ra-2 Müller-FreienfelsH. DietzelE. HornefferR. SeligmannBakuninA. Frohne    
 
JOHANNES VOLKELT
Das Recht
des Individualismus


"Alles Verstehen, Erklären, Deuten der Welt ist im Grunde nur ein Steigern, Ausdehnen, Verfeinern, Reinigen, Umgruppieren, kurz Umformen des Stoffes, den uns das individuelle Bewußtsein darbietet."

"Soll ich imstande sein, irgendetwas zu wirken und zu leisten und hierdurch Befriedigung zu gewinnen, so kann dies nur auf dem Boden und mit den Mitteln meines mit diesen bestimmten Fähigkeiten und Bedürfnissen ausgestatteten Ichs geschehen."

Die folgenden Sätze entspringen einer stark persönlichen Veranlassung. Ich stehe in den letzten Jahren unter dem sich steigernden Eindruck, daß das Recht des Individuums gegenwärtig in ganz besonders hohem Grad verkannt und verkürzt wird. Durch Leben und Wissenschaft hält der Gedanke des Sozialen seinen siegreichen Zug. Man kann diesem Gedanken - und auch ich tue es - eine weite und wichtige Berechtigung, ja in vielen Beziehungen einen führenden und ausschlaggebenden Charakter zuerkennen und dennoch der Überzeugung sein, daß er gegenwärtig seine Grenzen weit überflutet, die Bestrebungen verwirrt und das Denken verdunkelt. Wie ehedem um den darwinistischen, so hat sich jetzt um den sozialen Gedanken ein eigenartiger Zauber gebreitet: es besteht das unbestimmte, aber gerade darum umso bedrückendere Gefühl, als ob allein der soziale Gesichtspunkt kraft seiner umspannenden und weiten eröffnenden Art, kraft seines Gegensatzes zu allem Kleinlichen, Engen und Egoistischen überall volle Klarheit und abschließende Begründung zu geben vermöchte. So kommt es, daß die Beantwortung vieler Fragen, die zum Sozialen nur nach gewissen Seiten hin, vielleicht erst in zweiter oder dritter Linie eine Beziehung haben, ganz auf das Soziale hin angelegt und zugespitzt wird; daß die einfachsten, grundlegendsten Zergliederungen, Abgrenzungen, Feststellungen verschoben und verdunkelt, unsichere, schiefe, verkehrte Voraussetzungen geschaffen werden und zudem das Gefühl von wunder wie großer Überlegenheit und Fortgeschrittenheit entsteht. Allerdings ist die Auffassung nach sozialen Beziehungen von verwickelterer, späterer, reiferer Art als das Betrachten der menschlichen Dinge in Bezug auf das Individuum; die soziale Denkweise erfordert ein nicht leicht zu erlangendes Absehen vom Nächstliegenden und Nächstfesselnden, von der unmittelbaren Sprache der Natur. Daraus folgt aber keineswegs, daß die individualistische Denkweise auf allen Gebieten von untergeordneter oder nur vorbereitender Bedeutung ist, und daß überall die individualistischen Betrachtungen und Bestrebungen durch soziale zu ersetzen oder in solche überzuführen sind. Vielmehr ist es bei aller Anerkennung jener Vorzüge der sozialen Betrachtungsweise ganz wohl möglich, daß es Fragen gibt, die in einem ausschließlich oder doch überwiegend individualistischen Sinn entschieden werden müssen, und daß der individualistische Gedanke einer feinen und vornehmen Ausbildung fähig ist und nur auf seiner Grundlage gewisse höchste Seiten menschlicher Entfaltung zu gewinnen sind.

Doch es ist nicht bloß der soziale Gedanke, der gegenwärtig das Recht des Individuums bedrängt und schädigt. Die Lehre von der Macht des "Milieus" trägt gleichfalls die Tendenz in sich, das Eigenkräftige, Ursprüngliche, von sich Anfangende des Individuums möglichst herabzudrücken und das Individuum als bloßes unselbständiges Erzeugnis der umgebenden Verhältnisse erscheinen zu lassen. Auch hat sich das Auge der Forscher für die äußeren Einflüsse, unter denen die individuelle Entwicklung steht, und für die Verflechtungen und die Tragweite derselben derart geschärft, daß die vom Innern des Individuums her wirkenden und seine Eigenart bildenden Triebfedern häufig geleugnet oder übersehen werden. Sodann hat die Betrachtungsweise des Darwinismus die Blicke von den Individuen weg auf die Entwicklung der Arten hingelenkt. Für den Darwinismus hat das Individuum nur eine Bedeutung als Glied in der endlosen Kette der Steigerung der zweckmäßigen Eigenschaften der Gattung. Ebenso kann an die statistische, quantitative Betrachtung der menschlichen Dinge erinnert werden: das Individuum sinkt hier zu einer wenig bedeutenden Ziffer innerhalb großer Regelmäßigkeiten herab. Schließlich hängt die Überschätzung der Gattung auch mit der Tatsache zusammen, daß der Glaube an Gott und Unsterblichkeit in einem entschiedenen Zurückgehen begriffen ist. Das religiöse, ideale Bedürfnis sucht nach einem Ersatz und findet ihn in der sich immer mehr vervollkommnenden, in unabsehbare herrliche Weiten fortschreitenden Menschheit. Die Menschheit erscheint gewissermaßen göttlich und unsterblich. Und es ist natürlich, daß sich mit diesem enthusiastischen Glauben an die Menschheit ein flüchtiges Hinwegsehen über das Individuum und seine Bedeutung verbindet.

Diese und andere anti-individualistisch wirkende Mächte habe ich vor Augen, indem ich daran gehe, einige uneinnehmbare Stellungen des Individualismus zu bezeichnen. Es versteht sich von selbst, daß hier von einer irgendwie eingehenden Begründung der Aufstellungen nicht die Rede sein kann. Es kommt mir nur darauf an, durch ein zusammenfassendes Aussprechen der Hauptpunkte den Leser auf die Fülle und das Gewicht dessen, was der Individualismus für sich anführen kann, aufmerksam zu machen und zu Für und Wider aufzufordern. Wollte ich entwickeln und ausführlich begründen, so müßte ich nicht nur die ganzen Grundlagen der Ethik und Rechtsphilosophie, sondern auch große Teile der Erkenntnistheorie, Psychologie und Geschichtsphilosophie abhandeln.

1. Grundlage aller Wissenschaft und allen Erkennens überhaupt ist für jeden das Wissen von den eigenen Bewußtseinsvorgängen. Nur das Wissen von dem, was mein eigenes Bewußtsein mir unmittelbar zeigt, ist im strengsten Sinne unbezweifelbar. Nur im Umkreis meines eigenen Bewußtseins offenbart sich mir die Wirklichkeit mit absoluter Selbstverständlichkeit. Jedes andere Wissen ist berechtigten Zweifeln ausgesetzt. Anders ausgedrückt: niemand kann über sein eigenes Bewußtsein im wahren Sinn des Wortes hinausgreifen. So wahr Ich dieses Ich bin, bin ich in diesem individuellen einzigen Bewußtsein eingeschlossen, nur in ihm unmittelbar gegenwärtig. Alle Künste der Wissenschaft sind nicht imstande, mich in Wahrheit und wirklich in das transsubjektive Gebiet hineinschauen zu lassen. Von allem Transsubjektiven trennt mich eine gewaltige erkenntnistheoretische Kluft: von meinem Bewußtsein besitze ich ein absolut sicheres Wissen; das Wissen vom Transsubjektiven dagegen ist eine fragliche, mit vielen Zweifeln und Schwierigkeiten verknüpfte Sache. Während jenes Wissen ein Aufzeigen des unmittelbar Erfahrbaren ist, läßt sich das Wissen vom Transsubjektiven, wenn überhaupt, so nur auf einem vermittelten und verhältnismäßig unsicheren Weg des Erschließens und Postulierens zustande bringen.

