p-4H. SchwarzBrentanoMFKE. NimzMFKG. SimmelCondillac    
 
HUGO BERGMANN
Untersuchungen zum Problem der
Evidenz der inneren Wahrnehmung

[3/5]

"Nach Uphues ist es das Wesen des Bewußtseins, dem Gegenstand, und zwar dem transzendent genannten, adäquat, Ausdruck von ihm zu sein und das meinen wir, wenn wir sagen, wir haben den Gegenstand im Bewußtsein."

"Es kommt oft vor, daß wir bei Beobachtungen mit dem Mikroskop oder Fernrohr das Gesehene urteilend ergänzen. Die innere Wahrnehmung aber vermeint, das urteilsmäßig Ergänzte wirklich wahrzunehmen. Also irrt sie."

"Die Auffassung der Wahrnehmung als Prädikation und Deutung geschieht nicht immer absichtslos und durch Verwechslung, vielmehr absichtsvoll und in der Verfolgung einer bestimmten Anschauung über das Wesen des Psychischen. Hierher gehört vor allem die Wahrnehmungstheorie Husserls."

"Die Wahrnehmungen sind bei Husserl nicht die einzigen Erlebnisse, welche als Intentionen bezeichnet und durch die Eigentümlichkeit charakterisiert sind, Erfüllungsverhältnisse fundieren zu können. Und wie der Bedeutungsintention ihre Erfüllung gegenübersteht, so findet auch die Wunschintention, so der Wille, die Hoffnung, die Befürchtung eine Erfüllung."


II. Abschnitt
Die Einwände gegen die Evidenz
der inneren Wahrnehmung

[Fortsetzung]

§ 18. Denn, was UPHUES sonst gegen die Möglichkeit einer perpetuellen [andauernden - wp] inneren Wahrnehmung vorbringt, scheint nicht so stichhaltig, um für ihn den Ausschlag gegeben zu haben.

Was zunächst das anlangt, daß das Kind, wenn es sofort eine innere Wahrnehug der eigenen psychischen Phänomene hätte, sie mit den Qualitäten verwechseln würde, so bemerkt ja der Forscher selbst den tiefgehenden Unterschied zwischen beiden, indem er sagt (92):
    "Die Sinneseindrücke hingegen werden in der inneren Wahrnehmung nur als Inhalte des Bewußtseins, nicht als Bewußtsein von einem Inhalt, aufgefaßt; sie können daraum auch nicht auf das Ich als seine Bestandteile bezogen, sondern müssen als Eigenschaften der Dinge betrachtet werden."
Wie sollte die Gefahr der Verwechslung von so grundsätzlich Verschiedenem für UPHUES maßgebend geworden sein?

Und ebensowenig entscheidend kann es gewesen sein, daß UPHUES meint, die innere Wahrnehmung könne es nicht sein, um derentwillen die seelischen Vorgänge bewußt genannt werden; vielmehr findet die innere Anschauung sie schon als bewußt vor. Bewußt in einer aktiven Bedeutung, nicht aber in einer passiven.

Nur freilich muß Folgendes bedacht werden: Die beiden Urteile "Gesehene Farbe ist" und "es gibt ein die Farben-Sehen" sind nur sprachlich verschieden. (93) Indem die innere Wahrnehmung als sekundäres Bewußtsein das Farbensehen anerkennt, bejaht es auch die gesehenen Farben (als solche, nicht die Farben schlechthin, wie es der Sehende als solcher im primären Akt tut) und zwar in evidenter Affirmation [Zustimmung - wp]. Ein sozusagen tertiäres Bewußtsein nun, indem des das sekundäre Bewußtsein (z. B. die Vorstellung des Sehens) anerkennt, bejaht auch sein Objekt als solches, also z. B. das Sehen als bewußtes. Denn wiederum gilt, daß die Anerkennung des bewußten psychischen Phänomens als solchen nur dem Namen nach verschieden ist von der Anerkennung des (sekundären) Bewußtseins vom psychischen Phänomen im sogenannten tertiären Bewußtsein. Es findet also erst das tertiäre Bewußtsein die primären psychischen Phänomene als bewußt vor, und das heißt nichts anderes als eben, es findet das sekundäre Bewußtsein von ihnen vor. Von diesem selbst dagegen gilt das nicht. Sein Objekt sind die primären Akte, aber nicht als - passiv - bewußte.

Wenn UPHUES schließlich einwendet, daß das Anerkennen des Anerkennens erst in einem späteren Akt geschehen kann, denn das primäre Urteil kann nicht zugleich ein Objekt erfassen und selbst das Objekt eines sekundären Urteils werden (94), so können wir auch diese Aufstellung nicht genügend begründet finden. UPHUES stützt sich darauf, daß ja das Urteil nicht plötzlich entsteht, sondern sich erst durch eine Auffassung des Objekts vollzieht und vollendet. (95) Aber worin soll dieses Vollziehen und Vollenden bestehen? Entweder sind physiologische Prozesse gemeint, und dann soll ruhig zugegeben werden, daß sie kein Objekt der inneren Wahrnehmung sind; oder aber es sind andere psychische Vorgänge: Vorstellungen oder Urteile oder Phänomene des Interesses. Bezüglich der ersteren und der letzten behauptet aber UPHUES selbst, sie könnten Objekt der inneren Wahrnehmung sein. Sind aber die dem Urteil vorausgehenden Prozesse selbst Urteile, wie dies bei der Konklusion [Schlußfolgerung - wp] der Fall ist, dann können wir uns auf den Autor selbst berufen, der meint, es lasse sich nichts dagegen einwenden, daß ein fertiges Urteil innerlich wahrgenommen wird und mit dieser Wahrnehmung gleichzeitig weiter besteht. Ist also das Urteil U2 aus dem Urteil U1 erschlossen worden, dann war U1 schon vollendet und konnte innerich wahrgenommen werden. Ist aber dann U2 konkludiert [erschlossen - wp], dann hat sich auch bei ihm die Auffassung des Objektes vollzogen - wie sich UPHUES ausdrückt - und es kann innerlich wahrgenommen werden.

