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Psychologische Prinzipienfragen [1/2]
I. Psychologie und Erkenntnistheorie Der sachlichen Diskussion muß ich die Berichtigung eines Irrtums in der prinzipiellen Beurteilung meiner Theorie vorausschicken, der sich bei HUSSERL eingeschlichen hat und der seinen Grund in der Legende haben dürfte, die mich als einen Schüler Schüler von AVENARIUS bezeichnet. Wer diese Legende erfunden hat weiß ich nicht. Ich bin zwar mit AVENARIUS flüchtig einige Male zusammengetroffen und habe dabei allerdings eine äußerst wichtige Anregung (2) von ihm empfangen. Zu einem Anhänger seiner biologischen Begründung der Erkenntnistheorie aber bin ich nicht geworden (3). Inbesondere stimme ich hinsichtlich der Begründung und Auffassung des "Prinzip der Ökonomie des Denkens" durchaus nicht grundsätzlich mit AVENARIUS überein, wie sich jeder überzeugen kann, der sich die Mühe macht, meine Ausführungen über jenes Prinzip mit Aufmerksamkeit zu lesen. So mag z. B. die Rede von allgemeinen Begriffen und Namen als "bloßen denkökonomischen Kunstgriffen", wie sie HUSSERL (4) erwähnt, vielleicht im Sinne von AVENARIUS sein; in meinem Sinn ist sie gewiß nicht. Wer aber insbesondere in meinen nach einer biologischen oder nach einer teleologischen Fassung jenes Prinzips sucht, wird vergeblich suchen: die Behauptung HUSSERLs (5), daß ich einen "Komplex von Anpassungstatsachen" zur erkenntnistheoretischen Begründung der Philosophie verwenden will, entbehrt jeder tatsächlichen Grundlage. Daß auch sein Vorwurf des "Psychologismus" die erkenntnistheoretischen Ausführungen meiner Psychologie nicht trifft, hoffe ich im Folgenden zeigen zu können. Psychologismus Der Kürze halber werde ich im Folgenden zunächst die leitenden Gedanken der in meiner Psychologie gegebenen erkenntnistheoretischen Untersuchungen in Form von Thesen zusammenstellen, um sie dann mit den entsprechenden Überlegungen HUSSERLs zu vergleichen. These 1 (6): Erkenntnistheorie hat die Aufgabe über das Wesen des Erkennens wissenschaftliche Aufklärung zu geben. Nun ist aber Erkennen jederzeit ein psychischer Tatbestand; andererseits ist Einsicht in das Wesen psychischer Tatbestände jedenfalls eine psychologische Einsicht, insofern zur Domäne der Psychologie alles wissenschaftliche Verständnis psychischer Tatsachen zu rechnen ist. Demnach ist es von vornherein sicher, daß Erkenntnistheorie nicht anders als psychologisch begreündet werden kann. Man muß sich, um den Sinn dieser These nicht mißzuverstehen, zunächst vor der Verwechslung zwischen Erkenntnis im Sinne eines Erkennens und Erkenntnis im Sinne des Erkannten hüten. Wissenschaft vom Erkannten ist keine psychologische Einsicht, soweit das Erkannte nicht aus psychischen Tatsachen besteht; Wissenschaft vom Erkennen aber muß stets eine psychologische Einsicht im obigen Sinn sein, weil eben Erkennen jederzeit ein psychischer Tatbestand ist. Eine Einsicht in mathematische Tatbestände ist keine psychologische Einsicht; aber eine Einsicht in das Wesen der Erkenntnisvorgänge, die zu mathematischen Erkenntnissen führen und - was hierin enthalten ist - in die Art und Weise, wie sie zu denselben führen, ist eine psychologische Einsicht. Ebenso sind zwar logische Gesetze keine psychologischen Gesetze und die Logik folglich kein Teil der Psychologie; wohl aber ist die Begründung der Logik, wie sie in der Erkenntnistheorie gefordert werden muß, notwendigerweise eine psychologische Begründung: die Einsicht in die Art und Weise, wie die logischen Gesetze im Wesen der Erkenntnisvorgänge begründet