So kommt erkenntnistheoretisch dem Individuum eine ausgezeichnete, unvergleichliche Stellung zu. Für jeden Menschen bedeutet sein individuelles Bewußtsein ein Gebiet des einzigartigen, auf ganz besonderen Grundlagen beruhenden Wissens. Und diese eigentümliche Stellung macht sich in allen Wissenschaften geltend: überall kommt dem Aufweisen, Beobachten, Beschreiben, Zergliedern der individuellen Bewußtseinstatsachen eine Kraft des Einleuchtens, eine Unmittelbarkeit und Unwidersprechlichkeit zu, durch die dieses Wissen die Fähigkeit erhält, den letzten Grundstein allen Erkennens zu bilden.

2. Hiermit hängt aufs Engste zusammen, daß der gesamte Stoff, den wir zum Verstehen der Außenwelt und der ganzen Wirklichkeit überhaupt verwenden, schließlich dem eigenen Erleben entnommen ist. Ich mag mich in noch so weiten Fernen bewegen, ich mag die Objektivität des Erklärens und Beweisens noch so weit treiben: im letzten Grund ist es doch  der Inhalt meiner individuellen Erfahrungen,  woher ich ausschließlich die Bausteine nehme, um die Welt außer mir aufzubauen. Nur weil ich  innerhalb des Umkreises meiner individuellen Erfahrungen  auf Beharrendes und Veränderungen, Ruhendes und Bewegtes, auf Leben und Tätigkeit, auf Quantitäts- und Qualitätsunterschiede, auf Ganze und Teile, Einheiten und Gliederungen, auf Inneres und Äußeres, Geistiges und Sinnliches, Vernunft und Unvernunft usw. stoße, bin ich in der Lage, von diesen Begriffen im wissenschaftlichen Aufbau der Welt Gebrauch zu machen. Alles Verstehen, Erklären, Deuten der Welt ist im Grunde nur ein Steigern, Ausdehnen, Verfeinern, Reinigen, Umgruppieren, kurz Umformen des Stoffes, den uns das individuelle Bewußtsein darbietet.

So ist also das individuelle Ich nicht nur infolge seiner eigenartig  formalen  Stellung zum Erkenntnisproblem überhaupt, sondern auch infolge der Bedeutung seines  Stoffes  für das gesamte Erkennen von unvergleichlicher Wichtigkeit für die Gesamtheit der Wissenschaften.

3. Aus der ersten erkenntnistheoretischen Feststellung ergibt sich unmittelbar eine Folgerung für die  Psychologie:  jeder Psychologe besitzt den einzigen im strengen Sinn unmittelbaren Gegenstand für die psychologische Forschung an seinen eigenen Bewußtseinstatsachen. Und ebensowenig läßt sich bezweifeln, daß sich hieran als nächster Gegenstand die Bewußtseinsvorgänge der übrigen Menschen schließen. Die fremden Bewußtseinstatsachen sind freilich nicht unmittelbar erfahrbar, sondern lassen sich nur durch eine Erschließung aus den unwillkürlichen und willkürlichen Bewegungen und Äußerungen der Menschen gewinnen. Allein dieses Erschließen ist von so zwingender Kraft und bewegt sich auf einem uns so bekannten, ja innigst vertrauten Gebiet, daß man die fremden Bewußtseinsvorgänge als psychologisches Erfahrungsgebiet im weiteren Sinn bezeichnen darf. Erst in bedeutendem Abstand hiervon befindet sich das Gebiet des unbewußt Psychischen. Wie auch immer man über den Begriff des unbewußt Psychischen denken mag: jedenfalls sind die Schlußweisen, die auf dieses Gebiet führen, ungleich unsicherer und dunkler. Es wäre so verkehrt wie möglich, mit der Untersuchung des unbewußt Psychischen die Psychologie anfangen und ihr diesen Begriff als Grundlage geben zu wollen.

Ich hebe dies besonders mit Rücksicht darauf hervor, daß zuweilen den großen menschlichen Ganzen - Volk, Staat, Gesellschaft - ein unbewußt psychisches Leben gegeben wird. Mag dieses unbewußt psychische Leben nun als substantieller, objektiver Geist gedacht oder in vorsichtigerer Weise auf die Form einer individuellen, teleologischen Gesetzmäßigkeit gebracht werden: in jedem Fall handelt es sich hierbei um Gebiete, die, wenn überhaupt vorhanden, nur nach einer entfernten Analogie mit dem Leben und den Gesetzen des individuellen Bewußtseins einigermaßen erschlossen werden können. Bildet schon das zum  individuellen  Ich gehörende unbewußt Psychische ein dunkles, schwer erfaßbares Reich, so noch weit mehr das unbewußt Psychische der  sozialen  Form.

Gegenwärtig wird nun freilich nicht häufig den menschlichen Gesamtheiten (Volk, Staat, Gesellschaft)  ausdrücklich und mit klarem Bewußtsein  ein unbewußt psychisches Innenleben zugeschrieben. Dagegen geschieht dies in  unwillkürlicher, heimlicher, verworren bewußter  Weise ziemlich oft. Wo von großen geschichtlichen oder sozialen Gesetzen, vom Typus geschichtlicher Perioden, von beherrschenden geschichtlichen Ideen, vom Leben und Charakter, Fühlen und Schaffen eines Volkes die Rede ist, dort bedeuten diese Gesetze, Typen, Ideen, Charakterzüge  entweder  ein durchschnittliches  Ergebnis  des Zusammenlebens der Individuen  oder  eine Art  Macht die ihrerseits die Individuen in ihrem Zusammenleben bestimmt und leitet. Nur die zweite Auffassung geht uns hier an; die erste durch Klarheit ausgezeichnete Anicht hat vielmehr zur Voraussetzung, daß es nur ein individuelles Seelenleben gibt. Wer sich dagegen zur zweiten Auffassung bekennt, ist damit auf den Boden des  unbewußt Psychischen oder sozialen Form  übergetreten. Dabei geschieht es nun gewöhnlich, daß nur ein dunkles, verstecktes, halb zurückgenommenes Wissen vom Übertreten auf diesen Boden vorhanden ist. Daher pflegt denn auch in solchen Fällen eine klare Vorstellung davon zu fehlen, auf wie höchst verwickelten und der deutlichen Erkenntnis entrückten Voraussetzungen die Annahme von geschichtlichen oder sozialen Mächten beruth. Es wird beispielsweise vom Wirken der sozialen Gesetze oder vom Schaffen der Volksphantasie wie von etwas höchst Einfachem und Sonnenklarem, das am Ende wohl gar der Individualpsychologie als Vorbild oder als Grundlage dienen kann, gesprochen, während sich in Wahrheit die Psychologie des individuellen Bewußtseins zu derartigen soziologischen und völkerpsychologischen Annahmen wie Sonnenklarheit zu dunkler Mystik verhält.

Dieser dritte Punkt will sonach, kurz zusammengefaßt, folgendes sagen. Die Annahme eines unbewußt Psychischen sozialer Art kommt besonders oft in Form einer dunklen, verworrenen, halb unbewußten Voraussetzung vor. Wo dies der Fall ist, dort pflegt der gewaltige, fast unermeßliche Vorzug, den die Psychologie des individuellen Bewußtseins an Einfachheit, Klarheit, Sicherheit, grundlegender Kraft vor dem unbewußt Psychischen der sozialen Art hat, verkannt zu werden.

