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ADOLF REINACH
Zur Theorie des
negativen Urteils

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"Es ist keine Überzeugung und Behauptung möglich, die nicht Überzeugung und Behauptung von etwas wäre; die Beziehung auf ein Gegenständliches, welchem die Überzeugung gilt und auf welches sich die Behauptung bezieht ist beiden wesentlich. Wir können hier vom intentionalen Charakter der beiden Urteilsarten reden. Die Intentionalität eines Erlebnisses besagt, daß es eine Richtung auf Gegenständliches besitzt, und dies wieder setzt voraus, daß das Gegenständlich für das Bewußtsein irgendwie vorhanden ist. Aber dieses Vorhandensein im allerweitesten Sinn ist kein Vorgestelltsein."

"Vor mir liegt ein Buch: dann ist mir das ganze Buch vor-stellig, und doch sind nur Teile von ihm anschaulich repräsentiert. Die Rückseite des Buches z. B. ist mir in keiner Weise anschaulich gegeben, weder nehme ich sie wahr, noch pflege ich normalerweise aus der Erinnerung oder Phantasie eine anschauliche Repräsentation zu schöpfen. Man ist vielleicht einen Augenblick versucht, im Hinblick auf diese Sachlage nur die anschaulich repräsentierten Teile des Buches vorgestellt zu nennen. Aber was sich vor mir befindet, ist doch das Buch, der ganze Gegenstand und kein Gegenstandstorso."


Einleitung

Die großen Schwierigkeiten, auf welche die Logik von Anfang an bei der Behandlung des negativen Urteils gestoßen ist, sind noch keineswegs befriedigend gelöst. Weitgehende Differenzen bestehen noch nach den verschiedensten Richtungen hin. Nur zum Teil liegen diese Schwierigkeiten am negativen Urteil als solchem, zum andern Teil liegen sie daran, daß auch die Bestimmung des positiven Urteils noch nicht eindeutig gelungen ist. Solange der Urteilsbegriff überhaupt mit Äquivokationen und Unklarheiten behaftet ist, wird auch die Behandlung des negativen Urteils darunter zu leiden haben. Es soll im Folgenden der Versuch gemacht werden, die Probleme des negativen Urteils - nicht etwa allseitig zu lösen, aber doch nach einigen Richtungen hin einer Lösung näher zu bringen. In der ganzen Problemlage ist es begründet, daß wir zuerst mit einigen Erörterungen über das Urteil überhaupt beginnen (1).


I.

Es ist von der äußersten Wichtigkeit, eine Äquivokation [Verwendung des gleichen Wortes für verschiedene Begriffe - wp] aufzudecken, welche im Terminus Urteil noch steckt, und die sich, wie mir scheint, in logischen Zusammenhängen sehr häufig in verwirrender Weise geltend macht. Unter "Urteil" wird einmal das verstanden, was man näher als "Überzeugung", "Gewißheit", "belief", auch wohl als Geltungsbewußtsein" zu charakterisieren pflegt. Andererseits aber begreift man darunter auch das "Setzen" oder "Behaupten". Überzeugung und Behauptung nun stehen sicherlich in nahen Beziehungen zueinander, sie sind aber keineswegs identisch. Es ist kein Zweifel, daß man sprach-gebräuchlich sehr wohl beide als "Urteil" bezeichnen kann. Umso genauer aber muß beachtet werden, daß sie - untereinander durchaus verschieden - zwei ganz verschiedene logische Sphären umgrenzen und somit das Gesamtgebiet der Urteilstheorie in zwei benachbarte, aber durchaus geschiedene Teilgebiete zerlegen. Das muß nun näher aufgewiesen werden; es gilt die beiden berührten Urteilsbegriffe zu trennen und sie zugleich von verwandten Gebilden abzuscheiden, mit denen sie verwechselt werden können und verwechselt worden sind.

Wir knüpfen an einen Terminus an, welchem wir seit FRANZ BRENTANOs einflußreichen Untersuchungen in der Urteilstheorie häufig begegnen. BRENTANO hat das positive Urteil als ein "Anerkennen" bezeichnet und ihm das negative Urteil als ein "Verwerfen" gegenübergestellt. Zweifellos sind diese Termini nicht ohne weiteres und eindeutig verständlich; die Forscher, welche sich ihrer bedient haben, haben sich dann auch keineswegs der in ihnen liegenden gefährlichen Vieldeutigkeit immer entzogen. Von Anerkennung und Verwerfung wird zunächst im Sinne einer wertenden Zu- oder Abwendung gesprochen; so wird ein sittliches Tun anerkannt, ein unsittliches verworfen. Mit Recht haben BRENTANO (2) und MARTY (3) betont, daß dieser Begriff "einer liebenden Wertschätzung" oder einer "Genehmhaltung im Gemüt" in der Urteilstheorie keine Stelle hat. Was sollte es auch heißen, daß im Urteil "2 x 2 = 4" die Gleichheit von 2 x 2 und 4 "geschätzt" oder im Urteil "2 x 2 = 5" die Gleichheit von 2 x 2 = 5 in diesem Sinn "mißbilligt" wird? Die Gefahr einer solchen Vermengung ist nicht groß; viel näher liegt eine andere.

Es gibt eine Anerkennung, welche von einer eigentlichen Schätzung nichts in sich trägt und genauer als eine Zustimmung charakterisiert werden kann. Ich höre etwa das Urteil "A ist b" aussprechen, verstehe es, überlege es mir, und sage dann zustimmend "ja". In diesem "ja" liegt ein Zustimmen, ein Anerkennen; aber auch hier ist das Anerkennen kein Urteil. Welches Urteil sollte es auch sein? Das Urteil "A ist b"? Gewiß nicht. Denn dieses Urteil bezieht sich ja evidentermaßen auf das b-sein des A, auf diesen Sachverhalt, die Anerkennung aber, die wir jetzt im Auge haben, bezieht sich auf das Urteil "A ist b". Daß der Sachverhalt aber nicht dasselbe ist wie das Urteil, welches ihn setzt, braucht nicht besonders betont zu werden. Ich kann auf das gehörte Urteil auch erwidern: "Ja; A ist in der Tat b". Hier haben wir die Zustimmungsanerkennung und das Urteil in evidenter Verschiedenheit nebeneinander. Erst stimme ich in einem "Ja" dem gehörten Urteil zu, und dann urteile ich auch meinerseits "A ist b". Dieses Urteil kann man nun ebenfalls als eine Anerkennung, und zwar als Anerkennung des Sachverhaltes "b-sein des A" bezeichnen. Und gerade hierin liegt die Gefahr der Verwechslung, von der wir sprachen. Zusammenstimmungsanerkennung und urteilendes Anerkennung sind, sowohl als Akte, wie ihrer gegenständlichen Beziehung nach grundverschieden. Wollen wir uns die hier liegende Äquivokation zunutze machen, so können wir sagen: die Zustimmungsanerkennung ist die Anerkennung einer urteilenden Anerkennung (4). Manche Verwirrung in der Urteilstheorie erklärt sich daraus, daß man dem echten Urteil die zustimmende Anerkennung untergeschoben hat. Der Terminus "Anerkennung" verleitet dazu in hohem Maße, und ebenso oder in noch höherem Maße der Terminus "Billigung", dessen sich WINDELBAND zur Bezeichnung des Urteils bedient (5). Natürlich lasen sich für die Ausdrücke "verwerfen" oder "mißbilligen" ganz entsprechende Erwägungen durchführen.

