cr-1von KirchmannAlf RossE. LaskH. Gomperzdow    
 
MONIKA BETZLER
Praktische Überlegung
und Wertinkommensurabilität


1. Die Herausforderung intrapersonaler Konflikte

Wir leben in einer Welt, die uns immer mehr Wahlmöglichkeiten bietet. In zunehmendem Maße sind wir daher gezwungen, uns zwischen Handlungsalternativen zu entscheiden, die wir nicht gleichzeitig ausführen können. Wir erachten schließlich verschiedene Ziele, Projekte oder Wünsche als wertvoll, die wir nicht alle verfolgen, bzw. zu befriedigen vermögen. Eine Entscheidungssituation erscheint dergestalt als konfliktträchtig, weil sie uns aus unterschiedlichen Gründen für wertvoll befundene Handlungsalternativen präsentiert, von denen eine gewählt werden  muß  (da keine zu wählen in einem schlechteren Gesamtresultat enden würde) und keine Gründe zu überwiegen scheinen, die für die Wahl einer Handlungsalternative ausschlaggebend sind. Selbst wenn sich ausschlaggebende Gründe finden lassen, so kann diese Entscheidung von einem nicht unerheblichen Verlust einer ebenfalls als wertvoll erachteten anderen Handlungsalternative und ihren Folgen begleitet sein, der auch als solcher empfunden wird.

In praktischer Überlegung sind wir gefordert, konfligierende Handlungsoptionen so zu beurteilen, daß wir eine begründete und damit rational rechtfertigbare Entscheidung zu treffen imstande sind. Andernfalls laufen wir Gefahr, nur noch arbiträr [willkürlich, beliebig - wp] zu entscheiden. Es stellt sich hierbei die Frage, ob wir die konfligierenden Handlungsoptionen in rationaler Überlegung vergleichen müssen und ob ein solcher Vergleich überhaupt möglich ist, um angesichts der Umstände die für uns beste Alternative auswählen und rechtfertigen zu können. Kurz: basiert eine rationale Entscheidung auf einem Vergleich der Handlungsalternativen? Setzt Begründung Wertvergleichbarkeit voraus? Ich werde hierbei Werte als Ziele, Projekte, aber auch Weisen des Engagements auffassen, zwischen denen wir uns aufgrund ihrer Inkompatibilität entscheiden müssen. Sie sind inkompatibel, weil wir sie nicht gleichzeitig verfolgen oder ausführen können.

Im folgenden möchte ich mich auf die intrapersonelle Bedeutung praktischer Konflikte konzentrieren, die die Konzeption eines sogenannten guten Lebens betrifft. Diese zeichnet sich dadurch aus, daß die handelnde Person zwischen zwei Alternativen entscheiden muß, die für ihr Leben besondere Relevanz bzw. weitreichende Konsequenzen besitzen. Die rationale Entscheidung angesichts intrapersoneller Konflikte ist zum einen zusätzlich erschwert, weil wir oft nicht über genügend Information, Wissen oder Erfahrung verfügen, um verschiedene Ziele in ihrem tatsächlichen Beitrag für einen als wertvoll erachteten Lebensentwurf abzuschätzen. Zum andern kann die Person aufgrund der Inkompatibilität der Handlungsoptionen, d. h. aufgrund kontingenter [unbeeinflußbarer, irrationaler - wp] Umstände, nur ein für ihre Lebensgestaltung bedeutsames Ziel wählen und ist auf diese Weise gezwungen, auf die Verwirklichung eines anderen Ziels, das sie aus völlig anderen Gründen ebenso für wertvoll erachten, zu verzichten. Sie kann folglich die für eine Entscheidung ausschlaggebenden und damit gewichtigeren Gründe wegen epistemischer [wissensmäßigen - wp] Beschränkungen oft nicht wahrnehmen bzw. wegen kontingenter Beschränkungen nur eine Handlung ausführen, obwohl unterschiedliche, gute Gründe für verschiedene Alternativen sprechen. Hierbei handelt es sich jedoch um formale Beschränkungen unserer Entscheidung, deren Rechtfertigung auf diese Weise unter- oder überbestimmt sein kann. Schließlich können wir entweder auf gar keine Gründe oder gewissermaßen auf zuviele Gründe bezüglich ihrer Rechtfertigung verweisen. Weder die epistemischen Probleme noch die Inkompatibilität schließen jedoch - entgegen der Behauptung mancher Kritiker - aus, daß wir Handlungsalternativen zur Begründung unserer Entscheidung vergleichen: eine Handlungsalternative  A  wäre dann besser, schlechter oder gleich gut im Vergleich zu einer Handlungsalternative  B  hinsichtlich eines bestimmten Werts. Ist aber ein solcher Vergleich überhaupt möglich und kann er unsere Entscheidung trotz der genannten formalen Beschränkungen substantiell begründen?