4. Die seelische Entwicklung jedes Einzelnen findet unter der Einwirkung des Zusammenlebens mit anderen statt. Eine im wahren Sinne des Wortes isolierte Einzelentwicklung ist unmöglich, denn sie würde voraussetzen, daß der Mensch unmittelbar nach seiner Geburt in einer menschenleeren Gegend ausgesetzt und sich selbst überlassen bliebe. Die seelische Entwicklung jedes Menschen vollzieht sich sonach - freilich mehr oder weniger - unter sozialen Bedingungen. Die Triebe, Gefühle, Leidenschaften, Willensäußerungen entwickeln sich bei jedem Einzelnen so und nicht anders, weil er in dieser bestimmten gesellschaftlichen Umgebung lebt. Ist auch die individuelle Eigenart eines Menschen noch so stark ausgeprägt und noch so unzugänglich: er kann sich doch von den Einwirkungen der sozialen Verhältnisse und Erlebnisse nicht völlig frei machen. Und das Gleiche gilt von den Vorstellungen, Phantasie- und Denkakten. Auch an der Entwicklung der theoretischen Fähigkeiten unseres Geistes arbeitet unablässig das Zusammenleben und Zusammenwirken mit. Welche gewaltigen Förderungen erfährt nicht beständig das Denken durch den freundlichen und feindlichen Verkehr mit anderen, durch wechselseitiges Bedürfen und Unterstützen, durch Reibung und Wettkampf!

Doch folgt aus dieser unermeßlichen Wichtigkeit des Sozialen für die geistige Entwicklung des Einzelnen nicht im mindesten, daß die Psychologie auf sozialer Grundlage betrieben werden muß. Vielmehr ist zu bedenken, daß das gesamte unmittelbare Erfahrungsgebiet der Psychologie sich in den Tatsachen des individuellen Bewußtseins erschöpft. Soll die Psychologie nicht ins Bodenlose gebaut werden, so wird zuerst das der Erfahrung allein zugängliche psychologische Gebiet - das sind aber die Tatsachen des individuellen Bewußtseins - festgestellt werden müssen. In den Tatsachen des individuellen Bewußtseins stecken nun auch die Einwirkungen, die das individuelle Bewußtsein durch den Verkehr mit anderen Menschen erfährt. Es ergibt sich daher schon vom Boden der Individualpsychologie aus die Aufgabe, diesen Bestandteil der individuellen Bewußtseinstatsachen, der auf Rechnung der Einwirkung der umgebenden Individuen kommt, herauszusondern. Soll die Zergliederung und kausale Untersuchung der individuellen Bewußtseinstatsachen zu Ende geführt werden, so gehört dazu auch, daß in ihnen die mannigfaltigenn Veränderungen - Förderungen, Bereicherungen, Neubildungen, und dgl. - nachgewiesen werden, die unter dem Einfluß des Zusammenlebens und Zusammenwirkens entstanden sind. Durch diese Aufgabe geht die Individualpsychologie, und zwar infolge eines aus ihr selber stammenden Antriebs, in die soziale Psychologie über.

Könnte nun aber diese Erweiterung der Psychologie ins Soziale nicht  bald zu Beginn der Individualpsychologie  unternommen werden? Es wäre dies ein grober Verstoß gegen alle methodische Zweckmäßigkeit. Zuerst werden doch wohl die individuallen Bewußtseinsvorgänge  als solche,  d. h. ohne Rücksicht auf die Abhängigkeit von den sozialen Einwirkungen, zu beschreiben und zu untersuchen sein. Sind die individuellen Bewußtseinstatsachen zergliedert und auf ihre immanente Gesetzmäßigkeit untersucht, dann erst tritt die Aufgabe heran, die Abhängigkeit der individuellen Entwicklung von den umgebenden Verhältnissen ins Auge zu fassen. Die gesetzmäßigen Beziehungen, die sich in dieser Hinsicht ergeben, werden sich mit einiger Sicherheit erst dann erschließen lassen, wenn die Zusammenhänge, die das individuelle Bewußtsein an sich selbst darbietet, klar vorliegen. Und umso bedeutungsvoller ist diese grundlegende Aufgabe, als es sich dabei um gewaltige Untersuchungen handelt, - gewaltig nicht nur mit Rücksicht auf die Zergliederungen der Bewußtseinsvorgänge, sondern auch in Bezug auf die am individuellen Bewußtsein als solchem hervortretenden Gesetzmäßigkeiten. Die Psychologie ist sonach ihrer Grundlage und Gesamtrichtung nach Individualpsychologie; nur in einem gewissen - allerdings sehr wichtigen - Aufgabengebiet wird sie zur Sozialpsychologie.

5. Ich wende mich zur Ethik. - So wenig auch bestritten werden kann, daß das menschliche Streben den Maßstab der allgemeinen Wohlfahrt anerkennen soll, so wäre doch die Behauptung einseitig, daß die allgemeine Wohlfahrt, die Vervollkommnung und das Glück der Gesamtheit den einzigen sittlichen Maßstab bildet. Es ist unmöglich, die Pflichten lediglich aus den sozialen Beziehungen herzuleiten. Wenn damit voller Ernst gemacht würde, die Hingabe an die menschliche Gesellschaft, die Liebe zu den Menschen, das soziale Bewußtsein zur alleinigen Grundlage des sittlichen Strebens zu machen, so würde dabei ein Mensch als Ergebnis herauskommen, der die dringendsten Pflichten vernachläßt.

Nicht nur für die Erkenntnistheorie und Psychologie, sondern auch für die Ethik gilt der Satz, daß für mich selbst mein eigenes Ich eine hervorragende, ja unvergleichliche Bedeutung besitzt. Worin auch immer das Ziel meines Lebens und Strebens bestehen mag, in sozialer Arbeit oder in einem selbstsüchtigen Genießen: in jedem Fall und  vor  der Entscheidung dieser Frage steht fest, daß die allernächste Bedingung für jede irgendwie heilsame und wertvolle Betätigung meiner selbst darin liegt, daß ich für meine eigene Individualität als den einzigen Ausgangspunkt, Herd und Quell meines Könnens und Leistens, meines Fühlens und Wollens, meines Glückes und Wertes die gehörige Sorge trage. Soll ich imstande sein, irgendetwas zu wirken und zu leisten und hierdurch Befriedigung zu gewinnen, so kann dies nur auf dem Boden und mit den Mitteln meines mit diesen bestimmten Fähigkeiten und Bedürfnissen ausgestatteten Ichs geschehen. Es gilt also, seine Individualität zu kräftiger, ungehemmter, vielseitiger, vom Glücksgefühl durchdrungener Entwicklung zu bringen. Wo dies versäumt oder durch die Ungunst der Umstände gehindert wird, dort besteht die Gefahr, daß das Können und Schaffen - einerlei, welchen Zielen es unterworfen gedacht wird - Einbuße erleidet. So ergibt sich auf elementarstem ethischen Boden, ohne daß schon das sittliche Ziel in seiner näheren Bestimmtheit herangezogen würde, die Forderung, die Individualität zu stark betonter Eigenart, zu einem kraftvollen, freudigem Gedeihen zu entfalten. Der Gegensatz von sozialer und egoistischer Lebensführung ist von sachlich weit späterer Art.

Mit dieser individualistischen Forderung soll nun keineswegs gesagt sein, daß sich das Ich schranken- und zuchtlos ausleben soll. Vielmehr ist sie unter dem selbstverständlichen Vorbehalt ausgesprochen, daß durch die bestimmtere Fassung des sittlichen Zieles diese elementar geforderte Entwicklung, Belebung, Steigerung der eigenen Individualität gleichfalls ihre nähere Bestimmtheit und zweckmäßige Einschränkung erfährt und nicht im Sine von Übertreibung und Ausartung aufgefaßt wird.

