ra-2 Ch. H. WeißeR. LiefmannK. MarxF. VorländerG. Simmel    
 
EUGEN BÖHM-BAWERK
Geschichte und Kritik
der Kapitalzinstheorien


"Vom theoretischen ist das sozialpolitische Zinsproblem genau zu unterscheiden. Während das theoretische Problem fragt, warum der Kapitalzins da ist, fragt das sozialpolitische Zinsproblem, ob der Kapitalzins da sein  soll;  ob er gerecht, billig, nützlich, gut und ob er darum beizubehalten, umzugestalten oder aufzuheben ist. Während das theoretische Problem sich ausschließlich für die Ursachen des Kapitalzinses interessiert, interessiert sich das sozialpolitische hauptsächlich für seine Wirkungen. Während das theoretische Problem sich nur um die Wahrheit kümmert, achtet das sozialpolitische Problem vor allem auf die Zweckmäßigkeit."


Geleitwort zur vierten Auflage
[Friedrich von Wieser]

EUGEN BÖHM-BAWERKs "Geschichte und Kritik der Kapitalzinstheorien" ist ein abgeschlossenes Meisterwerk, das dazu bestimmt ist, als eines der klassischen Werke der ökonomischen Wissenschaft erhalten zu bleiben. Die ökonomische Wissenschaft besitzt keine zweite dogmengeschichtliche Darstellung, die an ihre Höhe heranreicht, und es dürfte sich kaum in irgendeiner Wissenschaft eine dogmengeschichtliche Darstellung finden, die sie übertrifft. BÖHM-BAWERK besaß die seltene Gabe fruchtbarer Kritik. Er ging nicht darauf aus, den Irrtum um des Irrtums willen aufzudecken, sondern ihm war es darum zu tun, Irrtum und Wahrheit zu dem Zweck zu sondern, um die tragfähigen Unterlagen abschließender Erkenntnis zu finden. Sein Scharfblick erkannte, daß die Erklärungen, die man für die Zinserscheinung gefunden haben wollte, an entscheidenden Punkte auf der Oberfläche geblieben waren, und daß man durch die täuschenden Hüllen der gangbaren Wortvorstellungen bis auf den festen Grund der theoretisch so schwer zugänglichen Tatsachen vordringen mußte, um das Zinsproblem so zu stellen, daß man erwarten durfte, es ohne Rest lösen zu können.

Da auch ich zu den Autoren gehöre, deren Zinserklärung durch BÖHM-BAWERK als unzulänglich abgelehnt wird, so möchte es vielleicht scheinen, die rückhaltlose Anerkennung, die ich seinem Werk ausspreche, schließt das Zugeständnis in sich, daß ich mich seinem Urteil füge und meine Zinserklärung zurücknehme. Das ist aber nicht der Fall. Meine Zinserklärung geht in gewissen Punkten auf Tatsachen zurück, die meines Erachtens von BÖHM-BAWERK nicht recht gewürdigt wurden, die aber so abseits liegen, daß der Aufbau seines kritischen Systems im übrigen in keiner Weise berührt ist, auch wenn er mit seiner Kritik hierin nicht im Recht sein sollte. In anderen wesentlichen Punkten aber habe mich ihm und seiner Problemstellung durchaus angeschlossen und ich darf wohl sagen, daß ich es nur seiner Führung verdanke, wenn ich von schweren Irrtümern bewahrt geblieben bin, die vor ihm alle die besten Denker unserer Wissenschaft getäuscht haben.



Aus dem Vorwort
zur ersten Auflage

Daß ich es unternommen habe, über "Kapital und Kapitalzins" zu schreiben, bedarf beim heutigen Zustand der nationalökonomischen Wissenschaft über diese Materie kaum einer besonderen Rechtfertigung. Es zweifelt niemand, daß diese Materie zu den wichtigsten gehört, deren Erforschung unserer Wissenschaft obliegt; es zweifelt niemand, daß sie auch zu den schwierigsten zählt; und leider dürfte auch niemand zweifeln, daß sie zu denjenigen Objekten unserer Wissenschaft zählt, die bis jetzt am wenigsten zufriedenstellend bearbeitet sind. Ich wüßte kaum  einen  wichtigen Begriff - von dem des Kapitals selbst angefangen - und kaum einen wichtigen Lehrsatz der Kapitaldoktrin zu nennen, der der Kontroverse endgültig entrückt wäre, und über die wichtigsten Punkte sind die Ansichten in einer Weise zerspalten, daß die erstaunliche Zahl der Lehrmeinungen nur überboten wird durch die noch erstaunlichere Weite des Gegensatzes, der zwischen ihnen klafft. Hier nach Kräften der einigenden Wahrheit entgegenzustreben, schien mir zugleich Lust und Pflicht.

