ra-2E. BernheimWindelbandvon RümelinF. GottlE. MüllerG. Droysen    
 
OTTMAR DITTRICH
Die Grenzen der Geschichte
[Ein programmatischer Versuch]

"Der Physiker hat keine Veranlassung, das teleologische Ordnungsprinzip in anderer Weise zur Anwendung zu bringen, als daß natürlich auch er unter den ihm zur Verfügung stehenden Daten diejenigen auswählt, welche für ihn einen wissenschaftlichen Ordnungswert besitzen. Als objektives Kulturwert- und Zweckprinzip dagegen kommt es für ihn nicht in Betracht: er hat es weder mit Naturenergien im Hinblick auf ihren kulturellen Wert noch mit Individuen und Individuengruppen als zwecksetzen Wesen zu tun."

"Auf die höhere Stufe der pragmatischen Geschichtsdarstellung gelangt der Historiker erst durch eine Anwendung des teleologischen Ordnungsprinzips, indem er die im Gang der Ereignisse hervortretenden Motive, Zwecke und Ziele in den Mittelpunkt zu stellen und dieselben als Resultate bewußter Absichten der Handelnden anzusehen, dieselben vorwiegend auf menschliche Wünsche und Leidenschaften, auf rein psychologische Momente zurückzuführen sucht."

"Man sieht hier die Gefahr eines einseitigen Psychologismus in der historischen Wissenschaft lauern. Und zwar insofern, als der Pragmatiker nunmehr alles und jedes in der Geschichte als das Resultat einer vernünftigen Zwecksetzung anzusehen geneigt ist, und das, was mit solchen Zwecksetzungen nicht unmittelbar zusammenhängt, unberücksichtigt läßt oder ungebührlich in den Hintergrund schiebt. Mit der Einschränkung des Objektes der historischen Wissenschaft aber auf die vernünftigen Handlungen des Menschen geht es nun einmal durchaus nicht."


I.

Das Unternehmen eines Vertreters der Sprachwissenschaft, als den ich mich doch zunächst bekennen muß, die Grenzen der Geschichte im Sinne von Grenzen der historischen Wissenschaft bestimmen zu wollen, mag vielleicht auf den ersten Blick nicht ganz gerechtfertigt erscheinen. Aber ich glaube doch ein Recht zu diesem Unternehmen zu besitzen. Und zwar darum, weil, wie ich in meinen "Grundzügen der Sprachpsychologie" (1) gezeigt zu haben meine, die allgemeine Frage nach der Grenzscheide zwischen der historischen Wissenschaft und den nichthistorischen Wissenschaften auch für die Sprachwissenschaft von der höchsten Bedeutung ist, und weil ich mich darum schon  ex officio [offiziell - wp] damit zu befassen hatte. Dies konnte aber natürlich nur so geschehen, daß ich dabei unter anderem auch die Grenzen in Betracht zog, welche zwischen der historischen Wissenschaft im engeren Sinne, d. h. soweit sie die kulturelle Entwicklung größerer Menschheitsteils und im Zusammenhang damit auch einzelner bedeutender Menschen zum Gegenstand hat, und der nichthistorischen Wissenschaft von dieser Entwicklung bestehen. Denn die Sprachentwicklung ist ja zum großen Teil nur ein Ausschnitt aus dieser Entwicklung. Stimmte also auf diesem Gebiet die Unterscheidung, welche ich zwischen dem historischen und dem nichthistorischen Teil der Sprachwissenschaft getroffen hatte, nicht mehr, so war sie überhaupt nicht zu gebrauchen. Sie stimmt aber, und zwar nicht bloß in der eben angedeuteten Ausdehnung, sondern sogar so, daß damit eine  allgemeine  Grenzscheide zwischen der historischen Wissenschaft im weitesten sinn und den nichthistorischen Wissenschaften gezogen ist, mittels deren man z. B. das Wesentliche der historisch-wissenschaftlichen Betrachtung von Naturvorgängen sicher gegen die physikalische Betrachtung solcher Vorgänge abgrenzen kann, was wir dann auch nachher unternehmen wollen. Und daraus, aus dieser, zumindest soweit ich bis jetzt sehen kann, Allgemeingültigkeit meines Ergebnisses leite ich die Berechtigung ab, es nun auch dem Urteil der Historiker im engeren Sinn zu unterbreiten.

Freilich werde ich dabei nicht gleich in  medias res  gehen können. Sondern ich werde, woraus sich auch der Titel dieses Versuches erklärt, zunächst Stellung zu nehmen haben gegen den gleichnamigen Vortrag, den FRIEDRICH GOTTL am 17. April 1903 auf dem Historikertag zu Heidelberg gehalten hat, und der nunmehr auch, ziemlich erweitert, in Buchform vorliegt. (2) Ich werde aber diese Stellungnahme so knapp als nur irgend möglich zu gestalten suchen und dabei jederlei Auseinandersetzung vermeiden, die dem fraglichen Abgrenzungsproblem nicht unmittelbar dient. Am liebsten hätte ich sie ganz vermieden. Aber die Verwirrung in den Grundbegriffen ist bei GOTTL doch so groß und manches daran so typisch, daß es sich doch recht wohl verlohnt, hier einen rein negativen Gebrauch von den Ausführungen GOTTLs zu machen, aus denen positiv, wie ich leider sagen muß, fast nichts zu holen ist. Höchstens nämlich dies, daß man, was übrigens bei GOTTL nirgends ausgesprochen ist, schärfer als bisher den  Unterschied zwischen Geschichtswissenschaft im allgemeinen und historischer Wissenschaft im besonderen  betonen muß, um zu einer begrifflichen Klarheit über die Grenzen dieser letzteren Wissenschaft zu gelangen. Und so will ich dann auch nicht verfehlen, gleich hier zu Beginn diesen Unterschied, wie er mir unzweifelhaft zu bestehen scheint, prägnant zu entwickeln und damit zugleich klipp und klar das Thema aller folgenden Auseinandersetzungen zu formulieren.

Dies kann, vorbehaltlich späterer Erläuterungen, in einem einzigen Satz geschehen: Die Geschichtswissenschaft enthält drei Hauptteile, nämlich erstens die historische Wissenschaft im weitesten Sinne, also außer der Menschheitsgeschichte u. a. auch die Erdgeschichte, die Entwicklungsgeschichte der Pflanzen und Tiere und die Kosmogonie [Entstehungsgeschichte des Weltalls - wp] umfassend und wesentlich auf die referierende, pragmatische oder genetische Darstellung all dieser Arten von Geschehen visiert; zweitens die Geschichtsphilosophie, als die wesentlich teleologische Wissenschaft vom Zweck und Wert der geschichtlichen Entwicklung überhaupt; endlich drittens die Geschichtsmethodologie, als die Wissenschaft von den Mitteln und Wegen der historischen und geschichtsphilosophischen Erkenntnis, also nicht mehr direkt auf das Geschehen selbst, sondern auf dessen Erkenntnis gerichtet. Daraus ergibt sich unzweideutig der eine Teil meiner Aufgabe: es werden, präziser als es hier vorläufig geschehen konnte, die Grenzen zwischen der historischen Wissenschaft und den übrigen Hauptteilen der Geschichtswissenschaft zu bestimmen sein.

Aber dieser Teil meiner Aufgabe kann zurückgeschoben werden hinter deren anderen, wichtigeren Teile: zu bestimmen, wie sich die  Grenze zwischen der historischen Wissenschaft und den nicht, wie die Geschichtsphilosophie und -methodologie, innerhalb der Geschichtswissenschaft, sondern außerhalb davon gelegenen nichthistorischen Wissenschaften  gestaltet. Und hier tritt wieder eine Berührung mit GOTTL ein. Aber diesmal schon eine rein negagive. Denn GOTTL trägt einmal eine Art prinzipiellen Unterschied, wie auch ich ihn zwischen der historischen Wissenschaft und den übrigen Hauptteilen der Geschichtswissenschaft finde, in die historische Wissenschaft selbst hinein: Er bezeichnet nämlich die Erdgeschichte, die Entwicklungsgeschichte der Pflanzen und Tiere und die Kosmogonie als nur fälschlich "historisch" genannte Disziplinen, in der Tat aber als "naturwissenschaftlich bis ins Mark hinein." (3) Sodann aber benutzt GOTTL, was ich ebenfalls nicht richtig finden kann, diesen, wie sich herausstellen wird, nur angeblichen prinzipiellen Unterschied zwischen der Menschheitsgeschichte und den von ihm insgesamt als "Metahistorik" bezeichneten Disziplinen (Erdgeschichte usw.) auch noch zu Folgendem: Er will der von ihm auch noch ganz besonders eng gefaßten historischen Wissenschaft von der Menschheitsgeschichte, wofür der den Terminus "Historik" hat, ihre "Selbstherrlichkeit" wahren (4), die durch die Aspirationen [Hoffnungen - wp] der "alleinseligmachenden" Naturwissenschaft, insbesondere der "metahistorischen" Entwicklungsgeschichte der Pflanzen und Tiere, gefährdet sei. Und er findet ein zur Wiederherstellung dieser "Selbstherrlichkeit" ganz besonders und eigentlich allein ausreichendes Argument darin, daß zufolge des grundsätzlichen Abstandes, der zwischen der historischen und der metahistorischen Erkenntnisweise herrscht, eine völlige Beziehungslosigkeit der Ergebnisse dieser Erkenntnisarten besteht und infolgedessen die metahistorische, insbesonders die biogenetische und erdgeschichtliche Erkenntnis völlig irrelevant für die Geschichtswissenschaft (soll heißen historische Wissenschaft im engeren Sinn) ist (5). Eine Behauptung, die dann unversehens von GOTTL auch noch auf das Verhältnis zwischen historischer Wissenschaft und Naturwissenschaft überhaupt ausgedehnt wird. (6)

