ra-2O. ConradBöhm-BawerkR. Liefmannvon WieserR. Stolzmann    
 
RUDOLF STOLZMANN
Die Kritik des Subjektivismus
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"Böhm-Bawerk entscheidet sich jetzt zugunsten eines einheitlichen Wertbegriffs, während er früher Neumann, dem Vater der unglücklichen Antithese objektiver und subjektiver Wert beipflichtete, der gegen die Zusammenfassung beider in einen Begriff ausgeführt hatte, sie laufe auf dasselbe hinaus, wie wenn man aus einem Schwarzwaldbauer und einem Vogelbauer einen Bauer im allgemeinen zusammendestilliere. Demgegenüber hatte ich schon die Einheit des Wertbegriffs und der Werterklärung geltend gemacht. Im wirklichen Leben hat jedes Gut auch nur einen Wert und einen Preis."

"Die Vermengung der Kategorien mit den Phänomenen ist ja so alt wie alle Wertlehren. Je nach der Richtung der Autoren haben sie das Denkmittel Wert nach ihrem Zweck gemodelt. Die Physiokraten haben den valor intrinsecus der ländlichen Erzeunigsse, die Klassiker und die Sozialisten den Arbeitswert, die Epigonen und Exegeten der Klassiker den Kostenwert als den Wert bezeichnet. Kein Wunder dann, wenn dieser Wert der Gelehrsamkeit mit dem Wert der Wirklichkeit, das Wertgesetz mit dem Preisgesetz nicht stimmen will, wie dies schon bei den Klassikern hervorgetreten ist."

Die theoretische Nationalökonomie wird mit Recht auch die "systematische" genannt. Denn sie hat die Aufgabe, den von der Wirtschafts geschichte vorbereiteten Stoff in ein grundsätzliches "System" von fruchtbaren Begriffen zu bringen, das dann wieder der Wirtschafts politik als handliches Werkzeug dienen kann. So steht sie im Zentrum der Gesamtdisziplin. Sie hat ihr die Elemente der Erkenntnis zu bieten, ihr klares und schlichtes Einmaleins.

Wie soll ihr aber diese Aufgabe gelingen, wenn sie nun seit einem halben Jahrhundert durch den hartnäckigen Streit ihrer beiden Schulen, der objektivistischen und der subjektivistischen in ihren eigenen Grundvesten erschüttert wird? Die Überwindung dieses Dualismus ist heute für sie und die ganze Nationalökonomie zur Lebensfrage geworden. Da aber nach Lage der Sache an ein Niederringen des einen der beiden Gegner durch den anderen nicht zu denken ist, wird nur ein Friedensschluß helfen, der keinen Sieger und keinen Besiegten kennt: die streitenden Prinzipien haben sich der Einheit eines höheren Prinzips unterzuordnen, das weit genug ist, um die lebenskräftigen Bestandteile beider Lehrmeinungen in sich aufzunehmen und sie zu einem zeitgemäßen Neubau zusammenzufügen - nicht eklektisch äußerlich, sondern innerlich organisch, im Dreitakt HEGELs immanenter Entwicklung.

Das Prinzip, das ich meine, ist nich neu. Es ist das  Sozialprinzip,  der soziale Gedanke, der in der Lehre vom wirtschaftlichen Seinsollen und auf dem Gebiet der praktischen Politik schon heute gesiegt hat. Wie dort die "soziale Frage" als ein Problem der  Organisation  erkannt wird, so muß in der Lehre vom wirtschaftlichen  Sein  die bestehende Volkswirtschaft als ein  "Organismus  erfaßt werden; aber, um alle naturalistische Mißdeutung schon an der Schwelle abzuweisen, nicht als ein Organismus im Sinne eines Naturgebildes, das man seinem Gang zu überlassen hat, sondern als ein historisch variables Zweckgebilde, als eine geistige Schöpfung, die, trotz all ihrer  naturgegebenen Bedingungen,  ein Menschenwerk bleibt, und deshalb auch von den Menschen geändert und gebessert werden kann.

Diese Betrachtungsweise, die ich kurz als  sozialorganische  bezeichnen will, ist der Sache nach schon von den  Historikern  der ethischen Richtung, von KNIES an bis zu SCHMOLLER, gehandhabt, und auch in der  theoretischen  Nationalökonomie ist sie von RODBERTUS, SCHÄFFLE und WAGNER angebahnt und gefördert worden. Energischer habe ich sie dann wieder meiner "Sozialen Kategorie" vom Jahr 1896 geltend gemacht, und damit der Forderung STAMMLERs in dessen gleichzeitig erschienenem Werk "Wirtschaft und Recht" entsprochen: "schließlich einmal  expressis verbis  in den nationalökonomischen  Grundlegungen  auf die  soziale Regelung  als  letzte  sozialwissenschaftliche Erkenntnisbedingung hinzuweisen, diese dann aber auch bei aller  Durchführung  nationalökonomischer Lehre in klarer Entschlossenheit festzuhalten und zielbewußt zu verwerten." Diese Grundidee, für die auch KARL DIEHL in seinen Abhandlungen, 1897, Seite 813f und 1902, Seite 87f, dieser Jahrbücher, und in seinen sonstigen Schriften eintritt, ist dann von mir 1909 im "Zweck der Volkswirtschaft" vertieft und ausgebaut. Die Volkswirtschaft wird dort nach dem Voranschreiten STAMMLERs als sozialorganisches Zweckgebilde dargestellt, dessen  Stoff  (Materie) die oben berührten Naturbedingungen, d. h. die technischen und psychologischen Elemente der sogenannten reinökonomischen oder  natürlichen  Kategorie, bilden, und dessen  Form  sich aus den Elementen der  sozialen,  auch wohl als "historisch" bezeichneten Kategorie ergibt, mit anderen Worten, aus der durch Sitte und Recht geregelten Wirtschaftsordnung. Die Volkswirtschaft ist dann eben die  Einheit  jener beiden Kategorien, kurz: der "geregelte Stoff", und die oben formulierte Forderung einer Zusammenfassung der subjektivistischen und objektivistischen Elemente in einer übergeordneten Einheit würde damit erfüllt sein.

Wenn die Zeichen nicht trügen, hält diese Methode bereits ihren Einzug. Ich will aus der großen Masse der neuesten Literatur vor allem ein Werk hervorheben: ALFRED AMMON, "Objekt und Grundbegriffe der theoretischen Nationalökonomie", Wien und Leipzig 1911, das mit der Grundtendenz und dem Inhalt meiner "Sozialen Kategorie" so auffällig übereinstimmt, daß es sehr wohl denselben Titel führen könnte, obgleich der Verfasser weder STAMMLER noch mich zu kennen scheint. Ich kann mir das nach dem ganzen Inhalt der Schrift und nach der eigenen Bemerkung AMMONs auf Seite 410 nur dadurch erklären, daß er seinerseits wieder von KOMORZYNSKI angeregt worden ist, der nach einem Brief an mich vom Jahr 1896 bei den Vorstudien für sein 1903 erschienenes Werk über den "Kredit" durch "immer und immer wiederholte Lektüre" meines Buches nach der Richtung der sozialorganischen Betrachtungsweise hin ganz erheblich beeinflußt worden ist. - Neuerdings hat dann ein so ausgesprochener Subjektivist wie LIEFMANN, Das Wesen der Wirtschaft etc., Bd. 1913, Seite 613 dieser Jahrbücher) eingeräumt, daß gerade meine Untersuchungen zeigen, wie man "auch" von der sozialen Betrachtungsweise aus bei richtiger Beobachtung der Dinge "zu richtigen Erklärungen gelangen kann". - Schließlich weise ich hin auf OTHMAR SPANN: "Der logische Aufbau der Nationalökonomie" in der Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Bd. 64, Tübingen 1908, Seite 1f, ganz besonders aber auf OTTO von ZWIEDINECK in demselben Band, Seite 587f: Kritisches und Positives zur Preislehre, Fortsetzung 1909, Seite 78f., sodann im "Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik", 1914, Seite 1f: Über den Subjektivismus in der Preislehre (Überlegungen im Anschluß an Liefmanns Preistheorie). ZWIEDINECK gelangt, trotz seiner - mit SPANN - noch immer von den "Handlungen der Subjekte" ausgehenden analytischen Methode, zu einer eindringlichen Verwerfung der subjektivistischen Einseitigkeiten und ist schrittweise dem Standpunkt der sozialorganischen Betrachtung so nahe gekommen, daß man ihm von dort aus - nach Durchbruch einer nur noch dünnen und mehr äußerlich methodischen Scheidewand - beinahe die Hand reichen kann.

Nach dem Gesagten sehe ich meine nächste Aufgabe in der Kritik des herrschenden Subjektivismus, der dann in einer weiteren Abhandlung die Kritik des Objektivismus und der Versuch einer Versöhnung oder - weniger optimistisch - seiner Verschmelzung mit dem Subjektivismus zu einer sozialorganischen Einheit folgen wird. Soweit ich hierbei mit der Kritik einzusetzen habe, kann sie nicht immer in Friedenstöne ausklingen, ich hoffe aber, daß mir die betroffenen Autoren das Zeugnis strenger Sachlichkeit nicht vorenthalten werden. Es gilt das besonders von einem Schriftsteller, dem die Wissenschaft zu große Dank verpflichtet ist, ich meine EUGEN von BÖHM-BAWERK. Ist er es doch, dessen bewundernswerter Scharfsinn und dessen gewandte Feder der subjektivistischen Lehre die abschließende Vollendung und den Reiz eines harmonischen Kunstwerks verliehen hat, eines Kunstwerks "aus einem Guß". Er selbst und der Leser werden es also natürlich finden, wenn sich meine Kritik vielfach kurzweg an diejenige greifbare Form des Subjektivismus hält, die er nun einmal von seinem Meister erhalten hat.