sind, kann nur eine psychologische Einsicht sein. Von einer zweiten Verwechslung, die bei der Auslegung der obigen These vermieden werden muß, wird sogleich die Rede sein. These 2: Weil somit der Psychologie die Aufgabe zufällt für alle wissenschaftlichen Grundbegriffe die erkenntnistheoretische Aufklärung zu liefern, so darf die Psychologie selbst sich von vornherein nicht auf solche Begriffe und Annahmen stützen, die einer derartigen Aufklärung erst bedürfen. Sie darf sich vielmehr nur solcher Begriffe bedienen, die sich in den unmittelbar gegebenen Tatsachen der psychischen Erfahrung realisiert finden. Aus diesem Grund habe ich die Psychologie als die Wissenschaft von den Tatsachen des geistigen Lebens definiert - nicht etwa als die Wissenschaft vom Ich, da dieser Begriff zu denjenigen gehört, die erst durch eine psychologische Untersuchung geklärt werden müssen, also nicht vorausgesetzt werden dürfen. Das Material, von welchem die Psychologie auszugehen hat, darf nur in jenen unmittelbar gegebenen Tatsachen bestehen; die erste Aufgabe der Psychologie ist, durch die Analyse und Beschreibung dieses Materials zu einer erkenntnistheoretisch klaren Bestimmung derjenigen Begriffe zu gelangen, welche ich die systematische Ordnung dieses ihres Materials ermöglichen. Zu diesen Begriffen, die erst auf dem genannten Weg zu gewinnen, aber nicht vorauszusetzen sind, gehört einerseits alles, was in der herkömmlichen Psychologie über unbewußte Tatsachen, über Identität, über Wirkungen der Aufmerksamkeit und dgl. gesagt wird - Begriffe, die in der Regel angewendet werden, ohne daß man sich der Erfahrungstatsachen hinreichend versichert, die dem Gebrauch jener Begriffe zugrunde liegen. Andererseits gehören dahin all jene Begriffe, die regelmäßig kritiklos aus dem vorwissenschaftlichen Denken in die Wissenschaft hinübergenommen werden: vor allem der Dingbegriff und der Kausalbegriff. These 3: Um ihrer erkenntnistheoretischen Aufgabe willen darf die Psychologie demgemäß insbesondere niemals von vornherein von Kausalerklärungen Gebrauch machen, also nicht als "erklärende Naturwissenschaft" auftreten wollen. Kausale Psychologie darf erst einsetzen, nachdem der Kausalbegriff seine erkenntnistheoretische Klärung gefunden hat; zur Begründung der Erkenntnistheorie aber darf eine kausale Psychologie nicht verwendet werden (7). Ich habe hiermit die zweite Verwechslung bezeichnet, die vermieden werden muß, wenn die obige erste These nicht mißverstanden werden soll. Man darf eben den Sinn, in welchem diese These von Psychologie redet, nicht mit dem engeren Sinn verwechseln, in welchem das Wort Psychologie vielfach angewendet wird: wenn wir zur Psychologie alles wissenschaftliche Verständnis psychischer Tatsachen rechnen, so dürfen unter diesen Nmane nicht bloß die Bestrebungen verstanden werden, die sich auf eine Kausalerklärung der psychischen Tatsachen richten. Eine psychologische Begründung der Erkenntnistheorie heißt also sicher nicht so viel wie eine Begründung der Erkenntnistheorie durch kausale Psychologie - also etwa auf die früheren Theorien des psychischen Geschehens von LIPPS. Vielmehr muß, wenn von einer psychologischen Begründung der Erkenntnistheorie die Rede sein soll, die kausale Psychologie vollständig ferngehalten werden - und ebenso natürlich alles Gerde über Psychologie mit Hilfe solcher Begriffe, die ihre Bedeutung nur von populären Vergleichen hernehmen ohne wissenschaftlich streng bestimmt zu sein. Diesen leitenden Gedanken meiner Darstellung stelle ich zunächst dem prinzipiellen Einwand gegenüber, den HUSSERL