ra-2G. SchmollerC. MengerH. Dietzelvon PhilippovichH. MoellerW. Hasbach    
 
GUSTAV SCHMOLLER
Zur Methodologie der
Staats- und Sozialwissenschaften


"Wer Gesetze will, sagt  Menger,  muß abstrahieren. Ich antworte: auf Abstraktion beruth selbstverständlich alles Denken und Erkennen; es kommt nur darauf an,  richtig zu abstrahieren, so daß sich uns infolge unserer Abstraktionen wissenschaftliche Wahrheiten ergeben, nicht schemenhafte Phantome, geträumte Robinsonaden, die so vielfach eine volkswirtschaftliche Untersuchung und Wahrheit ersetzen sollen."

"Mit dem Ausgang des Mittelalters entstanden die Einzelwissenschaften des Geistes, sie blieben im Dienst der Metaphysik bis ins 18. Jahrhundert. Ja die anwachsende Macht der Naturerkenntnis hatte für sie ein neues Unterwürfigkeitsverhältnis zur Folge. Erst die historische Schule vollbrachte die Emanzipation, bewies die Unwahrheit jenes ganzen Systems von Ideen, das wir im Naturrecht, der natürlichen Religion, der abstrakten Staatslehre und abstrakten politischen Ökonomie vor uns haben. Von ihr ist ein Strom neuer Ideen durch unzählige Kanäle allen Einzelwissenschaften zugeflossen."

"Die Konzeption des Naturrechts wurde dadurch fehlerhaft, daß der Zweckzusammenhang im Recht losgelöst von seinen Beziehungen, insbesondere denen zum Wirtschaftsleben, sowie zur äußeren Organisation der Gesellschaft, betrachtet und in eine Region jenseits der geschichtlichen Entwicklung versetzt wurde. So nahmen Abstraktionen den Platz der Wirklichkeiten ein; die Mehrheit der Gestaltungen der Rechtsordnung blieb der Erklärung unzugänglich."

Die zwei Schriften, die ich hier nenne, liegen nach Richtung, Geistesart und Individualität der Autoren außerordentlich weit auseinander. Sie kamen für mich zunächst in die äußere Verbindung, daß ich sie beide in dem Augenblick erhielt, als ich mich rüstete, nach längerer Unterbrechung wieder meine Vorlesung über die Methodologie der Staatswissenschaften zu halten, und so Veranlassung nahm, sie beide nacheinander zu lesen. Und da immerhin die innere Verbindung vorliegt, daß sie beide unseren Wissenschaften die Wege ebnen und weisen wollen, so schien es mir angezeigt, über sie zusammen hier zu berichten, wenn auch überwiegend in der bescheidenen Form einer Inhaltsanzeige, da mir zu einer erschöpfenden Besprechung und Erörterung er von beiden Schriftstellern aufgeworfenen Probleme die Zeit und in Bezug auf DILTHEYs Buch auch noch manches andere fehlt. Nur bei MENGER kann ich die Polemik nicht ganz zurückhalten, da seine Angriffe mich teilweise persönlich mittreffen.

Wir haben in seinem Buch den ernsthaften Versuch eines nationalökonomischen Theoretikers von nicht geringem Scharfsinn vor uns, den Sozialwissenschaften oder vielmehr der theoretischen Nationalökonomie ihre wahre Methode zu retten, mit der praktischen Spitze, die Verirrungen der historischen Schule bloßzulegen und zurückzuweisen, und mit der Prätension [Anmaßung - wp], eine Reform des gegenwärtigen Zustandes der politischen Ökonomie in Deutschland herbeizuführen. Sehen wir den Inhalt näher an:

Es gibt, sagt MENGER, zwei Hauptrichtungen des Strebens nach Erkenntnis: die eine will die konkreten Phänomene in ihrer Stellung in Raum und Zeit und in ihren konkreten Beziehungen zueinander, die andere die im Wechsel dieser ersteren wiederkehrenden Erscheinungsformen, die eine das Individuelle, die andere das Generelle, das Typische, die typischen Relationen erfassen. Es gibt auf allen Gebieten Wissenschaften vom Individuellen und vom Generellen und so auch auf dem Gebiet der Volkswirtschaft. Die Geschichte und die Statistik behandeln die individuellen volkswirtschaftlichen Phänomene, die natürlich auch Kollektiverscheinungen sein können, der theoretischen Nationalökonomie fällt die Aufgabe zu, nicht Begriffe zu analysieren, sondern das generelle Wesen und den generellen Zusammenhang der volkswirtschaftlichen Erscheinungen zu erforschen; neben beide stellen sich die Volkswirtschaftspolitik und die Finanzwissenschaft als bloße Kunstlehren. In der Geschichte handelt es sich stets um einen individuellen Werdeprozeß. In der Theorie erscheint uns jede einzelne konkrete Erscheinung nur als ein spezieller Fall einer gewissen Regelmäßigkeit. Beide Tätigkeiten dürfen nicht verwechselt werden; indem man beides zusammenwirft, hat man die Systematik und Methodik unserer Wissenschaft geschädigt und die Ausbildung der Theorie vernachlässigt. Die zwei Wege, welche die theoretische Nationalökonomie zu gehen hat, sind der realistisch-empirische und der exakte. Der erstere, die induktive Feststellung der empirischen Wirklichkeit enthüllt uns niemals Gesetze im strengen Sinn, sondern höchstens empirische Gesetze; die realistische Richtung der theoretischen Forschung schließt die Möglichkeit zu strengen (exakten) theoretischen Erkenntnissen zu gelangen auf allen Gebieten der Erscheinungswelt aus. Daher müssen wir uns hauptsächlich auf den anderen Weg, den exakten, begeben, d. h. von den einfachsten Elementen (besser gesagt von gewissen Hypothesen) aus schließen, um so zur Feststellung der typischen Relationen, der Gesetze der Erscheinungen zu kommen. Diese letztere Richtung wird gegenwärtig vollständig verkannt. Daß die empirische Wirklichkeit mit diesen Schlüssen nicht übereinstimmt, ist natürlich. Das zu verlangen, bedeutet die Verkennung der elementarsten Grundsätze wissenschaftlicher Methodik.

Die Betonung des untrennbaren Zusammenhangs der volkswirtschaftlichen mit der sozialen und staatlichen Entwicklung ist ein Widerspruch gegen die exakte Richtung der theoretischen Forschung; daß die Isolierung der Probleme, die theoretische Untersuchung  einzelner  Seiten für sich getrennt von anderen allein die Wissenschaft fördert, ist ein Fundamentalsatz aller Methodik; das Phantom einer Universaltheorie der sozialen Erscheinungen kann zunächst nur verwirren. Da die theoretische Nationalökonomie überhaupt nicht die Aufgabe hat, uns die universelle Natur volkswirtschaftlicher Erscheinungen verstehen zu lehren, sondern uns nur das Verständnis einer besonderen, allerdings der wichtigsten Seite des wirtschaftlichen Menschenlebens verschaffen will, so ist es eine lächerliche, kaum begreifbare Torheit, von den psychologischen Motiven menschlichen Handelns überhaupt - auszugehen, statt von der Triebfeder des Eigennutzes. Der Chemiker wagt doch auch von den physikalischen begleitenden Umständen der chemischen Erscheinungen zu abstrahieren, ARISTOTELES und HUGO GROTIUS gingen ausschließlich vom Gesellschaftstriebt aus. Den Vorwurf des Atomismus, den man der "exakten" (soll heißen der manchester-individualistischen) Richtung der theoretischen Nationalökonomie gemacht hat, entspringt nur schiefen Analogien, welche die historischen Nationalökonomien äußerlich der historischen Juristenschule entlehnt haben. Die Phänomene der Volkswirtschaft sind nun einmal nur Resultanten einzelwirtschaftlicher Bestrebungen und müssen also auch unter diesem Gesichtspunkt betrachtet werden.