All das sind also nicht Bedenken, die den scharfsinnigen Forscher zu einer so merkwürdigen Lehre wie der, es gäbe Bewußtheit ohne innere Wahrnehmung, bestimmt hätten. Ausschlaggebend war vielmehr für ihn, was er über die Entstehung des Gegenstandsbewußtseins dachte und die Schwierigkeiten, in die er sich mit seinen Ansichten verwickelt sah.

UPHUES selbst hat gezeigt, daß es ganz fiktiv ist, als Objekt des Bewußtseins irgendein immanentes anzusehen, da es eben Wesen des Bewußtseins ist, dem Gegenstand, und zwar dem transzendent genannten, adäquat, "Ausdruck von ihm" zu sein und das meinen wir, wenn wir sagen, wir haben den Gegenstand im Bewußtsein. Natürlich aber wurde durch diese Aufklärung auch die Frage gegenstandslos, wie es denn das Bewußtsein anstellt, über sich selbst hinausreichend den Gegenstand zu erfassen. Das ist eben sein Wesen, und täte es das nicht, dann wäre es eben kein Bewußtsein. UPHUES aber wird an der eigenen Lehre irre, indem er die Frage stellt: Wie geschieht es, daß die Vorstellung etwas vorstellt und wie erkenne ich ihr das an?
    "Wie soll die Vorstellung nun sozusagen im Widerspruch mit sich selbst etwas von ihr Verschiedenes, das nicht sie selbst ist, uns kund tun können?",
so frägt der Autor (96) und findet, seine eigenen Forschungsresultate verlassend, einen Widerspruch in dem, was der Vorstellung eigenstes Wesen ist: der self-transcension of consciousness [Selbstüberwindung des Bewußtseins - wp], um mit HOERNLÉ zu sprechen (97). Das Problem ist ein Scheinproblem und ebenso verfehlt die zweite Frage, ob die Gegenstände der Vorstellungen so in ihnen dargestellt werden, wie sie sind. Man kann wohl fragen, ob die Ursachen unserer Vorstellungen mit den in ihnen vorgestellten Gegenständen übereinstimmen, oder ob die vorgestellten Gegenstände sind, aber die Frage nach der Übereinstimmung der Vorstellungsgegenstände - wenn sie sind - mit ihren "Ausdrücken" in den Vorstellungen ist unangebracht, weil ihre Bejahung selbstverständlich ist.
    "Der transzendente Gegenstand wäre gar nicht Gegenstand dieser Vorstellung, wenn er nicht ihr intentionaler Gegenstand wäre." (98)
UPHUES aber sucht für dieses Scheinproblem immer und immer wieder Antworten, und er glaubt es nur lösen zu können, indem er von einem ursprünglich gegenstandslosen Bewußtsein ausgeht. Wir wollen diese Versuche, das Gegenstandsbewußtsein abzuleiten, hier übergehen. (99) Sie führen unter anderem zu der merkwürdigen Konsequenz, daß die Vorstellungen dem Bewußtsein nicht zugleich als Vertreter von Gegenständen und als Bewußtseinsvorgänge erscheinen können (100). Demnach müßte die innere Wahrnehmung gegenstandslose Akte anschauen.

Durch diesen Irrtum des Forschers wird uns seine Stellung zu unserer Frage verständlich. Er sieht die natürliche Verwandtschaft der als psychisch bezeichneten Tatsachen. Er kann aber nicht als ihren gemeinsamen Charakter die Bewußtheit in einem aktiven Sinn, das Bewußtsein von Gegenständen anführen, und nimmt seine Zuflucht zu einer Fiktion: der Bewußtheit, die ein Wissen um sich selbst sein soll, aber ein Wissen, das kein Akt ist, das ohne Vorstellung von dem zu Wissenden und ohne jegliche Adäquation, ohne eine naturalis similitudo [natürliche Gleichheit - wp] zustande kommt. In Wahrheit müßte UPHUES, wenn nicht das Bewußtsein-von-einem-Gegenstand-sein, sondern das Gegenstand-eines-Bewußtseins-sein Grund für die Zusammenfassung der psychischen Phänomene wäre, alle Gegenstände (auf dem Standpunkt des Theisten, da ja Gott alles denkt) dahin rechnen.

Wir wollen an UPHUES' richtiger Lehre vom "Ausdruck" festhalten. Aber wir glauben nur einem widerspruchsvollen Teil derselben auszuweichen, indem wir seine Lehre von der Bewußtheit ablehnen (101).

