p-4p-4tb-1E. Franzvon KutscheraJ. GuttmannMFKW. T. Marvin     
 
EDMUND KÖNIG
Über den Begriff der Objektivität
bei Wolff und Lambert
mit Beziehung auf Kant


"Die Frage nach der objektiven Bedeutung des zunächst als Vorstellung Gegebenen und den Kriterien für dieselbe muß sich notwendig auf all denjenigen Standpunkten als fundamentales Problem erheben, welche der Wirklichkeit der Dinge die repräsentative Vorstellung im Intellekt an die Stelle stellen."

"Unsere moderne Logik unterscheidet zwischen der durch das logische Denken postulierten Stetigkeit des Denkobjekts, d. h. des Begriffs als einer allgemeingültigen Vorstellung, und derjenigen der realen Objekte, welche von jener gänzlich unabhängig ist; für  Wolff fallen beide zusammen, indem er das reale Objekt nach Maßgabe des Denkobjekts bestimmt und überhaupt jenen Begriff unter diesen subsumiert."

"Lambert weist nach, daß wir in den vermeintlichen realen Substanzen und Kräften nur die ursprüngliche Verknüpfung des Mannigfaltigen im Bewußtsein erkennen, durch welche es sich überhaupt als ein Gegenständliches darstellt. Das unkritische Denken hält sich an die Tatsache, daß die objektive Realität und das logische Denken nicht zueinander passende Dinge sind, und such die Fundamente der ersteren in Substanz und Kraft, welche als etwas in sich Bestimmtes gedacht werden; es bemerkt nich, daß sie uns materiell ein  X  und nur die Formen sind, welche die Data der Wahrnehmung verbinden."

"Der Unterschied zwischen Kant und Lambert liegt in der idealistischen Färbung der kantischen Existenz, welche schon der Begriff der Erscheinung in sich trägt, und dem realistischen Gepräge der  Lambertschen, welche statt von  Erscheinungen  und ihrem Gegebensein von  Dingen  und ihrem Existieren spricht. Genau genommen handelt es sich aber um unsere  Vorstellung  von Existenz, diese ist es, welche, indem sie die Zeitlichkeit und Räumlichkeit sowie die Beharrlichkeit und Stabilität in sich schließt, uns den  Zusammenhang  als etwas Notwendiges an jedem einzelnen Existierenden erkennen läßt."

Der Glanz, mit welchem KANT durch die noch immer in der Ausbreitung begriffene Schätzung seiner Leistungen umgeben wird, wirkt naturgemäß verdunkelnd auf diejenigen Denker, welche geschichtlich in seiner unmittelbaren Nähe ihren Platz haben, soweit nicht KANT selbst die Aufmerksamkeit besonders auf sie hingelenkt hat, wie es beispielsweise bei HUME der Fall ist. Insbesondere werden die vorkantischen deutschen Philosophen, unter ihnen der seinerzeit so berühmte WOLFF, kaum noch einer mehr als äußerlich historischen Beachtung gewürdigt, weil man der Meinung ist, daß KANT in seinen kritischen Untersuchungen in keinerlei innerer Beziehung zu ihnen steht. So wenig es nun in unserer Absicht liegt, diesen Erscheinungen eine hervorragende Bedeutung zu vindizieren [zuzusprechen - wp], so scheinen sie uns doch teilweise unterschätzt zu werden, zumindest möchten wir dies von den beiden in der Überschrift genannten Männern behaupten. Vielleicht gelingt es den folgenden Darlegungen den Beweis dieser Behauptung zu erbringen, indem sie auf einige Gedanken hinweisen, in welchen WOLFF und LAMBERT als Vorarbeiter KANTs betrachtet werden können. Den Mittelpunkt derselben bildet ein Begriff, dessen Auffassung für die kantische Philosophie besonders charakteristisch ist, da alle einzelnen Teile dieser Philosophie sich zu derselben zusammenschließen; das ist der Begriff der Objektivität der Dinge, welche den Gegenstand der Erkenntnis bilden.

Die Frage nach der objektiven Bedeutung des zunächst als Vorstellung Gegebenen und den Kriterien für dieselbe muß sich notwendig auf all denjenigen Standpunkten als fundamentales Problem erheben, welche der Wirklichkeit der Dinge die repräsentative Vorstellung im Intellekt an die Stelle stellen. Daher bildet dieselbe, wie bekannt, bei CARTESIUS den Ausgangspunkt seiner gesamten Spekulation. Nach ihm wurde dieselbe hauptsächlich von LEIBNIZ und LOCKE zu beantworten gesucht. Während der letztere das Gegebensein in der Wahrnehmung als den entscheidenden Umstand ansieht, welcher den Ideen ihre Realität verbürgt, ist es für LEIBNIZ der Zusammenhang der Wahrnehmungen, welcher ihnen eine mehr als mentale Bedeutung garantiert und Phantasie von Realität unterscheidet; ein Merkmal, das übrigens auch bei LOCKE insofern maßgebend wird, als offenbar nur aufgrund desselben die Scheidung der bloß subjektiven sekundären Qualitäten von den primären vollzogen wird.

Der Punkt, um welchen sich die Sache hierbei dreht, ist aber immer nur das Verhältnis der  einzelnen  Vorstellung zum objektiven Sein; es ist ein zweites Stadium der Frage, wenn es sich um die objektive Bedeutung der Vorstellungsverknüpfungen handelt, welche im Denken ausgeführt werden. Die LEIBNIZsche Begriff vom charakteristischen Kennzeichen des Objektiven bringt nun in der Tat beide Stufen des Problems in einen gewissen Zusammenhang, indem er die objektive Deutung der Wahrnehmungen abhängig sein läßt von der Möglichkeit sie als Teile in einem Ganzen der Erfahrung zu begreifen; dabei wird also die Möglichkeit der Erkenntnis, d. h. einer objektiv-gültigen Vorstellungsverknüpfung vorausgesetzt. Diese Voraussetzung wird durch die Grundbegriffe des Rationalismus an die Hand gegeben, denen entsprechend die Handlungen des Denkens dem Seienden ursprünglich konform sind und in sich selbst den Charakter objektiver Normen tragen, so daß vielmehr die Wirklichkeit der Dinge nach ihnen bemessen wird, als daß sie selbst eine Akkomodation [Anpassung - wp] an dieselbe benötigen.

