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ALFRED BRUNSWIG
Das Vergleichen
und die Relationserkenntnis

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"Gerade das natürliche Leben urteilt nicht über Empfindungen als solche, auch nicht einmal über physische Qualitäten schlechthin, sondern über sie als Eigenschaften an Dingen. Dinge, nicht Empfindungen, sind die vom Naiven verglichenen Objekte. Es gilt nun aber: auch wenn alle gegebenen Inhalte als solche schon psychisch und subjektiv wären, wollen unsere gewöhnlichen Vergleichsurteile nicht ein Verhältnis von psychischen und subjektiven Inhalten als solchen behaupten. Wir vergleichen in unseren Relationsurteilen Farben, Zeiten usw. gedacht als Bestandsstücke der objektiven Wirklichkeit."

Exner, Boas oder von Kries machten als Bedenken gegen eine Empfindungsmessung geltend, daß für das unmittelbare Bewußtsein eine Empfindung nicht das Vielfache einer anderen ist, und daß sogenannte gleiche Empfindungen verschiedener Intensität in Wahrheit qualitativ verschiedende Empfindungen sind.

"Zwischen Bewußtseinsinhalten besteht wohl ein Unterschied, aber keine Differenz. Intensität ist ein rein physikalischer Begriff, der Inhalten als solchen nicht zukommt. Gleichwohl sagen wir aber, daß eine Freude größer, ein Schmerz heftiger, eine Helligkeit stärker ist als eine andere, scheinen also zu behaupten, daß dem qualitativ gleichen Inhalt eine größere oder kleinere Intensität zukommen kann.


Vorwort

Mit den Problemen des Vergleichens und der Relationserkenntnis haben sich in neuerer Zeit sowohl die reinphilosophische Untersuchung wie die experimentelle Psychologie beschäftigt.

Die letztere hat eine Fülle wertvoller Beobachtungen über die Vorgänge bei der Bildung des Vergleichsurteils zusammengetragen, die uns vielfach die Probleme schärfer sehen lassen und bisher plausibel erschienene Lösungen als unhaltbar erweisen.

Eine eigene Lösung dieser Probleme selbst hat sie dagegen, wie ich zu zeigen versuchen werde, nicht erbracht. Das dürfte einmal daran liegen, daß das psychologische Experiment die phänomenologische Analyse wohl ergänzen, aber nicht ersetzen kann. Sodann aber wird sich uns die psychologische Beobachtung hier vielfach als eine durchaus einseitig gerichtete herausstellen, und zwar im Zusammenhang mit der sie beherrschenden psychologischen Theorie.

Bei der rein philosophischen Untersuchung dieser Fragen, zu denen besonders MEINONG den Anstoß gegeben hat, liegt hingegen wieder die Gefahr nahe, daß man ohne vorausgehende Berücksichtigkung aller beobachtbaren Faktoren konstruierend vorgeht. Eine wirkliche Lösung der aufgetretenen Probleme dürfte am ehesten zu erzielen sein, wenn eine experimentelle Beobachtung und philosophische Untersuchung sich mit der  phänomenologischen  Analyse vereinigen.

Vorausgesetzt ist dabei freilich, daß man sich von den Vorurteilen der Empfindungs- bzw. Vorstellungsassoziationstheorie frei macht. Wir erkennen ja jetzt allmähloich, wie sehr diese Theorie mit ihrer rein sensualistischen Beobachtungsrichtung die psychologische Untersuchung vieler Gebiete beeinträchtigt hat. Besonders HUSSERL hat neuerdings vielen dafür die Augen geöffnet.

Es scheint, daß eine neue Psychologie im Werden ist, und daß wir endlich den Schlüssel wiedergefunden haben zur Schatzkammer eines tieferen, wahren psychischen Lebens.

Neben ihrem speziellen Ziel möchte meine Untersuchung auch an dieser neuen Psychologie mitarbeiten, dessen eingedenk, daß eine enger begrenzte Untersuchung oft einen sichereren Zugang zu den allgemeinen Problemen bietet als die abstrakte Erörterung.


I. Teil
VORUNTERSUCHUNGEN

1. Das Vergleichen und der psychische
Tatbestand des Vergleichsurteils

Ob es für die  Vergleichsrelationen,  d. h. die Beziehungen der Gleichheit, Ähnlichkeit, Verschiedenheit, Steigerung usw. wesentlich ist, daß sie auf dem Weg des  "Vergleichens"  erkannt werden, bleibt hier noch dahingestellt; für das Vergleichen aber ist es jedenfalls charakteristisch, daß es zu  Urteilen  führt, in denen solche Relationen behauptet werden. Ohne auf die Frage einzugehen, ob es eine besondere innere seelische Tätigkeit gibt, die man eben als Vergleichen zu bezeichnen hätte, können wir daher hier vorläufig das Vergleichen indirekt als dasjenige Verhalten bestimmen, dessen naturgemäßes äußeres Resultat ein  Verhältnisurteil  ist, d. h. ein Urteil, das Beziehungen der erwähnten Art, die allein wir hier als "Verhältnisse" oder "Relationen" bezeichnen wollen, behauptet.

Diesem aus dem Vergleich resultierenden Urteil wenden wir nun zunächst unsere Aufmerksamkeit zu und fragen: worin besteht der psychische Tatbestand, wenn als Abschluß eines Vergleichs ein Verhältnisurteil gefällt wird? -

Wenn man nun hier auch von einem äußerlich greifbaren, sprachlichen Urteils ausdruck  ausgehen kann, so darf man doch daran nicht haften bleiben, sondern muß sich den hier vorliegenden vollen psychischen Tatbestand ganz zu Bewußtsein bringen. Hierüber nämlich sind Ansichten verbreitet, die geeignet sind, den Weg zur Psychologie der Relationserkenntnis und zum Verständnis der Probleme des Vergleichens von vornherein zu versperren.

Wenn man z. B. nacheinander zwei Gewichte  A  und  B  aufhob und nun als Resultat das Urteil fällt:  "B  ist schwerer als  A",  oder auch kurz "schwerer", was ist dann psychologisch als  "Urteil"  gegeben?

Hier erhält man vielfach und besonders von experimentellen Psychologien folgende Darstellung:
    "Das Urteil besteht eben in der Äußerung dieser Worte, diesem sprachlichen Prozeß, dem noch die Wortvorstellungen im Bewußtsein vorangehen, und diese Lautreaktion ist ausgelöst durch bestimmte Momente in der Vergleichserfahrung."
Nun kann es zwar gerade bei einem eiligen Verfahren und der abgekürzten Ausdrucksweise experimenteller Versuche leicht scheinen, als läge in einem Urteil wie "schwerer!" wirklich eine bloße Lautreaktion vor; aber man vergegenwärtige sich doch einmal den Tatbestand bei einem ruhigen Erlebnis zum Zweck einer phänomenologischen Analyse, und man wird erkennen, daß die obige Darstellung vom vollen Urteil nur das Alleräußerlichste angibt, seinen eigentlich psychischen Kern aber übersieht.

Wenn ich  "B  schwerer als  A"  urteile, so äußere ich nicht bloß sprechend Worte, die nur objektiv etwas bedeuten, sondern ich behaupte bewußt mit ihnen etwas, und zwar das, was sie bedeuten; ich meine, bin überzeugt, daß der Sachverhalt, den sie bezeichnen, besteht, daß  B  schwerer als  A  ist, und gebe mit den Worten nur dieser meiner Überzeugung Ausdruck.

Dieses Meinen, dieser Gedanke, diese Überzeugung, es sei  B > A,  gehört also als wesentlichstes Bestandstück zum psychischen Tatbestand des Verhältnisurteils, und daß die sprachliche Äußerung von einem solchen Meinen beseelt getragen wird, unterscheidet sie von einem gedankenlosen Papageienruf, dem nur für Andere eine bestimmte Bedeutung innewohnt. Auf dessen Stufe würde aber die obige Darstellung das Urteil herabdrücken.

