p-4Glaube und UrteilDas Wesen des Urteilsvon der PfordtenFranz Hillebrand    
 
EMIL RIEGER
Übertragung der Verstandes-
und Werturteile

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"Schon Hume hat in unanfechtbarer Weise festgestellt, daß alle unsere Vorstellungen nichts anderes sind als Reproduktionen von Empfindungen oder Kombinationen von solchen. Lipps sagt umgekehrt, Vorstellungen sind gewissermaßen Empfindungen. Nicht als ob er nun den qualitativ fundamentalen Unterschied zwischen Empfindungsinhalten und Vorstellungsinhalten verwischen wollte; im Gegenteil: von keinem Psychologen wird dieser Unterschied energischer betont. Die Gleichheit liegt in den psychischen Vorgängen, die dem Vorstellungsgebilde und Empfindungsbild zugrunde liegen. Man könnte sagen: Die psychischen Vorgänge sind uns unbekannt, also können wir auch nichts über die Gleichheit derselben aussagen."

"Angenommen die freisteigende Vorstellung kehrt aus irgendeinem Grund immer wieder, dann wird sich die Erwartung, dieselbe wieder zu erleben, einstellen, und sie wird dann den Charakter des Zufälligen verlieren und als aufgezwungen erscheinen, ohne daß ihr doch ein objektiver Reiz zugrunde liegt. Die Vorstellung wird zur Halluzinationsvorstellung. Die Empfindung kann an sinnlicher Frische und Lebhaftigkeit soviel verlieren, daß wir zweifelhaft sein können, ob wir es mit einer Empfindung oder mit einem Bild der Phantasie zu tun haben. In der Natur oder Beschaffenheit der reproduktiven Vorstellung allein liegt der Grund für einen beliebig hohen Grad der sinnlichen Frische der Vorstellungen also auch der genügende Grund für einen halluzinatorischen Charakter derselben."

"Man kann das apriorische Element des Urteilens Streben nach Einheit nennen, Streben, Gleichartiges (Empfindungen zu Empfindungen, Vorstellungen zu Vorstellungen) zusammen zu ordnen, Ökonomieprinzip des Denkens, Anerkennen (durch ein Vorhandenes, das sich in seinem Bestand behauptet) oder auch Wille zur Wahrheit,Gesetzmäßigkeit des menschlichen Geistes, Nötigung durch Gegebenes - immer kommt darin die Tatsache zum Ausdruck, daß ich die so entstandenen Vorstellungen zum Gegenstand eines Urteils machen muß."


Einleitung

Die Lehre vom Urteil steht noch immer im Vordergrund (logischer und) psychologischer Untersuchungen. So dankenswert dieselben auch sein mögen und geeignet, eine allseitig begründete und allgemein anerkannte Theorie erhoffen zu lassen, so dürfte doch der Versuch mit einer bestimmten fertigen Theorie an die Erklärung gewisser psychischer Vorgänge heranzutreten, selbst bei denen auf keinen Widerspruch stoßen, die sich gegen jene ablehnend verhalten. Den Charakter und Wert einer Hypothese wenigstens werden sie ihr ja doch zuerkennen müssen. Fügen sich die Tatsachen in die angedeutete Theorie des Urteils, so kann dies der letzteren nur zur Stütze gereichen, während ein Mißlingen dieses Versuches den Gegnern selbst in die Hände arbeiten würde.

Die Urteilstheorie, der ich mich in diesen Untersuchungen anschließe, ist die von LIPPS in seinen "Grundzügen der Logik" (1) und anderwärts vorgetragene. Ihr gemäß ist das Urteil  "der einzelne Akt der wirklichen oder vermeintlichen Erkenntnis, also jedes, gleichgültig ob stichhaltige oder nicht stichhaltige Objektivitätsbewußtsein oder Bewußtsein, im Vostellen durch die vorgestellten Objekte genötigt zu sein."  Von dieser Gattung von Urteilen, welche etwas aussagen über das, was überhaupt oder unter irgendwelchenn Voraussetzungen ist, den logischen Urteilen, sind zu unterscheiden,  "die Urteile über das, was vorgestellte Objekte für mich bedeuten, die Werturteile". (2)

Ich handle im ersten Abschnitt von der Übertragung der Verstandesurteile, im zweiten von der Übertragung der Werturteile.


Erster Abschnitt
Übertragung der Verstandesurteile

1. Kapitel
Beeinflussung durch fremde Verstandesurteile

Urteile sind psychische Akte, die wir nur in uns selbst erleben. Gleichwohl sprechen wir von Urteilen, die in anderen Personen sich vollziehen, oder entstehen sollen. Wir schreiben uns eine Kraft zu, solche Urteile in andern zu erzeugen, jedenfalls einen Willen. Ebenso sind wir uns bewußt, in unseren eigenen Urteilen nicht selten von Einflüssen abhängig zu sein, die wir als Ausdruck von Urteilen anderer Personen auffassen müssen, wenn sie einen Sinn für uns haben sollen. Ja wir können gar nicht anders, als Äußerungen von Wesen unseresgleichen als "Äußerungen" aufzufassen, d. h. ihnen einen Sinn unterzulegen, der sich in der Form eines Urteils ausspricht. Dagegen kann nicht eingewendet werden, daß wir ja sehr wohl nicht allen "Äußerungen" anderer einen bestimmten Sinn unterlegen. Wir tun dies nicht, wenn bestimmte Äußerungen uns nötigen, jene nur in einem beschränkten Sinn als "unseresgleichen" zu betrachten.

Das vornehmste Mittel, dasjenige, was in einem Bewußtsein vor sich geht, zum Ausdruck zu bringen, ist die Sprache. Die Sprache im weitesten Sinne, dieses komplizierte System von Gehör- und Gesichtsbildern, aber auch von Bildern, welche den anderen Sinnessphären angehören, hat die Tendenz, das ganze Gebiet der seelischen Inhalte, Vorstellungen, Gefühle, Verbindungen von Vorstellungen untereinander, und Verbindungen von Vorstellungen mit Gefühlen in sinnfälliger Weise in möglichst scharf voneinander abgegrenzten Zeichen wiederzugeben. Eine Sprache "verstehen" heißt die Fähigkeit besitzen, bei der Wahrnehmung dieser Zeichen dieselben seelischen Vorgänge  vorstellungsmäßig  zu erfahren, welche für den Eintritt jener Zeichen den Anlaß boten. Daher ist der Trieb, eine Sprache verstehen zu wollen, so ursprünglich, wie der, die inneren Vorgänge durch sprachliche Laute zu fixieren und für andere verständlich zu machen.

Das Hören einer Behauptung erzeugt deshalb allemal ein Bewußtsein, daß noch etwas anderes vorliegt, das nicht wahrgenommen wird, nämlich ein Urteil einer anderen Person, ein  fremdes  Urteil.

Indessen ist mit diesem Wissen von einem fremden Urteil die Wirkung der Behauptung noch nicht erschöpft. Nehmen wir an, es wäre so, dann wäre nicht einzusehen, wie die Kenntnisnahme solcher Urteile für uns von irgendeiner Bedeutung sein könnte. Es wäre auch zwecklos, andere von unseren Urteilen zu unterrichten. Eine Bereicherung der Kenntnisse, eine Widerlegung von Irrtümern könnte dadurch nicht erreicht werden. Nicht einmal eine Mahnung, die eigenen Erfahrungen auszudehnen, könnte darin liegen. Jedes Urteil, das eigene und das fremde, hätte seine Berechtigung und bestände mit ungeschwächter Kraft fort, auch wenn sie verschiedenes besagten. Oder, was das gleiche ist, das fremde Urteil würde seines Anspruchs, etwas über die objektive Wirklichkeit auszusagen, entkleidet, uns als bloßer Ausdruck des Spiels der Vorstellungen im fremden Subjekt erscheinen. In Wahrheit jedoch verhalten wir uns ganz anders, wenn uns ein fremdes Urteil zur Kenntnis gelangt. Wir werden uns bewußt, daß im Bestand und in der Beschaffenheit dessen, was wir unter dem Gesamtnamen der objektiven Wirklichkeit zusammenfassen, Veränderungen sich vollziehen, oder, wenn ich so sagen soll, nur versucht werden. Wir können nicht umhin, solche und ähnliche Wirkungen auf unsere eigenen Urteile den fremden Urteilen zuzuschreiben, da in unserem Erfahrungsbestand eine Verschiebung nicht eingetreten ist. Eine  beeinflussende  Wirkung des fremden Urteils findet also statt. Wir haben dieselbe nunmehr des näheren zu untersuchen.


§ 1. Reproduktive Wirkung des fremden Urteils

Die erste Tatsache, die wir konstatieren, ist die, daß ein fremdes Urteil nicht als dieses einzelne  isolierte  Urteil uns gegeben ist, sondern sofort einen weiteren Vorstellungsverlauf einleitet, der doch nur eine Reproduktion eigener Erfahrungen enthält. Wir erwarten, daß die übrigen Äußerungen des Redenden im Einklang stehen mit dem mitgeteilten Urteil. Wir richten unser Verhalten ein nach den Handlungen, deren Eintreffen wir voraussetzen. Wir gehen umgekehrt vom gegebenen Urteil zurück auf die Erfahrungen, welche zu demselben geführt haben. Wir haben ein Bedürfnis, die Urteile zu erklären, d. h. in einen weiteren Zusammenhang einzuordnen. Die Zeugenaussage, daß der Angeklagte seine gewöhnlichen Mittel überschreitende Ausgaben gemacht habe, ist für den Richter nicht bloß diese Aussage, sondern die Grundlage für das weitere Urteil: der Erwerb ist unrechtmäßig. Aus den Indizien ergibt sich eine Tatsache, die in keiner Zeugenaussage behauptet wird. Niemals würde aus einem fremden Urteil für  mich  das Bewußtsein eines in diesem Urteil noch nicht einmal erwähnten Tatsächlichen folgen, wenn ich mit dem Hören einer Behauptung bloß wüßte, daß etwas behauptet wird und nicht daß etwas ist. Erst, wenn das fremde Urteil zum  eigenen  Urteil geworden ist, kan ich aus diesem aufgrund meiner reproduzierten Erfahrungen weitere Tatsachen behaupten.