§ 19. Eine andere Gruppe von Beweisversuchen für trügerische innere Wahrnehmungen kommt dadurch zustande, daß man Akte des Bemerkens und des Prädizierens als Wahrnehmungen auslegt. Ja, es ist dies die am meisten begangene Verwechslung auf diesem Gebiet. Wir trafen sie schon früher an und es ist leicht begreiflich, daß sie vorkommt. Denn auch die Anhänger unserer These begehen sie oft im Bestreben, sich die Evidenz, welche die innere Wahrnehmung unzweifelhaft besitzt, auf einem möglichst weiten Gebiet nutzbar zu machen. Die schlichte innere Wahrnehmung nämlich sichert wohl die Möglichkeit der Erfahrung überhaupt. Aber für die Einzelwissenschaft ist der Stoff, den sie liefert, "eine rudis indigestaque moles [rohe, ungegliederte Masse - wp], aus der alles oder nichts werden kann" (KÜLPE), je nachdem die Verarbeitung, die man mit ihm vornimmt und zwar bemerkend und prädizierend vornimmt, zu richtigen oder falschen Ergebnissen führt. So ist denn das Bestreben vieler Forscher, und insbesondere waren es für die Psychologen begreiflich (102), die Evidenz der inneren Wahrnehmung für ihre Wissenschaft und die eigenen Forschungsresultate in Anspruch nahmen und möglichst viele Prädikationen für evident erklärten. Aber solche evidente Prädikationen sind sicherlich nicht mit den Wahrnehmungen zu einer Klasse gehörig. Man trifft also nur einen Mißbrauch der Terminologie, wenn man gegen sie argumentiert und weist keine trügerische innere Wahrnehmung nach, wenn man falsche Prädikationen, unrichtige Beurteilungen des gegebenen Inhalts aufzeigt. Denn daß es solche gibt, ist zweifellos.

Auch hier dient als Beispiel ein Einwand, den JULIUS BERGMANN in dem oft herangezognen Aufsatz (103) macht: Es kommt oft vor, daß wir bei Beobachtungen mit dem Mikroskop oder Fernrohr das Gesehene urteilend ergänzen. Die innere Wahrnehmung aber vermeint, das urteilsmäßig Ergänzte wirklich wahrzunehmen. Also irrt sie.

Die Tatsachen, die der Autor hier berichtet, sind richtig, und durch die Jahrzehnte hindurch ziehen sich die Kontroversen darüber, ob Erscheinungen wie der simultane Kontrast und die Täuschung bei den Zöllnerschen Figuren Empfindungs- oder Urteilstäuschungen sind. Aber werden wir daraus, daß nur ein Gegner in diesen Fragen Recht behalten kann, der andere aber irrt, schließen, der letztere hat eine falsche innere Wahrnehmung? Mit nichten [keineswegs - wp]! Nur soviel werden wir sagen dürfen, daß der eine Gegner das innerlich Wahrgenommene richtig, der andere falsch beschrieben und klassifiziert hat. Ein Irrtum in der Beschreibung ist aber durchaus kein solcher der Wahrnehmung, so wenig, wie überhaupt die Falschheit eines Doppelurteils, einer Prädikation, die Falschheit des einfachen das Subjekt anerkennenden Urteils voraussetzt, dem es supraponiert [übergelagert - wp] ist. Wohl gilt das Umgekehrte, daß das bejahende Doppelurteil "A ist B" nicht richtig sein kann, wenn nicht das Urteil "A ist" richtig ist (104), nicht aber folgt aus der Falschheit von "A ist B" die Falschheit von "A ist".

So wäre hier überall viel Streit vermieden worden, hätte man es "mit dem Erfahrungsbegriff streng genommen." (105)

Indem wir also zugeben, daß es falsche Prädikationen von den innerlich mit Evidenz wahrgenommenen psychischen Phänomenen gibt, erledigt sich eine große Reihe von Einwänden, die wir in der Literatur des Problems immer wieder angeführt finden: der Träumende, der sich geängstigt und verfolgt glaubt, der Patient, der die Schmerzen im Zahn fühlt, der Amputierte, der sie in die Zehen verlegt, sie ängstigen sich wirklich und fühlen den Schmerz aber die Art, wie sie das Wahrgenommene deuten, ist voll des Irrtums (107). KÜLPE hat (10) die Tatsache des ebenmerklichen Unterschieds von Empfindungen als Einwand vorgebracht. Sicher ist, daß, wenn ein Empfinden eine gewisse Intensität hat, diese Intensität wahrgenommen werden muß. Dies hat WOLFF a. a. O. richtig betont. Dagegen heißt einen Intensitätsunterschied bemerken nichts anderes, als etwas von der wahrgenommenen Empfindung prädizieren und zwar etwas über ihr Verhältnis zur eben vergangenen. Daß man sich hier, wo zum Wahrnehmen noch ein Bemerken und ein Prädizieren getreten ist, leicht weit und weiter von der einsichtigen Gewißheit entfernt, braucht nicht zu verwundern. Die Evidenz der schlichten Wahrnehmung bleibt aber unberührt (108); richtig hat STUMPF verlangt, daß eben deren Begriff so verstanden werden muß, "daß jene Diskrepanz damit verträglich wird." (109)

Ebensowenig als falsche Prädikationen, ebensowenig bedeutet der Umstand, daß unser Bemerken oft unvollständig eintritt oder ganz ausbleibt, einen unwiderleglichen Einwand. Die experimentell-psychologische Forschung zeigt ja Beispiele in Menge. KÜLPE erwähnt a. a. O. den Fall, daß man bei plötzlicher, kurzwährender Belichtung einer Schrift sie wohl überliest, aber hernach über die Farbe keine Auskunft zu geben weiß. Der Einwand erledigt sich damit, daß, sei es das abstrakte Moment der Farbe, sei es das Sehen, soweit es ein Farbensehen war, nicht für sich bemerkt wurde, weil das Interesse der Bedeutung des Geschriebenen zugewandt war. Dagegen wird man wohl nicht annehmen wollen, man habe die Buchstaben farblos oder das Sehen nur soweit es kein Farbensehen war, angeschaut. In beiden Fällen wären ja Abstrakta angeschaut worden.

