p-4cr-2Ch. SchwandtkeA. MartyH. CorneliusO. A. FriedrichsW. Jerusalem    
 
ANTON MARTY
Lehre und Natur
des Existentialsatzes

[1/2]

"Vieles, von dem in aller Wahrheit gilt, daß es ist, ist doch durchaus keine Realität, wie etwa: ein Mangel, eine Möglichkeit, eine Unmöglichkeit, ein Vorgestelltes als solches, ein Gewesenes, ein Gleich- oder Verschiedensein usw."

"Ist kann nur als Zeichen der Anerkennung, ist nicht als Zeichen der Verwerfung aufgefaßt werden, jenes eigentümlichen psychischen Verhaltens, welches zur Vorstellungen (deren Ausdruck der Name ist) hinzukommend, das eigentliche Wesen des Urteils ausmacht."

"Kämen wir zur Anerkennung unserer eigenen Denk-, Gefühls-, Willensakte usw. nur aufgrund einer Wirkung derselben, so hätten wir keine unmittelbare Wahrnehmung davon, sondern wüßten nur durch einen Schluß von ihnen, ebenso wie die Annahme von Ätherwellen aufgrund der von ihnen gewirkten Farbenempfindungen keine unmittelbare Wahrnehmung, sondern ein Schluß ist."


Sigwarts Anschauung von der
Natur des Existentialurteils

Schon die erste Auflage seiner Logik lehrte in dieser Beziehung, im Existentialsatz sei das "Sein" Prädikat, und ich habe dieser Meinung gegenüber bereits im II. dieser Artikel betont, daß sie auf einer Verwechslung von Sein im Sinne des Realen und im Sinne der Existenz beruth (1). SIGWART hat diese Verwechslung allerdings mit vielen anderen gemein. Nicht bloß HEGEL meint, im Ist des Sätzchens: Der Baum ist grün sei das reine Sein vorhanden und ausgesprochen, das die Philosophie zu ihrem Gegenstand macht, während es doch - zumindest nach der alten aristotelischen Bestimmung, die aber offenbar HEGEL irgendwie vorschwebt - das Reale ist, was die Philosophie zu ihrem Gegenstand macht; auch HERBART vermengte diesen leitenden Begriff der Metaphysik mit demjenigen der "absoluten Position", d. h. der Existenz. Und nicht minder LOTZE. Aber wie oft auch diese Begriffe identifiziert wurden, ihr Unterschied - wie ihn im Anschluß an ARISTOTELES, auch BRENTANO wieder mit voller Schärfe betont hat - ist nichtsdestoweniger unleugbar, und wer sich beide Begriffe einmal klargemacht hat, erkennt dann auch sofort die Unmöglichkeit, daß der eine oder andere von ihnen im Existentialsatz das Prädikat bildet. Der Begriff des Realen kann es nicht sein. Denn vieles, von dem in aller Wahrheit gilt, daß es ist, ist doch durchaus keine Realität, wie etwa: ein Mangel, eine Möglichkeit, eine Unmöglichkeit, ein Vorgestelltes als solches, ein Gewesenes, ein Gleich- oder Verschiedensein usw. Aber auch der Begriff der Existenz kann - zumindest im primitiven Existential-, d. h. im einfachen anerkennenden Urteil - nicht Prädikat sein. Ist er doch erst in der Reflexion eben auf das anerkennende Urteil gewonnen. "Sein" im Sinne der Existenz heißt nichts anderes als: Gegenstand eines wahren anerkennenden Urteils sein können. Der Begriff ist also reflex; er setzt den des anerkennenden Urteils schon voraus und kann unmöglich im einfachsten Urteil wie "A ist" Prädikat sein. (2)

"Ist" kann nur als Zeichen der Anerkennung, "ist nicht" als Zeichen der Verwerfung aufgefaßt werden, jenes eigentümlichen psychischen Verhaltens, welches zur Vorstellungen (deren Ausdruck der Name ist) hinzukommen, das eigentliche Wesen des Urteils ausmacht.

Doch wir können über diesen Punkt kürzer sein, da inzwischen der Urheber jener Auffassung vom Urteil und vom Existenzbegriff, die ich für die richtige halte, die Versuche SIGWARTs zu einer anderen Deutung des Existentialsatzes und Existenzbegriffs einer gründlichen Kritik unterzogen hat. FRANZ BRENTANO hat in einer ausführlichen Anmerkung zu seiner Schrift "Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis" sich die Mühe gemacht, jenen vielfach unter sich widersprechenden Versuchen (3) Schritt für Schritt zu folgen und zu zeigen, wie hilf- und haltlos das Ringen des angesehenen Logikers hier ist.

Auf die Frage aber, auf die sich die Monographie viel zugute zu tun scheint (4), was denn in dem Satz "A ist" das A, der "Gegenstand", der nach BRENTANO anerkannt werden soll, bedeutet, hat bereits HILLEBRAND die zutreffende Antwort gegeben (5). Die ganze Schwierigkeit, die SIGWART hier findet, beruth darauf, daß er zwischen dem immanenten Gegenstand unseres Bewußtseins und dem Gegenstand schlechthin (d. h. dem, was etwa meiner Vorstellung in Wirklichkeit entspricht) nicht unterscheidet. Die Scheidung ist aber unumgänglich (6). Der immanente Gegenstand existiert, so oft der betreffende Bewußtseinsakt wirklich ist. Denn es gibt kein Bewußtsein ohne ein ihm immanentes Objekt; das eine ist ein Korrelat des andern. Der Gegenstand schlechthin dagegen, z. B. das Vorgestellte schlechthin kann existieren oder auch nicht existieren. Ist meine Vorstellung z. B. der Begriff Pferd, so existiert der Gegenstand. Ist es die Vorstellung eines Zentaurs, so existiert das Vorgestellte nnicht; obwohl es als Vorgestelltes natürlich auch in diesem Fall anzuerkennen ist - hätten wir ja sonst eben nicht "die Vorstellung des Zentaurs", womit doch nichts anderes gemeint ist, als daß der Zentaur als Vorgestelltes in uns ist. Kurz: SIGWART hat ganz recht: Die Anerkennung, daß ich einen Gegenstand A wirklich vorstelle, ist nicht der Sinn der Behauptung, daß er existiert (7). (Würde ich jenes meinen, so würde ich nicht sagen: A ist, sondern das vorgestellte A ist oder A ist in meiner Vorstellung oder dgl.) Aber er irrt durchaus, wenn er damit bewiesen zu haben glaubt, daß "A ist" somit nicht die Anerkennung des Gegenstandes A bedeuten kann.

Das ist umso verwunderlicher, weil er zugibt, daß Beziehungen anzuerkennen einen guten Sinn hat. (8) Wohlan! Ist denn, wenn wir eine Beziehung anerkennen, die vorgestellte Beziehung als solche, d. h. die bloße Vorstellung (der Begriff) der Beziehung gemeint und nicht vielmehr die Beziehung selbst? Offenbar die letztere, und was heißt dies anderes als, es sei etwas anerkannt, was der Vorstellung oder dem Begriff in Wirklichkeit entspricht! Wenn aber dies einen Sinn hat, warum soll nnicht, ebensogut wie eine Beziehung, auch etwas Absolutes in dieser Weise Gegenstand meiner Anerkennung sein können? Und so ist es tatsächlich, wenn ich sage: ein Pferd, ein Kreis ist. Es ist kein vorgestelltes Pferd, sondern ein Pferd anerkannt - nicht der vorgestellte Gegenstand als solcher, sondern der Gegenstand schlechthin. (9)

Würde übrigens in dem Satz "A ist" A einen allgemeinen oder individuellen Begriff (oder nach SIGWARTs Worten "einen innerlich gedachten Vorstellungsinhalt") (10) benennen, so sehe ich nicht ein, wie SIGWART fragen kann, ob es einen Sinn hat, ihn anzuerkennen oder zu verwerfen. Zugegeben ist, daß der Begriff, wenn ich ihn denke, zu seinem Dasein keiner Anerkennung "bedarf", daß er da ist, "ich mag wollen oder nicht" (11). Aber - so müssen wir abermals fragen - gilt nicht ganz dasselbe auch von den Beziehungen? Sind nicht auch sie da, "ich mag wollen oder nicht"? Und trotzdem sie nicht zu ihrem Dasein meiner Anerkennung "bedürfen", gibt SIGWART doch zu, daß es einen Sinn hat, sie anzuerkennen. Es kann dann ebensowenig absurd sein, irgendeinen "innerlich gedachten Vorstellungsinhalt" anzuerkennen, trotzdem auch er da ist "ich mag wollen oder nicht". Man mag sagen, was man will, nie wird man es als eine Absurdität hinstellen können, daß der Gedanke Kreis oder Quadrat anerkannt wird. Tatsächlich geschieht es sogar regelmäßig, daß, wenn wir einen Gedanken haben, wir ihn auch anerkennend beurteilen. Denn von unseren eigenen psychischen Akten und ihren immanenten Inhalten haben wir im strengen Sinn eine "Wahrnehmung", wir erfassen sie mit unmittelbarer Sicherheit; mit anderen Worten: mit ihrem Auftreten ist regelmäßig nicht bloß eine innere Vorstellung, sondern auch ein inneres Urteil und zwar eine unmittelbar einsichtige Anerkennung verbunden. Und dies gilt natürlich auch, wenn der Gedanke einen widersprechenden Inhalt hat, wie etwa: viereckiger Kreis (12).

Doch wie gesagt: in dem Satz "A ist" nennt A keinen allgemeinen oder individuellen Begriff, nicht den Begriff eines Kreises oder den Begriff dieses Buches, sondern wie schon die bessere Scholastik betont hat (13), einen Kreis oder dieses Buch selbst, und das ist es, was in dem ausgesprochenen Urteil anerkannt wird. "Ein Kreis ist" involviert die Überzeugung, daß dem Begriff in Wirklichkeit etwas korrespondiert, und dies heißt eben: das Urteil erkennt den Gegenstand Kreis an. Das Urteil "ein rundes Quadrat gibt es nicht" verwirft diesen Gegenstand, d. h. es ist die Überzeugung, da es keinen solchen in Wirklichkeit gibt. Ganz analog ist es, wenn ich von "diesem Buch" sage, es sei. Ich will nicht sagen, mein (individueller) Begriff sei, sondern etwas, was ihm entspricht; der Überzeugung des Idealisten zufolge ist dies bloß eine Gruppe von Empfindungen (14), im Sinne des gemeinen Mannes: ein äußeres Ding, das eine gewisse Farbe, Größe und Gestalt, Härte usw. hat, im Sinne des nichtidealistischen Physikers: eine Gruppe von Molekülen und ihre Bewegungen, welche jene so und so lokalisierten Empfindungen in uns erzeugen. Und es ist nicht sinnlos, daß der eine dies, der andere ddas andere für wirklich hält, d. h. anerkennt.