Zweckmäßigkeitsgründe bestimmten mich, meine Arbeit in zwei selbständige Abteilungen zu trennen. Die erste, welche sich in den Händen des Lesers befindet, enthält die "Geschichte und Kritik der Kapitalzinstheorien"; die zweite, welche in in kurzem zu vollenden hoffe, wird die "positive Theorie des Kapitals" bringen.

Ich entschloß mich zu jener Zweiteilung nicht leicht und nicht gerne. Dogmengeschichten zählen ansich zu den sprödesten Stoffen der wissenschaftlichen Forschung. Sie unterliegen diesem Übelstand in dem Grad mehr, als ihr Umfang bedeutender wird, als die Zahl der Einzeltheorien zunimmt, die sie zu entwickeln hat, und deren jede an den Leser die mühsam zu erfüllende Anforderung stellt, sich in die Denkweise ihres Autors einzuleben - eine Denkweise, die man im nächsten Augenblick wieder verlassen und gegen die Gedankenwelt eines neuen Autors vertauschen soll; endlich, je treuer und sorgfältiger der Dogmenhistoriker eben diese individuellen Gedankenwelten darzustellen für nötig erachtet. In keinem dieser Stücke bringt die Dogmengeschichte des Kapitalzinses ihrem Autor eine Erleichterung, in jedem nur noch weitere Erschwerung.

Dennoch glaubte ich die Aufgabe auf mich nehmen zu sollen, eine zusammenhängende kritische Dogmengeschichte des Kapitalzinses zu schreiben. Vielleicht hätte hierfür schon der äußere Umstand maßgebend sein können, daß auffallenderweise unsere Literatur, die sonst so reich mit dogmengeschichtlichen Arbeiten ausgestattet ist, eine solche für das Gebiet des Kapitalzinses noch völlig entbehrt. Für mich gaben indessen andere, innere Gründe den Ausschlag.

Unter den Einzelfragen, die in die Lehre vom Kapital einschlagen, ist keine wichtiger, aber auch keine verworrener als die Frage des Kapitalzinses. Wer sich die Mühe macht, wird leicht ein Dutzend, vielleicht auch wohl auch zwei Dutzend verschiedener Zinstheorien auszählen können. Sollte ich nun einfach auf die vorhandenen 24 Theorien noch eine fünfundzwanzigste setzen? Das hätte wahrscheinlich den Meinungswirrwarr nicht zu verkleinern, sondern zu vergrößern geholfen. Was mir vielmehr der augenblickliche Stand der Dinge am dringendsten zu erfordern schien, war eine eindringende und umfassende kritische Sichtung der vorhandenen enormen Materials. Eine solche Sichtung hat bis jetzt in ganz unzureichendem Maß stattgefunden. Nicht daß es an kritischen Arbeiten ganz gefehlt hätte; aber sie dienten mehr dazu den Streit zu erbittern, als zu entscheiden. Warum das so kam, will ich hier nicht ausführlich erörtern; nur soviel sei gesagt, daß mir unter den vielen Gründen, welche einer fruchtbaren Erledigung der Kontroverse bisher hindernd in den Weg traten, zwei obenan zu stehen scheinen: einerseits die Überwucherung des rein theoretischen durch das leidenschaftlich erregte sozialpolitische Interesse, das man an der Frage nahm; und andererseits die vorwiegend historische Richtung der neueren Nationalökonomie, die in erster Linie das Interesse, dann aber auch die Befähigung derselben für die Bewältigung streng theoretischer Probleme herabsetzte.

Hatte ich mich einmal aus guten Gründen entschlossen, der Kritik der Kapitalzinstheorien eine besondere Sorgfalt zuzuwenden, so stand auch alsbald fest, daß dies nur in einem selbständigen Buch geschehen konnte. Denn der enorme Umfang der hier zu berücksichtigenden Literatur mußte, wenn die Kritik nur einigermaßen eingehend und vollständig sein sollte - und mit einer lückenhaften und an der Oberfläche bleibenden Beurteilung wäre der Sache nicht gedient gewesen - den Umfang der kritischen Erörterungen viel zu sehr schwellen, als daß ich sie mit guter Art in die dogmatische Darstellung des Gegenstandes hätte einschalten können. Ebenso ergab es sich von selbst, daß die umfassende Kritik zu einer  "Geschichte und Kritik"  der Kapitalzinstheorien zu erweitern war: der geringe Mehraufwand an Mühe mußte sich ja reichlich durch die Unterstützung lohnen, welche aus dem hinzutretenden historischen Verständnis auch für die kritische Einsicht zu gewinnen war.

