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Beiträge zur Analyse des Bewußtseins [ 2 / 3 ]
II. Die Erinnerungsgewißheit 1. Ich fasse die Tatsache der Erinnerung im strengen Sinn ins Auge. Unablässig weist unser Bewußtsein Vorstellungen auf, die auf Reproduktion beruhen, ohne doch Erinnerungsbilder zu sein. Alle Reproduktionen, die nicht ausdrücklich Erinnerungen sind, lasse ich zunächst beiseite. Um über den Umfang dieser beiseite gesetzten Vorgänge kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, weise ich auf zwei allbekannte Vorgänge hin, in denen eine Reproduktion, aber keine Erinnerung vorliegt. Wenn wir die Gegenständes unserer Umgebung betrachten, so haben wir nicht nur Eindrücke von Farben Gestalten, sondern wir verbinden mit diesen Eindrücken unwillkürlich und augenblicklich ein Erkennen dessen, daß sie Dinge von bestimmter Bedeutung sind. Ohne Zweifel aber würden wir unsere Umgebung nicht als Wand, Tapete, Bücher, Tisch, Lampe usw. erkennen, wenn sich nicht mit unseren entsprechenden Gesichtseindrücken die Nachwirkung einer Fülle von Erfahrungen verbinden würde. Ohne die Reproduktion einer reichen Menge vorausgegangener Wahrnehmungen und erworbener Kenntnisse würden uns die Dinge der Umgebung fremd und sinnos anstarren. Das Vertraute und Wohlverstandene ihrer Erscheinung ist nur durch Annahme begreiflich, daß entsprechende frühere Bewußtseinsvorgänge durch die gegenwärtigen Sinneseindrücke irgendwie zu einer helfenden, ergänzenden, verdeutlichenden Tätigkeit wieder belebt werden. Wären die hundert Wahrnehmungsbilder, die ich von Schwarzafrikanern gehabt habe, beim hundersten Schwarzafrikaner, den ich sehe, für mein Bewußtsein gleich Null, so würde mir dieser Schwarzafrikaner wie ein Wunder entgegentreten. Das Bekannte seiner Erscheinung läßt sich nur als Folge davon verstehen, daß meine früheren Wahrnehmungen von Schwarzafrikanern sich für mein gegenwärtiges Bewußtsein in irgendeiner Erneuerung geltend machen. Wir haben es im Wahrnehmen der Dinge also unzweifelhaft zugleich mit Reproduktionen zu tun. Und doch können diese völlig ohne Erinnerung vor sich gehen. Es ist nicht nötig, daß ich mich beim hundertundersten Schwarzafrikaner, den ich sehe, auch nur an irgendetwas, was die früher gesehenen Schwarzafrikaner betrifft, an ihre Beschaffenheit, an Ort, Zeit, Umstände erinnere. Es besteht der Eindruck, das Gefühl der Bekanntheit, dagegen ist ein bewußtes Beziehen des jetzt Gesehenen auf vergangene Wahrnehmungen nicht zu entdecken. Wenn ich mein Zimmer oder eine Straße durchschreite, so werden in der Reihenfolge der Wahrnehmungen in kurzer Zeit zahllose Reproduktionen rege; und doch wie wenige von ihnen schärfen sich zu den Erinnerungen hinzu! Es bleibt beim Eindruck der Bekanntheit, ohne daß jene bestimmte Rückwendung in die Vergangenheit stattfindet, durch die sich die Erinnerung kennzeichnet. Die Vorstellung vergangener Erfahrungen grenzt sich in meinem Bewußtsein nicht als besonderer Vorgang ab. Wie das Wahrnehmen der Dinge, so ist auch das Sprechen und Lesen ununterbrochen and das Regewerden von Reproduktionen verknüpft. Und auch hier fehlt den bei weitem meisten Reproduktionen der Charakter der Erinnerung. Wir würden die Worte, die wir hören oder lesen, nicht verstehen, wenn nicht Wort für Wort, Satz für Satz entsprechende vergangene Vorgänge aus unserem Wahrnehmungs-, Phantasie-, Gedanken-, Gefühls- und Willensleben in unserem gegenwärtigen Bewußtsein nachwirken würden. Reproduktionen aus den verschiedensten Gebieten unseres verflossenen Bewußtseinslebens bilden die wechselnde Grundlage für das fortlaufende Verstehen der zu uns redenden Menschen und Bücher. Der Vorgang des Erinnerns dagegen braucht diesen Reproduktionen nicht zugesellt zu sein. Wenn der Lehrer den Schülern zuruft: "Ruhe", so ist das Verstehen dieses Befehls nicht möglich ohne das irgendwie stattfindende Nachklingen der mit diesem Wort sonst verknüpft gewesenen Bewußtseinshaltung. Dagegen wird es eine Ausnahme sein, daß sich ein Schüler bei diesem Wort mit seinem Bewußtsein zu vergangenen Gelegenheiten zurückwendet und sich so an die Art und Weise, wie er damals Ruhe gehalten hat, "erinnert". Es liegt in diesen Fällen schon darum nicht nahe, die Reproduktion bis zur Erinnerung zuzuspitzen, weil es vielmehr darauf ankommt, das Reproduzierte in zweckmäßiger Weise umzuformen Niemand hat genau solche Vorstellungen, Gefühle usw. gehabt, wie sie etwa durch die Worte eines Gedichts zum Zweck des Verständnisses gefordert werden. Nur verwandte Vorstellungen, Gefühle usw. können reproduziert werden, und es gilt nun, diese gemäß den Worten und Wortfolgen in geeigneter Weise umzuformen. Die Umformung besteht teils in einer Steigerung oder Schwächung, teils in einer qualitativen Umbildung einzelner Merkmale oder des Ganzen, teils in Änderungen der Verknüpfung und Gruppierung. Es ist begreiflich, daß, da wir von einem Interesse des Verstehens beherrscht sind und das Verstehen ein beständiges zweckmäßiges Umformen des Reproduzierten erfordert, das Reproduzierte in der Regel nicht zu einem Erinnerten wird, sondern die Eigenschaft des Reproduziertsein gleichsam im Hintergrund des Bewußtseins bleibt. Auch hier begegnet uns übrigens wieder jenes schon im ersten Fall hervorgehobene Bekanntheitsgefühl. Nur besteht folgender Unterschied. Dort haftete es den Wahrnehmungen an und ist die gefühlsmäßig verdunkelte Form, in der sich die reproduzierten Vorstellungsinhalte bemerkbar machen. Hier dagegen kommt dieses Gefühl den