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Philosophische Voraussetzungen der exakten Wissenschaften [ 5 / 8 ]
IV. Prüfung der kritischen Bedenken gegen die Außenweltshypothese Nachdem wir im vorstehenden eine Reihe von Anklagen gegen die Außenweltshypothese vernommen haben, ist es an der Zeit, der Verteidigung Gehör zu schenken. Dabei wird sich von selbst Gelegenheit bieten, einzelne Punkte der Anklage präziser zu formulieren, als das bisher zweckmäßig war. Die Verteidigung wird von Tatsachen ausgehen müssen, denen sich auch der erbitterste Ankläger nicht verschließen kann. Es ist also nach Ausgangspunkten zum Beweis, nach Voraussetzungen zu suchen, die sich allgemeiner Anerkennung erfreuen, denen auch der Positivist zustimmt. Eine Reihe solcher Voraussetzungen ist leicht zu finden. Zunächst ist die Gewißheit der augenblicklich mir gegebenen Bewußtseinsinhalte anzuführen. Daß ich in diesem Augenblick eine Weißempfindung habe, kann mir niemand zweifelhaft machen; ebensowenig, daß ich jetzt die Gehörswahrnehmung eines Geräusches, die Temperaturwahrnehmung der Kälte habe. Zweifelhaft mag sein, ob die Weißwahrnehmung von weißem Papier, die Geräuschwahrnehmung von einem Wagen, die Kältewahrnehmung von kalter Luft oder von irgendetwas anderem verursacht ist. Ob der Wahrnehmung ein Etwas entspricht, das wahrgenommen wird, ob die Wahrnehmung einen Gegenstand hat, kommt hier nicht in Frage. Zunächst soll nur festgestellt werden, daß Sinneswahrnehmungen als gegenwärtige Bewußtseinsinhalte mir unmittelbar gewiß sind. Was von den Sinneswahrnehmungen gilt, das trifft auch bei den abgeleiteten Vorstellungen zu. Auch eine Erinnerung, eine abstrakte oder eine Phantasie-Vorstellung sind mir als gegenwärtige Bewußtseinsinhalte unbedingt gewiß. Erinnere ich mich des Traums der letzten Nacht, so ist mir die Existenz dieser Erinnerung vollkommen sicher. Ich kann bezweifeln, daß diese meine gegenwärtige Erinnerung den Traum richtig wiedergibt; vielleicht täusche ich mich noch ärger: die Erinnerung gibt nicht den Traum der letzten Nacht, sondern einen viel älteren; oder sie gibt gar etwas, das ich niemals geträumt habe. Meine "Erinnerung" ist gar nicht eine Erinnerung an etwas, sondern vielleicht reine Einbildung oder wer weiß was. Aber alle diese Zweifel lassen die eine Tatsache unangetastet: als mein gegenwärtiger Bewußtseinszustand ist mir diese Vorstellung, die ich möglicherweise irrtümlich als Erinnerung an etwas deute, in unmittelbarer Gewißheit gegeben. Ein Zweifel kann erst entstehen, wenn ich meine Vorstellung als Hinweis auf etwas, auf das Erinnerte, deute, wenn ich auf einen Gegenstand der Erinnerung schließe. Der Sachverhalt ist derselbe, wie bei der Wahrnehmung. Auch diese ist als mein gegenwärtiger Bewußtseinszustand unmittelbar gewiß, aber ich kann bezweifeln, ob ich die Wahrnehmung als Wahrnehmung von etwas, von einem Wahrgenommenen, einem Gegenstand deuten darf. Ebenso wie Vorstellungen sind mir meine gegenwärtigen Gefühle und Wollungen unmittelbar gewiß. - Die Gesamtheit meiner augenblicklichen Bewußtseinsinhalte, d. h. meiner Vorstellungen, Gefühle, Wollungen, bezeichne ich als das mir unmittelbar Gegebene. Dann kann ich also sagen: als unmittelbar gewisse Voraussetzung darf ich das mir Gegebene ansehen. Jedem Menschen ist das ihm momentan Gegebene, d. h. Bewußte, unbedingt gewiß. Es gibt allerdings eine Tatsache, die dieses erste Resultat unserer Überlegung zweifelhaft machen könnte. Ich meine die Existenz des Materialismus. Materie pflegt - gleichviel wie - doch so definiert zu werden, daß sie das dem Bewußtsein Entgegengesetzte, Nichtbewußte ist. Existiert nur Materie, so existiert nur Nichtbewußtes, also kein Bewußtes. Wird die Existenz jedes Bewußtseins geleugnet, so muß auch die Existenz des mir