ra-2H. LüdemannM. WeberF. SomloJ. CohnJ. Kaftan    
 
CHRISTIAN von FERBER
Der Werturteilsstreit 1909/1959

"Was Gegenstand der Untersuchung wird, und wie weit diese Untersuchung sich in die Unendlichkeit der Kausalzusammenhänge erstreckt, das bestimmen die den Forscher und seine Zeit beherrschenden Wertideen. Das heißt, die Wissenschaft wird von praktischen Gesichtspunkten in Dienst genommen, denen gegenüber Stellung zu beziehen der Wissenschaft um ihrer eigenen "Reinheit" willen versagt bleibt."

"Bereits die Finanzierung - im Maßstab kulturwissenschaftlicher Untersuchungen gesehen - kostspieliger Vorhaben der empirischen Sozialforschung hat Wertbeziehungen im Gefolge, die der Soziologe als Wissenschaftler nicht einfach als gegeben hinnehmen kann. Im Extrem liefert hier die Werturteilsfreiheit die Sozialforschung die die Zeit beherrschenden, d. h. die finanzkräftigsten Wertideen aus."

"Gestritten wurde um die politische Funktion der Wissenschaft angesichts der bestehenden Gegensätze sozialer, politischer und religiöser Art, wie sie - zwar gefiltert durch die Spielregeln akademischer Karriere und entschärft durch die gemeinsamen Maßstäbe bürgerlicher Erziehung - seit Anbeginn in den Verein für Sozialpolitik unüberhörbar hineinwirkten."

"Warum gibt es z. B. in der Betriebssoziologie so viele publizierte Untersuchungen über Faktoren der Leistungssteigerung, über Wege zum sozialen Frieden und so wenige über das Verhältnis von Rentabilität und Lohnsystem?"

"Der Teufel hole die soziologische Gesellschaft ... denn außer den hübschen Tagungen wird sie ein leerlaufender Apparat bleiben!" Wunsch und Voraussage dieses Ausspruches, mit dem MARIANNE WEBER ihrem Mann zu seinem Geburtstag (April 1911?) gratulierte (1), mußte auch MAX WEBER beipflichten. In den Zeilen, mit denen er, der im wesentlichen der Begründer der  Deutschen Gesellschaft für Soziologie  war, sich nach dem 2. Soziologentag (1912) bereits von der Leitung der Gesellschaft zurückzieht, heißt es:
    "Ich habe mich an der Gründung dieser Gesellschaft ausgesprochenermaßen nur deshalb eifrig beteiligt, weil ich hier einen Ort wertfreier wissenschaftlicher Arbeit und Diskussion zu finden hoffte ... Auf der Berliner Tagung des Jahres 1912 haben mit einer einzigen Ausnahme  sämtliche  offiziellen Referenten dem ... Statutengrundsatz (= der Enthaltung vom Werturteil) zuwidergehandelt - was  mir  als Beweis seiner Undurchführbarkeit dauern entgegengehalten wird. Mögen nun diese Herren, von denen  keiner  es sich mal verkneifen kann (denn das ist es!), einen mit ihren, mir unendlich gleichgültigen, subjektiven  Wertungen  zu behelligen, gefälligst unter sich bleiben; ich habe es absolut satt, stets erneut als  Don Quichote  eines angeblich undurchführbaren Prinzips aufzutreten und peinliche Szenen herbeizuführen." (2)
Das "angeblich undurchführbare Prinzip" der Werturteilsfreiheit, als dessen wissenschaftlicher Begründer (3) und Hauptverfechter MAX WEBER hier meint, im Kreis seiner Fachgenossen zu unterliegen, hat seitdem die Diskussion um die methodischen Grundlagen, insbesondere der Wirtschaftswissenschaften, bis in die Gegenwart hinein begleitet. Im Gegensatz zu dem resignierenden Eindruck MAX WEBERs herrscht dabei die Ansicht vor, die sogar von namhaften Vertretern einer "wertenden" Nationalökonomie vorgetragen wird, daß der von MAX WEBER entwickelte Standpunkt sich in seinen Argumenten als der stärkere erwiesen hat. Seine Widersacher sind den Gegenbeweis bisher schuldig geblieben. Wie es WILHELM WEBER und ERNST TOPITSCH als Fazit festhalten:
    "Es ist ... nicht nur vor, sondern auch nach  Max Weber  unmöglich gewesen, eine wertsetzende Wissenschaft zu konstituieren." (4)
Vertreter einer "wertenden" Nationalökonomie gestehen ein:
    "Der eigentliche Ausbau der neuen (d. h. der wertenden) Theorie steht noch bevor. Gerade die neuere Literatur zu diesem Thema hat in vieler Hinsicht die Verwirrung der Geister eher erhöht, als greifbare und verläßliche Ergebnisse zustande gebracht." (5)
Es wäre allerdings vorschnell gehandelt, mit diesem "Ergebnis" einer späten Rehabilitierung der Position MAX WEBERs den Werturteilsstreit für abgeschlossen zu erklären. Nicht allein in historischer Erinnerung an die Gründung der  Deutschen Gesellschaft für Soziologie  erscheint die Werturteilsfrage heute noch einer Untersuchung wert, sondern auch aus zwei spezifisch soziologischen Gesichtspunkten:
    1. Wie ist die Werturteilsfreiheit in der Soziologie zu verwirklichen?

    2. Aus welchen gesellschaftlichen Bedingungen erwächst das Postulat einer werturteilsfreien Wissenschaft?
1. Die methodische Besinnung innerhalb der Sozialwissenschaften auf das ihnen angemessene Verhältnis von Theorie und Praxis hat zwar bei der Entstehung der deutschen  soziologischen  Gesellschaft Pate gestanden. Das von MAX WEBER aufgeworfene Problem aber, ob es den empirischen Wissenschaften gestattet sein sollte, mit dem Wahrheitsanspruch wissenschaftlicher Objektivität auch Werturteile zu fällen, ist bisher so gut wie ausschließlich im Hinblick auf das Verhältnis von  Wirtschafts theorie und -politik behandelt worden. Unbearbeitet blieb daher für Soziologie und empirische Sozialforschung die Frage: Welche praktische Bedeutung hat eine theoretische Unterscheidung zwischen empirischer Feststellung von Sachverhalten und ihrer subjektiven Bewertung? Dieser Frage sich zu entziehen, lag allerdings nahe, um die These MAX WEBERs aufrechtzuerhalten, daß die Trennung von Sach- und Werturteilen für  alle  empirischen Wissenschaften Geltung beansprucht, und zwar gerade insofern diese als Wissenschaften auftreten wollen. Diese Würde zu bewahren, mußte die relativ junge und politisch vorbelastete Disziplin der Soziologie bestrebt sein (6), jedenfalls soweit sie sich als empirische Wissenschaft verstand.

Zweifel an Sinn und Fruchtbarkeit einer scharfen Trennung zwischen Theorie und Praxis, zwischen Wissenschaft und Politik in der Soziologie konnte bereits das Zugeständnis MAX WEBERs erwecken, mit dem er der Besonderheit der "Kulturwissenschaften" gegen der naturwissenschaftlichen Forschung Rechnung trug und ihnen gleichwohl den Anspruch wissenschaftlicher Objektivität bewahrte: die "Wertbeziehung". Sie "will" - in den Worten MAX WEBERs - "lediglich die philosophische Deutung desjenigen spezifisch wissenschaftlichen  Interesses  besagen, welches die  Auslese  und  Formung  des Objekts einer empirischen Forschung determiniert." (7) Die Auswahl und Gestaltung des Materials, das hier einer wissenschaftlichen Bearbeitung und Darstellung wert erscheint, geschieht demnach in Beziehung auf Gesichtspunkte, die, ihrerseits keiner wissenschaftlichen Begründung fähig, willentlich gesetzt sind:  "Was  Gegenstand der Untersuchung wird, und wie weit diese Untersuchung sich in die Unendlichkeit der Kausalzusammenhänge erstreckt, das bestimmen die den Forscher und seine Zeit beherrschenden Wertideen." (8) Das heißt, die Wissenschaft wird von praktischen Gesichtspunkten in Dienst genommen, denen gegenüber Stellung zu beziehen der Wissenschaft um ihrer eigenen "Reinheit" willen versagt bleibt. Die - überspitzt formuliert - Auslieferung der Kulturwissenschaften als eines reinen Instrumentariums an - im weitesten Sinne - politische Gesichtspunkte ist aber selbst nicht mehr wertfrei zu begründen. In der soziologischen Forschung unserer Tage treffen wir sie in dieser Form kaum an.

