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HEINRICH HERKNER
Der Kampf um das sittliche Werturteil
in der Nationalökonomie


"Außer von Sombart wird der Ausschluß aller Werturteile aus der wissenschaftlichen Nationalökonomie, allerdings mit größerer Vorsicht und tieferer erkenntnistheoretischer Begründung, von Max Weber vertreten. Nachdem er noch 1895 die Idee der nationalen Macht zum Leitstern der Wirtschaftspolitik machen wollte, hat er sich 1904, unter dem Einfluß der logischen Arbeiten von Windelband, Simmel und Rickert, zur Lehre von der Subjektivität, also wissenschaftlichen Unerweisbarkeit, aller Ideale bekannt. Da Werturteile aber immer auf solchen von irgendeiner Erfahrungswissenschaft nicht zu beweisenden Idealen und Zweckvorstellungen beruhen, dürfen auch sie nicht geduldet werden."

"Der Unterschied zwischen den neuesten Kritikern und den übrigen Nationalökonomen wurzelt vor allem darin, daß jene schon die Aussage, es liege ein Mißstand vor, als unzulässiges Werturteil ansehen, denn in der Bezeichnung als Mißstand trete ja schon die Auffassung, es solle anders sein, auf."

"Im Begriff Volkswohlstand steckt offensichtlich alle Ethik der Welt."

"Denken wir uns den Fall, das Gericht würde in einer besonders schwierigen Entscheidung, z. B. in einem Werkspensionskassenprozeß, einen gelehrten Nationalökonomen als Sachverständigen heranziehen. Was muß dieser, wenn er den wertfreien angehört hat, erklären? Er muß sagen: Meine Wissenschaft steht jenseits von gut und böse, ist moralinfrei. Sie darf keine Aussage darüber machen, ob ein Tatbestand wucherische Ausbeutung zeigt oder sonst gegen die guten Sitten verstößt. Ich habe in diesen Dingen nur als Mensch oder Staatsbürger eine Meinung, nicht als Mann der Wissenschaft!"


I.

In der "rätselhaften und unheimlichen" Wissenschaft der Volkswirtschaftslehre besteht schon seit langer Zeit, bald nur verborgen und der Asche glimmend und glühend, bald zu jäher Lohe emporschlagend, ein hartnäckig geführter Streit über die Frage, ob man, im Interesse strenger Wissenschaftlichkeit, nur das Gewordene und Werdende darstellen darf, oder ob man, und bejahendenfalls, unter welchen Kautelen [Vorbehalten - wp] auch den Versuch wagen kann, mit der Leuchte der Wissenschaft in das Reich der Ideale, des Seinsollenden, vorzudringen; ob wir, wie es KNIES ausgedrückt hat, "von und auf den Grundlagen des positiv Gegebenen und mit den Mitteln, deren reelles Vorhandensein die Erfahrung bekräftigt, auf Ziele hinweisen können, die wir, wie die bereits gewonnenen Formen der Gegenwart, als Punkte in einer stetig sich bewegenden Entwicklung ansehen." (1) Bei uns haben ROSCHER, SCHMOLLER (2) und BRENTANO, in England J. SHIELD NICHOLSON, die Beschränkung auf das Seiende verteidigt, während BUCHENBERGER, CONRAD, DIETZEL, EISENHART, LEXIS, von PHILIPPOVICH, SCHÄFFLE, WAGNER, in England MARSHALL, die Erörterung des Seinsollenden nicht ganz ausschließen wollen. Die eine wie die andere Gruppe zeigt aber bei der Durchführung der Grundsätze, welche als die methodologisch richtigen erklärt worden sind, nicht immer eine strenge Konsequenz, oder, vielleicht richtiger gesagt, es bestehen wenigstens über die Art, in der diese Grundsätze in der wissenschaftlichen Praxis auszuüben sind, mancherlei Meinungsunterschiede. Das Seiende ist eben niemals ein Absolutes, sondern auch immer etwas in der Entwicklung Begriffenes, Werdendes. Indem z. B. L. BRENTANO die Richtung der Entwicklung zu erfassen und unter Berufung auf BACON zu zeigen sucht, daß man die Entwicklung nur lenken kann, wenn man ihr auch zu gehorchen versteht, ergibt sich tatsächlich eine große Übereinstimmung mit denjenigen Fachgenossen, welche, wie z. B. von PHILIPPOVICH, in den  wissenschaftlichen  Hinweisen auf das  Seinsollende  schließlich auch nur den Versuch erblicken, das aus dem Zusammenwirken bestimmter gegebener sozialer und ethischer Voraussetzungen folgende Entwicklungsziel festzustellen.

Es ist aber nicht diese Kontroverse, die hier besprochen werden soll. Ich möchte die Aufmerksamkeit nur für eine  neue Variante  der alten Lehre erbitten, daß Sache der Wissenschaft einzig und allein Indikative [Wirklichkeitsformen - wp] sind. Diese Variante lautet: Die Wissenschaft darf das Seiende oder Werdende nur zu tatsächlich vorhandenen Wertschätzungen in Beziehung setzen, sie muß aber von sich aus auf jedes Werten Verzicht leisten.