Auch dieser Einwand SIGWARTs gegen unsere Auffasung des Existentialsatzes als einer einfachen Anerkennung oder Verwerfung eines Gegenstandes ist also nichtig. Auch ist bemerkenswert, daß er sich bei seiner Auffassung zu Zugeständnissen bezüglich des vermeintlichen Prädikats in diesem Satz gezwungen sieht, die - wenn man der Konsequenz ihren Lauf läßt - der Grundanschauung schlechterdings verderblich werden müssen, zu dem Geständnis nämlich, daß Sein kein Merkmal, kein Bestandteil des vorgestellten Inhalts, kurz kein "reales Prädikat in einem kantischen Sinn" ist. Doch davon an späterer Stelle.

Auch WILHELM ENOCH, der überhaupt bei seinen oben zitierten kritischen Ausführungen über die Lehre von der idiogenen [besondere Gattung - wp] Natur des Urteils in manchen Punkten von SIGWART beeinflußt erscheint, findet, es sei der erste und wichtigste Fehltritt jener Lehre, daß dieselbe "eine Affirmation und Negation nicht bloß von Relationen, sondern auch von gegenständlichen Vorstellungsinhalten" annimmt.
    "Was ist den eigentlich", so fragt auch er, "ein affirmierter, ein negierter Gegenstand? - Jeder versteht, was es heißt, die Gleichheit zweier Dreiecke, die Eigenschaft einer Rose, rot zu sein, zu affirmieren oder negieren. Niemand aber wird ohne künstliche Vernünftelei es verstehen, wenn von einem bejahten oder verneinten Dreieck, einer bejahten oder verneinten Rose gesprochen wird." (a. a. O., Seite 450)
Man merkt wohl, daß ENOCH hier keinerlei sachlichen Grund gegen BRENTANOs Lehre vorbringt, sondern nur sprachliche Paradoxien ins Feld führt (vgl. auch Seite 444: Es ist "geradezu abgeschmackt, von einem bejahten oder verneinten Gegenstand zu sprechen.") Nun ist es in der Tat nicht üblich, von einem bejahten Dreieck oder einer verneinten Rose zu sprechen. Aber ist dies ein ernsthaftes Argument dafür, daß ein affirmatives oder negatives Urteil ("es gibt Dreiecke"; "es gibt Rosen") nicht einfach Inhalte wie Dreieck, Quadrat, Rose und dgl. zur Materie haben kann? Es ist ja auch nicht gemeinhin üblich, die Bewegung des Mondes als ein Gegen-die-Erde-fallen desselben zu bezeichnen. Aber wenn der Physiker erkannt hat, daß seine Gravitation gegen die Erde ganz dasselbe ist wie das Zur-Erde-fallen des Apfels oder Steins, so wird er jene astronomische Erscheinung gleichwohl unter denselben Begriff und Namen subsumieren, wie diese terrestrische und sich nicht von einem entgegenstehenden populären Sprachgebrauch seine Ansicht über die Dinge und Vorgänge in der Natur diktieren lassen.

BRENTANO hat übrigens, das Sprachgefühl schonend, nirgends von bejahten und verneinten Gegenständen gesprochen, und - weil bejahen und verneinen dem Sprachgebrauch gemäß überhaupt besser auf Aussagen, d. h. auf einen sprachlichen Ausdruck der Urteile, als auf diese selbst und ihre Gegenstände angewendet wird - es auch vermieden, von einer bejahten und verneinten Beziehung zu reden. Anerkennendes und verwerfendes Urteil, anerkannter und verworfener Urteilsgegenstand ist der Sprachgebrauch, den er vorschlägt. Allein eben dies hat nicht weniger ENOCHs Tadel erweckt.
    "Was unter Anerkennen und Verwerfen gewöhnlich verstanden wird", bemerkt er, "steht den Willens- und Gefühlsäußerungen der Billigung und Mißbilligung, der willkürlichen Zustimmung und Ablehnung viel näher als dem rein theoretischen Verhalten, wie es das echte, nur Erkenntnis und Wahrheit bezweckende Urteil verlangt. In der Philosophie sind zweideutige und undeutliche Ausdrücke gefährlicher und irreführender als in irgendeiner anderen Wissenschaft. Deshalb dürfen Bejahung und Verneinung nicht durch die von Brentano gewählten Ausdrücke ersetzt werden."
Also "eine Rose oder ein Dreieck bejahen" darf nach ENOCH nicht gesagt werden. "Bejahen" darf aber auch nicht durch einen anderen Ausdruck wie "Anerkennen" ersetzt werden, und so ist durch bloße Sprachpolizei die Lehre, daß die Urteilstätigkeit nicht bloß Beziehungen, sondern auch absolute Inhalte zum Gegenstand haben kann, für alle Zeit glücklich aus den Grenzen der Wissenschaft verwiesen! Und dies, obschon es geradezu absurd ist (wir werden hierauf zurückkommen), daß über eine Relation ein affirmatives Urteil gefällt wird, ohne daß zugleich die Gegenstände anerkannt werden, zwischen welchen die Relation besteht. Was würden wohl ein Zoologe, Botaniker oder Chemiker dazu sagen, wenn man in dieser Weise ihre Klassifikatioinen, unbekümmert um das, was die Naturbetrachtung zeigt, in die Bande der überlieferten Terminologie zwängen wollte? Wir sind ganz eins mit ENOCH, daß zweideutige und undeutliche Ausdrücke eine Gefahr sind für die Philosophie. Aber der Zweideutigkeit und Verschwommenheit so vieler Termini, die man aus der populären Sprache in die wissenschaftliche aufnehmen muß, beugt man vor durch eine exakte Feststellung des Sinnes, in welchem man sie gebrauchen will, und konsequentes Festhalten desselben. Daran hat es BRENTANO in dem strittigen Fall nicht fehlen lassen, und somit ist sein Vorgehen tadellos. Wer eine psychologische Terminologie verlang, die nie und nirgends eine äquivoke und verschwommene Verwendung findet, der müßte eine von der populären Sprache ganz unabhängige einführen. Die gemeinüblichen Bezeichnungen für Psychisches sind fast samt und sonders "zweideutig und undeutlich". Was z. B. das Urteilsgebiet anbelant, so werden nicht bloß die Ausdrücke "Zustimmung, Anerkennung, Billigung, Verwerfung, Ablehnung, Mißbilligung" bald für die theoretischen Zustände des Urteilens, bald für das Verhalten des Gemütes und des Willens verwendet, sondern auch der Name "Urteil" selbst wird gelegentlich für eine Willensentscheidung gebraucht. Und "Bejahung" und "Verneinung", ENOCHs besondere Schützlinge, werden sie nicht - und dies, gemäß ihrem Etymon [ursprüngliche Bedeutung/Form eines Wortes - wp], sogar mit Vorliebe - auf den Ausdruck des Urteils angewendet, was doch etwas anderes ist als das Urteil selbst? Sagt man nicht: eine "verneinende Handbewegung", ein "bejahendes Kopfnicken"? Eine Gebärde, also ein Zeichen eines psychischen Zustandes, und diesen selbst mit demselben Namen zu belegen, ist doch wohl auch eine Äquivokation! [Wortgleichheit bei Sachverschiedenheit - wp]


Benno Erdmanns Lehre
vom Existentialsatz

Auch ERDMANN sieht im Existentialsatz Subjekt und Prädikat gegeben; doch beschreibt er den Sinn des letzteren, der "Existenz", anders als SIGWART. Zunächst noch in Übereinstimmung mit ihm erklärt er: Sein oder Existenz sei kein Merkmal im logischen Sinn, keine "Inhaltsbestimmung des Subjekts", kein "reales Prädikat nach dem Ausdruck Kants", aber doch zweifellos ein logisches Prädikat. Das lehre schon die Tatsache der Existentialurteile, aber auch eine andere Betrachtung tut dies, und in ihr geht nun ERDMANN eigene Wege. Welche Art der Existenz, betont er, man im Augen haben mag - ob die bloße Wirklichkeit des Vorgestelltwerdens, die den idealen Gegenständen zukommt, oder die Wirklichkeit meines eigenen Ich oder die eines Bestandstückes der Außenwelt - immer ergibt sich die Existenz als eine Bestimmung, welche in gleicher logischer Immanenz zu den Gegenständen steht, wie etwa die Raum- oder Zeitbestimmungen, und welche ebenso von ihnen ausgesagt werden kann. Sei die Existenz im eigentlichen Sinn in Frage, wie bei unserem Ich oder einem Gegenstand der Außenwelt, so sei es eine kausale Relation, die Relation des Wirkens, in der wir den Gegenstand vorstellen. Im andern Fall dagegen heißt Existieren Vorgestelltwerden.

Der erste Teil dieser Argumentation ist wohl nicht ernst zu nehmen und - obschon der Wortlaut bei ERDMANN dies fordern würde - nicht so zu fassen, als ob uns die Tatsache des Existentialurteils als Beweis zu gelten hätte dafür, daß die Existenz ein logisches Prädikat ist. Denn das ist ja eben die Frage, ob jenes Urteil ein Prädikat hat und sofort sucht dann der Autor auch den umgekehrten Weg zu betreten und uns plausibel zu machen, daß das Existentialurteil ein Prädikat hat, weil es einen Begriff der Existenz gibt, der als solches dienen kann.