MAX WEBERs Ressortaufteilung zwischen Wissenschaft und Politik bietet nämlich nur demjenigen eine befriedigende "Ortsbestimmung der Soziologie", dem vom Standpunkt einer Gesinnungsethik aus die Tatsache gleichgültig erscheint, daß die Fragestellung einer empirischen Untersuchung in ihrer "Wertbeziehung" voraussehbaren  praktischen  Erfolgen dient (9). Denn jede sozialwissenschaftliche Untersuchung, die nicht von der Absicht reiner Deskription gesellschaftlicher Verhältnisse geleitet ist, sondern eine Aussage zu "kritischen" Erscheinungen gewinnen will, kommt in der Fragestellung bereits um eine Wertentscheidung nicht herum; ihr Ergebnis ist bereits eine "praktische Wertung", und zwar diesseits jeder weltanschaulichen Vororientierung. Beispielsweise fragen Untersuchungen zum "Betriebsklima", gleichgültig ob im Industrie-, im Verwaltungs- oder im Wissenschafts"betrieb", nach dem Einfluß  störender  Faktoren und untersuchen die möglichen Bedingungen ihrer Ausschaltung; sie erfüllen ihre Aufgabe  schlecht,  falls sie sich mit der reinen Tatbestandsaufnahme bescheiden. Wie HELMUT SCHELSKY es allgemein für die "moderne Betriebssoziologie" formuliert, daß diese nämlich
    "stets einem  zweifachen Nutzeffekt  der von ihr empfohlenen und angeregten Maßnahmen nachzuweisen trachtet: einmal die erhöhte soziale und seelische Befriedigung der arbeitenden Menschen, zum andern die Steigerung der Produktionsleistung und Wirtschaftlichkeit des Betriebes". (10)
Im Streben nach diesem Nutzeffekt, im Interesse des Arbeiters  und  in dem des Betriebens, erblickt SCHELSKY zu Recht die "Gesamtverantwortlichkeit der Betriebssoziologie", die offensichtlich niemand dem Betriebssoziologen abnehmen kann. Aus diesen funktionellen Beziehungen zwischen empirischer Sozialforschung und "sozialer Wirklichkeit", aus der Einbettung der Soziologie in die gesellschaftlichen Interessengegensätze, vermag der Ausweg der sogenannten Wertbeziehungsurteile nicht in die Werturteilsfreiheit zurückzuführen.

Die Ausklammerung der Wertung dadurch, daß die empirische Forschung die Zielsetzungen der von ihr untersuchten Verhältnisse, Institutionen, Gruppen usw. als von der Praxis gesetzt hinnimmt und ihre Fragestellung darauf einschränkt, Mittel und Konsequenzen in der Verfolgung dieser Zwecke mit wissenschaftlicher Objektivität zu analysieren und gegeneinander abzuwägen, bringt nur in der ersten Annäherung eine reinliche Trennung von Theorie und Praxis, von Wissenschaft und Wertung. Bereits die Finanzierung - im Maßstab kulturwissenschaftlicher Untersuchungen gesehen - kostspieliger Vorhaben der empirischen Sozialforschung hat "Wertbeziehungen" im Gefolge, die der Soziologe als  Wissenschaftler  nicht einfach als gegeben hinnehmen kann. Im Extrem liefert hier die Werturteilsfreiheit die Sozialforschung die die "Zeit beherrschenden", d. h. die finanzkräftigsten "Wertideen" aus. Und daß auch der Staat, der traditionell vielen Vertretern der deutschen Staatslehre als ein Garant "interessen"freier Zwecke gilt, als Finanzier auch im demokratischen Gewand nur einen relativen Schutz in dieser Lage bedeutet, hat die Atomphysik hinreichend demonstriert. Prinzipiell - und nur in dieser Absicht wird dieses Beispiel angeführt - wird daran deutlich, daß der "empirischen" Wissenschaft das weitere "Schicksal" ihrer Ergebnisse ebensowenig gleichgültig bleiben darf, wie sie diese Verantwortung unter Ausschluß der Autorität wissenschaftlicher "Objektivität" vertreten kann. Der Verantwortung für die ihr eigene gesellschaftliche Macht, die Strukturen zwischenmenschlicher Verhältnisse bewußt und damit verfügbar zu halten, kann weder die Soziologie sich durch die Werturteilsfreiheit entziehen, noch ist diese Verantwortung sinnvoll beim "Soziologen" unter Ausklammerung seiner wissenschaftlichen Kompetenz aufgehoben.

2. Liegt es aber in der gesellschaftlichen Rolle der Soziologie, mit dem Einsatz und Anspruch ihrer wissenschaftlichen "Objektivität" praktische Werturteile zu fällen (eine These, die es im folgenden zu begründen und zu erläutern gilt), so ist damit unter soziologischer Blickrichtung die weitere Frage nach den gesellschaftlichen Voraussetzungen der Werturteilsfreiheit gestellt, d. h. es wird - in den Worten MAX WEBERs nach dem  "Sinn  der  Wertfreiheit  der soziologischen und ökonomischen Wissenschaften" (11) gefragt. Eine Frage, die demjenigen allerdings von untergeordnetem Interesse erscheinen muß, dem mit MAX WEBER die praktischen Konsequenzen einer streng durchgeführten Trennung von empirischer Feststellung und praktischer Wertung lediglich unter methodologischen und hochschulpolitischen Aspekten wichtig sind. (12) Dabei ist eine Erörterung dieses Problems gerade von der Position MAX WEBERs aus angezeigt, um die unerwünschte Vermengung der "absolut heterogenen" Sphären von methodisch gesicherter Tatsachenfeststellung und praktischen Wertunden im Ursprung ihrer Trennung zu verhindern, nämlich dort, wo die Werturteilsfreiheit zum methodischen Kriterium empirischer Wissenschaft selbst wird. Hier nämlich liegt die Gefahr besonders nahe, daß - gestützt auf eine logisch unabweisbare Heterogenität von empirischer Feststellung und praktischer Wertung - die Werturteilsfreiheit empirischer Wissenschaften selbst auch als eine werturteilsfreie Forderung vertreten wird. Eine Gefahr, der nicht alle Vertreter der Werturteilsfreiheit mit gleicher Entschiedenheit ausgewichen sind.

