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GUY OAKES
Max Weber und das Problem
kulturwissenschaftlicher Objektivität


Lasks Begriffsbildung

Rickerts Kulturwissenschaft
"Indem man einem Gegenstand eine auf Werte bezogene Bedeutung zuschreibt, definiert man ihn unzweifelhaft als Kulturerscheinung."

Die von MAX WEBER entwickelten wissenschaftstheoretischen Positionen bestimmen, knapp drei Generationen nach Erscheinen seiner ersten methodologischen Schriften, immer noch die Diskussion über Ziele und Methoden der Sozialwissenschaften. Es ist sein Werk, das für dieses Feld des wissenschaftlichen Diskurses die Terminologie vorgibt, die Problemstellungen umschreibt und die Grenzlinien festlegt.

Das Problem der sozialwissenschaftlichen Objektivität ist die zentrale Fragestellung in WEBERs Methodologie schlechthin. WEBER begreift dieses Problem als Frage nach dem Verhältnis zwischen Begriffsbildung und Erfahrung, dem Zusammenhang von Wissen auf der einen und Wirklichkeit auf der anderen Seite. Wie können wir von den Gegenständen unserer Wahrnehmung Begriffe bilden und als gültig ausweisen in Anbetracht der unendlichen Vielfältigkeit, in der wir sowohl das menschliche Handeln als auch seine Produkte erfahren? Es geht mithin um die Bedingungen, denen die Konstituierung von Gegenständen sozialwissenschaftlicher Erkenntnis unterliegt.

Eine etwas anders geartete Fassung gibt WEBER dieser Problemstellung auch in der Frage nach dem Spannungsverhältnis zwischen Erkenntnis und Interessen, Begriffsbildung und Werten. Geht man von der Überlegung aus, daß sozialwissenschaftliche Begriffe immer auf Vorannahmen beruhen, die ihrerseits in bestimmten Werthaltungen verankert sind und deshalb als subjektiv verstanden werden müssen, so stellt sich die Frage, wie es möglich sein soll, mit Hilfe derartiger Begriffe soziale Phänomene in adäquater Form kognitiv zu erfassen. Welche Gründe also kann man für die Auffassung ins Feld führen, daß subjektive Wertvorstellungen die Basis für den begrifflichen Rahmen bilden, innerhalb dessen soziale Phänomene zu Gegenständen wissenschaftlicher Erkenntnis werden?

In allen Diskussionen über methodologische Fragen der Kulturwissenschaften nimmt MAX WEBERs "Objektivitäts"-Aufsatz seit langem schon den Rang eines Klassikers ein - und so soll denn auch eine Erörterung des von WEBER in diesem Aufsatz umrissenen Grundproblems als Einleitung in die Kernfragen der vorliegenden Untersuchung dienen.

WEBER kleidet die Problemstellung seines Essays in die Frage, in welchem Sinne man auf dem Gebiet der Kulturwissenschaften von "objektiv gültigen Wahrheiten" überhaupt sprechen könne. Die Auseinandersetzung mit dieser Frage, in all ihren Voraussetzungen und Folgerungen, bildet das dieser methodologischen Arbeit zugrunde liegende Leitmotiv. Die folgenden Prämissen bestimmen den Argumentationsgang: die Idee von der Irrationalität des Wirklichen, die Vorstellung von der Kulturwissenschaft als einer Wirklichkeitswissenschaft, die Wertbeziehungslehre - und schließlich das Objektivitätsproblem, mit dem sich unter Maßgabe dieser Voraussetzungen jede Kulturwissenschaft unweigerlich konfrontiert sieht.