Wenngleich nun WOLFF keineswegs an eine kritische Prüfung dieser Voraussetzung denkt, so ist es doch schon verdienstlich, daß er dieselbe zu einem bestimmten Ausdruck bringt. Die Betrachtungen desselben, die wir hier verfolgen wollen, bewegen sich in erster Linie um die Objektivität des Erkennens und insbesondere des rein logischen Denkens, auf welchem ja nach der allgemeinen vorkantischen Ansicht alles nicht empirische Erkennen beruth. - Er unterscheidet die  logische Wahrheit  von der  transzendentalen (objektiven), indem er die erstere definiert als die Bestimmbarkeit des Prädikats durch den Begriff des Subjekts (Ontologie § 499), in anderen Worten: die Subsumierbarkeit des Subjekts unter das Prädikat, eine Definition, die auch von den modernen Logikern in ähnlicher Weise festgehalten wird (SIGWART, Logik I, § 14); dieselbe bezieht sich also nur auf das Verhältnis der Vorstellungen und ist nichts anderes als die Übereinstimmung des Urteils mit demselben. Die logische Wahrheit beruth nun aber durchaus auf der transzendentalen und hat diese zur Voraussetzung; denn "wenn es in den Dingen keine transzendentale Wahrheit gibt, so gibt es keine logische Wahrheit allgemeiner Sätze und keine von singulären außer in einem Augenblick" (ebd.). Mit anderen Worten: das logische Denken gewinnt Wert und Bedeutung erst dadurch, daß es als den objektiven Verhältnissen der Dinge adäquat gedacht wird, nicht aber schon durch seine Entwicklung im Subjekt. Diese Unterscheidung ist aber nur eine  distinctio rationis,  denn in der Tat beansprucht jedes Urteil  objektive Gültigkeit,  es will dingliche Verhältnisse ausdrücken; und nur in diesem Sinn ist seine  Allgemeinheit  und der Willkür des Gedankenlaufs entrückte  Notwendigkeit  zu verstehen.

Wir finden diese Auffassung des logischen Urteils bei KANT wieder, welcher dasselbe als Erkenntnis eines Gegenstandes definiert (Kr. d. r. V. Ausgabe KIRCHMANN, Seite 113) und gerade hierin das Spezifische desselben gegenüber anderen Formen der Vorstellungsverbindung steht (a. a. O. § 19). Was WOLFF als transzendentale Wahrheit bezeichnet ist bei KANT "die notwendige Einheit nach Prinzipien der objektiven Bestimmung aller Vorstellungen"; so oder so bezeichnet haben wir in übereinstimmender Weise den Begriff eines Prinzips, nach welchem die logische Funktion des Urteils bestimmt gedacht wird, den Begriff des Gegenständlichen als des notwendigen Korrelats der Denkfunktion. Diese Übereinstimmung in der Auffassung des Urteils verdient umso mehr beachtet zu werden, als dieselbe (nämlich Auffassung) den letzten Grund der Differenz des kantischen Transzendentalismus und des humeschen Assoziationismus enthält. HUME zeigt sich in diesem Punkt vom Geist der LOCKEschen Schule beherrscht; für LOCKE ist ein Urteil die Wahrnehmung des Verhältnisses zweier Vorstellungen, und Erkenntnis ist nichts anderes bei ihm. Die letztere geht also nicht direkt und ihrem Wesen nach auf Gegenstände, sondern sie bleibt in der Sphäre des Subjektiven eingeschlossen, noch weniger erscheint es nötig, den bloß formalen Denkoperationen eine mehr als subjektive Bedeutung zu reklamieren, um ihnen überhaupt eine charakteristische Bedeutung zu erhalten. Dadurch wird aber der Unterschied der logischen und der psychologischen Verknüpfung verwischt und dem Assoziationismus das Feld geöffnet, der dann auch in allen seinen Gestaltungen im Verhältnis gegenseitiger Ausschließung zu denjenigen Standpunkten steht, welche die obige Auffassung des Logischen teilen.

Nachdem die Tatsache konstatiert ist, daß das logische Denken sich notwendig auf ein ihm, sofern es eine willkürliche Tätigkeit ist, gegebenes Denkobjekt bezieht, fragt es sich weiter, wie diese Beziehung zu denken ist. Hier muß nun der Begriff der transzendentalen Wahrheit selbst genauer geprüft werden. Dieselbe soll den Grund dafür enthalten, daß ein Subjekt nicht gleichgültig ist gegen jedes beliebige Prädikat, sondern daß durch dasselbe die Prädikate in einer  notwendigen  konstanten Weise bestimmt sind; eine solche Bestimmtheit ist aber nur möglich, wenn sie in den Denkobjekten selbst als ein ihnen immanentes (intrinsisches) Verhältnis besteht; demgemäß ist transzendentale Wahrheit "die Ordnung in der Mannigfaltigkeit dessen, was zugleich ist oder aufeinanderfolgt, oder, wenn man lieber will, dessen was einem Objekt zukommt" (§ 495). Ordnung aber erklärt WOLFF als die Gleichförmigkeit im Nebeneinandersein oder der Folge der Dinge, vermöge welcher jedem Einzelnen sein Platz und zwar auf eine identische Weise, d. h. nach einer einfachen oder zusammengesetzten Regel bestimmt ist (§ 474). Welche allgemeine Regel beherrscht nun die objektive Ordnung? Nach WOLFF ist es das Doppelprinzip des  Widerspruchs  und des  zureichenden Grundes Es muß hierbei seiner Einteilung des Dinglichen in Wesensbestimmungen, Attribute und Modi gedacht werden; Wesensbestimmungen sind independente [unabhängige - wp] Elemente der Dinge, für welche nur der Satz des Widerspruchs bestimmend ist, die Attribute stehen stehen in einer Verknüpfung mit inen als ihrem zureichenden Grund, die Modi endlich hängen an ihrer Möglichkeit nach vom Wesen ihrer Wirklichkeit nach von anderen Modis ab. Hierin haben wir die elementaren Zusammenhänge, aus welchen sich die gesamte objektive Ordnung zusammensetzt; alles was von einem Ding prädiziert wird, muß unter einer dieser Formen  objektiv determiniert  gedacht werden, eine Determination, welche in einem der beiden genannten Prinzipien ihre letzte Quelle hat. Dieselben sind demnach als  Gesetze des Seins  verstanden, und in dieser Bedeutung zu unterscheiden von den entsprechenden  logischen Normen.  Obwohl der Philosoph dies, aus nachher zu erklärenden Gründen, nicht besonders betont, so ist diese Unterscheidung doch eine Konsequenz derjenigen zwischen logischer und transzendentaler Wahrheit. Indem wir einem Subjekt ein Prädikat beilegen, ist es schlechterdings unmöglich zugleich dasselbe abzusprechen: das ist das logische Prinzip des Widerspruchs; das hindert aber nicht, daß wir dies im nächsten Zeitaugenblick wieder tun. In einer Welt der Wunder (mundus fabulosus) ist es nun aber nach WOLFF sehr wohl denkbar, daß gegenwärtig meiner Vorstellung dieses Tisches das Prädikat rund logisch wahr zukommt (wenn mir der Tisch so erscheint) und im nächsten Augenblick das Prädikat viereckig, wenn mir inzwischen diese Erscheinung wird. Das Prinzip des Widerspruchs als reales Gesetz schließt diesen Fall aus und supponiert die  absolute Identität  in der Bestimmung der Dinge, welche die Voraussetzung ist, unter der ein Urteil  allgemein  ausgesprochen werden kann, während in jener Fabelwelt nur partikuläre Urteile und auch diese nur von momentaner Gültigkeit möglich wären. Deshalb ist nun sehr wohl eine  Änderung  in den Bestimmungen eines Dings möglich, aber dieselbe muß wieder nach dem Gesetz des Grundes bestimmt sein. Dieses letztere hat ebenfalls zwei Seiten als subjektiv-logisches und als objektives Prinzip. Der menschliche Geist neigt von Natur dazu, überall nach einem zureichenden Grund zu fragen (§ 74), daneben können wir uns aber, zumindest als Fiktion, eine Welt vorstellen, in der alles ohne Grund geschieht (§ 77), mithin ist die natürliche Tendenz des Subjekts nach Gründen zu fragen und die daraus sich ergebende Regulative des Verstandesgebrauchs nicht identisch mit dem objektiven Gesetz der Begründung.