Ungeachtet der  logischen  Richtigkeit, mit MAX WEBER zwischen Sach- und Werturteilen zu unterscheiden, gilt es daher, die Zweckmäßigkeit des weiteren Schrittes zu diskutieren, diesen logischen Unterschied auch zur Grundlage für eine  gesellschaftliche  Trennung von empirischer Wissenschaft und Politik zu erheben. Vorbereitet ist eine solche Diskussion bereits in einer Formulierung MAX WEBERs, die es für "eine unentrinnbare Gegebenheit unserer  historischen  Situation" ansieht,
    "daß Wissenschaft heute ein  fachlich  betriebener  Beruf  ist im Dienste der Selbstbesinnung und der Erkenntnis tatsächlicher Zusammenhänge und nicht eine Heilsgüter und Offenbarung spendende Gnadengabe von Sehern, Propheten oder ein Bestandteil des Nachdenkens von Weisen und Philosophen über den  Sinn  der Welt." (13)
Freilich zielt "historische Situation" hier auf epochale Größenordnungen, aber in demselben Maß, wie unserer Generation heute die Entgegensetzung von "Wissenschaftlern" und "Propheten", "Weisen" usw. nur eine sehr allgemeine Orientierung über die Rolle des Wissenschaftlers in der Gesellschaft vermittelt, werden für uns auch die wissenschaftsgeschichtlichen Bedingungen von Interesse, unter denen einen solche Orientierung als offenbar zureichende und - in der Biographie MAX WEBERs - abschließende Bestimmung Gegenwartsbedeutung zu entfalten vermochte.


I.

Die wissenschaftliche Situation des Werturteilsstreits - um mit dem letztgenannten Gesichtspunkt zu beginnen - erschließt sich unserem heutigen Verständnis im wesentlichen unter zwei Aspekten. Innerhalb des Vereins für Sozialpolitik kommt in der Werturteilsdiskussion ein echtes Generationsproblem zum Durchbruch. In der Reflexon auf die Aufgaben der Sozialwissenschaften spiegelt die Argumentation der beiden Parteien das Selbstverständnis der deutschen Gesellschaft im Übergang zur "industriellen Gesellschaft".

Der älteren Generation der Kathedersozialisten, GUSTAV SCHMOLLER (* 1838), ADOLPH WAGNER (1835), GEORG FRIEDRICH KNAPP (1842), um nur die Exponenten hier zu nennen, denen der Verein für Sozialpolitik Entstehen und politischen Einfluß verdankte, trat in MAX WEBER (1864), WERNER SOMBART (1863), FRANZ EULENBURG (1867), eine Reihe nicht weniger profilierter Wissenschaftler entgegen. Die reiche innere Differenzierung der Sozialwissenschaften, die in Deutschland zu Beginn dieses Jahrhunderts zwei Generationen überragender Persönlickeiten in methodischer Auseinandersetzung miteinander konfrontierte, hat eine Schärfe der Polemik heraufbeschworen, wie sie - wortgetreu protokolliert - in den "Verhandlungen" des Vereins deutlich zu spüren ist. Die "Sezession" der Deutschen Soziologischen Gesellschaft ist nicht zuletzt aus diesen persönlichen Spannungen heraus zu verstehen. (14) Ein bezeichnendes Licht hierauf wirft eine briefliche Äußerung von KNAPP an SCHMOLLER, in der er seinen Eindruck von der Wiener Tagung 1909 zusammenfaßt. Erstmals war hier auf einer "Generalversammlung" des Vereins der Werturteilsstreit offen ausgebrochen im Anschluß an einen "theoretischen" Vortrag von EUGEN von PHILIPPOVICH, "Das Wesen der volkswirtschaftlichen Produktivität und die Möglichkeit ihrer Messung", eröffnet mit dem Schlachtruf SOMBARTs: Es werde sich nun entscheiden, ob die Nationalökonomie eine  Wissenschaft  ist. (15) Zu diesen Vorgängen schreibt KNAPP warnend:
    "Wenn wir diesem Verein, der doch seiner Natur nach auf  politisches  Wirken gerichtet ist, auch theoretische Erörterungen zulassen, dann entfesseln wir die Spektakelfreude der Jugend. Ich kann gar keine Worte finden, um die Jämmerlichkeit des Eindrucks zu schildern, den das Durcheinanderschreien von unvorbereiteten Rednern gemacht hat." (16)
Diese Äußerung stellt die Unüberbrückbarkeit der Gegensätze durch den Vorwurf der Unreife deutlich bloß. (WEBER befand sich damals im "jugendlichen" Alter von 45 Jahren!) Sie markiert zugleich den Wendepunkt in der Selbstauffassung der im Verein für Sozialpolitik zusammenarbeitenden Sozialwissenschaften unter dem Eindruck einer einmaligen sozialgeschichtlichen Konstellation. Gestritten wurde nämlich um die politische Funktion der Wissenschaft angesichts der bestehenden Gegensätze sozialer, politischer und religiöser Art, wie sie - zwar gefiltert durch die Spielregeln akademischer Karriere und entschärft durch die gemeinsamen Maßstäbe bürgerlicher Erziehung (17) - seit Anbeginn in den Verein für Sozialpolitik unüberhörbar hineinwirkten. Ihre entscheidende Zuspitzung erhielt daher die Auseinandersetzung um die politische "Ortsbestimmung" der Sozialwissenschaften - das zeigt bereits ein oberflächlicher Vergleich der Standpunkte - durch die Konzeption, die beide Parteien vom Gesellschaftsprozeß als ganzem hatten; vor allem aber spielte die praktische Bedeutung eine Rolle, die man dem Gegensatz von Interessen und dem "unauflöslichen Kampf" einander widerstreitender "Kulturwerte" beilegte. Deutlich stand damit im Werturteilsstreit die gesellschaftlich integrierende Funktion der Sozialwissenschaften zur Sprache.

Ob man mit SCHMOLLER auf der Grundlage eines zunehmenden ökonomisch-technischen Machtpotentials eine Einschmelzung gesellschaftlicher Unterschiede und eine Versöhnung prinzipieller Gegensätze erwartete oder ob man dagegen mit MAX WEBER den unerbittlichen Kampf unvereinbarer "Kulturwerte" als Ergebnis einer Entmachtung vorgegebener Wert-Rangordnungen infolge einer unaufhaltsamen "Entzauberung" der Welt postuliert - diese Entscheidung wurde zum Prüfstein für die Ziele, die man der politischen Wirksamkeit der Sozialwissenschaften steckte. Mit den Formulierungen des Werturteilsstreits selbst gesprochen: die Aufgabe, die darin besteht, die Sozialwissenschaften ihrer prognostischen Funktion nach einzuschränken
    - auf den Nachweis geeigneter Mittel bei gegebenem Zweck, sowie, im Zusammenhang damit,

    - auf den Hinweis unvermeidbarer Nebenerfolge bei der Realisierung bestimmter Zwecke und, nach  Weber  bereits in das Gebiet der Sozialphilosophie hineinreichend,

    - auf die logische Zergliederung politischer Zielsetzungen mit der Absicht, die sie fundierenden Wertelemente bloßzulegen,
hat ihr Fundament in der Ansicht, daß die bestehenden gesellschaftlichen Gegensätze keinem  wissenschaftlich  zu begründenden Kompromiß zustreben. Umgekehrt stützt sich die von SCHMOLLER vertretene Ansicht der Kathedersozialisten, vom Standpunkt der Wissenschaft aus sozial- und wirtschaftspolitische Empfehlungen auszusprechen, auf den
    "großen Prozeß, der die sittlichen Pflichten, Tugenden und Güter, nicht im Detail, aber in den Grundzügen zu wenigen übereinstimmenden großen und letzten Idealen emporhebt." (18)
Das Vertrauen darauf, daß
    "sich die guten, hochstehenden Menschen desselben Volkes, desselben Kulturzeitalter doch immer mehr ... über die wichtigsten paktischen Werturteile einigen" (19),
legitimierte die Kathedersozialisten - gleichsam mit dem moralischen Vollkommenheitsanspruch des deutschen Professors -, ihrer Zeit im "objektiven Werturteil" die Prognose zu stellen.

