Die Grenzen Gegenstand der Erkenntnis Definition | |||
Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft [5/7] X. DIE HISTORISCHEN KULTURWISSENSCHAFTEN Das Problem, um das es sich jetzt handelt, bezeichnen wir als das der historischen Begriffsbildung, da wir ja unter "Begriff" mit einer Erweiterung des Sprachgebrauchs jede Zusammenfassung der wissenschaftlich wesentlichen Bestandteile der Wirklichkeit verstehen. Diese Erweiterung ist berechtigt, sobald man eingesehen hat, daß begreifen und generalisieren nicht zusammenzufallen brauchen. Es gilt also, das leitende Prinzip der Begriffe zu finden, deren Inhalt ein Besonderes und Individuelles ist. Von der Antwort auf diese Frage aber hängt nicht nur die Einsicht in den formalen Charakter der Geschichtswissenschaft, sondern schließlich auch die Rechtfertigung der materialen Einteilung in Natur- und Kultur wissenschaften ab. Die Gliederung nämlich ist gerechtfertigt, wenn, wie ich glaube, sich zeigen läßt, daß eben derselbe Begriff der Kultur, als der einer sinn- und wertbehafteten Wirklichkeit, mit Hilfe dessen wir die beiden Gruppen von Objekten der Einzelwissenschaften gegeneinander abgrenzen konnten, zugleich auch das Prinzip der historischen oder der individualisierenden Begriffsbildung bestimmt. Wir kommen also jetzt endlich dazu, den Zusammenhang zwischen dem formalen und dem materialen Einteilungsprinzip aufzuzeigen und damit das Wesen der historischen Kulturwissenschaft zu verstehen. Dieser Zusammenhang ist im Grunde einfach und muß sofort deutlich werden, wenn wir nun fragen, welche Objekte es denn sind, die wir nicht allein naturwissenschaftlich begreifen, sondern auch historisch individualisierend kennenlernen und nacherleben wollen. Wir werden finden, daß wir an den Wirklichkeiten, mit denen keine Werte verknüpft sind oder die keinen Sinn tragen, den wir verstehen und die wir daher als bloße "Natur" im zuerst angegebenen Sinn betrachten, in den meisten Fällen auch nur ein im logischen Sinne naturwissenschaftliches Interesse haben, daß also bei ihnen für uns die einzelne Gestaltung nicht in ihrer Individualität, sondern gewöhnlich lediglich als Exemplar für einen mehr oder minder allgemeinen Begriff in Frage kommt. Mit den Kulturvorgängen dagegen, die sinn- und wertbehaftet sind und den Ereignissen, die wir zur Kultur als Vorstufen oder dgl. in Beziehung setzen, verhält es sich anders, d. h. unser Interesse ist hier auch auf das Besondere und Individuelle und dessen einmaligen Verlauf gerichtet. Also wollen wir sie auch historisch individualisierend kennenlernen. Damit ist der allgemeinste Zusammenhang zwischen dem materialen und dem formalen Einteilungsprinzip der spezialwissenschaftlichen Methoden gegeben und auch den Grund dieses Zusammenhangs begreifen wir leicht. Die Kulturbedeutung eines Objekts, also der verständliche Wert und Sinn, den es trägt, beruth nämlich, soweit es als Ganzes in Betracht kommt, nicht auf dem, was ihm mit anderen Wirklichkeiten gemeinsam ist, sondern gerade auf dem, was es von den andern unterscheidet und daher muß die Wirklichkeit, die wir mit Rücksicht auf ihr Verhältnis zu den Kulturwerten als deren realen Träger betrachten, auch auf das Besondere und Individuelle hin angesehen werden. Ja, die Kulturbedeutung eines Vorgangs wächst häufig in demselben Maße, je ausschließlicher mit seiner individuellen Gestaltung der betreffende Kulturwert oder das verstehbare Sinngebilde geknüpft ist. Nur die individualisierende historische Behandlung wird also dem Kulturvorgang gerecht, sobald er als Sinnträger oder in seiner Bedeutung für die Kulturwerte in Frage steht. Als Natur angesehen, d. h. unter allgemeine Begriffe oder Gesetze gebracht, würde er ein gleichgültiges Gattungsexemplar werden, für das ebensogut ein anderes derselben Gattung eintreten könnte und seine naturwissenschaftliche oder generalisierende Behandlung kann uns daher für sich allein nicht befriedigen. Sie ist zwar auch möglich, ja eventuell notwendig, da jede Wirklichkeit generalisierend aufzufassen ist, aber ihr Erfolg würde in diesem Fall der sein, daß sie das, "was nur gesondert ein Leben hat", um wieder mit GOETHE zu reden, "in eine tötende Allgemeinheit zusammenreißt". Deshalb reicht eine naturwissenschaftliche Darstellung des Kulturlebens, so berechtigt sie sein mag, als die einzige nicht aus. Dieser Zusammenhang zwischen sinnvoller, wertbehafteter Kultur einerseits und individualisierender Geschichte andererseits führt aber sogleich noch einen Schritt weiter. Er zeigt nicht nur, warum bei der Erforschung von Kulturvorgängen die naturwissenschaftliche oder generalisierende Betrachtung für sich allein nicht genügt, sondern auch, wie der Begriff der Kultur die Geschichte als Wissenschaft möglich macht, d. h. wie durch ihn eine individualisierende Begriffsbildung zustande kommt, welche aus der bloßen Andersartigkeit, die sich wissenschaftlich nicht darstellen läßt, eine darstellbare Individualität heraushebt. Wohl hängt nämlich die Bedeutung eines Kulturvorgangs durchaus von seiner individuellen Eigenart ab und wir können daher in der historischen Kulturwissenschaft nicht seine allgemeine "Natur" feststellen wollen, sondern müssen individualisierend verfahren. Aber andererseits ist es doch auch wieder nicht die aller Wirklichkeit anhaftende und wegen ihrer Unübersehbarkeit niemals erkennbare und darstellbare individuelle Mannigfaltigkeit, auf der die Kulturbedeutung eines Objekts als eines realen Trägers von verstehbaren Sinngebilden beruth, sondern auch vom kulturwissenschaftlichen Standpunkt aus kommt stets nur ein Teil des individuellen realen Gegenstandes in Frage, ja nur in diesem Teil besteht das, wodurch er für die Kultur ein "Individuum" im Sinnes des Einzigen, Eigenartigen und durch keine andere Wirklichkeit Ersetzbaren wird. Das, was er mit den übrigen Exemplaren seiner Gattung im naturwissenschaftlichen Sinne, z. B. wenn es eine geschichtliche Persönlichkeit ist, mit dem "homo sapiens", gemeinsam hat und außerdem die unübersehbare Fülle seiner für die Kultur und ihren Sinn gleichgültigen individuellen Besonderheiten, das alles stellt der Historiker nicht dar. Daraus ergibt sich, wie auch für die historischen Wissenschaften von Kulturvorgängen die Wirklichkeit in wesentlich und unwesentliche Bestandteile, nämlich in historisch bedeutsame, sinntragende Individualitäten und bloßes Anderssein zerfällt und das leitende Prinzip, das wir für die historische Begriffsbildung, d. h. für die Umformung des heterogenen Kontinuums der Wirklichkeit unter Beibehaltung ihrer