reproduzierten Vorstellungen zu. Die reproduzierten Vorstellungen sind eben hier selbst dem Bewußtsein gegenwärtig. Indessen liegt doch für das Bewußtsein der Ton derart auf der zweckmäßigen Anpassung und Umformung und nicht auf der Reproduktion als solcher, daß sich die Eigenschaft des Reproduziertseins lediglich in der Form des Bekanntheitsgefühls für das Bewußtsein äußert. Im Voranstehenden wollte ich nicht etwa den in der Reproduktioin liegenden Zusammenhang zur genauen Darstellung bringen, sondern nur im Anschluß an zwei wichtige Fälle den Gegenstand, den diese Betrachtungen zunächst haben, als ein im Vergleich mit der Reproduktion ungleich engeres Gebiet hervorheben. Und es scheint mir dies besonders im Hinblick auf den Umstand nicht überflüssig zu sein, daß auch in der gegenwärtigen Psychologie der Unterschied der zwischen den Fällen der Erinnerung und den Fällen der Reproduktion ohne Erinnerung besteht, bei weitem nicht in der gehörigen Weise beachtet wird. (1) 2. Ebensowenig soll in diesen Betrachtungen nach den Bedingungen für das Eintreten der Erinnerungsvorstellungen gefragt werden. Damit sind hier alle Fragen beiseite gesetzt, die sich auf die Assoziation, ihre Bedeutung für die Reproduktion und Erinnerung, ihre Gesetze und Formen beziehen. Die Betrachtung der mannigfaltigen Veranlassungen und Ursachen der Erinnerung ist ohne Zweifel für das Verstehen des Erinnerungsvorgangs von höchster Wichtigkeit. Soll dieser Vorgang aufgeklärt werden, so müssen die Anstöße, die für ihn von vorangegangenen Wahrnehmungen, Vorstellungen, Gefühlen ausgehen, die günstigen und ungünstigen Bedingungen, die für ihn in den mannigfaltigen Bewußtseinslagen enthalten sind, einer Untersuchung unterworfen werden. Doch ich will hier eben keine kausale Untersuchung vornehmen. Ich will einzig und allein das, als was die Erinnerung selbst sich mir in meinem Bewußtsein darbietet, betrachten. Jene anstoßgebenden Wahrnehmungen usw. sind nicht die Erinnerung selbst; was Erinnerung für meine unmittelbare Erfahrung ist, zeigt sich nicht an ihnen, sondern einzig und allein an dem, was, indem ich mich an etwas erinnere, in meinem Bewußtsein geschieht. Dieses Bewußtseinserlebnis will ich zergliedern. Dabei wäre es natürlich unzweckmäßig, solche Beschaffenheiten des Erinnerns herauszuheben, die es mit anderen seelischen Vorgängen gemein hat. Sondern es gilt, die Aufmerksamkeit auf das dem Erinnern Eigentümliche, wodurch es sich von allen anderen seelischen Betätigungen bestimmt abhebt, zu richten. Was also, so frage ich, ist im Bewußtseinsvorgang des Erinnerns als das eindeutig Unterscheidende anzutreffen? Es erscheint mir nicht überflüssig, auf diese Frage genau einzugehen. In der Psychologie freilich ist es nicht üblich, ihr sonderliche Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Richtung auf das Experimentelle bringt es mit sich, daß die Untersuchung sich bei weitem überwiegend mit den gesetzmäßigen Beziehungen und Verknüpfungen beschäftigt, dagegen das Verhalten des Bewußtseins in seiner tatsächlichen Innerlichkeit, das in den verschiedenen Leistungen und Stellungen des Bewußtseins Vorliegende lange nicht mit dem gehörigen Eingehen beschrieben wird. Und doch glaube ich, daß, wenn das, was das Seelische ist und kann, vollständig hervortreten soll, sich der Untersuchung der gesetzmäßigen Beziehungen und kausalen Verknüpfung des Seelenlebens die Zergliederung des Bewußtseins auf seine eigentümlichen und elementaren Funktionen hin ergänzend zur Seite stellen muß. 3. Ich fasse zunächst nicht Fälle ins Auge, in denen die Erinnerung unsicherer und dunkler Art ist. Sie wären zum Aufsuchen des Eigentümlichen der Erinnerung sicherlich nicht der geeignete Ausgangspunkt. Sondern es sollen vor unserem Blick Fälle stehen, in denen die Erinnerung durch keine Spur von Zweifel erschüttert und verdunkelt ist. Solcher Erinnerungen gibt es im Bewußtsein eines jeden täglich unzählige. Das Sinnen, Planen, Handeln dieser Stunde, dieses Tages, dieses Jahres würde sich nicht zweckmäßig und erfolgreich an das Sinnen, Planen und Handeln der vorigen Stunde, des vorigen Tages und Jahres reihen können, wenn uns nicht die äußeren und inneren Erfahrungen der unmittelbar vorangegangenen und weiter zurückliegenden Zeit wenigstens in den entscheidenden Zügen mit zweifelsfreiher Sicherheit gegenwärtig wären. Zu dieser zweifelsfreien Erinnerung ist nun nicht etwa erforderlich, daß uns die Erinnerungsbilder in allen Merkmalen klar und bestimmt vor der Seele stehen. Die Erinnerungsbilder können in vielen, ja den meisten Stücken verschwommen und nebelhaft sein, und doch kann das Erinnerte an Sicherheit nichts zu wünschen übrig lassen. Jemand erinnert sich z. B. nach Jahrzehnten, daß ihm eine bestimmte Peron in einem leidenschaftlichen Auftritt das Wort "Verräter" zugerufen hat. Die vorangegangenen und nachfolgenden Wechselreden, Ort und Umstände des ganzen Auftritts sind ihm verblaßt und verwischt. Das sich auf jenes Erlebnis beziehende Erinnerungsbild ist also in allen Stücken undeutlich und unsicher, nur ein einziger Teil - das Wort "Verräter" - hebt sich mit völliger Bestimmtheit heraus. Es liegt also hier trotz der Undeutlichkeit fast das ganzen Erinnerungsbildes hinsichtlich dieses einen Vorstellungsinhaltes eine vollkommen genaue Erinnerung vor. Ja, wenn man näher zusieht, so findet man, daß an einem Erinnerungbild geradezu ebenderselbe Teil, auf den sich eine vollkommen genaue und zweifelsfreie Erinnerung bezieht, in hohem Grad undeutlich sein kann. Ich