6. Doch noch in einem anderen Zusammenhang ergibt sich Pflege, Ausbau, Steigerung der eigenen Individualität als sittliche Aufgabe. Die  volle Menschlichkeit  wird erst dadurch erreicht, daß eine soziale und eine individualistische Tendenz beständig in wechselseitig ergänzender, hebender und einschränkender Weise zusammenwirken. Die Ausbildung der eigenen individuellen Innenwelt bedeutet ein Ziel, das der Hingabe an die sozialen Aufgaben ebenbürtig gegenübersteht. Die Unterordnung und Zurückdrängung des eigenen Ichs zugunsten des Wohles der anderen ist nur die eine Seite des sittlichen Ziels; ihr gesellt sich als selbständige Seite die Hinwendung unseres Bemühens auf das Wohl der eigenen Individualität hinzu. Auf die Bereicherung, Verfeinerung, Klärung, Ausgleichung, starke eigenartige Ausprägung seiner Individualität bedacht zu sein, ist nicht etwa nur etwas Nebensächliches, auch nicht eine Folgeerscheinung aus dem sozialen Streben, sondern in selbständiger, ebenbürtiger Faktor der sittlichen Aufgabe. Wenn es so überaus schwer ist, eine umfassende, gleichgewichtsvolle Menschlichkeit in sich darzustellen, so rührt das insbesondere auch daher, daß eine große Kunst dazu gehört, die beiden Grundtriebfedern - die soziale und die individualistische - miteinander in das wertvollste Verhältnis zu bringen. Befanden wir uns im vorigen (fünften) Punkt noch in der Vorhalle der Ethik, so sind wir jetzt durch die Forderung des angedeuteten Wechselverhältnisses der beiden Faktoren in den Mittelpunkt der Ethik getreten.

Die Anerkennung der Ebenbürtigkeit des individualistischen Prinzips in der Ethik hängt von der Einsicht ab, daß die Fülle menschlicher Werte nur durch die unabgeschwächte Ausbildung möglichst zahlreicher individueller Gestaltungen verwirklicht wird. Je mehr das Streben nach Ausgleichung und Vereinerleiung der verschiedenen Individualitäten die Oberhand gewönne, je ausschließlicher die Forderung gleichmäßiger "harmonischer" Ausgestaltung der Individualität befolgt und je mehr das Einseitige, Schroffe, Kühne, Sonderbare und dgl. wie etwas ansich Fehlerhaftes verabscheut wird, umso mehr wird dies eine Verarmung des Menschlichen bedeuten, umso weniger käme von dem, was der menschheitliche Genius an wertvollen Möglichkeiten in sich enthält, ans Tageslicht. Unsere Zeit hat - abgesehen von gewissen Kreisen - viel zu sehr Angst vor den zu harter Eigenart gediehenen, aus dem Gewohnten verletzend heraustretenden, sich stark bejahenden Individualitäten. Wir müßten viele bedeutungsvolle, unersetzliche, herrliche Offenbarungen des Menschlichen entbehren, wenn ausschließlich oder fast ausschließlich die Tendenz zur wechselseitigen Verähnlichung der Individuen und zu immer größerer Harmonisierung des einzelnen Individuums gepflegt würde. Gerade in unserer Zeit, in der so viele gewaltige Kräfte und mächtig wirkende Verhältnisse darauf hinarbeiten, das Individuum zu glätten, zu ermäßigen, dem Durchschnitt zu näher, ist es umso wichtiger, das starke Bejahen und Pflegen der individuellen Eigenart als eine dem Sozialen ebenbürtige Forderung zu betonen. Freilich wird es bei einer solchen Pflege der individuellen Eigenart oft zu allzu schroffen, zu ungezügelten oder auch zu zwiespältigen, widerspruchsreichen Individuen kommen; und wir werden solchen Menschen gegenüber urteilen, daß sie es nicht zur höchsten Vollendung des Menschlichen gebracht haben, und daß sie auch vom Standpunkt der individuellen Glückseligkeit aus zu beklagen sind. Zugleich aber wird bei vielen solcher Naturen ein umfassenderer, entscheidenderer Gesichtspunkt gerechtfertigt sein. Wir werden uns sagen: nur dadurch, daß diese Menschen sich zu heftiger Einseitigkeit entwickelt oder sich in Gegensätze und Widersprüche auseinandergerissen haben, wurde es ihnen möglich, so Eigenartiges, Ungewöhnliches zu schaffen und so seltene Schätze des Menschlichen in sich zu gestalten.

7. Noch von einer anderen Seite her drängt sich der Individualismus als sittliche Forderung auf. Jetzt gelte die Voraussetzung, daß es Aufgabe aller sei, sich in einem gemeinsamen Zusammenwirken den Zwecken des allgemeinen Wohles zu widmen. Soll dieses Zusammenwirken den Charakter eines regen Lebens, eines intensiven Ineinandergreifens tragen, sollen sich in ihm immer neue treibende, fördernde Kräfte entbinden, so müssen sich die Individuen aneinander reiben und entzünden, sich durch Unterschied und Gegensatz reizen, beleben, steigern, sich durch Widerspruch und Kampf zu neuen Unternehmungen, zu einer kühneren Initiative antreiben. Würde die Verschiedenheit und Gegensätzlichkeit der Individuen verwischt und verdünnt, wäre immer nur das Gemeinsame und Gleiche, nicht auch die trennende Eigentümlichkeit Gegenstand der Pflege und Sorgfalt, so würde in das Zusammenarbeiten ein träger, schläfriger Zug hineinkommen. So ergibt sich auch  in indirekter Weise  - nämlich von der Voraussetzung des sozial gerichteten Strebens aus - das Schaffen einer stark geprägten Individualität als eine sittliche Aufgabe. Der ethische Individualismus ist Bedingung und Mittel für die Verwirklichung der sozialethischen Aufgaben.

8. Hieran schließt sich folgende verwandte Erwägung. Ich gehe davon aus, daß zu voll und gesund entwickelter Menschlichkeit auch ein kraftvoll entwickeltes Wollen gehört, und ich füge hinzu: soll sich das Wollen kraftvoll entwickeln, so muß ihm ein nicht zu enger Spielraum gegeben sein, innerhalb dessen es sich  rein individuell  ausleben kann. Unter einer rein individuellen Betätigung des Wollens aber verstehe ich eine solche, die dessen gewiß ist, berechtigt zu sein, keinerlei Rücksicht auf die großen gesellschaftlichen Organisationen nehmen zu müssen; eine Betätigung also, die sich im Recht weiß, wenn sie sich lediglich nach den selbsteigenen individuellen Interessen entscheidet. Welchen Umfang dieser Spielraum des berechtigten rein individuellen Handelns beim Einzelnen haben darf: dies hängt teil von tatsächlichen Einrichtungen (man denke besonders an die sehr verschiedene Stellung, die sich tatsächlich der Staat zur Freiheitssphäre der Einzelnen geben kann), teils von der Gewissensentscheidung eines jeden ab. Der eine sieht z. B. gewisse Entscheidung hinsichtlich eines bequemen und luxuriösen Lebens als noch in diesen Spielraum fallend an, während ein anderer hierin bereits Rücksichten auf soziale Pflichten maßgebend sein läßt. Doch meine ich, daß diese Sphäre der individuellen Freiheit nicht so eingeschränkt werden soll, daß darunter die Entwicklung des Wollens zu einer starken, furchtlosen, harten, männlichen Art Schaden leidet. Wenn sich der Mensch unausgesetzt nur der Sorge für andere, den Pflichten gegen das Allgemeine, der Steigerung der selbstlosen Gesinnung widmete, so würde eine Schwächung, Brechung, Verdünnung des Wollens die unvermeidliche Folge sein. Ein Wollen, das sich immer nur aus selbstlosen Motiven nährte, würde etwas Zerfließendes, Weichliches erhalten. Es ist dem Wollen unentbehrlich, sich in der Sphäre der individuellen Interessen zu schulen und zu üben. Dem Menschen muß also ein Umkreis von Betätigung gewährt sein, in dem er sein individuelles Selbst behaupten und durchsetzen darf. Sonst würde die Menschlichkeit nach der Seite des Elementaren, Naturartigen, Ursprünglichen empfindlich geschädigt.

