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MORITZ STECKELMACHER
Die formale Logik Kants in
ihren Beziehungen zur transzendentalen

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"Ein allgemeines und doch auch materiales Kriterium der Wahrheit ist ein Widerspruch. Denn als ein allgemeines, für alle Objekte überhaupt gültiges, müßte es von allem Unterschied derselben völlig abstrahieren und doch auch zugleich als ein materiales eben auf diesen Unterschied gehen, um bestimmen zu können, ob eine Erkenntnis gerade mit dem Objekt, worauf es bezogen wird, und nicht mit irgendeinem Objekt überhaupt - womit eigentlich gar nichts gesagt wäre - übereinstimmt."

"Die bisher bei den Logikern übliche Erklärung der Wahrheit, daß sie in der Übereinstimmung der Erkenntnis mit dem Gegenstand besteht, ist eine bloße Namenerklärung und läuft schließlich auf einen Zirkel hinaus."

"Für Kant stand es fest, daß Form und Materie zusammengehörige oder Beziehungsbegriffe sind, von denen keiner ganz für sich betrachtet werden kann. Die allgemeine Logik abstrahiert zwar von allem Inhalt der Erkenntnis, d. h. von aller objektiven Bestimmung der Vorstellungen, aber sie erwartet, daß ihr diese Vorstellungen von woher auch immer gegeben werden." "Die allgemeine Logik enthält gar keine Vorschriften für die Urteilskraft und kann sie auch nicht enthalten. Denn da sie von allem Inhalt der Erkenntnis abstrahiert, so bleibt ihr nichts übrig als das Geschäft, die bloße Formm der Erkenntnis in Begriffen, Urteilen und Schlüssen analytisch auseinanderzusetzen."

V o r w o r t

Wir besitzen bekanntlich keine von KANT selbst abgefaßte formale Logik, sondern nur eine in seinem Auftrag aus Kollegienheften von JÄSCHE zusammengestellte. Diese von JÄSCHE herausgegebene Logik bedarf aber insofern der Ergänzung, als sie einerseits ansich an nicht wenigen Stellen dunkel und lückenhaft ist, andererseits aber über dasjenige, was an der Logik KANTs am meisten von Interesse und Wichtigkeit ist, über ihr Verhältnis zur Transzendental philosophie uns ziemlich im Unklaren läßt. Ehe wir uns aber über dieses Verhältnis volle Gewißheit verschafft haben, können wir auch nicht mit Bestimmtheit die Art angeben, in welcher KANT den Begriff der formalen Logik gefaßt hat, folglich auch nicht, inwiefern er überhaupt als Begründer einer formalen Logik angesehen werden darf. Es brauch hier nur an die wuchtigen Angriffe erinnert zu werden, welche ÜBERWEG und TRENDELENBURG gegen KANT in der sicheren - aber durchaus nicht erwiesenen - Voraussetzung gerichtet haben, daß dieser erstens unter formaler Logik eine solche verstanden hat, die ohne auch nur den mindesten Inhalt aus sich heraus begreiflich ist, und daß er zweitens eine solche formale Logik als selbständige Disziplin habe begründen wollen, um die Notwendigkeit einer erneuten Untersuchung nach dieser Richtung einzusehen. Vorliegende Arbeit will nun zu einer Richtigstellung der Bedeutung der formalen Logik bei KANT dadurch beitragen, daß sie die allgemeine, reine Logik, wie sie in verschiedenen Schriften desselben und ganz besonders in seinem Hauptwerk behandelt wird und zum beträchtlichen Teil als Ausgangspunkt der wichtigsten Erörterungen dient, in zusammenhängender Darstellung und Erörterung vorzuführen sucht. Unter steter Berücksichtigung der Logik WOLFFs, insbesondere der Vernunftlehre GEORG FRIEDRICH MEIERs, welche KANT seinen Vorlesungen zugrunde legte, sucht sie gleichzeit sowohl die Richtung der Abweichungen festzustellen, welche er gegenüber der überlieferten Logik für nötig hält, als auch die Gesichtspunkte klar zu legen, welche für diese Abweichungen maßgebend waren. Indem sie diese Gesichtspunkte als in der Transzendentalphilosophie liegend aufweist, glaubt sie für die richtigere Auffassung der formalen Logik KANTs in ihrer wahren Bedeutung den Schlüssel gefunden zu haben.