Halten wir hier, am Schluß des ersten Buches, zunächst inne, um uns mit dem Verfasser auseinanderzusetzen. Die Scheidung der Erkenntnisrichtungen, von der er ausgeht, ist unzweifelhaft von einer gewissen Berechtigung. Wie man die deskriptive Botanik und Zoologie der Pflanzenphysiologie und vergleichenden Anatomie entgegensetzt, so können Statistik und Geschichte (und neben ihnen Reisebeschreibungen, volkswirtschaftlich-deskriptive Arbeiten, die großen Ausstellungsberichte, geographische und ethnographische Werke) den Arbeiten entgegengesetzt werden, welche das generelle Wesen der volkswirtschaftlichen Erscheinungen darstellen wollen. Aber dieser Gegensatz darf nicht als eine unüberbrückbare Kluft aufgefaßt werden. Die Wissenschaft vom Individuellen, ich möchte lieber sagen, die deskriptive Wissenschaft liefert die Vorarbeiten für die allgemeine Theorie; diese Vorarbeiten sind umso vollendeter, als die Erscheinungen nach allen wesentlichen Merkmalen, Veränderungen, Ursachen und Folgen beschrieben sind. Die vollendete Beschreibung setzt aber wieder eine vollendete Klassifikation der Erscheinungen, eine vollendete Begriffsbildung, eine richtige Einreihung des Einzelnen unter die beobachteten Typen, eine völlige Übersicht über die möglichen Ursachen voraus. Jede vollendete Beschreibung also ist ein Beitrag zur Feststellung des generellen Wesens der betreffenden Wissenschaft. Und je vollendeter eine Wissenschaft schon ist, desto enger ist die Fühlung zwischen vollendeten Beschreibungen und den Lehren vom generellen Zusammenhang der Dinge. Je unvollkommener noch in einer Wissenschaft der deskriptive Teil ist, je mehr die Theorie nur in einer Summe vorläufiger, noch zweifelhafter, teilweise verfrühter Generalisationen besteht, desto weiter muß der Abstand sein. Und das scheint mir die Lage der sozialen Wissenschaften, teilweise speziell auch der Nationalökonomie, trotz ihrer Verhältnismäßig größeren Fortschritte, zu sein. Der Weg der Abhilfe liegt darin, daß zunächst und vor allem die Beobachtung vermehrt, verschärft, verbessert wird, daß mit Hilfe umfangreicheren und besseren deskriptiven Erfahrungsmaterials aller Art die Klassifizierung der Erscheinungen, die Begriffsbildung verbessert, die typischen Erscheinungsreihen und ihr Zusammenhang, die Ursachen in ihrem ganzen Umfang klarer erkannt weden. Es ist keineswegs eine Vernachlässigung der Theorie, sondern der notwendige Unterbau für sie, wenn in einer Wissenschaft zeitweise überwiegend deskriptiv verfahren wird. Nur insofern das deskriptive Material schlecht ist, sind Vorwürfe gegen diese Richtung gerechtfertigt. Daß durch solche Arbeiten zeitweise ein Teil der Kräfte abgehalten wird an der Theorie weiterzuarbeiten, liegt im Wesen der wissenschaftlichen Arbeitsteilung. Wenn unterdessen überhaupt wenig in der wissenschaftlichen Fortbildung der Theorie geleistet wird, wie MENGER klagt, so ist das weniger ein Vorwurf gegen diejenigen, welche historische, als gegen die, welche theoretische Untersuchungen vornehmen. Wenn MENGER über ROSCHERs und HILDEBRANDs historische Arbeiten klagt, so sind diese beiden doch nicht schuld daran, daß er auch SCHÄFFLEs Theorien unannehmbar findet. Darin hat natürlich MENGER Recht, daß die Historiker einer Wissenschaft in der Regel nicht ihre großen Theoretiker sind, daß die historische Richtung eine vielleicht zu weit getriebene Vorsicht gegenüber Generalisationen und Theorien hat. Aber das sind die naturgemäßen Fehler ihrer Tugenden. Wir sterbliche Menschen können nur durch Einseitigkeit etwas leisten. Nachdem die ältere abstrakte Nationalökonomie Großes geschaffen hatte, versiegt der Born ihrer Lebenskraft, weil sie ihre Resultate zu sehr zu abstrakten Schemen verflüchtigte, die aller Wirklichkeit entbehrten. Nicht die Fortsetzung dieser der geistigen Schwindsucht verfallenen abstrakten Richtung konnte helfen, sondern ein Umschwung, der zunächst die Dinge von einer ganz anderen Seite zu fassen suchte. Was die historische Richtung aber nun leistete, stand mit auf dem Boden der älteren Theorie, soweit sie Dauerndes geschaffen hatte. Und in der Zukunft wird für die Nationalökonomnie eine neue Epoche kommen, aber nur durch eine Verwertung des ganzen historisch-deskriptiven und statistischen Materials, das jetzt geschaffen wird, nicht durch eine weitere Destillation der hundertmal destillierten abstrakten Sätze des alten Dogmatismus. Wo uns heute gesunde Ansätze zu neuen theoretischen Gestaltungen entgegentreten, zeigt sich schlagend die Wahrheit dieser Bemerkung.

Die zwei Wege, die MENGER nun der theoretischen Nationalökonomie weist, nennt er den realistisch-empirischen und den exakten, er meint damit das, was man sonst das induktive und das deduktive Verfahren nennt. Der erstere Weg ist einfach der, den er vorher als besondere Wissenschaft des Individuellen, als Beobachtungswissenschaft ausgeschieden hat. Er führt, meint er, nicht zu strenden und exakten Ergebnissen, weil keine noch so gute Beobachtung ansich die Wiederholung des Falls garantiert. Wir möchten das leugnen; sobald die Beobachtung quantitativ und qualitativ vollendet ist, so nötigt uns unser Denkgesetz anzunehmen, daß die gleichen qualitativen und quantitativen Ursachen die auch nur einmal beobachtete Folge immer wieder erzeugen. Es ist eben das Denkgesetz, das er als Vorausetzung seine exakten Schlüsse hinstellt. Auf diesen soll nach ihm die theoretische Wissenschaft der Nationalökonomie in der Hauptsache ruhen. Was er von der erlaubten Isolierung der zu beobachtenden Erscheinung sagt, ist nun  in thesi  richtig; auch ist zuzugeben, daß mit einer solchen Isolierung große Fortschritte in unserer Wissenschaft erzielt wurden. Aber ist damit gesagt, daß eine einmal mit Erfolg angewandte Isolierung für alle weiteren Untersuchungen in derselben Wissenschaft bindend sein soll? Ist das nicht dasselbe, als wenn man den Naturforscher, der einen bestimmten Stoff untersucht, für alle Folgezeit auf ein einziges Experiment verpflichten wollte? Die Isolierung, die heute vom Chemiker vorgenommen wurde, wird morgen beim nächsten Experiment verlassen, damit das Objekt nach einer anderen Seite hin untersucht werden kann. Und überdies: gewisse Isolierungen können absolut falsch sein. Der Chemiker darf wagen, von den physikalischen Eigenschaften eines chemischen Gegenstandes zu abstrahieren, aber wenn er die atmosphärische Luft untersucht und nach dem Grundsatz von MENGERs Isolierung sagt: ich ziehe dabei nur den Stickstoff in Betracht, weil er vorherrscht, so würde man ihn sofort aus dem Laboratorium hinauswerfen.

Wenn man für die Preisuntersuchungen seiner Zeit vorläufig vom Eigenntuz als einer scheinbar festen Größe ausginge, so war das heilsam, um die einfachsten Vorgänge des Marktes zu erklären; aber es ist verfehlt, dies zu einer Regel für alle künftige Forschung, für die Untersuchung aller komplizierteren volkswirtschaftlichen Vorgänge aufzubauschen. Und jedenfalls muß man, soweit man so verfährt, sich immer klar sein, daß man, von Hypothesen ausgehend, nur hypothetische Sätze Sätze erhält, denen man nicht durch das mißverständliche Wort "exakt" den Schein der strengsten Wissenschaftlichkeit verleihen sollte.

Diese Vorsicht, die z. B. MILL in seiner Logik so sehr betont, läßt MENGER an der Stelle ganz fallen, wo er seinen Ausgangspunkt nicht als Isolierungsverfahren, sondern als ein Schließen von letzten Elementen aus bezeichnet. Darin hat er Recht; hat man die einfachen Elemente einer Wissenschaft, eines Wissensgebietes, dann ist alles Weitere verhältnismäßig leicht; alle vollendete Wissenschaft ist deduktiv, weil, sobald man die Elemente vollständig beherrscht, auch das Komplizierteste nur eine Kombination dieser Elemente sein kann. Aber diese einfachen Elemente, die etwa in der Mathematik in gewissen Teilen der Physik feststehen, sind in keiner Wissenschaft vom menschlichen Denken, Fühlen und Handeln, am allerwenigsten in der Sozialwissenschaft schon so untersucht und klargestellt, daß man aus ihnen nur zu schließen brauchte. Es gehört - nach meiner subjektiven Empfindung - eine ganz weltflüchtige, stubengelehrte Naivität dazu, im Ausgehen von den menschlichen Bedürfnissen oder vom Erwerbstrieb oder vom Eigennutz letzte einfache Elemente im wissenschaftlichen Sinn des Wortes zu sehen. Wenn der Erwerbstrieb oder der Egoimus ein letztes Element in einem streng wissenschaftlich brauchbaren Sinn wäre, so müßte er in einer wissenschaftlichen Psychologie als solches klar abgegrenzt gegen andere parallele Seelenkräfte nachgewiesen sein. Davon ist aber keine Rede. Und eben deshalb haben alle tieferen wissenschaftlichen Anläufe seit 50 Jahren, der Sozialismus so gut wie die historische Schule und die Dogmatiker RAU und HERMANN, nach einer verbesserten psychologischen Grundlage der Nationalökonomie gesucht. Dieses Suchen war nur deswegen bis jetzt so wenig fruchtbringend, weil die Betreffenden, in ängstlicher Rücksicht auf die Scheuklappen fachwissenschaftlicher Arbeitsteilung, nicht wagten, sich an die Quelle, d. h. an die wissenschaftliche Psychologie zu wenden.

