tb-1kiNatorpWeckTh. Lippsdow     
 
PAUL NATORP
Über objektive und subjektive
Begründung der Erkenntnis

   
"Es ergibt sich, daß die eigentliche Form der Erkenntnis deren Verhältnis zum Gegenstand betreffen, nicht in der Abstraktion von allem Gegenstand und aller Beziehung auf denselben gesucht werden muß."

"Erkenntnis ist in jedem Fall ein Vorkommnis im Zusammenhang des subjektiven Erlebens, ein Ereignis im Bewußtsein, ein psychisches Begegnis. Das Produkt mag objektiv heißen, die Faktoren sind subjektive. Freilich wird nach dieser Auffassung die Logik unvermeidlich zur Dependenz der Psychologie."

"Was uns die subjektivistische Ansicht vor allem unannehmbar macht, ist die Erwägung, daß der ganze Sinn der Logik, als einer allgemeinen, die Wahrheit der Erkenntnis begründenden Theorie, aufgehoben wird, wenn man, wie die Konsequenz jener Ansicht es fordert, Logik von einer besonderen Wissenschaft, Psychologie, ihrem Prinzip nach abhängen läßt."

"Wir behaupten, daß nicht bloß der Sinn der Logik, sondern der Sinn aller objektiven Wissenschaft verkannt und beinahe in sein Gegenteil verkehrt wird, wenn man die objektive Wahrheit der Erkenntnis zur Dependenz des subjektiven Erlebnisses macht. Man vernichtet nicht bloß die Logik, als unabhängige Theorie der objektiven Gültigkeit der Erkenntnis, sondern hebt die objektive Gültigkeit selber auf und verwandelt sie in eine bloß subjektive, wenn man sie auf subjektive Gründe zu stützen, aus subjektiven Faktoren herzuleiten unternimmt."

"Der Mathematiker, der Physiker, der die Natur seiner Wissenschaft recht begreift, wird es nicht bloß entbehrlich finden, sondern grundsätzlich ablehnen, den Gesetzesgrund der Wahrheit seiner Erkenntnisse in der Psychologie zu suchen; er wird über dieselbe nur seine eigene, nicht eine fremde Wissenschaft als Richterin anerkennen."

"Nicht vom Gegenstand, der ja nicht gegeben, sondern eben in Frage ist, hat man den Ausgang zu nehmen und von ihm aus, in Beziehung auf ihn, das subjektive Erkennen begreiflich zu machen; sondern man muß sich zunächst auf den Standpunkt der Erkenntnis stellen und fragen, wie sie selbst, die Erkenntnis, die Gegenständlichkeit versteht, wie sie es anstellt und was es ihr bedeutet, wenn sie den Gegenstand, als von der Subjektivität des Erkennens unabhängig, sich gegenüberstellt."

"Wirklich ist nicht der Gegenstand zuerst da und die Subjektivität kommt dann dazu, sondern die Reflecion auf den Gegenstand ist dem natürlichen Bewußtsein durchaus die erste und nächste; die Reflexion auf die Subjektivität, falls es überhaupt dazu kommt, ist sekundär."

"Seit Platon - oder soll man sagen, seit den Eleaten - ist diese Bedeutung des Gegenstandes, des vom  Erscheinen  unterschiedenen  Seins,  der Philosophie gewonnen; sie ist der ganzen rationalistischen Richtung derselben, ich möchte sagen, kraft des Begriffs der  ratio,  feststehend; denn diese  ratio  meint zuletzt das Gesetz, nichts anderes."

"So tritt mehr und mehr zutage, daß das  Positive,  vermeintlich Erstgegebene, eigentlich vielmehr das Gesuchte ist; ja man muß sagen: das  letzte  Gesuchte. Es ist im Begriff desselben geradezu ein Äußerstes gefordert, was etwa Erkenntnis in ihrer letzten Vollendung leisten könnte."
   


1.

Jede besondere Wissenschaft oder Theorie sucht Gesetze für ein bestimmt begrenztes Gebiet von Erscheinungen. Wissenschaft, theoretische Erkenntnis, als Ganzes und als Einheit gedacht, sucht einen einheitlichen Zusammenhang von Gesetzen, worin sich alle besonderen Gesetze gegebener Erscheinungen einfügen müssen. Logik, als die Theorie der Erkenntnis, will die gesetzmäßige Verfassung darlegen, wodurch Erkenntnis eine inneren Einheit bildet.

Diese Einheit der Erkenntnis ist noch nicht gewährleistet durch die bloße innere Widerspruchslosigkeit und folgerichtige Verknüpfung der Gedanken, welche man in einem eingeschränkten Sinn die "Form" der wahren Erkenntnis (KANT: ihr negatives Kriterium) nennt; sondern sie muß den Gegenstand, genauer: das allgemeine Verhältnis der Erkenntnis zum Gegenstand betreffen.

Darüber dürfte allmählich Einigkeit unter den Forschenden erzielt sein. Auch von KANT glauben wir uns nicht wesentlich zu entfernen, vielmehr eben das Wesentlich seiner Auffassung zur Geltung zu bringen, wenn wir eine ausschließlich "formale" Logik, wenigstens als Theorie, nicht bloße Technik, leugnen. Es gibt, auch nach KANT, keine Gesetze einer bloß formalen Wahrheit, die nicht in Gesetzen der gegenständlichen Wahrheit ihre Wurzel hätten; folglich auch keine formale Logik, die nicht in der "transzendentalen" zu begründen wäre. Verhalten sich beide wie die Gesetzgebung der analytischen und die der synthetischen Funktion und setzt alle Analysis Synthesis voraus, (weil der Verstand, wo er vorher nichts verbunden hat, auch nichts auflösen kann), so muß wohl alles, was formale Logik lehren kann, sich auch transzendental begründen lassen.

Wie nun eine Theorie der gegenständlichen Wahrheit, eine Gesetzgebung der Erkenntnis, wodurch deren Beziehung auf den Gegenstand ursprünglich und mit allgemeiner Gültigkeit bestimmt ist, möglich sei, auch das halten wir für längst entschieden, nicht erst hier zu entscheiden.

Betrachten wir Erkenntnis als Aufgabe, analog einer aufzulösenden Gleichung, so ist der Gegenstand das gesuchte, noch nicht bestimmte, durch die Data erst zu bestimmende  X.  Dieses  X  ist aber nicht ein schlechthin Unbekanntes, sondern so, wie das  X  der Gleichung durch die in derselben ausgedrückte Beziehung zu den bekannten Größen selbst in seiner Bedeutung bestimmt ist, so muß in der Gleichung der Erkenntnis, auch vor deren Auflösung, der Gegenstand seiner Bedeutung nach bestimmt sein durch eine bestimmte Beziehung zu den Datis der Erkenntnis. Sonst würde die Aufgabe, den Gegenstand zu erkennen, nicht nur unlösbar, sondern unverständlich sein. Somit ist es notwendig, daß Erkenntnis auf den Gegenstand eine ursprüngliche Beziehung habe, wofern auch nur die Frage nach dem Gegenstand und die Forderung einer Übereinstimmung der Erkenntnis mit demselben einen angebbaren Sinn haben soll. Und zwar, wie durch die Form der Gleichung der allgemeine Sinn des  X  voraus bestimmt ist, so wird der allgemeine Sinn des Gegenstandes vorausbestimmt sein durch das, was wir die "Form" der Erkenntnis nennen würden. Daraus ergibt sich schon, daß die eigentliche Form der Erkenntnis eben deren Verhältnis zum Gegenstand betreffen, nicht in der Abstraktion von allem Gegenstand und aller Beziehung auf denselben gesucht werden muß. Auch KANT, dessen Autorität man zugunsten einer bloß "formalen" Logik (im letzteren Sinn) anzurufen liebt, fordert für die "reine" Logik nicht die Abstraktion von aller Beziehung auf den Gegenstand, sondern nur von der bestimmten Beziehung auf besondere Gegenstände. Offenbar wäre die erstere Abstraktion, wenn von Erkenntnis überhaupt noch die Rede sein soll, überhaupt undurchführbar. Auch diese zweite Feststellung darf als eine solche bezeichnet werden, worüber unter allen kompetenten Forschern Einigkeit herrscht.

Und schließlich ist auch, welches im allgemeinen das Verhältnis des gesuchten Gegenstandes zu den Datis der Erkenntnis sei, nicht hier erst auszumachen, sondern ausgemacht, seit nach dem Gegenstand, nach dem der "Erscheinung" zugrunde liegenden und entsprechenden "Sein" überhaupt gefragt wird. Man wird doch wohl gewußt haben, was man mit dieser Frage wollte.

Die Data der Erkenntnis sind im allgemeinsten Verstand die "Phänomene"; diejenigen Erscheinungen, welche von der Wissenschaft zu "erklären", d. h. auf das darin erscheinende Wahre zurückzuführen sind. Der Gegenstand soll Gegenstand der Erscheinung sein, die Erscheinung erwiesen werden als Erscheinung des Gegenstandes. Darin ist schon eine ursprüngliche Beziehung des Gegenstands zum Gegebenen der Erkenntnis, analog der Beziehung des  X  zu den bekannten Größen der Gleichung, ausgesprochen; was der Sinn dieser Beziehung sei, muß durch Analyse dessen, was der nach dem Gegenstand Fragende meint, sucht, und, indem er es sucht, voraussetzt, sich herausstellen lassen. Frage alle Wissenschaft nach dem Gegenständlichen, was einer jeden Erscheinung, als die Wahrheit dieser Erscheinung, zugrunde liege, so muß sie von diesem Zugrundeliegen, von diesem Verhältnis des Gegenstandes zur Erscheinung, als Grund derselben, doch einen Begriff haben.