§ 20. Es ist bereits oben davon die Rede gewesen, daß die Auffassung der Wahrnehmung als Prädikation und Deutung nicht immer absichtslos und durch Verwechslung geschieht, vielmehr absichtsvoll und in der Verfolgung einer bestimmten Anschauung über das Wesen des Psychischen. Hierher gehört vor allem die Wahrnehmungstheorie HUSSERLs.

Er hat im zweiten Teil seiner "Logischen Untersuchungen" (1901) Einwendungen gegen die Evidenz der inneren Wahrnehmung erhoben und die äußere der inneren Wahrnehmung in Bezug auf ihren Erkenntniswert gleichgestellt. Doch glaube ich zeigen zu können, daß HUSSERL zu diesem Resultat nur gelangt, indem er zwei Anforderungen fallen läßt, die man bisher allgemein an jede Wahrnehmung gestellt hat: seine Wahrnehmungen sind weder nur thetische [behauptende - wp] Urteile noch sind ihre Gegenstände alle anschaulich vorgestellt. Es ist dann freilich nicht zu verwunden, wenn unter den Fällen, die HUSSERL der "inneren Wahrnehmung" einreiht, sich zahlreiche nichtevidente Urteile finden.

Hören wir das Ergebnis seiner Untersuchungen (Seite 703):
    "Nach Brentano unterscheidet sich die innere von der äußeren Wahrnehmung 1. durch die Evidenz ... und 2. durch die wesentlich verschiedenen Phänomene. In der inneren Wahrnehmung erfahren wir ausschließlich die psychischen, in der äußeren die physischen Phänomene ... Demgegenüber will es mir scheinen, daß innere und äußere Wahrnehmung, sofern man diese Termini naturgemäß versteht, von ganz gleichem erkenntnistheoretischen Charakter sind. Ausführlicher gesprochen: es gibt zwar einen wohlberechtigten Unterschied zwischen evidenter und nicht-evidenter ... Wahrnehmung. Versteht man aber, wie es natürlich ist, und wie Brentano es wohl auch tut, unter äußerer Wahrnehmung die Wahrnehmung von physischen Dingen, Eigenschaften, Vorgängen usw. und danach unter innerer Wahrnehmung alle übrigen Wahrnehmungen: dann koinzidiert diese Einteilung durchaus nicht mit der vorigen."
Der fundamentale Unterschied zwischen evidenter (adäquater) und nicht-evidenter Wahrnehmung kreuzt sich also mit dem Unterschied der inneren und äußeren Wahrnehmung und durchsetzt dabei auch die Sphäre der ersteren. (110)

Womit beweist HUSSERL diese Aufstellungen? Um dies zu untersuchen, müssen wir vorerst seinen Begriff der Wahrnehmung näher ins Auge fassen.

§ 21. Wir hören (111):
    "Jede Wahrnehmung ist durch die Intention charakterisiert, ihren Gegenstand als selbst gegenwärtigen, genauso wie er ist, daseienden und gemeinten zu erfassen."
Durch die Intention! Denn nicht immer ist der Gegenstand wirklich "selbst gegeben", nicht immer erscheint er "sozusagen in persona". Vielmehr ist der Gegenstand in der Mehrzahl der Fälle bloß "gemeint", und ein Teil der Wahrnehmung bleibt bloße Intention, ohne wirklich in einer anschaulichen Vorstellung des Gemeinten "erfüllt" zu werden. Es lassen sich "Grade der Fülle an intuitivem Gehalt" unterscheiden.

Die Wahrnehmungen sind nicht die einzigen Erlebnisse, welche als Intentionen bezeichnet und "durch die Eigentümlichkeit charakterisiert sind, Erfüllungsverhältnisse fundieren zu können." (112) Auch sprechend stellen wir bald den genannten Gegenstand anschaulich vor, bald bleibt es bei der "leeren Bedeutungsintention; der Name fungiert wohl sinnvoll, aber er entbehrt der den Ausdruck gebenden Anschauung". (113) Und wie der Bedeutungsintention ihre Erfüllung gegenübersteht, so findet auch die Wunschintention, so der Wille, die Hoffnung, die Befürchtung eine Erfüllung.