Auf diesem Versuch ruht also das ganze Gewicht der obigen Ausführungen; aber ich muß auch ihn als einen gänzlich mißlungenen bezeichnen. Existenz im eigentlichen Sinn würde danach "Wirken" bedeuten, und folgendes soll der Beweis für die Richtigkeit dieser Interpretation sein.
    "Nun schreiben wir", heißt es Seite 311, "den Gegenständen möglicher Sinnes- und Selbstwahrnehmung Wirklichkeit oder Existenz zu, sofern wir sie wirksam finden. Das Prädikat der Wirklichkeit fällt also mit dem der Wirksamkeit in eins zusammen. Existieren ist demnach eine kausale Relationsbestimmung."
Schon SIGWART - obschon ja im Übrigen hinsichtlich des Existenzbegriffes gar nicht auf unserer Seite - hat hier richtiger gesehen, indem der (Logik, Seite 92) zugibt: auch das Wirken
    "ist nicht der Ursprung des Gedankens vom Sein, sondern nur eine Folge desselben, und damit der Erkenntnisgrund dafür, daß das Wirkende ist."
ERDMANNs eben angeführter Schluß scheint mir ein offenkundiger Paralogismus durch Äquivokation. Wenn der Sinn der Prämisse ist: Gegenstände möglicher Sinnes- und Selbstwahrnehmung wirksam finden heiße nichts anderes als: sie als existierend erkennen und umgekehrt, so setzt der Autor offenbar voraus, was er zu beweisen hätte, nämlich eben, daß diese Begriffe identisch sind. Soll aber die Prämisse bloß besagen, die Wirksamkeit der Gegenstände möglicher Sinnes- und Selbstwahrnehmung sei der einzige Anlaß für uns, ihnen die Existenz zuzuschreiben, oder (da dies offenbar nicht richtig ist) (15) die Begriffe seien wenigstens konvertibel [austauschbar - wp], so folgt der Schlußsatz gar nicht: denn er behauptet ja die Identität beider Begriffe.

Aber noch mehr! Schon diese ganze Unterscheidung zwischen dem "eigentlichen" Sein, das den Gegenständen möglicher Sinnes- und Selbstwahrnehmung (womit offenbar das Reale gemeint, wenn auch unvollkommen bezeichnet ist), und einem uneigentlichen, das dem sogenannten Idealen zukommen soll, ist schlechterdings unhaltbar. Ob sich ERDMANN klar gemacht hat, daß "ist" danach ein Äquivokum wäre? Fast möchte man es bezweifeln (16). Aber wie dem auch sei, tatsächlich läge hier nach seiner Darstellung eine bloße Äquivokation vor, und damit ist der Lehre auch schon das Urteil gesprochen. Denn in Wahrheit ist der Sinn des Wörtchens und der damit zusammenhängende Begriff der "Existenz" überall ein und derselbe. Der Autor kommt zur gegenteiligen Lehre nur, indem der die Unterschiede desjenigen, von dem wir sagen, es sei, in die Bedeutung des "Seins" hineinträgt und er würde die Unmöglichkeit dieses Beginnens eher eingesehen haben, wenn er bemerkt hätte, daß, wer einmal damit Ernst gemacht hat, gar nicht mit den von ihm vorgeschlagenen Bedeutungen auskäme, sondern weit mehr, ja unbegrenzt viele annehmen müßte. ERDMANN scheint zu glauben, es gelte von allem, was nicht ein Vorgestelltes als solches ist, daß es wirksam ist und umgekehrt. Aber nichts kann unrichtiger sein. Wirksam ist, wie schon angedeutet, nur das (in einem aristotelischen Sinn) Reale. (17) Aber nicht alles Nichtreale ist, wenn es ist, ein Vorgestelltes als solches. Eine bloße Möglichkeit ist nichts Reales. Ebensowenig ein Mangel. Aber daraus folgt nicht, daß, wenn ich vom einen oder anderen sage, es sei damit bloß gesagt wäre, es sei vorgestellt (18). Wenn meine Behauptung, es bestehe die Möglichkeit, Wärme in Elektrizität zu verwandeln, bloß bedeuten würde, sie werde vorgestellt, was hätte diese Möglichkeit vor derjenigen der Quadratur des Zirkels voraus, die nicht besteht, die aber von mir doch auch, obgleich ich sie nicht anerkenne, sondern mit Recht verwerfe, irgendwie vorgestellt werden muß. Kurz: Vorgestellt zu werden kommt auch dem zu, von dem ich mit Recht sage, es sei nicht, sobald ich nur irgendwie daran denke.

Und das führt sofort auf eine weitere Bemerkung: "Ist nicht" muß, wenn es dem "ist" als Gegensatz gegenübergestellt wird, notwendig - von der Verneinung abgesehen - dieselbe Funktion haben, wie "ist". Allein, wenn dies richtig ist, dann kann "ist" unmöglich irgendwo die Bedeutung von "Vorgestelltwerden" haben. Denn wie könnte ich es sonst von irgendetwas mit Recht verneinen? Alles, was Gegenstand meines Urteils ist, ist eo ipso [schlechthin - wp] auch vorgestellt, und nie kann ich von etwas schlechthin verneinen wollen, daß es vorgestellt (sondern höchstens, daß es in einer besonderen Weise, z. B. anschaulich, vorgestellt) ist, weil ich, auch um es zu verneinen, es eben irgendwie vorstellen muß.

Ferner: Wenn wirklich das "ist" des Existentialsatzes bald die Existenz "im eigentlichen Sinne", bald bloß eine "ideale" Existenz bedeutet, wie doch sollen wie es ihm ansehen, ob das eine oder das andere der Fall ist? Um unzweifelhaft anzudeuten, ob bloß der "ideale" oder ob der "wirkliche" Gegenstand gemeint ist, gibt es kein anderes Mittel, als eben das eine Mal vom Gegenstand A, z. B. vom Pferd oder Geist (19), das andere Mal vom vorgestellten A, z. B. von einem vorgestellten Pferd oder Geist, zu sprechen. Allein offenbar hat dann, wenn ich hinzusetze: A ist, das letztere in keinem Fall den Sinn: A ist ein Vorgestelltes, sondern eben, es ist. Sage ich, böse Geister sind, oder es gibt böse Geister, so meine ich, sie sind anzuerkennen, nicht bloß ihre Vorstellung ist. Ist aber wirklich nur das letztere meine Meinung, meine ich bloß, es existieren in der Vorstellung der Menschen böse Geister, dann sage ich nicht: böse Geister sind, sondern: es sind vorgestellte böse Geister, und auch hier heißt das "sind" nicht: sind vorgestellt (sonst kämen wir zu einer Vorstellung der Vorstellung der Vorstellung usw. in infinitum), sondern sie sind anzuerkennen. Genauer: das Wörtchen "ist" ist Zeichen meines anerkennenden Verhaltens zu dem Gegenstand "vorgestellte böse Geister" und fordert den Hörer zu demselben psychischen Verhalten auf. Im vorigen Fall aber war eben der Gegenstand ein anderer, nämlich nicht: vorgestellte böse Geister, sondern böse Geister. "Ist" dagegen hatte ganz dieselbe Funktion.

Doch genug von ERDMANNs positiven Ausführungen über den Sinn des Existentialsatzes. Werfen wir lieber noch einen Blick auf seinen Versuch, BRENTANOs Argumente für seine Auffassung des Urteils und des Existentialsatzes zu entkräften, ja sie gegen ihn selbst zu kehren.

Zugunsten seiner Lehre, daß das Wesen des Urteils nicht in einer Zusammensetzung von Vorstellungen (Subjekt und Prädikat), sondern in einer fundamental neuen Weise des Bewußtseins vom Gegenstand besteht, hatte dieser Autor u. a. angeführt, daß eine vollig gleiche Zusammensetzung mehrerer Merkmale, wie sie im einen Fall den Gegenstand eines Urteils bildet, in einem anderen Fall auch der Gegenstand eines bloßen Vorstellens sein kann. Gesetzt, ich würde gefragt: ist irgendein Baum rot und würde die Frage verstehen, mich aber jedes Urteils darüber enthalten, so würde ich doch, eben schon indem ich mir den Sinn des Gefragten vergegenwärtige, einen roten Baum vorstellen. Hier wäre also eine analoge prädikative Verknüpfung von Bestimmungen Inhalt eines bloßen Vorstellens, wie sie in dem Fall, wo ich sage; irgendein baum ist grün oder es gibt einen grünen Baum, die Materie eines Urteils bildet. In dieser Materie kann also das Eigentümliche des Urteils nicht gefunden werden; es muß vielmehr in einer ganz neuen Weise des Bewußtseins vom Gegenstand, im anerkennenden und leugnenden Verhalten der Seele, liegen.

Darauf erwidert ERDMANN (Seite 288): Das Argument bestätige die Lehre von der prädikativen Natur des Urteils, statt sie aufzuheben. Denn auch die Frage und das Verständnis derselben sei ein Urteil, nur ein geltungsloses, d. h. (nach Seite 271) ein solches, das weder behauptet noch verneint und darum auch weder wahr noch falsch ist. Würde aber einer einwenden, es könne hier doch nur von solchen psychischen Akten die Rede sein, denen es zukommt, wahr oder falsch zu sein, also nur von "gültigen" Urteilen in ERDMANNs Ausdrucksweise, so erwidert er: auch die Glückseligkeit sei nichts Ursprüngliches und Unableitbares; sie löse sich in die "Vorstellungskomponenten der Gewißheit und Denknotwendigkeit auf". Wir hätten also auch daran keine neue Weise des Bewußtseins gegenüber dem Vorstellen vor uns.

Allein gegen diesen Einspruch ist die Antwort nicht schwer. Der erste Teil derselben wechselt schlechterdings den Fragepunkt. Unter Urteil versteht alle Welt und so auch BRENTANO bei seiner oben erwähnten Argumentation ein psychisches Phänomen, dem es zukommt, wahr und falsch zu sein. Von ihm will er beweisen, daß sein Wesen nicht in einer bloßen Vorstellungsverknüpfung liegen kan. Nennt aber ERDMANN auch Bewußtseinsphänomene, denen es nicht zukommt, "gültig" oder "ungülgit" zu sein, Urteile, nimmt er in die Definition des Begriffs bloß auf, daß eine prädikative Gliederung und Verknüpfung von Vorstellungen vorliegen muß, dann ist es ihm natürlich ein Leichtes, zu beweisen, daß auch, wer frägt: ist irgendein Baum rot? und wer die Frage versteht, ohne sich doch irgendwie bejahend oder verneinend zu entscheiden, ein Urteil fällt. Eine solche Änderung des Sprachgebrauchs nimmt aber ERDMANN in der Tat vor (20).

