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Psychologische Streitfragen [ 5 / 5 ]
III. Paul Natorps Einleitung in die Psychologie 1. In einem früheren Heft dieser Zeitschrift (1) habe ich eine Analyse des Bewußtseins als solchen zu geben versucht und dabei insbesondere die doppelte Einheit hervorgehoben, die der Bewußtseinsform im Verhältnis zum Bewußtseinsinhalt zukommt. Diese Arbeit würde von Grund auf verfehlt sein, wenn PAUL NATORP mit den Ausführungen Recht hätte, die er im vierten und fünften Paragraphen seiner "Einleitung in die Psychologie nach kritischer Methode", Freiburg/Breisgau 1888, gibt. NATORP unterscheidet in der Tatsache des Bewußtseins zwei Seiten: den Inhalt, dessen man sich bewußt ist, und das Bewußt-Sein desselben, seine Beziehung auf das Ich. Diese zweite Seite bezeichnet er passenderweise durch den besonderen Ausdruck "Bewußtheit". Von der Bewußtheit nun behauptet er, daß sie nicht Inhalt des Bewußtseins und daher natürlich auch nicht Gegenstand des Erkennens werden kann. Das Ich ist der gemeinsame Bezugspunkt zu allen bewußten Inhalten, es kann also selbst nicht Inhalt des Bewußtseins werden; das Ich ist allem Gegenstand gegenüber dasjenige, dem etwas Gegenstand ist, es läßt sich also nicht selbst zum Gegenstand machen (Seite 11f). Die Definition, daß das Ich dasjenige ist, welches sich selber zum Objekt hat, ist grundfalsch. "Das Ich ist niemals Objekt, weder für Anderes, noch, was mir der Gipfel des Unmöglichen scheint, für es selbst" (Seite 15). Daher kann "das Subjekt des Bewußtseins und die Natur der Bewußtheit überhaupt kein Objekt einer eigentümlichen psychologischen Untersuchung bilden" (Seite 32). So kann NATORP den Gegenstand der Psychologie von vornherein lediglich in den Inhalten des Bewußtseins finden. Wie er hierbei näher verfährt, werden wir weiterhin sehen. Diese von NATORP vertretene Leugnung der Möglichkeit, das Subjekt des Bewußtseins zu erkennen, ist ein wesentliches Bestandstück der kantischen Erkenntnistheorie. In der transzendentalen Apperzeption - so lehrt KANT - weiß ich nicht, wie ich mir erscheine, noch wie ich an mir selbst bin, sondern nur, daß ich bin. Und diese Vorstellung ist kein Erkennen - denn hierzu wäre eine Anschauung nötig -, sondern bloß ein Denken. "Das Bewußtsein seiner selbst ist also noch lange nicht eine Erkenntnis seiner selbst." Er nennt es "sehr einleuchtend", daß "ich dasjenige, was ich voraussehen muß, um überhaupt ein Objekt zu erkennen, nicht selbst als Objekt erkennen kann". So findet also nach KANT im Selbstbewußtsein bloß ein Denken, ein "intellektuelles Vorstellen", aber kein Erkennen seiner selbst statt. (2) Viel unzweideutiger noch äußert sich SCHOPENHAUER. Dieser bezeichnet gleich zu Beginn seines Hauptwerkes das Subjekt als dasjenige, was alles erkennt und von keinem erkannt wird (3). Eben weil es das Erkennen ist, ist das Subjekt durchaus unerkennbar (4). Gegen die Ungegenständlichkeit und Unerkennbarkeit des Bewußtseinssubjekts spricht erstens schon das tatsächliche Verhalten derer, die diese Lehre vertreten. Tatsächlich nämlich machen sie das von ihne als ungegenständlich und unerkennbar Ausgegebene zum Gegenstand mannigfacher Aussagen, behandeln es also als Erkenntnisgegenstand. Wenn NATORP von der Bewußtheit aussagt, daß sie sich einerseits vom Inhalt des Bewußtseins unterscheidet, andererseits aber unabrennbar zu ihm gehört, daß sie unerklärlich, kaum beschreibbar ist, daß sie die eine und einzigartige Beziehung des jedesmaligen Bewußtseinsinhaltes wie auf ein Zentrum ist, daß sie nicht in der Zeit vorgeht, sondern die Zeit in ihr besteht, daß sie nicht als Energie und Tätigkeit aufgefaßt werden darf usw. (Seite 13, 30, 112 usw.), so hat er sich hiermit doch offenbar die Bewußtheit als Inhalt seines Bewußtseins gegenübergestellt und so zum Gegenstand des Erkennens gemacht. Wenn es wahr wäre, daß sich die Beziehung auf das Ich "nicht selbst wiederum zum Gegenstand machen" läßt, so dürfte NATORP überhaupt von ihr nicht ernsthaft reden. Die Bewußtheit dürfte in seiner Philosophie nicht als ein bestimmt unterschiedener und charakterisierter Begriff vorkommen. NATORP wird freilich nicht zugeben, daß seine Aussagen über die Bewußtheit unter den Begriff des Erkennens fallen. Dann möchte ich aber gern hören, wodurch sie sich von Erkenntnissen unterscheiden. Und außerdem: mag er auch jene Aussagen nicht zum Erkennen rechnen, so hat er in ihnen doch zweifellos mindestens die Bewußtheit zum Inhalt seines Bewußtseins gemacht. Er hat seine Aufmerksamkeit auf sie gelenkt, sie sich also doch gegenübergestellt, zum Gegenstand gemacht. NATORP widerspräche also in seinen Behauptungen über die Bewußtheit selbst dann, wenn man den Begriff des Erkennens nicht auf sie ausdehnen wollte, dennoch seinem grundlegenden Satz, daß sich die Bewußtheit nicht zum Inhalt des Bewußtseins machen läßt. Sodann aber kann jeder, der sich die unbefangene Selbstwahrnehmung nicht durch übertreibende und spitzfindige Konsequenzenzieherei verdorben hat, durch fortwährende Proben an sich selbst erfahren, daß er in der Tat imstande ist, auf sich als Bewußtseinssubjekt aufmerksam zu sein, über sich nach dieser Seite hin nachzudenken. Und er muß sich hierbei sagen: indem ich dies tue, mache ich, wie vorher mein Bewußtsein vielleicht eine Frage des praktischen Lebens oder der Mathematik zu seinem Gegenstand hatte, jetzt genau in demselben Sinn meine Bewußtheit selbst zum Gegenstand meines Bewußtseins. Und er wird darin nichts Unerhörtes finden, denn ihm ist klar, daß Bewußtsein nichts anderes ist als dieses Reflexivum: seiner selbst bewußt sein, und daß also auch im einfachsten, dumpfesten Bewußtseinsakt im Grunde das Bewußtsein sich selbst zu seinem Inhalt hat - wenn auch in einer der Aufmerksamkeit völlig entzogenen Weise. Auch NATORP hebt hervor: "Bewußt-sein heißt Sich-bewußt-sein". Ich meine nun: soll diese Gleichung einen Sinn haben, so kann sie doch nur besagen, daß zum Bewußtsein dies gehört, sich selbst im Bewußtsein - dunkler oder deutlicher - zu haben, seiner selbst inne zu sein, sich selbst vorzustellen und dgl. Ich kann auch den von HERBART gegen FICHTE erhobenen, von NATORP mit ausdrücklicher Billigung wiederholten Einwand nicht gelten lassen, daß das sich vorstellende Ich darum, weil im Sichvorstellen eine Einschachtelung der reflexiven Tätigkeit in infinitum liegt, eine Absurdität ist (Seite 14f; vgl. Seite 18). Es ist unleugbar, daß in dem sich vorstellenden Ich als formale Konsequenz die unendliche Reihe: das Vorstellen des Vorstellens des Vorstellens usw. enthalten ist. Allein diese leere, langweilige Wiederholung wird nicht zerstörend auf jenen Begriff, weil durch die ganze psychische Einrichtung des Ich dafür gesort ist, daß jene Fortsetzung der Reihe in infinitum nie zustande kommt, und auch die Tendenz nicht da ist, sich mit dieser unnützen Fortsetzung abzuquälen. Das Ich findet kaum je eine Veranlassung, über die beiden ersten Glieder der Reihe - das Sichvorstellen und das Vorstellen des Sichvorstellens - hinauszugehen, und wollte es die Fortsetzung dieser Reihe um jeden Preis immer weiter treiben, so würde doch sehr bald der Versuch, diese Wiederholerei immer weiter fortzusetzen, an der Unmöglichkeit scheitern, sich bei der Häufung des Vorstellens vom Vorstellen des Vorstellens vom Vorstellen usw. überhaupt noch irgendetwas denken zu können. Man braucht gar nicht weit in der Reihenfolge der Glieder fortzuschreiten, um bei einem leeren, von einer bestimmten Vorstellung nicht mehr begleiteten Wortschwall anzugelangen. So ist also jene Fortsetzung der Reihe in infinitum zwar eine in einem Begriff vom sich vorstellenden Ich eingekapselte formal logische Konsequenz, aber eine harmlose Konsequenz, zu deren Ausführung es tatsächlich wegen des Unnützen und Langweiligen, das sie hat, an jedem Antrieb fehlt, und die außerdem vermöge der Einrichtung unseres Bewußtseins gänzlich unausführbar ist. In diesen Erwägungen sehe ich die Widerlegung jenes HERBART-NATORPschen Entwurfes. Mit manchem, was NATORP zur Begründung seiner Behauptung vorbringt, hat er zweifellos