G. K. UphuesR. AvenariusA. MeinongH. CorneliusJ. Eisenmeier | |||
Umriß einer neuen analytischen Psychologie [und ihr Verhältnis zur empirischen Psychologie] [2/2]
B. Die Unterscheidung des Empirischen und des Analytischen in den Hauptzügen ihrer geschichtlichen Entwicklung. Es fällt mir somit die Aufgabe zu, vorerst den Nachweis der logischen Verschiedenheit von Empirie und Analyse zu erbringen, bevor die Unterscheidung der beiden psychologischen Disziplinen Anerkennung beanspruchen darf. Was die Gegenüberstellung "empirischer" und "analytischer" Urteile betrifft, so muß zunächst festgestellt werden, daß in der vorliegenden Untersuchung zwar der Ausdruck "empirisch" = "der Erfahrung entsprungen" durchaus mit dem allgemeinen Sprachgebrauch übereinstimmend verwendet wird, jedoch die Bezeichung "analytisch" eine andere (weitere) Bedeutung besitzt als die in der Logik und Erkenntnistheorie bisher üblichen gleichlautenden Namen ("analytische - synthetische Urteile", "analytische - synthetische Methode"). Es ist demnach erforderlich, daß die hiermit neueingeführte Wortverwendung in zufriedenstellender Weise gerechtfertigt wird. Was zunächst den sachlichen Gegensatz von "Empirie" und "Analyse" betrifft, so hat am Klarsten zuerst DAVID HUME diese beiden Zweige unserer Erkenntnis geschieden.
Vgl. HUME, a. a. O.:
Was die Begriffe "Tatsachenerkenntnis" und "Zergliederungserkenntnis" ihrer Bedeutung nach anlangt, so war HUME der erste, der diesen Gegensatz deutlich ausgesprochen hat. Doch schon bei seinen unmittelbaren Vorgängern finden sich Ansätze zu dieser Erkenntnis: so hat schon LOCKE von seinen drei Erkenntnisarten die intuitive und die demonstrative zusammen als die Klasse der Gewißheitsurteile der sensitiven Erkenntnis, gegenübergestellt, der er bloß Wahrscheinlichkeit zuschreibt (Über den menschlichen Verstand, 4. Buch, 2. Kapitel); in ähnlichem Sinn unterschied LEIBNIZ "ewige" und "faktische" Wahrheiten. Jenen ist absolute Notwendigkeit eigen, diese sind logisch "zufällig" und nur kausal bedingt; die Sätze der Mathematik rechnete er insgesamt den ewigen Wahrheiten zu (Monadologie, Seite 33). Leider hat weder HUME noch seine Vorgänger eine feste, treffende Bezeichnung für unsere beiden Begriffe geschaffen. So fehlte dieser Unterscheidung die Prägnanz, die logische Bestimmtheit. Überhaupt hatte HUME diese Einteilung der Urteile mehr mit genialem Scharfblick erfaßt als systematisch untersucht. Das analytische Erkennen nannte er kurzweg ein "Wissen um die Beziehungen der Ideen", ohne festzustellen, was unter "Ideen" zu verstehen ist: nach seinem Sprachgebrauch bedeuten "Ideen" die Reproduktion im Gegensatz zu den "Impressionen" (den Empfindungen, Gefühlen, Strebungen). Gibt es also kein Wissen umd die Beziehungen der Impressionen?! Und weiter: Ideen-Reproduktionen umfassen sowohl die anschaulich-lebhaften Erinnerungen und Einbildungen als auch die unausgeführten, blassen Begriffsvorstellungen; betrifft das Beziehungswissen die Beziehungen aller Reproduktionen oder bloß die Beziehungen der Begriffe? Das Problem der Mathematik lag mitten in diese Fragen verknäuelt. Sind die geometrischen Erkenntnisse aus der Untersuchung des (sei es sinnlich wahrgenommenen oder vorgestellten) anschaulichen Raumbildes oder aus der Beziehung abstrakter Begriffe gewonnen? Auf all dies gab HUME keine Antwort. So lagen diese Probleme, als KANT sich ihrer Erforschung zuwandte. Ihm gebührt das