gegen meine erkenntnistheoretische Grundlegung der Psychologie erhebt. Dieser Einwand lautet dahin, daß ich Erkenntnistheorie "psychologistisch" begründe. Meine Psychologie ist nach seiner Meinung "ein Versuch, eine psychologistische Erkenntnistheorie, so extrem sie nur je gemeint war, auf dem Boden der modernen Psychologie allseitig durchzuführen". Wenn man allgemein die Begründung der Erkenntnistheorie auf psychologische Untersuchungen als Psychologismus bezeichnet, so ist HUSSERL mit dieser Behauptung im Recht. Aber genau dieselbe Behauptung läßt sich alsdann auf HUSSERLs eigene Untersuchungen anwenden: auch sie stellen einen Versuch dar, Erkenntnistheorie auf psychologische Untersuchungen zu begründen. HUSSERL nennt nur diese Untersuchungen nicht mehr psychologische, sondern phänomenologische. Indem er für die reine Beschreibung der Tatsachen der psychischen Erfahrung das Wort Phänomenologie einführt, stellt er dieser der "erklärenden" Psychologie im herkömmlichen Sinn, also der kausalen Psychologie entgegen. Er beschränkt demgemäß - allerdings erst nachträglich - den Begriff des Psychologismus auf diejenigen Bestrebungen, welche die Erkenntnistheorie durch eine kausale Psychologie begründen wollen. Ich kann den Argumenten, welche HUSSERL gegen Bestrebungen dieser Art (also gegen den Psychologismus im obigen Sinne) vorbringt, mit einer sogleich zu betrachtenden Ausnahme nur zustimmen. Da ich aber meinerseits in meiner Psychologie von vornherein ausdrücklich jede kausale Erklärung abgelehnt und mich prinzipiell auf die reine Beschreibung der Tatsachen der psychischen Erfahrung, also auf Phänomenologie im Sinne HUSSERLs beschränkt habe, so begreife ich nicht, wie der Vorwurf des Psychologismus auf meine Untersuchungen Anwendung finden soll. Ich bin allerdings der Meinung, daß man das Wort Psychologismus nicht in jenem engeren Sinn gebrauchen sollte. Psychologie ist (zumindest in England) von vornherein "Phänomenologie" im Sinne HUSSERLs gewesen und ich sehe nicht ein, weshalb man denjenigen Untersuchungen über psychische Tatbestände, die aller exakten psychologischen Wissenschaft zugrunde liegen müssen, den Namen Psychologie nehmen und ihn nur einer modernen Verirrung vorbehalten soll. Ich möchte also lieber das Wort Psychologie im Sinne von These 1 bezeichneten allgemeinen Bedeutung beibehalten und demgemäß sowohl HUSSERL wie mich als Psychologisten bezeichnen. Doch der Name tut nichts zur Sache. Genug, daß wir sachlich im Prinzip zumindest vollkommen übereinstimmen: wir wollen beide die Erkenntnistheorie nur auf die deskriptive Phänomenologie, d. h. auf die reine Beschreibung der unmittelbar gegebenen Erlebnisse begründen und die kausal erklärende Psychologie von der Beteiligung an dieser Begründung ausschließen. Im Prinzip der Methode stimmen wir überein, aber nicht in der Ausführung derselben. Ich bezeichne im Folgenden drei Punkte, in welchen ich HUSSERL nicht zustimmen kann. phänomenologischer Sätze Ich sagte oben, daß ich den Argumenten HUSSERLs gegen den Psychologismus mit einer Ausnahme zustimme. Von dieser Ausnahme muß zunächst die Rede sein. HUSSERL will, wenn ich ihn recht verstehe, die psychologische Begründung der Erkenntnistheorie deswegen ablehnen, weil die Psychologie eine Tatsachenwissenschaft, eine Wissenschaft aus Erfahrung ist, aus Erfahrungen aber keine allgemein gültigen "überempirischen" Gesetze abgeleitet werden können, wie sie doch die Erkenntnistheorie fordern muß. (8) Wenn diese Argumentation richtig wäre, so stünde es freilich schlimm um die Begründung der Erkenntnistheorie