Nachdem wir so Anerkennung und Verwerfung im Sinne einer positiven bzw. negativen Wertschätzung und im Sinne der Zustimmung bzw. Ablehnung eines Urteils ausgeschaltet haben, gelangen wir zu der Frage, ob unsere Termini wenigstens innerhalb der Urteilssphäre selbst einen eindeutigen Sinn besitzen. Wir haben schon angedeutet, daß dies nicht der Fall ist. Vergegenwärtigen wir uns einen konkreten Fall: es möge zwischen mir und einem anderen in Frage stehen, welche Farbe irgendein Gegenstand trägt. Ich trete vor ihn hin und sehe, er ist rot. Es ist mir hier gegeben das Rotsein des Gegenstandes, und indem es mir zur Gegebenheit kommt, erwächst mir die diesbezügliche Überzeugung; es erwächst mir die Überzeugung davon, oder der "Glaube" daran, daß der Gegenstand rot ist. Man kann dabei sehr wohl von einem Urteil reden. Wir haben in der Tat hier den Punkt, an dem sich der "belief"-Begriff der englischen Philosophie orientiert.

Verfolgen wir den Fall noch eine Strecke weiter: Ich wende mich von dem Gegenstand ab, trete zu einer anderen Person und sage: "Der Gegenstand ist rot." Was liegt hier vor? Die vorher gewonnene Überzeugung kann fortdauern, ich kann sie festhalten, auch wenn der Gegenstand nicht mehr vor mir steht. Mit dieser Überzeugung wende ich mich zu dem Anderen und spreche die genannten Worte aus. Aber es ist keineswegs so, als ob hier nun nichts weiter vorläge als die Überzeugung vom Sachverhalt und das Aussprechen bestimmter Worte. Indem ich die Worte ausspreche, meine ich mit ihnen etwas, meine ich das Gegenständliche, welches sie bezeichnen, und zwar meine ich es in setzender, in behauptender Weise. Dieses Setzen oder Behaupten stellt einen eigenen sehr bemerkenswerten Akt dar. Auch wenn ich sage: "Ist der Gegenstand rot?" ziele ich meinend auf Gegenständliches ab und zwar auf dasselbe, wie in dem Satz: "Der Gegenstand ist rot." Aber jetzt haben wir nicht, wie vohin, ein behauptendes, sondern ein fragendes Abzielen. Es hebt sich bei der aufmerksamen Vergegenwärtigung der beiden Fälle das Spezifische des Behauptens mit aller Klarheit heraus. Oder man versetze sich in den Fall, in dem ein anderer die Behauptung "A ist b" ausspricht, und ich diesen Satz verstehend wiederhole, ohne jedoch die Behauptung zu teilen. Genau der identische Sachverhalt ist hier beide Male gemeint, aber nur im ersteren Fall ist er behauptend gesetzt (6). Wie das verstehende Nachsprechen der Behauptung positiv zu charakterisieren ist, soll dahingestellt sein; von einem Behaupten kann jedenfalls keine Rede sein. So sehen wir, daß es eigentümliche Akte des Setzens oder Behauptens gibt; sie liegen in jedem positiven Urteil, dem wir Ausdruck verleihen, vor. Wir werden dieses Behaupten aufsuchen im ausgesprochenen Urteil; aber wir müssen uns davor hüten, es auf rein Sprachliches reduzieren zu wollen. Man kann zugeben, daß ein Behaupten ohne sprachliche Einkleidung sich nirgends aufweisen läßt. Aber das bedeutet nicht, daß beides identisch ist. Sowohl beim eigentlichen, lauten, als auch beim inneren, stillen Sprechen gibt es ein Behaupten. Das Sprechen ist in beiden Fällen ganz verschieden charakterisiert - freilich werden wir uns davor hüten, das innere Sprechen als bloße Sprachvorstellung bezeichnen zu wollen, da ja die Vorstellung eines lauten Sprechens und ein inneres Sprechen offenbar durchaus verschieden sind. Während sich so das Sprechen in eigenartiger Weise abwandelt, bleibt doch das Behaupten, welchem es Ausdruck gibt, sowohl bei der äußeren als auch bei der inneren Rede durchaus dasselbe. Wie auch jene Abwandlung sich näher charakterisieren mag: das spezifische Moment des Behauptens ist ihr gewiß nicht unterworfen, und dies zeigt zur Genüge, wie fehlerhaft es wäre, das Behaupten mit dem Sprechen zu identifizieren.