unsterbliche Verdient, die Erkenntnisweise der Mathematik bestimmt zu haben und neben ihr noch eine Reihe anderer Disziplinen, die HUME gar nicht berührte, in den Kreis analytischer, d. h. nicht-empirischer Wissenschaften aufgenommen zu haben, als da sind: Kategorienlehre, Ethik, Ästhetik, Rechts- und Religionsphilosophie. Es war die größte Tat in der Selbsterkenntnis der Philosophie: die grundlegende Feststellung der philosophischen Aufgaben. Der Erfolg seiner unvergleichlich bedeutsamen Arbeit wurde aber durch zwei Fehler fast gänzlich in Frage gestellt: durch die Färbung seiner Begriffe im Geiste einer halb skeptischen, halb metaphysischen Grundüberzeugung und (damit im Zusammenhang) durch die gänzliche Verunglückung seiner Bezeichnungen. Am weitesten aber griff KANT bei der Benennung des Gegensatzes der von uns "empirisch" und "analytisch" genannten Urteile fehl. Er nannte nämlich, sich an eine scholastische Tradition anschließend, die empirischen Urteile: "Urteile a posteriori", die nicht-empirischen: "Urteile a priori". Es gibt in der ganzen Geschichte der Philosophie keinen einzigen Begriff, der ungeschickter bezeichnet wurde als das "analytische" (nicht-empirische) Urteil. Man denke: die empirische Erkenntnis, das Tatsachenwissen wird "Urteil vom Späteren" genannt, die Analyse: "Urteil vom Früheren!" Diese Bezeichnungen müssen jedem Unbefangenen solange völlig sinnlos erscheinen, bis er sie nicht mit dem Geist aristotelischer Metaphysik erfüllt, aus der diese beiden Namen stammen; dadurch wird er aber in eine Richtung getrieben, die der unmittelbaren logisch-psychologischen Unterscheidung von Erfahrungs- und Zergliederungsurteilen durchaus fremd ist. Dem ARISTOTELES galt "das Allgemeine" als "das ansich Frühere", als ewige Form, die aus eigener Kraft "das Besondere, Spätere" hervorbringt. ALBERT der Große, der scholastische Aristoteliker, belegte in diesem Sinn die Schlußweise "ex causis ad effectum" [die Ursache aus der Wirkung - wp] mit dem Namen "a priori"; denn causae sind = formae = universalia = prius; umgekehrt nannte er die Schlußweise "ex effectibus ad causas" [aus der Wirkung die Ursache - wp]: "a posteriori". Es ist ein Irrtum, zu glauben, das Urteilsverfahren, das ALBERT "a priori" nennt, decke sich mit dem kantischen gleichnamigen Begriff; vielmehr ist ALBERTs "a priori" bloß die Umkehrung des "a posteriori", d. h. des induktiven Verfahrens, folglich nichts anderes als eine "Deduktion". Es ist aber gerade das Verdienst der neueren Philosophie, insbesondere HUMEs und KANTs, im Begriff des "Nicht-empirischen" nicht bloß eine Umkehrung der empirischen Induktion zu sehen, sondern eine logisch verschiedene Urteilsgattung, die zwar auch die Deduktion umfaßt, daneben aber noch viele andere apodiktische Erkenntnisse. Es war also ein verhängnisvoller Mißgriff KANTs in seinen grundlegenden Untersuchungen der beiden Erkenntnisarten den modernen Begriffen die alten scholastischen Namen anzuhängen, umso mehr als seine Vorgänger die veralteten Worte (zumindest als Hauptbezeichnungen) nicht mehr gebrauchten. So war in den beiden Begriffen insgeheim ein metaphysischer Hintergedanke eingewoben, und man verfiel leicht in den Wahn, die nicht-empirischen Urteile einer geheimnisvollen Wundergabe unseres unbekannten Wesens zuzuschreiben, wobei ohne diese unvergleichliche Fähigkeit ein solches Wissen unmöglich wäre. Dadurch wurde diese rein logische Frage untrennbar mit gewissen ontologischen Überzeugungen verquickt, so zwar, daß man in die Notwendigkeit versetzt schien, entweder beides anzunehmen oder beides zu verwerfen. So kam es, daß von den Nachfolgern KANTs nur die Metaphysiker für die Urteile "a priori" eintraten, die Gegner der Metaphysik aber das Vorhandensein solcher Urteile leugneten. Die Geschichte des Begriffs der nicht-empirischen Erkenntnis nach KANT zerfällt in drei Perioden:
2. eine Gegenbewegung, die neben der Erfahrung keine andere Erkenntnisart anerkennen wollte. Es waren dies jene bedachtsamen Denker, die das gänzliche Mißglücken der großzügigen Versuche der metaphysischen Romantik miterlebten und unter diesem Eindruck den Vorsatz faßten, das offenliegende Gebiet äußerer und innerer Erfahrung sorgsam zu erforschen und jedes Überschreiten dieser Grenzen gewissenhaft zu vermeiden. Alles Wissen galt diesen Empiristen als der Erfahrung entsprungen und in den Urteilen a priori erblickten sie ein unsinniges, metaphysische Fabulieren. 3. Das letzte Drittel des Jahrhunderts war eine rückwärts-schauende Philosophie: das Losungswort Zurück zu Kant! rief viele zur Bearbeitung nach Kant orientierter, erkenntnistheoretischer Fragen. Indem diese Forscher, sie mögen sich Kantianer nennen oder nicht, insgesamt mit zäher Beharrlichkeit am alten metaphysischen Ausdruck a priori festhielten, so widersetzte sich der Realismus diesen Untersuchungen in der Meinung, die Anerkennung nicht-empirischer Urteile sei zugleich ein Bekenntnis zu weiß Gott welchen metaphysischen Theorien.
Nachdem ich hiermit das Bekenntnis abgelegt habe, daß ich es für meine Gewissenspflicht halte, das Wort "a priori" nicht zu gebrauchen, will ich in der sachlichen Behandlung des Gegensatzes von Empirie und Analyse fortfahren. Zu diesem Zweck sei noch einmal auf KANT zurückgegangen. Ich erwähnte schon vorhin, daß HUME es im Dunklen ließ, was er denn eigentlich mit dem Ausdruck "Beziehung der Ideen" (die den Inhalt der nicht-empirischen Urteile bilden sollen) meint? "Idee" kann sowohl abstrakte als auch konkrete Vorstellung (bei LOCKE auch Wahrnehmung und Erlebnis überhaupt) bedeuten. Was meinte nun HUME? Vielleicht alles zusammen. Für ihn unterschieden sich ja die Allgemeinbegriffe überhaupt in nichts von den Vorstellungen des Konkreten. KANT aber unterschied hier schärfer: Urteile, die nichts als die Beziehung eines Begriffs zu einem anderen (in jenem als Teilinhalt enthaltenen) Begriff ausdrücken, haben eine eigene, besondere Gruppe zu bilden; sie sagen eigentlich nichts Neues aus, sie "erweitern" unsere Erkenntnis nicht, sondern sie verdeutlichen nur unsere Begriffe, sie "erläutern". Sie zergliedern einen Begriff, den Subjektbegriff, und was sie aussagen, liegt "in versteckter Weise" in diesem schon drinnen. Diese Urteile sind nichts anderes als "Analysen" schon vorhandener Begriffe. KANT nannte sie aus diesem Grund "analytische Urteile". Hier sollen sie genauer "begriffsanalytische Urteile" genannt werden. Ihnen stehen die "begriffs-synthetischen" (bei KANT schlechthin die "synthetischen") Urteile gegenüber; diese sind "Erweiterungsurteile", d. h. solche Urteile, die "zum Begriff des Subjekts ein Prädikat hinzufügen, welches in jenem gar nicht gedacht war und durch keine Zergliederung desselben hätte können herausgezogen werden." (Kant, Kr. d. r. V., Ausgabe Kirchmann, siebte Auflage, Seite 54) Das Verhältnis der beiden Gruppierungen, derjenigen nach