tb-2p-4L. VeryckenW|G PetschkoM. T. MarvinM. Palágyi     
 
MELCHIOR PALÁGYI
Faktische Wahrheiten
[1/4]

"Unter den Logikern besteht keine Einigkeit darüber, was sie unter einer Definition verstehen wollen. Manche scheinen anzunehmen, daß die Definition irgendeines Gegenstandes alle wahren Aussagen enthalten muß, die vom betreffenden Gegenstand überhaupt gemacht werden können. Andere hingegen glauben, es genügt, die wesentlichen wahren Aussagen über den Gegenstand zu machen, wobei es unbestimmt bleibt, was sie unter den wesentlichen wahren Aussagen verstehen."

"Es könnte nie zu einer Logik kommen, wenn wir keine Ideale für die urteilende Tätigkeit aufstellen dürften. Wir müssen in der Logik zunächst von den Mängeln der Besinnung beim alltäglichen Urteilen absehen, weil es uns sonst so ergehen würde, wie einem Geometer, der über den Zweifel, ob es denn auch wirklich ganz genaue gerade Linie gibt, nie dahin gelangen würde, Lehrsätze für gerade Linien aufzustellen."

1. Obwohl in den bisherigen Ausführungen der kritische oder polemische Ton vorherrschend war, habe ich auch bisher an passenden Stellen die Gelegenheit benützt, die eigene positive Auffassung immer deutlicher hervortreten zu lassen. Stets handel es sich mir darum, die dualistische Logik, also z. B. die Entzweiung zwischen Form und Stoff, zwischen Vernunft und Sinnlichkeit, zwischen äußerem und innerem Sinn usw. zu bestreiten; damit aber diese Polemik einen festen Halt gewinnt, ist es nunmehr unvermeidlich, die Grundsätze jener monistischen Logik, auf die ich immer hinzielte, wenigstens den Hauptlinien nach zur Darstellung zu bringen. Freilich muß ich mir hierbei sehr große Beschränkungen auferlegen, um den kritischen Grundton der ganzen Arbeit nicht zu gefährden. Indem ich also bloß die Hauptgedanken einer monistischen Logik skizziere, behalte ich mir die ausführliche und systematische Darstellung ihrer Prinzipien für eine andere Gelegenheit vor.

Wie schon öfter betont, muß als das Hauptproblem der Logik die Frage nach dem Wesen des Urteils betrachtet werden. Da mir nämlich alles Wahre wie auch alles Unwahre in Urteilen darstellen, so muß die große Frage nach Unterscheidung der Wahrheit von der Unwahrheit mit dem Problem des Urteils in engster Beziehung stehen.

Wenn wir uns nun irgendeine Rechenschaft über das Wesen des Urteils ablegen wollen, ist es am zweckmäßigsten, sich gleich an ein bestimmtes Einzelurteil zu halten, in welchem wir eine Tatsache, die wir soeben wahrnehmen, fixieren. Ein solches Urteil ist z. B.: "Hier auf dem Tisch liegt ein Buch." Da aber diese Tatsache nur mir gegenwärtig ist, und also eine andere Person von der Wahrheit des angeführten Urteis keine solche Überzeugung haben kann, wie ich: möge der Leser aus der eigenen Umgebung eine Tatsache herausheben und in ein Urteil fassen, von dessen Wahrheit er völlig überzeugt ist. Allerdings gibt es Skeptiker, die behaupten, daß man weder von der Wahrheit noch von der Unwahrheit eines Urteils, weder vom Stattfinden, noch vom Nichtstattfinden einer Tatsache überzeugt sein kann: aber es scheint mir, daß die Verhandlung über diesen Zweifel oder über andere Arten der Skepsis hier noch nicht am Platz ist. Dem Überzeugtsein gebührt in der Logik der erste Platz, dem Zweifel nur der zweite, denn das Ziel, dem wir zustreben, ist immer die Überzeugung und nicht der Zweifel, und dieser letztere hat nur dort seine Berechtigung, wo wir von einer Überzeugung, die wir schon haben, ausgehen, um zu einer Überzeugung, die wir noch nicht haben, gelangen zu können. Doch hiervon später.