Auch das Behaupten nun, welches sich uns allmählich herauszuheben beginnt, kann sprachgebräuchlich als ein Urteilen bezeichnet werden - so gut oder vielleicht noch besser als die Überzeugung. So sind wir also hier auf zwei Urteilsbegriffe gestoßen, welche sich beide hinter dem vieldeutigen Terminus "Anerkennung" verbergen. Neben der anerkennenden Wertschätzung und der anerkennenden Zustimmung gibt es noch zwei Fälle urteilender Anerkennung. Im Grunde scheint es zwar der Sprachgebrauch nur zu erlauben, das Behaupten als ein Anerkennen zu bezeichnen; insofern aber Behauptung und Überzeugung ständig konfundiert [miteinander vermengt - wp] werden, wird zugleich die letztere unter jenem Terminus mitbefaßt. Die Urteilstheorie BRENTANOs gibt uns ein Beispiel dafür. Er spricht vom Urteil als Anerkennung und das weist uns, wenn wir die überhaupt nicht in die Sphäre der Urteilstheorie gehörigen Bedeutungen ablösen, zunächst auf die Behauptung hin. Andererseits aber redet BRENTANO von einer Gradabstufung des Urteils, und das führt uns, wie unschwer ersichtlich, sofort in eine andere Sphäre. In seiner "Psychologie" hatte BRENTANO sogar von "Intensitäten" des Urteils gesprochen in Analogie zur Intensität des Gefühls (7). Das hat er später etwas modifiziert. "Es ist falsch", so heißt es im Ursprung sittlicher Erkenntnis, (8) "daß der sogenannte Grad der Überzeugung eine Intensitätsstufe des Urteilens ist, welche mit der Intensität von Lust und Schmerz in Analogie gebracht werden könnte." Aber Grade des Urteils will BRENTANO nach wie vor annehmen. Und ähnlich redet WINDELBAND von einer graduellen Abstufbarkeit des "Überzeugungsgefühls" oder der "Gewißheit" (9). Auf die Behauptung angewandt, ergibt eine solche Annahme überhaupt keinen Sinn. Entweder wird etwas behauptet oder es wird nicht behauptet; Grade des Behauptens aber gibt es nicht. Gewiß kann man auch von einem zögernden, widerwilligen Behaupten reden; aber es ist klar, daß ein solches Behaupten darum kein geringeres oder minderes Behaupten ist. Ganz anders steht es mit der Überzeugung. Hier hat es in der Tat einen guten Sinn, von Stufen oder Graden zu reden. Neben der Überzeugung gibt es die Vermutung und den Zweifel; mit ihnen sinkt der "Grad der Gewißheit" immer tiefer herab. In diesem Zusammenhang kann also BRENTANO das Urteil nicht im Sinne der Behauptung, sondern er muß es im Sinne der Überzeugung im Auge haben; ihm selbst drängt sich dann auch an der angeführten Stelle dieser Ausdruck auf. Die gefährliche Doppeldeutigkeit des Anerkennungsbegriffs zeigt sich hier überaus deutlich, wir wollen diesen Ausdruck daher im Folgenden ganz vermeiden und beim "setzenden" Urteil stets von Behauptung reden. Zugleich hat sich jetzt ein erster fundamentaler Unterschied zwischen Überzeugung und Behauptung herausgestellt, den wir noch etwas weiter ausführen wollen.

In psychologischen und logischen Betrachtungen finden wir häufig eine Zusammenstellung des Urteilens mit anderen mehr oder weniger nahe verwandten Bewußtseinsakten. Da wird das Urteil einmal dem Zweifel gegenübergestellt und der Vermutung, ein andermal der Frage oder einer Wunschaussage. Sehen wir näher zu, so zeigt sich, daß dabei der Terminus "Urteil" in einem doppelten, uns nun geläufigen Sinn figuriert. Es geht nicht an, Vermutung und Zweifel der Behauptung anzureihen; sie gehören vielmehr als verschiedene Gewißheitsabstufungen neben die Überzeugung. Andererseits haben die Akte, welche in den Worten "Ist A b?" oder "Wäre doch A b!" ihren Ausdruck finden, zweifellos nicht neben der Überzeugung, sondern neben der Behauptung ihre Stelle.

All das sind nur indirekte Hinweise auf die Verschiedenheiten unserer beiden Urteilstypen. Die direkte und letzte Bestätigung kann uns hier, wie in anderen Fällen auch, nur die unmittelbare Wahrnehmung geben. Hier aber zeigt sich uns mit zweifelloser Deutlichkeit: Einerseits die Überzeugung, die uns angesichts der Gegenstände erwächst, etwas was man mitunter als Gefühl, mitunter auch als Bewußtseinslage bezeichnet hat, jedenfalls eine Zuständlichkeit des Bewußtseins. Andererseits die Behauptung, welche uns nicht "erwächst", sondern von uns "gefällt" wird, total verschieden von jedem Gefühl, von jeder Zuständlichkeit; viel eher zu charakterisieren als ein spontaner Akt.

Beide: Überzeugung wie auch Behauptung, realisieren sich in der Zeit; es läßt sich der Zeitpunkt angeben, in welchem sie ins Dasein treten. Aber während wir von einer beliebigen Dauer der Überzeugung reden können, läßt die Behauptung ihrem Wesen nach eine zeitliche Ausbreitung nicht zu; sie verläuft nicht in der Zeit, sondern hat ein gleichsam punktuelles Sein.

Wir sind weit entfernt davon, eine absolute Beziehungslosigkeit zwischen Behauptung und Überzeugung zu statuieren; gerade weil sehr nahe Beziehungen zwischen beiden bestehen, hat man sie ständig konfundiert. Keine Behauptung ist möglich, die nicht von einer zugrunde liegenden Überzeugung begleitet wäre, wobei sich Überzeugung und Behauptung auf ein streng Identisches beziehen. Dagegen ist es durchaus nicht erforderlich, daß jede Überzeugung eine Behauptung fundiert, und es ist sogar ausgeschlossen, daß einer Überzeugung eine Behauptung zugrunde liegt. Man könnte unserem ersten Satz gegenüber hinweisen auf die Tatsache der Lüge, der es ja wesentlich ist, eine Behauptung ohne Überzeugung zu sein. Eine nähere Betrachtung zeigt, daß bei der Lüge von einem echten Behaupten überhaupt nicht die Rede sein darf. Es liegt hier eine eigentümliche Modifikation des Behauptens vor, ein Schein-Behaupten gleichsam, dem das eigentliche Leben fehlt, und für das wir eine Analogie finden können in der Scheinfrage, wie wir sie in einer konventionellen Unterredung häufig stellen. Das echte Fragen schließt die Überzeugung vom Sein dessen, was in Frage gestellt wird, aus, genauso wie die echte Behauptung den Unglauben an das Behauptete ausschließt. Eine konventionelle Frage, bei der wir das, was wir fragen, ganz genau wissen, ist keine echte Frage; und ebensowenig ist die Lüge, bei der das nicht geglaubt wird, was man behauptet, ein echtes Behaupten. Wir gehen auf diese ansich nicht unwichtigen Zusammenhänge hier nicht weiter ein. Für uns haben sie lediglich die Funktion, die Trennung von Überzeugung und Behauptung noch einmal recht deutlich vor Augen zu führen. Solche Wesensbeziehungen sind ja offenbar nur dann möglich und nur dann verständlich, wenn es sich - nicht um ein, nur verschieden ausgedrücktes Identisches, sondern um zwei wohl geschiedene Gebilde handelt. Wir wollen den Unterschied der beiden noch ein Stück weiter verfolgen.

