwischen unseren beiden Philosophen insofern besteht, als nach ihnen Sinnlichkeit und Verstand zwei ihrer Art nach völlig verschiedene Vermögen sind, von denen keines eine Erkenntnis für sich gibt, sondern durch deren Zusammenwirken erst eine Erkenntnis ermöglicht wird. Dieser Nachweis gewinnt dadurch an Interesse, daß er zeigt, auf welche Weise TETENS die kantischen Anschauungen, die in der Habilitationsschrift enthalten sind, in dem Sinne weiter entwickelt, wie wir sie in der Kr. d. r. V. als Grundlage des ganzen Systems wiederfinden; so daß also in dieser Hinsicht TETENS' gewissermaßen das verbindende Glied zwischen Habilitationsschrift und Kr. d. r. V. bildet.

Im zweiten Abschnitt, der über das "Kausalitätsgesetz" handelt, bot die Polemik gegen HUME, in der sich TETENS und KANT treffen, den geeigneten Ausgangspunkt für die Erörterung, deren Resultat ist, daß TETENS' Auffassung, abgesehen von einigen Schwankungen, nahe an die KANTs heranreicht.

Auch der dritte Abschnitt: "Der Gegenstand als Erscheinung" weist eine auffällige Übereinstimmung zwischen TETENS und KANT nach, die darin besteht, daß beide eine Erkenntnis von Gegenständen nur insofern, als diese Objekte der Sinne sind, für möglich halten, dagegen eine auf das reale Sein gehende Erkenntnis leugnen.

Im vierten Abschnitt, betitelt: "Raum und Zeit", ist die Ansicht TETENS' über diese Begriffe entwickelt, und an seinem Urteil über die kantische Lehre von Raum und Zeit gezeigt, daß es TETENS nicht gelungen ist, sich in die eigentümliche Auffassungsweise KANTs hineinzudenken.

Durch den fünften Abschnitt endlich, "Über die drei Seelenvermögen", wird TETENS als Urheber jener Theorie, nach welcher die Tätigkeit der Seele aus drei Vermögen besteht, anerkannt, zugleich aber die Behauptung zurückgewiesen, als habe TETENS' Psychologie auch noch in einer anderen Beziehung auf KANT beeinflussend gewirkt.

Um mich gegen den Vorwurf zu schützen, der mir vielleicht gemacht werden könnte, aus TETENS mehr herausinterpretiert zu haben, als dieser in seine  Versuche  hineingelegt hat, mache ich nochmals auf die Eigentümlichkeit seiner Darstellungsweise aufmerksam, die schon KANT hervorgehoben hat, nämlich, daß sich TETENS in seinen Versuchen weiter fortbildet. Das einmal Niedergeschriebene scheint für ihn  sakrosankt  zu sein. Man muß daher, um ein richtiges Bild seiner Anschauungen zu gewinnen, immer die Gesamtheit seiner Versuche vor Augen haben. TETENS selbst formuliert seine Meinung nur höchst selten in bestimmter Weise. Man wird dies im Folgenden schon äußerlich daran erkennen können, daß ich Zitate, die denselben Gegenstand betreffen, aus ganz verschiedenen  Versuchen  entnehmen und zum Teil die schiefen Ausdrücke in denselben durch die Anführung anderer Stellen berichtigen mußte. SCHLEGTENDAL (6) , auf dessen Abhandlung ich noch zu sprechen kommen werde, glaubte einen anderen Weg einschlagen zu müssen, indem er sich näher an TETENS anschloß. Aber gerade für eine derartige Aufgabe, wie sie SCHLEGTENDAL sich gestellt hatte, wäre es am Platz gewesen, die einzelnen, zum Teil widersprechenden Ansichten des Autors ihrem Ursprung und ihrer Bedeutung nach klarzulegen und durch eine Absonderung des Unwesentlichen und Irrtümlichen ein einheitliches Gesamtbild der erkenntnistheoretischen Anschauungen TETENS' zu geben. SCHLEGTENDAL hat aber nur das letztere im Auge, ohne ersteres, das Haupterfordernis einer kritischen Untersuchung, genügend zu berücksichtigen; daher bleibt manches unerwähnt, das bei einer Darstellung der Erkenntnistheorie TETENS' nicht hätte übergangen werden dürfen.
Sinnlichkeit und Verstand

In der Habilitationsschrift vom Jahr 1770,  de mundi sensibilis atque intelligibilis forma ac principiis  lehnt sich KANT an die Unterscheidung, welche die klassische Philosophie zwischen der Welt der Erscheinung,  mundus sensibilis  und der Welt des Seins,  mundus intelligibilis  hatte bestehen lassen, weil er es als einen Fehler der bisherigen Ontologie erkannte, daß sie nur von möglichen Dingen handeln wollte, von Dingen ihrem Begriff nach, daß aber die Grundsätze, die sie dafür aufstellte, zum Teil Geltung hatten nur für die Dinge als Erscheinungen. Was aber von den Dingen gilt, sofern sie den Gesetzen der Anschauung unterliegen, kann nicht unbedingt und ohne weiteres auf die Dinge unter der Bedingung des Denkens angewandt werden. Die Dinge, soweit sie Erscheinungen sind, die  phaenomena sind zu unterscheiden von den Dingen, sofern sie Grund der Erscheinungen, Existenzen an sich selber, sind,  noumena.  KANT will die ontologischen Begriffe von der Vermischung mit sinnlichen reinigen und führt deshalb die Unterscheidung zwischen sinnlicher Erkenntnis und verstandesmäßiger ein. Beide Erkenntnisarten entspringen aus zwei verschiedenen Quellen, die als durchaus unabhängig voneinander zu betrachten sind. Vorstellungen, die nur die Empfänglichkeit des Subjekts ausdrücken, die Art, auf welche dasselbe durch die Gegenwart eines Gegenstandes erregt wird, sind sinnlich; Vorstellungen dagegen, welche durch die Tätigkeit des Verstandes hervorgebracht werden, und durch welche alles nicht den Sinnen Angehörige vorgestellt wird, sind begrifflich. Die sinnliche Erkenntnis erstreckt sich auf die Dinge, wie sie uns erscheinen, die  phaenomena,  die begriffliche auf die Dinge, wie sie ansich sind, die  noumena.  Vor einer Vermischung der Grundsätze beider Erkenntnisformen warnt KANT im fünften Abschnitt auf das Ausdrücklichste, da sich dieses  vitium subreptionis  [Fehler der Erschleichung - wp] bisher arg in der Metaphysik angehäuft und irreführende Prinzipien zutage gefördert hat.

In diesen wenigen Sätzen sind die Gedanken enthalten, welche das Thema der Habilitationsschrift bilden. Ich habe die kantische Theorie vorausgeschickt, einmal deswegen, weil sie, rein sachlich betrachtet, sich in kurzen klaren Worten formulieren läßt und sogleich auf das Wesen der Aufgabe eingeht, hauptsächlich aber, weil TETENS' Auffassung der Erkenntnistheorie eine mittlere Stellung einnimmt zwischen der Habilitationsschrift und der Kritik, wie schon erwähnt. In möglichst übersichtlicher Weise sein Verhältnis zu beiden charakterisieren zu können, werde ich seine Anschauungen zuerst in Parallele mit der Habilitationsschrift und dann mit der  Kritik  setzen.