Um nunmehr auf das Buchbeispiel zurückzukomen, das ich oben anführte (und welches ich der Kürze halber mit A bezeichnen will), frage ich mich, was ich denn eigentlich damit meine, daß das Urteil A wahr ist. Es kann dies vielleicht deutlicher gemacht werden, wenn ich das Buch vom Tisch wegnehme und dementsprechend das wahre Urteil bilde: "Das Buch liegt nicht mehr auf dem Tisch", welches ich mit B bezeichnen will. Die Tatsache, die ich im Urteil A ausdrückte, hat aufgehört zu bestehen, sie ist vergangen, verschwunden, oder wie auch immer man dies ausdrücken will. Es fragt sich nun, ob ich das Recht habe zu sagen, das Urteil A ist ein falsches Urteil, weil die Tatsache, die in ihm ausgedrückt ist, nicht mehr besteht. Ich glaube, jedermann wird es zugeben, daß das Urteil A seine Wahrheit fortbehauptet, denn es ist auch jetzt wahr, daß es einen Zeitpunkt gegeben hat, an dem das Buch auf dem Tisch lag. So oft ich in meiner Erinnerung auf diesen Zeitpunkt zurückkomme und der angeführten Tatsache Gedenken werde, muß ich immer dabei bleiben, daß das Urteil A wahr ist. Ja, wenn ich die Tatsache, die im Urteil A ausgedrückt ist, ihrer Geringfügigkeit halber so sehr vergessen haben werde, daß ich gar nicht mehr auf sie zurückzukommen vermag, wird das Urteil A trotzdem nicht um seine Wahrheit kommen können. Es ist ewig wahr.

2. Wenn ich also eine Tatsache, die soeben stattfindet, in einem Urteil konstatiere, so konstatiere ich sie für die Ewigkeit. Ich kann demnach in Bezug auf solche konstatierende Urteile die folgende Aussage machen: Eine soeben stattfindende Tatsache zu konstatieren heißt sowie, wie in einem Vergänglichen ein Unvergängliches erleben. Ich meine jedoch nicht, daß ich hiermit eine sogenannte Definition eines wahren konstatierenden Urteils geliefert habe; einen solchen Anspruch erhebe ich schon aus dem Grund nicht, weil zwischen den Logikern keine Einigkeit darüber besteht, was sie unter einer Definition verstehen wollen. Manche scheinen anzunehmen, daß die Definition irgendeines Gegenstandes alle wahren Aussagen enthalten muß, die vom betreffenden Gegenstand überhaupt gemacht werden können. Andere hingegen glauben, es genügt, die wesentlichen wahren Aussagen über den Gegenstand zu machen, wobei es unbestimmt bleibt, was sie unter den wesentlichen wahren Aussagen verstehen.Es ist hier nicht der Ort, all die verschiedenen Formeln anzuführen, die man für das Definieren aufstellt, denn es würde mir vollständig genügen, wenn ich im Obigen eine einzelne wahre Aussage über die Natur der konstatierenden Urteile gemacht hätte. Man könnte vielleicht bei meiner Kennzeichnung des konstatierenden Urteils Anstoß daran nehmen,, daß ich in einem Satz das Vergängliche und das Unvergängliche in paradoxer Weise zusammenstelle, und könnte einen Widerspruch darin finden, wenn ich sage, daß man im Vergänglichen ein Unvergängliches erlebt. Ich meine aber hiermit nur so viel, daß, obwohl wir beim Wahrnehmen einer Tatsache etwas Vergehendes, Verschwindendes erleben, wir in unserem konstatierenden Urteil die ewige Wahrheit des Stattfindens dieser vergänglichen Tatsache aussprechen.

Faßt man das Urteilen unter den Begrif des Erlebnisses, so kann ein jedes wahres Urteil ein Ewigkeitserlebnis genannt werden, womit nur ausgesprochen ist, daß die Wahrheit, die man erlebt, eine ewige Wahrheit ist. Man kann dies bildlich auch so ausdrücken, daß durch das wahre Urteil die Tatsache gewissermaßen herausgehoben ist aus dem Zeitstrom der Vergänglichkeit in das überzeitliche Reich einer ewigen Wahrheit. In allen diesen und ähnlichen Redewendungen kommt immer nur der schlichte Gedanke zum Ausdruck: Die Tatsache vergeht, aber die Wahrheit besteht.

