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REINHARD KYNAST
Das Problem der Phänomenologie
[eine wissenschaftstheoretische Untersuchung]
[1/4]

"Die Geltung der einzelnen Sätze der transzendentalen Logik ist im Begriff der Wirklichkeit überhaupt begründet. Alle Wirklichkeit ist uns aber nur als Bewußtseinswirklichkeit gegeben; dieser immanenten Wirklichkeit steht als bewußtseinstranszendente Wirklichkeit die äußere Wirklichkeit der Natur und der Geschichte im weiteren Sinn gegenüber. So erhebt sich das überaus schwierige Problem, inwieweit die eigentümlich beschränkte Art der Gegebenheit der Wirklichkeit auf die Begründung der Sätze der transzendentalen Logik Einfluß hat."

"Nach meiner innigsten Überzeugung hat die Raumlehre zu unserem Wissen der selbstverständlichen Wahrheiten eine ganz andere Stellung als die reine Größenlehre; es geht unserer Kenntnis von jener durchaus diejenige vollständige Überzeugung von ihrer Notwendigkeit (also auch von ihrer absoluten Wahrheit) ab, welche der letzteren eigen ist; wir müssen in Demut zu geben, daß, wenn die Zahl bloß unseres Geistes Produkt ist, der Raum auch außerhalb unseres Geistes eine Realität hat, der wir a priori ihre Gesetze nicht vollständig vorschreiben können."

Mag man den intuitionistischen Zug, der unter Aufnahme keineswegs nur homogener Elemente durch die Philosophie der Gegenwart, wie es scheint, in immer stärkeren Maß hindurchweht, immerhin als phänomenologische Betrachtungsweise bezeichnen; die Phänomenologie jedoch als eine systematisch vorgehende Wissenschaft hat HUSSERL begründet. Wenn daher die folgenden auf die phänomenologischen Grundprobleme gerichteten Untersuchungen das ganze weite Gebiet intuitionistischer Forschung zwar mitumgreifen mögen, so sind sie doch hauptsächlich abgestimmt auf die Problemstellungen der Phänomenologie HUSSERLs.

Zunächst wird durch die häufige Anwendung des Ausdrucks einer phänomenologischen Betrachtungsweise auf Probleme, die mit der Phänomenologie im strengen Sinn nichts mehr zu tun haben, die Erfordernis nahe gelegt, die Prinzipien der Methode der strengen Phänomenologie gegen andere nur äußerlich nahe stehende Forschungsmethoden möglichst scharf abzugrenzen. Indessen ist die Unklarheit über den Begriff der phänomenologischen Methode nicht das wesentlichste, die Kritik herausfordernde Moment.

Das, was die Erkenntniskritik geradezu zwingt, sich besonders mit der strengen Phänomenologie auseinanderzusetzen, liegt in den Ansprüchen, die diese junge Wissenschaft in Bezug auf ihren eigenen Erkenntniswert erhebt.
    "Daß die Phänomenologie ihrem Wesen nach den Anspruch erheben muß, eine erste Philosophie zu sein und aller zu leistenden Vernunftkritik die Mittel zu bieten; daß sie daher die vollkommenste Voraussetzungslosigkeit und in Bezug auf sich selbst eine absolute reflektive Einsicht fordert" (1),
das macht die kritische Untersuchung der Ansprüche von HUSSERLs Phänomenologie und daher ihrer logischen Grundlagen zu einem Fundamentalproblem der ganzen Philosophie.

Indem die phänomenologische Methode behauptet, synthetische Urteile von strenger Geltung zu liefern, die "eine unbedingt gültige Norm für mögliches empirisches Dasein" ausdrücken (2), fordert sie zu einer Gegenüberstellung mit der transzendentalen Methode KANT heraus, die ja ebenfalls Urteile erzeugt, die für alle Erfahrung gültig sind. Aber noch ein tieferer Grund veranlaßt uns, die Phänomenologie gerade am Kritizismus zu messen. Will man die Methode einer Wissenschaft beurteilen, so heißt das, Erkenntnistheorie treiben, Kritik an einer besonderen Methode des Erkennens üben. Den Maßstab für seine solche Kritik kann aber nur eine Theorie liefern, die die Bedingungen alles Erkennens untersucht, und das leistet in möglichst voraussetzungsloser Weise nur die transzendentale Methode KANT, nachdem sie alles psychologischen Beiwerks entkleidet ist. Wir haben uns daher zuerst die Voraussetzungen und hauptsächlichsten Eigentümlichkeiten der kantischen Methode mit besonderer Zuspitzung auf unser Problem zu vergegenwärtigen (3), indem wir freilich den historischen KANT erheblich umgestalten müssen.


I. Die transzendentale Methode

Jede wissenschaftliche Untersuchung muß den Begriff der Wahrheit voraussetzen, sofern sie eben Wissenschaft sein will. Der Wahrheitsbegriff in seiner vollen Allgemeinheit wird konstituiert durch die Axiome der formalen Logik. Die Gesetze, denen jeder gültige Begriff (4) und jedes gültige Urteil, abgesehen von den besonderen Inhalten, unterworfen ist, sind daher auch Voraussetzungen für die Methode des Kritizismus. Es gilt nun, in der Erkenntnistheorie über dieses System von "formalen" Wahrheiten, die synthetische Urteile sind, hinauszugehen zu weiteren synthetischen Urteilen. Die Fülle der aus synthetischen Urteilen zu folgernden analytischen Urteile bedürfen daei keiner besonderen erkenntniskritischen Untersuchung, daß sie unter Voraussetzung der formalen Logik in Bezug auf ihren Geltungswert auf jene synthetischen Urteile reduziert werden können. Daher müssen die zu suchenden Urteile solche sein, die sich nicht aus den Axiomen der formalen Logik am Leitfaden des Satzes vom Widerspruch ableiten lassen. Denn die nach bloßer analytischer Methode gewonnenen Urteile, die die Theorie der Erkenntnis betreffen, können aus dem Kreis der im strengsten Sinn formalen Wahrheiten nicht hinausführen. Es bedarf eines neuen Gewißheitsprinzip, das von der "Selbstgarantie der Wahrheit" (5) verschieden ist. Wir treten damit aus der streng formalen Erkenntnissphäre heraus und an ein System von Urteilen heran, das als Logik des realen Gegenstandes im Vergleich zur formalen Logik bereits materialen Charakter trägt.