Hiergegen muß aber entschieden Einspruch erhoben werden. Da helfen auch die Kronzeugen DILTHEY, WINDELBAND, RICKERT, MÜNSTERBERG, DROYSEN, BERNHEIM, LORENZ, EDUARD MEYER, SCHUPPE und STAMMLER nichts mehr, mit denen sich GOTTL in seinem Bestreben "die Emanzipation des historischen vom naturwissenschaftlichen Denken" zu erreichen, einig und eines Geistes glaubt. Ein derartiges Aneinandervorbeidenken in den verschiedenen Wissenschaften konstatieren oder gar befürworten zu wollen, ist doch wohl, zumindest soweit meine Literaturkenntnis reicht, von keinem jener Forscher versucht worden. Und konnte es auch nicht wohl, in einem Zeitalter, in dem im Gegenteil das allgemeine Streben, und mit Recht, darauf hinausläuft, alle Wissenschaften in ihren Ergebnissen einander zu nähern und sich gegenseitig unterstützen zu lassen, anstatt sie voneinander losreißen zu wollen.

Es ist aber gar nicht nötig, sich auf dieses allgemeine Argument zu berufen, das außerdem von Spezialisten strengster Observanz bestritten werden könnte. GOTTLs angeblicher Beweis von der Irrelevanz aller naturwissenschaftlichen Erkenntnis für die historische Wissenschaft stürzt auch ohnedies zusammen. Denn er offenbart sich uns bei näherem Zusehen als eine ganz gewöhnliche  petitio principii [Unbewiesenes dient als Beweisgrund - wp].

GOTTL hat nämlich nicht den Schatten eines Beweises für seine These erbracht, daß das Spezifikum des historischen Geschehens im engeren Sinne in der logischen Natur seiner Zusammenhänge, oder wie GOTTL dies sonst noch ausdrückt, in seiner Vernünftigkeit besteht, und daß daher für das Getue des Narren im historischen Zusammenhang absolut kein Platz ist (7). Trotzdem aber macht er diese, nicht im Vortrag selbst, sondern erst in den Anmerkungen dazu ausgesprochene These zum Angelpunkt seines Beweises. Er bestimmt nämlich im Vortrag (8) von einem schon unter dem Eindruck jener These gewählten Beispiel aus das historische Geschehen im engeren Sinne als "ein Geschehen, das wir vom Boden der logischen Denkgesetze aus als ein Geflecht vernünftigen Tuns erschließen", stellt dann diesem Geschehen dasjenige gegenüber, "welches wir vom Boden der Naturgesetze aus als eine Abfolge von Erscheinungen gestalten", und folgert nun, wir könnten nur jenes, das historische Geschehen im engeren Sinne nämlich, aus seinen inneren Zusammenhängen  begreifen,  das naturgesetzliche Geschehen dagegen immer nur aus der Analogie zum Geschehenden  verstehen Und er findet darin schließlich, nebst einem gewissen, uns hier nicht näher angehenden formalen Unterschied, eine so grundsätzliche materielle Verschiedenheit der historischen und der naturwissenschaftlichen Erkenntnis, daß dadurch die völlige Unabhängigkeit des historischen Denkens vom naturwissenschaftlichen Denken dokumentiert und somit das Bestreben gerechtfertigt wird, jenes von diesem, mithin auch die historische Wissenschaft im engeren Sinn, die für GOTTL mit der historischen Wissenschaft überhaupt zusammenfällt, von der Naturwissenschaft zu emanzipieren. (9)

Erweist sich aber dergestalt die Grundlage dieses GOTTLschen Ergebnisses als eine ganz gewöhnliche  petitio principii,  so braucht es auch nicht weiter beachtet zu werden. Und es wäre, wie bereits früher (10) bemerkt, überhaupt nicht zu beachten gewesen, wenn es, durch den ihm zugrunde liegenden Gedankengang, nicht in gewissem Sinne typisch wäre. Typisch nämlich nicht etwa für das von den Kronzeugen GOTTLs, DILTHEY, RICKERT, WINDELBAND usw., und mit Recht, bekundete Bestreben, die historische Wissenschaft in gewisser Beziehung von der Naturwissenschaft, soweit sie eine ausgesprochene Gesetzeswissenschaft ist, zu emanzipieren. Sondern typisch für das bei Spezialisten reinsten Wassers von Zeit zu Zeit immer wieder hervortretende Bestreben, gerade ihre Wissenschaft, wie sie sie verstehen, ganz auf sich selbst zu stellen oder ihr, wie dies GOTTL ausdrückt, ihre "Selbstherrlichkeit" zu wahren. Dies ist aber immer nur durch eine logische oder vielmehr unlogische Erschleichung möglich. Eine Erschleichung, der dann auch GOTTL, wie wir gesehen haben, zum Opfer gefallen ist, und die allgemein darin besteht, daß man irgendein unbewiesenes Spezifikum der selbstherrlich zu gestaltenden Wissenschaft voraussetzt und daraus Folgerungen ableitet, die schließlich und endlich dazu führen, auch das, was jene Wissenschaft für den Unbefangenen mit anderen Wissenschaften gemein hat, als ein ausschließliches Charakteristikum jener Vorzugswissenschaft erscheinen zu lassen.

Auch diese letztere Konsequenz aus seiner unbewiesenen Voraussetzung hat GOTTL unbedenklich gezogen, wie er sich dann überhaupt des Bedenklichen seiner ganzen Beweisführung natürlich nicht bewußt ist. Er behauptet nämlich (11), wie wir ja bereits wissen, nichts Geringeres als dies: nur dem Historiker im engeren Sinne, der aber für GOTTL der Historiker überhaupt ist, sei es vorbehalten, die Erscheinungen, mit denen er es als Objekten seiner Wissenschaft zu tun hat, zu  begreifen,  der Metahistoriker aber und, wieder nach GOTTL, der Naturforscher überhaupt (12) kann die Erscheinungen, die Objekt seiner Wissenschaft sind, bloß aus einer Analogie  verstehen. 

Nun dürfte aber, wenn anders das Wort "begreifen" seinen auch von GOTTL (13) anerkannten Sinn bewahren soll, außer GOTTL wohl niemand zugeben, daß diese höchste Art wissenschaftlichen Erkennens allein dem Historiker vorbehalten ist. Eher könnte man schon daran denken, daß es nur dem die Resultate der Einzelwissenschaften zusammenfassenden Philosophen beschieden ist, die Dinge, mit denen er es zu tun hat, zu begreifen, d. h. in ihren inneren und äußeren Zusammenhängen mit anderen Dingen zu erfassen und so nicht nur zu wissen,  wieso, wann  und  wo,  sondern auch  warum  und  wozu  sie da sind. Aber auch dem Philosophen kommt ein solcher Vorzug vor den anderen Vertretern der Wissenschaft durchaus nicht zu. Auch er kann die Dinge, mit denen er es zu tun hat, kurz sein Erkenntnisobjekt, nur zu begreifen  suchen  und es dabei zu einem relativ vollkommenen Begreifen bringen. Darin unterscheidet er sich aber nicht im mindesten von dem, was auch die Vertreter der Einzelwissenschaften tun. Auch diesen hat, sofern sie ihr Bestes leisteten, wie die Geschichte der Wissenschaften auf jedem ihrer Blätter lehrt, stets als höchstes Ziel das Begreifen ihres Erkenntnisobjektes vorgeschwebt, und es ist eine unmittelbar Instand gegen GOTTL, daß er es nötig findet, die Prätension [Anspruch - wp] der Naturwissenschaft, im alleinigen Besitz dieser höchsten Erkenntnisart zu sein, zurückzuweisen. Dies beweist doch schon allein, daß das Bestreben nach einem Begreifen des Erkenntnisobjekts und der Glaube, eine relativ höchste Vollkommenheit des Begreifens erreicht zu haben, auch in anderen Wissenschaften vorhanden ist als in der historischen Wissenschaft im engeren Sinn, und, wie unbedenklich hinzugefügt werden darf, auch in der historischen Wissenschaft im weitesten Sinne des Wortes.

Und so ist es dann auch  keine petitio principii,  sondern eine empirisch wohlbegründete Wahrheit, wenn ich, GOTTLs Beweisführung nunmehr verlassen, meiner eigenen Beweisführung den Satz unterlege:  In dem allgemeinen Erkenntnisziel, ihr Objekt begreifen zu wollen, kommen die Vertreter aller Wissenschaften überein, und es wird auch in jeder Wissenschaft jeweils eine relative Vollkommenheit des Begreifens ihres Objektes erreicht.  Und auch in den Mitteln, welche zur Erreichung dieses Zieles angewandt werden, kommen im allgemeinen alle Wissenschaften überein: Überall und jederzeit sucht man die Erscheinungen, mit denen man es wissenschaftlich zu tun hat, möglichst klar und deutlich einzeln zu erfassen und sie sodann irgendwie zu  ordnen um sie möglichst vollständig und einheitlich überblicken und eventuell praktischen Zwecken dienstbar machen zu können.

