cr-2ra-1F. GoldnerE. MeyersonWindelbandvon Struve    
 
JOHANN IGNAZ HOPPE
Erklärung des Begriffs
der Notwendigkeit


"Der Schmerz ist ohne jegliche Objektivität gegeben und weicht keiner Vorstellungsweise; kuriert aber kann er werden, wenn sein objektiver Ort, seine objektiven Ursachen bekannt sind. Ein objektives Ding könnten wir uns denken, wie wir wollten, wären wir nicht an die tatsächlichen Sinnesempfindungen gebunden. Der Verfasser meint tatsächlich gegeben, wenn er sagt, objektiv gegeben; denn der objektive Körper ist doch gewiß nicht gegeben, sondern als Körper deuten wir erst, was wir sehen und fühlen. Diese psychologische Bemerkung kann doch wohl heutzutage niemand mehr fremd sein."

"Es stößt sich jemand im Finstern an einen Baum. Was ihn hindert, ist nicht der Baum, sondern ein Druck, den er empfindet; sobald er diesen richtig als einem so und so beschaffenen Baum zugehörig deutet, geht er ungehindert daran vorbei. So ist die ganze objektive Welt nur das Medium unseres freien Handelns, jede Substanz dient demselben in irgendeiner Weise, und die Naturgesetze sind die Wegweiser zu ihrer Benutzung."

"Es gibt nur einen einzigen eigentlichen Sinn der Notwendigkeit: A ist notwendig, heißt, wenn A nicht ist, ist auch B nicht. Wer das  B nicht auffaßt, versteht auch die Notwendigkeit von A nicht. Auf der Gedankenverbindung zwischen und B beruth der Begriff; er hat also nur für Menschen oder ähnlich begabte Wesen Geltung."


Anlass zu dem Gegenwärtigen ist der Aufsatz des Herrn HEINRICH von STRUVE: "Psychologisch-metaphysische Analyse des Begriffs der Notwendigkeit" (in diesem Heft) - sofern derselbe im Sinn der Revision der Grundlagen der Philosophie geschrieben ist und seine Aufgabe in der einzig erfolgreichen Weise, durch einen Nachweis des Gedankeninhalts der Grundbegriffe, in Angriff nimmt. Um in der Kürze meine Stellung zu ihm zu bezeichnen, so bin ich mit der psychologischen Begriffsanalyse, so weit sie eben stattgefunden hat, in der Ausführung und dem Ergebnis ganz einverstanden und akzeptiere die Scheidungen, welche der Verfasser zu ziehen für notwendig befunden hat, sollten auch letztere sich im weiteren Fortschritt wieder aufheben. Soviel dann neben der Analyse auch traditionelle Meinungen auftreten, die der Verfasser adoptieren zu müssen glaubt, halte ich denselben nichts weiter vor, als daß die Analyse hier noch versäumt ist. So gewiß der Verfasser ohne Zweifel in den psychologisch untersuchten Punkten war, daß die Resultate unbestreitbar sind, für ebenso überzeugt erkläre ich mich, daß auch nicht die mindeste Differenz der Ansichten in Bezug auf alles andere übrig geblieben wäre, wenn er den traditionellen Meinungen gleicherweise hätte zu Leibe gehen wollen. Es ist in diesem Aufsatz leicht die Bemerkung zu machen, daß jede Aufstellung, welche die Analyse vermissen läßt, bei einer sogenannten Schwierigkeit anlangt - so nennt es im Motto KANT; eigentlich gesprochen müßte man sagen - die Sache von Anfang bis Ende unerklärt stehen läßt. Ich kann es nur als einen Vorzug der in Rede stehenden Schrift bezeichnen, daß sie mit dem Unerklärten wirklich abbricht, und nicht mit Vorliebe auf demselben weiter zu bauen sucht, wie es gewöhnlich geschieht.