Recht; allein das zu Beweisende folgt nicht daraus. Ich befinde mich in voller Übereinstimmung mit ihm, wenn er sagt: "Wer sein Bewußtsein noch sonst irgendwie zu ertappen vermag als im Dasein eines Inhaltes für ihn, dem kann ich es nicht nur nicht nachtun, sondern mir auch gar nicht denken, was er bei sich erleben mag" (Seite 18) (5); oder wenn er hervorhebt, daß ich mich und mein Hören für sich nicht betrachten kann, ohne an den Ton zu denken (Seite 18). Allein folgt dann aus dem Satz, daß sich das Bewußtsein nicht vom Bewußtseinsinhalt trennen läßt, das Weitere, daß wir uns unsere Bewußtseinsform als solche nicht sollen vorstellen können? Ich reiße meine Bewußtseinsform nicht von ihrem Inhalt los, wenn ich auf sie meine Aufmerksamkeit richte und sie so zum Inhalt meines Bewußtseins mache. Sie bleibt nach wie vor unabtrennbar am Inhalt haften; nur mache ich dabei nicht die Inhalte des Wahrnehmens, der Erinnerung und dgl. zum Gegenstand meines Erkennens, sondern - hiervon absehend - die Bewußtheit als solche. Es ist ein rein formalistisches Folgern, wodurch NATORP zu seiner Lehre kommt. Da das Ich allem Inhalt gegenübersteht, so soll es nicht selbst Inhalt des Bewußtseins werden können; da es dasjenige ist, für das etwas Gegenstand wird, so soll es selbst nicht Gegenstand sein können. Diese Folgerungen sind machtlos angesichts der innerlich unmittelbar wahrnehmbaren Tatsache, daß zu dem, was für das Bewußtsein Inhalt und Gegenstand werden kann, auch die Bewußtseinsform selbst gehört. Es ist überflüssig, nun auch noch besonders darauf hinzuweisen, daß wir uns auch das Wahrnehmen, Vorstellen, Denken als solches - also abgesehen von dem wahrgenommenen, vorgestellten, gedachten Inhalten - zum Gegenstand unseres Bewußtseins machen können. NATORP leugnet folgerichtig auch das (Seite 15f). (6) 2. In Verbindung mit der Unerkennbarkeit der Bewußtseinsform tritt bei NATORP eine weitere Behauptung auf, gegen die sich mir gleichfalls schwere Bedenken zu erheben scheinen. NATORP leugnet, daß es verschiedene Arten der Bewußtheit gibt.
Man sieht: NATORP verwirft ohne genau zu sondern, sowohl die Qualitäts- als auch die Intensitätsunterschiede des Bewußtseins. Ich frage zunächst, ob es wirklich so einleuchtend ist, wie NATORP mein, daß alles Bewußtsein qualitativ gleich ist. Mir erscheint diese Annahme zumindest sehr zweifelhaft. Die ungezwungene Betrachtung der Bewußtseinsvorgänge führt doch wohl dahin, von den Inhalten des Bewußtseins dessen Verhaltensweisen gegenüber den Inhalten zu unterscheiden. Niemand darf zweifeln, daß die Gestalten, Farben, Töne, mag er sie wahrnehmen oder sie in Form von Erinnerungen und Phantasiebildern vorstellen oder sie zu Begriffen verdünnt haben, zum Inhalt seines Bewußtseins gehören. Hier liegt ein unzweideutiger Bewußtseinsinhalt vor. Hier handelt es sich überall um ein klares Was, um ein Gegenüberstehendes, das sich nicht in ein Wie verwandeln läßt. Es wäre sinnlos, zu sagen, die farbigen Gestalten, die wir sehen, seien lediglich die Art und Weise, wie sich unser Ich zu seinem Bewußtseinsinhalt verhält. Ebenso werden wir urteilen, wenn wir uns die Schicksale, die Bestrebungen und Taten unserer Nebenmenschen vorstellen. Auch hier liegt ein unzweideutiges Was vor; es wäre sinnlos, z. B. in dem Vorstellungsinhalt: "der Wahnsinn meines Freundes" eine Verhaltens- oder Reaktionsweise meines Bewußtseins in Bezug auf seinen Inhalt zu sehen. Ganz anders liegt die Sache, wo es sich um meine Lust und Unlust handelt. Hier ist es nicht sinnlos, sondern vielmehr natürlich und ungekünstelt, zu urteilen, daß man es mit einer Reaktionsweise des Bewußtseins, mit etwas, das auf die Seite der Bewußtheit und nicht des Inhalts als solchen fällt, zu tun hat. Lust und Unlust ist eine Art und Weise, den Bewußtseinsinhalt zu spüren; die Bewußtheit selber gibt sich darin ihre Stellung zu ihrem Inhalt. Es wäre zumindest gekünstelt, wollte man Lust und Unlust als ein Was betrachten, das dem Bewußtsein gegenübersteht. Die Lust ist kein Gegenstand, den ich empfinde, sondern das Wie des Empfindens, die Art und Weise, wie sich das Bewußtsein dabei befindet. Jedenfalls besteht zwischen den Gestalten, Farben, Tönen auf der einen Seite und der Lust und Unlust auf der anderen der prinzipielle Unterschied, daß das, was dort als sinnlos erscheint, sich hier als der unmittelbaren Wahrnehmung entsprechend erweist. Es ist hier nicht meine Aufgabe zu untersuchen, in wieviel qualitativ verschiedenen Weisen die Bewußtheit erscheint. Mir genügt, überhaupt nur zu zeigen, daß es qualitative Unterschiede in der Bewußtheit gibt. Und dies scheint mir aus dem Beispiel von Lust und Unlust hervorzugehen. Lust und Unlust stehen in ihrem Verhältnis zur Bewußtheit nicht auf gleicher Stufe mit Gestalten, Farben, Tönen; sie betreffen vielmehr die Aufnahme des Inhalts durch das Bewußtsein. Und da Lust und Unlust nicht intensiv, sondern qualitativ voneinander unterschieden sind, so haben wir es hier mit einem an der Bewußtheit vorhandenen qualitativen Unterschied zu tun. Und es wird sicherlich nicht bei diesem einen qualitativen Unterschied bleiben. Betrachtet man z. B. das Begehren, Streben, Wollen, so wird man nicht umhin können, die in allen diesen Vorgängen liegende Richtung des Bewußtseins auf Verwirklichung als eine eigentümliche qualitative Stellung des Bewußtseins zu seinen Inhalten anzusehen. Und ebenso wird man wohl allem Urteilen und Denken eine eigentümliches Verhalten des Bewußtseins zu seinem Inhalt als zugrunde liegend finden: die Anerkennung der Gültigkeit des jeweilig vorliegenden Inhalts. Doch ist es hier - wie gesagt - nicht meine Aufgabe, sämtliche oder auch nur die hauptsächlichsten qualitativen Unterschiede des Bewußtseins aufzusuchen. Nur das Vorhandensein solcher Unterschiede überhaupt sollte wahrscheinlich gemacht werden. Vor einem Mißverständnis freilich wird man sich zu hüten haben. Die qualitativen Unterschiede des Bewußtseins sind nicht so vorzustellen, als ob sich das Bewußtsein in vielerlei Arten spaltet und selbst nur als Abstraktion seinen konkreten Inhalten gegenübersteht, wie etwa die Farbe als solche nur eine Abstraktion aus den Einzelfarben ist. Es würde dies dem Tatbestand, den wir unmittelbar wahrnehmen, nicht entsprechen. Vielmehr werden wir uns das Verhältnis der Bewußtheit zu ihre qualitativen Unterschieden so zu denken haben, daß jene in ihren qualitativen Besonderungen doch zugleich als ungeteilt erhalten bleibt. Mein Bewußtsein verliert sich nich an seine qualitativ verschiedenen Äußerungen, sondern es bleibt in ihnen als in sich gleiche Einheit gegenwärtig. Von demselben Mittelpunkt gehen gleichsam qualitativ verschiedene Äußerungen aus, doch bleibt jener Mittelpunkt überall in ihnen in ungeteilter Einheit. Es mag daher auch jener Schein, als ob die Bewußtheit qualitativ unterschiedslos sei, mit daraus entspringen, daß sich die Aufmerksamkeit ausschließlich auf diese ungeteilte Eiheit richtet. Doch mag ich mit meiner Vorstellung von dieser Sache Recht haben oder nicht: soviel scheint mir unfraglich, daß so subtile und schwer zu entscheidende Fragen nicht auf die Grundgestaltung der Psychologie einen wesentlichen Einfluß haben, nicht zu Lebensfragen der Psychologie erhoben werden dürfen. Ich halte es für völlig gefahrlos, auch die Bewußtheit als solche der Psychologie als Untersuchungsgegenstand zuzuweisen. Denn selbst, wenn NATORP darin Recht hätte, daß sich von der Bewußtheit nichts aussagen läßt, so würde dann eben die Psychologie bei ihrem Versuch, die Bewußtheit zu erörtern, auf diese Wahrheit kommen. Scheidet man mit NATORP die Untersuchung der Bewußtheit von vornherein aus der Psychologie aus, so stellt man diese Wissenschaft auf eine äußerst unsichere und disputable Grundlage. Es ist daher wohl zweckmäßiger, zu sagen, die Psychologie habe die Bewußtseinsvorgänge - ein Ausdruck, der den Inhalt und die Form des Bewußtseins begreift - zu untersuchen. Auch die Frage, ob das Bewußtsein Identitätsunterschiede aufweist, läßt sich nicht so glattweg verneinen, wie dies NATORP tut. Namentlich mit Rücksicht auf die Vorgänge der