Im sechsten Versuch behandelt TETENS den Unterschied zwischen sinnlicher und vernünftiger (d. h. verstandesmäßiger) Erkenntnis; wir müssen aber die in den vorhergehenden Versuchen zerstreuten Bemerkungen zu Hilfe nehmen, um das zwischen TETENS und KANT bestehende Verhältnis klar zu legen. Wir werden am besten zu unserem Ziel gelangen, wenn wir mit der Frage beginnen, auf welche Weise TETENS zur Erkenntnis eines Gegenstandes gelangt. Die Vorbedingungen dazu sind dieselben wie bei KANT, die Seele muß durch die Gegenwart eines Gegenstandes modifiziert, unser empfängliches Bewußtsein affiziert werden, die Seele verhält sich also rezeptiv, sie ist leidend (7) . TETENS ebenso wie KANT halten hierbei an der Ansicht der alten Metaphysik fest, daß das, was an der Erkenntnis sinnlich ist, von der Beschaffenheit der Person abhängt, nämlich inwiefern diese einer Veränderung durch einen Gegenstand fähig ist, welche nach der Verschiedenheit der Person verschieden sein kann. Einen Beweis für die Möglichkeit solcher Sinnestäuschungen bei Personen mit normalen Geisteskräften beizubringen unterlassen sie aber, obgleich namentlich TETENS derartige Fragen gern umständlich erörtert. Es liegt jedoch gar kein Grund zu der Annahme vor, daß die Art, wie Empfindungen entstehen und aus diesen apperzeptible Wahrnehmungen werden, nicht bei allen normalen Menschen in derselben Weise stattfinden sollte. - Wir übergehen die psychologischen Prozesse, welche die Empfindungen durchmachen, um zu apperzeptiblen Vorstellungen oder "Empfindungsvorstellungen" zu werden und begnügen uns mit dem Resultat aus TETENS' Untersuchungen, nämlich, daß wir Vorstellungen haben, die dadurch objektive Gültigkeit erlangen, daß sie sich auf Gegenstände außerhalb von uns beziehen, die von uns an ihren Eigenschaften und Merkmalen erkannt werden können. Soweit geht das Anschauungs- oder Wahrnehmungsvermögen, bis zu diesem Grad von Klarheit erhebt dasselbe die Empfindungen, es gehört noch ganz der Sinnlichkeit an. - TETENS gebraucht den Ausdruck Sinnlichkeit, wie wir sehen werden, in einer anderen Bedeutung; wir verstehen ihn hier in dem Sinne, wie ihn KANT in der Kritik anwendet. Die Berechtigung, mit welcher wir dies tun, liegt darin, daß TETENS für den auf der Rezeptivität der Seele beruhenden Teil der Erkenntnis keine umfassende Bezeichnung gebraucht, wohl aber im strengen Gegensatz zu ihm die Denkkraft setzt, als das Vermögen, durch welches das von der Sinnlichkeit Gegebene begrifflich vorgestellt wird.

Der erste Akt der Denkkraft - die Denkkraft umfaßt jede Art selbsttätiger Seelenäußerung - besteht in dem Gedanken, daß die Sache eine besondere ist, dem Gedanken der Absonderung, der eine Wirkung vom ersten Akt der Wahrnehmung ist, aber von der Denkkraft als etwas Neues und ihre Eigenes hinzugefügt wird. Hierdurch wird der Gegenstand als ein von anderen unterschiedener hingestellt, um aber zu einer Erkenntnis desselben zu gelangen, müssen wir die Vorstellung von ihm mit anderen abgesonderten Vorstellungen vergleichen, und dieses Vergleichen erfordert eine Tätigkeit des Verstandes. Ein Gegenstand wird also erst dann als ein ganz bestimmter erkannt, wenn er unter seine höhere Vorstellung subsumiert und auf diese Weise in eine bestimmte Klasse eingereiht wird. Diese höhere Vorstellung ist der allgemeine Begriff, den ich mir im Geist gebildet habe durch die Zusammenfassung der wesentlichen Merkmale gleichartiger Wahrnehmungen, die ich wiederholt von einem Gegenstand hatte. In diese höhere Vorstellung geht die neue, eben stattgefundene Wahrnehmung ein, d. h. ich ordne den perzipierten Gegenstand seinem entsprechenden Begriff unter und lege ihm hierdurch die Gesamtheit der Merkmale bei, welche der Begriff in sich schließt. ()
    "In mehreren unterschiedenen Empfindungen ist etwas ähnliches, gemeinschaftliches, einerlei und dasselbige. Dieses Ähnliche drückt sich stärker ab und tiefer ein, da es mehrmls wiederkommt und aus der Vereinigung mehrerer solcher Eindrücke enstehen allgemeine Bilder, die ursprünglich wahre Geschöpfe der Dichtkraft sind, und einzeln genommen nicht das sind, was das allgemeine Bild ist. Haben wir schon in unserer Phantasie (Geist) solche allgemeine Bilder, so sind sie es, durch welch wir bei den neu hinzukommenden Empfindungen die Beschaffenheiten der Dinge ansehen und erkennen."

    "Es ist die Denkkraft (9) , welche das Gewahrnehmen hinzusetzt, und das Gemeinschaftliche oder Ähnliche, was in den einzelnen Empfindungsvorstellungen ist, unterscheidet, absondert und als etwas besonderes erkennt." (10)
Als allgemeine Vorstellungen oder allgemeine Abstrakta führt TETENS zum Beispiel die Gattungsbegriffe, wie  Mensch, Tier, Baum  etc. an.

Die Erkenntnis der Gegenstände entspringt also aus der Verbindung von Begriff und Anschauung, dadurch wird das Wirkliche zur Erscheinung. Denn eine Erkenntnis des Seienden aus reiner Vernunft ist unmöglich, nicht das Wesen der Dinge, sondern die Dinge sofern sie uns erscheinen, bilden den Gegenstand unserer Erkenntnis. - Den Beweis für die Richtigkeit der letzteren Behauptung werden wir später führen, die vorläufige Bestätigung finden wir in TETENS' eigenen Worten (11) :
    "Eine Erkenntnis allein auf die räsonierende Vernunft gegründet, würde zur falschen Vernünftelei führen, ebenso wie es zur Schwärmerei führen würde, allein der Sinnlichkeit zu folgen."