Alle wissenschaftliche Erkenntnis nun zielt aufs Gesetz. Die Beziehung der Erscheinung zum Gesetz (die Beziehung des "Mannigfaltigen" der Erscheinung auf die "Einheit" des Gesetzes) muß daher die in aller Erkenntnis ursprüngliche Beziehung auf den Gegenstand erklären. Die gesetzmäßige Auffassung des Erscheinenden gilt als die gegenständlich wahre.

Auch diese allgemeine Korrelation zwischen Gesetz und Gegenstand dürfen wir, sowie sie in der Geschichte der Philosophie und Wissenschaft uralt ist, wohl auch sachlich als festgestellt annehmen; festgestellt nicht durch das Gutdünken oder die Systemsucht dieses oder jenes Philosophen, sondern durch die Tat der Wissenschaft, die überall im Gesetz den Gegenstand konstituiert.

Auf dieser Grundlage getrauen wir uns in den schwebenden Fragen der Logik Stellung zu nehmen. Wer sich freilich nicht mit uns auf diesen gemeinsamen Boden zu stellen vermag, für den dürfte auch das Folgende größtenteils vergeblich gesagt sein. Doch gelten uns diese Feststellungen bloß als präliminare [vorläufige - wp]. Erst jenseits derselben erheben sich die eigentlich schwierigen Fragen der Logik, deren erste, vitalste hier erörtert werden soll: die Frage der  logischen Methode welche vorläufig so formuliert werden mag: ob die Methode jener Grundlegung der Erkenntnis, welche die Logik leisten soll,  objektiv  oder  subjektiv  sein müsse.


2.

Die Ausdrücke "objektiv", "subjektiv" beziehen sich natürlich auf das Objekt und Subjekt der Erkenntnis. Das Gesetz der Gegenständlichkeit der Erkenntnis soll gesucht werden und zwar gesucht in der Erkenntnis selber. Erkenntnis aber stellt sich von vornherein zweiseitig dar: als "Inhalt" (Erkanntes oder zu Erkennendes) und als "Tätigkeit" oder Erlebnis des Subjektis (als Erkennen). Zwar sind in jeder Erkenntnis beiden Beziehungen miteinander gegeben und eng verbunden; es gibt so wenig ein Erkanntes ohne Erkennenden, wie einen Erkennenden ohne Erkanntes. Aber doch muß in abstracto beides unterschieden werden und offenbar wird eine, die Erkenntnis in ihrem eigenen Gesetz begründende Theorie nur eine von beiden Beziehungen  unmittelbar  betreffen können. Es fragt sich somit, welche von beiden in der Begründung der Erkenntnis als die erste, zugrunde liegende, bestimmende anzusehen sei; ob das Gesetz der Gegenständlichkeit ausschließlich in dem (auf den Gegenstand zu beziehenden) Inhalt der Erkenntnis liegen und daraus erwiesen werden muß, ohne daß auf das Verhalten zum Subjekt überhaupt Rücksicht zu nehmen wäre; oder ob vielleicht gerade im Verhältnis zum Subjekt der gesetzmäßige Grund der Gegenständlichkeit ursprünglich gesucht werden muß und etwa bloß sekundärer Weise, sofern der Erkenntnisinhalt dadurch irgendwie mitberührt wird, auch an diesem sich erkennen läßt.

Und da ist zuzugestehen, daß auf Seiten der letzteren Auffassung zunächst der überredendere Schein ist. Es kann leicht erscheinen, als erkläre man idem per idem, wenn man die Gegenständlichkeit der Erkenntnis begründet durch ein im Inhalt der Erkenntnis schon ursprünglich liegendes Verhältnis; es scheint eine weit gründlichere Erklärung zu sein, die vielmehr auf das Subjekt rekurriert, welches sich ja schon durch den Namen als das Zugrundeliegende ankündigt. Und so gilt es vielen geradezu als ausgemachte Sache, daß die wahre Begründung der Erkenntnis im Verhältnis zum Subjekt, im subjektiven "Bewußtsein" zu suchen sei.

Es soll hier nicht untersucht werden, welche historischen Gründe diese Meinung sich in der heutigen Philosophie so tief haben einwurzeln lassen. Ersichtlich ist es, wenigstens in Deutschland, hauptsächlich der Einfluß KANTs gewesen, der in dieser Richtung gewirkt hat. KANT scheint wenigstens gerade die fundamentalsten Gesetze und Bedingungen der gegenständlichen Wahrheit der Erkenntnis in Gesetzen unserer Subjektivität - unserer Sinne und unseres Verstandes - zu suchen. Wie weit diese Auffassung KANTs richtig sei, mag für jetzt dahingestellt bleiben; wichtiger ist uns, zu wissen, welche sachlichen Erwägungen der subjektivistischen Ansicht zur scheinbaren Stütze dienen.

Erkenntnis ist in jedem Fall ein Vorkommnis im Zusammenhang des subjektiven Erlebens, ein Ereignis im Bewußtsein, ein psychisches Begegnis. Als solches ist sie natürlich im Zusammenhang des ganzen subjektiven oder Bewußtseins-Lebens aufzufassen und wissenschaftlich zu behandeln. Eine Gesetzlichkeit der Erkenntnis scheint daher notwendig eine Folge sein zu müssen aus Gesetzen des psychischen Lebens. Wird der Erkenntnis eine "objektive" Gültigkeit überhaupt zugeschrieben, so muß dieselbe doch, als Attribut der Erkenntnis, in der Subjektivität des Erkennenden irgendwie begründet sein; sie muß in der Tätigkeit oder dem subjektiven Erlebnis des Erkennens ihre Wurzel haben. Die "Tat" des Erkennens scheint das Erste sein zu müssen, Erkenntnis, als Inhalt betrachtet, das abhängige Resultat oder Erzeugnis. Das Produkt mag objektiv heißen, die Faktoren sind subjektive. Freilich wird nach dieser Auffassung die Logik unvermeidlich zur Dependenz der Psychologie; eine Folgerung, welche wenigstens die konsequenteren Verfechter der subjektivistischen Ansicht auch nicht gescheut haben. KANT freilich, von dem man historisch ausgegangen war, vertritt gerade in diesem Punk mit unzweideutiger Entschiedenheit die entgegengesetzte Position; aber schon einige seiner ersten, sonst treuesten Nachfolger, die FRIES, haben ihn eben hierin verbessern und die Transzendentalphilosophie auf ihre wahre psychologische Grundlage zurückführen zu müssen geglaubt.

Andererseits ist jedoch leicht einzusehen, daß unsere präliminaren Festsetzungen vielmehr auf die entgegengesetzte Position hindrängen.

Um zu ermitteln, was der Gegenstand für die Erkenntnis allgemein bedeute, betrachteten wir Erkenntnis wie ein aufzulösende Gleichung; d. h. wir faßten sie rein nach ihrem objektiven Inhalt ins Auge. Rein aus dem, was Erkenntnis inhaltlich meint, wenn sie den Gegenstand, als das zu Erkennende, sich gegenüberstellt, glaubten wir die Frage nach dem Sinn und Grund der Gegenständlichkeit voraus allgemein beantworten zu können; dabei kam nichts vor von irgendwelcher Rücksicht auf das Erkennen als Tun oder Erlebnis oder auf den Erkennenden als dessen Subjekt. Zwar räumten wir bereitwillig ein, daß kein Erkanntes sei ohne Erkennenden, daß Erkenntnis allein gegeben sei im Erlebnis des Subjekts, im Bewußtsein des Erkennenden; aber, so wie diese Beziehung zum Subjekt hier nicht den Fragepunkt bildet, so finden wir uns auch bei der Beantwortung der Frage nicht genötigt, auf sie zu rekurrieren. Jeder Rekurs auf das Subjekt des Erkennens, auf die Art der Beteiligung des Bewußtseins dabei, muß uns vielmehr von vornherein als  metabasis eis allo genos  [unzulässiger logischer Sprung auf ein artfremdes Gebiet - wp] erscheinen.

Auch der Schein, als ob man idem per idem erkläre, wenn man die Begründung der Gegenständlichkeit rein auf der objektiven Seite der Erkenntnis suche, läßt sich leicht heben. Das Begründende muß nicht nur nicht, sondern kann gar nicht einem anderen  genos  angehören, wie das, was begründet wird. Man pflegt zu sagen, daß die bloße Reduktion aufs Gesetz ein Phänomen nicht eigentlich erkläre, da sie doch nur den gegebenen Tatbestand in einem allgemeinen Ausdruck wiedergebe. Wer das sagt, muß unter Erklärung etwas sehr Dunkles verstehen. Der allgemeine Ausdruck, die Zurückführung des einzelnen Vorkommnisses auf ein allgemein stattfindendes Verhalten, enthält eben das, was man von je unter Erklärung verstanden hat; die synthetische Verknüpfung der unbegrenzten Mannigfaltigkeit der Erscheinungen in der Einheit des Gesetzes, das sullabein eis hen, [der Bedeutung nach in eins setzen - wp] wie PLATON (Theaet. 147 D) sagt, ist es eben, welches das Phänomen zum Verständnis bringt und also erklärt. Das Wesentliche aber, worauf es ankommt, ist, daß der erklärende Grund zu dem, was daraus erklärt wird, niemals in einem anderen Verhältnis stehen kann, als in dem des Allgemeinen und Einzelnen, des Gesetzes und dessen, was als Fall des Gesetzes erkannt wird. Die Zentralkraft, welche die Bewegungen der Planeten mitbestimmt, wird durch die Gravitation erklärt, indem sie als Fall derselben nachgewiesen und mit den schon bekannten Fällen durch dasselbe Gesetz verbunden wird; und so überall. Demgemäß kann auch der Gesetzesgrund der gegenständlichen Beziehung nur im Zusammenhang eben dessen gesucht werden, was, inhaltlich, auf Gegenstände bezogen wird, nämlich im Allgemeinen der Beziehung; unmöglich aber in der ganz anderen, gewissermaßen entgegengesetzten Beziehung, welche alle Erkenntnis auf den Erkennenden hat. Wohl aber wird jede objektiv stattfindende Beziehung zugleich sich in einer subjektiven ausdrücken lassen; durch welchen, das Objektive subjektivierenden Ausdruck alsdann der Schein entstehen kann (und bei KANT entstanden ist), als enthalte die Subjektivität wirklich den Grund der gegenständlichen Beziehung.