In letzter Zeit ist diese Frage verstärkt verneint worden. In Anbetracht konfligierender Handlungsalternativen wird vielfach die These vertreten, daß die Ziele selbst, zwischen denen wir uns entscheiden müssen,  inkommensurabel  sind. Sie können, so die Behauptung, nicht mit Hilfe eines gemeinsamen Maßstabes oder eines beide Ziele umfassenden Wertes verglichen werden. (1)

Es drängt sich dann die Frage auf, ob wir in praktischer Überlegung, in der wir Gründe für die Entscheidung zwischen verschiedenen Optionen und somit einen solchen gemeinsamen Maßstab erwägen, angesichts inkommensurabler Optionen überhaupt noch unsere Entscheidungen rechtfertigen können. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob rationale Entscheidung notwendigerweise die Vergleichbarkeit von Handlungsoptionen verlangt. Die These der Vergleichbarkeit von Werten ist hierbei nicht unabhängig von einer Theorie praktischer Rationalität, die bestimmt, wann wir Grund zur Beförderung bestimmter Werte haben. (2) Doch was ist mit Inkommensurabilität genau gemeint?

Zwei als wertvoll erachtete Optionen gelten zunächst als inkommensurabel, wenn es keinen gemeinsamen Vergleichsmaßstab gibt. Die These inkommensurabler Werte  (TiW)  besagt, daß (i) keine Option besser als die andere ist; (ii) es eine dritte Option geben könnte, die besser als die erste, aber nicht besser als die zweite ist. (3) Inkommensurable Werte können zudem "grob gleich" sein. Grobe Gleichheit ("rough equality") impliziert, daß wir zwischen zwei Optionen indifferent sein können, da für beide gewichtige und völlig verschiedene Gründe sprechen. (4) Die Gleichheit bezieht sich folglich nur auf die jeweilige Signifikanz der beiden Optionen. Sie sind jedoch aus ganz unterschiedlichen Gründen signifikant oder bedeutsam.

Im folgenden werde ich die zentralen Argumente, die zwei gebräuchlichen Beispielen zugrundeliegen und die für  TiW  beansprucht werden, diskutieren. Es wird sich hierbei zeigen, daß die inkommensurabilistischen Argumente scheitern. Dies legt nahe, daß ein Vergleich der Optionen zur Rechtfertigung einer rationalen Entscheidung nötig ist. Dieser muß jedoch nicht auf einem einzigen Wertmaßstab beruhen, wie dies von Inkommensurabilisten bisweilen unterstellt wird. Daß wir unter restringierenden Umständen zu wählen gezwungen sind, impliziert nicht, daß die zur Wahl stehenden Optionen selbst inkommensurabel sein müssen. Im Gegenteil, wir wären gar nicht fähig, sinnvoll zwischen inkommensurablen Optionen zu wählen. Ich werde dafür argumentieren, daß wir Entscheidungen innerhalb eines vernünftigen Rahmens treffen, den genauer zu bestimmen gerade die Aufgabe praktischer Überlegung ist. Vor manche Alternativen sind wir nie gestellt, da sie in keinen Entscheidungsrahmen passen. Ein Entscheidungsrahmen ist durch die Charakterisierung der Entscheidungssituation bestimmt, die wir vor jeder Entscheidung in praktischer Überlegung vornehmen und in der wir alle relevanten Gründe für verschiedene Optionen im Hinblick auf eine Entscheidung aufzeigen. (5)