§ 2. Tendenz des fremden Urteils zum
eigenen Urteil zu werden

Damit soll nun nicht gesagt werden, daß jedes fremde Urteil zum eigenen Urteil werde. Das ist ja tatsächlich nicht der Fall. Aber eine  Tendenz  dazu ist vorhanden. Ich nehme diesen Ausdruck in Anlehnung an LIPPS (3), "Tendenz ist das Dasein der zu einem Geschehen erforderlichen Bedingungen. Die Tendenz ist nur ein anderer Ausdruck für die bestehende Gesetzmäßigkeit", und weiter unten: "es kann danach die Behauptung, es liegt in jeder reproduktiven Vorstellung als solcher eine Tendenz des Übergangs zur Empfindung, nichts anderes besagen, als: es seien im Vorstellungsvorgang oder dem Vorgang der Reproduktion die Bedingungen enthalten für das Zustandekommen einer Empfindung". Eben, daß wir gewisse fremde Urteile als unseren eigenen widersprechend empfinden  können,  darüber unlustvoll erregt sind, beweist, daß ein  Gegensatz  zwischen beiden Urteilen besteht. Vollständig verschiedenes kann aber nicht in einen Gegensatz treten. Es muß sich in irgendeiner Hinsicht gleich sein. Die Gleichheit ist gegeben durch den Anspruch, etwas über die objektive Wirklichkeit auszusagen. Objektive Wirklichkeit finden wir zunächst nur in uns selbst vor, d. h. in denjenigen Bewußtseinsinhalten, die wir mit einem Gefühl des Zwangs, der Nötigung vorstellen. Werden nun durch das fremde Urteil andere Vorstellungen geweckt, so können dies als bloße Vorstellungen sehr wohl neben unseren bisherigen mit dem Bewußtsein der objektiven Wirklichkeit vorgestellten Inhalten bestehen, auch wenn sie widersprechend sind. Nichts hindert mich, neben meinem Urteil, "das Pferd hat keine Flügel" das Urteil "der Pegasus ist ein geflügeltes Pfern" anzunehmen, sofern letzteres nicht den Anspruch erhebt, aus der Erfahrung geschöpft zu sein. Ich weiß, das ist ein Phantasiegebilde des Dichters, das den Gesetzen, welche einzig und allein die Erfahrung geben kann, nicht zu gehorchen braucht. Wenn ich aber von diesem dichterischen Produkt noch nichts gehört habe, dann wird das Urteil "der Pegasus ist ein geflügeltes Pferd", zweifellos unter denselben Begleiterscheinungen mir bewußt sein, wie das Urteil "der Pegasus hat keine Flügel" demjenigen, der an die mythologische Gestalt denkt. In beiden Fällen wird sich eine Art Unlustgefühl einstellen. Wie kann aber im letzteren Fall durch eine Kenntnisnahme des Urteils: "der Pegasus hat keine Flügel" ein Gegensatz empfunden werden, da ihm doch kein eigenes Urteil "der Pegasus hat Flügel" erfahrungsgemäß entgegentreten kann? Allerdings steht ihm ein eigenes Urteil entgegen, dieses: "Ich habe gelesen, gehört, dargestellt gesehen, daß der Pegasus Flügel hat." Das fremde Urteil hat nun die Tendenz, zum eigenen Urteil zu werden: "Ich habe nicht gelesen, gehört, dargestellt gefunden, daß der Pegasus Flügel hat".


§ 3. Verwirklichung der Tendenz

Hat das fremde Urteil die Tendenz, zum eigenen Urteil zu werden, so müssen sich auch Fälle nachweisen lassen, wo die Tendenz ihr Ziel erreicht, falls nämlich "die Bedingungen des Geschehens" ungehemmt sich auswirken können. Der Stein, welchen ich in der Hand halte, hat die Tendenz zu fallen; denn die Eigenschaft der Schwere ist nicht aufgehoben. Ziehe ich die Hand weg, dann fällt der Stein wirklich. - Kommt es nun vor, daß ein fremdes Urteil zum eigenen wird? Kommt es vor, daß ein fremdes Urteil zum eigenen wird? Kommt es vor, daß Vorstellungselemente in einem Bewußtsein so miteinander verknüpft sind, wie es sonst die Erfahrung bewirkt, lediglich durch die Mitteilung, daß diese Vorstellungen miteinander verknüpft sind? Solche Wirkungen gibt es.

Es ist hierher zu rechnen die  Suggestion  von Empfindungen. Während normalerweise Empfindungen entstehen durch Reize werden unter gewissen Umständen durch bloße Vorstellungen die entsprechenden Empfindungen geweckt. Der Professor, der in seinem Hörsaal seine Hörer fragte, ob sie nicht einen bestimmten Geruch empfänden, erhielt von den meisten eine bejahende Antwort. Einigen wurde sogar übel. Das Wasser wird als Wein beurteilt und getrunken. Der Schmerz wird nicht gefühlt. Eine Schmerzempfindung, für die kein physiologischer Grund vorliegt, entsteht infolge der Schilderung einer Operation. Solche und ähnliche Beispiele, die hinlänglich beglaubigt sind, und in den Darstellungen über Suggestion und Hypnose sich jede Menge finden, stellen es außer Zweifel, daß durch Suggestion, d. h. durch Erzeugung von Vorstellungen  Urteile über das Dasein von Empfindungsinhalten  entstehen können. Der neueste Aberglaube und lukrative Erwerbszweig des "Gesundbetens" hat in dieser Tatsache seinen Halt.

Auch  Erinnerungstäuschungen  können suggeriert werden. Etwa: "du hast schon bezahlt," "du hast dein Glas selbst ausgetrunken", (während ein anderer sich einen Scherz erlaubte). Der Lügner hält oft seine Erfindung selbst für wahr, zumal, wenn er sich Mühe geben muß, den übrigen Zusammenhang derselben anzupassen, damit er nicht ertappt wird. Man wundert sich mitunter, wie ein Angeklagter, dessen geistige Fähigkeiten scheinbar auf keiner hohen Stufe stehen, ein lückenloses, widerspruchsloses Bild einer Reihe von Handlungen und Situationen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, zu entwerfen vermag, wie er allen Fallen des Kreuzverhörs mit erstaunlicher Sicherheit zu entgehen weiß. Man sagt nicht mit Unrecht: der Lügner muß ein gutes Gedächtnis haben. Er müßte sogar ein phänomenales Gedächtnis haben, wenn er sich all seiner einzelnen Aussagen jeweils bewußt wäre und nicht von einem einzigen, zentralen, dominierenden, für ihn als wahr feststehenden Urteil: "ich bin unschuldig, ich habe diese Tat nicht begangen, ich bin nicht dort gewesen" immer aufs neue zu den dieses Urteil stützenden Urteilen übergehen könnte. Der brutalen Gewalt der Tatsachen kann in letzter Instanz nur dadurch beigekommen werden, daß sie nicht anerkannt, aus der Welt geschafft, ignoriert werden. Dazu gehört die eherne Stirn des "si fecisti nega" [Hast du's getan, so leugne es. - wp] oder aber ein krankhaftes Gehirn, in welchem Wahnideen, Vorurteile hausen, wobei die Besitzer derselben indessen noch nicht auf die in den Irrenhäusern Internierten sich beschränken müssen. Vielleicht ist die Grenze von Krankheit und Gesundheit auch im Gebiet des Seelenlebens eine ebensowenig feste wie im körperlichen Befinden.