momentan Bewußten, des Gegebenen bestritten werden. Demnach muß auch das Gegebene nicht unbedingt gewiß, sondern zweifelhaft sein. Versuchen wir daraufhin die Existenz des Gegebenen zu beweisen, so zeigt jeder Versuch, daß alle Stützpunkte für einen solchen Beweis fehlen. Wir können nichts tun, als den Materialisten auf sein eigenes Bewußtsein verweisen, auf seine Empfindungen, Gefühle, Wollungen usw. und ihm dann sagen: diese bezeichnet man als Bewußtsein, kannst du glauben, daß diese Gefühle nicht existieren, während du sie hast? Und wir meinen, daß der Materialist uns mißversteht, wenn er die Existenz dieses Bewußten nicht zugibt. Wie dem auch sei, wir wollen die Tatsache festhalten, daß wir die Existenz des Gegebenen nicht beweisen konnten. Für unseren nächsten Zweck ist dieser Mangel eines Beweises nicht weiter gefährlich; denn unsere Gegner, die Bestreiter der Außenwelt, die Positivisten, geben die unmittelbare Gewißheit des Gegebenen ohne Einschränkung zu. Wir halten also diesen ersten Punkt einmal fest. Sehen wir uns weiter um, so finden wir bald eine zweite Klasse des unbedingt Gewissen. Zu dieser gehören die logischen Axiome, der Grundsatz der Identität, des Widerspruchs, des ausgeschlossenen Dritten und vielleicht noch andere. Ich kann gar nicht denken, daß ein Urteil wahr und zugleich nicht wahr sein kann, ebensowenig, daß es weder wahr noch nicht wahr ist. Der Versuch, diese logischen Axiome als falsch zu denken, mißlingt, ich kann sie demnach nur als richtig beurteilen, wenn ich sie beurteilen will. In diesem Sinne sind die Axiome denknotwendig gewiß. Und doch hat man auch die Gültigkeit der logischen Axiome in Zweifel gezogen. Nicht nur radikale Skeptiker habe es gewagt; die Schöpfer großer metaphysischer Systeme haben den Satz vom Widerspruch angefochten. HEGEL (der über NIKOLAUS von KUES und GIORDANO BRUNOs Lehre vom Zusammenfallen der Gegensätze noch hinausging) meinte, der Widerspruch sei so weit entfernt, das Kriterium der Falschheit zu sein, daß er vielmehr notwendig als Wurzel aller Veränderung, Bewegung, Lebendigkeit bestehe. Der Bestreitung der Gewißheit logischer Axiome gegenüber befinden wir uns in einer ähnlichen Situation, wie der materialistischen Ablehnung des gegebenen Bewußtseins gegenüber. Da die logischen Axiome bestritten werden, sollten wir sie als zweifelhaft betrachten. Wir können uns nicht dazu entschließen; vielmehr vermuten wir, daß jener Bestreitung Trugschlüsse und Mißverständnisse zugrunde liegen. Versuchen wir aber die logischen Axiome zu beweisen, so stehen zwei Wege offen. Der erste Weg, das deduktive Beweisverfahren, setzt die logischen Axiome voraus, läuft also auf einen Zirkel hinaus und kann daher den Zweifler nicht zur Überzeugung führen. Daneben hat man einen zweiten Weg eingeschlagen. JOHN STUART MILL hat versucht, den Satz vom Widerspruch mit Hilfe des induktiven Verfahrens aus der Erfahrung abzuleiten. Über das induktive Verfahren und die Art seiner Gewißheit werden wir noch zu sprechen haben. Jedenfalls können wir schon vorwegnehmen, daß das induktive Verfahren mehr voraussetzt als die unmittelbare Gewißheit der gegebenen Bewußtseinsinhalte. Also läßt sich die Richtigkeit der logischen Axiome überhaupt nicht beweisen, wenn man nur die Gewißheit des Gegebenen voraussetzt. Wir machen demnach über die Gewißheit des Gegebenen hinaus die Annahme der Richtigkeit der logischen Axiome, die wir entweder überhaupt nicht oder nur empirisch - induktiv beweisen können. Ist der letztere Beweis möglich, so setzten wir doch für diesen mehr voraus, als die Gewißheit des Gegebenen. Wir hätten nun diese neuen Voraussetzungen zu prüfen. Wir werden im folgenden sehen, daß die Voraussetzungen der Induktion wieder unbewiesen bleiben. Wir hätten durch den induktiven Beweis demnach die