Wodurch  unterscheiden  sich denn nun aber, wird man fragen, die einzelnen Wissenschaften voneinander? Denn darauf, auf das Unterscheidende, kommt es doch vor allem an, wenn die Grenze zwischen der historischen Wissenschaft und den übrigen Wissenschaften gezogen werden soll, wie ich es mir zur Aufgabe gemacht habe.

Gewöhnlich wird gesagt, das Unterscheidende seien die  Gegenstände mit denen man es in der einen oder anderen Wissenschaft zu tun hat. Und in der Tat unterscheiden sich ja auch z. B. die Zoologie, Botanik und Mineralogie untereinander durch das, womit man es in ihnen zu tun hat, nämlich mit Tieren oder Pflanzen oder Mineralien als Erkenntnisobjekten. Aber sobald man erwägt, daß z. B. der Mensch Objekt nicht nur der historischen Wissenschaft, sondern auch der Physiologie und Psychologie ist, die niemand zur historischen Wissenschaft rechnet, so sieht man alsbald, daß diese Scheidung der Wissenschaften nach ihren Gegenständen jedenfalls nicht den Wert einer  primären  Unterscheidung haben kann. Sondern sie kann höchstens später dazu dienen, etwa die Menschheitsgeschichte von der Erdgeschichte, die Kunstgeschichte von der Sprachgeschichte abzuschneiden, und was dergleichen  sekundäre  Unterscheidungen innerhalb der historischen Wissenschaft mehr sind. Für die Unterscheidung der historischen Wissenschaft als einem Ganzen aber von den übrigen, den nicht historischen Wissenschaften, also für die primäre Gliederung der Gesamtwissenschaft in historische Wissenschaft und nichthistorische Wissenschaften, muß man sich auf jeden Fall nach einem anderen Unterscheidungsprinzip umsehen.

Und zwar findet man dieses, indem man auf die bereits früher angeführte Tatsache zurückgreift, daß es dem Vertreter  jeder  Wissenschaft darum zu tun ist, die Erscheinungen, die er zu begreifen sucht, möglichst klar und deutlich einzeln zu erfassen und sie sodann irgendwie zu ordnen, um sie so vollständig und einheitlich als möglich überblicken und eventuelle praktischen Zwecken dienstbar machen zu können. Man kommt nämlich so auf die in der Wissenschaft überhaupt möglichen  Ordnungsprinzipien  hinaus, deren es, wenn man ihre allgemeinsten Formen ins Auge faßt, im ganzen vier gibt: das  morphologische  Ordnungsprinzip, demzufolge die Erscheinungen, wie etwa in LINNÉS Pflanzensystem die Blütenpflanzen nach der Zahl ihrer Staubgefäße, rein nach den qualitativen und quantitativen Unterschieden ihrer Form (morphe) geordnet werden; das  chronologisch-topologische  Prinzip, demzufolge man die Erscheinungen nach ihren zeitlichen und räumlichen Verhältnissen gruppiert; das  ätiologische  Prinzip, bei dem für die Ordnung der Erscheinungen deren Ursachen (aitia) oder im weiteren Sinn  Bedingungen  maßgebend sind; und schließlich das  teleologische  Prinzip, bei dem zum Zweck der Ordnung nach dem Wert oder Zweck (telos) der Erscheinungen gefragt wird.

Mit diesen Ordnungsprinzipien muß also, da es keine weiteren von gleich allgemeiner Bedeutung gibt, wohl oder übel die verlangte Abgrenzung der historischen Wissenschaft von den nicht-historischen Wissenschaften geleistet werden. Zum Glück ist dies aber nicht allzu schwer. Denn man braucht sich nur noch weiter zu sagen, daß in dem Augenblick, wo es gelingt, eines oder das andere dieser Ordnungsprinzipien [rumpf-istdie] oder ein Prinzip, das sich unter das eine oder andere dieser Prinzipien subsumieren läßt, als für eine bestimmte Wissenschaft charakteristisch nachzuweisen, diese Wissenschaft dann auch scharf gegen die übrigen abgegrenzt ist, und man ist genau an dem von vornherein abgesteckten Ziel: Das heißt, man hat einen wenigstens  theoretisch  gangbaren Weg gefunden, um die historische Wissenschaft und die nicht-historischen Wissenschaften sicher gegeneinander abzugrenzen. Und es handelt sich nunmehr bloß noch darum, ob er auch  praktisch  gangbar ist.

Ein als sogenanntes Schulbeispiel gedachtes Doppelbeispiel, mittels dessen an den gesunden, weder für noch gegen bestimmte historische Ordnungsprinzipien voreingenommenen Menschenverstand appelliert werden soll, wird unmittelbar zeigen,  daß  dieser Weg auch praktisch gangbar ist.

Es wird nämlich (um dieses Doppelbeispiel gleich möglichst scharf zu formulieren) gewiß niemandem beikommen, es für eine historische Feststellung erklären zu wollen, wenn ich sage: "Froschschenkel zucken, sobald sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet werden." Dagegen wird jedermann zugeben, es sei eine historische Feststellung, wenn ich sage: "im Jahre 1780 nach Christi Geburt wurden im Hause  Galvanis  zu Bologna Froschschenkel zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet und zuckten."

Soll nun aufgrund dessen der Unterschied zwischen der historischen Wissenschaft, insofern sie auf eine bestimmte, für alle übrige historisch-wissenschaftliche Darstellung grundlegende historische Darstellung visiert ist, und zwischen den nicht-historischen Wissenschaften ebenfalls möglichst scharf formuliert werden, so könnte man zunächst daran denken, daß es nur der  Wert  des eben erwähnten Ereignisses ist, was dessen Einbeziehung in den Kreis der historischen Ereignisse rechtfertigt, wodurch es zu einem solchen Ereignis gemacht werde. Denn es würde kaum Veranlassung dazu gewesen sein, jene Tatsache historisch festzuhalten, wenn sie nicht zur Entdeckung des Galvaniums geführt hätte.

Und in der Tat würde dies damit übereinkommen, was z. B. WILHELM WINDELBAND als das Charakteristische der historischen Wissenschaft ansieht: daß sie "auf Einsicht der besonderen, durch allgemeingültige Wertbeziehungen ausgezeichneten Ereignisse gewiesen" (14) ist, wozu im Sinne WINDELBANDs (15) hinzuzufügen ist, aß hier unter "Werten" insbesondere "die sogenannten Kulturwerte" zu verstehen sind.

Allein hiergegen ist, abgesehen davon, daß die vorhin zitierte historische Feststellung doch eine solche bleibt, obwohl sie dieses Wertmoment  nicht  irgendwie ausdrücklich festhält, folgendes zu bemerken. Nach der durch WINDELBAND repräsentierten Auffassung würde das Charakteristikum des Historikers als des Vertreters der historischen Wissenschaften darin bestehen, daß er die besonderen Ereignisse, mit denen er es zu tun hat, als Kulturfaktoren faßt uns sie demzufolge teleologisch ordnet, das heißt, insofern sie für die Kultur von größerem oder geringerem Wert sind. Es soll nun natürlich von mir nicht geleugnet, sondern vielmehr ausdrücklich zugegeben werden, daß die subsidiäre [unterstützende - wp] Anwendung dieses teleologisch-wertungskritischen Prinzips für den Historiker in gewissem Sinne von großer Wichtigkeit ist, nämlich für den Historiker im engeren Sinn. Aber schon daraus, daß es für die Erforscher der Erdgeschichte oder der Entwicklungsgeschichte der Pflazen und Tiere oder der Kosmogonie, also Historiker anderer Art, offenbar nicht im mindesten darauf ankommt, ja nicht darauf ankommen darf, die Erscheinungen, mit denen sie es zu tun haben, nach ihrem Kulturwert zu ordnen, geht ziemlich klar hervor, daß das teleologisch-kulturwertungskritische Prinzip nicht als Charakteristikum der historischen Wissenschaft überhaupt anzusehen ist. Vollends klar aber wird dies und zugleich die Tatsache, daß dieses Prinzip zur Abgrenzung der historischen Wissenschaft von den nichthistorischen Wissenschaften keineswegs zu gebrauchen ist, durch folgende Beobachtung, deren Richtigkeit gewiß nicht geleugnet werden kann: Auch die Vertreter gewisser nicht-historischer Wissenschaften haben es in ihrem Wissenschaftsobjekt so mit besonderen Ereignissen, allgemein: Erscheinungen zu tun, daß sie sie als Kulturfaktoren fassen und demzufolge teleologisch-wertungskritisch zu ordnen suchen. Dies ist insbesondere der Fall bei den freilich erst in jüngster Zeit zu verdienter Anerkennung gelangten technischen Wissenschaften, indem darin die verschiedenen Naturenergien auf ihre Eignung zu Kulturwerten hin angesehen werden. Und wem die sogenannten materiellen Kulturwerte nicht hoch genug erscheinen, den verweise ich auf die Pädagogik, in der es sich darum dreht, die kulturell, insbesondere, wie HANS ZIMMER zuerst nachdrücklich hervorgehoben hat (16), die volkstumskulturell wichtigen geistigen und körperlichen Energien des Menschen festzustellen und geeignete Mittel zu ihrer Ausbildung und zur Zurückdrängung weniger wertvoller solcher Energien [ostwald-wk] zu finden.

