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MAX BROD / FELIX WELTSCH
Anschauung und Begriff
[Grundzüge eines Systems der Begriffsbildung]
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"Das Verhalten des Subjekts der vorbegrifflichen Welt, der Gesamtanschauung gegenüber ist ein Anerkennen oder Verwerfen in genau derselben Weise wie der begrifflich gedeuteten, merkmalmäßig erfaßten Welt gegenüber. Solange man das Wesen des Urteils in einer Trennung und Vereinigung von Begriffen sah, war allerdings der Zugang zu dieser Erkenntnis verschlossen."

"Wenn der Unterschied zwischen Wahrnehmung und den übrigen Vorstellungen, z. B. der Phantasievorstellung im urteilenden Verhalten des Subjekts liegt, welche Umstände veranlassen das Subjekt, einmal A ist, dann wieder A ist nicht oder überhaupt nicht zu urteilen? Liegt das vollkommen in der Willkür des Subjekts, dann verliert es jeden Sinn, von der Richtigkeit eines Urteils zu reden."

"Kant gibt genau die apriorischen Formen (Kategorien) an, mit denen das Subjekt die Sinnlichkeit ausstattet; - aber wieso, durch welche Zauberkraft, wird das Subjekt bestimmt, bald diese, bald jene Kategorie auf die Außenwelt anzuwenden?"


Zweites Kapitel
Das vorbegriffliche Urteil

An dieser Stelle scheint es passend, den Gang der Untersuchung ein wenig aufzuhalten und von jenen psychischen Vorgängen zu sprechen, die zwar nicht Etappen der hier dargestellten Entwicklung sind, wohl aber als ständige Begleitung und bleibender Hintergrund aller seelischen Ereignisse erwähnt und beschrieben werden müssen.

Im ersten Kapitel war die Rede vom anschaulichen Material, d. h. von allen physischen Gegebenheiten, die uns durch die Vermittlung unserer Sinne einfließen, die wir einfach aufnehmen; es war aber auch schon von den Veränderungen die Rede, die an dieser rezeptiven Erfahrung durch den Ureffekt der Gleichheit hervorgebracht werden, und wir werden im nächsten Kapitel sehen, daß dies nur ein Spezialfall der Einwirkungen der Aufmerksamkeit auf das anschauliche Material ist.

Vergleichen wir nun all das, was uns dieses anschauliche Material mit allen durch die Aufmerksamkeit hervorgerufenen Veränderungen bietet, mit dem wirklichen endgültigen Eindruck, den wir täglich von der Welt empfangen, von der außerhalb von uns existierenden Welt der Gegenstände, die aufeinander wirken, einander hervorbringen und vernichten, so ergibt sich, daß dieses Welterlebnis weit hinausgeht über das, was die bloße Anschauung vermag. Es ist ein großer Abstand zwischen dieser Anschauung und unserer wirklichen psychischen Stellung zur Umgebung. Die Frage aber, wie dieser Abstand auszufüllen ist, welcher psychischen Tätigkeit wir den Teil unseres seelischen Zustandes verdanken, der über die Anschauung hinausgeht, war seit jeher ein Grundproblem der Philosophie und später der Psychologie.

Ein wohldurchdachtes Bild der Lösungsversuche, die dieses Problem im Laufe der Geschichte erfahren hat, gibt uns HEINRICH GOMPERZ in seiner "Methodologie", dem ersten Band seiner "Weltanschauungslehre". Nach GOMPERZ lassen sich da folgende Grundansichten unterscheiden: der animistische Standpunkt, der dieses Plus, das zur Anschauung hinzukommt, in einer gewissen Belebung des Gegebenen, der metaphysische, der es in sinnlich nicht wahrnehmbaren, aber objektiv vorhandenen Elementen finden will; dann der ideologische Standpunkt, der dieses Plus in die verschiedenartige Verbindung der sinnlichen Qualitäten auflösen zu können vermeint. Nach der kritizistischen Ansicht ist das über die Anschauung Hinausgehende nichts anderes als die Form, in welcher unser Verstand das anschaulich Gegebene faßt, also eine subjektive Zutat; die Ansicht, die GOMPERZ selbst vertritt, ist die path-empirische; er glaubt nämlich, daß sich diese subjektive Zutat als Gefühl aufzeigen läßt. So trefflich uns diese geschichtliche Darstellung auch erscheint, können wir uns der GOMPERZschen Lösung der Frage selbst durch den Pathempirismus nicht anschließen. Vielmehr glauben wir, daß dieses problematische Plus zwar eine subjektive Zutat, aber nicht zu den Gefühlen, sondern zu den Urteilen zu zählen ist. Mit dieser Ansicht, die wohl im Wesen von der größten Anzahl der Psychologen geteilt wird, stehen wir etwa in der Mitte zwischen dem Pathempirismus und dem Kritizismus. Denn die Anschauung, daß diese subjektive Zutat eine nachweisbare psychische Tätigkeit ist, teilen wir mit dem Pathempirismus, die Ansicht aber, daß diese Zutat ein Urteil ist, und zwar, wie gleich zu zeigen sein wird, als ein alles begleitender, oft nur unbewußter Dauerakt, bringt uns wieder ganz nahe an den Kritizismus heran, von dem sie nur dadurch getrennt ist, daß sie von den Argumenten, welche GOMPERZ gegen die Kritizismus führt, nicht getroffen wird.