§ 4. Annahme des fremden Urteils beim
blinden Glauben der Kinder

Ein weiterer Beweis dafür, daß die fremden Urteile die Tendenz haben, zum eigenen Urteil zu werden, ist der  "blinde Glaube" der Kinder.  Die Kinder haben ihre eigene Welt. Was ihnen erzählt wird, was sie lesen, hat Wirklichkeit. Sie fragen viel, aber die Antworten nehmen sie immer als richtig hin. Die Märchenwelt existiert für sie. Die Tiere, die denken und reden, sinde ebenso wirklich, wie die Hunde und Katzen, von denen das Kind ja noch kein Wort gehört hat. So sehr hält es jene Gebilde des Märchenerzählers für wirklich, daß es von den Tieren seiner Umgebung ähnliche Äußerungen erwartet. Das Kind unterscheidet noch nicht das  Geträumte  von der erlebten Wirklichkeit. Der Knabe hört von seiner Schwester es habe ihr geträumt, sie hätte ein großes Stück Kuchen bekommen. Er fragt sie, ob sie ihm auch davon gegeben habe. "Nein. Ich habe alles allein gegessen." Er rächt sich mit einem Schlag für die  bewiesene  Hartherzigkeit. Kindern kann leicht  Furcht  eingeflößt werden. Erwachsene sind so unvernünftig, dies zu tun, und bedenken nicht, daß derselbe Eindruck beim Kind erzielt wird, wie wenn ihnen selbst etwas Schreckliches, Entsetzliches leibhaftig vor Augen träte. Die  Gespensterfurcht  erfaßt die Kinder leichter, weil es mehr sind als Gespenster, die es fürchtet. Die übersinnliche Welt des religiösen Glaubens wird vom kindlichen Gemüt mit größerer Lebhaftigkeit erfaßt. Es ist die Reise gleichsam in entferntere Gegenden, aber keineswegs in andere, verschiedene Gegenden.  Es wird immer geblieben in der objektiven wirklichen Welt.  Kinder lassen sich leicht  belügen,  d. h. sie haben noch nicht das Kriterium, die Lüge von der Wahrheit zu unterscheiden. Das Kind, das seine erste  Lüge  getan hat, tritt in einen wichtigen Lebensabschnitt ein. Es erlebt den Zwiespalt in sich, daß seine Worte Zeichen sind einer Wirkichkeit und es doch nicht sind. Es will vielleicht nur einem Nachteil entgehen und fängt an, einer bisherigen schönen, glänzenden Welt beraubt zu werden. Aber nicht alle Aussagen, die der Erwachsene, Erfahrene als Lüge beurteilt, sind Lügen des Kindes. Zur Begehung dieser gehört schon ein gewisses Maß von Unterscheidung zwischen wirklich Erlebtem und bloß Erdichtetem. Der Erwachsene sucht diese  Unterscheidung  zu wecken und zu üben durch Fragen: Hast du dies  getan?  Hast du es gehört? Wo hast du es gesehen? Wer hat es dir gesagt? Nicht selten stellt es sich heraus, daß Gesehenes und Gehörtes mit bloß Vorgestelltem zu einem Ganzen verwoben ist.


§ 5. Umfang der Wirksamkeit der fremden Urteile

Aber nicht bloß bei Kindern finden wir eine solche Nötigung, das fremde Urteil zum eigenen Urteil werden zu lassen. Wir - auch die Erwachsenen - erleben dieselbe häufiger, als wir glauben. Nur achtenn wir nicht darauf. Oder wir betrachten es als etwas Selbstverständliches. Wem fällt est etwa ein, wenn ihm die Mitteilung gemacht wird "es regnet", zu denken, das könnte sich in Wirklichkeit vielleicht anders verhalten? Ich höre diese Äußerung und greife zum Schirm. Zeitungsnachrichten nehmen wir auf in gutem Glauben (die "Enten" sind schon ein Produkt einer verfeinerten Kultur); wir treffen unsere Dispositionen nach denselben. Der Kaufmann entscheidet sich an der Hand des Kursberichtes über Transaktionen, die Millionen aufs Spiel setzen. Haß und Feindschaft entstehen, weil dieser gehört hat, ein Gewisser habe so und so über ihn gesprochen. Einer empfängt die Nachricht: du hast das große Los gewonnen und verliert aus Freude darüber den Verstand. Die Botschaft einer Niederlage ruft Niedergeschlagenheit unter der Bevölkerung hervor. Der Patient unterzieht sich der Operation, weil der Arzt sagt, daß sie das Mittel ist zur Befreiung von seinen Leiden. Wenn im gerichtlichen Sprachgebrauch in der Urteilsniederschrift (im Bereich der Zivilprozeßordnung) unter dem Titel "Tatbestand" Erklärungen und Aussagen aufgeführt werden und nicht selten nie gewesenen Zuständen oder Tatsachen Existenz im Urteil verschaffen, so haben wir ein klassisches Beispiel, wie eine gewisse eindringliche, feierliche "urkundliche" Form der Aussage den Anspruch erhebt, die Wahrnehmung zu ersetzen, ja die Wahrnehmungsfreiheit und Möglichkeit, aufgrund eigener Wahrnehmung zu urteilen, überflüssig zu machen. Der Richter fällt sein Urteil aufgrund dieses "Tatbestandes", während er in seinem Innern aufgrund seiner eigenen Erfahrung vielleicht zu einem entgegengesetzten Urteil gelangt.

Ein Ausschnitt von einer Reihe etwa über einen Tag sich erstreckender Handlungen würde ergeben, wie dieselben teils auf eigene, teils auf fremde Urteile, die zu eigenen geworden, sich gründeten. Wir würden finden, daß viele Irrtümer und Enttäuschungen und die meisten unnützen, ihr Ziel verfehlenden Handlungen darauf zurückzuführen sind, daß wir fremde Urteile wie eigene annahmen und wirken ließen. Dann wendet sich der Zorn gegen die fremde Person, der wir Täuschung vorwerfen, während für das Nichteintreffen einer aufgrund eines eigenen Urteils erwarteten Sache wir uns selbst verantwortlich machen, d. h. wir sehen uns veranlaßt, das eigene Urteil auf seine Stichhaltigkeit zu prüfen.

Eine Menge von Anschauungen, Überzeugungen, Lebensansichten, Lebensregeln, Weltanschauungen machen wir uns zu eigen, weil wir sie in den verschiedensten, Formen, in Sitten und Gebräuchen, in Sprichwörtern und Gesetzen ausgesprochen finden. Hören wir nicht oft Leute mit einer Sicherheit und Überlegenheit über Dinge urteilen, die dem Umkreis ihrer eigenen Erfahrung so fern wie möglich liegen, über die sie aber Urteile anderer in sich aufgenommen haben? Die Tatsache, daß es einen religiösen Glauben gibt, daß derselbe eine Überzeugung hervorzurufen vermag, die an Sicherheit dem auf eigene Wahrnehmungen gestützten Urteil nicht nachsteht, ist der Ausdruck für das Bewußtsein der Unzulänglichkeit der eigenen unmittelbaren Erfahrungen und der Notwendigkeit einer Ergänzung derselben durch die Erfahrungen anderer.


2. Kapitel
Erklärung der Tatsachen

§ 1. Ablehnung des fremden Urteils durch
Einwirken eigener Erfahrungen

Es ist aus dem Bisherigen klar geworden, daß fremde Urteile zu eigenen werden. Aber ebenso zweifellos ist auch, daß viele fremde Urteile nicht zu eigenen Urteilen werden. Die einen hören zu mit atemloser Spannung, die andern schütteln ungläubig den Kopf. "Die Botschaft hör ich wohl; allein es fehlt der Glaube". Woher die verschiedene Wirkung? Liegt sie nicht in der Behauptung, so muß ihr Grund im Hörer gesucht werden. Wir können ihn erfahren, wenn wir den Ungläubigen, Zweifelnden fragen, weshalb er sich so verhält. Was wird er zur Antwort geben? Er wird sich auf seine "Erfahrungen" berufen, mit denen sich die behauptete neue Tatsache nicht vereinigen lasse. Sie ist einfach unglaublich. "Ich habe noch nie ein geflügeltes Pferd gesehen", oder "die Pferde, die ich gesehen habe, hatten keine Flügel", wird er sagen. Es hat sich der Begriff "Pferd" schon so weit fixiert, daß die Aufnahme eines neuen Elementes aufgrund einer bloßen Aussage auf Widerspruch stößt. Daß es weiße Pferde gibt, wird derjenige, welcher seither nur schwarze oder braune gesehen, ohne weiteres, oder jedenfalls unter der Regung eines schwächeren Widerspruchs zugeben, da die  Verschiedenheit  der Farbe ja Gegenstand seiner Erfahrung war. Flügel an einem Pferd sind aber etwas absolut Neues, das ein Unterschiedsbewußtsein bewirkt von dem bisher mit diesem Namen bezeichneten Inhalt. Allerdings der Tatbestand dessen, was als absolut neu und unverträglich mit dem bisher Wahrgenommenen bewußt wird, ist noch nicht immer dann vorhanden, wenn wir einen Inhalt einen "neuen" nennen. Eine ungenaue Beobachtung, eine unsichere Reproduktion wird mich bei der Mitteilung eines von mir bisher nicht wahrgenommenen Merkmales noch nicht zum Widerspruch gegen die Annahme desselben bestimmen. Eine Erweiterung oder eine nähere Bestimmung der einzelnen Merkmale begründet noch keinen Widerspruch gegen ein unklares allgemeines Bild. Wir werden uns ja oft genug bewußt, daß durch größere Aufmerksamkeit, daß insbesondere durch Übung die einzelnen Inhalte bzw. vorgestellten Objekte reicher werden und gleichwohl wir imstande sind, in dem einen Apperzeptionsakt einen früheren ärmeren Inhalt (d. h. vorgestelltes Objekt) und den jetzigen reicheren festzuhalten, also eine Identität zwischen beiden zu erleben. Flügel sind aber ein so in die Augen springendes Merkmal, daß ich ein Vorhandensein derselben hätte bemerken müssen, und ich ein bisheriges Nichtbemerken einfach mit dem Nichtdasein derselben erkläre. Das Urteil "der Pegasus hat Flügel" könnte ich nur annehmen unter der Voraussetzung, daß ich überhaupt keine Pferde oder nur in so oberflächlicher Weise gesehen hätte, daß mir ein so augenfälliges Merkmal "Flügel" entgangen wäre.

Andererseits trifft es sich, daß ich einen Inhalt, den ich mit einem andern ähnlich oder identisch halte und mit demselben Wort bezeichne, etwa einen sich bewegenden Gegenstand, den ich in größerer Entfernung für einen Menschen, vielleicht für einen Bekannten halte, bei genauerer Beobachtung, wenn er mir näher gekommen ist, nicht mehr in demselben Apperzeptionsakt mit dem reproduktiven Gebilde des Bekannten etwas festhalten kann, also eine Verschiedenheit behaupten muß. Ich kann ganz genau einzelne Elemente angeben, wodurch sich die gegenwärtige Wahrnehmung von der früheren Wahrnehmung und dem jetzigen Gedächtnisbild unterscheidet und die es nicht erlauben, beide Inhalte d. h. beide Personen für identisch zu erklären und mit dem gleichen Namen zu benennen. Die genauere Beobachtung hat neue Elemente zutage gefördert, die am Anfang noch nicht hervorgetreten waren. Man sieht, der Begriff "neues" Element hat einen doppelten Sinn:
    1. neu, gleich  noch nicht  dagewesen; noch nicht wahrgenommen; noch nicht bekannt.