2. "Grobe Gleichheit" und Entscheidung

Kommen wir nun zu einem Standardbeispiel der  TiW  und betrachten die Entscheidung zwischen Zielen wie die Wahl eines Berufs, die weitreichende Konsequenzen für unser Leben haben. Verfechter der Wertinkommensurabilität führen an, daß der Wert, den z. B. ein Leben als Pianistin verspricht, nicht mit demjenigen verglichen werden kann, den ein Leben als Rechtsanwältin darstellt. Wenn wir uns zwischen diesen beiden Berufszielen entscheiden müssen, können wir uns, so die Behauptung, kaum auf vernünftige Gründe stützen, da die Gründe, die für die eine Berufswahl sprechen, unvergleichbar sind mit den Gründen, die für die andere Berufswahl sprechen. Beide Berufe sind aber in ihrer Bedeutung für uns grob gleich. Sie repräsentieren verschiedene Werte, die uns aus verschiedenen Gründen wichtig sind. So könnte man anführen, daß wir ein Leben, in dem wir unseren kreativen Fähigkeiten entwickeln, ebenso hoch bewerten wie ein Leben, das uns ökonomische Sicherheit garantiert. Die Verfechter der  TiW  berufen sich angesichts dieses Beispiels auf verschiedene Argumente. Neben den bereits erwähnten epistemischen Beschränkungen können ihnen zufolge die beiden Berufsziele nicht verglichen werden, weil sie (i) plurale Werte wie Kreativität und ökonomische Sicherheit repräsentieren, denen die gemeinsame Vergleichsbasis fehlt; sie können auch nicht mit Hilfe einer Werteinheit gewichtet werden. (ii) Der Vergleich zwischen den beiden Berufsoptionen erscheint als unbestimmt und vage, da er verschiedene Vergleichsrelationen erlaubt. (6)

Doch liegt es wirklich an der behaupteten Unvergleichbarkeit der verschiedenen Berufsziele, daß wir uns nur schwer zwischen ihnen entscheiden können? Wenn wir die Entscheidungssituation sowie die Umstände der betreffenden Person näher betrachten, erweist sich die  TiW  trotz der angeführten Argumente als unhaltbar. Wir können uns beispielsweise folgende Situation vorstellen: ELISABETH spielt seit ihrem sechsten Lebensjahr begeistert Klavier. Ihre Begabung konnte sie schon auf einigen Schülerkonzerten mit Erfolg demonstrieren. Auch ihr Klavierlehrer ist der Ansicht, daß sie aufgrund ihres Talents Musik studieren sollte. Sie selbst kann sich zwar ein Leben als Pianistin nicht recht vorstellen und ist sich zudem bewußt, daß der Unterschied zwischen einem reinen Hobby und den Zwängen einer professionellen Musikerwelt, die von Konkurrenz beherrscht ist, enorm sind. Gleichzeitig stellt Klavierspielen ihre Passion dar und sie würde nichts lieber tun, als dieser Neigung auf professionelle Weise nachzugehen. Ihre Eltern jedoch, insbesondere der Vater, der ein angesehener und erfolgreicher Rechtsanwalt ist, warnt sie vor den Schattenseiten des Musikerlebens, das seiner Meinung nach von finanzieller Unsicherheit und genereller Instabilität gekennzeichnet ist. Er rät ihr zum Jurastudium, weil er nicht zuletzt aus eigener Erfahrung weiß, daß dies ein vielseitiger und interessanter Beruf ist, der zudem soziale Anerkennung und finanzielle Sicherheit garantiert. Überdies glaubt er, daß seine Tochter das Zeug zu einer engagierten Anwältin hat.