Dieses überzeugte Meinen, welches den sprachlichen Urteilsausdruck belebt und erst zum Urteil macht, ist nun freilich nicht bei jener Beobachtungsrichtung vorzufinden, die nur für  gegenständliche  Bewußtseinsinhalte geeignet ist. Empfindungen und Vorstellungsbilder lassen sich wohl bei einer solchen inneren Blickrichtung auffinden, Meinensakte dagegen ihrer Natur nach nicht; diese sind wie alle Akte nur im reflexiven Selbstbewußtsein als psychische Realitäten erfaßbar. Es ist daher nicht zu verwundern, wenn Psychologen die diese letztere Blickrichtung nicht kennen und Versuchspersonen, die bei experimentellen Versuchen gar keine Zeit hätten, sie auszuüben, am Urteil ein Meinen oder dgl. im Bewußtsein nicht vorzufinden behaupten, sondern in ihm nur eine motorische Reaktion, allenfalls begleitet von Vorstellungsbildern und Gefühlen, sehen, so daß ihnen das eigenlich Psychische am Urteil entgeht. Die passivistische Vorstellungsassoziationspsychologie muß ja alle Akterlebnisse überhaupt als etwas ihr theoretisch Unfaßbares leugnen, da sie sich auf eine Kombination von Empfindungen nicht zurückführen lassen.

Wir dürfen jedoch um solcher Vorurteile willen nicht den eigenartigen Tatbestand erlebter psychischer Akte preisgeben und können uns dabei nicht nur auf die phänomenologischen Analysen HUSSERLs sondern auch auf Versuche, wie sie KARL BÜHLER und andere neuerdings angestellt haben, berufen. Es regt sich ja jetzt ziemlich allgemein die Erkenntnis, daß hier ein lange übersehenes Stück psychischer Wirklichkeit zur Wiederentdeckung gekommen ist.

Zum deskriptiven Bestand des Vergleichsurteils gehört also, daß es das überzeugte Meinen vom Bestehen des behaupteten Sachverhalts ist. Zum Gehalt dieses Meinens und damit auch zum psychischen Bestand des Urteils gehört aber all das, was der Intention des Urteilenden nach im Urteilsausdruck liegen, bzw. mit ihm gesagt sein soll. So bedeutet im obigen Beispiel der abgekürzte Ausdruck "schwerer" nicht bloß für den  Hörer  soviel wie:  "B  ist schwerer als  A",  sondern es besteht dieses entsprechende Meinen im Urteilenden selbst. Handelt es sich also darum, das Zustandekommen des Vergleichsurteils psychologisch zu erklären, so ist als "Urteil" und damit als zu erklärenden Tatbestand anzusetzen nicht bloß das Aussprechen einer Wortkomplexion, sondern das innerliche Vorhandensein eines bestimmten überzeugten Meinens, zu dessen Gehalt all das gehört, was der Intention gemäß im Urteilsausdruck liegen soll. Der Satz, der den Gehalt dieses Meinens erschöpfend wiedergeben würde, braucht keineswegs vollständig vorgestellt zu sein; gleichwohl kann nur mittels des unverkürzten Satzes das tatsächlich vorhandene Meinen voll bestimmt werden.

Um den psychischen Tatbestand des Vergleichsurteils voll und sicher festzustellen, müssen wir also die Bedeutung der Sätze untersuchen, in denen die ganze Meinung des Urteilenden zu einem unverkürzten Ausdruck kommt, wir müssen uns also zum Verhältnisurteil im logischen Sinne wenden.

Die Prüfung der Behauptung, das Vergleichsurteil werde "ausgelöst" durch gewisse psychische Momente, stellen wir zunächst noch zurück.


2. Der logische Gehalt
des Vergleichsurteils

Das Vergleichsurteil als logischer Satz hat eine bestimmte Bedeutung, die immer dann, wenn wir den Satz sinngemäß anwenden, als Gehalt unseres Meinens auch zum Urteil im psychologishen Sinn gehört. Mit der Feststellung der logischen Bedeutung wird daher auch ein psychologisches Merkmal des Vergleichsurteils fixiert und diese Aufgabe ist eine notwendige, da Umdeutungen des Sinnes dieser Urteile den Zielpunkt alles weiteren Erklärens gleich hier zu verrücken drohen.

Das wesentliche Charakteristikum der Vergleichsurteile ist nun jedenfalls dieses, daß sie das Bestehen einer  Vergleichsrelation  zwischen den in ihnen beurteilen Gegenständen behaupten.

Zu diesen Vergleichsrelationen oder Verhältnissen gehören die Beziehungen der Gleichheit, Ähnlichkeit, Verschiedenheit, Steigerung und Minderung, sowie in gewisser Hinsicht auch Identität, Veränderung und Konstanz. Auf eine nähere Untersuchung der Relationen überhaupt und der Vergleichsrelationen im besonderen könenn wir hier noch nicht eingehen. Es muß der Hinweis genügen, daß die eigenartigen Gegenstände, die wir als Relationen bezeichnen, naturnotwendig andere einfache Gegenstände voraussetzen, zwischen denen sie bestehen, daß sie also Gegenstände "höherer Ordnung" oder "fundierte" Inhalte sind. "Schwerer" ist ein Gewicht immer nur mit Bezug auf ein anderes; "ähnlich" sind immer nur mindestens zwei Objekte einander.

Ob dieses Wesensgesetz der Relationen, als fundierte Inhalte einfache Objekte als Fundamente vorauszusetzen, ohne weiteres psychologisch gewandt werden darf als Gesetz des Relationsbewußtseins, auf dem Bewußtsein der fundierenden Gegenstände sich aufzubauen, werden wir später zu untersuchen haben.

Das Verhältnisurteil behauptet also jedenfalls das Bestehen von Verhältnissen, und zwar zwischen den beurteilten Gegenständen. Welche diese letzteren sind, kann ebenfalls nur die Analyse seiner Bedeutung klarstellen.

Demgegenüber besteht nun aber bei vielen Psychologen eine Tendenz, den Sinn des Verhältnisurteils aus gewissen Rücksichten umzudeuten und zwar 1. in eine Aussage über psychische Erlebnisse.

Wir müssen hier natürlich absehen von der Ansicht, nach der Relationen überhaupt Gegenstände psychischer Natur sind; dann ist es ja selbstverständlich, daß ein Relationsurteil über psychische Inhalte urteilt.

Anders dagegen steht es um folgende Meinung: Mit der Behauptung, zwischen den Objekten  A  und  B  bestehe ein Verhältnis  N,  meinten wir nichts anderes und könnten wir gar nichts anderes meinen, als daß wir beim Übergang unserer Aufmerksamkeit von  A  zu  B  ein eigenartiges Erlebnis verspürten.  "B  ist verschieden von  A",  soll heißen: man erlebt eine Unterschiedsempfindung, wenn man das eine nach dem andern betrachtet;  "B  ist ähnlich  A"  ist nur eine Umschreibung für die Tatsache, daß wir beim Übergang von  A  zu  B  ein eigentümliches Gefühlserlebnis hätten.

Denn etwas anderes ist ja nicht erlebt, nicht "gegeben", und nur Gegebenes könnten wir doch mit unseren Urteilen meinen!

Es ist nun wohl klar, daß derartige Deutungen den wahren Sinn der Verhältnisurteile völlig verfälschen.

Einerlei was uns als Grundlage dieser Urteile im Vergleich gegeben sein mag - das resultierende Urteil meint jedenfalls das, was es seinem klaren Sinn nach meint, und die Feststellung dieses seines tatsächlichen Sinnes muß unabhängig gehalten werden von der Rücksicht, ihn so zu fassen, daß man das Urteil genetisch aus dem vermeintlich allein "Gegebenen" erklären kann.

Man darf nicht aus seinen Vorurteilen heraus deduzieren wollen, was das Urteil allein meinen  kann,  sondern muß zusehen, was es tatsächlich meint. Ist dies mehr, als man dafür gegeben ansieht, so liegt eben ein Problem und ein Anlaß zur Nachprüfung der Voraussetzungen über das als Urteilsgrundlage Gegebene vor. Mögen also solche "Übergangserlebnisse" vorliegen, ja, mögen sie das allein Gegegebene sein; nicht ihr Vorhandensein ist es, das wir im Verhältnisurteil behaupten. Wir behaupten in ihm das Bestehen eines Verhältnisses der Ähnlichkeit, Verschiedenheit usw. zwischen zwei Objekten, wir behaupten aber damit ganz und gar nichts vom Bestehen eines Übergangserlebnisses, das wir bei ihrer sukzessiven Auffassung verspürten. Beide Behauptungen sind evidentermaßen grundverschieden. Einen Unterschied behaupten, heißt nicht: eine Unterschiedsempfindung konstantieren. Wir sagen im Urteil etwas über die Objekte, nicht etwas über unsere psychischen Erlebnisse aus; diese letzteren gibt unser Urteil nur unwillkürlich als "signum manifestativum" [Zeichen des Ausdrucks - wp] kund.