    2. neu, noch nicht  so  wahrgenommen, anders beschaffen,  gegensätzlich. 

    3. neu, was weder wahrgenommen noch anders wahrgenommen wurde, aber hätte wahrgenommen werden müssen, was nicht einen früheren Empfindungsinhalt teilweise negiert, sondern die Sicherheit der früher gemachten Wahrnehmung selbst in Frage stellt.


§ 2. Positiver Charakter der negativen Erfahrungen

Die Erfahrungen, auf welche wir uns bei der Ablehnung eines fremden Urteils berufen, sind demnach solche, die wir  gemacht  und die wir nicht  gemacht,  die wir aber hätten haben müssen. Es ist also etwas  Positives,  was in uns der Annahme des fremden Urteils entgegenwirkt. Wie aber sollen Erfahrungen, die wir nicht gehabt haben, etwas Positives sein, wie kann der Umstand, daß ich eine Empfindung nicht gehabt, ein Hindernis sein für die Annahme der Behauptung, daß in diesem bestimmten Zusammenhang diese bestimmte Empfindung vorgekommen ist? Und doch stelle ich etwa der Behauptung: "Die Uhr hat geschlagen", das gegenteilige Urteil entgegen: "Es hat noch nicht geschlagen". "Ich habe diese bestimmte Gehörsempfindung nicht gehabt." Und dieses Nichtdasein der Gehörsempfindung soll nun doch wirksam sein? Es ist klar, daß eine Psychologie, welche die einzelnen Inhalte lediglich für sich betrachtet, diese Tatsache nicht zu erklären vermag. Anders verhält sich jedoch die Sache, wenn wir uns bewußt bleiben, daß, jeden einzelnen Inhalt für sich zu betrachten, lediglich ein Akt der  Abstraktion  ist. Ich verweise auf die Ausführungen von LIPPS (4).
    "Empfindungen, die wir haben, sind nicht nur da, sondern sie ordnen sich ein in den Zusammenhang des psychischen Geschehens überhaupt, speziell in den Zusammenhang unseres Empfindens. Sie werden Momente in unserem Gesamtempfinden. Und dieser Zusammenhang, dieses Gesamtempfinden ist eine Einheit, ein einziger, einheitlicher Vorgang . . . Es gibt nicht nebeneinander bestehende psychische Vorgänge, sondern immer nur einen Vorgang, in dem doch freilich die einzelnen Momente eine relative Selbständigkeit besitzen." "Dementsprechend wird, wenn in einen Zusammenhang des psychischen Geschehens ein Vorgang hineintritt, zu diesem Zusammenhang nicht nur etwas hinzugefügt, sondern es wird der ganze Zusammenhang ein anderer. Daß der Vorgang in einen Zusammenhang tritt, und die Weise, wie er dies tut, ist jedesmal etwas, das dem Gesamtvorgang geschieht; eine ihm als Ganzem widerfahrende Modifikation; so wie ein Akkord nicht nur um einen Ton vermehrt wird, wenn ein neuer Ton zu ihm hinzutritt, sondern im Ganzen zu einem anderen und anderen Akkord wird, je nach der Natur des neuen Tones und der Weise, wie er sich in den Akkord einfügt. Das psychische Geschehen ist jederzeit ein, leider nicht immer harmonischer Akkord, die einzelnen Vorgänge Töne in demselben.

    Umgekehrt ist dann auch der psychische Gesamtvorgang ein anderer, wenn ein Vorgang, speziell ein Empfindungsvorgang in ihm  fehlt.  Es ist etwas anderes, wenn in unserer Gesamtkörperempfindung eine Schmerzempfindung fehlt, als wenn die Schmerzempfindung da ist; nicht in dem Sinne, daß nur einfach die Gesamtempfindung in jenem Fall um ein Element ärmer wäre als in diesem, im übrigen aber die Gesamtempfindung dieselbe bliebe, sondern in dem Sinne, daß die Gesamtkörperempfindung als Ganzes vermöge des Fehlens der Schmerzempfindung eine eigenartiges Gepräge gewinnt durch das dasein der Schmerzempfindung. Es ist im gleichen Sinn etwas anderes, wenn die Gesamtempfindung von der mich umgebenden Welt das eine Mal der besonderen Modifikation unterliegt, welche gehörte Töne oder Geräusche in ihr hervorbringen, als wenn sich die Elemente dieser Gesamtempfindung ohne Dazwischentreten einer solchen Empfindung zu einem Ganzen verweben. Es gibt nicht eine Empfindung der Stille, wohl aber einen eigenartigen Zustand meiner Gesamtempfindung, der dem Wort  Stille  entspricht, und dessen Verknüpfung mit dem Wort "Stille", diesem seinen spezifischen Sinn gibt. Das Wort bezeichnet nicht Nichts, sondern es bezeichnet diesen positiven psychischen Zustand. Der fragliche Zustand besteht in der eigenartigen Weise psychischer Vorgänge zur Einheit sich zu verweben, wie sie einzig und allein unter der Bedingung des Fehlens von Tönen und Geräuschen möglich ist und stattfindet. So ist es überhaupt etwas Eigenartiges, eine eigenartige positive Charakteristik des psychischen Gesamtzustandes liegt vor, wenn in unserem Gesamterleben  irgendeine  Empfindung nicht gegeben ist usw."
Es mag sein, daß der Begriff "Stille", auch abgesehen von der Gesamt(körper)empfindung, kein rein negativer ist, sondern die Bezeichnung für eine nur abgeschwächte Gehörsempfindung. So sprechen wir von einer Stille, bei der man "den eigenen Atem hören" oder "eine Nadel fallen hören" kann. Wir meinen damit also immer noch einen Zustand, in welchem Gehörsempfindungen, die sonst bei starken Geräuschen zweifellos untergehen würden, zu Bewußtsein gelangen und eine psychische Wirkung ausüben. Auch der Begriff "Finsternis" bezeichnet wohl nicht das Leugnen jeder Gesichtsempfindung, sondern nur einen Mangel an  unterscheidbaren  Gesichtsempfindungen wo doch verschiedene Empfindungen gegeben sind. So dürfte es sich wohl auf allen Sinnesgebieten verhalten. Eine absolute Anästhesie betrachten wir ja als krankhaft, als das abnormale. Wir hätten somit, auch wenn wir das Vorhandensein einer Empfindung leugnen, dieser, wenn nicht immer, so doch häufig etwas Positives, eine Empfindung geringerer Intensität, entgegenzusetzen, die wir dann der Negation der behaupteten Empfindung gleichachten. damit soll aber keineswegs gesagt sein, daß wir uns dieser positiven Empfindung bewußt (5) wären, sondern nur daß sie psychische wirksam ist. Durch Übung können wir wohl einen ganz schwachen Lichtreiz oder einen schwachen Ton bemerken, von dessen Vorhandensein wir zuvor kein Bewußtsein hatten. Aber auch diese Fälle, wo wir unter Nichts nicht Nichts, auch nicht lediglich jene in bestimmter ganz eigenartiger Weise gefärbte Gesamtempfindung, sondern streng genommen Etwas, nur etwas sehr Geringes verstehen, können die Theorie von LIPPS nicht überflüssig machen. Wenn das Fehlen einer bestimmten Empfindung dem psychischen Gesamtvorgang ein ganz eigenartiges Gepräge verleiht, so ist das Gepräge des Gesamtvorgangs ebenfalls ein ganz bestimmtes, wenn eine Empfindung nur in einer ganz schwachen Intensität gegeben ist. Mag auch diese schwache Empfindung wirksam sein, so würde - das ist ja die Voraussetzung - dieselbe immerhin so schwach sein, daß sie wohl nicht imstande wäre, einen so energischen Widerspruch zu begründen, wie er z. B. in der Behauptung liegt: "Es hat noch nicht 12 Uhr geschlagen", während mir zugemutet wird, zu glauben, es habe 12 Uhr geschlagen. Ja, angenommen, ich hätte nur eine ganz schwache Empfindung des Uhrenschlags, die auch nur ein unsicheres Erinnerungsbild zurückläßt, so würde dieses schwache Erinnerungsbild  für sich  keinen Widerspruch begründen, sondern meinen Widerspruch gerade erschüttern. Die gehabte schwache Einzelempfindung wäre also das dem fremden Urteil Entgegenkommende, das Stützende, während infolge der  Schwäche  der Empfindung der psychische Gesamtvorgang doch nicht hinlänglich bestimmt wäre, um nicht als ein solcher wirksam zu sein, in dem die betreffende Empfindung überhaupt fehlt. Selbst wenn wir uns bewußt sind, die betreffende Empfindung gehabt zu haben, aber der sonstige Vorstellungszusammenhang von derselben ganz unbeeinflußt erscheint, also jene Empfindung als  isolierte  figuriert, ohne jegliche kausale Beziehung, dann sind wir geneigt, den tatsächlichen Charakter jener Empfindung in Frage zu stellen und sie als bloße Vorstellung zu betrachten. Und umgekehrt, wenn wir uns an das Ticken der Uhr so gewöhnt haben, daß uns die einzelnen Gehörsempfindungen gar nicht mehr bewußt werden, und wenn nun die Uhr plötzlich still stehen bleibt, erfahren wir in unserem psychischen Gesamtzustand eine ganz eigenartige Veränderung, die wir aus Ausbleiben der bisherigen Gehörsempfindungen erklären.