auf psychologischer Basis; aber nicht bloß um ihre "psychologistische" Begründung, sondern ebenso um ihre Begründung durch phänomenologische Untersuchungen. Denn auch diesen von HUSSERL in seinem zweiten Band unternommenen Untersuchungen kommt der Charakter einer "empirischen Tatsachenwissenschaft" zu. HUSSERLs Unternehmen in seinem zweiten Band steht daher mit jenen Ausführungen seines ersten Bandes im Widerspruch: die Rechtfertigung seiner phänomenologischen Untersuchung gegenüber der zuvor durchgeführten Kritik des Psychologismus (9) enthält in dieser Hinsicht eine Lücke. Da aber in der Tat die phänomenologische Analyse nicht anders als durch die Untersuchung der einzeln gegebenen erkenntnistatsachen die geforderte Rechenschaft über das Wesen des Erkennens geben kann, so darf diese Lücke nicht unausgefüllt bleiben. Mit anderen Worten: es muß gefragt werden, wie aufgrund der Analyse einzelner Erfahrungstatsachen die Möglichkeit gegeben ist, zu den allgemeinen Erkenntnissen zu gelangen, auf welche die erkenntnistheoretische Untersuchung abzielt. Wie mir scheint, kann diese Lücke nur dadurch ausgefüllt werden, daß man jene Argumentation HUSSERLs widerlegt. In der Tat ist die Behauptung, daß aus Erfahrungen keine allgemein gültigen Sätze abgeleitet werden können, nichts weniger als erwiesen - so viel sie auch seit HUME und KANT in philosophischen Schriften wiederholt wird. Ich habe die verschiedenen Wege, auf welchen aus einzelnen Erfahrungen allgemein gültige Behauptungen abzuleiten sind, anderwärts besprochen (10). Wer Bedenken trägt jenen Ausführungen zuzustimmen, muß die gesamten Ergebnisse phänomenologischer Untersuchungen - einschließlich der HUSSERLs - zunächst mit dem Vorbehalt aufnehmen, daß der Nachweis ihrer Allgemeingültigkeit erst nachzuliefern ist. Ich komme an einer späteren Stelle auf diesen Nachweis zurück. Wie oben (These 2) festgestellt wurde, darf die psychologische Untersuchung, soweit sie erkenntnistheoretische Absichten verfolgt, keine Begriffe verwenden, die sich nicht in den unmittelbar gegebenen Tatsachen der psychischen Erfahrung - also "phänomenologisch" - vollkommen realisiert fänden. Demgemäß muß die wissenschaftliche psychologische Terminologie Schritt für Schritt mit der Analyse der Phänomene entwickelt werden; es dürfen keine Begriffe angewendet werden, deren reale Bedeutung nicht zugleich durch die Analyse der Phänomene aufgewiesen wird (11). HUSSERL stimmt der hier ausgesprochenen Forderung prinzipiell zu, indem er seinerseits das "Prinzip der Voraussetzungslosigkeit" aufstellt (12), nach welchem alle Annahmen ausgeschlossen sein sollen, die nicht phänomenologisch realisiert werden können. Jeder Begriff, dessen Bedeutung nicht phänomenologisch aufgezeigt werden kann, würde eine Annahme dieser Art involvieren, müßte also auch nach HUSSERL ausgeschlossen bleiben. Im Prinzip besteht also hier anscheinend keine Differenz, wohl aber in der Praxis. Von dem "Zickzack"weg (13), auf welchem HUSSERL vorgeht, soll hier nicht die Rede sein. Aber HUSSERL nimmt nicht nur gelegentlich Begriffe und Behauptungen aus BRENTANOs Psychologie ohne vorgängige Prüfung unter seine Voraussetzungen auf, sondern bedient sich auch mehrfach gerade jener herkömmlichen illegitimen, weil phänomenologisch nicht realisierbaren Voraussetzungen, auf deren Beseitigung meine Untersuchung prinzipiell gerichtet war. Ich erwähne diese Tatsache hier nur vorläufig; die ausführliche Besprechung derselben kann erst später erfolgen, da sie die Erledigung des folgenden dritten Differenzpunktes voraussetzt. Ich gehe