ra-2R. StolzmannBöhm-BawerkN. Bucharinvon Wieser    
 
RUDOLF STOLZMANN
Die Kritik des Objektivismus
[2/3]

"Der Gewinn als Kapitalnutzung gehört begrifflich zum Kapital in der anderen, nicht naturalen, sondern sozialen Bedeutung, die es vom naturalen Kapitalbegriff, dem Begriff eines naturalen, produzierten Produktionsmittels  kategorisch  scheidet. Bei sozialer Betrachtung besteht das Kapital überhaupt nicht aus naturalen Gütern, es  steckt  nur in ihnen, es ist das  Machtverhältnis, das seinem Inhaber die Verfügungsgewalt über  Güter verleiht."

"Ein in seinem Willen völlig geeinigtes Volk,  unter Ausschluß jeden Wirtschaftsrechts,  ähnlich dem sozialistischen Staat, eine  einfache  Musterwirtschaft mit einheitlich gedachter Führung ist einzusammendestilliertes Abstraktionsprodukt, so eine  abstrakte  Gesellschaft einer  natürlichen  Allerweltswirtschaft  gibt es nicht.  Es ist eine Flucht aus dem außergesellschaftlichen Nirgendsheim, der natürlichen Wirtschaft eines  Robinson,  in ein anderes Nirgendsheim  natürlich-gesellschaftlichen  Ursprungs, in eine Kollektivwirtschaft, die ja nichts anderes als eine Einzelwirtschaft im großen Stil, einen  großen Robinson  darstellt. Eine solche Volkswirtschaft ohne Wirtschaftsrecht, ohne Regelung, ist ein Unding. Das Wesen der Gesellschaft besteht gerade in den  geregelten Beziehungen  der Menschen untereinander,  nicht  in ihrem Verhältnis zur  Natur,  deren Elemente nur den erst zu gestaltenden rohen  Stoff  der volkswirtschaftlichen Verhältnisse ergeben."


3. Die Kosten als soziale Abfindungen.
Die "Nutzung" in ihrer sozialen Bedeutung.

Wie ist jenes Vakuum, das die Objektivisten und die Subjektivisten zurückgelassen haben, nun  positiv  aufzufüllen? Ich glaube, nur durch die Auffindung der sozialorganischen Einheit, die beide Seiten der volkswirtschaftlichen Nutzen- und Kostengleichung auf einen gemeinsamen Generalnenner bringt. Nutzen und Kosten sind  a priori  als komplementäre organische Größen zu erfassen. Der Objektivismus scheiterte mit seiner Kostentheorie an der Frage nach dem  Wesen der Kosten.  Er stand hier am Rande seines Könnens, weil er nicht über die mechanisch naturwissenschaftliche Betrachtung hinaus kann, nach der Produktivmittel nur Naturdinge, sinnliche Dinge bleiben, nur Naturkräfte, die in der Arbeit oder in den "Güterhaufen" der Kapitalgüter oder in den Bodennutzungen "wirksam" sind. Wohl erreichte die klassische Schule den öfters betonten Vorteil, das "Subjekt" im Ganzen mehr wie die spätere "atomistischen" Subjektivisten zur Geltung gebracht zu haben. Ihr gewaltiges theoretisches Voraus bestand - auf der Produktionsseite zunächst - in der Gewinnung der  Werteinheit,  die der berufliche Arbeiter in der Gestalt der Tagesarbeit, Monatsarbeit usw. in den sozialen Produktionsprozeß einwirft. So wurde mit den Arbeitskosten die sozialorganische Werteinheit wenigstens  einer  Abfindungsquote direkt erfaßt. Aber damit verband sich noch ein anderer, mittelbarer Erfolg auf der Konsumtionsseite. Es wurden auch die - ansich inkommensurablen Bestandteile der Nahrungseinheit und dadurch der Wert der einzelnen Genußgüter - durch eine Projektion der Kosten auf sie - untereinander  meßbar  gemacht (vgl. "Zweck", Seite 222f). Und vermöge dieser selben Vorzüge steht auch die  sozialistische  Wertlehre noch turmhoch über der Atomistik der Subjektivisten. Worin aber beide Schulen, die der Subjektivisten wie der Objektivisten, versagten, das war nicht nur die theoretische Bemeisterung der  anderen  Abfindungsquote, des Kapitalgewinns, sondern die Erkenntnis des  innersten  Wesens  aller  Abfindungen überhaupt. Insonderheit scheiterten die Objektivisten daran, daß sie den Wert aus den Kosten ableiteten, ohne doch wieder das  Wesen  der Kosten erklären zu können, oder aber sie blieben in einem Zirkelschluß stecken, der eins aus dem anderen erklären sollte. Es fehlte die Erklärung dessen, was  hinter  den Kosten steht.

Um das Wesen der Kosten zu ergründen, ist vor allem eine strenge Auseinanderhaltung ihres privatwirtschaftlichen und ihres volkswirtschaftlichen Begriffs erforderlich. Vom Standpunkt der sozialverbundenen  Privatwirtschaften  sind Kosten nur immer das Opfer, was man  anderen  leisten muß; was man darüber hinaus erlangt, ist der privatwirtschaftliche Ertrag, Überschuß, Gewinn oder wie man es sonst nennen mag. Nur für den Arbeiter fällt beides zusammen. Von diesem privatwirtschaftlichen Standpunkt aus, aber auch nur von diesem, ist es ganz erklärlich, wenn von BÖHM und vor ihm ROSSI, TORRENS, PIERSTORFF die Lehre des MALTHUS angreifen, der den Kapitalgewinn für einen  Bestandteil  der Produktionskosten erklärt. Der Kapitalgewinn, sagen sie, ist ein  Überschuß  über die Kosten und also kein Bestandteil derselben (von Böhm, a. a. O., Bd. I, Seite 177, 178, 562). "Immerhin", gibt selbst von BÖHM Seite 179 zu,
    "wird der Dogmenhistoriker in der etwas seltsamen Bezeichnung des Kapitalgewinns als Kostenbestandteil ein interessantes Mittelglied erkennen zwischen den ersten Andeutungen bei  Adam Smith,  daß der Kapitalist einen Gewinn haben muß, weil er sonst kein Interesse zur Kapitalbildung hätte, und den präziseren Theorien eines  Say,  der die  services productifs,  eines  Hermann,  der die  Kapitalnutzung,  und namentlich eines  Senior,  der die  Enthaltsamkeit  des Kapitalisten als Vergütung (sic) forderndes Opfer und Kostenbestandteil erklärt."
Aber der MALTHUSsche Gedanke ist mehr als ein dogmengeschichtliches Mittelglied, er ist, richtig verstanden, ein theoretisch indispensables [unverzichtbares - wp] Erklärungsmoment, wenn man sich über den privatwirtschaftlichen hinaus zu einem volkswirtschaftlichen Standpunkt erhebt.  Volkswirtschaftlich  sind Kosten die  sämtlichen  Werteinsätze, denen die Bezüge der abfindungsberechtigten Klassen entsprechen. Mit dem Begriff der Kosten ist im Grunde nichts mehr und nichts weniger gesagt als die Zurückführung des Wertes auf die einzelnen Abfindungsquoten der verschiedenen Wirtschaftssubjekte, die auf der langen Kette der Produktionsstufen, von der Rohproduktion bis zur Fertigstellung der Genußgüter, beteiligt sind. Sie alle haben auf den Einzelstationen dieses Weges ihren Anteil im Voraus liquidiert, und mit dem Lohn oder dem Verkaufspreis ihrer Produkte eine Anweisung auf einen entsprechenden Teil des gemeinsamen Nationalprodukts erhalten. Jeder Nachmann hat ihn vorgeschossen, der letzte Verkäufer ist der Inkassomandatar ("Soziale Kategorie", Seite 51, 338 und "Zweck", Seite 276).
    Wenn sich somit sachlich  alle  Abfindungen als Kosten in dem dargelegten weitesten, d. h. volkswirtschaften Sinn erweisen, so dürfte es sich aus terminologischen Gründen empfehlen, die Abfindung für die Grundeigentümer, die  Grundrente,  nicht an der Bezeichnung "Kosten" teilnehmen zu lassen. Denn unter den "wirklichen" Kosten, wie sie  Adolf Wagner  nennt, pflegt man nach allgemeinem Herkommen nur die  wertbildenden  Kosten, den Arbeitslohn und den Kapitalgewinn, zu begreifen. Die Grundrente ist nur der  Überschuß  über diese Kosten, und ihre Verwechslung gerade mit ihnen hat nur zu allerlei Mißverständnissen geführt, so bei gewissen Freihändlern, die den Schutzzoll mit der Behauptung bekämpften, daß er, wenn er seinen Zweck erreicht, die Getreidepreise steigert, dadurch die Grundrente und die kapitalisierte Grundrente, die Bodenpreise und damit wieder die landwirtschaftlichen Produktionskosten erhöht, wegen deren Höhe gerade das Inland mit dem Ausland nicht konkurrieren kann ("Zweck", Seite 478f). In diesem Punkt hat  Ricardo  das Richtige getroffen, wenn er Seite 48 sagt: "Das Getreide steht nicht hoch, weil eine Rente entrichtet wird, sondern es wird eine Rente entrichtet, weil das Getreide hoch steht." Aber es geht nicht an, daß  von Böhm  (a. a. O. Exkurs, Seite 239) diesen Satz zugunsten der Grenznutzenlehre verwertet, und in ihm eine Annäherung an deren Ansicht erblicken möchte, daß der "Wert" der  Produkte  den Wert der Produktivgüter ursächlich bestimmt. Ich glaube, daß  Ricardo  unter keinen Umständen dazu gelangt sein würde, den Wert der Produktivgüter primär aus dem Nutzen oder gar aus so einem Ding wie den Grenznutzen abzuleiten. Denn nach seiner Lehre ist dies ganz ausgeschlossen, nach ihr ist die Rente nur ein  Überschuß  über den Arbeitslohn und den Kapitalgewinn, diese letzteren allein und ausschließlich bilden den Wert aller Güter und damit auch den Wert des "Überschusses".
So ergibt sich uns dann das  Wesen der Abfindungen  aus dem Zweckbegriff der sozialnotwendigen  Vergütung  (Honorierung). Arbeit, Kapital und Boden sind  technisch  betrachtet nur naturale, naturnotwendige Mittel der  Herstellung  von Produkten, sie tragen jedes an seiner Stelle, aber zu einem unabmeßbaren Teil hierzu bei.  Sozial  aber sind sie nur Mittel der  Erwerbung,  ein Liquidationsmittel am Produkt  anderer.  Die Aussicht auf  diesen  Erfolg setzt erst das ganze volkswirtschaftliche Getriebe in Gang, ohne sie stehen alle Räder still und rührt sich keine Hand. Die drei partizipierenden Klassen und die ihnen angehörenden Personen wachen eifersüchtig darüber, daß ihre eingebrachten Leistungen mit dem Wert weitergegeben werden, den sie bei der Liquidation des Nationalprodukts wieder aus ihm herausziehen und  realisieren.  Der Wert ist ein Medium der Verteilung im dargelegten weiteren Sinn des Wortes, eine Kontrollmittel der gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Arbeit und Kapital sind ein Mittel zum "Erwerb", nicht in der irreführenden Doppelbedeutung dieses Wortes, in welcher von BÖHM-BAWERK es z. B. in seiner Kapitaldefinition anwendet: "Kapital nennen wir einen Inbegriff von Produkten, die als Mittel des Gütererwerbs (!) dienen." Denn im Begriff des "Erwerbs" werden der  technische  Erfolg und die sozialorganische "Aneignung", und schon im Begriff "Kapital" werden die beiden heterogenen Kategorien: produziertes Produktionsmittel und "Aneignungsmittel" zu einem erkenntnistheoretisch unmöglichen  mixtum compositum  zusammengezogen ("Zweck", Seite 335f). Diese Zweideutigkeit spiegelt sich dann besonders prägnant in dem vielumstrittenen Begriff der "Nutzung" wieder und in dem endlosen Streit, der um ihn von den Theoretikern allzulange fruchtlos geführt worden ist. Und doch scheint mir seine Lösung so einfach und selbstverständlich, wenn man auch hier an der strengen Auseinanderhaltung der natürlichen und sozialen Kategorie festhält.