Soviel ich sehe, hat sich diese Forderung in unserer Wissenschaft in folgender Weise ausgebildet:

Im Jahre 1892 stellte SOMBART in der ausführlichen Kritik, die er dem Werk von JULIUS WOLF über den Sozialismus und die kapitalistische Gesellschaftsform widmete, die These auf, "im ganzen Marxismus, von vorn bis hinten, steckt auch nicht ein Gran Ethik, folglich aber ebensowenig ein ethisches Urteil als ein ethisches Postulat." (3) Bei der außerordentlich großen Wertschätzung, die SOMBART damals noch dem Marxismus zollte, lag es nahe, daß er diesen unethischen Charakter auf den eigenen Betrieb der Wissenschaft zu übertragen suchte. So kam er folgerichtig im Jahre 1897 dazu, die "Ideale der Sozialpolitik" in einer besonderen Abhandlung zu kritisieren (4). Hier werden bereits ethisch-religiöse und politische Ideale als unwissenschaftlich aus dem Lehrgebäude der Nationalökonomie verbannt. Freilich soll dem Nationalökonomen als Menschen durchaus nicht verwehrt werden, was er als Forscher unterlassen muß. "Und wenn auch im Leben diese Unterscheidung oft genug schwierig, ja häufig unmöglich sein mag - in der Theorie muß sie mit aller Schärfe aufrechterhalten werden." (5) Aber SOMBART verzichtet noch nicht auf jedes Ideal. Er hält nur die Auffassung, wonach die Sozialpolitik aus fremden Disziplinen (Ethik, Politik, Rassenhygiene [! - wp]) ihre richtungsweisenden Ideale zu entnehmen hat, für falsch. Er fordert die Autonomie des sozialpolitischen Ideals und erblickt es in einem Wirtschaftssystem höchster Produktivität. Anscheinend hat er damals die ethischen Ideale vor allem deshalb so unerbittlich aus den Gefilden der Nationalökonomie vertrieben, weil er von ihnen eine reaktionäre Wirkung, d. h. eine langsamere Annäherung an das Wirtschaftssystem der höchsten Produktivität befürchtete (6). In diesem Sinne sprach er sich auch auf der Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik in Breslau aus: "Wir haben einfach diejenigen Organisationsformen des Wirtschaftslebens zu akzeptieren, die die leistungsfähigsten sind, und aufgrund deren können wir dann sittlich oder sonst was sein. Aber sittlich sein wollen auf Kosten der ökonomischen Fortschritte ist der Anfang vom Ende der gesamten Kulturentwicklung." (7) Im Laufe der Zeit hat SOMBART aber auch das von ihm ursprünglich für wissenschaftlich erweisbar angesehene Produktivitätsideal verworfen (8). Es sei eine These gewesen, auf die er jetzt mit Abscheu zurückblicht, eine "Geschmacklosigkeit", "ein ekelhaftes Baumwollspinnerideal". Heute solle niemand, "der etwas auf seie Reputation gibt, noch solche Parvenu-Ideale mit sich herumschleppen". Nachdem SOMBART so wissenschaftlich am "autonomen" Produktivitätsideal ebenso irre geworden war, wie früher an den heteronomen ethisch-religiösen, politischen und anderen Idealen, so war bei ihm der Bankrott der Wissenschaft in Bezug auf alle Ideale schließlich nicht länger mehr hinauszuschieben. Und so hat er auf der Wiener Generalversammlung des Vereins für Sozialpolitik mit einer ansich anerkennenswerten Folgerichtigkeit die Forderung aufgestellt, "daß wir alles herauslassen, was nicht diskutabel ist, also all das, was eben in irgendeinem Werturteil verankert ist. Über dieses werden wir nicht eher diskutieren können, ehe nicht der wissenschaftliche Nachweis geführt ist, ob die Blondinen oder die Brünetten hübscher sind." (9)

Außer von SOMBART wird der Ausschluß aller Werturteile aus der wissenschaftlichen Nationalökonomie, allerdings mit größerer Vorsicht und tieferer erkenntnistheoretischer Begründung, von MAX WEBER vertreten. Nachdem er noch 1895 die Idee der nationalen Macht zum Leitstern der Wirtschaftspolitik machen wollte (10), hat er sich 1904, bei der Übernahme des ehemals  Braunschen Archivs,  unter dem Einfluß der logischen Arbeiten von WINDELBAND; SIMMEL und RICKERT, zur Lehre von der Subjektivität, also wissenschaftlichen Unerweisbarkeit, aller Ideale bekannt (11). Da Werturteile aber immer auf solchen von irgendeiner Erfahrungswissenschaft nicht zu beweisenden Idealen und Zweckvorstellungen beruhen, dürfen auch sie nicht geduldet werden. Er verkündet diese These aber mit einer nicht unerheblichen Konzession an die herrschenden Auffassungen. Denke man an die praktischen Probleme der Wirtschafts- und Sozialpolitik (im üblichen Wortsinn), so zeige sich, daß es zahlreiche, ja unzählige praktische Einzelfragen gibt, bei deren Erörterung man in allseitiger Übereinstimmung von gewissen Zwecken als selbstverständlich gegeben ausgeht - "man denke etwa an Notstandskredite, an konkrete Aufgaben der sozialen Hygiene, der Armenpflege, an Maßregeln wie die Fabrikinspektionen, die Gewerbegerichte, die Arbeitsnachweise, große Teile der Arbeiterschutzgebung." Immerhin handele es sich hier eigentlich doch nur um einen Schein der Selbstverständlichkeit und auch dieser verschwindet sofort, sobald man von den konkreten Problemen karitativ-polizeilicher Wohlfahrts- und Wirtschafts pfleg  zu den Fragen der Wirtschafts- und Sozial politik  aufsteigt. "Das Kennzeichen des sozialpolitischen Charakters eines Problems ist es ja geradezu, daß es nicht aufgrund bloß technischer Erwägungen aus feststehenden Zwecken heraus zu erledigen ist, daß um regulative Wertmaßstäbe selbst gestritten werden kann und muß, weil das Problem in die Region der allgemeinen Kulturfragen hineinragt." (12) Es wird also gewissermaßen zwischen einer niederen, als "Pflege" bezeichneten, und einer höheren Sozialpolitik unterschieden, die allein auf die Bezeichnung Sozialpolitik Anspruch erheben darf. Für die erstere besteht oft eine praktisch ausreichende Selbstverständlichkeit der Zwecke, so daß von diesn ausgehenden Werturteile hier wohl auch nach MAX WEBER nicht besonders tragisch genommen zu werden brauchen. In vollem Umfang und in ganzer Schärfe ist das methodologische Postulat aber in der eigentlichen Sozialpolitik, die mit Weltanschauungsidealen eng verknüpft erscheint, zur Geltung zu bringen. Auf alle Fälle darf man das Zugeständnis unterstreichen, daß doch nicht alle Ideale und Zwecke gleich subjektiv sind, daß es auch, wie SIMMEL sagt, "übersubjektive" Zwecke gibt, mögen diese auch vom Standpunkt einer strengeren Logik noch lange keine allgemeingültigen und objektiven sein.

