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Über Kants Lehre vom Schematismus der reinen Vernunft [aus dem Nachlaß von Walter Zschokke, hg. von Heinrich Rickert] [2/2]
2. Kapitel Der andere Stamm der menschlichen Erkenntnis: Der Verstand Was haben wir unter den reinen Verstandesbegriffen, unter den Kategorien, zu verstehen? Um diese Frage zu beantworten, wollen wir uns vergegenwärtigen, woher KANT sie bekommt, und dann, welche Aufgabe sie zu lösen haben. Wie findet KANT seine Kategorien? Neben der Sinnlichkeit steht der Verstand, das Vermögen der Begriffe.
Nun hat aber KANT zwei verschiedene Theorien über das Wesen des Urteils, woraus die außerordentliche Schwierigkeit für das Verständnis der Kategorien und deren mangelhafte Konstruktion resultiert. Um die eine von diesen Urteilstheorien, welche meiner Überzeugung nach dauern wird, zu verstehen, soll uns zunächst eine Gegenüberstellung von Urteil und Anschauung behilflich sein. Die Einleitung zur transzendentalen Dialektik gibt uns den Kernpunkt, auf den es ankommt. Nach ihr treten Wahrheit und Irrtum niemals in einer Anschauung auf (3). Die Vorstellung der Sinne ist rein subjektiv, und da sie folglich keinen Anspruch auf Geltung erhebt, so kann sie nicht vor dem Richterstuhl der Wahrheit verurteilt werden. Erst indem ich urteile, setze ich eine Beziehung zur Norm, erst das Urteil trägt die Vorstellungen aus dem Bereich der Subjektivität in dasjenige der Objektivität hinüber; meine Vorstellungen habe ich, meine Urteile behaupte ich; was ich habe, kann man nur versuchen, mir zu entreißen; erst und allein was ich behauptet, kann man versuchen, mit zu widerlegen. KANT führt diesen Gedanken näher aus (4): Eine Vorstellungsbeziehung trägt nur dann die Dignität eines Urteils an sich, wenn sie unter der "objektiven Einheit der Apperzeption" steht:
"darauf zielt das Verhältniswörtchen ist in denselben, um die objektive Einheit gegebener Vorstellungen von der subjektiven zu unterscheiden." (6)
Dies ist aber zweifellos nicht derjenige Sinn des Satzes, den KANT gemeint hat; dieser Sinn entspricht ja völlig allen Anforderungen, die er an ein "Urteil" stellt; und aus dem hypothetischen Satz wäre ein Urteil geworden. KANT wollte etwas anderes ausdrücken: Die Vorstellungsbeziehung zwischen dem Druck der Schwere und dem Tragen eines Körpers sollte nicht objektiviert werden, sie sollte im Bewußtsein eines Individuums lediglich da sein. Aber ist dies überhaupt möglich, wenn ich die Vorstellungsbeziehung in die Form eines Satzes kleide? Genügt hierzu schon die Einschränkung durch die Form der Hypothese? Nein, denn jeglicher Satz, welcher Art er auch sein mag, wird dadurch, daß ich ihn aufstelle, bejaht oder verneint, damit aber in Beziehung zur Objektivität und Gegenständlichkeit gebracht. Denn wie durch die neuere Logik (SIGWART, BRENTANO, LOTZE, BERGMANN, WINDELBAND, RICKERT) bewiesen ist, hat die Qualität des Urteils jedenfalls nur insofern zwei Seiten: die Bejahung und die Verneinung, als das hypothetische Urteil nicht ein drittes gleichberechtigtes Glied neben jenen beiden ist, sondern sich bei näherer Analyse jederzeit als eine positive Aussage über eine Vorstellungsbeziehung erweist. Außerdem aber hat die Klasse der Qualität noch insofern eine ganz besondere Stellung, als in ihr dasjenige zum Ausdruck gelangt, was den typischen Unterschied zwischen Subjektivem und Objektivem überhaupt ausmacht. Die Subjektivität nämlich liegt allein in der Sphäre des Vorstellens; die Beziehung zur Objektivität tritt sofort auf, sobald die Vorstellungen in ein Urteil gefaßt werden, mag in diesem Urteil inhaltlich auch immer eine hypothetische Einschränkung enthalten sein. Hier handelt es sich keineswegs um den Unterschied der Wahrheit und Falschheit, in inhaltlicher Beziehung; es kommt nicht darauf an, ob das Gefühl der Schwere tatsächlich auftritt oder nicht, sondern es interessier uns nur die Frage, wann das theoretische Verhalten keinen Anspruch auf Objektivität erhebt, und wann im Gegenteil es sich darum bewirbt. Das erstere ist lediglich dann der Fall, wenn ein bloßes Vorstellen oder Beziehen von Vorstellungen aufeinander vorliegt. In der Frage ist insofern schon eine gewisse Stellungnahme zur Objektivität angebahnt, als in ihr das Verlangen ausgesprochen wird, diese Stellungnahme auszuführen. Und das Urteil, d. h. jeder Satz, welcher eine Bejahung oder Verneinung enthält, bezieht das rein vorstellungsmäßige Gebilde auf den Wert, welcher die Schranken der Subjektivität überwindet; denn im Bejahen drücke ich aus, daß der Vorstellungsinhalt Gültigkeit und Notwendigkeit hat, in der Verneinung verwerfe ich sie. KANTs inhaltliche Einschränkung auf das individuelle Subjekt ist als solche ohne Belang, sofern dieser Satz als ein gültiger ausgesprochen werden soll. Denn das individuelle Subjekt ist selber ein Stück des empirischen Seins, eine Objektivität. Also fällt das logische Subjekt in diesem Fall ein Urteil über ein Stück der empirischen Wirklichkeit, welches prinzipiell vor allen andern keine Sonderstellung einnimmt. Eine Restriktion im Inhalt des Urteils hilft uns noch gar nichts, um die Subjektivität gegen die Objektivität abzugrenzen; wir müssen vielmehr formal aus der Urteilsform herauskommen. Dies geschieht dadurch, daß wir überhaupt nicht urteilen, und nur dadurch. Bewußtseinsinhalte und deren Verknüpfungen sind allein subjektiv; nie aber Urteile, und mögen sie sich noch so sehr inhaltlich auf eine individuelle Tatsache einschränken. Als Urteile setzen sie immer die Bejahung oder Verneinung des Wertvollen oder Wertwidrigen voraus; auch das Tatsachenurteil ist seinem logischen Sinn nach vom Wert abhängig; und so ist das Urteilen nur in einem Wertzusammenhang möglich, dadurch aber immer auf Objektivität bezogen; und Objektivität ist ein Wertbegriff. (9) KANT konnte also auf die reine Assoziation in der bloß subjektiven Wahrnehmung solange nicht unbedingt korrekt exemplifizieren, als er sie in einem bejahten Satz formuliert hat. Nichtsdestoweniger wird jedermann verstehen, was KANT meinte, nämlich die bloße Assoziation in der Wahrnehmung vom Tragen des Körpers und dem Gefühl der Schwere, im Gegensatz zu der Behauptung, daß Schwere und Körper im Objekt verbunden sind. Der Gegensatz also von subjektiv und objektiv fällt zusammen mit dem Gegensatz von Vorstellungssynthese und Bejahung dieser Synthese. Wie ginge auch KANT sonst über HUME hinaus! Die Geltung der einzelnen assoziativen Vorstellungsverknüpfungen hatte HUME zum Problem gemacht und durch eine Betrachtung in der Sphäre des