So hat sich uns also von einer neuen Seite aus ein individualistischer Grundzug an der Ethik ergeben. Ausgangspunkt bildet hier das Ideal einer voll und gesund entwickelten Menschlichkit; und beherrschend ist dabei der Gedanke, daß zur Verwirklichung dieses Ideals die Erhaltung und Kräftigung der elementaren, naturartigen Grundlage des menschlichen Wesens gehört. Gibt man dies zu, so erscheint die Folgerung unvermeidliche, das Wollen nicht bloß an den vergeistigten, vermittelten Motiven der Selbstlosigkeit zu nähren, sondern ihm auch aus dem Umkreis des individuellen Selbst, aus der Rücksicht auf das frische, kühne, heitere Sichselbstdurchsetzen Motive zuzuführen. - Nebenbei bemerkt: auf der Grundlage dieser Erwägung ergibt sich die prinzipielle Begründung der Notwendigkeit des Privateigentums.

9. Schon der soeben behandelte Punkt bezog sich auf die Ansprüche und Rechte des Menschen. In dieser Hinsicht ergibt sich noch nach einer anderen Richtung hin ein individualistischer Grundzug. Die soziale Tendenz unserer Zeit bringt es mit sich, daß nach der Meinung sehr vieler er einzig berechtigte Maßstab für die Verteilung der äußeren Güter in der geleisteten Arbeit liegen soll. Hierbei wird die Innenentwicklung des Individuums, der Grad seiner Vergeistigung, Verfeinerung, Durcharbeitung übersehen. Wenn Individuen, die auf die Eindrücke der Welt mit zarter Reizbarkeit antworten, - Individuen, deren innere Ausbildung von feiner, verwickelter, vornehmer Art ist, sich zu einem Anspruch des Genießens und Arbeitens, auf eine andere Verteilung von Arbeit und Muße berechtigt fühlen, als dies dem Durchschnitt zukommt, so liegt hier ein begründeter Anspruch vor. Es kann dabei wohl eine Überhebung, Vornehmtuerei oder Verwöhnung mit unterlaufen. Darin sind aber nur subjektive Verunreinigungen eines ansich begründeten Rechts zu erblicken.  Grundsätzlich  ist es vollkommen in Ordnung, wenn Personen von gesteigerter Vergeistigung den Anspruch auf eine andere Lebenshaltung erheben, als sie für Menschen von einfacherer, derberer, trivialerer, undifferenzierterer Beschaffenheit passend und hinreichende ist.

Der Grund aber, warum dieser Anspruch berechtigt ist, ist schließlich von psychologischer Art. Wenn der verfeinerte, vergeistigte Mensch gedeihen, glücklich werden, sich in seiner Leistungsfähigkeit steigern soll, wenn er das Beste und Eigenartigste, dessen er fähig ist, in sich und außer sich darstellen soll, so muß ihm die Freiheit gegeben sein, sich in seiner Lebenshaltung in seinem Genießen und Arbeiten vom Durchschnittsniveau abzuheben. Es ist psychologisch natürlich und notwendig, daß mit zunehmender geistiger Verwicklung der Individualität auch die Bedingungen der Lebenshaltung, wenn sie passend und günstig bleiben sollen, eine nicht unerhebliche Veränderung erfahren müssen.

Ich brauch wohl kaum hervorzuheben, daß hiermit Luxus und Weichlichkeit nicht als ein Vorrecht überreizter, raffinierter, genußgieriger "moderner" Menschen verteidigt sein soll. Überhaupt ist die veränderte Lebenshaltung, auf welche vergeistigte Naturen Anspruch erheben, nicht so gemeint, daß die Veränderung notwendig in Richtung Luxus, geschweige eines sündhaften, schamlosen, liegen muß; sondern es ist nur das Allgemeine behauptet, daß der vergeistigte Mensch auf eine seinen verfeinerten, verwickelten Wachstums- und Gedeihensbedingungen angepaßte Lebenshaltung gegründeten Anspruch hat. Dieses Angepaßtsein bedeutet mancherlei und insbesondere eine Abhebung vom Trivialen, Durchschnittsmäßigen, aber auch vom Groben, Derben, Engen, Dürftigen und dgl. In einem Fall liegt sie mehr nach dieser, in einem anderen mehr nach jener Seite hin. Auch soll in dem Gesagten keineswegs die Meinung ausgedrückt sein, daß der Staat oder die Gesellschaft verpflichtet sind, die Mittel für eine derartige verfeinerte Lebenshaltung zur Verfügung zu stellen. Nur von  innerer  Berechtigung ist hier die Rede, nicht zugleih von einer Verpflichtung der Gesamtheit, die innerlich Berechtigten nun auch in die entsprechenden äußeren Lebensverhältnisse zu versetzen. Wenn jemand in der Lage ist, den innerlich berechtigten vornehmen Ansprüchen gemäß auch wirklich zu leben, so ist dies vielmehr als ein Glück zu betrachten; der umgekehrte Fall als ein Unglück. Unter Umständen kann so ein Unglück sich zu einer Lebenstragödie steigern.

Wie der Anspruch der verfeinerten Individualität auf eine besondere Lebenshaltung keineswegs bedeutet, daß die Gesamtheit verpflichtet ist, die äußeren Mittel für die Befriedigung jener Ansprüche zu liefern, ebensowenig ist mit ihm gesagt, daß jede fein und vornehm entwickelte Individualität die Pflicht hat, einen derartigen Anspruch zu erheben. Wenn ein vergeistigter, verinnerlichter Mensch sich auch in schlichten, dürftigen, vielleicht gar groben und kläglichen Verhältnissen wohl fühlt und ungehemmt und allseitig innerlich entwickelt, so werden wir dies vielmehr als eine über das billigerweise zu Fordernde hinausgehende, vielleicht als eine erstaunliche Tatsache gelten zu lassen haben. Andererseits freilich wird durch solche Fälle das innere Recht jenes Anspruchs nicht erschüttert.

10. Des weiteren ist ein individualistischer Grundzug der Ethik hervorzuheben, der sich auf die Allgemeingültigkeit der sittlichen Ideale bezieht. Fragt man nach dieser Allgemeingültigkeit, so gibt es zwei extreme Ansichten: die einen behaupten eine unbedingte, von Zeit und Raum, von individuellen Umständen und von Kulturverhältnissen unabhängige Allgemeingültigkeit, ein Sollen mit zeitlosem Inhalt; nach der Meinung der Gegenpartei ist der Inhalt des Sittengesetzes (wenn dann dieser Name noch erlaubt ist) derart von Zeitlage und Individualität abhängig, daß von einem Anspruch der von einem Individuum für den Umkreis seiner Individualität gebildeten sittlichen Normen auf Geltung für andere oder gar für alle keine Rede sein kann. Nach meiner Überzeugung liegt das Richtige und Befriedigende in einer Synthese beider Gesichtspunkte: die Allgemeingültigkeit des Sittlichen muß sich von zwei Seiten aus eine wesentliche Einschränkung gefallen lassen.

