ra-2R. StammlerR. LiefmannF. Lifschitz    
 
RUDOLF STOLZMANN
Liefmanns rein-psychisches
System der Volkswirtschaft


"Die Volkswirtschaft ist für Liefmann nur ein kurzer, aber sehr leicht mißverständlicher Ausdruck für die mannigfaltigsten Verkehrsbeziehungen zwischen den Einzelwirtschaften. Die sogenannte Volkswirtschaft, das ist die gedachte Einheit aller Wirtschaften, ist überhaupt keine Wirtschaft."

"Zwecke sind die Ursache allen Wirtschaftens, aber nur individuelle Zwecke, Streben nach Bedürfnisbefriedigung. Die Volkswirtschaft ist nur ein schlechter Ausdruck für die intersubjektiven Beziehungen, ein sozusagen naturwissenschaftliches Ergebnis zahlloser, ihrer formalen Natur nach gleichartiger, aber gegen einander gerichteter Zwecke von Einzelwirtschaften, niemals aber eines gemeinsamen Willens und gemeinsamer Zwecke."


Einleitung

Die Volkswirtschaftslehre wird mehr wie bisher ihr Heil in der Synthese suchen müssen. Die isolierende Abstraktion wächst zu einer Gefahr aus, wenn sie ein gedankliches Einzelglied auf den Thron setzt und von hier aus die komplexe Welt der Erscheinungen beherrschen will: Rein-ökonomisch, rein-sozial, das waren die Stichworte der modernen Systeme, und ihnen ist nun LIEFMANN mit seinem rein-psychischen System gefolgt. Es war die Aufgabe meiner vorhergehenden Abhandlungen, die Einseitigkeiten solcher "Monroedoktrinen" darzutun und sie auf ihre partielle Bedeutung zurückzuführen. Ich habe das bezüglich der rein-sozialen Theorie in meiner Abhandlung: "Die Theorie der Verteilung und des Wertes" (abgekürzt: Soz.Th.) - III. Folge, Bd. 55 (1918) dieser "Jahrbücher", Seite 1f, 145f und 273f - in kritischer Anknüpfung an TUGAN-BARANOWSKYs "Soziale Theorie der Verteilung", und in Bezug auf die rein-ökonomische Theorie, in Anknüpfung an SCHUMPETERs "Grundprinzip der Verteilungslehre", III. Folge, Bd. 57 (1919) Seite 257f und 385f, versucht. Es bleibt mir ein Letztes übrig, der rein- psychischen  Theorie LIEFMANNs in ihrer vollen Bedeutung kritisch gerecht zu werden, kritisch nicht im Sinne zahlreicher "Besprechungen", die sich auf den Nachweis der inneren Widersprüche und Einseitigkeiten der Lehre beschränkten, sondern kritisch nach ihrer positiven dogmengeschichtlichen Bedeutung, die LIEFMANNs Lehre als ein neues und eigenartiges System dem Bestand unserer Disziplin hinzugefügt hat. Ansätze zu so einer unparteiischen Beurteilung sind allerdings schon vorhanden, so in diesen "Jahrbüchern", Bd. 57 (1919) die Abhandlung WEYERMANNs; auch habe ich mich selbst schon im bezeichneten Band 55, Seite 277 - 283, 286 - 290, 295 - 304, aber doch mehr gelegentlich, um eine solche vorurteilslose Würdigung bemüht. Nachdem aber jetzt, nach dem Erscheinen des II. Bandes der LIEFMANNschen "Grundsätze", das gesamte System der rein-psychischen Theorie abgeschlossen vorliegt, bedarf es auch einer ebenso abschließenden Kritik derselben im dargelegten Sinn. Dieselbe kann jetzt vielfach auf die Ergebnisse meiner 1920 in Jena erschienenen "Grundzüge einer Philosophie der Volkswirtschaft" (abgekürzt: Grundzüge) Bezug nehmen, wo ich den "Versuch einer Volkswirtschaftslehre auf philosophischem Grund" unternommen habe.


1. Wesen und Ziele der
rein-psychischen Theorie

Wie so viele "Entdecker" glaubt auch LIEFMANN etwas durchaus Neues geschaffen zu haben: "Das Fundament für einen neuen systematischen Aufbau der ökonomischen Theorie", geeignet, "eine neue Blüte" derselben herbeizuführen, woraus dann mit der Zeit ein erheblicher Fortschritt der Wissenschaft im Ganzen zu erhoffen sei. Aber ist denn seine Theorie wirklich eine so neue, daß sie die alten Fundamente erschüttert? LIEFMANN selbst nennt sich einen Reinökonomiker, und er steht wirklich nur auf den Schultern seiner österreichischen Lehrmeister, er fügt deren Lehren nur eine Nuance hinzu, die rein-psychische. Nannten sich jene die "psychologische" Schule, so bezeichnet er seine eigene Theorie als die rein-SCHUMPETERs "Grundprinzip der Verteilungslehre", III. Folge, Bd. 57 (1919) psychische, nämlich in dem Sinne, daß er, wie er sagt, die Konsequenzen ziehen will, die jene Schule hätte ziehen SCHUMPETERs "Grundprinzip der Verteilungslehre", III. Folge, Bd. 57 (1919) müssen, wenn sie ihrem eigenen, dem subjektivistischen Prinzip hätte treu bleiben wollen, statt daß sie tatsächlich zu einem "höchst unlogischen Gemisch von Subjektivismus und Objektivismus" entartet ist. Auch STOLZMANN, sagt er deshalb, "hätte, wenn er wirklich den Subjektivismus kritisieren wollte, nicht BÖHM-BAWERKs Theorie bekämpfen müssen, sondern meine eigene Auffassung". Aber, so frage ich, hat LIEFMANN mit dem neuen Namen auch in der Sache einen wesentlich neuen Standpunkt gewonnen?