Über die Art, in der ich meine Aufgabe auffaßte, habe ich wenig hinzuzusetzen. Nach dem Gesagten ist es selbstverständlich, daß mir der kritische Teil der Aufgabe die Hauptsache war. Ich hoffe jedoch auf das Urteil, daß ich auch den historischen Teil nicht vernachlässigt habe. Zwar darf ich nicht erwarten, das historische Material lückenlos vorgeführt zu haben. Schon deshalb nicht, weil ich die Stütze, die mir Vorarbeiten Früherer hätten gewähren können, fast gänzlich entbehren mußte. Relativ die erheblichsten Dienste leisteten mir noch die trefflichen Arbeiten ENDEMANNs über die kanonistische Zinsdoktrin, die sich freilich nur auf ein sehr kleines Feld erstrecken, und PIERSTORFFs Lehre vom Unternehmergewinn, deren dogmengeschichtliches Material sich jedoch auch nur zum geringen Teil mit dem Stoff meiner Untersuchungen deckt. So mußte ich also hinsichtlich des weitaus größten Teils meines Gegenstandes als Erster von vorne beginnen. Trotzdem hoffe ich, daß die vorhandenen Lücken nur das Detail, nicht das Gesamtbild der Entwicklung betreffen: man wird manchen einzelnen Autor, aber schwerlich eine theoretische Richtung, oder auch nur einen wirklich charakteristischen Repräsentanten einer solchen übergangen finden.

Mit reiflicher Überlegung bin ich sowohl in der historischen Darstellung wie auch in der kritischen Erörterung oft und mit Genauigkeit auf die theoretischen Details eingegangen. Ich weiß genau, daß ich dadurch die ohnehin bedeutenden Schwierigkeiten, die aus der Sprödigkeit des Stoffes für die Darstellung erwachsen, nicht unwesentlich vermehrte. Dennoch brauch ich mein Verfahren vor Kennern kaum zu rechtfertigen. Diese wissen, daß in der Physiognomie von Theorien gar oft kleine Züge die charakteristischen sind; daß ein Kritiker niemals hoffen darf, einen Gegner zu überzeugen, wenn er ihm nicht schon durch die Art der Kritik die Gewißheit bietet, daß er die angegriffene Lehre auch bis zum Grund gekannt, verstanden und gewürdigt hat; und daß es kein schlimmeres Laster eines Kritikers gibt, als über ungenau vorgetragene Lehren in seichter Allgemeinheit abzuurteilen.



I.
Das Problem des Kapitalzinses

Wer ein Kapital besitzt, ist in der Regel imstande, sich aus demselben ein dauerndes reines Einkommen zu verschaffen, welches in der Wissenschaft den Namen Kapitalrente oder Kapitalzins im weiteren Sinne des Wortes führt.

Dieses Einkommen zeichnet sich durch einige merkwürdige Eigenschaften aus.

Es entsteht unabhängig von irgendeiner persönlichen Tätigkeit des Kapitalisten; es fließt ihm zu, auch wenn er keine Hand zu seiner Entstehung gerührt hat, und scheint daher in einem ausgezeichneten Sinn dem  Kapital  zu entspringen, oder - nach einem uralten Vergleich - von diesem  gezeugt  zu werden. Es kann aus jedem Kapital erlangt werden, egal aus welchen Gütersorten dieses besteht: aus natürlich fruchtbaren Gütern so gut wie aus unfruchtbaren, aus verderblichen so gut wie aus dauerbaren, aus vertretbaren so gut wie aus nicht vertretbaren, aus Geld so gut wie aus Waren. Es fließt endlich, ohne das Kapital, aus dem es hervorgeht, jemals zu erschöpfen, und ohne daher in seiner Dauer an irgendeine Grenze gebunden zu sein: es ist, soweit man sich in irdischen Dingen überhaupt dieses Ausdrucks bedienen darf, einer ewigen Dauer fähig.

So bietet die Zinserscheinung im Ganzen das merkwürdige Bild einer immerwährenden und unerschöpflichen Güterzeugung des leblosen Kapitals. Und diese merkwürdige Erscheinung tritt im Wirtschaftsleben mit so großer Regelmäßigkeit auf, daß man nicht selten sogar den Begriff des Kapitals auf sie begründet hat. So definiert HERMANN in seinen "Staatswirtschaftlichen Untersuchungen" das Kapital als ein "Vermögen, das seine Nutzung, wie ein immer neues Gut, fortdauernd dem Bedürfnis darbietet, ohne an seinem Tauschwert abzunehmen." (1)