nehme z. B. an: ich erinnere mich so bestimmt, daß ich beschwören könnte, daran, daß jemand eine schmale Adlernase hat. Betrachte ich nun das Erinnerungsbild, das ich von dieser Nase nach Schmalheit und Krümmung habe, so zeigt es sich, daß dieses Bild hinsichtlich des Grade der beiden Eigenschaften unsicher ist. Ich vermag mir nicht genau vorzustellen, in welchen Grenzlinien Schmalheit und Gebogenheit verlaufen. Trotz diesem Mangel an fester Begrenztheit des Erinnerungsbildes aber ist meine Erinnerung doch hinsichtlich des Gegenstandes, den sie meint, unbedingt genau. Denn meine Erinnerung erhebt nicht den Anspruch darauf, den Grad jener beiden Eigenschaften festzustellen; sie sagt einzig aus, daß jene Eigenschaften überhaupt, ohne daß über ihren Grad etwas festgestellt wird, der Nase zukommen. Ausführlich gesprochen, besagt demnach die Erinnerung im angenommenen Fall folgendes: ich weiß bestimmt, daß die Nase jener Person zwei Eigenschaften hat, die unter die durch die Worte "schmal" und "adlerförmig gekrümmt" bezeichneten Allgemeinvorstellungen fallen. Dieses Inhaltes bin ich in meiner Erinnerung unbedingt gewiß und mehr meint sie nicht. Ganz ähnlich kann es sich verhalten, wenn ich in der Erinnerung die Röte einer Nase feststelle. Obgleich mein Erinnerungsbild hinsichtlich der Mannigfaltigkeit des Rot an den verschiedenen Stellen der Nase und hinsichtlich der feineren Bestimmtheit des Farbtons überhaupt an Genauigkeit viel zu wünschen übrig läßt, so ist aus ähnlichen Gründen, wie ich sie soeben angeführt habe, doch mein Erinnern von vollkommener Genauigkeit. Denn mein Erinnern sagt nur die Röte überhaupt aus. So liegt in diesen Beispielen also der Fall vor, daß das Erinnerungsbild in ebendenselben Teilen, hinsichtlich deren die Erinnerung etwas vollkommen Genaues und Gewisses aussagt, ungenau und unsicher ist. Zugleich aber zeigt die Natur dieser Beispiele, daß es sich in unzähligen Fällen ähnlich verhalten wird. Ja, man kann mit vollem Recht die Frage aufwerfen, ob es überhaupt Erinnerungsbilder, zumindest von etwas weiter zurückliegenden Wahrnehmungen, gibt, deren Eigenschaften nach ihren Grad- und Qualitätsunterschieden von derselben Bestimmtheit und Genauigkeit sind, wie dies bei den Wahrnehmungen durchgängig der Fall ist. Doch wie es sich auch hiermit verhält, keinesfalls ist es zulässig, die Natur der Erinnerung ausschließlich oder auch nur in der Hauptsache an den Erinnerungsbildern zu untersuchen. Das Erinnern läuft dadurch Gefahr, in ein ungünstiges Licht zu treten, indem ihm all das auffallend Unvollkommene, was das Erinnerungsbild aufweist, ohne weiteres als Mangel angerechnet wird (2). 4. Was ist also am Bewußtseinsvorgang des Erinnern das unterscheidend Eigentümliche? Man könnte zunächst den im Vergleich zu den Wahrnehmungen wesentlich anderen Wirklichkeitscharakter der den Erinnerungsbildern anhaftenden Qualitäten geltend machen. LOTZE sagt treffend:
So unzweifelhaft indessen hierin eine Eigentümlichkeit der Erinnerung besteht, so kommt sie ihr doch nich in eindeutig unterscheidender Weise zu. Denn auch all jene Vorstellungen, die zwar mit Hilfe von Reproduktion zustande kommen, aber doch nicht mit dem Anspruch des Erinnerns auftreten, haben jenen abgeschwächten Wirklichkeitscharakter mit den Erinnerungsvorstellungen gemeinsam. Auch die lebhaftesten Gebilde der Phantasie treten aus diesem Wirklichkeitscharakter nicht heraus. Die Halluzinationen, die man als Ausnahme anführen könnte, sind, rein psychologisch betrachtet, Gebilde mit Empfindungscharakter. So gilt es also, das Unterscheidende der Erinnerung anderswo zu suchen. 5. Das Unterscheidende der Erinnerung liegt auch nicht darin, daß sie eine Vorstellung ist, die sich auf Vergangenes bezieht. Ohne Zweifel fällt die Erinnerung unter die Gattung der Vorstellungen vom Vergangenen. Allein zu dieser Gattung gehören auch alle Einbildungen, die wir uns vom Vergangenen machen. Der Dichter, der Spaßmacher, der Lügner - sie alle haben Vorstellungen vom Vergangenen, und doch sind diese Vorstellungen weit davon entfernt, Erinnerungen zu sein. Die Erinnerung versetzt nicht bloß irgendwelche Vorstellungen in die Vergangenheit, sondern sie ist zugleich mit der Gewißheit verknüpft, daß diese Vorstellungen das Vergangene auch wirklich bedeuten. Hiermit haben wir uns dem Eigentümlichen der Erinnerung ohne Zweifel genähert. Wir müssen auf die Art von Gewißheit, die im Vorgang des Erinnerns enthalten ist, unser Augenmerk lenken, wenn wir auf das Unterscheidende dieses Vorganges treffen wollen. Doch wäre es immer noch eine zu weite Bestimmung, wenn man sagen wollte: die mit einer Vorstellung verknüpfte Gewißheit, daß sie Vergangenes bedeutet, ist das unterscheidende Merkmal der Erinnerung. Auch hiermit haben wir immer erst ein Gattungsmerkmal, das noch der Verengung bedarf. In der Erinnerung bin ich nicht irgendwelcher vergangenen Ereignisse überhaupt, sondern meiner eigenen vergangenen Erfahrungen gewiß. Der Geschichtsforscher versetzt, so oft er zu irgendeinem Ergebnis kommt, eben hiermit Vorstellungen in die Vergangenheit mit der Gewißheit, daß sie eine vergangene Wirklichkeit aussagen. Finde ich in meinem Zimmer die Schränke erbrochen und geleert, so stelle ich mir vor: hier fand ein Einbruch und Raub statt, und ich habe diese Vorstellung mit der festen Gewißheit, damit eine Tatsache der verflossenen Nacht bezeichnet zu haben. Allein von einer Erinnerung ist in diesen Fällen keine Spur. Nur wenn ich meine eigenen vergangenen Erfahrungen mit dem