logischen Axiome nur auf andere unbewiesene Voraussetzungen zurückgeführt. Mag der induktive Beweis logischer Axiome zulässig sein oder nicht, zuletzt stehen jedenfalls auch hinter den logischen Axiomen unbewiesene Voraussetzungen. Wir haben also zum zweiten Mal den Fall, daß wir etwas für unbedingt gewiß halten, was angezweifelt, bestritten worden ist und was wir dem radikalen Zweifler nicht beweisen können. Wieder können wir uns damit trösten, daß unsere eigentlichen Gegner, die Bekämpfer der Außenweltshypothese, nicht in den Reihen der Zweifler zu stehen pflegen. Sie bleiben mit uns einig auch in diesem zweiten Punkt. Wir halten demnach an der Gewißheit dieser logischen Axiome fest. Zur zweiten Klasse von Voraussetzungen mag noch einiges hinzugefügt werden. Die Gewißheit deduktiver Ableitungen stützt sich auf die der logischen Axiome. So basieren die Folgerungen durch Opposition auf dem Satz vom Widerspruch. Wenn es wahr ist, daß die Summe der Winkel in allen Dreiecken zwei Rechte beträgt, so ist es falsch, daß in einigen ebenen Dreiecken die Winkelsumme nicht zwei Rechte beträgt. Dabei ist zu beachten, daß nicht die Gewißheit der tatsächlichen Voraussetzung, der Prämisse, uns hier interessiert. Über diese folgt nichts aus dem Satz vom Widerspruch, wenn die geometrischen Urteile in der Tat synthetischer Natur sind. Nur die Gewißheit der Ableitung des Schlußsatzes folgt aus diesem Satz und nur diese kommt in Frage. Wenn dies und das angenommen wird, so folgt mit Gewißheit das deduktiv Ableitbare. Das gilt für alle deduktiven Schluß- und Beweisverfahren ebenso, wie für alle deduktiven Schluß- und Beweisverfahren ebenso, wie für die Folgerungen durch Opposition, die wir als Beispiel herangezogen haben. Ein wichtiger Spezialfall deduktiver Gewißheit verdient noch Erwähnung: die Gewißheit der sogenannten analytischen Urteile. Ohne auf die Schwierigkeiten, die in der Unterscheidung der analytischen und synthetischen Urteile stecken mögen, einzugehen, können wir die folgende Überlegung anstellen. Unter einer Nominaldefinition oder einer Definition schlechthin wollen wir die Erklärung dessen verstehen, was mit einem Wort gemeint ist, so daß dieses Wort im Verlaufe der wissenschaftlichen Arbeit sicher angewandt werden kann. In der Definition sind also die charakterisierenden "Merkmale" des "Begriffs" anzugeben, den ich durch das Wort bezeichnen will. Als chemische Elemente definierten, d. h. bezeichneten die Chemiker solche Stoffe, die durch die Mittel der chemischen Analyse nicht weiter zerlegbar waren, auch nicht durch Verbindung anderer Stoffe erzeugt werden konnten usw. Ob chemische Elemente in diesem Sinne existieren, ob es nicht weiter zerlegbare Stoffe gibt, darüber kann natürlich die Definition nicht entscheiden. Zeigte die Erfahrung etwa sofort, daß es "Elemente" in diesem Sinne nicht gibt, so würde dadurch die Definitione vielleicht überflüssig, zwecklos. Von einer Widerlegung der Definition aber könnte streng genommen nicht gesprochen werden; denn in der Definition wird ja nicht behauptet, daß derartige Stoffe existieren müßten, sondern nur, daß, wenn sie existieren, sie als Elemente bezeichnet werden sollen. Denken wir uns, der Chemiker hätte indessen einen Stoff gefunden, den er, wie Gold, weder weiter zerlegen noch aus anderen Stoffen aufbauen könnte, so würde er vielleicht bei dieser Gelegenheit Anlaß haben, darauf zu verweisen, daß ein Element nicht weiter zerlegt werden kann. In diesem Urteil: ein Element kann nicht weiter zerlegt werden, würde er von diesem Element ein Merkmal (die Unzerlegbarkeit) aussagen, das ihm durch die Definition zugesprochen ist. Diese Aussage würde auch den Charakter deduktiver Gewißheit tragen, denn sie stützt sich in ihrer Ableitung aus der Definition aus das Axiom (oder