Individualität und Besonderheit suchten, haben wir somit wenigstens in seiner allgemeinsten, wenn auch noch unbestimmten Gestalt gewonnen. Wir können jetzt zwei Arten des Individuellen als bloß Andersartigkeit und als Individualität im engeren Sinne voneinaner scheiden. Die eine Individualität fällt mit der Eigenart des Wirklichen selbst zusammen und geht in keine Wissenschaft ein. Die andere ist eine bestimmte Auffassung des Wirklichen und kann in Begriffe aufgenommen werden. Aus der unübersehbaren Fülle der individuellen, d. h. andersartigen Objekte berücksichtigt der Historiker zunächst nur die, welche in ihrer individuellen Eigenart entweder selbst als Träger .. von .. Sinngebilden .. Kulturwerte .. real .. verkörpern oder mit ihnen in Beziehung stehen und aus der unübersehbaren Fülle, die ihm jedes einzelne Objekt in seiner Andersartigkeit darbietet, wählt er sodann wiederum das aus, woran die Bedeutung des Sinnträgers für die Kulturentwicklung hängt und worin die geschichtliche Individualität zum Unterschied von der bloßen Andersartigkeit besteht. Für die historische Begriffsbildung liefert der Begriff der Kultur als das Prinzip zur Auswahl des Wesentlichen aus der Wirklichkeit ebenso, wie der Begriff der Natur als der Wirklichkeit mit Rücksicht auf das Allgemeine dies für die Naturwissenschaften tut. Durch die Werte, die .. an .. der .. Kultur .. haften und durch die Beziehung auf sie wird der Begriff einer darstellbaren historischen Individualität als eines .. realen .. Trägers .. von .. Sinngebilden erst konstituiert. Die angegebene Art der Begriffsbildung ist ebenso wie die Scheidung der beiden Arten des Individuellen bisher in der Logik nicht beachtet worden. Man kann sie leicht übersehen, denn es treten, wie ich ausdrücklich hervorheben möchte, die historischen Begriffe, welche die historischen Individualitäten darstellen und sie aus der überall individuellen Wirklichkeit herauslöse, nicht so deutlich und klar zutage, wie das bei den naturwissenschaftlichen Begriffen der Fall ist. Den Grund dafür kennen wir bereits. Nur selten werden sie wie die allgemeinen Begriffe in abstrakten Formeln oder Definitionen dargestellt. Der Inhalt, aus dem sie bestehen, ist vielmehr meist von der Geschichtswissenschaft mit einer Fülle von anschaulichem Material sozusagen bekleidet. In einem anschaulichen Bild bisweilen geradezu versteckt lernen wir sie kennen, für dessen Entwerfung sie nur das Schema und den Leitfaden geben und wir sind dann geneigt, das Bild für die Hauptsache zu halten und in ihm ein Abbild der individuellen Wirklichkeit zu sehen. So konnte man sich darüber täuschen, welches logische Prinzip den zum Teil anschaulichen Darstellungen der Geschichte zugrunde liegt und über das, was historisch wesentlich ist, entscheidet. Ja, man konnte wohl gar denken, daß hier überhaupt kein Prinzip der Auswahl vorhanden sei, sondern die Geschichte einfach sage, was wirklich gewesen ist. Weil man dann mit Recht annahm, daß die bloße "Beschreibung" des Einzelnen noch keine Wissenschaft gibt, kam man auf den Gedanken, die Geschichte müsse zum Rang einer Wissenschaft erst erhoben werden und weil man nur das eine Prinzip der Begriffsbildung kannte, empfahl man ihr die generalisierende Methode der Naturwissenschaft. Auf diesem Weg war es dann unmöglich, das Wesen der Geschichtswissenschaft zu verstehen. Zugleich erklärt sich aus dem Übersehen des individualisierenden Auswahlprinzips die auffallende Tatsache, daß vielfach den widersinnigen Versuchen, aus der Geschichte eine Naturwissenschaft zu machen, auch von logischer Seite, die nur das eine Prinzip der generalisierenden Auswahl herausgearbeitet hatte, zugestimmt worden ist. Freilich werden sogar viele Historiker nicht zugeben wollen, daß das hier entwickelte logische Prinzip das theoretische Wesen ihrer Tätigkeit in richtiger Weise zum Ausdruck bringt, d. h. erst die Scheidung der historischen Individualität von der unwesentlichen Andersartigkeit ermöglicht, sondern sie werden meinen, daß sie außer einer Wiedergabe der Wirklichkeit nichts zu leisten hätten. Hat doch einer ihrer größten Meister ihnen ausdrücklich die Aufgabe zugewiesen, darzustellen, "wie es eigentlich gewesen ist". Aber das beweist gegen die Richtigkeit meiner Ausführungen nichts. Gewiß war gegenüber einer Darstellung, die entweder mit subjektiver Willkür die Tatsachen fälschte oder mit Lob und Tadel ihre Erzählung durchbrach, das Verlangen RANKEs nach "Objektivität" berechtigt und besonders im Gegensatz zur willkürlichen Geschichtskonstruktion mußte auf den notwendigen Respekt vor den Tatsachen hingewiesen werden. Darum jedoch zu meinen, daß die historische Objektivität in einer bloßen Wiedergabe der Tatsachen ohne ein leitendes Prinzip der Auswahl besteht, geht nicht an, selbst wenn RANKE es geglaubt haben sollte. In dem "wie es eigentlich gewesen ist" steckt ebenso wie im "idiographischen" Verfahren ein Problem und keine Problem lösung. Wir werden dabei an eine bekannte Formel für die naturwissenschaftliche Methode erinnert, die ein Gegenstück zu RANKEs Formel bildet. Wenn KIRCHHOFF es als Aufgabe der Mechanik bezeichnet, "die in der Natur vor sich gehenden Bewegungen vollständig und auf die einfachste Weise zu beschreiben", so steht dieser Satz zwar gewiß höher als das gedankenlose Gerede von der "reinen" Deskription, aber es ist damit ebenfalls methodologisch noch nicht viel gesagt, denn das ist gerade die Frage, wodurch eine "Beschreibung" "vollständig" wird und worin die "einfachste Weise" besteht. Solche Wendungen dienen daher nur zur Verdeckung der methodologischen Probleme, nicht zu ihrer Lösung und so sehr die Logik als Wissenschaftslehre sich an den Werken der großen Forscher orientieren muß, so wenig braucht sie sich daher an deren Wort über das Wesen ihrer eigenen Tätigkeit zu halten. Mit Recht sagt ALFRED DOVE (1) von RANKE, daß er der einseitigen Teilnahme nicht durch Neutralität, sondern durch Universalität des Mitgefühls entgangen sei. Also selbst der Meister der "objektiven" Geschichte bleibt nach diesem Ausspruch seines besten Kenners auch als Forscher doch immer der mitfühlende Mensch und er ist dadurch vom Naturforscher, in dessen wissenschaftlicher Arbeit das "Mitgefühl" keine Rolle spielen kann, prinzipiell verschieden. Für den Historiker, dem es gelänge, sein Selbst auszulöschen, wie RANKE es sich gewünscht hat, für den gäbe es keine wissenschaftliche Geschichte mehr, sondern nur ein sinnloses Gewimmel von lauter bloß andersartigen Gestaltungen, die alle gleich bedeutungsvoll oder bedeutungslos wären