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GOSWIN KARL UPHUES
Vom Bewußtsein

"Zu einer zeitlichen Aufeinanderfolge der Empfindungen kommen wir nur dadurch, daß wir jeder derselben eine Stelle in der Zeit anweisen; also nur unter der Voraussetzung der Zeit kommt die Aufeinanderfolge oder das Nacheinander dieser Empfindungen zustande. Raum und Zeit sind mit anderen Worten die von vornherein und ursprünglich, unabhänig von der Erfahrung zur Geltung kommenden d. h. apriorischen Auffassungsweisen der Empfindungen, vermöge deren wir erst imstande sind, von einer räumlichen Ausdehnung oder zeitlichen Aufeinanderfolge der Empfindungen zu reden. Diese Auffassungsweisen, die wir nur als Tätigkeiten des Denkens begreifen können, sind nicht willkürlich, es handelt sich bei ihnen nicht um beliebige Formen, die wir je nach unserem Gefallen bald den einen, bald den anderen Empfindungen überziehen können; wir sind bei diesen Auffassungsweisen vielmehr an die Empfindungen gebunden und durch sie bestimmt, obgleich die Empfindungen uns zu diesen Auffassungsweisen nur anregen und veranlassen und nicht als Quelle derselben betrachtet werden können. Diese Auffassungsweisen sind mit anderen Worten das Gesetz der Empfindungen, das wir mit unserem Denken in ihnen entdecken, wie der Mathematiker aus der gezeichneten Ellipse die Formel für die Ellipse oder ihr Gesetz entdeckt."

Einleitung

Philosophie ist die Wissenschaft vom Bewußtsein als Grundlage der anderen Wissenschaften und des menschlichen Lebens. Das Bewußtsein ist die Voraussetzung aller anderen Wissenschaften, die in ihnen selbst nicht zur Erörterung kommt, unter menschlichem Leben verstehen wir Zustände und Vorgänge, die im Bewußtsein ihre Quelle haben oder an denen wir doch nur durch das Bewußtsein teilnehmen können. Das Bewußtsein kommt vor allem in seiner Beziehung auf Gegenstände in Betracht. Aber diese Beziehung hat die auf Gegenstände sich beziehenden Bewußtseinsvorgänge zu ihrer Voraussetzung. Von diesen handelt die Psychologie, sie ist also eine philosophische Disziplin. Es ist richtig, daß wir die Bewußtseinsvorgänge nur als diese bestimmten, von allen anderen unterschiedenen auffassen können durch die Beziehung derselben auf ein mit einem bestimmten Körper verbundenes Ich. Aber daraus folgt nicht, daß wir sie überhaupt nur nach ihrer Abhängigkeit von körperlichen Bedingungen bestimmen können, vielmehr müssen wir sie vorher ihrem Gehalt nach ins Auge gefaßt und bestimmt haben, ehe wir von ihrer Abhängigkeit von körperlichen Bedingungen reden können - die introspektive Psychologie ist mit anderen Worten die vorgängige Bedingung der physiologischen. Daß den Bewußtseinsvorgängen aber ein solcher Gehalt abgesehen von ihrer Beziehung auf Gegenstände eignet, hoffen wir zeigen zu können.



Bewußtseinsvorgang - Bewußtseinstatsache

Unter Vorgang verstehen wir das, was sich in der Zeit vollzieht, in der Zeit entsteht oder vergeht. Der Vorgang oder das Geschehen steht im Gegensatz zum Beharrlichen, Fortdauernden. Das Erste, was wir von den Bewußtseinsvorgängen festsetzen, ist dies, daß sie sich beständig in der Zeit verschieben, keinen Augenblick dieselben bleiben oder als dieselben wiederkehren. Das Gegenwärtige wird augenblicklich zu etwas Vergangenem, hat keinen Bestand und kommt nicht zurück. Nur scheinbar bleiben unsere Gedanken dieselben. Das, was wir denken, mag dasselbe bleiben, unsere Gedanken von ihm versinken allaugenblicklich in die Vergangenheit, und nur weil sofort die gleichen Gedanken an ihre Stelle treten und die vergangenen sich in ihnen fortsetzen, sagen wir, daß die Gedanken dieselben bleiben. Ebensowenig kehren die Gedanken als dieselben zurück, die einmal gedachten Gedanken sind unwiederbringlich verloren, nicht als dieselben, sondern nur in den gleichen Gedanken können sie im Bewußtsein wieder auftreten. So stellen unsere Bewußtseinsvorgänge in Wirklichkeit das beständige Fließen und das unablässige Werden dar, das HERAKLITheraklit.html für alle Dinge annahm. Aber trotzdem hat jeder Bewußtseinsvorgang, auch das kleinste, flüchtigste und vergänglichste Teilchen von ihm seine bestimmte, nur ihm eigentümliche, unveräußerliche und unübertragbare Stelle im Reich des Geschehens, die durch Zeit und Raum bestimmt ist. Er fällt in eine bestimmte Zeit und gehört zu einem bestimmten Bewußtsein, und dieses Bewußtsein ist dadurch dieses bestimmte Bewußtsein, daß es mit einem Körper verbunden ist, der einen zugleich mit ihm von keinem anderen Körper einnehmbaren Ort sein eigen nennt, als Eigenörtlichkeit besitzt. Wendet man ein, der Zeitpunkt, in den ein Bewußtseinsvorgang fällt, sei nur durch einen anderen Zeitpunkt, dieser nur durch einen dritten und so fort bis ins Unendliche zu bestimmen, d. h. alle Zeit- und Ortsbestimmung sei im Grunde unbestimmt (relativ), so vergißt man, daß das subjektiv für unser Erkennen durch Raum und Zeit bestimmte Reich des Geschehens seine objektive Grundlage im Reich der Wahrheit hat und einen Teil dieses Reiches bildet, was die *Erkenntnistheorie näher zu beweisen hat. (1)


