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Über Begriff und Eigenschaften der Empfindung [ 2 / 2 ]
II. Man hat also allen Grund, an der Tradition festzuhalten, welche die Einfachheit als ein konstitutives Merkmal aller Empfindung in Anspruch nimmt. Sollte nun aber dieses eine Attribut zur Charakteristik der unter diesem Namen zusammenzufassenden Erscheinungen ausreichen? Es liegt ein ganz aktueller Versuch vor, mit diesem Minimum auszukommen: die Definition, welche WUNDT von der Empfindung gibt, enthält tatsächlich nicht mehr als dieses eine Merkmal. "Als Empfindungen", so lauten die Eingangsworte des zweiten Abschnitts der Physiologischen Psychologie, "sollen in der folgenden Darstellung diejenigen Zustände unseres Bewußtseins bezeichnet werden, welche sich nicht in einfachere Bestandteile zerlegen lassen." (1) Von dem streng genommen vielleicht zu weiten "proximum genus" dieser Definition, welches im Begriff "Bewußtseinszustand" vorliegt, darf hier abgesehen werden, zumal es dem Autor sicher fern liegt, etwas Empfindung zu nennen, was nicht jedenfalls Vorstellung wäre. Wie steht es aber mit einer "Differentia", welche beim Mangel an weiteren Bestimmungen das Wort "Empfindung" mit einem Mal dem Sprachgebrauch des gewöhnlichen Lebens wie auch der Wissenschaft gänzlich zu entfremden droht? Oder wäre es weniger als eine solche Entfremdung, wenn man von Einem sagen wollte, er empfinde Regenbogenfarben, sobald er sich in finsterer Nacht eines Regenbogens erinnert? Ehe wir in die Untersuchung der hiermit aufgeworfenen Frage eintreten, empfiehlt es sich wohl, eine zunächst rein terminologische Schwierigkeit zu beseitigen, deren Entfernung hoffentlich auch noch anderen Bedürfnissen als denen der gegenwärtigen Darlegung entgegenkommen dürfte. Das Beispiel vom Regenbogen weist nämlich auf zwei Gruppen oder Klassen von Vorstellungs-Phänomenen hin, welche sorgfältig auseinander zu halten im Ganzen weder die psychologische Theorie noch die Praxis des Alltagslebens versäumt, für welche aber seltsamerweise technische Bezeichnungen von der erwünschten Eindeutigkeit immer noch nicht zu Gebote stehen. Bei der einen der beiden Gruppen ist nun freilich dem Mangel außerordentlich abzuhelfen. Wenn ich sage: die Vorstellungen desjenigen, der den Regenbogen sieht, den Donner hört, den Regen spürt, wohl auch die Vorstellungen dessen, der sich eines Gefühls oder Begehrens bewußt ist (2), sind Wahrnehmungsvorstellungen, so ist der Sinn dieser Bezeichnungsweise für jedermann verständlich. Die beigebrachten Fälle gehören nämlich alle der äußeren oder inneren Wahrnehmung an, und nichts kann natürlicher sein, als die beim Wahrnehmen beteiligten Vorstellungen, wie übrigens in der vorliegenden Abhandlung bereits wiederholt geschehen ist, Wahrnehmungsvorstellungen zu nennen; - daß sie nicht selbst Wahrnehmungen heißen können, gründet sich darauf, daß das Wahrnehmen, wie wir sahen, seinem Wesen nach ein Urteilsvorgang (3) ist, dem eine Vorstellung zwar jederzeit zugrunde liegt, das sich aber niemals ohne Rest in Vorstellungsakte auflösen läßt. Wie sieht es aber mit der einheitlichen Bezeichnung der anderen Gruppen von Vorstellungstatsachen aus? Das Bedürfnis nach einer solchen Bezeichnung ist für die psychologische Terminologie bereits eine Quelle mannigfacher Verlegenheit gewesen. Am ungezwungendsten scheint sich fürs Erste hier das Wort "Vorstellung" selbst anzubieten, wie ja auch schon der naive Mensch bei der Wendung "sich etwas vorstellen" niemals den Fall des "wirklich Daseins", richtiger der Wahrnehmung einbegreift. Aber dieser psychologischerseits tatsächlich nicht selten akzeptierte Gebrauch verhindert die Zusammenfassung beider uns eben beschäftigenden Gruppen unter einem Namen, was bei dem Umstand, daß sie einander unzweifelhaft erheblich näher stehen als den Tatsachen des Urteilens, Fühlens oder Begehrens, doch im Interesse einer korrekten Klassifikation der psychischen Elementartatsachen ganz unerläßlich ist. Es bleibt dann nur noch etwa das Auskunftsmittel übrig, den Vorstellungen "im weiteren Sinn" (koordiniert den Urteilen, Gefühlen und Begehrungen) solche im engeren Sinne unterzuordnen: aber das ist eine Mehrdeutigkeit desselben Ausdrucks, deren eine wissenschaftliche Terminologie wenn irgend möglich lieber entraten wird. (4) Mehr leistet ohne Frage der Ausdruck "Phantasie-Vorstellung", den in Übereinstimmung mit vielen anderen auch ich sonst als Namen für unsere Gruppe angewendet habe. Aber auch bei dieser Bezeichnungsweise ist es nicht tunlich, sich von Äquivokation [Gleichlaut des Wortes bei Verschiedenheit der Bedeutung - wp] frei zu erhalten, denn man kann doch nicht übersehen, daß "Phantasie" heute in außer der Wissenschaft noch etwas anderes, ja sogar zunächst etwas Anderes bedeutet. Wer dem Künstler Phantasie zuspricht, wobei er einen Mangel an Phantasie mit zu den Grundeigentümlichkeiten des richtigen Philisters zählt, wer von Erziehung, Überreizung der Phantasie spricht und dgl., hat dabei sicher nicht kurzweg die Fähigkeit im Auge, Vorstellungen unserer Gruppe zustande zu bringen. So stellt man vor der Phantasie im engeren gegenüber der Phantasie im weiteren Sinn, welche Distinktion sich nur etwa in der Weise vermeiden läßt, daß man die Zusammensetzung "Phantasie-Vorstellung" interpretiert als "Vorstellung aus der Gruppe derjenigen Vorstellungen, welcher auch die bei einer Phantasietätigkeit zutage tretenden Vorstellungs-Erscheinungen angehören", - eine Auffassung, die ansich vielleicht ganz brauchbar wäre, wenn sich nicht oft genug das Bedürnis herausstellen würde, die Erzeugnisse der Phantasie unter dem Namen der Phantasievorstellungen besonders zusammenzufassen. Vielleicht waren es ähnliche Erwägungen, welche WUNDT bestimmt haben, die noch in der zweiten Auflage der "Physiologischen Psychologie" angewandte Bezeichnung "Phantasie-Vorstellung in der dritten (5) durch die beiden Ausdrücke "Erinnerungsbild oder Einbildungsvorstellung" zu ersetzen. Nimmt man hier der Gleichförmigkeit halber "Erinnerungsvorstellung" statt "Erinnerungsbild", so hat man in der Tat die Ausdrücke vor sich, zwischen denen fast allein die Wahl noch offen stehen mag. Unter ihnen empfiehlt sich nun der Ausdruck Erinnerungsvorstellung sogleich durch seine auffallende Analogie zum Terminus