Ich werde nun zunächst die Stellen durchgehen, auf welche sich das Gesagte bezieht. Seite 1 heißt es: "Seit  Kant  ist zwar zur Genüge nachgewiesen worden, daß aller Erfahrung apriorische Vernunftelemente vorausgehen." In der Tat ist diese Behauptung seit KANT zur Genüge wiederholt worden, aber von einem Nachweis wissen die Kantianer nichts. Im Gegenteil haben seit HUME die sogenannten apriorischen Elemente die Stellung von Resten eingenommen, welche bestimmte Autoren nicht empirisch zu klären vermochten, die aber teils einzeln, teils im Ganzen von späteren Autoren als empirischen Ursprungs nachgewiesen und empirisch erklärt worden sind, ohne daß irgendein Verteidiger des Apriori einen Einwand erhoben hätte, ja ohne daß auch nur ein Argument für das Apriori zutage gekommen wäre, um dessen Widerlegung es sich hätte handeln können. RIEMANN hat bewiesen, daß der Raum ein empirischer Begriff ist; man reduzierte darauf den Umfang des vermeintlich Apriorischen auf die nichträumlichen mathematischen Begriffe. Ich habe wiederholt den empirischen Urspung aller Begriffe und Vorstellungen, bei denen er nicht im Bewußtsein zu liegen schien, insbesondere der Begriffe des Seins und der Notwendigkeit gezeigt ("Zulänglichkeit des Empirismus in der Philosophie", 1852 und "Über die Bedeutung der psychologischen Begriffsanalyse", Philosophische Monatshefte, Bd. 4, 1869/70, Seite 85f und 169f) und bis jetzt keine Entgegnung erfahren. Sehen wir zu, womit der Verfasser selbst die Behauptung zu belegen versucht. Er sagt: "Der Naturforscher ist vor aller Erfahrung überzeugt, daß in der Natur alles nach unveränderlihen Gesetzen vonstatten geht." Vor aller Erfahrung ist doch wohl niemand Naturforscher; das erste Forschen stützt sich immer auf eine unabsehbare Reihe traditioneller und selbstgemachter Erfahrungen. Die Vernunftgründe aber weiß der Verfasser gewiß so weni wie die Naturforscher zu nennen. Er hätte kein schlagenderes Beispiel für das Gegenteil seiner Behauptung anführen können; denn der Forscher, so sehr er auch aufgrund aller vorausgehenden Erfahrung von der allgemeinen Gesetzmäßigkeit überzeugt ist, operiert nie auf dem Boden einer vorausgehenden Überzeugung, sondern bestimmter hypothetischer Gesetze, deren Möglichkeit in der Regel schon eine Frucht großartiger Erfindung ist. Die Gewißheit ist nie ein Glied in der Reihe der Forschungen; zum Suchen ist die leiseste Hoffnung ausreichend, und hier kommt die Alternative hinzu: Stehen bleiben oder dem Ungewissen vertrauen. Das Beispiel der Naturforschung könnte wohl den Philosophen eine Lehre sein, wie vom ungewissen Anfang aus auf stets ungewissem Weg, nur unter treuer Beachtung der Tatsachen, zweifellose Resultate errungen werden können, während die vorausgehende Überzeugung noch nie ein unbestrittenes Resultat geliefert hat. Seitdem sie aber angefangen haben, die empirischen Wissenschaften zu achten, versuchen sie immer wieder diesen ihre eigenen Grundsätze unterzuschieben.

Soviel über die mitgeschleppte traditionelle Meinung; achten wir nun auf den Mangel der Analyse. Der Verfasser fragt: "Wie würde der Naturforscher imstande sein, den Begriff der Unveränderlichkeit der Naturgesetze aus der Erfahrung zu schöpfen?" Wie oft wir infolge von Lebenserfahrungen ideelle Begriffe gewinnen, die dem Kind fremd sind, ist wohl jedermann bekannt. Lag es also nicht auf der Hand, wie der Naturforscher dies vermag, so war keine abweisende, sondern eine forschende Frage am Ort: Ist er, und wie ist er es imstande? Diese Frage, allgemein gefaßt, habe ich wiederholt beantwortet, zuerst in der zitierten Schrift Seite 25, nehme jedoch gern die Gelegenheit war, das gleiche an die Äußerungen STRUVEs anzuschließen. Er brauchte nur die Ableitungen aus der Bedürftigkeit des Menschen, die er später anstellt, auch hier anzuwenden. Gleichwie das Mißbehagen des Hungers mit der Erfahrung seiner Linderung, dann die unvollkommene Erfüllung des Bedürfnisses in ihrer Differenz mit dem Begehren verglichen zum bewußten Begriff der Speise, wie sie sein soll, führt, so geschieht es auch bei der Naturerkenntnis. Die Unvollkommenheit des Erfahrenen ist wesentlich bei der Begriffsbildung, wie wir auch am geistigen Zurückbleiben der Nationen sehen, denen die Natur alles von selbst bietet. Die Erfahrung bietet teilweise eine Wiederkehr der Erscheinungen, approximative [annähernde - wp] Gleichmäßigkeit, approximative gerade Linien, approximative Kreisbahnen, hinreichend die Aufmerksamkeit zu wecken und allerhand intellektuelle Verwendungen an die Hand zu geben. Sind letztere dann Zweck geworden, so lehrt die Differenz der vorgefundenen Erscheinung mit der Forderung des Zwecks die ideelle Korrektur, und so gelangen wir zu ideellen Naturgesetzen, die nie direkt erfahren werden, doch einzig und allein durch Erfahrung, ja wir würden sie vielleicht gar nicht im Geiste ausgebildet haben, wenn die Erfahrung sie sogleich ausgeprägt repräsentiert hätte; erst die gehabte Mühe bringt sie zu Bewußtsein.

Der Verfasser sagt, die Quelle der sogenannten apriorischen Begriffe sei noch wenig erforscht. Es ist gewiß sehr anerkennenswert, daß er eine solche Forschung als restierende [noch nicht beglichene - wp] Schuld in Anregung bringt; dennoch bleibt es zweifelhaft, ob er sich dabei der Konsequenz bewußt ist, daß das Resultat das  a priori  selbst annullieren muß. Diejenigen Untersuchungen zumindest, welche die Quelle jener Begriffe in der Erfahrung aufweisen, hat er durchweg ignoriert. Er stellt zwei Extreme gegenüber, KANTs Apriorismus und den modernen Empirismus und hofft, daß das Resultat beide Extreme meiden würde. Warum fehlt hier gerade die psychologische Analyse des Differenzpunktes? In Frage steht das Verhalten der apriorischen Begriffe zur Objektivität. Was bei letzterer gedacht wird, bleibt völlig im Dunkeln, für ihre exakte Geltung soll die invertierte Meinung bürgen. Daß  objektiv  die Idee heißt, die zu allen Zeiten und für alle Menschen eine von allen Tatsachen bestätigte Geltung hat, ist die mit einer Äußerung von KANT übereinstimmende Erklärung, die man nur festzuhalten braucht, um die ganze in Rede stehende Differenz in nichts aufzulösen. Denn in diesem Sinne sind alle allgemeinen Urbegriffe, um die es sich hier handelt, unbestritten objektiv, zugleich aber Produkte des Menschengeistes, als solche keine willkürlichen Einbildungen, weil sie mit unzähligen Erfahrungen stimmen müssen, und nicht wertlos; denn der Gewinn, den ihre Erzeugung bringt, ist faktisch von Millionen Menschen durch Jahrtausende eingeerntet, während das erträumte Jenseits der Erfahrung nichts zum Wert und nichts zur Erklärung beiträgt.