Woher und warum empfängt der Kapitalist jenen end- und mühelosen Güterzufluß?  Diese Worte enthalten das theoretische Problem des Kapitalzinses. Es wird gelöst sein, wenn die geschilderte Tatsache des Zinsenbezug mit allen ihren wesentlichen Merkmalen vollständig erklärt sein wird. Vollständig dem Umfang wie der Tiefe nach; vollständig dem Umfang nach, indem alle Formen und Varietäten des Zinsempfangs ihre Erklärung finden; vollständig der Tiefe nach, indem diese Erklärung lückenlos geführt wird bis an die Grenze einer nationalökonomischen Untersuchung; mit anderen Worten, indem die Erklärung zurückgeführt wird bis auf jene letzten, einfachen und anerkannten Tatsachen, an denen die nationalökonomische Erklärung überhaupt endet, auf welche sich die Nationalökonomie stützt, ohne sie weiter zu beweisen, und deren fernere Erklärung, wenn sie gefordert wird, angrenzenden Wissenschaften, zumal der Psychologie und den Naturwissenschaften zur Last fällt.

Vom theoretischen ist das sozialpolitische Zinsproblem genau zu unterscheiden. Während das theoretische Problem fragt, warum der Kapitalzins da ist, fragt das sozialpolitische Zinsproblem, ob der Kapitalzins da sein  soll;  ob er gerecht, billig, nützlich, gut und ob er darum beizubehalten, umzugestalten oder aufzuheben ist. Während das theoretische Problem sich ausschließlich für die Ursachen des Kapitalzinses interessiert, interessiert sich das sozialpolitische hauptsächlich für seine Wirkungen. Während das theoretische Problem sich nur um die Wahrheit kümmert, achtet das sozialpolitische Problem vor allem auf die Zweckmäßigkeit.

So verschieden die Natur beider Probleme, so verschieden ist auch der Charakter der Argumente, die bei jedem derselben Anwendung finden, und die Strenge der Beweisführung. Wahrheitsgründe allein sind dort, Opportunitätsgründe sind vorwiegend hier die entscheidenden. Während in der Frage nach dem Warum? des Zinses nur  eine  Wahrheit gefunden werden kann, deren Anerkennung sich bei korrekter Anwendung der Denkgesetze bei jedermann erzwingen läßt, bleibt die Entscheidung, ob der Zins gerecht, billig und nützlich sei, notwendig in erheblichem Grad Ansichtssache; auch die triftigste Argumentation wird hier zwar viele Andersdenkende überzeugen, nie aber alle Andersdenkenden überführen können. Wer z. B. durch die triftigsten Gründe wahrscheinlich zu machen weiß, daß eine Aufhebung des Kapitalzinses unabwendbar einen Rückgang des materiellen Wohlstands der Völker nach sich ziehen müßte, hat noch gar keinen Vorteil über jenen errungen, der nach seinem subjektiven Ermessen den materiellen Wohlstand überhaupt für keine große Sache hält; etwa deshalb, weil das irdische Leben nur ein kurzer Moment im Vergleich zur Ewigkeit sei und weil der materielle Reichtum, der durch den Kapitalzins genährt wird, die Erreichung der ewigen Bestimmung eher hindert als fördert.

Es ist ein dringendes Gebot der Vorsicht, daß die beiden so grundverschiedenen Probleme auch in der wissenschaftlichen Untersuchung scharf auseinandergehalten werden. Zwar stehen sie unleugbar in naher Beziehung zueinander - insbesondere scheint mir ein richtiges Urteil darüber, ob der Zins gut ist, durch nichts besser befördert werden zu können als durch eine richtige Einsicht in die Ursachen, aus denen er da ist - allein dieser Zusammenhang berechtigt doch nur dazu, die Resultate in Beziehung zu bringen, nicht auch dazu, die Untersuchungen zu vermischen.

Der letztere Vorgang wird im Gegenteil die richtige Lösung beider Probleme in Gefahr bringen. Aus mehreren Gründen. Einerseits kommen bei der sozialpolitischen Frage naturgemäß allerlei Wünsche, Neigungen und Leidenschaften ins Spiel, die, wenn beide Probleme in einem Atem untersucht werden, nur allzuleicht auch in den theoretischen Teil der Untersuchung Eingang finden und hier durch ihr Gewicht parteiisch eine der Wagschalen zum Sinken bringen; vielleicht diejenige, welche, wenn nur  Gründe  abgewogen worden wären, die leichtere geblieben wäre. Was man gerne glaubt, sagt ja ein altes, wahres Sprichwort, das glaubt man leicht. Ist aber das Urteil über das theoretische Zinsproblem ein schiefes, so wird hierdurch rückwirkend natürlich auch die Richtigkeit des praktisch-politischen Urteils beeinträchtigt.