BRENTANO hat bekanntlich Vorstellung und Urteil mit äußerster Schärfe voneinander getrennt, er hat sie aber gleichzeitig in eine nahe Beziehung zueinander gebracht, indem er den Satz von der notwendigen Vorstellungsgrundlage eines jeden Urteils aufstellte. Jedes Anerkennen und Verwerfen setzt nach ihm notwendig die Vorstellung dessen, was anerkannt bzw. verworfen wird. Der geurteilte Gegenstand ist so doppelt ins Bewußtsein aufgenommen: einmal als vorgestellt und zum andern als anerkannt oder verworfen. - Wenn wir nun unsererseits nach dem Verhältnis von Vorstellung und Urteil fragen, so müssen wir hier natürlich zwei Teilfragen unterscheiden; was vom Urteil im Sinne der Überzeugung gilt, braucht keineswegs auch vom Urteil als Behauptung zu gelten. Zunächst freilich läßt sich etwas angeben, was für beide in gleicher Weise zutrifft. Es ist keine Überzeugung und Behauptung möglich, die nicht Überzeugung und Behauptung "von etwas" wäre; die Beziehung auf ein Gegenständliches, welchem die Überzeugung gilt und auf welches sich die Behauptung bezieht ist beiden wesentlich. Wir können hier vom intentionalen Charakter der beiden Urteilsarten reden, aber wir müssen uns davor hüten, aus dieser Intentionalität voreilige Schlüsse zu ziehen.

Die Intentionalität eines Erlebnisses besagt, daß es eine "Richtung auf" Gegenständliches besitzt, und dies wieder setzt voraus, daß das Gegenständlich für das Bewußtsein irgendwie "vorhanden" ist. Aber dieses Vorhandensein im allerweitesten Sinn ist kein Vorgestelltsein, oder braucht zumindest keine Vorgestelltsein zu sein (10). Den Begriff der Vorstellung fest zu umgrenzen, ist freilich nicht leicht. HUSSERL hat gezeigt, mit wie großen Äquivokationen er behaftet ist (11). Sehen wir einmal ab von der häufigen Bedeutung, in welcher man von Vorstellung im Gegensatz zur Wahrnehmung spricht, so läßt sich von ihr in einem Sinn reden, der Wahrnehmung, Erinnerung, Phantasie und andere verwandte Akte gleichmäßig in sich befaßt. Eine prägnante Fassung des Ausdrucks "Vor-Stellung" dient uns zur Umgrenzung dieser sehr umfassenden Klasse von Akten. Als vorgestellt gilt uns danach alles Gegenständliche, welches wir "vor" uns haben, oder um jedes anklingende räumliche Bild zu vermeiden, welches uns "präsent" ist, welches für uns "da" ist. Präsent ist mir das Blatt Papier, auf welches ich eben wahrnehmend hinblicke, präsent ist mir der Mailänder Dom, den ich mir vergegenwärtige, das vergangene Erlebnis der Trauer, an das ich mich erinnere, eine Landschaft, die ich in der Phantasie imaginiere. So grundverschieden all diese Akte sind, so ist doch alles in ihnen Erfaßt für mich "da", es steht gleichsam vor mir, ist in diesem prägnanten Sinn von mir "vorgestellt".

Dieser Begriff der Vorstellung erstreckt sich weit über die Sphäre der sinnlichen Gegenstände hinaus, in welcher er ursprünglich seine Stelle hat. Auch die Schönheit eines Kunstwerks, die ich fühle, ist für mich da; und ebenso ist mir etwa die Zahl 2, deren Natur ich mir an zwei beliebigen einzelnen Gegenständen vergegenwärtige, in eben dieser Vergegenwärtigung präsent. Wir verkennen keineswegs die Fülle der Phänomene, welche hier zu unterscheiden sind. Nehmen wir allein die sinnliche Wahrnehmung, so ist ohne weiteres klar, daß das "eigentlich", im Vordergrund Wahrgenommene ganz anders da ist, als der mitgegebene Hintergrund, und daß beide wiederum anders da sind, als der kleine Ausschnitt, mit welchem sich meine Aufmerksamkeit vorzugsweise beschäftigt. Aber von einem "Dasein" können wir können wir doch offenbar in all diesen Fällen sprechen (12), und ebenso steht es, wenn wir uns in die ganz andersartigen Sphären der vergegenwärtigten, erinnerten, phantasierten, gefühlten und (in der Weise der Zahlen) gedachten Gegenstände begeben. Sie alle sind für mich da, und das erlaubt es, die sie erfassenden Akte und alle anderen, deren intendierte Gegenständlichkeiten in demselben Sinn präsent sind, zu einer Gruppe zusammenzufassen. Man könnte die Frage stellen, ob mit dieser Bestimmung nicht überhaupt alle Akte umfaßt sind, welche sich auf Gegenständliches beziehen, ob nicht jeder so intendierte Gegenstand eben damit für mich "da-sei". So ist es aber keineswegs; indem wir nun eine Klasse intendierender Akte abgrenzen, deren gegenständliches Korrelat in keinem Sinn vor-stellig ist, dürfen wir zugleich hoffen, die bisherigen Ausführungen in ein helleres Licht zu setzen.