Gefühl der Gewißheit vorstelle, ist Erinnerung vorhanden. Immer aber ist noch das Wichtigste hinzuzufügen. Nur dann ist die Gewißheit, daß ich meine vergangenen Erfahrungen vorstelle, Erinnerung, wenn diese Gewißheit unmittelbarer Art ist. In der Erinnerung habe ich den unmittelbaren Glauben, die unmittelbare Überzeugung, eine von mir früher erlebte Wirklichkeit vorzustellen. Meine Erinnerungsvorstellung bedeutet für mich unmittelbar mein vergangenes Erleben. Sich erinnern heißt: seiner eigenen vergangenen Erfahrung unmittelbar gewiß sein. Es muß also zum Merkmal der Gewißheit, die eigenen früheren Erfahrungen vorzustellen, noch das engere Merkmal des Unmittelbaren, durch kein Zwischenglied vermittelten, hinzukommen. Diese Gewißheit hebt mich über die gegenwärtige Vorstellung hinaus, läßt die gegenwärtige Vorstellung vom Vergangenen nicht als Einbildung und Spaß, sondern als gültige, wahre Vorstellung von der vergangenen Erfahrung erscheinen, läßt das unwiederbringlich Vergangene als Gegenwart auftreten und tut dies nicht etwa aufgrund irgendwelcher Vermittlungen, Erschließungen, Vergleichungen; sondern unabgeleitet und ursprünglich ist der Erinnerungsvorstellung die Geltung und Wahrheit, das vergangene zu bedeuten, beigesellt. Man darf diese ursprüngliche, unvermmittelte Gewißheit, kraft deren die gegenwärtige Vorstellung das Vergangene bedeutet, als intuitive Gewißheit bezeichnen. 6. Es liegt mir umso mehr daran, auf das Eigentümliche dieser Erinnerungsgewißheit einzugehen, als in den allermeisten Darstellungen dieser springende Punkt an der Erinnerung keine genügende Beachtung findet oder ganz beiseite bleibt. Es hängt dies damit zusammen, daß die Untersuchungen über die Erinnerung vom Gesichtspunkt des Vorstellungsinhaltes und seiner Assoziationen beherrscht zu sein pflegen. So kommt es, daß die eigentümliche Haltung und Stellung des Bewußtseins als solchem zu den Vorstellungsinhalten wenig oder gar nicht beachtet wird. Bei WUNDT z. B. wird die Erinnerung zwar in einer nach vielen Seiten wahrhaft erleuchtenden Weise mitten in das Gewebe und Getriebe der Vorstellungsinhalte hineingestellt. Die an der Erinnerung zum Vorschein kommende Assoziation hört auf, etwas Besonderes und Vereinzeltes im Bewußtsein zu sein, sondern wird in Verbindung mit der Assimilation [Angleichung - wp], der Komplikation und dem sinnlichen Erkennen und Wiedererkennen behandelt und in ihrer Wesensverwandtschaft mit diesen Vorgängen Dargelegt. Dagegen wird der Art und Weise, wie sich das Bewußtsein als solches im Erinnerungsvorgang benimmt, nur in untergeordnetem Maß Aufmerksamkeit geschenkt. WUNDT hebt wohl das eigentümliche Erinnerungsgefühl hervor, das den Erinnerungsvorgang begleitet (4). Hiermit ist er an dem Punkt angelangt, wo das, was die Erinnerung für das Bewußtsein ist, zutage tritt; allein er geht dem im Erinnerungsgefühl liegenden Gewißheitsproblem nicht nach. Auch die Art und Weise, wie er das "Bekanntheitsgefühl" und das "Erkennungsgefühl" behandelt, zeigt, daß seine Untersuchungen bei weitem vorwiegend dem inhaltlichen Geschehen im Bewußtsein, aber viel weniger der Frage zugewendet ist, wie sich das Bewußtsein dabei befindet und benimmt. Ich will nun durch meine Zergliederungen jene Untersuchungsweise, die den Erinnerungsvorgang vorwiegend im Zusammenhang mit den assoziativen Beziehungen der Bewußtseinsinhalte behandelt, selbstverständlicherweise keineswegs überflüssig machen; sondern ich erkenne dieser Betrachtungsweise eine höchst umfassende Bedeutung innerhalb der Psychologie zu. Ich möchte meine Zergliederung lediglich als eine Ergänzung jener Betrachtungsweise angesehen wissen, und zwar als eine Ergänzung, die vor allem darum nötig ist, weil der Gesichtspunkt, dem sie folgt, von der assoziativen Behandlungsweise wenig beachtet zu werden pflegt. 7. Zunächst gilt es, das Unmittelbare der Erinnerungsgewißheit in ein deutliches Licht zu rücken. Keineswegs nämlich ist es etwa so, daß wir diese Gewißheit durch ein Beurteilen, Erwägen, Folgern, Ableiten, kurz durch ein schließendes Verfahren erwerben. Dies ist z. B. die Ansicht STÖRRINGs. Nach seiner Überzeugung tritt in der Erinnerung zur Reproduktion immer noch ein Urteilsakt hinzu. Erst indem wir gewisse Merkmale unserer reproduzierten Vorstellungen beurteilen, soll in uns die Überzeugung entstehen, früher dieses oder jenes erlebt zu haben. Er läßt also die Erinnerung auf vermittelte Weise, durch ein Folgern von gewissen Vorstellungskennzeichen aus, entstehen (5). So hatte schon WILLIAM HAMILTON, trotzdem er einerseits die Erinnerung als einen sich auf das Vergangene beziehenden Glauben auffaßt, doch andererseits die Neigung, die Erinnerung zu einem vermittelten Erkennen, zu einem auf jenem Glauben beruhenden Schlußverfahren zu machen (6). Ansich ist es ganz wohl möglich, daß eine uns gegenwärtige Vorstellung durch ein Schlußverfahren die Bedeutung erhält, etwas von uns in der Vergangenheit Erlebtes auszusagen. Ja, es geschieht gar nicht selten, daß wir uns diese Gewißheit auf solchem Weg erwerben. Wenn ich z. B. einen alten Brief lese, in welchem mir ein Freund auf meine Frage antwortet, ob er mit meinem Urteil über ein bestimmtes Gemälde einverstanden ist, so darf ich mit Recht schließen, daß ich dieses Gemälde gesehen habe. Und dieser Schluß gibt mir die Gewißheit, es gesehen zu haben. Es erhält hier also eine mir gegenwärtige Vorstellung - daß ich nämlich ein Gemälde gesehen habe - durch ein Schlußverfahren die Bedeutung, mehr als bloß Einbildung, Unsinn, Scherz