    "Die Ideen (12) , die wir von den Körpern und deren Beschaffenheiten haben, sind für uns nur  phaenomena,  das heißt Erscheinungen."
Diese Auffassung TETENS' von Sinnlichkeit und Verstand und die aus dem Zusammenwirken beider resultierende Erkenntnis hat mit der in der Habilitationsschrift dargetanenen Ansicht KANTs nur das Gemeinsame, daß diese beiden Stämme des Erkenntnisvermögens aus ganz verschiedenen Quellen, der Rezeptivität der Seele und der Tätigkeit des Verstandes hervorgehen; eine Zweiteilung, die wir auch in der WOLFFschen Schule finden. Allerdings ist der alte Lehrbegriff bei KANT wenigstens mit einer bei weitem größeren Sicherheit und Selbständigkeit verarbeitet worden. Die frühere Philosophie hatte Sinnlichkeit und Verstand als zwei dem Grad nach verschiedene Vermögen aufgefaßt, KANT jedoch zeigt, daß ihre Grundverschiedenheit auf der Art ihrer Tätigkeit beruth. TETENS teilt im Prinzip diese Anschauung KANTs, aber die Art, auf welche er sie zum Ausdruck bringt, läßt deutlich erkennen, daß er den Standpunkt der WOLFFschen nicht vollständig überwunden hat. Glaubt er doch, bei der Erörterung dieses Gegenstandes, uns in der Hauptsache auf die Untersuchungen von LOCKE, CONDILLAC, BONNET, HUME, LEIBNIZ und WOLFF verweisen zu dürfen, allerdings mit der Beschränkung, daß "die genannten Ausländer, auch BACON nicht ausgenommen, nur in der Ferne und ziemlich dunkel gesehen haben.

Im Anschluß an WOLFF läßt nun TETENS zwischen sinnlicher Erkenntnis und vernünftiger einen graduellen Unterschied bestehen; versteht aber dabei - was zu beachten ist - unter sinnlicher Erkenntnis Urteile, die aus der Erfahrung stammen und unter "vernünftiger Erkenntnis" Urteile, die unabhängig von der Erfahrung, den Charakter der Allgemeinheit und Notwendigkeit tragen. (13) Graduell verschieden nennt sie TETENS deshalb, weil beim Zustandekommen derselben die Denkkraft bei den einen in geringerem, bei den anderen in höherem Maße in Anspruch genommen wird.

Die Frage, deren Lösung die dogmatische Philosophie beschäftigte, ging dahin, zu bestimmen, welches der beiden Vermögen, die Dinge zu betrachten, das wahre ist; die Sinnlichkeit, durch welche wir die Eindrücke der Sinne wahrnehmen, oder der Verstand, durch den wir das sinnlich Wahrgenommene begreifen. Eines kann nur wirkliche Erkenntnis geben, d. h. eine solche, die für uns den Begriff der größtmöglichen Vollkommenheit involviert, das andere Vermögen liefert nur eine undeutliche und verworrene Erkenntnis; der Unterschied zwischen beiden galt daher als ein quantitativer. TETENS dagegen geht bei seiner Einteilung nicht von der Art der durch beide Vermögen erworbenen Erkenntnis aus, nicht die größere oder geringere Deutlichkeit bildet für ihn das Kriterium, sondern die größere oder geringere Tätigkeit der Denkkraft, da es für ihn feststeht, daß es ohne Beihilfe des Verstandes überhaupt keine Erkenntnis gibt.
    "Jede Erkenntnis ist ein Werk der Denkkraft."
Durch die Sinnlichkeit allein werden die Dinge und ihre Beschaffenheiten weder deutlich noch verworren erkannt:
    "Empfindungen (14) , oder eigentlich Empfindungsvorstellungen sind der letzte Stoff aller Gedanken und aller Kenntnisse, aber sie sind auch nichts mehr als der Stoff und die Materie dazu. Ohne Eindrücke von Farben gibt es keine Vorstellungen von ihnen und kann keine geben. Wo es aber keine Vorstellungen gibt, da fehlt es an Gegenständen, womit das Vermögen, Verhältnisse zu denken sich beschäftigen kann; es können keine Ideen vorhanden sein, wo keine Vorstellungen sind."
Ich wiederhole es also nochmals, wenn TETENS zwischen sinnlicher und verstandesmäßiger Erkenntnis einen graduellen Unterschied annimmt, so geschieht dies in einem anderen Sinne, als in der WOLFFschen Schule und korrespondiert mit dem, was KANT unter Urteilen  a posteriori  und  a priori  versteht. Das Urteil ist aber schon die Verknüpfung zweier Vorstellungen, also eine mittelbare Vorstellung, da sein Objekt nur der Begriff ist, wodurch das einzelne Ding vorgestellt wird; unmittelbar auf den Gegenstand bezieht sich allein die Anschauung.

Ein Mangel in der Darstellung TETENS' ist darin zu erblicken, daß er nicht in derselben Weise wie KANT den Unterschied zwischen den Vorstellungen, welche aus der Affektion der Sinne hervorgehen einerseits und dem begrifflichen Denken derselben andererseits scharf und entschieden hervorhebt, obgleich seine Darstellung beweist, daß er ihn als einen fundamentalen und nicht graduellen ansieht, also im Grunde mit KANT übereinstimmt. Aber ein ganz entschiedener Vorzug TETENS' ist es, daß er im Gegensatz zur Habilitationsschrift und in demselben Sinne wie die Kritik später, die Möglichkeit der Annahme verwirft, auf die Sinnlichkeit eine Erkenntnis der Dinge als Erscheinungen und auf die reine Verstandestätigkeit eine Erkenntnis der Dinge, wie sie ansich sind, zu basieren, sondern daß er zu der Einsicht gelangt ist, daß nur durch das Zusammenwirken der Erkenntnisarten eine Erkenntnis der Dinge und zwar bloß als Erscheinung, zustande kommt. - Mit dieser so gewonnenen Einsicht haben wir schon den Standpunkt der Habilitationsschrift verlassen, denn diese Auffassung TETENS' weist über sie hinaus. Bevor wir aber weitergehen, erübrigt es noch, das Verhältnis TETENS' in derselben in Bezug auf die Tätigkeit des Verstandes näher ins Auge zu fassen. - Die Dissertation lehrt nämlich einen doppelten Gebrauch der Denkbegriffe, den logischen und den realen. Der  usus intellectus logicus  bezieht sich auf empfangene, sinnlich gegebene Dinge, durch den  usus intellectus realis  werden selbst Begriffe von den Dingen gegeben. Der Gegenstand der Erscheinung wird logisch bestimmt, denn auf dem sinnlichen Gebiet des Erkennens heißt dasjenige "apparentia, quod antecedit usum intellectus logicum". Die Bestimmung einer Erscheinung zu einer gegenständlichen Vorstellung geschieht durch Reflexion, also durch ein Urteil. Die Erkenntnis bleibt aber sinnlich, so viel auch dabei ein logischer Gebrauch vom Verstand gemacht wird; wenn nur ihre Grundlagen zum Gebiet sinnlicher Erkenntnis gehören. Der  usus intellectus logicus  bringt die sinnlichen Anschauungen auf empirische Begriffe und ordnet diese nach dem Grad ihrer Allgemeinheit. - Der  reale  Gebrauch des Verstandes gibt selbst Begriffe von den Dingen oder den Verhältnissen der Dinge, das heißt, er ist das Vermögen, reine Begriffe hervorzubringen, durch welche ein von aller Erfahrung unabhängige Erkenntnis, eine reine Vernunfterkenntnis, möglich wird, welche uns die Dinge, wie sie ansich sind, zeigt. Sie dürfen nicht in den Sinnen gesucht werden, sondern in der Natur des reinen Verstandes selbst, nicht als angeborene Begriffe, sondern als solche, welche nach dem der Seele innewohnenden Gesetz abgezogen, indem bei Gelegenheit der Erfahrung auf ihre Tätigkeit geachtet wird, folglich erworben sind.