Aufmerksamkeit legt sich mir die Annahme von Identitätsunterschieden nahe. Ich stimme LOTZE darin zu, daß die Grade der Aufmerksamkeit sich stets auf Grade des Unterscheidens und Verknüpfens, der beziehenden Tätigkeit, wie er sagt, zurückführen lassen (7). Allein durch diese Auffassung wird es nicht unmöglich gemacht, außerdem noch anzunehmen, daß mit der Ausübung des Unterscheidens und Verknüpfens zugleich ein Wechse in den Intensitätsgraden des Bewußtseins verbunden ist. Sicherlich wäre es ungenügend und oberflächlich, die Aufmerksamkeit bloß durch die Zunahme von Bewußtseinsintensität erklären zu wollen. Alles es ist nicht so ohne weiteres von der Hand zu weisen, daß die Vorgänge, in denen die Aufmerksamkeit sachlich besteht, nebenher eine Steigerung der Intensität des Bewußtseins mit sich führen. Betrachte ich mein Bewußtsein im Zustand des halben Träumenes vor dem Einschlafen, im Zustand des gewöhnlichen Aufmerkens und in dem der hochgespannten Aufmerksamkeit, so kann ich mich nicht des Eindrucks erwehren, daß das Bewußtsein selber in verschiedener Intensität vorhanden ist. Ich weiß wohl, daß bei geschärfter Aufmerksamkeit auch verschiedene Muskelempfindungen zum Eindruck der Gespanntheit beitragen. Gleichwohl scheint daneben auch die Bewußtheit selbst an Intensität zuzunehmen. Übrigens dürfte die Frae, ob es Intensitätsunterschiede des Bewußtseins gibt, für die Psychologie eine ziemlich untergeordnete Bedeutung haben. 3. Ist auf diese Weise bei NATORP die Bewußtseinsform aus dem Gegenstand der Psychologie ausgeschieden, so tritt weiterhin bei ihm eine noch weit stärkere Verkürzung der Psychologie dazu. Oder vielmehr: die Psychologie wird überhaupt aus dem Reich der eigentlichen, d. h. erklärenden Wissenschaften ausgeschlossen. Wenn man unter Wissenschaft das Erklären und Gesetze-Auffinden versteht, so kann es von den Bewußtseinsinhalten - und andere Inhalte gibt es nicht - nur eine Wissenschaft geben: die Naturwissenschaft. NATORP bekämpft es als ein die Psychologie von vornherein verderbendes Vorurteil, zu glauben, daß die Gegenstände des Bewußtseins, abgesehen davon, daß sie zur Naturwissenschaft hinführen, auch noch zur Bearbeitung eines anderen Gebietes, des psychischen nämlich, treiben. Er hat darin Recht, daß es für alle erklärende Wissenschaft nur eine Art von Gegenständen als Ausgangspunkt gibt: die Inhalte, die dem Bewußtsein erscheinen. Etwas anderes findet die erklärende Wissenschaft nicht zur Bearbeitung vor. Aber nun schließt er von hier aus unrichtig weiter. Weil es von vornherein nicht zweierlei Arten von Gegenständen gibt, sondern überalll nur die dem Bewußtsein erscheinenden Inhalte, darum soll es auch nur eine einzige diese Inhalte "objektivierende" Wissenschaft geben. Und dies ist die Naturwissenschaft. NATORP will allerdings an den Inhalten des Bewußtseins zwei Seiten unterschieden sehen: einerseits sind sie Erscheinungen für ein Bewußtsein, andererseits Erscheinungen eines Gegenstandes. Da sich aber beides nicht trennen läßt, so können hieran auch nicht zwei Wissenschaften mit getrennten Betrachtungsgebieten geknüpft werden. Es liegt in jeder Beziehung, inhaltlich und numerisch, dieselbe Erscheinung vor, also kann es auch nicht "zwei unabhängig nebeneinander hergehende, allenfalls nachträglich erst auf eine höhere Einheit zu bringende Systeme wissenschaftlicher Erklärung" geben (Seite 63; vgl. Seite 73, 106, 116). - Dies ungefähr ist der Kern des Gedankengangs, den NATORP in § 8 (Seite 43-51) darlegt und auf den er häufig zurückkommt. Es liegt hier eine Vermischung von Ausgangspunkt und Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung vor. Ist auch der Ausgangspunkt der gleiche, so führt er doch zu zwei verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten hin. Was NATORP als das Einleuchtendste von der Welt hinstellt, daß, wenn man zu zwei Systemen wissenschaftlicher Ergänzung gelangen soll, auch zwei Reiche von Erscheinungen als getrennte Ausgangspunkte gegeben sein müssen: dies beruth auf der völligen Verkennung des Umstandes, daß Ausgangspunkt und Gegenstand der wissenschaftlichen Bearbeitung keineswegs zusammenzufallen brauchen. Ich halte die Sache für so einfach, daß nur das durchgängige Verkennen derselben bei NATORP die Darlegung dieses Verhältnisses rechtfertigt. Gegeben sind uns Inhalte lediglich in der Form von Bewußtseinsinhalten. Die Phänomene sind, wie NATORP richtig sagt, "gar nicht in zweierlei Gestalt, sondern in einer einzigen da" (Seite 73). Allein tritt das Erklärungsbedürfnis an sie heran, so zeigt es sich sofort, daß sich die Wege teilen (8) und zu zwei grundverschiedenen Arten von Gegenständen führen. Faßt die kausale Betrachtung den Inhalt unserer Sinneswahrnehmung ins Auge, so ergibt sich, daß sich in ihn ein kausaler Zusammenhang nur durch die Annahme einer gesetzmäßig bewegten Körperwelt bringen läßt. Wollen wir uns die Abfolge der Wahrnehmungsinhalte verständlich machen, so werden wir genötigt, auf eine gesetzmäßig bewegte Körperwelt zu schließen. So eröffnet sich eine ungeheure Aufgabe für die erklärende Wissenschaft: die Gesetzmäßigkeit dieser erschlossenen Welt zu erforschen. Indessen wäre, selbst wenn die Bewegungen der Körperwelt uns als ein vollkommen durchsichtiger kausaler Zusammenhang vor Augen stünden, damit das kausale Geschäft des Verstandes keineswegs wie selbstverständlich erledigt. Es müßte vielmehr noch gefragt werden, ob nicht auch die Bewußtseinsvorgänge als solche der kausalen Bearbeitung zu unterwerfen sind, ob jene Gesetzmäßigkeit des Bewegungsmechanismus zur Erklärung der Bewußtseinsvorgänge ausreichend ist oder ob nicht vielmehr außerdem noch eine besondere Kausalität und Gesetzmäßigkeit der Bewußtseinsvorgänge selber angenommen werden muß. Vorhin bildeten die Bewußtseinsinhalte einen Ausgangspunkt, der zur Erschließung eines davon unabhängigen Gegenstandsbereiches - der körperlichen Bewegung - hinführte. Jetzt dagegen würden die Bewußtseinsinhalt, indem sie Ausgangspunkt für die kausale Forschung sind, zugleich für sie der unmittelbare Gegenstand. Dort führte das unmittelbar Vorliegende vermöge kausaler Nötigungen dazu, daß die Gesetze eines transsubjektiven Landes: der niemals erfahrbaren, transsubjektiven Körperwelt, erforscht werden sollen. Hier würde, vermöge derselben kausalen Nötigung, das unmittelbar Vorliegende selbst den Gegenstand bilden, dessen gesetzmäßige Beziehungen zu erforschen wären. Es wäre ja immerhin möglich, daß aus irgendwelchen besonderen Gründen die Bewußtseinsvorgänge als solche der kausalen Verarbeitung Widerstand entgegensetzen und eine besondere Wissenschaft zu begründen ungeeignet sind. Allein auf solche besondere, aus der Eigennatur des Psychischen genommene Gründe stützt sich die hier betrachtete Erwägung NATORPs nicht. Er macht lediglich den allgemeinen und formalen Gesichtspunkt geltend, daß darum, weil nur ein einziges Ausgangsgebiet vorliegt, es auch nur eine einzige erklärende Wissenschaft und ein einziges Gegenstandsgebiet geben kann. Und nur hiergegen richtet sich, was ich soeben geltend gemacht habe. Es läßt sich nicht einsehen, warum es an und für sich unmöglich sein sollte, die Bewußtseinsvorgänge, nachdem aus ihnen durch die Naturwissenschaft der Mechanismus der Bewegungen erschlossen wurde, nun auch noch in ihren immanenten (psychischen) Zusammenhängen zu erforschen. Diese so einfache Sachlage verdunkelt sich für NATORP insbesondere durch die Auffassung, als ob es sich in der Naturwissenschaft einfach nur um die "Objektivierung der Erscheinungen" handelt. Die Naturwissenschaft macht weit mehr, als daß sie die Bewußtseinsinhalte nur "objektiviert". Die Bewußtseinsinhalte bleiben immerdar Bewußtseinsinhalte; meine Wahrnehmungsbilder werden von der Naturwissenschaft nicht zu etwas objektivem umgeschaffen. Die Naturwissenschaft läßt die Wahrnehmungsbilder Wahrnehmungsbilder sein, geht jedoch schließend von ihnen zu einem davon unabhängigen Reich von Gegenständen fort. Dabei ist es ganz einerlei, ob man die von der Physik und Chemie konstruierte Welt von räumlichen Bewegungsvorgängen für den Ausdruck einer