Der Begriff der "Nutzung" wird regelmäßig nur für die  Kapital nutzung verwendet. Wir sahen bereits oben, wie sie die Nutzungstheoretiker als ein selbständiges Gut neben den Kapitalgütern behandelten und den Kapitalgewinn durch dieselbe  erzeugen  ließen. Wir sahen auch, wie von BÖHM-BAWERK die Existenz einer solchen Kapitalnutzung leugnete. Eine "derartige" selbständige "Kapitalnutzung" gibt es, so führt er weiter aus, überhaupt nicht. Schon die Kanonisten hätten ihre Existenz mit Recht bestritten, wenn auch die daraus gefolgerte Nichtberechtigung des Kapitalzinses zu Unrecht behauptet. Da die Funktion der Güter, wie von BÖHM meint, lediglich in ihren naturalen "Nutzleistungen" besteht und diese sich selbst bei den dauerbaren Kapitalgütern allmählich erschöpften, so sei ein Sonderding wie die bleibende Kapitalnutzung ganz unmöglich, es "bleibt für einen Nutzen der Güter, der etwas anderes sein soll, als ihre natürlichen  "Nutzleistungen,  kein Raum übrig, weder in der Welt der Wirklichkeit, noch in der Welt logischer Gedanken." Er schildert uns das besonders anhand des "abgeleiteten" Kapitalgewinns, am  Darlehens zins, und bekämpft KNIES, der im Darlehen eine Übertragung der wirtschaftswertigen Nutzung des Kapitals erblickt. Es sei unmöglich, sagt von BÖHM,
    "an einer Sache noch etwas mehr als Alles zu übertragen, nämlich im Eigentum der dargeliehenen Sache das Recht auf allen und jeden aus der Sache zu ziehenden Gebrauch, bis zum vernichtenden Verbrauch, und daneben noch ein separates Endchen Gebrauch, für das man separat den Zins fordern kann!"
Er nennt es eine "Erfindung", daß es selbst "an verbrauchlichen Gütern, die im Moment ihres Gebrauchs untergehen, nichtsdestoweniger einen kontinuierlichen Gebrauch gibt, der ohne Unterlaß neu hervorwächst, wenn das Gut, das man "verbraucht" hat, längst nicht mehr existiert!" Die Nutzungstheorien hätten allerdings den Vorzug gehabt, auf eine bestimmte Lücke der Theorie hinzuweisen. Das "fabelhafte Wesen" der Nutzung habe wenigstens geholfen, "ähnlich wie das in unseren Gleichungen mitgeführte  x,  eine Menge wertvoller Beziehungen und Gesetze zu entdecken, die sich um jenes unbekannte Etwas drehen." Die  Aufgabe  aber sei, zu zeigen, "daß und worin jener Gebrauch (der Gebrauch des vom Verbrauch verschiedenen  andauernden Gebrauchs  der verbräuchlichen Güter) wirklich besteht: kann man das, dann werden wir auch gerne glauben, daß es im Darlehen übertragen wird." (von Böhm, Bd. I, Seite 264f, 292f, 305f; Bd. II, Seite 498f)