Gedanken und Tatsachen

Gehören die Bewußtseinsvorgänge wie alle Geschehnisse zum Reich der Wahrheit, so gelten sie für alle Denkenden aller Zeiten, d. h. sie haben, wie die Wahrheit überhaupt, einen allgemeingültigen und überzeitlichen Charakter. Die *Allgemeingültigkeit und Überzeitlichkeit in diesem Sinne ist die *Objektivität oder Wahrheit, die wir für unser Erkennen in Anspruch nehmen. Sie ist das, was wir bei all unserem Erkennen zu erforschen und zu erreichen streben. Die Wahrheit ist also der eigentliche Gegenstand des Erkennens. Aber das Allgemeingültige und Überzeitliche oder das Wahre ist von verschiedener Art: es ist entweder an die Zeit gebunden oder nicht an die Zeit gebundne, entweder innerzeitlich oder außerzeitlich. Außerzeitlich sind die mathematischen (geometrischen und arithmetischen) Wahrheiten, ebenso die logischen Wahrheiten. Sie machen das Gebiet der Gedanken aus, sofern sie keine bloßen Erdichtungen, sondern wirkliche Wahrheiten sind. Sie sind überzeitlich und zugleich außerzeitlich. Ihnen gegenüber steht das Gebiet der Tatsachen, da vom allgemein Gültigen und Überzeitlichen, sofern es an die Zeit gebunden oder innerzeitlich ist, gebildet wird. Unter einer Tatsache verstehen wir immer etwas objektiv und das heißt allgemein Gültiges, eine Wahrheit. Jede Tatsache ist insofern auch etwas Überzeitliches. Aber sie ist trotzdem an die Zeit gebunden, innerzeitlich. Sie ist überzeitlich und innerzeitlich zugleich. Wie sich beides miteinander verträgt, hat die Metaphysik zu zeigen. (2) Die Bewußtseinsvorgänge sind offenbar keine über- und außerzeitlichen Gedanken wie die Sätze der Mathematik und Logik, sie gehören zum Gebiet der über- und innerzeitlichen Tatsachen. Bewußtseinvorgänge sind Bewußtseinstatsachen. Es frägt sich, ob es nicht auch etwas in der Zeit Beharrliches, insofern also an die Zeit Gebundenes oder Innerzeitliches gibt, das überzeitlich ist. Wir werden diese Frage bejahen. Das Gebiet des Überzeitlichen und zugleich Innerzeitlichen oder das Gebiet der Tatsachen umfaßt also nicht bloß die Vorgänge oder Geschehnisse, sondern neben ihnen auch das in der Zeit Beharrliche oder Fortdauernde. Aber zunächst haben wir eine andere Unterscheidung ins Auge zu fassen und festzustellen: die zwischen Bewußtseinsvorgängen oder Bewußtseinstatsachen und Naturvorgängen oder Naturtatsachen. Aus unserer Darlegung ergibt sich das folgende Schema:


Erkenntnisgegenstand

Das Allgemeine, Überzeitliche, Wahre
Das Allgemeingültige, Außer-
zeitliche, Wahre Gedanken


Das Allgemeingültige, Innerzeitliche

Tatsachen
Das Beharrliche, Fortdauernde

Das Geschehen, Der Vorgang

Tatsachen
Bewußtseinstatsachen

Naturtatsachen

Tatsachen
Das Beharrliche -

Das Geschehen -

Bewußtseinstatsachen -

Naturtatsachen




Persönliche Erlebnisse

Das Zweite, was wir von den Bewußtseinsvorgängen festsetzen, ist, daß jeder sie nur bei sich selbst, in sich selbst erleben kann, daß sie mit anderen Worten persönliche Erlebnisse sind. Keiner kann an meiner Stelle empfinden, fühlen, urteilen, sich entschließen. Möglich, daß ein anderer die gleiche Empfindung, das gleiche Gefühl hat, aber dann hat doch jeder von uns seine Empfindung, sein Gefühl, nicht die Empfindung, das Gefühl des anderen. Möglich auch, daß ein anderer mein Urteil anerkennt, ihm zustimmt, daß er dazu kommt, so wie ich sich zu entschließen, aber dann ist sein Urteil, sein Entschluß nicht derselbe, nur der gleiche mit dem meinigen, wenn man will eine Wiederholung des meinigen, aber nichts weiter. Bewußtseinsvorgänge sind persönliche Erlebnisse. Das gilt ebenso von den ursprünglichen, den Empfindungen und Gefühlen, aus denen mehr oder minder unvermittelt die Stimmungen und Gesinnungen hervorgehen, wie von den auf ihnen aufgebauten verwickelteren Bewußtseinsvorgängen, als deren Repräsentanten wir die Urteile und Entschlüsse bezeichnen können. Von den letzteren leuchtet uns das ja unmittelbar ein: keine kann an meiner Stelle urteilen, an meiner Stelle sich entschließen. Aber mit den Empfindungen und Gefühlen ist es nicht anders. Nennen wir Empfindungen diejenigen Bewußtseinsvorgänge, durch die wir etwas von ihnen Verschiedenes kennenlernen, Gefühle diejenigen, die als solche ohne Verbindung mit der Vorstellung des Gegenstands verbundenen Lust über etwas) uns nur sich selbst kundtun, so ist zunächst klar, daß die Gefühle durchaus persönliche Erlebnisse sind, die jeder nur in und bei sich selbst erfährt. Von den Empfindungen ist das nicht so unmittelbar einleuchtend, muß aber auch von ihnen gelten.


Einwendungen

Wendet man dagegen ein, daß unter dieser Voraussetzung doch von einer allgemeinen, alle Menschen betreffenden Psychologie der Gefühle keine Rede sein kann, vielmehr jede Psychologie zu einer bloßen Individualpsychologie herabgesetzt wird, so ist zu beachten, daß wir, trotzdem alle Gefühle persönliche Erlebnisse sind, doch die Gefühle anderer miterleben können. Wir wohnen einem Schauspiel bei und durchlaufen in unserem Inneren die ganze Reihe der Gefühle, die der Held in sich erfährt und in seinen Reden und Handlungen kundgibt. Wo alles traurig ist, können wir nicht fröhlich sein, wo alles lacht, vergessen wir oft unser eigenes Leid und stimmen unwillkürlich in den Jubel mit ein. Die Gefühle wirken in der Tat ansteckend und zwar die Gefühle selbst, nicht bloß oder nicht immer die Gefühlsäußerungen. Wir weinen oder lachen vielleicht nicht mit, aber werden doch innerlich traurig oder froh. Eine unmittelbare Beeinflussung des einen Bewußtseins durch das andere, eine Art geistiger Fernwirkung scheint angenommen werden zu müssen. Die Gefühle anderer wenigstens werden, trotzdem sie persönliche Erlebnisse sind, von uns miterlebt, natürlich wieder in persönlichen Erlebnissen; es gibt darum auch eine allgemein menschliche Psychologie der Gefühle.