Dieser klare Sinn des Verhältnisurteils muß vor allem festgehalten werden; die genetische Frage nach der Möglichkeit seines Zustandekommens ist eine spätere Sorge. Es wäre freilich sonderbar, wenn wir nur solche Übergangsempfindungen und -gefühle zur Grundlage von Urteilen hätten, die etwas ganz anderes als deren Vorhandensein behaupten. An diesen Punkt wird eben eine weitere Untersuchung anzuknüpfen haben, in deren Verlauf aber auf keinen Fall die erste und sicherste Erkenntnis vom Sinn jener Urteile wieder preisgegeben werden darf.

Urteile von der folgenden Form: "Dieser Unterschied ist kaum merklich; jenen erkenne ich sehr deutlich" sagen allerdings auch etwas über psychische Erlebnisse aus, nämlich über das Erkennen der Verhältnisse; aber auch sie wollen damit nur diese Verhältnisse indirekt kennzeichnen, diese sind auch hier das eigentlich Beurteilte.

Wenn also G. E. MÜLLER ("Psychophysische Methodik", § 5) behauptet:
    "Das Urteil:  2 >  (d. h. schwerer als)  1  besagt nur: in den durch die Reize  1  und  2  bewirkten Empfindungen usw. ... sei ein Moment enthalten, das eine Tendenz begründet den zweiten Reiz für  >  zu halten",
so ist das nur richtig, wenn damit nicht die  Bedeutung  des Urteils angegeben sein soll, sondern das, was es einem Psychologen verrät bezüglich seines Zustandeskommens. Als Bedeutung (im logischen Sinne) gefaßt, würde aber damit dem Urteil ein ganz falscher Sinn untergeschoben werden. Wenn der Urteilende  "2 > 1"  erklärt, so meint er damit nicht ein Stück psychologischer Analyse zu geben, sondern will nur schlicht dieses Verhältnis zwischen diesen Objekten behaupten. Von solchen psychologistischen Umdeutungsversuchen werden wir uns fernzuhalten haben. Verhältnisurteile behaupten Verhältnisse und nicht etwas anderes! Diese Bedeutung der Urteilssätze ansich meinen aber auch wir bei ihrer sinngemäßen Äußerung.

2. Es wird ferner angegeben, daß unsere Verhältnisurteile zunächst nur Verhältnisse psychischer, subjektiver Inhalte behaupten und nur auf diese sich unsere Gewißheit bezieht.

Wir begegnen hier einem weiteren Umdeutungsversuch, der aus denselben Motiven wie der vorige entsprungen ist. Man meint, in Übereinstimmung mit weit verbreiteten Ansichten, gegeben sind uns unmittelbar doch nur Empfindungen und Gefühle, die durch die auf uns einwirkenden Reize ausgelöst werden; also können wir auch nur über das Verhältnis dieser psychischen Inhalte zunächst und mit unmittelbarer Sicherheit urteilen und in einer Behauptung über die Relationen psychischer und subjektiver Inhalte liegt also auch die ursprüngliche Bedeutung unserer Relationsurteile.

Auch hiergegen gilt: Nur aus dem Sinn unserer Verhältnisurteile läßt sich entnehmen, welches ihre Gegenstände sind; es läßt sich nicht deduzieren. Unsere gewöhnlichen Relationsurteile vergleichen nun aber keineswegs psychische Inhalte, Empfindungen, als solche. Erkläre ich eine Farbe für heller, ein Gewicht für schwerer, so behaupte ich ein Verhältnis von Farben, Gewichten, gemeint nicht als subjektive Empfindungen, sondern als objektive Realitäten (als physische Qualitäten oder Dinge). Psychische Inhalte vergleicht mein Urteil nur, wenn es ausdrücklich von solchen spricht, z. B. ein Gefühl der Freude für lebhafter erklärt als ein anderes.

Es mag ja sein, daß uns z. B. beim Vergleich von Gewichten nur Muskelempfindungen "gegeben" sind, das resultierende Urteil aber behauptet jedenfalls nicht ein Verhältnis zwischen diesen psychischen Inhalten, sondern zwischen Schweren, bzw. Gewichten. Gewichte aber sind ebensowenig Empfindungen wie es Farben sind. Wären also nur Empfindungen gegeben, so müßten alle diese Urteile etwas Transzendentes vergleichen.

Gerade das natürliche Leben urteilt nicht über Empfindungen als solche, auch nicht einmal über physische Qualitäten schlechthin, sondern über sie als Eigenschaften an  Dingen.  Dinge, nicht Empfindungen, sind, wie schon STUMPF hervorhebt, die vom Naiven verglichenen Objekte. STUMPF sieht darin eine Objektivierung, ein Hinausgehen über die vermeintlich allein gegebenen psychischen Inhalte. Wir lassen die Frage hier noch unerörtert; ganz unabhängig von ihrer Beantwortung gilt: auch wenn alle "gegebenen" Inhalte als solche schon psychisch und subjektiv wären, unsere gewöhnlichen Vergleichsurteile wollen nicht ein Verhältnis von psychischen und subjektiven Inhalten als solchen behaupten. Wir vergleichen in unseren Relationsurteilen Farben, Zeiten usw. gedacht als Bestandsstücke der objektiven Wirklichkeit. Wenn man, wie dies vielfach üblich ist, diese Dinge als Bestandsstücke der objektiven Wirklichkeit "Reize" nennt und diesen die angeblich dadurch in uns ausgelösten Empfindungen als das uns allein Gegebene gegenüberstellt, so müßte man in Benutzung dieser Sprachweise sagen, daß wir für gewöhnlich das Verhältnis dieser objektiven Reize beurteilen und nicht die von ihnen bedingten subjektiven Eindrücke. Wie wir dabei von den letzteren auf die nie gegebenen objektiven Reize kämen, bliebe dann freilich eine offene Frage. Wir werden aber sehen, daß dieser ganze Gegensatz konstruiert und falsch ist. Keinesfalls jedoch darf aus genetischen Rücksichten der Sinn der resultierenden Urteile verändert werden. Unsere Urteile vergleichen physische Qualitäten und wirkliche Dinge.

Auch daß wenigstens ursprünglich unsere Verhältnisurteile sich nur auf subjektive, psychische Inhalte bezogen hätten, ist eine unbeweisbare Behauptung. Schon die frühesten Urteile, die wir vorfinden, sind im obigen Sinn objektivierend, behaupten Verhältnisse physischer Qualitäten und Dinge, nicht von Empfindungen. Farben usw. selbst aber als Empfindungen zu bezeichnen, ist ein Mißbrauch dieses Ausdrucks, wie mit Recht HERING in der "Lehre vom Lichtsinn" betont.

Wir lehnen also auch diese Umdeutung ab; Verhältnisurteile behaupten Verhältnisse der in ihnen beurteilen Gegenstände und diese sind nicht notwendig oder ursprünglich psychische Inhalte.

3. Gehen wir nun noch etwas näher auf den logischen Gehalt dieser Urteile ein! - Ein Urteil, das etwa zwei Farben für ähnlich erklärt, setzt damit diese seine Gegenstände in Beziehung,  vergleicht  sie. Im logischen Gehalt des Verhältnisurteils selbst liegt, daß es ein in-Beziehung-setzen, ein Vergleichen seiner Urteilsgegenstände ist. Eben in und durch jenen Satz sind die in Wirklichkeit getrennten Farben verglichen und aufeinander bezogen, zu Gliedern einer Einheit gemacht.