Wie der dem logischen Denken zugrunde liegende Begriff der Objektivität, so beruth nun auch die Wirklichkeit der Gegenstände der Erfahrung im Gegensatz zum Wesen einer traumhaften Vorstellung darauf, daß die ersteren jenen beiden Gesetzen gemäß geordnet sind, die letzteren nicht. All das ist Wirklichkeit für uns, worin eine durchgehende Ordnung besteht, und das subjektiver Schein, worin sich keine findet; würden also jene Gesetze aufgehoben in ihrer Geltung, so fehlte uns jeder Anhaltspunkt die wahre Welt, oder Realität (mundus verus) von einem bloßen Phantasiespiel zu unterscheiden. Die Begriffe  Wirklichkeit  und  gesetzliche Ordnung  sind also umkehrbar, in der Wirklichkeit ist überall Ordnung (§ 494), und soweit Ordnung ist, ist Realität (§ 498). Der gesetzliche Zusammenhang besteht aber nur in Verhältnissen des Gegebenen, daher könnten Traum und Wirklichkeit  materiell  übereinstimmen, ohne deshalb identisch zu werden. Daraus geht nun hervor, daß die Realität der Erfahrungswelt nicht im  sinnlichen Charakter  derselben liegt, sondern in ihrer  inneren Ordnung,  und daß mit der Bezeichnung  real  den Dingen keine neue selbständige Bestimmung hinzugefügt wird (§ 502).

Diese Erklärungen legen nun gewiß den Hinblick auf KANT sehr nahe. Zunächst ist bemerkenswert, daß WOLFF mit Bestimmtheit den nachmals von KANT so stark betonten Gedanken ausspricht, daß die Realität nicht als eine innere, in den Begriff aufnehmbare Bestimmung eines Dings betrachtet werden kann; freilich hat dieser Gedanke bei ihm nicht dieselbe Tragweite wie bei KANT, indem er dabei doch noch die Möglichkeit offen läßt, auf  logischen Weg  über Existenz oder Nicht-Existenz zu entscheiden (§ 134), was dieser vollkommen verpönt. Ferner, hatte LEIBNIZ die Ordnung nur als ein Kriterium der Objektivität bezeichnet, ohne ihm aber eine ausschließliche Bedeutung zuzusprechen, so erscheint dieselbe bei WOLFF als der  einzige  und  wesentliche  Unterschied des Objektiven und des rein Phantasmagorischen, welche nach einer Aufhebung desselben vollkommen ineinander übergehen; insbesondere betont er dabei noch, daß Objektivität und absoluter Schein als materielle übereinstimmend gedacht werden können. Man kann also seine Ansicht dahin zusammenfassen, daß Objektivität auf der  Form des gesetzlichen Zusammenhangs  des Einzelnen beruth. Nach KANT sind nun bekanntlich ebenfalls Erscheinungen insofern Objekte, als sie gesetzlich verknüpft gedacht werden, und er unterscheidet die gesetzliche Verknüpfung als das  Formale  vom  Materialen  der Erscheinungen. Man darf nun freilich diese Analogie nicht zu weit verfolgen wollen. Für KANT ist die Form der Erscheinungen  eo ipso  [schlechterdings - wp] ein im transzendentalen Sinn subjektiver Faktor; so bleibt ihm dann, nachdem der Begriff der empirischen Objektivität sich in denjenigen der Gesetzlichkeit aufgelöst hat, als transzendentales Objekt höchstens ein unbekanntes X als Korrelat der Empfindung übrig. WOLFF hingegen denkt nicht entfernt daran die gesetzliche Ordnung der Dinge auf das Konto des erkennenden Subjekts zu setzen; indem er  Objektivität = Gesetzlichkeit  setzt, bleibt ihm das Verhältnis der Gegenstände zum Subjekt ganz dasselbe, welches es dem erkenntnistheoretischen Naturalisten ist, weil er nur das Subjekt des logischen Denkens im Auge hat, von welchem in der Tat die objektive Verknüpfung unabhängig ist. Indem er daher das Verhältnis der Objektivität zum Intellekt erörtert, erklärt er, daß die Ordnung den Dingen nicht zuerst zukommt, während sie im Intellekt vorgestellt werden, sondern ohne Beziehung auf denselben (§ 502), da ja die objektive Ordnung das für die logischen Funktionen des Verstandes Maßgebende ist, und jedes Urteil und jede Erkenntnis eine objektive Bestimmtheit voraussetzt und sie nicht erst bedingen kann. So finden wir den Philosophen ganz unter der Herrschaft der alten Vorstellung vom Verhältnis des Subjekts und des Objekts, durch deren Umsturz KANT die Bedeutung eines philosophischen KOPERNIKUS erhält.