1. Der Ausgangspunkt der subjektivistischen
Lehre und ihr "Elementarfall".

Der wesentliche Unterschied zwischen der von mir vertretenen sozialorganischen und einer subjektivistischen Methode liegt in ihrem Ausgangspunkt. Jene  beginnt  mit der Zergliederung des volkswirtschaftlichen Organismus als eines primären Ganzen, sie legt seine organischen Funktionen dar und  endet  mit der Lehre vom  Wert,  der nur das Ergebnis der immanenten  Zwecke  der Volkswirtschaft darstellt, die Quintessenz ihrer sozialorganischen Zweckfunktionen und deren kurzen Ausdruck im Lapidarstil ("Zweck", 209, 527). Die  subjektivistischen  Lehren nehmen den umgekehrten Weg. Bei ihnen steht - wie bei den Klassikern formal - auch sachlich die Wertlehre an der Spitze des Systems, ja der Wert, bzw. der Preis "organisiert" erst seinerseits die Volkswirtschaft, wie der neueste Subjektivist sagt: LIEFMANN.

Nun habe ich schon (Zweck 702) die Wahl des Ausgangspunktes als das unveräußerliche Urrecht jeder Theorie bezeichnet. Er muß nur zum richtigen Ende führen und seinen Zweck erfüllen. Über diesen Zweck herrscht Einigkeit. Auch die Theoretiker des Subjektivismus geben zu, daß ihre Wertlehre, obwohl "Zentralproblem" der ganzen Nationalökonomie, doch kein Selbstzweck ist, sondern nur Mittel im Dienst eines höheren Zwecks, der Erklärung der vollen sozialen Wirklichkeit.
    "Von der Wissenschaft", sagt BÖHM-BAWERK ("Wert, Kosten, Grenznutzen", Seite 324, Jhg. 1892 dieser Jahrbücher), "verlangt man, daß sie  unserer,  der wirklichen Welt, den Spiegel vorhält ...  Robinson  ist uns ein  Probierbengel,  der eigentliche Schauplatz unserer Theorie ist die volle sozialwirtschaftliche (!) Wirklichkeit. Unsere Werttheorie wäre keinen Schuß Pulver wert, und wir würden nicht eine einzige Seele im Publikum zu ihr bekehren, wenn wir nicht imstande wären, zu zeigen, daß sie nicht bloß auf Robinsonaden, sondern auf die volle lebendige Wirklichkeit paßt."
Ganz folgerecht weist er deshalb dem objektiven Tauschwert, dessen Gesetze, wie er richtig bemerkt, mit denen des  Preises  zusammenfallen, die Rolle des "Erklärungs ziele",  dem subjektiven Wert die eines wissenschaftlichen Erklärungs werkzeuges  zu. Damit im Einklang steht es, wenn er  jetzt , in der neuesten (3. Auflage) seiner "Positiven Lehre des Kapitalzinses", Seite 219, sich "zugunsten eines  einheitlichen  Wertbegriffs" entscheidet, während er früher NEUMANN, dem Vater der unglücklichen Antithese "objektiver und subjektiver Wert" beipflichtete, der gegen die Zusammenfassung beider in einen Begriff ausgeführt hatte, sie laufe auf dasselbe hinaus, wie wenn man aus einem Schwarzwaldbauern und einem Vogelbauer einen "Bauer im allgemeinen" zusammendestilliere. Demgegenüber hatte ich schon (Soziale Kategorie, Seite 19-23) die  Einheit  des Wertbegriffs und der Werterklärung geltend gemacht. Im wirklichen Leben, sagte ich dort, hat jedes Gut auch nur  einen  Wert und  einen  Preis. Was man seine Unterarten nennt, sind nur wissenschaftliche Hilfsbegriffe (Kategorien) zur Erfassung und Bemessung dieses einen unteilbaren Wertes.

Wenn nun auch von BÖHM-BAWERK nachträglich die Einheitlichkeit des Wertes äußerlich anerkannt hat, so scheint er den Dualismus innerlich noch lange nicht ausgezogen zu haben. Erkennt er doch auch jetzt nur sehr "dürftige gemeinsame Erscheinungsmerkmal" zwischen subjektivem und objektivem Wert an. Die "Geltung der Güter im Wirtschaftsleben" (so lautet eine neuere einheitliche Formaldefinition von WIESERs) sei eine Geltung recht verschiedener Art, weil sie "aus einem verschiedenen  Tatbestand"  hervorgeht, dem zwei "in ihrem Wesen recht stark differenzierte  Erscheinungsgruppen"  entsprechen. Daß der Tatbestand der einen auf den der anderen keinen kausalen Einfluß übt (er denkt hierbei wohl an den objektiven Tauschwert als "Resultante" der subjektiven Wertschätzungen) gehört auf ein ganz anderes Blatt und habe mit der Frage der Zusammenfassung beider Werte genausowenig zu tun, wie etwa die Tatsache, daß der Regen das Leben und die Entwicklung der Pflanzen kausal beeinflußt, irgendeinen Titel dafür gibt, den Regen und die Pflanzen in einen übergeordneten gemeinsamen Begriff zusammenzufassen. Das scheint mir im Widerspruch mit der besseren Einsicht von BÖHM-BAWERKs zu stehen, wonach objektiver und subjektiver Wert "in einem Guß" zu erklären sind, und mit der Auffassung, wonach dem subjektiven Wert nur die Probe eines "Werkzeuges" für die Erklärung des objektiven Wertes, also, mit von BÖHM-BAWERKs Erlaubnis, des Preises zufällt, der doch glücklicherweise eine durchaus gegebene eindeutige Tatsache des Lebens ist. Ist er das zu Erklärende, so fällt er auch mit dem "Wert" der sozialen Wirklichkeit zusammen, er  ist  der Preis. Es gibt nicht zwei "Erscheinungsgruppen", sondern nur ein einziges zu erklärendes  Phänomen.  Es gibt auch nicht, wie von BÖHM-BAWERK meint, besondere  Gesetze  des subjektiven und besondere des objektiven Wertes, sondern nur zwei verschiedene  Kategorien  oder Hilfsmittel des Denkens zur Erfüllung der  einen  Aufgabe, der Auffindung der Gesetze des Preises, den wir Nationalökonomen "dem Publikum" zu erklären haben. So entschieden die Kategorien, wie ich eingehend gegen DIETZEL (Zweck, § 8, Seite 112f) klar zum machen suchte, beileibe niemals in eins "zusammengefaßt" werden dürfen, sondern ihren Erkenntniswert erst in der streng begrifflichen Scheidung voneinander erhalten, so wenig ist andererseits die Zerhackung der einheitlich gegebenen Phänomene in besondere  Tatsachengruppen  erlaubt.

Die Vermengung der Kategorien mit den Phänomenen ist ja so alt wie alle "Wertlehren". Je nach der Richtung der Autoren haben sie das Denkmittel "Wert" nach ihrem Zweck gemodelt. Die Physiokraten haben den  valor intrinsecus  der ländlichen Erzeunigsse, die Klassiker und die Sozialisten den "Arbeitswert", die Epigonen und Exegeten der Klassiker den Kostenwert als  "den"  Wert bezeichnet. Kein Wunder dann, wenn dieser Wert der Gelehrsamkeit mit dem Wert der Wirklichkeit,  das  "Wertgesetz" mit dem "Preisgesetz" nicht stimmen will, wie dies schon bei den Klassikern, ebenso bei RODBERTUS, dann aber ganz besonders grell bei MARX hervorgetreten ist. Es ist deshalb begreiflich, wenn LIEFMANN das verdächtige Wort "Wert" am liebsten ganz aus dem wissenschaftlichen Begriffsschatz ausscheiden möchte, nur daß er ihn seinerseits doch wieder durch einen neuen Wert, den "Ertragswert", bereichert hat.




So beginnt dann die subjektive Wertlehre gleich mit der Analyse solcher künstlich konstruierter "Erscheinungsgruppen", in denen der rein subjektive Charakter des Werts in ungetrübter "Erscheinung" hervortreten kann, recht abseits von jenem "eigentlichen Schauplatz" der Theorie, ungestört von allen Ablenkungen der sozialen Wirklichkeiten:  noli tangere circulos meos!  [Man berühre meine Kreise nicht! - wp] Wüstenreisende mit gemessenem Wasservorrat, einsame Jäger mit zwei Stücken Brot oder zwei Patronen, besonders aber der Kolonist im Urwald, das sind die "Schauplätze" und Versuchspersonen, an denen die Subjektivisten klarzumachen suchen, daß "der ökonomische Charakter der Güter in keinerlei Weise an die menschliche Wirtschaft in ihrer sozialen (!) Erscheinung geknüpft" ist; "die Güter haben Wert stets  für  bestimmte wirtschaftende Subjekte, aber auch nur für solche einen  bestimmten Wert"  (MENGER). Ja, von BÖHM-BAWERK hat nicht übel Lust, den Begriff "objektiver Tauschwert" ganz auszumerzen und ihn durch "Tausch kraft"  zu ersetzen, der dann in einer Linie mit den "ganz nahe verwandten" übrigen, rein technischen "objektiven" Werten: dem "Heizwert" von Holz und Kohlen, dem "Düngewert" der Düngemittel, dem "Gefechtswert" der Kriegsschiffe usw. steht, in denen "jede Beziehung" auf das Wohl und Wehe eines Subjekts verbannt ist. Nur "der subjektive Wert ist die Bedeutung, die ein Gut für die Wohlfahrtszwecke eines bestimmten Subjekts besitzt". Der objektive Tauschwert ist nur eine rein objektive  "Tatsache",  nämlich die "Fähigkeit, im Austaus eine bestimmte Menge", ein "Quantum" anderer Güter, als Gegengabe zu erlangen, z. B. ein Pferd gegen 100 Gulden (von BÖHM-BAWERK, "Grundzüge", Jahrgang 1886 dieser Jahrbücher, Seite 4-8 und "Positive Theorie", Seite 211-220).