ansich bestehenden Wirklichkeit ansieht oder dem Räumlichen eine nur subjektive Bedeutung zugesteht. Denn in diesem Fall wären die räumlichen Verhältnisse, zu denen die Naturwissenschaft führt, doch die Übersetzung der entsprechenden unbekannten Vorgänge in den unräumlichen Dingen ansich in die uns geläufige Sprache des Räumlichen. Es hätte also auch in diesem Fall die von der Naturwissenschaft erschlossene Welt eine transsubjektive Bedeutung. Indem nun NATORP diese transsubjektive Bedeutung der "Objektivierung" verkennt, gewinn es den Anschein, als ob die Bewußtseinsinhalte als solche und ansich durch die Naturwissenschaft gesetzmäßig verknüpft worden wären. Wozu also - so scheint es - soll man noch eine zweite Wissenschaft zum Ordnen der Bewußtseinsvorgänge anbieten, da dieses Geschäft doch schon von der Naturwissenschaft verrichtet worden ist (9). - Übrigens ist es kein Wunder, daß NATORP die Objektivierung der Bewußtseinsinhalte viel zu sehr als Anordnung und Schicksal dieser Bewußtseinsinhalte sebst auffaßt. Denn es ist für seine ganze erkenntnistheoretische Stellung - wie wir noch sehen werden - charakterische, daß sich ihm das Transsubjektive immer in einer subjektivistischen Verhüllung und Abschwächung darstellt. NATORP glaubt also die Psychologie schon durch eine Erwägung beseitigt zu haben, die nicht auf eine sachliche Prüfung eingeht, sondern rein formaler Natur ist. Etwas anderes wäre es, wie ich schon oben bemerkte, wenn er behaupten würde, daß aus irgendwelchen besonderen Gründen nicht viel Aussicht vorhanden ist, die Bewußtseinserscheinungen als solche der kausalen Verknüpfung zu unterwerfen. Doch dies tut er in der besprochenen Beweisführung nicht; vielmehr behandelt er es hier und auch an anderen Stellen wie sich von selbst verstehend, daß es bloß psychische Verursachungen nicht geben kann, daß alle psychologie Ursachenforschung nur scheinbar ist (Seite 91f). Indessen ist damit, daß ich auf den Fehlschluß hingewiesen habe, der NATORP zur Beseitigung der erklärenden Psychologie bringt, noch nicht der tiefere Grund dieses auffallenden Verhaltens bezeichnet. Dieser liegt in der wie selbstverständlich vorhandenen Voraussetzung, daß von Gesetzmäßigkeit nur dort die Rede sein kann, wo Räumliches vorhanden ist. Es liegt letzten Endes die Ansicht vor, daß die Bewußtseinsvorgänge als solche, weil sie keine räumliche Bewegung darstellen, unfähig sind, unter Ursache und Gesetz gebracht zu werden. NATORP steht gänzlich unter der Herrschaft des kantischen Vorurteils - ja er treibt es auf die Spitze -, daß die Kategorien nur auf räumliche Anschauungen anwendbar sind, nicht dagegen auf die inneren Vorgänge des Bewußtseins. Ich habe mich stets beim Lesen der transzendentalen Analytik gefragt: warum denkt KANT bei der Anwendung der Kategorien immer nur an die vom Bewußtsein fast abgelösten räumlichen Wahrnehmungsinhalte, niemals aber an das Geschehen im Bewußtsein selber? Es ist so, als ob ihm die Vorgänge des Vorstellens, Fühlens, Strebens usw. als eine Art minderwertiger Wirklichkeit erschienen wären, die nicht die genügende Festigkeit und Stetigkeit zur Aufnahme der Begriffe von Substanz und Kausalität darbieten. Die Sache steht auch nicht so, daß schon durch NATORPs Lehre von der Bewußtheit als solcher diese seine Haltung gegenüber der Psychologie gerechtfertigt wird. NATORP glaubt in der Tat dieses an jenes geknüpft. "Das Ich erscheint überhaupt nicht"; also ist nichts da, was sich objektivieren läßt (Seite 59; vgl. Seite 49). Ich will hier NATORP zugeben, daß die Bewußtheit "nicht erscheint", deutlicher gesprochen: ungegenständlich und daher unerkennbar ist und dann auch aus der Psychologie ausgewiesen werden muß; so bleiben eben doch die Bewußtseinsinhalt und deren Beziehungen als mögliche Gegenstände der Psychologie übrig. Zu den Bewußtseinsinhalten und deren Veränderungen gehört nun aber die Form der Bewußtheit als unabtrennbares Merkmal oder vielmehr als das Element, in dem sie leben und sind. Bleiben somit nach NATORPs eigenem Standpunkt die Bewußtseinsinhalte und deren Veränderungen als Gegenstand der wissenschaftlichen Erklärung übrig, so liegt damit eben ein Gegenstand vor, dessen Dasein unwidersprechlich in der Bewußtheit, in der Innerlichkeit verläuft. Nur die Bewußtheit als künstlich isolierte, vom Inhalt losgelöste Form wurde für unerkennbar erklärt. Dagegen gehört nach wie vor die Bewußtheit als unabtrennbares Daseinselement zu den Bewußtseinsinhalten und deren Veränerungen. Es wird daher die Wissenschaft, die diesen Gegenstand bearbeitet, nicht etwa zu Gesetzen räumlicher Bewegung gelangen, sondern zu Gesetzen des Bewußtseinsgeschehens, der Innerlichkeit, zu Gesetzen demnach, die sich durch die Sprache des Räumlichen nicht eigentlich, sondern höchstens in verzerrender Bildlichkeit ausdrücken lassen. Hätte also auch NATORP damit Recht, daß das Ich, "dieser Quasi-Gegenstand für den inneren Sinn", niemals zu gegenständlicher Bedeutung gebracht werden kann (Seite 61) und daher die Bewußtheit als solche aus der Psychologie ausgeschlossen werden muß, so würde sich hieraus doch keineswegs die Konsequenz ergeben, daß diese Wissenschaft von den Gesetzen der Vorstellungsfolge, des Gedankenablaufs und dgl. nicht als von eigentümlich psychischen Gesetzen handeln dürfte. 4. Ich fasse jetzt zwei Gedankengänge NATORPs in Auge, durch die er die Unmöglichkeit einer eigentümlich psychischen Gesetzmäßigkeit zu noch größerer Gewißheit zu erheben sucht. NATORP hat eine sonderbare Stellung zum Bewußtsein. Auf der einen Seite spitzt er es derart zu, daß es zu etwas Ungegenständlichem und Unterschiedslosem wird. Auf der anderen Seite dagegen löst er die Bewußtseinsinhalte so sehr von der Bewußtseinsform ab, daß sie fast wie in eine ansich bestehende räumliche Gegenstandswelt hineingedrängt erscheinen. Die folgende Darlegung wird dies beweisen. Die beiden Gedankengänge, die ich im Auge habe, treten im § 10 auf. Der erste betrifft den Zeitbegriff. NATORP scheint zu glauben, daß durch die Annahme einer kausalen Verkettung der psychischen Erscheinungen neben den Vorgängen der äußeren Natur die Zeit gleichsam zerrissen wird, in zweierlei Arten Zeit zerfällt. Es kommt mir vor, als ob er sich die Zeit unter dem Bild eines Bandes denkt, das die äußeren Naturvorgänge in ihrer kausalen Aufeinanderfolge flechten. Und nun meint er weiter: es gibt daneben noch eine zweite kausale Reihe, so wird ein zweites Band geflochten. Ich möchte im Gegensatz zu dieser befremdlichen Auffassung die Meinung vertreten, daß, selbst wenn es tausend verschiedene Kausalitätsketten gäbe, ja ein kausalitätsloses Durcheinander herrschen würde, die Einheit der Zeit ginge damit nicht verloren. Zur Einheit der Zeit gehört doch eben nur dies, daß sämtliche Veränderungen in einem bestimmten, genau angebbaren Verhältnis des Zugleichseins und Aufeinanderfolgens stehen. Dies würde aber auch dann stattfinden, wenn es zwei oder tausend nebeneinander herlaufende Kausalitätsreihen gäbe. Ja auch wenn die Welt ein kausalitätsloses Chaos wäre, so würde ein sie durchschauender Verstand das Zugleich- und Nacheindersein ihrer sämtlichen Veränderungen völlig exakt angeben können. Der Ansicht NATORPs liegt sonach das kantische Vorurteil zugrunde, daß sich erst infolge der Kausalität sagen läßt, welche Veränderungen vorangehen und nachfolgen, daß erst die Kausalität dem Zeitverfluß eine eindeutige Bestimmtheit gibt (10). So sucht also NATORP den Zeitverlauf der Bewußtseinsveränderungen herunterzusetzen, unselbständig zu machen im Vergleich zu dem der Naturerscheinungen. Es soll nur die eine Zeit, die das räumliche Geschehen darstellt, geben; die Zeit, in der die subjektiven Erlebnisse verlaufen, ist auf jene "objektive" Zeit zu beziehen, nimmt an ihr teil, existiert nur, insofern sie an ihr teil nimmt. Ich vermag mir diese Abhängigkeit des subjektiven Zeitverlaufs vom "objektiven" als dem allein wirklichen freilich nicht im mindesten vorstellen. Ich kann in den Ausführungen NATORPs nur die Aufforderung erblicken, daß ich mir etwas derartiges vorstellen soll. Allein jeder Versuch, die subjektive