Was heißt den  psychologisch,  was  psychisch?  Psychologie beeutet nur die  Lehre  vom Psychischen oder in schlichtem Deutsch statt aller der irreführenden Fremdwörter: die Seelenkunde, die Lehre von der Seele. Ziehen wir aber den terminologischen Schleier des Geheimnnisses fort, so bleibt als sachlicher Gehalt der psychologischen wie der psychischen Lehre nur die Besinnung, daß alles wirtschaftliche Denken und Handeln aus der Seele stammt, durch die Seele des Wirtschaftssubjekts als Einzelwesen geht. Nichts anderes als dieser durchsichtige, aber ansich wenig besagende, völlig mit dem Kern der Grenznutzenlehre zusammenfallende Satz ist dann auch das Fundament, von dem das ganze LIEFMANNsche Lehrgebäude getragen wird. Es steckt hinter der rein psychischen Theorie nichts weiter als ein potenzierter Subjektivismus. Sagt LIEFMANN doch selbst, Bd. 1, Seite 36 und 37: Die Preise, oder wie es an anderer Stelle heißt: überhaupt der ganze Mechanismus sind trotz aller zugebenen Bedingtheit durch soziale Momente, für den Wirtschaftstheoretiker, der ihr Wesen und ihre Entstehung untersucht, nicht anders als individualistisch zu erklären, "aus den individuellen Handlungen, die der eigenen Bedarfsbefriedigung dienen". Es bestehe die eigentliche Aufgabe der Wirtschaftstheorie in der Erklärung der wirtschaftlichen Vorgänge aus den individuellen Bedarfsempfindungen. Seine "subjektive, d. h. (!) psychische" Theorie stelle nur die Vollendung der seit langem vorhandenen Entwicklungstendenzen dar, indem sie noch weiter wie die bisherigen Theorien ganz und gar  auf die Psyche zurückgeht,  woraus sich ergibt, daß sie von den subjektiven Bedürfnissen ausgehen will und muß und daher bewußt alle  objektiven  Momente auszuscheiden hat, weil sie ihrer Aufgabe widersprechen (I, Seite 27f).

Man sieht, worauf LIEFMANNs Vorgehen letztlich abzielt, auf den Kampf gegen den  Objektivismus Genau wie seinen subjektivistischen Vorgängern ist auch LIEFMANN der "Subjektivismus" in erster Linie ein Kampfwort, ein  nom de guerre.  Wie der Subjektivismus den Zweck verfolgt, die Grenznutzenlehre als etwas ganz Neues, "Modernes", von der alten Kostenlehre der Klassiker abzuheben, so hat LIEFMANN, seiner Natur gemäß, den Kampf auf die Fahne geschrieben, den Kampf gegen die Schule, aus der er selbst hervorgegangen ist, aber nicht allein gegen diese, sondern gegen fast  alle  Schulen, besonders auch gegen die objektiv-sozialen, sozial-philosophischen, sozial-rechtlichen und gegen die von mir vertretene sozial-organische Richtung, somit den Kampf gegen mehrere, ja man könnte beinahe sagen gegen  alle  Fronten. Nun ist anzuerkennen, auch die Wissenschaft kommt nur durch Kampf zum Sieg. Ich gab (Kritik des Objektivismus, Jahrbücher 1915, Seite 146) eine dahin gehende Wendung BÖHMs aus einem an mich gerichteten Brief wieder: Auch die Nationalökonomen, als Priester der Wahrheit, haben eine Art tragischen Beruf, sie müssen grausam sein und Grausamkeiten erdulden. Und wenn je, so trifft dieser Satz in seinen beiden Teilen auf LIEFMANN zu, es fragt sich nur, ob LIEFMANN mehr Grausamkeiten ausgeteilt oder empfangen hat. Ich für meine Person muß dankbar anerkennen, daß ich in LIEFMANNs Polemik verhältnismäßig glimpflich davon gekommen bin, was ich meinerseits damit vergelten werden, in der  Austeilung  von Grausamkeiten möglichst große Zurückhaltung zu wahren. Ich bin dazu, ganz abgesehen von den später zu erörternden Gesichtspunkten zwischen unseren beiderseitigen Ansichten, schon deshalb imstande, weil ich LIEFMANNs rastloses Streben neidlos anerkenne, und mit ihm empfinde, daß der Verlust an Freundschaften, den wir durch unser Vorgehen erleiden, mehr wie aufgewogen wird durch das tröstende Bewußtsein:  magis amica veritas  [Die Wahrheit ist ein größerer Freund. - wp]. Je mehr man in das Getriebe der volkswirtschaftlichen Wissenschaft hineinblickt, desto mehr erkennt man die partielle Berechtigung der noch so verschiedenen Methoden an, sie erfassen in ihrem analytischen Vorgehen jede einen gesonderten Teil des gesamten Wahrheitsbefundes. Es fällt dabei der  Synthese  die versöhnende Mission zu, die zerstreuten Ergebnisse der peinlichen Zergliederung durch das geistige Band wieder zusammenzufügen und einheitlich für die Erkenntnis des Ganzen zu verwerten. Denn, sagt KANT, wo der Verstand vorher nichts verbunden hat, da kann er auch nichts auflösen. Die Methode, welche ihren Blick nicht auch auf das Ganze wirft, muß sich notwendig in die Irre verlieren. Es ist deshalb zur tieferen Würdigung des LIEFMANNschen Systems vor allem die  Methode  zu befragen, in der LIEFMANN zu seinen Ergebnissen gelangt ist.