Aber die Empfindungen, die uns nicht bloß sich selbst kundtun, sondern durch die wir etwas von ihnen Verschiedenes kennen lernen - sond sie auch bloß persönliche Erlebnisse? Das, was wir durch sie kennenlernen, z. B. die Sonne durch die Gesichtsempfindungen, ist doch wohl für alle Empfindenden ein und dasselbe Fortdauernde, Beharrliche? Durch sie kommen wir doch wohl zu den Gegenständen, die nicht wie die Empfindungen selbst und unsere Gedanken beständig in die Vergangenheit versinken, sondern als dasselbe für alle Denkenden, darum als etwas Objektives, Allgemeingültiges in einem ganz anderen Sinn betrachtet werden müssen, wie die dem beständigen Fluß und unablässigen Werden unterworfenen Bewußtseinsvorgänge, mögen die Empfindungen immerhin bloß die Veranlassung, die Anregung dazu geben, daß wir mit unserem Denken solche Gegenstände erfassen, und also nur in entfernter Weise zum Kennenlernen derselben beitragen. Wie dem auch sei: sicher sind die Empfindungen persönliche Erlebnisse. ARISTOTELES und LOCKE betonen übereinstimmend, daß wir nie wissen können, ob ein anderer, der wie wir selbst das Blut rot und das Gras grün nennt, dabei die gleichen Empfindungen wie wir vom Roten und Grünen hat oder nicht gerade die entgegengesetzten. Daß er sich in der gleichen Weise wie wir sprachlich äußert, kann nichts entscheiden, da er wie wir von Jugend an gelernt hat, das Gras grün und das Blut rot zu nennen. Wir haben keinen Einblick in sein Bewußtsein, so wenig wie er in das unsere, und können darum auch nicht wissen, was er bei rot und grün empfindet, so wenig er das von uns wissen kann. Der persönliche Charakter der Empfindungen tritt also so stark hervor, daß wir nicht einmal ausmachen können, ob wir und andere die gleichen Empfindungen haben, wenn wir die gleichen Worte gebrauchen.


Psychologischer Tatbestand

Und doch haben wir ein Recht, die Empfindungen trotz ihres persönlichen Charakters zugleich als gemeinsame Erlebnisse zu bezeichnen, eben weil wir durch sie, wenn auch nur auf ihre Veranlassung und Anregung hin, also in sehr entfernter Weise, dieselben Gegenstände kennenlernen, die andere durch ihre möglicherweise von den unsrigen sehr verschiedenen Empfindungen kennenlernen. Wir wollen diese unsere Behauptung zuerst psychologisch, dann erkenntnistheoretisch zu begründen versuchen.

Fragen wir, ob wir, ebenso wie bei den Urteilen über die Farben oder allgemeiner über die sinnlichen Eigenschaften, auch bei den Urteilen über Gestalt, Größe und Zahl der Gegenstände zweifeln können, daß ihnen in den Empfindungen, aufgrund deren wir und andere diese Urteile fällen, bei uns und anderen etwas Gleiches entspricht, ob wir annehmen können, daß wenn wir und andere einen Gegenstand rund oder viereckig nennen, oder als dreimal oder viermal vorhanden bestimmen, diese unsere Urteile und die Urteile anderer, obgleich sie sprachlich ganz übereinstimmen, doch aufgrund völlig verschiedener oder ganz und gar entgegengesetzter Empfindungen gefällt werden, so werden wir doch Bedenken tragen, diese Fragen ohne weiteres zu bejahen. Wir lernen die sogenannten mathematischen Eigenschaften der Dinge, ihre Gestalt, Größe und Zahl ursprünglich durch Tastempfindungen kennen, die nur durch die Bewegung unserer hand über die Umgrenzungen und Oberflächen der Dinge zustande kommen. Auch die Zahl der Dinge nur durch aufeinanderfolgende Tastempfindungen von den einzelnen Dingen, denen aufeinanderfolgende Bewegungen der berührenden Hand entsprechen. Ursprünglich ist es so, denn ursprünglich hat der Tastsinn bei der Entwicklung des Bewußtseins die Oberherrschaft und erst später tritt er diese Oberherrschaft an den Gesichtssinn ab, wenn die Tastempfindungen mit den Gesichtsempfindungen eine Assoziation eingegangen sind, so daß wir von da an, wenn wir einen Gegenstand bloß sehen, sofort wissen, wie er sich anfühlt oder sich dem Tastsinn kundgeben würde, wenn wir ihn berühren könnten. Von den Bewegungen nun, die zum Zustandekommen dieser Tastempfindungen erforderlich sind, haben wir Gesichtsempfindungen und zwar die gleichen Gesichtsempfindungen von den Bewegungen, die wir ausführen, wie von denjenigen, die andere zu diesem Zweck ausführen. Daraus können wir schließen, daß diesen Bewegungen bei anderen auch Tastempfindungen entsprechen, die den unsrigen analog sind, und weiter, daß auch andere durch diese Tastempfindungen über Größe, Gestalt und Zahl der Gegenstände in ähnlicher Weise unterrichtet werden. Ich sage, so  können  wir schließen, behaupte aber nicht, daß wir tatsächlich so schließen. Das ist der psychologische Tatbestand, der führt uns nicht weit; jedenfalls gewinnen wir durch ihn noch nicht die Erkenntnis, daß andere und wir bei unseren Tastempfindungen es mit denselben Gegenständen zu tun haben.


Erkenntnistheoretische Erwägung

Zu einem sicheren Ergebnis führt uns erst eine erkenntnistheoretische Erwägung, und sie beschreibt uns zugleich den Weg, auf dem wir tatsächlich zu dieser Erkenntnis gelangen. Bewegen können wir uns nur im Raum, zählen nur in der Zeit. Man ist nun vielfach der Ansicht, daß wir Raum und Zeit aus den Empfindungen mittels der wegdenkenden Abstraktion gewinnen. Für den Raum sollen die eine Ausdehung bildenden Empfindungen der Tatbestände der Hand und der Netzhaut des Auges die Quelle sein, für die Zeit die aufeinanderfolgenden Empfindungen des Gesichts- und Tastsinns: indem wir diese Empfindungen wegdenken, behalten wir ein inhaltsloses Nebeneinander und Nacheinander, eben den leeren Raum und die leere Zeit übrig. Ob wir auf diese Weise zur  Vorstellung  des leeren Raumes und der leeren Zeit gelangen, mag dahingestellt bleiben; jedenfalls aber ist es falsch, was man voraussetzt, - daß die Empfindungen der Tastfläche der Hand und der Netzhaut des Auges  als solche  eine räumliche Ausdehnung bilden und die Gesichts- und Tastempfindungen  als solche  aufeinander folgen, oder ohne weiteres eine zeitliche Aufeinanderfolge darstellen. Was ist uns in den Empfindungen der Tastfläche der Hand und der Netzhaut des Auges wirklich gegeben? Eine Reihe von gleichzeitigen, nach vorwärts und rückwärts durchlaufbaren Empfindungen, die weder wie die gleichzeitigen Geruchsempfindungen in eine stärkere, noch wie die gleichzeitigen Tonempfindungen in eine qualitativ andere Empfindung eines Klanges oder Akkordes zusammenfließen, die wir also auseinanderhalten können. Aber eine Ausdehnung bilden diese Empfindungen erst dadurch, daß wir sie in den Raum hineinverlegen oder ihnen einen Ort im Raum anweisen, also nur unter der Voraussetzung des Raumes kommt die Ausdehnung oder das Nebeneinander dieser Empfindungen zustande. Was ist uns in den ohne weiteres als aufeinanderfolgend bezeichneten Gesichts- und Tastempfindungen wirklich gegeben? Eine nur nach vorwärts durchlaufbare oder nicht umkehrbare Reihe von Empfindungen. Zu einer zeitlichen Aufeinanderfolge dieser Empfindungen kommen wir auch hier nur dadurch, daß wir jeder derselben eine Stelle in der Zeit anweisen; also nur unter der Voraussetzung der Zeit kommt die Aufeinanderfolge oder das Nacheinander dieser Empfindungen zustande. Raum und Zeit sind mit anderen Worten die von vornherein und ursprünglich, unabhänig von der Erfahrung zur Geltung kommenden d. h. apriorischen Auffassungsweisen der Empfindungen, vermöge deren wir erst imstande sind, von einer räumlichen Ausdehnung oder zeitlichen Aufeinanderfolge der Empfindungen zu reden. Diese Auffassungsweisen, die wir nur als Tätigkeiten des Denkens begreifen können, sind nicht willkürlich, es handelt sich bei ihnen nicht um beliebige Formen, die wir je nach unserem Gefallen bald den einen, bald den anderen Empfindungen überziehen können; wir sind bei diesen Auffassungsweisen vielmehr an die Empfindungen gebunden und durch sie bestimmt, obgleich die Empfindungen uns zu diesen Auffassungsweisen nur anregen und veranlassen und nicht als Quelle derselben betrachtet werden können. Diese Auffassungsweisen sind mit anderen Worten das Gesetz der Empfindungen, das wir mit unserem Denken in ihnen entdecken, wie der Mathematiker aus der gezeichneten Ellipse die Formel für die Ellipse oder ihr Gesetz entdeckt.