Dagegen liegt nun wieder ganz in der Richtung des Transzendentalismus der Nebengedanke, daß, wenngleich die Ordnung in den Dingen nicht vom Intellekt abhängt, sie doch die  Bedingung  ist, durch welche die Dinge überhaupt erst  vorstellbar  werden, während diese Möglichkeit sofort verschwindet, sobald jene Ordnung aufgehoben wird. Dieser Satz besagt nun zwar nichts anderes, als was oben bereits besprochen wurde, daß nämlich das Urteilen eine objektive Wahrheit voraussetzt, es handelt sich aber jetzt um die Konsequenzen, welche sich aus demselben Bezug auf das Verhältnis von Objektivität zum Intellekt ergeben. Man kann sich fragen, ob nicht die Möglichkeit vorgestellt zu werden zum Begriff des Seins überhaupt mit gehört, und also die Notwendigkeit eines objektiven Zusammenhangs aus dieser subjektiven Bedingung folgt. Obschon nun WOLFF durchaus an dem Grundgedanken festhält, daß das Sein absolut unabhängig ist vom  individuellen  Denken, so scheint doch die Beziehung desselben zum  göttlichen  Denken, d. h. zu einem  universellen Intellekt  nach dem Vorarbeiten der Scholastiker als eine innigere von ihm aufgefaßt zu werden; es würde, so erklärt er, keine Wahrheit der Dinge geben, wenn der göttliche Intellekt nicht Ideen von ihnen hervorbrächte (§ 502). In erster Linie ist nun zwar hiermit eine metaphysische Abhängigkeit gemeint, aber es ist doch kein allzu fern liegender Gedanke, die Gesetze des göttlichen Denkens als  mitbestimmend  für die Verhältnisse der Dinge anzusehen, womit die Schwierigkeit, welche im Begriff einer für sich bestehenden Ordnung nach gewissen Regeln liegt, ihre Lösung finden würde. Den sichersten Ausweis über die Stellung, welche WOLFF in Bezug auf diesen Punkt einnimmt, würde eine Beantwortung der Frage geben, ob irgendetwas gegeben sein kann, was nicht den Bedingungen des Vorstellens entspricht. Diese Frage muß nun allerdings vom Standpunkt WOLLFs aus mit Ja beantwortet werden; er kennt keine vom Vorstellen (d. h. dem logischen Denken) dem möglicherweise Gegebenen gesetzten Normen, und es würde nichts hindern, daß der Intellekt sich einer jeden Ordnung baren Mannigfaltigkeit gegenübergestellt fände. In den Traumphantasien haben wir nach seiner Ansicht derartige Mannigfaltigkeiten; freilich sind in diesen immer noch partielle Zusammenhänge enthalten, wodurch für die entsprechenden Gruppen der Schein einer Objektivität entsteht. Man muß also sagen, daß er sich hierbei den Begriff eines vollkommen zusammenhangslosen Chaos nicht genügend klar gemacht hat, und daher kann von einer entscheidenden Antwort auf die aufgeworfenen Fragen bei ihm keine Rede sein.

Das hängt zusammen mit der mangelnden Unterscheidung des  Objektiven (objektiv Realen) und des  Realen schlechthin,  des einfach Gesetzten oder Gegebenen, wie die Empfindung, welche KANT durch die Termini  Objektivität  und  Realität  markiert. Das Seiende (ens) wird von WOLFF ohne weiteres als objektiv-gegenständlich betrachtet, und sein Beweis des Satzes, daß jedes Seiende wahr ist, d. h. in seinen Bestimmungen eine innere Verknüpfung enthält, ist daher ein bloßer Scheinbeweis. Derselbe geht aus von der Nominaldefinition, daß seyend ist, was existieren kann, eine Möglichkeit, die allem zugestanden wird, was keinen Widerspruch enthält. Abgesehen von dem bekannten schwachen Punkt der WOLFFischen Ontologie, daß das Widerspruchsfreie daraufhin real-möglich sein soll, so ist klar, daß diesem Prinzip zufolge sofort ein Äquivalent des logischen Zusammenhangs in den Begriff des Seienden aufgenommen wird, und daß ferner das Moment der sinnlichen Wahrnehmung aus demselben gänzlich ausgeschlossen bleibt. Der letztere Umstand erklärt sich aus der von LEIBNIZ stammenden Anschauung, daß das der sinnlichen Erfahrung Angehörige nur die Gunst des göttlichen Schöpfungsaktes vor vielem anderen realiter gleich Möglichen voraus hat; im ersteren liegt uns die Wurzel des Rationalismus vor Augen, der das Seiende zwar als unabhängig vom denkenden Subjekt, aber doch so bestimmt, daß es den Postulaten des Denkens entspricht; wonach sich natürlich ohne Schwierigkeit beweisen läßt, daß dasselbe durchweg den Charakter des Objektiven trägt, der die Bedingung für die Anwendbarkeit des logischen Denkens ausmacht.