2. Die Methode Liefmanns

LIEFMANN nennt sich einen  Empiriker.  Er rühmt sich, seine Erkenntnisse durch eine schlichte Beobachtung des wirtschaftlichen Lebens aus der anschaulichen  Erfahrung  gewonnen zu haben. Um ein Beispiel anzuführen, geht er den subjektiven Bedarfsempfindungen und wirtschaftlichen Erwägungen nach, die ein Wirtshausbesucher etwa darüber anstellt, ob er zwischen Rehbraten oder einem Beefsteak die Wahl treffen soll. Welch großen Wert er der  Beobachtung  beimißt, kann ich an einer Äußerung veranschaulichen, in der er zu gewissen Ergebnissen  meiner  Lehre Stellung nimmt. Er sagt dort: "Es zeigen gerade die Untersuchungen STOLZMANNs, daß für die Hauptprobleme der Volkswirtschaftslehre die Frage des Ausgangspunktes nicht von so großer Bedeutung ist, "da man, wenn man nur richtig zu beobachten gelernt hat, auch von einem solchen Ausgangspunkt (LIEFMANN meint das von mir verteidigte Sozialprinzip) zu richtigen Erklärungen, wenn auch nicht zur tiefsten systematischen Fundierung des tauschwirtschaftlichen Mechanismus gelangen kann" (Bd. 46, Seite 613 dieser "Jahrbücher"). Er führt dort Seite 603f zutreffend aus, wie man bei der Durchmusterung der verschiedenen nationalökonomischen Systeme nach ihrem Ausgangspunkt  zwei Gruppen  unterscheiden kann: diejenigen, die einen  individualistischen  und diejenigen, die einen  sozialen  Ausgangspunkt haben, wobei er in letztere Gattung mit Recht  meine  Lehre einreiht, im Gegensatz zur seinigen, die der individualistischen Gattung angehört. Aber auch diese Unterscheidung, fügt er hinzu, sei "in Wirklichkeit nicht von so großer Bedeutung, als sie uns heute, wo in der ökonomischen Theorie noch alles im Werden ist und von unten angefangen werden muß, erscheint", weil, sagt er, "kein Schriftsteller konsequent und einseitig an die eine oder die andere Betrachtungsweise festgehalten hat, weder die scheinbar extremen Individualisten noch diejenigen, welche besonders nachdrücklich den Charakter der Volkswirtschaftslehre als Sozialwissenschaft betonen".

So treffend diese Beobachtung ist, so wenig ist LIEFMANN ihrem Grund nachgegangen und so wenig hat er daraus für seine eigene Methode die notwendigen Schlüsse gezogen. LIEFMANN selbst ist und bleibt der  extremste  aller Individualisten. Eine noch subjektiver Theorie wie die seinige, sagt er wörtlich selbst, "kann es nicht geben". Wäre er der von ihm richtig beobachteten "Inkonsequenz" der extremen Theorien nur etwas tiefer nachgegangen, so hätte er sie als eine durchaus notwendige Folge einsehen müssen, und er wäre vielleicht selbst inkonsequent geworden. Er hätte erkannt, daß die Volkswirtschaft ihrem Wesen nach ein notwendiges Produkt  beider  sie beherrschenden Kategorien bildet, der rein - ökonomisch - subjektivistischen und der sozialen Kategorie, ein Produkt aus dem naturgegebenen Stoff und seiner sozialen Regelung. Jene Inkonsequenz folgt ganz von selbst aus der synthetischen  Einheit  beider Prinzipien, die nur die zusammengehörigen, durch das trennende Denken auf dem künstlichen Weg der Analyse auseinandergerissenen äußersten Pole sind, die je nach der Zeitrichtung abwechselnd nur ein quantitatives Mehr oder Minder darstellen. Näheres u. a. das ganze Kapitel 10, Seite 159f meines "Zweck", besonders Seite 173, 179, ferner Seite 672 und jetzt "Grundzüge", Seite 58.
    Es ist zuzugeben: Beobachtung oder wie KANT sagt, das Bathos, der fruchtbare Boden der Erfahrung, ist Grundlage und Ausgangspunkt aller Erkenntnis; aber, fährt er fort: "Wenngleich alle unsere Erkenntnis  mit  der Erfahrung anhebt, so entsprint sie darum noch nicht eben alle der Erfahrung . . . Erfahrung gibt niemals ihren Urteilen wahre und strenge, sondern nur angenommene und komparative Allgemeinheit (durch Induktion), sie ist nichts anderes als eine kontinuierliche Zusammenfügung (Synthetik) der Wahrnehmungen, sie bedarf der Durchdringung mit reinen Verstandesbegriffen (Kategorien), als den wahren Stammbegriffen des reinen Verstandes, die dazu dienen, Erscheinungen zu buchstabieren, um sie als Erfahrung lesen zu können."
Man kann es auch so ausdrücken: die Empirie lehrt uns nur Fakta oder das zeitliche Nacheinander des Geschehens, nur das  Daß,  aber nicht das  Weshalb,  das  oti  [denn - wp], aber nicht das  dioti  [daß - wp], die Beobachtung kann nur die  quaestio facti,  aber nicht die  quaestio juris  beantworten. Und soweit LIEFMANNs richtiger Satz, wonach die Vertreter der entgegengesetzten Richtungen häufig in den  Ergebnissen  zusammenkommen, zutrifft, so liegt dafür der Grund auf der Hand: sie stellen,  soweit  sie richtig beobachtet haben, eben nur unwiderlegliche  Tatsachen  fest, sie erledigen nur die quaestio facti, während der letzte Zweck aller Erkenntnis in der  Erklärung  der äußeren Erscheinung gelegen ist, sie will per  causas scire  [durch Ursachen wissen - wp]. Sie hat also  zwei  Erfordernissen zu genügen,  neben  der eindringlichen Beobachtung eine den Dingen auf den Grund gehende Zerlegung und nachfolgende Synthetisierung mittels der letzten Mittel des denkenden Verstandes, deren es nach LIEFMANN selbst nur zwei Gruppen gibt, die der rein - ökonomisch - individualistischen und der sozialen Kategorien, oder mit einem anderen Ausdruck: die Kategorien des zwangsläufigen Naturgeschehens und der menschlichen Freiheit, die zu eine "zweiten Natur" wird, da sie aus dem gegebenen Stoff der Außenwelt und der inneren Triebe erst dasjenige macht, was den eigensten und heiligsten Besitz der Menschheit bildet, das Menschenwerk der geregelten Gemeinschaft, aus der alles geordnete Zusammensein und Zusammenwirken hervorgeht, nicht nur die Ethik, sondern auch die Erkenntnis und das ästhetische Fühlen. KANT nennt es den  consensus communis ethicus, logicus  und  aestheticus:  "Der Anspruch auf jedermanns Beistimmung ist die Voraussetzung, die aller unserer Erkenntnis  Objektivität  verleiht, es handelt sich dabei um keine  Privatsache  des Subjekts." Ähnlich sagt z. B. ALOIS RIEHL: Auch alle Erfahrung ist ein  sozialer kein individuell - psychologischer Begriff, er ist ein Produkt des gemeinschaftlichen oder intersubjektiven Denkens, ein Produkt des "Denkverkehrs". Ich darf hier überall auf die eingehendere Begründung in meinen "Grundsätzen" verweisen, Kapitel 2 und folgende, besonders Seite 19 daselbst.