Dieses Vertrauen auf die Harmonie moralischer und ökonomischer Kräfte geriet nur deswegen in einen unüberbrückbaren methodologischen Gegensatz zu der heroischen Anstrengung, dem "tödlichen Kampf" der Weltanschauungen mit wissenschaftlich-exakter Analyse zu begegnen, weil dieser Methodenstreit sich unter dem Eindruck einer gesellschaftlichen Verfassung vollzog, die noch diesseits einer "Organisation" ihrer Klassengegensätze stand. Untergründig meldete sich im Werturteilsstreit ein gesellschaftliches Dilemma zu Wort, das, dem Zukunftsbewußtsein des beginnenden 20. Jahrhunderts eigentümlich, in der Auseinandersetzung mit dem Marxismus in Deutschland und Frankreich einen festen Ausdruck gefunden hat: Revisionismus kontra Orthodoxie. Dabei kann die Parallele, in der der kathedersozialistische Fortschrittsoptimismus zur revisionistischen Position BERNSTEINscher oder JAURÉSscher Prägung steht, hier außer Betracht bleiben. Von Interesse für die Selbstauffassung der Sozialwissenschaften in Deutschland ist vielmehr die Verallgemeinerung, die die "Unversöhnlichkeit" der Klassengegensätze in der These MAX WEBERs von einem unauflöslichen Gegensatz der "Kulturwerte" erfährt, und - treffender noch - die Wirkung, die von der wissenschaftlichen Zergliederung und Erhellung der Wertgegensätze in ähnlicher Weise in die Gesellschaft ausstrahlt wie von der "violence" im Sinne GEORGES SORELs: Konservierung und äußerste Zuspitzung gesellschaftlicher Gegensätze.

Denn wie anders wollte man den "Grundsachverhalt" verstehen, den MAX WEBER seiner Auffassung vom "Beruf" der Wissenschaft unterlegt, nämlich
    "daß das Leben, solange es in sich selbst beruth und aus sich selbst verstanden wird, nur ... die Unvereinbarkeit und also die Unaustragbarkeit des Kampfes der letzten überhaupt  möglichen  Standpunkte zum Leben ... kennt." (20)
Es bedeutete offensichtlich eine ungerechtfertigte Verharmlosung, hierin nicht mehr als eine theoretische Floskel zu sehen, die lediglich den Wissenschaftler darin erinnern soll, daß er seine Werturteile gefälligst in die Form der Hypothese kleiden möge. Hier spricht der gleiche Mann, der 1919 in einer öffentliche Versammlung an die Methoden der russischen Revolution von 1905 als an eine letzte Waffe gegen das Diktat von Versailles appelliert. (21) Im Kern stand also im Werturteilsstreit die gesellschaftlich integrierende Funktion der Sozialwissenschaften zur Diskussion, in einer gesellschaftlichen Lage, die selbst noch der "Integration" entbehrte.

Mit dieser Perspektive ist freilich die wissenschaftsgeschichtliche Situation des Werturteilsstreits keineswegs ausgeschöpft. Gewiß wäre es lohnend, den Gegensatz von "Kapitalismus" und "Marxismus", wie er hier in seinen innenpolitischen Fronten die methodische Selbstbesinnung der Sozialwissenschaften in ein Dilemma hineinführte, bis in seine Bedeutung für die gegenwärtige Situation der Soziologie zu verfolgen, z. B. für die Frage der Spezialisierung von Soziologie und Wissenschaft von der Politik oder für die Begriffsbildung der Soziologie, insbesondere für den umstrittenen Terminus "industrielle Gesellschaft" (22), der auf "kapitalistische" wie "sowjetkommunistische" Gesellschaften als "reiner" Begriff in gleicher Weise anwendbar erscheint. Ein Verzicht auf eine Weiterverfolgung dieses Gedankenganges erscheint uns mit Rücksicht auf das praktische Ergebnis des Werturteilsstreits geboten: die "Sezession" der Soziologischen Gesellschaft und schließlich der Soziologie aus dem Zusammenhang der Wirtschaftswissenschaften. Denn es kann doch wohl kaum als Zufall durchgehen, daß mit SCHMOLLER und KNAPP sowie mit MAX WEBER und SOMBART damals die Fronten sich zwischen Nationalökonomie und Soziologie auftaten. Wir treffen hier also auf den Beginn einer gegenseitigen Abkapselung der wissenschaftsgeschichtlich und sachlich eng aufeinander bezogenen Sozialwissenschaften, die trotz fortschreitender Entfernung beider Disziplinen von den Positionen ihrer Entzweigung gegenwärtig kaum überwunden ist. Da überdies die Verselbständigung der deutschen Soziologie zu einem Zeitpunkt erfolgte, in dem die Aufgaben der Sozialwissenschaften in der industriellen Gesellschaft noch kaum bewußt waren, gab ihr die unausbleibliche Fixierung auf ihre "Gründungsurkunde" im Werturteilsstreit eine eigentümliche praxisferne Ausrichtung.

Die deutsche Soziologie kann sich freilich unmittelbarer - und nicht nur in wissenschaftsgeschichtlicher Erinnerung - auf MAX WEBER berufen als die Nationalökonomen auf GUSTAV SCHMOLLER und seine Schüler, die immerhin zur Zeit seines Todes (1917) die Mehrzahl der volkswirtschaftlichen Lehrstühle im deutschen Sprachgebiet besetzt hielten (23). Dennoch ist der Abstand, der soziologische Theorie und empirische Sozialforschung nach 1945 von der Soziologie MAX WEBERs trennt (und nicht allein infolge des Dritten Reiches), spürbar vorhanden. Die Argumente, die vor nunmehr 50 Jahren Soziologie und Nationalökonomie einander entfremdeten, beanspruchen gegenwärtig umso mehr unser Interesse, als Forschung und Ausbildung in steigendem Maße zu einer engen Zusammenarbeit beider Disziplinen drängen.

In welchem Grenzgebiet zwischen Nationalökonomie und Soziologie also wurde der Werturteilsstreit ausgetragen? Die Bewertung welcher konkreten Probleme gab den Anstoß, sich ausgerechnet an der methodischen Frage der Zulässigkeit "sittlicher Werturteile" zu erhitzen und schließlich zu entzweien? Eine Frage, die uns heute in ihrer Formulierung bereits skurril anmutet. Um die Antwort vorweg zu geben: Gleichsam in einer Bestätigung des bekannten angelsächsischen Vorurteils von der "philosophical minded" deutschen Wissenschaft stand im Zentrum der Diskussion keine konkrete Einzelfrage von wirtschafts- und sozialpolitischer Bedeutung, etwa die Entscheidung über Maßnahmen zur Hebung der Produktivität, der Massenkaufkraft usw., sondern eine rein theoretische Frage: die adäquate Bearbeitung  jedes  "sozialökonomischen" Problems in einer Haltung ethisch-neutraler Distanz; nicht etwa vorwiegend im Interesse einer leichteren Zusammenarbeit von Wissenschaft und Praxis, sondern um einer Diskreditierung des "sittlichen Werturteils" vorzubeugen. Gleichsam als Protest gegen eine gesellschaftliche Situation, die eine unerhörte Versachlichung gesellschaftlicher Beziehungen, "die Entsittlichung" weiter Bereiche zwischenmenschlicher Kooperation auszeichnete, wuchs sich die Frage nach der "Stellung des sittlichen Werturteils" in den Sozialwissenschaften zu einem methodischen Problem ersten Ranges aus.