Seins zu erledigen gesucht. KANT hat eingesehen, daß das Sein vom Gelten abhängt, daß erst im Urteil ein Verhältnis ausgedrückt wird, welches objektiv "gültig" ist, daß im Vorstellen allein nie Objektivität auftreten kann. Die bloßen Vorstellungsverhältnisse haben noch gar nichts mit Objektivität zu tun. Erkenntnistheoretisch ist "objektiv" von "gültig" abhängig. KANT also hebt hier, streng beim Wort genommen, die Sphäre des Geltens über die Sphäre des Seins hinaus, gibt ihr die logische Priorität; d. h. er behandelt die Frage nach der Geltung der assoziativen Vorstellungsbeziehungen als ein Wertproblem. HUME hat nicht eingesehen, daß zwischen Urteilen und Assoziieren ein prinzipieller Unterschied besteht, KANT war der erste, welcher ihn kritisch zu verwerten verstand. Aber KANT hat diesen Unterschied leider nicht immer mit voller Schärfe gemacht: Urteilen und Assoziieren gehen gar zu oft ineinander über; denn Assoziation im weitesten Sinne ist Synthese, und die Funktion der Synthesis ist die Grundlage des Verstandes. Demgemäß definiert KANT anderswo (10) das Urteil erheblich anders als wir eben gesehen haben: "Alle Urteile sind demnach Funktionen der Einheit unter unseren Vorstellungen." Im ersten Zusammenhang hatte KANT unter "Urteil" nur dasjenige Verhältnis von Vorstellungen verstanden wissen wollen, welches zur objektiven Einheit der Apperzeption gebracht wird; keineswegs die bloße Einheit unter unseren Vorstellungen. Nun könnte man vielleicht diese letztere Bestimmung nur als eine vorläufige ansehen, weil sie im Leitfaden der Entdeckung aller reinen Verstandesbegriffe aufgestellt wird, während die andere, strengere Anforderungen an das Wesen des Urteils erst später, im Zusammenhang der Deduktion (11) auftritt. Aber diese Überlegung ist nicht von entscheidender Wichtigkeit; denn wir haben unser Interesse darauf zu richten, wo KANT seine Kategorien hernimmt; und dazu soll der Leitfaden der Entdeckung, nicht aber die transzendentale Deduktion die Mittel geben. Aufgefunden werden bei KANT die Kategorien anhand der Einheitsfunktion zwischen unseren Vorstellungen, nicht aber in derjenigen Handlung des Verstandes, welche die Vorstellungssynthesen zur Objektivität bringt; oder, um es modern auszudrücken: im Anschluß an die rein "theoretischen", d. h. vorstellungsmäßigen Bestandteile des Urteils, nicht im Anschluß an das "praktische" Moment der Bejahung. Und da die theoretischen Elemente genau ebenso in der Frage auftreten wie in der Bejahung oder Verneinung, so wäre es prinzipiell gleichgültig gewesen, ob KANT seine Kategorien mit Hilfe einer Tafel der Fragen oder mit einer Tafel der Urteile errichtet hätte. Ferner ist es gänzlich ohne Belang, ob die kantische Urteilstafel aus objektiv gültigen oder ungültigen Urteilen besteht; soviel ist jedenfalls sicher: da einmal KANT in seiner Urteilstafel allein auf die rein theoretische Synthese sein Augenmerk gerichtet hat, so können die ihr entsprechenden Kategorien auch nur die rein theoretischen Beziehungsarten zum Ausdruck bringen, ohne auf die Objektivität der Beziehungen den mindesten Einfluß auszuüben. Dieses letztere könnte nur dann der Fall sein, wenn in der Kategorie das transzendental-philosophische Korrelat zum praktischen Element des Urteils enthalten wäre, dessen logischer Ort in der Bejahung liegt. Bei KANT kann die Kategorientafel wohl alle die verschiedenen Formen aufzeigen, in denen die objektive Natur gedacht wird; nicht aber kann die Kategorie auch das mitenthalten, was jene Gedanken, jene Urteile zur Basis einer objektiv notwendigen Natur macht, was sie über die subjektive Zufälligkeit erhebt. Aber geben denn überhaupt erst die Urteilssynthesen die gewünschten Formen der Verknüpfung? Wie, wenn wir des Urteils hierzu gar nicht benötigen? Wir hatten doch im ersten Kapitel dieses Teils gesehen, daß schon Raum und Zeit zur Begründung ihrer Gegenständlichkeit eine Funktion der Synthesis bedürfen, die der Einbildungskraft zugeschrieben wurde, jenem etwas unbestimmten "Vermögen", von dem wir nicht recht wußten, ob es zum Verstand oder zur Sinnlichkeit gehört. Ich will versuchen, zu zeigen, daß wir die Urteile gar nicht brauchen, um "die Funktionen der Einheit unter unseren Vorstellungen" zu entdecken, daß vielmehr hierzu die beiden Formen unserer apriorischen Anschauungen mit Einschluß der Voraussetzungen, welche ich als logisch gefordert darzustellen mich bemüht habe, völlig genügen. Es käme also darauf an, festzustellen, ob in den "formalen Anschauungen" schon alles gegeben ist, was die Urteilssynthesen erst aufdecken sollen. Um diesen Beweis zu führen, muß ich einen Umweg über die Grundsätze des reinen Verstandes machen. Sie enthalten die Grundurteile der mathematischen Naturwissenschaft, d. h. die Anwendung der apriorischen Formen des Verstandes auf die Gesamtheit der empirischen Erscheinungswelt überhaupt. In ihnen ist das Ziel all dessen erreicht, was sich KANT in der Ästhetik und in der Analytik erarbeiten wollte. Falls es nun gelingen sollte, festzustellen, daß diese Sätze auch dann formulierbar bleiben, wenn wir auf die Hilfe der Verstandessynthesen im Vorstellungskomplex der Urteile verzichten, uns also lediglich auf die Synthesen der formalen Anschauung stützen, so wäre doch offenbar die Verstandessynthese überflüssig, und alles Überflüssige ist falsch, wenn es Anspruch auf selbständige Geltung erhebt. Bei diesem Geschäft kommt uns die Beachtung einer Inkonsequenz bei KANT sehr zustatten; denn streng genommen müßten wir allen zwölf Grundsätzen den besprochenen Nachweis führen. Doch obgleich er ohne Schwierigkeiten zu erbringen ist, gibt es einen kürzeren und bequemeren Weg, den wir einschlagen wollen. KANT sagt (12):
Die Grundsätze enthalten die Anwendung der Kategorien auf die empirische Erscheinungswelt überhaupt; in ihnen sollen sich die Verstandesformen in die Gesamtheit der inhaltlich erfüllten Erfahrung projizieren. Kategorien und Grundsätze unterscheiden sich darin, daß die Kategorien leere Formen des Verstandes sind, die Grundsätze aber die kategorialen Begriffe in Urteile umbilden, welche den Inhalt der Erfahrung mitumspannen. Die erste Analogie lautet nun folgendermaßen:
2. Diese substantielle Synthesis unterscheidet sich durch einen gewissen Verstandesfaktor von den übrigen Kategorien, wodurch gerade sie ihre Individualität erhält. Das Spezifische der Substanz-Synthesis wäre klarzulegen. 3. Auf diese besondere Synthesis wäre die Gesamtheit der Erscheinungswelt zu beziehen. 4. Hierbei müßte sich als Resultat der oben zitierte Satz ergeben.