Als wertungskritisches Prinzip und, wie weiter unten noch genauer gezeigt werden soll, als  Wert prinzip überhaupt ist also das teleologische Ordnungsprinip zur charakteristischen Unterscheidung der historischen Wissenschaft von den nichthistorischen Wissenschaften gewiß nicht brauchbar. Aber auch als  Zweck prinzip kann es dazu nicht dienen. Denn um die Feststellung der Zwecke, welche für das handelnde Individuum oder die handelnden Individuen-Gruppen bei ihren Handlungen maßgebend sind, und um die Ordnung dieser Zwecke ist es natürlich wiederum nicht bloß dem Historiker, sondern vor allem auch dem Psychologen, also wiederum einer Art Nichthistoriker, zu tun. Daraus folgt aber unmittelbar, daß, da es außer der Ordnung nach dem Wert und der Ordnung nach dem Zweck keine teleologische Ordnung von gleicher Allgemeinheit gibt, das  teleologische  Ordnungsprinzip als Charakteristikum der historischen Wissenschaft jedenfalls  ausgeschlossen  bleiben muß, sowohl in seiner Eigenschaft als Wertungs- wie als Zweckprinzip.

Bliebe daher als solches Charakteristikum zunächst dasjenige Ordnungsprinzip, welches in gewissem Sinne als Antipode des teleologischen bezeichnet werden kann, nämlich das  ätiologische  Ordnungsprinzip, durch welches die Ordnung der Erscheinungen nicht nach ihrem Wert und Zweck, sondern nach ihren Ursachen oder im weiteren Sinn nach ihren  Bedingungen  gefordert wird. Aber auch davon ist in der Konstatierung "im Jahr 1780 wurden im Hause  Galvanis  zu Bologna Froschschenkel zwischen Kupfer und Eise eingeschaltet und zuckten" gar nichts enthalten, und trotzdem bleibt sie eine historische Konstatierung. Wir  können  zwar das hier konstatierte Ereignis "es wurden Froschschenkel zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet und zuckten" in seine Teilfakta "Einschalten der Froschschenkel" und "Zucken der Froschschenkel" zerlegen und nun das eine dieser Teilfakta als Ursache des anderen erscheinen lassen, indem wir sagen "die Froschschenkel zuckten,  weil  sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet waren". Aber wir  müssen  diese ätiologische Ordnung der Teilfakta nicht vornehmen, um zu deren historischer Konstatierung zu gelangen. Sondern wir können die Teilfakta, wie es in der Fassung "die Froschschenkel wurden zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet  und  zuckten" geschehen ist, einfach klar und deutlich einzeln erfassen und sie so, auch im sprachlichen Ausdruck entsprechend gestaltet, nebeneinander stellen.

Danach wäre also wohl das  morphologische  Ordnungsprinzip charakteristisch für die historische Wissenschaft: das Ordnungsprinzip, demzufolge die Erscheinungen, wie etwa die Blütenpflanzen nach der Zahl ihrer Staubgefäße, rein nach den qualitativen und quantitativen Unterschieden ihrer äußeren und inneren Form geordnet werden, ohne Rücksicht auf ihre Ursachen oder Bedingungen, ohne Rücksicht auf ihren Wert und Zweck?`Aber auch damit kann die gewünschte Abgrenzung nicht geleistet werden. Denn es würde dann gerade das in der Charakteristik der historischen Ereignisse fehlen, was schon nach dem unvoreingenommenen Gefühl eines jeden unbedingt dazugehört, nämlich die zeitliche und räumliche Bestimmtheit der Ereignisse. Eine zeitliche und räumliche Bestimmtheit, wie sie dann auch im obigen Beispiel einer historischen Feststellung in den Worten "im Jahre 1780 nach Christi Geburt" und "im Hause  Galvanis  zu Bologna" zum Ausdruck kommt.

Und in der Tat sieht man sich dergestalt auf das letztmögliche, auf das  chronologisch-topologische  Ordnungsprinzip angewiesen, wenn man das für die historische Wissenschaft charakteristische Ordnungsprinzip ermitteln will. Aber auch dieses Prinzip kann nicht ohne eine gewisse Einschränkung als Charakteristikum dieser Wissenschaft gelten. Denn betrachtet man sich die physikalische, also nicht historische Feststellung "Froschschenkel zucken, sobald sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet werden", noch einmal näher, so sieht man, daß in dem "sobald" eine zeitliche, also chronologische, und in dem "zwischen Kupfer und Eisen" eine räumliche, also topologische Bestimmung steckt.

Es bleibt also, wenn nicht auch hier wieder jeder ordnungsprinzipielle Unterschied zwischen historischer und nichthistorischer Wissenschaft verschwinden soll, nur der Ausweg, daß sich ein  Unterschied zwischen der historischen und der nicht-historischen Chronologie und Topologie  aufdecken läßt. Und ein solcher Unterschied läßt sich, womit ich zugleich zu meinem Endziel gelange, tatsächlich aufdecken. Nämlich folgendermaßen. Sieht man sich, wie dies eben mit der als Beispiel zitierten nichthistorischen Feststellung geschehen ist, auch die ihr entsprechende historische Feststellung nochmals näher an, so ergibt sich dies: Man kann sie in zwei wesentliche Bestandteile auflösen:
    1. ein Faktum "es werden Froschschenkel zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet und zucken",

    2. eine zeitlich-räumliche Bestimmung dieses Faktums: "dies geschah im Jahre 1780 nach Christi Geburt im Hause  Galvanis  zu Bologna".
Ich bezeichne nun, um zu einer kurzen formelhaften Einkleidung meines Ergebnisses zu gelangen, jenes Faktum, insofern es ein Ereignis ist, mit  E1 die Geburt Christi, insofern sie ebenfalls ein Ereignis ist, mit  E2 Dann stellt sich aber klar und deutlich folgendes heraus: In jener historischen Feststellung ist ein Ereignis  E1 allgemein eine Erscheinung  E1 in eine zeitlich-räumliche Beziehung zu einer  außen stehenden Erscheinung  E2  gesetzt: in eine zeitliche Beziehung durch die Angabe der Jahre, die zwischen  E1  und dem früheren  E2  liegen, in eine räumliche Beziehung durch die Angabe des Ortes, wo  E1  geschehen ist, insofern dieser Ort vom Geschehensort des  E2  abweicht.

 E1  ist also, wie man kurz sagen kann, in jener Feststellung  außenbezüglich zeitlich-räumlich bestimmt,  und  dadurch  wird jene Feststellung zu einer  historischen.  Und zwar  nur  dadurch.

Nur so nämlich grenzt sie sich völlig scharf gegen nicht-historische Feststellungen ab, als deren Typus wir die Konstatierung "Froschschenkel zucken, sobald sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet werden" kennen gelernt haben. Denn bezeichnet man das hier konstatierte physikalische Faktum, weil es inhaltlich dem früher historisch konstatierten Ereignis  E1  entspricht, ebenfalls mit  E1 so sieht man sogleich, daß hier keinerlei außenstehende Erscheinung  E2  vorhanden ist, auf welche das  E1  zeitlich-räumlich bezogen würde. Sondern alle zeitlich-räumliche Beziehung, die hier stattfindet, bewegt sich zwischen den  Teil fakten des Faktums  E1 es wird das Zucken der Froschschenkel zeitlich nach deren Einschaltung orientiert, und die Einschaltung räumlich durch die Worte "zwischen Kupfer und Eisen" bestimmt. Es sind also, da die Teilfakta das Innere des Gesamtfaktums  E1  darstellen, durchweg  innenbezügliche zeitlich-räumiche Bestimmungen,  die hier platzgreifen, und es darf somit, da sich eben dadurch die nicht-historische Feststellung völlig scharf von der historischen scheidet, der  Unterschied der historischen und der nichthistorischen Ordnungsweise  endgültig so formuliert werden: in der  historischen Wissenschaft  kommt es immer darauf an, die Erscheinungen  außenbezüglich  zeitlich-räumlich zu orientieren, in den  nicht-historischen Wissenschaften  fällt diese Art der Orientierung unter allen Umständen weg, und die zeitlich-räumliche Orientierung ist hier eine ausschließlich  innenbezügliche.  Wozu dann nur noch, aber ausschließlich  innenbezügliche.  Wozu dann nur noch, aber als auf etwas eigentlich Selbstverständliches und hier Nebensächlichese, auf das zu verweisen ist, was ich in meinen "Grundzügen", Bd. I, Anmerkung zu § 34 ausgeführt habe und hier zur Bequemlichkeit der Leser in einer Anmerkung (17) wiederhole.


II.

Ich verhehle mir durchaus nicht, daß das Ergebnis, in der  historischen  Wissenschaft komme es immer darauf an, die Erscheinungen  außen bezüglich zeitlich-räumlich zu orientieren, während in den  nicht-historischen  Wissenschaften die zeitlich-räumliche Orientierung immer eine  innenbezügliche  ist, trotz der, wie ich glaube, zwingenden Logik, mit der es abgeleitet ist, manchem zunächst unannehmbar scheinen muß. Hat es doch den Anschein, als würde dadurch der Historiker zum bloßen  Chronisten  herabgedrückt, der nichts zu tun hätte, als die Ereignisse kritisch zu konstatieren und sie sodann nach einem außenstehenden anderen Ereignis, z. B. der Geburt  Christi,  also außenbezüglich zeitlich-räumlich zu orientieren.