Nachdem die grundsätzliche Verurteilung der Werturteile von MAX WEBER auch noch auf der Wiener Generalversammlung mit der ihm eigentümlichen Verve vertreten worden ist und von nationalökonomischer Seite ADOLF WEBER in seiner Kölner Antrittsrede (13) für diesen Standpunkt weitgehende Sympathien bekundet hat, glaubt LUDWIG POHLE (14) bereits von einer "Krisis" in der heutigen Volkswirtschaftslehre sprechen zu dürfen.

Neue methodologische Grundgedanken werden von POHLE nicht produziert. Er übernimmt, was SOMBART und WEBER vor ihm feiner, geistvoller, und soweit MAX WEBER in Frage kommt, besonnener und auch vorsichtiger ausgesprochen haben. Was POHLE bietet, ist "angewandte Theorie", d. h. eine Verwertung der SOMBART-WEBERschen Methodenlehre zu einem leidenschaftlichen Angrif gegen den sogenannten Kathedersozialismus. Man kann also sogar den Kampf gegen den "Kathedersozialismus" nur mit Waffen führen, die von Männern, welche selbst dem Kreis des Vereins für Sozialpolitik angehören, entliehen worden sind! Leider ist aber, was eine Streitschrift großen Stils hätte sein können, auf das Niveau persönlicher Verunglimpfungen herabgesunken. Man wird nämlich lebhaft an den Ton erinnert, den der POHLE nahestehende ANDREAS VOIGT (15) anschlug, "um eine eingehende Diskussion der Folgen, wie die Bauweise auf die Mitpreise wirkt, zu erzwingen", oder an die maßlosen Übertreibungen der Pamphlete, mit denen R. EHRENBERG (16) den Zweck verfolgte, "die Gegner schließlich zu einer rückhaltlosen Aussprache zu bringen." Man kann darüber streiten, ob man sich durch die Beachtung solcher Erzeugnisse nicht zum Schrittmacher für ihre Methoden macht. Hätte sich POHLE damit begnügt, seine Angriffe in der von ihm herausgegebenen "Zeitschrift für Sozialwissenschaft", die, wenn überhaupt, doch vorzugsweise nur von Fachgenossen beachtet werden dürfte, erscheinen zu lassen, so könnte auf jede Entgegnung verzichtet werden. Die Schrift enthält zum größten Teil Irrtümer, welche die meisten älteren Fachgenossen selbst ohne weiteres berichtigen können. Nachdem POHLE aber durch die Veranstaltung einer Buchausgabe auch auf "weitere Kreise" (17) einzuwirken sucht, muß man fürchten, durch Schweigen zum Mitschuldigen an einer Irreführung der öffentlichen Meinung zu werden. Und nachdem ein Gelehrter vom Range GUSTAV COHNs (18) sich nicht für zu gut gehalten hat, POHLE einer Entgegnung zu würdigen, würde es mir schlecht anstehen, wollte ich den allerdings sehr wenig ritterlich hingeschleuderten Fehdehandschuh nicht aufheben (19). Ich bemerke aber, daß ich lediglich meinen persönlichen Standpunkt zur Geltung bringe. Es handelt sich durchaus nicht um einer Art offizieller Erwiderung des "Kathedersozialismus" oder des "Vereins für Sozialpolitik.

Nachdem außer G. COHN auch SCHMOLLER und LUJO BRENTANO erst vor kurzem zu einem erheblichen Teil der fraglichen Probleme Stellung genommen haben (20), beabsichtigen die folgenden Zeilen auch nicht mehr als einen kleinen Nachtrag zu liefern.


II.

POHLE erhebt gegen des sogenannten Kathedersozialismus vor allem zwei Anklagen:
    1. Die Darstellung beschränkt sich nicht, wie es einer voraussetzungslosen Wissenschaft entsprechen würde, auf das, was ist, und dessen kausale Verknüpfungen.

    2. Es werden nicht ausschließlich Beziehungen der wirtschaftlichen Erscheinungen zu gegebenen Zwecken und Werten erörtert, sondern es werden selbständig Zwecke gesetzt, und dementsprechende Werturteile, besonders sittlich-politischer Art ausgesprochen.
Wie schon dargelegt worden ist, gibt es unter den "Kathedersozialisten" selbst Männer, welche die Beschränkung auf das Seiende fordern (21). Es braucht daher hier von dieser Streitfrage nicht gesprochen zu werden. Unser Streitobjekt ist einzig und allein die Forderung, jedes selbständige Werturteil auszuschließen. Sie deckt sich keineswegs, wie es oft dargestellt wird, ganz mit der Forderung, in der Wissenschaft nur Seiendes zu behandeln. Wenigstens hat man bis jetzt, wenn von der Berechtigung des Seinsollenden in der Wissenschaft die Rede gewesen ist, immer an die Aufstellung bestimmter Pläne zur Verbesserung der bestehenden Verhältnisse gedacht. Indem ich aber irgendeinen Tatbestan, z. B. unzulängliche Löhne gewisser Heimarbeiter, feststelle und durch irgendein Werturteil eine Erhöhung im Interesse der Sittlichkeit oder der normalen körperlichen Entwicklung für wünschenswert erkläre, ist noch gar nichts darüber ausgesagt, ob diese Verbesserung auf dem Weg einer gesetzlichen Regulierung, etwa durch Lohnämter nach australisch-englischem Muster, oder durch die gewerkschaftliche Organisation oder durch ein auch die Arbeiterschaft umfassende Kartellierung, wie einst im Stickereiverband der Ostschweiz und des Vorarlberg, erfolgen soll. Die Diagnose, die Feststellung einer bestimmten Krankheitserscheinung im wirtschaftlich-sozialen Organismus, und die Verordnung, das Rezept, zur Heilung des Mißstandes, wird man sowohl in der Nationalökonomie wie auch in der Medizin gewiß auseinanderhalten dürfen und müssen. Der Unterschied zwischen den neuesten Kritikern und den übrigen Nationalökonomen wurzelt also vor allem darin, daß jene schon die Aussage, es liege ein Mißstand vor, als unzulässiges Werturteil ansehen, denn in der Bezeichnung als "Mißstand" trete ja schon die Auffassung, es solle anders sein, auf. So erklärte MAX WEBER, positiv gewendet, im Begriff "Volkswohlstand" stecke offensichtlich alle Ethik der Welt (22). Ganz folgerichtig erklärt soeben ein Anhänger WEBERs: "Ist denn in der Tat der  Volkswohlstand  ein für jeden allgemeinverbindlicher Wert? Wie denn, wenn uns von bekannten ernstdenkenden Kreise erwidert wird, daß der  Herdenmensch  sicherlich nicht das Objekt des menschlichen Strebens sein dar, daß vielmehr die Emporbildung einzelner Überragender so sehr das Zielt der Kulturarbeit sein muß, demgegenüber die Aufopferung der "Vielzuvielen" ganz selbstredend ist? Da steht einfach Wertung gegen Wertung." (23)