und von denen keine eine historisches Interesse darböte. Seine "Geschichte", d. h. seinen einmaligen Werdegang hat, wenn wir alles Seiende als bedeutungsfrei und ohne Beziehung zu Werten ansehen, ein jedes Ding in der Welt, ebenso wie jedes seine "Natur" hat, d. h. unter allgemeine Begriffe oder Gesetze gebracht werden kann und schon der Umstand, daß wir Geschichte meist nur von Menschen schreiben wollen und können, zeigt daher, daß wir dabei von Werten geleitet sind, die sinnvolles von sinnfreiem Geschehen trennen und daß es ohne leitende Werte keine Geschichtswissenschaft geben könnte. Daß hierüber überhaupt noch eine Täuschung herrscht, liegt nur daran: die Scheidung in Wesentliches und Unwesentliches mit Rücksicht auf die Kulturwerte ist zum größten Teil von den Autoren, die das historische Material überliefern, bereits vollzogen oder sie vollzieht sich für den Mann der empirischen Forschung als so "selbstverständlich", daß er nicht bemerkt, was hier vorgeht. Daher verwechselt man eine Auffassung der Wirklichkeit, die das sinnvolle Wirkliche heraushebt, mit der Wirklichkeit selbst. Das Wesen dieser Auffassung und damit das Selbstverständliche zum ausdrücklichen Bewußtsein zu bringen, bleibt die Aufgabe der Logik, denn auf diesem Selbstverständlichen beruth der Charakter der individualisierenden Kulturwissenschaft im Gegensatz zur generalisierenden Auffassung der wertindifferenten und sinnfreien Natur. Wir sehen jetzt ein, warum es früher wichtig war, hervorzuheben, daß durch den Wert gesichtspunkt die Kulturvorgänge sich von der Natur mit Rücksicht auf ihre wissenschaftliche Behandlung unterscheiden. Nur daraus wird der vom Inhalt der allgemeinen Naturbegriffe abweichende Inhalt der individuellen "Kulturbegriffe", wie wir jetzt vielleicht sagen dürfen, begreiflich, nicht aber aus einer besonderen Art der Wirklichkeit und um die Eigenart dieses Unterschiedes noch deutlicher hervortreten zu lassen, müssen wir daher im Gegensatz zur Naturwissenschaft, als einer auf den gesetzmäßigen oder allgemein begrifflichen Zusammenhang gerichteten Untersuchung, die sich um Kulturwerte und die Beziehung ihrer Objekte zu ihnen nicht kümmert, das historisch-individualisierende Verfahren ausdrücklich als ein wertbeziehendes bezeichnen. Was dieses Wort bedeutet, ist leicht klarzumachen. Jeder Historiker muß es als Vorwurf gegen seine Wissenschaftlichkeit empfinden, wenn man ihm sagt, daß er das Wesentliche nicht vom Unwesentlichen unterscheiden könne. Er wird daher auch ohne weiteres zugeben, daß er nur das darzustellen hat, was "wichtig", "bedeutsam", "interessant" ist oder wie man sonst sagen mag und er muß geringschätzig auf den blicken, der froh ist, wenn er Regenwürmer findet. Das alles ist in dieser Form so selbstverständlich, daß man es nicht ausdrücklich zu sagen braucht. Trotzdem steckt gerade darin ein Problem und dieses Problem kann dadurch allein gelöst werden, daß man die Beziehung der geschichtlichen Objekte auf die Werte zu Bewußtsein bringt, die an den Gütern der Kultur haften. Wo diese Beziehung fehlt, da sind die Ereignisse eben "unwichtige", "bedeutungslos", "langweilig", ohne Sinn, den wir verstehen und da gehören sie nicht in die geschichtliche Darstellung hinein, während es für die Naturwissenschaft Unwesentliches in diesem Sinne nicht gibt. Es wird also durch das Prinzip der "Wertbeziehung" nur etwas ausdrücklich formuliert, das jeder implizit behauptet, wenn er sagt, daß der Historiker verstehen müsse, das "Wichtige" vom "Bedeutungslosen" zu scheiden. Trotzdem ist unser Begriff der Wertbeziehung noch nach einer anderen Seite hin klarzustellen und besonders als ein rein theoretisches Prinzip gegen solche Begriffe abzugrenzen, mit denen er verwechselt werden könnte. Sonst kann der Anschein entstehen, als würden hier der Geschichte Aufgaben gestellt, die sie als Wissenschaft von sich weisen dürfte und müßte. Es ist ja ein weit verbreitetes Dogma, daß jeder Wertgesichtspunkt wenigstens aus den Einzelwissenschaften auszuschließen sei. Man habe sich auf das zu beschränken, was wirklich ist. Ob die Dinge wertvoll sind oder nicht, gehe den Historiker nichts an. Was ist hierzu zu sagen? In gewissem Sinne ist dies vollkommen zutreffend. Der Historiker hat in der Tat nicht zu entscheiden, ob die Dinge wertvoll sind oder nicht, sondern nur darzustellen, was wirklich gewesen ist, denn er ist ein theoretischer, nicht ein praktischer Mensch und wir müssen daher noch zeigen, daß unser Begriff der Geschichte diesen Sätzen, wenn sie richtig verstanden werden, in keiner Weise widerspricht. Zu diesem Zweck wird es gut sein, das, was wir über Wert und Wirklichkeit und ihr Verhältnis zueinander mit Rücksicht auf den Begriff der Kultur bisher ausgeführt haben, zunächst noch einmal zusammenzufassen und vor Mißverständnissen zu schützen. Werte sind keine Wirklichkeiten, weder physische noch psychische. Ihr Wesen besteht in ihrer Geltung, nicht in ihrer realen Tatsächlichkeit. Doch sind Werte mit Wirklichkeit verbunden und von diesen Verbindungen haben wir zwei schon früher kennengelernt. Der Wert kann erstens an einem Objekt so "haften", daß er es dadurch zum Gut macht und er kann außerdem mit dem Akt eines Subjekts so verknüpft sein, daß dieser dadurch zu einer Wertung wird. Die Güter und die Wertungen lassen sich nun so ansehen, daß man nach der Geltung der mit ihnen verbundenen Werte fragt und dann festzustellen sucht, ob ein Gut den Namen des Gutes auch wirklich verdient oder ob eine Wertung mit Recht vollzogen wird. Das tun wir, wenn wir praktisch zu den Gegenständen Stellung nehmen wollen. Doch erwähne ich das nur, um zu sagen, daß die historischen Kulturwissenschaften, wenn sie Güter und wertende Menschen untersuchen, auf solche Fragen keine Antwort geben können. Hiermit würden sie zum Aussprechen von Wertungen kommen und ein praktisches Werten der Gegenstände kann nie ihre geschichtliche Auffassung sein. Ob und wie weit die Geltung der Werte ein theoretisches Problems ist und welche Stellung die Philosophie zu den Werten einnimmt, brauchen wir an dieser Stelle nicht zu erörtern. Ein geschichtliches Problem ist die Geltung der Werte nicht und positives oder negatives Werten bildet nicht die Aufgabe des Historikers. Darin steckt das unbezweifelbare Recht der Meinung, welche Wertgesichtspunkte auch aus den geschichtlichen Wissenschaften entfernen will. Das wertbeziehende Verfahren, von dem wir sprechen, ist also, wenn es das Wesen der Geschichte als einer theoretischen Wissenschaft zum Ausdruck bringen soll, auf das schärfste vom wertenden