Nun ich denke, man  kann  es. Freilich eine "derartige" selbständige naturale Kapitalnutzung, deren unbegründete Annahme von BÖHM seinen Vorgängern mit Recht vorwirft, gibt es nicht. Hier hatte er ein leichtes Spiel mit seinen Gegnern. Naturale Güter und ihre naturalen Nutzleistungen ergeben überhaupt keine Werte oder Wertanteile, sondern nur  Produkte,  die erst der Bewertung  bedürfen.  Mit der Produktivitätstheorie fällt ohne weiteres die Nutzungstheorie, gegen die von BÖHMs scharfe Kritik ihre Lanze bricht. Aber er sieht nicht ein, daß er mit dem angegriffenen Naturalismus seiner Gegner auch die naturalistische Betrachtung ansich und damit seine eigene trifft. Er verkennt ganz und gar diejenige Nutzung und Nutzleistung, die das Kapital doch tatsächlich seinem Eigentümer abwirft und abwerfen muß, wenn er Kapitalist bleiben will. Der Gewinn als Kapitalnutzung gehört begrifflich zum Kapital in der anderen, nicht naturalen, sondern sozialen Bedeutung, die es vom naturalen Kapitalbegriff, dem Begriff eines naturalen, produzierten Produktionsmittels  kategorisch  scheidet. Wie ich Seite 81 des "Subjektivismus" erkannte, begreift bei sozialer Betrachtung der Nutzen und die Nutzung der Produktivgüter wie aller Güter überhaupt nicht bloß den Stoff und die Auslösung ihrer "naturalen Kräfteleistungen", sondern vor allem den sozialorganisch bedingten Nutzen für den Hersteller, den Nutzen und die Kraft, als "Magnet" einen Teil des Nationalprodukts an sich zu ziehen. Die Kraft dieser Nutzung ist nicht identisch und "erschöpft" sich nicht mit dem Verbrauch der naturalen Kapitalgüter, die allerdings ihrem Wesen nach verurteilt sind, sofort oder periodisch unterzugehen. Das soziale Kapital, das Kapital der Wirklichkeit dagegen besteht überhaupt nicht aus naturalen Gütern, es "steckt" nur in ihnen, es ist das  Machtverhältnis, das seinem Inhaber die Verfügungsgewalt über  Güter verleiht, wie dies von KOMORZYNSKI ("Subjektivismus", Seite 146) in einem offensichtlichen Anschluß an meine Ausführungen in der "Sozialen Kategorie", besonders Seite 163, 168, 191-196 (jetzt "Zweck", Seite 277 und 337-351) dargelegt hat.
    Es ist auffällig, wie  von Komorzynski - genau wie ich programmäßig ("Soziale Kategorie", Seite 166), vorschlug - die "anderweitige positive Grundlegung für die Kreditlehre" anhand des "sozialen" Kapitals in der von mir entwickelten Weise ausgeführt hat. Genau wie ich verwirft er Seite 26 und 102 seiner Kreditlehre die Verwechslung von Vermögensnutzung und technischer Güternutzung, von Vermögen und Güterbeständen (Seite 123f und 201f). Objekt der Kreditierung sei nicht ein konkreter Güterbestand, sondern das Vermögen (Seite 30). Sie bestehe in der Überlassung temporärer Vermögensnutzung und der Vergeltung derselben im Zins (Seite 31). Nach ihm ist Vermögensnutzung (Vermögensertrag) erst die Grundlage des Kredits (Seite 32). Dieser ist die Überlassung (Übertragung) der Vermögens- oder Kapitalnutzung (Seite 41), das Vermögen und das Kapital ist  Macht  über privates Einkommen (Seite 98), es erfolgt eine Liquidation aus dem wiederkehrenden Ertra der Nationalwirtschaft; dasselbe gilt nicht nur vom Kapital-, sondern auch vom Lohn- und Grundeigentum (Seite 243), die Einkommensverteilung wird durch die  privaten Machtverhältnisse erzwungen (!) usw. - all diese Konstruktionen aus der "sozialen Kategorie", die doch bis dahin  Komorzynski  und der ihm nahestehenden Grenznutzentheorie gänzlich ferngelegen hatten.
Jenes so begrifflich festgelegte Kapital der sozialen Kategorie ist also als ein stetig  wiederkehrendes  Element der organischen Volkswirtschaft zu betrachten, als eine bleibende und kontinuierliche Größe, ganz ähnlich wie Arbeitskraft und Bodenkräfte, als "ewig", "stetig" im Sinne einer beständigen Metamorphose und  Erneuerung.  Die Gütergestalten wechseln, die Werteinheiten bleiben bestehen. Damit fällt alle unorganische  ab-ovo [vom Ei weg - wp]-Betrachtung in sich zusammen. Auch von WIESER hat neuerdings auf diese Eigenschaft des Kapitals treffend verwiesen (a. a. O., Seite 174 und 220):
    "Während die einzelnen Kapitalgüter durch ihre Verwendung aufgebraucht werden, ist das Kapital im Ganzen unverbrauchlich. In einem fortwährenden Wechsel seiner Bestandteile läßt es sich immer wieder erneuern. In diesem Satz ist der wesentliche Inhalt der Kapitaltheorie ausgesagt ..."
Es sei deshalb nötig, daß das Kapital "in seinem Gesamtbestand unverändert bleibt und dauernd zur Ertragsgewinnung (sic) verwendbar ist". Leider hat von WIESER, wie wir sahen, dieses Kapital (als dauernde Quelle des Ertrags) auf eine natürliche Kategorie, auf die physische Zinsproduktion basiert, während von KOMORZYNSKI es mit mir als bleibende  soziale  Vermögensmacht erfaßt. Seine Macht besteht gerade darin, daß es einen  Zins  trägt. Kapital und Zins sind nur die begrifflichen Seiten von ein und demselben sozialorganischen "Verhältnis".  Dieses  Kapital und  diese  seine Nutzungen sind keine Chimären, sie gehören nicht, wie von BÖHM meint, in das Reich der "Fiktionen", der "Metaphern", sie sind keine "falsche Idealisierung", sondern recht realistische Dinge, sie sind wie das Geld, das Geldkapital und der Geldzins, mit denen sie MENGER gleichsetzt, der  nervus rerum gerendarum [leitende Triebfeder - wp]. Und KNIES behält im Ergebnis mit einer Konstruktion des Darlehens als Übertragung einer Nutzung Recht, wenn auch seine theoretische Begründung in der Analogie dieser Nutzung mit den naturalen Sachnutzungen an verpachteten oder vermieteten Sachen befangen blieb. Wie gekünstelt und lebensfremd nimmt sich dagegen von BÖHMs Definition aus: "Das Darlehen ist ein wahrer  Tausch  gegenwärtiger gegen künftiger Güter"! Dieser Tauschgedanke ist weder volkswirtschaftlich noch juristisch begründet.
    Sehr treffend hat kürzlich  Otto Gruner  in seiner Leipziger Doktordissertation "Kennt das geltende Recht Realverträge?", Borna-Leipzig 1914, Seite 57, den  Böhmschen  Tauschgedanken widerlegt und ihn durch den  Zweckgedanken  ersetzt. "Freilich", sagt er dort, "hat das Darlehen nur als Zeitgeschäft Sinn, aber deswegen handelt es sich nicht bloß um einen Tausch gegenwärtiger gegen künftige Güter. Gerade die zwischenzeitliche Verwertungs- oder Nutzungsmöglichkeit macht das Wesentliche aus. Für sie wird der Zins gezahlt", es handelt sich gar nicht um "ein separates Endchen Gebrauch, für das man separat den Zins fordern könnte"; es handelt sich nicht um eine Kapitalsüberlassung  neben  der Eigentumsübertragung, sondern  durch  Eigentumsübertragung. Erst der Zweck gibt dem Darlehensgeschäft seinen Charakter. Der  Zweck gedanke aber beim Darlehen ist die Überlassung einer Nutzung, die Eigentumsübertragung am Geliehenen ist lediglich das juristische  Mittel  zur Erreichung des wirtschaftlichen Zwecks der Kapitalüberlassung.
Wie unnatürlich und gemacht ist dagegen die Auffassung von BÖHMs (II, Seite 499), wonach der Darlehenszins "ein ergänzender Teil des in zukünftigen Gütern bemessenen Preises für eine Summe gegenwärtiger Güter" darstellt, "ein Äquivalent für den geliehenen Hauptstamm (?)", und daß ansich "nichts im Wege stehen würde", daß dieses Teiläquivalent "gemeinsam mit der Hauptmasse", der "Zins zusammen mit dem Hauptstamm am Ende des ganzen Darlehensverhältnisses in  einer  ununterschiedenen Zahlung beglichen würde". Nur aus "Gründen der praktischen Zweckmäßigkeit", also wegen eines "äußeren Umstandes" (I, Seite 276) erfolgt die  fortlaufende  Rentenzahlung, die aber mit dem Wesen des Zinses nichts (?) zu tun hat. Wohl aber, sagt er, mag gerade sie "der vulgären Meinung Vorschub geleistet oder sie geradezu hervorgerufen haben, daß die rückgezahlte Hauptsumme für sich allein das Äquivalent der hingegebenen Hauptsumme, und der Zins eine Sache für sich, ein Äquivalent für irgendein besonderes Etwas sei". Ich denke, die vulgäre Meinung ist im Recht. Es ist gerade die stetige "Nutzung", die man vom stetigen Vermögen bezieht und von der man fortdauernd leben will.  Nur  diese  Nutzung,  nur diese zeitweise Vermögensmacht, hat man "hingegeben" und wie sie der Darlehensnehmer erhalten hat, so stellt er sie "unerschöpft" wieder zurück. Wie der Eigentümer selbst sie im "ursprünglichen" Kapitalgewinn hätte genießen können, so konnte sie nun der Schuldner genießen, nur daß er einen Teil davon in Gestalt des "ausbedungenen" Zinses dem Gläubiger als Tribut herauszahlt. Die Konstanz des Kapitals, die Konstanz des ursprünglichen und des abgeleiteten Gewinnbezugs ergibt sich aus der Kontinuität des bewirtschafteten Vermögens und der wirtschaftenden Persönlichkeiten. Die Subjektivisten haben hier wieder einmal das "Subjekt" übersehen.


Und wie mit dem Kapitalisten als Subjekt, verhält es sich mit dem  Arbeiter  als Persönlichkeit. Auch er erhält im Lohn, genau wie der Kapitalist in seinem Kapitalgewinn, eine laufende Vergütung für eine sozialnotwendige Leistung, seine Arbeit, die sich wie das Kapital immer erneuert darbietet und ihm - auch wie der Boden - eine fortdauernde "Nutzung" gewährt, nur daß, wie gesagt, dieses Wort durch den Sprachgebrauch mehr auf die Kapitalnutzung beschränkt ist.  Post- oder praenumerando [im Voraus - wp]-Zahlung des Lohnes, Akkord- oder Zeitlohn, das sind hier nur "äußere Umstände", die das Wesen des Arbeitslohnes nicht berühren. Den entscheidenden Wert der Arbeit bestimmt deren Vergütung, er kommt, wie aller Wert, aus der "Verteilung".

Damit lösen sich dann auch alle die Rätsel, die sich den Kostentheoretikern in den Weg stellten, wenn die "die" Arbeit als Grund des Wertes erklärten und dann aber auf die Verschiedenheit der Arbeit und ihres Lohnes stießen. Ich habe an anderer Stelle dargestellt, wie schon SMITH und RICARDO an der Schwierigkeit scheiterten, die Arbeiten trotz jener Verschiedenheit auf eine Einheit, etwa auf die des einfachen Tagearbeiters zu reduzieren (vgl. "Soziale Kategorie, Seite 52-61) und wir MARX' ähnlicher Versuch, "komplizierte Arbeit nur als potenzierte oder vielmehr multiplizierte einfache Arbeit" zu erklären, so kläglich scheitern mußte ("Zweck", Seite 579f) und über RODBERTUS, Seite 613f). Sieht man dagegen Grund und Wesen des Arbeitswertes in der Vergütung, d. h. in einem sozialorganisch bedingten Zweck der sozialnotwendigen Abfindung, so erhält man die einfache Lösung in den grundverschiedenen  Machtverhältnissen  der einzelnen Arbeitergruppen, die - ich betone das besonders - unbeschadet der technisch verschieden wertvollen, aber als solche unterschiedlich nicht ausmeßbaren Leistungen - den  Ausschlag  geben. Die konkreten  Einzelgründe  für die verschiedene Entlohnung der Arbeiter, von der vielzitierten Berliner Weißnäherin bis zum hoch gelohnten Maurer und bis zum Fabrikdirektor hinauf, können selbstredend nur durch eine historisch eingehende Kasuistik erfaßt werden. Die theoretische Nationalökonomie räumt hier das Feld der konkreten Wirtschaftsforschung. Was die erstere bieten kann, ist nur die Darlegung der elementaren Grundgesetze.