Es bleibt dabei, der Mensch ist der Ausgangspunkt allen Denkens, Fühlens und Handelns, aber nicht der Mensch als isoliert gedachtes Individuum, sondern der soziale Mensch, der sich vom Tier- und Pflanzenreich und der niederen Gattung  animal  durch das rein  Geistige  abhebt. Er ist der "erste Freigelassene der Natur" (HERDER), in ihm als dem Bürger zweier Welten, sind Natur und Freiheit in eins verbunden, und auch die Volkswirtschaft, als ein Teil der Gemeinschaft, ist ein Werk der Freiheit, das diese sich selbst geschaffen hat. Das ist die volle Bedeutung des kantischen Wortes, seine Philosophie wollen den rechten Standpunkt des Individuums in der Gemeinschaft lehren, und das sei nichts anderes als die Lehre, "die Stelle geziemend zu erfüllen, welche dem Menschen in der Schöpfung angewiesen ist, und aus der er lernen kann, was man sein muß, um ein Mensch zu sein". Auch die Volkswirtschaft ist eine solche geistige Schöpfung, auch für sie und für die Erkenntnis ihres Wesens ist also die gleiche Aufgabe gestellt.


3. Das Wesen der Volkswirtschaft

Wie sehr LIEFMANN konsequenter und  extremer  Individualist bleibt, ergibt sich eben auch aus der Stellung, die er zum Begriff der Volkswirtschaft einnimmt. Diese ist ihm, wie das Soziale überhaupt, keine konstitutive, sondern eine abgeleitete Kategorie. Sie setzt das wirtschaftende Individuum nicht als dienendes Glied in den vorweg gegebenen Rahmen der es bindenden Organisation, sie organisiert nicht, vielmehr organisieren umgekehrt die Individuen ihrerseits mit ihren subjektiven Bedarfsempfindungen und persönlichen Wertschätzungen die Volkswirtschaft: diese ist für LIEFMANN nur das Ergebnis, "nur ein kurzer, aber sehr leicht mißverständlicher Ausdruck für die mannigfaltigsten Verkehrsbeziehungen zwischen den Einzelwirtschaften", die, wie er beschwichtigend, aber recht unbestimmt hinzufügt, "bei den Zugehörigen eines  Volkes  allerdings, besonders eng sind" (Bd. 2, Seite 718, 179; ähnlich Bd. 1, Seite 121, 131 und 625, wo er sich zu dem Satz versteigt, die  sogenannte  (!) Volkswirtschaft, das ist die gedachte (!) Einheit aller Wirtschaften, sei  überhaupt keine Wirtschaft!  Schon bescheidener ist es, wenn er Bd. 2, Seite 589 LEXIS und WIESER gegenüber geltend macht, die Volkswirtschaft sei keine Wirtschaft  wie jede andere). 