Nicht ohne einen Anflug romantischer Rührung, die dem Soziologen in der Rolle eines Gralsritters der Humanität vielleicht noch eher ansteht als dem Ökonomen, liest man heute die Formulierungen, mit denen SCHMOLLER das "sittliche Werturteil" zu rechtfertigen suchte:
    "Das sittliche Werturteil erwächst aus der zunehmenden Einsicht in alle Kausalverhältnisse; die technische, hygienische, ökonomische, gesellschaftlich-politische Erfahrung wie die individuell-psychologische arbeitet unausgesetzt an der Ausbildung der sittlichen Erkenntnis und damit am Sieg des Guten und der steigenden Herrschaft der immer mehr sich läuternden ... Werurteile." (24)
Die Steigerung sittlicher Kräfte im Gleichmaß zu einer wachsenden wissenschaftlich-technischen Verfügbarkeit menschlicher Daseinsbedingungen wird hier zum selbstverständlichen Ergebnis der Geschichte. Das Wunschbild der heutigen Generation, erzeugt aus der Erfahrung von Vernichtungskriegen, zur Diktatur entarteter Staatsmacht und atomarer Bedrohung, ist hier bereits Wirklichkeit, gleichsam in seinem paradiesischem Urzustand vor dem Sündenfall. Jedoch dürfen uns diese Naivitäten nicht darüber hinwegtäuschen, daß in ihrem Ursprung auch die Motive, die MAX WEBER hiergegen leidenschaftlich aufbegehren ließen: eben weil er es nicht "ertragen" konnte,
    "wenn Probleme von weltbewegender Bedeutung, von größter ideeller Tragweite, in gewissem Sinne höchste Probleme, die eine Menschenbrust bewegen können, ... zum Gegenstand einer  Fach disziplin, wie es die Nationalökonomie ist, gemacht werden", (25)
dem gleichen Ziel einer "Ortsbestimmung" und damit einer Ehrenrettung des sittlichen Werturteils verpflichtet blieben (26). Sein Protest gegen SCHMOLLER speist sich nämlich offenbar weit mehr aus der Ahnung kommenden Unheils als aus der Einsicht in die Strukturen einer Gesellschaft, die allein legitimes Objekt von Nationalökonomie und Soziologie sein konnte. Das geheime Übereinkommen beider Standpunkte darin, daß die sittlichen Werturteile eine gesellschaftliche Macht von überrangender "Kulturbedeutung" darstellen, bedeutet für uns heute das eigenlich Überraschende an der Werturteilsdiskussion und hat die der deutschen Soziologie eigentümliche Entwicklung zu einer universalgeschichtlichen Kategorienlehre vorbereitet.

Das spezifisch wissenschaftliche Interesse nämlich, das MAX WEBER in der Werturteilsdiskussion vertrat, ging dahin, den "Objektivitäts"-Anspruch einer Lehre von der "Kulturbedeutung" sozialökonomischer Vorgänge zu begründen oder - für uns verständlicher - einer universalgeschichtlichen Soziologie den strengen Weg der Wissenschaft zu weisen. Der Gedanke an eine methodische Grundlegung empirischer Sozialforschung auf dem Boden der industriellen Gesellschaft lag MAX WEBER dagegen fern. Dieses Mißverständnis hier ausdrücklich abzuwehren, ist allein schon gegenüber der verbreiteten und naheliegenden Ansicht geboten, die Werturteilsfreiheit im Sinne MAX WEBERs stelle die Gründungsurkunde der Soziologie als Wissenschaft dar (27). Eine solche Ansicht ist weder mit der MAX WEBER folgenden Tradition deutscher Soziologie noch mit den Aufgaben soziologischer Wissenschaft vereinbar, denen die Werturteilsfreiheit den Boden bereiten sollte. Kernstück dieses sozialwissenschaftlichen Programms bildete (in MAX WEBERs eigenen Worten) "die wissenschaftliche Erforschung der allgemeinen  Kulturbedeutung der sozialökonmischen Struktur des menschlichen Gemeinschaftslebens"  (28), und zwar mit einer bezeichnenden Frontstellung gegenüber den praktischen Fragen, die heute weitgehend in das Feld der empirischen Sozialforschung fallen.
    "Je mehr die praktische Behandlung der Arbeiterverhältnisse auch bei uns dauernder Gegenstand der gesetzgebenden Tätigkeit und der öffentlichen Erörterung geworden ist, umso mehr mußte der Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit sich auf die Feststellung der universelleren Zusammenhänge, in welche diese Probleme hineingehören, verschieben und damit in die Aufgabe einer Analyse  aller,  durch die Eigenart der ökonomischen Grundlagen unserer Kultur geschaffenen und insoweit spezifisch modernen Kulturprobleme ausmünden." (29)
Gleichsam auf der Flucht vor der fortschreitenden Rationalisierung und Bürokratisierung sowie vor der wachsenden Manipulierbarkeit der Gesellschaft sieht sich die Soziologie in diesem Forschungsprogramm auf den archimedischen Punkt der "Kulturbedeutung" versetzt, aber zur "Werturteilsfreiheit" verurteilt in einer Situation, in der der Kampf zwischen den Kulturwerten wie zwischen "Gott und Teufel" tobt.

Eine Gesellschaftskritik von der "Weltraumstation" universalhistorischer Besinnung auf die "spezifische Kulturbedeutung" des kapitalistischen Gesellschaftsprozesses mußte sich zwangsläufig - ungeachtet des Reichtums an axiologischen Perspektiven, die sie eröffnete - von den speziellen Problemen entfernen, die im Alltag der Industriellen Gesellschaft und - gerade im Zuge der Verallgemeinerung ihrer Strukturen - zunehmend auf Bearbeitung drängen. Die Soziologie, die sich als Lehre von der "Kulturbedeutung" verstand, löste sich damit von den gesellschaftlichen Strukturen ab, die sie auf sie in pragmatischem Sinn als Instrument der Kooperation mit dem Vordringen der "Apparaturen der Daseinsverwaltung", der "Organisation" in Gestalt von Betrieben, Verbänden, Verwaltung usw. angewiesen waren. Sie entfremdete sich zugleich von der Nationalökonomie, die, dem Zwang der Verhältnisse rascher gehorchend, früher den Weg von historisch-individualisierender Forschung zur theoretischen Konstruktion der im Wirtschaftsprozeß nachweisbaren "Konstanten" gefunden hatte. Damit aber erwies sich die Überlegenheit der Soziologen in der Werturteilsdiskussion als ein Pyrrhussieg, der die Soziologie auf eine Position fixierte, deren Fundament mit der Gesellschaftsentwicklung selbst dahinschmolz.


II.

Der Aufweis der wissenschaftsgeschichtlichen Voraussetzungen der Werturteilsfreiheit sowie des spezifischen Interesses, das MAX WEBER mit dieser Frage verband, versetzt uns in die Lage, unbefangen die logische Struktur des Werturteilsproblems, vor allem aber seine adäquate Formulierung für die erkenntnistheoretischen Voraussetzungen der empirischen Sozialforschung zu erörtern. Damit versuchen wir, den wenig befriedigenden Zustand methodologischer Überlegungen zu überweinden, bei denen gegenwärtig die Werturteilsfreiheit im Sinne MAX WEBERs, lediglich in die Sprache der Existenzphilosophie oder die logische Sprachanalyse gekleidet, neben der Empfehlung oder Suggestion praktischer Maßnahmen auf der Grundlage empirischer Untersuchungen gefordert wird.

Die bereits zitierte Ansicht SCHELSKYs, daß es zur "Gesamtverantwortlichkeit der Betriebssoziologie" gehört, in ihren Untersuchungen einen "Nutzeffekt" für die Produktionsleistung des Betriebes  und  für die Befriedigung des Arbeiters "nachzuweisen", liest sich gewissermaßen wie eine Persiflage auf die oben erwähnte Wiener Tagung des Vereins für Sozialpolitik, auf der gerade an der Vieldeutigkeit des Produktivitätsbegriffs, nicht zuletzt an der Frage der Rentabilität und Arbeitsfreude, sich die Werturteilsdiskussion entzündet hatte. (30) Andererseits spürt man deutlich heraus, daß mit Verdammungsurteilen über eine Haltung, wie KARL JASPERS sie den Gegnern der Werturteilsfreiheit unterstellt:
    "Es ist ein unausrottbarer Drang unkritischen Wissenwollens, das allgemeingültig erkennbar Wahre als das eine Ganze und Endgültige zu ergreifen, so daß ich mit ihm weiß, was gut ist, was ich tun soll und was das Sein selbst ist" (31),
ebensowenig für die erkenntnistheoretische Situation der empirischen Sozialforschung etwas ausgemacht ist wie mit den Anwendungen von begrifflichen Unterscheidungen, die, der logischen Sprachtheorie entlehnt, zwischen "Objekt"- und "Metasprachen", zwischen Sätzen, die im Sinne dieser Theorien mit "wahr" oder "falsch" bezeichnet werden können, und solchen, bei denen dies nicht möglich ist usw., getroffen werden (32).