und dgl. zu sein und geradezu eine vergangene Wirklichkeit auszusagen. Allein diese so vermittelte Gewißheit ist keine Erinnerung. Vielmehr verträgt sich mit dieser Gewißheit das Eingeständnis: "Ich erinnere mich nicht im Geringsten an jenes Gemälde, ich hätte darauf geschworen, es nicht gesehen zu haben." Nicht die Erinnerung, sondern nur der durch jenen Brief gelieferte Beweis ist es, wodurch eine Vorstellung sich mir mit der Überzeugung verknüpft, daß durch sie eine vergangene Wirklichkeit bezeichnet wird. Nur die unbewiesene, unerschlossene Gewißheit also von meinen vergangenen Erfahrungen ist Erinnerung. Handelt es sich hier um einen Ersatz der fehlenden Erinnerung durch ein schließendes Verfahren, so geschieht es ein anderes Mal, daß durch Überlegen und Folgern einer schwankenden Erinnerung Sicherheit gegeben oder eine falsche Erinnerung berichtigt wird. Aber auch in diesem Fall halten wir das auf so einem vermittelten Weg Gewonnene und das Erinnerte streng auseinander. Wenn ich unsicher darüber bin, ob ich während eines bestimmten dreitägigen Aufenthalts in München die Walküre gesehen habe, so durchlaufe ich vielleicht in meiner Erinnerung die damals in München durchlebten Tage und finde dabei, daß gewisse Umstände, an die ich mich bestimmt erinnere, für meinen damaligen Walküren-Besuch beweisend sind. In diesem Fall sage ich: meine Erinnerung an die zeitliche Lage des Walküren-Besuches war unsicher, aber ich habe micht an andere Tatsachen erinnert, aus denen ich mit Sicherheit folgere, daß meine schwankende Erinnerung recht hatte. Ich unterscheide sonach vollkommen genau das wirklich Erinnerte und die hieran durch Urteil und Folgerung vorgenommene Veränderung. Beurteilen und Folgern ist mir als ein Verfahren bewußt, das eine völlig andere Art von Gewißheit gewährt und aus einer völlig anderen Gewißheitsquelle - schließlich nämlich aus dem logischen Zwang des Denkens - schöpft. Beurteilen und Folgern ist eine fremde, neue Macht, die mit ihren Mitteln die unmittelbare Erinnerungsgewißheit bestätigen, steigern, berichtigen oder, wo sie fehlt, ersetzen kann. In der Erinnerungsgewißheit kommt von einem solchen Überlegen und Schließen schlechthin nichts vor. Will man ganz genau sein, so muß man zwei Fälle unterscheiden. Es kommt vor, daß das überlegende und folgernde Verfahren, indem es von sich aus seine Feststellungen trifft und die Erinnerung ergänzt, hierdurch an der Erinnerungsgewißheit als solcher nichts ändert. Ich ersehe z. B. aus meinen Bemerkungen zu einem Aufsatz, daß ich diesen Aufsatz einmal gelesen habe; und trotzdem erinnere ich mich nicht im Geringsten daran. Hier bringt die unbedingte Gewißheit, die mir das Schließen gibt, keine Veränderung an der Erinnerungsgewißheit hervor; diese spricht nach wie vor in einem verneinenden Sinn. Andere Male aber ist es anders. Wenn ich beim Durchlaufen der drei in München verlebten Tage auf gewisse Umstände stoße, die mir, während die Erinnerungsgewißheit unsicher ist, zuverlässig bezeugen, daß ich im Theater die "Walküre" gehört habe, so kann es geschehen, daß sich unter dem Einfluß dieser Folgerungsgewißheit nun auch die Erinnerungsgewißheit schärft und hebt. Dann sage ich: jetzt erinnere ich mich genau, damals die Walküre gehört zu haben. Es wäre verkehrt, die Sache so anzusehen, als ob die Erinnerungsgewißheit selbst jetzt ihre Unmittelbarkeit ganz oder teilweise aufgegeben hätte und die Gewißheit des Folgerns in sich enthielte. Vielmehr ist es so, daß infolge der zahlreichen anderen Erinnerungen und Vorstellungsverknüpfungen, die sich auf den Münchner Aufenthalt beziehen, die unmittelbare Erinnerungsgewißheit selbst, die sich an die Vorstellung "Walküren-Besuch" knüpft, sicherer geworden ist. Dadurch, daß die assoziative Umgebung der Vorstellung "Walküren-Besuch" durch Erinnerung und Folgerung eine Belebung erfährt, geschieht es, daß auch die jener Vorstellung zugesellte Erinnerungsgewißheit sich hebt. Die unmittelbare Erinnerungsgewißheit behält ihre Unmittelbarkeit nach wie vor; nur haben andere Erinnerungen und damit verknüpfte Folgerungen einen Einfluß auf die Art ihrer Leistung, die aber nach wie vor unmittelbar bleibt, gewonnen. 8. Noch in einer anderen Weise könnte man versuchen, die Erinnerungsgewißheit auf Folgerungen zu gründen. Man könnte sagen: wenn an Vorstellungen, die nicht Wahrnehmungen sind und die doch ohne unseren Willen in uns aufsteigen, sich gewisse Merkmale vorfinden, so schließen wir aus diesen Merkmalen, daß die entsprechenden Vorstellungen vergangene Erlebnisse des eigenen Bewußtseins besagen. Hierauf scheint die vorhin erwähnte Ansicht STÖRRINGs hinauszulaufen. Man könnte bei den die Erinnerung vermittelnden Vorstellungsmerkmalen an einen besonders großen Grad an Klarheit und Deutlichkeit oder an besonders geartete Vorstellungszusammenhänge denken. Beides wird von STÖRRING herangezogen (7). Versucht man, sich in diese Auffassung hineinzudenken, so wird man sich sehr bald sagen, daß, wenn diese Vorstellungsweise recht hätte, es zu keiner irgendwie zuverlässigen Erinnerung käme. Es könnte sich dabei doch höchstens um Wahrscheinlichkeitsschlüsse handeln. Welcher Grad an Klarheit und Deutlichkeit gibt mir das Recht zu der Annahme, daß die Vorstellung meine vergangene Bewußtseinswirklichkeit bedeutet? Und auf welchen Grad und welche Art von Vielseitigkeit oder Verflochtenheit in meinen Vorstellungszusammenhängen darf ich diese Annahme bauen? Die Erinnerung wäre auf einen schwankenden, ja bodenlosen Grund