Damit dies klar wird, ist es notwendig, vorher unseren Standpunkt in der Lehre vom Urteil, soweit er hier in Betracht kommt, zu skizzieren. Da eine ausführliche Darstellung und Begründung nicht in den Rahmen dieser Arbeit fällt, wollen wir uns hier ganz kurz fassen und schließen uns im Wesentlichen an die Lehre vom Urteil an, die FRANZ BRENTANO (Psychologie vom empirischen Standpunkt) und jüngst ANTON MARTY (Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik und Sprachphilosophie) wohl begründet haben. Nur auf jene Seiten der Urteilslehre sei hier näher eingegangen, welche durch unsere Untersuchung eine neue Beleuchtung erfahren und, so geklärt, gerade dort nicht ohne Belang sind, wo es sich um die Abwehr jener Einwendungen handelt, die gegen das Urteil als jene psychische Tätigkeit, die zur Anschauung gewissermaßen weltschöpferisch hinzutritt, - in prägnantesterweise von GOMPERZ erhoben werden.

Die BRENTANO-MARTYsche Urteilslehre erblickt das Wesen des Urteils in einer fundamental eigenartigen Beziehung zum Objekt, die entweder durch ein Bejahen oder ein Verneinen charakterisiert ist. - An dieses Hauptkriterium des Urteils seien hier nun einige Merkmale angeschlossen, durch die wir das Urteil vor den anderen psychischen Phänomenen ausgezeichnet halten. Im Laufe unserer weiteren Untersuchung wird sich oft die Notwendigkeit ergeben, bei der Klassifizierung problematischer psychischer Tatsachen die hier gegebenen Kriterien zu Rate zu ziehen.

Wir unterscheiden bei einem jeden Urteil die "Materie", das ist jenes Vorgestellte, jenes Anschauungsmaterial, welches beurteilt wird, zu welchem eben jenes eigenartige Verhalten tritt, das entweder ein Bejahen oder ein Verneinen involviert. Letzteres ist die "Form" des Urteils. Die große Mannigfaltigkeit der Urteile liegt hauptsächlich in der Verschiedenheit der Materie, die alle Arten von Vorstellungen enthalten kann, während die Form selbst nur wenige, ganz bestimmte Arten aufweist, die "modi" des Urteils; danach gibt es das thetische Urteil, welches bloß anerkennt oder verwirft, das synthetische (der Terminus hat hier nicht denselben Sinn wie beim kantischen synthetischen Urteil), welches zuerkennt oder aberkennt und das apodiktische, welches etwas als notwendig oder als unmöglich erkennt.

Was nun diese zur Materie hinzukommende Form betrifft, so ist ihr hervorstechendstes Charakteristikum, daß sie nicht etwa als ein neuer anschaulicher Inhalt zur Materie tritt, sondern sich der geschärften inneren Erfahrung als von diesem Fall sehr wohl verschiedenes Phänomen kundgibt. Hierin haben wir eines der sichersten Kriterien zur Unterscheidung von Urteil und bloßer Vorstellung.

Es kann nun zur gleichen Materie die Form entweder positiv oder negativ hinzukommen: das Schwanken vor der Entscheidung stellt den Fall des Zweifels dar. Die Form kann aber auch, - bei gleicher Materie - überhaupt wegbleiben, es kommt zu gar keinem Urteil.

Hierzu treten noch zwei Kriterien, die bereits außerhalb der rein deskriptiv feststellbaren Eigenschaften liegen, nämlich einerseits die in das Gebiet der Erkenntnistheorie fallende, dem Sinn des Urteils entsprechende und aus seiner Intention hervorgehende Möglichkeit, von einem richtigen und unrichtigen Verhalten zu reden, und andererseits die gleichfalls erkenntnistheoretische Erwägung, daß durch das Urteil eine metaphysische Änderung der reinen Anschauung, ein schöpferischer weitreichender Eingriff in das sinnlich gegebene Material vor sich geht, dem wir, wie noch darzustellen sein wird, die Begriffe des Seins, der Identität, der Substanz, der Notwendigkeit, der Kausalität u. a. verdanken.

Wir wenden uns nun dem ersten wichtigsten Grundtypus des Urteils zu, dem rein anerkennenden Urteil, für welches MARTY den Namen "thetisches Urteil" eingeführt hat.