Sodann birgt derselbe Vorgang eine stetige Gefahr, daß auch von ansich berechtigten Argumenten ein unberechtigter Gebrauch gemacht wird. Wer beide Probleme vermischt oder wohl gar verwechselt, und über sie nach  einem  Verfahren  ein  Urteil fällt, wird leicht auch die beiden Gruppen von Argumenten vermischen, und jedem von ihnen einen Einfluß auf das ganze Urteil einräumen. Das heißt, er wird sein Urteil über die Ursachen der Zinserscheinung zum Teil von Zweckmäßigkeitsgründen leiten lassen, was unbedingt von Übel ist, und er wird sein Urteil über die Güte der Institutionen des Kapitalzinses zum Teil unmittelbar durch rein theoretische Erwägungen leiten lassen, was zumindest von Übel sein kann. Es kann z. B. bei einer Vermischung beider Probleme leicht vorkommen, daß jemand deshalb, weil die Existenz des Kapitalzinses von nützlichen Folgen für den Ertrag der nationalen Produktion begleitet ist, geneigter einer Theorie zustimmen wird, welche die Ursache des Zinses in einer produktiven Kraft des Kapitals erblickt; oder es kann vorkommen, daß jemand, weil er die theoretische Einsicht gewonnen hat, daß der Kapitalzins einem durch die Konkurrenzverhältnisse zwischen Kapital und Arbeit verursachten Abzug am Arbeitsertrag seine Entstehung verdankt, deshalb ohne weiteres die Existenz des Zinsinstitutes verdammt und das letztere aufgehoben wissen will. Eines ist so ungehörig wie das andere. Ob die Existenz des Zinses nützliche oder schädliche Folgen für die volkswirtschaftliche Produktion hat, hat absolut nichts mit der Frage zu tun, warum der Zins da ist; und die Erkenntnis der Quelle, aus der der Kapitalzins stammt, darf wieder absolut nicht allein über die Frage entscheiden, ob der Kapitalzins beibehalten oder aufgehoben werden soll. Mag die Quelle des Zinses was auch immer für eine, mag sie sogar eine recht trübe sein: so wird man sich für die Aufhebung des Kapitalzinses doch nur dann und nur deshalb entscheiden dürfen, wenn und weil die berechtigten Wohlfahrtsinteressen des Volkes durch die Aufhebung des Zinses besser fahren würden.

Die Vorsicht, die beiden verschiedenen Probleme in der wissenschaftlichen Behandlung zu trennen, ist von vielen Schriftstellern außer acht gelassen worden. Obwohl dieser Umstand die Quelle vieler Irrungen, Mißverständnisse und Vorurteile geworden ist, besitzen wir kaum ein Recht, ihn zu beklagen: denn das praktische Zinsproblem hat das Schlepptau angeboten, an dem das theoretische in die wissenschaftliche Behandlung eingeführt wurde. Durch die Verquickung beider Probleme - es ist wahr - mußte das theoretische Problem unter Umständen bearbeitet werden, die der Erforschung der Wahrheit nicht günstig waren; aber ohne jene Verquickung wäre es von sehr vielen tüchtigen Schriftstellern gar nicht bearbeitet worden. Desto wichtiger ist es, aus solchen Erfahrungen der Vergangenheit für die Zukunft Nutzen zu ziehen.

Ich habe mir in einer absichtlichen Selbstbeschränkung die Aufgabe gestellt, in den folgenden Blättern die kritische Geschichte des  theoretischen  Zinsproblems zu schreiben. Ich werde versuchen, die wissenschaftlichen Bestrebungen, welche der Erforschung des Wesens und Ursprungs des Kapitalzinses galten, in ihrer historischen Entwicklung darzustellen und die Richtigkeit der verschiedenen Ansichen, die hierüber zutage getreten sind, einer kritischen Prüfung zu unterwerfen. Dagegen werde ich Urteile darüber, ob der Zins gerecht, nützlich und billigenswert ist, nur insoweit in den Kreis meiner Darstellung einbeziehen, als es unerläßlich ist, um den in ihnen enthaltenen theoretischen Kern auslösen zu können.

Trotz jener Selbstbeschränkung brauche ich um Stoff für meine kritische Geschichte nicht verlegen zu sein: weder für die Geschichte, noch für die Kritik. Denn es hat sich über das Thema des Kapitalzinses eine Literatur angesammelt, die an Umfang von wenigen, an Vielseitigkeit der in ihr zutage getretenen Meinungen von gar keinem anderen Einzelzweig der nationalökonomischen Literatur erreicht wird. Nicht ein, nicht zwei oder drei, sondern ein reichliches Dutzend von Zinstheorien geben Zeugnis von dem Eifer, mit dem sich die Nationalökonomen der Erforschung dieses merkwürdigen Problems zugewandt haben.