Der Gedanken an eine solche ungehörige Beschränkung der Aufgabe des Historikers schwindet jedoch sofort, wenn man bedenkt, daß in jener Tätigkeit der außenbezüglichen zeitlich-räumlichen Orientierung der Erscheinungen nur das  Minimum  dessen gegeben ist, was der Historiker zu leisten hat, also das, was unter keinen Umständen wegfallen kann, wenn er überhaupt noch Historiker bleiben soll. Es erscheint dann zwar die Tätigkeit des bloßen Chronisten, des Annalisten, des Logographen, kurz die sogenannte erzählenden oder referierende Geschichtsdarstellung auch schon als das Ergebnis einer Art historisch-wissenschaftlicher Forschung, aber es geht daraus zugleich hervor, daß es dem Historiker trotz seiner Gebundenheit an jenes für ihn charakterische Ordnungsprinzip durchaus nicht verwehrt ist, höher zu blicken. Höher zu blicken, indem er sich auch die im Rang höher stehenden allgemein wissenschaftlichen Ordnungsprinzipien zunutze macht, die so für die historische Wissenschaft als Ganzes nicht wesentlich, wohl aber insofern akzidentell [zufällig - wp] charakteristisch werden, als sie einzelne ihrer Formen, nämlich die auf die pragmatische und genetische Geschichtsdarstellung visierte historische Forschung, auszeichnen. (18)

Bevor ich jedoch diesen beiden, somit direkt auf verschiedene Formen der Geschichtsforschung zurückweisenden und nach BERNHEIM zusammen mit der referierenden Geschichte das Ganze der historischen Darstellung auch einige Worte gönne, scheint es mit nützlich, noch etwas näher auf die Art einzugehen, wie der Historiker  überhaupt  Ordnungsprinzipien, die für seine Wissenschaft  nicht  charakteristisch sind, doch in seinen Bereich zieht und dadurch seine Wissenschaft verfeinert.

Ich greife zu diesem Zweck wieder auf mein Schulbeispiel zurück. Die Form, in der es bisher wiederholt zitiert worden ist, "im Jahre 1780 nach Christi Geburt wurden im Hause  Galvanis  zu Bologna Froschschenkel zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet und zuckten", stellt dann offenbar die primitive, chronistische Art Geschichtsdarstellung vor, als deren integrierende Faktoren wir schon früher eine Erscheinung  E1  und deren außenbezügliche zeitlich-räumliche Bestimmung durch eine Erscheinung  E2  kennengelernt haben.

Es ist nun sehr wohl möglich, daß der Chronist, der jenes  E1  in dieser Weise historisch konstatierte, von einem anderen Chronisten an Feinheit der Beobachtung übertroffen wird, und daß dieser die folgende historische Feststellung liefert: "im Jahre 1780 nach Christi Geburt wurden im Haus  Galvanis  zu Bologna Froschschenkel zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet und zuckten  heftig".  Jenes  E1  ist dann offenbar von diesem Chronisten  morphologisch  feiner gegliedert worden, indem das Teilfaktum "Zucken" in seinem eben durch das Wort "Zucken" bezeichneten qualitativen und den durch das Wort "heftig" bezeichneten quantitativen Faktor aufgelöst wurde. Und indem der Chronist dann von einem "heftigen Zucken" sprach, hat er das Zucken in die morphologische Kategorie der Intensität eingereiht, sich als subsidiär des morphologischen Ordnungsprinzips bedient.

Nun bemächtigt sich der Physiker dieser historischen Feststellung. Er prüft sie experimentell nach, findet sie in jedem Fall unter sonst gleichen Bedingungen bestätigt, und formuliert nun, ebenfalls mit feinerer morphologischer Unterscheidung als früher, sein allgemeines Gesetz: "Froschschenkel zucken heftig, sobald sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet werden." Der Physiker hat also hier in gewissem Sinne vom Historiker gelernt. Aber er hat das Ergebnis des Historikers nicht herübergenommen, ohne seine Eigenart als Physiker zu wahren: Er hat einersetis das  E1 seiner außenbezügliche zeitlich-räumlichen Bestimmtheit entkleidet, so daß es als jederzeit und allerorts möglich erscheint, wenn nur bestimmte ebenfalls jederzeit und allerorts mögliche Bedingungen erfüllt sind; andererseits aber hat er die innenbezügliche zeitlich-räumliche Bestimmtheit der Teilfakta von  E1 die in dem "und" der historischen Feststellung ("die Froschschenkel waren damals dort eingeschaltet und zuckten") nur dunkel angedeutet lag, deutlich herausgearbeitet, indem er sagte: "Froschschenkel zucken heftig,  sobald  sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet werden."

Fortan steht es aber selbstverständlich wiederum dem Historiker frei, sich dieses Ergebnis des Physikers zunutze zu machen, indem er sagt: "im Jahre 1780 nach Christi Geburt zuckten im Hause  Galvanis  zu Bologna Froschschenkel heftig, sobald sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet wurden." Hier hat also der Historiker entschieden vom Physiker gelernt. Aber auch er hat das Ergebnis des Physikers nicht herübergenommen, ohne seine Eigenart als Historiker zu wahren: er hat das  E1 welches der Physiker als allgemeines, nur innenbezüglich zeitlich-räumlich bestimmtes Gesetz formulierte, anhand der ihm überlieferten Daten auf ein außenbezügliches zeitlich-räumlich bestimmtes Vorkommnis zurückgeführt, und so das Prinzip der  innenbezüglichen chronologisch-topologischen  Ordnung doch wieder nur subsidiar vom Physiker übernommen.

Dieses Prinzip aber ist für den Physiker nur gewissermaßen das Sprungbrett, mittels dessen er sich zu einer höheren, nämlich zu einer  ätiologischen  Ordnung der Teilfakta aufschwingt, die in der folgenden gesetzmäßigen Formulierung ihren Ausdruck findet: "Froschschenkel, die zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet werden, zucken dann heftigt,  weil  sie so eingeschaltet sind", oder, heutzutage ausschließlich in allgemeiner Bedingungsform ausgesprochen, "Froschschenkel zucken heftig,  wenn  sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet werden." Auch dieses Ergebnis des Physikers kann sich der Historiker zugleich mit der darin liegenden Ordnung nach dem ätiologischen Prinzip aneignen, ohne darum auf seine Eigenart als Historiker verzichten zu müssen. Er kann also, das ihm eigentümliche Ordnungsprinzip hinzufügend, sagen: "im Jahre 1780 zuckten im Hause  Galvanis  zu Bologna Froschschenkel heftig,  weil  sie zwischen Kupfer und Eisen eingeschaltet wurden."

Von hier an scheiden sich die Wege des Historikers und des Physikers, d. h. der Historiker läßt den Physiker hinter sich zurück. Nämlich so. Der Physiker hat keine Veranlassung, das  teleologische  Ordnungsprinzip in anderer Weise zur Anwendung zu bringen, als daß natürlich auch er unter den ihm zur Verfügung stehenden Daten diejenigen auswählt, welche für ihn einen wissenschaftlichen Ordnungswert besitzen. Als objektives Kulturwert- und Zweckprinzip dagegen kommt es für ihn nicht in Betracht: er hat es weder mit Naturenergien im Hinblick auf ihren kulturellen Wert noch mit Individuen und Individuengruppen als zwecksetzen Wesen zu tun. Liefert hingegen der Historiker eine Geschichte der Maschinenindustrie oder kleidet er seine historische Konstatierung in die Form "im Jahre 1780 schaltete  Galvani  in seinem Haus zu Bologna Froschschenkel zwischen Kupfer und Eisen ein, um ihre Zuckungen zu studieren", so ist es ganz klar: Er hat im ersteren Fall eine Geschichte gewisser, nämlich mechanischer Naturenergien im Hinblick auf ihren Kulturwert geliefert und so das teleologische Ordnungsprinzips als wertungskritisches, speziell kulturwertungskritisches Prinzip mitverwendet; und im zweiten Fall hat er das teleologische Ordnungsprinzip in seiner Eigenschaft als objektives Zweckprinzip mit herangezogen, indem er den Zweck des Teilfaktums "Einschalten der Froschschenkel" durch eine Angabe der Absicht des Experimentators GALVANI bestimmte.

Selbstverständlich ist er dadurch - und damit kommen wir wieder auf unser Abgrenzungsproblem zurück -, soweit er es in seiner Konstatierung mit dem Vorgehen GALVANIs zu tun hat, in eine enge Berührung wie früher mit der Physik, so jetzt mit der Psychologie getreten: Er hat sich der psychologischen Methode bedient, die Willenshandlung GALVANIs in ihre Faktoren, die Zwecksetzung und die Setzung der Mittel zum Zweck aufzulösen, und hat so abermals sein ursprünglich rein durch außenbezügliche zeitlich-räumliche Bestimmung eines Ereignisses gewonnenes historisches Ergebnis wesentlich vertieft und verfeinert.

Und er kommt fortan von der Psychologie nicht mehr los, mag er nun, die Kette der Ereignisse weiter verfolgend, in der Zeit vorwärts blicken und die kulturellen Folgen jener Zweck- und Mittelsetzung entwickeln, oder aber, in der Zeit rückwärts blickend, die Umweltbedingungen, und soweit es GALVANI betrifft, auch die genealogischen Bedingungen jener Zweck- und Mittelsetzung so weit wie möglich zu bestimmen suchen, also mit einer weiteren Wertungskritik und Ätiologie an sie herantreten. Denn er entwickelt dann immer noch geistige und materielle Folgen, bzw. Gründe einer Willenshandlung.