Das Vorstehende bezog sich auf die Einleitung der zitierten Schrift; kommen wir nun zu deren eigentlichem Thema. Der Verfasser unterscheidet eine rationale, empirische und metaphysische Notwendigkeit. Rational notwendig ist, was Bedingung eines Zwecks ist; es bleibt für diesen Zweck notwendig, auch wenn es nicht wirklich ist. Hierin liegt keine Schwierigkeit; auch verweilt die Schrift nicht dabei. Warum aber die Sache sofort klar ist, läßt sich leicht bezeichnen: die Relativität des Begriffs ist hier sogleich in den Vordergrund gestellt; wäre diese überall zu Bewußtsein gelangt, würde man stets fragen: Wem und wozu notwendig? - so würden die beiden anderen Fälle sofort ebenso durchsichtig sein. Dies geschieht jedoch nicht, ja es findet sich nicht einmal ausgesprochen, daß die empirische und metaphysische Notwendigkeit das Merkmal der rationalen nicht hat, und welches Merkmal dann mit jenem den Gegensatz bildet. Vielmehr beginnt die Erklärung der empirischen Notwendigkeit ganz unabhängig davon: sie sei die Notwendigkeit im Sinne der Naturerkenntnis, nach welcher von Notwendigkeit nur unter der Voraussetzung der Unveränderlichkeit der Naturgesetze gesprochen werden kann. Hier stellen sich nun sogleich drei Dinge dar, denen man füglich die Notwendigkeit zuschreiben kann, und auf alle paßt zumindest das erste Merkmal der rationalen. Die allgemeine Voraussetzung ist notwendig für den erkennenden Menschen zum genannten Zweck, das besondere Naturgesetze ist notwendig für denselben zur Erkenntnis der Erscheinungen - oder wem und wozu sonst? - drittens (was nicht erwähnt ist) die beobachtete Tatsache; daß sie nämlich so und nicht anders ausfällt, ist notwendig für ebendenselben, damit sein Gesetz Bestand hat. Alle drei Dinge sind also notwendig für den Menschen zum Endzweck der Erkenntnis; nur das letzte bedingt die Notwendigkeit durch die Wirklichkeit, eine Bedingung der hierdurch vermittelt auch die beiden andern unterliegen. Hätte der Verfasser diese genannt, so würde die begriffliche Scheidung der rationalen und empirischen Notwendigkeit motiviert sein, aber kein koordiniertes, sondern ein subordiniertes Verhältnis ergeben; und nicht das Prädikat, sondern bloß das Subjekt ist verschieden. Hiernach ist die empirische Notwendigkeit ganz einfach eine rationale Notwendigkeit des Wirklichen, und alles ist erledigt. Vielleicht kommt dieser Schluß zu überraschend, um nicht eines Rückblicks zu bedürfen, ob nicht eine Hauptfrage dabei übergangen wurde. Mit der Notwendigkeit der allgemeinen Voraussetzung hat augenscheinlich der Verfasser gar kein Beispiel seiner Doktrin geben, sondern den Begriff dadurch begrenzen wollen. Sie ist instruktiv ohne seine Absicht und führt auf die leichtfaßlichste Weise zur evidenten Lösung der wirklich beabsichtigten Frage, betreffend das besondere Naturgesetz. Die allgemeine Gesetzmäßigkeit kann offenbar nur im gleichen Sinn notwendig sein wie die besondere: der Teil partizipiert am Attribut des Ganzen. Letzteres aber war ausgesprochenermaßen eine rationale, durch den genannten Zweck bedingte Notwendigkeit; es bedurfte daher nur des Hinblicks auf seine eigene vorausgeschickte Aufstellung, damit der Verfasser die Notwendigkeit des Naturgesetzes als einer rationalen, durch den entsprechenden Partialzweck bedingten wiedererkannte, was ihm jedoch entgangen zu sein scheint. - Allein mit dieser formellen Behandlung will ich die Frage nicht abgetan, sondern nur die Gedankenverbindung eingeleitet haben. Warum ist nun das besondere Naturgesetz, z. B. das der Gravitation, notwendig? Der Zweck seiner Aufstellung liegt zutage: er kann nur der sein, welcher in großartigster Weise durch eine einheitliche Auffassung der Erscheinungen als faktisch erfüllt vorliegt. Es kann also nur die Frage sein, ob der gleiche Zweck anders erreichbar war? Im Allgemeinen wissen wir das nicht. Da aber der einzelne Mensch ihn nicht anders erreicht, so ist gegenwärtig das bestimmte Gesetz notwendig als einziger Weg zum Ziel. Im gleichen Fall sind die übrigen; jedes hat sich nach leidlicher Ausbildung als einziger Weg dargetan. Daß es ein einziger Weg ist, dafür bürgt kein Vernunftgrund; aber es ist auch keine willkürliche Annahme, sondern eine nie widerlegte, hinreichend bestätigte Erfahrung, daß keine Erscheinung auf zwei Arten erklärt werden kann, hinreichend nicht zum Wissen, sondern zum vertrauensvollen Weiterforschen. Das Vorauswissen der Notwendigkeit ist nicht notwendig; daß man aber Tatsachen anerkennt, vor allem diejenigen Tatsachen beachtet, welche einer vorgebildeten, vielleicht lange mit Vorliebe gehegten Ansicht widersprechen, hier also namentlich die Tatsache einer auf nicht idealem Weg gewonnenen, idealen und gesicherten Erkenntnis, ist notwendig, um sich der wahren Bedingungen der Erkenntnis bewußt zu werden. - Vergegenwärtigt man sich, daß das ideale Gesetz als solches nirgends gegeben, sondern vom Menschen erdacht ist, daß er es keinem Ähnlichen nachgebildet hat, und es doch, wie auch immer er es anfangen mochte, nicht nach seinem Willen gestalten, sondern immer nur auf eine Weise fertig bringen konnte, so wird man das wohl nicht bestreiten, daß jedenfalls  der Mensch  durch seinen allgemeinen Willen zu erkennen sich in einen Zustand der Notwendigkeit versetzt findet, daß also, sofern die Notwendigkeit der Naturgesetze sonst keine nachweisbare Bedeutung hat, hierin ein deutlicher Sinn ihrer Notwendigkeit vorliegt.