Wenn der Rationalismus sich im Allgemeinen dadurch kennzeichnet, daß er im Realen eine logische Ordnung supponiert [unterstellt - wp], so ist doch dabei nicht außer Acht zu lassen, in welchem Umfang dabei im einzelnen Fall der Begriff des Logischen zu nehmen ist; die rationalistische Tendenz tritt in Wirklichkeit in den mannigfachsten Abstufungen auf und keine philosophische Richtung hat sich wohl ganz von derselben emanzipiert. Postuliert man nur, daß das Reale sich den  formalen  Gesetzen des Denkens fügt, so haben wir die niedrigste und ganz unvermeidliche Form des Rationalismus vor uns, denn ohne dieses Postulat würde von keiner Wissenschaft die Rede sein können; dagegen kann man den WOLFFschen in der Tat wohl als den extremsten bezeichnen. Die Prinzipien des Widerspruchs und des zureichenden Grundes, als Wurzeln der Objektivität, stellen eine dem Realen immanente Logik, denn die diesen Prinzipien entsprechende Ordnung des Mannigfaltigen gilt einerseits als eine transzendentale, vom Intellekt unabhängige, andererseits aber ist sie doch eine den subjektiven Formen desselben genau adäquate; in den realen Verhältnissen der Essenzen, Attribute und Modi spiegeln sich die logischen Begriffsverhältnisse ab. So erscheint nun auch in den Prinzipien des Grundes und des Widerspruchs, in welchem dasjenige der Identität inbegriffen ist, die logische und die reale Bedeutung verschmolzen. Wir haben oben gezeigt, daß mit dem letzteren, wenn auf ihm die Objektivität beruhend gedacht wird, die  Stetigkeit  des Gegenständlichen gemeint ist; unsere moderne Logik unterscheidet nun aber noch zwischen der durch das logische Denken postulierten  Stetigkeit des Denkobjekts,  d. h. des Begriffs als einer allgemeingültigen Vorstellung, und derjenigen der  realen Objekte,  welche von jener gänzlich unabhängig ist (SIGWART, Logik I, Seite 147); für WOLFF fallen beide zusammen, indem er das reale Objekt nach Maßgabe des Denkobjekts bestimmt und überhaupt jenen Begriff unter diesen subsumiert. Ebenso verhält es sich mit dem Prinzip des Grundes. Die objektive Verknüpfung nach Gründen, d. h. der Kausalzusammenhang, wird ganz unter der Form der logischen Begründung gedacht, jede Veränderung soll durch die Umstände, von denen sie abhängt, logisch determiniert sein. Es ist übrigens bekannt, daß diese Auffassung allgemein verbreite und durch LEIBNIZ besonders sanktioniert war, indem er den Satz vom Grunde als das Prinzip der Realerkenntnis aufstellte, bis HUME dieselbe kritisch beseitigte.

Gerade in dieser Beziehung tritt nun LAMBERT in einen Gegensatz zur WOLFFischen Lehre, indem er die ursprüngliche Verschiedenheit des Realen und des Logischen scharf hervorkehrt. Den Begriff des Möglichen anlangend unterscheidet er den bloß  symbolisch (durch eine äußerliche Kombination von Bestimmungen) definierten Begriff vom wirklich  denkbaren,  d. h. in seiner inneren Elementarstruktur (im Sinne der LEIBNIZschen Theorie) auffaßbaren Begriff und beide vom real Möglichen.  Logische Wahrheit  ist die Grenzlinie zwischen der allgemeinsten Sphäre des Symbolischen und derjenigen des Denkbaren, die symbolische Vorstellung gewinnt logische Wahrheit, sobald sie sich aus den Elementarbegriffen konstruieren läß; ebenso ist die  metaphysische Wahrheit  "die Grenzline zwischen dem Denkbaren und dem wirklichen oder realen kategorischen Etwas"; "soviel man auch das Denkbare möglich nennen will, so bleibt es nur in Absicht auf die Kräfte des Verstandes möglich, ansich aber sind alle diese Möglichkeiten Nichts oder ein leerer Traum, wenn die Möglichkeit zu existieren nicht mit dabei ist". (1) Nun hatte zwar auch WOLFF das Mögliche definiert als das, was existieren kann, aber die Existenzfähigkeit ergab sich ihm sofort aus dem Nichtwidersprechen, während dies für LAMBERT noch gar nichts beweist, denn die reale Existenz hat ihre Wurzel ganz anderswo als in diesem Prinzip, nämlich im  Soliden  und den  Kräften.  Somit unterscheidet sich das Reich des logisch Wahren auf das Bestimmteste als bloß  ideales  von demjenigen des metaphysisch Wahren oder  objektiv Realen,  eine Unterscheidung, die ja ansich sehr einfach und natürlich ist, aber in der LEIBNIZschen Schule zufolge des Begriffs der Pluralität der Welten doch bedenklich verwischt worden war. Demnach erweist sich auch das WOLFFische Charakteristikum für die transzendentale Wahrheit bei LAMBERT als unzulänglich; denn, so argumentiert derselbe, eine durchgehende Ordnung entsprechend den Prinzipien des Widerspruchs und des Grundes findet sich auch im idealen Reich der logischen Wahrheit; das Maßgebende für die Beurteilung einer Erscheinung als dem Kreis des Objektiven angehörig ist vielmehr ihre Beziehung auf das Solide und die Kräfte (a. a. O. § 304). Wir unterlassen an dieser Stelle nicht zu bemerken, daß es sich bei LAMBERT immer nur um die Gegenständlichkeit der empirischen Objekte handelt, während WOLFF die Objektivität allgemeiner faßte, und darunter auch die von der logischen Funktion unabhängige Bedingtheit der Denkobjekte verstand.

LAMBERT erscheint nun diesem gegenüber als ein extremer Realist, und in der Tat repräsentiert seine Erklärung den natürlichen Gegensatz gegen die rein ideal-formalistische WOLFFs, indem sie im Anschluß an das naive Denken das Unterscheidende des objektiv-Realen und des subjektiv-Phantastischen darin sieht, daß das Erstere unmittelbar auf ein Solides, eine  transsubjektive Grundlage,  bezogen wird und als Wirkung von Kräften erscheint, während das Subjektive, wie die Traumphantasie sich als derartiger Beziehungen entbehrend erweist; dem naiven Menschen bezeichnen eben Materie und Kraft die greifbare Gegenständlichkeit, die ihre Gewißheit unmittelbar in sich schließt.

Es kann nun kein Zweifel sein, auf wessen Seite sich die größere Tiefe des Denkens in diesem Punkt findet. Genau besehen ist das LAMBERTsche Kriterium eine bloße Beschreibung der Tatsache ohne eine Analyse derselben und einen Aufweis ihrer Bedingungen; das Solide und die Kräfte, das heißt eben das objektiv-Reale, diese Begriffe schließen denjenigen der Objektivität in sich, und indem Materie und Kraft als die Kriterien derselben bezeichnet werden, erscheint zwar die Möglichkeit eröffnet auf einem Standpunkt außerhalb des erkennenden Subjekts, auf welchem sich das Subjekt und die Materie sich nebeneinander darstellen würden, beide Sphären voneinander zu unterscheiden; nicht aber gleicherweise vom Standpunkt des erkennenden Subjekts selbst, welches sich fragen muß, wie weit das ihm Gegebene auf das Solide und Kräfte zu beziehen ist (denn bei Sinnestäuschungen findet auch eine solche Beziehung statt), eine Frage, zu deren Entscheidung die LAMBERTschen Begriffe keinen Anhaltspunkt geben. Das Kriterium WOLFFs hingegen ist für die Anwendung durchaus geeignet, weil es eben eine Bedingung angibt, unter der sich die Vorstellung von Objekten bildet.