Verfahren zu trennen und das heißt: für die Geschichte kommen die Werte nur insofern in Betracht, als sie faktisch von Subjekten gewertet und daher faktisch gewisse Objekte als Güter bezeichnet werden. Auch wenn die Geschichte es also mit Werten zu tun hat, ist sie doch keine wertende Wissenschaft. Sie stellt vielmehr lediglich fest, was ist. Es ist nicht richtig, daß, wie RIEHL (2) einwendet, etwas "auf Werte beziehen" und es "bewerten" ein und derselbe unteilbare Urteilsakt des Geistes sei. Im Gegenteil, es liegen in der praktischen Bewertung und der theoretischen Wertbeziehung zwei in ihrem logischen Wesen prinzipiell voneinander verschiedene Akte vor, auf deren Verschiedenheit man bisher leider nicht genug geachtet hat. Die theoretische Wertbeziehung bleibt auf dem Gebiet der Tatsachenfeststellung, die praktische Wertung dagegen nicht. Es ist eine Tatsache, daß Kulturmenschen bestimmte Werte als Werte anerkennen und danach streben, Güter hervorzubringen, an denen diese Werte haften und die infolgedessen sinnvoll werden. Nur mit Rücksicht auf diese Tatsache, die der Historiker meist stillschweigend voraussetzt und voraussetzen muß, nicht etwa mit Rücksicht auf die Geltung der Werte, nach der er als Mann der empirischen Wissenschaft nicht zu fragen braucht, zerfallen für die Geschichte die Wirklichkeiten in wesentliche und unwesentliche Bestandteile. Selbst wenn keiner der von den Kulturmenschen gewerteten Werte unabhängig von der Wertung gelten sollte, bleibt es doch auf jeden Fall richtig, daß für die Verwirklichung der faktisch gewerteten Werte oder für die Entstehung von Gütern, an denen diese Werte haften, nur eine bestimmte Auswahl von Objekten im All des Wirklichen bedeutsam ist und daß an jedem dieser Objekte wiederum nur ein bestimmter Teil seines Inhalts dafür in Betracht kommt, nämlich der, welcher ihn zum Träger des durch den Wert konstituierten Sinngebildes macht. Also auch ohne Wertungen durch den Historiker enstehen aufgrund einer theoretischen Beziehung der Gegenstände auf Werte historische Individualitäten im Unterschied von den bloß andersartigen Objekten. Dabei wird selbstverständlich nicht allein das historisch wichtig und bedeutsam, was die Realisierung von Kulturgütern fördert, sondern ebenso das, was sie hemmt. Auch das Wertfeindliche hat einen Sinn, den wir verstehen. Nur das bloß Andersartige, Wertindifferente wird als unwesentlich ausgeschieden und schon dieser Umstand sollte genügen, um zu zeigen, daß ein Objekt als bedeutsam für die Werte und die Realisierung von Kulturgütern bezeichnen, gar nicht heißt, es werten, denn die Wertung muß immer entweder positiv oder negativ sein. Über den positiven oder negativen Wert, den eine Wirklichkeit hat, kann Streit herrschen, auch wenn ihre auf der Wertbeziehung beruhende Bedeutsamkeit außer Frage steht. So vermag z. B. der Historiker als Historiker nicht zu entscheiden, ob die französische Revolution Frankreich oder Europa gefördert oder geschädigt hat. Das wäre eine Wertung. Dagegen wird kein Historiker im Zweifel darüber sein, daß die unter diesem Namen zusammengefaßten Ereignisse für die Kulturentwicklung Frankreichs und Europas bedeutsam und wichtig gewesen sind und daß sie daher in ihrer Individualität als wesentlich in die Darstellung der europäischen Geschichte aufgenommen werden müssen. Das ist keine praktische Wertung, sondern eine theoretische Beziehung auf Werte. Kurz, Werten muß immer Lob oder Tadel sein. Auf Werte beziehen ist keins von beiden. Also gerade das ist unsere Meinung. Wenn die Geschichte Lob oder Tadel ausspricht, überschreitet sie ihre Grenze als Wissenschaft vom realen Sein, denn Lob oder Tadel läßt sich nur mit Hilfe eines Maßstabes von Werten begründen, deren Geltung nachgewiesen ist und das kann nicht Aufgabe der Geschichte sein. Darum wird freilich niemand dem Historiker verbieten wollen, auch wertend zu den Vorgängen Stellung zu nehmen, die er erforscht. Es gibt sogar vielleicht nicht ein einziges historisches Werk von Bedeutung, das ganz frei von positiven oder negativen Wertungen ist. Nur das ist hervorzuheben, daß dieses Werten nicht zum Begriff der historischen Begriffsbildung gehört, sondern daß durch die Beziehung auf den leitenden Kulturwert lediglich die historische Wichtigkeit oder Bedeutsamkeit der Vorgänge zum Ausdruck gebracht wird, die gar nicht mit ihrem positiven oder negativen Wert zusammenfällt und daß also eine individualisierende Begriffsbildung zwar nicht ohne theoretische Wertbeziehung, wohl aber ohne praktische Wertung logisch möglich ist. RIEHL hat daher völlig recht, wenn er sagt, ein und dieselbe geschichtliche Tatsache gewinne, je nach der Verschiedenheit des Zusammenhangs, in dem der Historiker sie betrachtet, sehr verschiedene Akzente, ihr objektiver Wert dagegen bleibt derselbe. Das spricht jedoch nicht etwa, wie RIEHL meint, gegen die hier vorgetragene Ansicht, sondern dient nur zu ihrer Bestätigung. Der "objektive" Wert geht den Historiker, soweit er nur Historiker ist, nichts an, d. h. er hat nicht nach seiner Geltung zu fragen und gerade deshalb kann mit der Verschiedenheit des Zusammenhangs, d. h. mit der Verschiedenheit der leitenden Wertgesichtspunkte, unter denen der Historiker das Objekt theoretisch betrachtet, auch der "Akzent", d. h. die Bedeutung des Objekts für die verschiedenen, von verschiedenen Kulturwerten geleiteten Einzeldarstellungen verschieden sein. Ebenso dient ein Einwand von EDUARD MEYER (3) nur dazu, meine Ansicht vom Wesen der historischen Begriffsbildung zu erläutern und zu befestigen. Ich habe, um zu zeigen, wie der Wertgesichtspunkt die Auswahl des Wesentlichen bedingt, darauf hingewiesen, daß die Ablehnung der deutschen Kaiserkrone durch FRIEDRICH WILHELM IV. historisch wesentlich, der Schneider, der seine Röcke machte, dagegen, obwohl ebenso wirklich, historisch gleichgültig sei. (4) Wenn MEYER dem entgegenstellt, daß freilich der betreffende Schneider für die politische Geschichte wohl immer gleichgültig bleiben werde, wir uns aber sehr wohl vorstellen könnten, daß er in einer Geschichte der Moden oder des Schneidergewerbes oder der Preise historisch wesentlich werde, so ist das gewiß richtig und insofern hätte ich statt des Schneiders als Beispiel eine andere Wirklichkeit wählen sollen, die für keine geschichtliche Darstellung wesentlich werden kann oder die Unwesentlichkeit des Schneiders für die politische Geschichte ausdrücklich hervorheben müssen. Abgesehen davon aber beweist doch gerade der Satz MEYERs, daß sich mit dem Wechsel des leitenden Kulturwertes auch der