Wenn nun dies aber auch notwendig in jedem Verhältnisurteil liegt, ist damit auch schon gesagt, daß solche Urteile notwendig aus einer psychischen Vergleichstätigkeit, aus einer psychischen Aktion des in-Beziehung-setzens, Vereinigens ursprünglich getrennt gegebener Gegenstände hervorgehen müßten? Keineswegs!  Der  Vergleich und  die  Einheitsbeziehung, die jedes fertige Verhältnisurteil seiner logischen Bedeutung wegen involviert, hat nichts zu tun mit den psychischen Vergleichstätigkeiten, die zu seiner Gewinnung führten und beweist durchaus nicht ihre Notwendigkeit. Wer daraus, daß im Urteil jenes Verleichen etc. liegt, folgert, es müsse selbstverständlich aus einer vorhergehenden Vergleichstätigkeit etc. entsprungen sein, unterliegt einer Scheinevidenz. Aus dem logischen Bestand des Urteils läßt sich nichts Eindeutiges über seine genetischen Bedingungen entnehmen. Nur im gedanklichen Vollziehen jenes Urteils selbst vergleichen wir notwendig seine Gegenstände; wir müssen davon streng die Akte unterscheiden, die zu ihm führten. Deren Notwendigkeit ist noch nicht erwiesen. Es könnte ja auch sein, daß wir im Bewußtsein nicht erst von getrennten, isolierten Gegenständen ausgingen, denen gegenüber erst eine beziehende, vergleichende, vereinigende Tätigkeit notwendig wäre, sondern sie bereits als in Beziehung gesetzte, als Glieder einer sie einheitlich umspannenden Relation vorfänden und dann nur dieses Vorgefundene im Urteil aussprächen, ohne daß eine solche vergleichende und beziehende seelische Tätigkeit dazwischen zu treten braucht. Wir werden finden, daß es in der Tat oft so ist. Nur eine atomistische Psychologie, die überall von isolierten Inhalten als dem Ursprünglichen ausgeht, braucht notwendig auch überall solche vereinigende Tätigkeiten, um nachträglich den zerrissenen Zusammenhang wieder herzustellen. Wir werden dagegen finden, daß hier oft der Zusammenhang das erste und seine Dissozisation das spätere ist.

Hier aber muß zunächst der Nachweis genügen, daß der logische Vergleich, den das fertige Urteil involviert, noch nicht die Notwendigkeit einer vorangehenden psychischen Vergleichstätigkeit beweist. Wir müssen also einen zweifachen Vergleich unterscheiden, den logischen, der im Verhältnisurteil selbst liegt, und den psychischen, der zu diesem Urteil führt. Ebenso müssen wir begrifflich unterscheiden die Vergleichsgegenstände, die im Urteil selbst in Beziehung gedacht, verglichen sind, und die Vergleichsgegenstände oder Inhalte, auf deren psychologischen Vergleich sich dieses Urteil stützt. Es ist nicht von vornherein selbstverständlich, daß beide Gegenstände immer zusammenfallen. "Daß beim Vergleichen überzeugte Urteile über das Verhältnis von Unterschieden abgegeben werden, beweist noch nicht, daß man zu diesen Urteilen durch eine Vergleichen von Unterschieden gelangte" behauptet insofern zunächst mit Recht G. E. MÜLLER ("Psychophysische Methodik", § 45).

Nur die im Urteil selbst genannten Vergleichsgegenstände sind aus dem Urteil selbst schon klar, nicht die, auf deren psychischen Vergleich es sich stützte.


3. Der Zusammenhang zwischen
Verhältnisurteil und Vergleichserfahrung

Nachdem sich uns das Vergleichsurteil durch die Analyse seines Bedeutungsgehalts näher bestimmt hat, untersuchen wir die Art seines Hervorgehens aus den Erlebnissen im Vergleich, aus der Vergleichserfahrung.

Nach der oben erwähnten Darstellung vieler der experimentellen Richtung nahestehenden Psychologen glaubt man diesen Zusammenhang dadurch charakterisieren zu können, daß man sagt, das Urtel werde "ausgelöst" oder reproduziert durch gewisse Momente der Vergleichserfahrung. Man liebt es hier ja vielfach, mit solchen der exakten Naturwissenschaft entlehnten Ausdrücken wie "Auslösung" usw. zu operieren, anscheinend in der wunderlichen Meinung, es würde dadurch etwas von ihrer Exaktheit in die Psychologie überströmen.

Ist nun wirklich mit jener Angabe eines blinden Kausalzusammenhangs das Hervorgehen des Urteils aus dem Vergleich in seiner Eigenart richtig gekennzeichnet oder wird hier vielleicht die Exaktheit im Ausdruck nur erkauft auf Kosten einer völligen Inexaktheit in der Sache?

Eine genauere Analyse zeigt uns, daß dem in der Tat so ist und daß durch die Anwendung von Ausdrücken, die aus anderen Gebieten übertragen sind, nur die besondere Eigenart des Zusammenhangs verdunkelt wird.

Das aus der Vergleichserfahrung hervorgehende Urteil steht zu ihr nicht bloß in einem objektiven Kausal-, sondern in einem eigenartigen bewußten Begründungszusammenhang: es "stützt" sich auf sie; die Vergleichserfahrung ist für den Urteilenden der bewußte Grund seines überzeugten Urteils, aus ihr schöpft seine Behauptung die "subjektive Evidenz" (STUMPF), die sie für den Aussagenden selbst hat.

Mit solchen Wendungen kann ich natürlich nur hinweisen auf das eigenartige Phänomen, das jeder selbst sehen lernen muß, wofür aber freilich Experimente keine günstigen Bedingungen bieten.

Das resultierende Urteil ist nicht bloß das unbewußt erzeugte Produkt der Vergleichserfahrung, sondern geht einsichtig aus ihr hervor; im Hinblick auf sie wird es gefällt, aus ihr zieht es bewußt seine Gewißheit.

Es gibt freilich auch zuweilen Urteile aus einem dunklen Impuls oder Zwang heraus, aber gerade sie setzen dadurch, daß sie sich für den Urteilenden selbst als rätselhafte Ausnahmen abheben, die normale Durchsichtigkeit, die der Zusammenhang zwischen Vergleich und Urteil für den Urteilenden hat, ins hellste Licht. Etwas in der Vergleichserfahrung Erfaßte ist mir normal der Grund meines sicheren Fürwahrhaltens. (Mit einem wissenschaftlichen Kennen der Urteilsfaktoren darf man dies natürlich nicht verwechseln.)

Ebensowenig also wie das Urteil eine bloße Lautreaktion ist, ist es bloß reproduziert durch ursächliche Momente. Es ist vielmehr ein überzeugtes Meinen, das sich bewußt auf die Vergleichserfahrung gründet und aus ihr seine Sicherheit schöpft. Wer das Urteil erklären will, hat also auch zu zeigen, wie aufgrund der gegebenen Erlebnisse ein solches Begründungsbewußtsein möglich ist! Die Rede von einer einfachen Auslösung von Urteilsausdrücken wäre eine Verstümmelung der vollen Wirklichkeit und würde die tieferen Probleme übersehen, weil sie den feineren phänomenologischen Bau des zu Erklärenden nicht erkennt.

Die Tatsache des bewußten Begründungszusammenhangs zwischen Vergleichserlebnis und Urteil legt schon hier eine Folgerung nahe: Wo sich auf eine Vergleichserfahrung überzeugte Urteile stützen, da werden auch in ihr Momente gegeben sein, die ein solches Urteil hier auch logisch gewiß oder wahrscheinlich machen.

In einem festen Zusammenhang mit dem jeweiligen Verhältnis müßten natürlich auch schon solche Momente stehen, die rein mechanisch richtige Urteile darüber auslösten. Um aber ein Bewußtsein subjektiver Evidenz gegenüber dem Urteil zu fundieren, müssen sie offenbar auch derart sein, daß sie dem Urteilenden selbst das Vorliegen des behaupteten Verältnisses irgendwie evident machen.

Dieser Satz kann uns als heuristisches Prinzip dienen, um leichter die echten Urteilsfaktoren aus den vorgeblichen herauszusondern. Auch sekundär kann sich ein Urteil nur dann auf einen Inhalt als Anhaltspunkt für das Vorliegen eines bestimmten Verhältnisses stützen, wenn eine Erfahrung dem Urteilenden Gelegenheit gab, ihn als solchen kennen zu lernen.

Es besteht zwischen Vergleichserfahrung und Urteil aber häufig auch noch ein anderer Zusammenhang als der eben charakterisierte von Urteilsgrundlage und Urteil.