Diese Darlegung ist jedoch mit dem Vorgeführten noch keineswegs vollendet. Wert und Abfindungen ergeben sich aus den sozialnotwendigen Vergütungen, aber worin besteht deren Inhalt und Umfang, und wie werden sie aus dem Organismus des Konkurrenzsystems bestimmt, in dem wir nun einmal leben? Wir werden der Lösung dieser Frage näher gerückt, wenn wir den Begriff der Abfindungen durch den Begriff der sozialnotwendigen  Grenzgrößen  ergänzen.


4. Die sozialorganische Natur der Grenzabfindungen.
Kritik der naturalistischen Quantitätstheorien,
der Theorie von der "abstrakten Gesellschaft"
und der vom natürlichen Nahrungsspielraum

Unter den neueren Schriftstellern hat LIEFMANN den  Grenz- und Ausgleichsgedanken  mit der ihm eigenen Energie wieder in den Vordergrund gehoben: Sein "volkswirtschaftlicher Grenzertrag", den er in einen Grenzkapitalertrag und einen Grenzarbeitsertrag zerlegt, fällt seinem äußerlichen Umfang nach mit meinen "sozialnotwendigen Abfindungen" zusammen, wie er das in diesen Jahrbüchern, "Das Wesen der Wirtschaft und der Ausgangspunkt der Nationalökonomie", Bd. 46, 1913, Seite 613 selbst hervorgehoben hat. Aber ich hatte schon längst zuvor in der "Sozialen Kategorie", Seite 383 (später "Zweck", Seite 390, 391) sehr eingehend ausgeführt, wie der Begriff der Grenzgrößen  ansich  nicht neu ist, sondern schon bei den  Klassikern  eine entscheidende Rolle gespielt hat, und zwar leiten schon diese, wie LIEFMANN und ich, jene Grenzsätze aus dem Wesen des "Konkurrenzsystems" ab. Es ist keine Redensart, führte ich a. a. O. aus, wenn wir die heutige Wirtschaftsordnung als das "Konkurrenzsystem" bezeichnen. So sagt MILL sehr richtig, daß "nur mittels des Prinzips der Konkurrenz die Volkswirtschaftslehre auf den Charakter eines Wissenschaft Anspruch hat", und daß nur "soweit Bodenrente, Kapitalgewinn, Arbeitslohn, Preise durch Konkurrenz bestimmt werden, dafür Gesetze angegeben werden können". Es ist deshalb nur natürlich, daß sich den Klassikern die Aufstellung von Grenzgrößen ganz von selbst aufgedrungen hat, und es ist ihnen als hohes Verdienst anzurechnen, daß sie eifrig nach dem Wesen dieser Grenzgrößen geforscht haben, die nach ihrem Ausdruck den "natürlichen" Wert sowie die "natürlichen" Abfindungen bestimmen. Ich nannte diese Begriffsaufstellungen eine der größten Errungenschaften der Wissenschaft; denn nur mit ihrer Hilfe ließen sich, anstelle der vorübergehenden "Marktgesetze", die für "the long run" [auf lange Sicht - wp] maßgebenden  Dauer gesetze ableiten. Wohin wir bei der Lehre der Klassiker blicken, bei der Lehre vom Wert, bei der Lehre vom "natürlichen" Arbeitslohn, vom "natürlichen" Kapitalgewinn und der Grundrente, überall stoßen wir auf  Grenzgrößen:  auf den notwendigen Minimalunterhalt, auf Betriebe, die "unter den ungünstigsten Umständen noch fortgesetzt werden", ja auf die "Eselsbrücke" für die ganze Volkswirtschaft, den Ertrag des letztbebauten Bodens.

Die große Frage bleibt nur, wie es um  Wesen und Ursprung  der Grenzgrößen bestellt ist, denn  daß  sich Grenzsätze überhaupt bilden, ist zunächst nur eine  Tatsache Erst mit der Erklärung ihrer Gründe beginnt die eigentliche Aufgabe der Wissenschaft. Diese steht hier an einem Scheideweg. Sie muß sich heute endlich zu einem der beiden allein möglichen Richtungen entschließen. Von der einen her winkt ihr die vielbeschrittene breite Heerstraße der naturalistischen, von der anderen Seite der Weg der sozialorganischen Erklärung, der Erklärung von innen heraus aus den immanenten Gründen des sozialen Organismus. Die Klassiker  wie  die "Modernen", und diese ganz besonders, haben sich den ersteren Erklärungsprinzip in die Arme geworfen, sie gründen ihre ganze Lehre auf das natürlich gegebene  Quantitätenverhältnis  der Genußgüter und der sie erzeugenden originären Faktoren. Die Outrierung [Übertreibung - wp] des Quantitätsverhältnisses war es ja, die nach unseren Darlegungen in der vorigen Abhandlung den "alles beherrschenden"  Grenznutzen  ergab, den Eckstein, den "Angelpunkt" ihrer ganzen Theorie.

Ihre  Nutztheorie  baut sich, wie von WIESER uns in seinem neuen Werk Seite 292 bestätigt hat, auf eine  objektive  Tatsache auf. als "objektive Tatsachen, die den Preis bilden", führt von WIESER dort  zwei  an: die "Mengen" und die "Kosten". Er gründet die Nutztheorie auf die erstere, die Mengen. Die "Nutztheorie", sagt er Seite 159, könnte man sehr wohl die "Quantitätentheorie" nennen, der Name "Nutztheorie" sei "nur deshalb bezeichnender, weil sie den Ursprung der Wirtschaft und des Wertes aus dem Nutzen ableitet, der von den Quantitäten abhängig ist". Im "wirtschaftlichen Mengenverhältnis" sieht er den "Sinn" der ganzen Volkswirtschaft begründet; nicht nur für die isolierte Wirtschaft, sondern auch für die bestehende Volkswirtschaft erblickt er in der auf dem Mengenverhältnis begründeten Nutztheorie "den unentbehrlichen Behelf, um das allgemeinste typische Wesen des Wirtschaftens aus der bunten Fülle der Erscheinungen abzuleiten" (Seite 412). Danach handelt es sich aber doch eigentlich um zwei recht verschiedene und begrifflich streng auseinandergehende "Mengenverhältnisse", um das in der isolierten oder Einzelwirtschaft und um dasjenige in der Volkswirtschaft. Die Grenznutzenlehre beginnt mit dem ersteren Mengenverhältnis und gelangt aus diesem heraus zum Grenznutzen. Aber sie dringt auch zum Mengenverhältnis in der Volkswirtschaft vor. Ich erinnere nur an den a. a. O., Seite 85f von mir kritisierten Versuch von BÖHMs, durch eine "Übersetzung ins Soziale" die Ergebnisse aus dem Mengenverhältnis der Einzelwirtschaft auf die Volkswirtschaft zu übertragen, in der die Mengen der Vorräte an originären Produktivkräften das große Reservoir" bilden, aus der alle Bedürfnisse mit der durch ihre Schätzungsziffer angezeigten Kraft "saugen", und von dessen Größe der Grenzpreis und die Grenzabfindungen abhängen (ebd. Seite 181f).

Hier hat nun von WIESER einen  Mittelbegriff  geschaffen, als Brücke von der isolierten zur ausgebildeten Volkswirtschaft. Wie schon im "Natürlichen Wert, Seite 59f, konstruiert er ein "idealisiertes" Wirtschaftsgebilde, das niemals da war und niemals sein kann, die  "einfache Wirtschaft".  Ihr greifbares  Subjekt  sei "zwar eine einzige Person"; aber doch "keineswegs die dürftige Wirtschaft eines isolierten  Robinson",  sondern eine solche, in der "die millionenköpfige Volksmenge als eine Einheit zusammengefaßt" wird, "so wie man die Menschheit (!) als eine Einheit der Natur (!) gegenüberzustellen pflegt", mit anderen Worten, ein "in seinem Willen völlig geeinigtes Volk",  unter Ausschluß jeden Wirtschaftsrechts ähnlich dem sozialistischen Staat, eine "einfache Musterwirtschaft" mit einheitlich gedachter Führung.

Ich nun schon im "Zweck", Seite 122f und 128 die Abwegigkeit einer solchen Konstruktion betont. Ein solches  Zwittergebilde  als zusammendestilliertes Abstraktionsprodukt, so eine "abstrakte Gesellschaft" einer "natürlichen" Allerweltswirtschaft  gibt es nicht.  Ich nannte sie eine Flucht aus dem außergesellschaftlichen Nirgendsheim, der "natürlichen" Wirtschaft  Robinsons,  in ein anderes Nirgendsheim "natürlich-gesellschaftlichen" Ursprungs, in eine Kollektivwirtschaft, die ja - auch nach DIETZEL - nichts anderes als eine "Einzelwirtschaft im großen Stil", einen "großen Robinson" darstellt. Eine solche Volkswirtschaft "ohne Wirtschaftsrecht", ohne Regelung, ist ein Unding, das Wesen der Gesellschaft besteht gerade in den  geregelten Beziehungen  der Menschen untereinander,  nicht  in ihrem Verhältnis zur "Natur", deren Elemente nur den erst zu gestaltenden rohen "Stoff" der volkswirtschaftlichen Verhältnisse ergeben.
    "Der Begriff der  natürlich-gesellschaftlichen  Gesetze ist ein Widerspruch, deren Herrschaft eine Unvernunft."