Die Wahrnehmungen nun bieten "eine Unendlichkeit von hierher gehörigen Beispielen".
    "Wenn ich" - heißt es Seite 512 - "ein unvollständiges Muster sehe z. B. das dieses Teppichs, der durch Möbelstücke teilweise verdeckt ist, so ist gleichsam das gesehene Stück mit Intentionen behaftet, die auf Ergänzungen hinweisen."
Dasselbe sehend, kann ich so Verschiedenes meinen (= wahrnehmen), eine Linie bald als Arabeske, bald als Buchstaben auffassen und umgekehrt Verschiedenes sehend dasselbe meinen, wie wenn ich eine Schachtel von verschiedenen Seiten betrachtend immer dieselbe Schachtel wahrnehme."
    "Der Gegenstand zeigt sich von verschiedenen Seiten; was von der Seite gesehen nur eine bildliche Andeutung war, kommt von der andern zu ... voll zureichender Wahrnehmung ... Nach unserer Auffassung ist jede Wahrnehmung ... ein Gewebe von Partialintentionen, verschmolzen zur Einheit einer Gesamtintention. Das Korrelat dieser letzteren ist das Ding, während die Korrelate jener Partialintentionen dingliche Teile und Momente sind." (114)
§ 22. Prüfen wir den Begriff der Intentionen und intentionalen Akte bei HUSSERL.

Wir sehen zunächst davon ab, ob die Wahrnehmung mit Recht den Intentionen zuzurechnen ist und wollen untersuchen, ob wir es hier mit einem natürlichen Klassenbegriff zu tun haben.

Wir hörten, die Intention ist beim Sprechen gegeben. Hierunter könnte zunächst jene Intention verstanden sein, welche der Sprechende in der Wechselrede hat: Das Seelenleben des Angesprochenen zu beeinflussen (115) und auf diesen Sinn zu schließen wäre man deshalb versucht, weil der Autor den Intentionen bei der sprachlichen Mitteilung andere Begehrungen zur Seite setzt - denn um eine solche handelt es sich offenkundig, wenn von Wunschintentionen und Hoffnung gesprochen wird, denen allen eine "Erfüllung" entsprechen soll. Und beim Sprechenden im Besonderen wäre die Erfüllung dann gegeben, wenn es ihm tatsächlich gelänge, die beabsichtigte Suggestion auf das Seelenleben des Angeredeten auszuüben.

Allein mit diesem Sinn von Intention darf ein anderer nicht vermengt werden, in dem die Intention auch beim monologischen Denken ihre Stelle hat. Der Name - wird uns gesagt - meint immer seinen Gegenstand; aber das eine Mal ist sein Meinen "erfüllt": es stritt die entsprechende Anschauung ein; das andere Mal bleibt es bei der bloßen "Intention".

Nun will es mir aber scheinen, daß dieser Sinn von Intention mit dem ersteren nicht verwandt ist. Dort stehen Wunsch und Wunscherfüllung, hier aber eigentliches und uneigentliches Denken einander gegenüber, wie es gegeben ist, wenn ich von blau sprechend einmal an eine Farbe von gewisser Helligkeit, Wärme usw. denke, und einmal in mir die Anschauung realisiert ist und ich daraus den Begriff "blau" abstrahiere (imperzipiere) (116). Ich sage: den Begriff "blau". Denn nicht die Anschauung erfüllt die Bedeutungsintention (d. h. macht die entsprechende Vorstellung zur eigentlichen), das kann sie für sich nicht, weil nicht sie, sondern der Begriff durch den Namen bedeutet wird; wohl aber der aus der gegebenen Anschauung abstrahierte und infolgedessen eigentlich vorgestellte Begriff.

Dies also ist ein zweiter Sinn von Intention: das uneigentliche Vorstellen, bzw. Urteilen. Erfüllung bietet ihr das eigentliche Denken. Und ich verstehe hier unter uneigentlichem Denken mit MARTY (117) den Fall, wo ein Gegenstand nicht durch seine konstituierenden Merkmale, sondern durch konsekutive [zeitlich folgend - wp] Bestimmungen vorgestellt wird, d. h. also als Terminus einer Korrelation oder einer relativen Bestimmung. Indem diese und deren zweiter Terminus eigentlich vorgestellt wird, erscheint so auch unser Gegenstand selbst eindeutig bestimmt.

§ 23. In welchem Sinn nun ist die Wahrnehmung eine Intention? Im Sinne eines Wünschen? Dies kann HUSSERLs Meinung nicht sein. Wenn wirklich bei mancher Wahrnehmung, wie z. B. dem Anblick des teilweise verdeckten Teppichs, der Wunsch entsteht, das verdeckte Stück zu sehen, so ist er nicht Charakteristikum der Wahrnehmung. Vielmehr soll es das sein, daß sie einen Gegenstand, auch wenn er nicht vollständig empfunden wird, "meint". Ich meine den ganzen Teppich, ein Stück von ihm sehend, ich meine dieselbe Schachtel, sie von verschiedenen Seiten aus betrachtend.

Wir finden also: nur der zweite Sinn von Intention könnte vielleicht auf die Wahrnehmung angewendet werden. Doch auch hier können wir das Bedenken nicht unterdrücken, daß durch diese Klassifikation die Wahrnehmung entweder nicht genügend oder nicht ganz richtig charakterisiert ist.