Gleichwohl ist die Restitution des naiven Begriffs der Objektivität kein Rückschritt nach WOLFF, denn von ihm wird jene philosophische Analyse ihren Ausgang nehmen müssen, wenn sie sich nicht in windige Spekulationen verlieren will; WOLFF aber aber auf dem Weg denselben vollständig aus den Augen zu verlieren, und die vom naiven Menschen in den Grundbegriffen  Substanz  und  Kraft  fixierte Gegenständlichkeit in logische Verhältnisse aufzulösen. Setzen wir daher beide Denker in einen Vergleich zu KANT, so kann man nicht sagen, daß in der schließlichen Auflösung des fraglichen Problems jener weiter hinter ihm zurückbliebe als dieser. WOLFF scheint sich demselben allerdings darin mehr zu nähern, daß er die Objektivität aus Prinzipien herleitet, die auf das denkende Subjekt zurückweisen, und somit die Lehre KANTs in Etwas zu antizipieren, daß die Objektivität auf der Verknüpfung der Erscheinungen unter reinen Verstandesbegriffen beruth; doch findet sich dabei eine sehr eingreifende Differenz. Er läßt dieselbe soweit stattfinden, als die dem erkennenden Subjekt gegeben Data sich nach den Prinzipien des logischen Denkens zur Einheit verbinden lassen, eine Einheit, die nachträglich außerhalb des erkennenden Subjekts verlegt, und wobei die Sache so dargestellt wird, daß das Subjekt dieselbe an den Objekten vorfindet; so entsteht eine Mischung von Idealismus und transzendentalem Realismus, wobei letzterer die herrschende Grundansicht bildet. KANT hingegen nimmt zwar einen gewissen Zusammenhang an zwischen der  logischen (analytischen)  Einheit des Denkens und der  synthetischen Einheit der transzendentalen  in der Erfahrung sich betätigenden Verstandesfunktion, betrachtet aber die erstere als das Sekundäre, Bedingte, die letztere als das Primäre, dem diskursiven Denken Vorausgehende; das letztere setzt eine vorhandene synthetische Einheit voraus, deren Rolle die bloß transzendent gemachte, d. h. vom Denkakt losgelöste und den Objekten beigelegte logische Einheit nicht vertreten kann. Mit anderen Worten, die Gesetze des diskursiven Denkens und der objektiven Einheit der Erscheinungen sind verschiedene, wenn sie auch in ihrem Ursprung zusammenhängen und deshalb einander korrespondieren mögen.

Diese Differenz hebt nun LAMBERT in der Form, wie sie vom naiven Denken aufgefaßt wird, hervor. Das Solide und die Kraft, die das Fundament der Gegenständlichkeit bilden, werden auf dieser Stufe als etwas Gegebenes, und also dem diskursiven Denken Vorausgehendes angesehen und als Quelle von Beziehungen gedacht, welche, wenn auch für das Denken auffaßbar, doch ansich ganz heterogener [fremdbestimmter - wp] Art sind. Wenn auf derselben übrigens der ganze Komplex des Objektiven als etwas ansich Seiendes hypostasiert [einem Gedanken gegenständliche Realität unterschieben - wp] wird, so ist dieses Ansich eben nur im Gegensatz zu einer reflektierenden Denktätigkeit zu verstehen; LAMBERT ist also nicht transzendentaler Realist, und so bleibt der Weg von seinem Standpunkt zum transzendentalen Idealismus offen, der nachweist, daß wir in den vermeintlichen realen Substanzen und Kräften nur die ursprüngliche Verknüpfung des Mannigfaltigen im Bewußtsein erkennen, durch welche es sich überhaupt als ein Gegenständliches darstellt. Das unkritische Denken hält sich an die Tatsache, daß die objektive Realität und das logische Denken disparate [nicht zueinander passende - wp] Dinge sind, und such die Fundamente der ersteren in Substanz und Kraft, welche als etwas in sich Bestimmtes gedacht werden; es bemerkt nich, daß sie uns  materiell  ein  X  und nur die Formen sind, welche die Data der Wahrnehmung verbinden. Bei WOLFF andererseits finden wir die Einsicht, daß die Objektivität nur in der  Form  des Zusammenhangs liegt; mit welcher aber der Irrtum verbunden ist, daß die Formen des Realen identisch sind mit derjenigen der Verknüpfung im Denken. Dabei sei noch bemerkt, daß auf beiden Seiten, wenn auch in ganz verschiedener Beleuchtung, doch diejenigen zwei Kategorien KANTs gewissermaßen ihrem allgemeinen Umriß nach hervortreten, von denen die Gegenständlichkeit hauptsächlich konstituiert wird. In den WOLFFischen Prinzipien des Widerspruchs (Identität) und des Grundes erscheinen die obersten Erfahrungsgesetze der Konstanz des Substanziellen und der Kausalität eingeschlossen, ebenso wie bei LAMBERT das Solide und die Kraft, wobei letztere ihm wesentlich das Prinzip der objektiven Verknüpfung und Trägerin der inneren, metaphysischen Ordnung der Dinge ist, die Begriffe der Substanz und Kausalität repräsentieren.