Wahrnehmungsvorstellung. Denn auch Erinnerung ist ihrem Wesen nach zunächst nicht Vorstellung, sondern Urteil, und zwar ebenfalls Existentialurteil (6), an das sich dann in ganz derselben Weise Relations-Urteile knüpfen mögen, wie wir es oben bezüglich der Benennungsurteile verfolgen konnten. Auch eine Erinnerung gründet sich aber auf Vorstellungen und zwar wesentlich auf Vorstellungen der zweiten Gruppe (7), wie Wahrnehmung ausnahmslos auf Vorstellungen der ersten Gruppe beruth. In demselben Sinn also, in dem sich die erste Gruppe von Vorstellungen nach der Wahrnehmung benennen läßt, könnte die zweite nach den Erinnerungen ihren Namen tragen, würde dadurch nicht die Gefahr des Mißverständnisses gleichsam in Permanenz erklärt, als müßte überall da, wo solche "Erinnerungsvorstellungen" im Bewußtsein auftreten, auch Erinnerung vorliegen. Prinzipiell wäre das freilich nicht verfehlter als die Annahme, jede Wahrnehmungsvorstellung muß auch mit einer faktischen Wahrnehmung verbunden auftreten, praktisch aber unvergleichlich folgenschwerer. Denn während der Fall der Halluzination vielleicht der einzige ist, in dem Wahrnehmungsvorstellungen gegeben sein können ohne einen Wahrnehmungsakt (8), gehört das Analogon bei den Erinnerungsvorstellungen zum Allergewöhnlichsten: nahezu alles abstrakte Denken (9), aber auch alle eigentliche Phantasietätigkeit bietet Belege hierfür, denn allemal sind es da zunächst Vorstellungen der zweiten Gruppe, welche psychisch bearbeitet oder doch verarbeitet werden. Jedenfalls gebührt dem zweiten der oben in Betracht gezogenen Ausdrücke, dem Wort "Einbildungsvorstellung", der Vorzug, von Bedenklichkeiten dieser Art relativ frei zu sein. Relativ freilich nur, denn auch hier ist durch den Vulgärgebrauch zumindest für eine Färbung gesorgt, welche wieder nicht auf das Vorstellungs-, sondern auf das Urteilsgebiet hinweist. Wer "sich etwas einbildet", der urteilt ja auch und zwar falsch. Außerdem hat die "Einbildung" wohl zumeist den Charakter des Anschaulichen, während, wie unten noch einmal ausdrücklich zu berühren sein wird, unser Terminus Anschauliches so gut wie Abstraktes muß in sich begreifen können. Aber was den ersten Punkt betrifft, so liegt die Frage, ob wahr oder falsch, streng genommen doch außer dem psychologischen Gesichtskreis (10); abgesehen von diesem Unterschied jedoch bietet der Begriff der Einbildung nach der Urteilsseite nichts Charakteristisches mehr, so daß die Psychologie, falls es ihr nicht eben um die betreffenden Vorstellungen zu tun ist, auf dieses Wort wohl niemals zu rekurrieren Anlaß hat, indessen bei der Eigenartigkeit des Erinnerungsvorgangs gerade das Gegenteil ganz unvermeidlich ist. Was aber den zweiten Punkt, die Anschaulichkeit, angeht, so ist diese der Einbildung keineswegs ausnahmslos eigen, drängt sich auch ihrer Natur nach nicht so in den Vordergrund, daß sie nicht durch die einfache Erkenntnis, Einbildungsvorstellung sei nicht dasselbe wie Einbildung, ausreichend fern gehalten werden könnte. Zudem wird insbesondere für denjenigen, der bisher an den Gebrauch des Wortes "Phantasievorstellung" gewöhnt war, der Übergang zu "Einbildungsvorstellung" leichter fallen als der zu "Erinnerungsvorstellung". So muß ich dann wirklich in Ermangelung eines besseren Ausdrucks (11) für die Bezeichnung "Einbildungsvorstellung" eintreten; praktisch mag sich der darin liegende Vorschlag an der vorliegenden Abhandlung selbst prüfen lassen, sofern darin die Worte "Wahrnehmungsvorstellung" und "Einbildungsvorstellung" als Namen für die beiden das Vorstellungsgebiet erschöpfenden Gruppen tatsächlich angewendet werden. Von Wichtigkeit bleibt es dabei immer, festzuhalten, daß Wahrnehmung und Einbildung die betreffenden Vorstellungen zwar benennen helfen, aber nicht definieren. Von eigentlichen Definitionen wird die Psychologie hier übrigens wohl auch sonst absehen müssen: auf eine Präzisierung des zwischen den beiden Vorstellungsgruppen bestehenden charakteristischen Unterschiedes aber soll die gegenwärtige Untersuchung nun alsbald Bedacht nehmen. Zunächst handelt es sich nun für diese dem Beispiel von den Regenbogenfarben (vgl. oben) gegenüber um nichts anderes, als den Begriff der Empfindung seinem Umfang nach derart zu bestimmen, daß er, wie wir unter Benutzung der eben als geeignet erkannten Ausdrucksweise einfach sagen können, das Gebiet der Einbildungsvorstellungen nicht in sich befaßt. Vor allem leuchtet ein, daß das im vorigen Abschnitt besprochene Attribut Einfachheit in dieser Richtung nichts zu leisten vermag; denn dasselbe ist auf Einbildungsvorstellungen so leicht oder auch so schwer anwendbar als auf Wahrnehmungsvorstellungen. Die Erfahrung kennt hier wie dort nur Komplexe; der Theorie aber wird es jederzeit frei stehen, sobald sie irgendein Interesse daran hat, der "reinen Empfindung" ein Analogon etwa unter dem Namen der "einfachen Einbildungsvorstellung" an die Seite zu setzen. Wirklich hat dann auch WUNDT seine oben berührte Empfindungs-Definition ohne Zweifel geradezu deshalb so weit gefaßt, um auch Einbildungsvorstellungen in dieselbe einbegreifen zu können, indem er meint, daß Letzteres zu tun aus denselben Gründen erforderlich ist, die es angemessen erscheinen lassen, das Wort "Vorstellung" auch auf das Gebiet des Wahrnehmens zu erstrecken (12). Es wird sich im dritten Abschnitt eine geeignetere Gelegenheit finden, auf diese Analogie sowie auf den von WUNDT empfohlenen Gebrauch des Wortes "Empfindung" noch einmal zurückzukommen. Bleiben wir inzwischen auf dem Standpunkt, welchen die bisher übliche Bedeutung dieses Wortes uns anweist, so scheint der durch sie geforderte Ausschluß der Einbildungsvorstellungen nur in der Weise zu erzielen, daß dasjenige in den Empfindungsbegriff aufgenommen wird, was eben die Wahrnehmungsvorstellung als solche auszeichnet; die weitere Determination durch das Merkmal Einfachheit müßte ja dann wohl das Gewünschte ergeben. Die Frage nach dem Charakteristischen der Wahrnehmungsvorstellung mag namentlich demjenigen eine bis zur Trivialität selbstverständliche Sache zu betreffen scheinen, der es in einer Abhandlung über die Empfindung schon von Anfang an vermißt haben wird, daß darin nicht sogleich die Tatsache des Empfindungsreizes zum Ausgangspunkt aller weiteren Betrachtung genommen worden ist. Und räumt er auch