Die Ableitung des "wahren", des subjektiven Wertes, nimmt dann BÖHM-BAWERK an jenem Beispiel des Kolonisten in folgender Weise vor: Sein Blockhaus steht "abseits von allen Verkehrsstraßen einsam im Urwald". Er ist ausgerüstet mit dem gemessenen Vorrat von 5 Säcken Korn. Die objektiven und die subjektiven Faktoren seiner Wertschätzungen sind gegebene, der objektive Faktor ist der "Besitzstand" der 5 Säcke Korn, mit der der Kolonist sich bis zur nächsten Ernte behelfen muß, der subjektive Faktor ist die "Skala der Bedürfnisse" in seinem Kopf, nach der er ihre Wichtigkeit bemißt. Nach dieser Skala weist er den vorhandenen Gütervorrat der Reihe nach in die wichtigsten konkreten Verwendungen ein, den ersten Sack bestimmt er für die Lebensfristung, den zweiten zur Vervollständigung seiner Mahlzeiten, den dritten zur Mästung von Geflügel, den vierten zur Erzeugung von Kornbranntwein und den fünften, um zu seinem Vergnügen Papageien zu füttern. Dann richtet sich der Wert eines Sackes Korn nach dieser letzten Verwendung. Denn der Wert kann ja immer nur die Bedeutung sein, die ein Gut oder ein Güterkomplex als anerkannte Bedingung eines sonst (!) zu entbehrenden (!) Nutzens ... erlangt. Das Maß des  abhängigen  Nutzens ist auch das Maß für den Güterwert." Dies "erprobt" sich, so erläutert BÖHM-BAWERK, "am einfachsten daran, wieviel er (der Kolonist) an Nutzen einbüßen würde, falls ihm ein Sack verloren (!) ginge." "Der Kolonist wird mit den übrig gebliebenen 4 Säcken die vier wichtigsten Bedürfniszweige decken, und nur auf die Gewinnung des unbedeutendsten letzten, des  Grenznutzens  verzichten", auf die Papageienhaltung, "und nach diesem unbedeutenden Nutzen wird er daher auch jeden einzelnen Sack seines Kornvorrats schätzen".

An diesen und ähnlichen kasuistischen "Beobachtungen des Lebens" erläutern die Subjektivisten das, was sie den "Elementarfall" nennen, den Fall der Bewertung  gleichartiger  Güter eines gegebenen Vorrats, und leiten aus ihm denjenigen Lehrsatz ab, der ihnen als der Angelpunkt der ganzen Wertlehre" und "noch mehr als dies: als der Schlüssel ... geradezu für alle Wirtschaftshandlungen der Menschen, und somit (!) für die gesamte volkswirtschaftliche Theorie" erscheint: "die Größe des Werts eines Gutes bemißt sich nach der Wichtigkeit desjenigen konkreten Bedürfnisses oder Teilbedürfnisses, welches unter den durch den verfügbaren Gesamtvorrat an Gütern  solcher Art  bedeckten Bedürfnissen das mindest wichtigste ist", kürzer: "der Wert eines Gutes bestimmt sich nach der Größe seines  Grenznutzens". 

Aus dem großen Heer der Bedenken gegen diesen "Schlüssel" kann ich hier nicht alle wiederholen, die ich an anderer Stelle schon seit beinahe 20 Jahren vorgetragen und denen sich unter anderem angeschlossen haben: SCHOR, Jahrband 1902 dieser Jahrbücher, SCHADE in den "Annalen des Deutschen Reiches", 1906, Seite 234f. Zu vergleichen ist jetzt auch LIEFMANN "Archiv", 1911, Seite 1f und 406f, besonders 451f. Ich will mich auf diejenigen Einwendungen beschränken, die mein Thema betreffen, weil sie sich aus der sozialorganischen Betrachtung ergeben. Sie sind auch wohl diejenigen, die bis zur Wurzel des Subjektivismus reichen. Sie betreffen die Grundfrage, ob der aus dem Elementarfall abgeleitete Lehrsatz zur Erklärung der  sozialen  Wirklichkeit hinüberführt, oder in BÖHM-BAWERKs Worten, ob er einen "tragfähigen Unterbau für die Erklärung der sozialwirtschaftlichen (!) Werterscheinungen" abzugeben geeignet ist. Dazu ist vor allem eine Prüfung erforderlich, wie weit jener Lehrsatz "subjektiver" Art ist, ja ob die Grenznutzenlehre überhaupt noch den Anspruch erheben kann, eine  Nutzen wertlehre zu sein, schließlich ob der "Fortfallgedanke", auf den sie sich gründet, eine ausreichende  Werteinheit  und somit in der Tat den Schlüssel oder - wie von BÖHM-BAWERK sagt - das Passe-Partout ergibt, das durch alle Verwicklungen der vielgestaltigen Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens siegreich hindurchführt.


2. Der "Subjektivismus" der Wertlehre,
ihr "Passe-Partout" und ihre Werteinheit.

Schon mit dem "Subjektivismus" der Lehre hat es seine eigene Bewandtnis. Entlehnt sie doch ihr Rüstzeug recht wesentlich den  objektiven  Faktoren, nämlich den "äußeren Umständen" der "konkreten Situationen", besonders den fixen "Vorräten" gegebener Quantitäten. Es sei klar, sagt schon MENGER, "daß das Kriterium des ökonomischen Charakters der Güter ausschließlich im Verhältnis zwischen Bedarf und (!) verfügbaren Quantitäten derselben zu suchen ist". Und BÖHM-BAWERK, Positive Theorie, Seite 225: "Jedenfalls ist daran festzuhalten, daß  Quantitätsverhältnisse  allein (!) es sind, welche darüber entscheiden, ob irgendein Gut bloß fähig zu nützen oder auch Bedingung des Nutzens für uns ist", also Wert hat, d. h. ob es "die unentbehrliche Bedingung, die  conditio sine qua non  [Grundvoraussetzung - wp] eines Wohlfahrtserfolges" ist. Nur ein anderer  Ausdruck  des Quantitätenbegriffs ist die "Seltenheit", die "Knappheit"; denn, sagt BÖHM-BAWERK, die Nützlichkeit zeigt nur an, wie hoch der Nutzen äußerstenfall aufragen  kann  (abstrakter Gebrauchs- oder Gattungswert), die höhere Stufe des Nutzens ergebe sich erst aus der  Seltenheit.  Diese entscheidet darüber, bis zu welchem Punkt der Nutzen "Konkret und wirklich aufragt". Ja, sage ich, sie entscheidet dann doch aber auch darüber, bis wie weit er  herniederreicht,  der Umfang des Gütervorrats bestimmt erst, bis zu welchem Grenzbedürnis herab seine Einweisung erfolgen kann; kurz:  er  entscheidet über den "Grenznutzen", der also nicht "regiert", sondern ein sekundäres  Ergebnis  ist, nicht Grund, sondern Folge. Am anschaulichsten hat uns von WIESER darüber belehrt, wie sehr diese "objektiven Bedingungen des Güterdaseins den Güterwert beeinflussen" (vgl. Zweck 700f).

Aber selbst als "Ergebnis" ist der Grenznutzen ein fragwürdiges Wertmaß. Als solches müßte er doch einen Wert  in sich  tragen, der geeignet wäre, ein  tertium comparationis  [vergleichbares Drittes - wp] für die Vergleichung des verschiedenen Nutzens der verschiedenen Güter abzugeben. Dies ginge nicht anders als durch die Messung an irgendeiner  Intensitätseinheit  der Bedürfnisbefriedigung. Eine solche (1) ist aber bis heute noch nicht entdeckt worden. Man kann wohl sagen, daß uns im Einzelfall die eine Bedürfnisbefriedigung wichtiger (!) erscheint, als die andere; aber über diesen  Komparativ  kommt man nicht hinaus. So ist es auch ganz unmöglich, den Nutzen, den der letzte Sack Korn gewährt, auf eine Einheit mit dem Nutzen, den der letzte Sack Korn gewährt, auf eine Einheit mit dem Nutzen der übrigen Säcke zu bringen; denn das, was man ihren (!) Grenznutzen  nennt, ist nicht  "ihr"  Nutzen,  der Nutzen des letzten Güterexemplars, das zur Vertretung (!) herangezogen werden kann".
    "Der Grenznutzen, der den Wert (?) eines Gutes bestimmt (?), ist nicht identisch mit dem Nutzen, den es selbst tatsächlich stiftet ... letzteres trifft nu zu entweder bei einzigen, oder bei denjenigen Güterexemplaren, die zufällig für den geringfügigsten Dienst ausersehen waren" (a. a. O., Seite 262).
Damit verliert aber die ganze Grenznutzenlehre die Eigenschaft einer  Nutzenlehre, sie ist die Verneinung einer solchen und der gegenteilige Schein, der so lange und so viele geblendet hat, ist dem verpönten "Objektivismus" entnommen. Es bedarf der objektiven Krücken und Stützen, in Gestalt eines heterogenen Generalnenners, um die fehlende Brücke zwischen Nutzen und Nutzen zu schlagen, man ersetzt sie durch ein genial naives Hilfsmittel: es wird im "Elementarfall" einfach ein Vorrat gleicher und deshalb natürlich ansich schon  gleichwertiger  Stücke fertiger Genußmittel supponiert, und dann behauptet, sie seien gleichen Wertes weil (!)  sie  den gleichen Grenznutzen  haben.  Ebenso wird beim (später zu behandelnden) Kostengesetz angenommen, daß fertige Genußmittel verschiedener Art, die aus  gleichartigen  Produktionsmitteln hervorgegangen sind, die sogenannten "produktionsverwandten" Güter, gleichwertig seien, nicht etwa bloß  weil  sie nur "allotropische [andersartige - wp] Modifikationen" der gleichartigen Produktivgüter sind, mit deren Besitz wir mittelbar auch ihre Produkte besitzen, sondern weil sie als Kostengüter, als Mittelglieder, zunächst erst selbst ihren Wert vom Grenznutzen der fertigen Produkte empfangen. So wird in beiden Fällen die Ungleichheit des Nutzens durch das Hilfsmittel gleichartiger Stücke überwunden. Während auf solche Weise etwas "erklärt" wird, was der Erklärung nicht bedarf, weil es eine nicht erklärungsbedürftige  Tatsache  ist, nämlich die Wertgleichheit gleicher oder produktionsverwandter Güter, bleibt das, was wirklich erst der Erklärung bedarf, die Wertgleichung ungleichartiger oder aus verschiedenen bzw. verschieden zusammengesetzten Produktionsgütern hervorgegangener Güter,  unerklärt.  Natürlich, das theoretische Hilfsmittel versagt; denn, erklärt uns von WIESER: "Kämen Güter nicht in Vorräten gleicher Stücke vor, sondern nur immer individuell besonders gestaltet, so könnte das Gesetz (das Grenznutzengesetz) nicht gelten".