Hiermit ist die Auflösung unserer Frage eigentlich positiv und direkt schon gegeben und vielleicht möchte es für denjenigen, der das Verhältnis des Objektiven und Subjektiven in der Erkenntnis einmal gründlich durchdacht hat, hier keines Wortes weiter bedürfen. Jedoch ist das an sich klare Verhältnis durch den über die Erbschaft KANTs ausgebrochenen Streit und die daraus entstandene Verschleuderung des Erbguts so in Verwirrung geraten, daß eine tiefergreifende Erörterung nicht überflüssig scheint. Vom nachgerade unerquicklichen Streit darüber, was eigentlich KANT gelehrt und wie dazu Stellung zu nehmen sei, soll jedoch hier grundsätzlich abgesehen werden und nur nachträglich, nachdem über die Sache aus sachlichen Gründen, unabhängig von jeder historischen Rücksicht entschieden ist, über KANTs Stellung in der Frage einiges wenige angemerkt werden.


3.

Was uns, allem voraus, die subjektivistische Ansicht unannehmbar macht, ist die Erwägung, daß der ganze Sinn der Logik, als einer allgemeinen, die Wahrheit der Erkenntnis begründenden Theorie, aufgehoben wird, wenn man, wie die Konsequenz jener Ansicht es fordert, Logik von einer besonderen Wissenschaft, Psychologie, ihrem Prinzip nach abhängen läßt. Wieviel auch über die nähere Begrenzung der Aufgabe einer allgemeinen Erkenntniswissenschaft und über deren Methode noch Streit sein mag, dieses eine doch, sollte man meinen, müßte unter allen, welche an die Möglichkeit einer solchen Disziplin glauben, ausgemacht sein: daß es eine Wissenschaft sein müsse von einer so fundamentalen Geltung wie keine andere. Eine Wissenschaft, welche, dem Namen und Anspruch nach, von Erkenntnis überhaupt und deren Gesetz handelt, darf nicht in ihrer Begründung von irgendeiner besonderen wissenschaftlichen Erkenntnis (die ja ihren Gesetzen gemäß allein als wahr gelten dürfte) abhängen, sie muß vielmehr ihnen allen zugrunde liegen. Handelt Logik vom Kriterium der Wahrheit, von dem, was allgemeine, weil auf gesetzmäßige Art, die Wahrheit einer Erkenntnis bestimmt, so darf doch die Gültigkeit dieses Kriteriums nicht abhängen von einer Erkenntnis, die nur nach diesem Kriterium als wahr zu behaupten wäre. Entweder also, es gibt keine Logik oder sie muß mit dem Anspruch auftreten, ganz auf eigenem Grund zu bauen, nicht von irgendeiner anderen Wissenschaft ihre Fundamente borgen zu sollen.

Aber möglicherweise ist jener Anspruch nicht aufrechtzuerhalten. Wer wenigstens die Logik kurzer Hand zu einem Zweig der Psychologie macht, nimmt es offenbar anders an; ihm ist vielmehr Psychologie die Grundwissenschaft, Logik bestenfalls eine Anwendung der Psychologie.

Die Möglichkeit dieses Einwands treibt uns, noch einen Schritt weiter zu gehen. Wir behaupten, daß nicht bloß der Sinn der Logik, sondern der Sinn aller objektiven Wissenschaft verkannt und beinahe in sein Gegenteil verkehrt wird, wenn man die objektive Wahrheit der Erkenntnis zur Dependenz des subjektiven Erlebnisses macht. Man vernichtet nicht bloß die Logik, als unabhängige Theorie der objektiven Gültigkeit der Erkenntnis, sondern hebt die objektive Gültigkeit selber auf und verwandelt sie in eine bloß subjektive, wenn man sie auf subjektive Gründe zu stützen, aus subjektiven Faktoren herzuleiten unternimmt. Daher meinen wir nicht bloß die Rechte der Logik, nach ihrem bisher angenommenen Begriff, sondern den Anspruch, den alle Wissenschaft auf objektive Geltung ihrer Wahrheiten erhebt, zu vertreten, indem wir behaupten, daß die objektive Gültigkeit auch objektiv begründet werden müsse.

Tatsächlich geht von dieser Voraussetzung alle auf Objektivität Anspruch machende Wissenschaft aus: daß sie, hinsichtlich der Gültigkeit ihrer Erkenntnisse als wahr, von keinen anderen als solchen Gesetzen abhängen dürfe, die selbst im inneren, in logischer Form zu entwickelndem Zusammenhang der Wissenschaft, unabhängig von jeder anderweitig herzugetragenen Voraussetzung, zur Gewißheit gebracht werden können; daß Erkenntnis nur zu begründen sei durch andere Erkenntnis und zwar in logischer Vermittlung, d. h. im einheitlich gedachten, durch  eine  gesetzmäßige Verfassung bestimmten Zusammenhang "der" Wissenschaft oder Erkenntnis. Insbesondere ist jeder Rekurs auf das Subjekt und sein Vermögen der objektiven Wissenschaft an sich völlig fremd. Die Objektivität, auf welche die Wissenschaft Anspruch macht, meint unfraglich eine Geltung, welche die Subjektivität des Bewußtseins ernsthaft und nicht bloß zum Schein, überwindet. Im Gegenstand, in der Sache, die als wahr behauptet wird, soll dasjenige liegen, was die Wahrheit der Erkenntnis ausmacht, ganz unabhängig vom Gegebensein einer dieser Sache gemäßen Vorstellung als subjektivem Erlebnis in diesem oder jenem Bewußtsein. Gewiß ist auch das Bewußtsein der Wahrheit in den Wissenschaften, wie Mathematik und mathematische Naturwissenschaft, (um bei denjenigen zu bleiben, welche sich der strengsten Begründung ihrer Sätze rühmen können,) gänzlich unabhängig vom Verständnis der Kräfte oder Funktionen, wodurch diese Wahrheit, ihrer subjektiven Möglichkeit nach, als Besitz der Psyche, verständlich wird. Sie wird uns gewiß im eigenen, internen Zusammenhang der Wissenschaft, von ersten, inhaltlichen, objektiven Voraussetzungen aus, wie sie in den Grundbegriffen und Grundsätzen jener Wissenschaften formuliert sind. Wissenschaft erhebt also nicht nur, sondern rechtfertigt mit der Tat den Anspruch einer durchaus autonomen Geltung und Begründung, indem sie ihre objektiven Fundamente in Gestalt von Grundbegriffen und Grundsätzen bloßlegt. Der Mathematiker, der Physiker, der die Natur seiner Wissenschaft recht begreift, wird es nicht bloß entbehrlich finden, sondern grundsätzlich ablehnen, den Gesetzesgrund der Wahrheit seiner Erkenntnisse in der Psychologie zu suchen; er wird über dieselbe nur seine eigene, nicht eine fremde Wissenschaft als Richterin anerkennen.

Ganz so und im gleichen Sinn unabhängig nun, wie die Wahrheit der wissenschaftlichen Erkenntnis selbst, wird auch die Theorie der Wahrheit sich der Psychologie gegenüberzustellen haben. Denn sie will ja nichts anderes, als eben jene autonome Gesetzgebung der objektiven Wahrheit, welche die Wissenschaften, jede auf ihrem abgegrenzten Feld, behaupten und auf die sei Berufung tun, im einheitlichen Zusammenhang "der" Wissenschaft auffassen und gewiß machen. Auf Grundbegriffe und Grundsätze also muß sie ausgehen, nicht auf subjektive Funktionen. Wir behaupten somit: die autonome, rein objektive Begründung der Wahrheit, die wir fordern, sei notwendig, nicht allein, wenn Logik, sondern wenn die Wahrheit, die objektive Gültigkeit wissenschaftlicher Erkenntnis ihren ernsthaften Sinn behalten will.

Jedoch scheint sich unser Argument auch in dieser erweiterten und verschärften Fassung noch immer auf einen bloßen Anspruch, ein bloßes Postulat (jedoch nicht mehr der Logik allein, sondern aller objektiven Wissenschaft) zu stützen. Vielleicht findet sich ein recht entschlossener Verfechter der subjektivistischen Ansicht, der es auf sich nimmt, das Recht dieser Forderung, dieses Anspruchs der Objektivität überhaupt, nicht bloß der Logik, sondern aller sich objektiv nennenden Wissenschaft abzustreiten. Wir könnten es nun vielleicht schon für einen Sieg erachten, den Gegner in diese extreme Position gedrängt zu sehen. Doch möchten wir nicht bloß ad hominem [Polemik in Bezug auf die Person des Gegners - wp] argumentiert haben und wollen daher versuchen, tiefer in den Kern des Problems einzudringen und darzulegen, wie die verlangte, rein objektive Begründung der Erkenntnis in ihrem eigenen Gesetz ausführbar sei und an welcher Klippe die andrerseits versuchte subjektive Begründung scheitert, vielleicht längst gescheitert ist. Wir haben also die beiden Standpunkte nun erst genauer zu konfrontieren, um die Durchführbarkeit des einen, die Undurchführbarkeit des anderen gleichsam durch das Experiment zu entscheiden.


