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OTTO von der PFORDTEN
Versuch einer Theorie
von Urteil und Begriff

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    I. Einleitung
II. Vorstufe des Urteils
III. Impersonalien und Existenzialsätze
IV. Wesen des Urteils
V. Gültigkeit - Definition
VI. Frage - Negation
VII. Eindruck und Begriff
VIII. Beschreibung und Erklärung

"Man sieht ein Automobil  in Ruhe,  vor einem Haus stehend. Die Aufmerksamkeit konzentriert sich auf das noch nicht gesehene  Ding.  Nicht auf eine der möglichen Wirkungen; analog wäre z. B. beim Telefon der bloße Anblick des Kastens, nichts weiter. Der einfachste mögliche Gedanke ist der, daß es so etwas, wie da steht, wirklich gibt. Der Zweck dieses seltsamen Kastens ist noch unklar, wie auch der Zweck des Telefongehäuses; zunächst fesselt die vom gebräuchlichen abweichende Form. Es könnten ja auch noch Pferde davor gespannt werden; der Sinn ist noch unklar, nur das Bild ein Ungewohntes."


I. Einleitung

In den vielseitigen Bemühungen der neueren Zeit um Vertiefung und Belebung logischer Fragen lassen sich bezüglich der Urteilstheorie zwei Richtungen unterscheiden. Die eine, vorwiegend herrschende, psychologistische (1)  erweitert  den Begriff "Urteil" so sehr, daß schließlich Denken und Urteilen gleichbedeutend wird, wie das z. B. schon BERGMANN ausspricht. Durch eine Art mikroskopischer Technik wird die psychologische Betrachtung, die man auch den logischen Fragen zugrunde legt, immer mehr verfeinert und man sieht zwar die gemeinsamen Ansätze aller menschlichen Denktätigkeit, übersieht aber teilweise die wichtigen und trennenden Unterschiede. In der Konsequenz erscheint dann dasjenige, was der Sprachgebrauch als Urteil bezeichnet, schließlich als Urteil  über  ein Urteil. (WINDELBAND)

Die andere Richtung, als deren Hauptvertreter SIGWART erscheint, wünscht für die Definition des Urteils etwas von dem zu retten, was es über andere Denkfunktionen, z. B. die Frage erheben und ihm ein eigenartiges Gepräge geben kann. Es geschieht dies zwar nirgends in ganz konsequenter Weise, wie ich später zeigen werde; allein der Unterschied von den reinen Psychologisten ist nicht zu verkennen. Das Normative, der Begriff der Gültigkeit soll zu seinem Recht kommen; in Übereinstimmung mit dem  Sprachgefühl,  das unzweifelhaft etwas davon beim Wort "urteilen" mitdenkt. Wenn auch freilich nicht entfernt so viel, wie beim juristischen Begriff eines Urteils; aber doch in bewußtem Gegensatz zu müßigem Gerede, bloßen hingeworfenen Sätzen und Meinungen. So sagt man zwar: er urteilt scharf oder streng; niemals aber: er hat eine scharfe, strenge Meinung. Besonders wichtig erscheint mir die gebräuchliche Wendung: ich habe mir  noch  kein Urteil gebildet; ich komme darauf später zurück. Zu einer scharfen Fixierung ist diese Auffassung noch nicht gelangt, während die Psychologisten hier gar keine Schwierigkeit sehen, sondern alles Denken in einen Topf werfen.

Ganz allgemein betrachtet gewinnt ein schwankender Begriff - und das ist das "Urteil" im logischen Sinne - nie dadurch an Klarheit, daß man seinen Inhalt allzusehr erweitert. Man kann als Grundsatz aufstellen, daß tatsächliche Verschiedenheiten auch in Worten bzw. Begriffen voneinander geschieden werden sollen.