in Übereinstimmung mit den zu Beginn dieses Abschnittes an das Wort "Wahrnehmungsvorstellung" geknüpften Ausführungen ein, daß solche gelegentlich doch auch ohne ein wahrnehmbares oder affizierendes Objekt auftreten können, so kann er sich doch gerade in Betreff dessen, was in dieser Abhandlung untersucht wird, darauf berufen, daß der Satz "Keine Empfindung ohne Reiz" direkt, ohne selbst einen Umweg über den Begriff der Wahrnehmungsvorstellung nötig zu haben, ein charakteristisches und noch dazu ein objektives Kriterium für die Empfindung abgibt. Es soll nun der Wert dieses Kriteriums keineswegs in Abrede gestellt, vielmehr im dritten Abschnitt gewürdigt werden. Aber der psychologischen Betrachtungs- und Untersuchungsweise liegen nun einmal doch die "subjektiven" Tatsachen näher als die "objektiven". Es wird daher hier wohl am Platze sein, wenn wir es versuchen, zunächst dem subjektiven Kriterium nachzugehen, welches, so wenig man darauf durchschnittlich zu achten pflegt, bei Empfindungen und, wie wir in diesem Zusammenhang nun wirklich verallgemeinernd sagen können, bei Wahrnehmungsvorstellungen überhaupt jenem objektiven zur Seite stehen muß, falls nicht etwa letzteres, wie eben bei Wahrnehmungsvorstellungen ohne Wahrnehmung, gänzlich fehlt, in welchem Fall der Tatbestand der Wahrnehmungsvorstellung überhaupt nur subjektiv charakterisiert erscheint. Die eben ausgesprochene Behauptung zuvörderst, daß es ein solches subjektives Kennzeichen geben muß, rechtfertig sich im Grunde von selbst. Woher wüßte man auch ohne ein solches, ob man gegebenenfalls wahrnimmt oder sich etwas einbildet? Antwortet jemand darauf, das Individuum kann dies überhaupt niemals mit voller Bestimmtheit wissen, so ist das natürlich richtig, aber es hat für unseren Fall wenig zu besagen, daß die fraglichen Erkenntnisse nicht die Evidenz absoluter Gewißheit für sich haben: auch bei Vermutungen gibt es die Rechtsfrage, noch mehr aber die Frage nach den psychologischen Bedingungen ihres Auftretens. Mag es also auch Zeiten gegeben haben, in denen man Wahrnehmung und Einbildung nicht auseinander zu halten wußte, mag auch heute zuweilen ein Irrtum oder doch eine Unsicherheit darüber begegnen: es steht fest, daß wir in den allermeisten Fällen bestimmt sagen können, ob wir einen Inhalt empfinden oder ihn uns nur einbilden. Wir erschließen dies aber nicht etwa erst aus dem Vorhandensein äußerer Reize; denn nicht die Außendinge belehren und über das Gegebensein von Empfindungen, sondern, in letzter Instanz zumindest, erst die Empfindungen über das Vorhandensein von Außendingen. Mit einem Wort: die Empfindung muß, rein psychologisch vor dem Forum der inneren Wahrnehmung betrachtet und ohne Rücksicht auf die Art und Weise ihres Zustandekommens Etwas an sich tragen, wodurch sie sich von den Erzeugnissen der Einbildungskraft unterscheidet, ein Merkmal zudem, das auffällig und unmißverständlich genug ist, um der ganzen Orientierung des täglichen Lebens zur Grundlage zu dienen. Man hat Grund, auf diese, wenn auch fast nur negative Charakteristik des Sachverhalts Wert zu legen, weil, was sie besagt, zwar noch recht dürftig, dafür aber über jeden Zweifel gesichert ist, wenn es auch unter den Psychologen erstaunlich selten zur Sprache kommt. Versucht man nun aber, dasjenige auch positiv zu bestimmen, was die Wahrnehmungsvorstellungen den Einbildungsvorstellungen gegenüber psychologisch kennzeichnet, so stößt man sofort auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten, zu deren Beseitigung das Folgende bestenfalls einen ganz bescheidenen Beitrag liefern mag. Vor allem verdient wohl Erwähnung, daß dasjenige, was man die Größe der Verschiedenheit zwischen Wahrnehmungs- und Einbildungsvorstellung nennen kann, auf verschiedene Beobachter offenbar einen ganz verschiedenen Eindruck gemacht haben muß. Während WUNDT, obwohl es ihm sicher fern liegt, das Bestehen des Unterschiedes überhaupt in Frage zu stellen, ihn doch, wie wir sahen, für unbeträchtlich genug hält, um auf denselben bei der psychologischen Darstellung weiter keine Rücksicht zu nehmen, scheint MEYNERT nicht nachdrücklich genug dem "Irrtum" entgegentreten zu können,
Inzwischen erweist sich jedoch die psychologische Empirie der Annahme einer so weit gehenden Verschiedenheit keineswegs günstig, und zwar braucht man sich zum Beleg gar nicht auf jene Anomalien zu stützen, welche die Kluft zwischen Empfindung und Empfindungsvorstellung zu überbrücken scheinen. Schon die Erfahrung des täglichen Lebens lehrt ja, wie dieselbe Sache von verschiedenen Menschen, selbst von demselben Menschen zu verschiedener Zeit, mit "verschiedenen Augen" angesehen wird, und daß die dabei hervortretenden Verschiedenheiten weit weniger durch die Augen als durch die Erfahrungen des Subjekts bestimmt sind; die Psychologie aber hat hiervor bald unter dem Namen der Apperzeption, bald unter dem der Assimilation, oft auch ohne eine besondere Benennung als von einem Assoziationsfall Notiz genommen. Für unseren gegenwärtigen Interessenpunkt aber charakterisiert sich ein solcher Sachverhalt als das Gegebensein eines Komplexes von Vorstellungselementen, welche zum einen Teil Wahrnehmungs-, zum anderen Teil Einbildungsvorstellungen sind, aber ganz und gar für einen Komplex von Empfindungen, also Wahrnehmungsvorstellungen, genommen werden. Der Irrtum mag immerhin teilweise in Schwierigkeiten der Analyse seinen Grund haben; aber schon solche Schwierigkeiten sprechen gegen jene totale Verschiedenheit, vollends wird jedoch die unter diesen Umständen augenscheinlich so große Verwechslungs-Chance mit einer solchen Annahme nicht in Einklang zu bringen sein. Zudem weist nun aber eine direkte, von der Psychologie wie von der Logik in verschiedenster Richtung als zweifellos verwertete Empirie auf die fundamentale Übereinstimmung zwischen Wahrnehmungs- und Einbildungsdatum, die in der schließlich doch für jedermann selbstverständlichen Tatsache gelegen ist, daß beides Vorstellungen sind und demnach einen Inhalt haben. Nach Inhalten ordnen sich Empfindungen und elementare Einbildungsvorstellungen zu zusammengehörigen Paaren, und eine unvoreingenommene Betrachtung neigt wohl sofort dazu, Inhaltsgleichheit als Prinzip dieser Zusammengehörigkeit zu erkennen. Zieht man überdies noch die Mannigfaltigkeit möglicher