    "Nur in der Natur tragen die Dinge und Verhältnisse ihr vernünftiges Gesetz in sich, in der Gesellschaft verlangen sie es von den Menschen."  (Rodbertus) 
Auch MARX selbst nennt den Wert gelegentlich ein "soziales Verhältnis" eine "gesellschaftliche Funktion, die aus dem historischen Charakter der jeweiligen Gesellschaftsordnung entspringt."

Das ist gerade der Grundirrtum beinahe aller Schulen, daß ihren Lehren ausdrücklich oder stillschweigend der Gedanke einer abstrakten Gesellschaft mit einer  produktionstechnischen Zentralidee  zugrunde liegt, mit einer Leitung und einem natürlichen Wirtschaftsplan, der mit Hilfe des sogenannten "wirtschaftlichen Prinzips" die Nachfrage der Gesellschaft nach Maßgabe der vorhandenen Deckung befriedigt; und zwar bestimmt sich die Deckung ihrerseits durch die gegebne "jedesmalige Fruchtbarkeit des Bodens, eine Anhäufung von Kapital und Bevölkerung und Fertigkeit, Talenten und Werkzeugen." (RICARDO, Vorrede), kurz, wie man, diese Momente zusammenfassend, sagt, durch den "Nahrungsspielraum"; den "nationalen Subsistenzvorrat" (von BÖHM-BAWERK) oder wie derselbe Gedanke auch immer nur gefaßt wird. Danach gewinnt eine "Volkswirtschaft" oder ein "Volk" dem "Nationalboden", mit Hilfe der "nationalen" oder gesellschaftlichen Arbeit, nach Ausmaß des "nationalen Kapitalfonds" als "Nationalertrag" ein gesellschaftliches Gesamtprodukt ab, das als gegebene  Menge  des Reichtums den festen  dividendus  abwirft, der hinterher vom "National bedarf"  "aufgesogen" oder "verteilt" wird. Auch dieser  Bedarf  an Erzeugnissen wird dann überdies meistens als gegebene Menge, als "notwendig" angenommen, er "gebietet" und "bestimmt", unter welchen "ungünstigsten Verhältnissen", auf welchen schlechtesten Bodenklassen die "Hervorbringungsarbeiten noch fortzusetzen" sind (RICARDO, Seite 46). Ob dabei der Bedarf oder die Deckung das Entscheidende ist, bleibt manchmal recht unklar; aber ich denke, es ist wohl letzten Endes die  Deckung  als das logische  prius  vorausgesetzt; denn wir sahen, wie selbst die Subjektivisten den Nutzwert erst als  Ergebnis  dieser Deckung ableiteten: der  dividendus  muß  vorher produziert  sein, ehe er verteilt werden kann; Grundrente, Gewinn, Lohn, Wert, sie sind gleichsam die "physikalisch-mathematische Funktion eines "physikalischen Datums" (MILL). Die Ansammlung des Kapitals richtet sich nach diesem Subsistenzfonds, das Kapital ist dann nach RICARDO (Seite 52) "wirklich der Sach nach der Fonds des Landes, der zur Unterhaltung der Arbeit bestimmt ist", und sogar "die Bevölkerung regelt (!) sich nach ihm".

Ich kann die Richtigkeit solcher aus dem Deckungsverhältnis und einer vorschwebenden technischen Zentralidee hervorgehenden Anschauung, die eine natürliche Kongruenz zwischen Gesamtdeckung und Gesamtbedarf voraussetzt, nur für die  Robinson- und die Wirtschaft des großen  Robinson,  des Gedankendings des reinen Sozialstaates, zugeben. Dagegen ist sie vom Standpunkt jeder realen Wirklichkeit eine utopische Voraussetzung, hier fehlt das "Zentrum", wie es im Kopf des denkenden  Robinson  oder wie es in der Leitung einer allmächtigen Sozialregierung vorausgesetzt wird. Jedenfalls fehlt ein solches Zentrum und ein solcher vorweg gegebener Deckungsfonds in der zu erklärenden Volkswirtschaft von heute. Ihr Aufbau hat, nach Beseitigung der öffentlich-rechtlichen Feudal- und Zunfverfassungen von einem rezipierten [übernommenen - wp], durch und durch individualistischen römischen Privatrecht seinen Ausgang genommen, das trotz zunehmenden staatlichen Eingriffs ihr fester Unterbau geblieben ist ("Zweck", Seite 39). Das Privatrecht aber beschränkt sich auf die Festlegung weniger Grundrechte der  Einzelnen,  des Eigentumsrechts und des Rechts der garantierten persönlichen Arbeits- und Vertragsfreiheit. Mag hier der Einzelne zusehen, wo er bleibt und was er treibt.
    Wenn  Liefmann  auch jetzt noch in diesen Jahrbüchern, Bd. 46, 1913, Seite 63, meine sozialorganische Auffassung mit der Bemerkung abtut, daß es "keine Sozialwirtschaft und keinen sozialen Gesamtkörper, sondern nur Einzelwirtschaften und zahlreiche Beziehungen zwischen ihnen gibt", so zeigt dies nur, daß  Liefmann  meine beiden Bücher immer noch nicht durchgelesen hat. Der gesellschaftliche Körper schwebt nicht als abstrakter Astralleib  über  den Individuen, sie sind sein Zweck und  Inhalt,  das Gesellschafts- und das Individualinteresse sind solidarisch und komplementär ("Zweck", Seite 601). Eine Kritik, welche die "organischen Erklärungen, die die Gesellschaft als solche, losgetrennt von den Individuen, zum Subjekt des gesellschaftlichen Handelns machen", für "offenbar durchaus verfehlt" erachtet (von WIESER, a. a. O., Seite 236), würde nicht  meine  sozialorganische Methode, sondern vielmehr solche Abstraktionen wie die der "einfachen Wirtschaft" treffen, in der der große Robinson das Individuum des kleinen Robinson aufsaugt und negiert. Was  ich  mit dem Begriff des "Zwecks in der Volkswirtschaft" anstrebte, ist gerade die Erkenntnis der "Beziehungen" zwischen den  Einzelwirtschaften,  nur daß ich lehre, sie  a priori  aus einem sozialen Gesetz und nicht aus ihrem äußerlichen "Kontakt" ("Soziale Kategorie", Seite 194) zu erkennen.
Die soziale Kategorie ist ein heterogener und von der natürlichen Kategorie sich streng abhebender Denkbegriff. Die "Regelung" der Volkswirtschaft hat  direkt  nie mit einer produktionstechnischen Regelung im Sinne der Robinson- oder der "einfachen (?) Musterwirtschaft", mit anderen Worten: des Sozialstaates zu tun, es ist die Regelung "am langen Seil" der Rechtsordnung (STAMMLER), die, wie ich im "Zweck", Seite 41, 411, 762f ausführte, nur im  Erfolg  den sozialen Organismus mit allen seinen Einzelgesetzen automatisch ergibt, nicht anders und vielleicht besser, als wenn die ganze Produktion und Verteilung durch ein kompliziertes System sozialistischer Reglementierung in Gang gehalten würde. Auch von WIESER sagt a. a. O., Seite 399 sehr treffend: "Der wesentliche Inhalt der geltenden privaten Wirtschaftsordnung und damit der privaten Wirtschaftsverfassung ist ungeschrieben." Aber sie ist da und bestimmt den ehernen Rahmen,  in dem  sich das Handeln der Individuen abspinnt. So sind im Laufe der geschichtlichen Entwicklung die Einzelwirtschaften allmählich zu einem sozialen Organismus zusammengewachsen, dessen bleibendes Wesen aber seine privatwirtschaftliche Entstehung und seinen privatwirtschaftlichen Unterbau nicht verleugnen kann ("Zweck", Seite 39 und 371).

Es ist nun in der Wissenschaft niemals zusammenhängend vorgeführt worden, wie das ganze System der Klassiker sich in einem Zug aus dem einheitlichen Gedanken der  Quantitäten anschauung ergibt. Man kann sie kurz die Anschauung von der Wirksamkeit des "natürlichen Nahrungsspielraums" nennen: von den durch den Nahrungsspielraum gegebenen Deckungsverhältnissen hängt die Produktion und die Verteilung der Güter ab. Wir lassen MILL reden, der von allen Schriftstellern diese Lehre am klarsten veranschaulicht hat:
    "Die Grenze des Vermögens ist nie der Mangel an Konsumenten, sondern an Produzenten und Produktionskraft." "Überproduktion findet nicht statt, und die Krisen sind nicht Folge einer solchen." "Die Produktion ist da, wo angeblich Überproduktion sein soll, nur  nicht gut aussortiert."  Denn es kann niemals genug produziert werden, alle menschlichen Leiden kommen aus der "Kargheit der Natur", nicht von der Ungerechtigkeit der Menschen. Natürlicher Nahrungsspielraum auf der einen und Stand der Bevölkerung auf der anderen Seite, das sind die beiden natürlichen Pole, durch welche die Not oder das Gedeihen der Volkswirtschaft bestimmt wird.