Nun scheint es aber, nach vulgärer Anschauungsweise, als ginge diese Sinnerklärung an der Hauptsache vorbei; denn nicht an einen Zwang, dem der Mensch, sondern dem sein Objekt, die Erscheinung, durch das Gesetz unterworfen ist, pflegt man zu denken. Dies führt uns auf den dritten Punkt, die Notwendigkeit der Tatsache. Fragen wir also auch hier: Wem und wozu ist die gesetzmäßig eintretende Tatsache, z. B. das Fallen des schwebenden Steines notwendig? wofür ist sie Bedingung? Was wäre, wenn der Stein schweben bliebe? Würde er, würden die umgebenden Körper sich übler befinden? Würde er wegen Mißachtung der Naturgesetze verklagt oder von einer Sehnsucht nach der Erde gequält werden? Nichts von alledem; nur den Menschen würden die Folgen berühren; er würde sein Naturgesetz korrigieren, im Extremfall auf alles Erkennen verzichten. Allgemein, wenn die Erscheinung dem Naturgesetz widerspräche, so wäre die einzige Folge die Suspension [Aufhebung - wp] des menschlichen Wissens. Wenn dem gegenüber also jemand noch der Meinungist, die Notwendigkeit sei einem Andern als dem Menschen auferlegt, so mag er auch sagen, welches Andere seiner Meinung oder der Möglichkeit nach darunter leidet, wenn das Gesetz unerfüllt bleibt, sonst aber zugestehen, daß die Frage über das Müssen des Menschen aber zugestehen, daß die Frage über das Müssen des Menschen hinaus bedeutungslos ist. Eigentümlich verhält sich STRUVE hierzu. Er ist nicht derart von der gemeinen Anschauung gefesselt, daß er nicht auch einen zweiten Fall daneben als möglich gelten ließe. Vielleicht  muß  das Ding gar nicht, sondern  will  es das Gesetz erfüllen, ein Gedanke, den er sehr eingehend ausmalt. In der Tat ist hiermit ein wichtiger Schritt gegen das Vorurteil geschehen: er hat zum Bewußtsein gezogen, daß bei der Substitution die ganze naturwissenschafliche Doktrion dieselbe bleibt, was noch gar nicht allen einzuleuchten scheint. Aber dann bleibt sie doch auch dieselbe, wenn wir das Müssen und das Wollen ganz weglassen, und einfach sagen, was wir wissen: die Dinge befolgen tatsächlich die Naturgesetze. Oder meint der Verfasser wirklich, das Wollen erklärt die Befolgung? Was ist damit gewonnen, wenn wir den gleichen Gedankeninhalt noch einmal als Willen daneben setzen und damit noch manches Unerklärte hinzufügen, was die Sache gar nichts angeht? Gehen wir einmal die Punkte durch, die zu erklären sind. In der gemeinen Anschauung hat sich die Vorstellung festgesetzt, als ob die Dinge teils müßten, teils wollten: der schwebende Stein muß fallen, die gespannte Saite will sich zusammenziehen, der Dampf will sich ausdehnen, der Dampfkessel muß springen. Daß diese Vorstellungsweise mit dem physikalischen Sachverständnis nichts zu tun hat, darauf brauche ich nicht zurückzukommen; darin kommt namentlich der Verfasser entgegen mit der Bemerkung, daß wir an sie nicht gebunden sind. Doch wie geht es zu, daß sie sich so konstant behauptet, daß sie vor der physikalischen Forschung nicht zurückweicht, sondern dieselbe begleitet? Wie das Müssen vom Menschen auf das Ding übergeht, erklärt sich sehr leicht grammatisch. Müssen ist dabei im gleichen Fall mit Können, mit dem Wollen steht es etwas anders. Der Satz: "Der Mensch muß das Ding machen" - läßt sich passivisch wenden in "Das Ding muß gemacht werden". Statt des Passivs wird nun ein Aktiv gesetzt und gesagt: "Das Ding muß zustande kommen". Dann ist das Ding das Müssende, und vom Menschen ist nicht mehr die Rede. Ebenso geht der ursprüngliche Gedanke: "Der Mensch muß den schwebenden Stein als fallend denken" durch eine passivische Wendung über in "Der Stein muß als fallend gedacht werden", woraus mit der Weglassung des Wortes "gedacht" wieder aktivisch: "Der Stein muß fallen". Zur Erklärung dieser Weglassung haben wir zu beachten, daß das objektive Denken die Elimination des subjektiven Aktes verlangt. Soll der Inhalt des Gedankens für alle Menschen und alle Zeiten gelten, so muß er vom Akt des Denkens gelöst auftreten, und dies geschieht hier ganz einfach durch den Wegfall des Wortes. Es bleibt weg bei allen vulgären und wissenschaftlichen objektiven Urteilen, muß aber wiederhergestellt werden, sobald wir das Urteil analysieren, über seinen Sinn Rechenschaft geben wollen. Das Wort "müssen" hingegen, obwohl es nur auf den einmaligen subjektiven Akt Bezug hat, wird beibehalten zur Unterscheidung des Urteils aus dem Gesetz und aus der Wahrnehmung, und kann dann formell nur dem Stein zugeschrieben werden. So ist es wohl hinreichend erklärt, daß die Vorstellung von einem dem Ding auferlegten Zwang im gemeinen Denken feste Wurzel gefaßt hat, und daß sie bei der physikalischen Forschung ungeändert nebenhergeht, eben sofern sie hier gleichgültig ist. Wie aber ist es zu erklären, daß die Philosophen, für die sie nicht gleichgültig war, durch eine solche tropische Redeweise dermaßen gefangen sein konnten, daß sie sich über die Naturnotwendigkeit Jahrhunderte lang die Köpfe zerbrachen, und erst jetzt einer wagt die Vorstellung mit einer anderen zu vertauschen, immer aber noch in der Meinung, es handle sich um eine Frage über die Dinge selbst, also ohne jeden Argwohn eines täuschenden Tropus? Dies ist doch wohl schwerlich durch einen normalen Entwicklungsgang, vielmehr nur durch eine Verirrung im größten Maßstab erklärlich.