Sicherlich wäre die Stellung des Subjekts zur vorbegrifflichen Welt ungenügend beschrieben, wollte man diese Welt nur als eine rein vorstellungsmäßige, als vorbegriffliche Anschauung darstellen. Anschaulich sind auch Phantasievorstellungen, Erinnerungsbildert aller Art. Von diesen sondert sich bald eine große Gruppe anschaulicher Bilder, die vom Subjekt als etwas außer ihm Liegendes, von ihm Unabhängiges und von seinem eigenen Zustand Verschiedenes erfaßt wird. Es wird eben eine Gruppe von Anschauungen zur Außenwelt. Die Anschauung wird zur Wahrnehmung. Ganz exakt gesprochen: Vorgestelltes wird als seiend beurteilt, wird anerkannt. Es tritt zur Anschauung das thetische Urteil "Dieses (damit ist hier die jeweilige ungegliederte oder gegliederte Gesamtanschauung gemeint) ist."

Ein Blick auf unsere Urteilskriterien bestätigt uns, daß die Wahrnehmung ein Urteil ist; es kann ja kaum einem Zweifel unterliegen, daß das zur Anschauung bei der Wahrnehmung Hinzukommende nicht wieder Anschauung, ein neuer anschaulicher Inhalt, sondern ein Verhalten sui generis [von eigenen Gnaden - wp] ist. Wir verdanken die Begründung der Erkenntnis, daß in der Wahrnehmung ein Urteil liegt, BRENTANO. Immerhin wird diese Ansicht nicht von allen Psychologen geteilt. So argumentiert EBBINGHAUS (Grundzüge der Psychologie, Seite 168):
    "Gewiß kommt in einem Urteil zur bloßen, sozusagen neutralen Vorstellung noch etwas hinzu, was weder mit einer besonderen Lebhaftigkeit der Vorstellung noch auch mit einer beliebigen Verknüpfung gleichartiger Vorstellungen verwechselt werden darf. Aber etwas anderes als selbst wieder Vorstellung ist das Hinzukommende darum doch nicht. Es besteht in einer sehr abstrakten Vorstellung von Realität und Wirklichkeit, die sich als notwendiger Niederschlag aus gewissen Erfahrungen des Empfindungslebens allmählich entwickelt. Hier liegt also nichts Neues und Letztes vor, sondern ein ableitbare Erzeugnis des Vorstellungsgetriebes wie es deren manch andere gibt."
Demgegenüber halten wir das Urteil für etwas Letztes und Nicht-Ableitbares. Es läßt sich auf keine abstrakte Vorstellung von Realität und Wirklichkeit zurückführen, ganz im Gegenteil hat MARTY (a. a. O., Seite 314f und öfter) überzeugend nachgewiesen, daß der Begriff der Existenz - und das soll hier wohl Realität und Wirklichkeit in exakter Terminologie bedeuten - erst durch das thetische Urteil geschaffen wird. Es ist aber auch nicht durch eine bloße Verknüpfung von Vorstellungen ersetzbar, sondern geht als Bejahen oder Verneinen der Vorstellungen weit über das Haben noch so komplizierter Vorstellungsverbindungen hinaus.

Uns kommt es nun vornehmlich darauf an, zu zeigen, daß das Verhalten des Subjekts der vorbegrifflichen Welt, der Gesamtanschauung gegenüber ein Anerkennen oder Verwerfen ist in genau derselben Weise wie der begrifflich gedeuteten, merkmalmäßig erfaßten Welt gegenüber. Solange man das Wesen des Urteils in einer "Trennung und Vereinigung von Begriffen" sah, war allerdings der Zugang zu dieser Erkenntnis verschlossen. Erkennt man aber - mit BRENTANO - das Charakteristische des Urteils in einem Ja- oder Neinsagen, dann ist es klar, daß auch die ungegliederte Gesamtanschauung als Urteilsmaterie in Betracht kommt. Es wird diese Gesamtanschauung, das Chaos, in dem noch alles verschwimmt, oder vielleicht schon Einzelnes hervorgetreten ist, als außerhalb des Subjekts existierend (natürlich ohne diese begriffliche Fassung) konstatier, d. h. durch ein Urteil anerkannt, das man in Worten mit: "Dieses ist" ausdrücken könnte.

Die tägliche Beobachtung lehrt uns ja schon, wie dieses automatische Anerkennen dem Erkennen, dem Klassifizieren, dem distinkten Erfassen vorangeht. Wie oft haben wir den Eindruck: Hier ist etwas, ... Umgebung ... Außenwelt ... irgendein Gegenstand, der uns keineswegs bekannt ist; erst später kommt vielleicht die Deutung hinzu, wandelt sich das Urteil "Dieses" oder "Etwas ist" in "A ist". Wie oft finden wir uns in gewissen Dämmerzuständen, wo wir wohl die Umwelt en bloc anerkennen, uns in einer Umgebung fühlen, (möchte man beinahe sagen), aber nichts Bestimmtes herausheben, nichts erkennen. Es ist auch, abgesehen von der Beobachtung, kein Grund einzusehen, warum dieses rein instinktive Anerkennen ein explizites Erfassen voraussetzen sollte, umso mehr als ja die umgebende Welt tatsächlich wechselnd und fließend ist.