Gewiß, Wertung steht da gegen Wertung. Ich frage aber weiter: Was für Beweisgründe, was für Persönlichkeiten stehen hinter der einen und hinter der anderen Wertung? Auf der einen Seite finden wir die höchsten Ideale des christlichen Kultursystems, Ideale, die bei uns nicht nur im öffentlichen (24) und privaten Recht, sondern auch in zahlreichen feierlichen Staatsakten, in der Botschaft WILHELMs I. von 1881, in der von BISMARCK verfaßten Begründung für den ersten Entwurf des Unfallversicherungsgesetzes, in den Erlassen WILHELMs II. von 1890 anerkannt worden sind. Es sind Ideale, die bis jetzt in der philosophischen Ethik geherrscht haben und die von der wissenschaftlichen Nationalökonomie als Selbstverständlichkeiten angesehen worden sind. Bis jetzt ist mir wenigstens noch kein akademischer Volkswirt bekannt geworden, der erklärt hätte, der "Volkswohlstand" bilde für ihn kein Ideal, er wünsche  nicht,  um mit RUSKIN zu sprechen, daß das Volk aus einer möglichst großen Zahl "edler und glücklicher", "breitbrüstiger, klaräugiger und frohgemuter" Menschen bestehe.

Wenn nun im Interesse der logischen Reinlichkeit verlangt wird, es seien mindestens die Ideale, von denen aus die Werturteile gefällt würden, deutlich zu kennzeichnen, so verstehe ich diesen Wunsch vollkommen. Im Interesse der elementarsten Ökonomie möchte ich mir nur den Vorschlag gestatten, es sollen diejenigen, die eben andere Ideale haben als die bis jetzt in der Volkswirtschaftslehre anerkannt gewesenen, seien es über- oder untermenschliche, den Anfang machen. Das scheint mir ein weit einfacherer Ausweg zu sein. Es brauchen dann alle übrigen Nationalökonomen mit Rücksicht darauf, daß ihnen doch einmal ein Werturteil entschlüpfen könnte - was Werturteile sind, kann ja leicht stritt sein -, nicht erst umständlich ihr Bekenntnis zur traditionellen Sitte und Sittlichkeit zu bekunden.

Also, um auf den Ausgangspunkt zurückzukommen, wer und was hinter der einen Wertung steht, sehe ich, was hinger der anderen, kann ich noch nicht deutlich erkennen, höchstens vermuten.

Die Werurteile sollen fallen, weil sie aus subjektiven, willkürlichen, sittlichen und anderen Idealen entspringen, daher der Allgemeingültigkeit entbehren und somit die Anerkennung der von ihnen erfüllten Wissenschaft auf die Kreise beschränken, in denen eben dieselben Ideale Kurs haben.

Wenn die "Subjektivität" des sittlichen Werturteils so stark betont wird, scheint mir mehr an die Begründung als an den Inhalt unseres Systems ethischer Normen gedacht zu werden. Gewiß, die Motivierung ist in der modernen Kulturmenschheit keine einheitliche mehr. Hier ist die Verankerung in supranaturalen, religiösen Sphären, dort die Ableitung aus Philosophie oder Biologie. Es ist auch zuzugeben, daß die mit den Lippen anerkannte Ethik sich im Leben nicht immer als tatsächlich regulierende Kraft bewährt. Im übrigen kann ich aber in dem sittlichen Bewußtsein (25) der Kulturvölker keine so fundamentalen Unterschiede entdecken, daß Werturteile, die von ihm als eine selbstverständliche Grundlage ausgehen, den wissenschaftlichen Charakter in Frage stellen könnten.

Unsere Rechtsordnung verlangt von jedem Richter ein Urteil darüber, ob ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt oder nicht; ob "durch dieses Rechtsgeschäft jemand unter Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche den Wert der Leistung dergestalt übersteigen, daß den Umständen nach die Vermögensvorteile in einem auffälligen Mißverhältnis zur Leistung stehen." Sodann müssen unsere Richter auch wissen, was unter "Billigkeit" zu verstehen ist (26). Könnte man es wagen, sittliche Erwägungen so weit in die Rechtsordnung eindringen zu lassen, wenn das Urteil über "gute Sitten" so subjektiv wäre, wie das Geschmacksurteil über die Blondinen und Brünetten? Da der Nationalökonom aber viel tiefer in das Studium der wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen einzudringen pflegt als der Jurist, dürfte er materiell sogar noch besser als der Richter zur Abgabe eines Urteils in Fragen des Lohn-, Miet- oder Darlehenswuchers und anderer Verstöße gegen die "guten Sitten" qualifiziert sein. Denken wir uns den Fall, das Gericht würde in einer besonders schwierigen Entscheidung, z. B. in einem Werkspensionskassenprozeß, einen gelehrten Nationalökonomen als Sachverständigen heranziehen. Was muß dieser, wenn er den  wertfreien  angehört hat, erklären? Er muß sagen: Meine Wissenschaft steht jenseits von gut und böse, ist moralinfrei. Sie darf keine Aussage darüber machen, ob ein Tatbestand wucherische Ausbeutung zeigt oder sonst gegen die guten Sitten verstößt. Ich habe in diesen Dingen nur als Mensch oder Staatsbürger eine Meinung, nicht als Mann der Wissenschaft!