Diese Unterscheidung KANTs zwischen dem logischen und einem realen Verstandesgebrauch steht nun in einer gewissen Beziehung zu den beiden Vermögen der Denkkraft bei TETENS. Das eine derselben bewirkte, wie wir sahen, das, was TETENS sinnliche Erkenntnis nennt, das andere die verstandesmäßige. Der untere Teil des Denkvermögens ist im gleichen Sinne wie der  usus intellectus logicus  das Vermögen, empirische Begriffe, das heißt solche, die aus der Erfahrung entnommen sind, hervorzubringen. Sie sind aus der Wahrnehmung abstrahiert, durch Trennung des Wesentlichen vom Unwesentlichen - Zusammenfassen der gemeinsamen Merkmale - entstehen diese Begriffe, durch sie werden Objekte vorgestellt. Aber der Bereich des empirischen Verstandesgebrauchs erstreckt sich nicht auf jede Denktätigkeit, sofern nur ihre Grundlage sinnlich ist, wie KANT vom  usus intellectus logicus  behauptet, - nach TETENS liegt überhaupt jedem Denken Anschauung zugrunde - sondern ist eingeschränkt allein auf Wahrnehmungsurteile, also auf solche, bei denen die Verknüpfung von Vorstellungen eine zufällige ist, die nur Gültigkeit haben für das einzelne Subjekt, in dem sie zustande kommen.

Schränkt TETENS auf diese Weise schon den logische Gebrauch des Verstandes ein, so ist dies in noch höherem Grad der Fall beim realen. Wir bemerkten schon, daß KANT auf dem  usus intellectus realis  eine Erkenntnis der Dinge ihrem Wesen nach gründete, TETENS eine solche aber für unmöglich erklärte. In der Tat besteht auch die Analogie der beiderseitigen Auffassung dieser höheren Vermögen nur darin, daß sie die Funktion der Hervorbringung reiner Begriffe sind. Reine Begriffe sind sie aber für TETENS nur insofern, als ihr Ursprung ein solcher ist, sie sind ein Produkt des reinen Denkens, da sie unmittelbar und unabhängig von der Erfahrung aus dem Verstand hervorgehen, eine selbständige Erkenntnis wird durch sie nicht geschaffen.

Wir müssen etwas weiter ausholen, um uns vor Augen zu führen, auf welche Weise TETENS diese Begriffe, "Verhältnisbegriffe" nennt er sie, herleitet; denn sie verdienen deswegen unsere besondere Aufmerksamkeit, weil wir es hier, wie wohl aus den gegebenen Andeutungen schon hervorgeht, bei TETENS sowohl wie auch bei KANT im Prinzip mit dem zu tun haben, was wir in der transzendentalen Analytik vollständig aufgebaut als Tafel der Kategorien wiederfinden.

Die Unzulänglichkeit des von der bisherigen Philosophie eingenommenen Standpunktes in Bezug auf die Verhältnisbegriffe und die Notwendigkeit einer Reform in dieser Hinsicht erkennt TETENS. Die Reform anzubahnen liegt in seiner Absicht, völlige Klarheit über diesen Gegenstand zu schaffen scheint ihm aber vorderhand unmöglich, ja er prophezeit, daß es noch der Arbeit vieler Philosophien bedürfen wird, bis man zu dieser gelangt.
    "Zuerst hat die Entstehungsart (15) unserer Verhältnisbegriffe noch ihre Dunkelheiten, und wenn dann ferner insbesondere auf die menschlichen allgemeinen Denkarten und deren Entstehungsart, auf die Grundideen, Grundurteile und Raisonnements, insofern diese die allgemeinen Bestandteile der menschlichen Erkenntnis sind, Rücksicht genommen wird, so bekommen wir von neuem eine Menge von Untersuchungen, womit sich die größten Philosophen befaßt haben und die noch lange ihren Nachfolgern zu tun machen werden, bis es allenthalben klar wird."
TETENS legt in richtiger Erkenntnis den "Verhältnisbegriffen" eine solche Bedeutung bei, daß er sagt, "eigentlich fängt das Philosophieren erst mit ihrer Entdeckung an". Aber vom empirischen Gebrauch des Verstandes (16)
    "bis zu den deutlichen Verhältnisbegriffen, das ist, bis zur Bestimmung der einzelnen Kraftäußerungen, welche in einem solchen Begriff enthalten sind und wenn diese einfach sind, zur Bestimmung der Gesetze und Umstände, unter denen das Denkvermögen da wirkt, wo es sich diese Begriffe verschafft, vom Gebrauch der Begriffe, von Einerleiheit und Verschiedenheit, von Ursache und Wirkung bis zu den psychologischen und metaphysischen Untersuchungen im Kopf des Philosophen, das ist ein weiter und schwieriger Weg, auf dem sich auch Nachdenkende verirren."
Die Verhältnisbegriffe entstehen nun nach TETENS (17) ebenso wie alle übrigen Begriffe auch. Zuerst sind bloß Denkakte und Gedanken da, dann entstehen Vorstellungen dieser Akte, Vorstellungen von Verhältnissen, einzelnen und allgemeinen, und dann erst Verhältnisbegriffe und Verhältnisideen. Bringen wir zwei Dinge in eine gewisse Beziehung zueinander, so setzt dies eine Tätigkeit des Verstandes voraus; und zwar ist dies etwas rein Subjektives in uns, da wir nicht die Dinge selbst, sondern nur die Vorstellungen von ihnen, in ein gegenseitiges Verhältnis setzen können, "es sind unsere Ideen von den in Beziehung zu setzenden Objekten", durch welche das Entstehen eines Verhältnisgedankens möglich wird. Wie ihr Stoff die Empfindungen, so bilden sie selbst den Stoff für die Verhältnisbegriffe. Das Verhältnis selbst ist das Objekt, das vorgestellt wird, und da dieses nicht aus den Empfindungen entsteht, sondern eine selbsttätige Äußerung der Denkkraft ist, so gehören diese Begriffe ausschließlich dem Verstand an. Wenn also TETENS sagt, die Verhältnisbegriffe entstehen nicht anders als alle übrigen Begriffe auch, so ist das in dem Sinne zu verstehen, daß alle Begriffe Produkte der Denkkraft sind, denn jedes Erkennen von Verhältnissen und Beziehungen ist ein Denken, und beide Arten von Begriffen, empirische sowie reine, werden miteinander hervorgebracht, ihre Verschiedenheit liegt aber in der Ursache ihrer Entstehung; die der einen hat in der Sinnlichkeit ihren Anlaß, die anderen aber entstehen (18) , wenn wir darauf Acht geben, was in uns vorgeht, wenn wir wahrgenommene Gegenstände aufeinander beziehen, also durch  Reflexion  auf die eigene Verstandestätigkeit.'