von einer Betrachtung aus, mit der ich nur allgemein Anerkanntes wiederzugeben glaube. Es versteht sich von selbst, daß die phänomenologische Untersuchung nicht all das als unmittelbar gegeben zu betrachten hat, was der Naive als gegeben vorzufinden meint, indem er in das tatsächlich Gegebene anderweitige - wirkliche oder vermeintliche - Erkenntnisse hineininterpretiert. Das alltäglichste Beispiel einer solchen Interpretation ist die "Wahrnehmung eines Dings". Der Naive meint das "Ding" mit seinen ihm bekannten Eigenschaften unmittelbar zu sehen, während er doch im gegebenen Augenblick unmittelbar nur die Erscheinung des Dings von einer bestimmten Seite in seinem Gesichtsfeld vorfindet und dieses Gegebene durch eine Reihe mehr oder weniger deutlich hinzugefügter Vorstellungen ergänzt; wobei lediglich diese Vorstellungen selbst unmittelbar gegeben sind, aber nicht dasjenige, worauf er dieselben deutet. Wie die Aufgabe der phänomenologischen Analyse in diesem Fall nicht damit erfüllt ist, daß das Ding als das tatsächlich Gegebene betrachtet wird, vielmehr darauf ausgehen muß, die in jenem Urteil des Naiven enthaltenen Faktoren aufzusuchen, die das Urteil konstituieren, so auch in allen anderen Fällen: überall handelt es sich um die Untersuchung dessen, was im betreffenden Fall tatsächlich gegeben ist, auch wo die Aussage vielleicht auf etwas ganz anderes als auf dieses tatsächlich Gegebene hinweist. Wir müssen allgemein unterscheiden zwischen unseren tatsächlich gegebenen Erlebnissen (14) und der Interpretation dieser Erlebnisse, d. h. dem, was wir vermöge oder vermittels dieser Erlebnisse noch außer denselben zu wissen meinen. Die nähere Betrachtung des hier bezeichneten Unterschiedes drängt zu der Folgerung, durch die sich meine Methode von derjenigen HUSSERLs fundamental unterscheidet. Ich setze den Fall, daß wir in einem gegebenen Augenblick 1 einen gewissen Ton hören - dieses Erlebnis soll mit a bezeichnet werden - und in einem späteren Augenblick 2 einen solchen Ton nicht mehr hören, wohl aber uns an das Hören jenes Tons erinnern: so daß wir also in diesem weiteren Augenblick (neben allerhand anderen für die gegenwärtige Untersuchung gleichgültigen Teilerlebnissen) jedenfalls auch ein Erlebnis a haben, welches wir die Erinnerung an das vergangene Erlebnis b nennen. Dieses Erlebnis b ist vom Erlebnis a nicht bloß zeitlich verschieden - es ist also nicht bloß eine "Wiederholung von Erlebnis a": würden wir doch sonst auch jetzt "ein Erlebnis a" haben, d. h. wieder einen Ton hören wie zuvor, was der Voraussetzung nach nicht zutrifft. Jeder normale Mensch kann das Hören eines Tones von der bloßen Erinnerung an den früher gehörten Ton unterscheiden: b ist also ein anders geartetes Erlebnis als a. Andererseits aber sind wir alle überzeugt vermöge des Erlebnisses b ein Wissen von dem vergangenen Erlebnis a zu haben. Es gehört zum "deskriptiven Bestand" von b, daß wir darin ein Wissen von einem vergangenen a besitzen. Dieses b aber ist der Voraussetzung nach nicht gegenwärtig gegeben: b gehört also nicht zum deskriptiven Bestand des gegenwärtig tatsächlich Gegebenen oder des gegenwärtigen Erlebnisses. Wenn wir das jeweils gegenwärtige Erlebnis als das "unmittelbar Gegebene" bezeichnen, so müssen wir hiernach in Fällen wie oben ein weiteres davon unterscheiden, das uns gleichfalls gegeben, aber nicht "unmittelbar" gegeben ist, sondern wovon wir mittels des unmittelbar Gegebenen (des a im vorigen Beispiel) ein Wissen haben. Ich habe dieses weitere Gegebene früher als das durch b "symbolisch Repräsentierte" oder "Angezeigte" bezeichnet; ich werde es im Folgenden auch das "mittelbar Gegebene" nennen. Wir wissen von einem solchen mittelbar Gegebenen nicht nur wie im obigen Beispiel in Form einer ausdrücklichen Erinnerung, sondern noch in Form von allerhand anderen Tatbeständen. Für unser Wissen und somit für die Erkenntnistheorie - ist diese mittelbar Gegebene überaus wichtig, weil alles Wissen, um dessen Legitimation es sich in der Erkenntnistheorie handelt, in Form des mittelbar Gegebenen auftritt. HUSSERLs "intentional Gegebenes" fällt, soviel ich sehe, mit diesem Begriff des symbolisch Repräsentierten oder mittelbar Gegebenen zusammen. (15) Aus dem besprochenen Beispiel ergibt sich aber für die Untersuchung dieses mittelbar Gegebenen sogleich eine weitere Folgerung. Das Wissen in Augenblick 2 ist abhängig vom Erleben in Augenblick 1: wir können von den Erkenntnissen, die wir in unserer Erinnerung als mittelbare Erkenntnisse besitzen, nur in der Weise sprechen, daß wir von den vergangenen Erlebnissen sprechen, auf welche jene Erinnerungen zurückweisen. Wenn es also die Aufgabe der Erkenntnistheorie ist, allgemein über unser Erkennen Aufklärung zu geben, so kann sie diese Aufgabe nicht erfüllen, wenn sie bei der Analyse der jeweils augenblicklich gegebenen Phänomene stehen bleibt. Sie muß vielmehr auf die vergangenen Erlebnisse zurückgreifen, welchen die gegenwärtigen Erkenntnisse, soweit sie auf vergangenen Erfahrungen beruhen, ihren Inhalt (im vulgären Sinn des Wortes) verdanken. Mit anderen Worten: die phänomenologische Untersuchung, welche zur Begründung der Erkenntnistheorie dienen soll, kann ihr Ziel nicht erreichen, wenn sie keine genetische Untersuchung ist. Dies gilt insbesondere von der Untersuchung der Bedeutung unserer Begriffe. Jeder Begriff hat seine Bedeutung für uns durch vorherige Erlebnisse gewonnen. Wollen wir seine Bedeutung aufklären, so müssen wir auf jene Erlebnisse zurückgehen: nur durch die Untersuchung der Art und Weise, wie seine Bedeutung sich aufgrund unserer vergangenen Erlebnisse bestimmt hat, können wir Klarheit darüber erlangen, was wir mit ihm meinen und was demnach der erkenntnistheoretische Sinn der Urteile ist, die wir mit seiner Hilfe formulieren. Damit der Satz "der Himmel ist blau" (und somit auch die Frage nach der Wahrheit dieses Satzes) eine Bedeutung für uns hat, muß jedes seiner Worte verstanden werden. Verstanden aber kann ein Wort nicht werden, wenn wir seine Bedeutung nicht erlernt haben. Nur auf den Inhalt, den der Begriff durch dieses Erlernen für uns bekommen hat, kommt es für die Entscheidung der Frage nach der Wahrheit des Urteils, also für die letzte Aufgabe der Erkenntnistheorie an. Ich hoffe mit dieser Darlegung den mißverständlichen Einwand erledigt zu haben, welchem die einschlägigen Stellen meiner früheren Schriften so häufig ausgesetzt waren: den Einwand, daß die Frage nach der Bedeutung eines Begriffs mit der Frage nach seinem Ursprung nichts zu tun hat. Wenn man freilich die Frage nach dem Ursprung eines Begriffs mit der Frage nach dem Ursprung eines Begriffs kausal deutet, so daß man also fragt, durch welche Ursachen die einzelnen Schritte bedingt waren, die zu dem gegenwärtigen Zustand geführt haben, so kommt man mit der Beantwortung dieser Frage zu keiner Aufklärung über die Bedeutung des Begriffs. Aber dieses Mißverständnis ist ebenso töricht, wie wenn jemand auf die Frage nach dem Ursprung eines wissenschaftlichen Werkes nur mit der Angabe der physikalischen Bedingungen antworten wollte, welche für die Muskelbewegungen beim Schreiben des Werkes