2. Ohne eine Beharrliches kein Zeitverhältnis. 3. Nun kann die Zeit ansich nicht wahrgenommen werden. 4. Folglich muß in den Gegenständen der Wahrnehmung das Substrat anzutreffen sein, welches die "Zeit überhaupt" vorstellt, aber selbst nie wechseln kann. 5. Dieses Substrat ist die Substanz. 6. Folglich beharrt die Substanz bei unveränderlichem Quantum. Hier scheint mir doch KANT einen wesentlich anderen Weg gewählt zu haben zur Entdeckung der Kategorie, als wie sein Leitfaden ihn vorgeschlagen hat. Diesem entsprechend mußte die Substanz mit dem kategorischen Urteil in Verbindung gebracht werden; eine völlige Unbegreiflichkeit! Im Beweis des Grundsatzes entpuppt sich die Kategorie der Substanz als die Bedingung für die Vorstellung der Zeit überhaupt. Weshalb konnte man da nicht kürzer gehen und direkt die "formale Anschauung" weiter zergliedern, anstatt mit dem ganz ungeheuren Apparat des Verstandesvermögens die ohnehin schon schwierige Untersuchung nur noch weiter zu belasten? Man hätte auch ohne die Urteilsanalyse die Substanz entdeckt! Weshalb aber tut KANT dies nicht? Ich habe den Grund schon früher genannt: Weil er nur aus demjenigen Teil des vollständigen Urteils die Kategorien der Naturwissenschaft (!) ableitet, welche lediglich die Synthese der Vorstellung enthält. Aber ist denn die formale Anschauung nicht auch schon eine Synthese von Vorstellungen? Worin unterscheiden sich denn Kategorie und formale Anschauung? Darin auf jeden Fall nicht, daß in beiden eine verschiedene Funktion der Einheit anzutreffen wäre. Überhaupt erklärt doch KANT als das alleinige Prinzip jeder gültigen apriorischen Synthese die Anschauung:
Wir haben also gesehen: die Substanz läßt nach KANTs eigener Darlegung sich auch ohne eine Analyse der Einheitsfunktionen des Verstandes im Urteil gewinnen. Und die Kausalität? Ihr ist die zweite Analogie gewidmet:
Hier scheint KANT den Ansprüchen viel vollkommener zu genügen, die wir an den Beweis der Grundsätze stellen dürfen, als in der ersten Analogie: Hier ist es in der Tat der reine Verstandesbegriff, welcher in seiner Anwendung auf die Erscheinungswelt den betreffenden Grundsatz der reinen Naturwissenschaft ergibt, und es ist zunächst nicht abzusehen, wie wir ohne ihn auskommen können. Doch betrachten wir einmal genauer, was denn eigentlich dasjenige ist, das über die formale Anschauung zur Objektivität hinausgeht: KANT unterscheidet eine zweifache Verknüpfung zwischen A und B durch die Einbildungskraft:
2. das bestimmte objektive Verhältnis der beiden Zustände, "dadurch als notwendig bestimmt wird, welcher derselben vorher, welcher nachher und nicht umgekehrt müsse gesetzt werden." (18) Da nun subjektive und objektive Verknüpfung in der Zeit sich nur durch den Gedanken der Notwendigkeit unterscheiden, welcher das Verbundensein im Gegenstand bewirkt, so folgt durch ein einfaches Subtraktionsexempel, daß die Kategorie der Kausalität lediglich in diesem Gedanken der Notwendigkeit besteht, herangetragen an die formale Anschauung der Zeit. Wie läßt sich aber dieses Resultat mit der Ableitung der Kategorie aus der Einheitsfunktion im Urteil in Einklang bringen? Nur auf einem einzigen Weg: durch die Annahme nämlich, daß die Synthese der vorstellungsmäßigen Elemente im Urteil mit der Synthese in den Anschauungsformen gleichgesetzt wird; damit ist das Zugeständnis verbunden, daß die Synthese gar nicht im Gebiet des "Verstandes" liegt, sondern im Bereich der Sinnlichkeit, d. h. der "formalen Anschauung"; und wir können hierin eine Bestätigung jener strengeren Definition des Urteils erblicken, wonach KANT nur das als ein Urteil gelten läßt, was eine Vorstellungssynthese zur Objektivität führt; dem Verstand bleibt hiernach nicht mehr das Geschäft des Verknüpfens, er hat nur noch das des Objektivieren. Dies aber geschieht in Wahrheit durch den Gedanken der Notwendigkeit; und somit können wir allerdings die Kategorie dann noch aus dem Verstand und aus dem Urteil ableiten, wenn wir dem Verstand das "praktische" Moment des Bejahens und Verneinens zuzählen. Freilich, gerade unter "Verstand" die Funktion des Bejahens zu verstehen, ist eine anscheinend willkürliche Terminologie; doch sehe ich mich deshalb zu ihr gedrängt, weil all die anderen Methoden der Formung durch die Termini Sinnlichkeit und Einbildungskraft besetzt sind und für das Bejahen nur noch dieser letzte übrig bleibt. So ist es der Kausalität nicht besser ergangen als der Substanz: die in ihr ausgesprochene Synthese läßt sich ohne Analyse der Einheitsfunktionen im Urteil gewinnen: sie stammt aus dem, was KANT mit formaler Anschauung bezeichnet, nicht aus einer Urteils-Synthese des Verstandes. Noch einmal: die formale Anschauung der Zeit liefert uns schon die zeitliche Sukzession, die Synthesis, das Mannigfaltige, die Einheit desselben. Zur notwendigen Synthesis der Erfahrungswelt fehlt uns nichts mehr als der Gedanken der Notwendigkeit! Würde daher die Kategorie mehr enthalten als den bloßen Gedanken der Notwendigkeit, so würden wir dieses "Mehr" gar nicht brauchen können. In diesem Zusammenhang kommen wir auch wieder auf die Substanz zurück: Die formale Anschauung des Raumes nämlich enthält analog das räumliche Beisammen, das Mannigfaltige, die Synthesis und die Einheit desselben. Sollte vielleicht auch hier das Hinzutreten des Gedankens der Notwendigkeit die Kategorie ergeben, die Substanz?`Wäre demnach die Substanz der Gedanke des notwendigen Beisammenseins der Akzidenzen [Eigenschaften - wp]? In der Tat: was soll ich mir im Zusammenhang einer kritischen Erkenntnistheorie auf phänomenaler Grundlage unter dem Begriff der Substanz noch anderes denken? Wenn ich transzendental-idealistisch nur den Standpunkt der Immanenz gelten lasse, so kann die Substanz gar nicht mehr bedeuten als dieses notwendige räumliche Beisammen von Bewußtseinsinhalten; andernfalls sie sich nur noch zu jenem unglückseligen Ding-ansich verdichten kann, das den wechselnden Akzidenzen zugrunde liegt. Aber die Kirsche von BERKELEY hat uns bewiesen, daß gar nichts übrig bleibt, wenn ich von ihr alle Eigenschaften abziehe. Auf dem Standpunkt der Immanenz läßt sich eben der Unterschied zwischen dem Zusammen verschiedener Akzidenzen in einem objektiven Gegenstand und ihrem zufälligen Zusammen im äußeren Sinn und dessen Form des Raumes nur dadurch machen, daß wir im ersten Fall die räumliche Synthese als eine notwendige bezeichnen. Mit anderen Worten: was der empirische Realist als ein ihm gegenüberstehendes, seiendes Ding auffaßt, das analysiert der transzendentale Idealist als eine notwendige Synthese von räumlichen