gestellt. Besonders die Einfälle, Spiele, Scherze, Erdichtungen der Einbildungskraft würden sich von den Erinnerungsbildern nicht unterscheiden lassen. Diese Vorstellungen steigen oft geradeso unabhängig von meinem Willen wie die Erinnerungen auf, drängen sich mit ebensolcher oder noch größerer Deutlichkeit auf, zeigen auch in ihrer Folge und ihren Zusammenhängen nach allen Seiten hin ähnliche und gleiche Merkmale wie jene. Wären alle reproduzierten Vorstellungen einfach nur Gegenwartsgebilde, wäre die Vergangenheit eine lediglich erschlossene Beziehung, müßte den Vorstellungen die Richtung auf das Vergangene immer erst folgerungsweise hinzugefügt werden, so kämen wir über ein kümmerliches Tappen in unserer Vergangenheit nicht hinaus. Von einer festen, zweifellosen Anknüpfung meines gegenwärtigen Vorstellens, Wollens, Handelns an meine vergangenen Erfahrungen könnte keine Rede sein. Doch wozu diese Widerlegung aus den Folgen, die die gegnerische Annahme hätte? Schon die Sprache der inneren Erfahrung läßt die Annahme als völlig unhaltbar erscheinen. Das Erinnern weist nun eben einmal nichts von derartigen Vermittlungen auf. Wir sehen uns im Erinnern nicht erst nach Merkmalen um, nehmen nicht erst irgendeine Prüfung und Beurteilung von Merkmalen vor. Dergleichen ist eben einfach im Erinnern nicht zu entdecken. Natürlich kommt es zuweilen im Anschluß an die Erinnerung zu Betrachtungen und Prüfungen der Merkmale der Erinnerungsvorstellungen. Wenn wir z. B. über eine Erinnerung zweifelnd zu werden anfangen, werden wir vielleicht das Klare und Bestimmte des Erinnerungsbildes mit Verwunderung in Betracht ziehen. Wir werden vielleicht fragen: wie können doch die Vorstellungen so deutlich und bestimmt sein, wenn sie, wie es scheint, doch auf einer Erinnerungstäuschung beruhen? Allein die in dieser Frage sich ausdrückende Haltung des Bewußtseins ist doch eben nicht die Erinnerung selbst, sondern ein Erwägen und Nachsinnen über die Beschaffenheit der Erinnerungsgewißheit. 9. Eine besondere Weise, die Erinnerungsgewißheit auf ein vermittelndes Verfahren zu gründen, besteht darin, daß man sie aus der Tätigkeit des Vergleichens hervorgehen läßt. Indem wir dieser Auffassung unsere Aufmerksamkeit zuwenden, drängt sich uns zunächst folgende zwingende Betrachtung auf. Die Erinnerung an meine gehabte Erinnerung soll aus einem Vergleichen hervorgehen. Solange jene Erfahrung in meinem Bewußtsein gegenwärtig war, konnte ich freilich mit ihr allerhand Vergleichungen anstellen. Doch haben diese Vergleichungen nichts mit Erinnerung zu schaffen. Denn solange ich eine bestimmte Erfahrung wirklich habe, ist die Erinnerung an sie unnötig und unmöglich. Die Erinnerung an eine Erfahrung ist erst möglich, wenn diese Erfahrung nicht mehr für mich besteht, sondern der Vergangenheit angehört. Dann ist aber wiederum ein Herbeischaffen der ursprünglichen Erfahrung und sonach auch ein Vergleichen dieser mit dem gegenwärtigen Vorstellungsbild ein Ding der Unmöglichkeit. Die vergangene Erfahrung besteht für mich, wenn ich mich ihrer erinnere, einzig in der Form der Erinnerungsvorstellung, und diese Vorstellung ist eben unmittelbar und ursprünglich mit der Gewißheit verknüpft, daß die vergangene Erfahrung durch sie bezeichnet wird. Träte übrigens der Widersinn ein, daß sich neben der Erinnerungsvorstellung die vergangene Erfahrung zur Vergleichung darbieten würde, so würde die Erinnerungsvorstellung dann völlig überflüssig und in ihrer Bedeutung einfach vernichtet sein. Wie man sich auch drehen und wenden mag: es ist unmöglich, das Recht und die Gewißheit der Erinnerungsvorstellung, ein Vergangenes zu besagen, auf Vergleichen zu gründen. KÜLPE indessen glaubt, daß zumindest "in gewissen Fällen, namentlich wenn sich die Erinnerung nur mühsam und allmählich in vollem Umfang wieder einstellt", sich ein wirkliches Vergleichen zwischen Erinnerungs- und Wahrnehmungsbild beobachten läßt (8). Sieht man näher zu, so ist das Vergleichen auch in solchen Fällen überall nur scheinbar. Zwei Beispiele mögen dies erläutern. Ich will mich an einen Namen erinnern. Die Erinnerung versagt; doch habe ich das Gefühl: der Name klingt dumpf, enthält ein u, fängt mit w an. Es fehlt also die eigentliche Erinnerungsgewißheit nicht gänzlich, nur ist sie unsicher, unbestimmt und zudem beschränkt. Nun fange ich an zu probieren (ich spreche aus hundertfacher Erfahrung): ich bilde nach jenen Anhaltspunkten allerhand Lautverbindungen und habe dabei bald früher, bald später das Gefühl, mich dem richtigen Namen zu nähern. Jetzt habe ich einen Namen, von dem ich zu wissen glaube, daß er dem gesuchten sehr ähnlich ist. Dann noch einige Versuche, und der ersehnte Name steht plötzlich vor mir. Es könnte hiernach scheinen, als ob ein wiederholtes Vergleichen der vorgestellten wechselnden Lautverbindungen mit dem mir gleichsam im Hintergrund vorschwebenden wirklichen Namen stattfände. Allein dies ist doch nur Schein. In Wahrheit ist es so, daß sich unmittelbar mit jeder der wechselnden Lautverbindungen, die ich vorstelle, ein kleineres oder größeres Maß der gehofften Erinnerungsgewißheit oder eine kleinere oder größere Enttäuschung dieser Hoffnung einstellt. Ich verhalte mich zuschauend und erwartend: wird das Gewißheitsgefühl sich im Anschluß an die neue Lautverbindung in einem abnehmendem oder zunehmenden Maß oder vielleicht in einer vollkommenen Gestalt einfinden? Es gibt schlechthin nichts zu vergleichen. Die Erinnerungsgewißheit ist in meinem Bewußtsein einfach da oder nicht da