Erst recht aber kommt er natürlich von der Psychologie nicht los, sobald es sich nicht, wie hier bei GALVANI, um absichtliche Willenshandlungen, sondern um die historische Aufhellung von instinktiven Regungen und Stimmungen, Leidenschaften der Individuen und Massen handelt, wenn auch dann das Zweckmoment zurücktritt oder ganz wegfällt, und anstatt dessen das ätiologisch-psychologische Moment die Hauptrolle zu spielen hat. Denn mit der Einschränkung des Objektes der historischen Wissenschaft auf die "vernünftigen" Handlungen des Menschen geht es nun einmal durchaus nicht.

Fasse ich nun das eben über das Verhältnis des Historikers zu den verschiedenen Ordnungsprinzipien Gesagte nochmals kurz zusammen und verbinde ich es versprochenermaßen mit einer kurzen Charakteristik insbesondere der pragmatischen und der genetischen Geschichtsdarstellung, so erhalte ich folgendes Resultat:

Verhält sich der Historiker rein  referierend,  so kommt er mit dem für seine Wissenschaft charakteristischen Ordnungsprinzip, dem der außenbezüglichen zeitlich-räumlichen Ordnung der Erscheinungen, allein aus. Er leistet damit, abgesehen von dem Fall, daß ihn ein Mangel an Quellen oder sonstige ungünstige Umstände auf das Referat beschränken, nur das Minimum dessen, was er als Historiker unter günstigeren Umständen zu leisten imstande ist. Höchstens daß er durch eine genauere Beobachtung des Gegebenen noch innerhalb des bloßen Referates zu einer feineren morphologischen und innenbezüglichen chronologisch-topologischen Gliederung der Erscheinungen vordringen kann.

Auf die höhere Stufe der  pragmatischen  Geschichtsdarstellung aber gelangt der Historiker erst durch subsidiäre, d. h. zur außenbezüglichen zeitlich-räumlichen Ordnung hinzutretende Anwendung des teleologischen Ordnungsprinzips, indem er so vorzüglich auch, wie diese BERNHEIM (19) ausdrückt, "die im Gang der Ereignisse hervortretenden Motive, Zwecke und Ziele in den Mittelpunkt zu stellen und dieselben als Resultate bewußter Absichten der Handelnden anzusehen, dieselben vorwiegend auf menschliche Wünsche und Leidenschaften, auf rein psychologische Momente zurückzuführen" sucht.

Aber man sieht hier, wie ich übrigens schon weiter oben angedeutet habe, doch die Gefahr eines einseitigen Psychologismus in der historischen Wissenschaft lauern. Und zwar insofern, als der Pragmatiker nunmehr alles und jedes in der Geschichte als das Resultat einer "vernünftigen" Zwecksetzung anzusehen geneigt ist, und das, was mit solchen Zwecksetzungen nicht unmittelbar zusammenhängt, unberücksichtigt läßt oder ungebührlich in den Hintergrund schiebt. Und verstärkt wird diese Gefahr auch noch dadurch, daß solche Historiker bekanntlich dann in der Regel auch die Zwecke und Motive und, das teleologische Prinzip als Kulturwertprinzip anwendend, die Kulturwerte ihrer eigenen Zeit an die Stelle der objektiven, d. h. für die Ereignisse vergangener Zeiten maßgebend gewesenen Zwecke, Motive und Kulturwerte setzen.

Diese Gefahr wird erst vermieden und kann auch erst vermieden werden auf der letzten und höchsten Stufe der Historiographie, auf der Stufe der  genetischen  Geschichtsdarstellung. Denn erst hier tritt, unter selbstverständlicher Wahrung des für alle historische Wissenschaft charakteristischen außenbezüglich zeitlich-räumlichen Ordnungsprinzips und unter bedürfnismäßiger subsidiärer Heranziehung auch der übrigen Ordnungsprinzipien, eine stete Kontrolle der Teleologie durch das ätiologische Prinzip ein. Man macht sich dann klar, daß in der Geschichte durchaus nicht alles und jedes auf einer Zwecksetzung oder gar absichtlicher Zwecksetzung der handelnden Individuen und Individuengruppen beruth; man sucht, wo solche Zwecksetzungen doch in Frage kommen, ihre und der Motive Eigenart in jener, nicht in der eigenen Zeit; man führt die Ereignisse nicht nur auf ihre psychischen, sondern, wo nötig, auch auf ihre physischen, in der damaligen Umwelt und Vorwelt gelegenen Bedingungen zurück und gerät dadurch in Kontakt nicht nur mit der Psychologie, sondern auch mit der Naturwissenschaft im weitesten Sinne des Wortes; und man läßt schließlich, was methodologisch das wichtigste ist, bei all diesen Ermittlungen durchaus nie und nimmer etwas gelten, worauf nicht die kritisch geläuterte Überlieferung im weitesten Sinne irgendwie hinweist.

Daß bei der Auswahl des Darzustellenden auch hier das Kulturwertprinzip eine ausschlaggebende Rolle spielt, ist selbstverständlich. Aber ebenso selbstverständlich ist es nach dem weiter oben Gesagten, daß diese Rolle des Kulturwertprinzips überhaupt in der historischen Wissenschaft trotzdem eine nur subsidiäre, gegenstandsabgrenzende ist: Wesentlich charakteristische Bedeutung gewinnt dieses Prinzip erst in der  Geschichtsphilosophie die aber, wie wir wissen (siehe oben), kein Teil der historischen Wissenschaft mehr ist, sondern neben ihr und der Geschichtsmethodologie als ein Hauptteil der so dreigeteilten Geschichtswissenschaft dasteht. Wird also in der Geschichtsphilosophie wesentlich nach dem Wert und, wie hier noch hinzuzufügen ist, nach dem Zweck und Ziel der historischen Entwicklung gefragt, so ist das  teleologische  Ordnungsprinzip in seinen beiden allgemeinen Formen als Wert- und Zweckprinzip ebenso klar für diesen Zweig der Geschichtswissenschaft charakteristisch wie das außenbezüglich zeitlich-räumliche Prinzip für die historische Wissenschaft.

Ebensowenig aber kann ein Zweifel daran sein, daß für die  Geschichtsmethodologie,  wie dies ja übrigens schon in ihrem Namen zum Ausdruck kommt, das methodologische Prinzip, d. h. eine Unterart des teleologischen Ordnungsprinzips, charakteristisch ist: Handelt es sich hier doch ganz deutlich darum, Mittel und Wege, geeignete Methoden zu suchen und zu finden, um zu einem wünschenswerten Ziel, der Erkenntnis der historischen Entwicklung, sei es der Menschheit oder der Tier- und Pflanzenwelt, oder der Erde, oder der Welt überhaupt, zu gelangen.


III.

Mit der am Schluß des zweiten Abschnitts gegebenen ordnungsprinzipiellen Charakteristik auch der Geschichtsmethodologie wäre ich streng genommen schon ans Ende meiner durch den Titel dieses programmatischen Versuches gestellten Aufgabe gelangt. Denn ich habe mich ja auf diese Weise auch schon, sozusagen im Vorbeigehen, ihres zweiten Teils, der Abgrenzung nämlich der historischen Wissenschaft gegen die übrigen Hauptteile der Geschichtswissenschaft, entledigt.

Trotzdem scheint es mir unumgänglich, das eben über Geschichtsmethodologie Gesagte noch etwas näher auszuführen und damit zugleich wenigstens andeutungsweise das Verhältnis aufzuzeigen, welches zwischen der hier versuchten theoretischen Wissenschaft besteht. Denn bestünde die Theorie diese praktische Feuerprobe nicht, so müßte sie ohne weiteres verworfen werden. Ich glaube aber zeigen zu können, daß die Theorie tatsächlich zumindest in zweierlei wichtigen Beziehungen, die neuerdings durch GOTTLs Vortrag - und insofern ist er ja verdienstlich - wiederum in den Mittelpunkt der Diskussioni gestellt worden sind (20), das ihrige für die Praxis leistet.

Nämlich erstens in der Frage nach der  inneren Gliederung der historischen Wissenschaft. Denn in dieser Frage kann es wohl von nun an keinen Zweifel mehr erleiden, daß der von GOTTL statuierte angeblich fundamentale Unterschied von Historik und Metahistorik innerhalb der historischen Wissenschaft nicht existiert. Erdgeschichte, Entwicklungsgeschichte der Pflanzen und Tiere, Kosmogonie sind und bleiben  historische Disziplinen, Teile der historischen Wissenschaft im weitesten Sinne des Wortes, und GOTTLs Metahistorik erweist sich auch von dieser Seite her als ein Hirngespinst. Denn die Ereignisse der Erd- und Weltsystementwicklung sind, obwohl Naturereignisse und insofern Gegenstände der Naturwissenschaft, doch auch außenbezüglich zeitlich-räumlich orientierbar und insofern einer historischen Ordnung und Darstellung fähig. Daß die pragmatische und infolgedessen auch die teleologisch-genetische Darstellung ihnen gegenüber versagt und nur die referierende und ätiologisch-genetische Darstellung als Ergebnis der auf die Natur gerichteten historischen Forschung übrig bleibt, hat nichts zu sagen: Es bleibt darum nicht weniger wahr, daß es auch in der Naturwissenschaft historische Disziplinen gibt. Auch die historische Orientierung hier die von einem angenommenen Ausgangspunkt der Entwicklung und in der historischen Wissenschaft im engeren Sinne, die nach einem bestimmen historischen Ereignis, z. B.  Christi Geburt, ist, kann daran nichts ändern. Denn auch dieses bestimmte historische Ereignis ist ebenfalls, wie die verschiedenen Ären zeigen, nur zu außenbezüglich zeitlich-räumlichem möglichst einheitlichem Orientierungszweck angenommen, und die sogenannte inexakte Chronologie nach einem bloßen Vorher und Nachher der Erscheinungen steht mithin, übrigens auch in der historischen Wissenschaft im engeren Sinne notgedrungen oft genug angewendet, der sogenannten exakten Chronologie nach Jahr, Tag und Stunde an Ordnungswert völlig gleich.