Wenn ich in der Betrachtung einer Farbe  B  sage: Sie ist heller als die eben gezeigte bzw. als die daneben befindliche  A,  so stützt sich dieses Urteil nicht nur auf den Vergleich so, wie das Urteil: "Es wird gleich donnern" auf die Wahrnehmung eines Blitzes, sondern auch so, wie das Urteil: Grün! sich auf die Wahrnehmung eines Grüns stützt, d. h. es steht auch in einer  nennenden  Beziehung zum Wahrgenommenen.

Daß die bewußte nennende Beziehung eines Namens auf eine wahrgenommene Sache nicht identisch ist mit einem bloßen assoziativen Nach- oder Nebeneinander im Bewußtsein, dürfte jetzt nach HUSSERLs Analysen wohl klar sein. Schon von KRIES ("Das absolute Gehör", Zeitschrift für Psychologie, Bd. 3) hatte darauf hingewiesen, daß die Assoziationspsychologie fälschlich dieser ihr unfaßbaren Beziehung einen solchen äußerlichen Zusammenhang substituiert. Ich richte mich mit dem nennenden Wort meinend auf die Sache; erlebe nicht bloß ein äußerliches Beisammen.

Gibt man nun zu, daß das Vergleichsurteil oft unserer Intention nach auch eine nennende Beziehung auf einen Inhalt der Vergleichserfahrung hat, so werden wir zu der Annahme gedrängt, daß in diesen Fällen das im Urteil behauptete Verhältnis im Vergleich selbst wahrgenommen ist. Das Urteil würde sich hier also auf eine direkte Anschauung des Verhältnisses gründen und aus dieser auch seine subjektive Evidenz voll verständlich sein.

Dieser hier nahegelegten Lösung des Vergleichsproblems scheinen aber mindestens in  dem  Fall gewichtige Bedenken entgegenzustehen, wo bei nacheinander gegebenen Inhalten im Moment der Urteilsbildung tatsächlich nur noch das eine der beiden Vergleichsobjekt wahrgenommen und gegenwärtig ist. Auf diese Bedenken und ihre Lösung durch eine tiefergehende Theorie der Verhältniswahrnehmung werden wir später zurückkommen.

Hier möge der Hinweis auf das tatsächliche Vorhandensein dieser zwei eigenartigen und bedeutsamen Bewußtseinszusammenhänge zwischen dem Urteil und dem Inhalt der Vergleichserfahrung genügen.


4. Die in der Vergleichserfahrung
gegebenen Inhalte

Das Verhältnisurteil schöpft seine Gewißheit aus dem Erlebnis des Vergleichens; welcher Art sind die in diesem Erlebnis dem Urteilenden gegebenen Inhalte, und wie verhalten sie sich zu den im Urteil verglichenen Gegenständen?

Auch hier beschäftigt uns wieder eine besonders in der experimentellen Psychologie verbreitete Ansicht. Man betrachtet hier die uns dargebotenen Vergleichsobjekte als "Reize", die durch ihre Einwirkung auf uns gewisse Empfindungen und andere psychische Inhalte auslösten, und nur diese letzteren sollen das uns in der Vergleichserfahrung "Gegebene" sein. Da nun das resultierende Urteil, wie ich zu zeigen suchte, zumeist ein Verhältnis objektiver Qualitäten und Dinge behauptet, so müßte ein allein aufgrund solcher Eindrücke gefälltes Urteil über das Verhältnis dieser objektiven "Reize" notwendig das allein Wahrnehmbare überschreiten, transzendieren. Es sind uns z. B. nur Muskelempfindungen gegeben; wir behaupten aber ein Verhältnis der Schwere von Körpern.

Da solche Gegenstände wie Zeiten, Unterschiede, sich nicht gut als Reize betrachten lassen, so denkt man sich auf diesem Standpunkt oft beim Vergleich solcher Objekte nur jene Sinnesempfindungen als das zunächst Gegebene, die von den z. B. die Zeitstrecke objektiv begrenzenden Reizen (Knalle, Lichtblitze) ausgelöst sind, läßt aber gleichwohl hieraus eine Behauptung über das Verhältnis von Zeiten usw. hervorgehen.

Ich meine nun, daß diese Ansicht eine bloße Deduktion des Gegebenen aus gewissen physiologischen Voraussetzungen heraus ist, daß eine vorurteilsfreie phänomenologische Analyse dagegen ihre völlige Unrichtigkeit erweist. Das kann hier freilich nur sehr kurz begründet werden.

Zunächst kommen dann, wenn wir Farben, Gewichte usw. vergleichen, zumeist nicht Empfindungs-, sondern Wahrnehmungserlebnisse in Betracht. Nicht aber diese Erlebnisse sind als das uns Gegebene zu bezeichnen, - sie sind nur vorhanden, erlebt, - sondern das in ihnen als wahrgenommen, als erfaßt sich Darstellende, die Wahrnehmungs- (oder Empfindungs-)Inhalte bzw. Gegenstände.

Die  Erlebnisse  sind natürlich notwendig psychisch und subjektiv, die  Inhalte  dagegen nicht. Was uns alles als wahrnehmbarer Inhalt gegeben sein kann, kann nicht physiologisch deduziert, sondern nur phänomenologisch konstatiert werden. Dann zeigt sich aber, daß wir nicht nur Farben, Töne, sondern auch Tastinhalte wie Schwere, Härte als objektive physische Qualitäten unmittelbar wahrnehmen.

Farben als "Sehdinge" sind keine Empfindungen, als diese Sehdinge aber nehmen wir sie direkt wahr. Ich verweise hier wieder auf HERING. Dasselbe gilt aber ferner nicht nur für Töne, sondern auch für Schwere und Härte als Tastqualitäten. Es ist eine falsche Deduktion aus physiologischen Theorien, daß beim Heben und Vergleichen von Gewichten "natürlich" nur die durch die Hebebewegung des Armes in diesem ausgelösten Muskel- usw.empfindungen das Gegebene sein könnten und das Urteil auf ihnen gründet. Wir erfassen vielmehr tatsächlich hebend eine neue objektive Qualität, eben die Schwere, ebenso wie wir stoßend die Härte unmittelbar wahrnehmen (und zwar auch mittels eines Stockes oder dgl., wobei es sich keineswegs bloß um eine externe Lokalisierung von Berührungsempfindungen der Hand handelt). Diese wahrnehmbare eigenartige Qualität "Schwere" besteht nicht etwa aus den Muskelempfindungen im Arm; diese sind zwar auch da, sie können sogar auch wahrgenommen werden, wenn man nämlich seine Apperzeption seinem subjektiven, körperlichen Empfindungszustand zuwendet; aber dann verschwindet eben das Phänomen der Schwere als einer objektiven Qualität, welches wir bei der natürlicheren objektiven Apperzeptionsrichtung haben!

Wir haben also als das uns Gegebene in solchen Fällen nicht Empfindungen, sondern mindestens objektive Qualitäten anzusehen.

Auch das ist aber noch unvollständig.

Was sich uns für gewöhnlich als Wahrgenommenes darstellt, sind nicht isolierte Qualitäten, sondern  Dinge,  an denen diese Qualitäten erscheinen, und die als mit ihnen behaftet erscheinen. Eine Farbe erscheint mir normalerweise als eine Körperfläche ausfüllend, eine Schwere als einen Körper von bestimmtem Aussehen durchwaltend.

Diese verschiedenen Gegebenheitsweisen eines Inhalts sind eigenartige phänomenologische Tatsachen. Wenn ich denselben Körper zugleich sehe und hebe, so entsteht nicht bloß ein Zusammen zweier Sinnesinhalte, sondern der "schwere Körper" als eine neue Einheit, die, wenn man von den isolierten Qualitäten ausgeht, allerdings mit WUNDT nur durch eine "schöpferische Synthese" aus ihnen (gedanklich) herstellbar wäre.

Uns wird dies noch wichtig werden zum Verständnis gewisser Täuschungen beim Gewichtsvergleich.

Es sind uns somit nicht bloße Empfindungen gegeben, sondern objektive Qualitäten, bzw. Dinge mit ihnen als Eigenschaften; d. h. also, es können uns ganz dieselben Inhalte in der Vergleichserfahrung gegeben sein, von denen im Urteil ein Verhältnis behauptet wird. Das gilt aber auch für solche Gegenstände wie Zeiten und Unterschiede. Macht man sich von falschen Vorurteilen frei, so ist kein Grund mehr einzusehen, weshalb diese Gegenstände nicht wahrnehmbar sein sollten, und zwar sie selbst, nicht etwa bloß Empfindungen, die irgendwie von ihnen abhängen. Wir werden sehen, daß das Zeiten und Unterschiede vergleichende Urteil nicht nur nicht erklärbar ist ohne deren Wahrnehmung, sondern daß diese sich auch tatsächlich zumeist nachweisbar vorfindet.