Mehr zur Sache ist der zweite Teil, der von solchen psychischen Phänomenen spricht, die gemäß dem üblichen Sprachgebrauch allein wahrhaft den Namen "Urteil" verdienen. ERDMANN sucht hier zu zeigen, daß auch die "Gültigkeit" oder das "Geltungsbewußtsein" eine Sache der bloßen Vorstellungstätigkeit ist.

Unter den gültigen Urteilen unterscheidet er behauptende oder gültige im engeren Sinne und benennende. Bloß bei dem über die ersten Gesagten ist nötig länger zu verweilen. Denn bezüglich der sogenannten benennenden Urteile zeigt sich sofort, daß, was ERDMANN damit meint, eigentlich gar keine Urteile sind, sondern Akte des äußeren oder inneren Sprechens. Was in Wahrheit etwa den Namen "Benennungsurteil" verdienen würde, ist ein behauptendes, also "gültiges im engeren Sinne". (21)

Diesen "gültigen" Urteilen also, die uns allein angehen, eignet nach ERDMANN der Charakter der Zustimmung, Anerkennung oder Billigung (Seite 271, 281) - ein Begriff, mit dem er aber sofort (275, 281) unter dem mißverständlichen Namen "Geltungsbewußtsein", "Wahrheitsbewußtsein" den der Wahrheit verwechselt und kumuliert.

Daß das letztere ungehörig ist, liegt auf der Hand. Wäre doch danach das falsche Urteil kein Urteil im eigentlichen Sinne des Wortes. Tatsächlich ist Anerkennung oder Zustimmung etwas ganz anderes als Wahrheit. Der Anlaß zur Verwechslung für ERDMANN war wohl der Umstand, daß man statt von einem anerkennenden (bejahenden) Urteil auch von Fürwahrhalten spricht. Damit kann aber nicht gemeint sein, daß etwa die Vorstellung der Wahrheit einen Bestandteil des anerkennenden Urteils bildet (ist sie doch selbst erst in Reflexion auf dasselbe gewonnen), sondern nur, daß jedem anerkennenden Urteil, wie: A ist, ein anderes äquivalent ist: es ist wahr, daß A ist. Dieses indirekte Urteil, das Fürwahrhalten im eigentlichen Sinn, mit dem einfachen Anerkennen oder Behaupten zu identifizieren, war wohl der erste Schritt in ERDMANNs Konfusion. Der zweite war: mit dem Fürwahrhalten die wirkliche Wahrheit des Urteils zu verwechseln und doch sollte es keiner Bemerkung bedürfen, daß es auch anerkennende (oder fürwahrhaltende) Urteile gibt, die falsch sind, wie umgekehrt verwerfende, die wahr sind. Kurz: Gültigkeit im Sinne der Wahrheit tragen nur homonym [dasselbe Wort für verschiedene Begriffe - wp] denselben Namen.

Doch nicht genug! Es scheint mir nicht bloß ein Fehler von Seiten ERDMANNs, diese Äquivokation zu übersehen und darum die Wahrheit zum Wesen jedes Urteils zu rechnen; es ist auch ungehörig, die Anerkennung oder Billigung so in den Begriff desselben aufzunehmen, als ob jedes im eigentlichen Sinne sogenannte Urteil eine Behauptung sein müßte, und es bringt ihn dies in schwere Verlegenheit bezüglich der Verneinung. Wenn ich recht verstehe, ist nach ihm jede Verneinung ein Urteil über ein Urteil, und zwar ein solches, welches von einer versuchten Bejahung die Ungültigkeit prädiziert und behauptet. (22) Allein diese Lehre involviert, von allem anderen abgesehen, ein deutliches Hysteron-proteron [das Spätere vor dem Früheren - wp]

Ich sagte: wenn ich recht verstehe! Denn ERDMANN macht es dem Leser nicht leicht, ins Klare zu kommen, was eigentlich die Verneinung sein soll. Auf derselben Seite seiner Logik (Seite 359) sagt er uns einmal: das verneinende Urteil hebt eine Bejahung auf, und es sei ein Absagen - wonach man erwarten sollte, es sei ein dem Bejahen entgegengesetztes Verhalten, ein Leugnen (23) -, dann aber sofort wieder: es sei eine Behauptung. Es behaupte, "was nicht vorhanden ist" (dies heißt wohl: daß etwas nicht vorhanden ist); es behaupte die Ungültigkeit. Um gedanklich gefaßt zu werden, müsse, was eigentlich die Aufhebung einer Bejahung oder prädikativen Beziehung ist, selbst die logische Form einer Behauptung und Prädikation annehmen. Wir hätten hier eben eine im Wesen des Urteilens liegende Eigenheit vor uns, vermöge deren es sich gelegentlich mit sich selbst entzweit und in eine seinem Inhalt kongruente Form hineingedrängt wird. (24)

Aber was soll man sich doch bei dieser Unterscheidung zwischen dem Inhalt und der logischen Form des verneinenden Urteils, die untereinander im Zwiespalt wären, denken? Wenn der Sinn des negativen Urteils wirklich die oben angegebene Behauptung wäre, also z. B. daß A ist, ist ungültig, dann wäre doch offenkundig nicht bloß die Form, sondern auch der Inhalt (d. h. eben das, was im Urteil geurteilt wird) bejahend; es wäre durchaus eine Affirmation und keine Verneinung. (Dies auch dann nicht, wenn man ungültig als negativen Begriff faßt. Denn der Inhalt eines Urteils wird doch nicht dadurch negativ, daß zur Materie ein negativer Begriff gehört!) Nur das ist richtig, daß für jene Bejahung leicht eine äquivalente Verneinung herzustellen ist, nämlich die einfache Leugnung: A ist nicht, und daß dieses wahrhaft negative Urteil jenem behauptenden notwendig vorausgegangen sein muß. Vom letzteren Punkt sogleich mehr. ERDMANNs Unterscheidung jedoch zwischen logischer Form und Inhalt eines Urteils, die unter sich entzweit sein könnten, scheint mir lediglich eine Fiktion (25). Einen Schein von Berechtigung entnimmt sie der Verwechslung der Identität von Urteilen mit bloßer Äquivalenz (zwei verschiedene Urteile, die einander bloß äquivalent sind, können - wie schon angedeutet - das eine ein Bejahen, das andere ein Leugnen sein; aber nicht: Inhalt und "Form" desselben Urteils!); ihr Anlaß und Zweck aber ist hier der Versuch, den Zwiespalt einer gänzlich verfehlten Theorie als eine Eigenheit der Sache selbst zu deuten. Denn eine Theorie freilich, die lehren muß, die Verneinung sei eigentlich eine Bejahung (weil nach ihr der behauptende Charakter zum Wesen jedes eigentlichen Urteils gehört), möchte wohl eine "mit sich selbst entzweite" zu nennen sein.

Doch sehen wir weiter, was denn nach ERDMANN die Verneinung eigentlich behauptet, und ob nicht hier eine offenkundige Erschleichung vorliegt.


ERDMANN gibt den Sinn des Prädikats der Ungültigkeit, das im verneinenden Urteil von einer versuchten Bejahung prädiziert sein soll, verschieden an. Bald soll es besagen, daß (in der versuchten Bejahung) die prädikative Beziehung fehlt, bald soll es bedeuten: daß S ist P falsch ist. Dies ist nicht einerlei. Daß die prädikative Beziehung fehlt, wird man gar oft sagen können, wo man durchaus nicht sagen kann, das Betreffende sei falsch. In Wahrheit kann nach ERDMANNs eigenen Voraussetzungen nicht die bloße Behauptung des Fehlens der prädikativen Beziehung, sondern nur die Prädikation des positiven Begriffs der Falschheit den Sinn der Verneinung bilden und wenn er die betreffende Behauptung auch "Ungültigkeitsbewußtsein" nennt, so muß dies soviel heißen wie Falschheitsbewußtsein, nicht etwa bloß: Bewußtsein des Mangels oder Fehlens der "Gültigkeit". (26)

Doch wir wollen dabei nicht weiter verweilen. Denn ob nun nach dem Autor im verneinenden Urteil der Mangel der Gültigkeit oder die Falschheit behauptet wird, in beiden Fällen ist zu sagen, daß dabei ein Begriff zur Materie desselben gerechnet wird, der in Wahrheit selbst erst durch Reflexion auf eine Verneinung gebildet werden und darum im ersten und primitivsten verneinenden Urteil unmöglich Prädikat sein konnte. Wir stehen vor einem offenkundigen Hysteron-proteron. Die Begriffe falsch, nicht wahr, Fehlen, Mangel usw. sind sämtlich solche, die nicht zu gewinnen wären, ehe man verneint hatte, und ebensowenig schon zur Materie des ersten verneinenden Urteils gehören, wie wahr zur Materie des ersten bejahenden. Man sagt für: Anerkennen - wie früher erwähnt - manchmal "Für-wahr-halten". So wenig dies als eine Prädikation des Begriffs wahr gefaßt werden darf, so wenig darf, enn man statt Leugnen oder Verwerfen zuweilen sagt: Für-falsch-halten, dies die Meinung erwecken, im verwerfenden Urteil sei der Begriff falsch das Prädikat. Nur soviel ist richtig, daß wie der Anerkennung "A ist" das indirekte Urteil "Es ist wahr, daß A ist" äquivalent ist, so der einfachen Verwerfung das indirekte Urteil "es ist falsch, daß A ist". Letzteres ist eine Bejahung; aber sie setzt eine einfache Leugnung unabweislich voraus, und diese wird sich nie als eine Bejahung deuten lassen, sondern ist ein letztes und ebenso unableitbares Element des psychischen Lebens wie das Bejahen, eine ihm ebenbürtige koordinierte Spezies der Gattung Urteilsqualität oder Urteilsform (27).