3. Alle wahren konstatierenden Urteile sind, wie gesagt, für die Ewigkeit gefällt. Nun kann man mir aber entgegenhalten, daß im alltäglichen Leben der Menschen ungezählte wahre konstatierende Urteile gefällt werden, ohne daß die betreffenden urteilenden Personen daran denken würden, daß ihre Urteile einen Anspruch auf ewige Wahrheit erheben. Ich hätte also dasjenige, was ein wahres konstatierendes Urteil genannt wird, ganz unrichtig beschrieben, weil solche Urteile auch dann stattfinden können, und zumeist auch wirklich so stattfinden, daß sie nicht vom Gedanken eines Ewigkeitserlebnisses begleitet sind. Darauf habe ich zu antworten, daß wir dasjenige, was wir tun, bekanntlich mit sehr verschiedenen Graden der deutlichen Besinnung tun können. Im alltäglichen Leben ist es den agierenden Personen im allgemeinen nicht vergönnt, sich über das Wesen eines Urteils zu besinnen, weil es da gemeinhin auf ein rasches Urteilen und flinkes Eingreifen in die Tatsachen ankommt. Man fällt im alltäglichen Verkehr Urteile, aber man macht keine logischen Abhandlungen.

Der unglücklichste unter allen unglücklichen Gedanken ist es, wenn der Logiker den Maßstab der Besinnung des alltäglichen Verkehrslebens zum Maßstab der logischen Besinnung machen will. Die Logik will eine Wissenschaft sein, welche die Vollendung der menschlichen Besinnung anstrebt, und sie greift deshalb zu allen Mitteln, durch welche wir unsere Besinnung zu potenzieren vermögen. Sie kümmert sich also gar nicht darum, ob im gewöhnlichen Leben das wahre konstatierende Urteil gleich auch von dem Gedanken begleitet ist für die Ewigkeit gefällt zu sein: denn sie fragt nur, ob unsere Besinnung sich dermaßen potenzieren läßt, daß wir einsehen, mit einem Urteil über eine flüchtige Tatsache, doch nicht bloß Flüchtiges, sondern ewig Wahres ausgesprochen zu haben. Die Logik verhält sich unseren Urteilen gegenüber, wie etwa die Geometrie den Linien. Im gewöhnlichen Leben ist auch nicht von mathematischen Linien die Rede, die keine Breite haben, aber dies hindert den Geometer nicht, den Begriff der mathematischen Linie zu fassen, weil dieser Begriff im Grunde nichts anderes ist, als die klare Besinnung darauf, was eigentlich eine Linie heißen soll. Ohne diese Besinnung wäre eine Wissenschaft von den Linien unmöglich, denn würde man von zwei Dimensionen des Raumes nicht absehen können, um bloß die dritte ins Auge zu fassen, so käme es nie zu einem Raumbegriff, also auch zu keiner Geometrie. Ebenso kann es nie zu einer Logik kommen, wenn wir keine Ideale für die urteilende Tätigkeit aufstellen dürfen. Wir müssen in der Logik zunächst von den Mängeln der Besinnung beim alltäglichen Urteilen absehen, weil es uns sonst so ergehen würde, wie einem Geometer, der über den Zweifel, ob es denn auch wirklich ganz genaue gerade Linie gibt, nie dahin gelangen würde, Lehrsätze für gerade Linien aufzustellen.

Wir stellen also fest, daß in der Logik nur ein solches Urteil als ein wahres gilt, das vom Bewußtsein seiner ewigen Gültigkeit begleitet ist; und wir kümmern uns nicht weiter darum, ob im alltäglichen Verkehr die wahren Urteile gleich auch mit dem deutlichen Bewußtsein ihrer ewigen Wahrheit hingestellt werden.