Dieselbe Erscheinung zeigt sich nun weiter am Begriff des "Begriffes" selbst. Vom mikroskopischen Standpunkt aus ist er so erweitert worden, daß jede Beziehung eines Eindrucks auf einen Gegenstand als dessen Begriff erscheint und man überhaupt nur unvollkommenere und vollkommenere Begriffe zu scheiden hat. Dann aber setzt jedes Urteil Begriffe voraus und man kommt niemals aus dem  ewigen Zirkel  heraus, daß ein Begriff aus Urteilen besteht, aber jedes Urteil wieder auf Begriffen ruht.

Man kann diese Fragen zweifellos vom logischen oder vom psychologischen Standpunkt aus betrachten. Bei schärfstem Zusehen bedingt zwar einer den andern; dennoch ist die Abgrenzung der  rein  psychologischen Betrachtungsweise leichter. Man bedarf nur irgendeiner logischen Definition des Urteils; und seltsamerweise greifen einige neuere psychologische Untersuchungen (MARBE, SCHRADER) dabei auf die alte Definition des ARISTOTELES zurück, die ihnen genügt.

Schwerer ist die Abgrenzung der Logik gegen die Psychologie und man sieht da in den Lehrbüchern die größten Verschiedenheiten. Während z. B. WUNDT einen sehr ausführlichen psychologischen Unterbau gibt, geht SIGWART gleich in medias res logicas. Um eine Grenzlinie zu finden, (2) kann man den Satz aufstellen: die Logik behandelt alle diejenigen psychischen Gebilde, welche sich in der Sprache ausdrücken lassen, auch wenn sie häufig unbewußt ablaufen. Dabei ist  nicht  erforderlich, daß der sprachliche Ausdruck jedesmal stattfindet; es gibt zweifellos unausgesprochene Urteile. Aber das Gebiet des Immer-Unbewußten und gedanklich Unfertigen ist damit der Psychologie reserviert; in die Logik gehören nur diejenigen psychischen Akte, die zu einer solchen Vollendung gereift sind, daß sich das Wort dafür einstellen  kann.  Nicht aber soll die Logik darauf verzichten, dem Ursprung der ihr zugewiesenen Gebilde nachzugehen und etwa gleich mit den höchsten und vollendetsten, dem Ideal-Urteil und wissenschaftlichen Begriff zu beginnen gezwungen sein.



Vom hier angedeuteten Standpunkt aus, logisch in nicht zu engem Sinn, aber nicht psychologistisch, versuche ich im Folgenden eine  Urteilstheorie  (3) aufzustellen, die den verschiedenen Widersprüchen der bisherigen zu entgehen sucht. Der Klarheit halber gebe ich das Resultat voraus anhand eines Beispiels und trage Detaillierung und Begründung nach.

Ein sehr erschwerender Umstand bei der Wahl eines Beispiels ist der, daß wir mit einer völlig fertigen Urteils- und Begriffswelt zu operieren gewohnt sind. Will man die  Entstehung  des Urteils untersuchen und sich veranschaulichen, so bieten sich zwei Möglichkeiten: einmal die Beobachtung des Kindes, das gezwungen ist, sich neue Urteile zu bilden. Diesen Weg werde ich später bei speziellen Erörterungen benützen; er ergibt nur indirekte Resultate, weil das Kind von seinen Denkvorgängen keine Rechenschaft zu geben vermag.

Der zweite Weg ist die Analyse des seltenen Falles, in welchem ein Erwachsener tatsächlich etwas Neues beobachtet; einen solchen gilt es, in der Erinnerung sich so lebhaft wie möglich zu vergegenwärtigen, da der tatsächliche Eintritt eines solchen Ereignisses vom Zufall abhängt und darum der Beachtung doch wieder entgeht. Ein passendes Objekt bietet das  Automobil,  ein Ding, von dem jeder jetzt Lebende sich vorstellen kann, wie er es zum ersten Mal erblickte und was er dabei erlebte. Andere Beispiele wären z. B. für den Landbewohner das Meer, für den Flachländer eine hohe Bergspitze - zwei Dinge, deren ersten Anblick man sich auch meist erinnert. Aber das Automobil gilt für alle. (4) Es muß angenommen werden, daß man es zufällig sah und nicht zu dem Zweck, ein "Automobil", d. h. einen schon fertigen Begriff, der durch Beschreibung entstand, zu sehen.