Inhalt der historischen Darstellung ändert und daß also die theoretische Beziehung auf den Kulturwert die historische Begriffsbildung bestimmt. Es zeigt sich zugleich von neuem, daß die Beurteilung des objektiven Wertes etwas ganz anderes ist als die historische Beziehung auf den Wert, denn sonst könnten nicht dieselben Objekte für die eine Darstellung wesentlich, für die andere unwesentlich sein. Ist das Wesen der theoretischen Wertbeziehung und ihr Unterschied von der "praktischen" Wertung einmal klar, so braucht niemand zu fürchten, er komme, wenn er die Charybdis der alle Individualitäten verschlingenden generalisierenden Methoden vermeiden wolle, in die Scylla der unwissenschaftlichen Wertungen hinein und gehe dann als wissenschaftlicher Mensch ganz zugrunde. Diese Sorge hat wohl am meisten dazu beigetragen, daß sich die Historiker gegen die Anerkennung der Wertbeziehung als eines unentbehrlichen Faktors ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit sträuben und dementsprechend glaubte andererseits LAMPRECHT triumphierend auf diese meine Schrift hinweisen zu dürfen. Er meinte, daß nach meiner "ehrlichen" Darlegung der historischen Methode auch der Uneingeweihteste den grellen Widerspruch zum wirklichen wissenschaftlichen Denken nicht mehr verkennen könne und der wünschte darum meiner Schrift unter Historikern die allerweiteste Verbreitung, offenbar in der Meinung, sie würden, nachdem sie eingesehen haben, daß ihr Verfahren Wertbeziehungen voraussetzt, sich zu seinem "naturwissenschaftlichen" und angeblich wertfreien Verfahren bekehren. (5) Es muß jetzt klar sein, warum die Scheu vor Wertgesichtspunkten in der Geschichte ebenso unberechtigt ist wie LAMPRECHTs Triumph. Wertungen, die unwissenschaftlich wären, kann die individualisierende Geschichte so gut vermeiden wie die Naturforschung. Nur durch die theoretische Wertbeziehung steht sie zu ihr im Gegensatz, aber dadurch wird ihre Wissenschaftlichkeit nicht in Frage gestellt. Um das Wesen und besonders die Bedeutung der Wertbeziehung für die Geschichtswissenschaft klarzulegen, füge ich noch folgendes hinzu. Zunächst eine terminologische Bemerkung. Da man sich daran gewöhnt hat, jede Betrachtung unter Wertgesichtspunkten "teleologisch" zu nennen, so könnte man in der Geschichte statt von wertbeziehender auch von teleologischer Begriffsbildung sprechen und ich selbst habe das früher getan. Doch wird es besser sein, dieses vieldeutige und daher mißverständliche Wort entweder ganz zu vermeiden oder seine Bedeutung genau anzugeben und abzugrenzen. (6) Es muß nämlich nicht nur die theoretische Wertbeziehung streng von der Wertung unterschieden werden, sondern es darf auch nicht der Anschein entstehen, als solle durch eine "teleologische" Begriffsbildung in der Geschichte irgendetwas aus den bewußten Zwecksetzungen der Personen, von denen sie handelt, erklärt werden. Die Frage, ob das möglich ist, geht uns in diesem Zusammenhang nichts an, denn sie bezieht sich auf den Inhalt der Geschichte. Hier ist nur der methodische Gesichtspunkt zu Bewußtsein zu bringen, mit Hilfe dessen die Geschichte das heterogene Kontinuum der Wirklichkeit so formt, daß sie individuelle Gebilde umgrenzt. Worin der Inhalt dieser Gebilde besteht, kann die Wissenschaftslehre nicht entscheiden. Vollends darf unter "Geschichtsteleologie" nichts verstanden werden, was mit der kausalen Auffassung der Wirklichkeit in Konflikt kommen könnte und es ist daher irreführend, die methodologischen Fragen, die hier erörtert werden, unter die Alternative Kausalität oder Teleologie zu bringen (7). Auch die individualisierende und wertbeziehende Geschichte hat die kausalen Zusammenhänge zu untersuchen, die zwischen den von ihr behandelten einmaligen und individuellen Vorgängen bestehen und die nicht mit den allgemeinen Natur gesetzen zusammenfallen, so sehr man zur Darstellung der individuellen Kausalverhältnisse (8) auch der allgemeinen Begriffe als Begriffs elemente historischer Begriffe bedürfen mag. Nur darauf kommt es an, daß das methodische Prinzip der Auswahl des Wesentlichen in der Geschichte, auch bei der Frage nach den Ursachen, von Werten abhängig ist, insofern nur die in ihrer Eigenart für die Realisierung der Güter bedeutsamen Ursachen in Betracht kommen und diese "Teleologie" kann in keine Art von Gegensatz zur Kausalität gestellt werden. Das Wesen der wertbeziehenden Begriffsbildung wird noch mehr zutage treten, wenn wir daran erinnern, daß allein mit ihrer Hilfe die historischen Vorgänge sich als die Stadien einer Entwicklungsreihe darstellen lassen. Der vieldeutigste Begriff der "Entwicklung", der allgemein als die eigentlich historische Kategorie anerkannt wird, ist nämlich in der Geschichte durchaus von demselben Prinzip beherrscht, in dem wir den leitenden Gesichtspunkt der historischen Begriffsbildung überhaupt gefunden haben. Wir können unter historischer Entwicklung erstens nicht das verstehen, was sich beliebig oft wiederholt, wie die Entwicklung des Huhns im Ei, sondern es kommt dabei immer ein einmaliger Werdegang in seiner Besonderheit in Betracht und zweitens können wir diesen Werdegang nicht als eine Reihe vollkommen wertindifferenter Veränderungsstadien auffassen, sondern nur als eine Reihe von Stufen, die mit Rücksicht auf ein bedeutsames Ereignis selbst bedeutsam werden, insofern der Akzent, den ein Ereignis durch die Wertbeziehung erhält, sich auf seine Vorbedingungen überträgt. Es ist also lediglich ein umfassenderer Ausdruck, der zugleich auf das nie rastende Werden der Wirklichkeit Rücksicht nimmt, wenn wir sagen, daß nur durch die individualisierende und wertbeziehende Begriffsbildung eine Entwicklungsgeschichte der Kulturvorgänge entsteht. Genau ebenso wie der Kulturwert die Individualität im engeren Sinne, d. h. den Inbegriff des durch seine Eigenart Bedeutsamen, aus der bloßen Andersartigkeit eines wirklichen Objektes heraushebt, so schließt er auch die geschichtlich wesentlichen Bestandteile eines zeitlich verlaufenden und kausal bestimmten Werdeganges zu einer historisch wichtigen individuellen Entwicklung zusammen. Mit Hilfe dieses Begriffs der historischen Entwicklung läßt sich dann ferner beurteilen, was von der Behauptung zu halten ist, der Historiker treffe die Auswahl aus seinem Stoff nach Graden historischer Wirksamkeit. An und für sich kann dieser Satz etwas richtiges meinen, denn die historische Bedeutung vieler Ereignisse beruth in der Tat ausschließlich auf ihren Wirkungen, die sie auf Kulturgüter ausüben und so ist es oft nicht einzusehen, wie etwas historische