4.

Objektive Gültigkeit bedeutet eine Gültigkeit, unabhängig von der Subjektivität des Erkennens; daran ist nicht zu rütteln. Was objektiv gelten will, das will so gelten, als hinge es nicht ab vom Gegebensein der Vorstellung in diesem oder jenem Bewußtsein. Was diese, hier bloß negativ bezeichnete (nicht bloß subjektive) Geltung positiv bedeute und wie sie zu begründen sei, das ist die Frage.

Es scheint darauf nur eine von zwei Antworten möglich. Objekte sind an sich da, außer aller Subjektivität, unabhängig von ihr, ohne ursprüngliche Beziehung auf sie. Zwar sind sie uns allein durch die subjektive Vorstellung repräsentiert, aber die Vorstellung repräsentiert (vertritt oder bedeutet) nur den Gegenstand, sie  ist  nicht der Gegenstand. Die Objektivität ist also nicht in die Subjektivität aufgehoben. Das ist die erste Antwort.

Vielleicht, daß dieselbe etwas Richtiges meint; allein mindestens so, wie sie gegeben wurde, ist sie keine wirkliche Antwort auf das Gefragte. Das Ansichsein des Gegenstandes ist selber ein Rätsel, kann also nicht dienen, das aufgegebene Rätsel zu lösen. Verständen wir, was es heißt: der Gegenstand ist an sich da, unabhängig von aller Subjektivität und wird dann, durch das Erkennen, unserer Subjektivität angeeignet, so läge in der Erkenntnis der Gegenstände, in der Gegenständlichkeit der Erkenntnis eben kein Problem.

Und so wird man von selbst darauf geführt, die Auflösung vielmehr auf dem umgekehrten Weg zu suchen. Nicht vom Gegenstand, der ja nicht gegeben, sondern eben in Frage ist, hat man den Ausgang zu nehmen und von ihm aus, in Beziehung auf ihn, das subjektive Erkennen begreiflich zu machen; sondern man muß sich zunächst auf den Standpunkt der Erkenntnis stellen und fragen, wie sie selbst, die Erkenntnis, die Gegenständlichkeit versteht, wie sie es anstellt und was es ihr bedeutet, wenn sie den Gegenstand, als von der Subjektivität des Erkennens unabhängig, sich gegenüberstellt. Augenscheinlich verspricht dieser Weg eher zum Ziel zu führen. Anders, als in der Erkenntnis ist uns ja kein Gegenstand gegeben und wird sich also auch der Sinn und Grund der Gegenständlichkeit nicht faßlich machen lassen. Gegenstand, Objekt, bedeutet zunächst das, was die Erkenntnis sich gegenüberstellt; und was der Sinn und Grund dieser Gegenüberstellung sei, davon wird doch am ehesten sie selbst, die Erkenntnis, Auskunft und Rechenschaft geben können. Ist es doch ihre Sache eben, mit Bewußtsein zu verfahren, zu wissen, was sie und warum sie es tut. Dieses Bewußtsein der Erkenntnis um ihr eigenes Tun zu befragen, das war der Weg, auf den uns schon unsere anfänglichen Erwägungen hinwiesen; das war die Meinung, in der, nach manchen verheissenden Ahnungen früherer, in entscheidender Weise KANT die Forderung stellte: aus dem Bewußtsein, nämlich dem der Wissenschaft, die Bedinungen und Gesetze der Gegenständlichkeit zu erweisen.

Nur erscheint dadurch die Gegenständlichkeit selber zunächst fast mehr denn je bedroht, indem, was Gegenstand sei, doch nur aus dem Gesichtspunkt der Erkenntnis,  mithin der Subjektivität,  bestimmt zu werden scheint. Erkenntnis selbst stellt sich, gleichsam aus eigener Machtvollkommenheit, nur ihrem Gesetz gehorchend, den Gegenstand gegenüber; sie verlangt, nach KANTs schroffer Bezeichnung, daß er nach ihr, nicht sie nach ihm, "sich richten" solle. Die Erkenntnis - ist denn das nicht die Subjektivität?

Allein es wurde gesagt, Erkenntnis stelle sich den Gegenstand gegenüber  als unabhängig  von der Subjektivität des Erkennens. Darin, wie diese Unabhängigkeit zu verstehen und wie sie zu begründen sei, muß offenbar die Angel des Problems liegen.

Zu verstehen ist sie allein vermöge einer Abstraktion, soviel wird sofort klar sein. Gegenstände sind uns ja wirklich nur in der Erkenntnis gegeben, die wir von ihnen haben. Wird gleichwohl, eben in dieser Erkenntnis, der Gegenstand als unabhängig von der Subjektivität des Erkennens angesehen, so ist das auf keine andere Weise verständich, als indem von der Subjektivität, vom Verhältnis des Vorgestellten zum Vorstellenden, als dem Inhalt seines subjektiven Erlebens, abstrahiert wird. Daß diese Abstraktion an sich möglich ist, bedarf keines Beweises. Tatsächlich wird sie vollzogen; von aller Wissenschaft, indem sie "den Gegenstand" zu erkennen behauptet; und in ganz naiver Weise von der gemeinen Vorstellung, die ja auch "die Dinge" treffen will und zu treffen glaubt. Vielleicht erklärt diese ganz naturgemäß sich vollziehende Abstraktion auch jenen ersten, in der zunächst sich darbietenden Fassung von uns verworfenen Lösungsversuch; das Ansichsein des Gegenstands kann verständlicherweise nur die Abstraktion von der Subjektivität bedeuten, deren Recht und Notwendigkeit nur als ganz selbstverständlich, keiner Begründung bedürftig angesehen wird. Tatsächlich vollzieht sich ja diese Abstraktion auf ganz unreflektierte Weise; und so scheint der Gegenstand voraus da und gegeben, nicht erst auf dem Weg der Abstraktion gewonnen zu sein. Besinnt man sich hinterher auf sein Verhältnis zur Erkenntnis, so entsteht dann der Schein, als sei der voraus vorhandene und gegebene Gegenstand hinterher erst zu unserer Subjektivität in diese neue, ihm von Haus aus fremde Beziehung getreten: erkannt zu werden. Wirklich ist nicht der Gegenstand zuerst da und die Subjektivität kommt dann dazu, sondern die Reflexion auf den Gegenstand ist dem natürlichen Bewußtsein durchaus die erste und nächste; die Reflexion auf die Subjektivität, falls es überhaupt dazu kommt, ist sekundär.

Indessen kann die bloße, durch den tatsächlichen Vollzug bewiesene Möglichkeit der Abstraktion von der Subjektivität nicht auch schon das Recht und die Notwendigkeit derselben begründen sollen. Der Anspruch der objektiven Geltung ist durch sie wohl in seiner tatsächlichen Bedeutung erklärt, aber nicht auch schon als zu Recht bestehend erwiesen. Es fragt sich also weiter: durch welche bestimmenden Gründe die Abstraktion von der Subjektivität in derjenigen Erkenntnis, die man gegenständlich nennt, nicht allein möglich, sondern notwendig ist.

Um sich den Gehalt dieser Frage deutlich zu machen, besinne man sich, was überhaupt der Sinn einer  gültigen Abstraktion  ist. Ich glaube, man erklärt die Abstraktion, wo nicht überhaupt untriftig, so doch unzulänglich und nicht vom richtigen Anfang her, wenn man sie bloß negativ versteht: logisch, als den Abzug eines Merkmals; psychologisch, als Außerachtlassen, Absehen, Abwenden oder Abziehen des geistigen Blicks von einem bestimmten, tatsächlich doch in der Vorstellung enthaltenen Moment. Diese Erklärung ist unzureichend, solange nicht auch das Positive genannt wird, weswegen, zu dessen Gunsten gleichsam, von anderen Momenten, als nicht zugehörigen, abzusehen ist.  Das  ist doch das Bestimmende,  jenes  bloß die Folge daraus. Indem ich mein Augenmerk auf  ein  Bestimmtes gerichtet halte, schließe ich, was nicht in diese Einheit der Betrachtung eingeht, von selbst aus der gegenwärtigen Erwägung aus. Das Primäre also ist, psychologisch bezeichnet, die Konzentration des geistigen Blicks, logisch, die Einheit der Bestimmung; das andere ist bloß die Kehrseite der Sache, nicht die Sache selbst. So abstrahiert der geometrische Begriff (des Punktes, der Geraden, etc.) von den Schwankungen und Ungleichmäßigkeiten der Sinneswahrnehmung, indem er das Gleichmäßige, einheitlich, unwandelbar Bestimmte im Blick des Geistes fixiert.