Dann sind zwei Fälle möglich.

Man sieht ein Automobil  in Ruhe,  vor einem Haus stehend. Die Aufmerksamkeit konzentriert sich auf das noch nicht gesehene  Ding.  Nicht auf eine der möglichen Wirkungen; analog wäre z. B. beim Telefon (5) der bloße Anblick des Kastens, nichts weiter.

Der einfachste mögliche Gedanke ist der, daß es so etwas, wie da steht, wirklich gibt. Der Zweck dieses seltsamen Kastens ist noch unklar, wie auch der Zweck des Telefongehäuses; zunächst fesselt die vom gebräuchlichen abweichende Form. Es könnten ja auch noch Pferde davor gespannt werden; der Sinn ist noch unklar, nur das Bild ein Ungewohntes.

Die Absicht der einfachsten Frage "was ist das" geht noch nicht auf die Gewinnung eines Begriffs, sondern ist der Wunsch nach einer  Benennung,  weil wir gewohnt sind, für jedes besondere Ding ein eigenes Wort zu haben. Also korrekter: "Hat man schon einen Namen dafür? Wie heißt das Ding?" Sagt nun der Chauffeur: "Automobil", so ist das erste, allerdings unvollkommene Urteil fertig, ein  reines  Existenzialurteil (Subjektsatz): Automobil ist. Das heißt: ein solches Ding, wie da steht und das ich sehe, existiert. Kinder würden nicht den Chauffeur fragen, sondern sich eventuell rasch einen eigenen phantastischen Namen bilden, der für das einfachste Urteil ebensoviel bedeutete. Denn auch der erstmalig gehörte, von fremder Lippe kommende, bedeutet noch keinen Begriff, nur ein Zeichen, nicht mehr als: dieses neue  X  existiert, da steht es.

Auch dann noch ist der Fall einfach, wenn das Wort  Automobil  schon irgendwo gehört oder gelesen wurde, ohne Erklärung, das Wort allein. (Hier denkt man besser an seltsame, unverständliche Worte, an Grammophon, Kinematograph oder dgl.) Dann bedeutet das einfachste, reine Existenzialurteil: das Wort, das ich irgendwo gelesen habe, ist kein Unsinn, nichts Unmögliches, Scherzhaftes oder Unreelles, sondern jetzt wird es auf ein Ding bezogen, das existiert und das ich sehe. Der Sinn des Existenzialurteils umfaßt das Sein des Ich (6) und des Dings, als Nebenbedeutung hier auch die psychische Tätigkeit des Erblickens.

In der  Benennung,  (7) die noch kein Produkt eigenen Urteilens ist, sondern von außen herankommt, ist kein weiterer Bestandteil des Existenzialurteils zu erblicken, auch noch kein Begriff. Erst die klassifizierende Benennung ist ein Urteil. Einstweilen steht das Wort nur anstelle von: das  neue  Ding. Dieses Gefühl des Neuen ist einstweilen noch unbewußt, jedenfalls noch nicht auf Urteilen begründet; eine bewußte Vergleichung mit allen möglichen bekannten anderen Dingen hat noch nicht stattgefunden. Die Gesamt-Sinnesanschauung, die das Ding hervorruft, ist eben tatsächlich eine andere, darum wird sie als "neu" empfunden; das könnte auch noch eine Täuschung sein. Es ist noch nicht unsere eigene urteilende Tätigkeit, die das Neue konstatiert, sondern das im Gegenstand liegende Neue übt den ungewohnten Reiz, ruft Aufmerksamkeit, Frage und Existenzialurteil hervor.

Der zweite Fall ist folgender.