Vorstellungen. Der empirische Realist kennt Substanzen als Dinge, die aufeinander wirken, d. h. die in ihnen liegenden Kräfte gegeneinander gebrauchen. Der transzendentale Idealist kennt nur Bewußtseinsinhalte und die formale Anschauung des Raumes und der Zeit; und was für den empirischen Realisten das Seiende oder das Nicht-Seiende bedeutet, das ist jenem das wahre positive oder das wahre negative Urteil, welches der richtige Akt der Bejahung oder Verneinung in Harmonie mit dem notwendig geltenden Wert der Wahrheit fällt. Wir müssen noch einen Blick auf das Verhältnis der Substanz zur Zeit werfen, welches im Beweisgang der ersten Analogie eine solche erhebliche Rolle gespielt hat. Vielleicht kann es dann auch gelingen, die erste und zweite Analogie in ein ebenso entsprechendes Verhältnis zu bringen, wie es zwischen Raum und Zeit stattfindet; denn wenn ich für die Kategorie im eigentlichen Sinn nur noch den Gedanken der Notwendigkeit bestehen lasse, die Synthese aber in die Sinnlichkeit, d. h. formale Anschauung verweise, so ist notwendig das Verhältnis zwischen der Anwendung der räumlichen und andererseits der zeitlichen Notwendigkeit auf die empirische Erscheinungswelt überhaupt proportional dem Verhältnis und den inneren Beziehungen von Raum und Zeit zueinander. Die Substanz soll nach KANT dasjenige sein, welches in der empirischen Wirklichkeit das Beharrende darstellt; und zwar soll sie ein Korrelat für die Zeit bedeuten; denn "die Zeit verläuft sich nicht", sie ist "unwandelbar und bleibend". (20) Diese Zusammenstellung der Substanz mit der Zeit und nicht mit dem Raum scheint meine soeben aufgestellte Behauptung, daß wir unter Substanz erkenntniskritisch nur das notwendige räumliche Beisammen zu verstehen haben, völlig umzustoßen. Aber erscheint es nicht sonderbar, daß die Zeit beharrt? Sie soll doch gerade das Prinzipium des ewigen Hinfließens sein, wie kann sie dann selber beharren? Was KANT sich darunter denkt, scheint aus B 183 hervorzugehen. In der Zeit "verläuft sich das Dasein des Wandelbaren", sie selbst verläuft sich daher nicht. Wenn KANT damit ausdrücken will, daß die Grundlage, die Voraussetzung des Fließens nicht selber fließen kann, so wie die Voraussetzung der Erfahrung nicht selbst Erfahrung ist, so hat er unbedingt recht; aber die Grundlage des Fließens ist auch Grundlage des Beharrens; denn die Korrelate des Fließens und Beharrens liegen in derselben Sphäre. Solange also KANT sich bloß auf die negative Behauptung beschränkt, die Zeit fließt selbst nicht, so können wir verstehen, was er damit meint; wenn er aber daraus positiv folgert: also ist die Zeit bleibend und beharrt, so muß ich ihm energisch widersprechen. Wir können dies umso sorgloser tun, als wir eine mächtige Autorität zu unserm Schutz finden: KANT selber. In der allgemeinen Anmerkung zum System der Grundsätze steht wörtlich zu lesen:
Aber mit der Konstatierung dieses Mangels dürfen wir uns nicht begnügen: wir müssen den Grund aufdecken, der KANT notwendig dazu veranlaßt hat, und dieses bringt uns für einen Augenblick wieder in Zusammenhang mit unserem eigentlichen Thema, dem Schematismus, zu dessen Verständnis allein ich es unternommen habe, diesen großen Umweg über die Zergliederung von KANTs Grundbegriffen zurückzulegen. KANT hatte seinen Schematismus zu dem Zweck aufgestellt, die Kategorien anzuwenden; d. h. die Grundsätze zu formulieren. Um in einen Grundsatz eingehen zu können, muß sich die Kategorie in ein Schema verwandeln. Das Schema aber war allein an der Zeit orientiert, weil der sogenannte "innere Sinn" den äußeren Sinn mit umfaßt; das Schema ist die transzendentale Zeitbestimmung, und nun mußte KANT wohl oder übel zwölf Zeitbestimmungen finden. Die Substanz tritt lediglich deshalb in jener unverständlichen Beziehung zur Zeit in den Grundsätzen auf. Im Zusammenhang der Grundsätze durfte KANT gar nicht die Substanz als die empirisch-realistisch naturwissenschaftliche Hypostasierung [Vergegenständlichung - wp] der notwendigen Raumsynthese aufzufassen, eben weil der Raum durch das Zeitschema bereits aus seiner berechtigten Eigenstellung eliminiert worden war. Umso interessanter ist es, zu beobachten, daß KANT an keiner anderen Stelle der Zeit die Eigenschaft des Fließens abspricht, als nur in dieser direkten Verbindung mit dem Schematismus. Wenn wir aber der Zeit das Fließen beigesellen müssen, tritt dann vielleicht zum Raum das Moment des Beharrens?
Um diese These noch weiter zu stützen, wird es von Wichtigkeit, wie ich früher ausgeführt habe, das Verhältnis von Raum und Zeit untereinander mit demjenigen von Kausalität und Substanz zu vergleichen, ob sich vielleicht beide Verhältnisse entsprechen möchten. Nun ist aber leider die gegenseitige Beziehung von Raum und Zeit zueinander bei KANT kaum besprochen, und es finden sich nur sehr wenige Stellen, auf die ich mich stützen könnte. KANT führt nur einen Gedanken da und dort (24) aus, der uns hier behilflich sein kann. Die Zeit nämlich läßt sich, meint er, an der geraden Linie symbolisieren, mit deren eindimensionaler Bestimmung die ihrige zusammenfällt. Wenn wir demnach anstelle des "neben" im Räumlichen das "nach" setzen, so enthüllt uns die Charakteristik der geraden Linie alle Eigenschaften der Zeit. Hier sagt KANT, daß die Teile der räumlichen Linie "zugleich", die der Zeit aber nacheinander sind, welches den einzigen Unterschied zwischen einer Raumreihe und einer Zeitreihe enthält. Die Raumreihe ist also "zugleich", d. h. der Raum hat eine zeitliche Eigenschaft, wenn wir die Stelle B 67 akzeptieren wollen, wo es heißt, daß die Zeit schon das Verhältnis des "Zugleichseins" enthält. Doch hier ist etwas nicht in Ordnung. Einmal soll die Zeit sich gerade in einem Nacheinander vom Raum unterscheiden, dessen Teile allein zugleich sind; dann soll andererseits auch die Zeit schon ein Zugleich enthalten? Das Zugleich ist aber doch offenbar ein Modus der Zeit, daran ist kein Zweifel! Die entstandene Verwirrung läßt sich nur so lösen, daß wir das "zugleich" aus dem Ineinander von Raum und Zeit erklären. Die Zeit ist das Prinzip des ewigen Flusses im Beharrlichen, der Raum ist das Prinzip des ewigen Bestehens im Fließenden. Fließen und Bestehen sind Korrelatbegriffe. Beide erst in ihrer Verbindung gestatten den Begriff des zugleich. Das Verhältnis der empirisch-realistisch aufgefaßten Substanz zur Kausalität als wirkender Kraft ist ein analoges: Die Wechselwirkung setzt eine Verbindung durch den Raum voraus (25). Der Wechselwirkung entspricht das zeitliche Zugleich; das Wirken ist in zeitlicher Abfolge zu denken. Wirkungen aber sind nur zwischen Substanzen möglich, eine Wirkung, die nicht Substanzen miteinander verbindet, schwebt in der Luft. Im Begriff des Wirkens liegt ferner der Gedanke, daß beide Substanzen durch ihn verbunden werden, sich in einer Einheit zusammenfassen, und doch beide in ihrem Bestand erhalten bleiben. So sehen wir auch hier wieder jene Vereinigung vom Fließen und Bestehen, von jenen beiden Prädikaten, welche wir eben dem Raum und der Zeit beigesellt fanden (26). Sollte nach all diesem noch ein Zweifel darüber bestehen, ob die Substanz in Verbindung mit dem Raum oder aber mit der Zeit zu bringen ist, so führe ich als letzten Beweisgrund meiner Behauptung, daß sie zum Raum gehört, folgende Stelle an:
Hatten wir die Kausalität als die objektive Zeitsynthese erkannt, so erweist sich nun also die Substanz als die objektive Raumsynthese. Die Beispiele der Apprehension eines Hauses und eines den Strom herabgleitenden Schiffes mögen auch hier zur Erläuterung dienen und die genaue Analogie zwischen Substanz und Kausalität einerseits und Raumsynthese und Zeitsynthese andererseits zur Anschauung bringen (31). Die Apprehension eines Mannigfaltigen ist der Kausalität entsprechend und objektiv, wenn in ihrer zeitlichen Abfolge eine Notwendigkeit ausgedrückt wird; so beim Schiff. Wohingegen die zeitliche Sukzession in der Apprehension des Hauses beliebig verändert werden kann; ich kann ebensogut von der rechten Ecke ausgehend meine Betrachtungen beginnen wie von der linken, von oben so gut wie von unten. Aber hört darum das Haus etwa auf, ein Objekt zu sein? Nenne ich es darum weniger ein Ding mit seinen Eigenschaften? Gewiß nicht. Doch wenn es ein Gegenstand sein soll, so muß in ihm eine Notwendigkeit, eine Regel ausgedrückt sein. Wo finde ich sie? Nicht in der zeitlichen Abfolge der Vorstellungen, das ist richtig; wohl aber in ihrer räumlichen Anordnung; denn es ist ebenso unmöglich, den rechten Flügel des Hauses mit dem linken zu vertausehen, oder das Dach mit dem Fundament, wie es bei der kausalen Verknüpfung unmöglich ist, die Ursache mit der Wirkung in zeitlicher Hinsicht zu vertauschen. Und was unterscheidet dann z. B. das prismatisch umgekehrte Haus in meiner Apprehension vom Haus selber? Es ist nichts anderes als das Fehlen der Notwendigkeit und Regel in der räumlichen Synthese. Genausogut wie die zeitliche Sukzession nur dann objektiv ist, wenn sie nach einer Regel abläuft, ebenso hat das räumliche Beisammen nur im Gedanken der Notwendigkeit die Gewähr der Gegenständlichkeit. Nach all dem müssen wir innerhalb der kantischen Kategorie zweierlei unterscheiden:
2. die Synthese; sie liegt im alleinigen Medium aller Synthesen, in der Sinnlichkeit, und ist shcon in der "formalen Anschauung" ausgedrückt. Da es zwei Formen der Anschauung gibt, so gibt es auch zwei Formen der Synthese in der Kategorie; und hierdurch sind die Substanz und die Kausalität geleitet. Daß im Grunde genommen diese Auffassung KANT gar nicht so fern steht, als man zunächst glauben möchte, beweisen einige interessante Stellen. KANT will zeigen, daß durch die Kategorie der Kausalität Objektivität in die subjektive Sukzession unserer Vorstellungen kommt. Wenn ich daher, die subjektive mit der objektiven Sukzession vergleichend, das Plus herausstellen kann, welches diese von jener unterscheidet, so muß in diesem Plus die Kategorie enthalten sein:
"Die Begriffe welche dieser reinen Synthesis [d. h. der Einbildungskraft] Einheit geben, und lediglich in der Vorstellung dieser notwendigen synthetischen Einheit bestehen, tun das Dritte zur Erkenntnis eines vorkommenden Gegenstandes, und beruhen auf dem Verstand." (33) "Man sieht bald, daß ... Erscheinung, im Gegenverhältnis mit den Vorstellungen der Apprehension, nur dadurch als das davon unterschiedene Objekt derselben könne vorgestellt werden, wenn sie unter einer Regel steht, welche sie von jeder anderen Apprehension unterscheidet, und eine Art der Verbindung des Mannigfaltigen notwendig macht." (34) KANT nennt das Objektivität begründende Element "Begriff". Es ist interessant, sich den Grund dieser Terminologie klar zu machen: objektiv ist das allgemeingültige und einer Regel entsprechende; nun sind nur Begriffe allgemein und enthalten eine Regel, Anschauungen aber individuell (35). Infolgedessen ist die Hilfe eines Begriffs nötig, um die Objektivität zu erreichen. (36) Weil ferner Begriffe allein in Urteilen ihre Verwendung finden, und KANT die Gegenständlichkeit der synthetischen Urteile untersuchen will, so bringt er die Allgemeinheit des Begriffs mit der Synthese des Vorstellungskomplexes im Urteil in eine, wie gezeigt, widerspruchsvolle Verbindung, auf welche Weise seine oben angeführte unhaltbare Theorie entsteht, daß die Urteilssynthese mit der Funktion der objektiven Einheit im Begriff übereinstimmt. Auch hieraus ersehen wir wieder das feine Gefühl KANTs für das Richtige; denn was ihn zu seinem Fehler bewogen hat, war die heute erwiesene Tatsache, daß das Urteil noch mehr enthält, als den bloßen theoretischen Vorstellungskomplex, daß gerade im Jasagen das Urteilen besteht. Nun sollte die Kategorie die Gegenständlichkeit erzeugen; also durfte sie für KANT nicht mit einer sinnlichen Synthese erschöpft sein. Hätte KANT das Ja vom Vorstellungskomplex unterschieden, so hätte er kein Bedenken zu tragen brauchen, die Kategorie von der Synthese loszutrennen, weil nicht in der Synthese, sondern im Ja Wahrheit und Irrtum ruhen. Wir können damit den Begriff der Kategorie verlassen, und ich stelle als Resultat des zweiten Kapitels nochmals fest, daß wir unter einer Kategorie im strengen Sinne nur den Gedanken der Notwendigkeit zu verstehen haben; es gibt nur eine Kategorie, und ihr gemäß ist das Sein der empirischen Wirklichkeit für den Erkenntnistheoretiker abhängig von der Bejahung eines Wertes. Die Überwindung des kantischen Schematismus Die Nutzanwendung der bisherigen Überlegungen auf den Schematismus ergibt sich leicht: KANT hatte Verstand und Sinnlichkeit getrennt, hatte die Kategorie immanent logischen Funktionen des Urteilens beigesellt, und als er daran gehen wollte, die Grundsätze zu formulieren, konnte er seinem obersten Prinzip zunächst nicht gerecht werden, Anschauungen und Begriffe zu verbinden, damit sie nicht blind und leer bleiben. Das Schema hat ihm geholfen, die Schwierigkeiten zu überwinden. Nach der hier vertretenen Überzeugung ist die Sachlage eine ganz andere: die "formale Anschauung" der Geometrie und Arithmetik schließt schon eine Reihe von Bestandsstücken ein, welche KANT zum Verstand zählt: Synthesis und