Allerdings ist sie keine Wirtschaft wie die Privatwirtschaft; aber sie ist auch kein bloßes Aggregat, auch keine bloße Resultante zahlreicher Einzelwirtschaften. Sie ist ein eigenes "Ding", wie alle anderen Dinge, deren Wesen darain besteht, daß von ihnen eigene  Wirkungen  ausgehen. Wirklich ist, was ein Wirkung äußert. Und eine solche Wirksamkeit selbständiger Art sollte durch die graue Theorie des einseitigsten Individualismus aus der Blickweite hinweggezaubert werden, zu einer Zeit, wo die Individualwirtschaften immer intensiver ihre Diktate aus der sozialen Regelung erhalten? Sollten denn die Wirklichkeit und die Theorie, die sie erklären will, in so einem stupierendem Kontrast auseinandergehen? Müßte man nicht auch hier mit von BÖHM-BAWERK sagen, daß eine solche Theorie keinen Schuß Pulver wert ist? Will und soll eine Theorie, sie nehme ihren Ausgang wie sie wolle, ihrer ganzen Bestimmung nach ein gedankliches, aber  erschöpfendes  Gegenbild des Empirischen schaffen, so darf sie das in der Wirklichkeit Vereinte nicht auseinanderreißen und es durch einen herausgegriffenen, wenn auch noch so wichtigen Einzelfaktor begreifen wollen. Bei der Auswahl des  Erkenntnis objekts darf sie sich nicht über das  Erfahrungs objekt hinwegsetzen, sie mündet sonst leicht in den Weg zu einem Wolkenkuckucksheim, sie verfehlt die quaestio facti  und  die quaestio juris zugleich, das Prinzip der Erklärung  und  den zu erklärenden Gegenstand.
    Sehr nützlich könnte hier die Lektüre der kleinen Schrift KANTs wirken "Über den Gemeinspruch: das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis". Was dort über das notwendige Zusammenstimmen der Theorie mit der Wirklichkeit gesagt wird, kann ganz allgemein für das Verhältnis gerade der volkswirtschaftlichen Theorie zur ökonomischen Wirklichkeit geltend gemacht werden. KANT sagt im Anfang seiner Schrift: Wo die Naturgabe der Urteilskraft auch angetroffen wird, "da kann es doch noch einen Mangel an Prämissen geben; d. h. die Theorie kann unvollständig, und die Ergänzung derselben vielleicht nur durch noch anzustellende weitere Versuche und Erfahrungen geschehen, von denen der aus seiner Schule Kommende (KANT führt hier ausdrücklich auch den "Kameralisten" [Staatskundler - wp]) sich neue Regeln abstrahieren und seine Theorie vollständig machen soll. Da lage es dann nicht an der Theorie, wenn sie zur Praxis noch wenig taugte, sondern daran, daß  nicht genug  Theorie da war, welche der Mann von der Erfahrung hätte lernen sollen, und welche wahre Theorie ist, wenn er sie gleich nicht von sich geben und als Lehrer in allgemeinen Sätzen systematisch vorzutragen imstande ist, folglich auf den Namen eines Theoretischen keinen Anspruch machen kann."
Die Worte sind hart, aber sie treffen, und ihr Wert wird dadurch nicht abgeschwächt, daß die "reinen" Ökonomiker aller Schattierungen die Rechte der isolierenden  Abstraktion  für sich geltend machen, auch nicht dadurch, daß sie, wie von BÖHM-BAWERK, SCHUMPETER und LIEFMANN, zwar der sozialen Betrachtung ansich ihre Berechtigung zuerkennen, sie aber einer anderen, einer fremden Wissenschaft als deren eigentümliche Domäne ausschließlich überantwortet wissen wollen, der Geschichte, der Politik, der Soziologie und -  der  Philosophie. LIEFMANN wandelt hier ganz in den Spuren SCHUMPETERs, aber er geht in einem schroffen Ausdruck der Polemik noch weit über ihn hinaus, er spricht den "philosophierenden Nationalökonomen das Recht ab, den Namen theoretischer Systematiker zu führen, ebenso denen, welche das Wesen der wirklichen (?) "ökonomischen" Kategorie verkennen, nämlich die Aufgabe, die tauschwirtschaftlichen Erscheinungen auf die Bedarfsempfindungen der einzelnen Menschen zurückzuführen und aus ihnen zu erklären, indem sie die  hieraus  fließenden Probleme über Bord werfen und "durch Versenkung in das trübe Meer (!) der Soziologie oder Sozialwissenschaft hoffnunglos ertränken" (Bd. 1, Seite 56 und 114; Bd. 2, Seite 595).

Im Sinne dieser an Humor streifenden Auslassungen ist die weitere Behauptung LIEFMANNs erklärbar, daß die getadelten Betrachtungsweisen mit ihren philosophischen und methodologischen Untersuchungen auch nicht einmal als eine besondere "Richtung" in unserer Wissenschaft anerkannt werden können, sie sie  überhaupt  nicht Ökonomie, sondern Philosophie (Bd. 1, Seite 56). es ist daraus ferner erklärbar, wie heftig LIEFMANN gegen solche Vertreter der sozialen Richtung zu Felde zieht, welche wie von SCHULZE-GAEVERNITZ, umgekehrt wie LIEFMANN, der nur die Privatwirtschaft als Wirtschaft anerkennen will, erklären: "Nur die Volkswirtschaft ist Wirtschaft, Wirtschaft im engeren Sinne", oder gegen solche, die mit DIEHL den Satz vertreten: "Die ganze sozialwirtschaftliche Auffassung hat davon auszugehen, daß die Einzelwirtschaft als solche (!) überhaupt keine Bedeutung hat." LIEFMANN scheint in diesen Aussprüchen nicht die Worte "im engeren Sinne" und die Einzelwirtschaft "als solche" zu beachten, d. h. die Wirtschaft als abhängiges Teilglied im Getriebe des sie einschließenden und beherrschenden Ganzen. Das Wesen des letzteren ist zu allererst und vorweg zu erforschen, wenn man  Sozial ökonomie treiben will. Erst dieses Apriori kann uns die Rolle lehren, welche das wirtschaftende Individuum als ein  soziales  in der Volkswirtschaft spielen darf. Erst eine  Sozial ökonomie in diesem Sinne und mit diesen Erkenntniszielen kann dann die treibenden Kräfte voll aufdecken, die hinter dem Tun der Einzelnen stehen. Nicht weiter  zurück  in die weltverlassene Psyche, nein  heraus  aus der Enge ihres privatwirtschaftlichen Horizontes,  hinein  und  vorwärts  in die Erkenntnis der sozialökonomischen Zusammenhänge! So muß es heißen.