1. Die Irrationalität der Wirklichkeit

In der seinen methodologischen Überlegungen zugrunde liegenden Auffassung von der Irrationalität des Wirklichen manifestiert sich für WEBER eine bestimmte Vorstellung davon, in welchem Verhältnis Theorie und Empirie, Begriff und Wirklichkeit, Denken und Sein zueinander stehen. Diese Vorstellung beruht auf der Annahme, daß die Wirklichkeit nicht auf irgendein Begriffssystem zurückgeführt werden kann. Für diesen  hiatus irrationalis  zwischen Begriff und Wirklichkeit führt WEBER zwei Gründe an:

Erstens ist alles Wirkliche konkret und individuell, durch seine Einmaligkeit und Einzigartigkeit bestimmt, so daß alles, was wir unmittelbar für wirklich erachten, aufgrund dieses Wirklichseins immer nur konkret und individuell sein kann. Begriffe hingegen, selbst die sogenannten "Individualbegriffe", die sich auf Einzigartiges beziehen, sind notwendigerweise abstrakt. Infolgedessen ist es nur konsequent, wenn man annimmt, daß jede begriffliche Beschreibung der Wirklichkeit von der Mannigfaltigkeit ihrer konkreten Eigenheiten abstrahiert. Weil Begriffe Abstraktionen sind, können sie die Individualität des Wirklichen in seiner Konkretion nicht abbilden.

Zweitens geht WEBER, was die Wirklichkeit betrifft, von einer epistemologischen Annahme aus, die für weite Teile der deutschen akademischen Philosophie des späten 19. Jahrhunderts einen Gemeinplatz darstellte. Dieser Annahme gemäß erfahren wir Wirklichkeit als eine in extensiver wie intensiver Hinsicht unendliche Mannigfaltigkeit. Extensiv bzw. quantitativ unendlich ist die Wirklichkeit, insofern man keine erschöpfende Beschreibung des Ganzen liefern kann. Intensiv bzw. qualitativ unendlich ist sie, insofern es ebenso unmöglich ist, einen einzelnen Aspekt der Wirklichkeit umfassend zu beschreiben. Da jeder Wirklichkeitsausschnitt über eine unbegrenzte Zahl qualitativer Eigenheiten verfügen kann, gibt es kein befriedigendes Kriterium, mittels dessen man entscheiden kann, wann eine Beschreibung als hinreichend gilt. Daher kann weder das Ganze der Wirklichkeit noch irgendeiner ihrer Bestandteile vollständig begriffen werden.


2. Die Wirklichkeitswissenschaft und die Konstituierung von Kultur

Aus den oben vorgestellten epistemologischen Vorannahmen zieht WEBER seine Schlüsse in bezug auf die grundlegenden methodologischen Differenzen zwischen Natur- und Kulturwissenschaften. Dabei betont er, daß diese Differenzen nicht dem substantiellen Charakter des jeweiligen Gegenstandes entspringen. Sie folgen beispielsweise keineswegs aus einer fundamentalen ontologischen Dichotomie zwischen Körper und Geist, Willensfreiheit und Determinismus, Persönlichkeit und Natur. Im Gegenteil, die entscheidenden methodologischen Differenzen zwischen den Natur- und Kulturwissenschaften beruhen allein auf deren unterschiedlichen Erkenntniszielen.

Die naturwissenschaftliche Erkenntnis strebt danach, das Wirkliche in einem umfassenden Rahmen nomologischer Aussagen zu bringen, ein System allgemeiner generischer Begriffe und Gesetze zu schaffen, denen universelle und unbedingte Geltung zukommt. Weil sie auf Gesetzesaussagen und somit auf eine völlige Reduktion des Qualitativen auf das Quantitative abstellen, liegt den Naturwissenschaften nichts an den Eigentümlichkeiten des Wirklichen als solchem. Insofern das Qualitative stets konkret und niemals ein Unbedingtes ist, kann es nicht zu einem möglichen Gegenstand nomologischer Erkenntnis werden, die ja nur am Allgemeinen und Unbedingten interessiert ist. Die Naturwissenschaften lösen das Problem des  hiatus irrationalis  also dadurch, daß sie von der Besonderheit des Wirklichen - um mit WEBER zu sprechen - "abstrahieren". Dieser abstrahierenden Vorgehensweise korrespondiert eine nomologische Auffassung von Natur: Die Wirklichkeit wird Natur, insofern sie sich unter allgemeine, unbedingt gültige Gesetze bringen läßt. Demgemäß fällt ein Gegenstand genau dann in den Aufgabenbereich der Naturwissenschaften, wenn sich unser Erkenntnisinteresse auf seine allgemeinen Wesensmerkmale richtet, die mit nomologischen Mitteln erfaßt werden können. Selbstredend ist ein Erkenntnisinteresse, das auf die qualitative Besonderheit und Individualität eines Gegenstandes abzielt, nicht mit der abstrahierend verfahrenden Methodologie vereinbar, die mit der nomologischen Naturfassung einhergeht.