was die Heranziehung von Staat und Gesellschaft, von Sitte und Recht zur Erklärung der theoretischen Probleme der Nationalökonomie betrifft, so soll unsere Wissenschaft gewiß nur eine Theorie der wirtschaftlichen Seite des Volkslebens geben; aber MENGER gesteht selbst zu, daß dieselbe nicht von der Annahme einer staatslosen Volkswirtschaft ausgehen darf; er will selbst das generelle Wesen der volkswirtschaftlichen Erscheinungen behandelt wissen. Dazu gehört aber doch vor allem eine Theorie, die auf einer Beobachtung ruht, der man objektive Gültigkeit und erschöpfende Genauigkeit nachrühmen kann. Unter den Merkmalen einer solchen wissenschaftlich brauchbaren Beobachtung zählt unser erster deutscher Logiker, SIGWART, aber folgende Erfordernis auf:
    "Es wird für das Einzelne von Anfang an gefordert, daß es als ein Teil des Ganzen und in seinen wahrnehmbaren Beziehungen zu diesem betrachtet wird."
Gilt da nun nicht für die wissenschaftlich brauchbare volkswirtschaftliche Beobachtung im höchsten Maße, daß sie das Verhältnis des wirtschaftlich Geschenden zum Volks- und Staatsleben nachweist. Und wie will man die großen prinzipiellen Fragen der Volkswirtschaft auch nur anfassen, ohne auf die Beziehungen des Staates zur Volkswirtschaft zu kommen; was will man sagen über das Verhältnis der privaten zur korporativen und öffentlichen Unternehmung, über das Verhältnis der Familienwirtschaft zur Unternehmung und zur Staatswirtschaft, ohne das Wesen des Staates zu berühren; das Problem der wirtschaftlichen Freiheit läßt sich nur erörtern auf dem Boden einer rechtsphilosophischen Theorie über die Grenzen von Moral, Sitte und Recht, individueller Willkür und staatlichem Zwang. Wer freilich, wie MENGER es zu tun scheint, die theoretische Nationalökonomie in der Hauptsache beschränkt auf die Lehre von der Wert- und Preisbildung, der Einkommensverteilung und des Geldwesens, der braucht all das nicht, oder zumindest scheinbar nicht; der gibt aber auch keine Theorie vom generellen Wesen der Volkswirtschaft. MENGER will das im sechsten Kapitel des ersten Buches auch nicht mehr, sondern meint, die Nationalökonomie sei keine exakte Wissenschaft, d. h. sie will einseitig aus dem, was sie für erste Elemente hält, eine Anzahl sicherer deduktiver Schlüsse ziehen, denen gegenüber die empirische Wirklichkeit vom Mond als etwas Gleichgültiges verächtlich beiseite gestoßen werden kann. Auch wenn noch so viel Scharfsinn und Konsequenz bei dieser "Exaktheit" aufgewandt wird, kommt uns Anderen, den im Staub wühlenden Empirikern, dies als ein seltsames Mißverständnins zwischen der Lehre vom generellen Wesen der Volkswirtschaft und scholastischen Denkübungen vor, die gerade so falsch sein werden, wie es ihre Prämissen selbst sind. Wer Gesetze will, sagt MENGER, muß abstrahieren. Wir antworten, auf Abstraktion beruth selbstverständlich alles Denken und Erkennen; es kommt nur darauf an, richtig zu abstrahieren, so daß sich uns infolge unserer Abstraktionen wissenschaftliche Wahrheiten ergeben, nicht schemenhafte Phantome, geträumte Robinsonaden, die so vielfach eine volkswirtschaftliche Untersuchung und Wahrheit ersetzen sollen. Wir bilden uns nicht ein, Gesetze um jeden Preis sofort haben zu müssen, wir glauben nicht, sie wie die Brombeeren pflücken zu können, weil wir in erster Linie eine wahre Erkenntnis, d. h. notwendige und allgemeingültige Urteile suchen, und wo die Gesetze noch fehlen, uns begnügen, an der vollendeten Beobachtung der Wirklichkeit, an der Klassifikation des Materials, an der Untersuchung der Ursachen zu arbeiten. Typische Reihen und Wahrscheinlichkeiten finden wir so schon in genügender Zahl, um eine Theorie vom generellen Wesen und von den generellen Zusammenhängen der Volkswirtschaft zu entwerfen, die noch lange kein "Phantom einer Universaltheorie der sozialen Erscheinungen" zu sein braucht. Allerdings glauben wir, daß gewisse "generelle" Sätze über die psychischen Massenzusammenhänge, das Zustandekommen von geistigen Massenbewegungen, über Moral, Sitte und Recht, über Staatsgewalt und Freiheitsrecht etc. allen sozialen Disziplinen gemeinsam sind und in der Nationalökonomie also vorausgesetzt oder als Einleitung und Hilfssätze vorgetragen werden müssen. Es werden damit keine spezifischen Gesichtspunkt der Geschichtsforschung in die nationalökonomische Theorie hereingetragen, sondern es wird nur für psychische und soziale Prozesse, die zugleich wirtschaftliche sind, die gesamte Erkenntnis, die auf diesem Gebiet vorhanden ist, verwertet. Wir sind nicht so prätentiös, das Komplizierteste, das es gibt, aus einem einzigen Element erklären zu wollen, bloß um "exakt", d. h. deduktiv zu bleiben. Wir glauben nicht, dadurch auf dem Boden der Wirtschaftstheorie zu bleiben, daß wir von einer ebenfalls psychologischen, aber unhaltbaren Hypothese ausgehen, sondern verlangen die Prüfung aller wesentlichen Ursachen der wirtschaftlichen Erscheinungen. Und nur soweit wir sie glauben gefunden zu haben, wagen wir wieder deduktiv von da aus zu schließen. Das ist nicht eine Form "der Vielseitigkeit, welche der deutschen Wissenschaft wohl besser erspart geblieben wäre", sondern es ist das wissenschaftliche Verfahren, das uns nach meiner bescheidenen Ansicht allein weiter bringt.

Neben diesen Einwendungen, welche ich gegen den Hauptinhalt des ersten Buches zu machen habe, möchte ich nun auch noch ein Wort über die Behandlung der Volkswirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft als bloßer Kunstlehren sagen. Gewiß wollen diese Disziplinen, so wie sie gewöhnlich vorgetragen werden und in älteren Lehrbüchern be- und mißhandelt wurden, zugleich praktische Anweisungen sein; die älteren, teilweise noch gebrauchten Bücher waren nichts als sozialpolitische, verwaltungsrechtliche und finanzwissenschaftliche Rezeptsammlungen. Aber es ist der Fortschritt der neueren Zeit, daß sie darüber hinausgekommen ist; gerade ROSCHERs zweiter und dritter Band, STEINs und WAGNERs  Finanzwissenschaft  repräsentieren die gelungendsten Versuche, diese Disziplinen zum Rang von theoretischen Wissenschaften zu erheben. Soll es nur eine Theorie vom generellen Wesen eines Erscheinungsgebietes im Ganzen geben können und nicht auch eine Theorie der Teile, eine theoretische Behandlung einzelner, der wichtigsten Seiten eines Gegenstandes? Die praktische Nationalökonomie kann das Gewand der Kunstlehre vollständig abstreifen, wenn sie die spezielle Entwicklung der deutschen, eventuell dieser und der französisch-englischen Volkswirtscahft der letzten Jahrhunderte nach der Seite der Agrar-, Gewerbe- und Handelspolitik, nach Ursachen und Folgen im Einzelnen darlegt. Sie beschränkt sich dann darauf, wesentlich deskriptiv zu verfahren, ist aber so vielleicht ein ebenso gutes oder besseres Erziehungs- oder Unterrichtsmittel für künftige Beamte, als wenn sie bloß Kunstlehre sein will, d. h. wenn sie freihändlerische oder staatssozialistische Ratschläge erteilt. Sie gibt dann dem Studierenden ein konkretes individuelles Bild, aber geordnet nach den Begriffen, Typen, Relationen, die sich aus der allgemeinen Theorie der Nationalökonomie ergeben und spezialisiert bis zur Verfolgung ins Einzelne der Erscheinungen und Ursachen, welche in einem generellen und darum abgeblaßten Bild der allgemeinen Nationalökonomie entweder ganz fehlen oder zurücktreten. Und ganz dasselbe gilt von der Finanzwissenschaft: auch sie wird in dem Maße Wissenschaft, wie sie von einer vergleichenden Finanzstatistik ausgehend sich zur Lehre vom generellen Wesen der staatlichen Wirtschaft erhebt.