Zeit nur als Anhängsel, Einschiebsel, Schmarotzer oder dgl. an der objektiven Zeit vorzustellen, mißlingt mir gänzlich. Ich muß mir immer sagen: Zeitverlauf ist an den subjektiven Erlebnissen genauso vorhanden, wie an den Vorgängen der äußeren Natur; dieselbe eine Zeit durchdringt sozusagen beide Reihen als dasselbe ideelle Element. Ich finde nicht den mindesten Grund, zwei Zeiten zu unterscheiden und die eine im Vergleich zu anderen unselbständig zu machen. Auch der von NATORP hervorgehobene Umstand, daß sich der Zeitverlauf der inneren Vorgänge nicht exakt messen läßt, vermag die Ebenbürtigkeit dieses Zeitverlaufs gegenüber dem objektiven nicht anzutasten. In der psychischen Zeit ist alles, was darin geschieht, genauso eindeutig nach Zugleich- und Nacheinandersein bestimmt wie in der objektiven; nur unser Bewußtsein ist so gestellt, daß es dort nur ungefähr schätzen, hier allein exakt messen kann. Der zweite Gedankengang betrifft die Raumanschauung. NATORP vertritt den erstaunlichen Satz, daß "die psychische Erscheinung unmittelbar eine ebenso wesentliche Beziehung auf den Raum wie auf die Zeit hat" (Seite 67). Es soll falsch sein zu sagen, daß mein Wahrnehmen als Kat ein unräumlicher Vorgang ist, daß es überhaupt unräumliche Bewußtseinsprozesse gibt (Seite 68). Er tadelt KANT, daß er die Erscheinungen des äußeren und inneren Sinnes als durchaus "ungleichartige" angesehen und vom "Gedanken" alle Raumbeziehungen ausgeschlossen hat (Seite 80). Die Bewußtheit als solche freilich ist nicht im Raum; aber alles, was übrig bleibt, der gesamte Bewußtseinsinhalt, soll in demselben Raum sein, auf den das Naturgeschehen bezogen wird, ja geradezu selbst ein Naturgeschehen (Seite 69f)! Wenn ich ohne Rückhalt sprechen soll, so muß ich gestehen, daß es mir peinlich ist, NATORP auf Unterscheidungen aufmerksam zu machen, die auch für ein weniger feines Auge, als er besitzt, sichtbar sein dürften. Ich halte mich zunächst nur an die Wahrnehmung. Dreierlei scheint mir NATORP - ich sage nicht - zu übersehen, sondern absichtlich als irrig beiseite zu setzen. Erstens: von Tönen, Gerüchen usw. behauptet NATORP, daß sie in derselben Weise wie die Farben, nur "in unbestimmterer Art" in den Raum gesetzt werden (Seite 71f). Einer unbefangenen Selbstbeobachtung dürfte vielmehr der Sachverhalt so erscheinen, daß Töne, Gerüche usw. als ein ansich und schlechthin unräumlicher Inhalt empfunden und nur in unbestimmter Weise auf den Raum bezogen werden. Gesichts- und Tastwahrnehmungen sind ansich räumlich, Töne usw. aber werden, wiewohl sie ansich nicht räumlich sind, sich daher auch gar nicht als etwas Räumliches darstellen lassen, nur auf bestimmte Räume als ihre Herkunftsorte bezogen. Auch KANT hat diesen Unterschied verkannt, indem er den Raum schlechthin als die Form aller äußeren Anschauung bezeichnet. Zweitens: Ich will jetzt NATORP die räumliche Beschaffenheit sämtlicher Wahrnehmungsinhalte zugeben. Nun aber stellt er die Sache so dar, als ob sich der räumliche Wahrnehmungsinhalt von der unräumlichen Bewußtheit ablösen läßt, als ob das unräumliche Ich auf der einen, die räumlichen Wahrnehmungsinhalte auf der anderen Seite stehen (Seite 69). Ich halte diese Trennung für sachwidrig. Die Bewußtheit ist kein Merkmal unter anderen, das man vom Wahrnehmungsinhalt einfach wegnehmen könnte. Die unräumliche Bewußtheit ist vielmehr das Element, das den ganzen Wahrnehmungsinhalt durchsetzt, umfaßt. Oder eigentlicher gesprochen: der räumliche Wahrnehmungsinhalt ist nur als Vorstellung des unräumlichen Bewußtseins vorhanden; seine räumliche Beschaffenheit ist daher nur insofern vorhanden, als sie dem vorgestellten Inhalt eines unräumlichen Etwas zukommt. Die zugrunde liegende, wirkliche, unmittelbare Daseinsweise des räumlichen Wahrnehmungsinhalts ist unräumlicher Natur. Oder kürzer ausgedrückt: der Wahrnehmungsinhalt hat eine räumliche Beschaffenheit, aber sein Dasein ist unräumlich. Drittens: Nachdem NATORP den Wahrnehmungsinhalt zu etwas vom Ich Ablösbaren, ihm gegenüber Selbständigen gemacht hat, ist es nur ein weiterer Schritt in der Verselbständigung desselben, wenn er den Raum unserer Wahrnehmungen für identisch mit dem Raum des Naturgeschehens erklärt (Seite 70). Ich möchte mir sagen lassen, wie dies möglich ist, da doch der Wahrnehmungsraum in Millionene von Exemplaren, der Raum des Naturgeschehens dagegen nur in einem Exemplar vorhanden ist, und da ferner die physikalischen Bewegungen, von denen dieser Raum ausgefüllt ist, sich so wenig mit dem Inhalt des Wahrnehmungsraumes decken, daß dieser vielmehr durch Qualitäten, die von den physikalischen Bewegungen unvergleichbar verschieden sind (Farben, Töne usw.) charakterisiert ist. Was soll man aber von Lust und Unlust, den Begehrungen, Gemütsbewegungen, Willensakten usw. denken? NATORP behauptet von den Erscheinungen des Bewußtseins überhaupt, daß sie sich ebensosehr auf den Raum, wie auf die Zeit beziehen. Und doch macht er auch nicht den leisesten Versuch, die Räumlichkeit dieser ausgedehnten Reiche des inneren Geschehens darzulegen. NATORPs Absicht war, durch eine Einordnung der Bewußtseinsinhalte in die Zeit und den Raum des Naturgeschehens seiner Ansicht von der Unmöglichkeit der Psychologie als erklärender Wissenschaft einen höheren Grad an Gewißheit zu geben. Wir haben gesehen, daß jene Einordnung auf einer Reihe von Verkennungen beruth. Es hat auch der Versuch, die Psychologie als erklärende Wissenschaft zu beseitigen, durch jene beiden Gedankengänge keine Unterstützung erfahren. 5. Sehen wir uns jetzt NATORPs "naturwissenschaftliche Psychologie" näher an. Die Bestimmungen hierüber lauten freilich im höchsten Grad allgemein; ein Eingehen auf ihre Gestaltung findet sich nirgends bei NATORP. Indessen reichen jene prinzipiellsten Bestimmungen aus, um darzulegen, daß er der naturwissenschaftlichen Psychologie eine unerfüllbare, unmögliche Aufgabe zumutet. Alle gesetzmäßige Erklärung der Bewußtseinserscheinungen fällt der Naturwissenschaft zu. Die wissenschaftliche Erklärung der psychischen Erscheinungen kann nur ihre Objektivierung zum Naturvorgang bedeuten (Seite 88). Alles Subjektive muß irgendwie auf ein Objektives zurückgedeutet werden (Seite 83). Unter dem Objektiven aber versteht er das System des Mechanismus, die physikalisch-physiologischen Bewegungsvorgänge (Seite 76, 83 usw.). So muß ein jeder durch Empfindung gegebene Unterschied in den physikalischen und physiologischen Ursachen repräsentiert sein (Seite 85) und auch die Gefühle und Begehrungen gelten lediglich als Zeichen, Indizien von Vorgängen oder Zuständen des Nervensystems (Seite 47). Die Aufgabe der erklärenden Psychologie besteht demnach in der "Zurückdeutung", "Reduzierung" (Seite 92) sämtlicher Bewußtseinserscheinungen auf physiologische und weiterhin physikalische Vorgänge. Psychische Ursachen und Gesetze gibt es nicht, also ist die Erklärung des Psychischen notwendig physiologisch (Seite 91f). Wenn ein Anhänger des Materialismus oder etwa jener Art der parallelistischen Theorie, die nur ein maskierter Materialismus ist, derart spräche, so läge kein Grund zur Verwunderung vor. NATORP dagegen ist Kantianer, er weiß und hebt nachdrücklich hervor, daß aus der Voraussetzung des Mechanismus die Bewußtheit, "das seltsame Phänomen, daß überhaupt etwas erscheint", nicht zu erklären ist (Seite 87). Wenn er trotzdem die Aufzeigung der entsprechenden Nerven- und Gehirnvorgänge für eine Erklärung der Bewußtseinserscheinungen hält, so läßt sich dies nur daraus verstehen, daß er - wie wir schon gesehen haben - die Bewußtheit von ihren Inhalten abtrennt und diese so den Anschein gewinnen läßt, als ob sie unter die Naturvorgänge fallen. Doch ist die eben nur ein falscher Schein, und die Bewußtseinsinhalte werden trotz jener künstlichen Absonderung nicht zu einem Teil des Naturgeschehens, sondern bleiben durchweg von Bewußtsein durchsetzt und umfangen. Daher macht dann auch die Konstellation, in die NATORP die naturwissenschaftliche Psychologie bringt, diese zur Erfüllung der ihr zugemuteten Aufgabe nicht um Haaresbreite befähigter. Es bleibt