Man pflegt der Nationalökonomie so gern das Vorbild der "exakten" Naturwissenschaften entgegenzuhalten. Diese Gegenüberstellung kann instruktiv sein, solange man sich auf diejenigen Naturwissenschaften beschränkt, die es, wie die Nationalökonomie, auch mit dem Menschen zu tun haben. Es sind also vor allem die medizinischen Wissenschaften, die hier in Betracht kommen. Die Verwandtschaft zwischen ihnen und unserer Disziplin zeigt sich unter anderem ja auch darin, daß Mediziner, wie PETTY und QUESNAY zum Studium der Nationalökonomie übergegangen sind, daß Ärzte auf dem Gebiet der Fabrikinspektioin und dann auch als Sozialwissenschaftler, wie Dr. FRIDOLIN SCHULER, Professor Dr. ERISMAN u. a., Hervorragendes geleistet haben. Auch RANKE hat erklärt, die Nationalökonomie scheine nicht weniger notwendig für den Staat zu sein als die Medizin für den menschlichen Körper. ROSCHER und SCHÄFFLE haben ebenfalls die Analogie mit der Medizin oft hervorgehoben.

POHLE behauptet (Seite 74), daß hier der Zweck der ärztlichen Tätigkeit, eine möglichst lange Erhaltung der Gesundheit und des Lebens, von vornherein feststeht. Wenn dieses Ziel für die Medizin feststeht, warum steht es dann weniger fest, daß durch die Förderung des Volkswohlstandes auch jedem die wirtschaftlichen Mittel zugänglich gemacht werden, ohne die auch der Mediziner machtlos ist? Im übrigen könnte man meines Erachtens ebensogut wie man die Förderung des Volkswohlstandes als Zweck der Nationalökonomie bestreitet, bezweifeln, daß die Medizin als selbstverständliches Ziel die möglichst lange Erhaltung des Lebens anzustreben habe. Hat man von seiten mancher Rassenhygieniker nicht schon mit großem Nachdruck Medizin und Hygiene für die Verschlechterung der Rassentüchtigkeit verantwortlich machen wollen? Werden durch die ärztliche Wissenschaft nicht Elemente am Leben erhalten und in den Stand gesetzt, sich fortzupflanzen, welche im Interesse der Rassentüchtigkeit besser möglichst bald aus dem Dasein verschwänden? Ist die möglichst lange Erhaltung des Lebens auch dann ein absolutes Ideal, wenn diese Erhaltung nur unter Bedingungen erfolgen kann, die das Leben nicht mehr als lebenswert erscheinen lassen? Sieht man näher zu, so wurzelt dieser Zweck der Medizin schließlich ebensogut in unserem sittlich-christlichen Bewußtsein wie die Förderung des Volkswohlstandes. Streng genommen kann man auch von der Medizin nur sagen, sie gehe von der Hypothese aus, daß die Erhaltung der Gesundheit und des Lebens als absolutes Ziel gilt. Und in diesem Sinne mag meinetwegen auch der Nationalökonom, der auf eine strenge Methodologie große Stücke hält, sagen, seine Wissenschaft gehe von der erfahrungsmäßig nicht beweisbaren Annahme aus, daß die Förderung des Volkswohlstandes als ihr Zweck gilt. Schließlich steht ja alle wissenschaftliche Tätigkeit unter der keineswegs selbstverständlichen Annahme, daß die Wahrheit erstrebenswert ist. Wenn man sich, um die Subjektivität der sittlichen Werturteile zu beweisen, so gern auf NIETZSCHEs "Umwertung aller Werte" beruft, so sollte man nicht vergessen, daß NIETZSCHE auch den Wert der Wahrheit und somit aller Wissenschaft ebenfalls in Frage gestellt hat.

POHLE deutet an, daß die Verwendung sittlicher Maßstäbe noch erträglich wäre, wenn man über die Berechtigung zur Benutzung dieser Maßstäbe wenigstens eine gründliche Rechenschaft ablegen würde. Der Kathedersozialismus habe aber nichts getan, um die Prinzipien, welche die wichtigste Voraussetzung seiner wissenschaftlichen Arbeit bilden, klar zu formulieren und zusammenhängend zu begründen (27). Hier wie so oft, kann man nur staunen darüber, daß sich POHLE in der Literatur, die er bekämpft, nicht zuvor einigermaßen orientiert hat. Weiß er wirklich nichts von SCHMOLLERs berühmter Schrift "Über einige Grundfragen des Rechts und der Volkswirtschaft", nichts von SCHMOLLERs "Gerechtigkeit in der Volkswirtschaft" (1880), nicht vom "Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre", nichts von LUJO BRENTANOs "Abhandlung über die gewerbliche Arbeiterfrage" in SCHÖNBERGs "Handbuch der politischen Ökonomie" (1. Auflage, 1882, Seite 905f), wo allem anderen voran in § 1 der "Maßstab der Beurteilung" mit aller nur wünschenswerten Klarheit auseinandergesetzt wird? Auch BRENTANOs Arbeiten über "Ethik und Volkswirtschaft in der Geschichte" (München 1901), "*Die Entwicklung der Wertlehre" (28) und der "Versuch einer Theorie der Bedürfnisse" (29) scheinen ihm unbekannt geblieben zu sein.