Wir orientieren uns an sprachlichen Ausdrücken. Ich zähle etwa die Gebirge Deutschlands auf, ich nenne sie einem anderen oder sage sie mir auch selber vor. Ich spreche dabei, vielleicht rasch nacheinander, eine große Anzahl von Namen aus. Aber es liegt selbstverständlich viel mehr vor, als ein bloßes Aussprechen; indem ich die Worte ausspreche, meine ich etwas, ich meine eben die Gebirge, welche die Namen bezeichnen. Der absolut Sprachunkundige würde sich auf das Aussprechen der Worte beschränken, ohne sie zu verstehen, d. h. hier eben, ohne die den Worten zugeordneten Gegenstände mit den Worten zu meinen. Wer dagegen die Worte verstehend ausspricht, zielt mit ihnen oder durch sie hindurch ab auf etwas anderes, und dieses andere ist das, worauf es ankommt. Es liegen hier Akte vor mit einer spontanen Richtung auf Gegenständliches; es ist aber für jeden vorurteilslosen Betrachter nicht schwer einzusehen, daß von einer Präsenz dieser Gegenstände, von einer "Vorstellung" ihrer im oben umschriebenen Sinn keine Rede sein kann. Gewiß können sie präsent sein; ich kann ein Gebirge nennen und es gleichzeitig wahrnehmen oder erinnernd mir vergegenwärtigen. Hier ist es dann allerdings vorgestellt, aber man sieht sofort, daß diese begleitende Vorstellung gewöhnlich nicht vorhanden ist oder zumindest nicht vorhanden zu sein braucht. Aber auch in den Fällen, wo der durch den Namen bezeichnete Gegenstand vorgestellt ist, müssen wir von der Vorstellung immer noch den Akt des Meinens trennen, der mit dem Aussprechen des Namens vorhanden wäre als eine Vorstellung des Gebirges und das bloße Aussprechen eines Wortes. Vielmehr zeigt eine aufmerksame Beobachtung das Folgende: die Vorstellung ist ein Akt eigener Art, ein schlichtes rezeptives Haben des Gegenstandes, das eine größere oder geringere Dauer besitzen kann. Tritt nun ein Aussprechen des Namens noch hinzu, so ist - wenn anders der Name verstehend ausgesprochen wird - damit einer jener eigentümlichen Akte verbunden, die wir als "Meinen" oder "Abzielen auf" bezeichneten. Neben die Vorstellung tritt also ein Meinen, welches sich vom Vorstellen schon dadurch unterscheidet, daß es stets sprachlich eingekleidet ist und daß ihm eine Spontaneität der Richtung und eine zeitlich punktuelle Natur wesentlich sind. Vorstellen und Meinen sind in unserem Fall gewiß nicht beziehungslos. Genau derselbe Gegenstand, der vorgestellt ist, ist ja zugleich gemeint. Diese Identität des Beziehungspunktes der beiden Akte aber darf natürlich nicht dazu verleiten, sie zu identifizieren, indem man den unscheinbaren punktuellen Akt des Meinens aufgehen läßt in einem lang hingestreckten Akt des Vorstellens. Vielmehr sind beide nebeneinander vorhanden, und je nach den Umständen, wird man der gesamten Sachlage dahin Ausdruck geben, daß der erst nur vorgestellte Gegenstand überdies noch in einem Akt des Meinens erfaßt wird, oder daß der zuerst bloß gemeinte Gegenstand überdies noch in einem Akt der Vorstellung zur Gegebenheit kommt.

Indem wir die eigentümlichen Akte, welche wir herauszuheben suchen, als Akte des Meinens bezeichnen, verkennen wir nicht die Gefahren des Mißverständnisses, welche hierin eingeschlossen liegen. Einen Gegenstand meinen, auf ihn abzielen, das bedeutet ja auch, sich ihm "zuwenden", es auf ihn "absehen" oder welche andere Ausdrücke des pointierenden Interesses auch immer zu Gebote stehen mögen (13). Um ein Meinen in diesem häufig vorkommenden Sinn handelt es sich uns natürlich nicht. Dieses sich einem Gegenstand zuwendende Meinen setzt ja offenbar seinem Wesen nach die Präsens des so "gemeinten" Gegenstandes voraus. Uns aber handelt es sich dagegen um jenes Meinen, dessen auszeichnende Eigentümlichkeit es gerade ist, seine Gegenstände weder vorzustellen, noch ihr Vorgestelltsein vorauszusetzen. Es stehen für uns jene mit dem verstehenden Aussprechen von Worten verknüpfte Akte, in denen wir auf unvorgestelltes Gegenständliches bezogen sind, keine anderen Ausdrücke zu Gebote als die des Meinens oder Abzielens auf; und es bleibt uns nichts anderes übrig als vor der Gefahr verwirrender Äquivokationen zu warnen und insbesondere jenes, vorgestellte Gegenstände pointierende Meinen oder Abzielen als nicht hierhergehörig zur Seite zu schieben. Zugleich können uns diese Erwägungen dazu dienen, einen prinzipiellen Unterschied unseres Meinens von allem Vorstellen herauszuheben. Allem Vorgestellten können wir uns mit besonderem Interesse zuwenden, es herausheben aus seiner Umgebung, uns bevorzugend mit ihm befassen. In der Sphäre des Meinens in unserem Sinne gibt es diese Modifikationen nicht. Man vergegenwärtige sich nur die Sachlage, wenn wir im Fluß der Rede sukzessive auf eine Reihe von Gegenständen abzielen. Von einem bevorzugenden, sich hinwendenden Meinen kann hier keine Rede sein. Gewiß ist es möglich, sich den zuerst bloß gemeinten Gegenständen dann auch zuzuwenden. Niemals aber kann das innerhalb des Meinens selbst geschehen, sondern dazu bedarf es eines eigenen neuen Aktes, welche der gemeinten Gegenstände zur Vorstellung bringt; nur dem so Vorgestellten können wir uns beachtend zuwenden.

In noch prinzipiellerer Weise zeigt sich der fundamentale Gegensatz zwischen Vorstellund Meinen bei folgender Erwägung. Die Akte, in welchem Gegenstände vorgestellt werden, sind durchaus verschieden, je nach der Klasse von Gegenständlichkeiten, auf die sie sich richten. Farben werden gesehen, Töne werden gehört, Dinge der Außenwelt werden sinnlich wahrgenommen, Zahlen werden gedacht, Werte werden gefühlt usw. Es ist eine selbstverständliche Forderung, überall - auch bei Tönen und Farben - das Gegenständliche scharf zu scheiden von den Akten, durch welche es zur Vorstellung kommt. Alsdann aber ergibt sich, daß hier eine Fülle interessanter Wesensbeziehungen besteht, daß den verschiedenen gegenständlichen Typen verschiedene Typen vorstellender Akte mit Notwendigkeit entsprechen. Farben können eben nur gesehen, Zahlen nur gedacht werden. Man sieht sofort, daß sich das alles beim Meinen ganz anders verhält. Man spreche verstehend von Farben, Tönen, Werten, Zahlen, Dingen, dann sind alle diese Gegenständlichkeiten gemeint, aber der qualitativen Verschiedenheit derselben entspricht hier keine korrelative Verschiedenheit der meinenden Akte. Gewiß unterscheidet sich das Meinen einer Farbe und einer Zahl, eben dadurch, daß das eine Mal die Farbe, das andere Mal die Zahl gemeint ist, aber ein Meinen liegt doch eben in beiden Fällen vor; es gibt hier keinen Unterschied, der dem Unterschied zwischen Sehen und Denken, wie wir ihn beim Vorstellen von Farben und Zahlen vorfinden, entspräche.