Ist denn nun aber überhaupt eine solche Wissenschaft durch den Begriff der Wahrheit gefordert? Aber Wahrheit muß Wahrheit von etwas, muß Wahrheit über etwas sein. Die Formgesetzlichkeit von Urteil und Begriff verlangt etwas, dessen Form sie ist, einen Inhalt. Die Korrelativität von Form und Inhalt, also der Sinn der Gesetze der formalen Logik, verlangt etwas, was außerhalb dieser liegt. Das ist zunächst die Wirklichkeit im umfassendsten Sinne, also mit Einschluß aller Wissenschaften, ja selbst der formalen Logik, diese letztere allerdings nur als Kulturgebilde genommen, also mit all den Zufälligkeiten behaftet, die Wirklichkeiten zukommen. Ob und inwieweit noch andere inhaltgebende Elemente sich etwa aufweisen lassen, mag vorläufig dahingestellt bleiben. Sicher ist, daß die Wirklichkeit ein solches Element ist. Daß von diesem neuen Element eine Wissenschaft im strengen Sinn entfaltet werden kann, hat die transzendentale Deduktion bewiesen.

Sie schließt die einzelnen Urteile auf, die im Begriff der Wirklichkeit liegen, aber nicht dieser oder jener besonderen Wirklichkeit, sondern desjenigen umfassenden Wirklichkeitsbegriffs, den die formale Logik als (nichtformallogisches) Korrelat) fordert. Sie ist also Analyse des wirklichen Gegenstandes überhaupt. Als Gegenstand verlangt er als Bedingung seiner Objektivität die Geltung der Gesetze der formalen Logik. Der wirkliche Gegenstand kann also niemals im Widerspruch zu diesen Gesetzen gedacht werden (6). Wahrhaft unauflösliche Widersprüche gibt es nicht im Reich der Erfahrung.

Zu diesen Bedingungen seiner bloßen Gegenständlichkeit treten nun aber neue Bedingungen hinzu, die in seiner Wirklichkeitssetzung wurzeln. Ein vom formallogischen zu unterscheidendes gegenständliches Einheitsprinzip wird die Bedingung seiner Möglichkeit. Aber noch mehr: Die einzelnen Grundsätze dieses Einheitsprinzips sind in ihrer besonderen Inhaltlichkeit zu entwickeln. Dhier bleibt nichts anderes übrig, als in das Reich des Tatsächlichen hineinzugreifen. Die formale Logik gibt also keinen Leitfaden an, der uns der Vollständigkeit der transzendentalen Grundsätze versichern könnte. Das realgegenständliche Einheitsprinzip besagt nichts anderes, als daß Erfahrung überhaupt von Gesetzen durchherrscht ist, die zu denen der formalen Logik als neue hinzutreten, aber es gestattet nicht für sich allein genommen, die Gesetzlichkeiten selbst näher zu bestimmen. Die synthetischen Urteile also, die vom Erfahrungsgegenstand seine Einordnung in Raum und Zeit, das Verknüpfungsgesetz von Ursache und Wirkung usw. aussagen, gründen sich in einem bestimmten Sinn auf Tatsächliches, auf Zufälligkeit im Gegensatz zu den Auffassungen von KANT, FICHTE, HEGEL und NATORP, die solche Gegebenheiten ausmerzen wollen, indem sie sie deduzieren und versuchen aus Sätzen, die logisch vor der transzententalen Logik liegen. Nämlich daß gerade Raum und Zeit Ordnungsprinzipien sind, die notwendige Bedingungen aller Erfahrung sind, läßt sich nicht aus logischen Prinzipien einsichtig machen und ist daher - im strengsten Sinn - nicht einzusehen. Es könnten das auch andere Prinzipien leisten in dem Sinne, daß eine solche Behauptung nicht im Widerspruch mit den Gesetzen der formalen Logik und dem realgegenständlichen Einheitsprinzip steht. Aber würde eine derartige Behauptung, daß die "Wirklichkeit" durch von Raum und Zeit verschiedene Prinzipien geordnet wird zur Erfahrung, nicht doch dem Begriff desselben widersprechen, was für uns nur Erfahrungsgegenstand bedeuten kann? Nur unter der Voraussetzung der tatsächlich diesem Begriff innewohnenden Momente könnte die Behauiptung, etwas anderes als Raum und Zeit sind die Prinzipien für die Möglichkeit der Wirklichkeit, mit einem Widerspruch behaftet angesehen werden. Dieser Umstand aber gerade, daß das Sosein dieser Momente nicht vom Satz des Widerspruchs, von den Prinzipien der formalen Logik noch dem Einheitsprinzip der transzendentalen Logik gefordert wird. Anders die Gesetze der formalen Logik! Sie müssen so lauten, wie sie sind, kraft des ihnen eignenden Sinnes. Die transzendentale Logik bedarf also in der Tat eines eigenen Gewißheitsprinzips, ihre Axiome sind unabhängig von denen der formalen Logik, wenngleich sie gemäß diesen gebaut sind. Zum Herrschaftsbereich der formalen Logik ist ein neuer hinzugetreten, der zur bloßen Form der allgemeinen Gesetzlichkeit einen Inhalt hinzugetan hat.