TETENS äußert sich hierüber noch folgendermaßen:
    "Der erste Gedanke (19) , den wir von einem Verhältnis fassen, ist nicht der Verhältnisbegriff oder die Idee von einem Verhältnisbegriff, ebensowenig wie ein Urteil eine Idee von einem Urteil und eine Leidenschaft eine Idee einer solchen ist. Soll vielmehr eine Begriff von diesem Aktus des Verstandes oder von dessen Wirkung erlangt werden, so muß es auf die nämliche Weise geschehen, wie es auch bei anderen Seelenäußerungen geschieht; nämlich der Aktus des Denkens muß in seiner unmittelbaren, eine Weile dauernden Wirkung gefühlt und empfunden werden und diese gefühlte Modifikation hat ihre Nachempfindung und ihre reproduzible Spur, und diese ist als der Stoff zur Idee des Gedankens zu betrachten, der abgesondert, wahrgenommen und unterschieden eine Idee vom Verhältnisgedanken und ein Verhältnisbegriff wird."
Er glaubt also einen Analogieschluß von der Entstehung der Vorstellungen - es sind fast dieselben Ausdrücke, wie er sie dort gebraucht - auf die Entstehung der Verhältnisbegriffe machen zu können; vielleicht in Befolgung dessen, was er in der Vorrede Seite XX sagt: "Bei der Grenze zwischen der vollen Gewißheit und der Wahrscheinlichkeit darf es so genau nicht genommen werden." Aber diese Erklärung ist nicht nur nicht wahrscheinlich, sondern undenkbar. Ich möchte allerdings die Ausdrücke:  fühlen  und  empfinden  mit:  bewußt werden  übersetzen, finde aber keinen Beleg dafür bei TETENS. Wir müssen uns also an die erste Definition von der Entstehung der Verhältnisbegriffe halten, nämlich, daß wir unsere Denktätigkeit bei der Beziehung von Vorstellungen aufeinander beobachten müssen. Was nun die Verhältnisbegriffe ansich angeht, so erklärt sie TETENS als eine Art Gedankenreihe, die gleichsam im Bewußtsein ruht, denn es kann auch ohne Ideen der sich aufeinander beziehenden Dinge Verhältnisbegriffe geben, die Aktion des Beziehens kann vorgestellt werden ohne die Vorstellung der aufeinander bezogenen Sachen. Die Verhältnisbegriffe treten dann erst in Aktion, wenn eine Materie vorhanden ist, auf welche sie angewandt werden können. Die Sinnlichkeit muß der Seele einen wahrnehmbaren Stoff darbieten, der Verstand gibt dann die Form, in welche jener eingeordnet wird. "Die Form (20) der Gedanken ist ein Werk der denkenden Kraft, sie ist Werkmeister und insoweit Schöpfer der Gedanken."

Daß TETENS die Verhältnisbegriffe als in der Seele ruhende Gedankenreihen darstellt, kann nach dem, was er über ihre Entstehung sagt, nur so gedeutet werden, daß der  Grund  ihrer Entstehung im Bewußtsein zu suchen ist, denn wenn sie schon völlig präformiert wären, so würde ein Entstehen nicht mehr möglich sein. Ebensowenig ist es denkbar, daß die Verhältnisbegriffe, die ansich leere Formen sind, vorgestellt werden können. Wenn er trotzdem von ihnen sagt, daß sie vorstellbar sind, so können wir eine Erklärung für diese Darstellungsweise nur in seinem Streben nach Deutlichkeit und Anschaulichkeit finden, daß ihn zu diesem schiefen Bild verleitet hat. Zum Beweis dafür, daß er in dieser Hinsicht eine richtige Anschauung gewonnen hat, führe ich eine gelegentlich seiner Polemik gegen HUME gemachte  Äußerung  an:
    "HUME (21) hat so wenig wie ein anderer Mensch das, was eine Idee oder ein Gedanke ist, sich voll und lebhaft vorstellen können, ohne zugleich ein Objekt dazu zu denken, und im Ernst hat er es wohl nicht geglaubt, daß Ideen solche einzelne abgesonderte Existenzen für sich sind, als sie sich, wie er behauptet, dem unmittelbaren Bewußtsein darstellen."
Im Vorstehenden haben wir also TETENS Anschauung in Bezug auf die Verhältnisbegriffe kennen gelernt, und die Darstellung selbst zeigt uns, daß er sie in einem wesentlich anderen Sinn auffaßt, als KANT die reinen Begriffe in der Habilitationsschrift. Zwar stellt KANT dieselbe Ansicht (§ 8.) wie TETENS auf, wenn er von den reinen Begriffen sagt, daß sie aus dem Bewußtsein eigenen Gesetzen abstrahiert, also erworben sind und zwar, indem wir bei Gelegenheit der Erfahrung auf die Tätigkeit des Bewußtseins reflektieren, aber sein Bestreben, die reinen Verstandesbegriffe von allen Elementen der Sinnlichkeit zu reinigen, führt ihn weiter. Es bleibt ihm nicht verborgen, daß der psychologische Vorgang in uns, der die innere Erfahrung ausmacht, selbst auf Erfahrung beruth. Werden nun die Gesetze des Verstandes aus der inneren Erfahrung durch Selbstbeobachtung erkannt, so sind sie nicht unabhängig von der Sinnlichkeit entstanden; um sie daher gänzlich von aller Erfahrung freizumachen, erklärt KANT, daß die Gesetze des Intellekts zu aller Erfahrung hinzugebracht werden, da sie von der Natur des Intellekts selbst  gegeben  werden. § 6: "dantur per ipsam naturam intellectus". Diese letztere Darstellung ist die allein konsequente, denn nur unter dieser Bedingung ist es möglich, daß das Korrelat der reinen Begriffe der  mundus intelligibilis  ist, nur wenn der Verstandesbegriff von aller Sinnlichkeit abstrahiert, kann er sich im Sinne KANTs auf das Gedachte beziehen. Mit dieser Auffassung kontrastiert aber die Meinung TETENS'. Denn nach letzterem entstehen die reinen Begriffe bei der Gelegenheit des Beziehens von Vorstellungen aufeinander, damit ergibt sich von selbst die Einschränkung derselben auf Erscheinungen, durch sie wird daher für TETENS nicht eine symbolische Erkenntnis, nicht eine Erkenntnis der Welt des Seins, möglich, sondern sie haben auf die Wirklichkeit eine gültige Anwendung, nur am Stoff der Anschauung können sie verwirklicht werden, nur auf die Dinge soweit sie Erscheinung sind, bezieht sich die begriffliche Erkenntnis. Dies ist aber der Gebrauch, den die  Kritik  von den reinen Verstandesbegriffen lehrt, wir also auch hier zu konstatieren, daß TETENS' Anschauung in dieser Beziehung einen Fortschritt über die Habilitationsschrift bedeutet, und wollen nun kurz erörtern,  wie sich sein Verhältnis zur Kritik gestaltet. 