So erscheint diese Einsicht in das Wesen des Urteils bereits als eine Frucht unserer bisherigen Untersuchung, die im Prinzip die Gesamtanschauung vor die gegliederte Anschauung stellt. Sie führt uns aber auch noch auf ein zweites wichtiges Moment.

Im allgemeinen stellt man sich, wenn man von einem Urteil oder Urteilsakt spricht, eine einmale, punktuelle, mit einem gewissen Aufwand von Energie vollzogene Tätigkeit vor, auf die dann wieder ein Zustand des Nichturteilens folgt. Und so verhalten wir uns ja tatsächlich, wenn wir beispielsweise den Namen einer entfernten Ortschaft von einem Aussichtspunkt aus nach der Karte mühevoll feststellen und uns nach dieser Arbeit um den Namen nicht mehr kümmern. Da muß nun gesagt werden, daß dieser Typus von Urteilstätigkeit nur ein Grenzfall ist, für gewisse begriffliche Konstatierungen, für den Ausdruck von Urteilen, für Aussagen passend, nicht aber für die überwiegend größere Anzahl von Urteilen, zu denen auch die Anerkennung der vorbegrifflichen Welt gehört. Hier liegt kein punktueller Akt vor, sondern eine Dauertätigkeit, ein permanentes Verhalten, kein Urteil, genau genommen, sondern ein Urteilen, das aber mit einem einmaligen begrifflichen Urteil alle wesentlichen Eigenschaften gemein hat. Wir urteilen also gerade so permanent, wie wir permanent fühlen. Man darf da den Ausdruck des Urteils, den Satz oder die Aussage, nicht mit dem Urteil selbst verwechseln. Jenes ist etwas Einmaliges, dieses etwas Dauerndes, ein fortwährendes Überzeugtsein von etwas, das vielleicht plötzlich beginnt, dann aber im Bewußtsein verharrt.

Freilich ist ein explizites Erfassen dieses Verhaltens im Bewußtsein nicht immer mitgegeben. Ein näheres Eingehen auf die Frage der Bewußtheit dieses Urteils kann hier jedoch nicht stattfinden und muß aufgeschoben werden, bis die Fragen der Aufmerksamkeit und des Bewußtseins überhaupt geklärt sein werden (3. Kapitel). Hier soll die Feststellung genügen, daß das Urteil, bevor es durch mannigfache Prozesse, wie Wiederholung u. a. voll bewußt wird, in der inneren Gesamtanschauung genauso enthalten ist, wie wir bereits im ersten Kapitel die Einzelqualität vor ihrem vollen Bewußtwerden in der äußeren Gesamtanschauung enthalten sahen.

Wir kehren nun zum Wahrnehmungsurteil zurück. Gegen unsere Behauptung, daß hier wirklich ein Urteil vorliegt, könnte man sich mit der Begründung sträuben, daß das "Ja" zwar vorkommt, nicht aber das "Nein", daß also gerade die für das urteilende Verhalten charakteristische Alternative fehlt. Dem ist zuzugeben, daß tatsächlich das "Ja", das positive thetische Urteil, eine wichtigere Rolle spielt, als das negative. Durch das bejahende thetische Urteil, welches vorbegrifflich das Vorhandensein einer außersubjektiven Welt feststellt, beginnt diese Welt zu existieren. Dieses Urteil ist also fundamental für alles Folgende. Dem gegenüber befindet sich das Urteil "A ist nicht" in einer nicht ganz vollwertigen Position. Denn das Verneinen einer Anschauung ist nicht etwa beim phantasiemäßigen Vorstellen gegeben, wie man für einen Moment annehmen möchte; vielmehr zeichnet sich letzteres eben durch die Abwesenheit von "Ja" und "Nein" aus. Die Vorstellungen, die keine Wahrnehmungen werden, sind eben einfach gegenwärtig, ohne anerkannt oder verworfen zu werden. Erst im Zweifelfall, oder wenn ein solches Phantasiebild als existierend angenommen wurde und sich dann als bloße Einbildung erweist, tritt die effektive Verneinung auf: "A ist nicht". Grenzfälle zwischen Phantasie und Wirklichkeit sind also das Gebiet dieses negativen thetischen Urteils, und wir haben es dem relativ richtigen Funktionieren unserer Sinne zuzuschreiben, daß es zu diesem Urteil nicht allzuhäufig kommt. Auch wird es im Gegensatz zum positiven thetischen Urteil, meist als Abschluß einer starken Gemütsbewegung, in hoher Aufmerksamkeit stehen. Durch diese das positive thetische Urteil in gewisser Hinsicht voraussetzende Stellung des negativen thetischen Urteils darf man sich aber nicht verleiten lassen, das Urteil "A ist nicht" als eine bloße Negation des Urteils "A ist" zu erklären und es somit als Abkürzung der Formel: "Es ist nicht, daß A ist" hinzustellen. Denn abgesehen davon, daß in dieser Formel das negative thetische Urteil, das man etwa wegschaffen wollte, doch vorkommt ("Es ist nicht ...") scheint auch die Selbstbeobachtung das Vorkommen des negativen thetischen Urteils als einer echten Grundfunktion zu erhärten. Man beobachte sich nur einmal, wenn man einer verhallenden Militärmusik nachlauscht bis zu dem Punkt, in dem die letzten leisen Töne und ein Nachklingen im Ohr nicht mehr leicht auseinanderzuhalten sind. Der Akt, mit dem man ohne abstrakte Überlegung den Klang als bloße Einbildung verwirft und sich ganz instinktiv etwa vom Fenster weg wieder zu seiner Arbeit wendet, steht jedenfalls dem vorbegrifflichen "A ist nicht = Urteil" sehr nahe.