Wer auf diesem Standpunkt steht, für den sind die methodologischen Unterschiede in der Behandlung der theoretischen und praktischen Nationalökonomie nur graduelle, keine fundamentalen, wie für MENGER. Wer so denkt und lehrt, der kann es auch nicht für das schlimmste wissenschaftliche Verbrechen ansehen, die Methode der theoretischen und praktischen Nationalökonomie vermischt zu haben. -

Entfernt nicht so prinzipiell habe ich dem zu widersprechen, was MENGER im zweiten Buch vorträgt, wo er seine allgemeinen Anklagen und Ideen spezialisiert. Er beginnt zunächst mit der Konzession an die historische Richtung, daß die wirtschaftlichen Phänomene, wie das Geld, verschiedene Entwicklungsstufen und -Formen durchlaufen, daß der einzelne "Arbeiter", das einzelne "Unternehmen", die einzelne "Handelskrise" verschiedene Stadien durchmacht, die man kennen muß, daß so jede einzelne wirtschaftliche Erscheinung ihre individuellen Veränderungen, die Institutionen die großen auf Jahrzehnte und Jahrhunderte verteilten Umbildungen erleiden. Aber, sagt er, man darf nur nicht danach streben, ebensoviele nationalökonomische Theorien zu schaffen, wie verschiedene Entwicklungsstufen vorhanden sind. Der Theoretiker hat sich darauf zu beschränken, einen bestimmten, mit Rücksicht auf Ort und Zeit bedeutsamen Zustand der Volkswirtschaft als Grundlage seiner Darstellung anzunehmen und nur nebenbei auf die Modifikationen anderer Zeiten und Völker hinzuweisen, wie der europäische Anatom nebenbei die Abweichungen des Neger- oder Malayenkörpers berücksichtigt. Insofern die Forderungen der historischen Schule weiter gehen, sind sie falsch. Wenn diese sich vor jeder Verallgemeinerung fürchtet, den Kosmopolitismus und Perpetualismus [einfach Weitermachen - wp] der Theorie anklagt, so sollte sie einsehen, daß auch ihre Verallgemeinerungen die Wirklichkeit nicht erschöpfen; die realistische Richtung muß sich stets mit Annäherungswerten in der Wissenschaft begnügen. Die exakte Richtung braucht, ohne die historischen Änderungen zu leugnen, auf sie keine Rücksicht zu nehmen, da für sie jede neue Erscheinungsform ein neues Problem ist; die historische Entwicklung erweitert den Kreis ihrer Objekte, aber berührt ihre Methode nicht.

Nun folgt das Sündenregister der pseudo-historischen Richtungen: sie verbrämen nur unhistorische Theorien mit historischem Beiwerk, sie halten Literatur- und Dogmengeschichte für die Theorie selbst; sie verwechseln die Erfahrung überhaupt mit der Geschichte, während neben und über derselben doch die Beobachtung der Singularerscheinungen der menschlichen Wirtschaft steht; sie verwechseln die Philosophie der Geschichte mit der Nationalökonomie, bilden sich ein, in Parallelismen den ausschließlichen, ja hauptsächlichen Inhalt der theoretischen Nationalökonomie zu finden. - In der praktischen Nationalökonomie, als bloßer Kunstlehre, soll die Berücksichtigung der zeitlichen, räumlichen usw. Verschiedenheit ohnehin so selbstverständlich sein, daß eine besondere Betonung der historischen Entwicklung nur die Bedeutung einer selbstverständlichen Warnung gegen einen Mißgriff hat. -

Es ist in diesen Ausführungen des zweiten Buches manches Richtige; auch dem Sündenregister der historischen Schule wird man teilweise zustimmen können. Aber schließt es die Berechtigung dieser Richtung aus, beseitigt es ihr Verdienst der Vertiefung und Bereicherung der ganzen Wissenschaft? Die Konzessionen, welche MENGER zu Eingang des Buches der historischen Betrachtung macht, erschöpfen keineswegs die Bedeutung derselben. Die wesentliche Ursache und Notwendigkeit der historischen Schule freilich kann MENGER gar nicht verstehen, weil ihm dazu das Organ fehlt: sie repräsentiert die Rückkehr zur wissenschaftlichen Erfassung der Wirklichkeit anstelle einer Anzahl abstrakter Nebelbilder, denen jede Realität mangelt. MENGER sieht auch nicht, daß alle wichtigeren wirtschaftlichen Erscheinungen räumlich und zeitlich so umfassend sind, daß sie nur einer kollektivistischen Betrachtung, wie sie die Geschichte und die Statistik anstellen, zugänglich sind. Das ist ihm verschlossen, weil er ausschließlich von der singularen Betrachtung der Einzelwirtschaft ausgeht, immer nur an Tausch, Wert, Gelt etc. denkt, nicht an die volkswirtschaftlichen Organe und Institutionen, die das Knochengerüst des volkswirtschaftlichen Körpers ausmachen.

Und was MENGER der historischen Schule konzediert hat, nimmt er durch die Bemerkung zurück, der theoretische Nationalökonom habe seiner Darstellung einen einzigen, mit Rücksicht auf Ort und Zeit bedeutsamen Zustand der Volkswirtschaft zugrunde zu legen. Damit gesteht er, daß er sich, wie die ganze ältere dogmatische Nationalökonomie, nur mit der Gegenwart Westeuropas beschäftigt, daß er den großen methodischen Irrtum teil, das Wesen seiner Zeit für das generelle Wesen der Volkswirtschaft zu halten. Sein Einwurf, es dürften aus den Wandlungsprozessen des Geschehens nicht zahllose verschiedene Theorien für jede Phase der Entwicklung entstehen, ist richtig; aber warum soll nicht  eine  Entwicklungstheorie die Wandlungen jeder Institution erklären; warum sollen wir uns begnügen mit einem einzigen zeitlichen Durchschnitt des Geschehens, mit dem der Gegenwart? Wenn MENGER den Vergleich anstellen kann, die Volkswirtschaften verschiedener Zeiten und Völker verhielten sich wie die anatomischen Verschiedenheiten des indogermanischen und des malayischen Körpers, so ist das ein sehr hinkender Vergleich, wie das leicht bei einem der Naturwissenschaft entnommenen so ist, und zeigt, wie wenig der Verfasser um wirtschaftliche Einrichtungen anderer Zeiten sich gekümmert hat. Ich möchte sagen, indem er dieses Bekenntnis ablegt, dankt er als Theoretiker ab und wird das, was er so sehr von oben herab behandelt, der Beschreiber eines örtlich und zeitlich begrenzten Bildes, dem nicht mehr das generelle Wesen der Volkswirtschaft am Herzen liegt, wenn er sich auch einbildet, dieses Gebilde exakt aus den letzten einfachen Elementen zu konstruieren.

Im dritten Buch handelt der Verfasser von den Versuchen das Verständnis der Sozialerscheinungen durch Analogien mit den natürlichen Organismen zu fördern, also hauptsächlich von CAREY, SCHÄFFLE und LILIENFELD. Die Auffassung soziale Kollektiverscheinungen als einheitlicher Körper, die zweckmäßig fungieren, in ihrer Entwicklung ans natürlich und absichtslos verlaufende Prozesse erscheinen, habe dazu verführt. Aber es weist doch nur ein Teil der Sozialerscheinungen eine Analogie mit den natürlichen Organismen auf. Viele sind umgekehrt das Ergebnis menschlicher Berechnung, der Gesetzgebung, der Übereinkunft. Auch wo eine Analogie vorliegt, ist sie keine vollständige. Die Übereinstimmung, die man bezüglich der sogenannten Wechselwirkung annimmt, ist überhaupt bedeutungslose; denn daß irgendetwas zugleich Ursache und Wirkung ist, muß als ein dunkler, unseren Denkgestzen inadäquater Ausdruck zurückgewiesen werden. Noch unstatthafter ist die Analogie bezüglich des sogenannten organischen Ursprungs von natürlichen und Sozialgebilden; die letzteren sind alle entweder Folge des Gemeinwillens oder individueller Bestrebungen mit ihren eventuell unbeabsichtigten Folgen. Allerdings sei es Aufgabe der theoretischen Sozialwissenschaften, die sozialen Teilphänomene in ihrer Bedeutung und Funktion für das Ganze zu erkennen. Aber deshalb sei doch die Übertragung von Forschungsergebnissen der Psychologie und Anatomie  per analogiam  in die politische Ökonomie ein solcher Widersinn, daß kein methodisch Gebildeter dieselbe auch nur einer ernsthaften Widerlegung würdigen wird. Es wäre dasselbe als wenn der Physiologe das Nervenleben durch eine Darstellung des Telegraphenwesens erklären wollte. Nur zum Zweck der "Darstellung" könne die Analogie verwendet werden, als Methode der Forschung ist sie ein unwissenschaftlicher Irrweg. Sie habe dazu verführt, die exakte Untersuchung gering zu schätzen, weil angeblich auch die natürliche Organismen sich der vollständigen, exakten Erklärung verschließen. Bei den Sozialgebilden, die sich auf einen Gemeinwillen gründen, sei die Untersuchung des Ursprungs ja klar gegeben; man müsse pragmatisch auf die Absichten, Meinungen und Mittel der vereinigten Menschen oder der Machthaber zurückgehen. Die nicht hierauf zurückzuführenden Gebilde - das merkwürdigste Problem der Sozialwissenschaften - seien es, von deren "organischem" Ursprung man redet; die Preisbildung, der Markt, das Geld seien ebenso wie Sprache, Staat und Recht zum nicht geringen Teil das unreflektierte Ergebnis einer sozialen Entwicklung. Man könne diesem Problem empirisch-realistisch näher treten, und das sei in Deutschland so vielfach geschehen, daß eine Darstellung der Ergebnisse überflüssig ist. Dagegen will der Verfasser eine exakte Interpretation der sogenannten organischen Sozialgebilde geben und wählt dazu als Beispiel den Ursprung des Geldes, einen Vorgang, der dem lediglich auf das individuelle Interesse gerichteten Sinn direkt zu widersprechen scheint. Die Schwierigkeit des Naturaltausches - so lautet in der Hauptsache nun die Erklärung MENGERs - habe erst marktgängige, allgemein beliebte Waren geschaffen und so sie dann von selbst das Geld entstanden.