Einleitung

An die Unterscheidung einer synthetischen und einer analytischen Urteilsbildung knüpft sich bei KANT der Gedanke, daß alle unsere Erkenntnis von einer zweifachen Einheit bedingt ist, einer synthetischen und einer analytischen (1), welche ihre letzte gemeinschaftliche Wurzel in der synthetischen Einheit der Apperzeption des Ichbewußtseins haben (2). Beide, sowohl die synthetische wie auch die analytische Einheit, haben die Aufgabe, die Elemente der Erkenntnis einheitlich zu bilden: die eine, indem sie das durch die Anschauung zerstreut in unser Gemüt fallende Mannigfaltige zunächst mittels der Synthesis der Einbildungskraft, dann aber mittels der Kategorien zu gewissen Ganzen sammelt und vereinigt (3), die andere, indem sie zweck Verdeutlichung dieser Vorstellungskomplexe dieselben durch entsprechende analytische Handlungen auseinandersetzt, analysiert, und zwar so, daß ihre Einheit dadurch nicht zerrissen, sondern nur beleuchtet und erhellt wird. Ohne Synthesis würden immer nur vereinzelte Atome von Vorstellungen, eben nur das Mannigfaltige als solches ohne jegliche Einheit in unserer Seele sein, ohne Analysis würden wiederum nur rohe Massen von Vorstellungskomplexen unsere Seele erfüllen. Die Synthesis bedarf der Analysis, weil die durch jene hervorgebrachte Erkenntnis anfänglich noch roh und verworren sein kann; (4) die Analysis setzt die Synthesis voraus, weil Begriffe nicht ihrem Inhalt nach analytisch entspringen können (5), es muß also eine synthetische Erzeugung desselben vorangegangen sein (6). Von dieser handelt die transzendentale Logik, von der Analysis die formale (7). Jene lehrt, wie die reine Synthesis der Vorstellungen auf Begriffe zu bringen ist, diese, wie verschiedene Vorstellungen analytisch unter Begriffe gebracht werden (8). Jene lehrt uns die Prinzipien kennen, auf welchen unsere Erkenntnis von Objekten beruth, sie zeigt uns den Ursprung und die Möglichkeit unserer Erkenntnisse von Gegenständen, sofern sie nicht den Gegenständen, d. h. der Erfahrung zugeschrieben werden können; dagegen hat die allgemeine Logik mit diesem Ursprung der Erkenntnis und insofern mit den Objekten derselben nichts zu tun; sie setzt die Vorstellungen als gegeben voraus, mögen diese apriorischen oder aposteriorischen Ursprungs sein, das gilt ihr gleich; sie betrachtet lediglich die apriorischen Gesetze, nach welchen der Verstand jene Vorstellungen im Verhältnis gegeneinander gebraucht, die Formen, nach welchen er sie analytisch ordnet, einheitlich auflöst, also die analytischen Formen, in welche der Verstand die gegebenen Vorstellungen zu bringen hat, so er im Denken derselben mit sich selbst im Einklang stehen soll (9). Da nun die formale Logik von aller Betrachtung des Ursprungs und der Objektivität unserer Vorstellungen absieht und es nur mit ihnen zu tun hat, sofern sie immer gewissen gesetzlichen formalen Verhältnissen unterworfen sind, so ergibt sich daraus zunächst ihre Allgemeinheit, vermöge deren sie alle nur möglichen Vorstellungen von den Richterstuhl ihrer Kriterien zieht und einer Logik des besonderen Verstandesgebrauchs (10), die etwa nur über eine gewisse Art von Gegenständen richtig zu denken Regeln enthielte, gegenübersteht; andererseits aber eine mit dieser Allgemeinheit zusammenhängende Beschränkung, insofern ihre Kriterien zwar formale, nicht aber materiale Wahrheit begründen können (11). Ein allgemeines und doch auch materiales Kriterium der Wahrheit ist ein Widerspruch.
    "Denn als ein allgemeines, für alle Objekte überhaupt gültiges, müßte es von allem Unterschied derselben völlig abstrahieren und doch auch zugleich als ein materiales eben auf diesen Unterschied gehen, um bestimmen zu können, ob eine Erkenntnis gerade mit dem Objekt, worauf es bezogen wird, und nicht mit irgendeinem Objekt überhaupt - womit eigentlich gar nichts gesagt wäre - übereinstimmt." (12)
Die bisher bei den Logikern übliche Erklärung der Wahrheit, daß sie in der Übereinstimmung der Erkenntnis mit dem Gegenstand besteht (13), ist eine bloße Namenerklärung (14) und läuft schließlich auf einen Zirkel hinaus (15). Die formale Logik enthält also zwar die allgemeinen und notwendigen Bedingungen aller unserer Verstandestätigkeit - die conditio sine qua non [Grundvoraussetzung - wp] derselben - sodaß ohne sie gar kein Denken möglich ist; aber die Übereinstimmung des Denkens mit denselben begründet nur formale, nicht materiale Wahrheit. Deshalb darf die allgemeine Logik auch nur als Kanon zur Beurteilung, als ein negativer Probierstein der Wahrheit, nicht aber wie ein Organon zur wirklichen Hervorbringung von objektiven Behauptungen gebraucht werden. Als Kanon heißt die allgemeine Logik Analytik, als vermeintes Organon aber Dialektik (16).