Erstens  muß der Gedanke einer kulturgeschichtliche Entwicklung auch auf das Gebiet der sittlichen Werturteile und Ideale angewandt werden. Hierdurch wird die Allgemeingültigkeit der sittlichen Normen zu einer Gültigkeit für bestimmte Kulturstufen, für bestimmte Zeiten und Völker herabgesetzt. Indessen ist dies eine Frage, die uns hier nicht näher angeht. Ich will daher nur bemerken, daß keineswegs, wie oft geglaubt wird, die geschichtliche Entwicklung und Wandlung der sittlichen Ideale und Werturteile mit der Annahme einer überempirischen, metaphysischen Natur des Sittlichen unvereinbar ist. Man kann ganz wohl der Welt in ihrem Kern und Sinn einen moralischen Charakte zuerkennen und Gut und Böse für metaphysische Kategorien halten und dennoch die sittlichen Werte dem geschichtlichen Werden unterwerfen. Wir müssen dann in den Wandlungen und Verschiebungen, den Vergröberungen und Verfeinerungen, den Verzerrungen und Vertiefungen, den Überspannungen und Ermäßigungen, welche die Geschichte der sittlichen Ideale zeigt, die für die Menschheit nun einmal unerläßlichen Wege und Umwege erblicken, in denen allein sich das moralische Ansich der Welt zur Erscheinung bringen kann.

Die  zweite  Einschränkung, der sich die Allgemeingültigkeit des Sittlichen zu unterwerfen hat, ist individualistischer Art. Die sittlichen Gesetze und Ideale würden den Charakter des Abstrakten, Schablonenhaften, Harten, ja Unmenschlichen tragen, wenn sie gegen die Verschiedenheit der Individualitäten vollkommen gleichgültig blieben. Die allgemeinen sittlichen Gesetze und Ideale müssen also von sich aus die Tendenz in sich tragend aufgefaßt werden, angesichts gewisser individueller Eigentümlichkeiten sich ihrer Allgemeingültigkeit zu entledigen. Namentlich kommen hierfür die außerordentlichen, genialen, eigenartig verwickelten, aus gewaltigen Mächten zusammengesetzten Individuen in Betracht. Hier kommt ungleich Größeres und Reicheres in Frage, hier steht ungleich mehr auf dem Spielt aus bei den gewöhnlichen Menschen; hier ergeben sich aus den überragenden Werten, die solche Personen in sich darstellen, aus der Fülle von heilvollem Leben, das solche Personen in sich tragen, in der Frage nach den Pflichten und Idealen ablenkende und aufhebende Gesichtspunkte, wie sie beim Durchschnitt der Menschen auch nicht annähernd vorkommen können. Wo es auf Gedeihen und Heil des Genius, auf die Schöpfung unersetzlicher Güter und unvergleichlicher Werte, auf die Selbstdarstellung einer hochbedeutsamen Art von Menschlichkeit ankommt, dort kann hierin ein Grund liegen, gewisse sonst allgemeingültige sittliche Normen für unanwendbar zu erklären. Gewalttätiger Egoismus wird bei einem kolossalen, weltbewegenden, Größtes schaffenden Willensmenschen ganz anders zu beurteilen sein als bei einer gemeinen kleinen Seele. Der Sinnesrausch eines aus glühender Lebensfülle heraus schaffenden gewaltigen Künstlers fordert andere sittliche Maßstäbe als die gleichen Zügellosigkeiten eine Commis Voyageur [Handlungsreisender - wp]. Manche fürchten, daß dadurch das Sittengesetz um seine Heiligkeit gebracht und einer moralischen Anarchie Tür und Tor geöffnet wird. Diese Furcht ist unbegründet; nur menschlicher wird dadurch das Sittengesetz. Es tritt aus seiner Starrheit und Einförmigkeit heraus, es geht verständnisvoll in die Mannigfaltigkeit des Menschlichen ein.

Die Allgemeinheit der sittlichen Normen, Pflichten, Ideale muß daher immer mit dem ausdrücklichen oder stillschweigenden Vorbehalt ausgesprochen werden, daß es Fälle geben kann, wo aus der starken, ungewöhnlichen Eigenart eines Individuums sittliche Forderungen entspringen, die jener Allgemeinheit einschränkend oder aufhebend entgegenwirken. Es läßt sich freilich prinzipiell nicht bestimmen, bis wieweit nach der Höher der immer allgemeiner werdenden sittlichen Normen hinauf diese Möglichkeit der Einschränkung und Aufhebung der Allgemeinheit zugunsten des Rechts des Individuums reicht. Nur soviel ist klar, daß dem Sittlichen  als solchem,  dem Sittlichen in seiner  allgemeinsten  Form ausnahmslose Geltung zukommen muß. Gäbe es kein Sittliches als höchste Einheit aller Erscheinungsformen des Sittlichen, gäbe es kein Sichgleichbleibendes in allen sittlichen Ausgestaltungen, so wäre das Sittliche damit in Willkür und Belieben aufgelöst und so in seinem Wesen vernichtet.

Für die Darstellung der sittlichen Normen darf diese Wendung ins Individualistische nicht überschätzt werden. Zunächst und vorzugsweise werden die sittlichen Normen in uneingeschränkter Allgemeinheit auszusprechen sein. Erst ein Zweites ist das Einschränken und Aufheben der Allgemeinheit infolge einer starken und ungewöhnlichen Individualität. Und zwar wird die Ethik vorzugsweise in Form von typischen Beispielen hiervor zu handeln haben.

11. Nächst der Ethik und verwandten Gebieten ist es die Geschichtsphilosophie, wo der Gegensatz zum Individualismus gegenwärtig ganz besonders augenfällig hervortritt. Allenthalben begegnet man der Tendenz, das Individuum mit seinem Streben und Können, mit seiner Entwicklung und seinem Inhalt als das Erzeugnis der Umwelt - der körperlichen und geistigen - zu betrachten. Oft zeigt sich diese Tendenz als zu wahrhaft blindem Aberglauben an die Macht des "Milieus" gesteigert. Das Individuum soll nichts weiter sein als ein Durchgangs- und Ansammlungspunkt für die rastlos weiterströmenden Kräfte der näheren und ferneren Umwelt. Hat man an einem Schriftsteller oder Staatsmann, an einem Künstler oder sozialen Reformator die Zusammenhänge mit dem individuellen Lebenskreis und den großen Zeitströmungen klargelegt, so glaubt man sämtliche wichtige wissenschaftliche Fragen, zu denen diese oder jene Persönlichkeit Anlaß bietet, erledigt zu haben.

Den Überschätzern des Milieus kann man zunächst schon die Frage entgegenhalten, ob es jemals auch nur annäherungsweise gelungen ist, eine Individualität lediglich aus den umgebenden Verhältnissen abzuleiten und zu verstehen. Man möge mir doch den Meister zeigen, der das Kunststück zuwege gebracht hat, die Individualität LUTHERs oder ERASMUS', LUDWIGs XIV. oder FRIEDRICHs des Großen, GOETHEs oder BYRONs, FICHTEs oder SCHOPENHAUERs als Erzeugnis der umgebenden engeren und weiteren Verhältnisse abzuleiten. Dem Gelingen eines solchen Unternehmens steht schon der Umstand entgegen, daß es unmöglich ist, die gesamte Umwelt, in der eine bestimmte Individualität gewachsen und herangereift ist, bis in ihre feineren und feinsten Bestandteile und Mischungen zu kennen. Eine so genaue Kenntnis der Umwelt aber wäre nötig, wenn eine Individualität als ihr Erzeugnis verstanden werden sollte. Aber es wäre noch weiter nötig, daß man genau wüßte, welche Elemente und Komplexe aus der Umwelt an die werdende Individualität wirklich herangetreten sind, in welcher Reihenfolge, Dauer und Stärke dies geschehen ist, und dergleichen. Und ich zweifle wiederum, ob es, selbst unter den günstigsten Bedingungen, auch nur entfernt möglich ist, sich eine genaue Kenntnis davon zu erwerben. Wenn jemand behauptet, daß er eine geschichtliche Persönlichkeit auch nur der Hauptsache nach aus den Einwirkungen der Umwelt abgeleitet hat, so ist dies schon im Hinblick auf die soeben angedeuteten Schwierigkeiten im besten Fall eine gewaltig übertreibende Redeweise.