hier etwa auf die logische Norm) der Identität. Derartige Urteil, die ein durch die Definition dem Begriff zugesprochenes Merkmal von diesem aussagen, mögen als analytisch bezeichnet werden. Ich weiß, daß sich diese Definition analytischer Urteile nicht genau mit der üblichen deckt, weil sie etwa zu eng ist. Hier finde ich den vorgeschlagenen Sprachgebrauch aber zweckmäßig. Bleiben wir bei demselben, so ist die Ableitung eines Urteils aus einer Definition ebenso deduktiv gewiß, wie die Ableitung einfachster Folgerungen. Wie aber die Definition keine Sicherheit geben kann, ob etwas unter den Begriff Fallendes in Wirklichkeit existiert, so kann auch die Gewißheit der Ableitung des analytischen Urteils nicht die Existenz von etwas gewährleisten, für das unser analytisches Urteil gültig wäre. Die analytischen Urteile forderten eine besondere Erwähnung, weil sie im folgenden öfters eine Rolle spielen. Nachdem wir festgestellt haben, was unter der Gewißheit derselben zu verstehen ist, können wir jetzt zusammenfassend sagen, daß es eine Gewißheit des deduktiven Denkens neben der Gewißheit des Gegebenen für uns gibt. Wir werden also in Übereinstimmung mit den Gegnern der Außenweltshypothese alles anerkennen, was sich aus dem momentan Gegebenen mit Hilfe der logischen Axiome und der deduktiv-analytischen Ableitungsweise ergibt. Jeder Versuch zeigt jedoch, daß wir mit Hilfe deduktiver Schlüsse über das momentan Gegebene nicht hinauskommen. Ich kann meine gegenwärtigen Bewußtseinsinhalte durch Urteile als gewiß gegeben, als eine Vielheit, als untereinander verschieden usw. festlegen und aus diesen Urteilen Schlüsse ziehen. Immer aber werden die Schlußsätze sich nur auf das mir momentane Bewußte beziehen. Denn im Schlußsatz eines Deduktionsschlusses können nur Subjekte und Prädikate vorkommen, die schon in den Prämissen vorkamen. Da nun das Material der Prämissen zuletzt das mir momentan Bewußte ist, können die materialen Bestandteile der Prämissen, d. h. ihre Subjekte und Prädikate, nur Gegebenes bieten. Also geben Subjekt und Prädikat des Schlußsatzes ebenfalls nur mir momentan Bewußtes. Ich komme auf deduktiv-analytischem Weg über das mir augenblicklich Bewußte nicht hinaus. Indessen ist die Wissenschaft über das Gegebene im Sinne des dem Subjekt momentan Bewußten immer hinausgegangen. Wollen wir sie nicht auf das enge Gebiet des Gegebenen beschränkten, so müssen wir weitere Voraussetzungen machen, die sich aus dem bisher Zugestandenen nicht beweisen lassen. Dächten wir aber einen Augenblick daran, der Wissenschaft die Flügel gründlich zu beschneiden und sie in den engen Käfig des momentan dem Subjekt Bewußten zu setzen, so würden wir alsbald einsehen, daß wir vielleicht ohne eine weitergehende Wissenschaft, nicht aber ohne ein das momentan Gegebene transzendierendes Wissen leben können. Die Not des Lebens verlangt ein Wissen über Vergangenheit und Zukunft. Betrachten wir zunächst die Frage nach der Erkenntnis der Vergangenheit. Wir beginnen die Diskussion des Problems mit der Sammlung der zu berücksichtigenden Tatsachen. Noch einmal sei daran erinnert, daß die deduktiv-analytische Bearbeitung des momentan Gegebenen die Kenntnis und überhaupt die Idee der Vergangenheit nicht liefern kann. Unter den momentan mir gegebenen Bewußtseinsinhalten gibt es jedoch eine besondere Klasse von Inhalten, die irgendwie uns die Vergangenheit vermitteln; es sind die Erinnerungen. Diese Erinnerungen sind gegenwärtige Bewußtseinsinhalte, wie Gefühle usw. Aber wir sehen in den Erinnerungen mehr als das; wir betrachten die Erinnerungen als Repräsente, als Hinweise für und auf etwas, das wir als den Gegenstand der Erinnerung bezeichnen wollen, von dem wir meinen, es habe einmal existiert, obwohl es jetzt nicht im Gegebenen zu finden ist. Ich