Der Verfasser kommt nun in aller Kürze zum Begriff der metaphysischen Notwendigkeit, die darin besteht, daß das Sein ansich sich nicht anders äußern kann als es sich äußert. Daß eine solche in unserer gesamten Erfahrung nicht enthalten ist, hat er bereits dargelegt und sagt: JOHN STUART MILL habe Recht, wenn er diesen Begriff von der Erfahrung aus bekämpft, aber nicht das Recht, daß er ihm nicht auf das Gebiet der Metaphysik folgt, um ihn hier kritisch zu prüfen. Daß MILL dies nicht tut, konnte doch STRUVE nicht befremden, denn er tut es ja selbst nicht. Er verweist auf die historische Ausbildung des Begriffs. Hat nun MILL in der ganzen betreffenden Literatur kein Objekt einer Prüfung gefunden, so ist es ja STRUVE ebenso gegangen. Letzterer war durch seine überschriebene Ankündigung zu jener Prüfung verbunden, es war sein Hauptthema und doch schweigt er. Da kann doch kein Leser anders denken, als daß dem Verfasser ebensowenig ein haltbarer Gedanke in jener großen Menge von Schriften bewußt war. Er führt zwei Aussprüche SPINOZAs an, unterläßt aber jegliche Erklärung.

Ziehen wir hieraus die Folgerungen. Hat MILL nicht bewiesen, daß es keine metaphysische Notwendigkeit gibt, so hat STRUVE den vollen Beitrag zum Beweis, der ihm zukam, durch sein Schweigen geliefert; es brauchen nur Alle, die gleich ihm an die Existenz des Begriffs glauben, gleichfalls ihren Befund kund zu geben, also entweder die Nichtigkeit, wie sie immer wollen, zu konstatieren oder den klaren Gedankeninhalt ans Licht stellen, damit der Beweis vollständig ist. Vor dieser Entscheidung schützt kein Einwand der Schwierigkeit und des unvollendeten Standpunkts der Untersuchung. Es handelt sich noch nicht darum, das Problem zu lösen, die Frage zu beantworten, sondern erst das Problem zu stellen, die Frage zu erheben. Kann man das nicht, so denkt auch noch niemand eine metaphysische Notwendigkeit, in so Vieler Munde sie auch sein mag. Wäre es schwierig gewesen, so hätte der Verfasser doch umso reichlicher sagen müssen, was ihn daran hindert. Er hat aber so wenig dargeboten, daß man nicht weiß, ob er wirklich die Frage, die er meint, damit hat ausdrücken wollen. Läßt man sich auf eine Deutung ein und fragt, was es heißt, das Sein ansich muß, so ist man genötigt, an physische Erfahrungen anzuknüpfen, und kommt unausweichlich auf den empirischen, und von da auf den rationen Begriff zurück. Was Müssen heißt, kennen wir nur am Menschen; was es heißt, ein Ding muß, wird durch einen Tropus verständlich. Soll dieser Sinn ausgeschlossen sein, so fehlt so lange jeder Sinn, bis jemand einen hineinlegt; da der Verfasser dies nicht tut, so ist kein Betrachtungsobjekt da. Ebensowenig bietet der Ausspruch SPINOZAs: "In der Natur gibt es nichts Zufälliges, sondern Alles ist durch Notwendigkeit der göttlichen Natur determiniert, in einer gewissen Weise zu sein und zu wirken" - eine Frage dar, welche über die Erfahrung hinausgeht: die Physik sagt dasselbe und erklärt es. Fragte Jemand, wie kommt es, daß es so ist, so würde die Antwort sein: Es kommt überhaupt nicht, sonderin ist immer so gewesen. Will der Verfasser eine theologische Frage daran knüpfen, so mag er diese erst kundgeben.