dabei, daß alle "Erklärungen", die sie gibt, sich innerhalb der Bewegungsvorgänge in Nerven und Gehirn halten und an die Bewußtseinsinhalt in ihrer Eigentümlichkeit auch nicht einmal herankommen. Wenn NATORP sich selbst den Einwurf macht, daß aus einem Mechanismus bewegender Kräfte das Auftreten so ganz heterogener [ungleichartiger - wp] Erscheinungen, wie sie sich im Bewußtsein zeigen, nicht verständlich wird (Seite 75), so hat er sich damit einen Einwurf gemacht, der für ihn so vernichtend wie möglich ist. Auch wenn ich mich ganz in den Standpunkt NATORPs hineindenke, so kann ich mir nur schwer vorstellen, wie er die Aufgabe einer naturwissenschaftlichen Psychologie für ausführbar zu halten vermag. Denn auch in seinen Augen verwandeln sich die Bewußtseinsinhalt, indem er sie in das Naturgeschehen einreiht, nicht dergestalt, daß aus den Farben, Tönen, der Wärme, der Härte, dem Druck usw. die entsprechenden physikalischen Bewegungen und Zustände werden; die Farben bleiben eben das, was sie für das Empfinden sind und der Druck, den wir empfinden, ist nicht identisch mit dem physikalischen Vorgang der Schwere. Wäre es daher auch gelungen, die Veränderungen in Nerven und Gehirn, die dem Empfinden von Farben, Tönen usw. entsprechen, mit vollständiger Genauigkeit zu ermitteln, so würden doch in dieser kausalen Verkettung nirgends Farben, Töne usw. als Glieder vorkommen; überall würden Bewegungen als Ursachen Bewegungen als Wirkungen nach sich ziehen; auf Farben, Töne usw. würde der Gang der Kausalität gar nicht stoßen. Es läge daher nicht der mindeste Grund vor, die Wissenschaft, die diese Kausalitätsketten verfolgt, statt Physiologie Psychologie zu nennen. NATORP sucht diesen klaren Sachverhalt durch eine Abschwächung des Gegensatzes von Bewußtseinserscheinungen und Bewegungsvorgängen zu verhüllen. Dieser Gegensatz führt sich ihm darauf zurück, daß die Bewußtseinserscheinungen der Bestimmtheit, der Begrenzung entbehren, etwas Inexaktes, gleichsam grenzenloß Fließendes an sich haben, wogegen die naturwissenschaftlichen Gesetze sich exakten Größenbegriffen unterworfen zeigen (Seite 76, 82, 84f, 88, 119). Ich will diese Zurückführung hier unkritisiert lassen; ich hebe nur die ihm hieraus sich ergebende Folgerung hervor.
6. Die Stellung der Bewußtseinsinhalte bei NATORP hat etwas Unerträgliches an sich. Einerseits will er sie völlig in das Naturgeschehen hineinpressen, ihnen ihre Eigenart nehmen. Die Kausalitätsverhältnisse und Gesetze, die sie beherrschen, sind psychologischer Natur. Auch ist die Zeit, in die sie eingeordnet sind, nicht ihre eigene, sondern die objektive, physische Zeit, und der Raum, auf den sie sich beziehen, ist der Raum des Naturgeschehens. So sind die Bewußtseinserscheinungen nach Kausalität, Zeit und Raum an das Naturgeschehen, an den Mechanismus der bewegenden Kräfte ausgeliefert. Freilich handelt es sich hierbei nur um eine Tendenz, die sich nicht durchführen läßt. Das Eigendasein der Bewußtseinserscheinungen gegenüber dem Mechanismus der Bewegung ist zu augenscheinlich, als daß es sich nicht auch für NATORP in widerspenstiger Weise geltend machen sollte. Und so wird denn von ihm andererseits dieses psychische Eigendasein als solches anerkannt. Es ist nur von einer "Zurückdeutung" des Psychischen auf das Physische die Rede, und ausdrücklich wird ein durch alle Bewußtseinserscheinungen hindurchgehendes, charakteristisches Element (das Fließende, Bestimmungslose) zugegeben, das nicht in den Bewegungsgesetzen aufgeht. Sind auf diese Weise die Bewußtseinserscheinungen bei NATORP dann doch ein Eigendasein, so wird es nicht Wunder nehmen, wenn er ihnen nun auch eine besondere wissenschaftliche Untersuchung gewidmet sehen will. Hat er zuerst alle Psychologie in Naturwissenschaft aufgelöst, so fordert er dann doch eine Psychologie, die sich mit "dem subjektiven Gegebensein der Erscheinung vor aller Objektivierung" (Seite 93), mit dem "subjektiven Dasein der Erscheinungen für ein Ich" (Seite 23) beschäftigen soll. Freilich ist diese Psychologie keine "erklärende" Wissenschaft, keine "eigentliche Wissenschaft" (Seite 96), doch soll sie andererseits mehr als bloß beschreibend sein (Seite 89f). Daneben aber hören wir auch wieder, daß sie nicht einmal als "Erkennen" im eigentlichen Sinn zu bezeichnen ist (Seite 95). Es kommt uns schon hier der Verdacht, daß es sich in dieser Psychologie um ein unhaltbares Zwitterding handeln wird. Am nächsten liegt die Vermutung, NATORP werde der Psychologie, da die "Erklärung" der Bewußtseinsinhalte bereits der Naturwissenschaft zugewiesen ist, die Beschreibung derselben zur Aufgabe machen. Indessen sehen wir uns darin getäuscht; nicht einmal soviel Unbefangenheit besitzt NATORP gegenüber den psychischen Erscheinungen, daß er sie des Beschriebenwerdens für fähig hielte. Er sucht ausführlich zu begründen, warum er - unter Abweichung von KANT - die Beschreibung des Tatbestandes des Bewußtseins für unmöglich hält. Man bekommt dabei wunderliche, künstelnde Dinge zu hören. Es wird von ihm geltend gemacht, daß es keine Beschreibung "ohne Rücksicht auf den ursächlichen Zusammenhang" gibt (Seite 90). So möge doch NATORP einmal zu beschreiben versuchen, und er wird finden, daß sich das Beschreiben ohne Einmengung der Ursachenforschung vornehmen läßt. Etwas ganz anderes ist es, daß man auf das Beschreiben nach Auswahl und Richtung die Erwägung Einfluß nehmen läßt, welcherlei Beschreibungen für die spätere Ursachenforschung eine möglichst ersprießliche Grundlage liefern werden. So wird man das Beschreiben nicht auf das Geratewohl weiterlaufen, sondern auf die regelmäßig sich zusammenfindenden Gruppen im Tatbestand des Bewußtseins und auf die einfachsten Bestandteile darin loszielen lassen. Wird aber etwa durch diesen methodischen Gesichtspunkt das Beschreiben selber ganz oder teilweise zur Ursachenforschung? Keineswegs; vielmehr läßt es sich nur durch die Rücksicht auf die spätere Ursachenforschung seine Richtung anweisen. Und noch schwächer wird die Begründung, wenn NATORP behauptet, daß sich das "gänzlich Bestimmungslose" nicht beschreiben läßt; denn Beschreiben heißt Begrenzen, Bestimmen, Objektivieren (Seite 92, 101f). Hier ist erstens das Fließende und Unbestimmte, das die psychischen Erscheinungen bis zu einem gewissen Grad an sich haben, ins Ungeuerliche übertrieben; und zweitens ist vergessen, daß sich das Beschreiben, wenn es nicht klotzig geübt wird, dem relativ Unbestimmten, Flüchtigen, Duftigen anzuschmiegen vermag. Ein gewandter und feiner Beschreiber kann das fast Unsagbare noch beschreiben. Es gibt Philosophen, denen sich, vor lauter Bedürfnis nach quälerisch scharfsinniger, künstelnder Behandlung der Probleme, die einfachsten Verhältnisse verschieben und die nächstliegenden Lösungen verbergen. Dahin scheint mir auch NATORP in dieser seiner "Einleitung in die Psychologie" zu gehören. Worin besteht also die Aufgabe der eigentlichen Psychologie? NATORP bezeichnet sie als Rekonstruktion des Unmittelbaren, schlechthin Gegebenen im Bewußtsein aus den daraus gestalteten Objektivierungen (Seite 88, 92, 128). Die erklärende Wissenschaft konstruiert aus gegeenen Erscheinungen Gegenstände, die Psychologie rekonstruiert aus den Gegenständen die Erscheinungen (Seite 94, 117), erkennt "durch Rückschluß aus der gesetzmäßigen Form der objektiven Erkenntnis" "die Grundgestalten des subjektiven Bewußtseis" (Seite 120). Die Gegenstände aber sind teils die Objektivierungen der Wissenschaft, teils die der nichtwissenschaftlichen Vorstellungen. Aus beiderlei Objektivierungen hat die Psychologie das ursprünglich Gegebene wiederzuerzeugen (Seite 96f). Die erklärende Wissenschaft liefert das "objektive Verständnis der Phänomene aus dem Gesetz"; in der rekonstruktiven Arbeit der Psychologie dagegen erzeugt sich "das subjektive Verständnis der Gesetze und aller dadurch geleisteten Erklärung der Phänomene aus dem Unmittelbaren des Bewußtseins" (Seite 101). Die objektive Wissenschaft will die Phänomene auf Gesetze, die subjektive Betrachtung dagegen will die Gesetze auf die Phänomene zurückführen. Sie will "den Prozeß