Aber wie? Die Analyse des tatsächlichen Soseins des Wirklichkeitsbegriffs kann allein seine Bedingungen auffinden und begründen. Sind diese Bedingungen dann nicht analytische Urteile? Oder, wenn nicht, sind sie als synthetische Urteile nicht auf Erfahrung gegründet und dann nur von bedingter Geltung? Analytische Urteile können sie nicht sein; denn jedes analytische Urteil weist zurück auf ein synthetisches, das den Subjektbegriff des analytischen Urteils überhaupt erst erzeugt. Aber die Bedingungen der Erfahrung können hinter sich nur noch auf das synthetische Einheitsprinzip des realen Gegenstandes zurückweisen, aus dem sie jedoch nicht ableitbar sind. Da sie selber also erst Erfahrung "möglich" machen, müssen sie die synthetischen Prinzipien im eigentlichen Sinne sein.

Dann bleibt aber in unverminderter Stärke die andere Schwierigkeit bestehen. Das Sosein der im Wirklichkeitsbegriff enthaltenen Bedingungen seiner Möglichkeit kann nur durch "Erfahrung" begründet werden, jedoch nicht durch Erfahrungen einzelner Ereignisse. Darin liegt der Kern für die streng allgmeine, die ausnahmslose Geltung der Ergebnisse der transzendentalen Methode für alle Einzelerfahrung. Die Wirklichkeit bedeutet keinen wirklichen Einzelgegenstand. Es kann niemals eine Einzelerfahrung zu den bisher gemachten Erfahrungen hinzutreten, die den Begriff der Wirklichkeit überhaupt modifizieren könnte, die den Begriff der Wirklichkeit überhaupt modifizieren könnte, die sein Sosein abändern könnte. Denn von vornherein umfaßt das Sosein, der Inhalt des Wirklichkeitsbegriffes, alle zukünftige wie auch vergangene Erfahrung.

Wird indessen damit nicht die Freiheit der Forschung unterbunden? Heißt das nicht, die transzendente Logik zu einem System ewiger Wahrheiten zu machen, also vo einem völligen Stillstnd zu verdammen? In Wirlichkeit wird doch das System der transzendentalen Logik weiter ausgebaut, ihre Sätze werden umfgeformt, ja teilweise umgestoßen. Bei dieser Frage muß jedoch unterschieden werden zwischen dem idealen System einer Wissenschaft und der Wissenschaft als Kulturgebilde, worüber das zweitere Kapitel näheren Aufschluß gibt. Hier sei nur soviel bemerkt, daß auch der empirische Zustand der Mathematik mit Zufälligkeiten, ja Widersprüchen behaftet ist; man läuft daher einem argen Skeptizismus in die Hände, wollte man hiervon nicht die Mathematik als streng geltendes System von Sätzen unterscheiden. Das ideale System der transzendentalen Logik, also das von der Zufälligkeit der Kulturfaktoren gereinigte wissenschaftliche Gebiet, hat jedenfalls strenge Geltung. Ihre Sätze treten mit dem berechtigten Anspruch auf, eine strenge Geltung zu besitzen.

Einen Nachteil aber der Ableitung dieser Sätze aus dem Tatsächlichen bekommen wir doch zu spüren. Da sie nicht aus einem sie alle umspannenden Prinzip hergeleitet sind, eben überhaupt nicht deduziert sind, so besteht keinerlei Garantie für ihre Vollständigkeit. Es muß also der Weg offen gehalten werden für neue Sätze, die zu den bereits bekannten hinzutreten können. Trotzdem also die Sätze der transzendentalen Logik "ewig" gelten, ist sie dennoch unveränderlich und ein einem unendlichen Fortschritt. -

Die vorstehende Darstellung war bemüht, den rein logischen Charakter der transzendentalen Methode möglichst in den Vordergrund treten zu lassen, andererseits aber auch derjenigen Momente zu gedenken, durch die der Methode des Deduzierens unüberwindbare Schranken gesetzt sind. Die Geltung der einzelnen Sätze der transzendentalen Logik ist im Begriff der Wirklichkeit überhaupt begründet. Alle Wirklichkeit ist uns aber nur als Bewußtseinswirklichkeit gegeben; dieser immanenten Wirklichkeit steht als bewußtseinstranszendente Wirklichkeit die äußere Wirklichkeit der Natur und der Geschichte im weiteren Sinn gegenüber. So erhebt sich das überaus schwierige Problem, inwieweit die eigentümlich beschränkte Art der Gegebenheit der Wirklichkeit auf die Begründung der Sätze der transzendentalen Logik Einfluß hat. Es ist bekannt, daß ihr Urheber ein beträchtliches Maß an Einfluß den Gesetzen des Bewußtseins eingeräumt hat. Soweit die Geltungsfrage in Betracht kommt, verneinen wir einen solchen Einfluß. Freilich können wir uns hier nicht auf eine Begründung im Einzelnen einlassen. Nur der leitende Gesichtspunkt sei hervorgehoben: Denkakte unseres Bewußtseins sind nicht begründend für die ideale Beziehung der Gegenstände, die in ihnen vermeint sind. Das Bestehen von Sachverhalten hat grundsätzlich nichts mit dem Akt zu tun, der dieses Bestehen erkennt. Der Sinn jedes Urteils, jedes Begriffs, hat ein Sein, das gänzlich unabhängig davon ist, ob dieser Sinn gedacht wird oder nicht. In Band I der "Logischen Untersuchungen" hat HUSSERL in überaus deutlicher Weise die skeptischen Konsequenzen vor Augen gestellt, die jede, auch die versteckte Abhängigkeit dieser Art, unweigerlich nach sich ziehen muß. Also nicht bloß aus dem Grund, weil die Berufung auf Bewußtseinsvorgänge bereits das als begründet in seiner Geltung voraussetzen muß, was die transzendentale Logik erst zu erweisen hat, - ist doch jeder Bewußtseinsvorgang, ja auch das gattungsmäßige Bewußtsein, nur ein Stück der Wirklichkeit! - muß eine transzendentale Logik jede psychologische Stütze von sich weisen, sondern weil jede Bewußtseinsbezogenheit geradezu dem Sinn ihrer Sätze widerspricht. Daher muß auch die heimliche Einmischung psychologischer Momente in logische Begriffe auf die transzendentale Logik in der Richtung einwirken, daß sie dann gestatten würde, irgendwie ein "Bewußtsein" in ihre Gedankengänge hineinzuflechten, was sie dem Skeptizismus ausliefern würde. Diese Gefahr besteht gerade für sie in höherem Maße als für die formale Logik und andere streng geltende Wissenschaften, weil ihr Gegenstand gerade die Begründung des objektiven Charakters des unmittelbar Gegebenen, der Bewußtseinsvorgänge ist.