Was aber noch schlimmer ist: der einzige "Positiv" in der Rechnung, der Nutzen des "letzten Stücks" selbst, bleibt ungemessen und unmeßbar, obgleich ihn die Grenznutzenlehrer immer mit Ziffern in bestimmten Guldenbeträgen ansetzen. Es bleibt also nur das übrig, was von WIESER als "oberste Wertregel" bezeichnet: die Wertgröße eines  einzelnen  und isolierten Gutes "wird mit dem Maß des Interesses geschätzt, welches der Besitzer an der wichtigsten Verwendung hat" (Ursprung des wirtschaftlichen Wertes, Seite 121f). Da aber die letztere die einzige ist, die bei einem isolierten Gut in Betracht kommt, so bleibt die "oberste Wertregel" eine Tautologie ohne Erkenntniswert:  A = A und also unbeziffert und unvergleichbar mit anderen Gütern. Weil indessen nun der Grenznutzen, wie er aus dem Elementarfall entwickelt wird, nach von WIESER nur ein verfeinerter Ausdruck, nach von BÖHM-BAWERK, Seite 244 nur eine "Verwicklung" ("Komplikation") jener obersten Wertregel ist, mit anderen Worten, "sein Begriff und Name erst bei der genaueren Erklärung in Aktion tritt, welches unter  mehreren  in Frage kommenden das gesuchte abhängige Bedürfnis ist" (Wert, Kosten und Grenznutzen, Jahrbücher 1892, Seite 348), so fällt das Grenznutzengesetz zugleich mit der obersten Wertregel, jedenfalls hat es keinen höheren Erkenntniswert wie diese. Aber die Grenznutzenlehre macht aus ihrer Not eine Tugend, sie glaubt etwas Neues mit jener "Verwicklung" gesagt und mit dem "Grenznutzen", den sie nun überall unbesehen als  gegebenes Wertmaß  der Güter einsetzt, die Grundlage für eine neue, "moderne" Nationalökonomie gefunden zu haben.



Der Grund dieser Selbsttäuschen liegt im  Fortfallgedanken , den von BÖHM-BAWERK als den Passe-partout der ganzen Lehre bezeichnet und dem seinerseits wieder der "Abhängigkeitsgedanke" zugrunde liegt: der Wert ist durch die kasuistische Untersuchung zu finden, welcher Wohlfahrtsgewinn in gegebener Lage von einem Gut "abhängt", und das ergibt sich - im Kolonistenbeispiel - daran, wieviel an Nutzen der Kolonist  einbüßen  würde, wenn (!) ihm ein Sack  verloren  ginge. Das ist dann aber, wie ich dies alles (Soziale Kategorie, Seite 257f) eingehender ausführte, nicht mehr der Besitzstand der objektiv gegebenen Quantitäten, um deren Bewertung es sich doch handelt, sondern bedeutet eine mindestens in Gedanken vorgenommene Störung des Besitzstandes, also einen gedanklichen  Ausbruch  aus diesem: zwei verschiedene objektive Besitzstände werden miteinander verglichen. Der Fortfallgedanke enthält also eine Verrückung des Beweisgegenstandes, er erklärt Phänomene einer gegebenen Wirtschaft aus denen einer anderen mit anderem Besitz- und Quantitätenbestand. Es ist das eine Verletzung des eigenen, innerlichsten Prinzips der Lehre, des Quantitätenprinzips, das doch eben einen gegebenen und festen Vorrat voraussetzt; das Passe-Partout umgeht das Problem, es ist zentrifugal, es erklärt die Wirtschaft nicht von innen heraus, aus ihren eigenen Voraussetzungen, sondern mit Hilfe einer fremden Wirtschaft, mit der er sie vergleicht. Dieser  Differenz gedanke muß ja auf Abwege führen, und es ist von KOMORZYNSKI, der ihn - unfreiwillig -  ad absurdum  geführt hat, indem er ihn ganz ausdachte und ihn uns dann in seiner ganzen Überspannung vorführte. KOMORZYNSKI verallgemeinert ihn in der Art, daß er den Fortfall eines Gutes die Änderung des ganzen Wirtschaftsplanes  herbeiführen läßt: der  schließlich,  durch Überwälzung vermittelte, irgendwo haften bleibende  Ausfall  an Bedürfnisbefriedigung stellt den Wert des geschätzten Gutes dar. Will man also den gegenseitigen Wert  zweier  Güter  A  und  B  feststellen, so müßte man zuerst den Effekt der Wirtschaft ohne das Gut  A  und dann denjenigen einer anderen Wirtschaft ohne das Gut  B  feststellen; beide Güter haben gleichen Wert, wenn der schließliche Effekt im Ausfall  derselben  Bedürfnisbefriedigung besteht. "Soviele Güter und Gütermengen man bewerten, d. h. in ihren Werten vergleichen will, so oft müßte diese Prozedur wiederholt werden, so oft müßte die Wirtschaft in Gedanken aus ihrer Haut herausfahren - zum Glück nicht praktisch - sondern nur in der Theorie!" Sollte, so fuhr ich fort, nicht vielmehr dem Gedanken von WIESERs beizutreten sein, den er - allerdings inkonsequent - nicht für die Bewertung der Genußmittel, sondern nur für die der Produktivgüter geltend macht, daß es "nicht auf den Ertragsanteil ankommt, der durch den  Verlust  eines Gutes  verloren,  sondern auf denjenigen, der durch seinen Besitz erreicht wird?" Und: "die regelmäßige und entscheidende Annahme, auf die hin man den Wert eines Gutes prüft, ist nicht die seines Verlustes, sondern die seines ruhigen Besitzes und seines zweckentsprechenden Gebrauchs"?

All dies habe ich nun in den  "Zweck"  übernommen (Seite 734f und 751f. Ich setzte hinzu: worin ich mit KOMORZYNSKI differiere, das ist, daß  er  das Passe-partout auf  beide  Fälle, auf den Fall gleichartiger Genußmittel und den komplementärer Produktivgüter gleichmäßig, ich ihn dagegen - aus den von WIESER für die Wertbestimmung der letzteren 
angeführten Gründen - auf  keinen  der beiden Fälle angewandt wissen will.

Dagegen wendet sich nun von BÖHM-BAWERK (Positive Theorie, Seite 253, 254, Note 2 und Exkurs, Seite 192, Note 2) mit einer persönlichen und einer sachlichen Rüge. Die erstere geht dahin, daß ich eine "weitläufige und mißverständliche Polemik angesponnen" hätte und daß ich "mit beharrlichem Mißgeschick den Grenznutzentheoretikern just immer für Verfehlungen, die sie etwa begehen, meinen Beifall auszusprechen pflege", "ihnen eifrig beistimm" und "ihre (?) Argumente noch mit einem drastischen Bild ausmale", "daß die Wirtschaft so oft aus ihrer Haut herausfahren müßte", etc. - Ich halte mich an die  sachliche  Rüge, sie lautet, daß doch "auch eine Wirtschaft im Beharrungszustand keine versteinerte, regungslose Wirtschaft" ist. Wenn da der unaufhörliche Zugang und Abgang von Gütern nicht sinn- und planlos erfolgen soll, so muß man gerade im Hinblick auf solche in Frage kommende "Änderungen in unserem Güterbestand" Werturteile vornehmen und überlegen, ob und wofür man sein Geld (!) verwenden soll. Wenn STOLZMANN, sagt BÖHM-BAWERK, ein Angebot auf irgendeinem Stück seines Güterbesitzes erhalten würde, so könnte er schwerlich über die Annahme oder Ablehnung desselben rationellerweise schlüssig werden, ohne den aktuellen Bestand seiner Bedürfnisbefriedigung  "mit jenem Stück  und  ohne den Kaufpreis  (!) mit dem hypothetischen Stand seiner Bedürfnisbefriedigung  ohne jenes Stück  und dafür (!!)  mit dem Kaufpreis  miteinander zu vergleichen; also ohne gerade jene Operation durchzuführen, die er als ein "aus der Haut fahren der Wirtschaft" bezeichnet! - Antikritik: Mein "Güterbestand"  bleibt  ja hier, ich erleiden  keinen  Verlust, es findet nur innerhalb des bleibenden Wertrahmens eine "Variante des möglichen Befriedigungsplanes" statt, was doch einen  grundverschiedenen  Tatbestand bedeutet. BÖHM-BAWERK freilich identifiziert beide, er setzt sie gleich, so z. B. Seite 194, Exkurs, wo er in einem Atem von einem Mann spricht, der "das in seinem Besitz befindliche Gut veräußern oder es für irgendeinen anderen Zweck verwenden oder (!) schließlich durch einen Unglücksfall verlieren (!) würde". Im übrigen begeht hier von BÖHM-BAWERK einen Ausbruch aus der  isolierten  Wirtschaft, von der ich doch WIESER und KOMORZYNSKI im Text reden ließ. Da gibt es keine "Kaufpreise", überhaupt keine "Preise". Wieder also, wie bei MARX, eine Verwechslung mit dem nicht bezifferbaren Gedankending "Wert" und dem Ding der sozialen Wirklichkeit: "Preis", das mit jenem gar nicht kommensurabel ist. Ich sehe ganz ab von dem Zirkel, daß BÖHM-BAWERK hier mit dem Preis als gegebener Größe rechnet, während dieser ja erst als "Resultante aus den rein subjektiven Wertungen erklärt werden soll. BÖHM-BAWERK führt hier, wie so oft (wir werden das oben belegen) ein  mixtum compositum  subjektiver und sozialer Betrachtung vor. Wenn ich solche höchstpersönlichen Extrageschäfte, wie die Versilberung eines Haushaltsgerätes, mache, die überdies für die Erklärung des großen Berufs- und arbeitsteiligen Organismus der Volkswirtschaft "keinen Schuß Pulver wert" sind, so wird doch dabei einzig  der  Gedanke für mein Werturteil die  entscheidende  Richtung geben, wie hoch sich sonst, im  Marktverkehr,  der Preis eines solchen stellt.  Wie  sich  dieser  bildet, das ist ja eben die große Frage!