dem Gesichtspunkt der Erfahrung und derjenigen nach dem Gesichtspunkt der Begriffsanalyse, ist folgendes: Die empirischen Urteile, die stets begriffssynthetisch sind, und die begriffsanalytischen, die stets nicht-empirisch sind, bilden die beiden Flügel; in der Mitte liegen die nicht-empirischen und nicht-begriffsanalytischen Urteile, die KANT "synthetische Urteile a priori" nannte. Was die nicht auf Erfahrung beruhenden Erkenntnisse anlangt, so liegt das Prinzip der Erläuterungsurteile offen zutage: die Begriffsanalyse. Wie aber sind die sogenannten "synthetischen Urteile a priori" möglich? KANT legt besonderen Nachdruck auf die Loslösung dieser Urteile von allen übrigen und bringt sie dadurch in eine einzigartige Ausnahmestellung. Es ist nicht meine Aufgabe, an dieser Stelle die Ergebnisse der kantischen Untersuchung zu überprüfen; immerhin wird die folgende Überlegung, die Berechtigung einer so tiefgehenden Zerklüftung der nicht-empirischen Urteile in Zweifel ziehen. Man erwäge: ein Teil der nicht-empirischen Urteile kann auf das Prinzip der Analyse (im besonderen der Begriffsanalyse) zurückgeführt werden. Warum sollten nicht auch die übrigen nicht-empirischen Urteile, die ja die gleichen logischen Eigentümlichkeiten aufweisen, demselben Prinzip entstammen? Gewiß, die Analyse eines Begriffes können diese Urteile sicherlich nicht darstellen; denn es sind Erweiterungsurteile, nicht bloße Begriffsverdeutlichungen. Doch wer wollte behaupten: eine Analyse kann nur Begriffe betreffen! Nehmen wir die geometrischen Sätze, die KANT besonders gern als Beispiele nicht-empirischer, begriffs-synthetischer Urteile bezeichnete. DILTHEY sagt über sie:
So wie die geometrischen Urteile auf einer Analyse der Raumanschauung beruhen, so gründen sich die Sätze der Phoronomie auf die Analyse der Bewegung, nicht des Bewegungsbegriffs, sondern der angeschauten Bewegung. In gleicher Weise ist die Arithmetik eine Analyse; natürlich wieder keine Analyse eines Begriffs. Zum Beispiel ist der Satz: 7 + 5 = 12, wie KANT hervorhob, kein begriffsanalytischer Satz. Denn
Ebenso ist die Logik eine analytische Wissenschaft, ihre Erkenntnisse sind nach SIGWART (Logik I, 18)
Nach all dem ist die Einschränkung des Ausdrucks "Analyse" und "analytisch" auf die Begriffsanalyse eine Gewaltsamkeit. Als solche wurde sie auch in der Logik selbst empfunden. SIGWART sagt hierüber (Logik I, § 18, 135):
So wurde vor und nach KANT der Begriff der "Analyse" in so mannigfachen Zweigen der Wissenschaft in seinem uneingeschränkten Sinn gebraucht. Es ist also dem deutschen Sprachgefühl durchaus entsprechend, das Wort "analytisch" im Gegensatz zu KANTs Einengung auf den Sinn "Begriffsanalyse" in seinem vollen Bedeutungswert zu gebrauchen, und zwar zur Bezeichnung sowohl von Wissenschaften oder Teilen einer Wissenschaft als auch von Urteilen. "Analytisch" werden wir alle diejenigen Erkenntnisse und Erkenntniszusammenhänge nennen, in denen das Erfassen einer inneren Beziehungsgesetzlichkeit Erkenntniszweck ist. Im Wort "analytisch" oder "zergliedernd" ist das Wesen des nicht-empirischen Urteils ausgesprochen: durch "Analyse", durch "Zergliederung" können nur die inneren Beziehungen von Bestimmtheiten erkannt werden; die Beziehung zur Wirklichkeit, die dem Inhalt der Bestimmtheiten gegenüber eine äußere ist, kann durch keine Analyse erfaßt werden, sondern bedarf der "Erfahrung". Wie aber die Zergliederung die Erfahrung