Ob diese Bemühungen ebenso glücklich wie eifrig waren, mag mit einigem Grund bezweifelt werden: Tatsache ist, daß von den zahlreichen Ansichten, die über das Wesen und den Ursprung des Kapitalzinses aufgestellt wurden, keine einzige einen ungeteilten Beifall zu erlangen imstande war. Wenn auch jede von ihnen, wie natürlich, innerhalb eines gewissen, bald größeren, bald kleineren Anhängerkreises den Glauben voller Überzeugung fand, so ließ doch auch jede von ihnen Beenken genug übrig, um ein vollkommen siegreiches Durchgreifen zu verhindern. Dabei erwiesen sich auch jene Theorien, welche nur schwache Minoritäten auf sich zu vereinigen vermochten, zäh genug, um sich nicht ganz verdrängen zu lassen. Und so weist der heutige Stand (2) der Theorie des Kapitalzinses eine bunte Musterkarte der verschiedenartigsten Meinungen auf, von denen keine zu siegen imstande, und keine sich für besiegt zu geben willens ist, deren Vielzahl allein aber dem Unparteiischen anzeigt, welche Masse des Irrtums notwendig in ihnen walten muß.

Vielleicht ist es mir vergönnt, durch die nachfolgenden Blätter die Sache der Einigung, die heute noch in einem weiten Feld erscheint, um einige Schritte näher zu bringen.


Ehe ich mich meiner eigentlichen Aufgabe zuwenden kann, muß ich mich mit meinen Lesern kurz über einige Begriffe und Unterscheidungen verständigen, deren wir uns in der Folge vielfach zu bedienen haben werden.

Unter den vielen Bedeutungen, welche dem Namen "Kapital" in der leider so stark dissentierenden [sich unterscheidenden - wp] Terminologie unserer Wissenschaft beigelegt werden, werde ich mich für den Bereich dieser kritischen Untersuchung an diejenige halten, in welcher  Kapital  einen  Komplex produzierter Erwerbsmittel  bedeutet, d. h. einen Komplex von Gütern, die durch eine vorausgegangene Produktion entstanden, und nicht zu unmittelbarer Genußkonsumtion, sondern zum Erwerb weiterer Güter zu dienen bestimmt sind. Außerhalb des Kapitalbegriffs stehen daher für uns Gegenstände des unmittelbaren Genußgebrauchs einerseits, und der gesamte (nicht produzierte) Grund und Boden andererseits.

Daß ich gerade dieser Bedeutung den Vorzug gegeben habe, will ich einstweilen nur durch ein paar Zweckmäßigkeitsgründe rechtfertigen. Erstens bleibe ich so mit dem Sprachgebrauch wenigstens der relativen Majorität der Schriftsteller, deren Ansichten ich darzustellen haben werden, in Harmonie; und zweitens entspricht diese Abgrenzung des Kapitalbegriffs auch am besten den Grenzen des Problems, mit dem wir uns beschäftigen wollen. Wir beabsichtigen ja keine Theorie der Grundrente, sondern nur die theoretische Erklärung jenes Gütererwerbs zu verfolgen, der sich aus anderweitigen Güterkomplexen, mit Ausschluß von Grund und Boden, ableitet. - Eine eingehendere Entwicklung des Kapitalbegriffs behalte ich mir für den zweiten, dogmatischen Hauptteil dieses Werkes vor.

Innerhalb des allgemeinen Kapitalbegriffs sind ferner bekanntlich zwei Nuancen zu unterscheiden: der volks-(sozial-)wirtschaftliche Kapitalbegriff, der die Mittel zum volkswirtschaftlichen Erwerb und nur diese umfaßt; und der individualwirtschaftliche Kapitalbegriff, der die Mittel des individualwirtschaftlichen Erwerbs, d. h. die Güter umschließt, durch die ein Individuum Güter für sich erwirbt, egal ob die ersteren im Sinne der ganzen Volkswirtschaft Erwerbs- oder Genußmittel, Produktiv- oder Konsumtivgüter sind. So werden z. B. die Bücher eine Leihbibliothek zwar unter den individualwirtschaftlichen, nicht aber unter den volkswirtschaftlichen Kapitalbegriff fallen. Der Umfang des letzteren wird sich - wenn man von den wenigen ins Ausland entgeltlich verliehenen Gegenständen eines unmittelbaren Genußgebrauchs absieht - mit den  produzierten Produktionsmitteln  eines Landes decken. Die Zinstheorie hat mit beiden Nuancen des Kapitalbegriffs zu tun. Eigentlich sollte sie, da der Zins eine Form des individualwirtschaftlichen Gütererwerbs darstellt, auch hauptsächlich an den individualwirtschaftlichen Kapitalbegriff anknüpfen. Besondere Umstände haben es jedoch mit sich gebracht, daß in den meisten Erörterungen des Zinsproblems gleichwohl der volkswirtschaftliche Kapitalbegriff im Vordergrund des Interesses steht. Wir werden daher gewöhnlich den letzteren im Sinn haben, wenn wir das Wort  Kapital  ohne weiteren Zusatz gebrauchen.