der Objektivierung durch alle Stufen rückwärts verfolgen bis zu dem, was aller Objektivierung voraus, das im Bewußtsein Gegebene war" (Seite 105). Erst durch beiderlei Leistungen ist die Gesamtaufgabe der Wissenschaft gelöst. Ich muß gestehen, daß ich nicht weiß, was NATORP mit dieser Aufgabe meint. Aus den Objektivierungen der Wissenschaft - also etwa aus den physikalischen Bewegungen und Gesetzen, oder aus den Vorgängen in Nerven und Gehirn - soll der Tatbestand des Bewußtseins rekonstruiert werden. Ist damit gemeint, daß gezeigt wird, wie z. B. die Farb- oder Tonempfindungen oder die Gefüle der Liebe und des Hasses aus gewissen physikalischen und physiologischen Voraussetzungen entspringen müssen? Offenbar nicht; schon darum nicht, weil das Rekonstruieren ausdrücklich dem kausalen Erklären entgegengestellt wird (Seite 102). Was soll denn aber sonst unter einem Wiedererzeugen der Bewußtseinstatsachen aus den physikalischen und physiologischen Bewegungen und Gesetzen verstanden werden? Die Sache wird mir auch nicht klarer durch die Wendung, daß die Objektivierungen der Wissenschaft zurückverfolgt, gleichsam ungeschehen gemacht werden sollen, damit man o wieder zum unmittelbaren Tatbestand des Bewußtseins zurückgelangt. Ich weiß nicht, wie dieses umgekehrte Zurücklegen des Ganges, den die objektive Wissenschaft genommen hat, die Psychologie ergeben soll (11). Auch was er über die Methode dieser Wissenschaft andeutet, wirkt eher verwirrend als aufklärend. Die Psychologie soll keine Beschreibung der Bewußtseinstatsachen sein; sollen diese aber rekonstruiert werden, so muß es doch zu einem Beschreiben derselben kommen. Die Psychologie soll auch keine "Erklärungen" geben, sie soll keine Ursachenforschung sein. Was soll dann aber das Wörtchen "aus" bedeuten, wenn bei NATORP fortwährend von der Rekonstruktion des Unmittelbaren "aus" den Gegengründen die Rede ist? Die Objektivierungen, von denen die Psychologie ausgeht, müssen doch wohl maßgebend sein für ihre Rekonstruktionen. So spricht dann auch NATORP von der Abhängigkeit der psychologischen Erkenntnisse von den Objektivierungen der Wissenschaft (Seite 103). Die objektive Wissenschaft ist für die Psychologie "grundlegend"; die "Gründe" jener sind auch die Gründe dieser (Seite 101). Er nennt dann auch das Verfahren der Psychologie ein Erklären, Begründen, Ableiten "im subjektiven Sinn" (Seite 97, 104f) und spricht von einem bedingenden Verhältnis der Bewußtseinstatsachen zu allen Objektivierungen (Seite 103). Und da soll die Psychologie trotzdem keine Wissenschaft sein, die es mit Ursachen und Gesetzen zu tun hat! Kurz: so wenig ich mir über den Inhalt von NATORPs Psychologie Klarheit zu verschaffen vermag, so wenig auch steht mir ihre Methoden irgendwie klar vor Augen. Vielleicht liegt dem, was NATORP vor Augen hat, ein guter Sinn zugrunde; aber dann hätte er diesen eben deutlicher zum Ausdruck bringen müssen. (12) 7. Die Beschäftigung mit der gegenwärtigen philosophischen Literatur drängt mir immer wieder die Überzeugung auf, daß, so sehr der schärfende und reinigende Einfluß der kantischen Philosophie anerkannt werden muß, auf der anderen Seite doch die verwirrende, verdrehende Einwirkung dieser Philosophie nicht übersehen werden darf. Diese Einwirkung betrifft vor allem die Auffassung des Verhältnisses von Bewußtsein und Gegenstand. Der "Gegenstand" macht bei KANT die mannigfaltigsten und gewundensten Anstrengungen, um aus der Subjektivität herauszutreten und ein von den Einzelsubjekten unabhängiges Reich zu bilden. Alles, was KANT von Notwendigkeit und Allgemeinheit, von Begriff, Gesetz, Kategorie und dgl. sagt, soll den Glauben erwecken, als ob ein vom Wechsel und den Unterbrechungen in den subjektiven, empirischen Bewußtseinssphären unabhängiges, überempirisches Gebiet, ein in sich zusammenhängendes Reich von Gegenständen geschaffen wäre. Trotz diesen Bemühungen gelingt es ihm nicht, seine "Objektivität" über die abgerissenen, fetzenartigen Vorstellungsinhalte der Einzelsubjekte und über die ordnenden Hilfsbegriffe (Kategorien), die aber selbst wieder dem unterbrochenen, zusammenhangslosen Vorstellungsleben der Einzelsubjekte völlig preisgegeben sind, hinauszubringen. Auf diese Weise kommt es, daß der Einfluß der kantischen Philosophie auf die Abgrenzung zwischen Bewußtsein und Gegenstand, Bewußtsein und Außenwelt und auf die ganze Frage von der Transsubjektivität verwirrend gewirkt hat. So begegnet man dann auch gegenwärtig in den verschiedenen Formen Versuchen, auch ohne Anerkennung eines ausdrücklich transsubjektiven Gebietes irgendwie aus der Sphäre der Subjektivität und des subjektiven Idealismus herauszukommen oder den eben zugestandenen transsubjektiven Charakter der Außenwelt nachher doch wieder subjektivistisch abzuschwächen. So habe ich erst kürzlich auf das Schillern zwischen Subjektivismus und Transsubjektivismus bei WUNDT, auf das halbe Zurücknehmen der transsubjektivistischen Bestimmungen bei ihm hingewiesen (13). Ungleich einseitiger ist der Subjektivismus bei NATORP entwickelt; bei diesem kantischen Denker (14), der sich zudem von den derben diktatorischen Inkonsequenzen fernhält, mit denen sein Meister die verbotenen Dinge-ansich doch wieder geradezu und naiv einführt, tritt die Überwindung des Subjektivismus überhaupt nur scheinbar auf. Es kommt dies in den Schlußerörterungen des Buches zutage, wo er das Verhältnis von Psychologie und Erkenntnistheorie erörtert (§ 14f). So oft er auch von der Objektivierung der Bewußtseinstatsachen spricht, so ist doch immer stillschweigend der Gedanke damit verknüpft, daß alle Objektivierung nur für das Bewußtsein, genauer: für die Einheit des Bewußtseins vorhanden ist (Seite 108, 115). Er sagt sich selbst, daß hiermit zumindest der Schein des subjektiven Idealismus gegeben ist; die Objektivität der Erkenntnis scheint gänzlich in Subjektivität aufgehoben zu werden (Seite 107f). Und er nimmt es mit diesem Schein so ernst, daß er sich bemüht, ihn ausführlich zu widerlegen. Betrachtet man indessen diese Widerlegung, so wird man sich sagen müssen, daß sich durch sie der Schein des Subjektivismus vielmehr umgekehrt hat, als daß er die Wahrheit im Standpunkt NATORPs erweist. Denn der Kern der Widerlegung besteht darin, daß das Subjektive des Bewußtseins von uns überall auf die Einheiten des Gesetzes, der Bestimmung, des Begriffs - oder wie die Ausdrücke sonst lauten mögen - bezogen wird (Seite 113f). Diese Einheiten bezeichnet er nun als "objektiv" und glaubt, damit den Verdacht des Subjektivismus beseitigt zu haben. Allein was nützt alle Einheit des Gesetzes, der Bestimmung, des Begriffs, des Gegenstandes, wenn doch dabei der Satz stehen bleibt, daß das alles nur durch und für die Einheit des Bewußtseins besteht? Nirgends wird von NATORP ein transsubjektives, d. h. außerhalb der mensclhichen und überhaupt endlichen Bewußtseinssphären bestehendes Dasein anerkannt. Gesetz, Begriff usw. sind, solange man sich auf einem für und durch das Bewußtsein vorhandenen Boden bewegt, nicht imstande, den Subjektivismus zu überwinden. Objektivität ist auf diesem Boden ein täuschender Name. Ich verfolge die erkenntnistheoretischen Bemühungen NATORPs nicht weiter; statt, wie er will, den Verdacht des Subjektivismus immer gründlicher zu zerstören, enthüllt er immer mehr den in Wahrheit subjektivistischen Charakter seiner Lehre. Er langt schließlich bei einer Korrelativitäts- und Gesichtspunktlehre an (Seite 115f), die vor lauter ruhelosen Beziehungen und relativen Betrachtungsweisen uns über die Beschaffenheit des Seienden selber im Ratlosen läßt. Haltloser wird nun der ganze Aufbau bei NATORP noch dadurch, daß - wie wir längst wissen - auch das Bewußtsein, das Subjektive um seine Eigenart gebracht zu werden droht. Auf der einen Seite wird das Bewußtsein zu der ungegenständlichen, unerkennbaren, leeren Bewußtheit verflüchtigt und andererseits der Bewußtseinsinhalt in die Objektivität, in das mechanische Naturgeschehen hineingedrängt. So stößt man bei NATORP schließlich auf zwei Seiten des Daseins, von denen jede sich in halber, unklarer Weise um ihre