Wahrheit und ihre allgemeinen Gesetze sind die Bedingungen für alle Wissenschaft überhaupt. Notwendig sind sie für die Geltung aller Urteile, aber natürlich nicht hineichend. Den Gesetzen der formalen Logik kann sich keine Wissenschaft, auch nicht die Metaphysik, wie sie möglich sein sollte, entziehen. Sie schafft die Formen, in denen sich alle Begründung vollziehen muß. In diesem Sinn darf die formale Logik als "erste" Philosophie angesehen werden. (7) Soweit reicht der der Herrschaftsbereich der transzendentalen Logik nicht. Wohl ist sie Bedingung für alle auf Wirkliches gehenden Erkenntnisgebiete, für alle "positiven" Wissenschaften, nicht aber für die Metaphysik, wobei ihre Gegenstände ein Sein haben, das außerhalb des Seins wirklicher Gegenstände steht, sodaß jede Bezogenheit ihrer Begriffe auf Wirkliches fehlt. Die Herrschaft der allgemeinen Wahrheitsgesetze dehnt sich nun auch über die ganze Mathematik hin aus. Aber sind sie darum auch bereits hinreichende Bedingungen, um die Geltung ihrer Axiome zu begründen? Ist die Mathematik, mit anderen Worten, aus der formalen Logik deduzierbar oder nicht? Wieder eine der schwierigsten Streitfragen, die die neueste Zeit dauernd bewegt. Ist sie es, dann ist ihre strenge Geltung ohne weiteres gesichert; auf ihre strenge Geltung als Tatsache sich berufen, heißt, den Boden der Erkenntnistheorie verlassen. Aber schon die Verschiedenheit der Axiomensysteme, aus denen, in sich widerspruchslos, die einzelnen Geometrien sich aufbauen lassen, zeigt, daß den obersten Prinzipien der Mathematik der Charakter der rein logischen Notwendigkeit fehlt (8). Dieses Zufälligkeitsmoment verbürgt nun zwar den synthetischen Charakter ihrer Axiome, aber noch nicht deren strenge Geltung für alle Erfahrung. Erst die transzendentale Logik, die die allgemeine Raum- und Zahlgesetzlichkeit als notwendige Bedingung der Erfahrung überhaupt erweist, begründet ihre Geltung für alle Erfahrung.

Man hat nun mit vollem Recht, um jeden Gedanken psychologischer Evidenz, überhaupt jede Erinnerung an eine empirische Begründung der Geltung der Mathematik, namentlich der Geometrie, fernzuhalten, ihre Axiome in rein begriffliche Formen zu kleiden gesucht. Die Raumgesetzlichkeit überhaupt determiniert sich dann näher in eine Anzahl logisch koordinierter Geometrien, deren jede ihr besonderes Axiomensystem hat (9). Man hat aber hieraus den falschen Schluß gezogen, daß jede von ihnen, ganz ohne Rücksicht auf die "Anwendung" in der Wirklichkeit beanspruht, ein besonderes System strenger Wahrheiten zu sein. Da die Geltung der einzelnen Sätze sich auf die der Axiome reduziert, würde diesen die Willkür in der Setzung zugesprochen werden müssen, da sie ja dann auf eine Geltung in der Erfahrung verzichten. Würde die Geltung der geometrischen Urteile gleichsam so in der Luft schweben, so könnte man von einem Erkenntniswert irgendeiner Geometrie nicht die Rede sein, sie würde in ihrer Willkür bedenklich an ein insich widerspruchsloses System von "Hirngespinsten" gemahnen, ja man könnte sie als eine Art schlechter Metaphysik betrachten. Ihre Axiome hätten den gleichen Erkenntniswert wie die Regeln des Schachspiels. Daß all dem nicht so ist, liegt darin begründet, daß die einzelnen Geometrien der explizite Ausdruck ein und derselben Raumgesetzlichkeit sind, die eine Bedingung der Wirklichkeit ist. Zwar sind die einzelnen Axiomensysteme voneinander verschieden, aber die durch die einzelnen Axiome völlig eindeutig definieren "leeren" Beziehungselemente sind kraft der Verschiedenheit der Axiomensysteme in den einzelnen leeren Geometrien auch ganz verschiedene Gegenstände. "Leer" müssen diese Beziehungselemente sein, wenn sie für alle Wirklichkeit gelten sollen. Sie müssen formal in Beug auf jeden Wirklichkeitsinhalt sein. Darin liegt der tiefste Grund ihrer strengen Geltung für die Erfahrung.