Doch nicht bloß bei dem Versuch, das negative Urteil auf eine Behauptung zurückzuführen, sondern auch bei demjenigen, eben diesen behauptenden Charakter oder das Geltungsbewußtsein als eine Sache der bloßen Vorstellungstätigkeit darzustellen, begegnen ERDMANN handgreifliche Hysteron-proteron. Jener Charakter soll darin bestehen, daß zur prädikativen Verknüpfung, die das Wesen des geltungslosen Urteilens bildet, nocht die Vorstellung der Gewißheit und Denknotwendigkeit hinzutritt. "Gewiß" ist nach ERDMANN die Wirklichkeit eines Gegenstandes, "wenn sie sich in wiederholter Erkenntnis oder Apperzeption als die gleiche, gewiß ist der Inhalt eines Gegenstandes, wenn er sich in wiederholter Erkenntnis als der gleiche herausstellt." (a. a. O. Seite 272). Die Denknotwendigkeit aber sei "die Übereinstimmung des Urteils mit seinem Gegenstand" und beruth auf der "Evidenz, die sich dem Urteilenden in sich selbst darbietet (a.a.O. Seite 275). Gewißheit und Denknotwendigkeit vereinigt ergeben nach ERDMANN die Definition der Wahrheit (a. a. O. Seite 275) - ein Begriff, den er, wie schon erwähnt, mit dem des "Für-wahr-haltens" oder Anerkennens (Behauptens) kumuliert und vermengt. Dies ist sein Versuch, auch das "Geltungsbewußtsein" auf ein bloßes Vorstellen zurückzuführen.

Da ich gar nicht ins Klare zu kommen vermag, wie der Autor die Gewißheit und Denknotwendigkeit als "Vorstellungskomponenten" des behauptenden Urteils gegeben denkt, ob - wie der Name erwarten ließe - als Elemente, die sich mit anderen Vorstellungen (also mit einer Vorstellungsverknüpfung, wie sie in einem "geltungslosen Urteil" gegeben ist) zu einem Ganzen zusammensetzen (28) oder als Eigenschaften eines Vorstellens, so lasse ich jede kritische Bemerkung über diesen Punkt beiseite. Aber das, meine ich, ist offenkundig, daß er hier eine ganze Reihe begrifflicher Momente zur Erklärung des ersten "gültigen" Urteils verwendet, ohne auch nur die Frage aufzuwerfen, woher sie denn gewonnen sind, während eine kurze Überlegung ihm gesagt haben würde, daß sie, falls sie nicht angeboren sein sollen, eben nur aus der Reflexion auf ein Urteil im eigentlichen Sinn des Wortes gewonnen, und daß sie nicht Eigenschaften eines bloßen Vorstellens und aus der Erfahrung eines solchen abstrahiert sein können. Zum "gültigen" Urteil gehört, so wurde uns gesagt, die Gewißheit und "gewiß ist die Wirklichkeit eines Gegenstandes, wenn sie sich in wiederholter Erkenntnis oder Apperzeption als die gleich kundgibt". Daß hier unter Wirklichkeit nur die Existenz verstanden sein kann, ein Begriff, der bereits die Erfahrung eines anerkannten Urteils voraussetzt, will ich beiseite lassen. ERDMANN wird dies kurzweg leugnen. Aber werden ihm viele beistimmen, falls er auch leugnet, daß doch Erkenntnis nichts anderes ist als ein einsichtiges und damit auch gewisses Urteil? Wenn das aber so ist, dann stehen wir vor einem offenkundigen Zirkel. Das erste gewisse Urteil würde nach ERDMANN bereits ein wiederholtes gewisses Urteilen voraussetzen. Die zweite Vorstellungskomponente des Gültigkeitsbewußtseins soll die Denknotwendigkeit sein (29). Auch zu ihr gehört nach ERDMANN, und hier wird ausdrücklich gesagt, die Einsichtigkeit, die Evidenz (a. a. O. Seite 275, 281 und öfter). Aber ist dies nicht ein Begriff, der nur aus einem Urteil im eigentlichen Sinn abstrahiert und darum ebenfalls nicht in einem allerersten Sinn als Vorstellungskomponente funktionieren kann?

Ich kann nun freilich nicht verhehlen, daß mir ERDMANNs Definition sowohl von Gewißheit wie auch von Denknotwendigkeit und Wahrheit verfehlt scheinen. Aber sei dem wie auch immer: auch der wirkliche Inhalt aller dieser Begriffe ist derart, daß er nur durch Reflexion auf ein Urteil im eigentlichen Sinn des Wortes gebildet werden, also weder eine Eigenschaft des Vorstellens, noch als "Vorstellungskomponente" Bestandteil des ersten Urteils (im eigentlichen Sinn dieses Wortes) sein konnte. Und so ist dann ERDMANNs Versuch, das "Geltungsbewußtsein" auf ein Vorstellen zurückzuführen, jedenfalls gänzlich mißlungen. Analysen, die so greifbar zu einem Hysteron-proteron führen, können nur dazu beitragen, endlich jedem Unbefangenen die Überzeugung aufzudrängen, daß das Urteilen im eigentlichen Sinn (das Anerkennen und Verwerfen) ein idion [was nicht dem Wesen eines Dings, sondern nur ihm zukommt] genos [Gattung - wp], ein unableitbares letztes Element unseres Bewußtseins ist, daß es die Quelle einer ganzen Reihe neuer Begriffe bildet und samt ihnen so wenig auf ein bloßes Vorstellen und die Erfahrung desselben zurückführbar ist, als das Lieben und Hassen, obschon es ja eine Zeitlang auch nicht an Versuchen gefehlt hat, durch ähnliche Hysteron-proteron das Lieben auf die Vorstellung der Liebenswürdigkeit des Gegenstandes zu reduzieren und dgl.


Doch ERDMANN meint BRENTANOs Argumente für die idiogene Natur des Urteils nicht bloß als unkräftig dargetan haben, sondern zumindest eines derselben gegen ihn selbst kehren zu können, dasjenige nämlich, wo BRENTANO (Psychologie, Seite 276) argumentiert:
    "Nähme einer an, das Urteil A ist sei die Anerkennung der Verbindung eines Merkmals Existenz mit A, so würde darin einschließlich die Anerkennung jedes einzelnen Elementes der Verbindung, also auch die Anerkennung von A liegen. Wir kämen also an der Annahme einer einschließlichen einfachen Anerkennung von A nicht vorbeit. Aber wodurch unterschiede sich diese einfache Anerkennung von A von der Anerkennung der Verbindung von A mit dem Merkmal Existenz, welche in dem Satz A ist ausgesprochen sein soll? Offenbar in gar keiner Weise! Somit sehen wir, daß vielmehr die Anerkennung von A der wahre und volle Sinn des Satzes ... ist."
ERDMANN sieht in dem Gesagten ein Zeugnis gegen BRENTANOs Lehre und für die Meinung, wonach im Existentialsatz der Begriff der Existenz Prädikat wäre. Den - so argumentiert er, indem er die Worte des Autors zitiert - eben deshalb, weil einen Gegenstand anerkennen nichts anderes heißt wie "ihn als existierend behaupten", unterscheide sich "die einfache Anerkennung von A von der Anerkennung der Verbindung von A mit dem Merkmal (!) Existenz offenbar in gar keiner Weise". "Im analogen Sinn", fährt er fort, "sind dann auch ... die Verneinungen vvon Existentialurteilen zu deuten." BRENTANO erklärt:
    "Wäre das Urteil: A ist nicht die Leugnung der Verbindung eines Merkmals (!) (30) Existenz mit A, so würde damit keineswegs A selbst geleugnet sein. Das aber wir unmöglich jemand behaupten."

    "Und doch ist diese unmögliche Behauptung", so entgegnet Erdmann, "nicht selten notwendig. Damit, daß ich behaupte: ein Kreis (im strengen Sinn der mathematischen Definition) hat keine reale Existenz, ist ein Kreis doch nicht geleugnet. Denn er besitzt die Wirklichkeit des Gedachtwerdens, die allen Gegenständen der mathematischen Definition zukommt. Oder soll Leugnen hier so viel bedeuten wie, daß A, der Kreis, in dem Sinne existiert, in dem dies im Prädikat behauptet wird? Dann ist die Leugnung, die Wahrheit der Verneinung vorausgesetzt, allerdings unmöglich. Dann aber bedeutet: A leugnen auch wiederum nur: A als nicht existierend behaupten." (31)
Zu dieser Ausführung der Logik ERDMANNs ist vor allem eine Korrektur nötig, die ich im Druckfehlerverzeichnis des Buches umsonst suche. Der Satz: dann ist die Leugnung, die Wahrheit der Verneinung vorausgesetzt, allerdings unmöglich - ist in diesem Zusammenhang sinnlos. Verständlich ist nur einer, der das Gegenteil sagt und etwa lautet: dann ist die Nichtleugnung ... allerdings unmöglich.

Doch nun zur Sache, und zwar zuerst zu der Frage: Gibt BRENTANO wirklich gegen sich selbst Zeugnis, indem er bemerkt, die einfache Anerkennung von A unterscheidet sich von der Anerkennung der Verbindung von A mit dem Merkmal "Existenz" in gar keiner Weise? Bei der Beachtung dessen, was wirklich damit gemeint ist, ist dies durchaus nicht der Fall. Wäre der Sinn der Bemerkung der: das Urteil "A ist existierend" sei schlechtweg identisch mit dem Urteil "A ist", dann würde BRENTANO sich freilich in der lächerlichsten Weise widersprechen. Die ganze Absicht seiner Beweisführung ginge dahin, gerade das Gegenteil zu beweisen, nämlich darzulegen, daß "A ist" nicht die Verbindung des Begriffs Existenz mit dem Subjekt ist. Die Gröblichkeit eines solchen Versehens hätte doch ERDMANN wiederholt die Frage nahe legen müssen, ob die Behauptung seines Gegners nicht einen anderen Sinn haben kann. Und sie kann ihn haben. In den vorausgehenden Ausführungen des Autors (Seite 276) liegt deutlich ausgesprochen, daß er das Urteil "A ist existierend" für ein Urteil mit zusammengesetzter Materie hält, das Urteil "A ist" dagegen für ein solches mit einfacher. Beide können also nicht identisch, wohl aber können sie äquivalent sein und dies ist auch offenbar gemeint, wenn BRENTANO sagt, sie unterscheiden sich nicht. Sachlich, heißt dies, sei gleichviel mit ihnen gesagt. Ganz analog wäre es doch nicht zum Verwundern, wenn einer sich ausdrückte: zwischen dem Urteil "A ist" und demjenigen "es ist wahr, daß A ist", sei kein Unterschied. Daß sie identisch sind, muß und kann vernünftigerweise nicht damit gesagt sein - ist doch das eine ein direktes Urteil, das andere ein reflexes, d. h. ein Urteil über ein vorgestelltes Urteil - dagegen ist es gewiß richtig, daß das eine dem andern gleichwertig ist. Und dasselbe gilt von "A ist" und "A ist existierend". Das eine ist das volle Äquivalenz des anderen. Dies ist BRENTANOs Meinung, und darauf basiert seine Argumentation. Sie bleibt aufrecht, und ich sehe ihr von Seiten ERDMANNs keine Widerlegung, sondern nur eine Behauptung entgegengestellt, nämlich die, daß A anerkennen schlechthin heißt: die Existenz von A behaupten.