In der vorliegenden Schrift folgt nun ein zweiter Abschnitt, welcher die psychologische Analyse der drei Notwendigkeiten enthalten soll. In der Tat finden wir aber im ersten wie im zweiten nur teilweise eine Analyse, im zweiten mehr Resultate. Hier tritt gleich von Anfang an, infolge der erwähnten Nicht-Analyse des Begriffs "objektiv" die Verwechslung desselben mit dem Begriff "tatsächlich" auf. Es ist nicht richtig, daß die Objektivität den subjektiven Willen beschränkt. Was jedem Willen Trotz bietet und bei aller Auffassung dasselbe bleibt, ist die Tatsache. Gerade indem wir sie unter objektive Gesichtspunkte fassen, gewinnen wir die Objektivität. Der Schmerz ist ohne jegliche Objektivität gegeben und weicht keiner Vorstellungsweise; kuriert aber kann er werden, wenn sein objektiver Ort, seine objektiven Ursachen bekannt sind. Ein objektives Ding könnten wir uns denken, wie wir wollten, wären wir nicht an die tatsächlichen Sinnesempfindungen gebunden. Der Verfasser meint  tatsächlich gegeben wenn er sagt,  objektiv gegeben;  denn der objektive Körper ist doch gewiß nicht gegeben, sondern als Körper deuten wir erst, was wir sehen und fühlen. Diese psychologische Bemerkung kann doch wohl heutzutage niemand mehr fremd sein. Daß die Begriffsverwechslung sich nicht bloß auf eine nominelle Differenz reduziert, sieht man an dem gleich nachher folgenden Ausdruck "objektive Bedingungen" in einem ganz richtigen Sinn. Der Verfasser hat also an den Unterschied des Objektiven und Tatsächlichen gar nicht gedacht. - Es ist nun ganz richtig gesagt, die Erfüllung unserer Lebensbedürfnisse, unseres Strebens, die Realisierung des gedachten Wechsels der Unlust und Lust, überhaupt doch wohl der Erfolg allen Handelns und Erkennens ist abhängig von objektiven Bedingungen; der Hunger wird nur durch bestimmte dem Geschmack zusagende Substanzen gestillt. Diese Substanzen sind in der Tat objektiv. Aber die Stellung, die der Objektivität angewiesen wird, ist geradezu die verkehrte; das Gefängnis wird verwechselt mit seinem Ausgang zur Freiheit. Ist es denn das Brot, welches sich meinem Willen entgegenstellt? In unseren Empfindungen, die uns tatsächlich auferlegt sind, sind wir eingekerkert, bis wir in der objektiven Erkenntnis der Substanzen den schmalen Weg entdecken, der uns Schritt für Schritt zur Realisierung unseres Willens führt. Es stößt sich jemand im Finstern an einen Baum. Was ihn hindert, ist nicht der Baum, sondern ein Druck, den er empfindet; sobald er diesen richtig als einem so und so beschaffenen Baum zugehörig deutet, geht er ungehindert daran vorbei. So ist die ganze objektive Welt nur das Medium unseres freien Handelns, jede Substanz dient demselben in irgendeiner Weise, und die Naturgesetze sind die Wegweiser zu ihrer Benutzung. Die objektive Welt ist uns nicht auferlegt; es steht jedem frei, statt der Substanz eine leere Vorstellung zu denken; er zieht es aber vor, alles objektiv zu deuten, was nur immer den Bedingungen standhält; denn er wird sich nicht nach einmaliger Befreiung in den Kerker zurückbegeben wollen.

Um nun den in der vorliegenden Schrift begangenen Fehler klar zu bezeichnen, so ist einerseits die Objektivität unschuldig angeklagt das Wirken des Menschen zu beschränken. Die Speise beschränkt uns nicht und zwingt uns nicht, sondern wird von uns gesucht. Schlimmer aber ist, daß man bei einer Arretierung des Unschuldigen den wirklichen Schuldigen laufen läßt. Warum können wir nicht alles, was uns zusagt, objektiv nennen und als Objektives gebrauchen? Doch nur weil Tatsachen unserer Sinnesempfindung ihr Veto einlegen. An die Tatsachen unserer Sinnesempfindung, also an ein durchaus nicht Objektives, sondern jedem Menschen für sich Zukommendes, sind wir gebunden. Das ist es, was dem Verfasser entgeht, indem er schlechthin die Objektivität als den Tyrannen hinstellt. Wie wichtig es ist das zwingende Element in den Tatsachen zu erkennen, zeigt der Unterschied der naturwissenschaftlichen und philosophischen Praxis seit BACON. Der Naturforscher fragt, ehe er ein Gesetz für objektiv erklärt, immer von Neuem die Tatsachen und betrachtet ihre Antwort als unbedingte Norm allen Erkennens. Die Philosophen hingegen haben immer, was objektiv sein soll, als selbstverständlich ohne Erklärung gelassen und die Tatsachen übergangen. Daher der Fortschritt auf der einen, die Erfolglosigkeit auf der anderen Seite. In letzterer Art verfährt der Verfasser gleichfalls: er vergißt die Analyse der Objektivität, er vergißt die Tatsachen. Und die Folge davon zeigt sich deutlich da, wo er die Ohnmacht des Menschen "gewissen" Bedingungen gegenüber und die Abhängigkeit von ihnen schildert, dabei jedoch in der Auffassung keinen Schritt über das Allbekannte hinauskommt und mit einer bloßen Einteilung als Resultat schließt, während doch nur die Beachtung der nächstliegenden Tatsachen nötig war, um statt des wiederholten Wortes "gewisse" die gemeinten Bedingungen namhaft zu machen und am Schluß das Verhalten exakt, vollständig und unausweichlich hinstellen zu können, so daß keine Frage mehr übrig blieb. Dies wird nur umso augenfälliger werden, wenn wir uns ganz an seine Aufstellungen anschließen. Nach diesen sind die psychologischen Elemente des Gesetzesbegriffs (doch wohl des Notwendigkeitsbegriffs?):
    1. "Bewußtsein unserer subjektiven Ohnmacht gegenüber dem objektiv Geschehenden". Hier muß "objektiv" einfach wegfallen; das Geschehen ist es, die Objektivität tut nichts dazu, wie am Beispiel des Schmerzes gezeigt ist.