Wahrnehmungs-, bzw. Einbildungsinhalte in Betracht, so wird man auch einen Versuch, den bei aller Mannigfaltigkeit sich steht gleich bleibenden Unterschied zwischen den beiden Vorstellungsarten in deren Inhalten zu bestimmen, vorgängig kaum für aussichtsvoll halten. Doch steht natürlich so viel ohne Bedenken fest, daß, wenn der Unterschied doch in den Inhalten läge, er sich jedenfalls an den zusammengehörigen Paaren als immer wiederkehrende Differenz zwischen sonst Übereinstimmendem am leichtesten zu erkennen geben müßte. Der wirklichen Vornahme einer solchen Inhaltsvergleichung sind mancherlei Umstände nicht ungünstig: äußerlich schon die Tatsache, daß sich an Empfindung und zugehörige Einbildungsvorstellung meist ein und derselbe sprachliche Ausdruck knüpft. Wichtiger noch sind die vielen Fälle, welche eine Voraussetzung über das fragliche Inhaltsverhältnis zumindest implizieren, oder direkt ein Urteil über dieses Verhältnis darstellen oder zumindest alles zur Fällung eines hierher gehörigen Urteils Erforderliche darzubieten scheinen, so daß geradezu einem experimentellen Verfahren die Wege geebnet sind. Was vor allem die eben an erster Stelle berührte Implikation angeht, so läßt sich diese, falls nicht kurzweg an jedem beliebigen Erinnerungsurteil, so doch sicher an jedem von der Art derjenigen erweisen, wie sie vor der Beeinflussung durch theoretische Bedenken von jedermann und nach einer solchen doch von den Allermeisten, und wäre es auch nur zu "praktischen" Zwecken, gefällt werden. Erinnerungsurteile sind, wie ich schon oben einmal zu erwähnen Gelegenheit hatte, Existenzurteile ganz ebenso gut, als Urteile der inneren oder äußeren Wahrnehmung es sind. Vermag man letztere, ihren ganzen Inhalt mit Ausnahme der Zeitbestimmung in das Symbol A zusammendrängend, in dem Satz auszusprechen: "A ist", so jene mit nahezu gleicher Angemessenheit (15) in dem Satz "A war", wobei für den Urteilenden das A natürlich den Inhalt einer Einbildungsvorstellung ausmacht, welche ihm zur Zeit des Urteilens gegenwärtig ist, aber etwas vielleicht längst Vergangenes "treffen" soll. Dieses "Treffen" ist geleistet, wenn auch die zur bezüglichen vergangenen Zeit stattgehabte Wahrnehmungsvorstellung das A zum Inhalt hatte; stellt sich dagegen heraus, daß der Urteilende seinerzeit nicht A, sondern A¹ wahrgenommen hat, so hat ihn sein Gedächtnis eben getäuscht. Das Urteil "A war" muß darum an und für sich noch gar nicht falsch sein: wer sich einer Begebenheit als eines eigenen Erlebnisses zu erinnern meint, von der er nur durch eine Erzählung anderer weiß, urteilt über die Begebenheit "materiell richtig"; es ist dann aber eben kein Erinnerungsurteil, oder als Erinnerungsurteil betrachtet ein falsches. Wären dagegen A und A¹ anschauliche Inhalte desselben Sinnesgebietes, und als solche unverträglich, so wäre unter der Voraussetzung, daß seinerzeit das Wahrnehmungsurteil "A¹ ist" richtig war, das Gedächtnisurteil "A war" in jedem Sinn falsch, da beide Inhalte derselben Wirklichkeit "adäquat" sein wollen. Wer also auf ein bestimmtes Erinnerungsurteil vertraut, wird die Frage, ob seine gegenwärtige Einbildungsvorstellung mit der vergangenen Wahrnehmungsvorstellung, bei elementarer Betrachtung also mit den vergangenen Empfindungen, inhaltlich übereinstimmt, mit einem Ja beantworten müssen, dessen Zuversicht mit der Zuversicht des Erinnerungsurteils zusammenfällt, in der Tat ist es nicht schwer, dem theoretisch Naiven die Anerkennung einer solchen Übereinstimmung herauszufragen: der Theoretiker aber wird sich schwerlich verhehlen können, daß, wer das Recht zu dieser Anerkennung bestreitet, damit auch das Urteil "A war" angreift. Wie sich solches mit der Evidenz in Einklang bringen läßt, welche den Gedächtnisurteilen eigen ist (16), soll hier nicht weiter urgiert [nachgeforscht - wp], auch vorgängig nicht die Möglichkeit in Abrede gestellt werden, daß es für Gedächtnisfehler der in Rede stehenden Art ein Korrektiv geben könnte. Daran aber würde kein Korrektiv etwas zu ändern vermögen, und nur soviel soll hiermit festgestellt sein, daß jedes Gedächtnisurteil, das aufgrund einer gewissen Einbildungsvorstellung in ebenso einfacher und unmittelbarer Weise gefällt wird, als das Wahrnehmungsurteil aufgrund der zugeordneten Wahrnehmungsvorstellung gefällt worden ist, in demselben Maß falsch sein muß, wie die zugeordneten Inhalte verschieden sind, - und daß Gedächtnisurteile dieser Art allenthalben die Regel ausmachen dürften. Eine direkte Vergleichung zwischen Wahrnehmungs- und zugehörigen Einbildungsinhalten findet ohne Zweifel nicht selten statt, wenn das Eintreten eines wahrnehmbaren Ereignisses erwartet und dann über das Zutreffen oder Nicht-Zutreffen der Erwartung geurteilt wird. Denn auch das Erwartungsurteil ist ein Existenzurteil, dessen Inhalt hier wieder einfachheitshalber von der Zeitbestimmung im Sinne mehr oder weniger determinierter Zukunft abgesehen, ebenfalls in einer Einbildungsvorstellung gegeben ist, indess der Tatbestand, welcher der Erwartung gemäß oder entgegen eintritt, für das Bewußtsein des Erwartenden die Gestalt eines Wahrnehmungsurteils annimmt. Die Erwartung gilt dann für erfüllt, wenn der Inhalt des Wahrnehmungsurteils mit dem des Erwartungsurteils zusammenstimmt, was letztlich zumindest unter Voraussetzung der zuvor für die Erinnerungsurteile geltend gemachten Vorbehalte, wieder eine Übereinstimmung zwischen Wahrnehmungs- und Einbildungsvorstellungen zu bedeuten hat. Nur darf hier nicht übersehen werden, daß eine solche Vergleichung doch nicht das einzige Mittel ist, bezüglich des Zutreffens einer Erwartung zu einem Urteil zu gelangen. Habe ich das Erwartete bereits früher gesehen, so erachte ich die Erwartung auch schon für erfüllt, sobald ich das Eintretende als das früher Gesehene wiedererkenne. Ein solches Wiedererkennen ist aber, wie jedermann oft genug erfahren kann, gar nicht an die Bedingung gebunden, daß man unmittelbar oder auch nur kurz vor der erneuten Wahrnehmung an das fragliche Objekt gedacht hat: es ist eben kein Relations-, sondern ein Existentialurteil, dessen Eigenart in dem Umstand liegt, daß sich auch hier, wie beim Wahrnehmungsurteil, die Urteilsfunktion direkt an den Inhalt der Wahrnehmungsvorstellung knüpft, aber, wie auch sonst bei Gedächtnisurteilen, mit einer