Ungenügend gekennzeichnet scheint uns die Wahrnehmung als Intention, wenn dieser Begriff erfüllte und nichterfüllte Intentionen, d. h. eigentliche und uneigentliche Vorstellungen, bzw. Urteile, umfassen soll. Dann hieße intendieren nichts anderes als einen Gegenstand vorstellen, bzw. anerkennen. Denn daß auch der bloß intendierte Akt seinen Gegenstand vorstellt, wird HUSSERL zugeben und GEYSER (118) hat wohl den Forscher nicht richtig verstanden, wenn er meint, was nicht in einem selbst vorstellbar ist, sei überhaupt nicht bewußt, sondern bloß intendiert. Aber mehr Gemeinsames, als daß beide Vorstellungen sind, vermögen wir nicht zu entdecken, wenn blau einmal eigentlich vorgestellt wird und einmal als durch so und so viel Ätherschwingungen hervorgerufene Farbe. Sollte man erwidern, beide Vorstellungen hätten denselben Gegenstand und er sei den Intentionen von verschiedener anschaulicher Fülle gemeinsam: so ist an die Unterscheidung von Gegenstand in einem weiteren und einem engeren Sinn zu erinnern, die MARTY gemacht hat (119). Nur der Gegenstand im weiteren Sinn, das Genannte ist gemeinsam, es ist jedoch genannt durch andere und wieder andere Bedeutungen (Gegenstände im engeren Sinn, Inhalte). Wollte man die Gemeinsamkeit desjenigen, was die Namen nennen, also ihres Umfanges, als Grund zur Bildung natürlicher Klassen ansehen, so müßten Vorstellungen wie "rotes" und "rundes" mit demselben Recht als von gleicher Intention bezeichnet werden, wie die beiden genannten Vorstellungen des Gegenstandes "blaues". Denn es gibt rote Kugeln und sie sind gleicherweise Gegenstände (im weiteren Sinn) jener beiden Vorstellungen.

Sollen also unter "Intentionen" erfüllte wie nicht erfüllte "Meinungen" verstanden werden, dann wäre die Wahrnehmung als Intention ungenügend beschrieben.

Noch weniger aber könnten wir zugeben, die Wahrnehmung sei Intention, wenn nur die nichterfüllten Intentionen als solche bezeichnet werden. Denn das Charakteristische der Wahrnehmung ist ja vielmehr, daß sie die eigentliche Einzelvorstellung ist. Freilich könnte man sich auf ARISTOTELES berufen, der von einem aistheton kat auto [als solches wahrgenommen - wp] und aistheton kata symbebekos [wahrnehmbar durch Assoziation - wp] sprach. Aber ARISTOTELES war weit entfernt, die beiden Begriffe nicht streng zu scheiden und es im selben Sinn ein "Wahrnehmen" zu nennen, wenn ich Weißes und wenn ich den Sohn des Diares sehe. Hüten wir uns, die strenge Scheidung zu verwischen, die er gezogen hat! Und wir werden immer dazu versucht sein, so oft wir das Wesen der Wahrnehmung in einer Deutung sehen. (120)

§ 24. Aber nicht nur durch eine Auffassung der Wahrnehmung als Deutung werden natürliche Scheidungen nicht geschieden, es ergeben sich noch andere schwere Unzukömmlichkeiten. Richtig stellt HUSSERL an die Wahrnehmung - wir haben hier nur die "sinnliche" im Auge, um auf die "kategoriale" später zurückzukommen - die Anforderung der Schlichtheit.
    "Damit ist aber Folgendes gemeint: der Gegenstand ist auch in dem Sinn ein unmittelbar gegebener Gegenstand, daß er ... sich nicht in beziehenden oder verknüpfenden Akten und sich überhaupt nicht in Akten konstituiert, die in anderen, anderweitige Gegenstände zur Erscheinung bringenden Akten fundiert sind. Sinnliche Gegenstände sin in der Wahrnehmung in einer Aktstufe da." (121)
Zweifellos ist diese Forderung richtig. Zweifelhaft scheint es uns aber, ob HUSSERLs sinnliche Wahrnehmungen sie immer erfüllen. Nehmen wir ein Beispiel: Ich sehe eine schwarze Linie auf weißem Grund und "meine" in ihr eine Arabeske [Rankenornament - wp]. Was geht in meinem Bewußtsein vor?
    1) Die schlichte Perzeption, welche den ihr gegebenen Gegenstand bejaht (unsere "Wahrnehmung").

    2a) Das (Doppel-)Urteil: "Dies (d. h. der in 1) bejahte Gegenstand) ist eine Arabeske." Dieses Urteil kann aber entfallen und an seine Stelle tritt die Vorstellung des durch Reflexion darauf gebildeten Begriffes:

    2b) Das eine Arabeske seiende Angeschaute (122).
Welcher Art diese Reflexion ist, brauchen wir hier nicht genauer zu untersuchen (123). Es genügt, daß unsere Analyse in jenem Doppelurteil deutlich den eigenen synthetischen Akt aufzeigt, der nach HUSSERL selbst die Schlichtheit zerstört. Der Akt des "Meinens" steht nicht unvermittelt da, er konstituiert sich vielmehr tatsächlich durch die Vermittlung eines Aktes, der einen anderweitigen Gegenstand zur Erscheinung bringt: der schlichten Perzeption. Zwischen der Vorstellung des schlichten Wahrnehmungsgegenstandes und der Vorstellung einer Arabeske besteht nur eine einseitige Ablösbarkeit. Denn wohl kann ich dasselbe perzipierend etwas ganz anderes "meinen" (einen Buchstaben, eine Ziffer) oder auch gar nichts meinen über das Perzipierte hinaus, aber ich kann nicht die Arabeske in gleicher Weise "intendieren", ohne diese bestimmte Perzeption zu haben, in der ich sie meine: Ein deutlicher Beweis dafür, daß sich der eine Akt durch den anderen konstituiert.