Bedeutung erlangen soll, was sich nicht als wirkendes Glied in eine historisch bedeutsame Entwicklungsreihe einordnen läßt. Aber der Satz wird sofort falsch, wenn er sich gegen die Ansicht wendet, daß Wertgesichtspnkte für die Auswahl des Stoffes maßgebend sind. Die historische Wirksamkeit kann nicht mit der bloßen wertindifferenten Wirksamkeit überhaupt zusammenfallen, d. h. die Wirksamkeit kann für sich allein niemals das Kriterium dafür abgeben, was geschichtlich wesentlich ist. Irgend welche Wirkungen übt ja jeder beliebige Vorgang aus. Wenn ich mit dem Fuß aufstampfe, zittert der Sirius, hat man gesagt und doch ist diese Wirkung, wie die meisten anderen, historisch ganz unwesentlich. "Historisch wirksam" ist vielmehr nur das, was historisch bedeutsame Wirkungen ausübt oder womit wir einen verstehbaren Sinn verbinden und das heißt wieder nichts anderes, als daß ein Kulturwert maßgebend ist für die Auswahl des geschichtlich Wesentlichen. Erst wenn aufgrund einer theoretischen Wertbeziehung bereits feststeht, was geschichtlich wesentlich ist, kann man rückwärts blickend nach den Ursachen oder vorwärtsblickend nach den Wirkungen fragen und dann das in die Darstellung aufnehmen, was durch seine Eigenart das Zustandekommen des historisch wesentlichen Ereignisses bewirkt hat. Wenn man also, wie EDUARD MEYER (9) und mit ihm RIEHL (10) sagt, nicht nach Wertgesichtspunkten, sondern nach Graden historischer Wirksamkeit werde die Auswahl des Wesentlichen in der Geschichte getroffen, so ist das ein falscher Gegensatz, dessen Unhaltbarkeit nur durch die Zweideutigkeit des Ausdrucks "historisch wirksam" verdeckt wird. Der Satz, die Geschichte habe das historisch Wirksame darzustellen, ist, wenn er richtig sein soll, lediglich eine andere Formulierung dafür, daß sie es mit den für die Kulturwerte wesentlichen Wirkungen zu tun hat und weil niemals das Prinzip der bloßen Wirksamkeit das Prinzip der Wertbeziehung ersetzen kann, so ziehen wir unseren Ausdruck vor, denn er allein bezeichnet das unzweideutig, worauf es ankommt. Wo der Wertgesichtspunkt fehlt, der darüber entscheidet, welche Wirkungen geschichtlich wesentlich oder bedeutsam sind, ist mit dem Begriff der historischen Wirksamkeit als Auswahlprinzip noch gar nichts anzufangen. Der Begriff der historischen Entwicklung ist endlich, um Mißverständnissen vorzubeugen, ausdrücklich von dem des Fortschritts zu trennen und das hat wieder mit Hilfe des Unterschiedes von Wertung und Wertbeziehung zu geschehen. Enthält die bloße Veränderungsreihe zu wenig, um mit der geschichtlichen Entwicklung gleichgesetzt zu werden, so enthält die Fortschrittsreihe dafür zu viel. "Fortschritt" meint, wenn das Wort überhaupt eine prägnante Bedeutung haben soll, soviel wie Wertsteigerung, Erhöhung des Wertes der Kulturgüter und jede Behauptung über Fortschritt oder Rückschritt schließt daher eine positive oder negative Wertung ein. Eine Reihe von Veränderungen einen Fortschritt nennen, heißt oft sogar behaupten, daß jedes folgende Stadium in höherem Maße einen Wert realisiert als das vorangegangene und eine solche Wertung kann nur der vollziehen, der zugleich etwas über die Geltung des Wertes aussagt, an dem er den Fortschritt mißt. Da aber die Geschichte nach der Geltung der Werte nicht zu fragen hat, sondern lediglich darauf Rücksicht nimmt, daß gewisse Werte faktisch gewertet werden, so kann sie auch niemals entscheiden, ob eine Veränderungsreihe ein Fortschritt oder ein Rückschritt ist. Der Begriff des Fortschritts gehört deswegen in die Geschichts philosophie, die ausdrücklich den am realen historischen Geschehen haftenden irrealen "Sinn" mit Rücksicht auf die darin zum Ausdruck kommenden Werte deutet und dann die Vergangenheit als wertvoll oder wertfeindlich zu richten unternimmt. Wie weit eine geschichtsphilosophische Darstellung dieser Art als Wissenschaft möglich ist, kann hier dahingestellt bleiben. Die empirische Geschichtsdarstellung hält sich von ihr fern. Jedes Richten wäre "ungeschichtlich" in der spezialwissenschaftlichen Bedeutung des Wortes Geschichte. Um die Ausführungen über den Zusammenhang der individualisierenden Begriffsbildung mit der Wertbeziehung zum Abschluß zu bringen, ist jetzt nur noch ein Punkt hervorzuheben. Wir sahen: der Historiker hat als Historiker nicht nach der Geltung der Werte zu fragen, die seine Darstellung leiten. Trotzdem wird er seine Objekte nicht auf irgendwelche beliebigen Werte beziehen. Er setzt vielmehr voraus, daß diejenigen, an die er sich mit seiner Darstellung wendet, wenn auch nicht diese oder jene besonderen Güter, so doch wie er selbst die allgemeinen Werte der Religion, des Staates, des Rechts, der Sitten, der Kunst, der Wissenschaft, mit Rücksicht auf welche das geschichtlich Dargestellte wesentlich ist, überhaupt als Werte anerkennen oder doch wenigstens als Werte verstehen. Deshalb war es bei Bestimmung des Kulturbegriffs nötig, nicht nur den Wertbegriff überhaupt als entscheidend für die Abgrenzung der Kulturvorgänge gegen die Natur zu betonen, sondern zugleich hervorzuheben, daß Kulturwerte entweder faktisch allgemein, d. h. von allen gewertet oder allen Gliedern der Kulturgemeinschaft als gültig wenigstens zugemutet werden. Diese Allgemeinheit der Kulturwerte erst ist es, welche die individuelle Willkür der geschichtlichen Begriffsbildung beseitigt und auf der also ihre "Objektivität" beruth. Das historisch Wesentliche darf nicht nur für dieses oder jenes einzelne Individuum, sondern es muß für alle bedeutsam sein. Im Begriff der historischen Objektivität steckt unter philosophischen Gesichtspunkten freilich zugleich noch ein Problem. Doch können wir davon in diesem Zusammenhang absehen. Wir haben es hier nur mit der empirischen Objektivität der Geschichte zu tun, d. h. mit der Frage, ob der Historiker auf dem Gebiet des als Tatsache zu konstatierenden verbleibt und da muß klar sein, daß auch mit Rücksicht auf die Allgemeinheit der Kulturwerte die empirische Objektivität prinzipiell gesichert ist. Daß nämlich bestimmte Güter innerhalb einer Kulturgemeinschaft allgemein gewertet werden oder daß man den Gliedern der Gemeinschaft zumutet, die Wirklichkeiten zu pflegen, an denen diese Werte haften, also die Kultur zu fördern, ist ein Faktum, das sich im Prinzip ebensogut wie jedes andere Faktum feststellen läßt und damit kann sich der Historiker begnügen. Nur eins ist zur Bestimmung des individualisierenden Verfahrens mit Rücksicht auf den Begriff des allgemeinen Kulturwertes jetzt noch ausdrücklich hinzuzufügen. Wenn die im angegebenen Sinne "objektive" historische Darstellung nur von allgemein gewerteten Werten geleitet werden kann, so scheinen schließlich doch diejenigen recht zu haben, die sagen, daß es vom Besonderen und Individuellen als solchem eigentlich keine Wissenschaft gibt und das ist insofern in der Tat richtig, als das Besondere zugleich von allgemeiner Bedeutung sein muß, um in die Wissenschaft einzugehen und ferner nur das von ihr wissenschaftlich dargestellt wird, worauf diese seine allgemeine Bedeutung beruth. Ja, das ist sogar mit Nachdruck zu betonen, damit nicht der Schein entsteht, als bestehe die Geschichte in einer bloßen "Beschreibung" einzelner Tatsachen. Auch die Geschichte ordnet wie die Naturwissenschaft das Besondere einem "Allgemeinen" unter. Aber ebenso gewiß bleibt trotzdem der Gegensatz des generalisierenden Verfahrens der Naturwissenschaft zum individualisierenden Verfahren der Geschichte unberührt. Nicht das allgemeine Naturgesetz oder der allgemeine Begriff, für den jedes Besondere nur ein "Fall" unter beliebig vielen anderen ist, sondern der Kulturwert ist das geschichtlich "Allgemeine" und der kann nur am Einmaligien und Individuellen allmählich zum Ausdruck kommen, d. h. sich mit Wirklichkeiten so verbinden, daß diese dadurch zu Kulturgütern werden. Beziehe ich also eine individuelle Wirklichkeit auf einen allgemeinen Wert, so wird sie dadurch nicht zum Gattungsexemplar eines allgemeinen Begriffs, sondern sie bleibt in ihrer Individualität bedeutsam als individueller Träger eines individuellen Sinngebildes. Ich fasse noch einmal alles zusammen. Zwei Arten empirisch-wissenschaftlicher Arbeiten können wir begrifflich voneinander scheiden, ohne damit sagen zu wollen, daß sie faktisch überall getrennt sind. Nur die "reinen" Formen hebe ich heraus. Auf der einen Seite stehen die Naturwissenschaften. Das Wort "Natur" charakterisiert sie sowohl mit Rücksicht auf ihren Gegenstand als auch mit Rücksicht auf ihre Methode. Sie sehen in ihren Objekten ein von jeder Wertbeziehung freies Sein und Geschehen und ihr Interesse ist darauf gerichtet, die allgemeinen begrifflichen Verhältnisse, wenn möglich die Gesetze kennen zu lernen, welche für dieses Sein und Geschehen gelten. Das Besondere ist für sie nur "Exemplar". Das gilt für die Physik ebenso wie für die Psychologie. Beide machen mit Rücksicht auf Werte und Wertungen keinerlei Unterschied unter den verschiedenen Körpern und Seelen, beide lassen das Individuelle als unwesentlich beiseite und beide nehmen in ihre Begriffe für gewöhnlich nur das einer Mehrzahl von Objekten Gemeinsame auf. Es gibt auch kein Objekt, das sich dieser im weitesten Sinne des Wortes naturwissenschaftlichen Behandlung prinzipiell entzieht. Natur ist die wertindifferent und generalisierend aufgefaßte seelisch-körperliche Gesamtwirklichkeit. Auf der anderen Seite stehen die historischen Kulturwissenschaften. Zu ihrer Bezeichnung fehlt uns ein Wort, das dem Ausdruck "Natur" entsprechend sie zugleich sowohl mit Rücksicht auf ihren Gegenstand als auch mit Rücksicht auf ihre Methode charakterisieren könnte. Wir müssen daher zwei Ausdrücke wählen, die den beiden Bedeutungen des Wortes Natur entsprechen. Als Kultur wissenschaften handeln sie von den auf die allgemeine Kultur werte bezogenen und daher als sinnvoll verständlichen Objekten und als historische Wissenschaften stellen sie deren einmalige Entwicklung in ihrer Besonderheit und Individualität dar, wobei der Umstand, daß es Kulturvorgänge sind, ihrer historischen Methode zugleich das Prinzip der Begriffsbildung liefert, denn wesentlich ist für sie nur das, was als Sinnträger in seiner individuellen Eigenart für den leitenden Kulturwert Bedeutung hat. Sie wählen daher individualisiernd als "Kultur" etwas ganz anderes aus der Wirklichkeit aus, als die Naturwissenschaften es tun, wenn sie dieselbe Wirklichkeit generalisierend als "Natur" betrachten, da in den meisten Fällen die Bedeutung eines Kulturvorganges gerade auf der Eigenart beruth, die ihn von anderen unterscheidet, während umgekehrt das, was ihm mit anderen gemeinsam ist, also sein naturwissenschaftliches Wesen ausmacht, der historischen Kulturwissenschaft unwesentlich sein wird. Was endlich den Gegensatz von Körper und Geist betrifft, so sind es zwar, wenn "geistig" so viel wie psychisch heißen soll, meistens geistige Vorgänge, mit denen die Kulturwissenschaften es zu tun haben, aber der Begriff der "Geisteswissenschaften" grenzt weder die Objekte, noch die Methode gegen die der Naturwissenschaften ab. Deshalb sollte man diesen vieldeutigen Ausdruck in der Methodenlehre ganz fallen lassen. Unter der Voraussetzung einer Gleichsetzung des Geistigen mit dem Psychischen hat er für die logische Einteilung der Wissenschaften in die zwei Hauptgruppen jede Bedeutung verloren. Ja, man kann geradezu sagen, daß eine prinzipielle Scheidung von Geist und Körper, falls damit nur die von Psychisch und Physisch gemeint ist, allein innerhalb der Naturwissenschaften von Bedeutung ist. Die Physik erforscht nur das physische, die Psychologie nur das psychische Sein. Die historischen Kulturwissenschaften dagegen haben keine Veranlassung, auf eine solche prinzipielle Scheidung überhaupt zu reflektieren. Sie nehmen in ihre Begriff Psychisches und Physisches nebeneinander auf, ohne diesen Unterschied ausdrücklich zu beachten. Mit Rücksicht hierauf ist der Ausdruck "Geisteswissenschaften" geradezu irreführend, solange man den Begriff des Geistes nicht genau bestimmt hat. Nur wenn man mit dem Wort "Geist" eine Bedeutung verbindet, die sich von der des Ausdrucks "psychisch" prinzipiell unterscheidet, bekommt die Bezeichnung der nicht-naturwissenschaftlichen Disziplinen als Geisteswissenschaften einen Sinn, und eine solche Bedeutung hat das Wort früher gehabt. Aber da verstand man unter Geist etwas, wovon der Begriff eines Wertes unabtrennbar war, nämlich das "höher" entwickelte seelische Leben, das allgemein gewertete Formen und Eigenarten angenommen hat und diese können nur innerhalb einer Kultur entstehen. "Geistig" war also der Mensch zum Unterschied von bloß psychisch insofern, als er nicht ein bloßes Naturwesen, sondern eine Kulturmensch war. So kommt diese Bedeutung des Wortes "Geisteswissenschaft" im Grunde auf dasselbe hinaus, was wir unter Kulturwissenschaft verstehen und die Streitfrage wird dann terminologisch. Nur weil entweder die alte Bedeutung von "Geist" heute noch mitklingt oder weil man neuerdings geneigt ist, Geist als Namen für Sinngebilde zu brauchen, die überhaupt nicht psychisch-real sind, hält man am Terminus