Über das Verhältnis der logischen zur metaphysischen Wahrheit, der Denktätigkeit zur Objektivität der Dinge, spricht sich LAMBERT noch weit radikaler aus als WOLFF.
    "Das Reich der logischen Wahrheit wäre ohne die metaphysische Wahrheit, die in den Dingen selbst ist,  ein leerer Traum,  und ohne eine existierendes  Suppositum intelligens  würde es auch nicht einmal ein Traum, sondern vollends gar nichts sein." (§ 299)
Demnach muß die logische Wahrheit eine doppelte Basis haben,
    "einmal ein denkendes Wesen, damit sie in der Tat gedacht werde, und sodann die Sache selbst, die der Gegegnstand des Denkbaren ist."
Die erste Bedingung sagt, daß die logische Wahrheit nur Wahrheit ist durch den Denkakt einer Intelligenz, die andere fügt hinzu, daß sie ein Objekt voraussetzt, dessen Verhältnisse das Denken reproduziert. Diese zweite Bestimmung mag zunächst befremdlich erscheinen, nachdem wir sahen, daß LAMBERT die logische und die objektiv-reale Sphäre geschieden wissen will, wonach also das Logische, Denkbare, nur auf den subjektiven Bedingungen des Denkens zu beruhen und von diesen abzuhängen scheint. In der Tat ist eine gewisse Zweideutigkeit in seinem Begriff der logischen Wahrheit nicht zu verkennen; in der angeführten Stelle wird dieselbe offenbar in einem engeren Sinne verstanden und von ihr verlangt, daß sie nicht bloß den Denkgesetzen, sondern der realen Ordnung der Dinge entspricht. Dieses Schwanken der Begriffe gewinnt seine Erklärung, wenn man sich vergegenwärtigt, daß in der LEIBNIZschen Schule ein Unterschied zwischen rein analytischen Denkoperationen und der synthetischen Spekulation (in der Mathematik) nicht gemacht, vielmehr beide als begriffliches Denken auf eine Stufe gestellt und auf dieselben Prinzipien (die rein logischen) zurückgeführt wurden. Was LAMBERT von der Notwendigkeit einer objektiven Basis der logischen Wahrheit sagt, bezieht sich offenbar auf die begrifflichen Synthesen, welche  Erkenntnisse  darstellen; und sein Gedanke ist bei Licht besehen der, daß ein aus der Bearbeitung der Begriffe gewonnener Satz ansich noch nicht Erkenntnis ist, sondern diesen Charakter erst dadurch gewinnt, daß er als Ausdruck einer gegenständlichen Beziehung aufgefaßt wird.
    "Wenn wir daher von ewigen, unveränderlichen absolut notwendigen Wahrheiten reden, und sagen, daß diese Wahrheit bleiben würde, auch wenn weder Gott, noch Welt, noch Nichts wäre, so stoßen wir durch diese letztere Bedingung die erste Aussage um, weil wir dadurch sowohl den subjektiven wie auch den objektiven Grund solcher Wahrheiten wegnehmen ... Demnach zieht der Satz, daß es notwendige, ewige, unveränderliche Wahrheiten gibt, die Folge nach sich, daß ein notwendiges, ewiges, unveränderliches  Suppositum intelligens  sein muß, und daß der Gegenstand dieser Wahrheiten, das will sagen das Solide und die Kräfte eine notwendige Möglichkeit zu existieren haben." (§ 299)
Die sogenannten ewigen Wahrheiten sind demnach nichts auf sich Beruhendes, wie der reine Apriorismus die Sache nimmt, sondern, außerdem daß sie eine sie denkende Intelligenz voraussetzen, sind sie als Wahrheiten oder Erkenntnisse nur dadurch legitimiert, daß ihnen ein objektiv-Reales entspricht.

Das Analogon dieses Satzes finden wir bei KANT in der Lehre, daß auch die von aller Erfahrung unabhängigen Erkenntnisse nichts bedeuten würden,
    "könnten wir nicht immer an Erscheinungen ihre Bedeutung darlegen ... ohne diese haben sie gar keine objektive Gültigkeit, sondern sind ein  bloßes Spiel  es sei der Einbildungskraft oder des Verstandes." (Kr. d. r. V.  Kirchmann, Seite 252)
Wir sahen ab, daß sich bei WOLFF und KANT das logische Urteil stets als Erkenntnisakt qualifiziert; das erscheint zunächst widersprechend mit der aufgeführten Erklärung KANTs; dieser Widerspruch löst sich aber mit der Erwägung, daß nach KANT das logische Denken nur die Form der Erkenntnis darstellt, zu welcher allerdings der allgemeine Begriff eines Gegenstandes gehört, an welchem eine Einheit von Bestimmungen gedacht wird; zur Erkenntnis gehört aber, daß der Gegenstand in der Erfahrung gegeben werden kann und demnach eine objektive, nicht bloß analytische Einheit; damit erhellt sich zugleich abermals die Unzulänglichkeit des WOLFFischen Kriterium der Objektivität, weil dasselbe nur die analytische Einheit der Denkobjekte trifft, das Wesentliche der empirischen Gegenständlichkeit dagegen nicht erfaßt.

Die angezeigte Harmonie KANTs und LAMBERTs erstreckt sich aber noch weiter. Wie jener von den reinen Erkenntnissen nur verlangt, daß die  Möglichkeit  ihrer Verifikation an empirischen Objekten gegeben ist, so knüpft dieser die Geltung der ewigen Wahrheiten auch nur an die Bedingung, daß das Solide und die Kräfte eine notwendige  Möglichkeit  zu existieren haben. Wenn beide in der Annahme der Erfahrung als Grundlage der Erkenntnis dem Empirismus die Hand zu bieten scheinen, so entfernen sie sich durch diese Limitation in gleicher Richtung von demselben. Auf dem Standpunkt KANTs nämlich ist die Übereinstimmung einer Erkenntnis mit jeder möglichen Erfahrung vollkommen garantiert, wenn sich dieselbe in der reinen Anschauung darlegen läßt, welche ja ein notwendiger Bestandteil jeder möglichen Erfahrung ist. Erscheint nun bei LAMBERT im Soliden und den Kräften zunächst ein dem erkennenden Subjekt gegenüber völlig selbständiger Faktor zum Zustandekommen der Erkenntnis verlangt zu werden, und dieselbe also außerhalb des Subjekts ihre Wurzeln haben, so gewinnt die Sache doch ein ganz anderes Ansehen, wenn man sich klar macht, was zu einer notwendigen Möglichkeit zu existieren erforderlich ist. Diese Möglichkeit kommt dem Soliden und den Kräften schon zu vermöge ihrer Bedeutung als  einfache Begriffe,  durch die alles andere Existierende gedacht wird (§ 298); sie bilden die Grundlage, auf der wir die Gesamtheit der Dinge denken, und sofern überhaupt etwas existiert, und sei es auch nur das Denken selbst, müssen sie auch existieren. Mithin ist eine  immanente  Garantie für die fragliche Möglichkeit vorhanden.