erinnere mich der Gefühle, die ich an meinem ersten Schultag empfand. Diese meine Erinnerung jener einigermaßen gemischten Gefühle ist ein gegenwärtiger Bewußtseinsinhalt und als solcher unmittelbar gewiß. Aber wir sehen in der Erinnerung mehr. Ich bin überzeugt, daß diese Erinnerung an jene Gefühle eine Darstellung von etwas ist, das mir jetzt nicht als bewußt gegeben ist, sondern das mir einst gegeben war. Ich behaupte nicht nur, daß jetzt meine Erinnerung existiert, sondern auch, daß der Gegenstand der Erinnerung, die Gefühle einst existiert haben. Mit dieser Behauptung überschreite ich sicher das Gegebene bedeutend. Neben dem Gegebenen oder vor ihm setze ich etwas jetzt nicht Gegebenes voraus, setze voraus, daß dieses Nichtgegebene etwas Gegebenes zurückgelassen hat und daß ich dieses Zurückgelassene als solches (1), als Repräsentation des Nichtmehrgegebenen in Anspruch nehmen darf. Ich betone jetzt nur die Tatsächlichkeit dieser Deutung des Teils des momentan Gegebenen, den wir als Erinnerung bezeichnen. Ob wir diese Deutung anerkennen dürfen bei unserer Diskussion, wollen wir nachher prüfen. - Ferner ist es eine Tatsache, daß die Zulässigkeit der Deutung im konkreten Einzelfall oft bestritten wird. Ich behaupte, mich dieses Erlebnisses zu erinnern, dieses Erlebnis einst miterlebt zu haben. Man wendet mir ein, ich bilde mir das nur ein. Zuweilen komme ich selbst zur Überzeugung, daß meine Deutung in diesem und jenem Fall falsch war. Und doch bleibt mit die Deutung, die Annahme eines Vergangenen, im ganzen gewiß, trotzdem ich die Voraussetzungen der Deutung absolut nicht zu beweisen vermag, trotzdem selbst die Deutung oft zweifelhaft, zuweilen sicher falsch sein kann. Daß die Voraussetzungen der Deutung unbeweisbar sind, versteht sich von selbst. AUs dem jetzt Gegebenen ist das Vergangene nicht deduktiv ableitbar. Damit ich die Erinnerung als Repräsentation eines Vergangenen deuten kann, muß ich annehmen, daß das Vergangene die Erinnerung zurückläßt und diese als Repräsentation des Vergangenen erkennbar ist. Ich muß das Vergangene voraussetzen, um die Deutung der Erinnerung beweisen zu können. Bestreitet jemand die Zulässigkeit der Deutung, so ist an einen Beweis mit Hilfe der von uns bisher zugelassenen Voraussetzungen nicht zu denken. Oder sollte uns doch eine Möglichkeit des Beweisens entgangen sein? Unter Erinnerungen versteht man Vorstellungen, die vergangene Bewußtseinsinhalte repräsentieren. Also brauche ich zu den Erinnerungen nicht erst das Vergangene hinzudeuten, sondern die Beziehung auf das Vergangene folgt analytisch, mit Notwendigkeit aus dem Begriff der Erinnerung selbst. - Nach den vorangeschickten Erörterungen über die Natur der Gewißheit analytischer Urteile erkennen wir in dieser Begründung sofort eine Erschleichung. Definiert man die Erinnerung durch jene Beziehung auf Vergangenes, so fragt es sich eben, ob sich im Gegebenen solche Vorstellungen finden, die auf Vergangenes zu deuten sind und die daher als Erinnerungen bezeichnet werden dürfen. Dann muß wieder von einem Teil der Bewußtseinsinhalte die Zulässigkeit jener Deutung vorausgesetzt werden; sonst gibt es eben nichts, was nach jener Definition Erinnerung heißen darf. Wir kommen also an den Voraussetzungen nicht vorbei. Wir müssen annehmen, was bezweifelt werden kann, daß ein Vergangenes existiert hat und daß unsere Erinnerungen auf dieses Vergangene so bezogen werden dürfen, daß Urteile über das Vergangene möglich sind. Trotz des mangelnden Beweises hält der naive Mensch das Existierthaben des Vergangenen für so gewiß, wie das Existieren des jetzt Gegebenen und die Sicherheit logischer Axiome und deduktiver Ableitungen. Dagegen hält er die Richtigkeit der Deutung im Einzelfall für zweifelhaft. Der an erkenntnistheoretische Überlegungen