Die Aufgabe der kritischen Philosophie KANTs bildet die Lösung des Problems, wie eine Erkenntnis aus Begriffen, unabhängig von der Erfahrung, möglich ist, damit die Tatsache der Erfahrung begreiflich wird. Die Lehre von der sinnlichen Erkenntnis ist in ihrer wesentliche Gestalt schon in der Habilitationsschrift enthalten, KANT nahm sie ohne bedeutende Umgestaltung in die Kritik auf. Schon in jener Schrift hatte er den Standpunkt vertreten, daß durch die Sinnlichkeit allein keine Erkenntnis zustande kommt, sondern daß hierzu eine Verstandestätigkeit erforderlich ist, und diese Trennung von Sinnlichkeit und Verstand wird in der Kritik noch schärfer hervorgehoben. Die sinnliche Vorstellung drückt ihrer Empfindung und Form nach nur die Art aus, wie unser empfängliches Bewußtsein durch den Gegenstand modifiziert wird. Die Vorstellungen werden so aufgenommen, wie es die Beschaffenheit der Sinne, durch welche sie gleichsam hindurchgehen, zuläßt; sie müssen der Natur unserer Sinnlichkeit entsprechend sein, können daher nicht, wie sie ansich sind, erkannt werden, nicht als Ursache, sondern nur als Wirkung, d. h. als Erscheinung. Hierin besteht das Sinnliche an den Erscheinungen, die begriffliche Form, durch welche das Objekt sinnlicher Anschauung erkannt wird, gibt der Verstand.

Auf welche Weise die Anschauung als solche, die vom Verstand noch nicht begrifflich gedacht ist und deren Gegenstand vom perzipierenden Subjekt noch nicht erkannt wurde, den von der Sinnlichkeit gelieferten rohen Stoff, das Mannigfaltige der Einwirkungen, ordnet und welche Stellung TETENS zu dieser wichtigen Frage einnimmt, werden wir später besprechen.

Sehen wir von diesem Punkt ab, so haben wir eine vollständige Analogie zwischen KANTs Anschauung in der Kr. d. r. V. und derjenigen TETENS; denn wir haben schon oben gesehen, daß TETENS dieselbe Unterscheidung zwischen Sinnlichkeit und Verstand macht, wie KANT. Auch nach TETENS beweist die sinnliche Vorstellung nur die Art, wie unsere Seele von einem Gegenstand modifiziert wird und ebenso ist die  Idee  von einer Sache - d. h. der erkannte und bestimmte Gegenstand - die durch Reflexion entstandene Vorstellung in der Beziehung auf ein Objekt. Ohne Sinnlichkeit ist kein Gegenstand gegeben, ohne Verstand kann keiner gedacht werden. Eine gleiche Übereinstimmung herrscht in Bezug auf die Verstandesbegriffe und die durch sie zustande kommende Erkenntnis. Denn in der  Kritik  hat KANT die Ansicht der Abhandlung von 1770 dahin eingeschränkt, daß ein realer Gebrauch der reinen Denkbegriffe nicht eine Erkenntnis der intelligiblen Welt gibt, daß der Verstandesgebrauch nich von der alten Materie sinnlicher Vorstellungen abstrahieren muß, da rein logische Funktionen keine Erkenntnis geben, sondern daß die Verstandesbegriffe ursprünglich aus dem schöpferischen Bewußtsein hervorgegangen sind. In derselben Weise wie TETENS erklärt KANT die reinen Begriff ansich als leere Formen, allein in der Anschauung gewinnen sie Gehalt und Bedeutung; es ist unbedingt ein sinnlicher Stoff nötig, an dem die Begriffe vorstellbar werden, nur aus der Vereinigung von Sinnlichkeit und Verstand kann Erkenntnis entspringen, der Verstand vermag nichts anzuschauen, die Sinne vermögen nichts zu denken (22), beide Erkenntnisarten sind bestimmt abgegrenzt, keine liefert eine Erkenntnis für sich, diese entsteht allein aus ihrer Vereinigung.

Beiläufig bemerken wollen wir, daß sich KANT einer ähnlichen Ungenauigkeit bei der Darstellung der reinen Begriffe schuldig macht, wie TETENS. Wir sahen, daß sie von letzterem als in der Seele ruhende Gedankenreihen bezeichnet wurden und wiesen darauf hin, daß dies mit ihrer Entstehungsart im Widerspruch stehen würde. KANT sagt, "sie liegen als Formen der Anschauung im Bewußtsein bereit", obgleich er ihre Auffassung als angeborene und fertige Formen des Denkens verwirft, sich vielmehr dafür entscheidet, daß die formale Erkenntnis sich erst bei Gelegenheit einer Erfahrung entwickelt. Also kann auch nur der Grund ihrer Entstehung im Bewußtsein liegen.

In Bezug auf die "Verhältnisbegriffe" besteht also das Verdienst TETENS' darin, daß er sie im Allgemeinen wenigstens richtig dargestellt und auf ihre hohe Bedeutung für die Erkenntnistheorie (23) hingewiesen hat. Er war sich auch der Wichtigkeit und Neuheit dieser Lehre, die spontan aus seinen Untersuchungen hervorgegangen ist, sehr wohl bewußt, und spricht dies selber aus, indem er sagt, daß durch seine Entwicklung der Verhältnisbegriffe "der Umfang und die Grenzen des Verstandes unter einem neuen Gesichtspunkt dargestellt würden."

In Gemäßheit seiner in der Vorrede zur Kr. d. r. V. enthaltenen Erklärung (24), eine Kritik des Vernunftvermögens überhaupt, in Anbetracht aller Erkenntnisse unabhängig von der Erfahrung, zu geben, berücksichtigt KANT die empirische Erkenntnis erst in zweiter Linie. KANT hat das Bestreben, das wir bei TETENS wohl auch finden, aber ohne den gleichen Erfolg, die Grenzlinien der verschiedenen philosophischen Disziplinen genau festzustellen. "Es ist nicht Vermehrung (25), sondern Verunstaltung der Wissenschaften, wenn man ihre Grenzen ineinander laufen läßt"; er behandelt demnach die empirische Erkenntnis nur insofern, als er an ihr den Gegensatz zur Erkenntnis  a priori  dartut. Eine Erkenntnis ist empirisch (26), heißt, sie ist  a posteriori,  aus der Erfahrung entnommen und Begriffe sind empirisch, wenn Empfindung (27), (die die wirkliche Gegenwart des Gegenstandes voraussetzt) darin enthalten ist (28).