Materie

Raum und Zeit oder die räumliche und zeitliche Auffassung, wie sie in jedem Fall den Empfindungen entsprechend zur Anwendung kommt, sind als das Gesetz der Empfindungen ganz verschieden von den Empfindungen und doch ihnen ganz entsprechend. Ausdehnung und Aufeinanderfolge kann nicht empfunden, sondern nur gedacht werden, sie sind keine Empfindungen, obgleich wir sie immer in Verbindung mit ursprünglichen oder wiederauflebenden Empfindungen denken, die Ausdehnung als Unterlage der Empfindungen, die sie stützt, die Aufeinanderfolge als Faden, an dem die Empfindungen verlaufen und einen Zusammenhang haben. Auch der leere Raum und die leere Zeit, die wir selbstverständlich nur denken (als das bloße Nebeneinander und Nacheinander) und nicht empfinden können, ist in unserem Denken immer mit Empfindungsstoff behaftet. Wenn wir von Raum und Zeit reden, sehen wir von den Empfindungen ab, sie sind das Gesetz der Empfindungen, abgesehen von seiner Anwendung oder  in abstracto  betrachtet, in Ausdehnung und Aufeinanderfolge haben wir dieses Gesetz in seiner Anwendung auf die Empfindungen in den einzelnen Fällen genau den Empfindungen entsprechend, aber immer als Gesetz, das die Empfindungen beherrscht. In der Ausdehnung und Aufeinanderfolge haben wir darum etwas über die Empfindungen, die in jedem Denkenden andere und besondere sind, wirklich Hinausgehendes, für alle Denkenden Gültiges, Objektives, den Gegenstand des mit den Empfindungen verbundenen Denkens. (3) Und dieser Gegenstand ist das Gesetz, wenn man will, die Regel der Verbindung der Empfindungen, und nicht die  subjektive  Regel, sondern die  objektive  Regel, die den Empfindungen selbst Halt und Bestand gibt. Das kann aber nicht die bloß mathematische Ausdehnung leisten, die freilich den Empfindungen entsprechend Gestalt und Größe der Dinge bestimmt, aber doch nur ein Gedanke, eine Abstraktion ist, und ebensowenig die bloß mathematische Aufeinanderfolge, die wir uns als ununterbrochene Linie vorstellen - auch die Linie ist nur ein Gedanke, eine Abstraktion. Dafür muß eine mechanische Ausdehnung, gewöhnlich Materie genannt, angenommen werden, die Widerstand entgegensetzt, und ebenso ein das Abbrechen der Zeitreihe oder Aufeinanderfolge wirklich Behinderndes, ihren Zusammenhang Sicherndes, worunter gewöhnlich wieder die Materie verstanden wird - was immer wir unter diesem Widerstand-Entgegensetzen oder das Abbrechen-Verhindernden, abgesehen von den Empfindungen, unter denen wir es anschauen, uns denken mögen.


Individuationsprinzip

Zu dem gleichen Ergebnis, daß nämlich die Widerstand entgegensetzende Ausdehnung den eigentlichen Gegenstand des mit den Empfindungen verbundenen Denkens bildet, kommen wir durch folgende Erwägung. Das Individuationsprinzip lautet: Ein Ding ist nur dadurch dieses bestimmte, von allen anderen unterschiedene Ding, d. h. es erhebt sich nur dadurch über die bloß gedankliche Allgemeinheit und wird zu einer Wirklichkeit, daß es einen Ort einnimmt, der nicht zugleich mit ihm von einem anderen Ding eingenommen werden kann. Es ist einleuchtend, daß das Ding eben dadurch, daß es dieses bestimmte Ding ist, auch zu einem Gegenstand wird, dem Wirklichkeit zukommt, der also allgemeingültig für alle Denkenden oder objektiv ist. Das Gesetz seiner Individualisierung ist auch das Gesetz seiner Gegenständlichkeit, und dieses wiederum ist das raumzeitliche Gesetz in der besonderen Gestalt, wie es uns in einer Widerstand entgegensetzenden Ausdehnung entgegentritt. Es soll nicht unerwähnt bleiben, daß das Gesetz der Individualisierung in diesem Sinne und insofern, wenn auch nicht ausdrücklich so doch einschließlich, als Gesetz der Gegenständlichkeit bereits von THOMAS von AQUIN aufgestellt wurde. Derselbe findet dieses Gesetz in der  materia quantitate signata,  d. h. der einen bestimmten Ort einnehmenden Materie und stimmt auch insofern mit uns und den Modernen überein, als er eine Individualisierung der Bewußtseinsvorgänge oder unseres Ich nur unter der Voraussetzung seiner Verbindung mit einem Körper für möglich hält (nur für die reinen Geister nimmt er an, daß sie durch ihr eigenes Wesen, das jeweils nur einmal vorkommt, individuiert sind:  angeli specie sua individuantur  [Die reinen Geister sind durch ihr Wesen individualisiert. - wp]).