Analog ist es mit seiner Einwendung gegen BRENTANOs Argumentation bezüglich "A ist nicht". Keine Widerlegung, sondern nur die Behauptung: A leugnen heiße schlechthin "A als nichtexistierend behaupten", kann ich ihr gegenüber bei ERDMANN konstatieren. Denn die Bemerkung, es sei nicht selten notwendig zu behaupten, daß A, z. B. ein Kreis, nicht geleugnet ist, obschon ihm die reale Existenz abgesprochen wird, da ihm doch die Wirklichkeit des Gedachtwerdens zukommt, ist offenbar nicht zur Sache. Die Frage ja, ob, indem ich A die Existenz abspreche, A geleugnet ist, nicht, ob das vorgestellte A geleugnet wird. Und letzteres an die Stelle des ersteren zu setzen, ist eine mutatio elenchi [Fangfrage - wp]. Daß ich das Vorgestelltwerden eines Gegenstandes nicht leugnen kann, indem ich ihn irgendwie beurteile, wurde oben schon betont und mußte gegen ERDMANN selbst eingewendet werden. Nicht bloß "alle Gegenstände mathematischer Definitionen", sondern alles, sofern es gedacht wird (und indem es irgendwie beurteilt wird, wird es gedacht), besitzt natürlich die Wirklichkeit des Gedachtwerdens, sogar das Widersprechende. Auch ein hölzernes Bügeleisen hat die Wirklichkeit des Gedachtwerdens, so oft ich mir den Begriff irgendwie vergegenwärtige, und könnte ich dies nicht, so könnte ich nicht verstehen, was der Name bedeutet.

Indem übrigens ERDMANN gerade von den mathematischen Begriffen, "von denen eine Definition möglich ist" im besonderen behauptet, daß ihnen die Wirklichkeit des Gedachtwerdens zukommt, ist er - ohne es selbst zu bemerken - auf dem Weg, stückweise die Konsequenz zu ziehen, die ich oben für seinen Standpunkt als unvermeidlich bezeichnete. Wer einmal anfängt, so sagte ich, die Unterschiede des Anerkannten als verschiedene Weisen der Existenz zu fassen, der kann bei den von ERDAMNN angegebenen zwei Existenzweisen nicht stehen bleiben. Hier heißt ihm dann in der Tat "Wirklichkeit des Gedachtwerdens" nicht das Gedachtwerden oder die "ideale Existenz" im weitesten Sinn des Wortes - denn diese kommt, wie schon gesagt, auch dem Widersprechenden zu - sondern ein Gedachtwerden, wie es nur demjenigen zukommt, wovon eine sogenannte Realdefinition möglich ist, wie von Kreis, Quadrat. Ist man aber einmal dabei, den Unterschied des Widersprechenden und Nichtwidersprechenden in unseren Gedanken als Existenzweise und verschiedene Bedeutungen des "ist" gelten zu lassen, dann sind auch weiterhin noch eine Menge anderer Differenzen der Gegenstände zu berücksichtigen. Wir kommen, wie schon bemerkt zu unabsehbar vielen Existenzweisen und einer endlosen Vieldeutigkeit des "ist" und "ist nicht".

In Wahrheit beseht, dies wurde schon betont, diese Vieldeutigkeit nicht. Der anerkannte Gegenstand ist ein anderer, wenn ich das eine Mal sage: ein Kreis ist, das andere Mal: ein vorgestellter Kreis ist, und dann: ein widerspruchslos vorstellbarer Kreis ist; das "ist" hat allemal dieselbe Bedeutung, Zeichen der Anerkennung zu sein und dazu aufzufordern. Auch wo in solchen Fällen wirkliche Äquivokationen vorliegen, liegen sie im Namen des Gegenstandes, nicht im Zeichen für die Anerkennung. So kann es ja geschehen, daß ein Mathematiker sagt: es gibt Kreise, und damit nicht eigentlich meint, es gebe Kreise, sondern es gebe widerspruchlos vorstellbare Kreise. Jene abgekürzte Ausdrucksweise ist dann nicht anders zu fassen, als wenn etwa die Besucher von Gemäldegallerien stets von RAFFAELs, RUBENS', PERUGINOs sprechen, die da oder dort hängen. Nicht im Da- oder Dortsein liegt die Äquivokation, sondern im Namen RUBENS, der hier nicht die Person, sondern ein von ihr gemaltes Werk bezeichnet. Ähnlich mag "Kreis" im Mund des Mathematikers ein für allemal den vorgestellten Kreis, und noch genauer: den widerspruchslos vorstellbaren Kreis bedeuten; da es in diesem Wissensgebiet nicht darauf ankommt, ob dem Vorgestellten etwas in der Welt des Realen entspricht oder nicht. Für gewöhnlich aber bedeutet "ein Kreis ist" die Anerkennung, und "einen Kreis gibt es nicht" die Leugnung eines wirklichen Kreises. Und es bleibt dabei, daß wenn nicht dies der Sin des letzteren Satzes wäre, sondern die Leugnung der Verbindung eines Merkmals ("Existenz") mit dem Kreis, der Kreis selbst damit nicht geleugnet wäre, was doch evident unmöglich ist.