TETENS weiß nicht, wie aus den vielen angeführten Beispielen ersichtlich ist, wohin er die Grenze zwischen reinen und empirischen Begriffen setzen soll. Er gibt daher auch kein allgemeines Kriterium für ihre Erkennbarkeit, sondern behilft sich mit der Ausflucht, man müsse in jedem einzelnen Fall unterscheiden, mit welcher von beiden Begriffsarten man es zu tun hat. Es könnte scheinen, als ob dies einen Widerspruch mit dem über die reinen Begrife Gesagten involviert, aber man muß das eigentümliche Prinzip TETENS' berücksichtigen, wonach er jede geistige Tätigkeit danach klassifiziert, in welchem Maße die Denkkraft wirksam ist. Seine Ansicht geht nun dahin, daß bei den empirischen Begriffen die Verstandestätigkeit geringer ist, weil hier das Objekt der äußeren Wahrnehmung gegeben ist, und wir diese Begriffe durch die einfache Operation der Abstraktion gewinnen, während wir zu den Begriffen  a priori  nicht durch einen solchen einfachen Akt gelangen, denn zur reflektierenden Selbstbeobachtung gehört gleichsam eine größere Anstrengung des Geistes. Es ist ganz natürlich, daß TETENS auf diese Weise nicht zu einer bestimmten Definition gelangen kann, denn er sucht da ein Unterscheidungsmerkmal, wo es kein solches gibt; obgleich ihm seine eigene Herleitung der Verstandesbegriffe, und im Gegensatz hierzu die Entstehung empirischer Begriffe durch Abstraktion aus der Erfahrung, der notwendigen Gültigkeit, die er den einen zuschreibt, der zufälligen der anderen, das wahre Unterscheidungsmerkmal hätte an die Hand geben müssen. Aus seiner Darstellung geht hervor, daß sich der empirische Gebrauch des Verstandes unmittelbar auf den durch die Sinnlichkeit gegebenen Gegenstand bezieht, durch ihn werden die Erscheinungen miteinander verglichen. Die Möglichkeit, verschiedene Vorstellungen zur Einheit eines Gegenstandes zu verknüpfen, liegt im Assoziationsvermögen. Hierdurch werden aber nur die Verhältnisse der Erscheinungen erkannt, welche in ihnen selbst liegen, eine Erkenntnis, die zufällig ist und nicht Anspruch auf Allgemeinheit und Notwendigkeit machen kann, wie die Erkenntnis aus reinen Begriffen.

Wenn also TETENS den letzterwähnten Gesichtspunkt des Empirischen, aus der Erfahrung Entnommenen, von einem apriorischen, Dem Geist Ursprünglichen, in Bezug auf die Begriffe nicht wie es KANT tut, als leitenden hinstellt, so macht er doch diesen Unterschied und hebt ihn in schärferer Weise da hervor, wo er von den Urteilen selbst spricht.

Nach TETENS sind die bloßen Wahrnehmungsurteile nur für das einzelne perzipierende Subjekt gültig.
    "Es mag notwendig dem gemeinen Verstand vorkommen, daß die Körper schwer sind, wenn ich aber die Vorstellung der Schwere von der des Körpers trenne, so habe ich zwei verschiedene Ideen, die durch keine andere Beziehung verbunden sind, als durch die Verknüpfung in einer Vorstellung. Ich kann die Vorstellung des Körpers haben ohne die der Schwere, und keine Notwendigkeit im Verstand zwingt mich dazu, dem Körper Schwere beizulegen. Um zu diesem Urteil zu gelangen, muß ich erst den Druck des Körpers (29) erfahren haben."
Das heißt, dieses Urteil gründet sich allein auf Erfahrung, und in einem solchen Urteil ist der Zusammenhang zwischen Subjekt und Prädikat, das Urteil als solches, aus gegebenen Wahrnehmungen, der Erfahrung, abgeleitet. Die Erfahrung ist ein hinreichender Erklärungsgrund für die Gültigkeit und Rechtmäßigkeit eines Urteils, aber die strenge und unbedingt notwendige Allgemeinheit haben nur Erkenntnisse aus reiner Vernunft. Zu letzteren zählt TETENS die geometrischen Lehrsätze
    "und alle ihnen darin ähnliche, daß die Verbindung des Prädikats und Subjekts nicht anders von dem nach seinem Naturgesetz denkenden Verstand stattfinden kann, als es wirklich geschieht."
Die Erfahrung zeigt uns die Dinge lediglich in ihrem Zusammensein, aber nicht in ihrem inneren und notwendigen Zusammenhang, ebenso hat sie es nur mit einzelnen Fällen und nicht mit der Gesamtheit aller möglichen Fälle zu tun, sie kann daher ihren Urteilen den Charakter der Notwendigkeit und Allgemeinheit nicht verleihen; vielmehr sind es unsere eigenen Gesetze, die Gesetze unseres Geistes, die die Verknüpfung zustande bringen, durch welche zwei Vorstellungen in einen notwendigen Zusammenhang gebracht werden. Weil dieser Zusammenhang auf einer Denknotwendigkeit beruth,, weil ein "Andersdenkenkönnen" unmöglich ist, weil das Urteil nicht in der Natur der Wahrnehmungen begründet ist, die zufällig und willkürlich sein können, deshalb ist es allgemein und notwendig.

Auch nach der LEIBNIZ-WOLFFschen Schule sind die mit Notwendigkeit gültigen Sätze unabhängig von den Sinnen und stammen nicht aus der Erfahrung, obgleich sie erst durch eine Vermittlung der Sinne zum Bewußtsein gebracht werden. Aber eben wegen ihrer unbedingten Gewißheit wurden sie für angeborene Ideen erklärt, die allerdings erst infolge der Sinnestätigkeit in Kraft treten. Dem ersteren stimmt TETENS bei, nicht aber der letzteren Behauptung, sondern findet den Beweis für die Notwendigkeit dieser Erkenntnisse darin, daß ihr Ursprung im gesetzmäßigen Denken des Verstandes und ihre Gewißheit in der Denknotwendigkeit beruth.

Diese Auffassung der empirischen und reinen Erkenntnis ist also wesentlich verschieden von der in der bisherigen Philosophie gebräuchlichen und steht in einem ziemlich engen Zusammenhang mit der KANTs. Denn auch nach KANT wird eine empirische Tatsache durch Wahrnehmung oder den Nachweis ihres Zusammenhangs mit der Wahrnehmung bewiesen. Aber die Erfahrung zeigt uns lediglich eine zufällige Verbindung von Erscheinungen, den Charakter der Notwendigkeit und Allgemeinheit empfangen Erkenntnis vom Geist, in dem sie entstehen: das Prinzip, das sie ermöglicht, liegt in den Erkenntnisformen. Von uns selbst wird der Begriff, der ein Stammbegriff der reinen Vernunft ist, hinzugetragen. In demselben Sinn wie hier KANT, stellte auch TETENS die Formen des reinen Denkens als die Prinzipien hin, aus welchen allgemeine und notwendige Erkenntnisse hervorgehen, in gleicher Weise wie KANT weist TETENS auf die Geometrie hin, als eine Wissenschaft, deren Sätze insgesamt mit dem Bewußtsein der Notwendigkeit verbunden sind, und kann deswegen allerdings mit vollem Recht behaupten, die Grenzen des Verstandes unter einem neuen Gesichtspunkt, denselben, den KANT nach ihm einnahm, dargestellt zu haben.

Aber ebenso richtig ist die Vermutung von TETENS, daß hiermit noch keine absolute Klarheit über diesen Gegenstand geschaffen ist. Er bemüht sich zwar, den Nachweis beizubringen, daß sich Begriffe, die doch zunächst nur die Gesetzmäßigkeit des Denkens ausdrücken, allgemein auf Dinge beziehen können, gelangt jedoch in seiner Argumentation nicht weiter als bis zu der Behauptung, daß das Dasein eines Verstandes, der Widersprechendes denkt, ein ebensolcher Widerspruch ist, wie die Existenz eines widersprechenden Objekts. Warum der Verstand seine Widerspruchslosigkeit auf die Dinge überträgt, mit welchem Recht wir reine Begriffsverbindungen auf Objekte außerhalb des Verstandes anwenden, das sind Fragen, die sich TETENS überhaupt nicht stellt, weil er in der Anschauung befangen ist, daß das subjektiv Notwendige auch eine notwendige Gültigkeit in Bezug auf Objekte haben muß.