Wenn aber auch die deutschen Nationalökonomen die ethisch-philosophischen Grundlagen ihrer Bewertungen weniger gründlich, als es tatsächlich geschehen ist, dargestellt hätten, dürfte man sie deswegen schelten? Auf diese Frage hat bereits Dr. DRILL (30), den POHLE hier sehr mit Unrecht als Eideshelfer heranziehen möchte, ganz richtig geantwortet, daß "ihr Verfahren für die Zwecke, wo es sich nicht um ganz exakte Ableitungen handelt, recht gut ausreicht". Der Kathedersozialismus "hat sich nur wenig mit den eigentlich theoretischen, ganz überwiegend mit praktischen Fragen befaßt, und dabei kann man mit dem,  was sich von selbst versteht,  ganz gut auskommen, wenn man darauf verzichtet, die Grundlegung gegen jeden Zweifel zu sichern". Auch bei einer mathematisch genauen Ableitung würde schließlich nichts anderes herauskommen.

Jedenfalls ist es nicht die Aufgabe des Nationalökonomen, eine wissenschaftliche Begründung der Ethik zu liefern, sondern er darf sich bei der Verwendung ethischer Maßstäbe ebensogut auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Ethik eines PAULSEN oder WUNDT beziehen, wie ein Mediziner sich auf die Forschungen eines anerkannten Chemikers oder Physiologen.