Also wenn ich über das Nichtvorhandensein oder Nichtdagewesensein eines Inhalts urteile, so tue ich es, weil ich  Erfahrungen gemacht habe  nämlich  über das Nichtdasein  desselben, was durchaus nicht dasselbe ist mit der Tatsache: Ich habe keine Erfahrungen gemacht über etwas.


§ 3. Empfindungscharakter der Vorstellungen

Aber, hält man dagegen, diese Erklärung mag genügen für eine große Anzahl von Fällen, auf viele treffen sie ohne Zweifel nicht zu. Wir fühlen einen Widerspruch gegen ein fremdes Urteil, auch dann, wenn die Tatsachen, die behauptet werden, niemals Gegenstand unserer positiven oder negativen Erfahrung waren. Dem Satz: "Plato war der Schüler des Aristoteles", setze ich den Satz entgegen: "Das Gegenteil ist der Fall. Aristoteles war Schüler des Plato". Oder wir sagen: "Die Erde dreht sich um die Sonne", wo doch unsere eigene Wahrnehmung ein fremdes Urteil: "die Sonne dreht sich um die Erde" unterstützt. Wir würden jene Urteile nicht fällen, wenn sie uns nicht mitgeteilt worden wären. Und nun halten wir sie fest. Wir erleben es, daß sie ganz dieselbe Wirkung üben, als wären sie auf eine eigene Erfahrung gegründet. Und doch sind letztere nicht vorhanden, und die Mitteilung kann ihnen doch auch nicht diese besondere Energie verleihen. Denn die anderen werden ja angeboten und entbehren derselben. Jedenfalls kann die Mitteilung nicht die  einzige  Bedingung für die Annahme sein. Oder die Mitteilung setzt eine bestimmte Beschaffenheit im Hörenden voraus, irgendeine Disposition, eine Empfänglichkeit, ein Entgegenkommen, wie man es nennen will.

Worin besteht nun dieses Entgegenkommen, diese Empfänglichkeit? Darin, daß Vorstellungszusammenhänge gegeben sind, und ich in diese weitere Vorstellungen aufnehmen kann. Niemals ist ja der Vorstellungszusammenhang abgeschlossen. In den Vorstellungszusammenhang: Mittagszeit, Tageshelle, Garten, menschliche Stimme: kann ich die Vorstellung 12-Uhr-Schlag einreihen. Ich tue es, und zwar  meine  ich eine Vorstellung von der Beschaffenheit wie diese Vorstellungen, d. h. eine Vorstellung, welche Empfindungscharakter hat. Aber der Glockenschlag ist doch nicht als Empfindung gegeben. Nein, ich habe nur das Vorstellungsbild des Glockenschlags. Und gleichwohl reihe ich diese in den Zusammenhang meines Empfindens ein. Das ist eine Tatsache, die nicht geleugnet werden kann. Ich weiß ganz genau, daß der Vorstellung etwas  entspricht,  daß die Vorstellung nicht willkürlich von mir erzeugt wird, sondern erzeugt werden  muß.  Man sagt, die Vorstellung "repräsentiert" die Empfindung, oder hat "die symbolische Funktion", etwas anderes, nämlich ein Objekt der Wahrnehmung anzudeuten. Das sind andere Worte für denselben Tatbestand. Eine Erklärung geben sie nicht. Eine Erklärung ist dann gegeben, wenn die Fähigkeit einer Vorstellung, dasselbe wie Empfindung zu bewirken, eingesehen wird. Es sei hier auf LIPPS, "Suggestion und Hypnose" (6) hingewiesen, wo in überzeugender Weise dargetan wird, daß eine Vorstellung in ihrem Wesen nach (7) nichts anderes ist als eine Empfindung. Schon HUME hat in unanfechtbarer Weise festgestellt, daß alle unsere Vorstellungen nichts anderes sind als Reproduktionen von Empfindungen oder Kombinationen von solchen. LIPPS sagt umgekehrt, Vorstellungen  sind  gewissermaßen Empfindungen. Nicht als ob er nun den qualitativ fundamentalen Unterschied zwischen Empfindungsinhalten und Vorstellungsinhalten verwischen wollte; im Gegenteil: von keinem Psychologen wird dieser Unterschied energischer betont. Die Gleichheit liegt in  den psychischen Vorgängen,  die dem Vorstellungsgebilde und Empfindungsbild zugrunde liegen. Man könnte sagen (8): Die psychischen Vorgänge sind uns unbekannt, also können wir auch nichts über die Gleichheit derselben aussagen. Aber daß den Vorstellungsinhalten, wie den Empfindungsinhalten psychische Vorgänge zugrunde liegen, wird niemand bestreiten wollen. Daß die Empfindungsinhalte etwas anderes sind als Vorstellungsinhalte, ist ebenso unzweifelhaft. Und daß ein Vorstellungsinhalt in einen Empfindungsinhalt mit einem Bewußtsein der Identität beider übergehen kann, ist nicht minder eine Tatsache. Wo wir aber ein Identitätsbewußtsein haben, sprechen wir von der Gleichheit mehrerer Inhalte.

Zu demselben Ergebnis führt eine andere Erwägung. Vorstellungen sind  Reproduktionen  von Empfindungen. An die Empfindungen wurden Worte geknüpft, mit denen sie benannt wurden. Die Worte, welche ich höre, werden demgemäß darauf abzielen, mir das frühere Erlebnis wieder gegenwärtig zu machen, d. h. ein Erlebnis von der  Art,  wie jenes war, als ich die Worte hörte, hervorzurufen, das Wortbild ist dazu geeignet, eine Empfindung hervorzurufen, nicht eine bloße Vorstellung. Empfindungen, wenn ihre Hervorrufung eines äußeren Reizes nicht bedarf, entstehen deshalb allemal, wenn das Wort auf diesen Vorgang abzielt. Bewegungsempfindungen z. B. haben wir immer, wenn wir die entsprechenden Worte hören, wenigstens eine  Tendenz  zu solchen Empfindungen. Wer hört z. B. die Worte  husten, schlucken, wanken, strecken  und dgl. und erlebt nicht etwas mehr als die bloße Vorstellung dieser Vorgänge? Ist zur Entstehung der Empfindung noch ein äußerer Reiz notwendig, dann wird allerdings das Wort zwar diese Empfindung noch nicht auslösen, aber doch immerhin eine Empfindung in demselben Sinnesgebiet bewußt werden lassen. Ich höre das Wort "rot". Jetzt erlebe ich es, daß ich meine gegenwärtigen Gesichtswahrnehmungen genauer unterscheide und darunter auch eine solche von roter Farbe vorfinde oder  vermisse.  Wir sagen also, die durch das  Wort  "rot erzeugte Vorstellung habe ihrer Natur nach Empfindungscharakter, das  Wort  ist es, welches der Vorstellung ihre Stelle auf dem Gebiet des Empfindens anweist. bei der sogenannten "freisteigenden" Vorstellung fehlt dieses Moment. Sie tritt zu unserem gegenwärtigen Empfinden in eine nicht so enge Verbindung. Sie scheint zufällig da zu sein, d. h. sie ordnet sich nicht ein in das Kontinuum der Empfindungsvorstellungen. Aber angenommen die "freisteigende Vorstellung" kehrt aus irgendeinem Grund immer wieder, dann wird sich die Erwartung, dieselbe wieder zu erleben, einstellen, und sie wird dann den Charakter des Zufälligen verlieren und als aufgezwungen erscheinen, ohne daß ihr doch ein objektiver Reiz zugrunde liegt oder auch nur eine Gehörsvorstellung Anlaß zu ihrer Reproduktion böte. Sie wird dann nicht in einer bestimmten Stelle des Empfindungszusammenhangs eingeordnet, aber doch diesem Gesamtempfindungszusammenhang gleichwertig behandelt. Die Vorstellung wird zur Halluzinationsvorstellung. Also eine Befähigung, die sinnliche Frische und Lebhaftigkeit der Empfindung zu erlangen, zur Empfindung zu werden kommt auch der sogenannten "freisteigenden" Vorstellung zu, d. h. der Vorstellung überhaupt.

Andererseits kann die Empfindung an sinnlicher Frische und Lebhaftigkeit soviel verlieren, daß wir zweifelhaft sein können, ob wir es mit einer Empfindung oder mit einem Bild der Phantasie zu tun haben. Ich fasse hier das Ergebnis in die Worte LIPPS' (9):
    "In der Natur oder Beschaffenheit der reproduktiven Vorstellung allein liegt der Grund für einen beliebig hohen Grad der sinnlichen Frische der Vorstellungen also auch der genügende Grund für einen halluzinatorischen Charakter derselben." 


§ 4. Die Übertragung des Urteils,
geknüpft an den Satz, bzw. das Wort.
Selbstständige Wirkung der Urteilsfunktion.

Kehren wir nunmehr zu unserer Frage, wie sich die Übertragung des fremden Urteils vollzieht, zurück. Daß Vorstellungen, vermöge ihrer Tendenz, zu Empfindungen zu werden, sich in den tatsächlich bestehenden Zusammenhang unseres Empfindens einordnen lassen, haben wir gesehen. Wir müssen aber nun doch das Moment näher bestimmen, durch welche diese Einordnung tatsächlich geschieht.