Geisteswissenschaften in den Kreisen der Einzelforscher fest, was man dort nie tun würde, wenn man darunter die Wissenschaften vom Psychischen verstünde. Dann wäre die Unangemessenheit des Ausdrucks sofort klar. Es verdankt der heutige Gebrauch des Wortes Geisteswissenschaft bei denen, die nicht die Psychologie zur "Grundlage" der Kulturwissenschaften machen wollen, somit nur seiner Vieldeutigkeit und damit zugleich einer prinzipiellen Unklarheit sein Dasein. Auch folgendes muß man im Auge behalten. Was im neunzehnten Jahrhundert als etwas Neues groß geworden ist und seinem wissenschaftlichen Leben, im Gegensatz zu den vorangegangenen naturwissenschaftlichen Jahrhunderten, den Charakter aufprägt, sind nicht in erster Linie die Wissenschaften vom Psychischen gewesen. Das seelische Leben hatte man schon vorher erforscht und die neuere Psychologie knüpft, so erfreulich ihre Fortschritte auch sein mögen, zum größten Teil an die Psychologie des naturwissenschaftlichen Zeitalters an. Es ist kein Zufall, daß die Psychophysik von einem Mann geschaffen ist, der als Philosoph einen dem Spinozismus nahe verwandten Panpsychismus und jedenfalls eine gar nicht an der Geschichte orientierte Weltanschauung vertrat. Prinzipiell neu auf dem einzelwissenschaftlichen Gebiet sind im neunzehnten Jahrhundert vor allem die Leistungen der großen Historiker gewesen, die das Kultur leben erforschten. Sie haben eine mächtige Anregung von der Philosophie des deutschen Idealismus erhalten, die ihre Probleme hauptsächlich dem geschichtlichen Kulturleben entnahm und dementsprechend auch den Begriff des "Geistes" bestimmte. Da dieser Sprachgebrauch veraltet ist und das, was man früher Geistesleben nannte, heute geschichtliches Kulturleben genannt wird, so gewinnt der Terminus der historischen Kulturwissenschaften, den wir systematisch begründet haben, auch sein, der heutigen Situation angepaßtes, geschichtliches Recht. Schließlich führen diese Überlegungen wieder zu der früher zurückgeschobenen Frage, welche Art des Seelenlebens nach naturwissenschaftlicher Methode nicht erschöpfend behandelt werden kann und welches relative Recht daher die Behauptung besitzt, die Kultur dürfe auch wegen ihres geistigen Charakters nicht der Alleinherrschaft der Naturwissenschaft unterworfen werden. In der Einheit, die dem Seelenleben zukommt, soweit es nur Seelenleben ist, konnten wir den Grund dafür nicht entdecken. Untersuchen wir dagegen das Seelenleben der historisch wesentlichen Kulturpersönlichkeiten und bezeichnen dieses als geistig, so finden wir darin in der Tat eine "geistige" Einheit von eigentümlicher Art, die jeder Bewältigung durch generalisierend gebildete Begriffe spottet. Deshalb kann die Meinung entstehen, es gebe eine spezifisch geisteswissenschaftliche Methode oder es müsse eine Psychologie geschaffen werden, die sich von der erklärenden, naturwissenschaftlich verfahrenden prinzipiell unterscheidet. Nachdem wir jedoch das Wesen dieser "geistigen" Einheit als beruhend auf Wert beziehung verstanden haben, können wir diese Meinung als Täuschung durchschauen. Wenn es gilt, das Seelenleben GOETHEs oder NAPOLEONs darzustellen, so läßt sich dabei gewiß mit den Begriffen der generalisierenden Psychologie nicht viel anfangen. Hier haben wir in der Tat eine Lebenseinheit, die nicht psychologisch zu "erklären" ist. Aber diese Einheit stammt nicht aus dem "Bewußtsein" als der logischen Einheit des Subjekts, sie stammt auch nicht aus der "organischen" Einheit der Seele, die jedes Ich zu einem geschlossenen Zusammenhang macht, sondern sie beruth darauf, daß mit Rücksicht auf Kulturwerte bestimmte psychische Zusammenhänge als Sinnträger zu individuellen Einheiten werden, die verschwinden würden, wenn man sie unter allgemeine psychologische Begriffe brächte. Die nicht zu generalisierende "geistige" Lebenseinheit ist also die individuelle Einheit der Kulturpersönlichkeit, die sich mit Rücksicht auf ihre Kulturbedeutung zu einem nicht zu trennenden individuellen Ganzen zusammenschließt. Nicht die Unteilbarkeit des realen Seelenlebens, sondern die des Sinngebildes ist dabei entscheidend. Mit dem heute üblichen Gegensatz von Natur und Geist als dem von Körper und Seele haben demnach diese "Lebenseinheiten" der Kulturpersönlichkeiten nichts zu tun und darum muß die Meinung, als bedürften wir, um solche Einheiten zu erforschen, einer "geisteswissenschaftlichen" Methode oder einer neuen Psychologie, verschwinden. Die geschichtlichen Einheiten sind nicht nur der heute schon vorhandenen naturwissenschaftlichen Psychologie, sondern jeder allgemeinen Theorie des seelischen Lebens entzogen. Solange man an der Einheit der Individualität, die auf ihrer durch keine andere Individualität ersetzbaren und insofern einzigartigen Kulturbedeutung beruth, festhält, kann sich ihr Wesen nur dem individualisierenden historischen Verfahren erschließen.
Anmerkungen 1) ALFRED DOVE, Ranke und Sybel in ihrem Verhältnis zu König Max, 1895. Ausgewählte Schriftchen, vornehmlich historischen Inhalts. 1898, Seite 191f. 2) ALOIS RIEHL, Logik und Erkenntnistheorie. Die Kultur der Gegenwart I (Hg. PAUL HINNEBERG, 1907, Seite 101. 3) EDUARD MEYER, Zur Theorie und Methodik der Geschichte, 1902. 4) RICKERT, Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung, Seite 325. Dritte und vierte Auflage, Seite 224f. 5) CARL LAMPRECHT, Literarisches Zentralblatt, Nr. 2, 1899. Bezeichnend für den Wandel der Ansichten über Wertfragen in den letzten Jahrzehnten ist der Umstand, daß R. WILBRANDT gegen MAX WEBER den Vorwurf erhebt, er wolle aufgrund meiner Theorie der Kulturwissenschaften die Wertungen aus der Nationalökonomie entfernen und nur die theoretische Wertbeziehung anerkennen. 6) Das habe ich auch seit der zweiten Auflage der "Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbilung" durchgeführt und man sollte daher nicht mehr sagen, ich bezeichne das historische Verfahren als "teleologisch". Zur Klärung der Sache kann das nicht beitragen, da ich das, was man für gewöhnlich "Geschichtsteleologie" nennt, ablehne. 7) Vgl. MAX ADLER, Kausalität und Teleologie im Streit um die Wissenschaft, 1904. Das Buch, das zum Teil der Bekämpfung meiner Ansichten dient, ist übrigens besser als ein Titel. 8) Vgl. SERGIUS HESSEN, Individuelle Kausalität, Studien zum transzendentalen Empirismus, 1909. Die Schrift knüpft an meinen Begriff der historischen Kausalität an und bildet ihn in interessanter Weise weiter. 9) EDUARD MEYER, Zur Theorie und Methodik der Geschichte, 1902 10) ALOIS RIEHL, Logik und Erkenntnistheorie, a. a. O. Seite 101 |