oder teilweise da. Dieses Gefühl tritt ein, taucht auf, ohne daß eine Vergleichung als Grundlage vorangegangen wäre. Und hätte ich wirklich irgendwo im Bewußtsein den gesuchten Namen, um damit Vergleiche anzustellen: so wäre ja das Erinnern gegenstandslos. Etwas anders liegt der Fall dort, wo ich mir etwa ein bestimmtes Glied in einer einmal erlebten zusammengesetzten Begebenheit zu vergegenwärtigen suche und, da mir dies nicht recht gelingt, mir die benachbarten oder auch entfernteren Glieder dieser Begebenheit in die Erinnerung rufe. Ich hoffe dabei, daß mir auf diesem Weg auch der gesuchte Teil der Begebenheit deutlicher gegenwärtig werden wird. Auch hier kann der Schein entstehen, als ob ein Vergleichen der undeutlichen Erinnerungsbilder mit der Gesamtbegebenheit stattfindet. Was in Wahrheit vorgeht, ist aber etwas ganz anderes. Wenn ich mir andere Teile des damaligen Tatsachenzusammenhangs vergegenwärtige, so heißt dies: diese Vorstellungen führen unmittelbar eine Erinnerungsgewißheit mit sich. Und wenn sich hieran der Erfolg anschließt, daß mir der gesuchte Teil jener Begebenheit deutlicher oder mit völliger Gewißheit vor die Erinnerung tritt, so heißt dies: die deutliche Erinnerung an die anderen Glieder jenes Ereignisses bringt es mit sich, daß mir nun auch eine Vorstellung auftaucht, der ursprünglich und unmittelbar die Gewißheit anhaftet, das gesuchte Glied zu bedeuten. Aus welchen psychologischen Ursachen es geschieht, daß jene Vorstellungen Erinnerungshilfen für mich werden, kann uns hier völlig einerlei sein. Durch Erinnerungshilfen nämlich wird wohl das Auftauchen des gesuchten Vorstellungsbildes befördert worden sein. Dagegen knüpft sich die Gewißheit, das Vergangene zu bedeuten, an dieses Vorstellungsbild mit genau der gleichen Unmittelbarkeit und Ursprünglichkeit, als wenn keine Erinnerungshilfen wirksam wären. Zu einem Vergleichen liegt also nirgends ein Anhaltspunkt oder eine Möglichkeit vor, geschweige denn, daß jene Gewißheit auf ein Vergleichen gegründet wäre. Natürlich kann es auch vorkommen, daß ich aus dem erinnerten Tatsachenzusammenhang einen Schluß auf die Beschaffenheit des gesuchten Gliedes mache. Dann aber ist dieses Glied, soweit ich es durch einen Schluß gewonnen habe, ebene keine Erinnerung mehr, sondern eine erschlossene Vorstellung von Vergangenem. Es braucht kaum erwähnt zu werden, daß die Vergleichung des Erinnerungsbildes mit der Wahrnehmung desjenigen als beharrend vorausgesetzten Gegenstandes der Außenwelt, der den Inhalt der vergangenen Erfahrung bildete, oder aus dem dieser mit Sicherheit erschlossen werden kann, ein Vorgang ist, der nicht hierher gehört. Hier handelt es sich um die Vergleichung zum Zweck der Bestätigung einer bereits vorhandenen Erinnerung. Ich behaupte z. B.: ich habe den Rock in den Schrank gehängt. Es wird mir bestritten; so trete ich zum Schrank und überzeuge mich, ob er dort hängt. Oder ich behaupte etwas von einem geschichtlichen Ereignis. Zweifel werden geäußert; so schlage ich in einem zuverlässigen Geschichtswerk nach. Hier lasse ich die Vergangenheit für meinen Augenschein gleichsam wieder aufleben, um die fertige Erinnerung daran zu messen. Ich nehme dabei an, daß entweder (wie im ersten Fall) der Gegenstand meiner früheren Erfahrung noch im wesentlichen unverändert weiter besteht, oder daß es (wie im zweiten Fall) irgendwelche wahrnehmbare Tatsachen gibt, aus denen mit Sicherheit auf das vergangene Ereignis geschlossen werden kann. 10. Es steht uns also fest: die Erinnerungsweisheit ist nicht aus einem Vergleichen, Folgern, Erwägen, Lernen oder einem sonstigen vermittelten Verfahren hervorgegangen; sie ist unmittelbarer, intuitiver Art. Ist soviel zugegeben, so ist es nur ein kleiner Schritt zu der weiteren Einsicht, daß die Erinnerungsgewißheit eine eigentümliche, auf nichts Einfacheres zurückführbare Bewußtseinsleistung ist, daß sie allem gegenüber, was es sonst im Bewußtsein an Vorgängen gibt, ein Besonderes, Neues bedeutet. Die Erinnerungsgewißheit ist eine Bewußtseinsäußerung von elementarer Qualität. Würde zur Erinnerungsgewißheit nicht das Merkmal des Unmittelbaren gehören, würde sie also auf einem Beurteilen, Vergleichen, Folgern beruhen, so wäre sie natürlich auf diese seelischen Vorgänge zurückzuführen, und es läge kein Grund vor, sie als etwas qualitativ Besonderes hinzustellen. Die Unmittelbarkeit ihres Wesens macht sie gegenüber allen derartigen vermittelnden Betätigungen zu etwas Eigenartigem, Neuem. Und es brauch kaum ausdrücklich gezeigt zu werden, daß sie auch im Vergleich mit den übrigen Vorgängen, die das Bewußtsein aufweist, ein qualitativ Besonderes ist. Denn alle vorangegangenen Betrachtungen lassen kaum noch den Einfall zu, daß diese unmittelbare Erinnerungsgewißheit schon irgendwo in unseren Empfindungen, Lust- oder Unlustgefühlen, Strebungen und dgl. als Merkmal steckt. 