Im übrigen soll nicht bestritten werden, daß es neben einem gewissen Bestand ethischer Prinzipien, die nahezu allgemein (31) innerhalb unseres Kulturkreises anerkannt werden, auch solche gibt, deren Geltung begründeten Bedenken unterliegt. Ja, ich bin durchaus damit einverstanden, daß im Zweifelsfall immer für die Strittigkeit einer Norm präsumiert wird und der Nationalökonom entweder ganz darauf verzichtet, sie zu verwerten, oder wenigstens ausdrücklich auf die Subjektivität seines Urteils aufmerksam macht. Das Postulat, auf Werturteile zu verzichten, ist also nur bis dorthin anzuerkennen, wohin die Begründung reicht, d. h. wo tatsächlich die sittlichen Ideale einen subjektiven, willkürlichen Charakter annehmen. Ich glaube aber, daß diese Beschränkung im allgemeinen respektiert worden ist. Auch POHLE hat meines Erachtens keine Fälle mitgeteilt, in denen andere als bei uns praktisch allgemein anerkannte Normen zugrunde gelegt worden wären.
LITERATUR - Heinrich Herkner, Der Kampf um das sittliche Werturteil in der Nationalökonomie, Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, Jahrgang 36, München und Leipzig 1912
    Anmerkungen
    1) KARL KNIES, Die politische Ökonomie, Neue Auflage, Braunschweig 1883, Seite 42 und 43.
    2) Im Artikel über "Volkswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und Methode in der 1. und 2. Auflage des Handwörterbuches. In der vollständigen Umarbeitung dieses Artikels für die 3. Auflage hat SCHMOLLER dem Seinsollenden einen größeren Spielraum zugestanden: Nicht die gänzliche Beseitigung aller Ideale, aller Erörterung des Seinsollenden ist in unserer Wissenschaft zu verlangen, aber Takt, Objektivität und Zurückhaltung in der Anwendung." Aber auch in den ersten Auflagen dieses Artikels führte er aus, daß die Aufstellung von Idealen von praktischen Lehren fürs Leben in unserer Wissenschaft neben der Kausaluntersuchung nicht zu umgehen ist, daß die allgemeinen Teile unserer Wissenschaft sich ethischen und geschichtsphilosophischen Untersuchungen nähern. Er bekämpfte hauptsächlich die Deduktion aus abstrakten Prinzipien, wie Freiheit, Gerechtigkeit. Er betonte nur, daß in den Gebieten einfacherer Verwicklung der Erscheinungen  zunächst  die strengere Methode der Kausaluntersuchung herrschen muß und daß dabei  zunächst  verzichtet werden muß, mit Sollen zu lehren.
    3) JULIUS WOLF, Sozialismus und kapitalistische Gesellschaftsordnung, BRAUNs Archiv, Bd. V, Seite 490. Seltsamerweise hält SOMBART anscheinend noch jetzt an dieser Auffassung fest, obwohl schon die von ihm selbst zitierten Stellen (Das Lebenswerk von Karl Marx, Seite 56) beweisen, daß MARX auch in seinen für wissenschaftlich geltenden Werken auf sehr bestimmte Werturteile durchaus nicht verzichtet. Eine richtigere Kennzeichnung des Marxismus bietet in dieser Hinsicht meines Erachtens E. PLENGE in seinem Buch über MARX und HEGEL, Tübingen 1911
    4) BRAUNs Archiv, Bd. 10, Seite 1 - 48.
    5) SOMBART, Archiv 10, Seite 15
    6) Dagegen hat G. COHN, Ethik und Reaktion in der Volkswirtschaft, in diesem Jahrbuch, Bd. 24, Seite 839 - 886, Stellung genommen.
    7) WERNER SOMBART, Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 88, Seite 253
    8) SOMBART, Sozialismus und soziale Bewegung, 6. Auflage 1908, Seite 128
    9) Schriften des Vereins Sozialpolitik, Bd. 132, Seite 572. Man darf wohl hoffen, daß SOMBART in nicht allzuferner Zeit diesen Ausspruchmit demselben Abscheu verwerfen wird, wie das "ekelhafte Baumwollspinnerideal" seiner früheren Periode.
    10) MAX WEBER, Der Nationalstaat und die Volkswirtschaftspolitik, Freiburg und Leipzig 1895.
    11) MAX WEBER, Die Objektivität sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, Archiv für Sozialwissenschaft und Sozialpolitik, Neue Folge, Bd. 19, 1904, Seite 22 - 88. Vgl. auch die Entgegnung von GUSTAV COHN, Über den wissenschaftlichen Charakter der Nationalökonomie, Archiv für Sozialwissenschaft, Neue Folge, Bd. 20, Seite 461 - 479.
    12) MAX WEBER, Objektivität, a. a. O., Seite
    13) ADOLF WEBER, Die Aufgaben der Volkswirtschaftslehre als Wissenschaft, Tübingen 1909
    14) POHLE, Die gegenwärtige Krisis in der deutschen Volkswirtschaftslehre. Betrachtungen über das Verhältnis zwischen Politik und nationalökonomischer Wissenschaft, Leipzig 1911
    15) A. VOIGT und P. GELDNER, Kleinhaus und Mietkaserne, Berlin 1905
    16) RICHARD EHRENBERG, "Die Kathedersozialisten und die Reichsfinanzreform", Berlin 1909 und "Terrorismus in der Wirtschaftswissenschaft, Berlin 1910, Seite 72
    17) Eine geschäftige Reklame sorgt für diese Verbreitung in "weiteren Kreisen". Vgl. "Verhandlungen, Mitteilungen und Berichte des Zentralverbandes Deutscher Industrieller", Nr. 123, Seite 83 - 86 und "Schlesische Zeitung" vom 4. Januar 1912. Besonderes Interesse bietet der Leitartikel, welchen die "Kreuzzeitung" vom 26. Januar 1912 POHLE widmet. Er teilt mit, daß die ursprünglich zur Förderung EHRENBERGs ins Leben gerufene, aus Großindustriellen einer bestimmten Richtung bestehende "Vereinigung für exakte Wirtschaftsforschung" POHLEs Betrachtungen verbreite, und ferner, daß dieser neuen Richtung außer POHLE noch JULIUS WOLF, RICHARD EHRENBERG, ADOLF WEBER und - ALEXANDER TILLE angehören. TILLE dürfte selbst nicht wenig erstaunt sein, daß er unter die werturteilsfreien, unpolitischen Nationalökonomen versetzt wird. Erklärt er doch selbst (Berufsstandspolitik, Bd. 1, Seite VIII), daß sein Werk "Vorschläge mache zur Bekämpfung der Geistesmächte, welche der gewerblichen Ertragswirtschaft ihren Lebensboden zu untergraben suchen, und für die Organisation der berufsständisch-politischen Arbeit, welche dem Gewerbe- und Handelsstand zu dem ihm gebührenden Anteil an der Gesetzgebung verhelfen solle." - - - Auch POHLE dürfte über diese Gleichstellung mit TILLE wenig erfreut sein. Hat er doch dem TILLEschen Werk (Zeitschrift für Sozialwissenschaft, 1911, Seite 145) vorgeworfen, es wende ebenso wie die Kathedersozialisten willkürliche moralische Maßstäbe bei der Besprechung wirtschaftlicher Erscheinungen an. "Der Unterschied zwischen ihm und den Kathedersozialisten besteht nur darin, daß seine ethischen Urteile von einer dem Kathedersozialismus gerade entgegengesetzten moralischen Anschauung ausgehen." In den Arbeiterorganisationen sehe er "so etwas wie eine Erfindung des Teufels, deren Entwicklung mit allen Mitteln, die den Unternehmern und der Gesetzgebung zur Verfügung stehen, zu unterdrücken ist". - - - Den Kreisen, welche POHLE, WOLF, EHRENBERG, ADOLF WEBER und TILLE als Begründer einer neuen Wirtschaftslehre feiern, sind solche Unterschiede offenbar gleichgültig, wenn nur gegen den "Kathedersozialismus" irgendwie gekämpft wird. Das genügt vollkommen, um mit dem Lorbeer strenger Wissenschaftlichkeit geschmückt zu werden.
    18) GUSTAV COHN, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Jahrgang 67, Seite 692 - 707.