Es knüpfen sich nun aber weitere Betrachtungen daran. Das Solide und die Kräfte sind als die Träger der objektiven Realität bezeichnet worden, und es wird in ihnen sowohl die innere Einheit des Gegenständlichen als die Realität desselben inbegriffen gedacht; alles objektiv-Reale beruth nun in der Tat  tatsächlich  auf denselben, aber, wie es eben ausgesprochen wurde, ist auch schon die  Vorstellung  eines  möglichen Realen  an die  Substanz-  und  Kraftvorstellung  gebunden; die Frage warum und wieso das Solide und die Kräfte das Fundament für die Realität der Dinge abgeben, ist also bei einer Betrachtung der dem Subjekt immanenten Weltvorstellung beantwortbar, während sie dies nicht ist bei einer Betrachtung der Sache ohne eine Beziehung auf das Subjekt. Das erkennende Subjekt enthält in seiner Organisation den Zwang, wenn es sich etwas als wirklichen Gegenstand vorstellen will, auf jene Grundbegriffe zu rekurrieren; ist also die tatsächliche Abhängigkeit der gegenständlichen Welt von jenen primitiven Real-Elementen nicht eine notwendige Folge jenes idealen Zwanges, und auf welcher Seite liegt dann eigentlich die ursprüngliche, die objektive Realität bestimmende Macht? Mit dieser Frage befinden wir uns auf dem kritischen Punkt der Entscheidung zwischen transzendentalem Idealismus und Realismus; soll dieselbe getroffen werden, so kommt es hauptsächlich darauf an, ob die Verfassung des erkennenden Subjekts, welche Normen für jedes mögliche Reale in sich schließt, als etwas  Unbedingtes  und  absolut Primitives  zu betrachten ist, oder als etwas vom Realen selbst Abhängiges. LAMBERT hat sich nun in dieser Hinsicht nicht erklärt. Indem er sich die Aufgabe stellte, das Einfache und Erste der Erkenntnis aufzuweisen, die Vorstellungen von den Dingen auf ihre Grundbestandteile zurückzuführen und die in letzteren beschlossenen Grundsätze an den Tag zu legen, so war ihm dabei unverkennbar LOCKE ebensosehr Muster wie LEIBNIZ; und es läßt sich nicht entscheiden, welchem von beiden er sich in der Frage nach dem Ursprung der einfachen Elemente selbst anschließt, da er dieser Erörterung überhaupt aus dem Weg geht. Man kann also nicht seine Grundbegriffe mit den kantischen Kategorien als Elemente eines  idealen Ursprungs  vergleichen, aber sie doch, nach ihrer Bedeutung als die Grundfaktoren des Vorstellens und Erkennens, sehr wohl mit denselben zusammenstellen.

Wie die Kategorien in sich objektive Geltung besitzen, da sie ja die Objektivität überhaupt erst möglich machen, so haben auch die Grundbegriffe, insbesondere die des Soliden und der Kräfte, einen  objektiven Wert,  d. h. die Möglichkeit eines entsprechenden Realen ist in ihnen unmittelbar verbürgt. (2) - Daher sind ferner die Sätze, welche aus der logischen Bearbeitung derselben entspringen,  Grundgesetze der gegenständlichen Welt,  und diese Begriffe repräsentieren Prinzipien, nach denen sich a priori (ob schlechthin- oder nur relativ-apriori bleibt freilich unentschieden) über die Dinge etwas ausmachen läßt.

Zur weiteren Ausführung des letzteren Punktes wollen wir noch LAMBERTs Deduktion der Notwendigkeit einer inneren Verknüpfung des Realen zur Sprache bringen. Von dem verfehlten Beweis, den WOLFF zu seinem Lehrsatz:  omne ens est rerum [Alles Seiende ist wahr. - wp] gab, war schon die Rede; in der Tat mußte ihm die Ordnung als das eigentliche Wesen der Objektivität etwas Letztes und nicht weiter Abzuleitendes sein. LAMBERT versucht nun diese Ableitung aus dem Begriff des objektiv-Realen als des Existenz-Möglichen;
    "wir können anmerken, so argumentiert er, daß jedes Ding, sofern es existieren soll können, eine Anordnung der Teile, ein gemeinsames Band und Zusammenhang erfordert." (§ 467)
Es ist klar, daß hierbei mechanische Analogien für ihn maßgebend sind, nämlich die Tatsache, daß ein stabiler Zustand, sei es der Ruhe oder der Bewegung, in einem System nur unter der Voraussetzung gewisser Beziehungen zwischen den Elementen möglich ist; aber indem er seinen Beweis an den des Existierens anknüpft, geht er auf ein Prinzip zurück, dem diese Tatsache selbst untergeordnet ist. Das Existierende ist ihm nun zunächst an Raum und Zeit gebunden, daher kann den Dingen zumindest "die in den Dimensionen des Raumes und der Zeit notwendig vorkommende Ordnung beigelegt werden" (§ 350). Ferner hat die Existenz notwendig eine Dauer (ein Begriff der Existenz enthaltenes Axiom), folglich muß das Objektiv-Reale als dauernd und mithin sich wechselseitig bedingen und so den Begriff der Dauer schaffen (a. a. O.). Wie weit die hier gemachten Schlußfolgerungen zwingender Art sind, lassen wir ganz dahingestellt und richten unsere Aufmerksamkeit nur auf das Wesen der Schlußweise und der zugrunde gelegten Prämissen. Da stellt sich dann heraus, daß die ganze Ableitung nur den allgemeinen Begriff der Existenz, d. h. des real-Möglichen und die in ihm enthaltenen Forderungen zur Grundlage hat, ihrer ganzen Beschaffenheit nach erinnert sie an KANTs Deduktion der Kategorien, wie in dieser die im ursprünglichen Selbstbewußtsein gegebenen Bedingungen jeder möglichen Erfahrung das Schlußprinzip bilden, so sind es ganz analog hier die in sich evidenten Postulate der Existenz; der Unterschied liegt in der  idealistischen  Färbung der kantischen, welche schon der Begriff der Erscheinung in sich trägt, und dem  realistischen  Gepräge der LAMBERTschen, welche statt von Erscheinungen und ihrem Gegebensein von Dingen und ihrem Existieren spricht. Genau genommen handelt es sich aber um unsere Vorstellung von Existenz, diese ist es, welche, indem sie die Zeitlichkeit und Räumlichkeit sowie die Beharrlichkeit und Stabilität in sich schließt, uns den * Zusammenhang  als etwas Notwendiges an jedem einzelnen Existierenden erkennen läßt.
LITERATUR - Edmund König, Über den Begriff der Objektivität bei Wolff und Lambert mit Beziehung auf Kant, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Neue Folge, Bd. 85, Halle a. d. Saale 1884
    Anmerkungen
    1) Anlage zur Architektonik oder Theorie des Einfachen und Ersten in der philosophischen und mathematischen Erkenntnis, Bd. I, § 297.
    2) § 19: "Ein einfacher Begriff ist demnach ansich schon und dadurch möglich, weil er einfach ist; und so viele einfache Begriffe es gibt, so viele positive Möglichkeiten hat man, ohne daß man sie ferner beweisen müßte."