erforderlich waren. Aus der Forderung der Aufklärung der Bedeutung unserer Begriffe folgt weiter, daß wir die oben bezeichnete genetische Untersuchung überall bis zu dem Punkt durchführen müssen, an welchen wir die ursprünglichen Tatbestände, d. h. die unmittelbaren Erlebnisse aufzeigen können, durch welche die Bedeutung unserer Begriffe bestimmt wird: soweit sich noch Tatbestände vorfinden, deren Bedeutung sich aufgrund früherer Erkenntnisse entwickelt hat, muß die Analyse dieser Entwicklung durchgeführt werden, damit über die fragliche Bedeutung keine Unklarheiten übrig bleiben. Im Gegensatz zu HUSSERL, der aus der phänomenologischen Analyse alle genetische Untersuchung verbannen will (16), besteht also für mich die Aufgabe der phänomenologischen Untersuchung, soweit sie für die Erkenntnistheorie fruchtbar werden soll, vor allem in der genetischen Analyse - nämlich in der genetischen Analyse der Bedeutungen. Daß ich hiermit nicht gegen meine (und HUSSERLs) Forderung des Ausschlusses aller kausalen Psychologie verstoße, wird nach dem Vorigen hoffentlich deutlich geworden sein. Eine genetische Untersuchung ist eben durchaus nicht notwendigerweise eine kausale Untersuchung. Vielleicht darf ich ohne Gefahr eines Mißverständnisses in HUSSERLs Terminologie sagen: eine genetische Analyse auf dem Gebiet des Intentionalen hat mit einer kausalen Analyse auf dem Gebiet des Realen nichts zu schaffen. Wie alle übrigen Begriffe, so ist insbesondere auch unser Begriff von physischen Dingen - der Begriff der Außenwelt - aufgrund früherer Erfahrungen entstanden. Wenn Erkenntnistheorie allgemein die Klärung unserer Begriffe zu leisten hat, so darf sie auch an diesem Begriff nicht vorübergehen, zumal er ja einer der am meisten angewendeten und daher für die Frage nach der Wahrheit unserer meisten Urteile maßgebend ist: wie alle Frage nach der Wahrheit, so muß auch die Frage nach der Wahrheit unserer Urteile über die Außenwelt in der Erkenntnistheorie prinzipiell ihre Erledigung finden (17). Ich kann daher nicht wie HUSSERL zwischen erkenntnistheoretischen und "metaphysischen" Fragen in der Weise scheiden, daß die letzteren in der Erkenntnistheorie nicht ihre Erledigung zu finden hätten (8). Vielmehr muß ich die von HUSSERL so genannten metaphysischen Fragen zu den wichtigsten Rechnen, mit welchen die Theorie der Erkenntnis sich zu beschäftigen hat. Nur indem sie diese Fragen löst, beseitigt sie die Hindernisse, welche in der Form illegitimer Begriffe der Klarheit unserer Erkenntnis auf Schritt und Tritt im Weg stehen. Es wird sich in den folgenden Untersuchungen an mehreren Stellen zeigen, wie auch HUSSERLs Ausführungen durch die Unklarheit über diese Begriffe vielfach und in entscheidenden Fragen beeinträchtigt und irre geleitet worden sind. ![]()
1) "Über Gestaltqualitäten", Bd. 22, Seite 101,; "Zur Theorie der Abstraktion", [begin/cornthea] Bd. 24, Seite 117 2) Die Ausschaltung der "Introjektion" habe ich ihm zu verdanken. 3) Meine Stellung zu AVENARIUS habe ich in meiner "Einleitung in die Philosophie" (1903), Seite 158f sowie in meiner Besprechung von PETZOLDTs "Einführung in die Philosophie der reinen Erfahrung", Bd. I (diese Zeitschrift, Bd. 24, Seite 311) gekennzeichnet. 4) Logische Untersuchungen II, Seite 165 5) Logische Untersuchungen I, Seite 204 6) Den Inhalt dieser These bezeichnet HUSSERL (Bd. I, Seite 52 als "psychologistisches" Argument; er verfährt jedoch selbst durchaus im Sinne dieses Arguments. 7) Daß kausale und genetische Psychologie nicht identisch sind, wird weiter unten gezeigt werden. 