Wir können uns die betreffende Entscheidungssituation auch anders vorstellen: MARGARETE spielt seit Kindesbeinen Klavier. Vor allem ihre Mutter hat sie immer wieder ermuntert, intensiv zu üben, so daß die Tochter ihre Leistungen auch in öffentlichen Auftritten demonstrieren konnte. MARGARETE ist nicht untalentiert, empfindet das Üben jedoch als schrecklich mühsam. Das Leben als gefeierte Virtuosin, das ihre Mutter nicht müde wird zu schildern, stellt sie sich allerdings verlockend vor. Aufgrund eines Ferienpraktikums in einer Anwaltskanzlei hat sie jedoch großes Interesse an der Juristerei gefunden. Die vielfältigen Tätigkeiten vor Gericht, mit den Mandanten und Kollegen findet sie ebenso reizvoll wie die juristische Materie selbst. Wenngleich sie auch gehört hat, daß das Jurastudium recht trocken sein kann und sich nur mit einem exzellenten Examen die Möglichkeit eröffnet, in einer renommierten Kanzlei Anstellung zu finden, erscheint ihr der Beruf sinnvoll. Sie kann sich gut vorstellen, sich für die gerechte Sache mit großem Engagement einzusetzen. Überdies verspricht dies ein sicheres Einkommen und finanzielle Unabhängigkeit.

Die genauere Charakterisierung der spezifischen Entscheidungssituation, ggf. unter zusätzlicher Berücksichtigung der Dispositionen der betreffenden Personen, erlaubt es uns, die Gründe zu erkennen, die für oder gegen eine bestimmte Handlungsalternative sprechen und so eine Vergleichbarkeit der als wertvoll erachteten Optionen im Hinblick auf deren Berücksichtigung der gegebenen Gründe zu erzielen. So scheinen im ersten Fall mehr Gründe, wie z. B. großes Talent und Interesse dafür zu sprechen, daß ELISABETH Musik studieren sollte, während im zweiten Fall MARGARETE wohl besser beraten ist, das Jurastudium aufzunehmen. Nun mag gegen diese Beispiele eingewendet werden, daß aufgrund der skizzierten Lage der Gründe die Optionen bereits unterschiedliches Gewicht erhalten. Schließlich lassen sich auch Fälle denken, in denen trotz genauerer Beschreibung der Entscheidungssituation kein ausschlaggebender Grund für eine Option gegen eine andere angegeben werden kann. Sind die beiden Optionen also doch inkommensurabel? Selbst wenn wir uns einen Fall vorstellen, in dem sich keine gewichtigeren Gründe für den einen oder anderen Beruf angeben lassen, scheint doch offenkundig zu sein, daß wir die Berufe vergleichen. Unsere Entscheidung erfolgt im Rahmen der Frage, inwiefern der jeweilige Beruf zu unserer Konzeption eines gelungenen Lebens beitragen kann. Daß hierbei unter Umständen große Unsicherheitsfaktoren im Spiel sind, spricht ebensowenig für die substantielle Inkommensurabilität der Ziele wie die Tatsache, daß die Wahl einer Option die andere ausschließt.

Ich denke aber, daß wir in der Regel sehr wohl in der Lage sind, den Rahmen unserer Entscheidung soweit inhaltlich zu füllen, daß wir Gründe für eine Alternative gegen eine andere eruieren können. In diesem Sinne ist es gerade die Aufgabe praktischer Überlegung, angesichts der Optionen, die gewisse Vorstellungen dessen, was wertvoll ist, repräsentieren, einen Entscheidungsrahmen zu finden, der es erlaubt, deren Beitrag zu einer individuellen Konzeption des guten Lebens ausfindig zu machen. Es handelt sich nicht um eine Wahl zwischen zwei unvergleichbaren generischen [universellen - wp] Gütern oder Werten, sondern um die Wahl zwischen zwei Instanzen des Werts, ein gelungenes Leben zu führen, das durch verschiedene Berufe repräsentiert wird. Daß sie zunächst nicht gewichtet werden können, zeigt lediglich, daß ein solcher Vergleich nicht quantitativ bestimmt sein muß. Es gibt in der Tat keine quantitative Werteinheit, die z. B. dem Vergleich zwischen Kreativität und ökonomischer Sicherheit zugrundeliegt. Dieser erfolgt vielmehr mit Hinblick auf deren Beitrag zu einem gelungenen Leben bestimmter Personen und ist somit qualitativ. Deshalb sind auch unterschiedliche Vergleichsrelationen denkbar. Den Vergleich gilt es in praktischer Überlegung vor dem Hintergrund der Lage individueller Gründe so anzureichern, daß eine rationale Entscheidung im jeweiligen Fall getroffen werden kann.