An diese keineswegs durch eine überraschende Neuheit sich auszeichnende "exakte" Erklärung schließen sich einige kurze Sätze ähnlicher Art über die Entstehung von Ortschaften, über den Ursprung des Staates;
    "sie sind ursprünglich nicht das Resultat von Übereinkommen, Vertrag, Gesetz oder besonderer Rücksichtnahme der einzelnen Individuen auf das öffentliche Interess, sondern die Resultante individuellen Interessen dienender Bestrebungen."
Daß diese Art der Betrachtung von der älteren ADAM SMITHs sich unterscheidet, belehrt uns MENGER erst im vierten Buch. Er macht diesem und seinen Schülern den Vorwurf, zu Vieles pragmatisch auf gemeinsame Verabredungen der Menschen zurückzuführen. Er will, im Gegensatz hierzu, die sozialen Gebilde mehr auf das Spiel individueller Bestrebungen zurückführen, die unabsichtlich zu gesellschaftlichen Gesamtergebnissen führen.

Darin hat er freilich recht, daß alle Sozialgebilde zuletzt auf individuelle psychische Vorgänge zurückzuführen sind. Aber das individuelle Seelenleben erschöpft sich nicht in einem Gegensatz: Verabredung und egoistische Bestrebung, es setzt sich aus einer unendlichen Menge von selbstischen und sympathischen Gefühlen und Strebungen zusammen, die beide teils durch eine bewußte Verabredung, teils durch unbewußte oder nur gefühlte Übereinstimmung zu weiteren Ergebnissen, zu festeren Gestaltungen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens führen. Hier scheint mir die wesentlichste Lücke in MENGERs sozialpolitischem Ideen- und Vorstellungskreis zu liegen. Die großen neueren Fortschritte der empirischen und philosophischen Psychologie, der Sprachwissenschaft, der Rechtsphilosophie und Ethik, welche bezüglich der Geheimnisse des individuellen Geisteslebens und der psychischen Massenerscheinungen schon so erhebliches geleistet haben, scheint er nicht zu kennen oder absichtlich zu ignorieren. Mir scheinen nicht bloß alle komplizierteren sozialen Probleme, sondern vor allem auch die Lehren vom Egoismus, von den wirtschaftlichen Trieben und Tugenden, von den menschlichen Bedürfnissen, von der Wertbildung, von Angebot und Nachfrage etc. durch die Zuhilfenahme dieser Elemente so außerordentlich vertieft und so sehr auf ein anderes wissenschaftliches Niveau gehoben zu sein, daß mir die ganze Fragestellung, welche Spezialgebilde sind Folge der Verabredung, welche die Resultate von individuellen Interessen dienenden Bestrebungen, nicht mehr zutreffend und dem Stand unserer heutigen Erkenntnis entsprechend erscheint. Ich will darauf hier nicht weiter eingehen, bemerke nur, daß schon die Nutzanwendung, die SCHÄFFLE in seinem Bau und Leben des sozialen Körpers von diesen philosophischen Untersuchungen gemacht hat, unsere Wissenschaft davor bewahren sollte, auf diese Hilfe wieder zu verzichten. -

Das letzte 4. Buch ist literaturgeschichtlichen Inhalts. Es soll zuerst durch eine Anzahl Zitate aus MACCHIAVELLI, BODINUS, BACON, PLATON, ARISTOTELES, SISMONDI und BAUMSTARK bewiesen werden, daß die Grundgedanken der historischen Schule deutscher Volkswirte in den politischen Wissenschaften seit langem bekannt waren. Und daß Anklänge an die Lehre von der Relativität staatlicher Einrichtungen immer vorhanden waren, seit man über politische Dinge geschrieben hat, wird zugegeben sein. Dann soll bewiesen werden, daß die historische Schule deutscher Nationalökonomien den maßgebenden Reformgedanken der historischen Juristenschule verkannt habe und sich nur mißverständlicher Weise für eine historische im Sinne der letzteren hält. SAVIGNY und NIEBUHR erscheinen als Schüler BURKEs, welche das Recht im Gegensatz zum rationalistischen Pragmatismus statt aus der bewußten Tätigkeit der höheren Gewalt als das unreflektierte Ergebnis einer höheren Weisheit verstehen, während sie nirgends von der Relativität der Rechtsinstitutionen sprechen; eine Übertragung ihrer Lehre auf die Nationalökonomie, meint MENGER, hätte unserer Wissenschaft "ein unermeßliches Gebiet fruchtbarer Tätigkeit" im Sinne BURKEs eröffnet. Diese lebhafte Sympathie für den Mystizismus in SAVIGNYs Volksgeist entspringt offenbar der manchesterlichen Abneigung gegen jede bewußte Tätigkeit kollektiver Gesellschaftsorgane. Wie das Recht selbst entsteht, so soll die Volkswirtschaft sich selbst überlassen, nur als Spiel egoistischer und doch harmonischer Interessen begriffen werden. Ich dächte, dieses unermeßliche Gebiet fruchtbarer Tätigkeit sei genügend angebaut worden ohne dauernde Früchte zu zeitigen. Es war ein Fortschritt gegen SAVIGNY, daß ROSCHER diese mystischen Vorstellungen der romantischen Schule nicht zu seinem Ausgangspunkt macht.

Statt daß also dieser Weg gegangen wurde, kamen - nach MENGER - eine Anzahl mittlerer Köpfe, SPITTLER, LUDEN, PÖLITZ, WEBER, WÄCHTER, die halb Politiker, halb Historiker waren, auf den Abweg des einseitigen Historismus und veranlaßten damit einen Rückschritt weit hinter den Standpunkt BODINs. Als der eigentliche Begründer der von diesen historischen Politikern ausgehenden volkswirtschaftlichen Ketzerschule erscheint GERVINUS in seiner 1836 veröffentlichten Besprechung von DAHLMANNs Politik, wo er die Begründung der Staatslehre auf dem Boden universalistischer Kenntnisse verlangt. An diesen Gedanken hat dann ROSCHER angeknüpft, nicht wie SAVIGNY und EICHHORN die Geschichte eines Volkes untersucht, sondern alle Völker, deren er habhaft geworden ist, verglichen. Er habe so erstrebt, was GERVINUS für die Politik, BODINUS für die Staatslehre gewollt hat. - Aber, müssen wir einwerfen, wenn der Begründer einer Schule sich sein Ziel zu hoch steckt, wenn er zu rasch eine Universalität anstrebt, ist deswegen der Gedanke falsch?