Aus der Notwendigkeit und Allgemeingültigkeit ihrer Regeln aber, vermöge deren sie nicht allein zeigt, wie der Verstand denkt, sondern wie er denken soll, ergibt sich die Reinheit der formalen Logik, d. h. sie beruth nicht auf empirischen Prinzipien, auf psychologischen Beobachtungen, sondern Alles in ihr ist a priori gewiß; sie ist eine demonstrierte Doktrin, ein Kanon (17) des Verstandes. Als reine Logik unterscheidet sie sich von der angewandten, die zwar auch allgemein ist, insofern sie auf den Verstandesgebrauch ohne Unterschied der Gegenstände geht, aber dabei die mannigfachen empirischen Bedingungen berücksichtigt, unter denen er ausgeübt wird. (18)

Wenn nun gegen die letztere von KANT behauptete Eigenschaft der formalen Logik auf die tatsächliche Abstraktion ihrer Regeln aus der Erfahrung hingewiesen wird, so kann er freilich dieselbe nicht leugnen, ja er gibt selber zu, sowie er überhaupt alle Erkenntnis mit Erfahrung beginnen läßt, daß selbst die allgemeine Logik durch eine solche Abstraktion ihrer Regeln aus dem Erfahrungsgebrauch zustande gekommen ist (19); aber diese Abstraktion hat bei ihm nur logische Bedeutung, sie bedeutet nicht die tatsächlich ursprüngliche Erwerbung der logischen Regeln aus der Erfahrung, sondern nur die Herausziehung dessen aus der Erfahrung, was wir a priori in sie hineingelegt haben. (Vgl. hierzu Werke I, "Über eine Entdeckung", Seite 437)