Einheit der Apperzeption in der Mannigfaltigkeit. Ja, wir haben gesehen, daß die schlechthin anschauliche, undefinierbare Direktion des "Neben" und "Nacht" überhaupt die Synthesis voraussetzt, um zu Ende gedacht werden zu können. Dem entspricht dann genau KANTs Meinung, daß allein Anschauungen das übergreifende Band für jede gültige Synthese abzugeben vermögen. So haben wir einen überaus nahen Zusammenhang erkannt zwischen Sinnlichkeit und Verstand auf dem gemeinsamen Feld der formalen Anschauung; was die eine nicht leisten konnte, das liefert der andere, und beide fordern überhaupt derart einander, daß sie ohne gegenseitige Ergänzung des eigentümlichen Bestehens eigentümlichen Bestehens entbehren müssen. Und wie in die Sinnlichkeit der Verstand eingedrungen war, so schlicht sich in die Kategorie die Anschauung. Was KANT unter einer Kategorie versteht, das setzt sich aus der Raum-, bzw. Zeitsynthese und der Kategorie im engeren Sinn, dem Gedanken der Notwendigkeit als Regel, zusammen: Daher ist dann die Kategorie KANTs keineswegs ein reiner Repräsentant des Verstandes, der ohne innere Beziehung zur Sinnlichkeit steht. Wenn es sich demnach für die Aufstellung der Grundsätze darum handelt, Kategorie und Anschauungsformen miteinander zu verbinden, so brauchen wir auf keinen Fall hierzu die Vermittlung des Zeitschemas in Anspruch zu nehmen. Bei KANT leistet es das verwickelte Geschäft, die raum-zeitliche Erscheinungswelt mit den Kategorien zu verbinden, welche bloßes Verstandeslemente sind und doch mehr als den Gedanken der Notwendigkeit enthalten sollen. Dieses Mehr als das in unserem Sinne Verstandesmäßige scheint mit der Sinnlichkeit unvereinbar: das Schema muß erst die Brücke schlagen. Haben wir dieses "mehr" aber einmal als anschaulich erkannt, so ist keine Brücke und kein Schematismus mehr nötig. Was KANT vom Schema verlangt hat, daß es ein Drittes sein soll, das durch seinen doppelseitigen, d. h. sowohl intellektuellen als auch sinnlichen, Charakter die schroff voneinander geschiedenen Erkenntnisvermögen des Verstandes und der Anschauung zur Vereinigung bringt, das fällt in dem Augenblick alles fort, in dem wir erkannt haben, daß beide Stämme der Erkenntnis in einem Verhältnis gegenseitiger Ergänzung stehen. Allerdings, die völlige Übereinstimmung in einem Stück, die KANT (37) für die Möglichkeit einer Subsumtion verlangt, ist nicht vorhanden und kann der Natur der Sache nach überhaupt nicht vorliegen; denn die Erkenntnismethoden durch Subsumtion zu vereinigen, hat gar keinen Wert. Ergänzen sollen sie sich; was der einen fehlt, soll die andere besitzen; die Übereinstimmung in einem Punkt würde eine ganz nutzlose Verdoppelung bedeuten, welche uns ihre Vereinigung trotzdem nicht begreiflich machen würde; denn die Vereinigung aufgrund einer Subsumtion ist immer analytisch und beruth auf dem Satz der Identität; die Synthese aber zweier heterogener Methoden wird hierdurch niemals verständlich. Die Erkenntnistheorie bedient sich vielmehr zu diesem Zweck keineswegs der Subsumtion, sondern der teleologischen Beziehung, und deren wesentlicher Kern liegt in der Funktion der Ergänzung. Teleologisch konstruiere ich einen Zusammenhang mit dem Ziel, welches ich gewinnen will, und den Mitteln, welche zu ihm führen. Die Verbindung sämtlicher Mittel gewährt erst die sichere Erreichung des Zieles; fehlt mir eines, so werde ich gezwungen, vor dem Ziel nach einer bestimmten Wegstrecke halt zu machen. Jeder Teil des Weges aber ist absolut verschieden vom anderen; er soll es sein, damit er mich näher heranführen kann. Verbunden werden alle Teile einzig durch die gemeinsame Richtung auf das eine Ziel. Dienten sie nicht dem einen gemeinsamen Zweck, Mittel zu sein für das eine Ziel, so würden sie völlig gleichgültig und beziehungslos zueinander daliegen. Genau ebenso sind die einzelnen Methoden zur Erkenntnis nur im telos verbunden, jede gibt uns ein absolut neues und verschiedenes Werkzeug für unsere Arbeit in die Hand. Würde man den gemeinsamen Endzweck zerstören, so würden sie ohne Verbindung auseinanderfallen. Sofern sie aber außerdem noch durch Subsumtion verbunden wären, hätte dies für die teleologische Beziehung keinerlei wesentliches Interesse. KANTs Methode ist durch und durch teleologisch; wenn eine Bedingung aufgezeigt ist, so schreitet sie nur in der Weise fort, daß sie fragt, welche neuen Voraussetzungen werden wieder durch die erste gefordert, zu ihrer Ergänzung? Daß auf diese Weise Sinnlichkeit und Verstand sich ineinanderfügen, habe ich darzustellen versucht; so allein wird ihre Vereinigung begreiflich; das Schema für die Subsumtion hingegen hat sich in jeder Beziehung als unverständlich erwiesen. KANT braucht also das Schema der transzendentalen Zeitbestimmung gar nicht; denn die ihm aufgetragene Leistung ist schon längst vollzogen, wenn man Kategorie und Anschauungen von allen dogmatischen Verhüllungen befreit, die ihnen KANT noch gelassen hat. Der kantische Schematismus wird überflüssig und ist daher aus dem System der Kritik zu entfernen. Dieses Resultat hat die Untersuchung zu einem vorläufigen Abschluß gebracht; doch können wir bei ihm nicht stehen bleiben; denn wenn auch die kantische Kategorie als mit der Anschauungsform zusammengehörig gedacht werden kann, so erhebt sich doch nunmehr die Frage, wie sich denn die Kategorie der Notwendigkeit zur formalen Anschauung verhält. Soviel allerdings steht von vornherein fest, daß uns der Begriff der Subsumtion von gar keinem Nutzen sein kann, und daß wir auch nicht nach einem Dritten suchen dürfen, welches beiden gemeinsam wäre. Es könnte nach den eben gemachten Ausführungen nur die Meinung nahe liegen, daß auch hier der Begriff der teleologischen Ergänzung alle Schwierigkeiten lösen müßte. Doch ist diesmal die Sachlage ein ganz andere. KANT hatte Sinnlichkeit und Verstand als rezeptiv und spontan, als intuitiv und diskursiv, als unmittelbar und mittelbar auf den Inhalt bezogen, unterschieden. Diese Trennung ergab sich uns als falsch, und eine teleologische Ergänzung war ausreichend zur Verbindung. Allerdings ist dabei eine Einschränkung nötig. KANT hält nämlich innerhalb des Begriffs der Kategorie das Moment der Regel und das der Synthesis, wie zumeist, so auch in der Lehre vom Schematismus, nicht auseinander. Er vermischt sie derartig, daß bei ihm die Kategorie als Begründerin der Gegenständlichkeit durch die Synthese angesehen wird. Allerdings ist nu die Synthese die conditio sine qua non [Grundvoraussetzung - wp] der Objektivität. Aber mit ihr sind noch keineswegs die Bedingungen erschöpft, da, wie ich