Machen wir davon die Anwendung auf unseren Fall, so ergibt sich sogleich eine nützliche Präzisierung der Fragestellung. Solange die im Begriff des Gegenstandes geforderte Abstraktion von der Subjektivität bloß nach ihrer negativen Bedeutung ins Auge gefaßt wird, ist es begreiflich, daß die Überwindung der Subjektivität als eine leere, tatsächlich kaum aufrechtzuerhaltende Fiktion erscheint. So erschien sie den modernen Sensualisten, die insoweit nicht ganz im Unrecht waren. Gewiß, wenn man vom Gegenstand alles abstreift, was tatsächlich bloß in der subjektiven Vorstellung gegeben ist, - und das scheint der Sinn der geforderten Abstraktion zu sein, solange man sie bloß negativ versteht, - so bleibt überhaupt nichts übrig, als jenes unsagbare Etwas, jenes "Something, I know not what", welches in der sensualistischen Philosophie schon seit geraumer Zeit seinen Spuk treibt. Die bloß negativ verstandene Abstraktion von der Subjektivität kann gewiß kein Sein, sie kann höchstens die Fiktion eines Seins begründen. Umsomehr aber hätte man über die sterile Negation hinauszukommen suchen und nachforschen sollen, ob denn nicht die verlangte Abstraktion auch irgendeinen positiven Rückhalt habe. Das Positive, welches das Absehen von der Subjektivität bloß zur Folge hat, könnte doch eine Art Sein begründen, welches kein bloß fiktives ist.

Was nun der Gegenstand positiv bedeute, ist wenigstens in einem allgemeinen Ausdruck schon gesagt. Der Gegenstand bedeutet positiv das  Gesetz er bedeutet die beharrende Einheit, worin die wechselnde Mannigfaltigkeit der Erscheinung gedanklich geeint und festgestellt wird. Seit PLATON - oder soll man sagen, seit den Eleaten - ist diese Bedeutung des Gegenstandes, des vom "Erscheinen" unterschiedenen "Seins", der Philosophie gewonnen; sie ist der ganzen rationalistischen Richtung derselben, ich möchte sagen, kraft des Begriffs der  ratio,  feststehend; denn diese  ratio  meint zuletzt das Gesetz, nichts anderes. Aber auch die Wissenschaft strebt, mindestens seit GALILEI, diesen Sinn des "Gegenstands" wahr zu machen; in der Reduktion auf das Gesetz vollzieht sie die Objektivierung der Erscheinung, eine andere kennt sie nicht; darin ist ihr jene Autonomie, auf die sie Anspruch erhebt, gewährleistet. Die Erscheinung ist auf den in ihr erscheinenden Gegenstand reduziert, wenn sie auf das Gesetz reduziert ist. Die Erscheinung der täglichen Bewegung der Sonne um die Erde bedeutet gegenständlich eine tägliche Bewegung der Erde um ihre Achse, weil nach dieser Vorstellung vom Gegenstand, der der Erscheinung zugrunde liege, die gegebene Erscheinung, im Zusammenhang mit anderen, bekannten Gesetzen gemäß erklärt wird, wogegen die Vorstellung, welche den Gegenstand der unmittelbaren sinnlichen Erscheinung gemäß erklärt wird, wogegen die Vorstellung, welche den Gegenstand der unmittelbaren sinnlichen Erscheinung gemäß annimmt, die Reduktion auf das Gesetz vereitelt, somit nicht die objektive Gültigkeit haben kann. Auch wer nach dem objektiv Guten und Gerechten fragt, im Unterschied zu dem, was einem jeden Subjekt dafür gelten mag; wer auch darin, wie ADEIMANTOS in PLATONs  Staat,  nach demjenigen forscht, was nicht bloß erscheint, sondern  ist:  auch der meint und sucht ein Gesetz des Guten, des Gerechten, sucht die einstimmige Ansicht dieser eigenartigen "Objekte", worin aller Wechsel und Widerspruch subjektiven Meinens überwunden sei. Auch er sucht "den ruhenden Pol in der Erscheinungen Flucht" und strebt, "was in schwankender Erscheinung schwebt, zu befestigen mit dauernden Gedanken."

Ist es somit ganz allgemein das Gesetz, welches dem Begriff des Gegenstandes seine positive Bedeutung gibt, so wird die Auflösung unserer Frage darin zu suchen sein: wie  durch den Begriff des Gesetzes  die Abstraktion von der Subjektivität nicht bloß möglich, sondern notwendig ist.


5.

Die Antwort darauf wird sich auf geradestem Weg ergeben, wenn es voraus gelingt, über den Sinn der  Subjektivität die in der Vorstellung des Gegenstandes überwunden werden soll, uns zu verständigen.

Subjektivität bedeutet das Verhältnis des Vorgestellten zum Vorstellenden, sofern es von ihm vorgestellt wird, d. h. den Inhalt seines subjektiven Erlebens bildet; oder sie bedeutet das  unmittelbare Verhältnis zum Ich.

Was aber in diesem unmittelbaren Verhältnis zum Ich gegeben ist, ist schließlich nichts anderes, als eben das, was im Verhältnis zum Gegenstand Erscheinung heißt: das vielgestaltig Wechselnde, bald so, bald so sich Darbietende, was auf die einheitliche Grundgestalt des darin erscheinende Gegenstands zurückzubeziehen ist. Vielgestaltig und wechselnd ist die Erscheinung eben für die Vielheit und den wechselnden Zustand der Subjekte. Das letzte, unmittelbar Erscheinende aber, das  Phänomen letzter Instanz  ist nichts anderes, als das jedesmal einem bestimmten Subjekt in einer bestimmten Situation Gegebene. Eben dieses werden wir das  letzte Subjektive  nennen müssen; es gibt überhaupt nichts anderes, wodurch sich der Begriff der Subjektivität positiv bestimmen ließe, als  das Erscheinen, das phainestai  [die Erscheinung - wp]  selbst,  welches, wie schon HOBBES sagte, von allen "Phänomenen" das merkwürdigste, zugleich ursprünglichste ist.

Steht dieses fest, so ist wohl unmittelbar ersichtlich, inwiefern im Begriff des Gesetzes die Subjektivität überwunden ist. Die Funktion des Gesetzes in der Erkenntnis ist es ja eben: der Erscheinung gegenüber, die sich nicht von vornherein auf identische, einheitlich bestimmte Art, sondern nach den Subjekten und deren Zuständen wechselnd darbietet, die einstimmig für alle Subjekte und wechselnden Zustände gültige Vorstellung des Gegenstands zu begründen. Sowie aber die gesetzmäßige Auffassung den Gegenstand, das objektiv Gültige vertritt, so ist die Erscheinung, vor der Reduktion auf das Gesetz und damit auf den Gegenstand, der konkreteste Ausdruck der Subjektivität. Erscheinung ist die noch nicht im Gesetz objektivierte, mithin noch subjektive Vorstellung, sowie die durch die Erhebung zum Gesetz, zum Standpunkt des Allgemeingültigen, zur Einheit gebrachte Vorstellung die gegenständliche ist.

Daß dieser Begriff der Subjektivität der einzig haltbare sei, das ausführlicher zu begründen ist eines anderen Orts. Doch sollte wohl unmittelbar einleuchten, daß uns überhaupt nichts anderes gegeben ist, um über das Verhältnis des Subjektiven und Objektiven zu urteilen, als die Erkenntnis, an der wir die subjektive und objektive Seite unterscheiden; nämlich das Erscheinen als solches (oder das unmittelbare Gegebensein der Erscheinung im Erlebnis des Bewußtseins) und die Reduktion auf das Gesetz (die Objektivierung der Erscheinung).

Doch mag es von Nutzen sein, gleich hier eine Unterscheidung zu machen, ohne welche das an sich klare Verhältnis des Subjektiven und Objektiven leicht in einige Verwirrung geraten kann.

Wir unterscheiden zwei Arten oder Stufen der Objektivierung. Eine gewisse Objektivierung liegt schon in der einfachen Unterscheidung des "Inhalts" einer Vorstellung vom Vorstellen als "Tätigkeit", besser Erlebnis, des Subjekts. Der Inhalt, in Abstraktion von der Tätigkeit, bedeutet schon das nicht bloß diesesmal von diesem und diesem Vorgestellte und Gedachte, sondern zu jeder beliebigen Zeit von jedem Beliebigen auf gleiche Art Vorstellbare oder Denkbare. Die Erhebung des ein einzelnes Mal Vorgestellten zum allgemein so Vorzustellenden bedeutet schon eine Erhebung zum Standpunkt des Allgemeinen, nämlich allgemein  Gültigen,  mithin Objektiven. Wie aber auf dieser ersten Stufe der Gegensatz des Subjektiven und Objektiven auf einem Verhältnis des Einzelnen und Allgemeinen beruht, so beherrscht dasselbe Verhältnis auch jede weitergehende Objektivierung.

Was in der Wissenschaft "Phänomen" heißt: die zu erklärende, d. h. auf das Gesetz zu reduzierende Erscheinung, ist im allgemeinen  nicht  jenes letzte Subjektive, welches wir das "Phänomen letzter Instanz" nannten; sondern es ist immer schon irgendwie zu gegenständlicher Bedeutung erhoben. Es wird nicht angesehen als bloß einmal von einem Einzelnen so vorgestellt, sondern als allgemein von jedem so Vorzustellendes. Es hat demnach schon die erste Objektivierung erfahren: die Erhebung des einzeln Vorgestellten zum allgemein Gültigen. Das wissenschaftliche Phänomen hat zumeist selbst erst mit wissenschaftlichen Mitteln konstatiert werden müssen, bevor es anderen, allgemeinern Festsetzungen als Grundlage dienen konnte. Eine Tatsache konstatieren, heißt schon: sie als allgemein anzuerkennende, von jedem jederzeit verifizierbare erweisen. Die Tatsache ist "festgestellt", wenn sie gegenüber der Vielgestaltigkeit, somit Unbestimmtheit der ursprünglichen und unmittelbaren Erscheinung,  eindeutig  bestimmt ist. Man sieht auch leicht ein, daß solche Bestimmung immer nur aus allgemeinen Gesichtspunkten, nach allgemeinen Maßnahmen möglich ist. So kommt die Wissenschaft auch zu der einzelnen "Tatsache", die sie als "Phänomen" zugrunde legt, durch einen objektivierenden Akt und wenn früher gesagt wurde, die Data der Erkenntnis, im allgemeinsten Verstand, seien die "Phänomene", so haben wir jetzt die Erinnerung hinzuzufügen: daß, was wir gemeiniglich Phänomene nennen, allerdings nicht erste Data sind; das erste Datum würde vielmehr das im absoluten Einzelakt des Bewußtseins Gegebene sein.