11. Trotzdem ist es aufklärend, auf das so ganz Andere der Erinnerungsgewißheit im Vergleich mit den Empfindungen ausdrücklich hinzuweisen. Auch dem Empfiden wohnt eine eigentümliche Gewißheit inne. Es war davon im ersten Artikel die Rede. Dort ergab sich uns, daß das Unterscheidende des Empfindens in einem unmittelbaren Innesein der Transsubjektivität oder Bewußtseinsjenseitigkeit besteht. Dies ist die das Empfinden charakterisierende Gewißheit. So stehen einander folgende zwei Arten der Gewißheit gegenüber: mittels der einen glaube ich, mir die Außenwelt unmittelbar vorzustellen, mittels der anderen bin ich der Vergangenheit unmittelbar gewiß; durch die eine überwinde ich die Grenzen meines Bewußtseins nach dem Transsubjektiven hin, durch die andere die Grenzen, die mein gegenwärtiges Bewußtsein von meinem vergangenen Bewußtsein unterscheidet. Ein gewaltiger Unterschied liegt freilich darin, daß diese zweite Gewißheit auch vor einem kritischen Bewußtsein Stand hält und die Richtigkeit ihrer Aussage von ihm anerkannt wird, wogegen jene erste Gewißheit für das kritische Auge zunächst nichts als ein Schein ist, der auf seinen etwa vorhandenen haltbaren Kern hin allererst geprüft werden muß. Ihrem Wesen nach handelt es sich somit in beiden Gewißheitsarten um die prinzipielle Erweiterung des Bewußtseins. In seinem unmittelbaren Dasein ist das Bewußtsein ausschließlich subjektiv und ausschließlich in Gegenwart aufgehend. Vermöge der Empfindungsgewißheit treten dem Bewußtsein gewisse Inhalte mit dem unmittelbaren Eindruck der Außenweltlichkeit entgegen, vermöge der Erinnerungsgewißheit erscheinen dem Bewußtsein gewisse andere Inhalte unmittelbar als Vorstellungen von der eigenen Vergangenheit. In doppelter Richtung also geht das Bewußtsein intuitiv über sich selbst hinaus. Man könnte von einer doppelten intuitiven Selbstüberwindung des Bewußtseins sprechen. Diese Bezeichnungen greifen nicht etwa ins Metaphysische über, sondern sie bringen lediglich den vorliegenden Bewußtseinstatbestand zum Ausdruck. Indem ich die einfachsten Tatsachen des Bewußtseins zergliedere, stoße ich sofort auf zwei Weisen der Gewißheit, die über das tatsächlich im Bewußtsein Gegebene hinausgehen und doch im strengsten Sinn unmittelbar sind und die daher treffend als intuitiv bezeichnet werden können. Die allermeisten Psychologen sehen über diese intuitiven Grundgewißheiten des Bewußtseins hinweg. Es wird über Empfindung und Erinnerung nach allen Seiten genau und erschöpfend gehandelt; die beiden von mir hervorgehobenen springenden Punkte aber bleiben abseits liegen. Es ist, als ob im seelischen Leben nichts vokommen dürfte, was der Forderung einer klaren Verständigkeit und "exakter" Behandlung zuwiderläuft. Ich möchte im Gegenteil den Satz wagen, daß die Zergliederung des Bewußtseins, je unbefangener sie geschieht, umso mehr zur Anerkennung einer Fülle von einfachsten Bewußtseinsgeheimnissen führt. Die Erinnerungsgewißheit darf geradezu als irrationa bezeichnet werden. Sie ist dies erst einmal in einem allgemeinen Sinn, in dem alle intuitive Gewißheit, weil sie ohne verständige, logische, rationale Vermittlung zustande kommt, einen irrationalen Charakter hat. Dazu kommt aber noch ein bestimmterer Sinn. Der Erinnerungsvorgang ist schlechthin ein Gegenwärtiges; er geht gerade so, wie alle anderen Bewußtseinsvorgänge, einfach in der Gegenwart auf. Und doch läßt die Erinnerung mich eines vergangenen Vorganges bewußt werden. Das Gegenwärtige verbürgt sich mir als das in der Vergangenheit wirklich Gewesene; das Gegenwärtige hat für mich die Bedeutung des Vergangenen; es gilt mir als dessen Stellvertretung. Hierin liegt der bestimmtere Sinn des der Erinnerungsgewißheit zukommenden irrationalen Charakters. Wir müssen dieses Übersichhinausweisen der gegenwärtigen Vorstellung auf ein Vergangenes als eine Tatsache der inneren Erfahrung hinstellen; aber zugleich müssen wir bekennen, daß hier ein Unbegreifliches vorliegt. Es ist ein Knoten, den die Logik nicht völlig auflösen kann. - Aus einem ähnlichen Grund habe ich im ersten Artikel (§ 16) die das Empfinden kennzeichnende Gewißheit des Transsubjektiven als eine irrationale Seite des Bewußtseins bezeichnet.
1) So finde ich z. B. ZIEHEN (Leitfaden der physiologischen Psychologie, Jena 1891, Seite 96f) Reproduktion und Erinnerung völlig gleichgesetzt. Was der in der Hirnrinde zurückgebliebenen Spur psychisch entspricht, gilt ihm ohne weiteres als Erinnerungsbild. Daher beschreibt er auch den Vorgang des Wiedererkennens der Gegenstände in unzutreffender Weise. Er gründet ihn durchaus auf Erinnerungsbilder und setzt hiermit Erdichtungen anstelle der wirklichen Bewußtseinsvorgänge. 2) So ist es z. B. KÜLPE, Grundriß der Psychologie, Leipzig 1893, Seite 188f. Er läßt für die Würdigung der Erinnerung viel zu sehr die Unterschiede der Erinnerungsbilder von den Wahrnehmungen maßgebend sein. 3) LOTZE, Grundzüge der Psychologie, § 13. - Metaphysik, Leipzig 1897, Seite 520. - Treffend äußert sich hierüber auch FRIEDRICH JODL in seinem "Lehrbuch der Psychologie", Stuttgart 1896, Seite 451f. 4) WUNDT, Grundriß der Psychologie, dritte Auflage, Leipzig 1898, Seite 290. 5) GUSTAV STÖRRING, Vorlesungen über Psychopathologie, Leipzig 1900, Seite 260f. 6) Bei JOHN STUART MILL, An examination of Sir William Hamiltons Philosophy, fünfte Auflage, London 1878, Seite 140 und 203f. 7) STÖRRING, a. a. O., Seite 270. Wenn es hier heißt: die Erinnerungsüberzeugung gründet sich darauf, daß "das Individuum sich dessen bewußt ist: die und die Vorstellungen sind mit der Vorstellung eines meiner früheren Ichzustände und untereinander so verbunden, daß sie sich mir ihrem Inhalt nach unabhängig von meinem Willen präsentieren", so setzt STÖRRING, wie die hier gesperrt gedruckten Worte beweisen, um die Erinnerungsgewißheit zu erklären und entstehen zu lassen, offenbar doch schon in dem Kennzeichen, aufgrund dessen sie entstehen soll, die volle Erinnerungsweisheit voraus. 8) KÜLPE, a. a. O., Seite 181; vgl. Seite 176. Das Zurückführen der Erinnerung auf Vergleichung findet sich in besonders betontem Grad bei UPHUES (Über die Erinnerung, Leipzig 1889, Seite 53). |