nicht ersetzen kann, so ist die Erkenntnis notwendiger Beziehungen nur durch Zergliederung der inneren Bestimmung und Bedeutung, niemals durch ein Wirklich-vorfinden, d. h. durch Erfahrung zu erzielen. "Analysieren" oder "Zergliedern" ist ein Vergleichen und Unterscheiden von Bestimmungen, deren Existenz für diesen Erkenntniszweck gleichgültig ist; es ist ein Aneinanderhalten, sei es im Gleichfinden oder Verschiedenheitserkennen, ein Auseinanderhalten, sei es im Verbinden oder Trennen. "Analytisch" bedeutet also keineswegs einen Gegensatz zu "synthetisch"; vielmehr fällt der Gegensatz des Trennens und Verbindens, Vergleichens und Unterscheidens ganz in das Gesamtgebiet des Analytischen hinein. Vgl. übrigens L. RABUS, Methode und Methoden, Philosophische Monatshefte, Bd. 21, 1885), der die "übliche Unterscheidung von Analyse und Synthese als unzureichend und unrichtig" verwirft und alles Erkennen als Analysis erklärt, die "sich zwischen Thesis und Synthesis hin und her bewegt". Vgl. ferner ANSCHÜTZ, "Über die Methoden der Psychologie" (Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. XX, 1911, Seite 443). "Synthese und Analyse verbinden sich beide zu einer Tätigkeit, der wir dann freilich den Namen Analyse zu geben gewohnt sind." In der Logik wurde seit den Zeiten der Scholastik die Methode der Untersuchung die "analytische" genannt, die Methode des Lehrvortrags, die das in der Untersuchung gefundene Einzelne zusammenfaßt, die "synthetische". Dieser Gegensatz betrifft nicht den logischen Gehalt der zugrundeliegenden Erkenntnisse, sondern die Art ihrer Darstellung: die sogenannte "analytische" Methode ist die Verfahrensweise bei der Gewinnung dieser Urteile, die sogenannte "synthetische" ist nichts anderes als eine zweckmäßige Umformung zum Zweck der Mitteilung. Unsere Entgegensetzung von analytischer und empirischer Erkenntnisweise deckt sich also keineswegs mit dem alten Begriffspaar "analytische und synthetische Methode". Vielmehr kann sowohl die Analyse als auch die Erfahrung in jenem historischen Sinn "analytisch" oder "synthetisch" betrieben werden: der Gang der Aufsuchung, sei es nun analytischer oder empirischer Bestimmungen heißt nach der alten Logik "analytisch", der Gang des Vortrags "synthetisch". Es handelt sich also bei jener traditionellen Unterscheidung um die Anordnung ein und desselben Erkenntniszusammenhangs. Man würde demnach das Wort "analytisch" im alten Begriffspaar besser durch ein anderes ersetzen, etwa durch "thetisch" oder "henothetisch"; besonders der letztere Ausdruck wäre bezeichnend, indem er den auf die Einzelbestimmung gerichteten Gang der aufsuchenden Forschung charakterisiert und so in dieser seiner Eigenart der Methode zusammenfassender Darstellung gegenüberstellt. Im Übrigen hat ja diese Unterscheidung auf der Stufe der modernen Logik und Erkenntnistheorie nicht den Wert, den man ihr einstmals beimaß, und ist in ihrer geschichtlichen Form vielfach überhaupt schon vergessen. So ist die hier vertretene Neufassung des Begriffs "analytisch" mit keinem der im lebendigen Sprachgebrauch befindlichen Homonymen [dasselbe Wort für verschiedene Bedeutungen - wp] in Widerspruch, sondern befaßt alle besonderen Anwendungen als Arten unter sich. Dieselbe logische Zergliederungstätigkeit, die im Erläuterungsurteil einen Begriff zerlegt, ist auch in der Analyse mathematischer, logischer, psychologischer und anderer Gegebenheiten lebendig. |