Gemeinsame Erlebnisse

Nachdem wir Zeit und Raum als Gesetz der Empfindungen und die Widerstand entgegensetzenden Ausdehnungen der Dinge als die Besonderungen dieses Gesetzes, welche den Dingen ihre Gegenständlichkeit sichert, kennengelernt haben, können wir nunmehr zur Beantwortung unserer Frage übergehen, ob und welche Empfindungen wir trotz ihres persönlichen Charakters nach den dargelegten erkenntnistheoretischen Feststellungen als gemeinsame Erlebnisse betrachten dürfen. Daß Gesichts- und Tastempfindungen insbesondere auch die der Netzhaut des Auges und der Tastfläche der Hand entsprechenden Empfindungen, die sich auf denselben Gegenstand beziehen, so eng miteinander assoziieren, hat seinen Grund darin, daß für beide dasselbe raumzeitliche Gesetz, genauer dieselbe Besonderung desselben gilt. Dieses Gesetz ist eben der Gegenstand dieser Empfindungen, und nur weil wir es in den Empfindungen entdecken, und als dasselben für die Gesichts- und Tastempfindungen erkennen, sagen wir, daß die Empfindungen (genauer das mit den Empfindungen verbundene Denken) einen Gegenstand und weiter denselben Gegenstand haben. Dasselbe Gesetz kommt aber auch zum Ausdruck in den zum Zustandekommen der betreffenden Tastempfindungen insbesondere zur Konstatierung der Gestalt und Größe des Gegenstandes erforderlichen Handbewegungen, denen wiederum Muskelbewegungen des Auges entsprechen. Bewegung ist nichts anderes als eine Aufeinanderfolge im Raum, die Zeit ist in ihr durch den Raum bedingt, der Raum durch die Zeit bestimmt. Sie ist das Maß der Größe und der Gestalt, aber auch, sofern es sich um die Handbewegung handelt, der Widerstandskraft der Dinge. Wir sahen nun schon, daß wir von den Bewegungen anderer, wie von unseren eigenen Bewegungen, wenn sie zum Zustandekommen der Tastempfindungen von demselben Ding erforderlich sind, die gleichen Gesichtsempfindungen haben. Sie haben an unseren eigenen und den Bewegungen anderer nicht denselben, sondern nur die gleichen Gegenstände. Denn, wenn diese Bewegungen auch an demselben Ort stattfinden, so können sie doch nur in einer zeitlichen Aufeinanderfolge vollzogen werden. Aber diese Bewegungen geschehen doch an demselben Gegenstand, sie sind ferner der Maßstab für seine Gestalt, Größe und Widerstandskraft. Und dieser Gegenstand ist der Gegenstand der Tastempfindungen, wie sie durch unsere Bewegungen ermöglicht werden und wie wir sie nach Analogie mit uns als durch die Bewegungen anderer vermittelt, in ähnlicher Weise auch bei ihnen voraussetzen können. Unsere eigenen und die Bewegungen anderer, von denen wir die gleichen Gesichtsempfindungen haben, sind also der Ausdruck desselben raumzeitlichen Gesetzes oder desselben Gegenstandes der durch diese Bewegungen bei uns und sicher auch in ähnlicher Weise bei den anderen vermittelten Tastempfindungen. Diese Tastempfindungen bei uns und bei anderen, trotzdem sie natürlich besondere und verschiedene, also persönliche Erlebnisse sind, können wir demnach als gemeinsame Erlebnisse bezeichnen, weil sie denselben Gegenstand haben, weiterhin dann auch die mit ihnen assoziierten weil von demselben raumzeitlichen Gesetz beherrschten oder wie wir gewöhnlich sagen, auf denselben Gegenstand gerichteten Gesichtsempfindungen.


Gesichtsempfindungen entfernter Gegenstände

Aber wie steht es mit den Gesichtsempfindungen von Gegenständen, die wir nicht berühren, von denen wir also auch keine Tastempfindungen haben können, dürfen wir auch diese als gemeinsame Erlebnisse bezeichnen? Zwischen Gesichts- und Tastempfindungen tritt allmählich eine so feste Assoziation ein, daß wir sogar die Richtung und Weite der Entfernung der Gegenstände nach der Einstellung der Augen und der Muskelempfindungen der Augenbewegung bestimmen, obgleich eine solche Bestimmung eigentlich nur durch die Muskelempfindungen der Arm- und Bein-Exkursionen, die zum Zustandekommen der Tastempfindungen erforderlich sind, möglich ist. Ja, wir versetzen uns sogar in Gedanken bei den Gesichtsempfindungen von fernen Gegenständen an den Ort derselben, wo wir sie berühren und Tastempfindungen von ihnen erhalten können. So erklärt sich, daß wir auch die von uns entfernten Gegenstände, wie mit Tastempfindungen, so auch mit Farbempfindungen umkleiden. Bei dieser so engen Assoziation der Gesichts- und Tastempfindungen ist es begreiflich, daß wir die mit den Gesichtsempfindungen sich verbindenden wiederauflebenden Tastempfindungen, die nicht von den Gegenstände dieser Gesichtsempfindungen, sondern von anderen ähnlichen Gegenständen herrühren, ohne weiteres auf die Gegenstände des Gesichtssinnes beziehen und diese als Gegenstände auch dieser wiederauflebenden Tastempfindungen betrachten, so daß wir uns mittels derselben genau vergegenwärtigen, wie sich diese Gegenstände dem Tastsinn darstellen würden, wenn wir von ihnen Tastempfindungen haben könnten, was dann eine nachträgliche Prüfung, wenn sie möglich ist, der Regel nach bestätigt. Die Ausnahmen bei Halluzinationen und Jllusionen lassen sich leicht durch die besonderen Umstände erklären. Nehmen wir nun an, daß diese wiederauflebenden Tastempfindungen ebenso wie nach unserer Darstellung die ursprünglichen durch die Bewegung unserer Hände zustand kommenden gemeinsame Erlebnisse sind, so dürfen wir auch die Gesichtsempfindungen, mit denen sie sich verbinden, als gemeinsame Erlebnisse bezeichnen.