Interpretationen dieser Art, die den Ansatz MAX WEBERs lediglich aus der Sprache des Neukantianismus in die der Existenzphilosophie oder der modernen Logik übertragen, bleiben in ihrem theoretischen Anliegen seiner Fragestellung und damit den spezifischen soziologischen Problemen seiner Epoche verhaftet, die, wie wir gesehen haben, jedenfalls in ihrer Ausschließlichkeit kaum mehr die unseren sind. Eine rein theoretische Weiterführung der methodologischen Position MAX WEBERs setzt diese daher der Gefahr aus, eine von ihrem sachlichen Ursprung losgelöste Existenz zu führen, boshaft formuliert, zur theoretischen Reserve-Armee in der Krise der "Kulturbedeutungen" zu werden. Vor allem aber droht sie als traditioneller Restposten im theoretischen Inventar der Soziologie die überfällige Klärung der Frage zu versperren (weil sie sie immer schon für beantwortet hält): "Was ist "wissenschaftliche" Erfahrung in der Sozialforschung? Kann sie mit den von MAX WEBER angegebenen Kriterien der methodischen Zuverlässigkeit und der wissenschaftlichen Bedeutsamkeit (im Sinne der Wertbeziehung) als zureichend bestimmt gelten?

Anknüpfend an die einleitenden Bemerkungen, in denen wir als Einwand gegen die Wertfreiheit der sogenannten Wertbeziehungsurteile auf die funktionellen Beziehungen der empirischen Sozialforschung zu ihren Sachbereichen hinwiesen, scheint eine Bejahung der letzten Frage ein entscheidendes Charakteristikum dieser Disziplin zu übersehen. Denn deutlich wirkt hier in den Erfahrungsprozeß bereits eine gesellschaftliche Struktur hinein, die, unter bestimmten Voraussetzungen auch anderen Wissenschaften ihren Stempel aufprägend, für die empirische Sozialforschung konstitutive Bedeutung entfaltet: die Struktur der Interessengegensätze, die, latent oder manifest, organisiert oder spontan aufbrechend, eine Gesellschaft kennzeichnen, die auf der Grundlage partieller Verpflichtungen, in "Rollen", ein Zusammenwirken nach "universellen" Maßstäben ermöglicht. Halten wir uns lediglich im sozialökonomischen Bereicht, so finden wir Käufer - Verkäufer, Mieter - Vermieter, Konsumenten - Produzenten, Arbeitnehmer - Arbeitgeber usw. hier gleichermaßen aufeinander angewiesen wie sich "entfremdet", einig nur in dem Bemühen, ihr Verhältnis unter wechselnden Konstellationen zu konsolidieren. In Zusammenhänge dieser Art hineinversetzt, steht der Erfahrungsprozeß der empirischen Sozialforschung von Haus aus unter einer "Wertbeziehung", die die Fragestellung MAX WEBERs gleichsam unterläuft.

Betrachten wir hierzu einige Beispiele von Feststellungen, wie wir sie in ähnlicher Form als "Ergebnisse empirischer Untersuchungen beliebig antreffen können. Über die von MAX WEBER genannten Kriterien der methodischen Objektivität und der wissenschaftlichen Bedeutsamkeit (der "Wertbeziehung") hinaus stehen nämlich Aussagen der folgenden Art unter "interessen"bedingten Gesichtspunkten, aus denen sie nur gewaltsam als "neutrale" Feststellungen herauszulösen sind. Sätze, wie
    - Die Besetzung der durch Entlohnung und Status ausgezeichneten Arbeitsplätze in Werken der deutschen Stahlindustrie geschieht nicht allein unter dem Gesichtspunkt der Leistungsfähigkeit, sondern wird in hohem Maß durch die Dauer der Werkszugehörigkeit bestimmt; (33)

    - Die Einrichtung von neuen Fachordinariaten an den deutschen Universitäten folgt nicht allein den Bedürfnissen der wissenschaftlichen Spezialisierung und des akademischen Unterrichts, sondern wird deutlich gehemmt von der institutionellen Verfestigung der überkommenen Fachstruktur in Instituten und Kliniken; (34)
können zwar ebenso wie der Satz:
    -  Hitler  hat die Schriften des  Jörg Lanz von Liebenfels  gekannt (35)
in völliger Übereinstimmung mit MAX WEBER auf ihre methodische Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit ihrer Argumente hin überprüft werden. Sie erhalten ferner ihre spezifische Bedeutsamkeit jeweils von den Gesichtspunkten der Äquivalenz von Lohn und Leistung, der Gliederung des Lehrkörpers nach dem Prinzip rein wissenschaftlicher Erfordernisse und schließlich der Rassendiskriminierung im Dritten Reich. Daneben aber sind die beiden erstgenannten Feststellungen Argumente in der Auseinandersetzung zwischen Gewerkschaften und Unternehmern bzw. zwischen den "Interessenten" der Hochschulpolitik, während von der Betätigung, daß HITLER die Hefte der  Lanzschen Zeitschrift Ostara  gekauft und gelesen hat, keine Interessenkonstellation unmittelbar berührt wird. Die Bedeutsamkeit ihrer Ergebnisse für die "Definition" bestimmter Machtstellungen in Verhältnissen, deren Stabilisierung weitgehend dem freien Spiel der Kräfte überlassen ist, zeichnet die empirische Sozialforschung vor der Geschichtsforschung aus. Es ist daher unter diesem Aspekt weder einzusehen, wie die empirische Sozialforschung diesen gegensätzlichen Interessen gegenüber sich "neutral" verhalten kann, noch - falls sie dies könnte - aus welchen Gründen sie - gleichsam nach dem Offenbarungseid methodischer Glaubwürdigkeit und theoretischer Wichtigkeit ihrer Untersuchungen - sich aus einem Prozeß zurückziehen sollte, den sie mit Hilfe ihrer Argumente eigens konkretisiert hat. Noch diesseits einer vordergründigen Beurteilung einzelner Maßnahmen als förderlich oder abträglich sieht die empirische Sozialforschung mit der Wahl ihrer Untersuchungsobjekte, mit der Zielsetzung ihrer Fragestellung sich vor Entscheidungen gestellt, die ihr - im einzelnen häufig gar nicht bewußt - eine Parteinahme abverlangen.

Nicht in jedem Fall ist eine solche Parteinahme mit der Kommerzialisierung wissenschaftlicher Ergebnisse institutionell aufgefangen und entproblematisiert wie in dem des "soziologischen Erhebungsgewerbes", das sich in der Struktur der "Auswertbarkeit" gesellschaftlicher Situationen fest angesiedelt hat. Nicht immer sind soziologische Erhebungen Interessengesichtspunkten von der Art gewachsen, wie sie beispielsweise einer Untersuchung der Universitätsverhältnisse entgegenstehen:
    "Der derzeitige ungeordnete, in mancher Hinsicht unerfreuliche Zustand der Universität und besonders ihrer Nachwuchslage ist tragbar, weil er zugleich einen gewissen Schutz für die Wissenschaft darstellt und das geringste Übel unter den denkbaren Formen ist." (36)
Die Frage des Cui bono [Wem nützt es? - wp] Wem gereicht die Einsicht in eine bestimmte soziale Situation zum Vorteil? wird der Sozialforschung erst dann drastisch als ein radikales methodisches Problem zum Bewußtsein geführt, wenn ihr Fragestellungen verwehrt oder die Publikation von Ergebnissen versagt bleiben. Die "weißen Flecken" auf der Vermessungskarte soziologischer Erhebungen werden unter diesem Aspekt - gerade in den im übrigen gut durchforschten Gebieten - zum Verräter für eine von "Interessen" diktierte Ausrichtung der Sozialforschung.