Ganz dasselbe aber gilt auch von dem, was man Entwicklungsgeschichte der Pflanzen und Tiere und wie hier gleich hinzugefügt werden mag, des Menschen nennt, richtiger aber generelle physische und psychophysische Entwicklungsgeschichte insbesondere des Menschen nennen würde. Auch hier hat man es durchweg mit Scheidungen nach Gegenständen der Erkenntnis zu tun, sekundären Scheidungen also, von denen das gemeinsame historische, d. h. außenbezüglich zeitlich-räumliche Ordnungsprinzip all dieser Disziplinen unmöglich tangiert werden kann: Gegenstand der betreffenden historischen Disziplin sind die Pflanzen oder die Tiere oder der Mensch mit Bezug auf ihre generellen Eigenschaften, d. h. es wird darin die historische Entwicklung der höheren aus den niederen Tiergenera und die historische Entwicklung des Genus "Mensch" aus dem Genus "Tier" darzustellen gesucht.

Von hier aber ist nur ein Schritt zur speziellen Entwicklungsgeschichte der dreierlei organischen Wesen, in der es sich um die historische Entwicklung dieser Wesen nicht mehr als Vertreter, sondern als besondere Teile der Pflanzen-, Tier- und Menschheit handelt: um die Biographie von außenbezüglich zeitlich-räumlich determinierten pflanzlichen, tierischen oder menschlichen Individuengruppen oder Individuen.

Das heißt, es wird hier das, was generell an der Entwicklung dieser Individuen ist, ein für allemal vorausgesetzt und der generellen Entwicklungsgeschichte der organischen Wesen zugeschoben; ein Verfahren, das ganz besonders deutlich bei der gegenständlichen Abgrenzung der uns hier vor allem interessierenden historischen Wissenschaft im engeren Sinne gegen die generelle Entwicklungsgeschichte des Menschen hervortritt. Denn hier ist es ganz klar, daß da die generelle historische Entwicklung des Menschen aus dem Tier durchweg als geschehen und zwar als längst geschehen vorausgesetzt wird: längst geschehen, bevor das beginnen konnte, was als der Gegenstand der historischen Wissenschaft im engeren Sinn erscheint: die kulturelle Entwicklung größerer Menschheitsteile und im Zusammenhang damit auch einzelner bedeutender Menschen. Und es wird dann nur noch, was aber nicht mehr zu unserer Aufgabe gehört, darauf ankommen, festzustellen, wann und wie diese Kulturentwicklung begonnen haben mag, wenn auch nicht exakt-chronologischen, so doch, was aber hierfür auch genügt, nach Vorher und Nachher bestimmten Ausgangspunkt dieser Entwicklung zu haben.

Wie man dabei aber auch im Einzelnen verfahren mag, niemals wird man bei der Lösung weder dieser noch irgendeiner anderen Frage der historischen Wissenschaft im engeren Sinn, sobald man nur hinreichend tief schürft, um die intensivste  Berührung mit der Naturwissenschaft und Psychologie als sogenannten Gesetzeswissenschaften herumkommen können. Denn es läßt sich, will man sich nicht zu dem unbeweisbaren Paradoxon versteigen, der Mensch sei als historisches Wesen unabhängig vom sonstigen Weltlauf, absolut nichts dagegen sagen, daß er auch als solches Wesen der physischen und psychischen Gesetzlichkeit unterworfen ist.

Diese Gesetzlichkeit zu ermitteln ist aber die Aufgabe einer  ätiologischen Anthropologie im weitesten Sinn des Wortes, als deren wesentliche Teile sich folgende namhaft machen lassen: die allgemeine Physiologie mit ihren anatomischen, physikalischen und chemischen Voraussetzungen, sowie die allgemeine Psychologie; ferner die spezielle, insbesondere auch pathologische Physiologie und Psychologie; und schließlich eine Reihe von noch spezielleren Disziplinen, als da sind: die psychophysische Entwicklungstheorie; die Anthropogeographie, soweit sie die Einwirkung der umgebenden Natur auf den Menschen behandelt: die Kulturätiologie, d. h. der ätiologische Teil der Kulturwissenschaft, insbesondere der Soziologie; die Völker- oder Gemeinpsychologie, welcher speziell die psychische Seite aller interindividuellen Anpassungen zufällt; schließlich der ätiologische Teil der Ethnologie oder Völkerkunde.

Alle diese Wissenschaften und Disziplinen müssen also jedenfalls je nach Bedarf zur Aufhellung des historischen Geschehens im engeren Sinne mit herangezogen werden. Und es handelt sich, womit zugleich die zweite und letzte der früher erwähnten praktischen Fragen aufgerollt wird, nur noch darum, zu bestimmen, wie dies ohne Beeinträchtigung des Charakters der historischen Wissenschaft bewerkstelligt werden kann.

Hier aber scheinen sich die Schwierigkeiten allerdings zunächst himmelhoch aufzutürmen. Das erste nämlich, was einem bei einem solchen Versuch aufstößt, ist dies: dem Vertreter irgendeines Zweiges der ätiologische Anthropologie wie dem Nichthistoriker als Ätiologen überhaupt ist es immer darum zu tun, die Erscheinungen als unter allgemeingesetzlichen, d. h. von besonderen Bestimmungen unabhängig gedachten und daher, wie man zu sagen pflegt, allezeit und allerorts zutreffenden Bedingungen stehend darzustellen. Ist dies aber so, dann wird man das Widerstreben der meisten Historiker begreifen, sich auf ein solches, zuerst klar in der ätiologische Naturwissenschaft aufgestelltes Ziel der Forschung festlegen zu lassen, wie dies in neuerer Zeit von CONDORCET an immer und immer wieder in Anlehnung eben an die Ergebnisse und Erfolge jener Naturwissenschaft versucht worden ist (21). Kommt es doch dem Historiker gewöhnlicher Observanz, soweit er ätiologisch verfährt, im Gegenteil immer darauf an, gerade nur die Bedingungen der Erscheinungen zu erforschen und darzustellen, welche für den besonderen Fall zutreffen, den er eben zu behandeln hat; und gewinnt er dabei doch zum Schluß immer die Überzeugung, daß die genau gleichen Konstellation all dieser Bedingungen, wie man zu sagen pflegt, zu keiner anderen Zeit und an keinem anderen Ort wiederkehren kann, wenn sich auch in Einzelheiten Bedingungsparallelen mit anderen ähnlichen Erscheinungen herausstellen mögen. Also genau das Gegenteil der Überzeugung, die der ätiologische Naturforscher und der Nichthistoriker als Ätiologie überhaupt gewinnt. Und es ist darum auch nicht wunderbar, wenn nun gelegentlich von Historikern im engeren Sinn das Kind mit dem Bade ausgeschüttet und behauptet wird, die Kenntnis der allgemeinen Naturgesetze und der ebensolchen psychologischen Gesetze könne uns für die historische Erkenntnis nicht das mindeste nützen.

Nun ist aber dieser Standpunkt, wie ich zur Genüge glaube gezeigt zu haben,  theoretisch unbedingt zu verwerfen, und es muß darum, mag man dabei auch auf noch so große Schwierigkeiten stoßen, durchaus ein Weg zu finden gesucht werden, ihn auch  praktisch zu überwinden. Glücklicherweise ist aber auch dies nicht einmal so sehr schwer.

Denn auch hier leistet - und damit besteht sie den zweiten und letzten Teil der oben erwähnten Feuerprobe - die hier verfochtene Theorie der Abgrenzung der historischen Wissenschaft von den nichthistorischen Wissenschaften den Dienst als Helfer in der Not. Man braucht sich nämlich wieder nur zu sagen, daß die  Besonderung der historischen Erscheinungen einzig und allein durch ihre außenbezüglich zeitlich-räumliche Bestimmtheit zustande kommt, oder, mit anderen Worten, daß es einzig und allein die außenbezügliche Zeit- und Raumbestimmung ist, wodurch eine Erscheinung zur historischen gestempelt wird, um sich zugleich sagen zu müssen, daß damit die innenbezüglichen Zeit- und Raumverhältnisse und die daran hängenden ätiologischen Beziehungen der historischen Erscheinungen keineswegs ausgeschaltet werden.

Hat man uns aber einmal davon überzeugt, dann steht auch absolut nichts mehr im Weg, daß sich der Historiker die auf der Basis der Innenbezüglichkeit ruhende allgemeine naturwissenschaftliche und psychologische Gesetzlichkeit des Geschehens (der Erscheinungen) in seiner Weise zunutze macht.