Indem wir die Regeln der Logik aus der Erfahrung abstrahieren, verhalten wir uns nicht erwerbend, sondern nur logisch, analysierend. Wir gelangen dadurch nicht in den Besitz der Logik, sondern wir erlangen dadurch nur die Erklärung des Besitzes einer reinen Erkenntnis, eine Errungenschaft, ähnlich der, um welche sich namentlich LOCKE durch seine "versuchte physiologische Ableitung" der reinen Begriffe verdient gemacht hat. (Vgl. Kr. d. r. V. Seite 84) In diesem Sinn ist es auch zu nehmen, wenn KANT (VII. Anthropologische Didaktik, Seite 19) sagt:
    "Die verschiedenen Akte der Vorstellungskraft in mir zu beobachten, wenn ich sie herbeirufe, ist des Nachdenkens wohl wert; für Logik und Metaphysik nötig und nützlich."
Daß wir aber die Regeln der formalen Logik, wenn auch nur erworben - denn es gibt keine angeborenen Vorstellungen (20) - doch nur a priori erworben haben, das beweist ihre Notwendigkeit und Allgemeinheit (21), d. h. ihre Gesetzmäßigkeit (22), in welchen das Wesen des a priori besteht und die ich nie aus bloßer Erfahrung entnehmen könnte. Notwendigkeit und Allgemeinheit sind für KANT hinreichende Kennzeichen, um die Apriorität der logischen Formen und Gesetze, ohne welche gar kein Denken stattfinden kann, darzutun (23); es bedarf hierfür keiner weiteren Deduktion (24). Das Bedürfnis nach einer solchen tritt erst ein, wenn die in jenen entdeckten Begriffe als solche erkannt werden sollen, die a priori auf eine Erkenntnis von Gegenständen gehen und Erfahrung erst möglich machen; eine solche Deduktion aber ist Aufgabe der transzendentalen Logik (25).