Warum gibt es z. B. in der Betriebssoziologie so viele publizierte Untersuchungen über Faktoren der Leistungssteigerung, über "Wege zum sozialen Frieden" und so wenige über das Verhältnis von Rentabilität und Lohnsystem? (37) Wie ist die Vernachlässigung der Arbeitssoziologie gegenüber der Betriebssoziologie zu verstehen (38), obwohl letztere, mit SCHELSKY zu sprechen, stets den "zweifachen Nutzeffekt" für den Betrieb  und  für den arbeitenden Menschen nachzuweisen trachtet? Weshalb teilen die Untersuchungen über "Wähler und Gewählte" nur weniges über die Finanzierung des Wahlkampfes mit? Warum liegen "empirische Arbeiten über den Einfluß von Meinungsforschungsergebnissen auf politische Entscheidungen bislang in Deutschland nicht vor, obwohl hier empirischer Sozialforschung ... eine dringliche Aufgabe vorgezeichnet ist?" (39) Von hier aus wird ohne weiteres verständlich, wenn die empirische Sozialforschung eine starke Tendenz zur "Evasion" [Ausweichmanöver - wp] in die Objektivität der Methoden zeigt, wenn sich, mit THEODOR W. ADORNO zu sprechen,
    "im empirischen Wissenschaftsbereich ... die Auswahl der Forschungsgegenstände und der Ansatz der Untersuchungen ... weit mehr nach den verfügbaren und allenfalls weiterzuentwickelnden Verfahrensweise als nach der Wesentlichkeit des Untersuchten richtet." (40)
Weit entfernt also von einer Situation, in der "spezifisch wissenschaftliche Interessen" den Gang der Forschung bestimmen, sieht sich die Soziologie unter der Übermacht gesellschaftlicher Konstellationen von strategisch wichtigen Gebieten ihres Aufgabenbereiches abgedrängt.