§ 25. Doch der Autor wendet ein: Es sei gar nicht richtig, daß in jener schlichten Perzeption ein anderer Gegenstand erscheint, als in dem von ihm sogenannten Wahrnehmen; es erscheint in ihr überhaupt kein Gegenstand. Die erlebte Empfindung sei von einem Meinen beseelt;
    "und indem sie es ist, erscheint der wahrgenommene Gegenstand, während sie selbst so wenig erscheint wie der Akt, in dem sich der wahrgenommene Gegenstand als solcher konstituierte."

    "Die Empfindungen und desgleichen die sie auffassenden ... Akte werden hierbei erlebt, aber sie erscheinen nicht gegenständlich; sie werden nicht gesehen, gehört ... die Gegenstände andererseits erscheinen, werden wahrgenommen, aber sie sind nicht erlebt." (124)
Was soll es heißen: Empfindungen werden erlebt, sie erscheinen aber nicht? Soll gesagt sein, das Weißsehen braucht der inneren Wahrnehmung nicht zu erscheinen, damit man den "Sohn des Diares" sehen kann? Dagegen müßten wir hier keine Einwendungen machen. Sollte aber gesagt werden - wie es wahrscheinlich der Autor meint - das Weiße braucht nicht zu erscheinen, das Empfundene, so könnten wir dies nicht für richtig halten. Was sollte es auch heißen, "das Empfundene wird erlebt, gesehen gehört, aber erscheint nicht gegenständlich?"

Wohl hat HUSSERL damit Recht, daß nicht alles Intendierte eigentlich vorgestellt werden muß. Aber gerade die Vorstellung, auf der sich die Intention aufbaut, muß wahrhaft etwas und dies eigentlich vorstellen. "Ich meine ein X" kann doch nur heißen: ich stelle mir ein X vor als in einer Beziehung R zu einem Y stehend. Wenn aber die Vorstellung des Y in dem Sinne nicht "gegenständlich erscheint", daß sie mir keinen Gegenstand zeigt, wie soll ich etwas als in Beziehung zu diesem Gegenstand stehend vorstellen? Es liegen eben zwei supraponierte Akte mit verschiedenen Gegenständen vor: das schlichte Empfinden (Braun-Sehen) und das darauf gebaute begriffliche Vorstellen des uneigentlich Gedachten (Schachtel). HUSSERL aber leugnet diese Zweiheit und identifiziert die subjektiven Termini (Akte) der Vorstellung braun und Schachtel, von denen doch die eine Vorstellung, eine Anschauung, die andere ein Begriff ist.