Das aus dem Kapital fließende Einkommen werde ich  Kapitalrente  oder, gewöhnlich,  Kapitalzins  nennen, das letztere Wort in seiner weiteren Bedeutung verwendend.

Der Kapitalzins tritt wieder in mehrfacher Erscheinungsform auf.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen rohem Kapitalzins (Bruttozins) und reinem Kapitalzins (Nettozins). Der erste stellt ein Gemenge heterogener Einnahmen dar, die nur äußerlich ein Ganzes bilden. Er umfaßt den Bruttoertrag der Kapitalverwendung, in dem sich neben dem wahren Kapitalzins gewöhnlich ein Teilersatz für aufgewendete Kapitalsubstanz, dann für allerlei laufende Kosten, Reparaturauslagen, Risikoprämien und dgl. findet. So ist der Mietzins, den der Hauseigentümer für vermietete Wohnungen einnimmt, ein Bruttozins, von welchem eine gewisse Quote für die laufenden Erhaltungskosten und für den einstigen Wiederaufbau des im Laufe der Zeit verfallenden Hauses abgezogen werden muß, um das darin enthaltene wahre Kapitaleinkommen zu ermitteln. - Der reine Zins ist dagegen eben dieses wahre Kapitaleinkommen, wie es sich nach der Ausscheidung jener heterogenen Elemente aus dem rohen Zins darstellt. Die Zinstheorie hat es natürlich mit der Erklärung des reinen Kapitalzinses zu tun.

Ferner ist der  ursprüngliche  vom  ausbedungenen  Kapitalzins oder  Leihzins  zu unterscheiden.

In den Händen desjenigen, der ein Kapital zur Produktion verwendet, äußert sich nämlich der Nutzen des Kapitals darin, daß die Gesamtheit der mit Hilfe des Kapitals hergestellten Produkte regelmäßig einen höheren Wert besitzt, als die Gesamtheit der in der Produktion aufgewendeten Kostengüter. Der Wertüberschuß bildet den  Kapitalgewinn  oder den  ursprünglichen Kapitalzins,  wie wir ihn nennen wollen.

Der Eigentümer von Kapitalien verzichtet jedoch häufig darauf den ursprünglichen Kapitalzins selbst zu gewinnen und zieht es vor, die temporäre Benützung des Kapitals einem anderen gegen ein bestimmtes Entgelt zu überlassen. Dieses Entgelt führt im vulgären Sprachgebrauch verschiedene Namen. Es heißt Miet- oder Pachtzins, wenn das überlassene Kapital aus nicht verderblichen Gütern bestand. Es heißt Zinsen oder Interessen, wenn das Kapital aus verderblichen oder vertretbaren Gütern bestand. Alle diese Varietäten lassen sich jedoch passend unter dem einheitlichen Namen des  ausbedungenen Kapitalzinses  oder  Leihzinses  zusammenfassen.

Während der Begriff des Leihzinses überaus einfach ist, bedarf der Begriff des ursprünglichen Kapitalzinses noch einer näheren Bestimmung. Es kann nämlich mit Recht fraglich erscheinen, ob der gesamte Gewinn, den der Unternehmer einer Produktion aus letzterer zieht, auf die Rechnung eines Kapitals zu setzen ist. Zweifellos ist dies nicht der Fall, wenn der Unternehmer zugleich den Platz eines Arbeiters in seiner eigenen Unternehmung ausgefüllt hat; dann ist der einfache Arbeitslohn des Unternehmers ohne Zweifel ein Teil des "Gewinns". Aber auch wenn er am Vollzug des Produktionswerkes sich nicht persönlich beteiligt, so steuert er doch an geistiger Oberleitung, am Entwurf der Pläne für das Geschäft, oder doch zumindest am Willensakt, durch den er über seine Produktionsmittel zugunsten einer bestimmten Unternehmung disponiert, ein gewisses Maß an persönlicher Bemühung bei. Es fragt sich nun, ob nicht dem entsprechend im Gesamtgewinn, der aus der Unternehmung fließt, zwei Quoten zu unterscheiden sind, eine Quote, die als Erfolg des beigesteuerten Kapitals, als Kapitalgewinn, aufzufassen wäre, und eine zweite, die als Erfolg der Unternehmertätigkeit zu betrachten kommt?