4. Um sich in dem Satz, daß das wahre Urteil ein Ewigkeitserlebnis ist, zu befestigen, tut man gut, sich denselben womöglich lebhaft zu versinnbildlichen, wobei jedermann die Methode befolgen kann, die der Natur seiner Phantasie am angemessensten ist. Das einfachste Verfahren zu diesem Zweck scheint mir zu sein, wenn man sich vorstellt, daß das wahre Urteil ohne Unterlaß durch alle zukünftigen Zeiten hindurch wiederholt wird: gleichsam als ob das Urteil durch jede Wiederholung von neuem den Anspruch auf ewige Wahrheit verkünden wollte. Ist z. B. von einem wahren konstatierenden Urteil die Rede, welches ich oben mit A bezeichnet habe, so hat man sich dieses Urteil als den Repräsentanten einer unendlichen Reihe von gleichlautenden Urteilen zu denken:
    A1, A2, A3, A4, ... An ... ad. inf.,
welche alle völlig dieselbe Wahrheit zum Ausdruck bringen, wie das Urteil A, und die einander in der Zeit unmittelbar auf dem Fuße folgen. Obgleich das Urteil A schon für sich allein ein ewig Wahres enthält und keiner Stütze der Wiederholung bedarf, so ist doch jene unendliche Reihe in der Zeit aufeinanderfolgender, gleichlautender Urteile sehr dazu geeignet den Anspruch des Urteils A auf ewige Wahrheit symbolisch darzustellen. Auch hat diese Symbolik den Nutzen, daß wir uns klar auf den Unterschied von Wahrheit und Urteilsakt besinnen. Dieselbe Wahrheit ist es nämlich, die sich in unendlich vielen gleichlautenden Urteilsakten darstellen kann. Urteilsakte sind selbst vergängliche Tatsachen, aber der Sinn, der ihnen innewohnt, d. h. die Wahrheit, die in denselben zur Darstellung gelangt, ist unvergänglich. Die Urteilsakte von A, A1, A2, A3 ... usw. sind nichts anderes als die vitale Gehirnarbeit, die ich verrichten muß, um die Wahrheit wiederholt denken zu können, die den gemeinsamen Sinn oder Inhalt all dieser gleichlautenden Urteile bildet.

Diese Betrachtung belehrt uns darüber, daß eine jede Wahrheit den Charakter der Allgemeinheit hat. Selsbt die Einzelwahrheit, die in dem konstatierenden Urteil A ausgedrückt ist, muß als eine allgemeine Wahrheit aufgefaßt weren, denn dieselbe Wahrheit, die in A enthalten ist, stellt sich auch in den gleichlautenden Urteilen A1, A2, A3, A4, ... ad. inf. dar: sie ist also das Gemeinsame dieser unendlichen Reihe von Urteilen, d. h. sie ist ein Allgemeines. Wir können demnach das wahre Tatsachenurteil auch so kennzeichnen, daß es das Erlebnis eines Allgemeinen in einer besonderen Tatsache ist. Übrigens stimmt diese zweite Kennzeichnung mit der ersten überein, wonach ein wahres Urteil ein Ewigkeitserlebnis ist. Denn ist etwas ewig, dann ist es allen Zeitpunkten gemeinsam, d. h. es ist ein Allgemeines.

Wir können in der Versinnlichung unseres Grundsatzes, daß das Tatsachenurteil ein Ewigkeitsurteil ist, noch weiter gehen. Wenn wir z. B. das Urteil A durch eine gerade Linie darstellen, können wir A1, A2, A3 ... ad. inf., durch ein System vom Parallelstrahlen zu A versinnbildlichen, etwa in folgender Weise:
    A _________________
    A1 - - - - - - - - - - - - -
    A2 - - - - - - - - - - - - -
    A3 - - - - - - - - - - - - - usw.
Bekanntlich faßt der Geometer ein System von Parallelstrahlen so auf, als ob sich alle Strahlen dieses System in eine und demselben unendlich fernen Punkt schneiden würden, so daß ihm dieser unendlich ferne Punkt gleichsam das ganze System von Parallelstrahlen repräsentiert. Alle Strahlen des Systems weisen nämlich auf denselben unendlich fernen Punkt der Ebene hin, d. h. ihre gemeinsame Richtung legt denselben unendlich fernen Punkt fest. Würden wir zu einem Tatsachenurteil fortschreiten, etwa zu dem Urteil U, so müßten wir dasselbe durch eine Gerade darstellen, welche eine andere Richtung hat wie A und dann würden die mit U gleichlautenden Urteile U1, U2, U3 ... ad. inf. etwa durch das folgende Parallelensystem dargestellt werden:
    U _________________
    U1 - - - - - - - - - - - - -
    U2 - - - - - - - - - - - - -
    U3 - - - - - - - - - - - - -  usw.
    (etwa in einem 30° Winkel zur Wagrechten).
welche auf einen anderen unendlich fernen Punkt der Ebene hinweisen. So entspricht einem jedem Parallelsystem, d. h. einer jeden Strahlenrichtung ein unendlich ferner Punkt der Ebene, und umgekehrt entspricht einem jeden unendlich fernen Punkt der Ebene ein einziges Parallelsystem, d. h. eine einzige bestimmte Strahlenrichtung.