LITERATUR Anton Marty, Gesammelte Schriften, hg. von Josef Eisenmeier, Alfred Kastil und Oskar Kraus, II. Band, 1. Abteilung, Halle a. d. Saale 1918
    Anmerkungen
    1) Dies geht mehrfach aus SIGWARTs, im Einzelnen freilich verschiedentlich widersprechenden, Versuchen hervor, vom Begriff der Existenz Rechenschaft zu geben. So wenn er z. B. sagt, der Begriff der Existenz müsse durch einen Hinweis auf das Gegenteil klar gemacht werden. In Wahrheit gilt dies vom Begriff des Realen. Und ebenso gilt von ihm und nicht - wie SIGWART weiter meint - von dem der Existenz, daß er von Haus aus in allen Gegenständen steckt (Logik I, Seite 73: "Der Gedanke des Seins ist so unerklärlich und ursprünglich wie unser Selbstbewußtsein." Seite 72: "Vergeblich ist es, die Vorstellung des Seins auf irgendeine Weise abzuleiten. Sie ist in all unserem Vorstellen und Denken mitenthalten.") Er tut dies, wenn nicht direkt, so zumindest indirekt. Eine Fiktion z. B. ist etwas Nichtreales, aber ihr Begriff involviert den Begriff des Vorstellens, was etwas Reales ist.
    2) Ganz dasselbe gilt vom Begriff "wahr". Wahr in dem Sinn, wie es von Urteilsgegenständen (nicht vom Urteil selbst!) gebraucht wird, ist völlig identisch mit existierend. Beide Termini heißen: Anzuerkennendes. Es ist darum ein gewaltiges hysteron proteron [das Spätere vor dem Früheren - wp], wenn RIEHL (Beiträge zur Logik, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 16, Seite 17), nicht zufrieden, mit anderen Logikern bloß im Existentialsatz das Prädikat existierend fungieren zu lassen, lehrt, jede Aussage habe entweder das Prädikat existierend oder das Prädikat wahr. Auch die Kopula im kategorischen Satz habe diese Bedeutung, und wenn hier noch ein anderes Prädikat gegeben sei, so gehöre dies nur zum beurteilten Inhalt, über den als Ganzes dann das Urteil ergeht, entweder, daß er existierend, wirklich, sei (in den sogenannten Urteilen über das Dasein) oder daß er wahr sei (in den sogenannten begrifflichen Sätzen). Diesen Prädikationen gegenüber, die - die eine oder andere - gleichförmig in allen Aussagen wiederkehrend, bildeten die gewöhnlich sogenannten Prädikate, die je nach dem Inhalt des Urteils mannigfach wechselten, selbst nur einen Teil des Subjekts, zu dem eben das Ganze im Satz ausgesprochene Begriffsmaterial gehört. - - - An dieser Theorie ist anzuerkennen, daß ihr Urheber offenbar die innige Verwandtschaft der Kopula mit dem "ist" des Existentialsatzes bemerkt hat. Aber die falsche Auffassung dieses Zeichens der Urteilsfunktion im letzteren Satz, als vermeintlichen Trägers eines Prädikats, und zwar eines Begriffs, der in Wahrheit erst in der Reflexion auf ein Urteil zu gewinnen war, zieht dann nur umso ungeheuerliche Konsequenzen nach sich, je folgerichtiger sie vom Existentialsatz auf das "ist" in allen anderen Aussagen übertragen wird.
    3) Nicht eine, sondern, wie schon angedeutet, mehrere ganz verschiedene Bedeutungen gibt ja SIGWART sukzessive für Sein oder Existenz an, wobei man nicht klar wird, ob er von diesen Bedeutungen bald diese, bald jene gegeben glaubt, wie bei einem gewöhnlichen Äquivokum oder ob dies nicht der Fall ist. Da ist Seite 90 von etwas die Rede, was "zunächst" mit Sein gemeint ist. Was bildet den Gegensatz zu diesem "zunächst"? Seite 92 ist von einem "gewöhnlichen, noch nicht kritisch angefochtenen" Sinn des Wortes die Rede und von Schwierigkeiten, die dieser Begriff des Seins mit sich führt. Ist dieser gewöhnliche Begriff der eigentliche oder nicht, und wie verhält er sich überhaupt zu den anderen, die es noch geben soll?
    4) Vgl. auch SIGWART, Logik, Seite 89 und 90
    5) FRANZ HILLEBRAND, Die neuen Theorien der kategorischen Schlüsse, Wien 1891, Seite 35f.
    6) Mit dem Mangel an einer klaren Unterscheidung zwischen immanentem Gegenstand und Gegenstand schlechthin hängen auch andere Irrtümer bei SIGWART zusammen: so seine Meinung, die Universalien hätten keine Namen, worauf wir hier nicht weiter eingehen können. - - - Gegen die Antwort, die HILLEBRAND auf die obige Frage SIGWARTs, was denn in dem Satz "A ist" der "anerkannte Gegenstand" sein soll, gegeben hat, indem er betont: es sei nicht das vorgestellte A, sondern A selbst, nicht der vorgestellte Gegenstand, sondern der Gegenstand selbst hat WILHELM Enoch (Franz Brentanos Reform der Logik" in den philosophischen Monatsheften Bd. 29, Seite 451) eingewendet: mit dem "Gegenstand selbst" im gewöhnlichen Sinn hätten wir es nur zu tun, wenn wir ihn berühren oder bearbeiten, nicht aber, wenn wir ihn vorstellen oder lieben. Einen Gegenstand lieben affiziert z. B. nicht den Gegenstand selbst. Die Liebe betrifft nur ihn als Vorstellungsinhalt und erst mittelbar, indem sie zu Aktionen unseres Körpers führt, den Gegenstand selbst. - - - Allein diese Einrede ist entweder eine petitio principii [es wird vorausgesetzt, was erst zu beweisen ist - wp] oder mir unverständlich. Was heißt: "die Liebe betrifft" usw. Ist damit gemeint, was unseren Bewußtseinsakten immanent ist, ihnen intentional innewohnt, sei der intentionale, nicht der wirkliche Gegenstand? Dies ist selbstverständlich; eine Tautologie. Soll aber geleugnet sein, daß es noch einen anderen Sinn gibt, in welchem unsere Bewußtseinsakte (und natürlich sie selbst, nicht körperliche Aktionen, die etwa ihre Folgen und so wenig selbst psychische Akte sind wie der Fall eines Steines oder der Umschwung eines Rades) zum "Gegenstand" in Beziehung stehen können, so setzt der Autor einfach voraus, was er beweisen sollte. Freilich war es eine unmögliche Aufgabe, dies zu beweisen. Denn das Gegenteil ist ganz offenkundig. Wenn ich eine Erbschaft begehre, begehre ich da die Erbschaft "als Vorstellungsinhalt" oder die Erbschaft selbst? Offenbar die letztere. Denn die erstere ist vorhanden, so oft ich sie vorstelle und (da das Vorstellen Grundlage für das Begehren ist) auch so oft ich sie begehre. Aber mit der vorgestellten Erbschaft als solcher", und wenn sie auch so anschaulich und lebendig vorgestellt wäre, wie in einer Halluzination, ist dem nicht gedient, der "die Erbschaft" begehrt. Diese "selbst" ist Gegenstand seines Begehrens, und somit muß es dabei bleiben, daß vom intentionalen Gegenstand unserer psychischen Akte der Gegenstand "schlechthin" zu unterscheiden ist, daß sie auch ihn in gewissem Sinn "betreffen", wenn auch allerdings niemand behaupten wird, daß sie ihn "affizieren, wie eine reale Einwirkung dies täte.
    7) SIGWART, Logik, Seite 89
    8) SIGWART, Impersonalien, Seite 62
    9) Es ist seltsam, wie HANS CORNELIUS (Versuch einer Theorie der Existentialurteile, Seite 83 und 84) BRENTANO und mir die gerade entgegengesetzte, von uns stets als verkehrt gehaltene Meinung zuschreiben kann.
    10) SIGWART, Impersonalien, Seite 62
    11) vgl. Impersonalien, Seite 62 und 63, sowie Logik, Seite 90.
    12) Es ist ein Irrtum, wenn SIGWART (Impersonalien, Seite 62) meint, daß eine solche "widersprechende Formel" gar keinen Begriff ausdrückt, sondern nur Worte aufstellt, die eine unauflösbare Aufgabe enthalten. "Was ich verwerfe", wendet er ein, "ist nicht der Begriff eines viereckigen Kreises, den ich gar nicht denken kann, sondern die Möglichkeit, mit diesen Worten einen Sinn zu verbinden usw. - Seltsam! wie der so scharfsinnige Forscher nicht bemerkt, daß in Wahrheit gerade das, was er uns zumutet, eine unlösbare Aufgabe wäre. Wir sollen wissen, was die Worte "viereckiger Kreis" verlangen und daß sich das Verlangte nicht ausführen läßt, ohne doch irgendeine Vorstellung vom Verlangten zu haben! Das ist möglich. Irgendwie müssen wir die Bedeutung jener Worte doch denken können. Vermöchten wir dies in keiner Weise, dann wären sie für uns ebenso sinnlos, wie abyxezir oder irgendeine andere willkürliche Lautkombination. So ist es aber nicht. Wir verbinden mit jenem Namen einen begrifflichen Gedanken und sind uns dessen bewußt; wir denken irgendwie den Begriff "viereckiger Kreis", nur ist uns dabei klar, daß wir diesen widerstreitenden Inhalt nicht auch in einer einheitlichen Anschauung vorzustellen vermögen!
    13) Die Namen, sagte sie, bezeichnen die Dinge; doch tun sie es unter Vermittlung der Begriffe (mediantibus conceptibus). Daher gibt es allgemeine und individuelle Namen, wie es allgemeine und individuelle Begriffe gibt.
    14) Seite 62 der Impersonalien sagt SIGWART u. a.: "Soll aber der Gegenstand, A, nicht einen Begriff, sondern eine einzelne Anschauung oder Wahrnehmung bezeichnen, dieses Buch, in dem ich lese ... so kann wiederum in keinem denkbaren Sinn davon geredet werden, daß ich dieses Gesichtsbild rein, als solches, als diesen sichtbaren Gegenstand anerkenne oder verwerfe; es ist einfach da, Objekt meines Bewußtseins, ich mag wollen oder nicht." - Ein Idealist kann hier einwenden, er verstehe unter "diesem Buch" in der Tat eine einzelne Anschauung oder Empfindung (oder eine Gruppe von solchen) und offenbar ist es nicht absurd, daß er dies anerkennt. Ja die Anerkennung ist eben darum berechtigt, weil ihr Gegenstand da ist, weil ich jene so und so beschaffene Empfindung wirklich habe. Ob die Empfindung von meinem Willen abhängt oder nicht, hat mit der Frage so wenig zu tun wie die Quadratur des Zirkels, außer es verwechselt einer Anerkennen mit Wollen, was aber weder BRENTANO noch ich jemals getan haben.
    15) Gerade die Selbstwahrnehmung im eigentlichen Sinne des Wortes ist ein Existentialurteil, zu dem nicht das Wirken unseres Ich Anlaß gibt. Kämen wir zur Anerkennung unserer eigenen Denk-, Gefühls-, Willensakte usw. nur aufgrund einer Wirkung derselben, so hätten wir keine unmittelbare Wahrnehmung davon, sondern wüßten nur durch einen Schluß von ihnen, ebenso wie die Annahme von Ätherwellen aufgrund der von ihnen gewirkten Farbenempfindungen keine unmittelbare Wahrnehmung, sondern ein Schluß ist. - - - Aber auch anderes Reales außerhalb unseres Ichs gibt es, zu dessen Anerkennung uns nicht die Erkenntnis seines Wirkens führt. Vieles erschließen wir umgekehrt, indem wir es als ein von anderem Gewirktem erkennen.
    16) Jedenfalls ist es ganz ungenau, wenn er (trotzdem nach seiner Angabe "Sein" bald Wirken bald Vorgestelltwerden bedeutet - Begriffe, die toto genere [völlig - wp] verschieden sind und nicht mit besserem Recht denselben Namen trügen, als der Landmann und der Vogelkäfig -) doch wieder vom Begriff Existenz wie von Einem spricht und jede beiden vermeintlichen Bedeutung des "ist" Arten der Existenz nennt.