    19) Angenehm und fruchtbar ist es nicht, sich mit Herrn POHLE auseinanderzusetzen. Selbst wo es sich um handgreifliche, tatsächliche Irrtümer auf seiner Seite handelt, sucht er sich der offenen Anerkennung durch rabulistische Künste zu entziehen. So hatte POHLE am Beispiel WILBRANDTs zeigen wollen, daß vor allem die Schüler SCHMOLLERs einem Radikalismus verfallen, an dem man die Konsequenzen, zu denen der Kathedersozialismus führt, recht klar erkennen kann. Ich hatte demgegenüber festgestellt, daß WILBRANDT gar nicht in einem Schülerverhältnis zu SCHMOLLER gestanden hat. Was erwidert POHLE? "Mir kam es nur darauf an, zu zeigen, daß in  der  Beziehung WILBRANDT unzweifelhaft SCHMOLLERs Schüler ist, daß er von diesem die Auffassung übernommen hat, die Volkswirtschaftslehre habe Forderungen an das Leben zu stellen. Diese Auffassung ist, wie auch HERKNER nicht wird bestreiten wollen, in der Hauptsache das geistige Eigentum SCHMOLLERs, er hat sie als neues wissenschaftliches Prinzip in die Volkswirtschaftslehre eingeführt, er war der Erfinder dieser neuen Methode." Ich bestreite all das allerdings auf das Entschiedenste. SCHMOLLER hat, nicht nur, wie oben schon dargelegt worden ist, eine weitgehende Beschränkung auf das Seiende mit größerem Nachdruck als die meisten anderen "Kathedersozialisten" gefordert, sondern er ist auch weit davon entfernt, als erster in der Volkswirtschaftslehre Forderungen an das Leben gestellt zu haben. POHLE brauch nur Seite V seiner eigenen Schrift zu lesen, wo es ganz richtig heißt, daß die nationalökonomische Wissenschaft "von jeher Forderungen an das Leben erhoben hat."
    20) GUSTAV COHN in den gegen ADOLF WEBER gerichteten Artikeln der "Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft", Jhg. 66, Seite 1 - 40 und Seite 445 - 462; "Internationale Monatsschrift für Wissenschaft, Kunst und Technik, Januar 1912; SCHMOLLER, Handwörterbuch der Staatswissenschaften, 3. Auflage, Bd. 8, Seite 490 - 498; LUJO BRENTANO im "Archiv für Sozialwissenschaft", Bd. 33, Seite 695 bis 714. - Vieles hierher Gehörige auch in der Abhandlung von H. PESCH, S. J. "Eine neue Richtung in der Nationalökonomie", Stimmen aus Maria Laach, Bd. 80, 1 und 2. Freiburg i. B. 1911. HESSEs gedankenreiche, vom Neukantianismus STAMMLERs ausgehende Abhandlung "Die Werturteile in der Nationalökonomie", Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik, III, Bd. 43, 1. u. 2. Heft (ausgegeben am 20. Januar 1912), kam erst zu meiner Kenntnis, als obige Ausführungen schon gesetzt waren. Ich muß mich daher auf die erfreuliche Feststellung beschränken, daß HESSE in wesentlichen Punkten zu ähnlichen Ergebnissen kommt wie ich.
    21) LUJO BRENTANO hat seinen Standpunkt durch den Wiederabdruck einer älteren Veröffentlichung unter dem Titel: "Über Werturteile in der Volkswirtschaftslehre" soeben im Archiv für Sozialwissenschaft, Bd. 33, Seite 695 - 714, in Erinnerung gebracht.
    22) MAX WEBER, Debattenrede zu den Verhandlungen über die Produktivität der Volkswirtschaft auf der Tagung des Vereins für Sozialpolitik, Schriften des Vereins für Socialpolitik, Bd. 132, Leipzig 1911
    23) WEYERMANN und SCHÖNITZ, Grundlegung und Systematik einer wissenschaftlichen Privatwirtschaftslehre, Seite 45, Karlsruhe 1912
    24) Das Deutsche Reich ist nach der Reichsverfassung "ein ewiger Bund, geschlossen zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechts,  sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes." 
    25) Vgl. dazu SCHMOLLER, Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre, Bd. 1, 1908, Seite 41 - 75, ferner ders. "Volkswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und -methode", im Handwörteruch der Staatswissenschaften, 3. Auflage, Bd. VII, Seite 494f. --- In diesem Punkt denken die von POHLE so sehr geschätzten französischen Anhänger des orthodoxen ökonomischen Liberalismus übrigens nicht anders. So schreibt H. BAUDRILLART im "Noveau dictionaire d'économie politique" von SAY-CHAILLEY, Paris 1900, 2. Auflage, Bd. 2, Seite 342 von "ces vérités morales qui rencontrent peu d'incrédules,à quelque source philosophique qu'on les rapporte, ou même quand on ne prend aucun souci de ce genre, mais dont la généralité des hommes fait la régle de ses jugements et de ses actes." - - - Vielleicht ist in diesem Zusammenhang auch ein Wort HEGELs nicht ohne Interesse: "Welcher Inhalt aber gut oder nicht gut, recht oder unrecht sei, dies ist für die gewöhnlichen Fälle des Privatlebens in Gesetzen und Sitten eines Staates gegeben. Das hat keine große Schwierigkeit, es zu wissen. Jedes Individuum hat seinen Stand, es weiß, was eine rechtliche, ehrliche Handlungsweise überhaupt ist. Für die gewöhnlichen Privatverhältnisse, wenn man es da so schwierig erklärt, das Rechte und Gute zu wählen, und wenn man für eine vorzüglich Moralität hält, darin viel Schwierigkeit zu finden und Skrupel zu machen, so ist dies vielmehr dem üblen oder bösen Willen zuzuschreiben, der Ausflüchte gegen seine Pflichten sucht, die zu kennen eben nicht schwer ist, oder wenigstens für ein Müßiggehen des reflektierenden Gemüts zu halten, dem ein kleinlicher Wille nicht viel zu tun gibt, und das sich also sonst in sich zu tun macht und sich in moralischer Wohlgefälligkeit ergeht." (Philosophie der Geschichte, Seite 65)
    26) Einen noch viel weitgehenderen Spielraum als das deutsche, räumt das am 1. Januar 1912 in Kraft getretene neue schweizerische Zivilrecht dem freien Ermessen des Richters, also seinen sittlichen Vorstellungen von *Gerechtigkeit und Billigkeit, seinem "Rechtsgefühl" ein. Vgl. MEILI, Das Inkraftreten des Schweizerischen Zivilsgesetzbuches, Recht und Wirtschaft, Seite 125, Januar 1912. Es ist bezeichnend, daß gerade die Anhänger der freirechtlichen Bewegung, denen das schweizerisce Zivilrecht als Ideal vorschwebt, auf dem Frankfurter Soziologentag gegen den Ausschluß aller Werturteile am entschiedensten protestiert haben. Sehr begreiflich, wären unsere sittlichen Werturteile so subjektiver und willkürlicher Art, wie die Gegner der Werturteile behaupten, so könnte das richterliche Ermessen gar nicht streng genug durch Paragraphen eingeschränkt werden.
    27) POHLE, a. a. O., Seite 7 und 25
    28) Sitzungsberichte der Königlich Bayrischen Akademie der Wissenschaften, Philosophisch-philologische und historische Klasse, Jahrgang 1908, 3. Abhandlung.
    29) LUJO BRENTANO, Sitzungsberichte, a. a. O. 10. Abhandlung, Wie wenig POHLE in BRENTANOs Schriften Bescheid weiß, zeigt auch die Bemerkung (Der Unternehmerstand, 1910, Seite 45), daß BRENTANO sich in seinem 1907 gehaltenen Vortrag an die von STEFFEN 1901 vertretene Anschauung, der Arbeiter, der seine Arbeitsleistung verkauft, sei gleichfalls Unternehmenr, "angeschlossen" habe. Auch diese Auffassung ist von BRENTANO schon im SCHÖNBERGschen "Handbuch, 1882, Seite 920 und seither noch in vielen anderen Veröffentlichenung immer vertreten worden und bildet ja ein überaus charakteristisches Glied seiner ganzen Theorie des Arbeitsverhältnisses.
    30) DRILL, Wunschlose Nationalökonomie, Literaturblatt der Frankfurter Zeitung von 5. Februar 1911.
    31) Selbst WINDELBAND erklärt in seiner Abhandlung "Vom Prinzip der Moral" (Präludien, 2. Auflage, 1903, Seite 344), die Geltung des individuellen Pflichtbewußtseins werde dadurch nicht alteriert, "daß sich hie und da ein Lump findet, dem nichts heilig ist."