Es ist nunmehr leicht einzusehen, daß der unendlich ferne Punkt, in dem sich die Strahlen eines Systems schneiden, die symbolische Darstellung jener Wahrheit ist, die den gemeinsamen Inhalt aller gleichlautenden Urteile bildet, welche wir durch das Parallelsystem von Strahlen versinnbildlichen. So haben z. B. die Strahlen A, A1, A2, A3 ... usw. eine gemeinsame Richtung, d. h. einen gemeinsamen unendlich fernen Punkt, den wir mit a bezeichnen wollen. Die gleichlautenden Urteile A, A1, A2, A3 ... usw. haben jedoch ein und dieselbe Wahrheit zu ihrem gemeinsamen Inhalt, also ist der unendlich ferne Punkt a das richtige Symbol für die Wahrheit, die wir im Urteil A ausdrücken.

Der geometrisch geschulte Leser wird, glaube ich, sich mit dieser symbolischen Repräsentation eines Urteils und seiner Wahrheit durchaus anfreunden können. Wem eine solche Symbolik nicht zusagt, bedenke, wie oft er derartige Metaphern gebraucht, daß unser Geist auf diesen oder jenen Gegenstand, diesen oder jenen Gedanken, diese oder jene Wahrheit gerichtet ist. Es gibt eine schier endlose Anzahl von Metaphern, die alle von der Richtung unserer Gedanken sprechen, und man gebraucht solche Metaphern ohne jeden Skrupel. Wer nähme Anstoß an dem Satz, daß unser Denken in einem wahren Urteil auf eine Wahrheit gerichtet ist, oder daß gleichlautende Urteile einander parallel laufen. Wir stellen also einen Urteilsakt durch eine Gerade und gleichlautende Urteilsakte durch eine parallele Gerade dar. Die Richtung dieser Geraden oder der unendlich ferne Punkt, der ihnen gemeinsam ist, symbolisiert dann die gemeinsame Wahrheit jener gleichlautenden Urteile.

Ich möchte hier noch bemerken, daß eine jede Einzelwahrheit auch ein Gesetz genannt werden kann. Denn wir haben gesehen, daß selbst eine solche Wahrheit, wie sie einem simplen Tatsachenurteil zukommt, Anspruch auf Allgemeinheit erhebt. Wenn wir nämlich auf das Stattfinden einer Tatsache in mehreren Urteilen zurückkommen, so herrscht in allen diesen Urteilen dieselbe Wahrheit, d. h. diese Wahrheit ist das Gesetz, die allen diesen Urteilen gemeinsam ist. (1)

5. Schon auf der Grundlage dieser Betrachtungen dürfen wir bis zu einem gewissen Grad Stellung nehmen den drei Hauptrichtungen der Logik, dem Empirismus, dem Rationalismus und dem Mystizismus gegenüber.