Gewöhnte ist geneigt, Gradabstufungen der Gewißheit zu machen. Am höchsten wird ihm die Gewißheit des momentan Gegebenen und der logischen Axiome stehen. Trotz aller Bedenken wird auch die Gewißheit der Deutung der Erinnerungen auf ein Vergangenes überhaupt noch ungemein stark bleiben. Wieder etwas, wenn auch nur sehr wenig, sinkt die Gewißheit, wenn es sich darum handelt, ob der Modus, die Art und Weise der Deutung die richtige ist im allgemeinen, d. h. ob wir das Vergangene als vergangene Vorstellungen, Gefühle, Wollungen deuten dürfen, wenn, wie wir sagen, "Erinnerungen an" Vorstellungen, Gefühle oder Wollungen vorliegen. Es könnte ja sein, daß die Erinnerung von etwas ganz anderem stammte, als von Vorstellungen, Gefühlen und Wollungen, daß die Beziehung auf ein Vergangenes zwar stimmte, nicht aber die angenommene Beziehung auf ein Vergangenes bestimmter Art. Oder vielleicht könnte das, was wir als Erinnerung an ein Gefühl deuten, gerade immer von einer Vorstellung stammen. Diesen Möglichkeiten gegenüber meinen wir, meint auch der Erkenntnistheoretiker mit immer noch starker Gewißheit annehmen zu müssen, daß auch die Art und Weise der Deutung wenigstens im Prinzip richtig ist. Er hält mit Gewißheit nicht nur die Annahme einer Erkenntnis des Vergangenen überhaupt, sondern auch die eines qualitativen, inhaltlichen Erkennens dieses Vergangenen im Prinzip fest. Frelich gibt auch er zu, daß im Einzelfall diese Deutung falsch sein kann. Der einzelnen Deutung kommt demnach der relativ geringste, je nach der Sachlage hohe oder niedrige Grad der Gewißheit zu. Wenn wir nun zum dritten Male einen unbewiesenen Komplex von Voraussetzungen, die Vergangenheitsannahmen, aufnehmen, so bleibt uns wieder der Trost, daß auch die Gegner der Außenweltshypothese mit uns diese Voraussetzungen machen. Jeder Mensch, mag er auch theoretisch die Voraussetzungen als unbewiesen ablehnen, muß sie doch im praktischen Wissen anerkennen, denn sie sind im Verein mit gleich zu besprechenden weiteren unbewiesenen Annahmen notwendig zur Erhaltung des Lebens. Vorher aber möge noch eine tröstliche Bemerkung eingefügt werden. Sind auch die dreifachen Voraussetzungen, die wir gemacht haben, nicht durcheinander beweisbar, so sind sie doch miteinander verträglich. Es gelingt, aus dem Material meiner vergangenen und gegenwärtigen Bewußtseinsinhalte eine Geschichte meines individuellen Bewußtseinslebens zu konstruieren, die nirgendwo mit den logischen Axiomen in Konflikt gerät. Damit eine derartige Bewußtseinsgeschichte widerspruchsfrei möglich wird, muß ich zwar in Einzelfällen Erinnerungsdeutungen als falsch verwerfen. Die schwächere Überzeugung, die den einzelnen Deutungen zukommt, weicht dann vor der stärkeren, die wir von den logischen Axiomen haben. Aber die Überzeugung von der prinzipiellen Richtigkeit der Erinnerungsdeutungen ist mit der von der Gewißheit der logischen Axiome und der jetzt gegebenen Bewußtseinsinhalte wohl verträglich. Sind also unsere bisherigen Voraussetzungen auch nicht durcheinander beweisbar, so sind sie doch auch nicht durcheinander widerlegbar. Wollte ich mich mit diesem historischen Wissen, der Erkenntnis meiner gegenwärtigen und vergangenen Bewußtseinsinhalte zufrieden geben, so wäre das mein sicheres Verderben. Notwendiger als die Einsicht in die Vergangenheit ist für den Menschen der Ausblick in die Zukunft. Ohne Wissen um die Zukunft keine Sorge für sie und ohne Vorsorge, bewußte Vorsorge für die Zukunft ist der Mensch existenzunfähig. Wie das Tier auf seine Instinkte, so ist der Mensch angewiesen auf das Vorauswissen um die Zukunft. So sehen wir denn auch, daß der ärgste Skeptiker im Leben auf sein Vorauswissen baut. Wenn aber von einem alten Zweifler berichtet wird, er sei bissigen Hunden nicht aus dem Weg gegangen, so