Die Meinungen über diesen Punkt sind geteilt. Die Mehrzahl der Nationalökonomen macht einen solchen Unterschied. Sie sondert aus dem Gesamtgewinn des Produktionsunternehmens einen Teil als Kapitalgewinn, einen anderen als Unternehmergewinn aus. Natürlich läßt sich nicht mit mathematischer Genauigkeit feststellen, wieviel in jedem einzelnen Fall der sachliche Faktor, das Kapital, und wieviel der persönliche Faktor, die Unternehmertätigkeit, zur Bildung des Gesamtgewinns beigetragen hat. Und dennoch beide Anteile ziffenrmäßig scheiden zu können, entlehnt man einen Maßstab von anderen Umständen. Man sieht nämlich darauf, was sonst ein Kapital von bestimmter Größe gewöhnlich trägt. Dies stellt sich am einfachsten im Zinsfuß dar, den man bei vollkommen sicherer Verleihung von Darlehenskapitalien landesüblich erzielt. Man schreibt daher vom Gesamtgewinn der Unternehmung jenen Betrag, der der landesüblichen Verzinsung des in einem Unternehmen investierten Kapitals gleichkommt, auf Rechnung des letzteren, während man den Rest als "Unternehmergewinn" auf Rechnung der Tätigkeit des Unternehmers setzt. Erzielt z. B. eine Unternehmung, in der ein Kapital von 100 000 Gulden investiert ist, einen Jahresgewinn von 9000 Gulden, und beträgt der landesübliche Zinsfuß 5%, so werden 5000 Gulden als Kapitalgewinn und die restlichen 4000 Gulden als Unternehmergewinn angesehen.

Eine Anzahl anderer Nationalökonomen ist dagegen der Ansicht, daß eines solche Scheidung unstatthaft und daß der sogenannte Unternehmergewinn mit dem Kapitalgewinn homogen ist (3).

Die Entscheidung darüber, welche dieser Meinungen die richtige ist, bildet den Gegenstand eines selbständigen Problems von nicht geringer Schwierigkeit, des Problems des Unternehmergewinns.

Die Schwierigkeiten, welche unser spezielles Objekt, das Zinsproblem, umgeben, sind so bedeutend, daß mir nicht daran gelegen sein kann, sie durch die Komplikation mit einem zweiten schwierigen Problem zu vermehren. Ich werde daher auf eine Untersuchung und Entscheidung des Problems des Unternehmergewinns absichtlich nicht eingehen: ich werde nur dasjenige als Kapitalzins behandeln, über dessen Zinsnatur alle Parteien einig sind; nämlich den ausbedungenen Kapitalzins ganz (4), und vom "ursprünglichen Gewinn der Unternehmen so viel, als der landesüblichen Verzinsung des Unternehmungskapitals entspricht. Die Frage dagegen, ob der sogenannte Unternehmergewinn ein Kapitalgewinn ist oder nicht, werde ich absichtlich offen lassen. Glücklicherweise liegen die Verhältnisse so, daß ich ohne Schaden für unsere Untersuchung so vorgehen darf: denn diejenigen Erscheinungen, deren Zinsnatur feststeht, machen im schlimmsten Fall so sehr die Hauptmasse und den charakteristischen Kern des Zinsphänomens aus, daß man an ihnen das Wesen und den Ursprung desselben mit Sicherheit erforschen kann, auch ohne daß jene Grenzstreitigkeit zuvor entschieden zu werden braucht.

Ich brauche wohl kaum ausdrücklich hervorzuhaben, daß ich nicht der Meinung bin, mit den vorstehenden knappen Bemerkungen eine erschöpfende, oder auch nur eine vollkommen korrekte Darstellung der Kapitaltheorie gegeben zu haben: mir war nur darum zu tun, mit möglichst wenig Aufenthalt eine brauchbare und sichere Terminologie festzustellen, aufgrund deren wir uns im kritisch-historischen Teil dieser Arbeit verständigen können.
LITERATUR - Eugen von Böhm-Bawerk, Kapital und Kapitalzins, Bd. I., Jena 1921
    Anmerkungen
    1) FRIEDRICH von HERMANN, Staatswirtschaftliche Untersuchungen, zweite Auflage, Seite 111.
    2) geschrieben im Jahr 1884
    3) Siehe über die ganze Frage u. a. JULIUS PIERSTORFF, Die Lehre vom Unternehmergewinn, Berlin 1875. In neuester Zeit hat wohl die Entwicklung der "Zurechnungstheorie" einen entscheidenden Beitrag zur Lösung der alten Streitfrage geliefert.
    4) natürlich, soweit er überhaupt ein  reiner  Zins ist.