Aber vielleicht brauchen wir diesen weitläufigen und dazu noch, wie ersichtlich, unsicheren Weg gar nicht einzuschlagen, um zu beweisen, daß wir auch Gesichtsempfindungen von Gegenständen, die wir nie berühren können, als gemeinsame Erlebnisse bezeichnen dürfen. Können wir nicht einfach sagen, weil wir und andere dieselben Gegenstände sehen, deshalb können die betreffenden Gesichtsempfindungen bei uns und anderen als gemeinsame Erlebnisse betrachtet werden? Es frägt sich nur, mit welchem Recht wir behaupten, daß wir und andere dieselben Gegenstände sehen, wie wir davon ein sicheres Wissen gewinnen können. Daß wir von unseren Augen und unserem Gesicht, die wir außer im Spiegel ja nicht sehen können, ursprünglich nur eine Kenntnis gewinnen, indem wir unseren Rumpf, den wir sehen, durch Kopf und Antlitz mit Augen, die wir bei anderen sehen, ergänzen, wird wohl zugestanden werden müssen. Wenn wir Greifbewegungen nach Gegenständen machen, so haben wir von diesen Greifbewegungen und den Gegenständen Gesichtsempfindungen. Desgleichen wenn andere Greifbewegungen nach Gegenständen machen. Diese Gesichtsempfindungen von Greifbewegungen und ihren Gegenständen assoziieren sich miteinander. Mit den Gesichtsempfindungen von den Greifbewegungen anderer verbinden sich Gesichtsempfindungen der diesen Greifbewegungen entsprechenden Stellung ihrer Augen - es ist die Stellung des direkten gerade auf den Gegenstand gerichteten Sehens. Auch diese Gesichtsempfindungen von der Augenstellung assoziieren sich mit den Gesichtsempfindungen von den Greifbewegungen. Wenn wir nun die beiden Greifbewegungen entsprechenden Gesichtsempfindungen des direkten gerade auf den Gegenstand gerichteten Sehens haben, so denken oder vergegenwärtigen wir uns unsere Augen auch in der Stellung, die wir bei den Greifbewegungen anderer an ihren Augen kennengelernt haben. Sehen wir nun bei anderen auch die den Greifbewegungen entsprechenden Augenstellungen, so schließen wir, daß auch sie die gleichen Gesichtsempfindungen wir haben und weiterhin, daß sie dieselben Gegenstände sehen. Daß hier für die bei uns und anderen gleichen Gesichtsempfindungen dasselbe raumzeitliche Gesetz gilt oder daß sie denselben Gegenstand haben, können wir daraus entnehmen, daß mit ihnen bei und anderen eine Stellung der Augen verbunden ist, die nur einem bestimmten an einem bestimmten Ort befindlichen Gegenstand entspricht. So kommen wir, wie es scheint, zu der gesicherten Annahme, daß wir und andere dieselben entfernten Gegenstände sehen, von denen wir keine Tastempfindungen haben können. Es ist selbstverständlich, daß wir auf dem gleichen Weg dieselbe gesicherte Annahme gewinnen können, bezüglich unserer eigenen und der Gesichtsempfindungen anderer von nahen Gegenständen, die wir berühren  können.  Wir haben also ein Recht, die Gesichtsempfindungen ferner und naher Gegenstände als gemeinsame Erlebnisse zu bezeichnen.

Aber wie steht es mit dem Blinden? Können wir uch bei ihm von gemeinsamen Erlebnissen reden. Natürlich hat er Tastempfindungen der einen und der anderen Hand von denselben Gegenständen, d. h. das raumzeitliche Gesetz dieser bloß gleichen Tastempfindungen ist ein und dasselbe, oder es führt ihn auf denselben Gegenstand. Der Gegenstand ist dadurch für ihn raumzeitlich bestimmt, er lernt durch diese Tastempfindungen den Ort des Gegenstandes kennen, der nicht zugleich mit ihm von einem anderen Gegenstand eingenommen werden kann. Nun kann er auch mit der einen Hand die andere und ebenso auch die Hände anderer berühren, er hat von ihnen Tastempfindungen, durch die er seine eigenen Hände und Hände anderer kennenlernt. Er schließt: wie seine beiden Hände Tastempfindungen von denselben Gegenständen haben können, so können auch die Hände anderer von diesen selben Gegenständen Tastempfindungen haben, umso mehr, da er jederzeit imstande ist, die Hände anderer an den Ort des Gegenstandes zu bringen, den er durch eigene Tastempfindungen kennen gelernt hat. So erhalten auch bei ihm die Tastempfindungen die Geltung gemeinsamer Erlebnisse.


Erkenntnistheorie und Psychologie

Unsere Auseinandersetzung zeigt, daß wir nur auf erkenntnistheoretischen Weg zu der Erkenntnis gelangen können, daß es für unser mit den Empfindungen verbundenes Denken wirkliche für alle Denkenden gültige, objektive Gegenstände gibt, eben das raumzeitliche Gesetz der Empfindungen in seinen Besonderungen, das vom Denken entdeckt wird. Verschieden davon ist, die Frage ob und in welchen Fällen diese Gegenstände, die dieselben sind für uns und andere, auch ebenso von anderen wie von uns erkannt werden können, mit anderen Worten, ob und in welchen Fällen wir die Empfindungen als gemeinsame Erlebnisse betrachten dürfen. Diese Frage kann nicht ohne Zuhilfenahme psychologischer Verfahrensweisen insbesondere der Assoziation der Empfindungen beantwortet werden. Freilich bedarf es auch bei dieser Beantwortung noch einer weiteren erkenntnistheoretischen Voraussetzung, die wir noch unerwähnt ließen, der Voraussetzung nämlich der Beharrlichkeit der Gegenstände, die wir und andere durch unsere Empfindungen kennen lernen. Auf die Unterscheidung persönlicher und gemeinsamer Erlebnisse kommt auch die Unterscheidung von Empfindung und Reiz in der physiologischen Psychologie zurück. Reize sind gemeinsame Erlebnisse, wie wir später im Besonderen zeigen werden.


Das Ich

Wir nennen unsere eigenen und die Empfindungen anderer nur darum gemeinsame Erlebnisse, weil sie sich auf dieselben Gegenstände beziehen. Die Empfindungen hören darum nicht auf, persönliche Erlebnisse zu sein, ja ansich genommen sind sie wie alle Bewußtseinsvorgänge lediglich persönliche Erlebnisse. Wir wiederholen: keine kann an meiner Stelle empfinden, fühlen, keiner an meiner Stelle urteilen, sich entschließen. Das alles muß ich selbst tun. HUME freilich sagt, so oft ich mich selbst erforsche und über mich nachdenke, finde ich nichts anderes vor, als ein Bündel von Vorstellungen, dieses Bündel von Vorstellungen ist das Ich. Aber HUME vergißt den Vorfinder, der dieses Bündel entdeckt - merkwürdig bei einem so scharfsinnigen Denker. Nennen wir mit ihm das Ich eine Vorstellung, so ist doch wichtig zu beachten, daß diese Ichvorstellung gar nicht möglich ist ohne das vorstellende Ich, wie kein Traum ohne Träumer, wie kein Schein ohne jemanden, dem der Schein erscheint. Wir können uns im Traum bewußt werden, daß wir träumen, d. h. daß das im Traum Vergegenwärtigte oder Vorgestellte keine Wirklichkeit ist. Aber das Träumen selbst mußt doch ein wirklicher Vorgang in unserem Bewußtsein sein und das ist nur möglich, wenn ein träumendes Ich vorhanden ist oder existiert. AUGUSTIN betont, wenn auch die ganze Welt ins Nichts versänke, oder zu einem bloßen Schein herabgesetzt würde, so blieb uns dennoch in unserer Innenwelt ein wahrhaft wirkliches wertvolles Erkenntnisobjekt übrig. Das ist nur dann richtig, wenn unser Ich existiet und wenigstens seiner Existenz nach von uns erkannt werden kann. Ist das nicht der Fall, dann wird auch die Innenwelt zu einem bloßen Schein, der niemandem erscheint, d. h. zu einem widerspruchsvollen Schein, zu einem Nichts. Das Ich ist der Möglichkeitsgrund der Bewußtseinsvorgänge als persönlicher Erlebnisse, es ist darum ein anderes in jedem von uns, in mir und in dir, weil jeder von uns, du und ich von seinen Bewußtseinsvorgängen seine eigenen persönlichen Erlebnisse hat, die er nur in sich vorfindet und die nur ihm angehören. Das Ich muß auch beharrlich sein. Sonst kann es keine Erinnerung geben, wenigstens nicht das, was wir alle unter Erinnerung verstehen. Ich erinnere mich, daß ich d. h. ich, der ich mich jetzt dessen erinnere, ihn gestern sah.