Wir haben oben das Wort als dieses Moment bezeichnet. Das könnte zuviel gesagt sein. Wir müßten sagen: das Wort in einem bestimmten Sinn. Das Wort, welches Zeichen sein will für etwas anderes, das psychisch wirksam ist. Nicht das willkürlich gesprochene Wort, sondern das durch eigene Erfahrung geforderte Wort. Wir können ja Worte gebrauchen wie sie uns gerade einfallen, wir können auch absichtlich Worte gebrauchen, welche das Gegenteil von dem besagen, was wir innerlich erleben. Wenn ich aber das Wort "rot" höre, und nun in meinen Gesichtswahrnehmungen diesen Inhalt "rot" finde oder vermisse, dann mß ich durch das Wort "rot" in einem bestimmten Sinn beeinflußt worden sein, ich konnte dieses Wort nicht als etwas willkürlich Gesprochenes aufnehmen. Oder ich gehe durch den Wald und mein Begleiter ruft plötzlich: "ein Hirsch!" so ist dieses Wort für mich der Ausruck eines Erlebnisses des Redenden, das auch  mein  Erlebnis sein kann. Ich frage: "Wo ist ein Hirsch?" d. h. an welcher Stelle des Gesichtsfeldes kann ich diese Wahrnehmung machen? Jedenfalls habe ich sofort das Bewußtsein, daß es sich um etwas Wirkliches handelt. Meine ganze Wirklichkeitswelt, die sich auf Erfahrungen aufbaut, soll einen Zuwachs erfahren. Ich muß diesen Zuwachs erfahren, vorausgesetzt, daß dieselben Bedingungen in mir vorhanden sind, wie im Redenden. Bevor ich den genannten Inhalt nur kenne, ja selbst wenn das Wort, das in diesem Ton gesprochen wird, von mir zum ersten Mal gehört wurde, und ich somit gar nicht sagen kann, welcher Sinnessphäre der gemeinte Wahrnehmungsinhalt angehören mag, ist in mir doch das Bewußtsein vorhanden, daß "etwas" da ist, etwas Objektives. Ich vollziehe also ein Urteil, indem ich in meinem Bewußtsein eine Nötigung durch die vorgestellten Objekte erfahre. Man wird nicht bestreiten können, daß es so ist. Gesetzt, ich, der ich das Wort "ein Hirsch!" höre, wäre ein Jäger, dann risse ich die Büchse von der Schulter und machte mich schußbereit, bevor ich nur genau gesehen hätte. Ich kann sogar getäuscht worden sein. Das Wort hat in mir gewirkt, wie die Wahrnehmung selbst. Hätte ich etwa nur das Wort "Hirsch" gehört, dann hätte ich zwar eine entsprechende Vorstellung gehabt, aber noch nicht das Urteil, daß ein Hirsch da ist, implizit gefällt. Es muß also das Wort in der Weise gebraucht worden sein, wie ich es gebrauche, wenn ich ein Urteil fälle über ein objektiv-Wirkliches. Der gewöhnliche Gebrauch ist die Stellung in einem  Satz.  Das Hören eines  Satzes  wird dann nicht bloß die Vorstellungen reproduzieren, sondern auch das eigentümliche Verhältnis derselben zueinander, die Verknüpfung derselben, die weder durch die Vorstellungen gegeben, noch auch in den Worten liegt, sondern vom Hörenden als apriorisches Element hinzugegeben wird. Solche Funktionen, wie das Urteilen, wirken  psychisch selbständig,  wie die  Beziehungen,  z. B. der Gleichheit, der Verschiedenheit, die nicht an den Objekten haften, oder die  Mehrheit, Vielheit  (10).

Man kann dieses apriorische Element des Urteilens nennen "Streben nach Einheit" nennen, "Streben, ein Gleichartiges (Empfindungen zu Empfindungen, Vorstellungen zu Vorstellungen) zusammen zu ordnen", "Ökonomieprinzip des Denkens", "Anerkennen (durch ein Vorhandenes, das sich in seinem Bestand behauptet) oder auch "Wille zur Wahrheit", "Gesetzmäßigkeit des menschlichen Geistes", "Nötigung durch Gegebenes" - immer kommt darin die Tatsache zum Ausdruck, daß ich die so entstandenen Vorstellungen zum Gegenstand eines Urteils machen muß.

Das mitgeteilte Urteil wird seiner Natur nach im Hörenden zum Urteil.  Und zwar ist die Mitteilung eines Urteils nicht an einen Satz geknüpft, sondern kann schon durch ein einziges Wort stattfinden; denn auch einzelne Worte können Urteile enthalten.

So entsteht aus fremdem Wissen eigenes Wissen, das dann gerade so wirkt, wie das unmittelbar aus eigener Erfahrung Geschöpfte.



3. Kapitel
Wirkungen des fremden Verstandesurteils
[Die Möglichkeiten, welche bei der Mitteilung eines Urteils vom Hörenden erlebt werden, lassen sich nunmehr in zusammenfassender Weise angeben.]

§ 1. Das fremde Urteil wird angenommen

Es stehen  keine eigenen Erfahrungen entgegen.  Entweder sind dieselben noch nicht gemacht, oder sie sind unwirksam. Ersteres trifft zu beim "blinden Glauben" des Kindes. Das Kind hört die Behauptung: "die Rose ist rot". Es hat noch nicht die Erfahrung gemacht, daß es auch gelbe Rosen gibt, und so hat das Urteil für dieses den Sinn: Die Rose überhaupt ist rot. Auch Erwachsene nehmen das fremde Urteil an, wenn demselben keine gegenteiligen Erfahrungen entgegenstehen. Man glaubt die Erzählungen der Reisenden und dgl. Man frägt: Wie wird dieser Name gesprochen, und nimmt diese Aussprache an.

 Außer Wirksamkeit gesetzt  sind eigene Erfahrungen dadurch, daß gewisse Vorstellungen die Übermacht im seelischen Leben erlangen. Hier ist zu erinnern an die Suggestion. Die Suggestion hat immer zur Bedingung eine gewisse  Herabsetzung des psychischen Lebens  überhaupt. Die Disposition dazu kann in dem einen Individuum schon von Haus aus in einem hohen Grad gegeben sein. Da reden wir von "Vergeßlichkei", "Leichtgläubigkeit", "Zerstreutheit" und bezeichnen damit die Beschaffenheit, vermöge welcher die eigenen Erfahrungen eine relativ nur geringe Wirksamkeit besitzen. Wir sagen: "Das hättest du wissen  müssen".  "Das ist ihm recht geschehen. Er war gewarnt" und dgl.


§ 2. Das fremde Urteil wird abgewiesen

Die eigenen Erfahrungen erheben Widerspruch. Es vollzieht sich ein entgegengesetztes eigenes Urteil mit erhöhter Energie. Durch den Widerspruch wird das eigene Urteil deutlicher (11). Die Erfahrungen, auf welche dasselbe sich stützt,t reten klarer ins Bewußtsein. Es muß hier an das  Gesetz des Kontrastes  erinnert werden. Dasselbe wird vom LIPPS (12) folgendermaßen bestimmt:
    "Wie irgendein im Ablauf begriffenes psychisches Geschehen in irgendeinem Punkt seines Ablaufes gestört, d. h. geschieht es, daß irgendein Stadium des Geschehens nicht frei in dasjenige folgende Stadium übergehen kann, in das es übergehen würde, wenn es lediglich sich selbst überlassen bliebe, so vollzieht sich eine psychische Stauung, d. h. eine psychische Bewegung, die nicht in ihrer natürlichen Bahn weitergehen kann, bleibt bei dem Punkt der Hemmung stehen und sammelt oder konzentriert sich da. Sie gewinnt damit eine gesteigerte Höhe und demnach eine gesteigerte Wirkungsfähigkeit".
Wir weisen nicht nur das fremde Urteil ab, sondern suchen auch die Gründe, auf welche sich dasselbe stützt, als unhaltbar zu erkennen und nachzuweisen. Das fremde Urteil wird als irrig erkant, nicht auf Erfahrung begründet. Es wird ihm die Gültigkeit abgesprochen. Wir wissen, daß andere anders urteilen, aber wir sagen, sie müßten ebenso urteilen wie wir, wenn sie die Erfahrungen machen könnten, die wir besitzen. Wir versuchen solche vielleicht zu unserem Urteil zu bringen; wenn wir aber nicht "verstanden" werden, so überlassen wir es vielleicht der "Zeit", die eine bessere Einsicht schafft. Wir aber halten unser Urteil für ein solches, das bestehen bleibt, wenn auch andere Erfahrungen an uns herantreten sollten.


§ 3. Das eigene schon bestehende Urteil
wird verstärkt und bekräftigt.

Zustimmung erfreut. Es beunruhigt oft schon, wenn man nicht verstanden wird, die erwartete Zustimmung ausbleibt. Der Schmeichler findet ein williges Ohr, weil er nur die Urteile des Hörenden wiederholt. Und je feiner er dies tut, je fremder sein Urteil dem des Hörenden zu sein scheint, in Wirklichkeit aber nicht ist, d. h. indirekt dasselbe bestätigt, umso größer ist das Lustgefühl, das entsteht, aus der Übereinstimmung des fremden Urteils mit dem eigenen, weil die Übereinstimmung eine begründete zu sein scheint. So wahr es ist, daß eine Behauptung, hundertmal wiederholt, nicht zur Wahrheit wird, so liegt eben doch in der Wiederholung selbst eine Steigerung der eigenen Urteilssicherheit. Deshalb kann die Zustimmung jemanden dazu bringen, daß er es gar nicht für notwendig hält, andere abweichende Ansichten zu beobachten.