Doch hat, was auf die angegebene Art schon gewissermaßen objektiviert ist, zur jedesmaligen Vorstellung des einzelnen Subjekts dasselbe Verhältnis (des Allgemeinen zum Einzelnen), wie dasjenige Allgemeine, welches wir Gesetz nennen, zum einzelnen, jedoch schon allgemein gültig konstatierten Tatbestand oder Phänomen. Die Funktion der Erkenntnis ist dieselbe, wodurch das einzeln Vorgestellte zum allgemein so Vorzustellenden und wodurch der einzelne, doch allgemeingültig konstatierte Tatbestand zur Allgemeinheit des Gesetzes erhoben wird. Es sind nur zwei zueinander gehörige Stufen eines und desselben Prozesses der Objektivierung, auszudrücken durch ein zwiefaches Verhältnis des Einzelnen zum Allgemeinen.

Somit ist das Verhältnis des Subjektiven und Objektiven in der Erkenntnis  überhaupt  durch das Verhältnis des  Einzelnen und Allgemeinen  zu erklären.

Mit dieser Reduktion scheinen wir freilich erst recht in die dunkelsten Abgründe der Metaphysik geführt zu werden. Die Bedeutung des Allgemeinen und Einzelnen in der Erkenntnis bildet ja seit alter Zeit den Angelpunkt metaphysischer Streitigkeiten. Doch glauben wir, daß sich die uralte Frage heute einfach und präzise beantworten läßt; und es wird sich zeigen, daß mit ihrer Beantwortung zugleich unser Problem wie mit einem Schlag seine Auflösung findet.


6.

Im Streit um den Vorrang des Allgemeinen oder des Einzelnen wurzelte der Gegensatz der platonischen und
aristotelischen Philosophie, der im mittelalterlichen Prinzipienstreit des Realismus und Nominalismus sich erneuert, aber auch auf die neuere und neueste Philosophie einen tiefgehenden Einfluß ausgeübt hat. Sehen wir heute die Philosophen in zwei feindliche Lage getrennt durch den Gegensatz des Idealismus und Positivismus, so erkennt man leicht, daß der letzte Grund des Zwiespalts eigentlich in der Frage wegen des Vorrangs des Allgemeinen oder des Einzelnen liegt. Nicht, als ob die Philosophie in so langer Zeit keinen wesentlichen Schritt vorwärts getan hätte. Vielmehr zeigt sich, wenn man den heute obwaltenden Gegensatz der Prinzipien mit dem bei ARISTOTELES zuerst hervortretenden vergleicht, alsbald ein doppelter Unterschied und Fortschritt.

Erstens handelte es sich bei ARISTOTELES und so noch bei den Scholastikern des Mittelalters, wesentlich um das Einzelding oder Individuum und das Allgemeine des Dings oder die Gattung. Die neuere Philosophie, soweit nicht die gewaltig, seit dem Beginn der Neuzeit sich vollziehende Reform der Wissenschaften wirkungslos an ihr vorübergegangen ist, kennt das Allgemeine wesentlich und ursprünglich unter der Form des Gesetzes. Das Ding ist ihr nicht mehr das zuerst Gegebene, sondern zunächst ein Unbekanntes; die Dinge haben sich, wie schon KANT das Reinergebnis der neuzeitlichen Wissenschaft seit GALILEI klar und rund formuliert hat, in bloße "Verhältnisse" aufgelöst, obwohl darunter "selbständige und beharrliche" sind, die uns fortan die Dinge repräsentieren müssen. Das Allgemeine der  Relation  (welches den Begriff des Gesetzes gibt) ist es fortan, worum es sich primär und wesentlich handelt.

So wichtig und umwälzend aber auch diese Veränderung der Problemstellung ist, wichtiger noch für unsere gegenwärtige Untersuchung ist ein Zweites. Die Frage wegen des Einzelnen und Allgemeinen betrifft heute nicht mehr bloß das Verhältnis des Einzeldings, des Einzelgeschehens oder des Einzelfalls einer Relation zum Allgemeinen dieses Dings, dieses Geschehens oder dieser Relation; sondern sie betrifft in letzter Linie das Verhältnis des letzten, schlechthin Einzelnen der subjektiven Vorstellung oder Erscheinung zu jedem schon irgendwie zu allgemeiner, mithin gegenständlicher Bedeutung Erhobenen. Es wird also richtig erkannt, daß das letzte Einzelne, wie wir feststellten, die absolut einzelne Erscheinung im Bewußtsein ist und daß auf diese die Frage zu richten sei. Das ist die wohlverständliche Meinung des heute so benannten "Positivismus": daß das jedesmal "hier und jetzt Gegebene", jenes letzte Konkrete, schlechthin Einzelne, welches wir das "Phänomen letzter Instanz" nannten, die Grundlage aller Erkenntnis bilden muß, wenn, wie man überkommen hat, das Allgemeine nur vom Einzelnen seine Bedeutung entlehnt, für sich selbst dagegen nichts bedeutet. Jedes andere, schon irgendwie gegenständlich gedachte Einzelne, sei es Ding oder Geschehen oder Fall einer Relation, ist, im Vergleich zu jenem letzten konkreten, ja schon ein Allgemeines, nämlich bereits zu allgemeiner Gültigkeit erhoben, wenngleich es ein Einzelnes ist im Verhältnis zur höheren Allgemeinheit der Gattung oder des Gesetzes; es setzt schon die erste Objektivierung voraus und schließt sie ein.

Der Positivismus ist insofern nur die konsequentere Durchführung des Nominalismus, indem er, gerade im Hinblick auf das letzte Einzelne, sein "Positives", diesem allein ursprünglichen und unaufheblichen Wahrheitswert zugesteht, jedem schon irgendwie Verallgemeinerten dagegen (mithin auch dem Einzelnen, sofern es schon zum allgemein so Vorzustellenden erhoben ist) Wahrheit oder Wirklichkeit nur zuerkennt, sofern es der Repräsentant jenes letzten "Positiven" ist.

Der Idealismus sucht im Gegenteil Wurzel und Grund der Wahrheit und Realität, auch des Einzelnen, im Allgemeinen, "Idealen". Das Gesetz ist ihm schlechterdings das Bestimmende, Primäre, zugrunde liegende, wodurch und nach Maßgabe dessen allein auch dem Einzelnen die Geltung und Bedeutung des Wahren, Realen zukommt.

Für den Positivisten hat das Allgemeine in der Erkenntnis nur Bedeutung, sofern es eben das Einzelne bedeutet, dessen Allgemeines es ist; es entlehnt somit alle Geltung, die es in der Erkenntnis beanspruchen kann, vom Einzelnen, darf dagegen ursprünglich, von sich selbst nichts gelten wollen.

Für den Idealisten hat im Gegenteil das Einzelne in der Erkenntnis nur Bedeutung kraft des Allgemeinen, dessen Einzelnes es ist; es entlehnt somit alle Geltung, die es in der Erkenntnis beanspruchen kann, vom Allgemeinen, darf dagegen ursprünglich und von sich selbst nichts gelten wollen.

An dieser schärfsten Formulierung des Gegensatzes gemessen, stellt sich die Position, die einst ARISTOTELES einnahm, fast als eine schwächliche Vermittlung dar. Es ist nicht wenig merkwürdig, daß dennoch die große Mehrzahl der neueren Philosophen noch am ehesten geneigt wäre, sich diesen aristotelischen Ausgleichsversuch gefallen zu lassen. Das Allgemeine hat, nach ARISTOTELES, zwar seine unantastbare Bedeutung in der Erkenntnis; gegenständlich aber kommt dennoch nur dem Einzelnen Wirklichkeit zu, dem Allgemeinen nur als Repräsentanten der Einzelnen, nämlich der vielen gleichartigen. Das Allgemeine ist nicht noch für sich ein Gegenstand, nämlich außer den Einzelgegenständen; aber in der Erkenntnis ist es gleichwohl das allein Begründende, der Geltung und Bedeutung nach Erste, Bestimmende.

Warum dieser Ausgleich unhaltbar ist, bedarf wohl kaum eines Wortes. Erkenntnis soll doch dem Gegenstand entsprechen. Daß ebendasselbe, was für die Erkenntnis gilt, für den Gegenstand nicht gelten sollte, würde soviel bedeuten, als daß Erkenntnis dem Gegenstand weder entspräche noch zu entsprechen brauchte.

Gewiß ist die Gattung "Mensch" nicht noch einmal als Ding (und gar als einzelnes) vorhanden neben und außer den Individuen der Gattung; gewiß stellen die Gattungen des Geschehens (wie wir, mit HELMHOLTZ, die Gesetze der Natur nennen könnten), nicht allemal noch ein (einzelnes) Geschehen dar, außer und neben den Einzelfällen eines solchen Geschehens; desgleichen die allgemeinen Relationen, wie etwa die, welche der Satz 1 + 1 = 2 ausspricht, bestehen nicht noch einmal oder finden statt außer den Einzelfällen solcher Relationen. Hat das ARISTOTELES bewiesen, so hat er bewiesen, was gewiß nie von einem Denkenden bestritten worden ist. Daß in diesem Sinne das Allgemeine nicht "wirklich" sei, d. h. nicht ein Ding oder Geschehen oder tatsächliches Verhalten darstelle, außer als Repräsentant des Einzelnen, im Einzelnen, nämlich in allem Einzelnen, was unter dieses Allgemeine fällt, ist eine Belehrung, deren vermutlich auch PLATON nicht bedurfte.