zeigt eben das Lächerliche einer solchen Konsequenz, wie selbstverständlich wir die Notwendigkeit des Wissens umd die Zukunft im Leben finden. Und doch ist ein Wissen von der Zukunft und vom Zukünftigen aus unseren bisherigen Voraussetzungen nicht ableitbar. Ich mag Urteile, die sich allein auf Vergangenes und Gegenwärtiges beziehen und zwar sowohl ihrem Subjekt wie ihrem Prädikat nach, zu Deduktionsschlüssen zusammenfügen, wie ich will, immer stecken wieder Subjekt und Prädikat des Schlußsatzes in Vergangenheit und Gegenwart. Denn Subjekt und Prädikat des Schlußsatzes müssen als Subjekt oder Prädikat in den nur von Vergangenheit und Gegenwart handelnden Prämissen schon enthalten sein. Wieder sind unbewiesene Voraussetzungen nötig. Ich muß die Zukunft und das Zukünftige auch ohne deduktiven Beweis anerkennen. Ist aber vielleicht ein induktiver Beweis möglich? Auf das Vergangene folgte immer bisher ein Gegenwärtiges, das dann wieder zum Vergangenen wurde. Also wird auch auf das jetzt gerade Gegenwärtige, wenn es ein Vergangenes sein wird, etwas folgen, was einst gegenwärtig sein wird und das ist das Zukünftige. Zu diesem induktiven Schluß ist nur zu sagen, daß er eben nichts anderes ist, als die Annahme des Zukünftigen. Anstatt zu sagen, ich setze das Zukünftige voraus, kann ich auch sagen, ich setze die Gültigkeit dieses Induktionsschlusses voraus. Indessen ist die induktive Formulierung der Annahme einer Zukunft nicht bedeutungslos. Auf der Induktion beruhen nämlich auch alle Aussagen über die Details der Zukunft. Nicht nur, daß eine Zukunft kommen wird, kann ich induktiv erschließen, sondern auch, wie diese Zukunft sein wird. Die beiden Voraussetzungen, einerseits die einer Zukunft überhaupt, andererseits die über die Art und Weise dieser Zukunft, kann ich also zusammenfassen in der einen von der Gültigkeit der Induktion für die Zukunft. Wir müssen uns demnach die Voraussetzung der Gültigkeit der Zukunftsinduktion etwas genauer ansehen. Wenn ich mir die Geschichte meines individuellen Bewußtseins vergegenwärtige, so finde ich in ihr neben scheinbar ganz zusammenhangslosen Sukzessionen eine große Zahl von merkwürdig regelmäßigen Aufeinanderfolgen. Die einfachste Form der regelmäßigen Aufeinanderfolge liegt dann vor, wenn der folgende Zustand dem Vorhergehenden gleich ist, d. h. wenn etwas konstant bleibt, in der Zeit beharrt. Solche Fälle des Beharrens von Inhalten finde ich sehr häufig, eigentlich überall in der Vergangenheit. Aber dieses Beharren ist kein absolutes, mein Bewußtseins besteht nicht aus einer Gesamtheit von unveränderlichen Inhalten. Alte Inhalte gehen und neue treten auf. Auch in den Sukzessionen, die als Veränderungen zu bezeichnen sind, zeigt sich oft eine gewisse Regelmäßigkeit. Auf gewisse Wahrnehmungen folgen (in meiner individuellen Bewußtseinsgeschichte), wenn nicht immer, so doch auffällig oft bestimmte andere. Fast immer, wenn ich die Gesichtswahrnehmung des Losschießens eines Gewehrs hatte, folgte die Gehörswahrnehmung des Knalles. Fast immer, wenn ich die Gesichtswahrnehmung einer nahen Flamme hatte, folgte sehr bald die Temperaturwahrnehmung der Wärme. Ziemlich regelmäßig folgte auf die Gesichtswahrnehmung des Fallens eines Menschen der Affekt eines Erschreckens. Der Vorstellung der Ferien pflegen regelmäßig Erinnerungen aus den Schülerjahren, dazu gewisse Gefühle zu folgen. Dem Wollen einer Handbewegung folgen Muskel-, Gelenk- und Hautempfindungen, oft auf Gesichtswahrnehmungen usw. Wie indessen das Beharren von Inhalten kein unbedingtes ist, so ist auch die Regelmäßigkeit der Sukzession von Verschiedenem keine unbedingte. Vielleicht ist in der Geschichte meines Bewußtseins zwanzigmal auf den Inhalt a der Inhalt b gefolgt. Beim einundzwanzigsten Auftreten von a ist b ausgeblieben. In