Aber selbst wenn in diesen Beziehungen unserem Erkennen keine Schranken gesetzt wären, so würde doch das Ableiten der Individualität aus der Umwelt völlig unmöglich sein. Und zwar einfach darum, weil das Individuum der Umwelt als eine ursprüngliche, selbständige, eigenartige Macht, als ein von Haus aus eigentümlich geprägtes Etwas gegenübersteht, das sich wohl in seiner Entwicklung den Einwirkungen der Umwelt in hohem Maß anpaßt, aber ihnen doch andererseits einen sehr bestimmten, von gewissen Grenzen an unnachgiebigen Widerstand entgegensetzt. Verfolgt man die Zusammenhänge der Individualität mit den Einwikungen der Umwelt, so stößt man sofort auf die Frage: wie kommt es, daß diese bestimmte Umwelt von diesem Individuum gerade so, wie es dieses Individuum tatsächlich aufweist, und nicht anders verarbeitet worden ist? Und die Antwort auf diese Frage liegt in der ursprünglich eigentümlichen Individualität. Es darf wohl als eine überwundene Ansicht betrachtet werden, daß das Individuum wie eine  tabula rasa  in die Welt hineintritt. Jeder Mensch stellt vielmehr schon bei seiner Geburt ein bestimmtes Gefüge dar, ein Zusammen von eigentümlichen Anlagen und Richtungen, eine bestimmte Verwicklung von Gesetzmäßigkeiten; in jedem Individuum ist in ursprünglicher Weise seine künftige Entwicklung in gewissen Grundzügen vorgezeichnet und festgelegt. Mag man diese ursprüngliche Bestimmtheit des Individuums in darwinistischer oder teleologischer Weise, in einem materialistischen oder spiritualistischen oder in einem modern psychophysischen Sinn auffassen: in jedem Fall stellt sich der Umwelt das Individuum als eine richtunggebende Potenz gegenüber. Mag die Anpassung an die Verhältnisse noch so anschmiegsam und selbstaufopfernd sein, so bringt sich doch auch in der weitestgehenden Anpassung auf Schritt und Tritt, grob oder fein eingegraben, das ureigene Gesetz einer bestimmten Individualität zum Ausdruck. Das Individuum ist nicht etwas grenzenlos Bildsames; die Umwelt muß mit der ursprünglich individuellen Gesetzmäßigkeit eines jeden Menschen rechnen. Wiewohl kaum jemand diesen Sätzen in ihrer nackten prinzipiellen Beschaffenheit widersprechen dürfte, so wird doch in der Anwendung auf geschichtsphilosophische und geschichtliche Fragen nur zu häufig so gesprochen, als ob die Anpassung ins Grenzenlose ginge und die Entwicklung eines Individuums lediglich in seiner Anpassung bestünde. Die Entwicklung jedes Individuums setzt sich vielmehr aus zwei Tendenzen zusammen: aus der Anpassung an die Umwelt und der sich in aller Anpassung durchsetzenden ursprünglichen Individualität. Daher ist angesichts einer geschichtlichen Persönlichkeit das Herausarbeiten ihres individuellen Grundgefühges und das Verfolgen der Züge und Spuren in denen sich dasselbe in den verschiedenen Leistungen und Schicksalen des Individuums zum Ausdruck bringt, zumindest eine ebenso wichtige Aufgabe wie die Bestimmung des Einflusses, den die umgebenden Verhältnisse ausgeübt haben.

Die ursprüngliche Selbständigkeit der Individualität ist natürlich nicht in dem Sinn zu nehmen, als ob sie der hinreichenden Ursache entbehrt und durch ein Wunder in die Welt tritt. Das Ursprüngliche bedeutet hier nicht den Gegensatz zur Abhängigkeit der Entstehung des Individuums von weiter hinaufliegenden Ursachen, sondern nur den Gegensatz zur Abhängigkeit des in die Welt eingetretenen Gegensatzes zur Abhängigkeit des in die Welt eingetretenen Individuums von den Einflüssen der Umwelt. Auch bleibt die ursprüngliche Selbständigkeit der Individualität bestehen, mag man sich jede Individualität durch einen besonderen Schöpfungsakt Gottes entstanden vorstellen oder sie aus dem Zeugungs- und Befruchtungsvorgang ableiten, und mag man diesen Vorgan in einer rein materialistischen Weise oder als ein Zusammenwirken leiblicher und seelischer Potenzen auffassen. Mit jeder dieser Auffassungen verträgt es sich, anzunehmen, daß dem Individuum bereits vom ersten Anfang seines Daseins an eine bestimmte Prägung zukommt.

Eine weitere Frage würde sich darauf beziehen, ob die Individualität eines Kindes sich aus der Verbindung und Mischung der elterlichen Individualitäten als etwas dem Prinzip nach mathematisch daraus Folgendes ergibt, zwischen beiden Seiten Äquivalenz stattfindet, oder ob sie jenen gegenüber etwas Neues bedeutet, eine Synthese schöpferischer Arbeit darstellt. Es ist klar, daß, wenn das Zweite der Fall wäre, damit die ursprüngliche individuelle Bestimmtheit des Kindes einen ganz besonderen Nachdruck erhält.

12. Nicht nur dem Geschichtsforscher, sondern jedem denkenden Betrachter der Geschichte drängt sich die Frage auf: sind die führenden Persönlichkeiten der Geschichte lediglich als ausführende Organe des Zeitgeistes, der großen Bewegungen und Ideen, der Stimmungen und Bedürfnisse des Volkes, kurz als Organe der in den kleineren und größeren Gesamtheiten waltenden Triebkräfte anzusehen? Oder stammen in dem, was sie leisten und schaffen, auch wesentliche Stücke aus ihrer persönlichen Initiative, aus ihrer ureigenen Individualität? In diesem zweiten Fall würden ihre Taten und Werke Ergebnisse zweier Faktoren sein: eines unpersönlichen, aus mehr oder weniger allgemeinen Strömungen herfließenden und eines persönlichen, individuell-schöpferischen. Natürlich wäre das Verhältnis, in dem diese beiden Faktoren zueinander stehen, als überaus veränderungsfähig zu denken: auf jeder von beiden Seiten kann Überwiegen und Zurücktreten im weiten Umfang stattfinden. Doch wie stark auch der Zusammenhang der Leistungen und Schöpfungen des Einzelnen mit den allgemeinen Störungen ist: jedenfalls fügt die geschichtliche Persönlichkeit aus ihrem ureigenen Kern prägende, ausschlaggebende Äußerungen hinzu. Nach dieser Ansicht wären somit die Helden der Geschichte von wesentlich höherer Bedeutung für den geschichtlichen Verlauf als im ersten Fall. Der geschichtliche Verlauf würde auch nicht annäherungsweise in die unpersönliche Entwicklung der Zeit- und Volksbewegungen aufzulösen sein; vielmehr würden zu ihm die großen Individuen in dieser ihrer Individualität als ein ebenbürtiger Faktor gehören. In den großen Individuen müßte der geschichtliche Verlauf Quellpunkte treibender, schöpferischer Kräfte anerkennen.