    Wie die Götter der Nacht und des Lichts sich in die Herrschaft der Welt teilen, so regieren jene beiden Prinzipien die Wirtschaftswelt. Auf der einen Seite stehen all die Kulturerrungenschaften in der Landwirtschaft und im Gewerbe, Verbesserungen im Ackerbau, an den landwirtschaftlichen Werkzeugen, in den Kommunikationsmitteln, in der Fabrikation und Ausnutzung des Rohmaterials, auch in der Hebung der Arbeit, Verbesserungen im Regierungswesen, "kurz: jede Art von moralischem und sozialem Fortschritt, der die Macht des Menschen über die Natur (!) ausdehnt". Auf der anderen Seite steht das Bodengesetz, das ist das Gesetz der verminderten Erträge, das seinen Grund in dem stetigen Anwachsen der Bevölkerung findet, die "gegen die Subsistenzmittel drängt". Dieses harte Gesetz ist durch die erstgenannten günstigen Elemente niemals ganz aufgehoben worden, sie haben nur die  größere  Not, die  größere  Verteuerung verhindert. Die durch die Produktivität des Bodens gesetzte Schranke gleicht nicht einer starren Wand, sondern nur einem "elastischen und ausdehnbaren Band", dessen Druck immer mehr oder weniger zu fühlen ist, so daß das Land gewöhnlich immer nur "eine Hand breit" vom stationären Zustand entfernt ist.

    Der vergrößerte Bedarf der wachsenden Bevölkerung führt zu einem Niederstieg, zur Bebauung immer geringwertigerer Bodenklassen: der Ertrag des letztbebauten Bodens, des "Kulturrandes", ist die natürliche Quantität und gewissermaßen der Mikrokosmos, woraus man alle Gesetze des Werts und der Verteilung ablesen kann: den Wert, der sich nach der Arbeitsmenge richtet, die auf diesem Boden verwendet wird, den Arbeitslohn und den Kapitalgewinn, der nach Abzug des notwendigen Lohnes vom Ertrag übrig bleibt und der mit der Vorschiebung des Kulturrandes immer niedriger wird. Kosten, Wert (Preis), Lohnhöhe und Kapitalgewinn sind der  "genaue Ausdruck  für das jeweilige Stadium des Wettlaufs, worin das Anwachsen der Bevölkerung und die Kunst der Landwirtschaft sich fortwährend befinden." Die Hungerlöhne von Wiltshire z. B. sind nur  ein  Zeichen, daß die Bevölkerung unter den gegebenen Verhältnissen in einer zu großen Proportion für die vorhandenen Subsistenzmittel gewachsen ist.

    Hier kann nur von den anderen Faktoren, den "Göttern des Lichts", dem Kulturfortschritt, der Einfuhr billigen Getreides vom Ausland und von der Enthaltsamkeit der Arbeiter in der Kindererzeugung Abhilfe kommen. Zu vermeiden dagegen sind alle Maßregeln, die das Ansammeln des Kapitals, von dessen Größe, besonders als sogenannter Lohnfonds, Wohl und Gedeihen des Volkes abhängt, verhindert, so alle direkten Steuern, die auf diesen segenspendenden Fonds fallen, sowie alle indirekten Steuern, d. h. die Auflagen auf Roherzeugnisse, auf notwendige Konsumtionsmittel, Steuern, die den Gewinn mittelbar durch eine Erhöhung des Arbeitslohnes herabsetzen, vor allem aber der Schutzzoll auf auswärtiges Getreide, diese "finstere und oberflächliche Staatsklugheit des Monopols", welche den Wohlstand untergräbt und "der Natur Gewalt antut"  (Ricardo)  (vgl. "Zweck", Seite 363f, wo ich dieses theoretische, heute nur etwas modernisierte Rüstzeug der Klassiker und aller Manchesterleute und Freihandelsschulen in kurzen Zügen skizziert habe.

Die Lehre der englischen Klassiker ist in ihrem einheitlichen und durchsichtigen Aufbau ein Kunstwerk von bestechendem Zauber. In ihr folgt ungezwungen und harmonisch ein Satz aus dem andern, die ganze Volkswirtschaft ist ihr ein großer Einklang, und dem Politiker gibt sie das einfachste aller Mittel an die Hand: nichts tun,  laissez faire, laisser passer,  dem natürlichen Lauf der Dinge ist, freie Hand zu lassen, der Staat hat für Bildung und Schutz zu sorgen, das übrige besorgt die Konkurrenz und das freie Spiel des individuellen Egoismus, das ganz von selbst zur Harmonie und zur Wohlfahrt führt.

Aber es ist höchste Zeit, diese überlebte und durch die geschichtlichen Tatsachen überholte Theorie durch eine neue zu ersetzen, die, ebenso einfach und durchsichtig wie die alte, geeignet ist, sich dem allgemeinen Bewußtsein einzuprägen. Das Ringen nach einer solchen ist überall zu spüren. WIESER, a. a. O., Seite 412 glaubt sie in einer "vollendeten Nutztheorie" zu finden, ich dagegen halte eine sozialorganische Grundlegung für zeitgemäß, eine Grundlegung, die nach Aufnahme des richtigen Kerns der objektivistischen Lehren gewissermaßen in Wettbewerb mit den Subjektivisten eine wahrhaft "vollendete"  Nutztheorie  aufstellen möchte, vollendet in dem Sinne, daß sie dem Individuum der Wirklichkeit, dem  sozialen  Individuum, gerecht wird, dessen Wesen und Handeln in die Zwecke des sozialen Organismus "eingebettet" ist.
    von Wieser  hat nicht nur das soziale Wesen des Individuums, sondern auch den sozialen Charakter der Volkswirtschaft überhaupt wohl erkannt. Ansätze zu dieser Erkenntnis haben wir bei ihm schon früher gefunden und anerkannt (vgl. z. B. "Zweck", Seite 705, 706 und wegen des sozialen Einschlags in seiner Geldlehre die vorige Abhandlung, Seite 165.  Jetzt  ist er in seinem neuen Werk dem sozialen Gesichtspunkt auf viel breiterer Basis gerecht geworden. So hat er in dem anmutenden § 28, Seite 239f: "Das Individuum in der wirtschaftlichen Gesellschaft" mit gewissem Anklang an Ausführungen  von Zwiedinecks  ("Subjektivismus", Seite 177f) die gesellschaftliche Erziehung des Individuums zur Wirtschaft gut betont, die gesellschaftliche Natur seiner Bedürfnisse und Triebe, seines Haushaltsplans, sodann den  gesellschaftlichen  Egoismus, der an die Stelle des individuellen Egoismus tritt, ja selbst die gesellschaftliche Natur des "Ich-Gefühls", die ich meinerseits in den ausführlichen, über das Verhältnis des  Individualprinzips zum Sozialprinzip  handelnden §§ 9 und 10 meines "Zwecks" (Seite 139-179) im Zusammenhang dargelegt habe, schließlich in vielen zutreffenden Einzelausführungen den durchgreifenden Einfluß der sozialen  Klassen- und Machtverhältnisse.  Aber im Ergebnis bleibt  von Wieser  bei einer "subjektivistischen Erklärung" stehen, an die er sich "gebunden" erachtet, obgleich er selbst vor ihren  Übertreibungen  warnt. Er hält nach wie vor an folgendem Grundsatz fest: "Im Individuum müssen die Dispositionen nachgewiesen werden, durch die es sich dem gesellschaftlichen Gefüge verbindet, die Verzahnungen (!), wenn man so sagen darf, durch (?) welche der feste Zusammenschluß geschaffen (?) wird, der (?) als gesellschaftliche Einheit wirkt und der zugleich der Untergrund für den Aufbau der gesellschaftlichen Macht ist."
von WIESERs Theorie unterscheidet sich demnach von der sozialorganischen Methode dadurch, daß er vom Individuum zur Erkenntnis des volkswirtschaftlichen Organismus vordringt, während nach meiner Anschauung von der Erkenntnis des Letzteren als solchen, von  seinen  Zwecken,  seinem  Sinn und  seinem  Aufbau auszugehen ist, dem sich erst das individuelle Werten und Handeln einfügt und anpaßt. Ich nehme das WIESERsche Bild aus der Technik auf, das auch OTHMAR SPANN mit Vorliebe gebraucht, und habe lediglich zu entgegnen, daß Wesen und Zweck schon der einfachsten Maschine nicht aus den "Verzahnungen" ihrer Räder zu erkennen ist, es steht damit vielmehr umgekehrt, der Zweck und Sinn der Verzahnungen ergibt sich aus dem Zweck der Maschine.


Dem Aufbau auch der  klassischen  Wirtschaftslehre, davon hat also unsere Kritik auszugehen, liegt unausgesprochen die erörterte Zentralidee einer abstrakten Gesellschaft zugrunde, die sich schon in ihrem Ausgangspunkt kundgibt: in der Annahme eines stufenmäßig von der fruchtbarsten bis zur unfruchtbarsten Bodenklasse des "Kulturrandes" absteigenden Anbaus, der sich gewissermaßen planmäßig oder doch so gut,  als ob  ein solcher Plan vorgelegen hätte, in der behaupteten Stufenfolge vollzieht. Und ferner gehört es zum eisernen Bestand der Lehre, daß jener letzte Boden als  herrenlos  und in beliebiger Fülle vorausgesetzt wird. Schon dieser letzte Satz mutet dem geduldigen Leser eine große Glaubensstärke zu, da heute der fruchtbarste wie der unfruchtbarste Boden mit Eigentumsmaschen überzogen ist. MILL hat deshalb jenen Satz dahin verfeinert, daß er auch seitens der Landeigentümer eine Konkurrenz annimmt, die dahin führt, daß Angebot und Nachfrage bei Grundstücken wie bei jeder anderen Ware an dem Punkt zum Stillstand kommen, wo sie einander absorbieren, d. h. hier auf dem Boden, für dessen Kultur noch Teile des begrenzten Nationalkapitals vorhanden sind und von den kapitalbesitzenden Pächtern angeboten werden ("Zweck", Seite 372f).