Dagegen wußte PLATON, daß umgekehrt das Einzelne die Geltung des Wirklichen, Seienden (sei es Dings oder Geschehens oder Verhältnisses) allein haben kann kraft des Allgemeinen, als das Einzelne des Allgemeinen; wir würden modern sagen: als Fall des Gesetzes. Und das ist der Sinn alles "Idealismus", derjenige Sinn wenigstens, den wir hier vertreten möchten.

Was ist denn überhaupt das Einzelne, wenn nicht das Einzelne des Allgemeinen? Das Einzelne ist so wenig für sich, neben und außer dem Allgemeinen (xoris para ta katholou) [ohne gegen das allgemeine Ganze - wp] , wie das Allgemeine für sich ist, neben und außer den Einzelnen (xoris para ta kath ekasta) [ohne gegen das Einzelne einer Klasse - wp].

Fast möchte man sagen, es sei dem ARISTOTELES, in der Bekämpfung einer vermeintlich platonischen Hypostasierung [einem Gedanken gegenständliche Realität unterschieben - wp] des Allgemeinen zum auch noch für sich Seienden, begegnet, in eine nicht minder unhaltbare ja unverständliche Hypostasierung des Einzelnen zu verfallen. Ungefähr so, wie nach ARISTOTELES' Meinung PLATON die Allgemeinheit, scheint er selbst die Einzelheit den  Dingen  als eine Eigenschaft anzuheften, die doch an ihnen, abgesehen von der Betrachtung, der sie  in der Erkenntnis  unterliegen, ganz so unerklärlich und nichtsbedeutend ist, wie die Allgemeinheit.

Einzeln ist das Ding; gewiß, nämlich sofern es in der (gegenständlichen) Betrachtung einzeln genommen wird; nicht aber außerdem nochmals für sich. Und was vom einzelnen Ding, ebendasselbe gilt vom Einzelgeschehen, vom Einzelfall der Relation.

Also nicht bloß die Allgemeinheit, auch die Einzelheit, richtiger und zusammenfassen, das  Verhältnis  des Allgemeinen und Einzelnen, findet in der Erkenntnis statt und  folglich  im Gegenstand, sofern er es für die Erkenntnis ist; von einem anderen Gegenstand wissen wir nicht und können nicht davon reden, mithin auch nicht von einer anderen (gegenständlichen) Bedeutung des Allgemeinen oder des Einzelnen, als der, die für die Erkenntnis besteht. Das Einzelding "an sich" leidet genau an denselben Ungereimtheiten, wie das angeblich platonische allgemeine Ding "an sich". Das platonische  kath hauto  [als solches - wp] bedeutet rechtmäßig die Einheit, in der das Gesetz, das aristotelische  kath ekaston  [allgemeine Einzelne - wp] die Einzelheit, in der der Fall des Gesetzes gedacht wird: nämlich in der Erkenntnis.

Das Einzelne ist jederzeit nur zu charakterisieren durch allgemeine Bestimmungen: durch die Einordnung in die allgemeinen, allumfassenden Bezüge des Raumes und der Zeit, in den allumfassenden Zusammenhang der ursächlichen Verknüpfung, wodurch jedem Einzelnen seine Stelle im Raum und der Zeit fixiert, d. h. mit allgemeiner Gültigkeit bestimmt wird. Das Einzelne erweist sich so auch faktisch überall als Fall des Allgemeinen, wie umgekehrt das Allgemeine als Inbegriff der Einzelnen.

Schließlich aber ist es das fundamentale Gesetz der  Erkenntnis  welches die in aller Erkenntnis unaufhebliche,  darum  für den Gegenstand (als Gegenstand der Erkenntnis) gültige Entgegensetzung und Wechselbeziehung des Allgemeinen und Einzelnen vorschreibt.


7.

Von diesem Ergebnis haben wir jetzt nur noch die Anwendung zu machen auf jenes letzte Konkrete, schlechthin Einzelne, das "hier und jetzt Gegebene" des Positivisten, um über die aufgegebene Frage zu sicherer Entscheidung zu gelangen.

Es ist ein Irrtum, wenn man glaubt, jenes letzte Konkrete, das "hier und jetzt Gegebene" der Vorstellung, als das Erste, allein Positive, allem anderen voraus fassen und der Erkenntnis zugrunde legen zu können. Diese Meinung ist nicht bloß nicht aufrechtzuerhalten, sie führt nicht bloß zu unannehmbaren Konsequenzen, sondern entdeckt sich bei näherer Prüfung als eine beinahe unverständliche Jllusion. Wie fassen wir denn jenes letzte Konkrete, hier und jetzt Erscheinende? Zu fassen ist es, wenn überhaupt, doch nur, indem es in Begriffen bestimmt wird; jede solche Bestimmung aber geschieht aus dem Standpunkt des Allgemeinen. Jede Antwort, die auf die Frage, was das hier und jetzt Erscheinende sei, überhaupt gegeben werden kann, ist nur möglich durch allgemeine Ausdrücke, allgemeine Bestimmungen der Qualität und Quantität, allgemein ausgedrückte Relationen zu anderen, schon bekannten Gegenständen. Sage ich: es ist dieses; es ist hier; es ist jetzt; so beabsichtigen zwar alle diese Bestimmungen, das Einzelne  als  Einzelnes zu markieren; aber sie markieren es nur durch Bestimmungen von allgemeiner Anwendbarkeit; sie reihen das Einzelne ein in die schon vorausgesetzten allgemeinen Bezüge des Raumes und der Zeit, in eine schon vorausgesetzte allgemeine Ordnung der Dinge. So enthalten auch alle die Ausdrücke, wodurch der Positivist sein "Positives", aller allgemeinen, begrifflichen Bestimmung voraus, zu charakterisieren versucht: Einzelheit und Konkretheit, Identität des Orts und der Zeit, Gegebenheit (als Inhalt des Bewußtseins, mithin Subjektivität), endlich Positivität (d. h. unumstößliche Setzung), - nichts als begriffliche Bestimmungen und zwar von höchster Allgemeinheit und Abstraktheit. Anders, als durch solche ist auch jenes "Positive" offenbar gar nicht zu fassen; und doch war es eben bestimmt, die Leere der bloßen Abstraktion zu überwinden.

Natürlich wird der Positivist versuchen, sich zu rechtfertigen. Er wird sagen: allgemeine, abstrakte Begriffe seien es freilich nur, wodurch wir das unmittelbar Erlebte zu beschreiben und zu rubrizieren versuchen; aber es selbst, das unmittelbar Erlebte, sei doch in sich schlechthin einzeln und konkret.

Das scheint mir eine ziemlich genaue Wiederholung des aristotelischen Fehlers zu sein. So glaubte ARISTOTELES, das Ding selbst sei doch in sich konkret und einzeln, wenngleich die Erkenntnis, wie er nicht leugnen konnte, es nur durch Hilfe allgemeiner abstrakter Begriffe aufzufassen und zu beschreiben weiß. Was ist denn das Ding selbst oder - wie der Positivist sagen würde - die Erscheinung selbst? Was heißt es, daß sie die absolute Einzelheit und Bestimmtheit in sich habe, die wir fordern? Ist sie  für uns  nicht bestimmt, so kann sie auch für uns nicht Anfang der Erkenntnis sein; für uns aber ist sie nicht anders bestimmt, als sofern wir sie bestimmt haben, das kann aber nur durch allgemeine Begriffe geschehen.

Aber, was im Begriff allgemein bestimmt wird, wird der Positivist sagen, ebendas muß doch in der einzelnen Erscheinung konkret gegeben sein; sonst träfe die Bestimmung gar nicht die gegebene Erscheinung, wie doch auch wir fordern.

Allein, was heißt hier "gegeben"? Gewußt? Erkannt? Das würde wiederum die Bestimmung einschließen, von der man zugeben muß, daß sie nur durch Begriffe möglich ist. "Gegeben" ist das Konkrete der Erscheinung in der Tat nur als  erst zu bestimmendes, bestimmbares X,  gleichsam ein aristotelisches  dunamei on;  [der Möglichkeit nach - wp] gegeben ist es nur im Sinne einer  gestellten Aufgabe,  nicht aber als ein Datum der Erkenntnis, woraus sich Anderes, noch Unbekanntes bestimmen ließe.

So tritt mehr und mehr zutage, daß das "Positive", vermeintlich Erstgegebene, eigentlich vielmehr das Gesuchte ist; ja man muß sagen: das  letzte  Gesuchte. Es ist im Begriff desselben geradezu ein Äußerstes gefordert, was etwa Erkenntnis in ihrer letzten Vollendung leisten könnte. Und dieses Allerletzte hat man zum Ersten gemacht, das Quaesitum [in Frage stehenden - wp] für ein Datum genommen und also die Aufgabe der Erkenntnis geradezu auf den Kopf gestellt. Man spricht vom "Positiven" wie von einem schon Bestimmten, während Bestimmung überall erst die Leistung der Erkenntnis ist.

Gleichwohl lag dem Positivismus eine richtige Ahnung zugrunde. Eben wenn alle Bestimmung erst Leistung der Erkenntnis ist, so läßt sich allerdings die Reflexion nicht abweisen, daß vor dieser Leistung doch etwas "gegeben" sein mußte, alsWindow('is/pana/pator-87.html','pator-87','width=755,height=133')">

Gleichwohl lag dem Positivismus eine richtige Ahnung zugrunde. Eben wenn alle Bestimmung erst Leistung der Erkenntnis ist, so läßt sich allerdings die Reflexion nicht abweisen, daß vor dieser Leistung doch etwas "gegeben" sein mußte, als das subjektiv Ursprüngliche, Unmittelbare, was bestimmt und damit zur Objektivität erst gebracht werden soll.