In einem besonderen Grad erleben wir eine erhöhte Sicherheit des Urteils, wenn die fremde Persönlichkeit eine solche ist, daß wir zur Annahme berechtigt sind, daß ihr Urteil nicht nur dem Wortlaut nach, sondern auch seiner inneren Geltung nach dasselbe sei, wie das unsrige, wenn derselbe Erfahrungsbestand oder gar noch mehr Erfahrungen zu dem gleichen Urteil hinführen, das wir erleben. Unter je verschiedeneren Bedingungen das Urteil Zustimmung findet, umso sicherer steht es. Die Zustimmung des Fachmanns ist wervoller als die des Laien. Ja, die letztere kann für uns völlig bedeutungslos sein oder nur die Bedeutung haben, daß keine gegenteiligen Erfahrungen vorgebracht werden können. Die Worte dessen, der "nichts von der Sache versteht", des "Urteilslosen" veranlassen zwar eine Reproduktion der Urteilselemente, die in uns wirksam sind, veranlassen auch die Reproduktion der Urteilsfunktion, reproduzieren aber zugleich die anderen Erfahrungen, die wir über die Person besitzen, reproduzieren in uns einen Zusammenhang von Vorstellungen als im Redenden bestehend, der sich mit jenem durch Worte geforderten Vorstellungszusammenhang schlechterdings nicht verträgt und demzufolge diesen Vorstellungszusammenhang als einen nicht erlebten, nicht auf Erfahrung begründeten, nicht mit Urteilsnotwendigkeit sich dem redenden aufdrängenden kennzeichnet. Ja, diese anderen Erfahrungen können sich mit einer solchen Kraft geltend machen, daß wir den Redenden gar "nicht ernst nehmen", seine Worte in keiner Weise als Ausdruck des innerlich Erlebten auffassen. Das ist auch der Fall beim Schmeichler, wenn er erkannt ist, beim Lügner, von dem man eine Lüge erwartet, ehe er "den Mund auftut".


§ 4. Eine weitere Möglichkeit ist die, daß das eigene Urteil durch ein widersprechendes fremdes Urteil erschüttert oder vernichtet wird.

Wie der Widerspruch wirkt, vermöge des Kontrastgesetzes, wurde weiter oben gezeigt. Ein Beispiel: Ich sehe den Himmel gerötet. "Es brennt," sage ich. "Nein, es ist das Abendrot," sagt der andere. "Der Himmel kann gerötet sein, ohne daß der Feuerschein die Ursache davon ist." Wenn es brennt, müssen in der Gegend dort menschliche Wohnungen, Wälder, überhaupt brennbare Objekte sein. "Dort liegt ja das Meer," sagt der andere, oder es kommt mir selbst dieser Gedanke. Also es brennt nicht. Mein Urteil ist umgestoßen. Die Wahrnehmung selbst, das Urteil "der Himmel ist gerötet," bleibt bestehen.

Aber selbst dieses Urteil kann umgestoßen werden. "Du sagst, der Himmel ist gerötet. Ich kann es nicht glauben, daß du diese Wahrnehmung hast. Ich jedenfalls, der ich doch meine Augen offen habe, sehe nichts davon. Was ich sehe ist die Zimmerdecke, die nicht rot, sondern gelb ist und auf welche die Lampe ihren Schein wirft. Hier, greife nun den Vorhang des geschlossenen Fensters, der allen Ausblick auf den Himmel verbietet. Du magst dir wohl  vorstellen,  den geröteten Himmel zu sehen, aber deiner Vorstellung entspricht nichts Wirkliches." Was geschieht in mir, der ich dies höre? - Ich erlebe es, wie andere Vorstellungsbilder in meinem Bewußtsein auftauchen, die mit derselben Notwendigkeit oder noch stärker sich aufdrängen, andere Gesichtsbilder, Tastvorstellungen, die meinen ebenfalls erlebten Vorstellungszusammenhang ausmachen und in welchen sich jene Vorstellung des geröteten Himmels nicht einfügen läßt. Ich müßte jenen ganzen Vorstellungszusammenhang als ein Gebilde meiner Phantasie betrachten, wenn ich daran festhalten wollte, den geröteten Himmel für eine Wahrnehmung auszugeben. Vielleicht kann nichts in der Welt mich von dieser Meinung abbringen, ich bin momentan so sehr auf diese Vorstellung  eingeengt;  dann halte ich mein Urteil aufrecht. Es ist für mich wahr, mag es für den andern noch so falsch sein. Oder aber jene Vorstellungen, welche durch das widersprechende Urteil in mir erregt sind, behaupten sich in ihrem Empfindungscharakter, und ich komme zu der Einsicht, daß der Vorstellung "geröteter Himmel" keine Wahrnehmung entspricht, daß ich geträumt, halluziniert habe. Ich sage: Mein Urteil war falsch. Man sieht aber leicht, daß eigentlich nicht das fremde Urteil mein eigenes umgestoßen hat, sondern nur der Anlaß war zur Bildung von anderen eigenen Urteilen, an deren Unerschütterlichkeit mein bisheriges Urteil, wenn ich so sagen soll, in die Brüche ging. Wird es mir jetzt noch einfallen, die Vorstellungsverbindung "der Himmel ist gerötet" für ein Urteil zu halten? Niemals. Nichts hindert mich zwar, diese Vorstellungsverbindung zu vollziehen, aber nichts  zwingt  mich auch dazu, es fehlt die Notwendigkeit der Verbindung, welche einzig und allein durch Erfahrung gegeben werden kann. Allerdings die kritischen Darstellungen, welche in den Urteilen lediglich eine Verbindung von Vorstellungen sehen, vermissen mit Recht darin eben das Wesentliche, die "Urteilsnotwendigkeit"; sie sollten aber nicht übersehen, daß es einen fundamentalen Unterschied gibt, zwischen Empfindungen und Vorstellungen und daß das Zutagetreten dieses Unterschiedes, allgemeiner gesagt, des Tatsächlichen, nichts anderes ist, als die Funktion des Urteils.

Es kann eingewendet werden: Aber wir fällen auch Urteile über Dinge, die uns nicht als Empfindungen gegeben waren. Das Urteil "der Himmel ist gerötet" mag falsch sein, bzw. seinen Urteilscharakter eingebüßt haben, aber die Behauptung "ich habe mir den Himmel gerötet vorgestellt", weist doch sicherlich die Merkmale eines Urteils auf. Ich habe diese bestimmte Vorstellung  gehabt.  Dies ist eine Tatsache, die ich schlechterdings konstatieren muß. Wollte ich sie verneinen, so würde ich dagegen einen Widerspruch erfahren, der dies nicht zuläßt. Es ist also etwas in meinem psychischen Leben vorhanden, das auch den Vorstellungsbildern jenen Charakter des Aufgenötigtseins verleiht. Oder: Auch die Vorstellungen können mit dem Charakter der Objektivität auftreten. Auch sie sind in einen Zusammenhang eingeordnet, den zu ändern nicht in meinem Belieben liegt, sondern der eben reproduktiv wirksam ist, wie er sich in der Erfahrung gebildet hat. Die Wiedergabe einer Vorstellung im  ursprünglichen  Zusammenhang, das ist es, was zu der bloßen Vorstellungsverbindung hinzukommt und als das dem Urteil Eigentümliche betrachtet werden muß. Das Verstandesurteil sagt immer etwas aus über das Gegebene. Das Gegebene ist als ein mehr oder weniger sicherer Besitz in der Psyche aufbewahrt und wirksam. Dieses Gegebene ist  wertvoll.  Es erhebt Einspruch gegen seine Nichtbeachtung. Insofern kann man mit Recht sagen, daß in jedem Urteil auch ein Wertmoment vorhanden ist, eben die Anerkennung des Gegebenen. Wer urteilt, will Wahrheit haben, d. h. will Übereinstimmung haben mit dem Gegebenen. Daher hört ein Urteil auf, für mich ein Urteil zu sein, wenn gegebene Elemente sich geltend machen, die nicht mit demselben übereinstimmen. Ich bin dann von der Falschheit meines Urteils "überzeugt". Wir empfinden den schroffen Gegensatz der Urteile unangenehm, die Begründung des gegenteiligen Urteils nimmt dem Gegensatz seine Schärfe, gleichsam die persönliche Spitze. Andererseits wehrt sich derjenige, welcher sein Urteil liebgewonnen hat, dem es zum "Vorurteil" geworden ist, gegen jede Begründung des gegenteiligen Urteils, er ist für Belehrung unzugänglich. Das ist ein Beweis von  Beschränktheit  im eigentlichen Sinn, von einer Einschränkung auf gewisse Vorstellungen, von einer einseitigen Betrachtungsweise. Andererseits läuft derjenige, welcher möglichst alle zu einem urteil sich verbindenden Elemente in Erwägung zu ziehen die Neigung hat, Gefahr, einer gewissen Unentschiedenheit und Unschlüssigkeit zu verfallen.


§ 5. Schließlich erlebt es der Hörende bei der Kenntnisnahme eines fremden Urteils, daß dieses
und das entgegenstehende eigene Urteil sich das Gleichgewicht halten.