Indem wir so die Wahrnehmung vor allen Vorstellungen durch das Vorhandensein des thetischen Urteils ausgezeichnet sein lassen, sind wir hart an den Bezirk des folgenden Einwands geraten: Wenn der Unterschied zwischen Wahrnehmung und den übrigen Vorstellungen, z. B. der Phantasievorstellung im urteilenden Verhalten des Subjekts liegt, welche Umstände veranlassen das Subjekt, einmal "A ist", dann wieder "A ist nicht" oder überhaupt nicht zu urteilen? Liegt das vollkommen in der Willkür des Subjekts, dann verliert es jeden Sinn, von der "Richtigkeit eines Urteils" zu reden. Soll aber das jeweilige Verhalten des Subjekts irgendwie einem objektiven Tatbestand entsprechen, müßte man dann nicht auch objektive Unterschiede, also eine Verschiedenheit der dem Urteil zugrundeliegenden Vorstellung annehmen? Gibt es aber solche Unterschiede im Objekt, wozu bedarf es dann noch eines die Wirklichkeit von der Phantasievorstellungen unterscheidenden Urteils?

Dieser Einwand hat nicht geringe Ähnlichkeit mit der Beunruhigung, die man an einer Stelle des kantischen Systems verspürt: KANT gibt genau die apriorischen Formen [Kategorien - wp] an, mit denen das Subjekt die Sinnlichkeit ausstattet; - aber wieso, durch welche Zauberkraft, wird das Subjekt bestimmt, bald diese, bald jene Kategorie auf die Außenwelt anzuwenden?

Der oben gemachte Einwand hat auch einen ontologischen Sinn, indem gefragt werden kann: Was ist fundamental, was ist Voraussetzung für das andere, was ist das frühere: der Unterschied im Objekt oder das Verhalten des Subjekts? Wenn auch unsere Untersuchung durchaus nur psychologisch sein will, so weichen wir dennoch an dieser Stelle einem kurzen ontologischen Exkurs nicht aus, da wir sonst eine Lücke und einreißende Unklarheit befürchten müßten. - Das aufgeworfene ontologische Problem stellt sich uns nun im Anschluß an die Ausführungen MARTYs (a. a. O., Seite 307f) folgendermaßen dar: das objektive "Sein von A" heißt nichts anderes, als daß A mit Recht anerkannt werden kann, daß ein Urteil "A ist", wenn es gefällt würde, richtig wäre. Trotzdem wäre es irrig, wollte man annehmen, daß das Urteil "A ist" das Sein von A nicht bloß konstatiert, sondern direkt erschafft, denn A ist ja, bevor wir urteilen, auch ohne daß wir urteilen, und durch das Urteil erfahren wir eben etwas von uns Unabhängiges. Hieße Urteilen - in psychologistischer Weise - das Sein nicht konstatieren, sondern erst schaffen, hinge also das Urteil nur vom Subjekt ab, so wäre es ja möglich, in demselben Moment dasselbe zu bejahen und zu verneinen. Es ist also das Sein eines Objekts die Voraussetzung für ein richtiges anerkennendes Urteil, und wir kennen auch keinen anderen Sinn davon. Andererseits erfahren wir aber das Sein nicht früher, bis wir das Urteil "A ist" fällen, vielmehr sind dieses Urteilen und dieses Erfahren identische Erlebnisse. Objektiv ist also die Existenz vor dem Existentialurteil da, subjektiv aber - für uns - erschaffen wir die Existenz im Urteil, denn es gibt für uns keinen anderen Weg sie zu erkennen, als das (sie zugleich für uns schaffende) Existentialurteil.