Der letalste [tödlichste - wp] Mangel im Fortfallgedanken ist aber die ganz labile Größe desjenigen Güterquantums, das als "fortgefallen" angenommen wird, mit einem Wort: es ist der Mangel einer brauchbaren  Werteinheit.  Als solche bezeichnet die Grenznutzenlehre bald "kleine oder kleinste Teilquantitäen" von Gütern, bald sprechen sie von "Gütereinheiten", "Exemplaren", "Güterstücken" usw. Alle diese Worte schillern. Man könnte dabei zunächst - derb materialistisch - an die im Leben gebräuchlichen Gewichts- und Mengeneinheiten: Pfund, Liter, Meter etc. denken, wie das ja auch mit dem "Sack" im Kolonistenbeispiel zutrifft. Aber das darf doch wohl nicht gemeint sein; die esoterische Lehre der Subjektivisten hat vielmehr die Quantitäten im Auge, die - wie in der oben gegen mich gerichteten Note - den Gegenstand eines  Verkehrsaktes  bilden und deshalb je nachdem sehr verschieden sind. Man  rechnet  nach Pfunden, aber man  schätzt  nicht danach. So kann und  muß  also, je nach den zufälligen Umständen des "Aktes", die Schätzung ganz verschieden ausfallen. "Es kann", sagt BÖHM-BAWERK (Seite 254) "vorkommen, daß die Wertschätzung einer größeren Güterquantität mit der Wertschätzung der Gütereinheit" (was heißt das?) "derselben Art nicht harmoniert, indem die größere Quantität außer allem Verhältnis höher geschätzt wird". Wird z. B. unserem Kolonisten ein Kaufangebot von 3 Sack oder von 5 Sack nur um einen höheren Satz als ein Sack feil sein werden, da nun einmal ihr Wegfall einen tieferen  Eingriff  in die Bedürfnisbefriedigung des schätzenden Subjekts macht. Die "niederste Schicht", die den Grenznutzen bestimmt, schließt  dann  eben wichtigere Bedürfnisbefriedigungen aus, als die Papageienhaltung beim Verlust oder Verkauf  eines  Sackes. Verkaufe ich z. B. alle 5 Sack, und setze die Skala der Wichtigkeit, von der Lebenserhaltung herab bis zur Papageienhaltung, auf  5, 4, 3, 2, 1  an, den ganzen Ausfall an Nutzen also auf  5 + 4 + 3 + 2 + 1,  so soll diese Summe eben größer als  5 x 1  sein. WIESER habe irrigerweise diese Rechung (5 x 1) vorgenommen, abweichend von seiner sonst vorgetragenen besseren Einsicht. Es sehe es fälschlich als ein "Axiom" an, "daß der  Wert einer Summe  von Gütern gleich sein muß, der  Summe der Einzelwerte  ihrer Glieder". Nun, ich meinte, daß man nach ADAM RIESE auch in der Wirklichkeit, so rechnet und wertet! Mag sein, dürfte von BÖHM-BAWERK sagen, aber das  schätzende Subjekt  muß im Einzelfall anders und je nach der Situation verschieden rechnen. "Die den subjektiven (!) Wert (!) begründenden Urteile ... können ganz wohl sich wechselseitig ins Gehege kommen und sich überdecken (!!). Das Gegenteil zu verlangen, heißt, die  Quadratur des Zirkels  zu verlangen". (Exkurs, Seite 200 und 213)

BÖHM-BAWERK hat nun auch vom Standpunkt des allein auf den Verlustgedanken gegründeten Grenznutzens, dieses theoretischen Gedankendings, aus, mit der Behauptung der Inkonsequenz von WIESERs "Axiom" ganz recht. Ich begreife auch sehr wohl, wie schmerzlich BÖHM-BAWERK die Preisgebung des Fortfallgedankens sein muß. WIESER, sagt er, geht damit "grundsätzlich von dem Gedanken ab, der nicht nur einen Grundpfeiler (!) der gesamten Theorie des Grenznutzens überhaupt bildet, sondern den auch von WIESER selbst als Fundament seiner Lehre nicht entbehren kann"; "es gibt keinen anderen Gedanken, durch den sich sowohl die Größe des Wertes mit der Größe des Grenznutzens in Verbindung bringen" läßt, es fehlt sonst das indispensable "logische" Zwischenglied. Aber andererseits scheint mir doch auch WIESER von einem sehr richtigen Gefühl darin geleitet zu sein, daß die subjektiven Einzelschätzungen des Individuums mit den "Werten" des sozialen Verkehrs ohne Über- oder Unterdeckung "reinlich" harmonieren müssen, wenn sie deren "Resultante" ergeben sollen. Sie werden im Einzelfall häufig genug anders ausfallen, aber im Grundsatz müssen sie sich ihnen "anpassen", sie dürfen nicht schon in der Anlage heterogen sein. Jedes Wirtschaftssubjekt muß als Glied des volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses a priori seine Schätzungen so einrichten, daß es sie nachher bei der Liquidation auf dem großen Markt bewahrheitet findet. Anders nach BÖHM-BAWERKs orthodoxem "Axiom": "die den subjektiven Wert der Produktivgüter" (das gilt natürlich auch für die fertigen Genußgüter) "begründende wirtschaftliche Zurechnung des Ertrags ... steht unter ganz anderen logischen Bedingungen". - Hier gilt es also nun zu wählen, zwischen WIESERs und BÖHM-BAWERKs Axiom. Die Entscheidung kann vom Standpunkt der sozialorganischen Betrachtungsweise aus nicht zweifelhaft sein. Das eine Axiom ist die theoretisch künstliche  conditio sine qua non  der Grenznutzenlehre, das andere ist das der sozialorganischen Wirklichkeit, das der realen  Preis bildung. Aus all den holden Drangsalen, die auch einem MARX die selbstgeschaffene Antithese von "Wert" und "Preis" bereitet hat, werden auch die Grenznutzenlehrer nicht ohne Preisgabe ihres Lehrfundaments herausgelangen können.

BÖHM-BAWERK hat jetzt im "Exkurs", Seite 19f, eine sehr mühsame, undankbare und angesichts der selbst betonten "Überdeckung" vielleicht auch überflüssige Aufgabe in Angriff genommen, die Widerlegung von WIESERs Behauptung von der Diskrepanz des Besitz- und des Fortfallgedankens. Wenn WIESER sagt, so führt er aus, daß "es nicht auf den Ertragsanteil ankommt, der durch den Verlust eines Gutes verloren, sondern auf jenen, der durch seinen Besitz erreicht wird", so hat WIESER "nicht wahrgenommen, daß dieser dialektischen Antithese keine sachliche Antithese entspricht. Was durch den Verlust eines Gutes verloren wird, ist stets und notwendig genau identisch mit dem, was durch seinen Besitz erreicht wird. Es sind das nur zwei verschiedene Vorstellungs- oder Jllustrationsformen für dieselbe Sache." - Da die Prüfung der näheren Argumentationen BÖHM-BAWERKs über den Rahmen dieses Aufsatzes gehen würde, und sie auch ohne Eingehen auf die (erst später zu behandelnde) Lehre vom Wert der komplementären Güter nicht voll gewürdigt werden könnten, so muß ich mich hier auf folgende Andeutungen beschränken. BÖHM-BAWERKs Dialektik ist meines Erachtens nur durch die Zweideutigkeit des Wortes "Besitz" gestützt, das im Sprachgebrauch allerdings oft nur eine dialektische Antithese von Fortfall bedeutet. Wenn z. B.  Hamlet  statt der Antithese  to be or not to be  die gleichbedeutende Antithese:  to have or not to have  (das Leben) gebrauchen würde, so sagte er dann rein gar nichts über den Wert und Inhalt des Lebens aus, den es sim Fall "seines ruhigen Besitzes und seines zweckentsprechenden Gebrauchs" haben könnte. Geht das Leben "verloren", so wird sein Wert (oder Unwert) recht auffällig, aber im einzelnen erkannt wird er nur durch ganz andere Betrachtungen. Wenn BÖHM-BAWERK sagt, er habe  vorher  festgestellt, was das Subjekt durch den Besitz eines Produktivgutes durch seine  Erwerbung  erlangt, es habe also seine Wertschätzung auf das gestützt, was "durch den Besitz erreicht" wird, so scheint er sich einer Täuschung hinzugeben. Er hatte sie zu  allererst  vorher auf die  Ertragsdifferenz  zweier verschiedener Wirtschaften eines hypothetisch verschiedenen Güterbestandes aufgestützt, nämlich auf den einer solchen, wo das Gut vorhanden, und einer anderen, wo es fortgefallen, verloren war. Fällt  dann  das Gut aus der ersteren fort, dann zeigt ja  hinterher  allerdings sein Besitz an, was man durch seinen Fortfall verloren hat.