gezeigt habe, dieselbe Synthesis sowohl in der subjektiven Vorstellung vorkommt, die weder wahr noch falsch sein kann, als auch im Urteil. Nun sollte das Schema vermitteln zwischen der Verstandessynthese und der Anschauung. Beide aber erweisen sich als Faktoren der Synthese, nicht nur der Verstand, sondern auch die Sinnlichkeit; je letztere enthält nur eine Spezialisierung der allgemeinen Synthese überhaupt. Warum sie gerade in der Form des "neben" und "nach" auftritt, das läßt sich nicht sagen, noch mit der Synthese überhaupt vermitteln; das können wir nicht begreifen, noch begreifen wollen. (38) So liegen Anschauung und Begriff in derselben Sphäre, und das gemeinsame Ziel verbindet sie ohne weiteres. Beide sind Formen im Gebiet der Synthese, und beide stehen dem Inhalt gleich nah und gleich fern gegenüber. Mit dem Begriff der Regel in seinem Verhältnis zu den übrigen Erkenntnisbedingungen steht es jedoch erheblich anders: Sie liegen sozusagen nicht in derselben Ebene, und daher dürfen wir uns nicht mit der Forderung ihrer gegenseitigen Ergänzung zum Zweck der Objektivität begnügen. Sondern hier ergibt sich nun tatsächlich die Aufgabe, zu erörtern, wie den ndas Zusammen von Regel und formaler Anschauung gedacht werden muß, welchen Einfluß die Regel auf die formale Anschauung ausübt, welche Gestalt sie ihr gibt. Der kantische Schematismus war dadurch überwunden, daß gewissermaßen alles zum Schema wurde. Jetzt handelt es sich darum, zu zeigen, wie die Regel in das Gebiet der Sinnlichkeit herabsteigt. Aber hierzu sehen wir uns nicht mehr nach einem Dritten um, welches sie vermittelt; das Schema als Brücke ist ein Unding. Nein, ich will das Schema in dem genauen Sinn seines Wortes fassen, schema soll uns die sinnliche Gestalt zeigen, welche die Regel, die Notwendigkeit annimmt, sobald sie die formale Anschauung beherrscht; diejenige formale Anschauung soll Schema heißen, welche die Notwendigkeit repräsentiert. Unter den zwölf Kategorien KANTs tritt auch diejenige der Notwendigkeit auf; sie steht an dritter Stelle in der Klasse der Modalität, so daß wir zu unserer Überraschung dasjenige als ein Glied unter zwölfen angeführt finden, dem wir allein das eigentliche Prädikat der Kategorie im Sinne des die Gegenständlichkeit begründenden Begriffs zugestehen wollten. Doch dies ist sofort begreiflich, wenn wir uns bei KANT Antwort holen, was die Modalität der Urteile bedeutet. KANT sagt, daß sie "nur den Wert der Kopula in Beziehung auf das Denken überhaupt angeht." (39) Dieser Ausdruck ist zunächst reichlich unklar, aber wenn in den folgenden Sätzen ausgeführt wird, daß die Möglichkeit, Wirklichkeit und Notwendigkeit des Bejahens oder Verneinens ihre drei Modi zusammensetzen, so finden wir darin eine interessante Vorahnung der hier vertretenen Urteilstheorie. Ihr gemäß hatte ich die Kategorie dem praktischen Bejahen im Urteil angefügt, und in diesem Zusammenhang erklärt sich auch, was unter der "Beziehung auf das Denken überhaupt" verstanden ist. Es ist das "ich denke" der transzendentalen Deduktion, und zwar das objektive "ich denke", die "objektive Einheit des Selbstbewußtseins." (40) Insofern daher die theoretische Synthese im Grunde durch das Ja und Nein auf die Objektivität bezogen wird, ist sie modal bestimmt. Daraus würde aber folgen, daß die drei übrigen Kategorienklassen kein Verhältnis zur Gegenständlichkeit ausdrücken, daß also z. B. die Kausalität allein noch keine Objektivität sichern kann. Da dies aber KANTs Meinung widerstreitet, so möge es nur nebenbei zum Beweis dienen, daß, wie ich sagte, KANTs Grundfehler in seiner mangelhaften Urteilslehre angelegt ist, und ihre Verbesserung notwendig auf KANTs Grundbegriffe umgestaltend wirken muß. (41) Sonach ist es nicht nur verständlich, sondern sogar notwendig, daß die Kategorie im engeren Sinn auch unter der Zahl der kantischen Kategorien als eine besondere derselben auftritt. KANT mußte für alle zwölf Kategorien Schemata finden, also auch für die Kategorie der Notwendigkeit: Und "Das Schema der Notwendigkeit ist das Dasein eines Gegenstandes zu aller Zeit." (42) Können wir dieses Schema so, wie es KANT formuliert, übernehmen? Reicht es auf für unsere Zwecke, oder bedürfen wir noch einer Ergänzung? Was die erste Frage angeht, so will ich das Schema des "zu aller Zeit" oder, wie wir kürzer sagen können, des "immer" dadurch auf seine Rechtmäßigkeit hin prüfen, daß ich es mit der Definition vergleiche, die ich vorher vom Begriff des Schemas gegeben habe: ein Repräsentant der Notwendigkeit in der Sinnlichkeit zu sein. Für KANT kleidet sich der Begriff der Objektivität erzeugenden Notwendigkeit in die Form der Regel. Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit sind in seiner Philosophie derartig eng miteinander verwachsene Merkmale der Vernünftigkeit, daß er an ihnen sogar zum großen Teil seine praktische Philosophie orientiert. Nur was als notwendig, d. h. aber zugleich allgemeingesetzlich oder als unter einer Regel stehend begriffen werden kann, das allein ist vernünftig, objektiv und gegenständlich. Insofern nun alles Empirische in der Zeit liegt, die Zeit aber als kontinuierlich abfließende Reihe im Bewußtsein die Möglichkeit der Apprehension eines empirisch Mannigfaltigen schafft, so kann die Zeit nur als principium individuationis (43), nicht aber als principium generalisationis auftreten, sofern jeder einzelne Zeitpunkt und das ihm erfüllende empirisch Inhaltliche in Betracht kommt. Sobald wir aber etwas finden, das wir in jedem Zeitdifferential als seiend bejahen können, so ist klar, daß wir es bezüglich seiner sinnlichen Erscheinung in der Zeit als unbedingt allgemein anerkennen. Die Zeit als ganze unendliche Reihe ist also der sinnliche Repräsentant des Gedankens der Notwendigkeit, und das "Immer" ist mir Recht im System KANTs das Schema für ihn. KANT wurde es leicht, ein sinnliches Widerspiel für den Gedanken der Notwendigkeit aufzuweisen, eben weil bei ihm nur das Allgemeine notwendig ist, und weil die Sätze der Naturwissenschaft allein als Gesetze auf Objekte, Gegenstände gehen. Aber hieraus würde durch Umkehrung folgen, daß nur diejenigen Urteile wahr, d. h. gültig und wertvoll sein können, deren Bejahung sich auf ein Gesetz richtet, und alle Urteile der Geschichte enthielten dann kein Schema des Wertes, dem sie ihre Geltung verdankten. Doch die Erledigung dieses bloß angedeuteten Problems, desgleichen eine ausführliche Besprechung der Begriffe des Zufälligen, Wirklichen und Möglichen, würde weit über den Rahmen einer immanenten Kantkritik hinausgehen; ich muß sie daher für eine spätere