Dieses Problem zu lösen bildet aber die Hauptaufgabe der Kritik, und zwar geschieht dies durch die Deduktion der reinen Verstandesbegriffe.
    "Die Deduktion (30) hat das Verhältnis des Verstandes zur Sinnlichkeit und mittels derselben zu allen Gegenständen der Erfahrung, mithin die objektive Gültigkeit seiner reinen Begriffe, begreiflich zu machen."
Die Vereinigung zweier so heterogener Vermögen wie Sinnlichkeit und Verstand wird bewirkt durch die transzendentale Synthese der Einbildungskraft. Die Einbildungskraft besitzt nicht nur Rezeptivität wie die Sinne, sondern auch Spontaneität wie der Verstand. -

Bei TETENS ist die Einbildungskraft das Vermögen, Vorstellungen zu reproduzieren, und ist als solches ein selbsttätiges Seelenvermögen, das nichts von der Empfänglichkeit der Sinne an sich hat, dem folglich auch eine solche vermittelnde Stellung nicht zufallen konnte.

Nach KANT hat die Einbildungskraft sowohl von der Sinnlichkeit als auch vom Verstand etwas; die Verbindung zwischen beiden vollzieht die Einbildungskraft vermöge der Vorstellung der Zeit, welche einerseits apriorisch, andererseits sinnlich ist. Damit ist die notwendige Beziehung der Form der Erscheinung der Dinge zur Einheitsfunktion des Bewußtseins dargelegt. Die Begriffe, welche in der Funktioni des Denkens entspringen und sich in den Formen der Anschauung betätigen, sind mittels dieser Formen von den Gegenständen der Erscheinung gültig und notwendig. Die Zeitform vermittelt zwischen Begriff und Anschauung, da die Zeit zugleich Form der inneren und äußeren Erfahrung und somit das gemeinsame Merkmal beider ist. In dieser Hinsicht nennt KANT die Zeitform das Schema der reinen Begriffe. Durch dieses Schema läßt sich jede Kategorie auf die Erscheinung anwenden.



Als Resultat der bisherigen Betrachtung können wir also sagen, daß TETENS' Erkenntnistheorie in gewisser Beziehung, wie eingangs behauptet und in der Darstellung nachgewiesen ist, eine mittlere Stellung zwischen der Habilitationsschrift und der Kritik einnimmt, daß sie teilweise mit den Anschauungen, die die Kritik enthält, völlig übereinstimmt, daß aber andererseits, namentlich in Bezug auf die objektive Gültigkeit der Vernunftbegriff, die Auffassung TETENS' von der KANTs nicht nur abweicht, sondern weit hinter derselben zurückbleibt.
LITERATUR: Otto Ziegler, Johann Nicolaus Tetens' Erkenntnistheorie in Beziehung auf Kant, Leipzig 1888
    Anmerkungen
    1) FRIEDRICH HARMS, Abhandlung über Tetens' Psychologie, a. a. O., Seite 127
    2) 1. Versuch, Seite 12
    3) KANT selbst schreibt hierüber an MARCUS HERZ: (Kant-Ausgabe von ROSENKRANZ und SCHUBERT, Teil 2, Seite 49. - Aus dieser Ausgabe sind alle Zitate entnommen) "Die Kritik der reinen Vernunft enthält den Ausschlag aller mannigfaltigen Untersuchungen, die  von den Begriffen anfingen, welche wir zusammen unter der Benennung des mundi sensibilis und intelligibilis  abdisputierten (HERZ war KANTs Opponent gewesen), und es ist mir eine wichtige Angelegenheit, demselben einsehenden Mann, der es würdig fand, meine Ideen zu bearbeiten und so scharfsinnig war, darin am tiefsten hineinzudringen, diese ganze Summe meiner Bemühungen zur Beurteilung zu übergeben."
    4) Brief HAMANNs an HERDER vom 17. Mai 1779 in J. BONA-MEYER, Seite 291
    5) ROSENKRANZ und SCHUBERT, Teil 11, Seite 43
    6) WALTHER SCHLEGTENDAL, Johann Nicolaus Tetens' Erkenntnistheorie, Inaugural-Dissertation, Halle 1885.
    7) KANT, § 10, Intuitus nempe mentis nostrae semper est passivus etc.
    8) a. a. O. Seite 130, siehe auch Seite 31
    9) Seite 299, a. a. O.
    10) Wie schon aus den angeführten Stellen hervorgeht, gebraucht TETENS Vorstellungen, Empfindungen, Bilder, Eindrücke, Wahrnehmungen, Empfindungsvorstellungen als Synonyma.
    11) 7. Versuch, Seite 486
    12) Seite 152, 2. Teil
    13) Es ist bemerkenswert, daß TETENS ebenso wie KANT als Kriterium der von der Erfahrung unabhängigen Erkenntnis "Notwendigkeit und Allgemeinheit ansieht, obgleich bei TETENS dieses Prinzip nicht mit der Strenge, wie es von KANT geschieht, durchgeführt wird. TETENS läßt es unbestimmt, ob nicht auch einigen aus der Erfahrung geschöpften Sätzen Notwendigkeit und Allgemeinheit zuzusprechen ist.
    14) Seite 336
    15) Seite 301
    16) Seite 311
    17) Seite 309
    18) Seite 305
    19) Seite 339
    20) Seite 336
    21) Seite 511
    22) Kr. d. r. V., a. a. O., Seite 56
    23) Von einer Aufzählung derselben, wie KANT eine solche versucht hat, sieht TETENS ab.
    24) 2. Teil, Seite 8
    25) 2. Teil, Seite 665
    26) 2. Teil, Seite 649
    27) 2. Teil, Seite 55
    28) Der Tadel, den KANT in der transzendentalen Methodenlehre ausspricht, kann sehr wohl auch gegen TETENS gerichtet sein. Seite 649: "Man muß indessen gestehen, daß die Unterscheidung der zwei Elemente unserer Erkenntnis, deren die einen völlig a priori in unserer Gewalt sind, die anderen nur a posteriori aus der Erfahrung entnommen werden können, selbst bei Denkern von Gewerbe nur sehr undeutlich blieb und daher niemals die Grenzbestimmung einer besonderen Art von Erkenntnis, mithin nicht die echte Idee einer Wissenschaft, die so lange und so sehr die menschliche Vernunft beschäftigt hat, zustande bringen konnte."
    29) KANT gebraucht (Kr. d. r. V., Seite 21, Einleitung) dasselbe Beispiel, um ein Erfahrungsurteil zu charakterisieren, hauptsächlich aber, um an ihm den Unterschied zwischen synthetischen und analytischen Urteilen darzulegen. Diese letztere Unterscheidung findet sich bei TETENS nicht.
    30) 2. Teil, 13. Versuch, Seite 114.