Ontologisch gesprochen gibt es also einen objektiven Unterschied zwischen Wahrnehmung und Phantasievorstellung; er ist Voraussetzung für ein verschiedenes subjektives Verhalten, ja er kann gar nicht anders als durch dieses verschiedene Verhalten zu Bewußtsein gebracht werden, er erschöpft sich für uns darin, daß er für dieses unser Verhalten Voraussetzung ist.

Vergleicht man dagegen, was phänomenal bei einer Wahrnehmung und einer Phantasievorstellung gegeben ist, so scheint auch hier dem verschiedenen subjektiven Verhalten ein Unterschied im Objekt im Vorgestellten zu entsprechen. Das Phantasiebild ist in der Regel weniger stark, es tritt unter wohlbekannten Begleitumständen auf. Wenn wir auch die von EBBINGHAUS angegebenen Charakteristika der Phantasievorstellungen (die er Vorstellungen nennt) den Empfindungen (d. h. Wahrnehmungen) gegenüber, nämlich
    1. Blässe und Körperlosigkeit

    2. Lückenhaftigkeit und Armut an unterscheidbaren Merkmalen

    3. Unbeständigkeit und Flüchtigkeit - namentlich die unter 2 angeführten -
nur als graduelle Unterschiede von den Wahrnehmungen anerkennen können, so ist doch zumindest dieser Gradunterschied vorhanden. Nun haben aber neuere experimentelle Untersuchungen, insbesondere KOFFKAs (Zur Analyse der Vorstellungen und ihrer Gesetze, Seite 192f, gezeigt, daß in gewissen Fällen zwischen Wahrnehmung und Phantasie-Vorstellung tatsächlich gar kein vorstellungsmäßiger Unterschied besteht. In diesem Fall spielen dann Urteilsmotive mit, die zwar auch nichts anderes sind, als objektive Differenzen, welche aber freilich nicht in dem gesucht werden können, was man "äußeres Objekt" zu nennen pflegt. Das Urteilsmotiv kann dann vielleicht in Spannungsempfindungen des Körpers, in den Empfindungen irgendwelcher Bewegungen oder Verschiebungen liegen, durch die man sich davon zu überzeugen sucht, ob das Organ funktioniert oder nicht, - wie das etwa ganz grob die volkstümliche Vorstellung andeutet, daß man sich an der Nase zwickt, um Traumbild und Wirklichkeit zu unterscheiden. Und so gibt es nebem dem eigentlichen Objekt noch eine Menge objektiver Differenzen, die uns Kriterien für die Urteilsentscheidung werden.

Mag aber diese objektive Differenz wo auch immer liegen, keinesfalls erscheint, wenn sie vorhanden ist, das Urteil überflüssig. Das zeigt uns die Selbstbeobachtung über jeden Zweifel erhaben. Es mag sich in der Vorstellung nur eine ganz geringe Nuance ändern; wenn dadurch unser Urteil geändert wird, wenn diese Nuance Urteilsmotiv war, erfahren wir eine so gewaltige Änderung, eine derartige Umwälzung unseres Verhältnisses zu dieser Vorstellung, wie sie unmöglich begreiflich wäre, wenn sich wirklich nichts anderes abgespielt hätte, wie jene kleine Vorstellungsänderung. In vielen Fällen zeigt uns so die innere Erfahrung ganz evident das Vorhandensein eines vom bloßen Vorstellen fundamental verschiedenen Verhaltens; sehr auffallend erfahren wir dies auch in Grenz- und Zweifelfällen, wie nicht bloß gleichsam Druck auf die einzelnen Organe erfolgt, um sie zu einem besseren Hinschauen, feinerem Hinhören, Schnuppern, also zu genauerer Erfassung des Objekts anzuspornen, sondern wie auch unsere Urteilsfähigkeit angestrengt wird, wie die beiden Urteile "A ist" und "A ist nicht" in Bereitschaft stehen, um sofort nach erfolgter Prüfung einzufallen. Ja es kann direkt beobachtet werden, daß die genauere Kenntnis des Objekts nur als Material, und zum Zweck der richtigen Urteilsfällung angestrebt wird. Der Unterschied im Objekt ist also keine hinreichende Erklärung dafür, daß wir Wahrnehmung und Phantasievorstellungen unterscheiden. Die Frage, ob Phantasie oder Wirklichkeit, entscheidet immer nur das Urteil. -

Auch der zweite Grundtypus, das synthetische Urteil wird bereits mit wichtiger Funktion im vorbegrifflichen Stadium angetroffen; es ist jenes Urteil, bei dem es sich nicht bloß um ein Anerkennen, sondern neben dem noch um ein Verbinden, Zusammenfassen sei es nun in identifizierender oder zuerkennender Form handelt. Die Formel hierfür ist "A ist B", bezw. genauer, wie MARTY nachgewiesen hat, "A ist (existiert) und ist B".