Zwei Gründe im wesentlichen erzwingen bei dieser Sachlage eine Preisgabe des Postulats der Werturteilsfreiheit. Das Vermeiden heikler Untersuchungsthemen, eben weil ihre Inangriffnahme in irgendeinem Sinn eine Parteinahme bedeutet, macht die Sozialforschung in entscheidenden gesellschaftlichen Fragen funktionslos bzw. macht sie zur reinen Auftragsforschung. Ferner lehrt die bisherige Erfahrung der Sozialforschung im Unterschied zur Ansicht MAX WEBERs, daß bestehenden Interessen gegensätzen  in der Gesellschaft Interessen verflechtungen  parallel laufen, nicht nur auf der Grundlage staatlicher Zwangsorganisation, sondern vermittelt durch institutionalisierte gesellschaftliche Normen usw. Die "Organisation" der "Klassen"gegensätze, die MAX WEBER für ausgeschlossen hielt, wird damit zum Leitfaden der Sozialforschung und gibt ihr die Chance, gesellschaftlich integrierende Funktionen verantwortlich zu übernehmen.
LITERATUR - Christian von Ferber, Der Werturteilsstreit 1909/1959, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Bd. 11, 1959
    Anmerkungen
    1) MARIANNE WEBER, Max Weber, ein Lebensbild, zweite Auflage, Heidelberg 1950, Seite 465. Daß dieser "fromme Wunsch" bereits 1910 geäußert wurde, also kurz nach der Gründung der Gesellschaft, ist nach den Angaben MARIANNE WEBERs gleichfalls möglich.
    2) MARIANNE WEBER, ebd. Seite 468/69.
    3) Hierzu sind in erster Linie folgende Arbeiten MAX WEBERs zu nennen: a), d) und e) sind aufgenommen in die "Gesammelten Aufsätze zur Wissenschaftslehre", zweite Auflage, Tübingen 1951, hrsg. von J. Winckelmann. Die übrigen sind veröffentlich im 132. Band der "Schriften des Vereins für Sozialpolitik", Leipzig 1910, Seite 580-585 und Seite 603-607, b). Ferner in "Äußerungen zur Werturteilsdiskussion", als Manuskript gedruckt 1913, Seite 82 bis 120, c). Obwohl sich MAX WEBER innerhalb von 15 Jahren bei verschiedenen Anlässen in einer Zeit einschneidender politischer Veränderungen zu demselben Problem geäußert hat, kann von Modifizierungen seines bereits 1904 entwickelten Standpunktes keine Rede sein. Wegen der zentralen Bedeutung des Postulats der Wertfreiheit im wissenschaftlichen Schrifttum MAX WEBERs finden sich Ausblicke zu dieser Frage auch in seinen übrigen Veröffentlichungen.
    4) WILHELM WEBER und ERNST TOPITSCH, Das Werturteilsproblem seit Max Weber, in: Zeitschrift für Nationalökonomie, Bd. 13, 1952, Seite 199.
    5) W. HEITMÜLLER, Problematische Wirtschaftstheorie, Berlin 1941, zitiert bei W. Weber und E. Topitsch, a. a. O., Seite 199.
    6) Noch 1952 schrieb HORKHEIMER in seinem Bericht, Survey of the Social Sciences in Western Germany: "Sociology in Germany had never had an undisputed place in scientific hierarchy." Zitiert bei R. KÖNIG, Germany, in: Contemporary Sociology, hrs. von J. ROUCEK, New York 1958, Seite 780
    7) MAX WEBER, Beitrag zur Werturteilsdiskussion, a. a. O., Seite 102. - Hervorhebung im Text von mir (C. F.).
    8) MAX WEBER, Die "Objektivität" sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, a. a. O., Seite 184. - Im Modell gibt MAX WEBER hiermit eine für die Verhältnisse seiner Zeit zutreffende Beschreibung der wissenschaftlichen Arbeit des Vereins für Sozialpolitik wieder: Der sogenannte Ausschuß als Organ des Vereins regte die Bearbeitung bestimmter, praktisch bedeutsamer Themen an; die abgeschlossenen Arbeiten wurden auf den Generalversammlungen vorgetragen und zur Diskussion gestellt, über die praktischen Nutzanwendungen wurde abgestimmt in der ausgesprochenen Absicht, mit der wissenschaftlichen Autorität des Vereins politische Empfehlungen auszusprechen. Letzteres hält MAX WEBER allerdings mit seiner Definition empirischer Wissenschaften für unvereinbar.
    9) Einen ähnlichen Einwand gegen die Position MAX WEBERs erhebt RALF DAHRENDORF, Homo Sociologicus, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, Bd. 10, 1958. Danach hat MAX WEBER "übersehen, daß die Sozialwissenschaft und ihre Forschungsergebnisse selbst eine moralische Kraft darstellen, die, wenn sie nicht bewußt gezügelt wird, mit so großer Macht gegen die Werte der Freiheit und der Individualität wirkt, daß eine von aller Wissenschaft unabhängige Moral sie nicht mehr aufzuhalten vermag" (ebd., Seite 370). Daß MAX WEBER diese Folgen in seinem theoretischen Ansatz nicht berücksichtigt, hält DAHRENDORF für einen "großen und folgenschweren Irrtum". Eine naheliegende Konsequenz aus seinem Einwand zieht DAHRENDORF allerdings nicht. Für ihn ist die "moralische Kraft" der Soziologie allein für die Alternative einer Bewahrung oder Vergewaltigung der freien Persönlichkeit durch die Gesellschaft von Gewicht. Die vielfältigen Auswirkungen sozialwissenschaftlicher Untersuchungen für die Probleme "sozialer Gerechtigkeit", die im Verhältnis von Machtgruppierungen, in der Vereinbarkeit der von verschiedenen Institutionen implizierten Normen usw. angelegt sind, werden von DAHRENDORF in diesem Zusammenhang nicht erörtert. Daher bleibt auch sein Urteil über die politischen Hintergründe der Werturteilsdiskussion (ebd., Anm. 104) an der Oberfläche stehen. - - - In die gleiche Richtung zielt auch die Kritik, die F. L. POLAK an der Wissenschaftslehre MAX WEBERs übt; allerdings stehen bei POLAK die wissenschaftstheoretischen Voraussetzungen der Wirtschaftspolitik im Vordergrund seiner Untersuchung. F. L. POLAK, Kennen en Keuren in de Sociale Wetenschappen, Leiden 1948.
    10) HELMUT SCHELSKY, Industrie- und Betriebssoziologie, in: Soziologie, hrsg. von ARNOLD GEHLEN und HELMUT SCHELSKY, dritte Auflage, Düsseldorf-Köln 1955, Seite 193
    11) von mir gesperrt (C. F.)
    12) In diesem Sinne W. WEBER und E. TOPITSCH, a. a. O., Seite 159. Vgl. auch HANS ALBERT, Das Werturteilsproblem im Lichte der logischen Analyse, Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft, Tübingen 1956, Seite 410-439. Dazu siehe Anm. 32.
    13) MAX WEBER, Wissenschaft als Beruf, a. a. O., Seite 593.
    14) Siehe hierzu F. BOESE, Geschichte des Vereins für Sozialpolitik 1872-1932, Berlin 1939, Seite 137.
    15) Vgl. den Diskussionsbeitrag von WERNER SOMBART in der Debatte "Über die Produktivität der Volkswirtschaft", in: Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Wien 1909 (Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 132), Leipzig 1910, Seite 563-572, sowie die hierauf bezugnehmende briefliche Äußerung von KNAPP an SCHMOLLER, vgl. Anm. 16.
    16) Mitgeteilt bei F. BOESE, Seite 135
    17) Zur gesellschaftlichen Situation des deutschen Professors siehe A. BUSCH, Die Entwicklung der Privatdozentur von 1816-1914, Diss. Phil. Göttingen 1959.
    18) GUSTAV SCHMOLLER, Artikel, "Volkswirtschaft, Volkswirtschaftslehre und -methode", in: Handwörterbuch der Staatswissenschaften, dritte Auflage, Bd. 8, Jena 1911, Seite 494.
    19) Ebd., Seite 494/95
    20) MAX WEBER, Wissenschaft als Beruf, a. a. O., Seite 592
    21) Mitgeteilt bei KARL JASPERS, Max Weber, Bremen 1948, Seite 22. Ein ähnliches Charakterbild gewinnt man aus der Einleitung von THEODOR HEUSS, Max Weber in seiner Gegenwart, in: Max Weber, Gesammelte Politische Schriften, hrsg. von J. WINCKELMANN, Tübingen 1958. Vgl. auch die Biographie von R. KÖNIG, in: Die großen Deutschen, Deutsche Biographie, hrsg. von H. HEIMPEL, THEODOR HEUSS, B. REIFFENBERG, Bd. IV, Berlin 1957, Seite 408-420. Ein direkter Hinweis auf die "Entsprechungen" der methodologischen Position MAX WEBERs zum Syndikalismus SORELs findet sich im Nachruf von P. HONIGSHEIM auf MAX WEBER, in: Kölner Viertelsjahreshefte für Sozialwissenschaften, Reihe A, I., 1921, Seite 32-41. HONIGSHEIM schreibt dort (Seite 40), daß MAX WEBERs "Weltansicht ... ihn dank ihres letztlich metaphysisch-dualistisch-dualistischen Kernes in die ... Nachbarschaft der Anarchisten und vor allem der BERGSONschen Syndikalisten brachte". Diese Äußerung wurde dem Verfasser erst nach Abschluß des Manuskripts zugänglich.
    22) Vgl. zum Beispiel B. C. JANTKE, Industriegesellschaft und Tradition, in: Verhandlungen des 13. Deutschen Soziologentages, Köln und Opladen, 1957, Seite 31f.
    23) Hierzu siehe G. EISERMANN, Die Grundlagen des Historismus in der deutschen Nationalökonomie, Stuttgart 1956, Seite 239
    24) G. SCHMOLLER, a. a. O., Seite 494
    25) MAX WEBER, Diskussionbeitrag zur Debatte im Verein für Sozialpolitik, a. a. O., Seite 584.
    26) In ähnlichem Sinne versteht auch R. DAHRENDORF, a. a. O., Seite 364f die Position MAX WEBERs.
    27) Hierzu siehe RALF DAHRENDORF, a. a. O., Seite 364f
    28) MAX WEBER, Die "Objektivität" sozialwissenschaftlicher und sozialpolitischer Erkenntnis, a. a. O., Seite 165.
    29) MAX WEBER, ebd. Seite 164/65.
    30) Verhandlungen des Vereins für Sozialpolitik in Wien 1909 (Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 132), Leipzig 1910, Seite 329f
    31) KARL JASPERS, a. a. O., Seite 34
    32) Vgl. hierzu HANS ALBERT, a. a. O., aber auch W. WEBER und E. TOPITSCH, a. a. O., - ALBERT ist sich der Grenzen, die einer "logischen Analyse" des Werturteilsproblems gesetzt sind, deutlich bewußt. Er unterscheidet in der Werturteilsfrage 4 Teilprobleme: "Definition der Wisenschaft (Wissenschaftsprogramm), logischer  Sinn  der Wertaussagen, mögliche Funktion der Werturteile in einer  Wissenschaft,  etwaige Verpflichtung des Wissenschaftlers zum Werturteil." ALBERT beschränkt seine Untersuchung auf das 2. und 3. Teilproblem; das erste und letzte ist seines Erachtens auf dem Weg der Erkenntnis nicht zu entscheiden.
    33) THEO PIRKER, BURKHARD LUTZ, SIEGFRIED BRAUN, FRO HAMMELRATH: Arbeiter, Management und Mitbestimmung, Düsseldorf 1955, Seite 187/88
    34) HELMUT PLESSNER (Hrsg.), Untersuchungen zur Lage der deutschen Hochschullehrer, Bd. III, Göttingen 1956, Seite 67f
    35) W. DAIM, Der Mann, der Hitler die Ideen gab, München 1958
    36) HELMUTH PLESSNER, a. a. O., Bd. I, Seite 11
    37) Einige der wenigen Untersuchungen hierzu ist die Arbeit von W. BALDAMUS, The Relationship between Wage and Effort, The Journal of Industrial Economics, Bd. V, 1957, Seite 192-201. - Siehe auch F. FÜRSTENBERG, Probleme der Lohnstruktur, Tübingen 1958, insbesondere Seite 33f.
    38) Vgl. zum Beispiel, F. van HEEK, Twee Richtungen in de Bedrijfssoziologie, Mens en Maatschappij, 1953, Seite 1-15.
    39) G. BAUMERT, Bemerkungen zur Entwicklung und gegenwärtigen Stellung der sogenannten Meinungsforschung in Deutschland, Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie, 1958, Seite 379f
    40) THEODOR W. ADORNO, Soziologie und Empirische Forschung, in: Wesen und Wirklichkeit des Menschen, Festschrift für H. Plessner, hrsg. von K. ZIEGLER, Göttingen 1957, Seite 245f.