So großes Gewicht auch der Empirist auf die Tatsachen legt, und so sehr wir mit ihm in diesem Punkt übereinstimmen, so wenig ist er eigentümlicherweise geneigt, die Bedeutung des Tatsachenurteils anzuerkennen. Oft scheint er zu glauben, daß das bloße Anschauen eines Dings schon ein Urteilen ist und soll er doch zwischen Anschauung und Urteil einen Unterschied machen, so meint er, daß Urteil eine Verbindung von Anschauungen oder auch eine Verbindung von Vorstellungen ist. So ist ihm z. B. das Urteil A nichts anderes als eine eigentümliche Verbindungsweise der Anschauung des Buches mit der Anschauung des Tisches. Er spricht auch von der Relation dieser beiden Anschauungen oder Vorstellungen. Wenn ich nun aber das Buch vom Tisch wegnehme, so ist die Verbindung oder Relation der beiden Anschauungen aufgehoben, so daß, wenn das Urteil nichts anderes wäre als eine bloße Verbindung oder Relation von Anschauungen, es durch das Aufhören dieser Verbindung oder Relation gleich auch um seine Wahrheit kommen müßte. Das aber ist der Charakter des Urteils, daß, wenn es einmal wahr ist, es auch für die Ewigkeit wahr bleibt. Der Empirist könnte sich aus dieser Klemme dadurch befreien wollen, daß er unter einem Tatsachenurteil nicht nur die Verbindung zweier Anschauungen, sondern auch die Erinnerung an diese Verbindung verstände. Aber die Erinnerung an diese Verbindung vergeht, wo doch die Wahrheit des Urteils unvergänglich ist. Kurz: der Empirist ist bemüht aus lauter vergänglichen Elementen ein Urteil aufzubauen. Empfindungen, Anschauungen, Erinnerungen, Komplexionen von Empfindungen, Anschauungen und Erinnerungen, Relationen zwischen solchen Komplexionen: all dies erregt sein Gefallen; nur vom Wesen des Urteils mag er nichts hören, nämlich von seinem Anspruch auf ewige Gültigkeit.

Es gibt nun aber keine derartige Kombination von vergänglichen Elementen, wie es Empfindungen, Anschauungen oder Erinnerungen sind, aus denen sich Urteile aufbauen könnten. Wo sich ein Urteil meldet, dort tritt auch der Gedanke an das Ewige oder Unvergängliche hervor, und ohne diesen Gedanken gibt es im Grunde genommen auch gar keine Urteile und gar keine urteilenden Wesen, obwohl es leicht geschieht, daß ein urteilendes Wesen, ein Mensch, sich so wenig auf sein Urteilen besinnt, daß er nicht merkt, wie sehr in jedem seiner Urteile, auch im bescheidensten Tatsachenurteil der Gedanke an das Ewige eine unvermeidliche Rolle spielt. Echte Empiristen von unverfälschtem Wahrheitssinn ringen sich aber schließlich immer zu der Einsicht durch, daß man ohne den Ewigkeitsbegriff kein Mensch zu sein, d. h. nicht zu urteilen vermag. Die Mehrzahl der Empiristen sucht sich jedoch eine "relativistischen" Wahrheitsbegriff zurecht zu legen, wonach die Wahrheit etwas relativ Gültiges ist, also eine Wahrheit bloß für ein gewisses Zeitalter oder bloß für eine Gattung und Gruppe von Wesen. Es ist dies jedoch nur eine Beschönigung des im Hintergrund lauernden Jllusionismus, Skeptizismus, Nihilismus.

Was nun den Rationalisten betrifft, so ist dieser schon in einem hohen Grad geneigt, der Natur des Urteils gerecht zu werden, aber ihm ist ein eigentliches Urteil nur ein solches, das nicht aus der Erfahrung entspringt. Nur die Urteile a priori sind aeternae veritates [ewige Wahrheiten - wp]. Hierin spricht sich nichts anderes als eine Geringschätzung der Tatsachen aus, eine Geringschätzung jener vergänglichen Elemente wie Empfindung, Anschauung, Erinnerung, ohne welche wir ebenso wenig zu urteilen vermöchten als ohne den Gedanken an die Ewigkeit. Der Rationalist bedenkt nicht, daß Urteile a posteriori ebensosehr Urteile sind, wie die Urteile a priori, daß also die Charakterzüge, die ein Urteil eben zu einem Urteil machen, beiden Klassen in gleicher Weise zukommen müssen. Nun gehört es aber zum Wesen des Urteils, wahr oder falsch zu sein, also gehört dies auch zum Wesen des Urteils a posteriori. Es gehört ferner zum Wesen der Wahrheit ewig zu sein, also gehört der Ewigkeitscharakter auch zum Wesen des wahren Urteils a posteriori. Gibt es überhaupt nur irgendwelche wahre Urteile a posteriori, so müssen sie ewig wahr sein. Wer dies leugnet, glaubt eigentlich gar nicht daran, daß es überhaupt wahre Tatsachenurteile geben kann. Der Rationalist beschönigt diesen Mangel an Wahrheitssinn dadurch, daß er den Tatsachen bloß Wahrscheinlichkeit zumutet. Es ist bloß wahrscheinlich, daß er ißt und trinkt, atmet und spricht. So kommt er im Grunde genommen eben auf den Standpunkt des Empiristen, und hinter seinem blaublütigen, aufgeblasenen Wahrheiten a priori verbirgt sich nichts, als der Jllusionismus, Skeptizismus und Nihilismus.