    2. "Bewußtsein der Abhängigkeit eines erfolgreichen Tuns von gewissen objektiven Bedingungen". Dies involviert Verschiedenes. Wo kommt plötzlich ein erfolgreiches Tun her, nachdem eben die Ohnmacht statuiert war? Eben die Objektivität bietet einen Weg aus der Ohnmacht heraus zu einem erfolgreichen Tun. Dieser Weg ist ein einziger und insofern ein notwendiger. Seine Ermittlung ist die Naturerkenntnis, die auf diesem Weg gewonnenen Begriffe sind es, die wir objektiv nennen.

    3. "Bewußtsein eines beständigen Zusammenhangs zwischen der Erreichung gewisser Ziele und der Erfüllung gewisser Bedingungen". Dies ist viel zu unbestimmt. Viele Ziele lassen sich auf viele Arten erreichen. Der beständige Zusammenhang reicht nur so weit, wie die Ziele wissenschaftlich sind; darüber hinaus beginnt die freie Kombination mit graduellem Erfolg. Wir können Waagen, Mühlen, Uhren nach mancherlei Prinzip und aus mancherlei Material machen. Immer aber müssen die kombinierten Elemente zu denen gehören, welche in ihrem beständigen Zusammenhang mit ihren objektiven Bedingungen erkannt sind.
So ist also im weiten Rahmen dieser Aufstellung das Richtige mitenthalten, aber darin ist nichts kenntlich gemacht. Um das Wesentliche herauszustellen, müssen wir sagen statt 3: Bewußtsein der Abhängigkeit aller praktischen Ziele von der objektiven Erkenntnis der gewählten Mittel. - Über die Frage, welche objektive Bedingungen es sind, sagt der Verfasser nur, daß es innere (rationale) und äußere (physische) gibt; dem Begriff der (Natur- oder Vernunft-) Gesetze einen anderen Inhalt außerhalb des Bewußtseins der unbedingten Abhängigkeit von gleichbleibenden Bedingungen geben, heißt aus dem Gebiet der Psychologie in das der Metaphysik übergehen, wozu die Berechtigung erst in jedem Fall nachgewiesen werden muß. Dementsprechend unterläßt der Verfasser wirklich die in der Überschrift angekündigte metaphysische Analyse; er hält sich nicht für berechtigt, sein Versprechen zu halten, will es aber auch anderen verwehren, ohne vorgängigen Nachweis eine wissenschaftliche Frage in Angriff zu nehmen. Ich habe insofern die genannte Grenze überschritten, als ich mich nicht begnügt habe, von jenen Bedingungen allgemein zu sprechen, vielmehr die nähere Bewandtnis zum Zweck der Erklärung aller einschlägigen Fragen dargelegt habe, ohne für ein unerforschtes Gebiet Platz zu lassen. Ob hierin das Verbot verletzt wurde, kümmert mich wenig; darum aber ist es mir zu tun, ob meine Erklärung alle die Fragen erledigt, welche irgendjemand in Bezug auf den Notwendigkeitsbegriff für wesentlich hält und deutlich aufzustellen vermag. Ich stelle deshalb das Erörterte kurz zusammen.