Da die Kulturwissenschaften aber  Wirklichkeitswissenschaften  sind, deren Erkenntnisziel das Wirkliche in seinen individuellen und qualitativen Eigenheiten ist, glaubt WEBER nicht, daß die nomologisch verfahrende Methodologie einen gangbaren Weg für die Wissenschaften von der menschlichen Kultur abgibt. Aus der so verstandenen Form des kulturwissenschaftlichen Erkenntnisinteresses resultiert das für die Kulturwissenschaften charakteristische problematische Verhältnis zur Irrationalität des Wirklichen. Während die Naturwissenschaften aufgrund ihrer Indifferenz dem konkret Individuellen gegenüber keinerlei Schwierigkeiten haben, mit der epistemologischen Grundannahme von der Irrationalität des Wirklichen umzugehen, sehen sich die Kulturwissenschaften vor die Frage gestellt, wie unter diesen Bedingungen einzelne Aspekte des Wirklichen als solche identifiziert werden können. Wegen der unendlichen Mannigfaltigkeit des Wirklichen richtet sich das kulturwissenschaftliche Erkenntnisinteresse auf die besonderen Merkmale von Gegenständen, die wir gerade aufgrund ihrer Individualität als wesentlich, wichtig und bedeutsam erachten. Deshalb ergibt sich aus WEBERs Doktrin von der Irrationalität der Wirklichkeit das folgende Problem: Im Hinblick auf welches Kriterium lassen sich die Gegenstände definieren, die uns wesentlich, wichtig und bedeutsam sind?

Das Erkenntnisziel der Kulturwissenschaften ist ein begrenzter Ausschnitt der Wirklichkeit: Kultur. Aus diesem Grund läßt sich die Frage nach dem oben genannten Kriterium dahingehend verallgemeinern, welches Prinzip das Reich kultureller Gegenstände definiert. Gemeint ist hier also das Problem der Konstituierung von Kultur überhaupt oder, kürzer, das Konstitutionsproblem, das die Frage impliziert: Was ist ein kulturelles Phänomen bzw. eine kulturelle Tatsache, und wie lassen sich solche Tatsachen definieren?

Die Lösung des Konstitutionsproblems ist eine Bedingung der Möglichkeit kulturwissenschaftlicher Erkenntnis. Denn jede Art von kulturwissenschaftlicher Forschung bedarf eines Prinzips, mittels dessen der Untersuchungsgegenstand als Kulturerscheinung identifiziert werden kann, mithin eines Kriteriums, das jene Beschreibungen, die den Gegenstand definieren, anleitet. Unter anderem deshalb nennt WEBER die Lösung des Konstitutionsproblems eine "transzendentale Voraussetzung" der Kulturwissenschaften. Dabei darf das Konstitutionsproblem aber nicht verwechselt werden mit der wissenschaftstheoretischen Frage nach den formalen Kriterien, die wissenschaftliche Erklärungsschemata erfüllen müssen. Solange eine Lösung des Konstitutionsproblems aussteht, ist eine Auskunft darüber, was an einem Gegenstande erklärungsträchtig ist, gar nicht möglich. Wie sieht nun WEBERs Lösung des Konstitutionsproblems aus?