Ist es also theoretisch möglich, daß dieselben Gegenstände als Wahrnehmungsinhalte gegeben sind, über die Verhältnisurteile gefällt werden, so kann auch deren Verhältnis selbst direkt wahrgenommen werden, d. h. der behauptete Sachverhalt selbst geschaut sein. Somit brauchen solche vermeintlich objektivierenden Verhältnisurteile keineswegs notwendig immer zu transzendieren; und nicht bloß Verhältnisse psychischer Inhalte sind das unmittelbar und zunächst Erfaßte, sondern solche physischer Qualitäten und Dinge, vorausgesetzt natürlich, daß es überhaupt eine direkte Verhältniswahrnehmung gibt.

Nur insofern behauptet ein Urteil wie: "Dieser Körper ist schwerer als jener" notwendig mehr, als im Vergleich selbst wahrnehmbar ist, als im Sinn der Behauptung zugleich Erwartungen über das weitere Verhalten der Körper z. B. auf der Waage aus Erfahrungsgründen mit hineingelegt sind. Aber diese enthalten nicht den primären Sinn des Urteils: "schwerer"!

Unsere gewöhnlichen Relationsausdrücke wie  heller, schwerer, lauter,  meinen weder ein Verhältnis von Empfindungen in uns noch von den transzendenten Realitäten der mechanischen Naturwissenschaft, sondern meinen Verhältnisse der Qualitäten und Dinge unserer Wahrnehmungswelt. Nur im Sinne der Physik ist erst dies, daß etwas auch auf der Waage sichtbar und meßbar mehr wiegt, das Kriterium dafür oder sogar der Sinn der Behauptung, daß es "wirklich" schwerer ist als ein anderes. -

Da objektive Qualitäten und Dinge selbst uns im Vergleich als Inhalte gegeben sein können, so ist auch das Motiv der in Kapitel 2 erwähnten Umdeutungsversuche dieser Relationsurteile hinfällig geworden.

Wenn man schließlich die Alternative stellt, ob man über die objektiven Reize oder nur über den subjektiven psychischen Tatbestand beim Vergleich urteilen soll (G. E. MÜLLER, "Psychophysische Methodik", § 5, so ist zu erwidern, daß diese Disjunktion unvollständig ist: weder über subjektive Empfindungen noch über außerhalb der Wahrnehmung bleibenden Reize, sondern über die im Vergleich selbst wahrgenommenen Qualitäten und Dinge ist - natürlich allein aufgrund dieser Wahrnehmung - zu urteilen. Diese selbst aber als Reize zu bezeichnen, kann nur irreführen.


5. Das Problem der qualitativen Steigerung

Unter allen Verhältnisurteilen nehmen die der Steigerung und Minderung eine besondere Stellung ein und bieten ein interessantes Problem, dessen Lösung wir im Interesse unserer weiteren Untersuchung nicht unversucht lassen dürfen. Dieses Problem entsteht dann, wenn sich Steigerungsurteile nicht auf quantitative Größen, sondern auf Qualitäten und psychische Inhalte beziehen.

Wenn man von zwei quantitativen Größen, zwei Mengen oder Raumstrecken, behauptet, daß sie im Verhältnis der Steigerung stehen, daß die eine größer ist als die andere, so ist hier der Sinn und das Recht des Komparativs vollkommen klar. Diese quantitative Steigerung läßt sich auf die klar faßbare mathematische Relation des Mehr oder Weniger zurückführen. Eine Größe ist größer als eine andere, wenn sie diese und noch einen Zuwachs in sich enthält, wie  5  größer ist als  3  durch das Plus von  2.  Auf dieses Schema des mathematischen Wachsens führt auch die von den Qualitäten absehende Physik alle Steigerung zurück. "Eine Strecke ist länger" heißt für sie: sie enthält mehr der Maßeinheiten als eine andere; "ein Gewicht ist schwerer" bedeutet ihr: "es wieg beim Wägen mehr auf der Waage. So sucht sie auf den Umwegen einer indirekten Messung, alle Steigerungsverhältnisse als quantitative, mathematisch faßbare, zu bestimmen.

Ganz anders dagegen steht um Urteile, welche zwischen reinen Qualitäten und psychischen Inhalten ein Verhältnis der Steigerung behaupten. Hier scheint die Steigerung nicht in einer mathematisch faßbaren Relation des Mehr oder Minder zu bestehen.

Solche Urteile kommen aber, wie wir sahen, nicht nur vor, sondern sind vielfach die ursprünglichen, und diese qualitative Steigerung ist der primäre Sinn unserer gewöhnlichen Komparativausdrücke.

Wir behaupten von zwei Farben, Tönen usw. nicht nur, daß sie gleich oder verschieden sind, sondern beurteilen auch eine Farbe als heller, einen Ton als lauter, höher; eine Temperatur als wäremer, ein Gewicht als schwerer, eine Zeit länger usw. und zwar nach dem unmittelbaren Eindruck der beiden Schweren, Zeiten, Temperaturen usw., ohne dabei bewußt an die quantitativen Verhältnisse ihrer physikalischen Meßmittel zu denken; wir meinen vielmehr nur ein Verhältnis dieser qualitativen Inhalte. Wir nennen ferner auch einen Schmerz stärker, eine Freude größer als andere; behaupten also auch zwischen Empfindungen und psychischen Inhalten nicht bloß Verhältnisse qualitativer Verschiedenheit, sondern von Steigerung.

Wer nun, wie es viele tun, von der Voraussetzung ausgeht, eine Steigerung hätte entweder gar keinen Sinn oder aber den mathematisch faßbaren, wird gegenüber diesen Urteilen vor folgende Alternative gestellt:

Entweder er erkennt die Behauptung von Steigerungsverhältnissen zwischen bloßen Qualitäten und Empfindungen als zu Recht bestehend an -, dann müssen ihm auch Qualitäten und Empfindungen ein Quantitatives (etwa "Intensität" genannt) enthalten, und die Steigerung zwischen ihnen muß mathematisch faßbar sein. Dann  kann  also nicht bloß, sondern  muß  gefragt werden:  Um wieviel  heller ist diese Farbenqualität als jene?; wieviel stärker ist dieser Schmerz als jener? Man kommt also konsequenz zu den extremsten Ausschreitungen der Psychophysik. Eine Empfindung müßte sich rein als solche - unbeeinfluß durch Nebengedanken an die Reize oder dgl. - als z. B. fünfmal stärker wie eine andere erkennen lassen.

Oder aber, man will der Absurdität dieser Konsequenzen entgehen und leugnet dann überhaupt das Bestehen von Steigerungsverhältnissen zwischen bloßen Qualitäten und psychischen Inhalten -, dann muß man die Tatsache, daß gleichwohl solche Urteile ständig gefällt werden, irgendwie durch das Hereinspielen fremdartiger Einflüsse erklären. Zwischen reinen Qualitäten und psychischen Inhalten wird man dann nur die Verhältnisse der Gleichheit, Ähnlichkeit und Verschiedenheit als mögliche anerkennen.

Bekanntlich wurde dieses Problem gelegentlich des Streits um die Möglichkeit der Psychophysik aktuell. EXNER, BOAS, von KRIES und andere machten als Bedenken gegen eine Empfindungsmessung geltend, daß für das unmittelbare Bewußtsein eine Empfindung nicht das Vielfache einer anderen ist, und daß sogenannte "gleiche Empfindungen verschiedener Intensität" in Wahrheit qualitativ verschiedende Empfindungen sind.

Der erste dieser beiden Wege, welcher die qualitative Steigerung anerkennt, aber als mathematisch faßbare betrachtet, dürfte gegenwärtig um seiner Konsequenzen willen wohl ziemlich allgemein als ungangbar erkannt worden sein. Solche Urteile, wie daß ein Schall zweimal lauter ist als ein anderer, können nicht aufgrund der reinen Inhalte gefällt werden, sondern nur von dem Nebengedanken an das quantitative Verhältnis der quantitativen Ursachen oder dgl. bestimmt sein.