weiteren fünfundzwanzig Fällen folgte dann auf a wieder regelmäßig b. Forsche ich in meiner Geschichte etwas genauer nach, so finde ich vielleicht, daß in den ersten zwanzig und den letzten fünfundzwanzig Fällen dem b nicht nur a vorausging, sondern außerdem noch α. Im einundzwanzigsten Fall dagegen fehlte das α. Es gelingt mir also, die Sukzession zu einer ausnahmslosen zu machen, indem ich nicht a allein, sondern aα als regelmäßiges Antezedens [Vorhergehendes - wp] in Anspruch nehme. Um Lücken in der Regelmäßigkeit ausfüllen zu können, gehe ich noch viel weiter. - Es ist eine Tatsache, daß ich mich zuweilen eines Erlebnisses, dessen ich mich längere Zeit nicht erinnerte und nicht erinnern konnte, nachher wieder erinnert habe. Als ich mich des Erlebnisses noch nicht erinnert hatte, hatte ich also einmal ein Erlebnis gehabt, das nicht in meiner Geschichte des individuellen Bewußtseins verzeichnet stand. Aus dem Vorkommen dieser Fälle schließe ich induktiv, daß auch jetzt noch Lücken in meiner Geschichte sein werden. Diesen Induktiosschluß kann ich dem nicht beweisen, der nur die alten drei Voraussetzungen in Bezug auf momentan Gegebenes, deduktive Ableitung und Erinnerungsdeutung zugestehen wollte. Wir alle geben aber nicht nur die Lücken in der Geschichte zu, wir bemühen uns auch alle, sie mit Rücksicht auf jene Regelmäßigkeiten zu beseitigen. Ich bin überzeugt, daß auch in den Wochen meines Lebens, an die ich mich gar nicht mehr erinnern kann, auf die Wahrnehmung des Abfeuerns einer Büchse unmittelbar die Wahrnehmung des Knalles folgte, die Wahrnehmung aber schließlich die andere der Dunkelheit der Nacht folgte. Es ist beachtenswert, daß wir schon an dieser Stelle den Regelmäßigkeiten zuliebe über das momentan Gegebene und die Gegenstände der Erinnerung hinausgehen und etwas annehmen, was kein Deduktionsschluß uns erweisen kann. Gelingt es uns nun durch diese mit dem bisherigen nicht zu beweisenden Annahmen die Regelmäßigkeiten in der Geschichte meines Bewußtseinslebens zu absoluten zu machen? Wir müssen diese Frage in folgendem Sinne verneinend beantworten. Denke ich mir einmal, ich hätte den ganzen Strom meines vergangenen und gegenwärtigen Bewußtseins klar und lückenlos vor mir liegen, so daß mir kein einziger Inhalt entginge. Dann würden immer noch Inhalte in Menge vorliegen, die in keine Regelmäßigkeit passen würden. Ich erwähne z. B. Wahrnehmungen, die ich überhaupt nur einmal mache. Aber es würden auch Fälle folgender Art sicherlich nicht zu beseitigen sein. Auf die Kombination von Inhalten a1 a2 ... an würde immer, vielleicht nur in einem Falle nicht, das b gefolgt sein. Untersuchte ich nun den Ausnahmefall einerseits, die Gesamtheit der anderen Fälle andererseits, so würde in manchen Fällen zweifellos im vollständigen Bewußtseinsstrom nichts zu finden sein, was allein im Ausnahmefall dem b nicht vorausgegangen wäre, in den anderen Fällen aber immer neben den a1 a2 ... an gegeben gewesen wäre. Mit anderen Worten, es würde uns nicht gelingen, durch Hinzunahme eines an + 1 etwa eine regelmäßige Sukzesson von b auf die Kombination a1 a2 ... an an + 1 zu gewinnen. Vor solchen Fällen meinen wir immer dann zu stehen, wenn wir Ursachen annehmen, die nicht in meinem vergangenen oder gegenwärtigen Bewußtsein stecken, also fremdes Bewußtsein, unbewußtes Psychisches, Materie oder so etwas als Ursachen zu unseren eigenen vergangenen oder gegenwärtigen Bewußtseinsinhalten hinzu in Anspruch nehmen. Ob die Annahme solcher Ursachen zur Recht besteht, geht uns hier nichts an. Jedenfalls kann uns diese Annahme als Hinweis auf Lücken in der Regelmäßigkeit in unserem Bewußtseinsstrom dienen.
1) Vgl. KANTs Begriffe der Reproduktion und der Rekognition. Kritik der reinen Vernunft, 1. Auflage, Seite 97 und Seite 103 |