WIESER ist allerdings "inkonsequent", wenn er den Fortfallgedanken, diesen Grundpfeiler" der Theorie, für die Bewertung der komplementären Güter preisgibt, ohne einzusehen, daß er damit die ganze Grenznutzenlehre ad absurdum führt. Denn mit dem Pfeiler zerstört er das ganze Gebäude. Aber BÖHM-BAWERK gerät trotz seiner  Konsequenz  dafür seinerseits in das andere Dilemma, er gelangt notwendig zur grundsätzlichen Diskrepanz der subjektiven Schätzungen mit ihrer angeblichen Resultante. Er macht den vergeblichen Versuch, ihre Nichtkonsequenz durch die Behauptung des Auseinanderfallens der "wirklich verteilten gegenüber den für die subjektive Wertschätzung zugerechneten Quoten" unschädlich zu machen. Er behauptet, daß "die wirkliche  Verteilung  zwar ganz und gar, ganz und voll aus den die subjektiven Wertschätzungen bestimmenden Zurechnungsurteilen zu erklären" ist. Aber die Erklärung ist "zweistufig"! "die Erklärung der  faktischen Aufteilung  der Produktionserträge, die sich durch die Preisbildung vollzieht, gewinnen wir ebenso ganz und voll mittels der zweiten Stufe unserer zweifstufigen Erklärung, die uns die Resultante zu suchen anweist aus denselben subjektiven Bewertungen der Produktionsgüter, welche unsere erste Erklärungsstufe aus den sich überdeckenden (!) Zurechnungsurteilen ableitete" (Exkurs, Seite 201 und 214). - Sehen wir also zu, wie es mit dieser Resultantenbildung auf der "zweiten Stufe" bestellt ist; prüfen wir, ob es BÖHM-BAWERK gelungen ist, auf ihr den  Preis  als Resultantenbildung zu erklären, oder ob es wahr ist, was ich in meinen beiden Büchern zu erhärten suchte: Wert und Verteilung stammen aus  einer  Wurzel, der Wert ist, um mit RODBERTUS zu sprechen, nur das Medium der Verteilung.


3. Der Preis als Resultante
subjektiver Wertschätzungen.

BÖHM-BAWERK leitet im Anschluß an CARL MENGER sein "Preisgesetz" aus folgendem Typus ab:
    Auf dem Pferdemarkt erscheinen im beiderseitigen Wettbewerb die Personen  A1  bis  BA10,  als Kauflustige, die je ein Pferd, das sie kaufen möchten, verschieden, von 300 bis 150 Gulden herab schätzen, und auf der anderen Seite die verkaufslustigen Pferdebesitzer  B1  bis  B3  mit Schätzungen ihrer Pferde von 100 - 260 Gulden. Beide Teile schätzen so verschieden, weil irhe für den subjektiven Wert maßgebenden individuellen Bedarfs- und Deckungsverhältnisse an Ware und Preisgut (Geld) so verschieden sind. Zum Tausch gelangen dann nur  A1  bis  A5,  wobei letzterer ein Pferd auf 210, und  B1  bis  B5,  von denen letzterer sein Pferd auf 200 schätzt. Denn nur bei diesen fünf "Paaren" sind die ökonomischen Bedingungen des Tausches gegeben: nur bei ihnen ist ein Tauschgewinn möglich, das zu Empfangende gilt ihnen mehr als das Herzugebende. Von  A6,  der auf 210 Gulden schätzt, herauf und von  B6,  der auf 215 Gulden schätzt, herab, ist das nicht mehr der Fall, sie sind vom Wettbewerb ausgeschlossen, sie spielen nur die Rolle etwaiger Über- oder Unterbieter. Deshalb stellt sich der allgemeine Preis zwischen 210 und 215, er wird begrenzt und bestimmt durch die Höhe der subjetiven Wertschätzungen der beiden Grenzpaare. Jeder Marktpreis ist also, analog dem Grenzwert im "Elementarfall", ein "Grenzpreis", eingegrenzt durch die wirtschaftlichen Verhältnisse derjenigen Bewerber, die gerade am Rande des "Tauschenkönnens" stehen.
Im Grund, sagt BÖHM-BAWERK, ist dieses Ergebnis kein besonders neues, es ist der Kern des alten Gesetzes, wonach sich der Preis durch Angebot und Nachfrage in der "Zone" bildet, wo beide quantitaiv gerade im  Gleichgewicht  stehen und sich die Waage halten. Das Neue und Bedeutsame ist der in den alten Rahmen gestellte "Gedanke, daß der Preis ganz und voll, von Anfang bis Ende, das Produkt, die Resultante der sich auf dem Markt begegnenden subjektiven Wertschätzungen der Leute von Ware und Preisgut" ist.

Ist dieses "Neue" richtig? Ist es durchschlagend, oder bleibt die Deduktion nicht vielmehr mitten in der Analyse stecken? Ich kann in der Tat BÖHM-BAWERK  nicht  zustimmen, wenn er als ihr "weitaus schwerwiegendstes Ergebnis" hinstellt, daß er "sämtliche (!!) bei der egoistischen Preisbildung wirksamen Einflüsse in subjektive Wertschätzungen aufgelöst" hat (Seite 381). Die Analyse bricht da ab, wo die eigentliche  Sozial ökonomie anfängt, d. h. wo der Apparat des Subjektivismus versagt. Es mag dahingehen, wenn MENGER und BÖHM-BAWERK für im übrigen autarke Binnenwirtschaften mit  zufälligem  Austausch von  Überschußprodukten  etc. Beispiele anführen wie folgendes (Seite 358):
    Wenn  A  ein Pferd besitzt und es gegen 10 Eimer Wein vertauschen soll, so kann und wird er es nur tun, "wenn die gebotenen 10 Eimer für ihn (!) einen größeren Wert haben als sein Pferd" und wenn der andere Kontrahent entsprechend umgekehrt rechnet. Einen Erkenntniswert jedoch für die Erklärung der volkswirtschaftlichen Verkehrsgesetze von heute können nicht Resultanten von Wertschätzungen aus solchen Situationen haben, welche sich  außerhalb  des Zusammenhang der sozialbedingten Verkehrsgemeinschaft oder doch bei außerordentlichen Unterbrechungen derselben abspielen. Die sozialorganisch bedeutsame Untersuchung kann erst da anfangen, wo BÖHM-BAWERK aufhört. Wir müssen fragen:  Weshalb  können und müssen die  A  und  B  so schätzen? Wie kommt es, fragt LIEFMANN (Archiv, a. a. O., Seite 417), daß, obwohl vielleicht 100 000 Konsumenten ein Bedürfnis nach Winterröcken haben, gerade nur 20 000 angeboten werden und der Preis sich allgemein, sagen wir, auf 40 Gulden einstellt? Woher, so frage ich, bestimmt sich das entscheidende "Verhältnis der subjektiven Wertschätzungen von Ware und Preisgut?" Warum haben die  B  ihre Pferde aufgezogen; was wollen sie damit erreichen? Wieviele Pferde  brauchen  die  A,  weshalb  schätzen  sie wie angenommen? Weshalb haben die Guldenstücke für beide Teile einen kommensurablen Wert? Wenn ich alle diese Vorfragen unbeantwortet lasse und so vorher alle objektiv-sozialen Faktoren aus der Beantwortung ausgeschlossen habe, dann ist es allerdings kein Kunststück zu sagen, man habe den Preis von Anfang bis Ende als das Produkt subjektiver Wertschätzungen abgeleitet, und des "diktieren die wirtschaftlichen (?) Umstände des letzten Kontrahentenpaares der Ware ihren Preis".
Woher  jene "Umstände", oder wie sie BÖHM-BAWERK nennt, die "Bestimmungsgründe" des Preises? BÖHM-BAWERK führt sechs solche auf, nämlich je drei, die gleichmäßig auf seiten der Käufer wie der Verkäufer entscheiden:
    1) die  Zahl  der begehrten, bzw. ausgebotenen Güter,

    2) die absolute Größe des subjektiven Wertes,

    3) die des Preisgutes für beide Teile.
Welches aber sind, so müssen wir fragen, die Bestimmungsgründe der Bestimmungsgründe?

Von den sechs Preisbestimmungsgründen BÖHM-BAWERKs soll sich der erste (die Zahl der auf die Ware gerichteten Begehrungen) ergeben "einerseits durch die Ausdehnung des Marktes", andererseits durch die Art des Bedürfnisses, ob es, wie Kleider, Brot und Fleisch den Aufwand einer großen Massen von Stücken erfordert oder nicht, wie Sanskrit-Grammatiken oder Federmesser. - Das sind Tautologien, Tatsachenbeschreibungen, keine Erklärungen. Dasselbe gilt vom Begriff der ausschlaggebenden "ernsthaften", "effektiven Käufer" - "labile Größen", wie BÖHM-BAWERK selbst sagt. - Nicht besser ist es mit der Bestimmung der Zahl, "in der die Ware  feil  ist". Die Masse der auf dem Markt vorhandenen Waren, sagt er, wird bestimmt teils (!) durch rein natürliche Verhältnisse, wie z. B. bei Grund und Boden und bei Boden produkten,  deren Reichlichkeit vom Ausfall der Ernte abhängt etc., teils (!) durch soziale (!) und rechtliche Verhältnisse, wie Monopole, Kartelle, Koalitionen etc., teils (!) und in besonders weitem Umfang durch die Höhe der Produktionskosten, nach denen sich die Zahl der auszubietenden "Exemplare" richtet. - Eine recht bunte Mischung von sozialorganischen und rein ökonomischen Momenten, die überall nicht bis zur Wurzel der Erklärung reichen.