In der Tat ist vor der  Leistung  der Erkenntnis etwas gegeben; nämlich die  Aufgabe.  Man mag auch sagen: der Gegenstand sei gegeben; nämlich als erst zu bestimmender; als ein  X,  nicht als bekannte Größe.

Nicht darin also verfehlt es der Positivismus, daß er nach dem letzten Gegebenen, subjektiv Ursprünglichen, dem "Phänomen letzter Instanz", überhaupt fragt und in ihm das Unmittelbare des (subjektiven) Bewußtseins sieht; falsch ist nur die Meinung, dieses gesuchte, eigentlich postulierte Unmittelbare, Ursprüngliche des subjektiven Bewußtseins auch als unmittelbares, ursprüngliches Datum der  Erkenntnis  zu Grunde legen zu können. Vielmehr fragt sich jetzt, ob es mit den Mitteln der Erkenntnis überhaupt zu erreichen sei. Die Subjektivität als solche will sich in ihrer Unmittelbarkeit überhaupt nicht fassen lassen: Fassen läßt sie sich, soweit sie faßlich ist, nur in Begriffen; denn es gibt überhaupt kein anderes Organ der Erkenntnis; im Begriff gefaßt ist sie aber schon nicht mehr das schlechthin Unmittelbare, Subjektive, sondern immer bereits irgendwie objektiviert. Die Stufe der  reinen  Subjektivität wäre identisch mit der Stufe der absoluten Unbestimmtheit. Auf eine solche mag man zurückschließen, als auf das ursprüngliche Chaos, aber man kann sie nicht in sich selbst erfassen. Die  konstruktive,  objektivierende Leistung der Erkenntnis ist durchaus das Voraufgehenden; von ihr aus  rekonstruieren  wir, soweit es möglich ist, die Stufe der ursprünglichen Subjektivität, welche anders, als auf diesem rekonstruktivem Weg, von der bereits vollzogenen objektiven Konstruktion aus, überhaupt mit keiner Erkenntnis zu erreichen wäre. In dieser Rekonstruktion objektivieren wir gleichsam die Subjektivität als solche. Weit eher müßte diese Objektivierung der Subjektivität selber eine fiktive Konstruktion genannt werden, als die alles Fiktive überwindende, allein eine Realität begründende Konstruktion, auf der der "Gegenstand" beruht. Zu zeigen, wie im Begriff des Gegenstandes die Subjektivität wahrhaft und ohne Fiktion überwunden sei, schien anfangs die Aufgabe; jetzt zeigt sich die Objektivität dermaßen unüberwindlich, daß es weit schwieriger erscheint, der Subjektivität noch eine eigene, nicht fiktive Bedeutung zu retten. Das Subjektive ist das Erste, insofern die Aufgabe der Erkenntnis früher gestellt, als gelöst ist; aber es kann nicht in dem Sinne ein Gegebenes heißen, als ob es für die Erkenntnis ein Datum wäre. Die wahren Anfänge und Grundlagen der Erkenntnis sind vielmehr überall letzte  objektive Einheiten.  So legt Mathematik nicht Phänomene zugrunde, die vor aller Abstraktion voraus gegeben wären; was sie zugrunde legt, sind im Gegenteil fundamentale Abstraktionen, Ausdrücke der  Einheit der Bestimmung  möglicher Phänomene, wie Punkt, Linie, Gradheit, Größengleichheit etc., welche sämtlich die Grundfunktion der Objektivierung: die  Einssetzung,  die kantische (auch platonische) "Einheit des Mannigfaltigen" einschließen und nach bestimmten Seiten ausdrücken. Nur so sind die  eindeutig bestimmten  "Phänomene" der Wissenschaft (so namentlich der Naturwissenschaft) möglich; nur das in dieser Weise  bestimmte  Phänomen kann ein Datum der Erkenntnis heißen und zu ferneren Bestimmungen als Grundlage dienen. Eindeutige Bestimmungen solcher Art sucht, wer immer nach dem Gegenstand der Erscheinung forscht. Auch die gemeine Vorstellung sucht sie; in der Benennung, in der Einheit des Wortsinns, hat sie wenigstens ein Analogon jener Einheiten, welche die Wissenschaft zugrunde legt und welche wirklich nur dieselbe Aufgabe in reiferer, haltbarerer Form zu lösen streben, welche die Sprache für die nächsten Zwecke des praktischen Lebens ausreichend löst. Auch der Positivist meint mit seinem Positiven ein eindeutig Bestimmtes, wie alle seine Ausdrücke verraten. Nur fragt man vergeblich, wie diese Bestimmtheit, diese Positivität möglich wäre, ohne die bestimmende und damit "setzende" Funktion, deren ursprüngliches Recht wir behaupten.

Hiermit dürfte die Selbständigkeit und Priorität der Objektiven Begründung der Erkenntnis gegenüber der subjektiven hinreichend festgestellt sein. Wissenschaft darf nicht nur, sie kann gar nicht anders, als von objektiven Einheiten ausgehen; es gibt gar keinen anderen möglichen Anfang der Erkenntnis. Das letzte Subjektive ist überhaupt nicht in sich zu erfassen, sondern allein durch die objektiven Einheiten, in Begriffen zu bestimmen. Was aber für sich gar nicht erkenntnisgemäß faßbar ist, darauf kann sich auch Erkenntnis nicht stützen sollen. Damit ist die Autonomie der objektiven Erkenntnis, der Anspruch, ihre Begründung allein in ihren internem Zusammenhang suchen zu dürfen, gerechtfertigt. Es ist jener Zusammenhang, in welchem jede fernere, auf das Konkrete gerichtete Objektivierung erst, höchst abstrakte Begriffsbestimmungen voraussetzt und durch sie allein möglich ist; welche höchsten Einheiten demnach mit Recht von der Wissenschaft als die vollkommen sicheren Anfänge, als bereits objektivgültige Basis, zugrunde gelegt werden. Es hat sich also bewährt, was wir von Anfang an voraussetzen zu müssen glaubten: daß die Begründung der objektiven Gültigkeit der Erkenntnis selbst eine durchaus objektive sein kann und muß. Die Frage nach dem subjektiven Ursprung der Erkenntnis hat auch ihr Recht und ihre Bedeutung, aber beides, Recht und Bedeutung, sind abgeleitet, sozusagen geliehen; das Urrecht aber ist, wie wir erwarteten, auf Seiten der objektiven Einheiten.

Als das objektive Grundgesetz der Erkenntnis würden wir das Gesetz  der Gesetzlichkeit selbst  bezeichnen; das Gesetz, wonach die gesetzmäßige Ansicht der Dinge die wahre, gegenständliche bedeutet. Alle besonderen Erkenntnisgesetze sind nur die besonderen, konkreten Gestaltungen dieses Grundgesetzes; die beiden Lieblingssätze der formalen Logik, der Satz des Widerspruchs und der des Grundes, sind nur sehr abstrakte,  analytische  Fassungen des Grundgesetzes selber, deren konkrete, nämlich  synthetische  Gestalt zu entdecken das große Unternehmen KANTs war.

Die auf solchem Weg zu erreichende Begründung der Erkenntnis ist schlechterdings eine objektive, nicht subjektive zu nennen; in ihr ist die Forderung der Autonomie der Erkenntnis erfüllt, denn die Begründung geschieht ja durch das eigene Gesetz der Erkenntnis. Diese Begründung ist toto genere [auf jede Art - wp] verschieden, ja in der ganzen Richtung jener Rekonstruktion des ursprünglich Subjektiven entgegengesetzt, in der wir den haltbarsten Sinn der Forderung einer psychologischen Begründung der Erkenntnis erblicken. Sie setzt auch die letztere nicht voraus, bildet vielmehr für sie die unerläßliche Voraussetzung. Die Nachweisung der Erkenntnisgesetze liegt durchaus in der  konstruktiven  Richtung der Erkenntnis, in der Richtung der  Objektivierung;  sie sucht eben die letzten  objektiven  Einheiten.



Hiermit ist unsere Hauptaufgabe gelöst.
Einige ergänzende Betrachtungen, die zur ferneren Aufklärung des Verhältnisses objektiver und subjektiver Begründung dienlich sein würden, mögen für jetzt beiseite bleiben. Es würde zuerst (namentlich in Rücksicht auf das Verhältnis zwischen Logik und Psychologie) über die positive Bedeutung und Methode einer subjektiven Begründung einiges zu bemerken sein; woran auch die in Aussicht genommene Beleuchtung der Stellung KANTs sich zu unserer Frage passend anschließen würde. Es wäre zweitens, aufgrund der gewonnenen Feststellungen, die Art der Gesetzlichkeit, welche den objektiven Erkenntnisgesetzen zukommt, genauer zu bestimmen; ein Punkt, über den eine gewisse Unklarheit bei den Logikern herrscht. Drittens möchte es angemessen erscheinen, die nächsten Schritte, welche für die Logik über die erreichten Fundamentalbestimmungen hinaus zu tun wären, wenigstens anzudeuten. Diese drei Punkte mögen für eine folgende Abhandlung aufgespart bleiben.
LITERATUR - Paul Natorp, Über objektive und subjektive Begründung der Erkenntnis, Philosophische Monatshefte 23, Berlin 1892
    dow Download mit den Kommentaren