Aber auch in dieser verfeinerten Gestalt bleibt die Lehre utopisch. Zwar mag dahingestellt bleiben, ob  historisch  der Anbau in der behaupteten Reihenfolge stattgefunden hat, oder ob CAREY im Recht ist, daß tatsächlich oft genug gerade unfruchtbare Ländereien zuerst in Anbau genommen worden sind. Es ist das für die Lehre, die den  bestehenden  Zustand erklären will, ganz gleichgültig, da für sie überall nicht die  genetische  Erklärung, sondern die  systematische  Bemeisterung in Frage kommt. Für  heute  ist entscheidend, daß jedes Bodenfleckchen seinen festen Eigentümer hat. Die Erde ist verteilt. Unsere Vorfahren sind nicht so freundlich gewesen, den künftigen Landwirten irgendeine Bodenklasse überhaupt, geschweige denn "in Hülle und Fülle" zur praktischen Verwendung und unseren Theoretikern zum Aufbau ihrer "Eselsbrücke" übrig gelassen zu haben.

Ebensowenig aber wie der Anbau nach dem  wirklichen  Plan einer Zentralidee in der behaupteten Reihenfolge stattgefunden hat, ebensowenig ist einzusehen, wie etwa die freie Konkurrenz der Einzelwirtschaften  mittelbar  zu einem gleichen Ergebnis geführt haben oder noch heute führen sollte. Gerade die Konkurrenz, auf die sich MILL beruft, bewirkt das Gegenteil. Sie bewirkt bei der radikalen Verteilung der Erde, daß die kapitalistischen Unternehmner, um zu den Urquellen der Produktion und zu den Standorten für ihre Betriebe, dem Grund und Boden, zu gelangen, den Bodeneigentümern, die Arbeiter aber, um zu leben, den kapitalistischen Unternehmern "nachlaufen", und daß sich deshalb beide in eigener Konkurrenz ihre Anteile, den Gewinn und Lohn, notwendig auf Grenzabfindungen herabdrücken. Freilich wirkt die Konkurrenz auch nach der anderen Seite; denn das Wesen dieser gleichmachenden Kraft besteht nicht nur, wie es gewöhnlich aufgefaßt wird, in einem sich unterbietenden Wettlauf  innerhalb  der einzelnen Klassen, sondern der Kampf bewegt sich in unserer besitzteilig aufgebauten Volkswirtschaft vor allem zwischen den Klassen selbst. Erst die Resultante dieser gegenseitigen Bindungen ergibt das Machtverhältnis der Klassen untereinander und die Größe der Abfindungen für die von ihnen eingeworfenen Produktivkräfte. Insoweit müssen allerdings auch wiederum die Grundeigentümer den Kapitalisten, diese aber samt den Grundeigentümern wieder den Arbeitern nachlaufen, was heute bei der fortschreitenden "Kapitalisierung" des Grundbesitzes und der Zunahme der organisierten Macht der Arbeiter keine platonische Redensart bleibt.

Aber die von MILL behauptete gegenseitige Konkurrenz von Grundeigentum und Kapital wirkt nur als vorübergehendes  Markt gesetz. MILL und die klassische Lehre haben die Gesetze vernachlässigt, die  hinter  dem Angebot und der Nachfrage stehen und  deren  Größe auf die Dauer bestimmen. Sie haben, wie überall, den  organischen  Ursprung der volkswirtschaftlichen Erscheinungen übersehen und insbesondere die  organische Natur  des Kapitals verkannt. Sie sind, in Übereinstimmung mit den Subjektivisten immer geneigt, sich das  Kapital  allzu sehr als eine "angesammelte", "angesparte" und deshalb zur Zeit  gegebene  feste Masse an naturalen Produktivmitteln, als "Subsistenzfonds" und dgl., sowie die  Kapitalisten  als eine dementsprechend  geschlossene  Volksklasse von güterbesitzenden Personen vorzustellen. Das Kapital des Landes, sagt RICARDO, ist ein "natürlicher Reichtum", es besteht in seinen Gütern, und MILL: "die Erwerbstätigkeit ist durch das Kapital begrenzt" und also bedingt.

Aber in Wirklichkeit ist das Kapital nicht bloß Bedingung, es ist vor allem selbst eine bedingte Größe. Im Anschluß an HERMANN, der das Kapital als ein "bloßes Überlieferungsmittel" oder als "durchlaufenden Posten" bezeichnet, habe ich im "Zweck" (Seite 398) ausgeführt, daß nur soviel Kapital erzeugt und verwendet werden kann, als es der volkswirtschaftliche Organismus verlangt und erlaubt, sein Umfang bestimmt sich nicht nach dem Ausmaß der natürlichen Ergiebigkeit, es zieht sich nach Maßgabe der technischen  und  sozialorganischen Bedingungen wie ein Schwamm aus und ein.  Das Kapital ist eine organische Größe.  Sind die Bedingungen seines Gedeihens gegeben, erfüllt es seinen  Existenzzweck,  den der  Rentabilität,  das ist der Gewinnabwerfung, so wächst es selbst nach vorübergehender Zerstörung wieder in seine Bedingungen hinein, und ich setze hierher die Worte aus meiner "Sozialen Kategorie (Seite 369f), die heute mehr als jemals zuvor aktuell sind, weil die dort hervorgehobenen Gründe uns Trost und Vertrauen auf die Wiederherstellung dessen gewähren, was uns der Krieg mit rauher Hand zerstört:
    Mill  sagt: "Ein Feind verwüstet ein Land mit Feuer und Schwert und zerstört und schleppt alles darin bewegliche Vermögen fort, alle Einwohner sind ruiniert und - wenige Jahre später ist alles wieder so wie es war." In dieser angestaunten "vis medica naturae" sieht  Mill  nichts Wunderbares; was der Feind zerstört habe, würde binnen kurzer Zeit auch von den Einwohnern selbst vernichtet worden sein. Ganz recht; auch der gestörte Lohn- und Kapitalfonds würde bald wieder da sein; aber nicht bloß, weil er, wie  Mill  hervorhebt, das  naturale  Produkt der unzerstörten naturalen Urkräfte darstellt, sondern vorzüglich deshalb, weil er auch in  sozialer  Beziehung nichts Originäres ist, und durch die  sozialen  Verhältnisse immer von Neuem geschaffen wird; geschaffen wird, könnte man hinzufügen, durch den uns oft beneideten Schatz an moralischen Werten, durch unsere Organisationen im Krieg und im Frieden, und zwar nicht zum mindesten durch unsere vorbildliche Arbeiterschutz- und Versicherungsgesetzgebung, welche das beste und wichtigste "Kapital" unserer Volkswirtschaft erhält und erneuert, das persönliche und lebendige Kapital an Volkskraft und geistig-körperlicher Gesundheit. Ist uns dieses Kapital geblieben, so wird auch die  vis medica socialis  ihre alte Wunder wirken.
Und wie es mit dem Kapital, so steht es mit den  Kapitalisten,  sie bilden keine geschlossene Klasse. Hier gibt es, wie ich im "Zweck" (Seite 396f) ausführte, eine lauernde Reservearmee landhungriger Rekruten und industrieller Unternehmerkandidaten aus allen Ständen. Jedes Stück Land, das seinen Mann ernährt, ist sicher, begehrt und bebaut, jede Art Unternehmung, die sich rentiert, auch betrieben zu werden. Und damit gelangen wir zur  Umkehr  des volkswirtschaftlichen Grundgesetzes, das uns die Klassiker und THÜNEN sowie später, bloß von einem anderen Ausgangspunkt, die Subjektivisten haben lehren wollen, wonach das natürliche Quantitätenverhältnis von Deckung und Bedarf, von Angebot und Nachfrage, kurz der natürliche Nahrungsspielraum Wert und Verteilung bestimmt. Vor allem aber gelangen wir zur Umkehr des Grundgedankens, aus dem alles andere abgeleitet wird, wonach die natürliche Fruchtbarkeit des zuletzt angebauten Bodens oder, wie es MILL genauer ausgedrückt haben will: die  Notwendigkeit,  ihn angesichts der zunehmenden Esser zu bebauen ("Zweck, Seite 366), die Höhe des Kapitalgewinns, des Lohnes und der überschießenden Grundrente bedingt. Nach dem Gesagten (vgl. ADOLF MAYER, "Über eine Umkehr des von Thünenschen Gesetzes, Jahrbüchher 1907, Seite 823) wird ernsthaft zu prüfen sein, ob wirklich, nach RICARDO-THÜNEN, der natürliche Ertrag des letztbebauten Bodens, des "letztangelegten Kapitalteilchens und der letztangewendeten Arbeit" enscheiden,  oder  ob nicht vielmehr die organischen Gesetze der geregelten Volkswirtschaft jenen Erträgen erst Maß und Schranke  verleihen,  oder, so kann man die Frage tiefer erfassen, ob die  Notwendigkeit,  welche die  Grenz größen bestimmt, eine ewige Naturnotwendigkeit ist oder eine soziale, die sich erst aus dem Menschenwerk der historisch variablen Regelung ergibt.