3. Wertbeziehung

Für WEBER liegt die Lösung des Konstitutionsproblems in einem Verfahren, das er "Wertbeziehung" nennt. Demzufolge zielt kulturwissenschaftliche Erkenntnis auf Gegenstände ab, denen, insofern sie zu bestimmten Werten in Beziehung stehen, eine gewisse Bedeutsamkeit zukommt. Indem man einem Gegenstand eine auf Werte bezogene Bedeutung zuschreibt, definiert man ihn also unzweifelhaft als Kulturerscheinung. WEBER vertritt die Auffassung, daß jedwedes kulturwissenschaftliche Erkenntnisinteresse von der Bedeutung seinen Ausgang nimmt, die man einer Erscheinung aufgrund ihres Wertbezogenseins beimessen kann. Die durch einen Wertbezug festgelegte Bedeutsamkeit ist es, die aus einem Etwas ein kulturwissenschaftliches Datum werden läßt. Die Lösung des Konstitutionsproblems beruht also darauf, daß bestimmte Beschreibungen eine Erscheinung vermittels ihrer wertbezogenen Bedeutung identifizieren. Denn eine Sache wird allein dadurch zur Kulturerscheinung, daß sie als in diesem Sinne bedeutsam beschrieben werden kann.

Eine grundlegende Voraussetzung von WEBERs Kritik am Positivismus ist die These, daß mit der Annahme von statistischen oder gesetzesartigen Regelmäßigkeiten das Konstitutionsproblem einer Lösung nicht nähergebracht werden kann, da sich Kulturbedeutsamkeit nicht aus nomologischem Wissen ableiten läßt. Im Objektivitätsaufsatz unterstreicht WEBER, daß eine durch Wertbeziehung festgeschriebene Kulturbedeutsamkeit nicht mit irgendwelchen nomologischen Regelmäßigkeiten zusammenfällt. Aus der Tatsache, daß bestimmte Korrelationen mit statistisch angebbarer Regelmäßigkeit oder gar Notwendigkeit auftreten, folgt keineswegs deren Zugehörigkeit zur kulturellen Sphäre. Im Gegenteil, WEBER zufolge existiert eine negative Korrelation zwischen der Abstraktheit einer Eigenschaft bzw. der Allgemeinheit einer Häufigkeitsbeziehung auf der einen Seite und Möglichkeit, etwas auf einen Wert zu beziehen, auf der anderen Seite. Im ROSCHER-Aufsatz finden sich die Gründe, die WEBER für diese Inkongruenz ins Feld führt. Zunächst einmal ist die Kulturbedeutsamkeit in seinen Augen angewiesen auf das Wirkliche, Konkrete. Werte können nur auf konkrete individuelle Entitäten bezogen werden. Das Bezugsobjekt eines Gesetzes aber ist stets eine abstrakte Größe. Zudem gibt es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Allgemeinheitsgrad eines Gesetzesbegriffs und dem Abstand des Begriffsreferenten zur Wirklichkeit: Je allgemeiner das Gesetz, desto abstrakter und wirklichkeitsferner sein Bezugsobjekt. Aus diesem Grund korrelieren nomologische Allgemeinheit und kulturelle Bedeutsamkeit negativ miteinander: Je allgemeiner das Gesetz, desto weniger hat es mit Kulturbedeutsamkeit zu tun. Hier liegt ein Grund dafür, warum die Identifikation von Kulturbedeutung nicht voraussetzungslos vonstatten gehen kann. Die Kulturbedeutung einer Erscheinung kann nicht aus einem System von Gesetzesbegriffen abgeleitet werden, gleichgültig wie umfassend es auch sein mag.

In  Geschichte und Naturwissenschaft  vertritt WINDELBAND die Auffassung, daß man Werte nur solchen Phänomenen zuschreiben kann, die einzigartig und in ihrer Individualität unvergleichlich sind. In WINDELBANDs Augen fußt diese These letztlich auf dem individualistischen Begriff von Wert, den die christliche Theologie in ihrer Auseinandersetzung mit dem axiologischen Universalismus der griechischen Philosophie ins Feld geführt hat. Die christliche Vorstellung, daß nur Individuen Werte zugeschrieben werden können, hängt eng zusammen mit einer Auffassung, in welcher Schöpfung, Sündenfall und das Leben CHRISTI als einzigartige Ereignisse verstanden werden, denen eine beispiellose Bedeutsamkeit eignet. In dieser Vorstellung kommt erstmalig das zum Ausdruck, was WINDELBAND das unveräußerliche metaphysische Recht der Geschichtsschreibung nennt: das Interesse an der Wirklichkeit, insofern sie einzigartig und unwiederholbar ist.