Ein gleiches trifft den Versuch, die "absolute Größe der subjektiven Wertschätzungen der Ware", zunächst bei den Kauflustigen, zu bestimmen. Es gilt hier alles, was wir schon bei der Kritik des Elementarfalles ausführten. Bemerkenswert ist nur noch, wie BÖHM-BAWERK über die dort erörterte Schwierigkeit hinfortzukommen sucht, daß, je nach dem Fortfall großer oder kleiner Mengen der "Gütereinheit", sich der Wert ganz verschieden herausstellt. Die dadurch entstehende "Verwicklung" werde besonders stark bei vorausgesetzter unendlicher Teilbarkeit der Marktware, wie Mehl, Zucker etc. Der Gesamtbedarf jedes Konsumenten setzt sich dann aus einer Summe von Teilmengen zusammen, welche nach dem Gesetz des Grenznutzens abnehmende Wichtigkeit haben. Die Schätzungsziffern, sagt BÖHM-BAWERK, gruppieren (!) sich dann nicht nach  Personen,  sondern nach  Teilmengen  der auf dem Markt gehandelten Waren. Anstelle der Wertschätzungen des  A  treten dann die Wertschätzungen der "Grenzpaare", deren Rollen nunmehr ausgefüllt werden durch die subjektiven Wertschätzungen, die innerhalb beider Marktparteien auf die letzten noch zum Umsatz gelangenden und die ersten vom Umsatz schon ausgeschlossenen Teilmengen der Marktwaren gelegt werden. - Durch diese entsprechen "weniger persönlich gehaltene Einkleidung des Preisgesetzes" wird aber meines Erachtens die Erklärung aus einer subjektiven eine rein quantitativ statistische, sie wird reif für eine "mathematische"  Darstellung  mittels Kurven der Kaufs- und Verkaufsbegehrungen, was aber die  sachliche Erklärung  um keinen Schritt fördert. Aus dem Tiegel des Kalküls, sagt WICKSELL, kommt kein Atom mehr Wahrheit heraus, als hineingelegt wurde - was gegen alle  Quantitätengleichungen  gilt, z. B. bei SCHUMPETER. Gegen CASSELs "System simultaner Gleichungen", vgl. von ZWIEDINECK, "Kritisches und Positives zur Preislehre", Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, 1909, Seite 90.

Sachlich  bleibt eben nun einmal die Unzulänglichkeit und Unbestimmtheit der  Werteinheit  bestehen, nämlich der als fortgefallen gedachten letzten Güterquantität; die sich nach der jeweiligen Situation verschiebt und schwankt: es sind bald große, bald kleine "Einheiten", die den Gegenstand der einzelnen Rechtsgeschäfte (Aktionen) bilden. BÖHM-BAWERK meint zwar Seite 258, daß vin den zahllosen subjektiven Wertschätzungen im praktischen Wirtschaftsleben "wohl der ganz überwiegende Großteil einzelne Gütereinheiten (?) oder sonst kleine oder kleinste Quantitäten von Gütern zum Gegenstand" hat, und es herrsche "daher auch die Wertschätzung nach dem Grenznutzen der Einheit weitaus vor." Abgesehen davon, daß der Begriff "Einheit" die geschilderte Zweideutigkeit in sich birgt, fährt nun BÖHM-BAWERK selbst fort: "Immerhin gibt es auch eine Minderheit von Fällen", und zwar "recht wichtige und interessante Fälle", wo wir "große Gütermengen oder sogar die Gesamtheit von Gütern bestimmter Art als geschlossene Einheit zum Gegenstand unserer wirtschaftlichen Überlegung zu machen" haben. Über das  zahlenmäßige  Vorkommen dieser Fälle will ich nicht streiten. Aber es sind in der Tat "recht wichtige" Fälle! Wir werden später sehen, welche entscheidende Rolle sie spielen und wie diese Gesamtwerteinheiten den sozialnotwendigen Rahmen bilden,  innerhalb  dessen erst die subjektiven Schätzungen zur Bedeutung kommen. An dieser Stelle sei vorerst nur auf die für die Volkswirtschaft bedeutsamste "Aktion", den Arbeitslohnvertrag, hingewiesen, der zwei solcher Gesamteinheiten zur Grundlage hat: es wird hier die Gesamtarbeitskraft (Tagesartbei) gegen die Gesamtnahrungseinheit vertauscht, auf die der Arbeiter im Lohne seine Anweisung erhält. Glaubt BÖHM-BAWERK wirklich, daß die "Kasuistik des Grenznutzens" für das "Verständnis dieser Fälle den "Schlüssel geboten" hat? (Seite 257). Es bleibt ja nach ihr bloß die tautologische Wahrheit der "obersten Wertregel" übrig: jene Gesamtwerte sind "gleich dem Nutzen, den sie bieten, analog wie bei der Schätzung der Güter, die überhaupt nur in einem einzigen Exemplar verfügbar sind." BÖHM-BAWERK sagt, es treffe da "der Gesamtnutzen des Vorrats schlechthin mit seinem Grenznutzen zusammen". Es liege aber "nicht etwa eine Ausnahme vom Gesetz des Grenznutzens vor", sondern es fehle ihm nur wegen der Enge des Tatbestandes gleichsam (?) der Spielraum für seine (?) charakteristische Entfaltung" - geradeso wie das Primogeniturgesetz [Erstgeborenenrecht - wp] keine Ausnahme erleidet, wenn einmal der  einzig  geborene Sohn in die Rechte seines Vaters nachfolgt. - Ich kann diese Dialektik nicht gelten lassen. Es ist richtig, daß sich der "Grenznutzen" im Falle der Gesamteinheiten nicht "entfalten" kann, aber das kommt nicht von der "Enge", sondern von der Weite des Tatbestandes und von der Enge des Grenznutzengedankens, der ihn erklären will.

Aber selbst dort, wo es sich nicht um Gesamteinheiten, sondern um kleinere oder größere Einzelmassen von Gütern handelt, scheitert "im praktischen Leben" der Fortfallgedanke und mitihm die Grenznutzenbetrachtung an der Unbestimmtheit und Zufälligkeit der Werteinheiten. Aus der "Resultante" welcher Einzelaktionen soll sich denn eigentlich der Preis ergeben, z. B. der des Kaffees? Soll der "Weltkaffeepreis" sich nach den Gewohnheiten der kaufenden Hausfrauen gestalten, je nachdem es ihnen gefällt, das Lieblingsgetränk in mehr großen oder mehr kleinen Quantitäten einzukaufen? Wie ich schon (Soziale Kategorie, Seite 246, 248, 260) ausführte, ist der größte Vorwurf gegen die Grenznutzenlehre der, daß sie nur einzelne wirtschaftliche Akte und Beziehungen  torsomäßig nicht nur aus dem  Plan  der einheitlichen Wirtschaft des volkswirtschaftlichen Gesamtorganismus, sondern auch aus dem Plan der Einzelwirtschaft herausreißt, während doch in einer konstanten und stetigen Wirtschaft auch nur  konstante  und stetige Größenmaße nütze sein können. Bloße "Augenblickrelationen" im Geiste der Menschen, deren "Interesse beweglich wie die Wolken um die Berge schwankt" (WIESER), können unmöglich die "Resultante" für sozialorganisch bedingte Wertgesetze abgeben.

Geradezu verhängnisvoll für die Grenznutzenlehre ist aber nun die Art, wie sie sich mit der Erklärung des Bestimmungsgrunde: "subjektiver Wert der Ware" auf der Seite der  Verkäufer  abfindet. Es ist auch ganz erklärlich, daß sie hier versagen muß, weil sie eine Lehre vom subjektiven Gebrauchswert ist, von einem solchen im eigentlichen Sinne aber beim Produzenten und Verkäufer eines Gutes nicht gesprochen werden kann. Beide wollen es ja gerade  nicht  "gebrauchen, sie wollen es so schnell wie möglich  loswerden,  es ist für sie traurig, wenn sie unabsetzbare Ladenhüter selbst verbrauchen müssen. Wenn BÖHM-BAWERK es nur als eine "beachtenswerte Besonderheit" bezeichnet, daß heute "die meisten Verkäufe durch berufsmäßige Produzenten und Händler stattfinden, die von ihrer Wahre einen für ihre persönlichen Bedürfnisse ganz unverwendbaren Überfluß (!!) besitzen", infolgedessen "für sie der subjektive Verbrauchswert meistens ganz nahe an Null steht", so mag das vom Gesichtskreis des Subjektivismus aus als eine "Besonderheit" erscheinen, für eine Erklärung der sozialen Wirklichkeit ist es das  nicht,  es ist die  Regel.  Mit der Überschußproduktion hat es heute beim Hineinwachsen der "autarkischen" Einzelwirtschaften in eine "sozusagen  allarchische  Bedürfnisbefriedigung" gründlich sein Ende, wie uns dies kürzlich von ZWIEDINECK a. a. O. Seite 81 und 101, sehr anschaulich geschildert hat. Das sollte eine "moderne" Wertlehre mehr berücksichtigen! Bei "normalen" Produktions- und Absatzverhältnissen, von denen doch BÖHM-BAWERK, Seite 406 selbst spricht, wird der Preis  nur  "außer der vollen Kostendeckung noch einen Geschäftsgewinn einbringen". Er hat für den Verkäufer  nur  diese Bestimmung, und hier hätte die Wertlehre einsetzen müssen:  Kosten  und Geschäftsgewinn,  das sind die Wertgrößen, von deren Erlangung auf die  Dauer  der Gang der Volkswirtschaft abhängt. Wir werden später sehen, wie das die "Objektivisten" viel besser verstanden haben, welche Bedeutung andererseits aber auch den subjektiven Wertschätzungen der Individuen für die Preisbestimmung auch auf der Angebotsseite verbleibt. Für die Grenznutzenlehre dagegen fällt jene ganze Seite der Betrachtung aus: "Das Preisgesetz erfährt für die im ausgebildeten großen Marktverkehr zustande kommenden Preise eine große Vereinfachung (!) ... es fallen die Wertschätzungen der  Verkäufer  aus dem geschilderten Grund ganz (!) fort," man kann "für den großen volkswirtschaftlichen Marktverkehr mit ausreichender Genauigkeit behaupten, daß der Marktpreis bestimmt (!) wird  durch  die Schätzungsziffer des letzten Käufers".' Des "letzten"; denn weil die Käufer sehr zahlreich sind, so "verengt sich die Zone, die von der Schätzungsziffer des letzten Käufers und jener des ersten ausgeschlossenen Bewerbers begrenzt wird, fast auf einen Punkt".