Was schließlich den Mystiker betrifft, so ist er geneigt, das begriffliche, mithin das urteilende Denken zu unterschätzen, und er glaube, daß es geheime Quellen der Erkenntnis gibt, die nichts zu schaffen haben mit unseren alltäglichen urteilenden Denken. Ich vermag jedoch über Hellseherei, Somnambulismus und dergleichen nichts zu entscheiden, weil ich diese Klasse von Tatsachen und ihre eigentliche Bedeutung nicht kenne. Ich glaube jedoch kaum, daß ein Mystiker uns etwas Besseres geben könnte, als die Dinge unter dem Gesichtspunkt der Ewigkeit zu betrachten. Denn davon bin ich überzeugt, daß dies das höchste Glück des Menschen ausmacht; ja ich halte es für das einzig mögliche Glück, weil ja in allen Erlebnissen, die uns Freude machen, der Gedanke gegenwärtig sein muß, daß diese Freude stattfindet, also daß sie wahr ist. Da ein jeder Wert, den es nur gibt, nur dadurch bestehen kann, daß es eine Wahrheit gibt, so ist eben die Wahrheit der absolute Wert. Die Wahrheit aber haben wir nur in Urteilen, also kann es für uns keine Erkenntnisquelle geben, die wir höher bewerten könnten als das urteilende Denken. Angenommen, daß es geheime Kräfte in uns gibt, die wir nicht kennen und vermittels welcher der Mystiker zur Erleuchtung kommt, die uns versagt ist, so ist diese Erleuchtung schließlich doch nichts anderes als eine Erkenntnis, die in Urteilen dargestellt werden muß. Mehr als Wahrheit kann uns niemand geben; etwas Besseres als die Dinge sub specie aeterni [im Licht der Ewigkeit - wp] betrachten, kann uns niemand lehren. Und was dabei die Hauptsache ist, daß jedermann von sich sagen kann, er habe die Fähigkeit zu dieser Betrachtungsweise, da ja alle Urteile, auch die geringfügigsten sub specie aeterni gefällt sind. Es gehört dazu keine sogenannte "geniale Anschauung", auf die sich manche Denker, wie SCHOPENHAUER, berufen, die aus dem Götzendienst ihres eigenen Selbst eine Philosophie machen. Um die Dinge unter dem Gesichtspunkt der Ewigkeit zu sehen, braucht man nur ein Mensch zu sein und nichts weiter.

Zum Schluß sei noch bemerkt, daß der logische Lehrsatz, der in diesem Kapitel mehr angedeutet als ausgeführt ist, eigentlich der Fundamentalsatz der Logik ist, den man als Prinzip der Identität zu bezeichnen pflegt. Denn wenn ich sage, die Tatsache kann zwar vergehen, aber die Wahrheit ist unvergänglich, so ist damit gemeint, daß dieser Tatsache im Reich allen Geschehens eine unverrückbare, ewige Stellung zukommt, aus der sie durch keine andere Tatsache verdrängt werden kann. Hierin besteht ihre Identität. Dies muß freilich noch deutlicher erörtert werden; ja wir werden uns überzeugen, daß eigentlich die ganze Logik nichts anderes ist, als eine Erörterung des Satzes der Identität. Vorderhand muß nur betont werden, daß das Vergehen der Tatsachen nichts an der Stellung derselben im Fluß allen Geschehens ändern kann. Möge die Tatsache noch so geringfügig sein, es kann doch nie etwas so Bedeutsames geschehen, wodurch jene geringfügige Tatsache ungeschehen gemacht werden könnte. Diese negativen Redewendungen führen uns zum sogenannten Satz vom Widerspruch, der im Grunde nichts anderes ist als der Satz der Identität in verneinender Ausdrucksweise.

LITERATUR - Melchior Palágyi, Die Logik auf dem Scheidewege, Berlin 1903
    Anmerkungen
    1) Hierdurch ist der Unterschied zwischen Urteilen a posteriori [im Nachhinein - wp] und a priori [von Vornherein - wp] ein für alle Mal aufgehoben.