Daß es nun wirklich eine formale Logik, d. h. eine Wissenschaft geben muß, welche für die Richtigkeit unserer Erkenntnisse zwar notwendige und allgemeine Regeln, aber nur bezüglich ihrer Form und nicht zugleich ihrer Materie enthält, und daß diese Logik daher notwendig zu ihrer Ergänzung einer anderen bedarf, welche auch für die materiale Wahrheit Prinzipien aufstellt: das war für KANT unzweifelhaft, das sagten ihm die Riesensysteme seiner philosophischen Vorgänger, die auf logischen Pfeilern, wie für die Ewigkeit erbaut, doch vom leisesten Hauch des Skeptizismus weggeblasen werden konnten; sie erwiesen sich im besten Fall als sehr korrekte, aber hohle, inhaltsleere Formen. Die Substanz des SPINOZA, die Monade des LEIBNIZ (vgl. Kr. d. r. V. den Abschnitt von der Amphibolie der Reflexionsbegriffe) hat nur einen schwachen, problematischen Wert, so ich nicht nur nach ihrer logischen Berechtigung, sondern auch nach dem realen Inhalt frage, den mir allein die Erfahrung bieten kann. Je mehr sich ihm nun solchergestalt, einmal aus dem dogmatischen Schlummer geweckt, der Gedanke einer Unterscheidung der formalen und materialen Wahrheit aufdrängte, desto mehr setzte sich bei ihm gegen die Ansicht der damaligen Logiker (26) die Meinung fest, daß eine solche von aller Bestimmung des Inhalts abstrahierende formale Logik sich auch in dieser ihrer Abgezogenheit muß denken lassen und einen eigenen Gegenstand der Reflexion muß bilden können (27). Daß aber ebenso in dieser formalen Logik bei solcher Abgezogenheit Alles ohne zuhilfe kommende Veranschaulichung auch einen Sinn haben wird, daß sie auch ganz aus sich selbst werde begriffen werden können ohne Hinblick auf die ihr zugeführte Materie, ohne Voraussetzung der transzendentalen Logik - eine Auffassung der kantischen Logik, die namentlich TRENDELENBURG (28) vertritt und zum Ausgangspunkt seiner Angriffe auf dieselbe macht, und zu der, wie wir zugeben, auch manche aus Opposition gegen die übliche Auffassung der Logik als einer zum großen Teil von der Erfahrung abhängigen Wissenschaft etwas zu extrem ausgefallene Äußerungen Veranlassung geben (29) - das hat KANT, wie ich nachzuweisen versuche, in Wahrheit nicht behauptet, nicht behaupten können. Auch ihm stand es fest, daß Form und Materie zusammengehörige oder Beziehungsbegriffe sind, von denen keiner ganz für sich betrachtet werden kann (30). Die allgemeine Logik abstrahiert zwar von allem Inhalt der Erkenntnis, d. h. von aller objektiven Bestimmung der Vorstellungen, aber sie erwartet, daß ihr diese Vorstellungen von woher auch immer gegeben werden. (31) Sie stellt sich dar als ein Inbegriff von notwendigen, alles Denken überhaupt bedingenden formalen Tatsachen, gibt aber nicht vor, nicht bloß von aller Bestimmung des Inhalts, sondern überhaupt von allem Inhalt absehen zu könen, um allein als ein solcher Inbegriff von bloßen Formen verständlich zu sein (32). Man könnte versucht sein, aus Stellen, wie z. B. folgender:
    "die allgemeine Logik enthält gar keine Vorschriften für die Urteilskraft und kann sie auch nicht enthalten. Denn da sie von allem Inhalt der Erkenntnis abstrahiert, so bleibt ihr nichts übrig als das Geschäft, die bloße Formm der Erkenntnis in Begriffen, Urteilen und Schlüssen analytisch auseinanderzusetzen etc." (Kr. d. r. V., Seite 118)
zu entnehmen, daß KANT die allgemeine Logik allein für sich auch begreiflich gefunden hat. Allein man vergleiche, wie die transzendentale Logik diesem Nachteil gegenüber insofern im Vorteil erscheint, als sie "von Begriffen handelt, die sich auf ihre Gegenstände a priori beziehen" (ebd. Seite 120)
    "widrigenfalls (d. h. falls sie nicht a priori solche objektivierenden Bedingungen enthält) sie ohne allen Inhalt, folglich bloße logische Formen ... sein würden" (ebd.);
man vergleiche ferner folgende Gegenüberstellung der formalen und transzendentalen Logik:
    "da gedachte bloß formale Logik von allem Inhalt der Erkenntnis (ob sie rein oder empirisch sei) abstrahiert und sich bloß mit der Form des Denkens überhaupt beschäftigt etc." (ebd. Seite 116)
und bald darauf (Seite 117):
    "Die transzendentale Logik,, da sie auf einen bestimmten Inhalt, nämlich bloß der rein reinen Erkenntnis a priori eingeschränkt ist etc.";
man vergleiche ferner die Stelle auf Seite 60:
    "Eine solche Wissenschaft, welche den Ursprung, den Umfang und die objektive Gültigkeit solcher Erkenntnisse bestimmt, würde transzendentale Logik heißen müssen, weil sie es bloß mit den Gesetzen des Verstandes und der Vernunft zu tun hat, aber lediglich, sofern sie auf Gegenstände a priori bezogen wird und nicht wie die allgemeine Logik sowohl auf die empirischen wie auf die reinen Vernunfterkenntnisse ohne Unterschied" -
und man wird einsehen, daß dieses "ohne allen Inhalt" oder dieses "Abstrahieren von allem Inhalt" nichts anderes besagt als: sie, die formale Logik, prätendiert nicht das Mittel zur apriorischen Erkenntnis von Gegenständen zu sein oder mit anderen Worten: gesetzgebend für die objektive Realität der Natur wie die transzendentale Logik zu sein, sondern nur diejenigen apriorischen Regeln und Formen zu enthalten, ohne welche nichts, sei es Apriorisches oder Aposteriorisches, durch uns gedacht werden kann, womit aber durchaus nicht gesagt ist, daß die allgemeine Logik mit ihrem Formensystem allein als sich begreiflich ist, auch ohne alle Zuhilfenahme irgendeinen Inhalts, auch ohne alle Korrespondenz ihrer Formen mit den objektiven Tatsachen für sich allein verständlich ist und sie also auch hinsichtlich ihrer Verständlichkeit aller Beziehung auf einen Inhalt entraten kann.