Eigenart bringt und in die andere hinüberschwankt. Das Bewußtsein macht - abgesehen von der Tendenz, sich ins Leere zu verflüchtigen - überall Miene, sich unter das räumliche Naturgeschehen zu mischen und darin aufzugehen. Und das räumliche Naturgeschehen wieder trägt nur den Schein der Objektivität an sich, im Grunde löst es sich in das Subjektive auf. Maßgebend aber für diese ganze Verwirrung ist KANT. Und wenn ich mich mit NATORP in so eingehender Weise auseinandersetzte, so bestimmte mich hierzu nicht nur das Strenge, Durchdachte und Geschlossene seiner psychologischen Grundanschauung, sondern auch der Umstand, daß man an dieser sehen kann, wohin es mit der Psychologie kommen würde, wenn man sie konsequent nach den Grundsätzen der kantischen Philosophie bearbeiten wollte. Für die Psychologie NATORPs sind zwei Tendenzen verderblich: erstens die Herabsetzung des Eigendaseins der Bewußtseinsvorgänge zugunsten der naturwissenschaftlichen Objektivierungen und zweitens das Schillern dieser Objektivierungen zwischen Subjektivem und Transsubjektivem. Beides findet sich bei KANT vorgebildet. Daß sich die Tendenz NATORPs, den Bewußtseinsinhalten ihr Eigendasein zugunsten der naturwissenschaftlichen Objektivierungen möglichst zu rauben, bei KANT angelegt findet, habe ich schon an einer früheren Stelle bemerkt. So denkt KANT bei der Anwendung der Kategorien auf das Mannigfaltige der Sinnlichkeit grundsätzlich nicht an den inneren Sinn, sondern nur an die räumlichen Wahrnehmungsinhalte. Die Kategorie der Quantität z. B. führt ihn zu dem Verstandesgrundsatz: "Alle Anschauungen sind extensive Größen"; die Kategorien der Substanz läßt ihn, wie die erste Analogie der Erfahrung zeigt, lediglich an die dem Wechsel der äußeren Erscheinungen zugrunde liegende, an Quantität unveränderliche Substanz denken, usw. Diese Ansicht KANTs, daß die Kategorien nur eine Naturordnung, keine psychische Ordnung, nur Naturwissenschaft, niemals eine entsprechende Geisteswissenschaft, begründen können, wird von NATORP nicht nur festgehalten, sondern sogar dahin zugespitzt, daß sämtliche Bewußtseinsinhalte in das äußere Naturgeschehen hineingerechnet werden. Und was den zweiten Punkt betrifft, so finden wir ihn gleichfalls bei KANT vorgebildet. Auch bei KANT scheint sich die kategorienmäßig geordnete, objektive Vorstellungswelt vom Subjekt loszumachen und einen in sich gegründeten objektiven Zusammenhang zu bilden. Ich sagte an einem Ort mit Rücksicht auf diesen kausal geordneten Erscheinungszusammenhang:
1) vgl. den zweiten Artikel der "psychologischen Streitfragen". 2) KANT, Kritik der reinen Vernunft (KEHRBACH-Ausgabe), Seite 210, 336f, 676f, 696. 3) SCHOPENHAUER, Die Welt als Wille und Vorstellung, dritte Auflage, Bd. 1, Seite 5. 4) SCHOPENHAUER, a. a. O., Bd. 2, Seite 18. 5) Ganz ähnlich sagte ich im zweiten Artikel der "psychologischen Streitfragen": "Niemals gelingt es, das Bewußtsein rein als solches, unabhängig von den wechselnden Inhalten der Bewußtseinsakte, in sich zu entdecken oder künstlich herzustellen." (Bd. 92, Seite 70) 6) NATORP drück das Ungegenständliche der Bewußtheit auch so aus, daß er sagt, sie erscheine überhaupt nicht (Seite 49f). Wird hier nicht Mißbrauch mit dem Ausdruck "Erscheinen" getrieben? Wenn das Bewußtsein das ist, was seiner selbst unmittelbar inne ist, so darf man wohl von ihm sagen, daß es sich "erscheint". Das "Erscheinen" ist eben hier aber kein räumliches Gegenüberstehen. 7) LOTZE, Metaphysik, Leipzig 1879, Seite 539f. 8) Zwei Erkenntniswege, zwei Betrachtungsweisen allerdings gibt NATORP zu (Seite 73 und 105). Das Erkennen geht erstens (in der Naturwissenschaft) vom Phänomen zum Gesetz und zweitens (in der - später zu betrachtenden - uneigentlichen Wissenschaft der Psychologie) vom Gesetz zum Phänomen. Allein durch dieses Hin und Zurück (vgl. Seite 117) durch diesen doppelten Weg, den das Erkennen nimmt, sollen nicht zwei Seinsgebiete erschlossen, nicht zwei erklärenden Wissenschaften geschaffen werden. Ich werde diese beiden Erkenntniswege später noch würdigen. Die obige Betrachtung zeigt, daß es nicht genügt, zwei Erkenntniswege zuzugeben, sondern daß die beiden Wege als zu zwei verschiedenen Gegenstandsgebieten hinführend anerkannt werden müssen. 9) In derselben Richtung liegt die Verdunkelung, die in die Sachlage durch die eigentümliche Fassung der Korrelativität gebracht wird (Seite 51f). Statt die Korrelativität in die Zusammengehörigkeit von Bewußtseinsform und Bewußtseinsinhalt zu setzen, bestimmt er sie als die Zugehörigkeit des Bewußtseinsinhaltes sowohl zur Bewußtheit als auch zum Gegenstand. Nun liegt aber der "Gegenstand" - die durch die Physik usw. erschlossene Welt von Bewegungen und ihren Gesetzen - im Transsubjektiven. Dadurch erhält die Korrelativität eine schiefe Bedeutung. Denn die Beziehung zwischen Form und Inhalt des Bewußtseins hat einen völlig anderen Sinn als die zwischen Bewußtseinsinhalt und transsubjektivem Gegenstand. Im zweiten Fall handelt es sich um das Erschließen einer vom Bewußtsein unabhängigen Welt, während NATORP den falschen Schein erweckt, als ob hier nur eine einfache Vergegenständlichung des Bewußtseinsinhaltes vorläge. Ist aber dieser einmal vergegenständlicht, so braucht er es nicht zum zweiten Mal zu werden. 10) Andererseits freilich weicht NATORP im Zeitbegriff prinzipiell von KANT ab. Denn diesem ist die Zeit die Form des inneren Sinnes, unserer inneren Zustände. Die räumlichen Erscheinungen nehmen nur dadurch an der Zeit teil, daß sie zugleich "als Bestimmungen des Gemütes zum inneren Zustand gehören" (Kritik der reinen Vernunft, Seite 61 bei KEHRBACH). Während also NATORP behauptet: es gibt keine "psychische Zeit" (Seite 66), erklärt KANT alle Zeit für unmittelbar psychisch. 11) Auch die Erörterungen über das Verhältnis der Psychologie zur "Erkenntniskritik" (Seite 104f, 120f) vermögen mir nicht die Aufgabe, die NATORP der Psychologie setzt, aufzuhellen. Umsoweniger, als ich in dem, was er als Aufgabe der "Erkenntniskritik" hinstellt, nur die Aufgabe des allgemeinsten, prinzipiellsten Teiles der Naturwissenschaft erblicken kann (Seite 105). Ich lese aus NATORPs Erörterungen eine viel zu weitgehende Abhängigkeit der Psychologie von der "Erkenntniskritik" (vgl. besonders Seite 126f) und eine auffallende Vernachlässigung von Fühlen und Begehren, ja eine völlig Verkennung des Eigentümlichen dieser seelischen Tätigkeiten (Seite 102f, 127) heraus. 12) Es liegt hier nahe, an WUNDT zu erinnern, der gleichfalls die Tatsachen der inneren Erfahrung nicht in derselben Weise wie die der äußeren wissenschaftlich bearbeitet sehen will. Es fehlt - so glaubt WUNDT - am Antrieb, von den unmittelbaren Tatsachen der inneren Erfahrung zur Konstruktion von Gegenständen, zur Annahme eines von einem unmittelbar Gegebenen verschiedenen psychischen Zusammenhangs überzugehen. Die Tatsachen der inneren Erfahrung erfordern - wie er sich auch ausdrückt - keine logischen Korrekturen. Insbesondere soll sich der Substanzbegriff nicht auf die innere Erfahrung anwenden lassen. Kurz: auch WUNDT glaubt, daß - um in der Sprache NATORPs zu reden - eine "Objektivierung" der inneren Erfahrungstatsachen ausgeschlossen ist. Dagegen hält er die Beschreibung, Analyse, Unterscheidung, Zusammenfassung der inneren Tatsachen für ein ausführbares Unternehmen, und er erblickt darin die Aufgabe der Psychologie (vgl. meine Besprechung von WUNDTs "System" in den "philosophischen Monatsschriften", Bd. 27, Seite 276f und 413f). So steht WUNDTs Überzeugung von der Psychologie in der Mitte zwischen der Ansicht NATORPs und der von mir vertretenen, wonach die Psychologie der Tatsachen der inneren Erfahrung nicht nur zu beschreiben und zu analysieren, sondern auch auf zugrunde liegende, unerfahrbare psychische Kräfte, Einheiten und Zusammenhänge zu beziehen hat. 13) In meiner Besprechung von WUNDTs "System der Philosophie" (in den "philosophischen Monatsheften", Bd. 27, Seite 284f). 14) Über seine Stellung zu KANT läßt sich NATORP insbesondere Seite 125 aus. 15) VOLKELT, Immanuel Kants Erkenntnistheorie, Leipzig 1879, Seite 191f. |