Ein Bauer auf dem Land blickt auf die Straße hinaus, während ein Automobil in vollem Tempo vorüberfährt. Die erste und zunächst ausschließliche Anschauung ist die der  Bewegung.  Einer solchen gibt den einfachsten Ausdruck das (noch unvollkommene)  Impersonal urteil (Verbalsatz): es rast (etwas vorbei). Diesem können in diesem Falle noch mehrere ähnliche folgen, z. B. es rasselt, es staubt, es stinkt, ohne daß die Aufmerksamkeit auf das verursachende Ding gelenkt würde. (Bei einem versteckt aufgestellten Grammophon besonders charakteristisch: es singt, musiziert, klingt irgendwoher.) Daß ein Ding dabei vorliegen  muß,  weiß der Mensch heute aus Erfahrung; dennoch ist die Anschauung und Auffassung von Bewegungen etwas Primäres. In einer früheren Zeit naiv, wo man mit der Bewegung nicht notwendig den Begriff eines verursachenden Dinges verband (Donner, Blitz); heute nur mehr unter Umständen möglich, wo sich das Ding zunächst der Beobachtung entzieht, wie eventuell ein Automobil in einer Staubwolke.

Diese beiden Urteilsformen, reines Existenzial- und Impersonalurteil, stellen die beiden noch unvollkommenen Grundpfeiler des vollendeten Urteils dar. Urteile sind sie, aber eingliedrige; sie entstehen durch einseitige, beschränkte Anschauung eines Dinges (in Ruhe) oder einer Bewegung. Charakteristisch für sie ist, daß sie nicht weiterführen; aus ihnen entwickeln sich keine Begriffe. Ein prinzipieller Unterschied besteht zwischen den beiden eingliedrigen Formen nicht; beide sind der Ausdruck einer einfachen Anschauung und könnten beide Existenzialurteile heißen.

Das  vollkommene  eigentliche Urteil entsteht durch den gleichzeitigen Gebrauch beider möglichen Funktionen, der zu einem sprachlichen Ausdruck führt, in dem sich die Eindrücke eines Dinges in Ruhe und einer Bewegung vereinigen. (8)

Um aus der Fülle der verschiedenen Anschauungen zu einem bestimmten, bewußten Einzelurteil zu gelangen, sind zunächst eine Unzahl  Gedankenkombinationen  möglich, von denen eine kleine Anzahl tatsächlich vollzogen wird, ehe das Urteil fertig ist. Diese selbst sind  noch keine  Urteile, sondern bilden eine  Vorstufe  des Urteils.

Beim Automobil-Beispiel können sich außer den unvollkommenen Urteilen auch in beiden Reihen ergänzende Gedanken einstellen; beim ersten Fall von der Seite der Bewegungen, beim zweiten von der Betrachtung des Dings. Nehmen wir an, derselbe Mensch erlebte die beiden Fälle  nacheinander,  so sind folgende wahrscheinlich, die in Frageform ausgesprochen erscheinen, darum aber noch nicht zu wirklichen Fragen verdichtet zu sein brauchen.

"Ist die Ursache des Vorüberrasens (der schnellen Bewegung) ein gewöhnliches, mir bekanntes Ding (Fahrzeug)?" - Durchgehen einer Reihe von Möglichkeiten. "Oder das neue Ding, das ich gestern sah?" Gedanke: ein neues Fahrzeug wird auch anders, besonders schnell fahren. Und dergleichen mehr.

Daraus entsteht entweder eine richtige, bewußte  Frage,  die auch an sich selbst gerichtet sein kann: "ist das, was da vorbeiraste, dasselbe neue Ding, das ich gestern sah?"

Oder die Gedankenkombination wird  festgestellt  in einem  Urteil.  Wiederum entweder im  positiven:  ja, das ist dasselbe Ding. Im Fall, daß die Benennung schon erfolgte: ein Automobil fährt sehr rasch. Oder aber  negativ:  keines der mir bekannten Fahrzeuge fährt so rasch.

Ein solches Urteil wird umso sicherer und begründeter sein, je mehr Gedankenkombinationen vorhergingen; entscheidend für die Feststellung ist dann etwa beim Anblick des ruhenden Dinges der Anblick des Benzinbehälters, bei dem der Bewegung der Geruch. Beides zusammen ergibt dann etwas Spezielles, dem neuen Ding Anhaftendes; dies ist der Weg zum Begriff. Zu diesem sind nötig eine Reihe positiver und negativer Urteile; das negative Urteil ist dadurch als das weniger wichtige, sekundäre charakterisiert, daß eine Summe von  lauter negativen Urteilen  zu keinem Begriff führt.