    17) Wirksam zu sein ist ein proprium [spezifisches Merkmal - wp] des Realen: die beiden Begriffe sind je der eine ein proprium des anderen in einem streng aristotelischen Sinn, nur identisch sind sie nicht.
    18) Die alte Unterscheidung zwischen ens reale [reales Sein - wp] und ens rationis [gedankliches Sein - wp] hat ohne Zweifel ihre Berechtigung und ist bei jedem ens rationis irgendwie die ratio im weitesten Sinne, d. h. eine intentionale Beziehung, ein Bewußtsein im Spiel. Aber es wäre ein arges Mißverständnis, zu glauben, damit sei gesagt, daß bei allem, was kein Reales ist, das "Sein" nichts anderes heißt als "Vorgestelltsein". Gleihheit, Verschiedenheit, Möglichkeit, Unmöglichkeit sind ganz gewiß ens rationis; aber daraus folgt nicht, daß der Satz: es bestehe Gleichheit zwischen x und y heißt: sie wird vorgestellt. Jedermann empfindet, daß dies einen unerträglichen Subjektivismus involvieren würde. - - - Auch "ein Gewünschtes ist" heißt nicht direkt, es sei vorgestellt (obschon das Gewünschte als solches sicher nicht real ist), sondern eben: es sei als Gewünschtes und so im Übrigen. Nur das Sein des Vorgestellten als solches ist ein Vorgestelltsein. Von allem anderen Nichtrealen gilt dies nicht, und wollte man also die Unterschiede dessen, was ist, als Prädikat ins "Sein" aufnehmen, so käme man zu einer unbegrenzten Menge solcher Prädikate.
    19) War vorausgehend von einem vorgestellten Geist die Rede gewesen, so sage ich im Gegensatz dazu: der wirkliche Geist, wobei aber "wirklich" keine andere Funktion hat als die eigentliche Bedeutung von Geist, die durch den Beisatz "vorgestellt" modifiziert war, wieder herzustellen. Darum kann ich ganz ebenso von einem wirklichen Mangel, einer wirklichen Möglichkeit sprechen im Gegensatz zu einer bloß vorgestellten. Als etwas Reales will ich die Möglichkeit dadurch beileibe nicht bezeichnen. Dagegen will ich sagen, daß eine wahrhafte Möglichkeit gemeint ist, nicht eine bloß äquivoke sogenannte. Denn nur das letztere ist ja die vorgestellte als solche. Sie ist so wenig wahrhaft eine Möglichkeit als das vorgestellte Schloß ein Schloß und die vorgestellten Taler (die ja darum niemand als Zahlung annimmt) Taler.
    20) Er bezeichnet die prädikative Zerlegung und Verbindung von Vorstellungen wiederholt als das ganze Wesen des (geltungslosen) Urteils, und auf diesem Standpunt wäre es eigentlich konsequent gewesen, nicht bloß Fragen wie die obie, sondern auch schon jede Vorstellungsverknüpfung wie: grüner Baum und dgl. zu diesen "Urteilen" zu rechnen. Es tut es nicht. Nach Seite 242 soll "dieses vergilbte Papier" kein Urteil, auch kein geltungsloses, sein, sondern bloß den Namen einer "attributiven Verbindung" verdienen. In Wahrheit können aber "prädikative" und "attributive Vorstellungsverknüpfung" nur zwei Namen für dasselbe Phänomen sein, und besteht ein sachlicher Unterschied einzig zwischen der attributiven Verbindung und der wirklichen Prädikation, womit dann aber eben ein Urteil im eigentlichen Sinn (ein "gültiges") gemeint ist, während die erstere ein bloßes Vorstellungsphänomen repräsentiert. - - - Daß nach ERDMANN eine attributive Verbindung kein "Urteil", die Frage dagegen ein solches sein soll, hängt - vom Sprachlichen abgesehen, von dessen Banden seine psychologischen Analysen mannigfach hemmend beeinflußt sind - vielleicht in etwas damit zusammen, daß bei der Frage die Vorstellung eines Urteils im eigentlichen Sinne (eines "gültigen") und die Begierde danach gegeben ist. Doch klar ist er sich gar nicht darüber. Sonst hätte er - von allem anderen nicht zu reden - wohl auch bedacht, daß beides dies doch offenbar kein wirkliches Urteil ist, ein "geltungsloses" so wenig wie ein "gültiges."
    21) So, wie der Autor selbst zugibt, das Urteil, welches behauptet, daß ein gewisser Sprachgebrauch üblich ist. Aber auch dasjenige, welches behauptet, daß ich unter einem gewissen Wort einen gewissen Gegenstand verstehe. Das vermeintliche "Urteil" aber, welches die Benennung nicht als allgemein oder individuell übliche behaupten, sondern vollziehen soll - und dies soll das von ERDMANN eigentlich sogenannte "benennende Urteil" sein - ist meines Erachtens ein hölzernes Eisen. Es ist kein Urteilen, sondern ein inneres oder äußeres Handeln, dem es zukommt, zweckmäßig oder unzweckmäßig nie aber wahr oder falsch zu sein.
    22) Vgl. besonders Seite 357. ERDMANN lehnt sich hierin mit Bewußtsein an SIGWART an. Doch berücksichtigt er BRENTANOs einschneidende Kritik der Lehre dieses Logikers (Ursprung der sittlichen Erkenntnis, Seite 65f) mit keinem Wort, sondern begnügt sich, darauf hinzuweisen.
    23) Mit der "Aufhebung" kann ja nicht das bloße Aufhörenlassen der Bejahung gemeint sein. Auch wird sie ja sofort ein Absagen genannt, was doch ein Gegenstück des Zusagens oder Zuerkennens bedeutet!
    24) Es ist nicht der sprachliche Ausdruck gemeint, sondern eine "dem Denken selbst eigene", eine "logische Form".
    25) Sie hat offenbar nichts zu tun mit der Unterscheidung von Form (Qualität) und Materie, die auch wir bei jedem Urteil machen. Zu jedem Urteil gehört nach uns ein Gegenstand, der vorgestellt wird - mag nun dies etwas Absolutes oder eine Beziehung sein - und ein anerkennendes oder leugnendes Verhalten. Letzteres, worin das eigentliche Wesen des Urteils liegt, nennen wir seine Form oder Qualität, ersteres (die unentbehrliche Vorstellungsgrundlage des urteilenden Verhaltens) seine Materie. Beide zusammen bilden den Urteilsinhalt. Hier sind mit Form und Materie wirklich zwei verschiedene Seiten des psychischen Phänomens bezeichnet. Dementsprechend kommen ihn auch ganz disparate Prädikate zu, und es fällt uns nicht ein, etwa zu sagen, auch die Materie sei bejahend oder verneinend. Bejahen (Anerkennen) und Verneinen (Verwerfen) sind Spezies der Gattung Urteilsform; der Materie können sie so wenig im eigentlichen Sinn als Prädikate zukommen, wie rot oder grün der Körpergestalt. (Eine vorgestellte Bejahung oder Verneinung kann wohl Materie eines Urteils sein; aber sie ist so wenig eine wirkliche Bejahung oder Verneinung, wie ein Luftschloß ein Schloß). Vom Inhalt des Urteils sagen wir dann allerdings auch, er sei eine Anerkennung oder Verwerfung. Aber dies ist nur möglich, weil wir eben darunter das aus Form und Materie gebildete Ganze verstehen, und natürlich kann ihm in jedem Fall nur dasjenige jener Prädikate zukommen, welches im betreffenden Urteil die Form bildet. Dagegen am Urteilsinhalt nun nochmal eine Form als etwas von ihm selbst Differentes scheiden zu wollen, was einen bejahenden Charakkter haben könnte, während der Inhalt den entgegengesetzten hätte - also eine Distinktion [Unterscheidung - wp] machen, welcher verschiedene Seiten am selben Urteil entsprechen sollen, denen dann aber doch konträre (also derselben Gattung angehörige!) Prädikate als nähere Bestimmungen beigelegt werden das ist etwas, wobei sich schlechterdings nichts denken läßt, sowenig wie wenn einer an einem Körper Farbe und Kouleur unterscheidet und behauptet, er sei der Farbe nach schwarz, der Kouleur nach rot. - - - Der fiktive Charakter der Unterscheidung zeigt sich dann auch in der Unklarheit der Äußerungen, die ERDMANN darüber tut. Seite 358 sagt er uneingeschränkt, die Aufhebung eines Urteils (worin die Verneinung bestehen soll) nehme die Form der Prädikation an, und auch auf Seite 359 heißt es, sie sei eine Behauptung und Prädikation, und ERDMANN muß dies ja lehren, da doch nach ihm auch das verneinende Urteil ein Urteil im eigentlichen Sinn sein, zum Wesen eines jeden solchen aber das prädikative Behaupten gehören soll. Allein sofort (auf derselben Seite) lesen wir auch wieder ganz anders: weil (!) die Verneinung, die Aufhebung der prädikativen Beziehung, sich auch als eine prädikative gebärdet, sei sie von jener streng zu scheiden. "Denn ihr Schein erreicht die Sache nicht". Also die Verneinung gebärdet sich bloß wie eine Prädikation, ohne es zu sein? - Wenn danach "Form der Prädikation" eigentlich nur "Schein der Prädikation" heißt, dann freilich sei ohne weiteres die Möglichkeit einer Diskrepanz zwischen "Form" und Inhalt eines Urteils zugegebn. Aber dann sollte doch ERDMANN nicht anderwärts auch wieder sagen, das verneinende Urteil sei eine Prädikation und Behauptung. Er sollte das Behaupten nicht "die logische" Form des betreffenden Urteils nennen und auch nicht von einer Diskrepanz zwischen Form und Inhalt reden, die einen Zwiespalt im Urteil selbst und eine im Wesen desselben begründete Eigenheit bildet. Denn was hat ein trügerischer Schein mit der Natur der Sache zu tun? Auch folgt dann, da nach ERDMANN das Behaupten zum Wesen des Urteils im eigentlichen Sinn gehört, daß, wenn das verneinende Urteil bloß scheinbar ein behauptendes ist, es auch bloß scheinbar ein Urteil ist. Auch in Bezug darauf ist dann zu sagen, der Schein erreiche die Sache nicht, und das sogenannte verneinende Urteil "gebärde sich bloß" als Urteil, ohne es zu sein!
    26) Die "Gültigkeit" fehlt auch in tausend Fällen, wo eine Verneinung nicht gegeben ist. "Geltungslos" ist ja nach ERDMANNs eigener Lehre auch die Frage. Ungültig darf also nicht so viel heißen wie: weder wahr noch falsch sein, sondern unwahr- im Sinne von falsch-sein.
    27) Darüber, daß für das sich entwickelnde Bewußtsein die Anlässe zum Verneinen gewiß später gegeben sind als für das Anerkennen, vgl. den zweiten dieser Artikel Seite 58f. Man sollte diese genetische Frage nicht immer wieder mit derjenigen nach der deskriptiven Ursprünglichkeit (d. h. Unableitbarkeit) des Phänomens verwechseln.
    28) Ist dieses seine Meinung, dann könnte die Verbindung - wie sich leicht zeigen ließe - nur wieder eine prädikative sein. Es erhöbe sich also abermals die Frage, ob diese prädikative Verknüpfung selbst gültig (gewiß und denknotwendig) ist oder nicht in infinitum.
    29) Wie der Autor mit seiner Lehre, daß zu jedem "gültigen" Urteil Denknotwendigkeit gehört, die andere vereinigen will, daß nach Seite 370 ein Urteil doch wieder entweder notwendig oder bloß tatsächlich oder bloß möglicherweise gültig sein kann, ist abermals ein Rätsel.
    30) Das Ausrufungszeichen rührt, ebenso wie das analoge zuvor, von ERDMANN her und soll offenbar andeuten, daß er es für sehr befremdlich ansieht, wie man den Existenzbegriff als Merkmal eines Gegenstandes bezeichnen kann.
    31) ERDMANN, Logik, Seite 313