Die Notwendigkeit ist eine soziale.  Es trifft nicht zu, daß Wert und Grenzabfindungen je nach der Erweiterung oder Einengung des natürlich gegebenen Nahrungsspielraums gleichsam auf und abtanzen.  Entscheiden  ist nicht dieser  potentielle,  sondern der effektive, der  ausgenutzte  Spielraum, dessen Größe nicht von der  Natur,  wohl aber von der durchgeführten Gesellschaftsordnung sein Ausmaß erhält. Andernfalls müßten Arbeitslohn und Kapitalgewinn stets parallel mit dem Umfang des natürlich-potentiellen  Nahrungsspielraums laufen. Das ist aber nicht der Fall, ja man kennt jenen Umfang gar nicht, er ist für die Praxis ein Gedankending, und doch liegt er den kritisierenden Anschauungen zugrunde. Wie soll man ihn eigentlich definieren? Man könnte es nicht anders als daß man ihn rein  technisch  zu bestimmen suchte, wie z. B. in den oft gehörten Wendungen, nach denen wir mit der Vermehrung der Rohprodukterzeugung so ziemlich am Ende angelangt seien, oder umgekehrt: daß bei rationeller Kultur Deutschlands Getreideproduktion ohne eine Verteuerung noch "gewaltig gesteigert" werden könnte ("Zweck", Seite 468). Auch hängt damit zusammen, was man den "prophezeienden" Malthusianismus genannt hat ("Zweck", Seite 471). Aber man gelangt mit all dem nicht weiter, weil alle Technik innerhalb einer Gesellschaft nur unter der Voraussetzung einer regelnden Wirtschaftsverfassung zur Geltung kommt, es gibt keine "abstrakte" Produktionsgemeinschaft. Man müßte deshalb definieren:  entweder:  der Nahrungsspielraum ist die größtmöglichste Produktionsausdehnung bei einer  bestmöglichen Regelung.  Dann stehen wir wieder mitten in eine Utopie.  Oder:  der Nahrungsspielraum ist die Ausnutzung der Fruchtbarkeit unter der  bestehenden  Regelung. Dann ist diese wieder ein  mitbestimmender  Faktor, und dies ist gerade  meine  Behauptung, es ist aus mit dem ganzen Begriff des Nahrungsspielraums, er hängt in den Wolken, statt daß  er  angeblich die ganzen Gesetze der Nationalökonomie bestimmt.

Aber selbst abgesehen von diesen Erwägungen, wird der ganze theoretische Untergrund der klassischen Lehre in dem Moment erschüttert, in dem der Nachweis gelingt, daß Arbeitslohn und Gewinn, selbst unter der Voraussetzung einer unbegrenzten Fülle der Hilfsquellen eines überaus fruchtbaren Landes mit höchster Kulturausnützung und günstigster Bevölkerungsziffer, nicht lange auf dem dadurch ermöglichten höchsten Stand bleiben oder vielmehr gar nicht er zu ihm gelangen, sondern durch die Schwerkraft der sozialorganischen Bedingungen immer auf anderweitige, sozialnotwendige Grenzquoten herabgesetzt werden. Und dieser Nachweis  ist  leicht zu führen. wie ich "Zweck" (Seite 395-403) näher ausführte, ergibt er sich aus der oben geschilderten Unerbittlichkeit der Konkurrenzgesetze, die auf die Dauer alle Abfindungen zu den Grenzsätzen herabnivellieren. RICARDO und MILL sind im Irrtum, wenn sie meinen, daß sich Kapitalisten und Arbeiter der Segnungen des angenommenen Zustandes so lange erfreuen würden, bis erst wieder bei der Zunahme der Volksvermehrung das Gesetz des abnehmende Bodenertrags seine Wirkungen äußert. MILL meint, daß die Kapitalisten in jenem glücklichen Fall der natürlichen Produktionsfülle durch die Erhöhung ihrer Kapitalgewinne zur Mehransammlung von Kapital angereizt werden und daß sie, selbst bei höchster Enthaltsamkeit im eigenen Verzehr, das Gesparte einfach auf die Arbeiter  übertragen  würden, denen sie eine vermehrte Beschäftigung geben könnten und, wegen einer Erhöhung der Nachfrage nach Arbeit, auch erhöhten Lohn zahlen müßten. Er glaubt, daß die Klasse der Kapitalisten und der Landeigentümer ihr überschießendes Einkommen in Kapital umwandeln und damit ihre Konsumtionsfähigkeit auf ihre Arbeiter übertragen, und daß diese alles, was früher von den Kapitalisten als Luxusgegenstände ausgegeben wurde, jetzt in der Gestalt erhöhter Löhne als Konsumenten von Luxusgegenständen verbrauchen würden. Es liegt solchen Anschauungen wohl mehr oder weniger das mechanische Marktgesetz von Angebot und Nachfrage zugrunde, das lediglich die Aufteilung  gegebener  fester Mengen an Gütern zum Gegenstand hat, und es wird dabei nicht beachtet, daß die Mengen, welche sich in Angebot und Nachfrage gegenüberstehen, keine ursprünglichen, sondern erst selbst ein Ergebnis sozialorganischen Ursprungs sind. Denn wir erkannten bereits, wie die Verteilung der ursprünglichen Güterquellen die Kapitalisten zwingt, in gegenseitiger Konkurrenz den Grundeigentümern die höchstmöglichen Angebote zu machen, und wie die gleiche Konkurrenz sie nötigt, ihre Betriebskosten auf das äußerste zu ökonomisieren, deren gewaltigster Posten die Arbeitslöhne bilden. Der Kapitalist, der dem Gebot einer möglichsten Niedrighaltung der Lohnzahlungen nicht gehorcht, wird dem Konkurrenten unterliegen, der dem Gebot gehorsam ist. Hier können nur Vereinigungen stillschweigender oder ausdrücklicher Art (Syndikate, Kartelle, Trusts) und staatlicher Schutz gegen inländischen und ausländischen Wettbewerb ein Gegengewicht bilden. Und auch die Arbeiter ihrerseits bleiben infolge ihrer eigenen Konkurrenz schutz- und wehrlos, soweit ihnen nicht ebenfalls Selbst- oder Staatshilfe zur Seite steht. Nicht also die Konkurrenz, sondern gerade die organisatorischen  Gegenmittel  bieten die einzige Möglichkeit, die unerbittlichen, wie eine ungebändigte Naturkraft wirkenden "Elemente" der "natürlichen" Konkurrenz zu "bezähmen und zu bewachen". Erst sie verhindern, daß der Segen des Kulturfortschritts sich nicht in Unsegen, daß die natürliche Fülle sich nicht zur Ursache der Krisen und stagnierenden Versumpfungen der Volkswirtschaft verwandelt, und diese nicht in ihrem eigenen Fett erstickt. Der bloß  mögliche  Segen muß erst "abgefangen" und in die richtigen Kanäle geleitet werden. Weit entfernt, daß der natürliche, d. h. das Gedankending des  potentiellen  Nahrungsspielraums als  Tatsache  der Volkswirtschaft ihre  Gesetze  schreibt, ist seine sozialorganische  Ausnützung  erst das zu lösende  Problem,  das größte zu verwirklichende  Ideal  der strebenden Menschheit. Es geht dahin, durch eine geeignete Regelung den effektigen zur Höhe des möglichen Nahrungsspielraums emporzuheben. In dieser kleinen "Falte", über welche so viele der herrschenden Quantitätstheorien, ich möchte beinahe mit LASSALLE sagen, mit "bärenmäßiger Tatze" hinweggehen, liegt Zukunft und Trost ("Soziale Kategorie", Seite 44-46 und "Zweck", Seite 204 und 205).


Wir kommen zum Schluß, daß der natürliche Nahrungsspielraum nicht das Wesen und den Umfang der Abfindungen ergibt, und daß deshalb aus ihrer zeitweiligen Höhe kein zwingender  Rückschluß  auf den Grad der  natürlichen  Ergiebigkeit gestattet ist.  Es gibt keine Abfindungen nach Naturgesetzen.  Vielmehr ergeben sich die drei großen Abfindungen der sozialen Abfindung, Bodenrente, Kapitalgewinn und Arbeitslohn, als Resultante der sozialen Machtstellung der drei partizipierenden Volksklassen. Die von MARX zu Recht verspottete "trinitarische Formel": "Kapital - Profit (Zins); Boden - Grundrente; Arbeit (Lohnarbeit) - Arbeitslohn" mit ihren Parallelbegriffen versagt. Ihre drei Kompositionen sind wirklich "unlogisch", weil durch sie "ein  soziales Verhältnis,  als Ding gefaßt, zur Natur in eine Proportion gesetzt ist, also zwei  inkommensurable  Größen, die ein Verhältnis zueinander haben sollen" (vgl. "Zweck", Seite 534 und 535).

Wie sich die drei Arten der Abfindungen und ihre Höhe im einzelnen positiv als "soziales Verhältnis" aus den inneren Gründen ihres Wesens und ihrer sozialen Notwendigkeit heraus erklären, soll nun der Gegenstand der folgenden Untersuchung sein.
LITERATUR - Rudolf Stolzmann, , Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, III. Folge, Bd. 49, Jena 1915