3. Das Problem "konstitutiver" Inkommensurabilität

Kommen wir zu einem zweiten Beispiel, das meiner Meinung nach  TiW  nicht stützen kann. Der  TiW  zufolge gibt es Werte, denen geradezu inhärent ist, inkommensurabel zu sein: so seien enge zwischenmenschliche Beziehungen durch "konstitutive" Inkommensurabilität charakterisiert. Wir könnten z. B. nur in einem authentischen Sinne Eltern oder Freunde sein, wenn wir unsere Kinder oder Freunde nicht gegen Geld tauschen oder mit anderen Dingen vergleichen. Kinder und Freunde, so die These, sind nicht besser als Geld oder andere Dinge, sondern schlichtweg unvergleichbar. Und die Weigerung, sie mit etwas anderem zu vergleichen, ist gleichzeitig die Bedingung dafür, überhaupt eine Freundin oder Mutter sein zu können. Signifikante soziale Formen des Miteinanderseins, die unser menschliches Wohlergehen konstituieren, so JOSEPH RAZ, "depend on a combination of incommensurability with a total refusal even to consider exchanging one incommensurate Option for another" (7) [bestehen aus einer Kombination von Inkommensurabilitäten, bei der in keinster Weise ein Austausch der einen Option gegen die andere in Frage kommt. - wp]. Der Wert dieser Eigenschaften besitzt gerade dadurch symbolische Signifikanz, daß er nicht mit anderen Werten verglichen werden kann. RAZ geht sogar so weit zu sagen, daß derartige konstitutive Wertinkommensurabilität unsere Loyalitätspflichten begründet.

Der Wert zwischenmenschlicher Beziehungen, der in unserer Fähigkeit zu Freundschaft oder Elternschaft bestehen soll, kann meines Erachtens nicht durch deren generelle Unvergleichbarkeit ausgezeichnet werden. So scheinen wir Freunde und Kinder durchaus zu vergleichen. Ich werde zudem zeigen, daß  TiW  selbst auf einem hypothetischen Vergleich beruth.

So könnte zum einen argumentiert werden, daß wir nämlich gute Gründe haben, Freunde und Kinder nicht mit Geld zu vergleichen. (8) Schließlich können zwischenmenschliche Beziehungen als intrinsische Werte, Geld jedoch nur als instrumenteller Wert gelten. Gerade die Ablehnung, Menschen zu verkaufen, setzt aber die Vergleichbarkeit der beiden Güter voraus, während das obige Beispiel impliziert, daß mit der konstatierten Unvergleichbarkeit der Güter auch keines besser als das andere ist.

Zum anderen scheint die behauptete Inkommensurabilität immer schon einen hypothetischen Vergleich vorauszusetzen, der dann negativ beschieden wird. Dieses Ergebnis ist jedoch darauf zurückzuführen, daß der hypothetische Vergleich ohne sinnvolle Vergleichsbasis konstruiert wird. So werden eben keine Gründe angeführt, deren Berücksichtigung einen Vergleich zwischen Freundschaft oder Geld notwendig machen. Diese Gründe könnten nur innerhalb eines Entscheidungsrahmens aktualisiert werden, der es uns erlaubt, diese zu vergleichen. Und dazu gehört genausowenig die generelle Wahl zwischen Freunden und Geld wie die Entscheidung, ob wir den morgigen Tag beispielsweise mit Heiraten oder Skifahren verbringen. Wenn sich jedoch keine Vergleichsbasis finden läßt, scheitert ein Vergleich aus formalen Gründen: die zu vergleichenden Optionen lassen sich überhaupt keinem gemeinsamen Wert zuordnen bzw. dieser findet keine Anwendung auf die Optionen. (9) Zudem suggeriert der konstruierte Vergleich mit Geld eine quantifizierbare Vergleichsbasis, die im Hinblick auf zwischenmenschliche Beziehungen in der Regel zu eng zu sein scheint.