Zeitbestimmung aus dem Bereich der Vergangenheit versehen, dazu mit herabgesetztem Gewißheitsgrad oder doch einer nur für solchen ausreichenden Evidenz (17). Es versteht sich, daß solche Fälle von Erwartungs-Verifikation für die Untersuchung unseres Problems nichts bieten, was nicht als in jedem Gedächtnisurteil gegeben bereits im Vorhergehenden zur Sprache gebracht worden wäre. Doch führen die für unser Problem brauchbaren Erwartungsfälle nun unmittelbar auf die Frage, ob sich Vergleichungen nicht auch noch unter ganz anderen Umständen zur Beleuchtung des fraglichen Sachverhaltes geeignet erweisen. Man hat es oft als etwas ganz Selbstverständliches betrachtet, daß nur gleichzeitig im Bewußtsein gegebene Inhalte verglichen werden könnten. Ist dies richtig, so folgt daraus sofort, daß überall da, wo die mittels Vergleichung in ihrem Verhältnis zueinander zu bestimmenden Dinge nur sukzessiv zur Wahrnehmung gelangen können, sich der Vergleichungsakt, wenn nicht etwa nur an Einbildungsvorstellungen, so einerseits an einer Wahrnehmungs-, andererseits aber an einer Einbildungsvorstellung vollziehen muß, indem während der Wahrnehmung des Späteren das Frühere im Gedächtnis bleibt. Nun lassen freilich bekannte Erfahrungen dieses Selbstverständlichkeit recht fragwürdig erscheinen: wer objektiv Gleichzeitiges recht genau vergleichen will, läßt den Blick oder doch die Aufmerksamkeit gern zwischen den zu vergleichenden Objekten bzw. Inhalten hin und her wandern (18), und sicher ist die Gleichzeitigkeit der Wahrnehmungen kaum irgendeinmal die günstigste Vergleichs-Bedingung (19). Noch wichtiger ist vielleicht die Tatsache, daß, auch wenn man Erinnerungsinhalte zu vergleichen hat, die man sich gleichzeitig ins Bewußtsein rufen kann, man dies noch nicht leicht tun, vielmehr sich mit einer Aufeinanderfolge der Erinnerungsbilder begnügen wird. Es wäre also sicher nicht ausgeschlossen, daß für das Zustandekommen einer Vergleichung nicht das Zusammenbestehen der beiden Fundament-Vorstellungen wesentlich ist, der Akt vielmehr zwischen zwei einander zeitlich berührenden Vorstellungen vor sich geht (20). Damit wäre dann natürlich der Umkreis der Fälle, in den sich eine Vergleichung möglicherweise ausschließlich auf Empfindungen gründen könnte, derart erweitert, daß außer gleichzeitig und ausreichend andauernd gegebenen Empfindungen auch unmittelbar aufeinander folgende einzubeziehen wären. Indessen bleiben auch dann noch Vergleichsfälle en masse übrig, bei denen diese Bedingung nicht erfüllt sind, wo aber gleichwohl nicht etwa nur mit Einbildungsvorstellungen operiert wird. In jedem dieser Fälle wird der Inhalt einer Einbildungsvorstellung einem Wahrnehmungsinhalt entgegengehalten und wenn der charakteristische Unterschied zwischen Empfindung und zugehöriger Einbildungsvorstellung ein inhaltlicher ist, so ist wohl zu erwarten, daß dieser Unterschied bei den aus der Vergleichung hervorgehenden Urteilen zur Bevorzugung einer gewissen Entscheidung, oder, da in der Regel durch die Inhalte hindurch Objekte der Wirklichkeit beurteilt werden sollen, zu einer bestimmten Fehlertendenz führen wird, die auch dann, wenn die Erfahrung hiervor zu irgendeiner Art Korrektiv geführt haben sollte, doch namentlich bei einer größeren Anzahl von Instanzen nicht leich völlig verborgen bleiben könnte. Von den Umständen, unter denen sich die Vergleichung vollzieht, wird es in der Regel abhängen, ob der Wahrnehmungs- oder der Einbildungsvorstellung die Stelle des zeitlich Früheren zukommt. Solange man nur die immerhin nächstliegenden Fälle ins Auge faßt, wo objektiv Aufeinanderfolgendes zu vergleichen ist, könnte man wohl meinen, die Erinnerung müsse immer das frühere, Wahrnehmung immer das spätere Glied für die Vergleichung darbieten. Doch braucht man nur der früher (21) besprochenen vollständigen Benennungsurteile zu gedenken, um auch für einen entgegengesetzten Sachverhalt Beispiel beibringen zu können. So viel über läßt sich jedenfalls im Allgemeinen sagen, daß sich die eben namhaft gemachte Tendenz äußerlich als Einfluß der Zeitlage, wie man nach FECHNERs Vorgang zu sagen pflegt, darstellen müßte. Welche Rolle unter solchen Umständen das Experiment in unserer Frage zu spielen berufen ist, bedarf nun weiter keiner Darlegung. Auch daß dabei vor allem jene Versuchsweisen angemessen sein werden, welche man heute mehr traditionell als aus theoretischen Gründen als psychophysisch zu bezeichnen pflegt, kann nach dem Obigen für selbstverständlich gelten. Nur wendet sich dabei natürlich das Interesse einem Umstand zu, dessen Einfluß zu eliminieren sonst eine Haupterfordernis exakter Untersuchung ist, eine Wandlung, die gerade auf experimental-psychologischem Gebiet längst nicht mehr überraschen kann, aber allerdings zur Folge hat, daß viele zu anderen Zwecken gemachte Versuchs-Aufzeichnungen, in denen fraglos hierher gehöriges Material verarbeitet worden ist, gleichwohl für die in Rede stehende Untersuchung nicht nutzbar zu machen sind, die betreffenden Versuche also im Interesse dieser Untersuchung wiederholt werden müßten. Übrigens scheint es möglich, das Terrain, auf dem die Untersuchung experimentell zu führen wäre, nicht unerheblich einzuschränken. Soll der Unterschied zusammengehöriger, also scheinbar inhaltsgleicher Wahrnehmungs- und Einbildungsvorstellungen ein inhaltlicher sein, so muß er ja doch wohl entweder die Qualität oder Intensität des Inhalts betreffen. Man könnte die Funktion der Kriterien nur noch irgendwelchen relativen Bestimmungen zuweisen, in Bezug auf welche eine brauchbare Disjunktion [Unterscheidung - wp] nicht festzustellen wäre. Allein schon um der Unmittelbarkeit willen, mit welcher sich der Unterschied zwischen Wahrnehmung und Einbildung präsentiert, würde man zu solchen relativen Bestimmungen nur im äußersten Fall seine Zuflucht nehmen, vorausgesetzt natürlich, daß dieser Weg auch sonst eine Annäherung an das Ziel in Aussicht stellt, was anzunehmen zunächst noch nicht das Geringste für sich hat. Weiters aber spricht wohl alles dafür, daß der gesuchte Unterschied auf qualitativem Gebiet nicht zu finden sein wird. Man darf ja doch wohl annehmen, daß sich die elementare Einbildungsvorstellung von der zugehörigen Empfindung in einem ganz bestimmten Sinn unterscheidet, wie immer die betreffenden Vorstellungen