Aber der letzte Grund für diese Enge des Standpunktes eines sonst so scharfen Denkers wie LIEFMANN kann nicht allein in der von ihm gewälten Methode äußerlicher "Beobachtung" liegen, die nur das sieht, was vor Augen liegt, er muß ein tieferer sein, er muß - sit venia verbo [Man verzeihe den Ausdruck - wp] - in der LIEFMANN eigentümlichen  Philosophie  gelegen sein. Man staune nicht; denn wie immer zu wiederholen: Wer einen anderen als Philosophen schilt, hat nur eine  andere,  eine bewußte, häufiger eine naiv unbewußte Philosophie; denn irgendeine Philosophie nennt jeder Mensch sein eigen, der erste Mensch war auch der erste Philosoph. Und auch LIEFMANNs Theorie, soviel er das auch von sich abweisen wird, ist eine vom Standpunkt seiner nicht nur unbewußten, sondern ganz deutlich ausgesprochenen philosophischen Erkenntnistheorie aus zu verstehen, und zwar ist es gleich das tiefgründigste und geheimnisvollste philosophische Problem, zu dem er durch die Kritik, zum Teil wohl gerade durch die meinige, angeregt, nolens volens [ob man will oder nicht - wp] hingetrieben worden ist: es ist das alte und doch ewig neue Problem des Verhältnis von  causa  und  telos,  von Ursache und Zweck.


4. Liefmanns Stellung zum Zweckbegriff

LIEFMANN gibt zu: "Die letzten Probleme der Wirtschaftstheorie sind  logischer  Art, sie betreffen die Bedeutung der Begriffe  Zweck  und  Mittel  im Wirtschaftsleben, und: "Die Erörterung, ob die Volkswirtschaft (oder der soziale Gesamtkörper, als welchen man sie bezeichnete) ein Zweckgebilde ist, trifft in Wahrheit den Kern des ganzen Problems der Objektbestimmung in unserer Wissenschaft" (Bd. 1, Seite 133, 135). Aber, meint er, jede Zwecksetzung setzt einen einheitlichen Willen und dieser wieder ein Zweck subjekt  voraus. Gewiß, sagt er Seite 131, sind Zwecke Ursache allen Wirtschaftens, aber nur individuelle Zwecke, Streben nach Bedürfnisbefriedigung. Die Volkswirtschaft ist nach LIEFMANNs schon angeführter Auffassung nur ein schlechter Ausdruck für die intersubjektiven Beziehungen, "ein sozusagen naturwissenschaftliches (!) Ergebnis zahlloser, ihrer formalen Natur nach gleichartiger, aber  gegen einander gerichteter Zwecke von Einzelwirtschaften, niemals aber eines gemeinsamen Willens und gemeinsamer Zwecke." Wo findet sich, so fragt er, für den, der das wirtschaftliche Leben mit dem gewöhnlichen Menschenverstand beobachtet, die phantasiereiche Konstruktion eines die Volkswirtschaft angeblich darzustellenden ethischen Zweckgebildes bestätigt, wo die Begriffsfiktion eines sozialen Zwecks, einer sozialen Arbeitsgemeinschaft und eines damit gegebenen sozialen Wirtschaftsplans? Jedermann weiß, "daß das Charakteristikum des heutigen Tauschverkehrs seine  Planlosigkeit  ist, d. h. daß ein einheitlicher, das Ganze leitender Wille fehlt". "Keine Gemeinschaftsbeziehungen, keine  gleich gerichteten Zwecke, sondern  gegen sätzliche,  widerstrebende  Beziehungen der einzelnen führen zum Tauschverkehr", die sozialrechtliche Ordnung, insbesondere das Privateigentum, ist es, was gerade eine  Abgrenzung  der widerstrebenden Interessen  von einander bezweckt und ihre Geltendmachung  sichert  (Bd. 1, Seite 54 und 124).
    Es fehlte nur noch, daß LIEFMANN sagt, die Rechtsordnung sei zu diesem Zweck  geschaffen  worden, aber er hütet sich, und von seiner Theorie aus ganz folgerecht, derartiges zu behaupten, schiebt vielmehr  mir  die sich bei mir angeblich "auf Schritt und Tritt findende" Auffassung zu, daß der Tauschverkehr ein Zweckgebilde ist, das durch Vereinbarung (!) der Individuen aufgrund gleichgerichteter Willensrichtung zustande komme (Seite 132), ein Vorwurf, der hart an die unglückliche Theorie vom contrat social erinnert, die gerade ich nie und nimmer verteidigt habe und die LIEFMANN einzig und allein durch eine Stelle aus meinem "Zweck" belegt, die einen gänzlich verschiedenen Gegenstand behandelt, den hypothetischen Urtypus einer kleinen geschlossenen Produktionsgemeinschaft. Ich habe nie den Ehrgeiz gehabt, ein Historiker sein zu wollen, ich bin kein Vertreter der *Wirtschafts geschichte sondern, wie es doch auch LIEFMANN sein will, ein Vertreter der  systematischen Wirtschafts theorie. Für eine solche ist nicht die historisch - genetische Betrachtungsweise entscheidend, diese hat immer, wie die Erfahrung zeigt, der Gefahr entgegengeführt, aus dem kausalen Geschehen der Vergangenheit auf die Zukunft zu schließen und sie dementsprechend wirtschaftspolitisch zu verwerten: Ich bin ein  Gegner  jedes Historismus, schon aus dem einfachen Grund, weil ich die Forderung vertrete, die systematische Erkenntnis eben nicht auf Kausalität, sondern auf der Zweckkategorie aufzubauen.
Gerade umgekehrt stellt sich das Fundament, von dem LIEFMANNs Lehrgebäude getragen wird, dar, der es als "ganz klar erachtet, daß die Hauptprobleme der Wirtschaftstheorie nun einmal Kausalitätsprobleme sind und daß man (wie er mir vorwirft) diese Probleme nicht einfach hinwegdekretieren kann, indem man anstelle der Kausalbetrachtung die Zweckbetrachtung setzen zu wollen erklärt" (Seite 130). Und doch sahen wir, wie LIEFMANN dem Zweck, wenn auch nur den individuellen Zwecken, eine ausschlaggebende Rolle zuwies. Wie kommt er über den Widerspruch in diesem Hin und Her seiner Dialektik hinweg? Sehr einfach auf dem bekannten Weg, den u. a. schon von BÖHM-BAWERK bestritten hat, der den Satz vertrat, der aller Erkenntnistheorie ins Gesicht schlägt: "Jeder teleologische Zusammenhang ist zugleich ein kausaler". LIEFMANN sagt solches zwar nicht direkt, aber es steckt in Redewendungen wie die uns bekannten von der  Kausalität  der individuellen Zwecke. Aber selbst diesen räumt er nicht volles Recht ein, vielmehr sagt er: "Diese Zwecke sind aber etwas  Vorwirtschaftliches,  und die Wirtschaftswissenschaft nimmt diese individuellen Zwecke als gegebene (!) Tatsache und untersucht aufgrund dieser vorausgesetzten (!) Zwecke kausal (!) die wirtschaftlichen Erscheinungen" (Seite 139). Damit schlägt die Zweckbetrachtung doch wieder in den Kausalitätsgedanken um, die nun einmal einen immanenten Bestandteil aller individualistischen Erwägungen bildet. Diese Art "Zweck" fällt ganz und gar mit dem zusammen, was man den bloß  formalen  Zweckbegriff zu nennen pflegt. Aber dieser ist nur eine einfache  Umkehr  der Kausalität, er erklärt ganz denselben Tatbestand, nur daß er ihn von hinten nach vorn liest. Da diese Art von Zweck, nach LIEFMANN selbst, als Voraussetzung  gegeben  ist, so kommt nur die Untersuchung der  Mittel  in Betracht, die diesen Zweck verwirklichen, und eine solche bleibt immer kausal. Wir sind damit an einem von der Theorie allzusehr vernachlässigten Punkt gelangt, wo allein der Streit über das Verhältnis von  causa  und  telos  seinen endgültigen Austrag finden kann. Er bedarf der Untersuchung in einem besonderen Kapitel.