Wenn daher auch die aus den Axiomen der einen Geometrie deduzierten Urteile, also ihre "Lehrsätze", über denselben Raumgegenstand eine andere Aussage machen, wie die einer anderen Geometrie, so stellen sie über diesen Raumgegenstand doch ein und denselben Sachverhalt fest. Kraft dieser Identität des Sachverhaltes, der hier also von der ausdrücklichen Sphäre des Denkens unabhängig zu nehmen ist, kann überhaupt nur von diesem bestimmten Raumgegenstand gesprochen werden. Das hat seinen Grund darin, daß die Verschiedenheit der Bedeutungen der Beziehungselemente "Punkt", "Gerade" und "Ebene", die durch die Verschiedenheit der Axiome in den einzelnen Geometrien hervorgerufen ist, die Verschiedenheit des Ausdrucks des betreffenden Lehrsatzes in den beiden Geometrien soweit wieder aufhebt, daß durch die verschiedenen Ausdrücke bzw. Bedeutungen doch ein und derselbe Sachverhalt gemeint ist. In der euklidischen Geometrie gilt z. B. der Lehrsatz: In jedem ebenen Dreieck beträgt die Summe der drei Winkel zwei Rechte. In der elliptischen Geometrie dagegen lautet der auf denselben Gegenstand bezogene Satz: In jedem ebenen Dreieck beträft die Summe der drei Winkel mehr als zwei Rechte. (Übrigens ist sie nicht konstant.) Es sei hier - nur beiläufig - auf das Problematische hingewiesen, das dem soeben benützten Identitätsbegriff anhaftet. Handelt es sich um ein rein mathematisches Dreieck, so fragt es sich nämlich, ob das Dreieck in eindeutiger Weise bestimmbar ist nur mittels aller Axiome einer bestimmten Geometrie oder aber ob vielleicht für diesen besonderen Gegenstand das eine oder andere Axiom entbehrlich ist oder vielmehr an seiner Konstitution keinen Anteil hat. Reichen zur Bestimmung bereits diejenigen Axiome aus, in denen zwei Geometrien übereinstimmen, dann kann man die Anwendung der Sätze zweier verschiedener Geometrien auf denselben mathematischen Gegenstand aussagen, ohne damit nur ein analytisches Urteil formuliert zu haben. Ganz anders wird die Problemlage, sobald von einem "wirklichen" Dreieck quantitative Aussagen gemacht werden. Hier entsteht vor allem die Frage, ob der Zufälligkeitscharakter der Wirklichkeit es gestattet, einen Dreiecksbegriff zur Abhebung zu bringen, der als individuelles Dreieck sowei definiert werden kann, daß nur ein Teil der Axiome irgendeiner Geometrie notwendig wird zu einer eindeutigen Bestimmung. Dieses Problem bleibt also bestehen, wenn es sich erweisen sollte, daß alle Axiome einer Geometrie notwendig sind zur Bestimmung des Dreiecks in seiner mathematischen Singularität. Der physikalische Dreiecksbegriff jedenfalls scheint uns der Irrationalität der Wirklichkeit soweit entrückt zu sei, daß wür der folgenden Auffassung Raum geben dürfen: Würde man an einem "wirklichen" Dreieck Messungen der drei Winkel veranstalten, das eine Mal unter Zugrundelegung des euklidischen Raumes, das andere Mal des elliptischen Raumes, so würden beide Sätze mit innerer Notwendigkeit immer mehr und mehr "bestätigt" werden, je genauer die Messungen vorgenommen werden. Die Möglichkeit einer Abweichung des empirischen Resultates vom geometrischen Lehrsatz ist immer nur durch die Ungenauigkeit der Meßmethode gegeben, nie aber durch einen Widerspruch mit dem Lehrsatz. Selbst die Messungen an noch so großen Dreiecken könnten keinen Widerspruch ergeben. Aber auch einander widersprechen die Inhalte der beiden Sätze nicht. Ihre Verschiedenheit liegt nur in der durch die eigentümliche Definition aufgebauten Verschiedenheit der in sie eingehenden Begriffe und der damit zusammenhängenden Verschiedenheit der in einem Lehrsatz ausgesprochenen Beziehung zwischen diesen Begriffen. Das heißt aber die Axiomensysteme der verschiedenen Geometrien sind nur der verschiedene Ausdruck ein und derselben Raumgesetzlichkeit. So wenig damit der Charakter der logischen Zufälligkeit der Axiome aufgehoben ist, so kräftig wird der Rede von der willkürlichen Verstandessetzungen, also auch von bloßen Definitionen, ein Riegel vorgeschoben. Die Axiome sind stets - welche lineare dreidimensionale Geometrie es auch ist - so zu entfalten, daß alle die aus ihnen deduzierten Urteile die Gesetzlichkeit des Raumbegriffs, dem sich der physikalische Raum einordnen läßt, auswickeln.

Erst diese notwendige Beziehung der Mathematik auf die Wirklichkeit macht ihre Axiome zu Erkenntnissen im eigentlichen Sinn (10).

Erst diese notwendige Beziehung der Mathematik auf die Wirklichkeit macht ihre Axiome zu Erkenntnissen im eigentlichen Sinn. Eben darum ist die allgemeine Raumgesetzlichkeit, also der Inbegriff aller Axiomensysteme, ein Teilgebiet der transzendentalen Logik, während die explizite Theorie der besonderen Axiomensysteme und die Deduktionen aus ihnen das Reich der besonderen Wissenschaft der Mathematik ausmachen. Die Mathematik ist also in der transzendentalen Logik, zum Teil villeicht auch in der formalen Logik, begründet und darum von strenger Geltung.

Damit ist nun auch erwiesen, daß die Frage, welche der Geometrien auf "unseren" Raum paßt, überhaupt kein erkenntnistheoretisches Problem ist. Die Frage kann nur in der Form gestellt werden, welche Geometrie für die menschlichen Zwecke einer möglichste raschen und mühelosen Erforschung der Natur die geeignetste ist, und darauf dürfte allerdings, wenigstens bis zum heutigen Tag, mit der euklidischen Geometrie zu antworten sein (11). Daß streng genommen jeder Begriff einer Anwendung der Geometrie auf die Erfahrung den eine Mechanik mitsetzt, soßa zwischen euklidischen und nichteuklidischen Mechaniken zu unterscheiden ist, sei hier nur angemerkt, um die philosophischerseits immer noch vielfach unterschäetzte Schwierigkeit der ganzen Problemgruppe schärfer zu beleuchten; über die axiomatischen Grundlagen der Mechanik herrschaft auch nicht annähernd Klarheit wie über die der Geometrie. Es ist also die Frage nach der "unseren" Raum in Betraht kommenden Geometrie eine durch und durch aposteriorische Angelegenheit. Daß es widersinnig iat, hierfür die Instanz der Erfahrung anzurufen, ist zur Genüge gezeigt worden. Allen dreidimensionalen Geometrien kommt der gleiche Wahrheitswert zu; sie alle gestallten, den Raum der Erfahrung in logisch gleichwertiger Weise als Ordnungsprinzip des Gegenstandes der Erfahrung darzustellen. Dabei soll besonders hervorgehoben werden, daß die Dreidimensionalität zu den logischen Zufälligkeiten in den Axiomen zu zählen ist; ist ist ein Letztes, das nicht bewiesen, sondern nur aufgewiesen werden kann an unserem Raum.