Andererseits werden wir aber sehen, daß es unmöglich ist, auf diesem oder einem ähnlichen Weg das Steigerungsurteil bezüglich qualitativer Inhalte überhaupt zu erklären ohne Annahme einer wirklichen Steigerung zwischen den Qualitäten selbst, und zwar wird dies am besten in einer Kritik solcher Erklärungsversuche offenbar werden.

Unsere Lösung der Schwierigkeit wird darin bestehen müssen, daß wir die gemeinsame Voraussetzung dieser beiden Theorien, nach der Steigerung überhaupt nur als das mathematisch Faßbare Sinn hätte, aufgeben und daß wir neben der allein so faßbaren  quantitativen  Steigerung als unzurückführbare letzte Tatsache das Bestehen einer nicht mathematisch faßbaren  qualitativen  Steigerung anerkennen.

In seiner Schrift "Neue Grundlegung der Psychophysik" hatte zuerst MÜNSTERBERG einen ausführlichen Versuch gemacht, ohne Annahme einer Steigerung zwischen den beurteilten Inhalten selbst die Möglichkeit von Steigerungsurteilen - und sogar von quantitativ bestimmten Steigerungsurteilen - zu erweisen.

MÜNSTERBERG geht davon aus, daß zwischen Empfindungsinhalten rein für sich betrachtet immer nur qualitative Verschiedenheit (so wie zwischen  salzig  und  sauer)  konstatiert werden kann, nie aber ein Steigerungsverhältnis, wie es doch Urteile wie: "schwerer! heller!" behaupten. Wie kommt es dann aber doch zu diesen letzteren? - Es gibt nach MÜNSTERBERG eine einzige Art von Empfindungen, die Muskelspannungsempfindungen, welche wirklich in - sogar quantitativ faßbaren - Steigerungsverhältnissen zueinander stehen, und diese Empfindungen begleiten alle anderen Inhalte und ermöglichen dadurch indirekt auch Steigerungsurteile über deren Verhältnis. Das Urteil z. B.: Die Helligkeit  B  ist stärker - nicht bloß "anders" - als  A,  stützt sich nur auf das erfaßte Steigerungsverhältnis der die beiden Inhalte begleitenden Spannungsempfindungen; die optischen Inhalte selbst fundieren dagegen kein Steigerungsverhältnis, sondern sind nur "verschieden". Gestützt auf solche nicht qualitativ, sondern nur intensiv verschiedene Spannungsempfindungen sollen dann sogar Urteile wie: "Diese Farbe ist zwei-, dreimal heller als jene" möglich sein!

Wir können uns in der Kritik dieser unhaltbaren Theorie MÜNSTERBERGs kurz fassen. Sie operiert mit lauter willkürlichen Annahmen und kommt doch nicht zu ihrem Ziel. Es ist erstens inkonsequent und unrichtig, Muskelempfindungen ein Verhalten zuzusprechen, das man für alle andern leugnet; es ist ferner unerweisbar, daß sie alle anderen Inhalte begleiten, und absolut unwahr, daß wir uns im Urteil auf sie stützten; schließlich meinen unsere Komparativurteile ein Verhältnis zwischen den Qualitäten selbst und nicht etwas an den sie begleitenden Spannungsempfindungen oder dgl.

Auf diesem Weg läßt sich also das Problem der Steigerungsurteile gewiß nicht lösen.

Wesentlich tiefer erscheint der Vesuch, den der französische Philosoph HENRI BERGSON in seinem "Essai sur les données immédiates de la conscience" gemacht hat, um ohne Annahme wirklicher Steigerungsverhältnisse zwischen Bewußtseinsinhalten doch den Schein solcher und damit solche Komparativurteile zu erklären.

BERGSON ist durchaus der Ansicht, daß Steigerung nur den mathematisch faßbaren Sinn hat oder gar keinen. Nun besteht zwischen Bewußtseinsinhalten wohl ein Unterschied, aber keine Differenz. Intensität ist ein rein physikalischer Begriff, der Inhalten als solchen nicht zukommt.

Gleichwohl sagen wir aber, daß eine Freude größer, ein Schmerz heftiger, eine Helligkeit stärker ist als eine andere, scheinen also zu behaupten, daß dem qualitativ gleichen Inhalt eine größere oder kleinere Intensität zukommen kann.

BERGSON versucht nun zu erklären, wie in die reinen Qualitäten doch der  Schein  von Intensität hereinkommt und dadurch der Anschein von Steigerungsverhältnissen entsteht.

Wenn z. B. ein Gefühl der Trauer stärker als ein anderes genannt wird, so sind nach BERGSON in Wahrheit zwei qualitativ völlig verschiedene Gefühle gegeben, aber das "stärkere" ergreift und färbt eine größere Vielheit psychischer Elementarprozesse, und diese dunkel miterfaßte  quantitative  Steigerung führt zu jener Behauptung. Wenn nämlich ein anfänglich schwaches Gefühl zu einem starken "anwächst", wobei in Wirklichkeit eine qualitative Änderung nebst Affektion einer größeren Vielheit anderer Zustände eintritt, neigen wir dazu, das anfängliche Gefühl als vermeintlich identisch bleibendes festzuhalten und die miterfaßte qualitative Änderung und quantitative Ausbreitung als Stärkesteigerung dieser gleichen Gefühle zu deuten.

Ähnlich erscheint uns die dunkel mitperzipierte größere räumliche Ausbreitung eines "stärker" gewordenen Schmerzes oder einer Anstrengung als Intensitätszunahme der aus Bequemlichkeit als gleichbleibend gedachten anfänglichen Empfindung, obwohl in Wahrheit beide qualitativ, und nur qualitativ, völlig verschieden sind.

In die objektiven Sinnesqualitäten, also in solche Inhalte wie  Helligkeiten, Schweren, Wärmen,  sehen wir schließlich nach BERGSON das uns aus anderen Erfahrungen bekannte quantitative Verhältnis ihrer Ursachen hinein, und so gewinnen auch diese ansich nur qualitativ verschiedenen Inhalte den Anschein von Intensität und ihr Verhältnis den von Steigerung. Eine "stärkere" Helligkeit ist nur eine  andere  Helligkeitsnuance, die aber auf eine wirklich quantitativ stärkere Lichtintensität hinweist. Intensität ist nur das qualitative Zeichen einer Quantität, eine "perception acquise" [erworbene Wahrnehmung - wp], nichts ursprünglich den reinen Inhalten Eigenes.

Könnte wirklich ein Inhalt, abgesehen von jeder Assoziation, stärker sein als ein anderer, so käme man zu der absurden Frage: Um wieviel? -

Auf Einzelheiten der an feinen Beobachtungen reichen, wertvollen Analyse BERGSONs kann ich hier nicht eingehen; sein Ziel jedoch, ohne Annahme von Steigerungsverhältnissen zwischen den reinen Bewußtseinsinhalten, die Tatsachen des Steigerungsurteils aus einer Art von Jllusion zu erklären, scheint mir mißlungen.

Mag es auch tatsächlich in Einzelfällen vorkommen, daß zwei Inhalte, die ansich nicht in einer komparativ ausdrückbaren Verschiedenheitsbeziehung stehen, auf einem Umweg den Anschein einer solchen für uns erhalten, wie könnte allgemein und primär etwas derartiges möglich sein, wenn nirgendwo solche Inhalte selbst unmittelbar als in einem Steigerungsverhältnis stehend erfaßt würden? Der Schein setzt doch psychologisch notwendig eine schon irgendwo erfahrene Wirklichkeit voraus, die er eben vortäuscht und nachahmt! Wie kann ich auch nur den "Eindruck" haben, ein Schmerz sei "stärker" als ein anderer, wie hier auf die Idee eines Stärkewachstums kommen, wenn mich die Wirklichkeit immer nur Schmerzen erleben läßt, die zueinander bloß in unsagbaren, nicht als Steigerung sich darstellenden Verschiedenheitsverhältnissen stehen. Eine qualitative Änderung und räumliche Ausbreitung einer Schmerzempfindung aus Bequemlichkeit als Stärkezunahme der anfänglichen qualitativ gleichbleibend gedachten zu fassen, kann mir nur dann in den Sinn kommen, wenn das letztere Phänomen mir irgendwo wirklich selbst gegeben ist!