5. Die beiden Arten des Zweckbegriffs

Wir folgen auch hier dem Vorbild KANTs, des großen Scheidekünstlers, der als der Erste den Begriff des Zwecks einerseits von dem der bloßen  Zweckmäßigkeit  andererseits deutlich auseinandergehalten hat. Der Zweck im allgemeinen hat es zwar überall mit dem  Praktischen  zu tun, er läuft überall auf das Praktische hinaus. Es hat aber, so unterscheidet KANT, "ein großer Mißbrauch mit dem Begriff des Praktischen geherrscht, indem man das Praktische nach Naturbegriffen mit dem Praktischen nach dem Freiheitsbegriff für einerlei nahm", man habe nicht den  Natur begriff des  technisch- praktischen vom  moralisch- praktischen Freiheitsbegriff unterschieden. Diese Unterscheidung ist aber notwendig, "um die besorglichen Anmaßungen (!) des Verstandes, als ob er auch die Möglichkeit aller Dinge in diesen Grenzen beschlossen habe, zurückzuhalten". Die bloße "Zweckmäßigkeit" falle unter den bloß technischen Zweck, nämlich unter die  kausale  Eignung für einen  vorher gegebenen  Zweck, wobei der Begriff des Teleologischen nur rein formal angewendet wird und ihm deshalb nur immer höchstens der Charakter eines heuristischen Prinzips für die Aufdeckung der  Kausal beziehungen eingeräumt werden kann. Als eine Kategorie der bloß theoretischen Vernunft bleibt er nur ein "Korollar" [Zugabe - wp] der  natur wissenschaftlichen Betrachtung, er untersteht nicht dem teleologisch-sittlichen Prinzip, weil er keinen Bestandteil der praktischen Vernunft und der moralischen Freiheit ausmacht. So KANT, Kritik der Urteilskraft, Vorrede, Seite 20, dann Einleitung, Seite 8f und 13. Näheres diese "Jahrbücher", Bd. 59 (1919), Seite 421f, auch Bd. 62, Seite 148 und jetzt meine "Grundzüge" Seite 89 und 205.

Nun steht die Volkswirtschaft zwar mit dem einen Fuß auf dem Boden der theoretischen Vernunft; aber diese muß sich auch hier vor der von KANT verurteilten  Anmaßung  hüten, als ob in ihren Grenzen alle Dinge beschlossen seien; denn ihr Gebiet ist nur der allerdings gegebene sinnliche  Stoff  des Geschehens, der die  natürlichen  Kategorien zu seiner Basis hat. Aber mit dem anderen Fuß wurzelt die Volkswirtschaft ganz und gar im Boden der sozialethischen Kategorien, die auf das entscheidende Prinzip der Freiheit und des sozialen Zweckgedanken zurückleiten.