Diesem synthetischen Urteil verdanken wir die Gegenständlichkeit der Welt. Es schafft im vorbegrifflichen Stadium in der Anschauung, die durch das thetische Urteil nur zu etwas außer uns Existierendem gemacht worden war, die Dinge. Hier ist der Ursprung des Substanzbegriffs zu suchen.

Es ist damit ein letztes psychisches Moment berührt und wenn auch dessen Beobachtung nicht allzuschwierig ist, so ist es die Beschreibung umsomehr, da eine weitere Zurückführung nicht möglich ist. Wir haben es hier mit einem eigenartigen In-Eins-Fassen verschiedener Anschauungsstücke zu tun, mit einem Vereinheitlichen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht, das uns die räumliche und zeitliche Identität schafft; die Identität gewisser Orte der verschiedenen Sinnesfelder und die Identität trotz Wechsel in der Zeit, und das Resultat dieser Identitäten das Ding, die Substanz. Denn in diesem In-Eins-Fassen verschiedener Empfindungen, insbesondere der Qualitäten verschiedener Sinne, in dieser schöpferischen Konstatierung, daß dieses Weiße zugleich dieses Süße und dieses Harte usw. ist, sowie in der Beharrlichkeit dieser Einheit trotz des Wechsels der Qualitäten in der Zeit, - dies gilt natürlich nur, insofern der Wechsel im Vorbegrifflichen überhaupt zu Bewußtsein kommt, - darin liegt das rätselhafte Wesen des Dings. Und all das wird durch das vorbegriffliche synthetische Urteil erzeugt.

Es kann kaum einem Zweifel unterliegen, daß dieses Urteil vorbegrifflich ist. Subjekt und Prädikat bedarf in diesem Stadium keineswegs einer begrifflichen Fassung. Es sind ungegliederte Anschauungsstücke, nur insofern gegliedert natürlich, daß sie voneinander unterschieden werden. Die Erfahrung daß "dieses Gesehene" auch "dieses Tönende" ist, setzt die begriffliche Formung dessen, was gesehen und gehört wird, eben nicht voraus.

Ebenso klar ist es aber auch, daß dieses Urteilen analog dem thetischen kein einmaliger Akt ist, sondern ein dauerndes Verhalten. Auch hier darf man sich durch den sprachlichen Ausdruck nicht beirren lassen. Wir verhalten uns der Außenwelt gegenüber so, daß wir sie, sind die Voraussetzungen gegeben, gegenständlich, d. h. als Dinge auffassen, - und solange die Voraussetzungen bestehen, - oder präziser, halten wir auch weiter als Ding zusammen. Natürlich finden wir das synthetische Urteil auch außerhalb der vorbegrifflichen Anschauung. Bietet sich ihm die gegliederte und begrifflich erfaßte Anschauung als Materie dar, so erkennen wir in diesem Urteil das kategorische der traditionellen Logik, das auch die Form für den sprachlichen Ausdruck des synthetischen Urteils für alle Arten liefert. So ist es im Grunde nur ein Unterschied der Materie, wenn das vorbegriffliche Identitätsurteil Anschauungen verschiedener Sinnesfelder zusammenfaßt, während das kategorische Urteil Qualitäten, die bereits aus der Anschauung herausanalysiert sind, oder Begriffe als Subjekt und Prädikat vereinigt.

Die Behandlung dieses begrifflichen Urteils ist jedoch nicht mehr unsere Aufgabe, und wir wenden uns dem dritten Grundtypus, dem Notwendigkeits- bzw. Unmöglichkeitsurteil zu. Da uns aber ein näheres Eingehen auf dieses Urteil erst bei der Besprechung des wissenschaftlichen Begriffes angezeigt erscheint, erwähnen wir es hier bloß der Vollständigkeit halber und verweisen auf die diesbezügliche Untersuchung im 9. Kapitel.