An die Betrachtung über ROSCHER knüpfen sich dann noch einige Worte über HILDEBRAND und KNIES welche den Eigentümlichkeiten beider, wie mir scheinen will, wenig gerecht werden. Wenn von KNIES gesagt wird: kein Schriftsteller vor ihm hat so vollständig die methodischen Postulate der realistischen Richtung der Forschung auf dem Gebiet der Volkswirtschaft entwickelt, keiner aber auch so vollständig wie er die selbständige Bedeutung der exakten Richtung der theoretischen Forschung auf dem obigen Gebiet von Erscheinungen, die Natur der exakten Gesetze dieser letzteren, ja der Gesetze der Volkswirtscahft überhaupt verkannt, - so sollte man kaum glauben, daß mit einem solchen Urteil ein Mann abgetan werden soll, der nie eine größere eigentlich wirtschaftsgeschichtliche Arbeit gemacht, der in einer Jugendarbeit wohl die historische Methode gefordert, in seinen reifen Manneswerken über Geld und Kredit, die immer zum Besten gehören, was die deutsche theoretische Nationalökonomie geschaffen hat, diese Methode aber in der Hauptsache verlassen hat. -

Wir sind mit dem Buch fertig; es sei gestattet noch ein Wort über den Autor hinzuzufügen, dem wir gewiß ebensowenig persönlich nahe treten wollen, wie er versichert, es seinen historischen Gegnern gegenüber tun zu wollen.

MENGER ist ein scharfsinniger Dialektiker, ein logischer Kopf, ein nicht gewöhnlicher Gelehrter, aber es fehlt ihm ebenso sehr eine universale philosophische und historische Bildung, wie die natürliche Weite des Horizonts, die fähig ist von allen Seiten Erfahrungen und Vorstellungen in sich aufzunehmen. Er hat in vielem Einzelnen, was er gegen die historische Schule der deutschen Nationalökonomen vorbringt, Recht; seine Untersuchungen wird jeder, der sich mit diesen Dingen abgibt, mit Interessen und Nutzen lesen; sie sind in gewissem Sinn ein erfreuliches Zeichen der geistigen Spannkraft und der wissenschaftlichen Differenzen, welche die heutige deutsche Staatswissenschaft auszeichnen. Aber als ein Reformator wird er sicher nicht wirken; er ist vielmehr Epigone, der, ausschließlich an MILLs naturwissenschaftlicher Logik geschult und ausschließlich an die ältere abstrakte Dogmatik der Nationalökonomie angelehnt, ein Eckchen des großen Gebäudes unserer Wissenschaft, das er allein genau kennt, in dem er sich mit Scharfsinn und Gelehrsamkeit eingesponnen hat, für das ganze Gebäude, jedenfalls für den besten und anständigsten Salon in demselben hält. Nicht daß sein Eckchen kein Recht hat, behaupten wir, sondern nur, daß man von hier aus das Ganze nicht genügend übersieht; nicht daßer seine Art verteidigt, nehmen wir ihm übel, wohl aber, daß er mit zu viel schulmeisterlichem Selbstgefühl den Stock in die Hand nimmt und glaubt, in den anderen Zimmern des Gebäudes herumspazierend jedem auf die Finger klopfen zu dürfen, den er da findet und der eines anderen geistigen Gepräges ist, als er. Sein stolzes Wort der Verachtung für die Unfähigen - die Historiker - die im Gefühl der Unfähigkeit zur Lösung der höchsten Aufgaben der Spezialwissenschaften ihre eigene Unfähigkeit zum Maßstab für den Wert wissenschaftlicher Leistungen überhaupt erheben möchten, würden wir nie wagen umgekehrt auf ihn anzuwenden, auch wenn er, was freilich schwer möglich ist, sich GOETHEs Wort, daß nur die Lumpe bescheiden sind, noch mehr zu Herzen genommen hätte. -

DILTHEY ist, möchte ich sagen, in allem der vollständige Antipode MENGERs, obgleich er sich mit ihm in dem einen Punkt berührt, daß er die Auflösung der theoretischen Wissenschaften von Staat, Gesellschaft und Volkswirtschaft in bloße Geschichte mißbilligt. Er ist von ebenso weitem, wie MENGER von begrenztem Horizont. Die Universalität seines Wissens und seiner Bildung ist ebenso bewunderungswürdig, wie die Eigentümlichkeit seiner Auffassung, die alle hergebrachten breitgetretenen Geleise verschmäht, anziehend ist. Das, was er uns im ersten Band bietet, ist freilich zunächst nur ein Bruchstück, ein Anfang. Ein erstes einleitendes Buch soll uns eine Übersicht über den Zusammenhang der Einzelwissenschafen des Geistes geben und die Notwendigkeit einer grundlegenden Wissenschaft dartun, ein zweites führt uns historisch die Entwicklung der Geistes- und Staatswissenschaften vor, solange dieselbe im Bann der Metaphysik stand, mit der Absicht zu beweisen, daß die Zeit der metaphysischen Begründung für immer vorbei ist. Dieser größere Teil des Buches gibt eine übersichtliche Geschichte der Wissenschaften und des wissenschaftlichen Denkens überhaupt bis ins 18. Jahrhundert und zeigt uns zugleich, wie die Geistes- und Gesellschaftswissenschaften aus dem mütterlichen Boden der Erkenntnis überhaupt hervorgewachsen sind. Der Glanzpunkt in dieser Übersicht oder vielmehr das, was die staatswissenschaftlichen Kreise am meisten dabei interessiert, ist die Genesis der griechischen, der mittelalterlich-kirchlichen und der abstrakten natürlichen Staats- und Gesellschaftslehre des 18. Jahrhunderts. Mit dem Nachweis der Entstehungsgeschichte dieser Theorien verbindet sich von selbst die Erkenntnis ihrer Schranken.

Mit der glänzenden Erörterung über die Herausbildung des modernen wissenschaftlichen Geistes und der Schlußbetrachtung über die Unmöglichkeit der metaphysischen Stellung des Erkennens schließt dieser erste Band.

Ein zweiter soll dem geschichtlichen Verlauf in das Stadium der Einzelwissenschaften und der Erkenntnistheorie nachgehen und die erkenntnistheoretischen Arbeiten bis zur Gegenwart darstellen und beurteilen, alsdann aber auch dieser Grundlage eine eigene erkenntnistheoretische Grundlegung der Geisteswissenschaften versuchen.

Im Mittelpunkt der Erörterungen steht auch für DILTHEY das Verhältnis der geschichtlichen Betrachtung zur Theorie. Mit dem Ausgang des Mittelalters, sagt er, entstanden die Einzelwissenschaften des Geistes, sie blieben im Dienst der Metaphysik bis ins 18. Jahrhundert. Ja die anwachsende Macht der Naturerkenntnis hatte für sie ein neues Unterwürfigkeitsverhältnis zur Folge. Erst die historische Schule vollbrachte die Emanzipation, bewies die Unwahrheit jenes ganzen Systems von Ideen, das wir im Naturrecht, der natürlichen Religion, der abstrakten Staatslehre und abstrakten politischen Ökonomie vor uns haben. Von ihr ist ein Strom neuer Ideen durch unzählige Kanäle allen Einzelwissenschaften zugeflossen. Aber sie - die historische Schule - hat die inneren Schranken bis jetzt nicht durchbrochen, welche ihre theoretische Ausbildung wie ihren Einfluß auf das Leben hemmen mußten. Es fehlt der Verwertung der geschichtlichen Erscheinungen der Zusammenhang mit den letzten Tatsachen des Bewußtseins, es fehlte eine philosophische Grundlegung, die COMTE, JOHN STUART MILL und BUCKLE durch eine Übertragung naturwissenschaftlicher Prinzipien vergeblich anstrebten. Der Protest tieferer und lebendigerer Naturen (wie z. B. CARLYLEs) gegen diese dürftige naturwissenschaftliche Schule muß ersetzt werden durch eine wahre Grundlegung der Geisteswissenschaften; das ist das hohe Ziel, das sich DILTHEY steckt. Er will nicht rückwärts segeln hinter die Zeit der historischen Schule, wie MENGER, sondern diese selbst erheben aus der Vereinzelung zum erkenntnistheoretischen Zusammenhang.

Im ersten einleitenden Buch, auf dessen Inhalt wir allein an dieser Stelle etwas eingehen wollen, geht er von einem Gegensatz der Naturwissenschaften zu den Geisteswissenschaft aus; die beiden Gruppen erscheinen trotz ihrer tausendfachen Verflechtung als selbständige Ganze. Die Wissenschaften des Menschen, der Gesellschaft und der Geschichte haben die der Natur in doppelter Weise zur Grundlage. Der einzelne Mensch wird nur mit Hilfe der Biologie studiert; und alle Zwecke des Einzelnen und der Gesellschaft beziehen sich auf die Natur und ihre Beherrschung; aber die Welt der Ursachen des Geistigen ist trotzdem ein Gebiet für sich, die Trennung finden in der Unvergleichbarkeit geistiger und materieller Vorgänge ihre Begründung.

Die einzelnen Geisteswissenschaften sind durch die Praxis des Lebens erwachsen. Nachdem die großen Theoretiker der sokratischen Schule das Ganze unserer Erkenntnis in einem wissenschaftlichen Zusammenhang entwickelten, lehnte sich der Fortgang zu umfassenden wissenschaftlichen Theorien vorwiegend an das Bedürfnis einer Berufsbildung der leitenden Stände an, wie das heute noch unsere Enzyklopädien (z. B. die von MOHL) zeigen, neben die erst neuerdings philosophische Versuche eines Überblicks (COMTE, SPENCER, STEIN, SCHÄFFLE) getreten sind.