Erst die strenge und stetige Abhebung des letzteren Prinzips von dem des kausal bedingten, naturnotwendigen und zwangsläufigen Geschehens kann uns dann auch Klarheit verschaffen über das unterschiedliche Wesen beider Arten des Zweckbegriffs und über das Verhältnis des sozialethischen Zwecks zu den sachlichen, psychologischen und rein psychischen Grundlagen der Volkswirtschaft, erst eine solche durchgeführte Unterscheidung gibt uns das kritische Material an die Hand, um zu der beharrlichen Polemik LIEFMANNs gegen die Volkswirtschaft als konstituierendes und autonomes Zweckgebilde eine abschließende Stellung zu nehmen.
    Der Streit zwischen LIEFMANN und der sozialen Richtung fällt mit der allgemeineren Streitfrage zwischen der naturalistischen und der ideologischen Geschichtsauffassung zusammen, ein Streit, der die Geschichtsphilosophie bis auf den heutigen Tag in Atem gehalten hat. Die ersteren, die naturalistischen Auffassungen, scheiden sich wiederum in die von Auguste Comte ausgehenden soziologischen Systeme, in die vom Darwinismus und von Spencer inaugurierten biologischen, ferner in die der psychologischen, der anthropologischen, geographischen und ethnologischen Soziologien mit ihrem Ausläufer, der ökonomischen Geschichtsauffassung. Die zweite, die ideologische Gattung kann man auch die  geistige  Geschichtsauffassung nennen, weil sie nicht wie die erstere in der Gesellschaft nur eine Fortsetzung, eine höhere Potenz des kausalbedingten Naturlaufs, sondern eine geistige Einheit erblickt, die der menschlichen Freiheit des Willens und der auf ihr gegründeten Idee der Sittlichkeit ihren Ursprung verdankt. Danach ist sie ein  geistiger  Organismus, eine geistige Schöpfung, kein bloß naturgeschichtliches  Ergebnis,  kein bloßer Mechanismus, als den sie die naturalistischen Schulen versahen. Die von KANT, ebenfalls erstmals, vorgenommene Scheidung von Organismus und Mechanismus ist es, welche die Erkenntnis von der notwendigen Auseinandersetzung der genannten beiden Gruppen zum klarsten Ausdruck bringt. Nur ist dabei wohl zu beachten, daß der Begriff  Organismus  nur eine heuristische Analogie, keineswegs aber eine Gleichstellung mit den natürlichen Organismen der Lebewesen enthält. Will er  mehr  sein, so würde er nur wieder in die Bahnen des Naturalismus zurückführen. Zur Vermeidung dessen möchte ich deshalb auch nicht den von einigen Soziologen für die Gesellschaft geprägten Namen "geistiger Hyperorganismus" empfehlen, weil er noch immer zu viel Unüberwundenes vom Naturalistischen mit sich schleppt. Vorzuziehen ist vielmehr der jetzt eingebürgerte Name: Organisierter Organismus, der das Moment der Aktivität des schaffenden Willens besser zum Ausdruck bringt.
Da aber die Volkswirtschaft nur ein Teil der Gesellschaft ist, so ist nicht ersichtlich, daß das Dargetane nicht in vollem Maße auch für sie gelten sollte. Es dürfte auf sie in reichstem Maße das zutreffen, was in der Definition KANTs gelegen ist: Organismus ist ein Wesen, welches "nur durch die Beziehung all dessen, was in ihm enthalten ist, aufeinander als Zweck  und  Mittel möglich ist". Auch das Wesen der arbeitsteiligen Gemeinschaft besteht in der organischen Wechselwirkung, wonach die Individuen sich gegenseitig Mittel und Zweck zugleich sind. Näheres in meinen "Grundsätzen", das ganze Kapitel 7. Die verknüpfende Einheit von Individuum und Gesellschaft ist keine bloß "philosophische Idee", sie ist eine  Tatsache,  die in ihrer ganzen Wucht "kein vernünftiges Wesen in Abrede stellen kann", Worte, die KANT über die Existenz der Freiheit gebraucht, die er zu den "scibilia" [Objekten - wp] rechnet und deren Geschöpf, wie dargelegt,, doch auch die Volkswirtschaft ist, mag sie noch so sehr vom materiellen Stoff bedingt und abhängig sein. Jedenfalls ist sie kein "mystischer Organismus", welchen Ehrennamen LIEFMANN ihr (Bd. 1, Seite 101) anhängt. Wer nur  richtig  "beobachtet", wird im vollen Licht des Tages die volle Wirksamkeit dieses "mystiscen" Dings nicht verkennen. Wer dennoch den Blick dafür verschließt, und nur aufeinanderstoßende Einzelwirtschaften kennt, der treibt nicht Volkswirtschaft-, sondern höchstens Privatwirtschaftslehre, aber auch diese nicht von Grund auf; denn auch die Privatwirtschaft kann nur als ein Ausschnitt aus der Volkswirtschaft verstanden werden, da sie sich mit ihrem individuellen Interesse nur in das gegebene Getriebe der Gesamtwirtschaft einfügt und es nur dadurch für  ihren  Vorteil nutzbar machen kann. Das ist nun für die Kritik der LIEFMANNschen Theorie näher auszuführen.
LITERATUR - Rudolf Stolzmann, Liefmanns rein-psychisches System der Volkswirtschaft, Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, Bd. 118, Jena 1922