Es gibt (neben mancherlei tropischem Wortgebrauch) nur einen einzigen eigentlichen Sinn der Notwendigkeit:  "A  ist notwendig", heißt, wenn  A  nicht ist, ist auch  B  nicht. Wer das  B  nicht auffaßt, versteht auch die Notwendigkeit von  A  nicht. Auf der Gedankenverbindung zwischen  A  und  B  beruth der Begriff; er hat also nur für Menschen oder ähnlich begabte Wesen Geltung. Eine psychologische Erklärung erfordern hauptsächlich diejenigen Fälle der Anwendung, in denen das Wissen des Menschen das Bedingende  B  ist. Ihnen liegen folgende Umstände zugrunde. Der Mensch ist ohnmächtig den gegenwärtig erlebten Tatsachen gegenüber: er fühlt und sieht ohne seinen Willen; auf die bevorstehenden ist ihm ein auf die Grenzen der Leibesfähigkeiten beschränkter Einfluß gegeben: er kann die Augen richten und anderes sehen, er kann sie schließen und nicht sehen. - Der Mensch kann ferner die erlebten Tatsachen mit einer Ergänzung durch frei erzeugte Ideen in eine solche Ordnung bringen, daß sie dauernd unter umfassenden Begriffen und Gesetzen enthalten sind. Dieser Akt, die Naturerkenntnis, ist ein allmähliches fortschreitendes, stets unvollendetes, nach einigen Seiten hin jedoch merklich fertiges Werk, so daß das merklich Fertige als  objektive  Grundlage (unter anderem die körperliche Weltanschauung) einen sichtlichen Gegensatz gegen das Problematische macht. Somit besteht der Akt der Erkenntnis im Einzelnen in der Einordnung des Problematischen, inklusive der neuen Tatsachen, in das fertige System und heißt als solcher Erklärung (im physikalischen Sinne, zu unterscheiden von der psychologischen Erklärung, einer Analyse oder Rechenschaft). Die Verbindung der Leibesfähigkeit mit dem System des Wissens führt zur Erweiterung des Bereichs von Tatsachen, auf welches der Mensch Einfluß übt; daher ist das auf dieser Verbindung beruhende (leibliche) Handeln nach Zwecken abhängig von allen Bedingungen der Erkenntnis. - Nachdem wir uns so die Objekte der Anwendung des Notwendigkeitsbegriffs in ihrer Bedeutung und Beziehung vergegenwärtigt haben, ist es leicht, über den Sinn des Begriffs alle verlangte Rechenschaft zu geben. Aus der Ohnmacht des Menschen den Tatsachen gegenüber allein geht keine Notwendigkeit hervor, sondern einfach gegebene Fakta. Das System des Wissens ist notwendig als einziges, unersetzliches Organ zur Realisation aller Zwecke. Die Objektivität ist notwendig als einzig dargebotener Anfang alles Erkennens. Das einzelne Naturgesetz ist notwendig als unersetzliches Glied des Systems. Die Forschung hat mit seiner Notwendigkeit nichts zu tun, sondern betrachtet es als frei gewählte Hypothese, als möglich; notwendig ist es erst als Prinzip für neuere hypothetische Aufstellungen. Daß die Tatsache dem Naturgesetz gemäß eintritt, ist notwendig für das Bestandhaben des Gesetzes. Träte sie anders ein, so würde das Wissen aufhören. - Ist hiermit vollständig der positive Inhalt des Begriffs erwiesen, so wird es zur leichteren Verständigung nicht überflüssig sein, einige müßige und nicht zur Sache gehörige Vorstellungsweisen, die sich in den Begriff einzumischen pflegen, gleichfalls psychologisch zu erklären und sie dadurch auszuschließen. Infolge einer dauernden Gewöhnung an die beständige Erfüllung der Bedingungen des Wissens von Seiten der Tatsachen bilden sich gedankenlose Menschen ein, daß diese beständige Erfüllung ihnen verbürgt sei, so leicht sie sich doch bewußt werden könnten, daß sie kein Testat in Händen haben. Die Gelehrten, anstatt den Irrtum zu enthüllen, stempeln die müßige Vorstellungsweise zu einem Desideratum [Erwünschtes - wp] in der Erklärung des Notwendigkeitsbegriffs. Die einfache Lösung ist: es liegt nur ein psychisches Phänomen ohne intellektuellen Inhalt zur Erklärung vor, jede weitere Frage darüber ist gegenstandslos. - Ferner ergibt eine mangelnde Analogie den Schein eines Desideratums. Das gesetzmäßige Eintreten der Tatsachen ist vorausgehend notwendig, damit ein menschlicher Verstand entsteht und fortdauert. Es existiert demnach eine Anordnung, welche einem denkbaren Zweck entspricht. Jede menschliche zweckgemäße Anordnung ist die Realisation eines Willens; das Analoge ist im vorliegenden Fall nicht in der Erfahrung gegeben, sofern kein menschlicher Wille der Anordnung vorausgehen kann, und der Mensch den Tatsachen gegenüber ohnmächtig ist. Das Bedürfnis der Ergänzung der Analogie ist demnach deutlich motiviert; aber es erwächst daraus keine Frage, die sich auf eine Notwendigkeit bezieht. Das Gesuchte ist ein realisierter Wille, ein freier Akt; denn nur ein solcher würde analog sein; es ist ein logischer Fehlgriff, wenn man die Ergänzung durch eine gesetzmäßig wirkende Ursache zum Gesuchten macht. Ferner ist die Ergänzung selbst kein Desideratum des Wissens. Keine Bedingung der Erkenntnis nötigt uns, eine Analogie herzustellen. Der Wahrheit geschieht Genüge, wenn wir das abweichende Verhalten konstatieren. Wir brauchen daher über die Berechtigung der Frage nach dem Grund der prästabilierten [vorgefertigten - wp] Harmonie der Tatsachen kein Urteil auszusprechen; in keiner Beziehung gehört sie zum Thema der Notwendigkeit.

Ich schließe mit der Frage: Ist in der vorstehenden Erklärung des Notwendigkeitsbegriffs irgendein Punkt unerledigt oder zweifelhaft geblieben?
LITERATUR - Johann Ignaz Hoppe, Erklärung des Begriffs der Notwendigkeit, Philosophische Monatshefte, Bd. 10, Berlin 1874