Das Material aller Geisteswissenschaften bildent die geschichtlich gesellschaftliche Wirklichkeit, soweit sie sich als geschichtliche Kunde im Bewußtsein der Menschen erhalten hat, als gesellschaftliche über den gegenwärtigen Zustand sich erstreckende Kunde der Wissenschaft zugänglich gemacht worden ist. Ein unermeßliches und doch ganz lückenhaftes Material; nur an zwei Punkten etwas gesichert im Umfang und der Festigkeit der Beobachtung, nämlich in der Überlieferung der geistigen Bewegung durch die Schriften und in der zahlenmäßigen Erfassung des gegenwärtigen Gesellschaftszustandes durch die Statistik. Die kritische Sichtung verdanken wir der Philologie. In der Geographie und in der geschichtlich-gesellschaftlichen Schilderung geht die Sammlung des Materials in eine gedankenmäßige Bearbeitung über.

Drei Klassen von Aussagen bietet uns das Material: die Wahrnehmung des wirklich Geschehenen, die Theoreme und die Werturteile. Aus diesen drei Klassen von Sätzen bestehen die Geisteswissenschaften.
    "Und die Beziehung zwischen der historischen Richtung in der Auffassung, der abstrakt theoretischen und der praktischen geht als ein gemeinsames Grundverhältnis durch die Geisteswissenschaften."
Die Auffassung des Individuellen bildet in ihm so gut einen letzten Zweck wie die Entwicklung abstrakter Gleichförmigkeiten. Abstrahierendes Erkennen ist für alle drei Gebiete gleich notwendig und ist Voraussetzung für die Entstehung einer Einzelwissenschaft, welche einen Teilinhalt aus der geschichtlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit herauslöst. Aber daneben ist ein Überblick über das Ganze dieser Wirklichkeit die Voraussetzung der Klarheit über die Abstraktion.
    "Die Gliederung dieser Wissenschaften, ihr gesundes Wachstum in ihrer Besonderung ist sonach an die Einsicht in die Beziehung jeder ihrer Wahrheiten auf das Ganze der Wirklichkeit, in der sie enthalten sind, gebunden."
Die Anthropologie und Psychologie als die Wissenschaften der psychophysischen Lebenseinheiten sind die Grundlage für alle anderen Geisteswissenschaften, ein Gedanke, welchen der von MENGER geschmähte HILDEBRAND schon vor Jahren für die Nationalökonomie aussprach; "das Studium der psychischen Massenbewegungen wird eine stets wachsende Bedeutung erlangen", ein Satz, den ich in ähnlicher Fassung oben schon MENGER entgegenhielt. DILTHEY fügt zurecht bei, man dürfe das Verhältnis der psychischen Einheiten zur Gesellschaft nicht einer Konstruktion unterwerfen, die in unbekanntes Ganzes als einheitliche Kraft erscheinen läßt. Vom einzelnen Individuum sei psychologisch stets auszugehen, und daher erklärt sich auch die Bedeutung der Biographie als eines wichtigen Hilfsmittels für die weitere Entwicklung der Realpsychologie.

Neben dem Individuum steht aber von Anfang an die Gesellschaft der Betrachtung als Objekt gegenüber. Ihr Studium ist uns insofern leichter als das der Natur, als letztere uns stets als ein Fremdes entgegentritt. Die Gesellschaft ist unsere Welt. Das Spiel der Wechselwirkungen in ihr leben wir mit. Das Bild ihres Zustandes sind wir genötigt in immer regsamen Werturteilen zu meistern, mit nie ruhendem Antrieb des Willens in der Vorstellung umzugestalten. Daher besteht ansich ein unmittelbares Verständnis für sie, ein direktes praktisches und theoretisches Verhalten ihr gegenüber.
    "So sind die Wissenschaften der Gesellschaft vom Bewußtsein des Individuums über seine eigene Tätigkeit und deren Bedingungen ausgegangen; auf diese Weise bildeten sich Grammatik, Logik, Ästhetik, Ethik, Jurisprudenz zunächst aus; und hier ist begründet, daß ihre Stellung im Zusammenhang der Geisteswissenschaften zwischen Analysis und Regelgebung, deren Objekt die Einzeltätigkeit des Individuums ist, und solcher, die ein ganzes gesellschaftliches Systems zum Gegenstand hat, in unsicherer Mitte bleibt. Hatte die Politik ebenfalls, zumindest Anfangs vorwiegend, dieses Interesse: so verband es sich in ihr bereits mit dem einer Übersicht über die politischen Körper. Ausschließlich aus einem solchen Bedürfnis eines freien, anschauenden, vom Interesse am Menschlichen innerlich bewegten Überblicks entstand dann die Geschichtsschreibung."
Und mit der weiteren Berufsgliederung und dem Bedürfnis technischer Vorbildung dafür entstanden die einzelnen Wissenschaften und in ihnen wurde das praktische Bedürfnis immer mehr zurückgedrängt durch das Interesse an der Erkenntnis ansich. Der große Differenzierungsprozeß der Gesellschaft erzeugte sie und stellt sich dar in einem Nebeneinanderbestehen mannigfacher Theorien. Nur durch die Beziehung auf die lebendige Tatsache der geschichtlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit und ihre deskriptive Darstellung, nicht aber durch ihre Beziehung auf eine allgemeine oberste zusammenfassende Wissenschaft ist die Stellung jeder einzelnen speziellen Wissenschaft bestimmt.

Das Studium der natürlichen Gliederung der Menschen hat seine Grundlage in der Ethnologie, welche zusammen mit der Geschichte der Völker das Bild selbständiger Kulturzentren, individueller Lebenseinheiten gibt. Was man Volksseel oder Volksgeist nennt, kann nur durch das Studium von Sprache, Religion, Kunst etc. erschlossen werden, d. h. durch die getrennte Untersuchung abstrakter Wesenheiten, wobei aus dem geschichtlichen Leben der Völker durch einen Zweckzusammenhang verknüpfte Tatbestände ausgesondert werden. Es handelt sich um eine Reihe von Kultursystemen, die zu selbständigen Wissenschaften Veranlassung geben; sie sind alle mehr oder weniger angelehnt an die äußere Organisation, welche sich die Menschheit gegeben hat. Die Wissenschaften von den Systemen der Kultur beruhen auf psychischen oder psychophysischen Inhalten, und diesen entsprechen Begriffe, spezifisch verschieden sind und verglichen mit ihnen als Begriffe zweiter Ordnung im Aufbau der Geisteswissenschaften bezeichnet werden können. Bei dieser Trennung ist vor allem wichtig, daß die Beziehung des so gewissermaßen (durch eine staatswissenschaftliche, volkswirtschaftliche, rechtliche Betrachtung) herausgezerrten Teilinhalts auf den Organismus der Wirklichkeit in welchem allein das Leben selber pulsiert, nie vergessen wird.
    "Es war der Grundfehler der abstrakten Schulen", sagt DILTHEY, "die Beziehung des abstrahierten Teilinhalts auf das lebendige Ganze außer Acht zu lassen und schließlich diese Abstraktionen als Realitäten zu behandeln. Es war der komplementäre, aber nicht weniger verhängnisvolle Irrtum der historischen Schule, in einem tiefen Gefühl der lebendigen, irrational gewaltigen, alles Erkennen nach dem Satz vom Grund überschreitenden Wirklichkeit aus der Welt der Abstraktioin zu flüchten."
Die Systeme der Kultur stehen in der Weise nebeneinander, daß das Individuum und fast jede seiner Handlungen einen Kreuzungspunkt derselben darstellen. Dieselbe Handlung kann eine wissenschaftliche, ökonomische, sittliche, rechtliche usw. Seite haben. In der Tatsache des Rechts sind die Systeme der Kultur noch nicht von der äußeren Organisation der Gesellschaft getrennt.
    "Das Recht ist ein auf das Rechtsbewußtsein als eine beständig wirkende psychologische Tatsache gegründeter Zweckzusammenhang."
Die äußere Organisation der Gesellschaft und der Willenstatbestand des Rechts, der sich in Imperatien des Gesamtwillens äußert, sind korrelativ. Die rechtsbildenden Kräfte aber sind die Einzelnen. Das Recht ist ein System der Kultur, aber zugleich mehr als das, eine Funktion der Willenseinheit, die sich in der äußeren Organisation der Gesellschaft gebildet hat.