Arbeit aufsparen. Reicht nun das Schema des "immer für die Repräsentation der Notwendigkeit aus, oder bedarf es noch einer Ergänzung? KANT begründet seine Beschränkung des Schematismus auf die Zeit damit, daß die Zeit, als Form des inneren Sinnes, die Form des äußeren Sinnes, den Raum, einschließt; denn der äußere Sinn ist nur eine Provinz im Weltreich der Zeit. Daher genügt es KANT, für die Subsumtion ein Zeitschema aufzustellen, da es sich nur um die Möglichkeit einer Subsumtion der Kategorien und der Anschauung überhaupt handelt. Da ber Raum und Zeit beides Anschauungen sind, so ist zwischen ihnen keine Vermittlung mehr erforderlich, und was mit der Zeit vereinbar ist, läßt sich daher auch ohne weiteres auf den Raum beziehen. Bei KANT erscheint es also überflüssig, auch noch ein Raumschema aufzustellen, weil das Zeitschema restlos die gestellte Aufgabe erfüllt hat. Und doch, wohin dies geführt hat, haben wir im Zusammenhang der Erörterungen über die Substanz gesehen, deren Prädikat der Beharrlichkeit deshalb sich um jeden Preis in der Zeit wiederfinden mußte, weil der Schematismus nur mit Hilfe der Zeit eine Anwendung der Kategorien in den Grundsätzen gestattet. Da in dieser Arbeit aber die Kausalität und die Substanz lediglich als die notwendige Zeit- und die notwendige Raumsynthese dargestellt sind, so werden wir auch nach einem Repräsentanten der Notwendigkeit im Raum suchen müssen, wenn die Substanz gegenüber der Kausalität ihre berechtigte Eigenstellung eingeräumt werden soll. Allerdings es bleibt dabei, daß die Zeit nach wie vor den Raum umschließt; aber darum gilt nichtsdestoweniger für KANT der Grundsatz, daß nur äußere Erscheinungen Gegenstände bergen, daß zur vollkommenen Realisation der Objektivität in der mathematischen Naturwissenschaft die Darstellungsmöglichkeit im Raum eine unerläßliche Bedingung ist, demgemäß die empirische Psychologie keine naturwissenschaftliche Wirklichkeit aufzuweisen hat (44). Außerdem muß die Substanz schon deshalb von der Kausalität unabhängig bleiben, weil ohne Substanzen, zwischen die Kausalität verbindet, die letztere völlig in der Luft schweben würde, denn die Zeit "gibt nicht den bestimmbaren Gegenstand zu erkennen". (45) Wie in der Zeit, so muß die Notwendigkeit daher auch im Raum selbst repräsentierbar sein, um die Substanz der Kausalität gegenüber selbständig zu erhalten. Dem unbeschadet werden natürlich zwischen der notwendigen Zeit und dem notwendigen Raum dieselben engen Wechselbeziehungen bestehen bleiben, wie wir sie überhaupt zwischen Raum und Zeit gefunden haben. Was für die Zeit das "Immer", bedeutet für den Raum das "Überall". Auch hier wird die durch das Raumdifferential gesetzte Individualität durch ein Gegebensein im Raum als Totalität überwunden. Was in allen Räumen vorkommt, ist so wenig individuell wie das zu allen Zeiten vorhandene, vielmehr ist ihm das Prädikat der absoluten Allgemeinheit zuzuerteilen. Ansich würde allerdings bei zu einem gewissen Grad schon das Existieren in manchem Raum und das zuweilen der Forderung nach Allgemeinheit genüge leisten. Aber eine Notwendigkeit würde darin doch noch nicht in die Erscheinung treten; denn was nicht ausnahmslos in jeder Zeit und in jedem Raum auftritt, das scheint uns immer dem Zufall unterworfen, endlich und beschränkt. Die Naturwissenschaft handelt von den schlechthin allgemeinen Gesetzen. Sie sollen nicht in und unter dieser besonderen Zeit und diesem besonderen Raum stehen, sondern über und außerhalb von Zeit und Raum. Dies aber ist nur dadurch möglich, daß sie als überall und immer bestehend aufgefaßt werden; denn dann verlieren Zeit und Raum alle Kraft über sie, dann sind sie überhaupt nicht mehr zeitlich und räumlich, sondern ewig und unendlich, alle Begrenzung ist überwunden und das Absolute erreicht. Und nur das Absolute, Transzendente kann uns als notwendig einleuchten. Die Sphäre der sinnlichen Gegebenheiten erscheint uns als zufällig; in ihr wollten wir einen Repräsentanten der Notwendigkeit finden, eine Aufgabe, die auf den ersten Blick als unlöslich erscheint, da sie einander ausschließende Oppositionen vereinigen soll. Doch die in der Zeit und im Raum angelegte Antinomie gibt uns den Schlüssel zu ihrer Lösung. Raum und Zeit, als Totalität gedacht, überwinden durch sich selber den Charakter der Anschaulichkeit, der Intuition; die Gegebenheit einzelner Räume und Zeiten verwandelt sich für deren Totalität zu einer unlösbaren Aufgabe, die wir nur noch als eine Aufgabe denken, nicht mehr als eine Gegebenheit anschauen können. So begegnet sich in der Totalität der Zeit- und Raumreihe Anschauen und Denken, das "überall" und "immer" ist in Wahrheit ein echtes Schema, das einerseits "intellektuell", andererseits "sinnlich" ist. ![]()
1) B 93 2) B 94 3) B 350f 4) § 19 5) B 141/142 6) B 14 7) B 142 8) B 181 9) vgl. Rickert, Gegenstand der Erkenntnis, zweite Auflage, 1904, Seite 105 und 130. 10) B 94 11) § 19 12) B 94 13) Der Verfasser wollte hier noch begründen, warum er die Kategorie der Wechselwirkung zu besprechen, gleichfalls für unnötig hält (Anm. H R) 14) B 224 15) B 194 16) A 189 17) B 232 18) B 234 19) B 234 20) B 183; vgl. B 225. 21) B 291; vgl. 292 22) A 381 23) B 291; vgl. auch B 270 und A 381. A 381 sogar noch klarer: "so hat doch die Erscheinung vor dem äußeren Sinn etwas Stehendes oder Bleibendes, welches ein, den wandelbaren Bestimmungen zugrunde liegendes Substratum und folglich einen synthetischen Begriff, nämlich den vom Raum und einer Erscheinung in demselben, an die Hand gibt". 24) B 50, B 155/156, B 292 25) B 292/293 26) vgl. B 249f über: Kausalität, Handlung, Kraft, Substanz. 27) A 370, vgl. auch B 18: "Denn im Begriff der Materie denke ich ... ihre Gegenwart im Raum durch die Erfüllung desselben", und A 385: "Materie bedeutet ... nur die Ungleichartigkeit der Erscheinungen von Gegenständen ..., deren Vorstellungen wir äußere nennen ..." 28) B 224 29) A 370 30) B 242 31) B 235 und B 237f. 32) B 242/243 33) B 104 34) B 236 35) A 106 36) A 112 37) B 176 und 178 38) vgl. Prolegomena, Seite 100 (Reclam) 39) B 100 40) B 139 41) Hiernach könnte man übrigens die vorliegende Arbeit von einem anderen Ende aus aufbauen und mit dem Titel belegen: Kants Grundbegriffe der Erkenntnis im Lichte der modernen Urteilslehre. 42) B 184 43) vgl. die Inaugural-Dissertation, § 10: Alle unsere Anschauung ist ... an ein Prinzip der Form gebunden, unter der allein etwas unmittelbar oder als Einzelnes vom Geist geschaut ... werden kann; vgl. hierzu Schopenhauer, Welt als Wille und Vorstellung, Bd. 1, § 63 und 25. 44) A 381f 45) A 381 |