Es ist jedoch durchaus möglich, den für  TiW  beanspruchten hypothetischen Vergleich mit zwischenmenschlichen Beziehungen innerhalb eines sinnvollen Entscheidungsrahmens zu situieren. Wenn ich z. B. wähle, ob ich mit meinem Mann oder mit einer Freundin ins Theater gehe und somit eine Entscheidung hinsichtlich des Guts, den Abend zu verbringen, treffe, scheint es weniger absonderlich von Vergleichbarkeit auch im Zusammenhang enger zwischenmenschlicher Bindungen zu sprechen. Auch innerhalb des Entscheidungsrahmens indischer Eltern z. B., die mit ihren zehn Kindern unterhalb der Armutsgrenze leben, mag die Wahl, ein Kind gegen Geld in die Obhut eines Hotelbesitzers zu geben, der zwölf- bis sechzehnjährige Jugendliche in seinem Hotelbetrieb beschäftigt, durchaus begründet erscheinen. (10) Sie kann nicht von vornherein als Argument dafür gelten, daß diese Eltern nicht wissen, was es heißt, Kinder zu haben. Die  TiW  überzeugt daher auch nicht im Hinblick auf zwischenmenschliche Beziehungen.


4. Praktische Überlegung und Vergleich

Was können wir aus der Diskussion der für  TiW  beanspruchten Beispiele schließen? Angesichts epistemischer ebenso wie kontingenter Beschränkungen, die sich vor allem auf die Resourcen unseres Handelns wie Zeit und Mittel beziehen, sind wir oft gezwungen, zwischen verschiedenen Handlungsoptionen zu wählen, die wir ansonsten ggf. beide mit unterschiedlichen, aber gewichtigen Gründen verfolgen würden. In praktischer Überlegung schaffen wir uns in der Regel durch eine genauere Charakterisierung der Entscheidungssituation die Basis für eine begründete Entscheidung. Wir konstruieren uns einen der jeweiligen Situation angepaßten Rahmen, innerhalb dessen es uns möglich wird, diejenigen Handlungsgründe wahrzunehmen, die uns mehr bedeuten. Dies geschieht im Vergleich mit einer anderen Option, der im Hinblick auf verschiedene, für eine Entscheidung relevanten Aspekte innerhalb dieses Entscheidungsrahmens erfolgen kann. Wir vergleichen verschiedene Optionen aber nicht notwendigerweise nach einer quantifizierbaren Maßeinheit. Daß nicht alle denkbaren Aspekte verschiedener Optionen berücksichtigt werden, betrifft die Frage der Vergleichbarkeit und damit die Frage nach rationaler Entscheidung ebensowenig wie die Tatsache, daß wir je nach Umständen und individuellen Bedingungen unterschiedliche Vergleichsrelationen aufzeigen können. In praktischer Überlegung konstituieren wir nicht den Wert, aber den Rahmen, innerhalb dessen es sinnvoll ist, über Handlungsalternativen und den von ihnen repräsentierten Werten zu entscheiden. Die  TiW,  derzufolge rationale Überlegung entweder an ihr Ende kommt oder ggf. ohne Vergleich der Optionen erfolgt, ist jedoch nicht haltbar.
LITERATUR - Monika Betzler, Praktische Überlegung und Wertinkommensurabilität, in Jürgen Mittelstraß (Hg), Die Zukunft des Wissens, Workshop-Beiträge vom 18. Kongreß für Philosophie, Konstanz 1999
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    Anmerkungen