Der Versuch, die Steigerungsurteile gegenüber Sinnesqualitäten auf eine heimliche Beeinflussung durch den Gedanken an die wirklich in quantitativen Steigerungsverhältnissen stehenden äußeren Ursachen oder Reize zurückzuführen, ist BERGSON mit vielen anderen gemeinsam, so mit EBBINGHAUS. Auch EBBINGHAUS behauptet, daß von zwei Helligkeiten oder dgl. sich rein für sich uns niemals die eine als ein Mehr der anderen darstellt, sie ist nur "anders"; erst wenn wir wissen, daß zur Erzeugung der einen Nuance mehr Lichtreize oder dgl. nötig sind, bezeichnen wir sie als heller, stärker. Ähnlich ist die Redeweise von größeren Schwere, einem stärkeren Geruch usw. zu erklären. Es gibt in Wahrheit nicht zwei Inhalte, die zwar gleiche Qualität, aber verschiedene Intensität haben, vielmehr sind Bewußtseinsinhalte immer nur qualitativ verschieden, Intensität dagegen - und somit das Steigerungsverhältnis - kommt nur physikalischen Größen zu.

Allen derartigen Versuchen gegenüber ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die Beurteilung einer Helligkeit, Schwere usw. als stärker, gesteigert, in keiner Weise die Kenntnis weiterer physikalischer Tatsachen und den Besitz früherer Erfahrungen über die "objektiven" Ursachen voraussetzt. Ohne jedes Wissen darüber lassen sich rein aufgrund der Inhalte derartige Komparativurteile fällen. Welche problematischen Erfahrungen etwa über die Ursachen der Gerüche sollten es auch wohl sein, die mich veranlassen könnten, einen Geruch für stärker als einen anderen zu erklären, wenn dazu nicht schon die reinen Inhalote ausreichen? Ferner sind wir uns im Fällen solcher Urteile evidentermaßen dessen bewußt, mit ihnen ein Verhältnis der betreffenden Inhalte selbst zu bezeichnen. Mit "heller", "schwerer" meint man zunächst und ursprünglich ein Verhältnis der Helligkeits- bzw. Schwerequalitäten selbst, dies ist der primäre, originelle Sinn solcher Komparative; erst sekundär bezeichnet "schwerer" auch das erwartete sichtbare Verhältnis auf der Waage, das sich quantitativ fassen läßt  (B  wiegt mehr Maßeinheiten); aber schon die hebend wahrgenommene größere Schwere ist von Anfang an nicht bloß als eine "andere", sonern eben auch als eine "größere" Schwere unmittelbar empfunden.

Schließlich involviert die Anerkennung einer rein qualitativen Steigerung zwischen den Inhalten selbst in keiner Weise die Behauptung, daß ihnen neben der Qualität auch eine unabhängi davon variable "Intensität" zukommt. Gewiß ist eine stärkere Helligkeit auch eine qualitativ andere neue Helligkeitsnuance; aber zugleich besteht zwischen diesen verschiedenen Qualitätsnuancen selbst auch das Verhältnis der Steigerung;  B  ist eben auch heller als  A,  nicht bloß so unsagbar verschieden wie  salzig  und  sauer.  Es gibt eben gewisse Qualitätsinhalte, die sich unmittelbar in Steigerungsreihen einordnen, es gibt die einfach anzuerkennende Urtatsache der "qualitativen Steigerung"!

Diese hinwegzuerklären ist weder MÜNSTERBERG noch BERGSON und EBBINGHAUS gelungen. MÜNSTERBERGs Ausweg ist eine Flucht ins Dunkle: für problematische Muskelempfindungen wird eben das behauptet, was man den offenkundigen Empfindungsqualitäten zuzugestehen sich weigert. BERGSON übersieht, daß wir nur solche Phänomene in das Gegebene hineindeuten können, die wir selbst anderswo wirklich vorfinden. Der Rekurs auf die objektiven quantitativen "Ursachen" der empfundenen Inhalte scheitert schließlich daran, daß unsere Komparativausdrücke gerade an der Welt der unmittelbaren Wahrnehmungsinhalte gebildet sind und deren Beziehungen ursprünglich meinen. Den eigenartigen unzurückführbaren Sinn von "wärmer" z. B. kann kein Thermometervergleich, sondern nur die Wärmewahrnehmung zur Selbstdarstellung bringen. Dafür ist freilich die Erkenntnis wichtig, daß Wärme, Farbe, nicht bloß als subjektive Empfindung gegeben ist, zu der transzendente Ursachen von der Physik erdacht werden, sondern daß sie als objektive Qualitäten unserer Wahrnehmung gegeben sein können und als solche für gewöhnlich gemeint sind, wenn wir Steigerungsverhältnisse behaupten.

Ist somit die Tatsache von Steigerungsverhältnissen zwischen den empfundenen Qualitäten selbst unbestreitbar, so bleibt zur Vermeidung der von ihren Gegnern gefürchteten Konsequenzen nur die Möglichkeit, jene Voraussetzung preiszugeben, daß Steigerung überhaupt nur als etwas mathematisch Faßbares Sinn hat. Diese Voraussetzung ist auch in der Tat nur ein unberechtigtes Vorurteil, das aus einer übertriebenen Einheitstendenz alle Steigerung nach dem Muster der mathematischen verstehen will, statt in schlichter Anerkennung der Tatsachen neben der quantitativen die rein qualitative zuzugestehen. Macht man sich von diesem Vorurteil frei, so zieht die Anerkennung von Steigerung zwischen den reinen Inhalten in keiner Weise die Konsequenz nach sich, diesen eine quantitativ faßbare Intensität zuzusprechen und eine direkte Meßbarkeit dieser Steigerung einzuräumen. Auch "Intensitätsänderung" von Inhalten, z. B. das Lauterwerden eines Schalls ist eine  qualitative  Änderung, aber eben eine als  Steigerung  zu charakterisierende, die eventuell nur ein Qualitätsmoment z. B. die Lautheit unabhängig von andern z. B. der Tonhöhe berühren kann. Ebenso ist ein heftiger Schmerz nicht nur anders, sondern eben auch stärker als ein anderer, ohne daß eine Notwendigkeit zu fragen zwingt, um wieviel. Mögen hier auch noch philosophische Probleme vorliegen -, ihre etwaigen Schwierigkeiten dürfen uns nicht abhalten die Tatsache anzuerkennen, daß viele Inhalte sich (zum teil nach verschiedenen Richtungen) unmittelbar in  Steigerungsreihen  ordnen. Erst solche Urteile, die darüber hinausgehend einen empfundenen Inhalt einanderen um ein zahlenmäßig ausgedrücktes Vielfaches an Intensität übertreffen lassen, gehen wirklich darauf zurück, daß wir hinter den reinen Qualitäten auch leicht die quantitativen Verhältnisse der Dinge und Ursachen erraten; "Steigerung" aber besteht bereits zwischen den reinen Qualitäten selbst und kann somit auch schon in deren isolierter Betrachtung wahrgenommen und erkannt werden.

Eine nähere Untersuchung dürfte sogar zeigen, daß das Erlebnis der rein qualitativen Steigerung das ursprünglichere ist. Auch die Steigerung wirklicher "Größen", z. B. das Längersein einer von zwei gesehenen Strecken, nehmen wir ursprünglich als eine quantitative Steigerung wahr und nicht als ein quantitatives Wachstum, bzw. als eine Vermehrung der in der zweiten Strecke enthaltenen Einheiten. Das primäre Erlebnis von Längensteigerung enthält von letzterem noch nichts, ist aber gleichwohl schon ein Erlebnis von Steigerung.

Quantitative Steigerung als solche nehmen wir überhaupt und überall erst dann wahr, wenn wir nicht schlicht, sondern  messend  vergleichen, wenn wir geistig Einheiten ausscheiden und deren Anzahlen vergleichen.

Visuellen Objekten derart, wie es Strecken sind, gegenüber liegt aber freilich dieses messende Vergleichen am nächsten, und daher übersieht man hier leicht den auch hier ursprünglich wohl rein qualitativen Sinn von Steigerung.

LITERATUR: Alfred Brunswig, Das Vergleichen und die Relationserkenntnis, Leipzig und Berlin 1910