Keines vermag das andere zu verdrängen, keines hat deshalb ausschließliche Geltung. Ich bin etwa der Meinung, es sei sechs Uhr. Mein Begleiter sagt: "Es ist erst fünf Uhr." Um sieben Uhr müssen wir an der Bahn sein. Ich dränge zur Eile. Der Begleiter sagt: "Wir haben reichlich Zeit." Ich habe keinen Grund, an der Treue der Gehörsempfindungen meines Begleiters zu zweifeln, oder nur den, daß in diesem einzelnen Fall eine Übereinstimmung mit meiner Wahrnehmung nicht vorhanden ist. Aber ebensowenig, wenn ich auch die Möglichkeit zugebe, daß ich mich "verhört" habe, wird in mir das fremde Urteil in dem Grad zum eigenen, daß ich etwa das eigene Urteil vollständig ausschalten könnte. Ich werde gleichwohl darauf dringen, daß wir eilen, um den Zug nicht zu verfehlen, aber dasselbe werde ich auch tun, wenn ich das Urteil gefällt habe: "Es ist erst fünf Uhr", und das fremde Urteil lautet: "Es ist schon sechs Uhr." Warum vertragen sich diese widersprechenden Urteile miteinander? Weil der Gegensatz aufgehoben ist in den allgemeineren Urteilen: "Es gibt Täuschungen in den Sinnesempfindungen" und "ich habe schon solche Täuschungen gehabt" und "der andere, die anderen, haben solche Täuschungen gehabt." Daher ist die Täuschung des einen oder anderen möglich. In dem Maße aber, als das eine Urteil Unterstützung findet, durch Hinzukommen weiterer Elemente, z. B. hier einer Überlegung über die bisher verstrichene Zeit, über Erscheinungen, die sonst früher oder später gewöhnlich eintreten, tritt das andere Urteil an Sicherheit zurück, und man kann jetzt von einem  Überwiegen  eines Urteils unter mehreren sprechen.


§ 6. Einfluß der Gefühle auf das Urteil

Auf das Überwiegen eines Urteils können auch andere als  logische  Faktoren hinführen. Der Umstand nämlich, daß eine in einem Urteil ausgesagte Tatsache von einem Gefühl der Lust begleitet ist oder ein Strebungsgefühl befriedigt wird, die in dem anderen Urteil behauptete Tatsache jedoch unlustvoll vorgestellt wird, gibt im Zusammenhang der Vorstellungen den auf jene als angenehm vorgestellte Tatsache hinführenden Vorstellungselementen eine größere psychische Energie, oder richtiger gesagt, jene auf einen lustbetonten Tatbestand abzielenden Vorstellungen finden in der Gesamtheit des seelischen Lebens ein größeres Entgegenkommen, so daß sie sich stets wieder aufdrängen, wenn auch die Erfahrung selbst ein solches Dominieren keineswegs rechtfertigt. Diese Tatsache findet ihren Ausdruck in dem Satz: Was man wünscht, das glaubt man gern. Es ist psychologisch begründeter, daß man das eher glaubt, was man wünscht, als was unangenehme ist. Kinder sind darum optimistisch. Der  Optimismus  ist das Ursprüngliche. Die Erfahrungen führen zu nüchterner Erwägung, wo das Gegebene ohne Beimischung der Wertfaktoren wirkt. Aber auch nicht immer. Es gibt "unverbesserliche Optimisten", denen weder ein SCHOPENHAUER noch die eigenen trüben Erfahrungen etwas anhaben können. Also eine gewisse Naturanlage, Vergeßlichkeit, Gedankenlosigkeit kann darauf hinzielen, von den Erfahrungen, diejenigen, welche lustbetont sind, in einem höheren Grad zur Geltung kommen zu lassen. Der leidenschaftliche Spieler sieht im genommenen Los nur die Gewinnchance, das Los ist Träger der Vorstellung "Gewinn". Einem anderen wird durch die Vorstellung "Los", die Vorstellung einer unnützen Ausgabe geweckt.

Man redet von  Stimmungen.  Vorstellungen oder Vorstellungskomplexe, die von einem starken Lustgefühl begleitet sind, bemächtigen sich der Seele, man kann sie nicht los werden. Und doch haben sie die Tendenz, in das allgemeine seelische Leben abzufließen. Neue Vorstellungen nehmen die psychische Kraft in Anspruch. Aber jene Vorstellungen kehren immer wieder zurück, und, weil sie eben in einer ganz bestimmten Weises die Seele affizieren, tauchen andere Vorstellungen auf, die die Seele in denselben oder einen ähnlichen Erregungszustand versetzten, es findet ein Übergang zu Gleichartigem statt (13), ohne daß übrigens diese Vorstellungen stets ins Bewußtsein treten müßten. Es entsteht die Stimmung der Trauer, der Freude, wo "das Auge den Himmel offen sieht," der Begeisterung, eine "ernste", "verzweifelte", "heitere", "ausgelassene", "gedrückte", "gehobene", "gerührte", "frostige" Stimmung usw. Solche Stimmungen beeinflussen das logische Denken zweifellos. Schon der Umstand, daß sich die seelische Erregung gleichsam in dem einen Bett ergießt und sich immer tiefer einwühlt, läßt für Reproduktion und Bewußtserden der zu einem klaren Urteil notwendigen Vorstellungen keinen Raum, bildlich gesprochen. So entstehen Handlungen, die wir als unüberlegte bezeichnen, die Zurechnung ist beschränkt oder aufgehoben. Selbst die Kette der zum Dasein notwendigen Handlungen, die doch auf einer Reihe von Urteilen, die natürlich nicht alle ausgesprochen oder bewußt sein müssen, beruhen, wird durchbrochen. Man sagt: der Schlaf flieht, es stellt sich kein Bedürfnis nach Nahrungseinnahme ein. Man sucht solche auf "andere Gedanken zu bringen", oder sich selbst die trüben Gedanken aus dem Kopf zu schlagen". Andererseits ist es möglich, eine solche Stimmung hervorzurufen durch Mitteilung einer freudigen, erschütternden Nachricht, usw. Somit ist es klar, daß es auch hier Vorstellungselemente sind, welche das eigentlich psychisch-Wirksame sind, da, wo wir von einer logischen Beeinflussung durch Stimmung reden. Nur weil in der Stimmung die einzelnen Vorstellungen untergegangen sind, vermöge der Tendenz der  Ausgleichung,  kann man veranlaßt sein, von einer Einwirkung des rein Gefühlsmäßigen auf das Logische zu reden. Sie hält einer Analyse nicht stand.

Ich gehe nunmehr über zur Übertragung der Werturteile.
LITERATUR - Emil Rieger, Übertragung der Verstandes- und Werturteile, Freiburg i. Br. 1903
    Anmerkungen
    1) THEODOR LIPPS, Grundzüge der Logik, Hamburg 1893, § 32. Vgl. auch LIPPS, Grundtatsachen des Seelenlebens, Bonn 1883, Kap. XVII und XVIII.
    2) LIPPS, Grundzüge der Logik, § 39. HUSSERL, Logische Untersuchungen, Halle 1901, ist im II. Teil, Seite 364 der Meinung, daß "der vielverhandelte Streit über das Verhältnis zwischen Wahrnehmungs- und Phantasievorstellung beim Mangel einer gehörig vorbereiteten phänomenologischen Unterlage und dem daraus folgenden Mangel an klaren Begriffen und Fragestellungen, zu keinem rechten Ergebnis führen konnte." Er hält es es demnach für etwas "Überflüssiges" einen  wesentliche  Unterschied zwischen Empfindungen und Phantasmen zu statuieren. - - - Den Unterschied leugnet er zwar nicht, aber findet ihn im  "Aktcharakter".  - - - Es würde eine Verschiebung des Zwecks dieser Arbeit bedeuten, wollten wir hier die grundsätzlichen Fragen nicht schon als entschieden voraussetzen.
    3) LIPPS, Suggestion und Hypnose, Sitzungsberichte der königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften, 1897, Bd. II, Heft III, Seite 425.
    4) LIPPS, Suggestion und Hypnose, Seite 431f
    5) Zur Theorie des Unbewußten, vgl. LIPPS, Grundtatsachen des Seelenlebens, bes. Kap. VII. - Dazu "Der Begriff des Unbewußten in der Psychologie", Vortrag von LIPPS auf dem Psychologenkongreß 1896 in München.
    6) LIPPS, Suggestion und Hypnose, a. a. O. Seite 396
    7) Was HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 365 NATORP entgegenhält, daß er jenes die Welt  Meinen,  die Welt selbst als intendierten Gegenstand nimmermehr als Bewußtseinserlebnis haben kann, mag NATORP gegenüber berechtigt sein, der sagt, "aller Reichtum, alle Mannigfaltigkeit des Bewußtseins liegt ausschließlich im Inhalt. Das Bewußtsein einer einfachen Empfindung unterscheidet sich der Art nach, als Bewußtsein, in nichts von einem Bewußtsein der Welt; das Moment der Bewußtheit ist in beiden durchaus dasselbe, der Unterschied liegt ausschließlich am Inhalt." - - - Um dieses  Meinen  handelt es sich, um das Dasein des Gegenstandes als eines  intendierten. 
    8) Wie dies auch HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 363 tut: ". . . nur solche (deskriptive Unterschiede) allein, nicht irgendwelche verborgenen und hypothetisch angenommenen Vorgänge in den unbewußten Tiefen der Seele oder in der Sphäre des physiologischen Geschehens, gehen den Erkenntniskritiker etwas an." Aber den Psychologen.
    9) LIPPS, Suggestion und Hypnose, Seite 409
    10) Vgl. LIPPS, Grundtatsachen des Seelenlebens, Seite 362f
    11) THEODOR LIPPS, Grundzüge der Logik, § 44, "Über den Begriffe des potentiellen, latenten Urteils".
    12) LIPPS, Suggestion und Hypnose, Seite 449
    13) MICHAEL DEFFNER, Über die Ähnlichkeitsassoziation, München 1898