Das Tun der Einzelnen sondert nun die weiteren Systeme aus: Wirtschaft, Sittlichkeit, Sprache, Religion, Kunst und Wissenschaft, welche in dieser Reihenfolge über den Boden der nationalen Organisation hinausgreifen. Von diesen Systemen unterwirft DILTHEY zunächst das der Sittlichkeit einer feinen Analyse, um dann zur äußeren Organisation der Gesellschaft in Familie, Staat, Kirche, Körperschaften, Anstalten, Verbänden und Herrschaftsverhältnissen aller Art überzugehen. Er erörtert die Tatsachen, die zu einem Bewußtsein der Gemeinschaft führen. Gemeingefühl, Gefühl des Fürsichseins, Herrschaft, Abhängigkeit, Freiheit, Zwang sind die psychischen und psychophysischen Tatsachen zweiter Ordnung, deren Erkenntnis in Begriffen und Sätzen dem Studium der äußeren Organisation der Gesellschaft zugrunde liegt. Aus ihnen bildet sich das Gewebe der Verbände und der Herrschaftsverhältnisse in einem unendlichen Reichtum. Die Familie ist der fruchtbare Schoß aller menschlichen Ordnung, allen Verbandslebens. Doch auch in der Familie bleibt das Individuum in seiner letzten Tiefe für sich selber. Eine Betrachtung, welche die Familie als soziale Gewebezelle betrachtet, muß notwendig mit der sozialistischen Gestaltung der Gesellschaft enden. Bei allen Verbänden handelt es sich um Zweck, Funktion und Struktur; die Fragen hiernach bilden daher auch den Ausgangspunkt für die Methode der Vergleichung. Ob die einzelnen Lebenszwecke besser durch koordinierte Einzeltätigkeit oder durch einen Verband erreicht werden, darüber entscheidet das allgemeine Verhältnis der Lebenstätigkeit der Individuen, der Kultursysteme und der äußeren gesellschaftlichen Organisation. Eine starke Hand, der Verband, der allen anderen an Macht überlegen ist, der Staat hält und zwingt die regellose Gewalt der Leidenschaften in die Ordnung, welche eine Bedingung der Koordination der Einzeltätigkeit und der Befriedigung der vitalsten Interessen der Gesellschaft ist. Der Staat ist die Voraussetzung allen folgerehten Tuns der Einzelnen in den Systemen der Kultur.

Die älteste Vorstellung von einem Naturrecht über dem positiven Recht entsprang der Erkenntnis, daß das Recht nicht bloß eine Äußerung des einheitlichen Staatswillens, sondern zugleich ein Produkt des Rechtsbewußtseins ist, ein Kultursystem für sich darstellt. Auch die Selbständigkeit der Rechtswissenschaft gegenüber den Staatswissenschaftn beruth auf der relativen Selbständigkeit des Rechts.
    "Die Konzeption des Naturrechts wurde dadurch fehlerhaft, daß der Zweckzusammenhang im Recht losgelöst von seinen Beziehungen, insbesondere denen zum Wirtschaftsleben, sowie zur äußeren Organisation der Gesellschaft, betrachtet und in eine Region jenseits der geschichtlichen Entwicklung versetzt wurde. So nahmen Abstraktionen den Platz der Wirklichkeiten ein; die Mehrheit der Gestaltungen der Rechtsordnung blieb der Erklärung unzugänglich." -
Das Problem, welches sich das Naturrecht stellte, ist nur lösbar in Verbindung mit einer geschichtlich-psychologischen Analyse und im Zusammenhang mit den positiven Wissenschaften des Rechts.

Der Rechtswissenschaft stehen die Staatswissenschaften gegenüber. In der Abenddämmerung des Lebens der griechischen Politien treten die zwei großen Staatstheoretiker hervor, welche das Fundament dieser Wissenschaft gelegt haben. Ihre Theorien sind nur zu verstehen auf dem Boden der damaligen griechischen Staatszustände, wie die neueren Versuche, eine besondere Gesellschaftswissenschaft zu begründen, aus den bestimmten sozialen und gewerblichen Verhältnissen unseres Jahrhunderts zu erklären sind. Letztere Aufgabe ist jedenfalls aber nicht zu lösen durch die Absteckung eines Terrains (wie MOHL es tat), sondern nur durch die Entdeckung neuer Wahrheiten.

Der unendliche Reichtum des geistigen und gesellschaftlichen Lebens und die Notwendigkeit alles Einzelne in Beziehung zu setzen zum Ganzen der geschichtlich-gesellschaftlichen Wirklichkeit führt uns zu der Frage: gibt es eine Erkenntnis dieses Ganzen? haben uns die deutsche Philosophie der Geschichte oder die englisch-französische Soziologie eine solche Erkenntnis gebracht? DILTHEY leugnet dies vollständig. Nur der Fortschritt der Einzelwissenschaften kann auf dem Weg nach der Erkenntnis des Gesamtzusammenzusammenhangs fördern: geschichtliche Forschung auf dem Grund einer möglichst umfassenden Beherrschung der Einzelwissenschaften des Geistes, das allein bringt uns weiter, nicht die Einheit einer Formel des Weltlaufs, wie sie auch religiös, metaphysisch, teleologisch gefaßt werden mag. Es entstehen auf dem Boden der Geschichtsphilosophie Generalisationen, die blenden, die aber keine bleibende Erweiterung der Erkenntnis herbeiführen. Auch COMTE hat nur eine naturalistische Metaphysik der Geschichte geschaffen, welche als solche den Tatsachen des geschichtlichen Verlaufs viel weniger angemessen war, als die von HEGEL und SCHLEIERMACHER. Er glaubt das geistige Leben in vollständiger Abhängigkeit von physiologischen Tatbeständen. Sein geschichtlicher Überblick ruht auf der naturalistischen Spielerei, das Vorderhirn werde über das Hinterhirn die Übermacht erreichen, eine Entdeckung, die dann in die allgemeinen, nicht allzu neuen Sätze einer steigenden Herrschaft des Menschen über die Natur, eines wachsenden Einflusses der Intelligenz über die Affekte, der sozialen über die egoistischen Neigungen umgeprägt wird. Auch MILL will das Studium der Geisteswissenschaften den naturwissenschaftlichen Methoden anpassen, er erkennt nicht den Charakter der Geschichte dieser Wissenschaften, welcher in der fortschreitenden Analysis eines von uns in unmittelbarem Wissen und im Verständnis von vornherein besessenen Ganzen besteht.

Was Geschichtsphilosophen Großes geleistet haben, verdanken sie nicht einer allgemeinen Theorie, sondern der gleichzeitigen Beherrschung wichtiger Einzelwissenschaften, wie VICO Jurisprudenz und Philosophie, HERDER Naturkunde und Geschichte, TURGOT politische Ökonomie, Naturwissenschaft und Geschichte mit einem umfassenden Blick kombinierten. Nur aufgrund der Psychologie und Anthropologie und durch eine Verbindung der drei Hauptklassen der Geisteswissenschaften, der Ethnologie, der Wissenschaften von den Systemen der Kultur und von der äußeren Organisation der Gesellschaft kann das Problem der Erkenntnis des historischen Zusammenhangs aufeinander folgender Gesellschaftszustände weiter geführt werden. In der wachsenden Ausdehnung und Vervollkommnung der Einzelwissenschaften liegt die Bedingung der vollen Beherrschung des Ganzen. Die Einzelwissenschaften aber bedürfen eines Bewußtsein über das Verhältnis ihrer Wahrheiten zu den Wirklichkeiten, deren Teilinhalte sie sind, sowie zu den anderen Wahrheiten, die gleich ihnen aus diese Wirklichkeit abstrahiert sind: d. h. sie bedürfen einer erkenntnistheoretischen Grundlegung der Geisteswissenschaften, einer Kritik der historischen Vernunft, die Erkenntnistheorie und Logik zugleich ist.

Die psychischen und psychophysischen Tatsachen bilden die Grundlage der Theorie nicht nur vom Individuum, sondern ebenso von den Systemen der Kultur, sowie von der äußeren Organisation der Gesellschaft, sie liegen auch der historischen Anschauung und Analysis in jedem ihrer Stadien zugrunde. Es gilt, erkenntnistheoretisch die Art zu untersuchen, wie sie uns gegeben sind, die Evidenz festzustellen, die ihnen zukommt; das ist wirkliche Methodenlehre der Geisteswissenschaft; sie lehrt uns, auf welchem Weg und mit welcher Sicherheit wir zu unserem Wissen gekommen sind.

Ich kann DILTHEY nur aus vollstem Herzen und in dankbarer Anerkennung von Seiten der Staatswissenschaften ein sympathhisches Glück auf! zurufen. Möge er bald vollenden, wovon er uns hier den schönen Anfang gereicht hat, von dem ich in einem groben Umriß Einiges aus dem ersten Buch mitteilte, gern gestehend, daß bei dieser Komprimierung das Beste an DILTHEY, die Feinheit der Einzelausführungen, verloren ging.
LITERATUR: Gustav Schmoller, Zur Methodologie der Staats- und Sozialwissenschaften, Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich, NF, 7. Jahrgang, Leipzig 1883