Wir werden zunächst diese abhängige Stellung der formalen Logik in Bezug auf ihre Verständlichkeit in ganz unzweideutiger Weise bei der Bildung der Begriffe gewahren, in welchen, da sie unmittelbar an jene "gegebenen Vorstellungen" anknüpfen, die Berührung der Analysis mit der Synthesis am deutlichsten hervortreten muß. Wir werden dieselbe Abhängigkeit ferner bei den Urteilsformen antreffen, obschon sie hier, wo wir bereits auf dem logischen Boden der Begriffe stehen, nicht überall so deutlich in die Augen fällt und von KANT selber nicht überall angedeutet, vielleicht gar nicht erkannt worden ist. Bei den Formen der Vernunftschlüsse endlich, welche ganz aus Begriffen und Urteilen sich aufbauen, wird jene Abhängigkeit am wenigsten hervortreten, um aber desto mehr in den Schlüssen der Urteilskraft wieder zum Vorschein zu kommen.

Ich muß jedoch, um jedem Mißverständnis vorzubeugen, hier sogleich bemerken, daß ich mit meiner abweichenden Auffassung der formalen Logik KANTs nicht etwa für sie eine rettende Tat gegen viele berechtigte Einwürfe TRENDELENBURGs und anderer Forscher vollbringen wollte, sondern, der mir zunächst gestellten Aufgabe gemäß, nur darzustellen und zu konstatieren vorhabe, was sich uns im Laufe meiner Untersuchung für die Auffassung, die KANT selbst von seiner allgemeinen, reinen Logik hatte, als Tatsache ergeben hat. Daß dadurch die erhobenen Schwierigkeiten nicht gänzlich beseitigt sind, dessen bin ich mir vollauf bewußt und ich werde selbst auf sie, soweit dies in einer Arbeit, deren Hauptaufgabe ist, zu erörtern und nicht zu polemisieren, als tunlich erscheint, an manchen Hauptpunkten hinzuweisen. Dagegen erscheint mir eine große Anzahl von Angriffen soweit sie lediglich die - vorausgesetzte - strenge Formalität und Inhaltslosigkeit der kantischen Logik zum Ziel haben, eben diese kantische Logik nicht zu treffen, so sehr auch eine wirklich formale Logik in jenem streng puristischen, buchstäblichen Sinn für immer durch sie den Todesstoß erhalten haben mag. Ja ich glaube berechtigt zu sein, in der zu erweisenden Tatsache, daß KANT selbst die formale Logik nicht für durchweg aus sich selbst begreiflich gehalten hat, eine Bestätigung für die schon von HARMS (33) ausgesprochene Ansicht zu erblicken, wonach KANT gar nicht die Begründung einer formalen Logik als selbständiger Disziplin beabsichtigt, sondern gerade durch seine transzendentale Logik die Begründung einer Logik angebahnt hat, welche allerdings auf Grundlage der Ergebnisse der Kritik auch den Inhalt berücksichtigen würde und somit die Kluft, die ihn von den modernen Logikern trennt, in Wirklichkeit gar nicht so groß wäre, als gewöhnlich angenommen wird. Doch mag diese Andeutung hier genügen, ich komme am Schluß meiner Erörterung noch auf diesen Punkt zurück.

Begriffe, Urteile und Schlüsse sind die drei Hauptformen der analytischen Einheit all unserer Erkenntnis; sie entsprechen den drei oberen Erkenntnisvermögen des Verstandes, der Urteilskraft und der Vernunft (34) und bilden den Grundriß, über welchem die allgemeine reine Logik erbaut ist (35). Die Prinzipien aber, auf welchen alle diese Formen beruhen, sind: Der Satz der Identität und des Widerspruchs und die aus diesen folgenden Sätze des zureichenden Grundes und des ausgeschlossenen Dritten. Es genügt hier der bloße Hinweis auf diese Prinzipien, auf welche ich erst bei der Betrachtung der Urteilsformen näher eingehen kann, weil erst im Zusammenhang mit diesen ihre ganze Bedeutsamkeit ins rechte Licht treten wird.

Ich wende mich jetzt zur ersten Hauptdenkform der formalen Logik, zur Form des Begriffs.