sonst inhaltlich beschaffen sein mögen. Wie müßte aber das geartet sein, was gegenüber der so großen Verschiedenheit der Sinnesqualitäten als eine Veränderung derselben in gleichem Maß aufzufassen wäre? Überzeugender betätigt sich aber auch hier wieder der Versuch. Zwar darf man schon aufgrund der bekannten Angaben FECHNERs (22); der in der Sache keineswegs allein steht, auf große individuelle Verschiedenheiten gefaßt sein. Sicher ist jedoch, daß sich für den Musiker, am wenigsten in stets gleichem sinn. Analoges ist in Betreff der Farben von den meisten Malern und vielen Nichtmalern zu sagen (23), wenn auch die Zuverlässigkeit des Farbengedächtnisses, soweit ich aus einigen ganz gelegentlich gemachten Versuchen schließen kann, im täglichen Leben erheblich überschätzt wird. Man darf unter solchen Umständen kaum besorgen, fehlzugehen, wenn man die Eventualität eines inhaltlichen Unterschiedes nur nach der Sache der Intensität näher ins Auge faßt: zudem könnte ja auch noch sein, daß sich dabei Gesichtspunkte als entscheidend herausstellen, welche auch eine Übertragung auf das qualitative Gebiet gestatten. Wir sind damit vor eine Auffassung gelangt, der wohl die Meisten aus der übrigens kleinen Zahl derjenigen, welche von ARISTOTELES (24) bis auf STUMPF (25) unserer Frage überhaupt Beachtung geschenkt haben, ziemlich nahe stehen dürften. Sie läßt sich etwa so aussprechen: Einbildungsvorstellungen sind gegenüber sonst inhaltsgleichen Wahrnehmungsvorstellungen charakterisiert durch die geringere Intensität ihres Inhaltes; - daßcich die gebräuchlichere und kürzere Formulierung: "Phantasie-Vorstellungen sind abgeschwächte Empfindungen" als undeutlich vermeide, kann nach dem früher Gesagten (26) nicht auffallen, wird sich aber weiter unten als eine hier ganz unerläßliche Vorsicht herausstellen. Es gibt beim gegenwärtigen Stand unseres psychologischen Wissens eigentlich nur ein Sinnesgebiet, auf welchem eine Prüfung dieser These Erfolg verspricht: das der Gehörsempfindungen. Beim Lichtssinn stehen die Schwierigkeiten im Weg, welche sich da gerade an den Intensitätsbegriff knüpfen; von den übrigen Sinnen aber scheint in Bezug auf Unterscheidungs- oder doch Reproduktionsfähigkeit keiner auf der Höhe es Gehörs zu stehen. Die Untersuchung wird also zunächst an den Schallempfindungen und den ihnen zugehörigen Einbildungsvorstellungen zu führen sein. Versucht man, auf diesem für Jedermann recht vertrauten Boden dem Sinn der in Rede stehenden Behauptung näher zu treten, so merkt man sofort, daß sie im Grunde doch etwas recht Befremdliches besagt. Daß auch für den geübtesten Musiker, wenn er sich ein vorher gehörtes Tonstück noch einmal zu vergegenwärtigen versucht, sich das Forte in ein Mezzoforte, das Piano in ein Pianissimo umwandeln soll, dem wird zumindest mancher Partiturenleser oder Komponist schwerlich zustimmen wollen. Dennoch wäre dies ansich kaum auffallender, als die nicht wohl von irgendeiner Seite angefochtene Tatsache, daß bei der Reproduktion von Tonfolgen, Melodien und dgl., sowie von Akkorden oder Polyphonien fast gar nichts auf eine absolute Tonhöhe, fast alles auf Tonverhältnisse ankommt. Wie geht es aber zu, daß unser Musiker, wenn er das gehörte und in der Erinnerung vielleicht öfter wiederholte Stück nun wieder wirklich aufführen hört, nicht alles, zu Anfang wenigstens, stärker findet, als er vom ersten Mal her im Gedächtnis hat? Wie geschieht es vollends, daß dem Kapellmeister, der sich aus der Partitur doch ein bestimmtes Bild von dem gemacht hat, was er mit seinem Orchester leisten will, - wie geschieht es, daß ihm dann in der Regel doch nur eine Blechharmonie und Pauken, nicht aber alle Instrumente zu viel des Guten zu tun scheinen? Man erkennt hier unschwer das schon oben abstrakt formulierte Bedenken in konkreter Gestalt. Das Erinnerungsurteil hat die Übereinstimmung seines Inhalts mit einer vorhergehenden Wirklichkeit, genauer mit einer früheren Wahrnehmung, zwar nicht zum Gegenstand; aber es ist falsch, wenn diese Übereinstimmung nicht besteht. Unsere These besagt also: alle Erinnerung ist in Bezug auf Schallstärken falsch. Dies aber einmal als Tatsache zugestanden, scheint die Frage unabweisbar, wie eine solche Unvollkommenheit bestehen kann, ohne zu den auffallendsten praktischen Unzukömmlichkeiten zu führen. Diese Schwierigkeit sucht jedoch die Antwort zu beseitigen, daß der konstante Gedächtnisfehler in der Erfahrung selbst sein Korrektiv gefunden hat, wie uns ja auch die Erfahrung lehrt, daß das bei Lampenlicht gelbe Papier immer noch als weiß, die infolge ihrer Entfernung klein aussehenden Dinge immer noch für groß zu halten (27). Es gilt also, über die Haltbarkeit einer solchen Annahme ein Urteil zu gewinnen. Für die ersten liegt jedoch die Besorgnis nahe, es möchte hier zur Erklärung eines dunklen Sachverhaltes etwas herangezogen sein, was selbst kaum in geringerem Maß der Erklärung bedarf. Zwar ist der Appell an den Erfahrungseinfluß ohne Zweifel für die Psychologie in tausend Fällen etwas ganz Unentbehrliches; auch ist damit ein Gesichtspunkt gegeben, welcher für eine erste Orientierung und Verständigung sicher die besten Dienste geleistet hat und wohl noch leisten wird. Das änder aber doch nichts an der Tatsache, daß wir über das Wesen dieses Erfahrungseinflusses derzeit noch recht wenig wissen. Es ist ja in gewissem Sinn ganz korrekt, wenn wir etwa sagen, die Erfahrung hat uns gelehrt, den Einfluß des Lampenlichts auf das Aussehen der Gegenstände um uns in Anschlag zu bringen, was hat sich da aber eigentlich, und wie hat es sich zugetragen? Wir nehmen das Papier, das objektiv gelbes Licht aussendet, für weiß; welchen Inhalt haben wir aber nun tatsächlich im Bewußtsein? hat eine auf Erfahrung zurückgehende Einbildungsvorstellung die Wahrnehmungsvorstellung überwunden, oder setzt umgekehrt die gegenwärtige Wahrnehmung dem Auftreten des zur Vergleichung und "Benennung" erforderlichen Erinnerungsinhaltes Hindernisse oder zumindest einen verschiebenden oder in irgendeiner Weise assimilierenden Einfluß entgegen ? (28) - eine Disjunktion übrigens, für deren Vollständigkeit vorgängig nicht die geringste Gewähr vorliegt. Noch ein Beispiel aus einem ganz heterogenen [unterschiedlichen - wp] Gebiet: Im psychologischen Experiment wurde bekanntlich sichergestellt, daß