Nach den Feststellungen des vorigen Punktes ist diese Streitfrage bereits zugunsten der zweiten Ansicht entschieden. Hat die Behauptung Recht, daß das Individuum der Umwelt als eine aus ihr nicht ableitbare, ursprünglich eigenartige Potenz gegenübersteht, so ist damit auch gesagt, daß in seine Leistungen und Schöpfungen die ureigene Individualität als eine gestaltende und fortwirkende Macht eingeht. Ist jedes Individuum gegenüber den umgebenden, näherenden Verhältnissen ein mehr oder weniger Originales, so wird dies wohl ganz besonders von den großen geschichtlichen Individuen gelten. Ihre Taten sind daher, so sehr sie in bestimmten Beziehungen Ergebnisse der großen geschichtlichen Bewegungen sind, doch zum anderen Teil höchst persönliche Offenbarungen. Man muß daher auch mit den Begriff der "geschichtlichen Notwendigkeit" vorsichtig und sparsam sein. Überaus häufig wendet man diesen Begriff wie ein Netz mit viel zu weiten Maschen an, so daß auch das ganz Persönliche an den geschichtlichen Ereignissen und Wendungen, das Überraschende, Unberechenbare daran, also das aus den geschichtlichen Voraussetzungen gerade  nicht  notwendig Folgende in den bequemen Begriff der geschichtlichen Notwendigkeit mit hereingezogen wird. Mir scheint, daß man es mit dem Begriff des Notwendigen sehr lax nimmt, wenn man LUTHER und IGNAZ von LOYOLA, ROBESPIERRE und NAPOLEON, METTERNICH und BISMARCK, SHAKESPEARE, GOETHE und RICHARD WAGNER, DESCARTES, LEIBNIZ und KANT nur als Ausführer einer geschichtlichen Notwendigkeit betractet. Freilich gaben sie - mehr oder weniger - dem Bedürfen und Drängen ihrer Zeit Ausdruck; allein der Umstand, daß dies so und nicht erheblich anders geschah, hat doch nur darin seine Ursache, daß gerade diese bestimmt gearteten Individualitäten es waren, die dem Ruf der Zeit folge leisteten. Wären an die Stelle jener Männer andere Individuen getreten, so würden auch erheblich andere Schöpfungen und Bewegungen entstanden sein. Im allerhöchsten Grad gilt dies auf den Gebieten der Kunst, Dichtung, Philosophie, Wissenschaft; aber es gilt auch in nicht geringem Grad von den im staatlichen, sozialen, religiösen Leben wirkenden Männern.

Die Besorgnis wäre unbegründet, daß durch eine solche Auffassung der geschichtliche Verlauf in ein zersplittertes Vielerlei aufgelöst würde. Denn die Individualitäten, so originell sie auch sein mögen, können doch die kulturgeschichtlichen Bedingungen ihrer Zeit nicht beliebig weit überspringen; ihre Originalität hält sich innerhalb gewisser durch die jeweilige Entwicklungsstufe des Volkes gegebener Grenzen. Dem trivial gewordenen Satz, daß jeder ein Kind seiner Zeit ist, liegt eine relative Wahrheit zugrunde. Sodann aber schaffen ja nicht die Individuen in ihrer Isolierung und Willkür den geschichtlichen Verlauf; vielmehr habe ich stets angenommen, daß mit ihnen die Notwendigkeit der kulturgeschichtlichen Verhältnisse zusammenwirkt. So ist das Entstehen großer Züge, prägender Typen, umfassender Strömungen im geschichtlichen Verlauf auch auf dem Boden dieser relativ individualistischen Auffassung sehr wohl erklärbar. Nur trägt hier von vornherein das Gemeinsame und Typische einen beweglichen Charakter und ist das Gegenteil von Starrheit und Schablone. Die Möglichkeit des Überschreitens und Durchbrechens ist von vornherein bis zu weiten Grenzen gegeben. Will man schließlich gar auf das metaphysische Gebiet hinübertreten, so eröffnet sich vielleicht die Aussicht auf eine noch innerliche Einheit. Man könnte nämlich annehmen, daß dem Auftreten und Aufeinanderfolgen der bestimmten schöpferischen geschichtlichen Individuen eine intelligible Bedeutung, ein aus der Tiefe des Weltgrundes stammender teleologischer Sinn zugrunde liegt.

So ergibt sich auf geschichtsphilosophischem Boden in doppelter Hinsicht eine individualistische Haltung: erstens insofern man die Entwicklung des Individuums in ihrem Zusammenhang mit der Umwelt ins Auge faßt, und zweitens insofern man das Wirken und Schaffen des Individuums mit Rücksicht auf die geschichtliche Notwendigkeit betrachtet. In erster Hinsicht gilt die Unableitbarkeit der Beschaffenheit der Individualität aus der Umwelt, in zweiter Beziehung die Unableitbarkeit der Taten und Werke des Individuums aus der geschichtlichen Notwendigkeit. Und zwar handelt es sich dabei nicht um eine infolge unserer beschränkten Erkenntnismittel vorhandene, sondern um eine in der Natur der Sache begründete Unableitbarkeit.

13. Wollte ich schließlich noch vom Individualismus in der Metaphysik sprechen, so würde es sich vor allem um die Frage handeln, ob die menschliche Individualität lediglich eine Gestaltung der Erscheinungswelt ist, oder ob ihr eine dem Reich der Dinge ansich angehörende Individualisierung zugrunde liegt. Ist die Individualität ein rein empirisches Erzeugnis, oder stellt sie zusgleich eine intelligible Einheit dar? Und verwandt hiermit ist die weitere Frage, wie sich die menschliche Individualisierung zum Weltgrund verhält. Ich will hierauf nicht eingehen, sondern mich begnügen, es als meine Überzeugung auszusprechen, daß sich mit Monismus und Pantheismus ganz wohl die Ansicht verträgt, daß das Individuum mehr ist, als bloß ein flüchtiges Glied in der Kette der menschheitlichen Entwicklung, mehr als bloß dieses aufflackernde und nach jämmerlich kurzer Dauer verlöschende Bewußtseinsflämmchen, mehr als ein bloßes Rädchen in der ungeheuren, zum großen Teil so abstoßen häßlichen und grauenhaften Kulturmaschine. - -

Habe ich im Voranstehenden einige hauptsächliche Richtungen ans Licht zu stellen versucht, nach denen mir der Individualismus berechtigt zu sein scheint, so soll damit, wie ich schon anfangs hervorgehoben habe, doch keineswegs gesagt sein, daß die soziale und überhaupt entgegengesetzte Betrachtungsweise unberechtigt ist oder auch nur an Gewicht nachsteht. Vielmehr bedürfen die hier betonten individualistischen Züge der Philosophie überall der Ergänzung durch gattungsmäßige, soziale, universale Gesichtspunkte. Es gilt, das Individuum in Gemeinschaftswelten einzugliedern, Allgemeingütern dienstbar zu machen. Und es gibt ohne Zweifel viele höchst wichtige Fragen und Gebiete, wo die individualistischen Gesichtspunkte zurücktreten, wo insbesondere die Rücksicht auf das Heil des Ganzen - des Staates, des Volkes, der Menschheit - den Geboten des individuellen Grlücks in entscheidender Weise übergeordnet ist. Die voranstehenden Aufstellungen wollen nur Grenzen bezeichnen, die durch die sozialen, universalen, überhaupt das Individuum unterordnenden Betrachtungen und Forderungen nicht verletzt werden dürfen. Es sollten den vordringenden entgegengesetzten Bewegungen einige uneinnehmbare Stellungen des Individualismus in einer scharfen Beleuchtung vorgehalten werden.
LITERATUR: Johannes Volkelt, Das Recht des Individualismus, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Neue Folge, Bd. 111, Leipzig 1897