Macht man sich das Wesen dieser vorbegrifflichen Dauerurteile klar, so ergibt sich, daß wir damit der kantischen Verstandesform - was wenigstens ihre psychologische Auslegung betrifft, - recht nahegekommen sind. Und daher könnten wir uns, wie wir oben sagten, in der GOMPERZschen Terminologie als Kritizisten bezeichnen. Nur fühlen wir uns, sagten wir weiter, durch die GOMPERZschen Argumentation gegen den Kritizismus nicht getroffen. Denn GOMPERZ vermißt hauptsächlich die psychologische Aufzeigung jener Phänomene, die zur Anschauung gestaltend hinzutreten sollen. Tatsächlich bemüht sich ja auch KANT um einen solchen psychologischen Nachweis nicht, sondern beweist das Vorhandensein derartiger Denkformen durch die transzendentale Deduktion. Wir glauben hier nun diese Phänomene gezeigt zu haben. Das begriffliche vollbewußte Urteil gibt uns Gelegenheit, die Eigenschaften der Urteile zu erkennen, und wir vermögen sie dann auch in jenen Gebieten zu finden, wo die Umstände eine scharfe Erfassung dieser psychischen Ereignisse nur schwer möglich machen. Das Phänomen der "Uneigentlichen Bewußtheit", in welcher sich diese vorbegrifflichen Urteile abspielen, wird uns noch eingehend zu beschäftigen haben (3. Kapitel), und es dürfte sich dann erst das rechte Licht über diese Probleme verbreiten. Wir werden dann sehen, wie das künstliche Bewußtwerden des Uneigentlich-Bewußten, das dadurch erzeugt wird, daß man auf dieses Uneigentlich-Bewußte aufmerksam wird, auf derselben Stufe steht, wie das natürliche Aufsteigen des Uneigentlich-Bewußten zum Eigentlich-Bewußten, wie das automatische Hervortreten eines Anschauungstückes aus der verschwommenen Gesamtanschauung und daß, was das Wichtigste ist, dieses neue Anschauungsstück nicht als etwas Fremdes betrachtet wird, das von außenher hinzutritt, sondern ohne jedes Schwanken, wie selbstverständlich, als dasselbe angesehen wird, das in der Gesamtanschauung bereits im verschwommenen Zustand vorhanden war.

So können wir uns dann auf dem Weg genauester Beobachtung und künstlicher Bewußtmachung diesem vorbegrifflichen urteilenden Verhalten, das uns die Welt als existierend erschafft und die Anschauungen zu Dingen zusammenhält, bis auf das Äußerste nähern und die Eigenschaften wiedererkennen, die uns das begriffliche Urteil gekennzeichnet haben.

Es darf übrigens nicht vergessen werden, daß auch beim begrifflichen Urteil dasjenige, was uns zunächst ins Bewußtsein fällt, nämlich der sprachliche Ausdruck des Urteils, nicht das Urteil selbst ist. Das eigentliche Urteil ist auch hier ein dauerndes Verhalten, welches dem einmaligen, scharfgeschnittenen Akt eiens sprachlichen Ausdrucks gegenüber in bedeutend geringerer Bewußtheit steht. Einmal darauf aufmerksam gemacht, wird es uns aber nicht schwer fallen, das eigentliche Urteilen gesondert von dessen sprachlicher Mitteilung bewußt zu erleben. -

Haben wir somit erkannt, daß beim thetischen und synthetischen Urteil eine begriffliche Materie nicht notwendig ist, daß Urteile Dauerakte sind und daß sie, wie jeder Teil der äußeren wie inneren Anschauung uneigentlich-bewußt sein können, so steht dem nichts im Wege, diese vorbegrifflichen Vorgänge, die sonst alle Eigenschaften der Urteile zeigen, als wirkliche Urteile anzuerkennen.

So ist es und dann auch gelungen, die gesuchte psychische Tätigkeit, die zur Anschauung hinzutritt, im oben beschriebenen Dauererlebnis zu finden, in einem fortwährenden Setzen, in einem ständigen Zusammenhalten. Und gegen ein solches Erlebnis kann GOMPERZ im Prinzip nichts einwenden; aus dem einfachen Grund, weil er selbst ein solches Erlebnis kennt. Nur klassifiziert er es als Gefühl, während wir darin ein Urteil zu erkennen glauben. Und daran müssen wir festhalten, auch wenn wir jene Tatsache, die GOMPERZ als Hauptstütze seiner Ansicht anführt, nämlich die Totalimpression, als äußerst glückliche Beobachtung anerkennen; auch bei uns kommt ja die der Totalimpression zugrundeliegende Tatsache, daß der Gesamteindruck vor dem in ihm enthaltenen (eingebetteten, sagt GOMPERZ), Qualitäten erlebt wird, in der Darstellung der Gesamtanschauung zur Geltung. Doch können wir wieder in dieser Gesamtanschauung kein Gefühl sondern nur Anschauung erblicken. Ist sie zwar oft Gegenstand von Gefühlen, so ist sie doch selbst nur Anschauung. Nur dann ließe sich hier von Gefühlen sprechen, wenn man den Terminus so verändert, daß jenes erste Erlebnis des Setzens und Zusammenhaltens noch darunter fiele. Eine solche Änderung eines der ältesten Begriffe der Psychologie erscheint uns aber umso weniger am Platz, als wir aus den angeführten Gründen glauben, im beschriebenen Erlebnis mit Recht ein Urteil erblicken zu dürfen.
LITERATUR - Max Brod / Felix Weltsch, Anschauung und Begriff, Leipzig 1913