Schwierigkeiten des Ichbegriffs

Aber wie sollen wir das Ich erkennen, bleibt es doch bei allen Versuchen dasselbe zu erfassen als das erkennende Ich im Hintergrund des Bewußtseins, und bemühen wir uns doch vergebens dasselbe in den Vordergrund des Bewußtseins zu ziehen den doch sonst die Gegenstände, die wir erfassen wollen, immer einnehmen? Ist es vielleich Subjekt oder Objekt der Erfassung zugleich, wie man gesagt hat, ist das überhaupt möglich? Auf diese Frage wollen wir bei der Entwicklung des Begriffs der Bewußtheit wieder zurückkommen und zunächst die Schwierigkeiten, welche die Annahme einer Existenz des Ich mit sich bringt, näher ins Auge fassen. Beim Kind ist, soviel wir sehen, in der frühesten Zeit, selbst dann noch, wenn es zu sprechen angefangen hat, von einem Ichbewußtsein keine Rede. Es spricht von sich in der dritten Person, so, wie es andere von sich sprechen hört. KARL will essen, schlafen usw. Bald kommt es freilich dazu, das Wort Ich zu gebrauchen. Vielleicht dürfen wir sagen, daß damit die Anfänge und Keime eines Bewußtseins seiner Selbständigkeit allen anderen Dingen und Personen gegenüber in Verbindung stehen. Aber was hat das Wort Ich jetzt für eine Bedeutung? Wenn man die Prädikate, die mit dem Wort Ich verbunden werden, ins Auge faßt, keine andere als eine körperliche. Es ist das leibliche Ich, von dem es heißt: Ich gehe, schlafe, esse, bin müde, der Kopf, das Bein tut mir weh. Das Kind - und bei den meisten an Reflexion über sich selbst nicht gewöhnten und in ihr nicht geübten Erwachsenen ist es nicht anders - ist ganz an die Außenwelt hingegeben, lebt sozusagen nur in ihr; die Vorgänge, die es als seine Tätigkeiten in Anspruch nimmt, gehören darum der Außenwelt an, sind körperlicher leiblicher Natur. Erst ganz allmählich und aufgrund einer Reflexion auf das eigene Innere werden von diesen leiblichen Tätigkeiten andere nicht leibliche, nicht mit Hilfe der Sinneswerkzeuge zu erfassende geistige Tätigkeiten, das Empfinden, Fühlen, Urteilen, Wollen, Vorstellen unterschieden, und nun werden auch diese auf das Ich bezogen und mit ihm in Verbindung gebracht. Daß diese geistigen Tätigkeiten in erster Linie und eigentlich einzig und allein als Tätigkeiten des Ich in Anspruch genommen werden können, kommt erst nach einer sehr langen Entwicklung - im Mittelalter und Altertum war man schwerlich der Ansicht - und nur bei sehr wenigen zur Anerkennung, eigentlich erst dann, wenn und nachdem die Überzeugung gewonnen ist, daß die sich die körperlichen Tätigkeiten rein mechanisch vollziehen und vom Ich uns seinen geistigen Tätigkeiten höchstens angeregt und veranlaßt, nicht aber eigentlich erzeugt werden können. Das Ichbewußtsein ist, wie es scheint, ursprünglich und beim Kind noch lange Zeit gar nicht vorhanden; dann gilt es nach den ihm beigelegten Tätigkeiten zu schließen als etwas Leibliches, ja als der Leib selbst; selhr spät wird es auch mit den geistigen von den leiblichen verschiedenen Tätigkeiten verbunden und noch später und von wenigen als nur diesen geistigen Tätigkeiten im eigentlichen Sinne als zugehörig betrachtet. Was sollen wir unter diesen Umständen vom Ich denken, ist es mehr als ein Wort mit immer wechselnder Bedeutung?


Ein Ausweg

Haben wir ferner bei unseren sogenannten geistigen Tätigkeiten immer ein Bewußtsein von unserem Ich, beziehen wir sie auf unser Ich? Ohne auf das Wort LICHTENBERGs: "Es denkt in mir", das anscheinend den Zustand des von einer Vorstellungsreihe ganz eingenommenen Bewußtseins nicht unrichtig beschreibt, allzuviel Gewicht zu legen, möchte ich nur auf die Tatsache hinweisen, daß wir oft in das Anhören eines Musikstückes und das Anblicken eines Gemäldes so versenkt sind, daß wir alles um uns herum vergessen und anscheinend auch unser Ich, wenigstens denken wir in solchen Augenblicken sicherlich nicht ausdrücklich an unser Ich. Liegt nicht solchen Tatsachen gegenüber der Gedanke nahe, daß es ein Wissen gibt ohne Wissen um dieses Wissen? Und wie kann bei einem solchen Wissen ohne Wissen um dieses Wissen von einem Ichbewußtsein die Rede sein? Wir sagten, keiner könne an unserer Stelle urteilen, das Urteil ist unsere persönliche Tat, ein persönliches Erlebnis. Aber gibt es nicht auch Urteile, von uns vollzogene Urteile in vollendeter Form, bei denen das Ichbewußtsein keine Rolle spielt? Wir unterscheiden Ichurteile und Sachurteile. Beispiele sind: "Ich sehe eine Rose" und "Das ist eine Rose". Mit den Sachurteilen ist doch das Ichbewußtsein nicht verbunden. Indessen eröffnet sich uns hier jedoch ein Ausweg aus den Schwierigkeiten, die der Ichbegriff mit sich bringt. Sage ich: "Das ist eine Rose", so ist eingeschlossen und muß mißverstanden werden: "Ich sehe, ich bin überzeugt, ich behaupte" - das sind freilich Urteile über Urteile, aber sie sind doch eingeschlossen und enthalten in den Urteilen, über die sie urteilen. Also die Ichurteile stecken in den Sachurteilen, sie brauchen nicht ausdrücklich und der Form nach hervorzutreten, aber sind doch einschließlich und der Sache nach in den Sachurteilen mitgegeben, nur durch sie und in ihnen haben die Sachurteile Halt und Bestand und sind wirkliche von uns gefällte und vollzogene Urteile. In ähnlicher Weise ist in jedem ernstgemeinten Urteil einschließlich und der Sache nach das Bewußtsein der Wahrheit enthalten, das ausdrücklich und der Form nach nur in einem Urteil über das Urteil: "Es ist wahr, daß ... usw." hervortritt. Man darf darum nicht sagen, daß in den Sachurteilen vom Ich abgesehen oder abstrahiert wird, ebenso wie man sagen darf, daß in den Urteilen überhaupt von der Wahrheit abgesehen und abstrahiert werde. Das Ichbewußtsein gehört wesentlich zu den Urteilen wie das Wahrheitsbewußtsein zu den Urteilen überhaupt; es konstituiert das Urteil, das ohne dasselbe kein Urteil wäre, obgleich es nur einschließlich und der Sache nach im Urteil enthalten ist und ausdrücklich und der Form nach erst im Urteil über das Urteil hervortritt. Vielleicht können wir allgemein behaupten, daß das Ichbewußtsein in allen unseren Bewußtseinsvorgängen einschließlich und der Sache nach vorhanden ist, da sie doch unsere Bewußtseinsvorgänge, unsere persönlichen Erlebnisse sind und insofern von unserem Ich nicht getrennt werden können. Das muß untersucht werden. Es frägt sich, ob wir für diese Annahme auch in den übrigen Bewußtseinsvorgängen einen Anhaltspunkt und eine Stütze finden, wie das zweifellos bei den Urteilen der Fall ist.