Es ist aber auch nicht nötig, daß die Denktätigkeit bis zum Begriff fortschreitet; sie kann sich auch mit einem  Eindruck  begnügen. So werden in den schon angeführten Beispielen die wenigsten ein Bedürfnis fühlen, sich einen Begriff des Meeres oder der erstgesehenen hohen Bergspitze zu bilden, sondern sich mit dem Eindruck begnügen, der z. B. beim Meer meist stark genug ist, um weiteres Nachdenken zurückzuhalten. Zugrunde zu liegen braucht nur ein einfaches Existenzialurteil: Meer ist; Sinn: ich sehe (9) das Meer. Vor dem Anblick bestand kein persönlicher Eindruck. Ebenso erfordert der erste  Eindruck  eines Automobils, etwa in Worten formuliert: "Wagen ohne Pferde" nur das Existenzialurteil: "es gibt auch Wagen ohne Pferde."

Erst durch eine Reihe von Urteilen, die diesen Wagen nunmehr wirklich  vergleichend  von allen anderen abgrenzen, dabei aber auch eine wesentliche,  positive  Eigenschaft des neuen Dings feststellen, entsteht ein Begriff des Automobils, etwa: "ein Wagen, der nicht durch Pferdekraft,  sondern  durch Benzin vorwärts bewegt wird." Ein Begriff ist also ein aus mehreren Urteilen entstandenes Gesamturteil über ein Ding und seine Bewegung.

Das Gesagte läßt sich in folgendem Schema zusammenfassen:


pfordten1
LITERATUR - Otto von der Pfordten, Versuch einer Theorie von Urteil und Begriff, Heidelberg 1906
    Anmerkungen
    1) Ich verstehe diesen Ausdruck  charakterisierend,  weder lobend noch tadelnd. Bezeichnend ist, daß z. B. WUNDT auf die anderweitig als irrig erklärte Ausdeutung des Wortes als eines Ur-Teiles zurückgreift.
    2) Noch viel weiter von der Psychologie rückt EDMUND HUSSERL und seine "reine Logik" ab (Logische Untersuchungen, Halle 1900/01). Auf diesem Standpunkt gehören die nachstehenden Erörterungen einem  Grenzgebiet  an, das man wohl gelten lassen muß, will man die von der Logik zur Psychologie führenden Fäden nicht völlig zerreißen; Frage und problematisches Urteil haben in der reinen Logik keine Stelle.
    3) Ich beschränke mich dabei auf die sogenannten  Wahrnehmungsurteile,  da diese jedenfalls die ursprünglichsten sind und eine Theorie, die ihnen genügt, von selbst auch auf die höheren Formen der Urteilsbildung paßt. Unter dem Wort "Theorie" ist dabei verstanden: Grundlage einer Definition, gegeben durch die Entstehung des einfachsten Urteils.
    4) Ich erinnere mich z. B. ganz genau an den unvermuteten ersten Anblick eines elektrischen Trambahnwagens in Berlin und wähle das Automobil nur wegen der Kürze des Wortes; jener täte hier denselben Dienst.
    5) An dessen ersten Anblick ich mich auch genau, wie wohl auch an andere, erinnere.
    6) Dieses bleibt als absolut selbstverständliche Voraussetzung der Urteilsfunktion weg; das Sein des Dings ist nur meist, nicht prinzipiell selbstverständlich.
    7) WILHELM WUNDT, Völkerpsychologie I, 2, Seite 462
    8) Wie  weit  man für diese Auffassungsweise den Begriff "Bewegung" fassen muß, aber auch  kann,  werde ich später ausführen.
    9) Über das Ich und den Vorgang des Sehens urteilt nur der darauf reflektierende Denker; für das Elementarurteil ist das "ich" und der psychische Vorgang (sehen, hören usw.) selbstverständlich, bzw. unbewußt.