Man wird unseren Unterschied zunächst mit dem zwischen anschauungserfüllten und anschauungslosen Akten identifizieren, welcher in der Logik und Psychologie der jüngsten Zeit, insbesondere im Anschluß an HUSSERLs "Logische Untersuchungen" viel erörtert worden ist. Akte, welchen die Anschauung fehlt - so wird man sagen - sind eben das, was hier als Akte des Meinens herausgehoben worden ist. Eine solche Auffassung wäre indessen grundverkehrt; es handelt sich hier um zwei durchaus zu trennende Gegensatzpaare. Anschauungsfülle und Anschauungsleere gibt es sowohl beim Vorstellen als auch beim Meinen. Ein Vorstellen, die die Anschauung fehlt, ist damit keineswegs zum Meinen geworden. Und umgekehrt haben wir in einem von Anschauung belebten Meinen durchaus kein Vorstellen zu sehen.

Es bedarf nur des Hinsehens auf die in Frage kommenden Fälle, um das klar zu erkennen. Beschränken wir uns auf die Fälle des sinnlichen Vorstellens, so bietet uns die dingliche Wahrnehmung das beste Beispiel für eine Vorstellung, deren Anschauungsgehalt eine größere und geringere Fülle, Deutlichkeit und Klarheit aufweisen kann. Indem wir uns einem Ding der Außenwelt nähern, wird der es repräsentierende Anschauungsgehalt immer reicher und klarer, immer neue Seiten des Dings bieten sich mit immer größerer Deutlichkeit an. Von Anfang an steht das Ding vor uns; und indem es uns vorstellig ist, nimmt die Anschauung immer andere und wieder andere Formen an. Ein Mehr oder Weniger der Anschauung gibt es nach verschiedenen Dimensionen hin, das Vorgestelltsein dagegen läßt keine Gradabstufungen zu. Man sieht hier ganz deutlich, wie genau wir den Begriff der Vorstellung, welche sich uns durch die Präsenz des vorgestellten Gegenständlichen charakterisiert, vom Begriff der, bei konstanter Präsenz in weitem Umfang variierenden Anschaulichkeit unterscheiden müssen. So weit geht die Unabhängigkeit zwischen beiden, daß Gegenständliches vorgestellt werden kann, ohne daß die mindeste Spur direkt repräsentierender Anschauung konstatiert werden könnte. Man orientiere sich noch einmal an der dinglichen Wahrnehmung. Vor mir liegt ein Buch; dann ist mir das ganze Buch vor-stellig, und doch sind nur Teile von ihm anschaulich repräsentiert. Die Rückseite des Buches z. B. ist mir in keiner Weise anschaulich gegeben, weder nehme ich sie wahr, noch pflege ich normalerweise aus der Erinnerung oder Phantasie eine anschauliche Repräsentation zu schöpfen. Man ist vielleicht einen Augenblick versucht, im Hinblick auf diese Sachlage nur die anschaulich repräsentierten Teile des Buches vorgestellt zu nennen. Aber was sich vor mir befindet, ist doch das Buch, der ganze Gegenstand und kein Gegenstandstorso. Findet sich, daß die Rückseite eines vorgestellten Dings, etwa eines Gefäßes fehlt, so erleben wir eine Enttäuschung. Die auf den Gegenstand gerichtete Intention wird teilweise nicht erfüllt - eine solche Nichterfüllung, oder besser eine solche Enttäuschung ist aber nur dann möglich, wenn die ursprüngliche Vorstellung ihre Intention auf den ganze Gegenstand mit seiner anschaulich nicht gegebenen Rückseite erstreckte, und bei der Drehung des Gegenstandes dann ein Widerstreit stattfindet zwischen dem zuerst unanschaulich Vorgestellten und dem jetzt anschaulich Gegebenen. Innerhalb einer jeden Dingwahrnehmung finden wir in dieser Weise eine unanschauliche Vorstellungskomponente. Es ist nach einem früher von uns erwähnten Sprachgebrauch möglich, das betreffende Gegenstandsstück als unanschaulich mit-"gemeint" zu bezeichnen. Es braucht jedoch kaum mehr betont zu werden, daß es sich dabei nicht um eine Meinung in dem von uns bevorzugten Sinn handelt. Für diese ist ja gerade das Nichtvorgestelltsein des gemeinten Gegenstandes wesentlich. Wir können uns einen Fall vergegenwärtigen, in dem die Akte dieses Meinens in beiderlei Sinn gleichzeitig vorhanden sind. Wir betrachten ein Ding, dessen Rückseite in unanschaulicher Vorstellung mit-"gemeint" ist, und gleichzeitig sprechen wir verstehend den Satz aus: "die Rückseite dieses Dings ist ..." Hier tritt zu einer dauernden Mit-"meinung" ein ganz anders geartetes, sprachlich eingekleidetes, zeitlich punktuelles und selbständiges Meinen hinzu. Die wesentlichen Unterschiede der beiden Akte sind nicht zu verkennen; wir sehen hier auf das Deutlichste, daß ein unanschauliches Vorstellen keineswegs identisch ist mit unserem, sprachlich eingebetteten Meinen.

In der Sphäre der Vorstellung ist es nicht ganz leicht, gänzlich unanschauliche Intentionen aufzufinden; in der Sphäre des Meinens dagegen drängen sich unanschauliche Akte zuerst und am häufigsten auf. In einer zusammenhängenden Rede wird von beliebig vielen und komplizierten Gegenständlichkeiten gesprochen. Meinungsakt reiht sich an Meinungsakt in raschester Folge; auf alle durch die Worte bezeichneten Gegenständlichkeiten wir von uns abgezielt, von einer Anschaulichkeit dieses Abzielens oder Meinens ist aber bei vorurteilsloser Betrachtung in den meisten Fällen nicht zu bemerken (14). Hin und wieder freilich tauchen allerlei anschauliche "Bilder" auf, vage, unbestimmte Umrisse der Gegenstände, von denen die Rede ist, oder auch von anderen, mehr oder weniger verwandten Gegenständen, bald beachtet, meist aber und normalerweise unbeachtet. Sie tauchen auf, überdauern den Akt des Meinens, dem sie zugehören und verschwinden wieder. Auf die sichere Folge der meinenden Akte scheinen sie nur geringen Einfluß zu haben: es ist wie Wellengekräusel über einem dahinfließenden Wasser. Man kann die Akte des Meinens, welche in dieser Weise von "illustrierenden" Bildern begleitet sind, als anschauliche Akte bezeichnen, man darf aber nicht übersehen, daß die Anschaulichkeit hier einen ganz anderen Sinn besitzt als bei der Vorstellung.