    1) Ich fasse Inkommensurabilität als Unvergleichbarkeit. Dies bedeutet, daß verschiedene Optionen nicht im Hinblick auf einen gemeinsamen Maßstab genau gemessen werden können. Es sind hierbei jedoch verschiedene Maßstäbe denkbar; es bedarf nicht der Annahme eines einzigen Maßstabs.
    2) Auf den genaueren Zusammenhang zwischen der These inkommensurabler Werte und verschiedenen Rationalitätstheorien kann ich im Rahmen dieses Beitrags nicht eingehen. So steht z. B. die kantische Auffassung, derzufolge wir in unserer Entscheidung erst Wert konstituieren (vgl. ELIJAH MILLGRAM, Incommensurability and Practical Reasoning, in RUTH CHANG (Hg), Incommensurability, Incomparability and Practical Reason, London 1997, Seite 151f; BARBARA HERMAN, The Practice of Moral Judgement, London 1993, Seite 167; CHRISTINE KORSGAARD, Aristotle and Kant on the Source of Value, in dies. "Creating the Kindom Ends, Cambridge 1986, Seite 241), einem instrumentellen Rationalitätsmodell gegenüber. In einer aristotelischen Konzeption schließlich stellen Werte Ziele dar, die es in praktischer Überlegung je nach Situation im Lichte unserer Ideale zu spezifizieren und auszuwählen gilt. Vgl. DAVID WIGGINS, Incommensurability: Four Proposals in CHANG, a. a. O., Seite 56; JOSEPH RAZ, Incommensurabiltiy and Agency, in CHANG, a. a. O., Seite 111f. Viele Inkommensurabilisten sind der Ansicht, daß eine Entscheidung auch ohne Vergleichbarkeit der Optionen rational sein kann. Siehe z. B. MICHAEL STOCKER, Plural und Conflicting Values, Kap. 4, Oxford 1990 und WIGGINS, a. a. O., Seite 52- 66.
    3) Dies soll zeigen, daß die ersten beiden Optionen nicht gleichwertig sind. Zur Bestimmung von Inkommensurabilität siehe RAZ, Morality of Freedom, Oxford 1986, Seite 324 und MILLGRAM, a. a. O., Seite 151; WIGGINS, a. a. O., Seite 58f; CHANG, a. a. O. Seite 4: "If items are incomparable, nothing affirmative can be said about what value relation holds between them." Hierbei wird unterstellt, daß Vergleichbarkeit darauf beruth, daß eine Option gegenüber einer anderen besser, schlechter oder gleich gut ist. Ich muß hier offenlassen, ob es noch eine weitere Vergleichsrelation geben könnte.
    4) Indifferenz bedeutet aufgrund der Gewichtigkeit der Gründe, die für jeweils eine Option sprechen, nicht Gleichgültigkeit. Siehe RAZ (1986), Seite 331f; vgl. JAMES GRIFFIN, Well-Being: Its Meaning and Measurement, Oxford 1986, Seite 96f
    5) Zur These der Beschreibungsabhängigkeit einer Entscheidungssituation siehe auch EDNA ULLMANN- MARGALIT und SIDNEY MORGENBESSER, Picking and Choosing, in Social Research,1977, Seite 775f. Vgl. ELIZABETH ANDERSON, Value in Ethics und Economics, London 1993, Seite 23f
    6) Zur Vagheitsthese vgl. JOHN BROOME, Is Incommensurability Vagueness, in CHANG, a. a. O., Seite 67 - 89; Vgl. ISAAC LEVI, Conflict and Inquiry, in Ethics 102, 1992, Seite 827f
    7) RAZ, a. a. O. 1986, Seite 348
    8) Vgl. ANDERSON, a. a. O. Seite 59f
    9) RUTH CHANG, a. a. O., Seite 28, spricht daher in diesem Zusammenhang von "noncomparability" im Gegensatz zu "incomparability".
    10) Damit ist kein moralisches Urteil über die Umstände gefällt, die zu einer solchen Entscheidung zwingen.