wir Vertikaldistanzen gegen Horizontaldistanzen, bei jenen auch noch die im Gesichtsfeld höheren gegenüber den tieferen, bei horizontalen Abständen im monocularen Sehen die äußeren gegenüber den inneren "überschätzen", auch dies ist wahrscheinlich ein Erfolg der "Erfahrung", aber was ist das für eine Schätzung, welche durch das Bewußtsein ihrer Irrigkeit nicht aufgehoben werden kann? Auf Schritt und Tritt stößt heute psychologische Untersuchung auf ähnliche Fragen, und immer lebhafter wird sich das Bedürfnis geltend machen, mit allen Mitteln der Analyse und des Experiments auf die Lösung dieser Fragen hinzuarbeiten. Derzeit aber möchte es kaum überflüssig sein, in Erinnerung zu behalten, wie weit wir vorerst noch vom Besitz dieser Lösung entfernt sind. Inzwischen bedeutet dieser Mangel, der den Vertretern der in Rede stehenden Analogie zudem sicher nicht verborgen geblieben ist, jedenfalls noch keinen theoretischen Einwand gegen dieselbe. Anders könnte es mit folgendem Umstand stehen: Gleichviel wie die Erfahrung den Eindruck des von der Lampe beleuchteten Papiers mit der Vorstellung des Weißen verknüpfe, diese Vorstellung kann ins Bewußtsein gerufen werden und tritt ins Bewußtsein. Das ist aber gerade dasjenige, was nach unserer These bezüglich der erinnerten Schallstärken nicht soll eintreten können. Ich habe einen Ton von der Stärke S gehört; indem ich ihn reproduzieren will, kommt nur die Vorstellung eines Tons von der Stärke s zustande: die Erfahrung aber soll mich gelehrt haben, daß dieses s sich eigentlich auf S bezieht. Wie soll ich nun diesen Gedanken, welche Form auch immer er annimmt, ausdenken, wenn eine Vorstellung von der Inhaltsstärke S mir gar nicht zu Gebote steht? Ein Auskunftsmittel gibt es freilich noch: es könnte sein, daß uns die Erfahrung veranlaßt, den in der Reproduktion auftretenden Inhalt s zu dem Gedanken "stärker als s" zu verwenden und an den so gewonnenen Inhalt das Erinnerungsurteil zu knüpfen, welches dann auch im Fall eines Wiederauftretens des S bewahrheitet erscheinen müßte: S würde dann eben in der Erinnerung mit Hilfe einer Relation "indirekt vorgestellt". (29) Aber auch wenn man davon absieht, daß die innere Beobachtung von einem solchen Sachverhalt nicht leicht irgendjemand etwas verraten haben wird, findet man sich durch diese Annahme in eine neue Schwierigkeit gedrängt. Zunächst darf hier die Frage zumindest nicht völlig übergangen werden, die wahrscheinlich für den Gedanken eines Gedächtnis-Korrektivs ganz im Allgemeinen ihre Wichtigkeit bewahren wird, in welcher besonderen Gestalt er auch auftreten mag. Wie, wenn die als Korrektiv verwendete Vorstellung selbst durch die vorausgesetzte Nicht-Übereinstimmung zwischen Wahrnehmungs- und zugehörigem Einbildungsinhalt mitbetroffen ist? Ein wenig befremdlich klingt es freilich, z. B. in unserem Fall, wo die korrigierende Vorstellung eine Relationsvorstellung sein soll, den Gegensatz der Wahrnehmung und Einbildung zu urgieren. Aber ohne in die schwierige und bisher kaum über erste Anfänge hinaus gelangte Untersuchung über Wesen und Zustandekommen der Relationsvorstellung einzutreten, muß man doch einräumen, daß, wer z. B. einmal die Gleichheit oder die Verschiedenheit zweier in der Wahrnehmung (oder auch der Einbildung) gegebenen Inhalte erkannt, ein andermal die Verschiedenheit eines ihm bekannten Inhaltes gegenüber einem ihm unbekannten oder auch die Verschiedenheit zweier ihm ganz unbekannten Inhalte (30) vorstellt oder beurteilt, psychische Tatsachen erlebt, deren weitgehende Analogie zum Gegensatz von Wahrnehmung und Einbildung den Gedanken einer Subsumtion zumindest außerordentlich nahe legt. Diese aber einmal vorausgesetzt, droht der Wert einer Korrektur, bei welcher einem Einbildungsinhalt abermals eine so wesentliche Rolle zufallen soll, in demselben Maß problematisch zu werden, in dem der Sinn dieser Korrektur vermöge dieser Rolle gerade unter Voraussetzung der Nicht-Übereinstimmungs-These sich ins Nebelhafte verlieren muß. ![]()
1) WUNDT, Physiologische Psychologie, dritte Auflage, Bd. 1, Seite 289. 2) Von einer anderen Auffassung der beiden letzten Fälle im nächsten Artikel. 3) nämlich ein Existenz-Urteil (vgl. oben). 4) Daß auch WUNDT, übereinstimmend mit BENNO ERDMANN (Zur Theorie der Apperzeption, Jahrgang 1886 dieser Zeitschrift, Seite 311f), der ausschließlichen Anwendung des Wortes in seiner weiteren Bedeutung den Vorzug gibt, betont er ausdrücklich (gegen ERDMANN) in der dritten Auflage der "Physiologischen Psychologie", Bd. II, Seite 2, Anm. 2. Historisches über die Bedeutungen des Wortes gibt ERDMANN, a. a. O., Seite 307f. 5) WUNDT, a. a. O., Bd. II, Seite 1 6) Von der Wahrnehmung zunächst durch die Zeitbestimmung, in der Regel wohl auch nach Stärke und Evidenz zu unterscheiden (vgl. meinen Aufsatz "Zur erkenntnistheoretischen Würdigung des Gedächtnisses", Jahrgang 1886 dieser Zeitschrift. 7) Eine Art Ausnahme kann beim Wiedererkennen stattfinden, sofern sich dabei an die Wahrnehmungsvorstellung selbst sogleich das Erinnerungsbild anschließen kann (vgl. unten). Daß jedoch auch da nicht bloß eine Wahrnehmungsvorstellung vorliegt, verbürgt bereits die mit ins Urteil aufgenommene und dieses dann zunächst charakterisierende Zeitbestimmung. 8) Man meint vielleicht, solches müsse bei jeder Halluzination ganz unvermeidlich eintreten. Mit Recht, sofern der Ausdruck "Wahrnehmungsakt" so zu nehmen ist, daß im Fall eines Irrtums jedenfalls kein Wahrnehmungsakt vorliegt. Versteht man aber darunter nur das auf eine Wahrnehmungsvorstellung gegründete Urteil ohne Rücksicht auf dessen Richtigkeit oder Unrichtigkeit, so kann man wohl wahrscheinlich von einem willkürlich Halluzinierenden sagen, er enthalte sich des Wahrnehmungsurteils: ob aber Ähnliches auch nur von den Halluzinierenden gilt, über welche BREWSTER berichtet, obwohl dieser über die Anomalie ihres Zustandes doch orientiert war? (Vgl. HUXLEY, Grundzüge der Physiologie", hg. von ROSENTHAL, Leipzig 1881, Seite 348f, - ein zumindest nach der in Rede stehenden Richtung analoger Fall findet sich übrigens auch bei LOMBROSO, "Genie und Irrsinn", übersetzt von COURTH, Leipzig, Seite 161, 177) - Über die psychologische Auffassung halluzinatorischer Täuschungen vgl. den nächsten Artikel. 