LITERATUR: Moritz Steckelmacher, Die formale Logik Kants in ihren Beziehungen zur transzendentalen [von der philosophischen Fakultät der Universität Breslau gekrönte Preisschrift] Breslau 1879
    Anmerkungen
    1) Vgl. "Über eine Entdeckung, nach der alle neue Kritik der reinen Vernunft durch eine ältere entbehrlich gemacht werden soll", Seite 474-475 im ersten Band von Rosenkranz' Ausgabe, nach der ich zitiere.
    2) Kr. d. r. V., Seite 107, Anm. "Die Möglichkeit der logischen Form aller Erkenntnis beruth notwendig auf dem Verhältnis zu dieser Apperzeption als einem Vermögen." Ebd. Seite 733, Anm.: "Und so ist die synthetische Einheit der Apperzeption der höchste Punkt, an den man allen Verstandesgebrauch, selbst die ganze Logik und nach ihr die Transzendentalphilosophie heften muß."
    3) Kr. d. r. V., Seite 77-78.
    4) Kr. d. r. V. Seite 77
    5) ebd.
    6) Vgl. Supplement XIV, Seite 731. "Zu aller Erfahrung und deren Möglichkeit gehört Verstand und das Erste, was er dazu tut, ist nicht, daß er die Vorstellung der Gegenstände deutlich macht, sondern daß er die Vorstellung eines Gegenstandes überhaupt möglich macht." (Kr. d. r. V., Seite 169)
    7) Vgl. "Fortschritte der Metaphysik", Bd. 1, Seite 522. "Im ersten Stadium der Metaphysik ... weil es nicht etwa das Wesentliche unserer Begriff von Dingen durch Auflösung in ihre Merkmale zu erforschen lehrt, welches das Geschäft der Logik ist etc."
    8) Kr. d. r. V., Seite 77
    9) Vgl. "De mundi sensibilis etc." Sectio V § 23. Paulsen, Versuch einer Entwicklungsgeschichte der kantischen Erkenntnislehre, Seite 104-105. Kr. d. V., Seite 59, 62. "Über eine Entdeckung" I, Seite 410.
    10) Kr. d. r. V., Seite 57.
    11) Kr. d. r. V., Seite 58, 60, 62. Prolegomena, Seite 48.
    12) Logik von Jäsche, Bd. III, Seite 219. Kr. d. r. V., Seite 61-62.
    13) Reimarus, Vernunftlehre, § 17. Meier, Vernunftlehre, § 127. Auszug desselben § 99.
    14) Kr. d. r. V. Seite 61.
    15) Logik von Jäsche, Seite 218.
    16) Kr. d. r. V. Seite 63.
    17) Aus Kr. d. r. V. Seite 57 und Grundlegung zur Metaphysik Bd. VIII, Vorrede, Seite 3 geht hervor, daß Kant die Bezeichnung Kanon für die allgemeine Logik nur wegen des Hinzutritts des Merkmals der Reinheit zur Allgemeinheit gebraucht.
    18) Kr. d. r. V. Seite 58.
    19) Vgl. "Was heißt sich im Denken orientieren?", Werke I (Rosenkranz), Seite 373: "Wir mögen unsere Begriffe noch so hoch anlegen, und dabei ... Auf solche Weise ist selbst die allgemeine Logik zustande gekommen und manche heuristische Methode zu denken liegt im Erfahrungsgebrauch unseres Verstandes und der Vernunft vielleicht noch verborgen, welche, wenn wir sie behutsam aus jener Erfahrung auszuziehen verständen, die Philosophie wohl mit mancher nützlichen Maxime, selbst im abstrakten Denken, bereichern könnte." Das auch bei Kant gesperrt geschriebene Wort "heuristische" ist, nebenbei bemerkt, wohl zu beachten, weil sonst die letztere Bemerkung an dieser Stelle mit der anderwärts häufig ausgesprochenen Behauptung (Vorrede zur Kr. d. r. V., Seite 9. Ferner ebd. Seite 78, Prolegomena § 24 und öfter), daß in der allgemeinen Logik sich alle einfachen Handlungen des Verstandes völlig und systematisch