Daß dieses Vorstellen des Einen durch das Andere, dieses Intendieren kein letzter, phänomenologisch irreduktibler Unterschied der Weise des Bewußtseins ist (125), glauben wir durch die oben gegebene, flüchtige Analyse des uneigentlichen Vorstellens gezeigt zu haben.
LITERATUR - Hugo Bergmann, Untersuchungen zum Problem der Evidenz der inneren Wahrnehmung, Halle/Saale 19083
    Anmerkungen
    92) GOSWIN K. UPHUES, Wahrnehmung und Empfindung, Seite VIII
    93) HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 399
    94) UPHUES, a. a. O., Seite 235
    95) Ebenso FRED BON, Die Dogmen der Erkenntnistheorie, 1902, Seite 323
    96) UPHUES, Das Bewußtsein der Transzendenz, Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 21, 1897, Seite 458.
    97) ALFRED HOERNLÈ (Mind, 1907, Seite 81). Vgl. ERNST DÜRR, Grenzen der Gewißheit, 1903, Seite 58: "Die Frage, wie denn nun Bewußtes auf einen nicht in Bewußtseinsqualitäten bestehenden Gegenstand hinweisen kann, hat ebenso einen berechtigten Sinn wie etwa die Frage, warum wir denn überhaupt ein Bewußtsein haben ... dies hat dann einfach als letzte Tatsache zu gelten ..." In klarer Weise hat das auch BÜHLER betont (Über Gedanken", Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. IX, Seite 355); PFÄNDER, Einführung in die Psychologie, Seite 214f.
    98) HUSSERL, a. a. O., Seite 398
    99) Siehe den eben zitierten Aufsatz Seite 464f und in der "Psychologie des Erkennens I" die Abschnitte über "natürliche Abstraktion". Zur Widerlegung dieser Lehre, als könne das Gegenstandsbewußtsein aus einem gegenstandslosen abgeleitet werden, sei verwiesen auf JOHANN WOLFF, Das Bewußtsein und sein Objekt (1889), Seite 350f und auf JULIUS BERGMANNs daselbst oft herangezogene Theorie des Bewußtseins. Wir kommen weiter unten noch auf die Frage zurück.
    100) Vierteljahrswissenschaft für wissenschaftliche Philosophie, Bd. 21.
    101) Eine ähnliche vertritt HEINRICH MAIER in sein Buch "Psychologie des emotionalen Denkens, 1908, Seite 194: "Allein die Bewußtheit ist weder ein Denken noch auch ein Wahrnehmen. Sie ist überhaupt kein Vorstellen, sondern die spehe Form der Erlebnisse selbst ... Wir haben ja scharf zu scheiden zwischen dem unmittelbaren Bewußtsein, das mit der immanenten Bewußtheit der Erlebnisse identisch ist, und dem mittelbaren, reflektierten oder reflektierenden. Nur das Letztere ist ein Vorstellen." (ebenso Seite 20, 209 und öfter) MEINONGs Lehre von der "Einwärtswendung" (Erfahrungsgrundlagen unseres Wissens, Seite 58) ist allen diesen Anschauungen insofern verwandt, als er meint, ein daseiender psychischer Akt könne im inneren Bewußtsein anerkannt werden, ohne vorgestellt zu sein. Hierzu MARTY, Sprachphilosophie I, Seite 486f.
    102) So FRIEDRICH EDUARD BENEKE. Vgl. SAMUEL, Hat die innere Wahrnehmung einen Vorzug etc., 1907, Seite 79f
    103) JULIUS BERGMANN, Gegenstände der Wahrnehmung und die Dinge ansich, Zeitschrift für Philosophie und philosophische Kritik, Bd. 110, Seite 47
    104) BOLZANO, Wissenschaftslehre, § 225.
    105) VOLKELT, Die Quellen der menschlichen Gewißheit, Seite 8.
    106) vgl. WOLFF, a. a. O., Seite 606f.
    107) KÜLPE, Philosophie der Gegenwart in Deutschland, 1904, Seite 104.
    108) Die gegenteilige Ansicht NIETZSCHEs, der aus der Tatsache, daß es eine Deutung des innerlich Wahrgenommenen gibt, die Phänomenalität der inneren Welt folgerte, siehe bei KÜLPE, a. a. O., Seite 103.
    109) CARL STUMPF, Erscheinungen und psychische Funktionen, Seite 36.
    110) HUSSERL, a. a. O., Seite 703/4. An HUSSERL schließt sich ERNST SAMUEL an ("Hat die innere Wahrnehmung einen Vorzug vor der äußeren?", Seite 121f).
    111) HUSSERL, a. a. O., Seite 333, ebenso Seite 528, 615.
    112) HUSSERL, a. a. O., Seite 511
    113) HUSSERL, a. a. O., Seite 37/8
    114) HUSSERL, a. a. O., Seite 513. Weitere Beispiele bringt CONRAD, "Der ästhetische Gegenstand" (Zeitschrift für Ästhetik, Bd. III, 1908). F. E. SCHULTZE untersucht in seiner Arbeit "Wirkungsakzente" ein ähnliches Problem (Archiv für die gesamte Psychologie, Bd. VIII, Seite 339f), scheidet jedoch ausdrücklich die Fälle, wo der angeschaute Inhalt verschieden ist, von denen, wo einem gleichen Inhalt eine verschiedene Bedeutung beigemessen wird (Seite 349). GEIGER unterscheidet (in LIPPS' "Psychologischen Untersuchungen, 1905, Seite 362) den "phänomenalen" vom "vermeintlichen" Gegenstand. Vgl. auch MESSER, Empfindung und Denken, 1908, Seite 41 und 59.
    115) Vgl. MARTY, Sprachphilosophie I, Seite 497.
    116) MARTY, a. a. O., Seite 436
    117) MARTY, a. a. O., Seite 458
    118) GEYSER, Lehrbuch der allgemeinen Psychologie, 1908, Seite 6f. Das Verfehlte dieser Entgegensetzung tadelt auch Chr. SCHREIBER in einer Besprechung von GEYSERs Werk (Philosophisches Jahrbuch, Bd. XXI, Seite 114). Auch CORNELIUS spricht (Psychologie als Erfahrungswissenschaft, Seite 60) davon, der durch Relationen indirekt vorgestellte Inhalt sei im Bewußtsein nicht gegeben und es bleibe noch zu entscheiden, ob der durch die "geduldigen" Symbole vorgestellte Inhalt wirklich vorstellbar ist. Richtiger wäre zu sagen, es bleibe noch zu entscheiden, ob der uneigentlich vorgestellte Gegenstand in seinem Selbst, also eigentlich vorgestellt werden kann. Denn daß er überhaupt vorstellbar ist, kann nicht mehr bestritten werden. Wenn auch uneigentlich, ist er doch vorgestellt.
    119) MARTY, a. a. O., Seite 448
    120) Will man das sentire per accidens [zufälliges Empfinden - wp] als "Wahrnehmen" bezeichnen, und nur das sentire per se [Empfindung als solche - wp] als "Empfindung", so habe ich nichts dagegen, solange man unter "Empfindung" ein wahrhaft gegenständliches Bewußtsein versteht. Aber dann muß man auch von "innerer Empfindung" sprechen.
    121) HUSSERL, Logische Untersuchungen II, Seite 617/18.
    122) Eine genauere Analyse müßte vielleicht sogar zwischen 1) und 2), zwischen Perzeption und Prädikation einer Eigenschaft vom perzipierten Inhalt, ein Mittelglied einschieben, dem Unterschied von Wahrnehmen und Bemerken Rechnung tragend. Vgl. HUSSERL, Philosophie der Arithmetik, Bd. I, Seite 59.
    123) vgl. MARTY, Sprachphilosophie I, Seite 445.
    124) HUSSERL, a. a. O., Seite 75 und 363.
    125) HUSSERL, a. a. O., Seite 364 und öfter.