Diesem individualistischen Wertbegriff gemäß erlischt unser historisches Interesse an einem Gegenstand, wenn wir bemerken, daß es sich dabei lediglich um einen Fall unter vielen handelt, dem wir also keine gefühlsmäßige Zuwendung entgegenbringen können. Entsprechend erschreckend ist der Gedanke an die Möglichkeit eines Doppelgängers bzw. an die ewige Wiederkunft aller Dinge. WINDELBAND zufolge erweisen diese Überlegungen allesamt die Individualität der Werte: Die Attribution von Werten bedarf stets eines singulär-konkreten Referenten. In diesem für die philosophische Anthropologie grundlegenden Sachverhalt, daß wir Werte ausschließlich Individuen zuschreiben, liegt die Quelle unseres Interesses an individuellen Erscheinungen.

Die Naturwissenschaft kann diese Form des theoretischen Interesses nicht zufriedenstellen, weil sie nomothetisch verfährt und von den einzigartigen und qualitativ besonderen Merkmalen des Wirklichen absieht, um die Gesetze aufzudecken, denen die Erscheinungen unterliegen. Individuelles gerät nur dann ins Blickfeld der Naturwissenschaft, die im Gegensatz zur Geschichte über kein intrinsisches Interesse an den individuellen Merkmalen des Wirklichen verfügt, wenn es sich um einen Durchschnittstyp handelt, einen Fall mithin, der unter ein allgemeines Gesetz subsumiert werden kann. Es ist eben das Erkenntnisziel der Naturwissenschaft schlechthin, ein System möglichst abstrakter und allgemeiner Gesetze hervorzubringen, und eben deshalb stellt das nomothetische Wissen einen Triumph des abstrakten Denkens über die Wahrnehmung der konkreten Wirklichkeit dar.

Dahingegen hat die Geschichtswissenschaft ein idiographisches Interesse, d.h. Ziel der Erkenntnis ist es, die besonderen Merkmale der einzigartigen Ereignisse selbst zu begreifen. Die Geschichte nimmt an einem Ereignis nicht deshalb ein Interesse, weil es etwas mit anderen Ereignissen gemein hat, sondern gerade wegen seiner eigenen, ganz bestimmten Qualitäten. Im Unterschied zum Naturwissenschaftler strebt der Historiker nach einer Form von Wissen, die den konkreten und singulären Merkmalen des Wirklichen gerecht wird. Das theoretische Ideal, das unserem Interesse am Individuellen entspringt, kann somit allein von der Geschichte wahrgenommen werden.

Das grundlegende Problem, das WINDELBAND in den Schlußpassagen seiner Straßburger Rektoratsrede  Geschichte und Naturwissenschaft  aufwirft, steht auch im Mittelpunkt von RICKERTs  Grenzen der naturwissenschaftlichen Begriffsbildung :

Individuell-historische Ereignisse lassen sich nicht durch allgemeine Gesetze erklären. Es gibt kein System nomologischer Aussagen, wie präzise und vollständig auch immer, aus dem man irgendeine Beschreibung eines individuellen Ereignisses ableiten kann. Aus diesem Grunde kann unser auf individuelle Erscheinungen gerichtetes Erkenntnisinteresse nicht mit den Mitteln der Naturwissenschaft befriedigt werden. Nomothetisches und ideographisches Erkenntnisinteresse sind voneinander unabhängig und stehen unvermittelt nebeneinander: "Das Gesetz und das Ereignis bleiben als letzte, inkommensurable Größen unserer Weltvorstellung nebeneinander bestehen."
LITERATUR - Guy Oakes, Die Grenzen kulturwissenschaftlicher Begriffsbildung, Frankfurt/Main 1990