aufzählen lassen, im Widerspruch zu sein scheinen könnte. Allerdings lassen sich nach Kant alle einfachen Verstandeshandlungen, wozu nächst den obersten Prinzipien der Logik vor Allem die Urteilsformen gehören, auf die sich alle übrigen Verstandesakte zurückführen lassen (Kr. d. r. V. Seite 70) völlig aufzählen. Aber die heuristischen Methoden des Denkens, welche Kant häufig (Kr. d. r. V. Seite 480, 515, 520) mit den regulativen Prinzipien identifiziert, sind eben nicht als einfache Verstandeshandlungen zu betrachten, auf die sich etwa andere zusammengesetzte zurückführen lassen würden, sondern sie beziehen sich immer nur auf einfachere Verstandeshandlungen, insofern sie ihrer Anwendung Ausdehnung und Leichtigkeit verschaffen.
    20) Werke I, Über eine Entdeckung, Seite 444-445.
    21) Supplement IV, Seite 697. Bd. I, Seite 505, Fortschritte der Metaphysik.
    22) Vgl. Dilthey, Leben Schleiermachers, Seite 94.
    23) Vgl. Lotze, Logik, § 329, 1874.
    24) Überweg, Grundriß III, Seite 228, vierte Auflage, bekämpft die Ansicht, daß Notwendigkeit und Allgemeinheit ein Kriterium der Apriorität sind, da es gleich sehr unmöglich ist, den Satz zu erweisen, Erfahrung nebst Induktion könne nur "komparative Allgemeinheit" ergeben. Dagegen befürwortet er (ebd.) die schon von Fries und neuerdings von Bona-Meyer vertretene Auffassung einer empirischen Auffindung des Apriori, da der empirische Charakter nicht den Erkenntnissen als solchen, sondern nur unserem Bewußtsein, daß wie dieselben besitzen, anhaftet.
    25) Kr. d. r. V., Seite 84.
    26) Vgl. Überweg, System der Logik, dritte Auflage, Seite 39.
    27) Logik von Jäsche, Werke III (Rosenkranz), Seite 170.
    28) Trendelenburg, Logische Untersuchungen, Bd. 1, dritte Auflage, Seite 16 und öfter. Jürgen Bona-Meyer (Kants Psychologie, Seite 144, 170f), der sich hierin an Trendelenburg lehnt, findet in dem so aufgefaßten strengen Formalismus der kantischen Logik einen Widerspruch oder eine Inkonsequenz mit der auf der anderen Seite nachgewiesenen Auffindung des Apriorischen nur mittels psychologisch reflektierender Selbstbestimmung. Vgl. weiter.
    29) So z. B., wenn es in der Einleitung der Logik von Jäsche, Seite 171 heißt: "Diese Regeln können daher auch a priori, d. h. unabhänig von aller Erfahrung eingesehen werden" - oder auch, wenn es in der Kritik Seite 58 heißt: "Sie (die reine Logik) ist eine demonstrierte Doktrin und alles in ihr muß völlig a priori gewiß sein."
    30) Vgl. Drobisch, Neue Darstellung der Logik, dritte Auflage, Seite 6, der diesen Satz gegen Kant richtet.
    31) Kr. d. r. V., Seite 76.
    32) Vgl. die Definition der Logik bei Jäsche, Seite 175: "Die Logik ist eine Wissenschaft a priori von den notwendigen Gesetzen des Denkens, aber nicht in Anbetracht besonderer Gegenstände, sondern aller Gegenstände überhaupt." Es soll also nur von besonderen Gegenständen, d. h. von der Bestimmung derselben, nicht aber von Gegenständen überhaupt abgesehen werden. Drobisch selbst spricht sich übrigens in ganz ähnlicher Weise über die formale Logik aus (Neue Darstellung, a. a. O., §§ 5-6).
    33) Friedrich Harms, Die Philosophie seit Kant, Seite 161.
    34) Kr. d. r. V., Seite 116.
    35) ebd.