Ausch diese spezielleren Darlegungen tragen zur Erhärtung der Behauptung bei, daß die strenge Gültigkeit der Sätze der transzendentalen Logik darauf beruth, daß sie die Voraussetzungen des allgemeinsten Inhaltsbegriffes, den die formale Logik fordert, entfaltet als ihre Ergebnisse. Die transzendentale Logik ist sicher, niemals nur einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit zu analysieren, weil alle ihre Sätze als notwendige Bedingungen für den Sinn des Wirklichkeitsbegriffes erwiesen werden. Alles, was außerhalb der formalen Logik steht, ist ein erster Begriff von Inhalt gegenüber der Form der allgemeinen Wahrheit, ein Inhalt, der durch die Wirklichkeit Erfüllung findet. Dieser Inhalt ist der Gegenstand der transzendentalen Logik.

Aus all dem folgt, daß sie die Begründung für alle übrigen Wissenschaften beistellt, wenngleich sie für die besonderen Erfahrungswissenschaften natürlich nicht die hinreichende Begründung liefert. Diese letzteren bedürfen in der gebenden empirischen Anschauung eines weiteren Begründungsfaktors, der ihnen den Stempel nur bedingter Geltung aufprägt. Damit ist zugleich abgeurteilt über die anderen philosophischen Einzeldisziplinen mit Ausnahme der Metaphysik, der eine besondere Betrachtung gebührt. Ethik, Ästethik und Religionsphilosophie sind ebenfalls in die Reihe der empirischen Wissenschaften hineingestellt. Alle drei Wissenschaften sind beschreibenden Charakters in einem weit zu nehmenden Sinn des Wortes; sie analysieren Ausschnitte aus der ganzen Wirklichkeit, die Erlebnisse des Sittlichen, des Schönen und des Heiligen. Eine absolute Wertethik, eine Ethik, die materiale Wahrheiten von strenger Geltung entwickelt, ist unmöglich. Wir lehnen damit gleichzeitig desn Gedanken einer formalen Ethik als strenger Wissenschaft ab, weil sie, in genauerem Sinne in Angriff genommen, über den Begriff des Sittlichen keine Gesetze aufstellen kann; denn dieser Begriff ist ohne materialen Inhalt nicht zu denken.

Indem wir also nur den Begriff einer materialen Ethik und Ästhetik als mögliche Wissenschaft gelten lassen, können wir ihren Sätzen darum nur bedingte Geltung zuschreiben, weil deren Synthesis durch die Erfahrung und zwar durch Einzelerfahrungen geleistet wird. Zwar ist die Vorstellung eines Beispiels im Einzelbewußtsein notwendig, um streng geltende Wahrheiten zu erkennen, und insofern bedarf das Erkennen einer ewigen Wahrheit auch der Einzelerfarhung. Aber das Erfahren des Erlebnisses ist gänzlich verschieden von dem Sachverhalt, den das Erlebnis meint.

Es mag dabei zum Überfluß hervorgehoben werden, daß, wenn Wissenschaften als empirische bezeichnet werden, damit keineswegs das Vorhandensein überempirischer Elemente als begründendender geleugnet wird. Aber mgen auch Urteile der empirischen Wissenschaften in noch so hohem Mauße von Grunsätzen a priori getragen werden, so reichen diese allein doch nicht aus, um die Geltung jener zu begründen. Denn empirische Urteile sind solche, die zu ihrer Begründung nicht etwa nur der Erfahrung, sondern auch der Erfahrung bedürfen. Wenn daher von den Gegenständen einer empirischen Wissenschaft nachgewiesen wird, daß ihre Begründung dich auf überempirische Grundsätze unbedingter Geltung zurückführen läßt, so ist damit nichts gegen ihren empirischen Charakter bewiesen. Erst wenn gezeigt werden kann, daß die Begründung jener sich nur auf solche Grundsätze zurückführen läßt, daß also die Erfahrung überhaupt nichts zur Begründung beiträgt, ist diese Wissenschaft nicht-empirischen Charakters.

Jene Wissenschaften können keine hinreichenden logischen bedingungen für das Sittliche, das Schöne und Heilige aufstellen, die Voraussetzungen wären für alle "möglichen" sittlichen, schönen und heiligen Gegenstände. Denn keiner der drei Begriffe umspannt, wie es der Gegenstand der transzendentalen Logik tat, die ganze Wirklichkeit. Ihre wesentlichen Momente können nur durch eine allmähliche Analyse aus den Erfahrungsgegebenheiten herausgelöst werden in der Art, wie überhaupt empirische Gattungsbegriffe mit festem Inhalt erfüllt werden, was in Kapital IX dieser Schrift näher ausgeführt wird. Es verträgt sich mit dem deskriptiven Charakter dieser Wissenschaften ihr oft behaupteter und auch tatsächlich vorhandender normativer Zug sehr wohl. Weiß man erst die Bedingungen dessen, was sittlich, was schön ist, so kann man diese selben Bedingungen auch als Forderungen an die empirischen Gegebenheiten herantragen, die erfüllt werden sollen, um sittlich, um schön zu werden ganz analog wie man an der normfremden reinen Logik eine Seite als Kunstlehre des Denkens heraussuchen kann.