Es drängt sich vor allem auf, daß die Anschauung, welche wir in Akten des Meinens mitunter vorfinden, sich ihrer Funktion nach prinzipiell von der Anschaulichkeit der Wahrnehmung, sowie aller vorstellenden Akte überhaupt unterscheidet. Bei jeder Vorstellung "repräsentiert" mir der anschauliche Gehalt den vorgestellten Gegenstand, er stellt ihn mir dar. In dem, was mir bei der sinnlichen Wahrnehmung anschaulich gegeben ist, steht der ganze Gegenstand vor mir, und ebenso wird der erinnerte oder phantasierte Gegenstand "im" jeweils vorhandenen Anschauungsgehalt erfaßt. Wie nun auch eine nähere Analyse diese, recht schwierigen Verhältnisse darstellen mag: bei den meinenden Akten verhält es sich auf jeden Fall ganz anders. Wenn hier anschauliche Schemata auftauchen und niedersinken, dann fehlt ihnen jede repräsentierende Funktion. Sie stellen nichts "dar" oder "vor" - es ist ja beim Meinen gar nichts vorhanden, was vor-gestellt wäre -, sondern sie führen ein vom gemeinten Gegenstand ganz losgelöstes Dasein. Sie gehören einer ganz anderen Schicht an als der Anschauungsgehalt der Vorstellung; sie sind dem Meinen nicht eigentlich immanent. Während wir von einer Anschaulichkeit des Vorstellens sprechen können, wird es beim Meinen besser sein, statt von seiner Anschaulichkeit von "anschaulichen Bildern" zu reden, welche es begleiten.

Unsere Analysen haben die absolute Verschiedenheit von Vorstellen und Meinen zur Genüge dargelegt. Sie haben insbesondere deutlich gemacht, daß das anschauungslose Vorstellen keineswegs ein Meinen und daß das anschauungsgeleitete Meinen keineswegs ein Vorstellen ist. Man hat in jüngster Zeit häufig die Frage erörtert, ob es absolut anschauungslose Bewußtseinsakte gibt. Man hat übersehen, daß es sich hier in Wahrheit um mindestens zwei Fragen handelt: um die Frage nach einem anschauungslosen Vorstellen und nach anschauungsfreiem Meinen. Daß es ein anschauungsfreies Meinen gibt, scheint uns zweifellos. Dagegen ist es sehr fraglich, ob es absolut anschauungslose Vorstellungsakte gibt. Zwar haben wir darauf hingewiesen, daß die Rückseite eines jeden Dings unanschaulich vorgestellt ist; aber es handelt sich dabei ja nicht um eine selbständige Vorstellung, vielmehr ist die Rückseite mit-vorgestellt in der Vorstellung des gesamten Dings. Vielleicht läßt sich die Verschiedenheit der Ansichten in der genannten Frage teilweise auf die mangelnde Scheidung zwischen Vorstellen und Meinen zurückführen.

Wir kehren zu der Frage zurück, ob jedes Urteil notwendig fundiert ist in einer Vorstellung. Die Frage läßt sich für die Behauptung ohne weiteres verneinen. Man beachte, wie in der Rede Behauptung auf Behauptung folgt, ohne daß doch das Behauptete jemals vorgestellt zu sein braucht. Man darf sich nicht irre machen lasen durch den scheinbar selbstverständlichen Satz, daß ich nur dasjenige urteilen kann, von dem ich weiß, das ich "also" vorstelle. Gewiß ist es richtig, daß ich in bestimmter Weise bezogen sein muß auf das, was ich behaupte, um es behaupten zu können. Aber es ist falsch, daß nur die Vorstellung in unserem Sinne als diese Beziehung in Betracht kommen kann. Auch im nicht vorstellenden Meinen bin ich auf Gegenstände bezogen. Ein solches Meinen bildet in der Tat die notwendige Grundlage eines jeden Behauptens. Damit ist gesagt, daß mir in der Behauptung als solcher das Behauptete nicht präsent, nicht gegenwärtig ist, wenn auch jederzeit ein solcher vergegenwärtigender Akt zum Behaupten hinzutreten oder ihm nachfolgen kann. Es ist hier nicht der Ort, die erkenntnistheoretischen Konsequenzen aus dieser Sachlage zu ziehen. Für uns kommt nur in Betracht, daß die meinenden Akte in allerlei Qualifizierungen auftreten können. Wenn ich einmal sage: "Ist A b?" und dann: "A ist b", so ist beide Male etwas gemeint und zwar identisch derselbe Sachverhalt, aber das eine Mal ist er in Frage gestellt, das andere Mal ist er behauptend gesetzt. Wir können innerhalb des Gesamtkomplexes, den wir als das Behaupten eines Sachverhaltes bezeichnen, das spezifische Behauptungsmoment und den Meinensbestandteil unterscheiden. Aus ihnen beiden baut sich das Behaupten auf (15). Durch den Meinensbestandteil gewinnt das Behauptungsmoment eine Beziehung auf den Sachverhalt; in ihm ist es notwendig "fundiert". Dagegen ist es ausgeschlossen, daß eine Überzeugung durch ein solches Meinen fundiert ist. Natürlich kann ich von einem Sachverhalt überzeugt sein und ihn gleichzeitig meinen - das ist ja nach unseren früheren Ausführungen stets der Fall, wenn ich ihn behaupte; dann ist aber das Behaupten im Meinen fundiert und nicht die zugrunde liegende Überzeugung.