Die beiden ersten Bedeutungen des Wortes  "Bewußtsein" 

Das Wort "Bewußtsein" hat eine dreifache Bedeutung. Einmal bezeichnet es eine Gruppe von gleichzeitigen und aufeinanderfolgenden, gegenwärtigen, vergangenen und zukünftigen Bewußtseinsvorgängen, die wir als mein, dein, sein, als unser eigenes oder als eines anderen Bewußtsein bezeichnen. Wir sind überzeugt, daß die Bewußtseinsvorgänge, die unser eigenes Bewußtsein bilden, niemals zum Bewußtsein eines anderen gehören kann, wie umgekehrt die Bewußtseinsvorgänge, die das Bewußtsein eines anderen bilden, niemals zu unserem Bewußtsein gehören können, und halten an dieser Überzeugung unverbrüchlich fest. Sodann bezeichnet das Wort  Bewußtsein  auch das Bewußtsein oder Wissen von Gegenständen, die von diesem Bewußtsein oder Wissen verschieden sind. In diesem Sinne sagen wir: Ich habe kein Bewußtsein von der Sache oder Ich habe ein deutliches Bewußtsein davon, ihn gesehen zu haben. Gewöhnlich kommt das Bewußtsein freilich in der zweiten Bedeutung des Wortes in bloßen Sachurteilen, die ohne eine Verbindung mit ihnen übergeordneten Ichurteilen auftreten, zum Ausdruck. Im Bewußtsein von Gegenständen, die von diesem Bewußtsein verschieden sind, beschäftigen wir uns ausschließlich mit diesen Gegenständen und denken nicht an unser Ich. Das kommt in diesen Sachurteilen zum Ausdruck, besagt aber nicht, daß wir das in den Sachurteilen wie in allen Urteilen selbstverständlich enthaltene Ich außer acht lassen oder gar von ihm absehen; es heißt nur, daß das Ich in diesen Urteilen nicht ausdrücklich und der Form nach hervorgehobene wird, obgleich es in ihnen einschließlich und der Sache nach zur Geltung kommt.


Die dritte Bedeutung des Wortes  "Bewußtsein" 

Aber das Wort "Bewußtsein" hat noch eine dritte Bedeutung, auf die BAIN in seinen Anmerkungen zur  Analysis of the Phenomena of human mind  des älteren MILL, JAMES MILL, zuerst hindeutet, und für die ich den Ausdruck  Bewußtheit  wähle. (NATORP gebraucht das Wort für die Beziehung der Bewußtseinsvorgänge auf das Ich, die er als mit jedem Bewußtseinvorgang ausdrücklich und der Form nach gegeben voraussetzt). Es ist das allen Bewußtseinsvorgängen eigentümliche Merkmal  (nota constituens,  nicht Eigenschaft, die ein Ding als Träger voraussetzt), durch welches die Bewußtseinsvorgänge zu Bewußtseinsvorgängen werden. Es ist ein grundlegendes Merkmal aller Bewußtseinsvorgänge, keine bloße Eigenschaft derselben; aber doch kein Gattungsmerkmal, das sich in allen Bewußtseinsvorgängen in gleicher Weise wiederholt und von ihren Verschiedenheiten in Gedanken getrennt werden könnte, wie das Gattungsmerkmal  Baum,  das in allen Bäumen wiederkehrt, aber in den Unterschieden der Bäume voneinander nicht wieder vorkommt. Wir können deshalb wohl von verschiedenen Arten von Bäumen reden, aber nicht von verschiedenen Arten von Bewußtseinsvorgängen. Auch die Verschiedenheiten der Bewußtseinsvorgänge enthalten die Bewußtheit als grundlegendes Merkmal. Was ist denn aber die Bewußtheit der Bewußtseinsvorgänge? Sie ist ein Wissen eigentümlicher Art, vor allem kein namentliches, begriffliches Wissen, kein Wissen, das einen von ihm verschiedenen Gegenstand hat. Sie ist ein Wissen jedes Bewußtseinsvorganges um sich selbst. Der Bewußtseinsvorgang wendet sich sozusagen auf sich selbst zurück  (reflectit super se ipsum),  er umfaßt sich selbst, hält sich zusammen, widersetzt sich der Teilung, wenn es erlaubt ist, in diesen ganz unpassenden, aus dem sinnlichen Gebiet entnommenen Bildern von ihm zu reden. Der Bewußtseinsvorgang, jeder Bewußtseinsvorgang ist selbst Gegenstand des Wissens, das ihn begründet, er ist insofern Subjekt und Objekt zugleich, in ihm fällt Wissen und Sein zusammen. Er muß nur festgehalten werden, daß wir in und mit diesem Wissen noch keineswegs dem Bewußtseinsvorgang einen Namen geben oder einen Begriff von ihm bilden können, das kann erst aufgrund dieses Wissens in dem von ihm ganz verschiedenen begriffbildenden Denken geschehen.
LITERATUR: Goswin K. Uphues, Vom Bewußtsein, Osterwieck / Harz 1904
    Anmerkungen
    1) Man vergleiche meine Schrift "Zur Krisis in der Logik", Berlin 1903, Seite 12, 40, 45
    2) Man vergleiche meine "Grundsätze der Erkenntnistheorie", Osterwieck 1901, Seite 50 - 51 und "Zur Krisis der Logik", Seite 44 und 85.
    3) Mit welchem Recht wir diesen Schluß ziehen, darüber bitte ich, meine gleichzeitig erscheinende Schrift "Sokrates und Platon" vergleichen zu wollen.