Ohne hier auf nähere beweisende Darlegungen eingehen zu könen, müssen wir doch mit Rücksicht auf den weiteren Gang der Untersuchung zumindest eines Einwandes gedenken. Analysiert nämlich nicht die Mathematik, die doch eine strenggeltende Wissenschaft ist, auch nur einen Ausschnitt aus der Wirklichkeit? Gelten ihre Sätze doch nur für die Naturwirklichkeit, nicht aber für die geschichtlich und psychologische Wirklichkeit Muß also nicht die Geltung ihrer Sätze auf den ihren Gegenständen zukommenden Ausschnitt aus der Wirklichkeit gegründet sein! Wir lassen es bei der Entgegnung auf diesen Einwand gänzlich dahingestellt, ob die quantitative Wirklichkeit einen Ausschnitt in dem oben gemeinten Sinn bedeutet oder nicht. Wir haben nur darauf hinzuweisen, daß die Geltung der Axiome, aus denen alle einzelnen Sätze nach dem Satz des Widerspruchs folgen, in der transzendentalen Logik, in der allgemeinen Raumgesetzlichkeit verankert ist, die weder bloß auf eine Naturwirklichkeit noch auf eine psychologische oder geschichtliche Wirklichkeit gerichtet ist, sondern auf den Begriff der Wirklichkeit, die für alle drei Wissenschaftsgruppen in gleicher Weise Voraussetzung ist. Weder Ethik, noch Ästhetik noch Religionsphilosophie lassen sie in ihren Grundsätzen, die voll und ganz hinreichen müßten, die einzelnen Gegenstände zu erzeugen, aus der transzendentalen Logik begründen.

Es kann daher die transzendentale Logik als die "zweite" Philosophie bezeichnet werden, indem als Rangprinzip das Maß der Begründungsfähigkeit aufgestellt wird, und das ist dasjenige Prinzip, das gleichsam den Wahrheitsgrad einer Wissenschaft bestimmt. Diese Art der Anordnung ist also am Wahrheitsbegriff selbst gemessen, sie trifft das eigentlich wissenschaftliche Moment an der Wissenschaft. Die transzendentale Logik wird so zur Bedingung aller wirklichkeitsbezogenen Wissenschaften erhoben. Sie definiert das Wirkliche im Gegensatz zum Nichtwirklichen, das entweder dem Seinsgebiet der reinen Geltung angehört oder metaphysisch ist.

Seitab von ihr wie von allen positiven Wissenschaften steht nun aber die Metaphysik. Ist sie nach den vorangegangenen Analysen als Wissenschaft möglich? Indem sie den letzten Grund alles Wirklichen liefern soll, d. h. aber die Objektivität des Soseins der Bewußtseinsinhalte begründen soll, kann sie nicht selber eine Erfahrungsbezogenheit in dem bisher gemeinten Sinn besitzen. Ist sie Wissenschaft, dann muß sie zwar den Gesetzen der Wahrheit unterstehen. Jede Wirklichkeitsbezogenheit aber, selbst die so ferne des Imaginären, muß ihr fehlen. Von den formallogischen Gesetzen muß sie durchherrschft sein; einen Inhalt für ihre Auslagen jedoch kan man ihr nicht schaffen, weil aller Inhalt bereits durch die transzendentale Logik und die positiven Wissenschaften bearbeitet wird. Sie besteht gleichsam nur als Umgrenzung der transzendentalen Logik, indem sie auf Nichtwirkliches geht, dem aber doch Gesetze des Realen zugeschrieben werden sollen. Das Motiv, sie überhaupt als Wissenschaft zu fordern, besteht darin, sie als Grund zu denken für die vorausgesetzte Unabhängigkeit des Inhaltes der Erfahrung von allem Einzelbewußtsein, ohne indessen in Wahrheit für diese Objektivität des Soseins der logischen Zufälligkeiten im Erfahrungsbegriff die Begründung geben zu können. Ob aber auf ihren Gegenstand auch nur das synthetische Einheitsprinzip der transzendentalen Logik angewendet werden darf, muß offen gelassen werden, weil dieses Gegenstände erfordert, deren Sein irgendwie ein Dasein ist. Ob nun der Gegenstand der oben definierten Metaphysik in Wahrheit, also nicht bloß als gedachtes Ziel eines Motivs, ein Dasein hat oder nicht, läßt sich im Rahmen der Wissenschaft nicht entscheiden. Als Wissenschaft ist also Metaphysiks nicht zu begründen möglich.

Aber wäre vielleicht eine Wissenschaft möglich, die sich zur Aufgabe stellt, die Beziehungen zwischen den obersten Grunsätzen jeder Einzelwissenschaft aufzudecken, gleichsamt die gemeinsamen "Eigentümlichkeiten" herauszuziehen, die den Axiomensystemen aller Wissenschaften angehören? Ein Gedanke, der im Zeitalter der Blüte der positiven Wissenschaften öfters geäußert worden ist. Ganz abgesehen von der Frage, ob jede Wissenschaft ein ihr eigentümliches Axiomensystem besitzt, das als notwendige, wenn auch keineswegs immer als hinreichende Bedingung für die Geltung ihrer Urteile anzusehen ist, führt die Verfolgung dieses Charakters entweder zur formalen oder zur transzendentalen Logik oder zu einer oben definierten Metaphysik als gemeinsamen Urgrundes aller Erfahrung.

Jene hypothetische Wissenschaft läuft aus in die formale Logik, wenn der Begriff der gemeinsamen "Eigentümlichkeit" ganz streng auf alle Wissenschaften, auch auf die formale selbst, angewandt wird. Denn dann kann die Analyse nur diejenigen Gesetze herausschälen, die den Gedanken der Wissenschaft überhaupt möglich machen, den Begriff der Wahrheit definieren. Bezieht sich die Analyse dagegen nur auf die den Wirklichkeitswissenschaften gemeinsamen Relationen, so kommt dies auf die Analyse des Begriffes der Wriklichkeit überhaupt hinaus, so wahr die allgemeinsten Bedingungen des Wirklichkeitsbegriffes, wie sie die transzendentale Logik ergib, auch im sublimiertesten wissenschaftlichen Wirklichkeitsbegriff enthalten sind. Will endlich die Analyse die gemeinsamen Eigentümlichkeiten der besonderen Inhalte der Wirklichkeitswissenschaften herausholen, ohne daß die Besonderheit der Inhalt verlorengeht, so ist damit ein innerhalb der Erkenntnis unmögliches Problem gestellt; sie kann daher nur den gemeinsamen Urgrund aller Wirklichkeit aufsuchen; also wir die zur Metaphysik in einem früheren Sinn.