8) Logische Untersuchungen I, Seite 60f, 69f. 9) Logische Untersuchungen II, Seite 18, im "dritten Zusatz". 10) Psychologie als Erfahrungswissenschaft, Seite 348f; Einleitung in die Philosophie, Seite 284f. 11) Durch diese Forderung war die Form meiner Psychologie bedingt, die mir von STERN als "Freude am Scholastizismus" ausgelegt worden ist. 12) Logische Untersuchungen II, Seite 19 13) Logische Untersuchungen II, Seite 18. 14) Näheres über diesen Begriff wird die folgende Abhandlung bringen. 15) Nach HUSSERLs Terminologie (II, 348 und sonst) ist diese symbolische Repräsentation ein "Aktcharakter". Da diese Repräsentation in meiner Psychologie eine fundamentale Rolle spielt (wie auch HUSSERL nicht entgangen zu sein scheint, da er den von mir geprägten Ausdruck der "symbolischen Funktion" gelegentlich benutzt), so kann der Vorwurf, daß ich mit "Aktcharakteren" nichts anzufangen weiß, nicht der Sache, sondern nur dem Namen nach gelten. Gegen den letzteren habe ich allerdings auch heute noch meine Bedenken. 16) Logische Untersuchungen II, Seite 8. - In psychologisch-genetischen Betrachtungen scheint HUSSERL keine Aufklärung, sondern ein "Wegdeuten" (a. a. O. II, Seite 147) dessen zu sehen, was in den Bedeutungen intentionaler Erlebnisse gegeben ist. Wenn eine genetische Betrachtung mit der kausalen identisch wäre, so wäre HUSSERL mit einem solchen Verdacht gegen genetische Aufklärungen freilich im Recht. In der Tat identifiziert HUSSERL regelmäßig genetische und kausale Erklärung (a. a. O. II, Seite 4, 18, 21 und öfter). Den Irrtum dieser Identifikation suchen die Ausführungen des Textes zu zeigen. - Man kann freilich auch die Tatsache, daß unsere unmittelbaren Erkenntnisse (siehe Beispiel im Text) in vorgängigen Erlebnissen gründen, als einen Fall "kausaler" Abhängigkeit bezeichnen. Aber man hat dann als Kausalität etwas ganz anderes bezeichnet, als was die "erklärende" Psychologie mit diesem Begriff meint. Der Unterschied ist speziell für die Begründung der Erkenntnistheorie ein fundamentaler. Während wir nämlich von Kausalität im gewöhnlichen Sinn nirgends eine einsichtige Erkenntnis besitzen, steht diese uns in jenem Fall zu Gebote: wir kennen unsere vergangenen Erlebnisse nicht anders als in Form einer Bedeutung unserer gegenwärtigen Erlebnisse und die Rede von der "Bedingtheit durch das Vergangene" ist nur ein anderer sprachlicher Ausdruck für jenen unmittelbar bekannten Tatbestand. - Trotz seiner Anlehnung genetischer Betrachtungen sieht sich übrigens auch HUSSERL gelegentlich zu solchen gedrängt. Vgl. a. a. O., Bd. II, Seite 474 die Frage nach dem Ursprung der "Idee Bedeutung"; sowie die Betrachtungen über den "Prozeß der Erfüllung" II, Seite 509-510. 17) Daß die "Deutung" (in HUSSERLs Terminologie, Bd. II, Seite 361) "ein Erlebnischarakter ist, der allererst das Dasein des Gegenstandes für mich ausmacht", wird hierbei natürlich nicht bestritten, sondern als bekannt vorausgesetzt. Aber mit dieser Konstatierung ist die erkenntnistheoretische Analyse des "Gegenstandsbewußtseins" nicht vollendet, sondern noch gar nicht begonnen. Sie durchzuführen, war die Aufgabe der Untersuchungen in Kapitel II und V meiner Psychologie (vgl. meine "Einleitung in die Philosophie", Seite 248-276). Wenn übrigens auch nach HUSSERL (a. a. O., Bd. I, Seite 206) die Erkenntnistheorie die Aufgabe hat, "einsichtig zu verstehen, was die Möglichkeit einsichtiger Erkenntnis des Realen ausmacht", so wird eben auch seine Erkenntnistheorie an den im Text bezeichneten Aufgaben nicht vorübergehen dürfen. 18) Logische Untersuchungen II, Seite 20 |