9) Nicht alles schlechthin, sofern es vorgängig nicht ausgeschlossen ist, daß die Abstraktionsfähigkeit einmal auch eine Wahrnehmungsvorstellung zum Angriffspunkt wählt. Die Bevorzugung einzelner Wahrnehmungselemente durch die Aufmerksamkeit zumindest gehört bekanntlich durchaus nicht zu den Seltenheiten; nur mag mancher Bedenken tragen, dergleichen ohne weiteres eine Abstraktion zu nennen. 10) Speziell im Fall der sogenannten "Sinnestäuschungen" wird dies freilich noch oft genug verkannt, wie insbesondere Naturforscher beweisen, die ihrem aus mangelhafter Orientiertheit stammenden Bedürfnis, der Psychologie am Zeug zu flicken, gewissen psychologischen Experimenten gegenüber durch die Bemerkung Rechnung tragen: "Das sind ja nur Täuschungen". Wirklich führt dann auch auf diesem Gebiet der Ausdruck Einbildungsvorstellung auf eine Unnatürlichkeit, über die man jedoch meines Erachtens ohne Schaden hinwegsehen kann: die Halluzinationsvorstellung darf, sofern sie der ersten Gruppe zugehört, nicht zu den "Einbildungsvorstellungen" gerechnet werden, so sehr das Sprachgefühl so etwas begünstigen würde. 11) Noch begegnen dem Blick des Suchenden etwa die Möglichkeiten "Gedächtnisvorstellung" und "reproduzierte" oder "Reproduktionsvorstellung". Aber wer möchte die freie Erfindung des Künstlers als Ganzes so nennen, wenn er auch jedes der Elemente derselben so nennt? 12) WUNDT, Physiologisch Psychologie, Bd. II, dritte Auflage, Seite 2, Anm. 2. 13) THEODOR MEYNERT, Psychiatrie, Wien 1884, Seite III. 14) MEYNERT, a. a. O. Seite 183 15) Nur nahezu, denn sofern das Erinnerungsurteil eine größere oder geringere Zeitdistanz vom Augenblick des Urteilens mit einschließt, ist dies durch das Präteritum [erste Vergangenheit - wp] nicht ausgedrückt, eine Ungenauigkeit, die beim Präsens [Gegenwartsform - wp] nicht auftreten kann. Übrigens für die gegenwärtige Untersuchung belanglos. 16) Vgl. meinen bereits erwähnten Aufsatz "Zur erkenntnistheoretischen Würdigung des Gedächtnisses" im Jahrgang 1886 dieser Zeitschrift, Seite 30f. 17) Diese einfach der direkten Beobachtung entnommene Analyse tritt übereinstimmend mit ERDMANN, Zur Theorie der Apperzeption, Vierteljahrsschrift 1886, Seite 318f, der landläufigen Ansicht entgegen, eine solche "Rekognition" sei ihrem Wesen nach eine Synthese, die dann am natürlichsten auf eine Assoziation zurückgeführt wird. Wirklich wird ja in solchen Fällen eine Assoziation oft genug im Spiel sein: daß sie es jedoch nicht sein muß, das beweist schon die nicht eben selten zu machende Erfahrung, daß man etwas bekannt findet, ohne sich auch nur im Entferntesten der Umstände entsinnen zu können, unter denen man die Bekanntschaft gemacht hat. Übrigens scheint es bei manchen Menschen eine Art besonderer Disposition für Urteile von der Beschaffenheit dieser einfachen Wiedererkennungen zu geben, welche dann zu eigentümlichen Täuschungen führen kann. Es ist mir wiederholt begegnet, daß mir Dinge "bekannt" erschienen, von denen ich bei einiger Überlegung Grund gehabt hatte anzunehmen, daß ich mit ihnen sicher noch nichts zu tun gehabt haben könnte. Auch das unvermeidliche "ich habe mir das gedacht", das Manche den erstaunlichsten Enthüllungen entgegensetzen, möchte nebst der Selbstgefälligkeit des "nil admirari" [ich bewundere gar nichts - wp] eine Neigung, wie die eben gekennzeichnete, zugrunde liegen haben. 18) Nach MARTY ("Die Frage nach der geschichtlichen Entwicklung des Farbensinns", Seite 42) wäre so etwas wohl immer der Fall. 19) Allerdings kann das im besonderen Sachverhalt noch besondere Gründe haben. Bei Tönen kommen physikalisch Schwebungen und Kombinationstöne, psychologisch die musikalischen Intervalle mit ihrer eigentümlichen, die Vergleichung im Groben erleichternden, im Feinen erschwerenden Funktion in Betracht. Es verdient nebenbei als Beleg für die wohl zuerst von G. E. MÜLLER (Zur Grundlegung der Psychophysik, Seite 277f) betonte Auseinanderhaltung von Intervall und Distanz im Tongebiet Beachtung, daß dieser Unterschied auch in der Weise zur Geltung kommt, daß die Gleichzeitigkeit der Elemente im einen Fall der Zuverlässigkeit des betreffenden Urteils günstig, das andere Mal ungünstig ist. Zumindest zieht es der Geiger vor, die Saiten gleichzeitig zu streichen, wenn eine nach der Quinte der anderen gestimmt werden soll; will er dagegen a₁ nach dem eines anderen Instrumentes stimmen, so erscheint ihm die rasche Aufeinanderfolge der beiden Klänge dazu am geeignetsten. - Bei Farben tritt im Fall unmittelbarer Nachbarschaft ein Kontrast ein; jedoch kommt da natürlich viel auf die theoretische Auffassung der Kontrasterscheinungen an. Am wenigsten möchte den Tast- oder Muskelempfindungen eine Gleichzeitigkeit abträglich sein, dennoch zeigt sich beim Vergleichen das im Text berührte Wandern der Aufmerksamkeit an ihnen in besonders auffälligen Weise. 20) Etwa gelegentlich des Übergangs von einem Inhalt zum anderen. Jedenfalls hätte man da einen grundlegenden Unterschied der Vergleichs- gegenüber den Verträglichkeitsrelationen ("Zur Relationstheorie", Seite 89f) vor sich, sofern für diese die gleiche Zeitbestimmung konstitutiv ist (a. a. O., Seite 91f). 21) voriges Heft 22) Sie finden sich, wie schon im ersten Artikel, Seite 336, Anm. berührt, auf Seite 470 von FECHNERs "Elementen", Bd. 2. 23) Zu den Letzteren zähle ich auch mich selbst, was hier nur deshalb berührt zu werden verdient, weil ich meine Fähigkeit zur unveränderten Reproduktion durch Kontrollversuche, die natürlich sehr einfach herzustellen sind, ausreichend sicher gestellt zu haben glaube. 24) Vgl. MARTY, a. a. O. Seite 121, Anm. 1 25) STUMPF, Tonpsychologie I, Seite 372f. 26) Vgl. voriges Heft. 27) MARTY, a. a. O., Seite 42 Anm. 1, Seite 121, Anm. 1. 28) Es ist zumindest recht auffallend, daß man zwar sehr oft sagen hört, Gelb sieht bei Lampenlicht weiß aus, jedoch die im Grunde doch weit bezeichnendere Wendung, daß unter den in Rede stehenden Umständen alles Weiße gelblich erscheint, aus dem Mund des theoretisch Naiven nicht leicht vernommen wird. Auch ob Blau sich bei einer Nachtbeleuchtung grün darstellt, oder vielmehr das Grüne blau, wird, wer nie vom Mischungsgesetz gehört hat, schwerlich mit voller Sicherheit entscheiden. 29) MEINONG, "Zur Relationstheorie", Seite 87 30) Der Fall der "fundamentlosen Relationen"; vgl. "Zur Relationstheorie", Seite 88f. |