So kann sich dann auch der vorgeführte Typus der  Preis bildung, genau wie der des Elementarfalls, in der Wirklichkeit nicht "entfalten". Die Lehre wird auf die Bestimmung des Preises durch den letzten Käufer, den "Grenzkonsumenten" zurückgedrängt und gelangt so allerdings zu einer richtigen  Tatsache  des Lebens, aber nicht zu ihrer  Erklärung.  Woher dieser "letzte Käufer"? Das bleibt das ungelöste Rätsel. Und woher kennt ihn der "Händler", der heute doch die Verbindung zwischen Produzenten und Konsumenten vermittelt? BÖHM-BAWERK sagt, er  vertrete  letztere nur, er sei gewissermaßen nur der  negotiorum gestor  [Geschäftsführer - wp] seiner vielfach unbekannten - Klienten,  deren  Bedarfsverhältnisse entscheidend sind. Deren?, ich denke, doch nur die des Grenzkäufers? Wie soll es dann aber "schlechterdings keinen Unterschied machen, ob ein Händler für 500 Kunden eines anderen Marktes auf eigenes Risiko 500 Stück einer Ware zu 40 Gulden aus dem Markt nimmt, oder ob ihn jene 500 Kunden direkt und ausdrücklich beauftragt haben, 500 Stück zu 40 Gulden für ihre Rechnung zu kaufen"? Will man den Händler mit einem "Geschäftsführer ohne Auftrag" vergleichen, so kann er es nur in einem höheren Sinne, der den Funktionen des Handels mehr gerecht wird, sein, im Sinne eines Beauftragten im  sozialen  Auftrag, er ist der richtig kalkulierende Exekutor des objektiv sozialen Wirtschaftsplans, dessen richtig verstandenes Zweckgefüge erst die Grenzgröße des entscheidenden letzten Käufers ergibt.

Dieser Mangel jeder sozialorganisch gerichteten Denkweise wird schließlich vollends bei der Bestimmung "des subjektiven (!) Wertes des Preisgutes", also praktisch: des Geldes, verhängnisvoll. Es hängt nämlich nach BÖHM-BAWERK selbst der subjektive Wert des Geldes "vom gesamten Versorgungszustand der betreffenden Personen ab", praktisch also heute vom Geldeinkommen, von der "Kaufkraft"; der Wert der Geldeinheit wird also ... für den Reicheren kleiner, für den Ärmeren größer sein". Er hat danach nur  subjektiven  Tauschwert, der aber wie jeder solcher Tauschwert eine  hibrida,  ein nichtssagender Zwitterbegriff ist, ein Gemisch subjektiver und objektiver Momente. Er ist aufgeschobener Gebrauchswert, und dieser hängt erst wieder davon ab, welche Güter ich auf dem sozialen Markt dafür erstehen kann, setzt als den "Preis"  voraus,  den er doch  mit bestimmen  soll. - Bei der Zergliederung des "subjektiven Wertes des Preisgutes für die  Verkaufslustigen"  gesteht BÖHM-BAWERK hier alles Wünschenswerte auch selbst zu, er wird beinahe "Objektivist", indem er der  "objektiven Tauschkraft  ... des Geldes" gerecht wird: bei den geschäftlichen Verkäufen der Unternehmenr geht der Gelderlös regelmäßig "nicht in ihren Haushaltskonsum" über, der Unternehmer kalkuliert: Geld gegen Geld. Es "ist für das Preiskalkül belanglos", "ob die Einheit dieses durchlaufenden (!) Geldes, falls dasselbe im Bedürfniskonsum verwendet würde, dort einen hohen oder einen niedrigen Geldnutzen stiften würde". Als "durchlaufende Post" ist er aber objektiv sozialen Ursprungs, die subjektive Wertlehre versagt: "In der geschilderten kasuistischen Konstellation (?!) schaltet sich der Einfluß des ... subjektiven Tauschwerts ... aus." Er "lebt nur wieder auf" bei einer Störung im regulären Kreislauf des Geschäftsbetriebes", bei Bankrotten, "Notverkäufen und allgemein in Krisenzeiten".

Dahin also flüchtet der "Grenznutzen", der angebliche "Regierer". Ich denke nun, daß auch der  Käufer  das Geld als eine nur "durchlaufende Post" im Sinne meiner Ausführungen ansieht, der Geldwert ist nicht subjektiv, sondern sozial. Ich habe schon (Soziale Kategorien, Seite 285f) die ganze Unzulänglichkeit der subjektiven Geldwertung (gegen WIESER) eingehend dargelegt, und ich freue mich, daß jetzt von ZWIEDINECK darauf hinweist, wie unbefriedigend heute immer noch angesehendst Geldtheoretiker mit dem "Grenznutzen des Geldes" operieren, wie der dann auch so trefflich als das ungelöste "Kardinalproblem" der rein subjektivistischen Preiserklärung die "Umsetzung der Gebrauchswerte in eine Geldziffervorstellung" bezeichnet (ZWIEDINECK, a. a. O., Seite 603-609, Jhg. 1908 und Seite 85f 1909). Es ist erfreulich, daß jetzt auch BÖHM-BAWERK die "sehr guten und feinen Beobachtungen" von WIESERs lobt, die er neuerdings über das "Zurücktreten der persönlichen (!) Schätzung des Geldwertes im geschäftlichen Kalkül" gemacht hat (BÖHM-BAWERK, Seite 411), nur daß von BÖHM-BAWERK, wie wir sahen, dort nur eine "kasuistische Besonderheit" wahrnimmt, wo es sich um ein grundsätzliches Versagen der Grenznutzenlehre handelt.

Alle diese "Ausnahmen", Besonderheiten, kasuistischen Komplikationen, Verwicklungen, mangelhaften "Entfaltungen" des atomistisch individualistischen Grenznutzengesetzes  müssen  sich nun ins Ungemessene mehren, wenn der Elementarfall und die Ergebnisse des Preisbildungstypus stufenweise auf die sozialen Verhältnisse übertragen werden sollen. Ich gehe in der Reihenfolge vor, in der von BÖHM-BAWERK und von WIESER diese "Komplikationen" behandeln. Es sind drei solcher und zwar
    1) die Komplikationen, die "die Möglichkeit des Tausches",

    2) diejenigen, die sich durch die Möglichkeit ergibt, "benötigte Ersatzexemplare rechtzeitig durch Produktion herzustellen, wobei es sich

    3) zuträgt, daß verschiedene  Arten  von  Kostengütern  zur Produktion erforderlich sind.
Die Komplikation zu 1) führt zur Notwendigkeit, die "Wertgröße beliebig käuflicher Güter" zu bestimmen, die zu 2) führt zum "Kostengesetz"; die zu 3) zum Gesetz des "Wertes der komplementären Güter", zu vgl. BÖHM-BAWERK, a. a. O., Seite 253, 263-265.
LITERATUR - Rudolf Stolzmann, Die Kritik des Subjektivismus anhand der sozialorganischen Methode, Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, III. Folge, Bd. 48, Jena 1914
    Anmerkungen
    1) Vergeblich hat sich BÖHM-BAWERK, a. a. O., Seite 325 und 331 und neuerdings noch einmal im Exkurs  X  bemüht, die mannigfaltigen Einwendungen zu widerlegen, die im Laufe der Zeit, auch von mir (jetzt "Zweck", Seite 221), gegen die "Meßbarkeit der Gefühlsgrößen" und gegen ihre praktische Verwendbarkeit als  Wertmaßstab  erhoben worden sind. Er führt diese Einwendungen selbst ganz zutreffend vor: Intensitäten verschiedener Bedürfnisse seien deshalb nicht untereinander meßbar, weil es an der gemeinsamen  Maßeinheit  fehlt. Wir vermögen nur immer im gegebenen Moment und bei einem gegebenen Zustand unserer  Mittel  ein  vergleichendes  Urteil über den Grad der Lust zu bilden, den zwei oder mehrere Güter befriedigen. Nicht eine  absolute  Messung, sondern nur eine  komparative  Vergleichung soll möglich sein. Wir können  nicht  "urteilen, das Lustgefühl  A  sei z. B. dreimal so groß und stark wie das Lustgefühl von  B".  - BÖHM-BAWERK erwidert Seite 333: "Ich glaube, wir können das wirklich oder zumindest etwas ganz Ähnliches (!)", "weil (?) wir im praktischen Leben unzählige Male in die Lage kommen, zwischen mehreren Genüssen, die uns wegen der Beschränktheit unserer Mittel (!) nicht gleichzeitig erreichbar sind, eine Wahl (sic) zu treffen", und wir urteilen "geradezu darüber, um wievielmal der eine Genuß den anderen an Größe übertrift". Aber ist das nicht eine Verrückung des Beweisgegenstandes? Die Frage ist doch die nach dem  Wertmaßstab,  mit welchem wir rechnen. Die Bedürfnisse  ergeben  nicht den Wertmaßstab, sondern das tun die  Mittel,  auf welche die Bedürfnisse erst angewiesen und projiziert werden. Der Maßstab bleibt ein  objektiver.