Es fragt sich nun, in welcher Weise die Überzeugung eine Beziehung auf ihr gegenständliches Korrelat gewinnt. Wir erinnern an den Fall, von dem wir ausgegangen sind: Vor einer Blume stehend erschaue ich ihr Rotsein; und aufgrund dieses Erschauens erwächst in mir die Überzeugung von diesem Sachverhalt. Hier liegt der Überzeugung offenbar eine Vorstellung zugrunde in dem von uns bevorzugten prägnanten Sinn. Man könnte versucht sein im Sinne BRENTANOs zu sagen, das Urteil sei durch eine Vorstellung fundiert. Zweierlei ist aber dabei wohl zu beachten: nicht um das Urteil überhaupt handelt es sich hier, sondern um das Urteil im Sinne einer Überzeugung; und zweitens: von einer möglichen Fundierung des Urteils durch die Vorstellung könnte man hier reden, nicht aber von einer notwendigen (und damit überhaupt nicht von einer Vorstellungsgrundlage in BRENTANOs Sinn). Denken wir an den Fall, den wir früher erwähnten, wo wir uns vom erschauten Sachverhalt wegwenden: Vorgestellt im eigentlichen Sinn braucht hier der Sachverhalt nicht mehr zu sein, die Überzeugung aber kann noch weiter fortdauern. Natürlich ist auch dann noch die Überzeugung auf den identischen Sachverhalt "bezogen", aber dieses Bezogensein ist eben nicht mehr durch ein Vorstellen des Sachverhaltes vermittelt. Allerdings geht es auch nicht an, hier von einem Meinen zu reden. Dies ist ja seinem Wesen nach an sprachliche Ausdrücke geknüpft. Es gibt eben eine ganze Reihe möglicher Intentionen auf Gegenständliches (16), von denen wir hier nur zwei betrachten wollen: das Vorstellen, in welchem der Gegenstand da ist, in welchem wir ihn "haben" und bei absolut vollkommener Anschaulichkeit möglicherweise in nächster Nähe haben, und das Meinen, in dem wir uns spontan abzielend verhalten und die Gegenstände zu uns in äußerster Ferne stehen. Welcherlei Akte die nicht durch eine Vorstellung fundierte Überzeugung - die wir als Ganzes am Besten als ein "Wissen um" bezeichnen werden - fundieren, lasse ich dahingestellt. Wir können umso eher, als man dieses Wissen im allgemeinen nicht als ein Urteil bezeichnen wird, sondern nur die aus dem Erschauen eines Sachverhaltes erwachsene Überzeugung. Lediglich dies haben wir zeigen wollen, daß die Vorstellungsfundierung dieser Überzeugung keine notwendige ist.

Wir sind damit zum Ende unserer allgemeinen urteilstheoretischen Ausführungen gelangt. Als Resultat wollen wir festhalten: Unter "Urteil" ist zweierlei zu verstehen: einmal die Behauptung, welche sich in anschauungsbegleiteten oder anschauungsfreien Akten des Meinens auf Gegenständliches bezieht, und ferner die Überzeugung, sofern sie aus mehr oder weniger anschaulichen Akten des Vorstellens erwächst. Es ergibt sich daraus, daß wir auch von einem negativen Urteil im doppelten Sinn reden müssen; damit ist schon das Problem des negativen Urteils auf einen neuen Boden gestellt.
LITERATUR - Adolf Reinach, Zur Theorie des negativen Urteils, in Alexander Pfänder (Hg), Münchener Philosophische Abhandlungen [Theodor Lipps zu seinem 60. Geburtstag gewidmet von früheren Schülern] Leipzig 1911.
    Anmerkungen
    1) Da ich mich hier auf die Darlegung des für meine Zwecke allernotwendigsten beschränken muß, habe ich auf literarische Auseinandersetzungen fast ganz verzichtet. Im Übrigen verweise ich auf die ausführlichere Darstellung in meiner Schrift "Urteil und Sachverhalt".
    2) FRANZ von BRENTANO, Vom Ursprung sittlicher Erkenntnis, Seite 56
    3) ANTON MARTY, Untersuchungen zur Grundlegung der allgemeinen Grammatik und Sprachphilosophie, Bd. I, Seite 233.
    4) Die Zustimmung bezieht sich freilich nicht nur auf das Urteil im Sinne des Urteilsaktes, sondern auch im Sinne des Urteilsgehaltes. Doch ist es nicht notwendig, diese etwas schwierige Unterscheidung hier durchzuführen.
    5) Vgl. besonders WINDELBAND, Beiträge zur Lehre vom negativen Urteil (Straßburger Abhandlungen zur Philosophie, Seite 167f).
    6) Daß es nicht angeht, die beiden Fälle als ein "bloßes Aussprechen" von Worten zu charakterisieren, bei dem nur das eine Mal eine Überzeugung zugrunde liegt, während sie das andere Mal fehlt, ergibt sich aus den folgenden Ausführungen.
    7) BRENTANO, Psychologie vom empirischen Standpunkt, Seite 292
    8) BRENTANO, a. a. O., Seite 57
    9) BRENTANO, a. a. O., Seite 22
    10) BRENTANO allerdings spricht von Vorstellung "im allerweitesten Sinn des Wortes" (a. a. O., Seite 15).
    11) HUSSERL, Logische Untersuchungen, Bd. II, Seite 463f.
    12) Freilich darf man dieses da-sein nicht verwechseln mit dem ausdrücklichen mir-gegenüber-sein, von dem bei der Hintergrundswahrnehmung natürlich keine Rede sein kann.
    13) Vgl. dazu THEODOR LIPPS, Leitfaden der Psychologie, Seite 113f und HUSSERL, Logische Untersuchungen II, a. a. O., Seite 129f.
    14) Von den sogenannten anschaulichen Wortvorstellungen sehe ich dabei, da es sich nur um das Meinen selbst handelt, ganz ab.
    15) Daß, wo eine Behauptung in einem empirischen Bewußtsein vollzogen wird, noch gar viel mehr vorzuliegen pflegt als bestimmt qualifizierte Akte des Meinens, ist mir selbstredend nicht verborgen.
    16) So haben wir, um nur ein Beispiel herauszugreifen, hier von einem Meinen gesprochen, welches beim verstehenden Aussprechen von Worten vorliegt, nicht aber von den Erlebnissen beim verstehenden Vernehmen von Worten. Diese können, da sie kein spontanes Abzielen auf, sondern ein rezeptives Empfangen darstellen, nicht als ein Meinen charakterisiert werden. Sie sind aber auch kein Vorstellen, da das Gegenständliche, auf das sich dieses Verstehen bezieht, nicht in einem prägnanten Sinn "da" ist oder zumindest nicht da zu sein braucht.