Ob und inwieweit etwa auf einem nichtwissenschaftlichen Weg sich ein Metaphysisches gewissen läßt, steht hier nicht zur Diskussion.

Für unser Problem hat sich nun vor allem folgendes Resultat ergeben:

Es kann keine Wissenschaften von strengster Geltung geben, die ihre Begründung nicht in der formalen oder der transzendentalen Logik oder in beiden Wissenschaften zugleich finden. Wissenschaften also, die als hinreichendes Prinzip ihrer Gewißheit ein außerhalb dieser beiden Wisenschaften liegendes fordern, sind nur von bedingter Geltung, von empirisicher Dignität. Folglich ist auch die Phänomenologie, sofern nicht etwa ihre Methode mit der formalen oder transzendentalen Logik zusammenfällt, zu den Wissenschaften von bedingter Geltung zu zählen; sie kann dann, im Sinne der Begründungsfähigkeit zumindest, nicht "erste Philosophie" genannt werden. Aber wäre diese Ergebnis nicht viel einfacher zu gewinnen, ja konnte es nicht unmittelbar aus dem kantischen System abgelesen werden? Versteht es sich nicht für jeden Kantianer gleichsam von selbst, daß eine Wissenschaft wie die Phänomenologie unter den apriorischen Disziplinen KANTs keinen Platz hat? Eine derartige Fragestellung schlösse in sich als Voraussetzung das kantische System in seiner historischen Gestalt aus, und dies wäre eine dogmatische Voraussetzung. Was unsere Darstellung der kritizistischen Grundfragen bezweckte, war die Losreißung des Erkenntnisproblems von Auffassungen, die als stützenden Untergrund mehr oder weniger den Glauben an Autoritäten haben. Wir wollen mit der Benützung kantischer Gedanken, nicht als Stütze, die Grundfragen der Erkenntnistheorie auf sich selbst stellen und von der so auf einem systematischen, nicht historischen Weg gewonnenen Weg gewonnenen Grundlage aus die Phänomenologie beurteilen.

Nachdem so die allgemeinen für die Beurteilung der Methodologie der Phänomenologie festgelegt worden sind, haben die folgenden Betrachtungen die Aufgabe, im Einzelnen die Eientümlichkeiten der phänomenologischen Methdoe zu beleuchten, umd das zuletzt gewonnene grundlegende Ergebnis seines besonders hervorgehobenen hypothetischen Charakters zu entkleiden. Es muß also vor allem nachgewiesen werden, daß die Phänomenologie für den Aufbau ihrer Gegenstände mit den Gewißheitsprinzipien der formalen und der transzendentalen Logik nicht auskommt.
LITERATUR Reinhard Kynast, Das Problem der Phänomenologie, Breslau 1917
    Anmerkungen
    1) EDMUND HUSSERL, Ideen zu einer reinen Phänomenologischen Philosophie, im Jahrbuch für Philosophie und phänomenologische Forschung, Bd. 1, Seite 121
    2) HUSSERL, Ideen etc., Seite 158
    3) Vgl. J. GUTTMANN, Kants Begriff der objektiven Erkenntnis, Breslau 1911, wo im kantischen Erkenntnisproblem die Trennungslinie zwischen Psychologischem und Logischem und zwischen Gegebenem und Deduzierbarem vielleicht zum ersten mal in voller Strenge durchgeführt wird.
    4) Unter Begriff verstehen wir in der Regel Bedeutung und bedeuteten Gegenstand, unter Urteil den Sachverhalt, den es meint.
    5) JONAS COHN, Voraussetzungen und Ziele des Erkennens, Leipzig 1908, Einleitung.
    6) Vgl. auch HUSSERL, Philosophie als strenge Wissenschaft, Logos, Bd. 1, Tübingen.
    7) Es sei zugegeben, daß zwischen formaler Logik und gewissen Grundbegriffen der Arithmetik starke gegenseitige Verflechtungen bestehen. Daß diese Frage noch sehr der Klärung bedarf, zeigen z. B. die drei Antinomien KANTORs, die unter dem Namen der BURATI-FORTIschen, der ZERMELO-KÖNIGschen und der RICHARDschen Antinomie bekannt sind.
    8) So äußert GAUSS bereits im Jahr 1829 in einem Brief an den Königsberger Astronomen BESSEL: "Nach meiner innigsten Überzeugung hat die Raumlehre zu unserem Wissen der selbstverständlichen Wahrheiten eine ganz andere Stellung als die reine Größenlehre; es geht unserer Kenntnis von jener durchaus diejenige vollständige Überzeugung von ihrer Notwendigkeit (also auch von ihrer absoluten Wahrheit) ab, welche der letzteren eigen ist; wir müssen in Demut zu geben, daß, wenn die Zahl bloß unseres Geistes Produkt ist, der Raum auch außerhalb unseres Geistes eine Realität hat, der wir a priori ihre Gesetze nicht vollständig vorschreiben können."
    9) Vgl. auch RICHARD HÖNIGSWALD, Zum Streit über die Grundlagen der Mathematik, Heidelberg 1912.
    10) Auch das Imaginäre in der Arithmetik muß sich diesem allgemeinen Gedanken der Erfahrungsbezogenheit der Mathematik einordnen lassen, wenngleich natürlich zugegeben werden muß, daß nur sehr tiefliegende und weitscheichtige Analysen, die den Rahmen dieser Darstellung völlig sprengen würden, imstande sind, dieses immer noch dunkle Gebiet aufzuhellen.
    11) Diejenigen philosophischen Richtungen, welche das Ökonomieprinzip zum Wahrheitsprinzip machen, haben daher die euklidische Geometrie für die einzig wahre, alle anderen aber für falsch zu halten, wenn sie konsequent verfahren.