In seiner Weise, d. h. ohne dabei das Charakteristikum der historischen Wissesnchaft preiszugeben, im übrigen aber in doppelter Hinsicht: Erstens, indem er die ihm überlieferten Fakta nach allgemeiner logischer Prüfung ihrer Glaubhaftigkeit mit Benutzung der naturwissenschaftlichen und psychologischen Analyse in ihre Teilfakta auflöst und so der ätiologischen und nötigenfalls teleologischen Verknüpfung all dieser Fakta und Teilfakta auf die Spur kommt; zweitens, indem er eben nach Maßgabe jener innenbezüglichen naturwissenschaftlichen und psychologischen Gesetzlichkeit Lücken der Überlieferung ausfüllt, ein Historisierungsverfahren (22), auf das er, je weiter er in der historischen Zeit zurückschreitet, desto mehr angewiesen ist.

Wie dabei im einzelnen vorzugehen sei, insbesondere welche Kautelen [Vorbehalte - wp] der Historiker dabei zu beobachten hat, wie aber auch andererseits nur dadurch der notwendige Einklang zwischen den Ergebnissen der historischen Wissenschaft und der nicht-historischen Wissenschaften zu erzielen ist, dies alles ist hier nicht weiter auszuführen. Nur das eine möchte ich noch, und zwar nachdrücklichst, betonen, daß es mir durchaus notwendig zu sein scheint, die Konsequenz aus allem bisher Gesagten auch nach der Richtung hin zu ziehen, daß man die  Teile der nicht-historischen Naturwissenschaft und Psychologie, welche für den Historiker in Betracht kommen, auch ausdrücklich und förmlich  in die Geschichtsmethodologie aufnimmt.

Und zwar aus drei Gründen: Einmal, weil ihnen nur so in ihrem Verhältnis zur historischen Wissenschaft der Charakter von Hilfswissenschaften gewahrt werden kann, in denen ebenfalls Mittel und Wege, Methoden gezeigt werden, wie man zu einer tieferen historisch-wissenschaftlichen Einsicht gelangen kann; sodann, weil nur so für Historiker vom Fach das Motiv gegeben werden kann, sich auch zu Fachleuten auf dem Gebiet der nicht-historischen Naturwissenschaft und Psychologie auszubilden und dann jene Teile der Geschichtsmethodologie, insbesondere aber die ätiologische Anthropologie, selbst nach den Bedürfnissen der historischen Wissenschaft zu bearbeiten; und schließlich, weil nur, wenn dies geschieht, das tiefe Mißtrauen schwinden kann, das jetzt noch, man kann wohl sagen, bei den meisten Historikern gegen die guten Dienste vorhanden ist, welche die nicht-historischen Wissenschaften der historischen Wissenschaft leisten können: Man wird dann z. B., was die historische Wissenschaft im engeren Sinn betrifft, die ätiologische Anthropologie nicht nur als einen Teil einer außerhalb der historischen Wissenschaft stehenden Naturwissenschaft und Psychologie, sondern auch als einen, alsdann methodologischen (23) Teil der Geschichtswissenschaft anerkennen lernen, der aber den Charakter der historischen Wissenschaft nicht im mindesten alteriert [verändert - wp]. Und man wird dann auch von dieser praktischen Seite her das wünschenswerte Ziel erreicht haben, daß der Historiker im Einklang und Kontakt mit dem Nichthistoriker, zugleich aber doch immer Her im eigenen Haus, Historiker im strengsten Sinn des Wortes ist und bleibt.
LITERATUR Ottmar Dittrich, Die Grenzen der Geschichte, Historische Vierteljahrsschrift, Bd. 7, Leipzig 1905
    Anmerkungen
    1) Band I, Halle 1903. Dort wolle man sich auch eventuell über die allgemeinen psychologischen und philosophischen Grundlagen der hier versuchten Beweisführung Rat holen.
    2) FRIEDRICH GOTTL, Die Grenzen der Geschichte, Leipzig 1904. Vgl. auch den offiziellen Bericht über den Heidelberger Tag, Leipzig 1903, Seite 33f und den Stimmungsbericht "Im Perkeo" von H. F. HELMHOLT (im "Freien Wort", Bd. VI, 1903, Juni-Juliheft, Seite 221f).
    3) GOTTL, a. a. O., Seite 27
    4) GOTTL, a. a. O., Seite 64
    5) GOTTL, a. a. O., Seite VII, 63f, 61
    6) GOTTL, a. a. O., Seite 63f
    7) GOTTL, a. a. O., Seite 72
    8) GOTTL, a. a. O., Seite 56
    9) GOTTL, a. a. O., Seite 63f
    10) GOTTL, a. a. O., Seite 154
    11) GOTTL, a. a. O., Seite 54, 56, vgl. auch 51
    12) GOTTL, a. a. O., Seite 63f
    13) GOTTL, a. a. O., Seite 51f, 53f
    14) WILHELM WINDELBAND, "Logik", in "Die Philosophie im Beginn des 20. Jahrhunderts", 1904, Bd. I, Seite 179. Windelband spricht dort von "historischen Wissenschaften", wofür wir oben, unserem sonstigen Gebrauch entsprechend, das Kollektivum "historische Wissenschaft" eingesetzt haben.
    15) Bericht über den Heidelberger Historikertag (1904), Seite 40 (Debatte mit GOTTL). Vgl. auch WINDELBANDs Vortrag auf dem Genfer Philosophenkongreß 1904
    16) HANS ZIMMER, Volkstumspädagogik, Langensalza 1904, und schon früher (1903) in seinem Aufsatz "Die deutsche Erziehung und die deutsche Wissenschaft" in HANS MEYERs "Deutschem Volkstum", zweite Auflage.
    17) "... wollen wir auch nicht verfehlen, die Konsequenz anzudeuten, daß die strenge Durchführung des Grundsatzes der außenbezüglichen Zeit und Raumorientierung der Ereignisse schließlich zur Zeit- und Raumorientierung aller Ereignisse, also des Inbegriffs der Welt, nach der psychophysischen Gegenwart des jeweilig letzten Betrachters der Ereignisse führt; wobei jedoch zu bemerken ist, daß als historisch nur diejenigen Ereignisse angesehen werden, welche als vor dieser Gegenwart oder in ihr geschehend aufgefaßt werden, nicht auch diejenigen, deren, im Verhältnis zu dieser Gegenwart, zukünftiges Eintreffen erwartet wird: der Gedanke an diese Ereignisse ist dann allerdings selbst ein historisches Ereignis, insofern er außenbezüglich zeitlich-räumlich zu dieser Gegenwart orientiert wird, diese Ereignisse selbst aber sind es nicht, ehe sie nicht als gegenwärtig geschehende in einen späteren Bewußtseinsaugenblick dieses oder eines anderen Betrachters hineinfallen."
    18) So zwar, daß sich, zusammengehalten mit dem in der vorigen Anmerkung Gesagten, wie ich bereits in meinen "Grundzügen", Bd. I, § 34 hervorgehoben habe, sich dann "der letzte objektive Zweck des  Historikers  und daher auch seine höchste Aufgabe dahin definieren läßt, daß er die Erscheinungen als außenbezüglich nach Zeit und Raum bestimmt in einem kausal-, bzw. finalgesetzlichem Zusammenhang miteineinander geschehend darzustellen sucht, der letzte objektive Zweck des  Nichthistorikers  und daher auch seine höchste Aufgabe dahin, daß er die innenbezüglich nach Zeit und Raum bestimmten Erscheinungen als in einem kausal- bzw. finalgesetzlichem Zusammenhang miteinander stehend, bzw. stehen sollend darzustellen sucht.
    19) BERNHEIM, Lehrbuch a. a. O., dritte und vierte Auflage, Seite 23
    20) So beschäftigt sich, abgesehen von den ziemlich zahlreichen Rezensenten der GOTTLschen Schrift, neuerdings H. GOESCH in seinen "Untersuchungen über das Wesen der Geschichte" (Erlanger Dissertation 1904) mit diesen und anderen historisch-theoretischen Fragen. Ich muß aber leider sagen, daß mir, außer einigen förderlichen Einzelbemerkungen gegen RICKERT diese "Untersuchungen" nichts zu bieten scheinen, was uns irgendwie prinzipiell weiterführen könnte. Insbesondere kann ich mich mit dem unbedingten Anschluß GOESCHs an GOTTLs Position "Geschichte ist Interpretation von Sein, um Geschehen zu erschließen" nicht befreunden, und finde auch GOESCHs Definition "Geschichte ist Anwendung der praktischen Wissenschaft auf das durch die Anwendung der theoretischen Wissenschaft darzustellende gesellschaftliche Leben der Menschen" ebenso theoretisch unklar wie praktisch unbrauchbar.
    21) Vgl. die kurze Geschichte dieser Bestrebungen bei BERNHEIM, Lehrbuch, a. a. O., Seite 648f.
    22) Vgl. dazu meine Ausführungen in der "Zeitschrift für romanische Philologie", Bd. 25, Seite 205f und meine "Grundzüge", Bd. I, § 40 und 95.
    23) Darüber, daß Wissenschaften in ihrem Verhältnis zu anderen Wissenschaften Nebencharaktere annehmen können, möge man meine "Grundzüge", Bd. I, Anmerkung zu § 117, vergleichen.